Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
275589.pdf
Größe
3,8 MB
Erstellt
30.10.17, 12:00
Aktualisiert
07.11.17, 18:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Immobilienmanagement
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Finanzsteuerung
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 23/0397/WP17
öffentlich
30.10.2017
FB 23/19
Mittelverlagerung im Haushaltsjahr 2017 – Verlagerung von Mitteln
aus dem Allgemeinen Grunderwerb in Höhe von 115.000 Euro
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
21.11.2017
05.12.2017
13.12.2017
Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
Finanzausschuss
Rat der Stadt Aachen
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss:
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss empfiehlt dem Finanzausschuss für das Haushaltsjahr
2017 seine Zustimmung zur Verlagerung von Mitteln in Höhe von 115.000 Euro aus dem PSPElement 5-011301-900-00100-100-3 „Allgemeiner Grunderwerb“ in das neu anzulegende investive
PSP-Element „Grünfläche Wäldchen Tivoli“ zu geben.
Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt für das Haushaltsjahr 2017 seine Zustimmung zur
Verlagerung von Mitteln in Höhe von 115.000 Euro aus dem PSP-Element 5-011301-900-00100-1003 „Allgemeiner Grunderwerb“ in das neu anzulegende investive PSP-Element „Grünfläche Wäldchen
Tivoli“ zu geben.
Rat der Stadt Aachen:
Der Rat der Stadt beschließt für das Haushaltsjahr 2017 seine Zustimmung zur Verlagerung von
Mitteln in Höhe von 115.000 Euro aus dem PSP-Element 5-011301-900-00100-100-3 „Allgemeiner
Grunderwerb“ in das neu anzulegende investive PSP-Element „Grünfläche Wäldchen Tivoli“ zu
geben.
Vorlage FB 23/0397/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 06.11.2017
Seite: 1/3
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
2017
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
115.000
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-115.000
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Vorlage FB 23/0397/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 06.11.2017
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Im Erbbaurechtsvertrag UR. Nr. 2148 vom 29. Oktober 2012 hat die Stadt Aachen als Eigentümerin
sich gegenüber der Erbbauberechtigten Trianel GmbH verpflichtet, auf der im Anlageplan VIII grün
gekennzeichneten Fläche (sog. Wäldchen) entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes
jede andere Nutzung als eine Nutzung als naturbelassene Grünfläche zu unterlassen.
Des Weiteren hat sich die Stadt Aachen verpflichtet, auf ihre Kosten die im Anlageplan VIII grün
gekennzeichnete Fläche in einem einfachen Standard als Grünfläche anzulegen.
Die Fläche soll noch in diesem Jahr gerodet werden. Im Anschluss wird ein Weg mit einer
wassergebundenen Wegedecke und Beleuchtung angelegt. Die Anlage dieser einfachen
Wegeführung ermöglicht die Nutzung durch die Öffentlichkeit und ist notwendig, damit die Fläche
durch den Aachener Stadtbetrieb gepflegt werden kann.
Anlage:
Lageplan.
Vorlage FB 23/0397/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 06.11.2017
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