Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
277527.pdf
Größe
2,9 MB
Erstellt
16.11.17, 12:00
Aktualisiert
22.11.17, 07:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Verwaltungsleitung
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 01/0353/WP17
öffentlich
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
16.11.2017
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates der
Stadt vom 18.10.2017 (öffentlicher Teil)
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
22.11.2017
Rat der Stadt Aachen
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt vom 18.10.2017
(öffentlicher Teil).
Philipp
Oberbürgermeister
Anlage/n:
Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt vom 18.10.2017 (öffentlicher Teil).
Vorlage FB 01/0353/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.11.2017
Seite: 1/1
Annekathrin Grehling
Stadtkämmerin der Stadt Aachen
Rede anlässlich der
Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2018
18. Oktober 2017
Es gilt das gesprochene Wort.
Sperrfrist: 18.10.2017, 17:00 Uhr
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
wieder ist es soweit, Einbringung des Haushaltsplans, der Tag, dem
wahrscheinlich allein die „Finanzler“ entgegenfiebern. Den Meisten genügt die
Botschaft: geht oder geht nicht.
Und folgerichtig begebe ich mich mit eben der Verkündung des Ergebnisses
sofort in das Risiko, die Zahl der aufmerksamen Zuhörer drastisch zu
reduzieren. Dennoch will ich dies tun und hoffe einfach darauf, im Laufe des
Vortrages den Einen oder Anderen davon überzeugen zu können, dass
Zahlen an sich für ganz praktische Notwendigkeiten und Sachverhalte stehen,
denen auch dieser Haushalt wieder versucht, gerecht zu werden. Mit diesen
Bildern verknüpft, kann Haushalt spannend sein, wenngleich er zuvorderst
nur sachlich und - so hoffe ich - vernünftig klingt.
Und praktische Vernunft ist das, wofür dieser Haushalt steht, für das
Machbare, für das Selbstverständliche, das damit wenig aufregend daher
kommt. Er steht nicht für die These „bad news are good news“, nicht für
Besonderheiten des Absturzes, leider auch nicht für Besonderheiten etwa im
Sinne von: Düsseldorf hat jetzt das Nachsehen. Einmal mehr steht der
Haushalt allein für:
“Das Ziel ist erreicht!“
2
Die Verwaltung bringt auch in diesem Jahr einen Entwurf ein, der einen
genehmigungsfähigen Haushalt begründet. Nicht mehr und nicht weniger:
Drei Dinge werden auf den ersten Blick offenkundig:
1. Das schlechteste Jahr der mittelfristigen Planung bleibt das Jahr 2019. Es
bewegt sich deutlich jenseits der sogenannten „5% Grenze“.
2. Das unmittelbar anstehende Haushaltsjahr 2018 hat sich gegenüber der
letztjährigen mittelfristigen Planung ebenfalls verschlechtert, bleibt aber
unterhalb
der
entscheidenden
Schwelle
des
zulässigen
Eigenkapitalverzehrs.
3. Die Jahre 2020/2021 orientieren sich deutlich an einer
Eigenkapitalverzehrgrenze unterhalb der 4% Grenze und bewahren so
einen großen Teil des durch den Fortfall des Solidarpakts bzw. Fonds
Deutsche Einheit begründeten Vorteils.
3
Sehr geehrte Damen und Herren,
angesichts der unterjährigen Botschaften zum laufenden Haushaltsjahr mit
steigenden Steuererträgnissen und unerwarteten Entlastungen, wie etwa der
Rückzahlung der Landschaftsverbandsumlage, angesichts zahlreicher
Sonder- Förderprogramme des Bundes und des Landes hätten sich vielleicht
Einige doch noch positivere Ergebnisse erwartet.
Immerhin ist zunehmend die Rede von - wenn man so sagen will erfolgreichen Stärkungspaktkommunen des Landes NRW, von sinkenden
Kommunalschulden und steigenden Investitionsquoten.
Bundesweit ist 2016 der kommunale Finanzierungssaldo im dritten Jahr in
Folge gestiegen. Summa summarum haben die Kommunen einen
Überschuss von 5,4 Mrd. Euro erzielt. Neben höheren Investitionen wurden
davon 2 Mrd. Euro an Schulden (auf 93 Mrd. Euro) und 4 Mrd. Euro an
Kassenkrediten (auf 47 Mrd. Euro) getilgt. Doch der Luxus trifft nicht jeden
gleichermaßen.
Immerhin:
Beide Kennzahlen sind auch hier in Aachen durchaus auf positivem Weg. Der
heute auch eingebrachte Entwurf des Jahresabschlusses 2016 zeigt z.B.,
dass sich auch hier die Investitionsquote sehen lassen kann. Dabei bitte ich
Sie, sich von der Kennzahl nach NKF-Kennzahlenset des Jahresabschlusses
2016, der heute ebenfalls eingebracht wird, zu lösen.
Diese Kennzahl ist ein wenig irreführend, denn sie umfasst z.B. alle
investiven Auszahlungen wie Ausleihungen etc. schließt andererseits in ihrer
Berechnung die Abschreibungen über die Eigenbetriebe aus.
