Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
276401.pdf
Größe
14 MB
Erstellt
09.11.17, 12:00
Aktualisiert
10.12.17, 09:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Gebäudemanagement
Beteiligte Dienststelle/n:
E 26/0099/WP17
öffentlich
09.11.2017
E 26/00
Jahresabschluss und Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung Gebäudemanagement der Stadt Aachen für das
Wirtschaftsjahr 2016
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
28.11.2017
13.12.2017
Betriebsausschuss Gebäudemanagement
Rat der Stadt Aachen
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
1.
Beschlussvorschlag für den Betriebsausschuss Gebäudemanagement
Der Betriebsausschuss Gebäudemanagement empfiehlt dem Rat der Stadt, den Jahresabschluss
sowie den Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudemanagement der Stadt
Aachen für das Wirtschaftsjahr 2016 mit einer Bilanzsumme von 651.505.269,11 Euro und einem
Jahresverlust aus nicht erstatteter Abschreibung von -10.317.715,13 Euro festzustellen.
Er empfiehlt dem Rat der Stadt, den Jahresverlust aus 2016 auf neue Rechnung vorzutragen.
Der Betriebsausschuss beschließt die Entlastung der Betriebsleitung gemäß § 5 Absatz 5 EigVO
NRW.
Jahresabschluss und Lagebericht 2016 sind Bestandteil dieses Beschlusses und der
Originalniederschrift beigefügt.
Die Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt des zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch
ausstehenden Bestätigungsvermerks der Gemeindeprüfungsanstalt NRW.
2.
Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt
Der Rat der Stadt beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Gebäudemanagement,
den Jahresabschluss sowie den Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung
Gebäudemanagement der Stadt Aachen für das Wirtschaftsjahr 2016 mit einer Bilanzsumme von
651.505.269,11 Euro und einem Jahresverlust aus nicht erstatteter Abschreibung von
-10.317.715,13 Euro festzustellen.
Der Rat der Stadt beschließt, den Jahresverlust 2016 auf neue Rechnung vorzutragen.
Vorlage E 26/0099/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.11.2017
Seite: 1/4
Er beschließt weiterhin die Entlastung des Betriebsausschusses gemäß § 4 c) der EigVO NRW.
Jahresabschluss und Lagebericht 2016 sind Bestandteil dieses Beschlusses und der
Originalniederschrift beigefügt.
Die Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt des zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch
ausstehenden Bestätigungsvermerks der Gemeindeprüfungsanstalt NRW.
Vorlage E 26/0099/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.11.2017
Seite: 2/4
Erläuterungen:
Gemäß § 5 der Betriebssatzung und § 26 der EigVO NRW sind der von der Betriebsleitung zu
erstellende Jahresabschluss und der Lagebericht dem Betriebsausschuss vorzulegen, damit dieser
die Feststellung nach § 9 der Betriebssatzung durch den Rat vorbereiten kann.
Der Jahresabschluss besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang sowie
Lagebericht. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2016 weist zum 31.12.2016 eine
Bilanzsumme von 651.505.269,11 (Vorjahr: 635.210.028,47 Euro) und einen Jahresverlust aus nicht
erstatteter Abschreibung von -10.317.715,13 (Vorjahr: -11.738.347,65 Euro) aus.
Der Betrieb schließt auch in 2016 mit einem Verlust ab. Ursächlich für diesen Verlust sind die dem
Betrieb seit 2008 nicht mehr vollständig erstatteten gebäudebezogenen Abschreibungen im
Zusammenhang mit der Umstellung des städtischen Haushalts auf die Vorschriften des NKFGesetzes. Aus diesem Grund war auch für das Wirtschaftsjahr 2016 ein planmäßiger Verlust in Höhe
von rd. 11,04 Mio. Euro zu erwarten; dieser konnte letztlich um rd. 0,726 Mio. Euro verringert werden.
Laut § 10 der EiGVO NRW ist ein Jahresverlust, soweit er nicht aus Haushaltsmitteln der Gemeinde
ausgeglichen wird, auf neue Rechnung vorzutragen, wenn hierdurch die erforderliche Eigenkapitalausstattung des Betriebes nicht gefährdet wird. Da diese aufgrund der aktuellen Eigenkapitalquote
des Betriebes nicht gefährdet wird - sie beträgt 26,5 % (zum Vergleich Vorjahr: 28,8 %) unter
Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages aus 2016 und incl. der eigenkapitalähnlichen Mittel 43,4 %
(zum Vergleich Vorjahr 45,9 %) - schlägt die Betriebsleitung in Abstimmung mit der Finanzverwaltung
vor, den Jahresverlust 2016 auf neue Rechnung vorzutragen.
Gemäß EigVO § 10 kann ein nach Ablauf von 5 Jahren nicht getilgter Verlustvortrag durch Abbuchung
von den Rücklagen ausgeglichen werden, wenn dies die Eigenkapitalausstattung der Einrichtung
zulässt. Mit Beschlussfassung zum Jahresabschluss 2013 vom 10.12.2014 hat der Rat der Stadt
Aachen diesem Ausgleich i.S. eines Vorratsbeschlusses auch für Folgejahre zugestimmt. Somit wurde
bei der Aufstellung des Jahresabschlusses eine Verrechnung der Verluste aus 2011 mit der
Gewinnrücklage und der Kapitalrücklage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung vorgenommen.
Es ergibt sich mit Stand 31.12.2016 ein noch verbleibender Verlustvortrag aus Vorjahren der Jahre
2012 bis einschließlich 2015 von insgesamt - 42.270.025,26 Euro.
Mit Beschlussfassung des Betriebsausschusses vom 29.11.2016 und Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW vom 15.12.2016 wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BRV AG,
Kronprinzenstraße 10, 45128 Essen, mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2016 betraut. Die BRV
AG hat den Abschluss zum 31.12.2016 geprüft und mit Datum vom 03.08.2017 einen
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Vorlage E 26/0099/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.11.2017
Seite: 3/4
Der Abschlussbericht wurde der Gemeindeprüfungsanstalt durch die BRV AG zur Erteilung des
Prüfvermerks übersandt.
Eine Stellungnahme der Gemeindeprüfungsanstalt liegt noch nicht vor. Die Beschlüsse stehen somit
unter dem Vorbehalt des Bestätigungsvermerks der Gemeindeprüfungsanstalt NRW.
Hinweis
Wegen des beträchtlichen Umfanges des Prüfungsberichtes wurde dieser aus Kostengründen in
gedruckter Form lediglich den Mitgliedern des Betriebsausschusses, der Finanzverwaltung und dem
Fachbereich Rechnungsprüfung zur Verfügung gestellt. Die Mitglieder des Rates werden gebeten, bei
Bedarf über das Ratsinformationssystem „Allris“ im Intranet Einsicht in den Prüfungsbericht zu
nehmen.
Anlage/n:
Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.Dezember 2016 und des Lageberichts für das Wirtschaftsjahr
2016
Vorlage E 26/0099/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.11.2017
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