Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
276647.pdf
Größe
3,1 MB
Erstellt
13.11.17, 12:00
Aktualisiert
24.02.18, 06:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Aachener Stadtbetrieb
Beteiligte Dienststelle/n:
E 18/0114/WP17
öffentlich
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
13.11.2017
Aufwendungen/Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2018
Friedhof Hüls
hier: Ersatzneubau Brücke Friedhof Hüls
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
29.11.2017
06.12.2017
14.12.2017
Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
Bezirksvertretung Aachen-Haaren
Mobilitätsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Eilendorf nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem
Mobilitätsausschuss, die Umsetzung des Ersatzneubaus der Brücke Friedhof Hüls zu beschließen.
Die Bezirksvertretung Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem
Mobilitätsausschuss, die Umsetzung des Ersatzneubaus der Brücke Friedhof Hüls zu beschließen.
Der Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat die Bereitstellung der Mittel bei PSP-Element 5-120102300-01700-600-1 in Höhe von 560.000 € und fasst den Ausführungsbeschluss für den Ersatzneubau
der Brücke Friedhof Hüls.
Vorlage E 18/0114/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.01.2018
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finanzielle Auswirkungen
PSP-Element 5-120102-300-01700-600-1 Sanierung Brücke Friedhof Hüls
investive
Ansatz
fortgeschriebener Ansatz
fortgeschriebener Gesamt-
Gesamt-
Auswirkungen
2017
Ansatz 2017
2018 ff.
Ansatz 2018 ff.
bedarf (neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
Auszahlungen
52.382,00 *)
52.382,00
0
560.000,00
Ergebnis
0
0
0
0
bedarf (alt)
**)
+ Verbesserung /
-
0
-560.000,00
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
fortgeschriebener Ansatz
fortgeschriebener Folgekosten
Folgekosten
Auswirkungen
2017
Ansatz 2017
2018 ff.
Ansatz 2018 ff.
(neu)
Ertrag
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
Personal/Sachaufwand
(alt)
+ Verbesserung /
-
0
0
Verschlechterung
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
*) Der Ansatz beinhaltet 17.850,67 € aus Ermächtigung aus dem Jahr 2016.
**) Die Mittel in Höhe von 560.000,00 € müssen im Rahmen der Veränderungsnachweisung im
Haushalt für 2018 haushaltsneutral angemeldet werden.
Vorlage E 18/0114/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.01.2018
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Erläuterungen:
Veranlassung:
Im Stadtteil Aachen-Hüls überführt derzeit die Gewölbebrücke A014 einen Wirtschaftsweg über die
eingleisige Bahnstrecke 2560 Haaren–Aachen-Rothe Erde (s. Übersichtslageplan). Der
Wirtschaftsweg verbindet den Friedhof Hüls mit dem Jüdischen Friedhof Hüls und der Feldgemarkung
nordöstlich der Bahnanlage.
Die vorhandene, 1936 errichtete Gewölbebrücke aus Ziegelmauerwerk ist in einem sehr schlechten
Erhaltungszustand. Aufgrund des schlechten Zustandes ist die Brücke derzeit auf 5 to lastbeschränkt.
Eine Instandsetzung war nach bisheriger Planung im Jahr 2019 vorgesehen.
Bei der in 2017 durchgeführten Hauptprüfung wurden erhebliche Schadensfortschritte festgestellt (s.
Anlage 2). Es wurde eine Gefährdung der Verkehrssicherheit der unter dem Bauwerk verlaufenden
Bahnstrecke festgestellt, so dass in 2017 bereits Sofortmaßnahmen erforderlich wurden, um die
Sicherheit wieder herzustellen. Es wurde ein Rissmonitoring veranlasst und ein großer
Mauerwerksausbruch im unteren Kämpferbereich des Bogengewölbes neu ausgemauert. Auf Grund
der aktuellen Schadenssituation besteht für die geplante Instandsetzung dringender Handlungsbedarf.