4
Aber auch im Vergleich zur Berechnungsmethodik der Wirtschaft würde die
Stadt Aachen eine Investitionsquote von rd. 8,6 % erreichen und liegt damit
im bundesweiten Durchschnitt der öffentlichen Hand insgesamt, zwar
unterhalb des kommunalen bundesweiten Schnitts, aber über dem nordrheinwestfälischen Mittel. (6,6%, Basis Kassenstatistik IT.NRW 2016).
Dabei lohnt ein genauerer Blick auf die Verteilung der Investitionen. Den mit
Abstand stärksten Zugang im Vergleich der Vorjahre verbuchen wir im
Bereich Fahrzeuge, Maschinen und technische Anlagen mit einem Wert von
über 6 Mio. Euro. Ebenfalls im Jahresvergleich überproportional hat sich der
Zugang im Bereich Wohngebäude entwickelt. Hier ist ein Zugang von über 4
Mio. Euro zu verzeichnen, dem z.B. Abschreibungen im Wert von 1,5 Mio.
Euro - inkl. außerplanmäßiger Abschreibung - gegenüber standen. Die
Investitionen im Bereich Straßennetz - nicht zu verwechseln mit der
dauerhaften Unterhaltung - sind mit über 7,6 Mio. Euro seit 3 Jahren auf
konstantem Niveau, bleiben allerdings - wenn auch knapp - hinter dem
jahresbezogenen Abschreibungswert zurück.
Diese Zahlen belegen beispielhaft die rege Investitionstätigkeit der Stadt
Aachen, zeigen aber auch, dass die realitätsnahe Einplanung des Haushalts
begrenzt durch die Vorgaben des § 14 GemHVO berechtigt und richtig ist.
5
Unter Einbezug der Ermächtigungsübertragungen - Stand 2016 gut 120 Mio.
Euro - erreicht die Stadt Aachen im Jahresmittel der letzten 5 Jahre eine
Umsetzungsquote von rd. 78 % des Haushalts - das entspricht einem
Volumen von rd. 385,5 Mio. Euro in den Jahren 2012 bis 2016.
Als Fazit lässt sich damit festhalten:
1. Es gelingt, die uns zufließenden Fördertöpfe zu nutzen.
2. Die Stadt Aachen ist einer der größten Auftraggeber in der Region.
3. Die tatsächliche Realisierung von Investitionen ist gleichwohl praktisch
begrenzt:
- weniger durch monetäre Ressourcen, sonst wäre der Handlungsrahmen
ausgeschöpft;
- sicher auch durch begrenzte Personalressourcen, simpel mehr Planer
können mehr Projekte begleiten,
6
- aber auch durch begrenzte Angebote. Die Stadt Aachen erhält heute kaum
mehr Angebote etwa im Straßenbau, wie das Beispiel Neuenhofer Weg
zeigt, die dann auch häufig genug den Kostenrahmen deutlich sprengen.
Aber, auch das gilt es zu beachten: nach wie vor binden lange Planungs- und
Realisierungsprozesse, die häufig genug den Zeitrahmen eines Projektes
verschieben, die Nutzung der eingestellten Mittel. Hinzu kommt, relevant für
das Thema Bodenbevorratung und Stadtentwicklung, als Mitbewerber am
Markt hat die Stadt Aachen oft genug das Nachsehen. Ein völlig überhitzter
Markt, der Kaufvorgänge mehr als deutlich jenseits des geschätzten
Verkehrswertes zulässt, zeigt trotz ausreichender Ressourcen eine weitere
Grenze der Handlungsfähigkeit auf. Und da der Kaufpreis der Immobilie den
späteren Ertragswert mit definiert, werden Folgelasten für Alle für die Zukunft
so vorprogrammiert.
Soweit das Angebot des Marktes auf absehbare Zeit nicht in der Lage ist, die
Nachfrage zu decken, wird man sich auf weitergehende Instrumente besinnen
müssen, die auch der Kommune einen Zugriff auf entwicklungsfähiges Land
und Objekte gestatten.
Für die Jahre 2018 bis 2021 jedenfalls werden insgesamt rd. 415 Mio. Euro
inkl. voraussichtlicher Ermächtigungsübertragungen bereitgestellt, für das
Jahr 2018 allein 92,4 Mio. Euro. Bei Beibehaltung der Umsetzungsquote von
78% werden damit rund 324 Mio. Euro investiert werden können.
7
Ihre Aufteilung gemäß der laufenden Haushaltsplanung können Sie wie folgt
ablesen:
Und in Vorbereitung - also in Warteschleife befinden sich noch einmal eine
Menge Projekte, wie man mit einem Blick auf die dem Haushalt beigefügte
sog. „§14 Liste“ feststellen kann, also all die Projekte, die „nur“ noch nicht die
erforderliche Planungstiefe erreicht haben, um mit einem konkreten
Kostenansatz den Weg in den Haushalt zu finden. Insgesamt liegt hier
nochmals ein Investitionsvolumen von rd. 77 Mio. Euro.
