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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
277527.pdf
Größe
2,9 MB
Erstellt
16.11.17, 12:00
Aktualisiert
22.11.17, 07:14

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Verwaltungsleitung Beteiligte Dienststelle/n: FB 01/0353/WP17 öffentlich Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: 16.11.2017 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt vom 18.10.2017 (öffentlicher Teil) Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 22.11.2017 Rat der Stadt Aachen Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt vom 18.10.2017 (öffentlicher Teil). Philipp Oberbürgermeister Anlage/n: Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt vom 18.10.2017 (öffentlicher Teil). Vorlage FB 01/0353/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 16.11.2017 Seite: 1/1 Annekathrin Grehling Stadtkämmerin der Stadt Aachen Rede anlässlich der Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2018 18. Oktober 2017 Es gilt das gesprochene Wort. Sperrfrist: 18.10.2017, 17:00 Uhr Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, wieder ist es soweit, Einbringung des Haushaltsplans, der Tag, dem wahrscheinlich allein die „Finanzler“ entgegenfiebern. Den Meisten genügt die Botschaft: geht oder geht nicht. Und folgerichtig begebe ich mich mit eben der Verkündung des Ergebnisses sofort in das Risiko, die Zahl der aufmerksamen Zuhörer drastisch zu reduzieren. Dennoch will ich dies tun und hoffe einfach darauf, im Laufe des Vortrages den Einen oder Anderen davon überzeugen zu können, dass Zahlen an sich für ganz praktische Notwendigkeiten und Sachverhalte stehen, denen auch dieser Haushalt wieder versucht, gerecht zu werden. Mit diesen Bildern verknüpft, kann Haushalt spannend sein, wenngleich er zuvorderst nur sachlich und - so hoffe ich - vernünftig klingt. Und praktische Vernunft ist das, wofür dieser Haushalt steht, für das Machbare, für das Selbstverständliche, das damit wenig aufregend daher kommt. Er steht nicht für die These „bad news are good news“, nicht für Besonderheiten des Absturzes, leider auch nicht für Besonderheiten etwa im Sinne von: Düsseldorf hat jetzt das Nachsehen. Einmal mehr steht der Haushalt allein für: “Das Ziel ist erreicht!“ 2 Die Verwaltung bringt auch in diesem Jahr einen Entwurf ein, der einen genehmigungsfähigen Haushalt begründet. Nicht mehr und nicht weniger: Drei Dinge werden auf den ersten Blick offenkundig: 1. Das schlechteste Jahr der mittelfristigen Planung bleibt das Jahr 2019. Es bewegt sich deutlich jenseits der sogenannten „5% Grenze“. 2. Das unmittelbar anstehende Haushaltsjahr 2018 hat sich gegenüber der letztjährigen mittelfristigen Planung ebenfalls verschlechtert, bleibt aber unterhalb der entscheidenden Schwelle des zulässigen Eigenkapitalverzehrs. 3. Die Jahre 2020/2021 orientieren sich deutlich an einer Eigenkapitalverzehrgrenze unterhalb der 4% Grenze und bewahren so einen großen Teil des durch den Fortfall des Solidarpakts bzw. Fonds Deutsche Einheit begründeten Vorteils. 3 Sehr geehrte Damen und Herren, angesichts der unterjährigen Botschaften zum laufenden Haushaltsjahr mit steigenden Steuererträgnissen und unerwarteten Entlastungen, wie etwa der Rückzahlung der Landschaftsverbandsumlage, angesichts zahlreicher Sonder- Förderprogramme des Bundes und des Landes hätten sich vielleicht Einige doch noch positivere Ergebnisse erwartet. Immerhin ist zunehmend die Rede von - wenn man so sagen will erfolgreichen Stärkungspaktkommunen des Landes NRW, von sinkenden Kommunalschulden und steigenden Investitionsquoten. Bundesweit ist 2016 der kommunale Finanzierungssaldo im dritten Jahr in Folge gestiegen. Summa summarum haben die Kommunen einen Überschuss von 5,4 Mrd. Euro erzielt. Neben höheren Investitionen wurden davon 2 Mrd. Euro an Schulden (auf 93 Mrd. Euro) und 4 Mrd. Euro an Kassenkrediten (auf 47 Mrd. Euro) getilgt. Doch der Luxus trifft nicht jeden gleichermaßen. Immerhin: Beide Kennzahlen sind auch hier in Aachen durchaus auf positivem Weg. Der heute auch eingebrachte Entwurf des Jahresabschlusses 2016 zeigt z.B., dass sich auch hier die Investitionsquote sehen lassen kann. Dabei bitte ich Sie, sich