Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
275812.pdf
Größe
69 kB
Erstellt
02.11.17, 12:00
Aktualisiert
24.02.18, 06:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Bezirksamt Aachen-Laurensberg
Beteiligte Dienststelle/n:
BA 5/0065/WP17
öffentlich
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
02.11.2017
Neuwahl der/des stellvertretenden Bezirksbürgermeisters/in
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
29.11.2017
Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
entfällt
Vorlage BA 5/0065/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.12.2017
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Frau Helga Efes (SPD) wurde in der konstituierenden Sitzung der Bezirksvertretung AachenLaurensberg am 11.06.2014 zur 1. stellvertretenden Bezirksbürgermeisterin gewählt.
Durch schriftliche Erklärung vom 30.10.2017 hat sie mit Wirkung zum 31.10.2017 dieses Amt unter
Beibehaltung ihres Mandates niedergelegt.
Gem. § 36 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der
derzeitigen Fassung wählt die Bezirksvertretung aus ihrer Mitte ohne Aussprache den/die
Bezirksbürgermeister/in und einen oder mehrere Stellvertreter/innen.
Hierbei finden die Vorschriften des § 67 Abs. 2 - 5 GO NRW Anwendung. Scheidet ein/e
stellvertretende/r Bezirksbürgermeister/in während der Wahlperiode aus, ist der / die Nachfolger/in für
den Rest der Wahlperiode ohne Aussprache in geheimer Abstimmung neu zu wählen. Hierbei
kommen die Vorschriften des § 50 Abs. 2 GO NRW zur Anwendung, wonach die Wahl nach den
Grundsätzen der Mehrheitswahl erfolgt und die Person gewählt ist, die mehr als die Hälfte der gültigen
Stimmen erhält.
Der / die neugewählte/r Stellvertreter/in wird anschließend entsprechend § 67 Abs. 3 GO NRW vom
Bezirksbürgermeister mit einem Hinweis auf die bereits erfolgte Verpflichtung zur gesetzmäßigen und
gewissenhaften Wahrnehmungen der Aufgaben in das Amt eingeführt.
Vorlage BA 5/0065/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.12.2017
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