8
Der Haushaltsplan 2018 berücksichtigt alle bereits bekannten Förderprojekte,
auch soweit sie wie das Kommunalförderpaket 2 noch nicht
maßnahmenscharf hinterlegt sind. Er berücksichtigt noch nicht die
Möglichkeiten der weitergehenden Energieförderung, da deren
Rahmenbedingungen weder nach Umfang noch nach Inhalt hinreichend klar
sind. Wir gehen jedoch davon aus, dass insbesondere die regelmäßig mit
Förderprogrammen verknüpfte Beteiligung der Kommunen so gestaltet sein
wird, dass sie auch für die Stadt Aachen noch im Rahmen der
Veränderungsnachweisung ohne weiteres eingebunden werden kann.
Es wird großer Kraftanstrengungen bedürfen, all diese dankenswerterweise
zufließenden Mittel zügig mit Maßnahmen und Erfolgen zu hinterlegen, neben
den ohnehin geplanten Maßnahmen und Projekten. Für die reale
Haushaltsberatung kann ich daher nur darum werben, die natürlichen
Leistungsgrenzen auch für die Zukunft im Auge zu behalten.
„Keine Begeisterung sollte größer sein als die nüchterne
Leidenschaft zur praktischen Vernunft.“
Altbundeskanzler Helmut Schmidt
9
Sehr geehrte Damen und Herren,
auch die zweite genannte Kennzahl, der Kassenkredit, hat sich, nachdem er
insbesondere die Vorfinanzierungslasten der Betreuung minderjähriger
Flüchtlinge verarbeitet hat, wieder „erholt“, soweit man bei einem negativen
Stand von Erholung reden kann.
Nach einem Stand der Kassenkredite von rd. 444 Mio. Euro zum Ende des
letzten Jahres, wird nunmehr zum Ende des Jahres 2017 mit einer Höhe von
rd. 450 Mio. Euro gerechnet.
Unterjährig wird die konsumtive Finanzplanung also deutlich besser
abschneiden als erwartet. Auf der Basis des jetzigen Planentwurfs steht sogar
eine nahezu ausgeglichene konsumtive Finanzplanung in Reichweite.
Wenngleich nicht auszuschließen ist, dass sich das mit jahresversetzt zu
erwartenden Belastungen nochmals etwas verschlechtern kann, macht das
die letztlich für das Ende der mittelfristigen Planung zu erwartende
Kehrtwende in Sachen Kassenkredite durchaus nachvollziehbar. Und diese
10
Kehrtwende stünde zumindest für den vorsichtigen Beginn einer
Entschuldung.
Das klingt nach Entspannung, aber das ist verfrüht, vielmehr gilt nach
Wilhelm Busch:
„Wenn einer, der mit Mühe kaum,
geklettert ist auf einen Baum,
schon meint, dass er ein Vöglein wär,
so irrt sich der.“
Sinkender Kassenkredit steht allein dafür, dass tatsächliche Auszahlungen
durch reale Einzahlungen gedeckt werden können. Wertverluste,
Abschreibungen u.a. bilanzrelevante Aufwendungen, die erst zukünftig
Geldflüsse auslösen, werden hier nicht erfasst. Die Ergebnisrechnung und
das strukturelle Defizit bleiben der Stadt Aachen erhalten - deutlich.
Nicht als Geldfluss den Kassenkredit belastende Pensionsrückstellungen
werden ebenso relevant wie die für 2018 den Kernhaushalt belastende
Abschreibungssumme von gut 21 Mio. Euro. Gerade hinsichtlich dieser
Haushaltsposition kommt uns diese das grundsätzlich jede Finanzplanung
tragende Prinzip der Vorsicht und Vorsorge zu Gute. Nicht nur kann einiges
an Abschreibungslast über die Organisationsstruktur und damit über das
Gebäudemanagement abgefedert werden, vor allem hat die Stadt Aachen,
anders als einige andere Kommunen, davon abgesehen, die
Vermögenserfassung im Rahmen der Eröffnungsbilanz sozusagen
auszureizen. Hohe Anfangsbestände begründen hohe Abschreibungsportale.
11
Auch wenn mehr Vermögen für eine höhere 5% Grenze steht, war und ist
abzusehen, dass sich mittel- bis langfristig dauerhaft hohe Abschreibungen
als Nachteil darstellen.
Und: Wer denkt schon darüber nach, dass eine Umplanung den Buchwert
negativ beeinflussen kann, wer denkt darüber nach, dass eine qualitative
Aufwertung einer Fläche, die vorher eine Straße war, auch mit einer
Abwertung einhergeht. Auch so manche Forderung, selbst die die nicht
pauschal bereinigt wurde, kann sich im Nachhinein als wertlos entpuppen
oder sich nicht wie erwartet realisieren. Auch solche Sonderlasten lassen sich
bei einer maximal errechneten Bezugsgröße kaum mehr verarbeiten.
Und die nunmehr fast pünktlichen Jahresabschlüsse zeigen: Sonderlasten
gibt es nahezu immer. Auch Haushaltsplanung tut daher gut daran, sich
selbst auch mit dem Korrektiv der jeweiligen Durchschnittswerte zu belegen.
So werden Sie selten im Haushaltsplan sogenannte Höchstwerte erkennen
oder die bloße Übernahme der Orientierungsdaten.