von der Kennzahl nach NKF-Kennzahlenset des Jahresabschlusses 2016, der heute ebenfalls eingebracht wird, zu lösen. Diese Kennzahl ist ein wenig irreführend, denn sie umfasst z.B. alle investiven Auszahlungen wie Ausleihungen etc. schließt andererseits in ihrer Berechnung die Abschreibungen über die Eigenbetriebe aus. 4 Aber auch im Vergleich zur Berechnungsmethodik der Wirtschaft würde die Stadt Aachen eine Investitionsquote von rd. 8,6 % erreichen und liegt damit im bundesweiten Durchschnitt der öffentlichen Hand insgesamt, zwar unterhalb des kommunalen bundesweiten Schnitts, aber über dem nordrheinwestfälischen Mittel. (6,6%, Basis Kassenstatistik IT.NRW 2016). Dabei lohnt ein genauerer Blick auf die Verteilung der Investitionen. Den mit Abstand stärksten Zugang im Vergleich der Vorjahre verbuchen wir im Bereich Fahrzeuge, Maschinen und technische Anlagen mit einem Wert von über 6 Mio. Euro. Ebenfalls im Jahresvergleich überproportional hat sich der Zugang im Bereich Wohngebäude entwickelt. Hier ist ein Zugang von über 4 Mio. Euro zu verzeichnen, dem z.B. Abschreibungen im Wert von 1,5 Mio. Euro - inkl. außerplanmäßiger Abschreibung - gegenüber standen. Die Investitionen im Bereich Straßennetz - nicht zu verwechseln mit der dauerhaften Unterhaltung - sind mit über 7,6 Mio. Euro seit 3 Jahren auf konstantem Niveau, bleiben allerdings - wenn auch knapp - hinter dem jahresbezogenen Abschreibungswert zurück. Diese Zahlen belegen beispielhaft die rege Investitionstätigkeit der Stadt Aachen, zeigen aber auch, dass die realitätsnahe Einplanung des Haushalts begrenzt durch die Vorgaben des § 14 GemHVO berechtigt und richtig ist. 5 Unter Einbezug der Ermächtigungsübertragungen - Stand 2016 gut 120 Mio. Euro - erreicht die Stadt Aachen im Jahresmittel der letzten 5 Jahre eine Umsetzungsquote von rd. 78 % des Haushalts - das entspricht einem Volumen von rd. 385,5 Mio. Euro in den Jahren 2012 bis 2016. Als Fazit lässt sich damit festhalten: 1. Es gelingt, die uns zufließenden Fördertöpfe zu nutzen. 2. Die Stadt Aachen ist einer der größten Auftraggeber in der Region. 3. Die tatsächliche Realisierung von Investitionen ist gleichwohl praktisch begrenzt: - weniger durch monetäre Ressourcen, sonst wäre der Handlungsrahmen ausgeschöpft; - sicher auch durch begrenzte Personalressourcen, simpel mehr Planer können mehr Projekte begleiten, 6 - aber auch durch begrenzte Angebote. Die Stadt Aachen erhält heute kaum mehr Angebote etwa im Straßenbau, wie das Beispiel Neuenhofer Weg zeigt, die dann auch häufig genug den Kostenrahmen deutlich sprengen. Aber, auch das gilt es zu beachten: nach wie vor binden lange Planungs- und Realisierungsprozesse, die häufig genug den Zeitrahmen eines Projektes verschieben, die Nutzung der eingestellten Mittel. Hinzu kommt, relevant für das Thema Bodenbevorratung und Stadtentwicklung, als Mitbewerber am Markt hat die Stadt Aachen oft genug das Nachsehen. Ein völlig überhitzter Markt, der Kaufvorgänge mehr als deutlich jenseits des geschätzten Verkehrswertes zulässt, zeigt trotz ausreichender Ressourcen eine weitere Grenze der Handlungsfähigkeit auf. Und da der Kaufpreis der Immobilie den späteren Ertragswert mit definiert, werden Folgelasten für Alle für die Zukunft so vorprogrammiert. Soweit das Angebot des Marktes auf absehbare Zeit nicht in der Lage ist, die Nachfrage zu decken, wird man sich auf weitergehende Instrumente besinnen müssen, die auch der Kommune einen Zugriff auf entwicklungsfähiges Land und Objekte gestatten. Für die Jahre 2018 bis 2021 jedenfalls werden insgesamt rd. 415 Mio. Euro inkl. voraussichtlicher Ermächtigungsübertragungen bereitgestellt, für das Jahr 2018 allein 92,4 Mio. Euro. Bei Beibehaltung der Umsetzungsquote von 78% werden damit rund 324 Mio. Euro investiert werden können. 