Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
276094.pdf
Größe
119 kB
Erstellt
06.11.17, 12:00
Aktualisiert
08.11.17, 17:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Volkshochschule
Beteiligte Dienststelle/n:
E 42/0077/WP17-1
öffentlich
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
06.11.2017
Ergänzung
Jahresabschluss zum 31. 12. 2016 und Lagebericht 2016 der
Volkshochschule Aachen
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
22.11.2017
Rat der Stadt Aachen
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
1.
Auf Empfehlung des Betriebsausschusses Theater und Volkshochschule Aachen beschließt der
Rat der Stadt Aachen, den geprüften Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2016 einschließlich
des Lageberichtes 2016 gemäß § 4 EigVO NRW festzustellen und das Jahresergebnis 2016 über
das Eigenkapital- Rücklagekapital zu verrechnen (§ 14 Abs. 4 Satzung der VHS) und den
erwirtschafteten Betrag in voller Höhe von 346 TEUR in die Rücklage zu übernehmen.
Weiterhin beschließt der Rat die Entlastung des Betriebsausschusses Theater und
Volkshochschule für das Wirtschaftsjahr 2016 gem. § 4 EigVO NRW.
(Philipp)
Vorlage E 42/0077/WP17-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 06.11.2017
Seite: 1/3
Finanzielle Auswirkungen
entf.
Vorlage E 42/0077/WP17-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 06.11.2017
Seite: 2/3
Erläuterungen:
In seiner Sitzung am 19.10.2017 hat der Betriebsausschuss Theater und Volkshochschule einstimmig
beschlossen, dem Rat der Stadt Aachen zusätzlich zu dem vorgeschlagenen Beschlussentwurf zu
empfehlen, den von der Volkshochschule im Jahr 2016 erwirtschafteten Überschuss in voller Höhe von
346 TEUR in die Rücklagen für die Volkshochschule einfließen zu lassen.
In der Sitzung wurde demensprechend der folgende Beschluss gefasst:
„Der Betriebsausschuss Theater und Volkshochschule nimmt den geprüften Jahresabschluss 2016
einschließlich dem Lagebericht 2016 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt, den Jahresabschluss
2016 sowie den Lagebericht 2016 festzustellen und das Jahresergebnis 2016 über das EigenkapitalRücklagekapital zu verrechnen (§ 14 Abs. 4 Satzung der VHS) und den erwirtschafteten Betrag in voller
Höhe von 346 TEUR in die Rücklage der VHS zu übernehmen.
Der Betriebsausschuss Theater und Volkshochschule beschließt die Entlastung der Betriebsleitung gem.
§ 5 EigVO NRW.
Weiterhin beantragt der Betriebsausschuss Theater und Volkshochschule seine Entlastung gem. § 4
EigVO NRW durch den Rat der Stadt.“
Der vorseitige Beschlussentwurf wurde dementsprechend gegenüber dem bisherigen Entwurf um den
Passus: „und den erwirtschafteten Betrag in voller Höhe von 346 TEUR in die Rücklage zu übernehmen.“
ergänzt.
Vorlage E 42/0077/WP17-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 06.11.2017
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