Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
276765.pdf
Größe
74 kB
Erstellt
13.11.17, 12:00
Aktualisiert
07.09.18, 00:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Verwaltungsleitung
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 01/0350/WP17
öffentlich
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
13.11.2017
Stellungnahmen der Verwaltung zu Ratsanfragen
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
22.11.2017
Rat der Stadt Aachen
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt die von der Verwaltung vorgelegten Stellungnahmen zu verschiedenen
Ratsanfragen zur Kenntnis.
Philipp
Oberbürgermeister
Vorlage FB 01/0350/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.11.2017
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Zu diversen Ratsanfragen liegen Stellungnahmen der Verwaltung vor, die als Anlage beigefügt sind.
Weitere Stellungnahmen werden ggf. als Tischvorlage verteilt.
Anlage/n:
Stellungnahmen
Vorlage FB 01/0350/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.11.2017
Seite: 2/2
Stellungnahme zur Ratsanfrage des Ratsherrn Schultheis vom 15.09.2017
bezüglich Mieterhöhungen der gewoge AG:
1. Wie gestaltet sich der Entscheidungsweg bei geplanten Mieterhöhungen der gewoge AG?
2. Wer oder welche Gremien treffen die abschließende Entscheidung über Mieterhöhungen im Grundsatz
und/oder der Höhe nach?
3. Wie und auf welcher Grundlage wird der Mietzins ermittelt?
Antwort auf Fragen 1-3:
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss hat sich in der Sitzung am 18.8.2015 mit der
Mietpreisgestaltung im städtischen Wohnhausbestand befasst. Die in der Vorlage genannten Ziele werden
von der Verwaltung berücksichtigt bzw. umgesetzt. Mietanpassungen im städtischen Wohnungsbestand
werden zwischen der Stadtverwaltung und der gewoge AG im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten und
unter Berücksichtigung des gültigen Mietspiegels abgestimmt.
4. Für den Einbau von seniorengerechten Bädern sollen städtische Investitions-Mittel zur Verfügung stehen. Ist
das richtig und hat die gewoge AG hiervon Gebrauch gemacht?
5. Werden bei Inanspruchnahme solcher Investitionsmittel diese bei der Berechnung der Umlage auf die Mieter
berücksichtigt?
Antwort auf Frage 4-5:
Beide Fragen werden mit „Ja“ beantwortet. Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss hat sich in seiner
Sitzung am 23.5.2017 mit dem Einbau von seniorengerechten Duschen im städtischen Wohnhausbestand
befasst. Das in der Vorlage beschriebene Vorgehen wird von der Verwaltung und von der gewoge AG
umgesetzt.
6. In welchem Rahmen bewegen sich die Mieterhöhungen der gewoge AG generell in den letzten Jahren?
Die Mieten für den preisfreien städtischen Hausbestand haben sich in den vergangenen Jahren wie folgt
entwickelt:
2017
2016
2015
2014
2013
2012
€ / m²
Erhöhung
5,39
2,47 %
5,26
3,14 %
5,10
6,69 %
4,78
1,06 %
4,73
3,73 %
4,56
(Durchschnittswerte je m² Wohnfläche)
Die Durchschnittsmiete in Aachen lag gem. aktuellem Wohnungsmarktbericht 2016 bei 7,81 € / m².