7 Ihre Aufteilung gemäß der laufenden Haushaltsplanung können Sie wie folgt ablesen: Und in Vorbereitung - also in Warteschleife befinden sich noch einmal eine Menge Projekte, wie man mit einem Blick auf die dem Haushalt beigefügte sog. „§14 Liste“ feststellen kann, also all die Projekte, die „nur“ noch nicht die erforderliche Planungstiefe erreicht haben, um mit einem konkreten Kostenansatz den Weg in den Haushalt zu finden. Insgesamt liegt hier nochmals ein Investitionsvolumen von rd. 77 Mio. Euro. 8 Der Haushaltsplan 2018 berücksichtigt alle bereits bekannten Förderprojekte, auch soweit sie wie das Kommunalförderpaket 2 noch nicht maßnahmenscharf hinterlegt sind. Er berücksichtigt noch nicht die Möglichkeiten der weitergehenden Energieförderung, da deren Rahmenbedingungen weder nach Umfang noch nach Inhalt hinreichend klar sind. Wir gehen jedoch davon aus, dass insbesondere die regelmäßig mit Förderprogrammen verknüpfte Beteiligung der Kommunen so gestaltet sein wird, dass sie auch für die Stadt Aachen noch im Rahmen der Veränderungsnachweisung ohne weiteres eingebunden werden kann. Es wird großer Kraftanstrengungen bedürfen, all diese dankenswerterweise zufließenden Mittel zügig mit Maßnahmen und Erfolgen zu hinterlegen, neben den ohnehin geplanten Maßnahmen und Projekten. Für die reale Haushaltsberatung kann ich daher nur darum werben, die natürlichen Leistungsgrenzen auch für die Zukunft im Auge zu behalten. „Keine Begeisterung sollte größer sein als die nüchterne Leidenschaft zur praktischen Vernunft.“ Altbundeskanzler Helmut Schmidt 9 Sehr geehrte Damen und Herren, auch die zweite genannte Kennzahl, der Kassenkredit, hat sich, nachdem er insbesondere die Vorfinanzierungslasten der Betreuung minderjähriger Flüchtlinge verarbeitet hat, wieder „erholt“, soweit man bei einem negativen Stand von Erholung reden kann. Nach einem Stand der Kassenkredite von rd. 444 Mio. Euro zum Ende des letzten Jahres, wird nunmehr zum Ende des Jahres 2017 mit einer Höhe von rd. 450 Mio. Euro gerechnet. Unterjährig wird die konsumtive Finanzplanung also deutlich besser abschneiden als erwartet. Auf der Basis des jetzigen Planentwurfs steht sogar eine nahezu ausgeglichene konsumtive Finanzplanung in Reichweite. Wenngleich nicht auszuschließen ist, dass sich das mit jahresversetzt zu erwartenden Belastungen nochmals etwas verschlechtern kann, macht das die letztlich für das Ende der mittelfristigen Planung zu erwartende Kehrtwende in Sachen Kassenkredite durchaus nachvollziehbar. Und diese 10 Kehrtwende stünde zumindest für den vorsichtigen Beginn einer Entschuldung. Das klingt nach Entspannung, aber das ist verfrüht, vielmehr gilt nach Wilhelm Busch: „Wenn einer, der mit Mühe kaum, geklettert ist auf einen Baum, schon meint, dass er ein Vöglein wär, so irrt sich der.“ Sinkender Kassenkredit steht allein dafür, dass tatsächliche Auszahlungen durch reale Einzahlungen gedeckt werden können. Wertverluste, Abschreibungen u.a. bilanzrelevante Aufwendungen, die erst zukünftig Geldflüsse auslösen, werden hier nicht erfasst. Die Ergebnisrechnung und das strukturelle Defizit bleiben der Stadt Aachen erhalten - deutlich. Nicht als Geldfluss den Kassenkredit belastende Pensionsrückstellungen werden ebenso relevant wie die für 2018 den Kernhaushalt belastende Abschreibungssumme von gut 21 Mio. Euro. Gerade hinsichtlich dieser Haushaltsposition kommt uns diese das grundsätzlich jede Finanzplanung tragende Prinzip der Vorsicht und Vorsorge zu Gute. Nicht nur kann einiges an Abschreibungslast über die Organisationsstruktur und damit über das Gebäudemanagement abgefedert werden, vor allem hat die Stadt Aachen, anders als einige andere Kommunen, davon abgesehen, die Vermögenserfassung im Rahmen der Eröffnungsbilanz sozusagen auszureizen. Hohe Anfangsbestände begründen hohe Abschreibungsportale. 11 Auch wenn mehr Vermögen für eine höhere 5% Grenze steht, war und ist abzusehen, dass sich mittel- bis langfristig dauerhaft hohe Abschreibungen als Nachteil darstellen. Und: Wer denkt schon darüber nach, dass eine Umplanung den Buchwert negativ beeinflussen kann, wer denkt darüber nach, dass eine qualitative Aufwertung einer Fläche, die vorher eine Straße war, auch mit einer Abwertung einhergeht. Auch so manche Forderung, selbst die die nicht pauschal bereinigt wurde, kann sich im Nachhinein als wertlos entpuppen oder sich nicht wie erwartet realisieren. Auch solche Sonderlasten lassen sich bei einer maximal errechneten Bezugsgröße kaum mehr verarbeiten. Und die nunmehr fast pünktlichen Jahresabschlüsse zeigen: Sonderlasten gibt es nahezu immer. Auch Haushaltsplanung tut