Der Haushaltsplanentwurf ist und bleibt ein vorsichtiger Haushalt. Er setzt
darauf, sich Chancen zu erschließen , aber ganz sicher auch darauf, Risiken,
die sich auftun können und sich immer aufgetan haben, begegnen zu können,
ohne wie im Jahr 2014 mit Haushaltsperre oder gar mit einem
Nachtragshaushalt reagieren zu müssen.
Beides kann lediglich die Arbeit der Kämmerin erleichtern, bringt aber der
Stadt nur Stillstand oder allenfalls zähen Fortschritt. Wir setzen alles daran,
bei dem geringen vorhandenen Spielraum möglichst große Plansicherheit zu
schaffen.
12
Sehr geehrte Damen und Herren,
tatsächlich erkennt man an der Gegenüberstellung der Ertragskurve im
Vergleich zur Aufwandskurve der Stadt Aachen, dass beide über die Jahre
nahezu gleichermaßen ansteigen, mit nur wenigen Abweichungen hin zu
einer verstärkten Aufwandssteigerung.
So auch in diesem Jahr. Wie setzen sich nun beide Kurveneckpunkte Ertrag
und Aufwand für die kommenden Jahre im Wesentlichen zusammen?
13
Wie immer beginne ich mit der Ertragsseite, und hier ebenfalls wie immer mit
der Gewerbesteuer.
Die Gewerbesteuer des Jahres 2018 wird mit knapp 187 Mio. Euro
festgesetzt. Sie übersteigt damit deutlich die noch im letzten Jahr
vorgegebene Planung. Dennoch wird sie manchen Mitgliedern des
Finanzausschusses womöglich zu niedrig erscheinen. Sie wissen natürlich,
dass wir bereits heute einen Sollstand von über 190 Mio. Euro erreicht haben.
Sie wissen allerdings auch, dass die letzten beiden Monate des Jahres
nochmals die Erwartung durcheinander würfeln können. Besonders der
Dezember kann systemisch bedingt, wenn überhaupt, nur mit Abgängen
aufwarten.
Darüber
hinaus
ist
eine
angekündigte
Gewerbesteuerrückerstattungspflicht in Millionenhöhe, begründet aus einem
Vorgang des Jahres 2000, zu beachten, die noch nicht durch den
entsprechenden Messbescheid der Finanzbehörden realisiert ist.
Sie gestatten mir den Hinweis, dass auch dieser Umstand äußerst ärgerlich
ist, denn die dadurch verzögerte Rückzahlung begründet ein Anwachsen der
Zinsverpflichtung für die Stadt Aachen, immerhin mit einem Zinssatz von 6%
auf mehrere Millionen. Dieser hohe Zinssatz ist im Gesetz verankert und:
Obwohl er nunmehr seit Jahren keinerlei Bezug mehr zum Kredit- bzw.
Finanzmarkt hat, lehnten die Kassenvertreter bislang den Versuch einer
Änderung oder zumindest einer entsprechenden Prüfung ab. Die Erklärung ist
einfach: Natürlich profitiert die Stadt auch im umgekehrten Fall von eben
diesen hohen Zinsätzen und hat hier im Mittel den besseren Schnitt gemacht.
Es war und ist allerdings nur eine Frage der Zeit, wann sich dies umkehren
kann.
14
Dies lässt sich bei der Stadt Aachen ablesen:
Da nun gerade auch bei den starken Steuerzahlern z.Zt. eher die Bereitschaft
der Vorleistung besteht, ergibt sich ein zunehmendes Risiko für die
Kommune. Millionenschwere Zinserstattungen, die sich in der Vergangenheit
zwar mit Nachforderungen ausgeglichen haben mögen, können grundsätzlich
jeden Haushalt aus dem Gleichgewicht bringen und in seinem Bestand
gefährden.
Darum hoffe ich, dass nunmehr eine Beratung in Gang gebracht werden
kann, die auf eine gesetzliche Änderung hinwirkt, indem die Zinshöhe an den
jeweiligen Marktzins ankoppelt wird, wie im Sinne eines kalkulatorischen
Durchschnittzinssatzes.
15
Zurück zu den Steuererträgnissen. Das Plus der Gewerbesteuer im Jahr 2018
liegt damit gegenüber der letztjährigen Planung 2017 bei rund 11,5 Mio. Euro,
mithin rund 6,5 %.
Auf der Ertragsseite ebenso positiv zu Buche schlagen u.a.
Einkommensteueranteil und Grundsteuer. Auch hier liegen Mehrerträgnisse
von insgesamt rund 6,2 Mio. Euro vor.
Da wir das voraussichtliche Jahresergebnis 2017 vorsichtig geschätzt als
Sockelwert angesetzt haben, konnten wir die erreichten Planansätze für das
Jahr 2018 in Höhe der Orientierungsdaten fortschreiben.
Insgesamt steigen die sog. „allgemeinen Finanzmittel“ gegenüber dem
Vorjahr um rund 26 Mio. Euro.
In dieser Darstellung enthalten sind neben den Steuererträgnissen auch die
Schlüsselzuweisungen, die nicht mit den Orientierungsdaten fortgeschrieben
sind.