Vorgehen:
Zur Beurteilung der Sanierungsmöglichkeiten für die Bücke wurden bereits folgende Planungen
vorgenommen:
Bestandserfassung und Machbarkeitsstudie: Ingenieurbüro Raupach Bruns Wolff, Aachen in
2016,
Vermessung: Vorholz und Wullen, Aachen in 2017,
Baugrunduntersuchungen und Geotechnischer Bericht: Kramm Ingenieure, Aachen in 2017,
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und Instandsetzungskonzept: Hegger und Partner, Aachen in
2017
Im Rahmen der Machbarkeitsstudie und der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wurden mehrere
Instandsetzungsvarianten untersucht:
Variante 1: Instandsetzung mit rückverankerter Spritzbetonschicht
Variante 2: Ersatzneubau als Stahlbetoneinfeldträger
Varainte 3: Ersatzneubau als eingespannte Stahlbetonplatte
Ergebnis:
Die Machbarkeitsstudie und die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung haben gezeigt, dass eine
Instandsetzung des Bauwerkes mit Spritzbeton mit einer Einschränkung der lichten Bauwerksbreite
Vorlage E 18/0114/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.01.2018
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verbunden wäre. Eine weitere Einschränkung des lichten Querschnittes ist nicht konform zu den
aktuellen Vorschriften der DB, so dass nur ein Ersatzneubau des Bauwerkes in Frage kommt.
Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wurde der Ersatzneubau des Brückenbauwerkes als
Stahlbetoneinfeldträger (Variante 2) als die wirtschaftlichste Lösung ermittelt.
Im Ergebnis wurde das Ingenieurbüro Thormählen und Peuckert, Kornelimünster mit der Erarbeitung
der Entwurfsplanung beauftragt.
Beschreibung der geplanten Maßnahme
Nach der Richtlinie für Entwurf und Ausbildung von Brückenbauwerken an Kreuzungen zwischen
Strecken einer Eisenbahn des Bundes und Bundesfernstraßen sind in der Regel Abstände von 3,30
bis zu 3,70 m einzuhalten.
Gegenüber den angegebenen Abständen können in Abhängigkeit von der örtlichen Situation, z.B. aus
Gründen der Signalsicht größere Abstände erforderlich sein. Darüber hinaus sind für die Eisenbahnund Straßenüberführungsbauwerke Lösungen mit zurückgesetzten Widerlagern zu bevorzugen.
Die Vorteile dieser Bauweise sind:
•
Herstellung der Widerlager ohne Abfangung des Gleises,
•
kaum betriebliche Behinderungen während der Bauausführung,
•
ungestörter Wasserablauf,
•
durchgehende Seitenwege,
•
Vermeidung von aufwendigen Widerlagerkonstruktionen,
•
Die Tunnelwirkung bei hohen Widerlagern beeinträchtigt die Übersicht und damit die
Verkehrssicherheit. Dies gilt im Grundsatz, zwar eingeschränkt, auch für
Straßenüberführungen über Eisenbahnen.
•
Hohe Widerlagerwände beeinträchtigen meistens das Landschaftsbild mehr als
zurückgesetzte Widerlager.
Nach der genannten Richtlinie beträgt bei nicht elektrifizierten Strecken die lichte Höhe 4,90 m über
SO. Der Entwurf geht davon aus, dass die Strecke nicht elektrifiziert wird. Daher wird das Bauwerk
ohne
Berührungsschutz und ohne Erdungsanlage ausgebildet.
Der Bahneinschnitt wurde in einen Felssattel eingeschnitten und mit teilweise sehr steilen
Böschungen angelegt. In diesen Einschnitt wurde das vorhandene Bauwerk hineingebaut. Die
Baugrunduntersuchungen zeigen, dass dicht unter der Böschungslinie der Einschnittsböschungen
sehr kompakter Fels ansteht, auf dem die Widerlager flach gegründet werden können.
Der Weg überquert nahezu rechtwinklig die Bahnstrecke. Daher wird das neue Bauwerk mit
rechtwinklig zur Längsachse angeordneten Widerlagern ausgebildet.
Vorlage E 18/0114/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.01.2018
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Die Stützweite des Bauwerkes wurde mit 18,00 m so gewählt, dass vor den Widerlagern Bermen zur
Besichtigung der Widerlager angeordnet werden können. Der Überbau wird mit einer
Konstruktionshöhe von 1,22 m ausgebildet. Die kleinste lichte Höhe beträgt 6,15 m. Damit werden die
Vorgaben für das Freihalten des Regellichtraumes eingehalten.