daher gut daran, sich selbst auch mit dem Korrektiv der jeweiligen Durchschnittswerte zu belegen. So werden Sie selten im Haushaltsplan sogenannte Höchstwerte erkennen oder die bloße Übernahme der Orientierungsdaten. Der Haushaltsplanentwurf ist und bleibt ein vorsichtiger Haushalt. Er setzt darauf, sich Chancen zu erschließen , aber ganz sicher auch darauf, Risiken, die sich auftun können und sich immer aufgetan haben, begegnen zu können, ohne wie im Jahr 2014 mit Haushaltsperre oder gar mit einem Nachtragshaushalt reagieren zu müssen. Beides kann lediglich die Arbeit der Kämmerin erleichtern, bringt aber der Stadt nur Stillstand oder allenfalls zähen Fortschritt. Wir setzen alles daran, bei dem geringen vorhandenen Spielraum möglichst große Plansicherheit zu schaffen. 12 Sehr geehrte Damen und Herren, tatsächlich erkennt man an der Gegenüberstellung der Ertragskurve im Vergleich zur Aufwandskurve der Stadt Aachen, dass beide über die Jahre nahezu gleichermaßen ansteigen, mit nur wenigen Abweichungen hin zu einer verstärkten Aufwandssteigerung. So auch in diesem Jahr. Wie setzen sich nun beide Kurveneckpunkte Ertrag und Aufwand für die kommenden Jahre im Wesentlichen zusammen? 13 Wie immer beginne ich mit der Ertragsseite, und hier ebenfalls wie immer mit der Gewerbesteuer. Die Gewerbesteuer des Jahres 2018 wird mit knapp 187 Mio. Euro festgesetzt. Sie übersteigt damit deutlich die noch im letzten Jahr vorgegebene Planung. Dennoch wird sie manchen Mitgliedern des Finanzausschusses womöglich zu niedrig erscheinen. Sie wissen natürlich, dass wir bereits heute einen Sollstand von über 190 Mio. Euro erreicht haben. Sie wissen allerdings auch, dass die letzten beiden Monate des Jahres nochmals die Erwartung durcheinander würfeln können. Besonders der Dezember kann systemisch bedingt, wenn überhaupt, nur mit Abgängen aufwarten. Darüber hinaus ist eine angekündigte Gewerbesteuerrückerstattungspflicht in Millionenhöhe, begründet aus einem Vorgang des Jahres 2000, zu beachten, die noch nicht durch den entsprechenden Messbescheid der Finanzbehörden realisiert ist. Sie gestatten mir den Hinweis, dass auch dieser Umstand äußerst ärgerlich ist, denn die dadurch verzögerte Rückzahlung begründet ein Anwachsen der Zinsverpflichtung für die Stadt Aachen, immerhin mit einem Zinssatz von 6% auf mehrere Millionen. Dieser hohe Zinssatz ist im Gesetz verankert und: Obwohl er nunmehr seit Jahren keinerlei Bezug mehr zum Kredit- bzw. Finanzmarkt hat, lehnten die Kassenvertreter bislang den Versuch einer Änderung oder zumindest einer entsprechenden Prüfung ab. Die Erklärung ist einfach: Natürlich profitiert die Stadt auch im umgekehrten Fall von eben diesen hohen Zinsätzen und hat hier im Mittel den besseren Schnitt gemacht. Es war und ist allerdings nur eine Frage der Zeit, wann sich dies umkehren kann. 14 Dies lässt sich bei der Stadt Aachen ablesen: Da nun gerade auch bei den starken Steuerzahlern z.Zt. eher die Bereitschaft der Vorleistung besteht, ergibt sich ein zunehmendes Risiko für die Kommune. Millionenschwere Zinserstattungen, die sich in der Vergangenheit zwar mit Nachforderungen ausgeglichen haben mögen, können grundsätzlich jeden Haushalt aus dem Gleichgewicht bringen und in seinem Bestand gefährden. Darum hoffe ich, dass nunmehr eine Beratung in Gang gebracht werden kann, die auf eine gesetzliche Änderung hinwirkt, indem die Zinshöhe an den jeweiligen Marktzins ankoppelt wird, wie im Sinne eines kalkulatorischen Durchschnittzinssatzes. 15 Zurück zu den Steuererträgnissen. Das Plus der Gewerbesteuer im Jahr 2018 liegt damit gegenüber der letztjährigen Planung 2017 bei rund 11,5 Mio. Euro, mithin rund 6,5 %. Auf der Ertragsseite ebenso positiv zu Buche schlagen u.a. Einkommensteueranteil und Grundsteuer. Auch hier liegen Mehrerträgnisse von insgesamt rund 6,2 Mio. Euro vor. Da wir das voraussichtliche Jahresergebnis 2017 vorsichtig geschätzt als Sockelwert angesetzt haben, konnten wir die erreichten Planansätze für das Jahr 2018 in Höhe der Orientierungsdaten fortschreiben. Insgesamt steigen die sog. „allgemeinen Finanzmittel“ gegenüber dem Vorjahr um rund 26 Mio. Euro. In dieser Darstellung enthalten sind neben den Steuererträgnissen