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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
277073.pdf
Größe
69 kB
Erstellt
15.11.17, 12:00
Aktualisiert
10.01.18, 20:25
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Umwelt Beteiligte Dienststelle/n: FB 36/0229/WP17 öffentlich Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: 15.11.2017 Errichtung eines Legendenwanderweges im Aachener Wald Beratungsfolge: TOP: 10 Datum Gremium Zuständigkeit 12.12.2017 Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung sowie der Antragsteller zur Kenntnis und stimmt der Errichtung eines Legendenwanderweges im Aachener Wald zu. Vorlage FB 36/0229/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 02.01.2018 Seite: 1/2 Erläuterungen: Im Rahmen eines Vortrages berichtet der Antragsteller über die Errichtung eines Legendenwanderweges im Aachener Wald. Initiiert vom designierten Prinz Mike I. und dem AAK (Aachener Ausschuss Karneval) wurde der Wunsch eines Legendenwanderweges (Öcher Persönlichkeiten z.B. Lennet Kann) im Aachener Wald an die Stadt Aachen herangetragen. Es sollen 10 – 15 Holzfiguren von ca. 2,10 m Höhe und ca. 0,80 m Breite auf einem Metallsockel, der im Erdreich fundamentiert wird an einem hochfrequentierten Spazier- und Wanderweg aufgestellt werden. Die Errichtung erfolgt sukzessive. Sämtliche Kosten für die Herstellung der Figuren, die Errichtung, die Instandhaltung und den Abbau werden von der Stiftung Crous sowie verschiedenen Vereinen und Sponsoren, gemäß vertraglicher Vereinbarung übernommen. Die Figuren gehen nicht in das Eigentum der Stadt Aachen über. Details z.B. der Errichtungs- und Standdauer der Figuren sowie die Abbaukriterien werden in einem Vertrag geregelt. Nach Abwägung sämtlicher Wunschkriterien (z.B. Begehbarkeit, Erreichbarkeit, Vereinbarkeit mit der Waldpflege, Verkehrssicherung, Naturschutzbelange), die der Weg vereinen sollte, hat sich der Wanderweg zwischen dem Parkplatz „Waldstadion“, entlang der Wiesen von Waldhausen in Richtung Kupferbachstausee bis zum Waldparkplatz „Stauanlage Kupferbach“ als geeignet erwiesen. Gegen das Vorhaben bestehen grundsätzlich keine landschaftsrechtlichen Bedenken. Das Gemeindeforstamt wird die notwendigen Schritte zur landschaftsrechtlichen Befreiung einleiten und die vertraglichen Voraussetzungen zur Umsetzung des Vorhabens schaffen. Vorlage FB 36/0229/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 02.01.2018 Seite: 2/2