Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
277082.pdf
Größe
10 MB
Erstellt
15.11.17, 12:00
Aktualisiert
07.09.18, 00:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 61/0819/WP17
öffentlich
35058-2017
15.11.2017
Dez. III / FB 61/200
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan -Beverstraßezwischen Beverstraße, Turpinstraße und Drimbornstraße
hier: Aufstellungsbeschluss
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
06.12.2017
07.12.2017
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Planungsausschuss
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung
Gesamtentwicklung des Bauflächenpotentials im Plangebiet
Sicherung des städtebaulichen Bildes, insbesondere der Höhenentwicklung an der
Turpinstraße und der Beverstraße
die Aufstellung des Bebauungsplanes -Beverstraße- für den Planbereich zwischen Beverstraße,
Turpinstraße und Drimbornstraße im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung
Gesamtentwicklung des Bauflächenpotentials im Plangebiet
Sicherung des städtebaulichen Bildes, insbesondere der Höhenentwicklung an der
Turpinstraße und der Beverstraße
die Aufstellung des Bebauungsplanes -Beverstraße- für den Planbereich zwischen Beverstraße,
Turpinstraße und Drimbornstraße im Stadtbezirk Aachen-Mitte.
Vorlage FB 61/0819/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.08.2018
Seite: 1/3
Erläuterungen:
1.
Bestandsbeschreibung
Das etwa 7.700 qm große Plangebiet liegt im östlichen Teil des Frankenberger Viertels und umfasst
den Baublock zwischen der Beverstraße, der Turpinstraße und der Drimbornstraße. Das Umfeld und
das Plangebiet selbst werden vornehmlich durch Wohnnutzung geprägt. An der Beverstraße befinden
sich im Plangebiet zwei – bis dreigeschossige Stadthäuser aus der Gründerzeit und sowie
Geschosswohnungsbau aus dem 20. Jahrhundert. An der Drimbornstraße und der Turpinstraße
befinden sich drei- bis viergeschossige Wohngebäude aus der Nachkriegszeit.
Die Beverstraße und die Turpinstraße treffen in einem sehr spitzen Winkel aufeinander, dieser
Bereich des Plangebietes ist bislang nicht bebaut sondern als Vorplatz eines Autopflegebetriebes
genutzt. Die daran anschließenden Flächen in der Turpinstraße und der Beverstraße sind jeweils mit
eingeschossigen Gebäuden (Wohnen bzw. Autopflege) bebaut. Im Zuge einer Planung für dieses
Gelände stehen diese Gebäude zur Disposition.
Der Blockinnenbereich ist auf der Nordseite stark begrünt, es handelt sich um die Gärten der
Stadthäuser. Auch an der östlichen Plangebietsgrenze befindet sich ein größeres Gartengrundstück,
dies reicht bis an die Turpinstraße. Die südliche Hälfte des Innenhofes ist überwiegend versiegelt und
durch Anbauten bzw. Garagen genutzt.
Umgeben wird das Plangebiet von Wohngebäuden, wobei es sich an der Beverstraße im westlichen
Abschnitt um eine bis zu fünfgeschossige Blockrandbebauung mit Garagen in den Erdgeschossen
handelt. Im östlichen Abschnitt an der Beverstraße liegt dem Plangebiet das sog.
„Kronprinzenquartier“ gegenüber. Es handelt sich um ein kürzlich fertiggestelltes neues Wohngebiet
mit fünfgeschossiger Bebauung. Dort wurden etwa 200 Wohneinheiten realisiert.
An der Turpinstraße befinden sich drei- bis fünfgeschossige Wohngebäude, auch hier sind die
Erdgeschosse teilweise durch Garagen genutzt. Die Drimbornstraße wird durch drei bis
viergeschossige Blockrandbebauung geprägt.
Die Entfernung zum Bahnhof Rothe Erde beträgt etwa 250 m.
2.
Planungsanlass
Anlass der Planung ist die Hochbauplanung für den Bereich an der Einmündung der Turpinstraße in
die Beverstraße. Diese Planung sieht eine Schließung des Baublockes durch Wohnbebauung für etwa
100 Wohnungen und eine Gewerbeeinheit vor.
Aufgrund der beabsichtigten Höhengestaltung sowie des besonderen Grundstückszuschnittes im
Einmündungsbereich besteht ein Erfordernis zur Aufstellung eines Bebauungsplanes.
3.
Ziel und Zweck der Planung
Mit der Planung soll eine städtebaulich verträgliche Nutzung für das derzeit mindergenutzte
Grundstück an der Einmündung der Turpinstraße in die Beverstraße festgelegt werden.
Bei der Planung ist zu berücksichtigen, dass es sich um einen Anschluss an die vorhandenen
Bebauung handelt, auf die eine Neuplanung zur Schließung des Baublockes in angemessener Weise
reagieren muss. Der Grundstückszuschnitt erfordert besondere Beachtung der Belichtungs- und
Belüftungssituation. Zu untersuchen ist, welche Anzahl von Wohneinheiten in diesem Bereich noch
verträglich realisiert werden kann, insbesondere unter dem Aspekt der Stellplatzfrage.
Vorlage FB 61/0819/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.08.2018
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Die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist notwendig, da durch die Genehmigung eines
Einzelvorhabens unter Anwendung von § 34 BauGB eine Bebauung zu erwarten ist, die den
Gesamtzusammenhang vernachlässigt und eine städtebaulich nicht gewünschte Entwicklung in der
Beverstraße und der Turpinstraße erwarten lässt.
4.
Planungsziele (Kurzfassung)
Gesamtentwicklung des Bauflächenpotentials im Plangebiet
Sicherung des städtebaulichen Bildes, insbesondere der Höhenentwicklung an der
Turpinstraße und der Beverstraße
5.
Beschlussempfehlung
Die Verwaltung empfiehlt, einen Aufstellungsbeschluss für den Planbereich zu fassen. Durch den
Aufstellungsbeschluss können die Instrumente zur Sicherung der Bauleitplanung angewendet werden,
um ein Zeitfenster für die Aufstellung eines Bebauungsplans sicherzustellen. Anderseits ist zu
befürchten, dass die Durchführung der Planung durch das Vorhaben unmöglich gemacht oder
wesentlich erschwert werden würde.
Anlage/n:
1.
Übersichtsplan
2.
Luftbild
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Ausdruck vom: 15.08.2018
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