Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
276765.pdf
Größe
74 kB
Erstellt
13.11.17, 12:00
Aktualisiert
07.09.18, 00:07
Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument

öffnen download melden Dateigröße: 74 kB

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Verwaltungsleitung Beteiligte Dienststelle/n: FB 01/0350/WP17 öffentlich Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: 13.11.2017 Stellungnahmen der Verwaltung zu Ratsanfragen Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 22.11.2017 Rat der Stadt Aachen Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt die von der Verwaltung vorgelegten Stellungnahmen zu verschiedenen Ratsanfragen zur Kenntnis. Philipp Oberbürgermeister Vorlage FB 01/0350/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 22.11.2017 Seite: 1/2 Erläuterungen: Zu diversen Ratsanfragen liegen Stellungnahmen der Verwaltung vor, die als Anlage beigefügt sind. Weitere Stellungnahmen werden ggf. als Tischvorlage verteilt. Anlage/n: Stellungnahmen Vorlage FB 01/0350/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 22.11.2017 Seite: 2/2 Stellungnahme zur Ratsanfrage des Ratsherrn Schultheis vom 15.09.2017 bezüglich Mieterhöhungen der gewoge AG: 1. Wie gestaltet sich der Entscheidungsweg bei geplanten Mieterhöhungen der gewoge AG? 2. Wer oder welche Gremien treffen die abschließende Entscheidung über Mieterhöhungen im Grundsatz und/oder der Höhe nach? 3. Wie und auf welcher Grundlage wird der Mietzins ermittelt? Antwort auf Fragen 1-3: Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss hat sich in der Sitzung am 18.8.2015 mit der Mietpreisgestaltung im städtischen Wohnhausbestand befasst. Die in der Vorlage genannten Ziele werden von der Verwaltung berücksichtigt bzw. umgesetzt. Mietanpassungen im städtischen Wohnungsbestand werden zwischen der Stadtverwaltung und der gewoge AG im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten und unter Berücksichtigung des gültigen Mietspiegels abgestimmt. 4. Für den Einbau von seniorengerechten Bädern sollen städtische Investitions-Mittel zur Verfügung stehen. Ist das richtig und hat die gewoge AG hiervon Gebrauch gemacht? 5. Werden bei Inanspruchnahme solcher Investitionsmittel diese bei der Berechnung der Umlage auf die Mieter berücksichtigt? Antwort auf Frage 4-5: Beide Fragen werden mit „Ja“ beantwortet. Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 23.5.2017 mit dem Einbau von seniorengerechten Duschen im städtischen Wohnhausbestand befasst. Das in der Vorlage beschriebene Vorgehen wird von der Verwaltung und von der gewoge AG umgesetzt. 6. In welchem Rahmen bewegen sich die Mieterhöhungen der gewoge AG generell in den letzten Jahren? Die Mieten für den preisfreien städtischen Hausbestand haben sich in den vergangenen Jahren wie folgt entwickelt: 2017 2016 2015 2014 2013 2012 € / m² Erhöhung 5,39 2,47 % 5,26 3,14 % 5,10 6,69 % 4,78 1,06 % 4,73 3,73 % 4,56 (Durchschnittswerte je m² Wohnfläche) Die Durchschnittsmiete in Aachen lag gem. aktuellem Wohnungsmarktbericht 2016 bei 7,81 € / m².