16
Sie erinnern sich, bereits im letzten Jahr sind wir entsprechend vorgegangen,
da wir nicht glauben wollten und konnten, dass die bis dahin erreichte
Höchstmarke einfach unreflektiert landesweit weiter und weiter ansteigen
könnte. Der Ein oder Andere murrte oder dachte sich, klar, da war sie wieder:
die Mutter der Porzellankiste. Und heute muss man sagen,
höchstwahrscheinlich hatte sie Recht.
Zwar liegt uns noch keine Modellrechnung des Landes vor, entsprechend der
Simulationsrechnung
des
Deutschen
Städtetages
wird
die
Schlüsselzuweisung allerdings um rd. 700.000 Euro unter der noch letztjährig
erhofften Summe liegen. Dieses Minus wird auch nicht durch die Folgen der
GFG-Eckpunkte des Landes Nordrhein-Westfalen positiv konsumiert. Die
Vorteile für die Stadt Aachen liegen nur bei rd. 175.000 Euro.
Nicht immer wenn es heißt: „Gewinner sind die Kommunen“ bedeutet dies
alle Kommunen.
Ich hoffe, diese Erkenntnis findet auch bei der wieder und wieder diskutierten
Änderung des GFG bzw. seiner Verteilungsmaßstäbe Beachtung. Das hier
diskutierte sofia Gutachten begründet Verteilungsänderungen von bis zu
minus 175 Euro pro Einwohner im Einzelfall. Wer immer über strukturelle
Gerechtigkeit diskutiert, sollte bedenken, dass solche Verwerfungen, die nur
für die Gewinner beherrschbar sind, nur zu neuen Ungerechtigkeiten und
neuem kommunalen Desaster führen können, es sei denn, es würde wieder
durch welche Ausgleichmechanismen auch immer aufgefangen.
Wo zu viele Verlierer sind oder die Niederlage zu schmerzlich, kann es in der
gesamten kommunalen Familie keine Gewinner geben.
Ebenso hoffe ich, dass die angedachte Einbindung der erhöhten
Krankenhausfinanzierung in das GFG letztlich nicht gleichzusetzen ist mit
einer bloßen Nettobelastung der Kommunen. Immerhin, um eine
Größenvorstellung zu haben: die Gott sei Dank nicht mehr anstehende
Nachschusspflicht und Erhöhung der Umlage für das Jahr 2017 hätte eine
außerordentliche Belastung des Aachener Haushalts von 1,4 Mio. Euro
bedeutet.
17
Das entspricht fast 50% der ohnehin zu zahlenden Umlage und würde die
Belastung aus dem Minus der Schlüsselzuweisung in etwa verdoppeln.
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Minus auf der Ertragsseite ist auch der sinkende Erstattungsbetrag für die
Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge zu nennen. Ganz klar, mit
sinkenden Aufwendungen korrespondieren sinkende Erstattungen, zumeist
jedenfalls. Zum anderen spielt aber hier auch der starke Anteil der nicht
anerkannten Flüchtlinge eine Rolle, die nach einem Zeitraum von drei
Monaten aus der Kostenerstattung fallen. Eine Verlängerung des
kostenerstattungspflichtigen Zeitraums ist bislang abgelehnt worden, auch in
der Erwartung, dass die Zuweisungsvorgaben und Unterbringung dieser
Flüchtlinge in Landeseinrichtungen auf lange Sicht ebenfalls eine Entlastung
der Kommunen bedeutet.
Wir unterstellen jedenfalls, dass ansteigend ab 2018 im Jahr 2021 wieder für
85% der Leistungsbezieher nach dem AsylbG eine Erstattung nach dem
Flüchtlingsaufnahmegesetz erfolgt. Insgesamt gehen wir damit von einer
Kostendeckungsquote von 84% bis hin zu 93% aus.
Leider hat sich auch gezeigt, dass sich die erwartete 100%ige
Kostenerstattung des Landes hinsichtlich der Betreuung minderjähriger
Flüchtlinge oder UMAs nicht realisieren lässt. Sollstellungen und Zahlungen
„laufen“ zwar mittlerweile, aber de facto nur in einer Größenordnung von ca.
90%. Auch darauf hat sich dieser Haushalt eingestellt, und damit einem
haushalterischen Weniger in Höhe von rd. 1,8 Mio. Euro/pro Jahr Rechnung
getragen.
Andererseits zeigt die Änderung der gesetzlichen Vorgaben zur
Unterbringung und Verteilung der jungen Flüchtlinge Wirkung. Die Zahl der
betroffenen Menschen ist deutlich gesunken - gegenüber dem Vorjahr um
rund 18 %.
18
Sehr geehrte Damen und Herren,
unter Berücksichtigung aller Effekte ergibt sich eine Verbesserung der
Ertragserwartung gegenüber 2017 um gut 8 Mio. Euro auf gut 963 Mio. Euro.
Dieser Ertragsteigerung steht eine Aufwandssteigerung von rd. 8,6 Mio. Euro
gegenüber.
