Daten
Kommune
Aachen
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277051.pdf
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146 kB
Erstellt
15.11.17, 12:00
Aktualisiert
24.11.17, 07:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Finanzsteuerung
Fachbereich Personal und Organisation
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0434/WP17
öffentlich
15.11.2017
FB 45/200
Therapeutische Versorgung in städtischen
Kindertageseinrichtungen
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
05.12.2017
Kinder- und Jugendausschuss
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
2. Der Kinder- und Jugendausschuss beauftragt die Verwaltung, das gesamtstädtische
Inklusionskonzept weiter auszuarbeiten und dabei den dargestellten sozialräumlich
orientierten Ansatz mit einzubeziehen.
Vorlage FB 45/0434/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.11.2017
Seite: 1/6
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Die finanziellen Auswirkungen finden sich auf Seite 3 der Vorlage in einer erweiterten
Darstellung!
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Vorlage FB 45/0434/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.11.2017
Seite: 2/6
Finanzielle Auswirkungen:
konsumtive Auswirkungen
fortgeschriebener
Ansatz 2018 ff
Folgekosten (alt)
Folgekosten (neu)
500.000 €
578.000 €1
1.500.000 €
1.734.000 €
0€
0€
Erträge aus Kassenabrechnung
159.000 €
159.000 €
477.000 €
477.000 €
0€
0€
659.000 €
737.000 €
1.977.000 €
2.211.000 €
0€
0€
0€
0€
Erträge gesamt
+ Verbesserung/
78.000 €
- Verschlechterung der Erträge
c)
Ansatz 2018 ff
Zuweisung vom Land1
a)
b)
fortgeschriebener
Ansatz 2017
Ansatz 2017
Personalaufwand TherapeutInnen
c) zusätzlicher Personalaufwand im
Zusammenhang mit der Abrechnung
d)
Aufw. f. Abrechnungszentrum
Kassenabrechnung
Aufwand gesamt
234.000 €
1.071.000 €
1.071.000 €
3.213.000 €
3.213.000 €
0€
0€
28.000 €
28.000 €
0 €2
111.500 €2
0€
0€
1.500 €
1.500 €
4.500 €
4.500 €
0€
0€
3.217.500 €
3.301.500 €
1.100.500 €
1.100.500 €
+ Verbesserung/
- Verschlechterung
0
-111.500 €
78.000 €
122.500 €
des Aufwands
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
gesamt
a) Teilergebnis aus 4-060101-926-9, SK 41410010 (inclusive 78.000 jährlich Härtefallerstattung)
b) 4-060101-926-9, SK 41440000
c) 1-060101-900-5, SK 50120000
d) 4-060101-926-9, SK 54290000
1
Anteil des Ansatzes für die 20 Bestandsgruppen
2 Im
Haushaltsplan 2017 ist für 2018 ff. noch kein Ansatz enthalten. Die Personalkosten wurden jedoch auf Grundlage des
Ratsbeschlusses zur dauerhaften Einrichtung der Stelle (14. Juni 2017) für dem Haushalt 2018 ff. angemeldet und sind im
Entwurf 2018 bereits enthalten.
Vorlage FB 45/0434/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.11.2017
Seite: 3/6
Erläuterungen:
Die Stadt Aachen ist Träger von 56 Tageseinrichtungen für Kinder. In sieben dieser Einrichtungen
werden insgesamt 20 (ehemals integrative) Gruppen vorgehalten, in denen Kinder mit und ohne
Behinderung gemeinsam betreut und gefördert werden. Im Zusammenhang mit der therapeutischen
Versorgung dieser Gruppen und den veränderten Refinanzierungsmöglichkeiten (Rückzug des LVR
aus der vollständigen Finanzierung zu Gunsten der Abrechnung erbrachter therapeutischer
Leistungen mit den Krankenkassen) hat der Rat der Stadt Aachen die Verwaltung im März 2017
beauftragt, eine bedarfsorientierte und finanzierbare Neukonzeption hinsichtlich der inklusiven
Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen in Aachen zu entwickeln.
Aufgrund dessen wurden seitens der Verwaltung verschiedene Szenarien sowohl auf ihre
Umsetzbarkeit, als auch auf die damit einhergehenden personellen und finanziellen Auswirkungen
betrachtet. Dabei wurde auch mit anderen Kommunen, einzelnen freien Trägern und dem LVR
Kontakt aufgenommen. Ergänzt wurde dies durch Gespräche mit der Krankenkasse und den
Sprechern der Aachener Kinderärzte.