auch die Schlüsselzuweisungen, die nicht mit den Orientierungsdaten fortgeschrieben sind. 16 Sie erinnern sich, bereits im letzten Jahr sind wir entsprechend vorgegangen, da wir nicht glauben wollten und konnten, dass die bis dahin erreichte Höchstmarke einfach unreflektiert landesweit weiter und weiter ansteigen könnte. Der Ein oder Andere murrte oder dachte sich, klar, da war sie wieder: die Mutter der Porzellankiste. Und heute muss man sagen, höchstwahrscheinlich hatte sie Recht. Zwar liegt uns noch keine Modellrechnung des Landes vor, entsprechend der Simulationsrechnung des Deutschen Städtetages wird die Schlüsselzuweisung allerdings um rd. 700.000 Euro unter der noch letztjährig erhofften Summe liegen. Dieses Minus wird auch nicht durch die Folgen der GFG-Eckpunkte des Landes Nordrhein-Westfalen positiv konsumiert. Die Vorteile für die Stadt Aachen liegen nur bei rd. 175.000 Euro. Nicht immer wenn es heißt: „Gewinner sind die Kommunen“ bedeutet dies alle Kommunen. Ich hoffe, diese Erkenntnis findet auch bei der wieder und wieder diskutierten Änderung des GFG bzw. seiner Verteilungsmaßstäbe Beachtung. Das hier diskutierte sofia Gutachten begründet Verteilungsänderungen von bis zu minus 175 Euro pro Einwohner im Einzelfall. Wer immer über strukturelle Gerechtigkeit diskutiert, sollte bedenken, dass solche Verwerfungen, die nur für die Gewinner beherrschbar sind, nur zu neuen Ungerechtigkeiten und neuem kommunalen Desaster führen können, es sei denn, es würde wieder durch welche Ausgleichmechanismen auch immer aufgefangen. Wo zu viele Verlierer sind oder die Niederlage zu schmerzlich, kann es in der gesamten kommunalen Familie keine Gewinner geben. Ebenso hoffe ich, dass die angedachte Einbindung der erhöhten Krankenhausfinanzierung in das GFG letztlich nicht gleichzusetzen ist mit einer bloßen Nettobelastung der Kommunen. Immerhin, um eine Größenvorstellung zu haben: die Gott sei Dank nicht mehr anstehende Nachschusspflicht und Erhöhung der Umlage für das Jahr 2017 hätte eine außerordentliche Belastung des Aachener Haushalts von 1,4 Mio. Euro bedeutet. 17 Das entspricht fast 50% der ohnehin zu zahlenden Umlage und würde die Belastung aus dem Minus der Schlüsselzuweisung in etwa verdoppeln. Sehr geehrte Damen und Herren, als Minus auf der Ertragsseite ist auch der sinkende Erstattungsbetrag für die Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge zu nennen. Ganz klar, mit sinkenden Aufwendungen korrespondieren sinkende Erstattungen, zumeist jedenfalls. Zum anderen spielt aber hier auch der starke Anteil der nicht anerkannten Flüchtlinge eine Rolle, die nach einem Zeitraum von drei Monaten aus der Kostenerstattung fallen. Eine Verlängerung des kostenerstattungspflichtigen Zeitraums ist bislang abgelehnt worden, auch in der Erwartung, dass die Zuweisungsvorgaben und Unterbringung dieser Flüchtlinge in Landeseinrichtungen auf lange Sicht ebenfalls eine Entlastung der Kommunen bedeutet. Wir unterstellen jedenfalls, dass ansteigend ab 2018 im Jahr 2021 wieder für 85% der Leistungsbezieher nach dem AsylbG eine Erstattung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz erfolgt. Insgesamt gehen wir damit von einer Kostendeckungsquote von 84% bis hin zu 93% aus. Leider hat sich auch gezeigt, dass sich die erwartete 100%ige Kostenerstattung des Landes hinsichtlich der Betreuung minderjähriger Flüchtlinge oder UMAs nicht realisieren lässt. Sollstellungen und Zahlungen „laufen“ zwar mittlerweile, aber de facto nur in einer Größenordnung von ca. 90%. Auch darauf hat sich dieser Haushalt eingestellt, und damit einem haushalterischen Weniger in Höhe von rd. 1,8 Mio. Euro/pro Jahr Rechnung getragen. Andererseits zeigt die Änderung der gesetzlichen Vorgaben zur Unterbringung und Verteilung der jungen Flüchtlinge Wirkung. Die Zahl der betroffenen Menschen ist deutlich gesunken - gegenüber dem Vorjahr um rund 18 %. 