Im Folgenden greife ich - wie gewohnt - die augenfälligsten auf:
1. Natürlich das Personal: Im Kernhaushalt werden – ohne Berücksichtigung
der Versorgungsaufwendungen - für das nächste Jahr 195,4 Mio. Euro
veranschlagt. Das sind rd. 10,6 Mio. Euro mehr als noch im letzten Jahr
2017 geplant. Dahinter verbergen sich - wie immer - die effektiven
Tariferhöhungen, aber auch die von Ihnen bereits beratenen und
beschlossenen Stellenmehrungen etwa im Bereich Kinderbetreuung,
Integrationsangebote, Feuerwehr oder die Aufstockung der Vergabestelle.
Auch die personelle Absicherung der Bearbeitung der anstehenden
19
Förderprogramme und somit die Sicherung der Umsetzung der Projekte
von der E-Mobilität bis hin zur Koordinierung der Schulbauprojekte sind
hier zu nennen.
Es gehört aber auch zur Wahrheit, dass Stellen in Höhe von 3 Mio. Euro
durch entsprechende Erstattungsleistungen refinanziert sind.
Andererseits, ebenfalls der Wahrheit die Ehre, die angesetzte Erhöhung
wäre noch stärker ausgefallen, hätten nicht die vorsorgliche Planung und
Stellenbewirtschaftung Raum geschaffen, frei gewordene Kapazitäten
nunmehr zielgenau zu nutzen; Hausmeisterstellen gegen
Erzieherinnenstellen z.B.
Gleichwohl: Bereits zum Stichtag 31.12.2016 hat die Stadt Aachen 4.959
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einschl. der Auszubildenden beschäftigt.
Der Personalbestand hat sich seit 2012, also im Laufe der letzten 5 Jahre,
um mehr als 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhöht, allen
Konsolidierungsmaßnahmen und Programmen zum Trotz.
Die Ursachen liegen auf der Hand: die Erweiterung der Kinderbetreuung,
mehr und mehr zu gewährenden Leistungen nach HzE, Sozialraumteams,
Integrationsleistungen, mehr Personal im Planungsbereich sowie
Aufstockungen im Servicebereich, auch der Bezirksämter, der
Wirtschaftsförderung, und natürlich mehr Stellen für die Feuerwehr allein
in Folge der 48-Stunden Vorgabe, und und und….
Und bei alle dem: Der tatsächliche Bedarf liegt höher. An vielen Stellen
merken wir, dass der Arbeitgeber öffentliche Hand trotz aller Sicherheit,
die er zu bieten vermag, mitunter eben doch nicht genügend bieten kann,
um Fachpersonal zu finden oder zu halten. Und wir merken, dass es
dieses Personal auch de facto nicht gibt. Ich nenne hier - nur als Stichwort
- Erzieher/Innen.
20
Auch hier gilt also: die bloße Ausweitung des Stellenportals hilft nicht
unbedingt bei der Bewältigung der Aufgaben. Die vorhandenen Stellen zu
besetzen, und die Menschen hier zu binden, wird die erste Aufgabe sein.
Alles darüber Hinausgehende sieht gut aus, belastet die
Haushaltsplanung, hilft aber nicht.
2. Helfen, Stärken und Vorsorge, das sind auch Stichworte für die weiter zu
nennenden Aufwandssteigerungen.
Hervorsticht die Erhöhung der Transferaufwendungen, genauer gesagt
der Betriebskostenzuschüsse an die Eigenbetriebe. Und diese Erhöhung
betrifft im Wesentlichen zwei Eigenbetriebe:
- den Aachener Stadtbetrieb und im Rahmen der mittelfristigen Planung
- den Eigenbetrieb Theater und Musikdirektion.
21
Angesichts der bislang unterstellten Haltung der Finanzsteuerung,
insbesondere der Kämmerin, unerwartet:
Aber auch hier nach Wilhelm Busch:
„Überraschung findet meistens statt,
dort wo man sie nicht erwartet hat“
Dabei gilt es vielleicht auch klarzustellen: Natürlich ist eine Kämmerin nicht
unbedingt angetreten, bei einem defizitären Haushalt das Füllhorn
auszuschütten. Niemand wird wirklich Begeisterung erwarten. Quasi
genetisch bedingt müssen Ansinnen wie Verlustübernahmen oder
Zuschusserweiterungen auf wenig Gegenliebe stoßen. Vor allem aber muss
das Anliegen sein, über den Wünschen und Notwendigkeiten des
Eigenbetriebs hinweg, auch die Notwendigkeiten und Rahmenbedingungen
der Kernverwaltung zu beachten. Daher muss und kann es allgemein gültige
Vorgaben für alle geben.
Daneben gilt es, den spezifischen Anforderungen gerecht zu werden, die aus
der Struktur des Eigenbetriebs erwachsen oder Hand in Hand greifen mit den
Anforderungen inhaltlicher Art, die die Kernverwaltung an die Eigenbetriebe
stellt. Genau aus diesem Grunde legen wir einen Entwurf vor, der eine
Zuschusssteigerung von rd. 2,5 Mio. Euro / Jahr für den Aachener
Stadtbetrieb und eine Zuschusssteigerung von saldiert bis zu einer knappen
Mio. Euro / Jahr für das Theater vorsieht.
