Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
276377.pdf
Größe
1,2 MB
Erstellt
09.11.17, 12:00
Aktualisiert
14.11.17, 11:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Immobilienmanagement
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Gebäudemanagement
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 23/0404/WP17
öffentlich
09.11.2017
FB 23/14
Erweiterung der KGS Michaelsbergstraße mit einem
zweigeschossigen Multifunktionsbau und Aufstockung des
Gebäudes zur Schließung der Baulücke
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
21.11.2017
Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Planung für das
Vorhaben wie in der Vorlage dargestellt fortzuführen, vorrangig mit öffentlich gefördertem
Wohnungsbau.
Vorlage FB 23/0404/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.11.2017
Seite: 1/7
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich in Höhe der Baukosten.
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Ausdruck vom: 10.11.2017
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Erläuterungen:
A.Ausgangslage :
Im Rahmen des OGS–Ausbaus an den städtischen Grundschulen wurde durch FB
45 der Auftrag an das städtische Gebäudemanagement erteilt, eine Erweiterungsmöglichkeit der vorhandenen Bebauung zur Aufnahme eines Multifunktionsraumes
zu untersuchen. Innerhalb dieser Untersuchung wurde als einzige Option einer
Realisierbarkeit der nicht bebaute Teil entlang der Michaelsbergstrasse zwischen
dem Altbau und der Nachbargrenze ausgemacht.
Bei den konkreteren Planungsüberlegungen wurde sehr schnell deutlich, dass dieser
Standort sehr gut dafür geeignet ist, neben dem gewünschten Multifunktionsraum zu
ebener Erde auch weiteren Raum im Sinne von Wohnraum innerhalb der zulässigen
Bebaubarkeit zu schaffen . Dabei wurde berücksichtigt, dass der Wohnungsmarkt in
Aachen angespannt ist und sich durch eine ausgesprochene Flächenknappheit
auszeichnet. Folge sind steigende Mietpreise und Verdrängungseffekte in das
Umland.
Neue Flächenpotenziale für die Wohnbebauung können überwiegend nur noch durch
Nachverdichtung aktiviert werden. Auch das Baurecht (§ 1 Abs. 5 BauGB) schreibt
vor, dass die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der
Innenentwicklung erfolgen soll.
Gleichzeitig ist in Aachen der geförderte Wohnungsbestand kontinuierlich rückläufig.
Bereits jetzt kann nicht einmal mehr jedem dritten Wohnungssuchenden eine
öffentlich geförderte Wohnung vermittelt werden. Zwischen 2017 und 2026 werden
weitere 4.390 Wohnungen aus der Bindung fallen. Wichtige Aufgabe der Stadt
Aachen ist es daher, Innenentwicklungspotenziale zu mobilisieren und öffentlich
geförderten Wohnungsbau zu aktivieren. Die Erweiterung der KGS
Michaelsbergstraße bietet die Chance, die bestehende Baulücke zu schließen und
gleichzeitig zusätzlichen öffentlich geförderten Wohnraum zu schaffen.
Die Schulpflegschaft hat schriftlich Vorbehalte gegen den geplanten Wohnungsbau
geäußert. Aus Sicht der Verwaltung stellt die Kombination aus Wohnbebauung und
schulischer Nutzung keinen Nutzungskonflikt dar. An verschiedenen Stellen im
Stadtgebiet Aachen wurden bereits Kindertageseinrichtungen mit anderen
Nutzungsformen erfolgreich kombiniert. So verfügen die oberen Etagen der Kita
Eintrachtstraße über 29 öffentlich geförderte Mietwohneinheiten und die
Kindertagesstätte an der Krefelder Straße ist im 1. Obergeschoss auf einem
Bürogebäude angelegt. Bei der angestrebten Quartiersentwicklung rund um den
alten Gutshof „Gut Branderhof“ ist die Kita sogar integraler Bestandteil des Konzepts
zur Schaffung eines intergenerativen, inklusiven Quartiers.
Der Schulausschuss hat in seiner Sitzung am 17.10.2017 die in der Anlage
beigefügte Vorlage beraten und mehrheitlich mit einer Neinstimme den
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Ausdruck vom: 10.11.2017
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Ausführungsbeschluss gefasst. Die nun zu erarbeitende Planung des Bauvorhabens
wird zu gegebener Zeit dem Schulausschuss vorgestellt.
B. Sachstand : Planungsauftrag Schulerweiterung –
nachrichtlich
Auf dem städt. Grundstück der KGS-Michaelsbergstraße (Gemarkung Burtscheid,
Flur 2, Nr. 1219, groß: 4.004 m²) ist ein Schulerweiterungsbau auf dem
straßenbegleitenden Grundstück / Baulücke bis Planungstiefe LP3 geplant worden.
Das über dem zweigeschossigen Multifunktionsbau vorhandene Bebauungspotential
kann für Wohnungsbau genutzt werden.
Da es sich um zusammenhängende Themen handelt, behandelt diese Vorlage beide
Teilprojekte im Überblick.
Beschreibung Grundstück und Baulücke:
Auf dem Grundstück befinden sich der denkmalgeschützte Schulbau, eine Turnhalle
und eine Pausenhofüberdachung, sowie ein Schulhof und ein angelegter
Schulspielplatz.
Der unbebaute Teil Richtung Straße stellt die Baulücke bzw. das Baugrundstück für
den Schulerweiterungsbau dar.
