Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
276689.pdf
Größe
253 kB
Erstellt
13.11.17, 12:00
Aktualisiert
24.02.18, 06:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Gebäudemanagement
Beteiligte Dienststelle/n:
Bezirksamt Aachen-Eilendorf
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
E 26/0102/WP17
öffentlich
13.11.2017
E 26/00
Verbesserung der Infrastruktur, hier Errichtung von
Photovoltaikanlagen auf den Dächern der Grundschulen Brühlund Birkstraße
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
29.11.2017
Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Antrag der CDU-Fraktion und des Bezirksvertreters der FDP in der Bezirksvertretung AachenEilendorf gilt damit als behandelt.
Vorlage E 26/0102/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.01.2018
Seite: 1/3
Erläuterungen:
Hintergrund
Das Gebäudemanagement der Stadt Aachen wurde von der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
beauftragt zu prüfen, ob eine Errichtung von Photovoltaikanlagen auf den Dächern der Grundschulen
Brühl- und Birkstraße zur Verbesserung der Infrastruktur führt.
Die Photovoltaikanlagen sollen zu einer annähernd autarken Stromversorgung der Grundschulen
führen, um so die Stromkosten im städtischen Haushalt zu reduzieren und wenn möglich Mehrerträge
zu generieren.
Bedarfsermittlung
Eine Photovoltaikanlage wandelt die solare Strahlungsenergie in elektrische Energie um. Der
gewonnene Solarstrom kann im Gebäude direkt genutzt werden, wodurch sich der Bedarf des
Bezugsstroms vom Stromlieferanten reduziert. Überschüssiger Solarstrom wird in das öffentliche
Stromnetz eingespeist. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2016) regelt hier die Abnahme, die
Übertragung und die Vergütung des eingespeisten oder direkt genutzten Solarstroms.
Das Angebot von solarer Strahlungsenergie unterliegt den jahreszeitlichen Veränderungen. In Zeiten,
in denen nicht ausreichend Solarenergie zur Verfügung steht, wie z.B. in den Wintermonaten, muss
Strom über einen Stromanbieter zusätzlich eingekauft werden.
Durch die in letzten Jahren geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen sind heute, für den Betrieb
einer Photovoltaikanlage, ein hoher Eigenverbrauchsanteil des Solarstroms und somit eine geringe
Einspeisung in das öffentliche Stromnetz entscheidend. Für eine wirtschaftliche Bewertung sind
Auslegungsparameter, wie z.B. der durchschnittliche Tages-Energiebedarf und die Nutzungs- bzw.
Ferienzeiten heranzuziehen.
Bei den zu untersuchenden Objekten Brühlstraße und Birkstraße handelt es sich um Schulgebäude.
In den Schulferien werden die Gebäude wenig bis gar nicht genutzt. Solarstrom, der in dieser Zeit
produziert wird, findet im Gebäude kaum Stromabnehmer. Maßgebender Auslegungsparameter einer
Photovoltaikanlage ist bei einer Schule der durchschnittliche Leistungsbedarf an Schultagen.
An einem Schultag liegt bei beiden Objekten Brühlstr. und Birkstr. der durchschnittliche
Leistungsbedarf bei ca. 10 kW. Dies entspricht der Leistung, die eine ca. 10 kWp großen
Photovoltaikanlage erzielen kann. Im günstigsten Fall würde tagsüber die Photovoltaikanlage
genügend Strom produzieren, so dass dann eine autarke Versorgung möglich ist.
Photovoltaik auf der Städt. Gemeinschaftsgrundschule Brühlstraße, Aachen-Eilendorf
Die Errichtung einer Photovoltaikanlage würde den benötigten Bezugsstrom des Gebäudes langfristig
reduzieren. Der derzeitige Energiebedarf des Gebäudes beträgt ca. 37.500 kWh im Jahr.
Am Standort Brühlstr. befindet sich derzeit keine Photovoltaikanlage.
Mit einer ca. 10 kWp-Photovoltaikanlage kann ein durchschnittlicher Stromertrag von ca. 8.500 kWh
im Jahr direkt am Standort erzeugt werden. Dieser kann zu 70% im Gebäude direkt verbraucht
werden. An Wochenenden und Ferientagen wird der nicht verbrauchte Solarstrom von der
Photovoltaikanlage in das öffentliche Stromnetz eingespeist.
Vorlage E 26/0102/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.01.2018
Seite: 2/3
Es ist festzustellen, dass die Gemeinschaftsgrundschule Brühlstr. für eine Photovoltaikanlage gute
Voraussetzungen besitzt. Auf der Turnhalle der Schule können verschattungsfreie Bereiche genutzt
werden. Die Ausrichtung der Photovoltaikanlage wäre mit Süd-Ost-Ausrichtung gut. Teile des NordWest-Daches der Turnhalle könnten ebenfalls genutzt werden, um so über den Tag verteilt eine
gleichmäßige Stromproduktion zu gewährleisten. Der statische Nachweis der Tragfähigkeit des
Dachstuhls wäre vor einem Baubeginn zu erstellen.
Für die Installation einer Photovoltaikanlage stehen im Haushaltsplan keine Mittel zur Verfügung. Eine
Installation der Photovoltaikanlage ist nicht vorgesehen.
Photovoltaik auf der Städt. Kath. Grundschule Birkstraße, Aachen-Eilendorf
Die Errichtung einer Photovoltaikanlage würde den benötigten Bezugsstrom des Gebäudes langfristig
reduzieren. Der derzeitige Energiebedarf des Gebäudes beträgt ca. 82.800 kWh im Jahr.