22
1. Der Stadtbetrieb z.B. ist natürlich mit seinem Ausgangswert in der
Bilanz der Stadt Aachen als Beteiligungswert erfasst. Ebenso wie in
Bezug auf das Gebäudemanagement und etwa in Bezug auf die VHS
ist mit Blick auf die jeweiligen wirtschaftlichen Ergebnisse eines Jahres
zu fragen, ob dieser Wert ganz oder teilweise abgewertet werden muss.
Tatsächlich hat der Stadtbetrieb in den vergangenen Jahren gerade im
Bereich der freiwilligen Leistung „Grünpflege“, ein kontinuierliches
Minus erwirtschaftet. Ebenso bekannt ist, dass der Bereich Friedhof
Kosten nicht unbegrenzt gebührenrelevant umlegen kann. Und wir
wollen keinen, so bitter das klingt, Beerdigungstourismus. Das ist der
Menschen nicht würdig, weder den Verstorbenen noch den
Angehörigen.
Ein dauerhaftes operatives Defizit, welches gegen das Eigenkapital des
Betriebes zu buchen ist, begründet ein erhebliches Abwertungsrisiko neben dem drohenden Verlust des Eigenkapitals.
Aus diesem Grunde werden wir vorschlagen, aus einem möglichen
Mehrertrag des laufenden Jahres 2017 einen einmaligen
Sonderzuschuss zur Aufstockung des Eigenkapitals zuzulassen.
Damit schaffen wir aus einem Mehr heute wiederum die Grundlage,
dass der Eigenbetrieb die vor ihm liegenden Sonderbelastungen tragen
kann, wie etwa die Sanierung des Krematoriums oder die Erstellung
und Begleitung eines Baumkatasters aus Gründen der
Verkehrssicherheit.
Mit der daneben erfolgenden Veranschlagung eines erhöhten
Zuschusses wird das operative Minus Stand heute eingefangen.
23
Zur Vermeidung von Missverständnissen: Damit ist das Wunschtableau
des E 18 nicht erfüllt. Sein Ansatz geht gerade in der mittelfristigen
Planung darüber hinaus. Diesem Ansatz folgen wir nicht. Wir erwarten,
dass auch in Bezug auf die zu stemmenden Aufgaben
Konsolidierungseffekte und die erhöhte Eigenkapitalrücklage genutzt
werden. Soweit nach Abschluss des Zeitraums der mittelfristigen
Planung z.B. auch die Sonderbelastung aus dem Betriebsgebäude des
E 18 in der Form der Leasingrate entfällt, wird es so möglich sein, das
Defizit aus eigener Kraft nachhaltig zu schließen.
2. Ebenfalls in das Defizit gerät der Eigenbetrieb Theater und
Musikdirektion. Bilanziell gesehen geht es hier zunächst einmal nicht
um den Schutz des Beteiligungswertes, der in diesem Zusammenhang
nicht überbordend ist.
Hier geht es um die Sicherung des operativen Betriebes. Hier geht es
um gegenseitige Planungssicherheit. Zur Klarstellung und Vermeidung
von Missverständnissen: Der jetzige Zustand geht, aufgrund der
garantierten Verlustübernahme, wie sie in der Eigenbetriebsverordnung
verankert ist und in der Vergangenheit praktiziert wurde, eigentlich zu
Lasten der allgemeinen Verwaltung. Es gibt also keine
Ungleichbehandlung zu Lasten des Eigenbetriebs. Es fehlt allerdings
an klaren Vorgaben, an der Festsetzung von qualitativen und
monetären Zielen.
Gerade hier wird deutlich, dass auch die Eigenbetriebe in das System
der wirkungsorientierten Steuerung einzubinden sind, damit letztlich der
Rat in seiner Entscheidungshoheit beides definieren kann.
Um diesen Weg zu ermöglichen, sind wir seitens der Verwaltung
übereingekommen, mit dem Haushalt den Abschluss einer
Zielvereinbarung vorzuschlagen. Auf der Grundlage der - wohlgemerkt
nicht seitens der Finanzsteuerung zu bestimmenden - qualitativen Ziele
soll die Verlustübernahme orientiert an dem durchschnittlichen Wert
24
des Aufgaben – und Personalkostenzuwachses zugesagt werden.
Daran
geknüpft
wird
allerdings
auch
ein
eigener
Kostendeckungsbeitrags des Theaters.
Natürlich ist zu Recht darauf hingewiesen, dass der Eigenbetrieb
aufgrund seiner Personalintensität gerade durch die Personalkosten im
Verhältnis
zu
anderen
Betrieben
nur
eingeschränkte
Konsolidierungsmöglichkeiten hat, um seinem Defizit zu begegnen.
Richtig muss aber auch sein, dass es eben auch nicht richtig sein kann,
vor dem Hintergrund dieser Aussage quasi einen Blankoscheck
auszustellen hinsichtlich zu erwartender Personalkosten (wobei nicht
nur auf die unmittelbar Beschäftigten, sondern auch auf die
Honorarpositionen abzustellen ist) ohne Rücksicht auf die sonstigen
Bewirtschaftungsfelder, insbesondere ohne Berücksichtigung der
Ertragsseite.
