Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
276269.pdf
Größe
72 kB
Erstellt
08.11.17, 12:00
Aktualisiert
05.09.18, 11:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Bauverwaltung
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0811/WP17
öffentlich
08.11.2017
FB 61/010 Dez. III
Trilateraler Entwicklungsvertrag Campus West
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
22.11.2017
22.11.2017
Planungsausschuss
Rat der Stadt Aachen
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss nimmt den vorliegenden Entwurf des trilateralen Vertrages zwischen der
Stadt Aachen, dem BLB und den Immobiliengesellschaften „Campus West I Immobilien GmbH“ und
„Campus West II Immobilien GmbH“ zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat den Abschluss
dieses Vertrages. Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, einen städtebaulichen Vertrag
vorzubereiten, mit dem auf dieser Grundlage gemeinsam mit den Vertragspartnern die Entwicklung
des Campus West sichergestellt werden kann.
Auf Vorschlag des Planungsausschusses ermächtigt der Rat der Stadt die Verwaltung, den trilateralen
Vertrag zwischen der Stadt Aachen, dem BLB und den Immobiliengesellschaften „Campus West I
Immobilien GmbH“ und „Campus West II Immobilien GmbH“ abzuschließen und beauftragt die
Verwaltung, einen städtebaulichen Vertrag zu erarbeiten, damit auf dieser Grundlage gemeinsam mit
den Vertragspartnern die Entwicklung des Campus West sichergestellt werden kann.
Vorlage FB 61/0811/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.08.2018
Seite: 1/3
Erläuterungen:
Die RWTH Aachen beabsichtigt, sich mit dem RWTH Aachen Campus zu einer der weltweit
führenden technischen Universitäten zu entwickeln. Auf einer Fläche von 800.000 m² entsteht mit 16
Forschungsclustern eine der größten technologieorientierten Forschungslandschaften Europas.
Mit der Entwicklung der ersten Ausbaustufe, dem Campus Melaten, wurde 2009 begonnen. Heute
sind dort bereits sechs Forschungscluster realisiert und circa 50 % der verfügbaren
Erweiterungsfläche belegt. Derzeit befindet man sich in der zweiten Entwicklungsphase, in der sich
die so genannten Startcluster zunehmend verdichten und etappenweise die nächsten
Forschungscluster entstehen.
Für die zweite Ausbaustufe des RWTH Aachen Campus ist das Areal des ehemaligen Güterbahnhof
West vorgesehen, welches die bestehenden Campusareale Mitte und Melaten verbinden soll. Im
Dezember 2009 erwarb das Land NRW die dafür relevanten Flächen von der Deutschen Bahn unter
der Maßgabe, den Rückbau und die Aufbereitung durchzuführen. Im Jahr 2015 erfolgte die
Freistellung der erworbenen Flächen.
Nachdem das fast zeitgleich begonnene Bebauungsplanverfahren Campus West (Bebauungsplan Nr.
923 und Flächennutzungsplan Nr. 119) im Jahr 2011 ins Stocken geriet, verkauft nun das Land NRW
das Areal an die Immobiliengesellschaften „Campus West I Immobilien GmbH“ und „Campus West II
Immobilien GmbH“ der RWTH Aachen. Der Verkauf soll der RWTH größere Gestaltungsspielräume
bei der Campus Entwicklung ermöglichen und somit den Prozess beschleunigen. Hierzu schließen der
BLB und die Immobiliengesellschaften einen separaten Kaufvertrag ab.
Die Vertragsparteien schließen diesen Vertrag vor dem Hintergrund, dass der Verkauf während
laufender und zwingend ergebnisoffener Bauleitplanverfahren erfolgt. Aktuell sind weder die
ergebnisoffenen Bauleitplanverfahren abgeschlossen noch liegt für die vorgesehene Erschließung
eine Vorentwurfs- oder Ausbauplanung vor.
Planerische und inhaltliche Grundlage dieser Vereinbarung sind die Planungsziele für den Masterplan
Campus West, welche die zuständigen Ausschüsse des Rates der Stadt Aachen beschlossen haben
(der Planungsausschuss am 22.6.2017 sowie der Mobilitätsausschuss am 6.7.2017). Wesentliche
Grundlage ist, dass durch den Vertrag kein Anspruch auf die Aufstellung eines Bebauungsplanes
sowie einen bestimmten Inhalt der Bauleitplanung begründet wird oder abgeleitet werden kann.
Vor diesem Hintergrund beabsichtigen die Vertragsparteien, einen trilateralen Entwicklungsvertrag
abzuschließen. Zielsetzung ist es, die Grundsätze der Zusammenarbeit der drei Vertragsparteien zu
beschreiben, die enge und vertrauensvolle Kooperation und deren inhaltliche, terminliche und formelle
Abstimmung zu regeln.
Wesentliche Inhalte des Vertrages sind grundsätzliche Zielvorstellungen zur Fortführung des
Bauleitplanungsprozesses und Vereinbarungen zu einer möglichst zeitnahen Realisierung.
Vorlage FB 61/0811/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.08.2018
Seite: 2/3
Dazu werden Aussagen über Eigentümerfragen der Vertragsparteien zu verschiedenen
Grundstücksbereichen getroffen und abgestimmt, hier insbesondere für die Bereitstellung von
notwendigen Verkehrs- und Erschließungsflächen. Darüber hinaus finden sich auch bilaterale
Regelungen für die Bereitstellung von Flächen für die Hochschulentwicklung zwischen dem BLB und
den Immobiliengesellschaften der RWTH.
Ein weiterer Schwerpunkt der Regelungen ist eine grundsätzliche Vereinbarung zu den durch die
Entwicklung anfallenden Kosten und den Kostenmehrungsrisiken im Entwicklungsprozess.
Der Vertragsentwurf nebst Anlagen ist der nicht-öffentlichen Vorlage beigefügt.
Vorlage FB 61/0811/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.08.2018
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