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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
274431.pdf
Größe
79 kB
Erstellt
17.10.17, 12:00
Aktualisiert
10.12.17, 09:36
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Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Umwelt Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 36/0220/WP17 öffentlich 17.10.2017 Milobara, Andrea Nachwahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds für den Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde Beratungsfolge: TOP: 7 Datum Gremium Zuständigkeit 12.12.2017 13.12.2017 Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz Rat der Stadt Aachen Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Umwelt und Klima empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, Frau Ute Ranft für den BUND als Mitglied und Herrn Peter Slevogt für den BUND als stellvertretendes Mitglied in den Naturschutzbeirat der Stadt Aachen zu wählen. Der Rat der Stadt Aachen wählt Frau Ute Ranft für den BUND als Mitglied und Herrn Peter Slevogt für den BUND als stellvertretendes Mitglied in den Naturschutzbeirat der Stadt Aachen gemäß der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt und Klima. Vorlage FB 36/0220/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 21.11.2017 Seite: 1/3 Erläuterungen: Gemäß § 70 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen und zur Änderung anderer Vorschriften (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.11.2016 werden bei den Unteren Naturschutzbehörden zur unabhängigen Vertretung der Belange von Natur und Landschaft Beiräte gebildet. Die Naturschutzbeiräte sollen bei Schutz, Pflege und Entwicklung der Landschaft mitwirken und dazu 1. den zuständigen Behörden und Stellen Vorschläge und Anregungen unterbreiten, 2. der Öffentlichkeit die Absichten und Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege vermitteln und 3. bei Fehlentwicklungen in der Landschaft entgegenwirken. Nach § 70 Abs. 4 LNatSchG besteht der Beirat aus 16 Mitgliedern; er setzt sich zusammen aus: 1. drei Vertreterinnen oder Vertretern der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NordrheinWestfalen e.V. (LNU), 2. je zwei Vertreterinnen oder Vertretern des Naturschutzbundes Deutschland e.V. (NABU) und des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND), 3. einer Vertreterin oder einem Vertreter der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Landesverband NRW e.V. (SDW), 4. zwei Vertreterinnen oder Vertretern des regional zuständigen Landwirtschaftsverbandes, 5. einer Vertreterin oder einem Vertreter des Waldbauernverbandes NRW e.V., 6. einer gemeinsamen Vertreterin oder einem gemeinsamen Vertreter des Landesverbandes Gartenbau Rheinland e.V., des Landesverbandes Gartenbau Westfalen-Lippe e.V. und des Provinzialverbandes Rheinischer Obst- und Gemüsebauer e.V., 7. einer gemeinsamen Vertreterin oder einem gemeinsamen Vertreter der nach § 52 des Landesjagdgesetzes Nordrhein-Westfalen anerkannten Vereinigungen der Jäger, 8. einer Vertreterin oder einem Vertreter des Fischereiverbandes Nordrhein-Westfalen e.V., 9. einer Vertreterin oder einem Vertreter des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen e.V. und 10. einer gemeinsamen Vertreterin oder einem gemeinsamen Vertreter des Imkerverbandes Rheinland e.V. und des Landesverbandes Westfälischer und Lippischer Imker e.V. Scheidet ein Mitglied oder ein Stellvertreter vorzeitig aus, so ist gem. § 2 Abs. 3 der Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes ein Nachfolger zu wählen. Der Neuwahl soll ein Vorschlag mit mindestens zwei Bewerbern des Verbandes zugrunde gelegt werden, der den Ausgeschiedenen benannt hatte. Das bisherige Mitglied für den BUND, Herr Thomas Kirchübel, hat sein Mandat mit Wirkung vom 01.10.2017 niedergelegt. Insofern ist seine Nachwahl erforderlich. Vorlage FB 36/0220/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 21.11.2017 Seite: 2/3 Nach § 70 Abs. 5 LNatSchG sollen in den Beirat nur Personen gewählt oder berufen werden, die ihre Wohnung im Bezirk der Stadt Aachen haben. Bedienstete der Stadt Aachen dürfen dem Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde nicht angehören. Für die notwendig gewordene Neuwahl wurden seitens des BUND NRW folgende Kandidaten vorgeschlagen: 1. Ute Ranft Boxgraben 75, 52064 Aachen 2. Peter Slevogt Südstr. 37, 52064 Aachen Die Reihenfolge der genannten Kandidaten stellt sogleich die Rangfolge dar; der BUND bittet darum, Frau Ranft primär bei der Wahl als Mitglied des Naturschutzbeirates zu berücksichtigen. Frau Ranft ist bereits seit 2015 als Vertreterin des Herrn Kirchübel im Naturschutzbeirat der Stadt Aachen tätig. Ihr großes Interesse an den Naturschutzbelangen der Stadt Aachen wurde dabei in der Vergangenheit sehr deutlich. Bedienstete der Stadt Aachen sind beide Kandidaten nicht. Da Frau Ranft bisher Vertreterin des Herrn Kirchübel war, ist im Falle ihrer Wahl als Mitglied für den BUND ebenfalls eine Neuwahl des Vertreters erforderlich. Zur Wahl des Stellvertreters stehen laut Vorschlag des BUND NRW folgende Kandidaten zur Verfügung: 1. der/die bei der Wahl zum Mitglied nicht gewählte Kandidat/-in 2. Dr. Rainer Moormann Talbothof 41, 52070 Aachen Es ist Wunsch des BUND NRW, dass der/die nicht als Mitglied gewählte Kandidat/-in als Stellvertreter/-in gewählt wird. Davon ausgehend, dass Frau Ute Ranft als Mitglied für den BUND in den Naturschutzbeirat der Stadt Aachen gewählt wird, wäre es Wunsch des BUND NRW, dass Herr Peter Slevogt zu ihrem Vertreter gewählt wird. Vorlage FB 36/0220/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 21.11.2017 Seite: 3/3