Im Hinblick auf die geforderte bedarfsorientierte Neukonzeption wurden dabei folgende Varianten
einer inklusiven Betreuung in Kindertageseinrichtungen näher geprüft:
1. Einrichtung einer Interdisziplinären Frühförderstelle für die Versorgung von noch nicht
eingeschulten Kindern mit (drohender) Behinderung im Sinne des § 30 SGB IX in
Verbindung mit der Frühförderungsverordnung
Bei der Frühförderstelle handelt es sich um ein multiprofessionelles Team bestehend aus
therapeutischen Kräften (Logopäden, Ergotherapeuten, Physiotherapeuten),
heilpädagogischen Kräften und gegebenenfalls Kinderpsychologen und Ärzten. Durch die
Einrichtung einer städtischen interdisziplinären Frühförderstelle und einhergehend damit die
Überführung der therapeutischen Stellen aus den städtischen Kindertageseinrichtungen in
diese Angebotsform, könnten Kinder mit (drohender) Behinderung in den städtischen
Kindertageseinrichtungen mit der sogenannten Komplexleistung versorgt werden. Diese
beinhaltet alle individuell notwendigen Leistungen zur medizinischen und sozialen
Rehabilitation.
Um eine solche Einrichtung betreiben zu können, müssten zum einen die notwendigen
infrastrukturellen Rahmenbedingungen (zentrale Räumlichkeit innerhalb des Stadtgebietes
inklusive einer den Anforderungen entsprechenden Ausstattung) geschaffen werden.
Gleichzeitig bedarf es aber auch eines wesentlich breiteren Spektrums an Professionen
(Kinderpsychologen, Ärzte), um die zu erbringenden Komplexleistungen abdecken zu können.
Unter Berücksichtigung der für eine solche Einrichtung geltenden Abrechnungsformalitäten
wären mit dem Betrieb einer städtischen Frühförderstelle zusätzliche erhebliche finanzielle
Mehrbelastungen verbunden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass die Erbringung der
Leistungen in der Regel in den Räumlichkeiten der Frühförderstelle erfolgen würde. Eine
Alltagsintegrierung, so wie sie bisher in den integrativen Kitas gelebt wurde und auch
weiterhin wünschenswert erscheint, wäre daher nur sehr eingeschränkt möglich.
Vorlage FB 45/0434/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.11.2017
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2. Fortführung der Abrechnung therapeutischer Leistungen mit den Krankenkassen
Aktuell wird in den bisherigen städtischen integrativen Einrichtungen therapeutisches Personal
eingesetzt, welches auf Grundlage entsprechend vorzulegender Verordnungen die Therapien
durchführt und mit den Krankenkassen abrechnet. Die damit einhergehenden
Rahmenbedingungen sowie die finanziellen Auswirkungen wurden bereits in der Vorlage
„Therapeutische Versorgung in städtischen Kindertageseinrichtungen“ in der März-Sitzung
thematisiert. Diesbezüglich haben sich zwischenzeitlich jedoch einige Änderungen ergeben.
Zum einen wurde die Heilmittelrichtlinie, welche der Abrechnung zu Grunde liegt, im Jahr
2017 ergänzt. Hierdurch ist die Ausstellung von Langzeitrezepten für eine größere Anzahl von
Indikationen möglich. Im Rahmen der Abstimmung mit den Sprechern der Aachener
Kinderärzte wiesen diese jedoch darauf hin, dass die Ärzte angesichts der
Wirtschaftlichkeitsprüfungen der Krankenkassen diesbezüglich weiterhin zurückhaltend
agieren.
Darüber hinaus wurde mit dem Landschaftsverband Rheinland die Härtefallregelung zur
Finanzierung langjährig festangestellter TherapeutInnen auf Grundlage der aktuellen
Kenntnislage noch einmal intensiv überprüft. Im Ergebnis ist es gelungen, für einige wenige
Kräfte einen geringen finanziellen Ausgleich zu erhalten. Da die Regelung zeitlich befristet und
auch nicht auf neu eingestelltes Personal übertragbar ist, geht hiermit nur temporär eine
finanzielle Entlastung i.H.v. ca. 78.000 € pro Jahr einher.