Einvernehmlich wird dieser Weg einer Zielvereinbarung vorgeschlagen.
Wir können uns dabei am Beispiel anderer Städte orientieren.
Vorgeschlagen wird, einen 18%igen Kostendeckungsgrad bis zum
Ende der mittelfristigen Planung anzustreben, also einen
Kostendeckungsgrad z.B. oberhalb des Kostendeckungsbeitrags der
Kinderbetreuung, der auch in der Vergangenheit bereits durch das
Theater erzielt werden konnte. Spiegelbildlich zu dem sich daraus
ergebenden rechnerischen Konsolidierungsbetrag kann als Folge der
verbindlichen Vereinbarung eine Verlustrückstellung als Sicherheit im
Haushalt der Stadt abgebildet werden.
Von beiden Seiten aus gilt es zu betonen: Es kann und darf kein quasi
gesetztes Ungleichgewicht zwischen den Bereichen der Stadt, weder den
Fachbereichen noch den Eigenbetrieben, geben. Das Pendel darf nicht
aufgrund von Organisationsstruktur oder Aufgabe von vornherein und
25
vorbehaltlos zu Lasten oder zugunsten einer Seite ausschlagen - nur und nur
dann, wenn die Haushaltshoheit der Stadt, der Rat der Stadt Aachen, Sie
meine Damen und Herren, dies in seinen Zielen und Kennzahlen so vorgibt.
Dabei wird nicht nur danach zu differenzieren sein, ob es sich um eine
pflichtige oder freiwillige Aufgabe handelt. Dennoch bedarf es schon
gewichtiger Gründe, um eine freiwillige Leistung in stärkerem Maße von der
Konsolidierung zu entbinden, als es im gesetzlichen Bereich je möglich wäre.
Hier die erforderliche Transparenz zu schaffen und Ihnen allen eine
Entscheidungsgrundlage zu geben, ist das Anliegen dieses Haushalts.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie immer wird im Laufe der Beratungen offenkundig werden, dass es nicht
gelungen ist, allen Wünschen gerecht zu werden, wenn auch schon ziemlich
vielen. Wir haben Sorge getragen Spielräume zu schaffen, um die von Ihnen
gesetzten Ziele zu erreichen.
Vieles wäre noch erwähnenswert, wie etwa die Absicherung der
Unterbringung der Verwaltung, die Kostenerweiterung des Kurhauses, die
Neuaufnahme der Programme KomInvFöG, die weiteren Überlegungen zum
Unterhaltsvorschuss und natürlich die Regionsumlage, deren
Benehmensherstellung heute auch auf der Tagesordnung steht, und so weiter
und so fort. Es wird bis zur Verabschiedung des Haushalts Veränderungen
geben, im Guten wie im Schlechten. Warten wir ab, was - wie ausgeführt die Krankenhausumlage bringt, warten wir ab, ob es zu einer weiteren
Senkung der Landschaftsverbandsumlage kommt, freuen wir uns über den
Effekt eines zu erwartenden Gesetzes zur Rettung der Trägervielfalt von
Kindertageseinrichtungen in NRW, was uns nicht nur nicht belasten, sondern
auch uns als Träger begünstigen wird.
26
Die Haushaltsberatungen werden Raum geben, all dies zu hinterfragen, wie
immer begleitet von einem großen Zahlenwerk, wiederum auch mit einem
interaktiven Haushalt und wiederum auch gerne begleitet von den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Finanzsteuerung, denen ich einmal
mehr für ihren Einsatz und auch ihren Langmut mit zumindest einer
manchmal ungeduldigen Kämmerin herzlichst danke.
Nur eines bitte ich im Rahmen der Beratungen zu beachten: Manchmal ist es
müßig, zu überlegen, welche der vielen vielen Aufgaben, die einen
Gesamtaufwand von einer knappen Milliarde Euro begründen und einen
Fehlbedarf von 33,6 Mio. Euro, nun die ist, die es zu beklagen gilt. Natürlich
können wir über die Nichteinhaltung des Konnexitätsprinzips klagen, über
Aufgaben, die wir mögen oder nicht mögen. Manche Dinge sind, wie sie sind
und sind von uns nicht zu beeinflussen, nur in der Art und Weise, wie wir mit
ihnen umgehen. Welcher Tropfen das Fass zum Überlaufen bringt, darüber
ließe sich lange trefflich streiten. Es würde weder den Menschen noch der
gewohnten sachlichen Auseinandersetzung des Rates gerecht, für die ich
dankbar bin, wollte man haushalterische Entwicklungen als Zeugen für
Ängste und Sorgen der Menschen instrumentalisieren, wie dies in Zeiten wie
heute, in Zeiten des Wandels, nur allzu gerne geschieht und leicht möglich ist.
Dieser Haushaltsentwurf ist nur Zeuge für eins: Das wir alles daran setzen,
die Leistungsfähigkeit der Stadt zu sichern für eine nachhaltige
Zukunftsfähigkeit. Bislang können wir dieses Ziel erreichen!
27