Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
274431.pdf
Größe
79 kB
Erstellt
17.10.17, 12:00
Aktualisiert
10.12.17, 09:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Umwelt
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 36/0220/WP17
öffentlich
17.10.2017
Milobara, Andrea
Nachwahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds für
den Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
Beratungsfolge:
TOP: 7
Datum
Gremium
Zuständigkeit
12.12.2017
13.12.2017
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Rat der Stadt Aachen
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Klima empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, Frau Ute Ranft für den
BUND als Mitglied und Herrn Peter Slevogt für den BUND als stellvertretendes Mitglied in den
Naturschutzbeirat der Stadt Aachen zu wählen.
Der Rat der Stadt Aachen wählt Frau Ute Ranft für den BUND als Mitglied und Herrn Peter Slevogt
für den BUND als stellvertretendes Mitglied in den Naturschutzbeirat der Stadt Aachen gemäß der
Empfehlung des Ausschusses für Umwelt und Klima.
Vorlage FB 36/0220/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.11.2017
Seite: 1/3
Erläuterungen:
Gemäß § 70 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen und zur Änderung
anderer Vorschriften (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 24.11.2016 werden bei den Unteren Naturschutzbehörden zur unabhängigen Vertretung der
Belange von Natur und Landschaft Beiräte gebildet.
Die Naturschutzbeiräte sollen bei Schutz, Pflege und Entwicklung der Landschaft mitwirken und dazu
1. den zuständigen Behörden und Stellen Vorschläge und Anregungen unterbreiten,
2. der Öffentlichkeit die Absichten und Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege vermitteln
und
3. bei Fehlentwicklungen in der Landschaft entgegenwirken.
Nach § 70 Abs. 4 LNatSchG besteht der Beirat aus 16 Mitgliedern; er setzt sich zusammen aus:
1. drei Vertreterinnen oder Vertretern der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NordrheinWestfalen e.V. (LNU),
2. je zwei Vertreterinnen oder Vertretern des Naturschutzbundes Deutschland e.V. (NABU) und des
Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND),
3. einer Vertreterin oder einem Vertreter der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Landesverband
NRW e.V. (SDW),
4. zwei Vertreterinnen oder Vertretern des regional zuständigen Landwirtschaftsverbandes,
5. einer Vertreterin oder einem Vertreter des Waldbauernverbandes NRW e.V.,
6. einer gemeinsamen Vertreterin oder einem gemeinsamen Vertreter des Landesverbandes
Gartenbau Rheinland e.V., des Landesverbandes Gartenbau Westfalen-Lippe e.V. und des
Provinzialverbandes Rheinischer Obst- und Gemüsebauer e.V.,
7. einer gemeinsamen Vertreterin oder einem gemeinsamen Vertreter der nach § 52 des
Landesjagdgesetzes Nordrhein-Westfalen anerkannten Vereinigungen der Jäger,
8. einer Vertreterin oder einem Vertreter des Fischereiverbandes Nordrhein-Westfalen e.V.,
9. einer Vertreterin oder einem Vertreter des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen e.V. und
10. einer gemeinsamen Vertreterin oder einem gemeinsamen Vertreter des Imkerverbandes
Rheinland e.V. und des Landesverbandes Westfälischer und Lippischer Imker e.V.
Scheidet ein Mitglied oder ein Stellvertreter vorzeitig aus, so ist gem. § 2 Abs. 3 der Verordnung
zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes ein Nachfolger zu wählen. Der Neuwahl soll
ein Vorschlag mit mindestens zwei Bewerbern des Verbandes zugrunde gelegt werden, der den
Ausgeschiedenen benannt hatte.
Das bisherige Mitglied für den BUND, Herr Thomas Kirchübel, hat sein Mandat mit Wirkung vom
01.10.2017 niedergelegt. Insofern ist seine Nachwahl erforderlich.
Vorlage FB 36/0220/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.11.2017
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Nach § 70 Abs. 5 LNatSchG sollen in den Beirat nur Personen gewählt oder berufen werden, die
ihre Wohnung im Bezirk der Stadt Aachen haben. Bedienstete der Stadt Aachen dürfen dem
Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde nicht angehören.
Für die notwendig gewordene Neuwahl wurden seitens des BUND NRW folgende Kandidaten
vorgeschlagen:
1.
Ute Ranft
Boxgraben 75, 52064 Aachen
2.
Peter Slevogt
Südstr. 37, 52064 Aachen
Die Reihenfolge der genannten Kandidaten stellt sogleich die Rangfolge dar; der BUND bittet darum,
Frau Ranft primär bei der Wahl als Mitglied des Naturschutzbeirates zu berücksichtigen. Frau Ranft ist
bereits seit 2015 als Vertreterin des Herrn Kirchübel im Naturschutzbeirat der Stadt Aachen tätig. Ihr
großes Interesse an den Naturschutzbelangen der Stadt Aachen wurde dabei in der Vergangenheit
sehr deutlich. Bedienstete der Stadt Aachen sind beide Kandidaten nicht.
Da Frau Ranft bisher Vertreterin des Herrn Kirchübel war, ist im Falle ihrer Wahl als Mitglied für den
BUND ebenfalls eine Neuwahl des Vertreters erforderlich.
Zur Wahl des Stellvertreters stehen laut Vorschlag des BUND NRW folgende Kandidaten zur
Verfügung:
1. der/die bei der Wahl zum Mitglied nicht gewählte Kandidat/-in
2. Dr. Rainer Moormann
Talbothof 41, 52070 Aachen
Es ist Wunsch des BUND NRW, dass der/die nicht als Mitglied gewählte Kandidat/-in als
Stellvertreter/-in gewählt wird.
Davon ausgehend, dass Frau Ute Ranft als Mitglied für den BUND in den Naturschutzbeirat der Stadt
Aachen gewählt wird, wäre es Wunsch des BUND NRW, dass Herr Peter Slevogt zu ihrem Vertreter
gewählt wird.
Vorlage FB 36/0220/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.11.2017
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