Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
277073.pdf
Größe
69 kB
Erstellt
15.11.17, 12:00
Aktualisiert
10.01.18, 20:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Umwelt
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 36/0229/WP17
öffentlich
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
15.11.2017
Errichtung eines Legendenwanderweges im Aachener Wald
Beratungsfolge:
TOP: 10
Datum
Gremium
Zuständigkeit
12.12.2017
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung sowie der
Antragsteller zur Kenntnis und stimmt der Errichtung eines Legendenwanderweges im Aachener Wald
zu.
Vorlage FB 36/0229/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 02.01.2018
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Im Rahmen eines Vortrages berichtet der Antragsteller über die Errichtung eines
Legendenwanderweges im Aachener Wald.
Initiiert vom designierten Prinz Mike I. und dem AAK (Aachener Ausschuss Karneval) wurde der
Wunsch eines Legendenwanderweges (Öcher Persönlichkeiten z.B. Lennet Kann) im Aachener Wald
an die Stadt Aachen herangetragen. Es sollen 10 – 15 Holzfiguren von ca. 2,10 m Höhe und ca. 0,80
m Breite auf einem Metallsockel, der im Erdreich fundamentiert wird an einem hochfrequentierten
Spazier- und Wanderweg aufgestellt werden. Die Errichtung erfolgt sukzessive. Sämtliche Kosten für
die Herstellung der Figuren, die Errichtung, die Instandhaltung und den Abbau werden von der
Stiftung Crous sowie verschiedenen Vereinen und Sponsoren, gemäß vertraglicher Vereinbarung
übernommen. Die Figuren gehen nicht in das Eigentum der Stadt Aachen über.
Details z.B. der Errichtungs- und Standdauer der Figuren sowie die Abbaukriterien werden in einem
Vertrag geregelt.
Nach Abwägung sämtlicher Wunschkriterien (z.B. Begehbarkeit, Erreichbarkeit, Vereinbarkeit mit der
Waldpflege, Verkehrssicherung, Naturschutzbelange), die der Weg vereinen sollte, hat sich der
Wanderweg zwischen dem Parkplatz „Waldstadion“, entlang der Wiesen von Waldhausen in Richtung
Kupferbachstausee bis zum Waldparkplatz „Stauanlage Kupferbach“ als geeignet erwiesen.
Gegen das Vorhaben bestehen grundsätzlich keine landschaftsrechtlichen Bedenken. Das
Gemeindeforstamt wird die notwendigen Schritte zur landschaftsrechtlichen Befreiung einleiten und
die vertraglichen Voraussetzungen zur Umsetzung des Vorhabens schaffen.
Vorlage FB 36/0229/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 02.01.2018
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