Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
275610.pdf
Größe
160 kB
Erstellt
30.10.17, 12:00
Aktualisiert
07.09.18, 00:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Aachener Stadtbetrieb
Beteiligte Dienststelle/n:
E 18/0101/WP17
öffentlich
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
30.10.2017
Baumarbeiten ankündigen
Antrag der Fraktion Die LINKE vom 19.05.2017
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
21.11.2017
07.12.2017
Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zur
Kenntnis.
Der Ratsantrag der Fraktion Die LINKE gilt somit als behandelt.
Vorlage E 18/0101/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 02.02.2018
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Erläuterungen:
Ausgangslage:
Mit dem Ratsantrag wird eine umfassende und frühzeitige Bürgerinformation hinsichtlich
Pflegemaßnahmen sowie Baumfällungen verfolgt, welche sich neben sämtlichen städtischen Bäumen
auch auf solche beziehen, die auf Privatgrund stehend den öffentlichen Raum prägen
beziehungsweise ein Naturdenkmal darstellen.
Ziel ist es, die Bürgerinnen und Bürger auf entsprechende Maßnahmen vorzubereiten, da
umfangreiche Baumarbeiten eine zum Teil erhebliche Veränderung des gewohnten Lebensumfeldes
mit sich bringen können.
Stellungnahme:
In der Unterhaltung des Aachener Stadtbetriebes befinden sich derzeit ca. 100.000 Bäume, welche
durch bis zu 5 interne Teams sowie bis zu 2 externe Teams mit ca. 100 Einzelaufträgen pro Tag
gepflegt werden. Hinzu kommen 3 interne Baumkontrolleure, die die Verkehrssicherheit prüfen und
die Notwendigkeit wie den Umfang der Pflegemaßnahmen bis hin zu möglichen Fällungen festlegen.
Diese Festlegungen werden anschließend in die Arbeitsplanung übernommen. Aufgrund von
Wetterereignissen, Ad-hoc-Meldungen der Baumkontrolleure, Bürgermeldungen und -beschwerden
sowie Hinweisen aus Verwaltung oder Politik erfolgt die Arbeitsplanung dynamisch und ist regelmäßig
tagesaktuell anzupassen, wenn Arbeiten aus Gründen der Verkehrssicherheit oder einer effizienteren
Bearbeitung (örtliche Bündelung von Pflegemaßnahmen) verlegt oder vorgezogen werden müssen.
Sowohl die Informationsmenge, ergänzt um die im Ratsantrag gewünschten Angaben wie Ort,
Zeitraum und Art der Arbeiten, als auch die zuvor beschriebene Dynamik, führen einerseits zu deutlich
erhöhtem Verwaltungsaufwand, andererseits zu weniger Transparenz, da die wesentlichen und
relevanten Informationen für den Bürger an dieser Stelle untergehen. Dies ist dem Umstand
geschuldet, dass über 95% der regulären Baumpflegearbeiten bei fachlicher Ausführung selbst dem
kundigen Betrachter kaum auffallen.
Um die grundsätzliche Zielsetzung des Antrages aufzunehmen, sollte sich eine Mitteilung nur auf die
wenigen wesentlichen Eingriffe mit deutlich sichtbaren Auswirkungen am Baumbestand wie
Fällungen, Kronensicherungsschnitten oder Kroneneinkürzungen beziehen. Eine solche
Veröffentlichung kann durch den jeweiligen Produktverantwortlichen oder einen Beauftragten mit den
Informationen zur Lage, Zeitraum und Grund (z. B. Pilzbefall oder Befall mit dem zottigen
Schillerporling oder Befall mit Inonotus hispidus) erfolgen. Hierbei gilt es zu beachten, dass nicht alle
Schäden, die die Stand- und/oder Bruchsicherheit beeinträchtigen, für den Laien erkenn- und
nachvollziehbar sind. Die konkrete Durchführung der Arbeiten liegt nach Abwägung der
Wirtschaftlichkeit, des vorhandenen Equipments, dem notwendigen Zugangsmittel und der
Verfügbarkeit in der Entscheidung der zuständigen Arbeitsvorbereitung. Zu erwähnen bleibt, dass ein
starker Rückschnitt mit der damit verbundenen Reduktion der Windlast (Segelfläche) bei Bäumen in
der Regel die einzige Alternative zur Fällung ist. Durch den Aachener Stadtbetrieb werden
grundsätzlich nur Maßnahmen eingeleitet, wenn diese dem Erhalt oder der Verkehrssicherheit dienen.
Vorlage E 18/0101/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 02.02.2018
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Sofern Maßnahmen nicht innerhalb von wenigen Tagen oder umgehend erfolgen müssen, werden
diese schon heute per Pressemitteilung veröffentlicht. Nicht in allen Fällen werden diese
Informationen jedoch von Medien aufgenommen und veröffentlicht, eine entsprechende Mitteilung auf
der Homepage der Stadt Aachen wird dennoch als sinnvoll und umsetzbar gesehen. Informationen
über Baumarbeiten außerhalb des unmittelbaren Zugriffsbereichs der Stadt Aachen, beispielsweise
auf privaten Flächen, werden hinsichtlich des Datenschutzes sowie der aufwändigen Recherche und
dem mangelnden unmittelbaren Zugriffsrecht als nicht umsetzbar bewertet.
Sollte im Einzelfall gleichwohl eine entsprechende Information vorliegen, wird der Stadtbetrieb oder
der Fachbereich Umwelt das Gespräch zwecks Öffentlichkeitsarbeit mit dem Eigentümer suchen.
Schwierig ist es auch, von dem Landesbetrieb Straßen NRW als Straßenbaulastträger Informationen
über von ihm veranlasste Maßnahmen an Bäumen zu erhalten.
Hier wird der Aachener Stadtbetrieb aber verstärkt das Gespräch mit dem Landesbetrieb Straßen
NRW suchen, und zwar mit dem Ziel eines besseren Informationsaustausches und des Aufbaus einer
der Öffentlichkeit zugänglichen Informationsplattform, betreffend Baumarbeiten an freien Strecken von
Landes- und Bundesstraßen und Bundesautobahnen im Stadtgebiet.
Neben der zielgerichteten Veröffentlichung der zuvor beschriebenen wesentlichen Baumarbeiten und
–fällungen sollten darüber hinaus auch Baumpflanzungen veröffentlicht werden.
Auch darf abschließend nicht unerwähnt bleiben, dass seit dem Jahr 2016 für den Stadtbetrieb bei
eigenen Baummaßnahmen die Vorgabe gilt, die von diesen Maßnahmen betroffenen Anlieger vorab
per Briefkasteneinwurf zu unterrichten und dort, wo dies wegen besonderer Dringlichkeit nicht mehr
möglich, im Nachhinein mit einer Begründung zu unterrichten.
Anlage/n:
Ratsantrag
Vorlage E 18/0101/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 02.02.2018
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