Von einer Ausbildung des Überbaus in Ortbeton wurde zugunsten einer Fertigteilbauweise verzichtet,
da in dem hier engen Bahneinschnitt die Anordnung eines Traggerüstes nur sehr aufwändig möglich
ist. Aufgrund der Stützweite scheidet die Ausbildung mit Stahlbetonfertigteilen aus. So sind entweder
Spannbeton-Fertigteile oder Stahlträger mit Ortbetonplatte oder Verbund-Fertigteilträger als tragende
Elemente einzubauen, auf die dann eine Ortbetonplatte zusammen mit den Endquerträgern betoniert
wird. Stahlträger oder Verbund-Fertigteilträger sind erfahrungsgemäß etwas teurer als
Spannbetonträger, sodass die Wahl hier auf Spannbetonfertigteile fiel.
Das Bauwerk wird als Einfeldbauwerk mit einem aus zwei Spannbeton-Fertigteilen und einer
Ortbetonplatte bestehenden Überbau hergestellt. Der Überbau wird mit wartungsfreundlichen
Elastomerlagern auf flach auf dem Fels gegründeten Kastenwiderlagern aufgelegt. Am höheren
südwestlichen Überbauende wird ein Fahrbahnübergang und ein querfestes Lager angeordnet, am
gegenüberliegenden Widerlager ist der Überbau fest gelagert.
Das Bauwerk wird mit einer 4,00 m breiten Fahrbahn versehen, die seitlich durch
Wirtschaftswegekappen nach RiZ. Kap 6 eingefasst ist. Auf den Kappen werden 1,10 m hohe
Füllstabgeländer angeordnet, sodass zusammen mit den 20 cm hohen Schrammborden eine 1,30 m
hohe Absturzsicherung für Radfahrer gegeben ist.
Die Flügelwände am nordöstlichen Widerlager weiten sich unter 45° auf, sodass der
Kreuzungsbereich großzügiger gestaltet werden kann.
Durch die gewählte Bauwerksausbildung mit zurückgesetzten Widerlagern und einem weittragenden
Überbau wird die Empfehlung der genannten Richtlinie umgesetzt. Diese Lösung erfordert nur kleine
Baugruben für die Gründung der Widerlager. Die Fertigteilbauweise minimiert die Eingriffe in den
Bahnbetrieb, da nur für das Auflegen der Fertigteile und die Demontage der Kappenschalung
Sperrungen der Bahnstrecke notwendig sind.
Kosten
Die Kosten wurden von dem beauftragten Ingenieurbüro mit 560.000 € ermittelt:
Tiefbauarbeiten
Sonstiges
Baukosten:
Bau-Nebenkosten:
Gesamtkosten:
444.177,85 €
35.822,15 €
480.000,00 €
80.000,00 €
560.000,00 €
Vorlage E 18/0114/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.01.2018
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Finanzierung
Im Haushalt 2017 stehen aus Ermächtigung aus dem Jahr 2016 Mittel in Höhe von 52.382,00 € zur
Verfügung.
Die Maßnahme soll aufgrund der erfolgten Konkretisierung der Planung und nach dem aktuellen
Stand nun so weit wie möglich im Kalenderjahr 2018 ausgeführt werden. Die Finanzierung der
Maßnahme im Kalenderjahr ist aktuell nicht möglich, da im neuen Haushaltsplanentwurf lediglich
42.000 € nach Genehmigung zur Verfügung stehen. Nach Vorliegen der Planungsunterlagen bis
November 2017 werden die Mittel im Rahmen der Veränderungsnachweisung im Haushalt für 2018
haushaltsneutral angemeldet.
Zeitlicher Ablauf nach Beschlussfassung und Mittelbereitstellung:
Die Planung ist bis zur Leistungsphase 3 abgeschlossen. Für die Vergabe sollten 3-4 Monate und für
die Bauzeit weitere 6-8 Monate eingeplant werden.
Fazit / Unabweisbarkeit
Aufgrund des sehr schlechten Erhaltungszustands der Brücke sowie der in 2017 festgestellten
erheblichen Schadensfortschritte besteht für den Ersatzneubau dringender Handlungsbedarf. Die
Verwaltung empfiehlt deshalb, den Ersatzneubau der Brücke Friedhof Hüls im Jahr 2018 umzusetzen.
Anlage/n:
Anlage 1: Übersichtslageplan
Anlage 2: Schadensbilder
Anlage 3: Bauwerkspläne
Anlage 4: Kostenberechnung
Vorlage E 18/0114/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.01.2018
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