3. Fortführung der Abrechnung therapeutischer Leistungen mit den Krankenkassen in
einem sozialräumlich orientierten Konzept zur Inklusion
Dieses Szenario basiert dem Grunde nach auf den Ausführungen zur „Fortführung der
Abrechnung therapeutischer Leistungen mit den Krankenkassen“. Darüber hinaus soll durch
einen aktiven Wissenstransfer, Beratung und Begleitung zwischen den bisherigen
integrativen KiTas und den Regelkitas die inklusive Ausrichtung aller Kindertageseinrichtung
gewährleistet und vorangetrieben werden.
Die vorhandenen Ressourcen aus den ehemals integrativen Kitas werden dabei als mögliche
Beratungs-/ „Referenz-Kitas“ für die übrigen Einrichtungen im jeweiligen Sozialraum genutzt.
Kitaleitungen, HeilpädagogInnen, erfahrene Fachkräfte und im Ausnahmefall auch
TherapeutInnen der bisher integrativen Kitas nehmen die umliegenden Kitas in den Blick,
geben ihr Wissen weiter und bieten bei Bedarf entsprechende Beratung und Begleitung an.
Der Einsatz der therapeutischen Kräfte fokussiert sich dabei weiterhin auf „Referenz-KiTas“.
Um dort eine an den Bedürfnissen der Kinder orientierte Versorgung sicherstellen zu können,
wird eine Veränderung hinsichtlich der eingesetzten Professionen für erforderlich erachtet.
Bislang wurden auf Grundlage der Vorgaben des Landschaftsverbandes lediglich
LogopädInnen, PhysiotherapeutInnen und MotopädInnen in den Gruppen eingesetzt. Seitens
der Kinderärzte werden jedoch oftmals auch ergotherapeutische Bedarfe bescheinigt bzw.
entsprechende Verordnungen ausgestellt. Um auch diese Bedarfe bedienen zu können, soll
Vorlage FB 45/0434/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.11.2017
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langfristig im Rahmen der Fluktuation ein Teil der aktuell für Physiotherapie vorgehaltenen
Stellen mit ErgotherapeutInnen nachbesetzt werden.
Die personellen Auswirkungen bzw. Rahmenbedingungen (Erhalt der aktuellen personellen
Ressourcen im therapeutischen Bereich im Umfang von 20 Vollzeitäquivalenten) für die
Umsetzung dieses Konzeptes sollen, vorbehaltlich der entsprechenden Beschlussfassung im
Kinder- und Jugendausschuss, in einer gesonderten Vorlage für den Stellenplan 2018 in die
Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses am 11. Januar 2018 bzw. in den Rat am
24. Januar 2018 eingebracht werden.
Fazit:
Unter Abwägung aller Erkenntnisse aus der Prüfung der vorgenannten Szenarien soll das Szenario
„Fortführung der Abrechnung therapeutischer Leistungen mit den Krankenkassen in einem
sozialräumlich orientierten Konzept zur Inklusion“ weiter vorangetrieben werden. Welchen Namen die
oben benannten „Referenz-Kitas“ schlussendlich erhalten, müsste dabei der weitere Prozess zeigen.
Der LVR hat im Rahmen einer Veranstaltung den Begriff „Kinderzentren für Inklusion“ genutzt.
Das Konzept bietet die Möglichkeit, dass auch die anerkannten freien Träger von
Kindertageseinrichtungen Ihr „Know How“ einbringen können und so eine gesamtstädtische,
sozialraum- und trägerübergreifende Lösung gefunden wird, wie dies ebenfalls im März 2017 vom
KJA beauftragt wurde. Hierzu gab es erste positive Signale und die Bereitschaft der freien Träger an
der weiteren Konzeptionierung mit zu arbeiten. Die Gespräche zur Entwicklung eines
gesamtstädtischen Konzeptes zur Inklusion mit der Unter AG §78, der Verwaltung und dem
Gesundheitsamt der Städteregion wurden wieder aufgenommen. Angestrebt ist eine rasche
Verständigung über Ziele, Konzepte und Etappen der gesamtstädtischen Umsetzung, die dann je
nach Träger unterschiedliche Ausprägungen haben kann. Gerade die Vielfalt der unterschiedlichen
Erfahrungen und Konzepte bietet innerhalb des bestehenden Rahmens aus Sicht der Fachverwaltung
die Möglichkeit, für die Kinder mit Behinderungen in den Kindertageseinrichtungen in Aachen eine den
individuellen Bedarfen entsprechende bestmögliche inklusive Lösung zu finden.
Vorlage FB 45/0434/WP17 der Stadt Aachen
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