Baulücke vorher
Skizze nachher
Bedarf Schule:
Die Schule weist aufgrund des wachsenden Bedarfs an OGS-Plätzen sowie
Inklusions- und Differenzierungsbedarf akuten Platzmangel auf. Durch
Umorganisation im Bestand sowie die Erweiterung um einen multifunktionalen
Großraum soll die akute Raumnot schnellstmöglich entspannt werden.
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Erweiterungsbau Schule:
Auf Schulhofebene wird ein zweigeschossiger Multifunktionsraum (EG mit
Bühnenbereich, OG-Empore mit Nischen / Differenzierungsbereichen) errichtet, der
über die alte Tordurchfahrt im Altbaubestand erschlossen wird. Um den neuen
Bereich an die OGS-Bereiche in den Obergeschossen des Altbaus anzubinden, wird
eine interne Verbindung über eine Treppe zwischen der Empore Neubau und dem
1. OG Altbau geschaffen.
Aufstockbarkeit und Vorgehensweise:
Das vorhandene Grundstück legte eine Schließung der Baulücke über 5 Etagen (4
Obergeschosse), mit Wohnbebauung nahe.
Der Schulerweiterungsbau wurde entsprechend sowohl organisatorisch, statisch als
auch technisch mit einer Aufstockbarkeit geplant. Der Grundriss ist so angelegt, dass
neben dem Multifunktionsraum ausreichend Platz für ein Treppenhaus (inkl.
Zugangsbereich, barrierefreiem Fahrstuhl und Neben / Technikraum) sowie die
Feuerwehrdurchfahrt bleibt.
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Zeitlicher Rahmen bisher:
Ursprünglicher Baustart für die Schulerweiterung war 2017. Aufgrund der
Überlegungen zu einer möglichen Erweiterung der Bauaufgabe traten
Verzögerungen ein. Für die Situation in der Schule ist eine schnelle Umsetzung
dringend notwendig.
Baurecht
Eine Erlaubnis für eine grenzständige Bebauung ist nicht zu erreichen - daher sind
die Abstandsflächen einzuhalten.
Denkmal:
Das Bestandsgebäude steht unter Denkmalschutz.
Weitere Planungen sind eng mit der Denkmalpflege abzustimmen.
Kostenberechnung
Die aktuelle Hochrechnung der Baukosten für den Multifunktionsraum liegt bei
1.651 Mio. € inkl. Index 2 % und akt. Eigenleistung 5,5 %.
Entwurf Multifunktionsraum:
Entwickelt wurde ein Großraum mit einer Grundfläche EG von ca. 130 m² und
Empore (BRI 1.508 m³, BGF 363 m², NF 286 m²). Der Zugang erfolgt erdgeschossig
über die Tordurchfahrt im OGS-Haus, sowie über eine kleine Verbindungstreppe
über dem ersten OG in den Altbau.
C. Ergänzung des schulischen Bauvorhabens um Wohnungsbau
Flächen:
Vorstellbar sind drei Vollgeschosse über dem Erweiterungsbau mit einer
Gesamtgröße von ca. 450 m² Wohnfläche. Dafür werden Gesamtkosten von ca.
1,35 Mio. € kalkuliert. Die Planungskosten betragen ca. 80.000 € (Phase 1 bis 3
HOAI).
Zugang:
Ein Eingang zum Wohnhaus ist seitlich von der Feuerwehrzufahrt aus planbar, somit
ein getrennter Zugang zur OGS.
Grundrisse Wohnungsbau / Statik:
Die Statik des Schulbaus ist für die Obergeschosse weitergedacht worden. Die
erarbeitete Lösung ermöglicht die maximale Flexibilität bei der Gestaltung der
Grundrisse in den Wohnungsetagen.
Fassaden:
Bei einer Aufstockung kann das Prinzip der Lochfassade Schule und Denkmal auf
die Obergeschosse übersetzt und der Wohnnutzung angepasst werden, ohne die
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Ganzheitlichkeit einer Fassade zu verlieren. Die weiteren Abstimmungen mit der
Denkmalpflege und den Entwurfsarchitekten stehen noch aus. Balkone bzw.
zurückspringende Loggien sind integrierbar.
D. Realisierungsvorschlag
Das städtische Gebäudemanagement verfügt im Bereich von Wohnungsbau über
keine Erfahrung. Städtische Wohnungen werden nicht durch den Eigenbetrieb
Gebäudemanagement, sondern durch die GEWOGE gebaut und vermietet.
Insbesondere die Realisierung von öffentlich gefördertem Wohnungsbau erfordert
Spezialwissen, das bei der GEWOGE vorhanden ist.
Aus den genannten Gründen schlägt die Verwaltung vor, das Vorhaben in Gänze
aus einer Hand durch die GEWOGE realisieren zu lassen. Die bereits vorliegenden
Planungen für den schulischen Teil werden in den Planungsprozess einbezogen, das
Gebäudemanagement begleitet die Maßnahme während der Realisierung im Sinne
des Nutzungsvertreters. Die detaillierten Abrechnungsmodalitäten zwischen
GEWOGE und Stadt für das Vorhaben werden entwickelt und vertraglich fixiert.
Die Stadt bleibt Eigentümerin der Liegenschaft und des Gebäudes. Nach
Fertigstellung nutzt der Fachbereich Kinder, Jugend, Schule das Erdgeschoss, die
Vermietung der Wohnungen übernimmt die GEWOGE im Rahmen des bestehenden
Geschäftsbesorgungsvertrages.
Die durch den Wohnungsbau ausgelösten Mehraufwendungen werden dem
städtischen Wohnbauvorhaben zugeordnet.
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