18 Sehr geehrte Damen und Herren, unter Berücksichtigung aller Effekte ergibt sich eine Verbesserung der Ertragserwartung gegenüber 2017 um gut 8 Mio. Euro auf gut 963 Mio. Euro. Dieser Ertragsteigerung steht eine Aufwandssteigerung von rd. 8,6 Mio. Euro gegenüber. Im Folgenden greife ich - wie gewohnt - die augenfälligsten auf: 1. Natürlich das Personal: Im Kernhaushalt werden – ohne Berücksichtigung der Versorgungsaufwendungen - für das nächste Jahr 195,4 Mio. Euro veranschlagt. Das sind rd. 10,6 Mio. Euro mehr als noch im letzten Jahr 2017 geplant. Dahinter verbergen sich - wie immer - die effektiven Tariferhöhungen, aber auch die von Ihnen bereits beratenen und beschlossenen Stellenmehrungen etwa im Bereich Kinderbetreuung, Integrationsangebote, Feuerwehr oder die Aufstockung der Vergabestelle. Auch die personelle Absicherung der Bearbeitung der anstehenden 19 Förderprogramme und somit die Sicherung der Umsetzung der Projekte von der E-Mobilität bis hin zur Koordinierung der Schulbauprojekte sind hier zu nennen. Es gehört aber auch zur Wahrheit, dass Stellen in Höhe von 3 Mio. Euro durch entsprechende Erstattungsleistungen refinanziert sind. Andererseits, ebenfalls der Wahrheit die Ehre, die angesetzte Erhöhung wäre noch stärker ausgefallen, hätten nicht die vorsorgliche Planung und Stellenbewirtschaftung Raum geschaffen, frei gewordene Kapazitäten nunmehr zielgenau zu nutzen; Hausmeisterstellen gegen Erzieherinnenstellen z.B. Gleichwohl: Bereits zum Stichtag 31.12.2016 hat die Stadt Aachen 4.959 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einschl. der Auszubildenden beschäftigt. Der Personalbestand hat sich seit 2012, also im Laufe der letzten 5 Jahre, um mehr als 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhöht, allen Konsolidierungsmaßnahmen und Programmen zum Trotz. Die Ursachen liegen auf der Hand: die Erweiterung der Kinderbetreuung, mehr und mehr zu gewährenden Leistungen nach HzE, Sozialraumteams, Integrationsleistungen, mehr Personal im Planungsbereich sowie Aufstockungen im Servicebereich, auch der Bezirksämter, der Wirtschaftsförderung, und natürlich mehr Stellen für die Feuerwehr allein in Folge der 48-Stunden Vorgabe, und und und…. Und bei alle dem: Der tatsächliche Bedarf liegt höher. An vielen Stellen merken wir, dass der Arbeitgeber öffentliche Hand trotz aller Sicherheit, die er zu bieten vermag, mitunter eben doch nicht genügend bieten kann, um Fachpersonal zu finden oder zu halten. Und wir merken, dass es dieses Personal auch de facto nicht gibt. Ich nenne hier - nur als Stichwort - Erzieher/Innen. 20 Auch hier gilt also: die bloße Ausweitung des Stellenportals hilft nicht unbedingt bei der Bewältigung der Aufgaben. Die vorhandenen Stellen zu besetzen, und die Menschen hier zu binden, wird die erste Aufgabe sein. Alles darüber Hinausgehende sieht gut aus, belastet die Haushaltsplanung, hilft aber nicht. 2. Helfen, Stärken und Vorsorge, das sind auch Stichworte für die weiter zu nennenden Aufwandssteigerungen. Hervorsticht die Erhöhung der Transferaufwendungen, genauer gesagt der Betriebskostenzuschüsse an die Eigenbetriebe. Und diese Erhöhung betrifft im Wesentlichen zwei Eigenbetriebe: - den Aachener Stadtbetrieb und im Rahmen der mittelfristigen Planung - den Eigenbetrieb Theater und Musikdirektion. 21 Angesichts der bislang unterstellten Haltung der Finanzsteuerung, insbesondere der Kämmerin, unerwartet: Aber auch hier nach Wilhelm Busch: „Überraschung findet meistens statt, dort wo man sie nicht erwartet hat“ Dabei gilt es vielleicht auch klarzustellen: Natürlich ist eine Kämmerin nicht unbedingt angetreten, bei einem defizitären Haushalt das Füllhorn auszuschütten. Niemand wird wirklich Begeisterung erwarten. Quasi genetisch bedingt müssen Ansinnen wie Verlustübernahmen oder Zuschusserweiterungen auf wenig Gegenliebe stoßen. Vor allem aber muss das Anliegen sein, über den Wünschen und Notwendigkeiten des Eigenbetriebs hinweg, auch die Notwendigkeiten und Rahmenbedingungen der Kernverwaltung zu beachten. Daher muss und kann es allgemein gültige Vorgaben für alle geben. Daneben gilt es, den spezifischen Anforderungen gerecht zu werden, die aus der Struktur des Eigenbetriebs erwachsen oder Hand in Hand greifen mit den Anforderungen inhaltlicher Art, die die Kernverwaltung an die Eigenbetriebe stellt. Genau aus diesem Grunde legen wir einen Entwurf vor, der eine Zuschusssteigerung von rd. 2,5 Mio. Euro / Jahr für den Aachener Stadtbetrieb und eine Zuschusssteigerung von saldiert bis zu einer knappen Mio. Euro / Jahr für das Theater vorsieht. 