Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
278372.pdf
Größe
171 kB
Erstellt
13.11.17, 12:00
Aktualisiert
30.11.17, 19:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Bauverwaltung
Beteiligte Dienststelle/n:
B 03/0095/WP17
öffentlich
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
13.11.2017
Claßenstraße
Abrechnung der als Haupterschließungsstraße ausgebauten
Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der
Erhebung von Beiträgen
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
14.12.2017
Mobilitätsausschuss
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss beschließt die Abrechnung der als Haupterschließungsstraße ausgebauten
Erschließungsanlage „Claßenstraße“ zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW in
Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS).
Vorlage B 03/0095/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.11.2017
Seite: 1/3
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2017
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2018 ff.
2017
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
2018 ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
1.600.000
1.600.000
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
Finanzielle Auswirkungen
PSP 5-120102-900-02900-160-1, Kostenart 68870000 Erschließungsbeiträge
Maßnahmebezogene Einnahmen
109.643,76 € Beiträge gem. § 8 KAG NW
Vorlage B 03/0095/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.11.2017
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Der aus dem Jahr 1905 stammende Mischwasserkanal in der Claßenstraße wurde von 2015 bis 2016
erneuert, weil dieser in einem sehr schlechten baulichen Zustand mit Materialrissen und
Undichtigkeiten war.
Der technische und betriebswirtschaftliche Abschreibungszeitraum für Kanäle von ca. 75 Jahren war
bereits überschritten, so dass der Neuausbau eine erforderliche und zeitablaufbedingte Erneuerung
darstellt, die eine Beitragspflicht gemäß § 8 KAG NW in der Form auslöst, dass der beitragsfähige
Aufwand
ausschließlich
aus
dem
Anteil
des
Oberflächenentwässerung
der
Erschließungsanlage
Kanals
resultiert,
bezieht.
der
Eventuelle
sich
auf
die
Kostenerstattungs-
forderungen für die Herstellung, Erneuerung und Veränderung des privaten Hausanschlusses an das
städtische Kanalnetz sowie die Erhebung von Grundbesitzabgaben für die private Grundstücksentwässerung bleiben von dieser Beitragserhebung unberührt.
Darüber hinaus waren auch die Beleuchtungseinrichtungen in der Claßenstraße veraltet und
entsprachen nicht mehr dem heutigen Standard. Sie wurden im Rahmen der Baumaßnahme durch
neue DIN-gerechte Leuchten ersetzt, so dass sich die Ausleuchtungssituation insgesamt verbessert
hat.
Durch die Ausbaumaßnahme hat sich die Erschließungssituation der angrenzenden Grundstücke
insgesamt
verbessert.
Damit
gehen
wirtschaftliche
Sondervorteile
für
die
betreffenden
Grundstückseigentümer einher. Zum Ausgleich dieser Vorteile sind gemäß § 8 KAG NW in
Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) Beiträge zu erheben.
Die Einstufung der Claßenstraße erfolgt als Haupterschließungsstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe
b) SBS. Die Anteile der Beitragspflichtigen am gekürzten beitragsfähigen Aufwand betragen gemäß §
4 Abs. 3 Ziffer 2 für die Teileinrichtungen
f) Beleuchtung
80 v. H.
g) Oberflächenentwässerung
80 v. H.
Die Verteilung des von den Beitragspflichtigen zu tragenden umlagefähigen Aufwandes erfolgt
gemäß § 6 SBS und unter Berücksichtigung der Ermäßigungsregelung nach § 9 SBS auf die Flächen
der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke entsprechend ihrer Größe und Ausnutzbarkeit.
Anlage/n:
Beitragssatzermittlung
Vorlage B 03/0095/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.11.2017
Seite: 3/3
Beitragssatzermittlung
Claßenstraße
Straßenart: Haupterschließungsstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe b) der städtischen Beitragssatzung in der Fassung vom 11.12.2015 (SBS).
Die Anteile der Stadt und die Anteile der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand sowie die anrechenbaren Breiten ergeben sich aus § 4 Abs. 3 Nr. 2 Buchstaben f), g) SBS.
Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes
f)
Beleuchtung
Ausbaukosten
26.295,00 €
beitragsfähiger Aufwand
städt. Anteil ( 20 %)
gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 80 %)
g)
Oberflächenentwässerung
Ausbaukosten
26.295,00 €
5.259,00 €
21.036,00 €
110.738,76 €
beitragsfähiger Aufwand
städt. Anteil ( 20 %)
gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 80 %)
Summe beitragsfähiger Aufwand
Summe städtischer Anteil
Summe gekürzter beitragsfähiger Aufwand
110.738,76 €
22.147,75 €
88.591,01 €
137.033,76 €
27.406,75 €
109.627,01 €
Ermittlung des Beitragssatzes
Die wie vor ermittelten gekürzten Anteile der Beitragspflichtigen werden gemäß § 6 der städtischen Ausbaubeitragssatzung und unter Berücksichtigung der Ermäßigungsregelung nach § 9 SBS auf die Flächen der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke unter Berücksichtigung ihrer Größe und Ausnutzbarkeit wie folgt verteilt:
Anteil der Beitragspflichtigen dividiert durch Grundstücksflächen unter Berücksichtigung ihrer Ausnutzbarkeit :
Beleuchtung:
Oberflächenentwässerung:
21.036,00 € :
88.591,01 € :
50.761 m² =
50.761 m² =
0,41 €/m²
1,75 €/m²
2,16 €/m² (Beitragssatz)