Mit einer ca. 10 kWp-Photovoltaikanlage kann ein durchschnittlicher Stromertrag von ca. 8.500 kWh
im Jahr direkt am Standort erzeugt werden. Dieser könnte zu 85% im Gebäude direkt verbraucht
werden. An Wochenenden und Ferientagen würde der nicht verbrauchte Solarstrom von der
Photovoltaikanlage in das öffentliche Stromnetz eingespeist.
Auf dem Schulgebäude der Städt. Kath. Grundschule Birkstr. befinden sich zwei Photovoltaikanlagen,
die von Privatinvestoren betrieben werden. Insgesamt sind derzeit 11,1 kWp Solarleistung auf den
Dächern der Grundschule installiert. Die Photovoltaikanlagen produzieren Solarstrom der direkt in das
öffentliche Stromnetz eingespeist wird.
Im Rahmen des Projektes „Sonne für Aachener Gebäude“ wurden Nutzungsverträge über 20 Jahre
mit den Betreibern geschlossen. Bis Ende 2020 erhalten die Anlagenbetreiber die EEG-geregelte
Einspeisevergütung. Welche Vergütung Anlagenbetreiber nach Auslaufen des 20-jährigen
Vergütungszeitraumes für den Solarstrom vom Netzbetreiber oder über Stromverkäufe erhalten, ist
derzeit offen. Ein Weiterbetrieb der Anlagen durch die Anlagenbesitzer ist bei geringen Einnahmen
eher nicht zu erwarten.
Eine Übernahme der zwei bestehenden Photovoltaikanlagen stellt sich derzeit als nicht wirtschaftlich
dar. Mögliche Erträge bzw. Einsparungen decken nicht die Kosten für einen Weiterbetrieb und den
späteren Rückbau der Anlage. Als Kosten für den Weiterbetrieb ist hier z.B. die Umsetzung von
aktuellen technischen Anforderungen zu benennen. Zudem ist die restliche Lebensdauer der
einzelnen Komponenten der Anlagen schwer abschätzbar und birgt somit ein wirtschaftliches Risiko.
Es wird empfohlen vor Ablauf der Pachtverträge und einem eventuellen Rückbau der Anlagen eine
mögliche Übernahme mit aktualisierten Randbedingungen zu bewerten. Gegeben falls könnte nach
einem Rückbau die gewonnene Dachfläche für eine, nach aktuell gültigen technischen Anforderungen
errichtete, Photovoltaikanlage genutzt werden.
Anlage/n:
Anlage 1
Antrag der CDU-Fraktion und des Bezirksvertreter der FDP in der Bezirksvertretung
Aachen-Eilendorf vom 06.09.2017
Anlage 2
Wirtschaftlichkeitsabschätzung PV-Anlage Brühlstr.
Vorlage E 26/0102/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.01.2018
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CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung
Aachen Eilendorf
___________________________________________________________________________
Oliver Bode, Rödgener Str. 39, 52080 Aachen
An
Frau Bezirksbürgermeisterin Elke Eschweiler
Herrn Bezirksamtsleiter Martin Freude
Bezirksamt Aachen-Eilendorf
Heinrich-Thomas-Platz 1
52080 Aachen
CDU-Fraktion Eilendorf
Oliver Bode
Rödgener Str. 39
52080 Aachen
Tel. 0241 / 55 61 06
FDP Eilendorf
Peter Koch
Severinusplatz 5
52080 Aachen
Tel. 0241 / 55 90 166
Eilendorf, 06. September 2017
Verbesserung der Infrastruktur, hier Errichtung von Photovoltaikanlagen auf den Dächern der
Grundschulen Brühl- und Birkstraße.
Sehr geehrte Frau Eschweiler, sehr geehrter Herr Freude,
die CDU-Fraktion und der Bezirksvertreter der FDP in der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
bitten um die Aufnahme des folgenden Tagesordnungspunktes in die Tagesordnung der Sitzung
am 11. Oktober 2017 der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf:
„Verbesserung der Infrastruktur, hier Errichtung von Photovoltaikanlagen auf den Dächern
der Grundschulen Brühl- und Birkstraße.“
Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf beauftragt die Verwaltung zu prüfen, wie die städtische
Infrastruktur im Stadtbezirk Aachen-Eilendorf verbessert bzw. ausgebaut werden kann. Im
konkreten Fall handelt es sich um die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf den Dächern der
Grundschulen Brühl- und Birkstraße.
Die Anlagen sollen zu einer annähernd autarken Stromversorg der Grundschulen dienen.
Mit dieser Maßnahme könnte eine Verbesserung der Luftqualität in Aachen erreicht werden. Auch
die Stromkosten im städtischen Haushalt können reduziert werden. Bei einer Betriebsdauer von 20
Jahren amortisiert sich eine solche Anlage nach elf Jahren. In den weiteren Jahren können dann
sogar Mehrerträge generiert werden.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Bode
Peter Koch
(CDU-Fraktionsvorsitzender)
(FDP-Bezirksvertreter)
Anlage
Wirtschaftlichkeitsabschätzung PV-Anlage Brühlstr.
Installierte Leistung
Stromerzeugung
ca. 850 kWh/kWp im Jahr
9,75 kWp
8.500,00 kWh
davon 70% Eigenverbrauch
5.950,00 kWh
davon 30% Einspeisung
2.550,00 kWh
Brutto-Herstellungskosten komplett ca.
Einsparung durch Eigenverbrauch im Jahr
(mittlerer Preis: 26 Ct. /kWh)
23.205,00 €
1.547,00 €
Erlös aus Stromverkauf im Jahr
(bis 10kWp=12,61 Ct. /kWh)
321,55 €
Wartung, Versicherung etc. im Jahr
180,00 €
Jährlicher Erlös (nach Abzug der Kosten)
Amortisationszeit ca.
Lebensdauer
1.688,55 €
13,75 Jahre
>20 Jahre