22 1. Der Stadtbetrieb z.B. ist natürlich mit seinem Ausgangswert in der Bilanz der Stadt Aachen als Beteiligungswert erfasst. Ebenso wie in Bezug auf das Gebäudemanagement und etwa in Bezug auf die VHS ist mit Blick auf die jeweiligen wirtschaftlichen Ergebnisse eines Jahres zu fragen, ob dieser Wert ganz oder teilweise abgewertet werden muss. Tatsächlich hat der Stadtbetrieb in den vergangenen Jahren gerade im Bereich der freiwilligen Leistung „Grünpflege“, ein kontinuierliches Minus erwirtschaftet. Ebenso bekannt ist, dass der Bereich Friedhof Kosten nicht unbegrenzt gebührenrelevant umlegen kann. Und wir wollen keinen, so bitter das klingt, Beerdigungstourismus. Das ist der Menschen nicht würdig, weder den Verstorbenen noch den Angehörigen. Ein dauerhaftes operatives Defizit, welches gegen das Eigenkapital des Betriebes zu buchen ist, begründet ein erhebliches Abwertungsrisiko neben dem drohenden Verlust des Eigenkapitals. Aus diesem Grunde werden wir vorschlagen, aus einem möglichen Mehrertrag des laufenden Jahres 2017 einen einmaligen Sonderzuschuss zur Aufstockung des Eigenkapitals zuzulassen. Damit schaffen wir aus einem Mehr heute wiederum die Grundlage, dass der Eigenbetrieb die vor ihm liegenden Sonderbelastungen tragen kann, wie etwa die Sanierung des Krematoriums oder die Erstellung und Begleitung eines Baumkatasters aus Gründen der Verkehrssicherheit. Mit der daneben erfolgenden Veranschlagung eines erhöhten Zuschusses wird das operative Minus Stand heute eingefangen. 23 Zur Vermeidung von Missverständnissen: Damit ist das Wunschtableau des E 18 nicht erfüllt. Sein Ansatz geht gerade in der mittelfristigen Planung darüber hinaus. Diesem Ansatz folgen wir nicht. Wir erwarten, dass auch in Bezug auf die zu stemmenden Aufgaben Konsolidierungseffekte und die erhöhte Eigenkapitalrücklage genutzt werden. Soweit nach Abschluss des Zeitraums der mittelfristigen Planung z.B. auch die Sonderbelastung aus dem Betriebsgebäude des E 18 in der Form der Leasingrate entfällt, wird es so möglich sein, das Defizit aus eigener Kraft nachhaltig zu schließen. 2. Ebenfalls in das Defizit gerät der Eigenbetrieb Theater und Musikdirektion. Bilanziell gesehen geht es hier zunächst einmal nicht um den Schutz des Beteiligungswertes, der in diesem Zusammenhang nicht überbordend ist. Hier geht es um die Sicherung des operativen Betriebes. Hier geht es um gegenseitige Planungssicherheit. Zur Klarstellung und Vermeidung von Missverständnissen: Der jetzige Zustand geht, aufgrund der garantierten Verlustübernahme, wie sie in der Eigenbetriebsverordnung verankert ist und in der Vergangenheit praktiziert wurde, eigentlich zu Lasten der allgemeinen Verwaltung. Es gibt also keine Ungleichbehandlung zu Lasten des Eigenbetriebs. Es fehlt allerdings an klaren Vorgaben, an der Festsetzung von qualitativen und monetären Zielen. Gerade hier wird deutlich, dass auch die Eigenbetriebe in das System der wirkungsorientierten Steuerung einzubinden sind, damit letztlich der Rat in seiner Entscheidungshoheit beides definieren kann. Um diesen Weg zu ermöglichen, sind wir seitens der Verwaltung übereingekommen, mit dem Haushalt den Abschluss einer Zielvereinbarung vorzuschlagen. Auf der Grundlage der - wohlgemerkt nicht seitens der Finanzsteuerung zu bestimmenden - qualitativen Ziele soll die Verlustübernahme orientiert an dem durchschnittlichen Wert 24 des Aufgaben – und Personalkostenzuwachses zugesagt werden. Daran geknüpft wird allerdings auch ein eigener Kostendeckungsbeitrags des Theaters. Natürlich ist zu Recht darauf hingewiesen, dass der Eigenbetrieb aufgrund seiner Personalintensität gerade durch die Personalkosten im Verhältnis zu anderen Betrieben nur eingeschränkte Konsolidierungsmöglichkeiten hat, um seinem Defizit zu begegnen. Richtig muss aber auch sein, dass es eben auch nicht richtig sein kann, vor dem Hintergrund dieser Aussage quasi einen Blankoscheck auszustellen hinsichtlich zu erwartender Personalkosten (wobei nicht nur auf die unmittelbar Beschäftigten, sondern auch auf die Honorarpositionen abzustellen ist) ohne Rücksicht auf die sonstigen Bewirtschaftungsfelder, insbesondere ohne Berücksichtigung der Ertragsseite. Einvernehmlich wird dieser Weg einer Zielvereinbarung vorgeschlagen. Wir können uns dabei am Beispiel anderer Städte orientieren. Vorgeschlagen wird, einen 18%igen Kostendeckungsgrad bis zum Ende der mittelfristigen Planung anzustreben, also einen Kostendeckungsgrad z.B. oberhalb des Kostendeckungsbeitrags der Kinderbetreuung, der auch in der Vergangenheit bereits durch das Theater erzielt werden konnte. Spiegelbildlich zu dem sich daraus ergebenden rechnerischen Konsolidierungsbetrag kann als Folge der verbindlichen Vereinbarung eine Verlustrückstellung als Sicherheit im Haushalt der Stadt abgebildet werden. Von beiden Seiten aus gilt es zu betonen: Es kann und darf kein quasi gesetztes Ungleichgewicht zwischen den Bereichen der Stadt, weder den Fachbereichen noch den Eigenbetrieben, geben. Das Pendel darf nicht aufgrund von Organisationsstruktur oder Aufgabe von vornherein und 25 vorbehaltlos zu Lasten oder zugunsten einer Seite ausschlagen - nur und nur dann, wenn die Haushaltshoheit der Stadt, der Rat der Stadt Aachen, Sie meine Damen und Herren, dies in seinen Zielen und Kennzahlen so vorgibt. Dabei wird nicht nur danach zu differenzieren sein, ob es sich um eine pflichtige oder freiwillige Aufgabe handelt. Dennoch bedarf es schon gewichtiger Gründe, um eine freiwillige Leistung in stärkerem Maße von der Konsolidierung zu entbinden, als es im gesetzlichen Bereich je möglich wäre. Hier die erforderliche Transparenz zu schaffen und Ihnen allen eine Entscheidungsgrundlage zu geben, ist das Anliegen dieses Haushalts. Sehr geehrte Damen und Herren, wie immer wird im Laufe der Beratungen offenkundig werden, dass es nicht gelungen ist, allen Wünschen gerecht zu werden, wenn auch schon ziemlich vielen. Wir haben Sorge getragen Spielräume zu schaffen, um die von Ihnen gesetzten Ziele zu erreichen. Vieles wäre noch erwähnenswert, wie etwa die Absicherung der Unterbringung der Verwaltung, die Kostenerweiterung des Kurhauses, die Neuaufnahme der Programme KomInvFöG, die weiteren Überlegungen zum Unterhaltsvorschuss und natürlich die Regionsumlage, deren Benehmensherstellung heute auch auf der Tagesordnung steht, und so weiter und so fort. Es wird bis zur Verabschiedung des Haushalts Veränderungen geben, im Guten wie im Schlechten. Warten wir ab, was - wie ausgeführt die Krankenhausumlage bringt, warten wir ab, ob es zu einer weiteren Senkung der Landschaftsverbandsumlage kommt, freuen wir uns über den Effekt eines zu erwartenden Gesetzes zur Rettung der Trägervielfalt von Kindertageseinrichtungen in NRW, was uns nicht nur nicht belasten, sondern auch uns als Träger begünstigen wird. 26 Die Haushaltsberatungen werden Raum geben, all dies zu hinterfragen, wie immer begleitet von einem großen Zahlenwerk, wiederum auch mit einem interaktiven Haushalt und wiederum auch gerne begleitet von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Finanzsteuerung, denen ich einmal mehr für ihren Einsatz und auch ihren Langmut mit zumindest einer manchmal ungeduldigen Kämmerin herzlichst danke. Nur eines bitte ich im Rahmen der Beratungen zu beachten: Manchmal ist es müßig, zu überlegen, welche der vielen vielen Aufgaben, die einen Gesamtaufwand von einer knappen Milliarde Euro begründen und einen Fehlbedarf von 33,6 Mio. Euro, nun die ist, die es zu beklagen gilt. Natürlich können wir über die Nichteinhaltung des Konnexitätsprinzips klagen, über Aufgaben, die wir mögen oder nicht mögen. Manche Dinge sind, wie sie sind und sind von uns nicht zu beeinflussen, nur in der Art und Weise, wie wir mit ihnen umgehen. Welcher Tropfen das Fass zum Überlaufen bringt, darüber ließe sich lange trefflich streiten. Es würde weder den Menschen noch der gewohnten sachlichen Auseinandersetzung des Rates gerecht, für die ich dankbar bin, wollte man haushalterische Entwicklungen als Zeugen für Ängste und Sorgen der Menschen instrumentalisieren, wie dies in Zeiten wie heute, in Zeiten des Wandels, nur allzu gerne geschieht und leicht möglich ist. Dieser Haushaltsentwurf ist nur Zeuge für eins: Das wir alles daran setzen, die Leistungsfähigkeit der Stadt zu sichern für eine nachhaltige Zukunftsfähigkeit. Bislang können wir dieses Ziel erreichen! 27