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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
275489.pdf
Größe
58 MB
Erstellt
26.10.17, 12:00
Aktualisiert
07.09.18, 00:04

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/0808/WP17 öffentlich 35004-2016 26.10.2017 Dez. III / FB 61/200 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik hier: - Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB - Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB - Aufstellungs- und Offenlagebeschluss Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 29.11.2017 07.12.2017 Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg Planungsausschuss Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen. Des Weiteren empfiehlt sie dem Planungsausschuss, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - in der vorgelegten Fassung zu beschließen. Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen. Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - in der vorgelegten Fassung. Vorlage FB 61/0808/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 15.08.2018 Seite: 1/6 Erläuterungen: Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik hier: Aufstellungs- und Offenlagebeschluss 1. Bisheriger Verlauf des Planverfahrens Die Uniklinik Aachen beabsichtigt die Errichtung eines Parkhauses im Bereich Kullenhofstraße / Pariser Ring. Das Parkhaus soll der Unterbringung der Stellplätze sowohl für die Beschäftigten und Studenten, als auch für die Patienten der Uniklinik dienen. Standort ist der derzeitige Parkplatz des Studierendenwerkes am Pariser Ring. Es ist ein 2-schiffiges Parkhaus mit 1350 Stellplätzen auf 9 Parkebenen geplant mit einer Grundfläche von ca. 145 x 34 m und einer Höhe von ca. 21,0 bis 25,0 m. Da die Festsetzungen des bisherigen Bebauungsplanes Nr. 592, VIII. Änderung der Planung entgegenstehen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Im Rahmen der Programmberatung war dem Planungsausschuss am 21.04.2016, dem Mobilitätsausschuss am 14.04.2016 sowie der Bezirksvertretung Aachen Laurensberg am 15.06.2016 die Planung vorgestellt worden (s. Vorlage Nr. FB 61/0402/WP17). Auf dieser Grundlage wurde die Verwaltung beauftragt, einen Bebauungsplan aufzustellen. Zum Zeitpunkt dieses Beschlusses bestand noch das Ziel, den Bebauungsplan nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung mit Vorprüfung des Einzelfalls) aufzustellen. Aufgrund der Größe und der Auswirkungen des geplanten Parkhauses wurde auf das vereinfachte Verfahren verzichtet. Außerdem kann dieser Bebauungsplan im Zusammenhang mit den übrigen Bebauungsplanverfahren im Bereich der Uniklinik gestellt werden, sodass die Flächenbegrenzung für ein Verfahren nach § 13a BauGB überschritten würde. Der Bebauungsplan wird nun nach § 2 BauGB mit Umweltprüfung bzw. Umweltbericht aufgestellt. Weiterhin bestand zunächst das Ziel, einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen, da bereits eine konkrete Planung für das Parkhaus vorliegt. Bei einem solchen Verfahren ist es erforderlich, dass der Vorhabenträger bis Satzungsbeschluss über die Grundstücke im Plangebiet verfügen kann, um die Planung innerhalb einer Frist umsetzen zu können. Die derzeitigen Grundstückseigentümer haben zwar ihre grundsätzliche Bereitschaft zum Verkauf geäußert, das tatsächliche Grundstücksgeschäft kann aber aus formalen Gründen voraussichtlich erst ab Mitte 2018 vollzogen werden. Um die weitere Planung des Parkhauses zeitlich unabhängig von den Eigentumsverhältnissen durchführen zu können, soll der Bebauungsplan als Angebotsplan aufgestellt werden mit einem städtebaulichem Vertrag nach § 11 BauGB. Über den Vertrag sowie durch eine Gestaltungssatzung soll die Qualität des Entwurfes gesichert werden. Um das Einfügen dieses erheblichen Bauvolumens in die Umgebung zu gewährleisten, wurde ein Qualitätssicherungsverfahren für die Fassadengestaltung durchgeführt werden. Das UKA hatte als Verfahren eine Mehrfachbeauftragung veranlasst. Die Jury hatte am 27.04.2017 eine Entscheidung getroffen und einstimmig empfohlen, den Entwurf des Büros Nebel Pössel Architekten weiterzuverfolgen. Die Ergebnisse waren dem Planungsausschuss am 18.05.2017 vorgestellt worden. Vorlage FB 61/0808/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 15.08.2018 Seite: 2/6 2. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB Die Beteiligung der Öffentlichkeit hat in der Zeit vom 27.06.2016 bis 08.07.2016 stattgefunden. Es waren ca.40 Bürgerinnen und Bürger zum Anhörungstermin am 28.06.2016 erschienen. Bei diesem Termin wurde nicht nur die Parkhausplanung vorgestellt, sondern auch der Masterplan für die Gesamtentwicklung im Bereich der Uniklinik. Dementsprechend wurden nicht nur Themen diskutiert, die das Parkhaus betrafen, sondern auch Themen zum Masterplan und zur Planung Kullenhofstraße. In Bezug auf das Parkhaus wurden insbesondere folgende Punkte angesprochen:  Art des Bebauungsplanverfahrens  Planung des Parkhauses (Standort, Höhe)  Anforderungen des benachbarten Studierendenwohnheims  Wegeverbindung zur Uniklinik  Baustellenverkehr / Baustelleneinrichtung. Die Niederschrift über die Öffentlichkeitsbeteiligung, die schriftlichen Eingaben der Bürger sowie die Stellungnahmen der Verwaltung hierzu sind der Vorlage als Anlage (Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung) beigefügt. Die Anregungen führten nicht zu einer Änderung der Planung. 3. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB Parallel wurden 21 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. 7 davon haben eine Anregung zur Planung abgegeben. Die Eingaben der Behörden sowie Stellungnahmen der Verwaltung hierzu sind der Vorlage ebenfalls als Anlage (Abwägungsvorschlag Behörden) beigefügt Die Anregungen führten nicht zu einer Änderung der Planung. 4. Aufstellungs- und Offenlagebeschluss Durch den Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - soll Planungsrecht für ein Parkhaus der Uniklinik geschaffen werden. Das Parkhaus, für das bereits eine konkrete Planung vorliegt, hat eine maximale Gebäudehöhe von 25 m im Bereich des nördlichen Kopfes des Parkhauses. Der Baukörper ist 145,20 m lang und zwischen 34 m und 39 m breit. Das Parkhaus verfügt über neun Parkebenen bei einer Geschosshöhe von 2,75 m. Das Baufeld fällt zum Dorbachtal hin um ein Geschoss ab, wodurch das Gebäude talseitig bündig im Gelände platziert wird und sich hangseitig entsprechend um ein Geschoss in das Gelände gräbt. An dieser Planung orientieren sich die Festsetzungen des Bebauungsplanes (s. Anlage 3). Darüber hinaus wird zum Satzungsbeschluss ein städtebaulicher Vertrag geschlossen, in dem weitere Regelungen und Auflagen zur Umsetzung des Vorhabens aufgenommen werden sollen. Im Bebauungsplan soll ein Sondergebiet festgesetzt werden, in dem die Errichtung eines Parkhauses mit der dazugehörigen Zufahrt und Nebenanlagen zulässig ist. Durch die Festsetzung überbaubarer Grundstücksflächen und maximaler Gebäudehöhen wird die Kubatur des Baukörpers festgelegt. Bei Vorlage FB 61/0808/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 15.08.2018 Seite: 3/6 den maximalen Gebäudehöhen ist der obere Fassadenabschluss maßgebend sowie die Überdachung der Spindeln und des Treppenhauses bzw. des Aufzugsmaschinenraumes. Aktuell wurde seitens der Uniklinik die Anforderung gestellt, im Bereich des obersten Fassadenabschlusses noch als Suizidschutz eine nach innen kragende, transparente Konstruktion anzubringen. Hierfür soll eine Ausnahmeregelung zur Höhenüberschreitung im Bebauungsplan festgesetzt werden. Die über den Wettbewerb festgelegte Fassadengestaltung soll bis Satzungsbeschluss über eine Gestaltungssatzung gesichert werden. Auch für die von Seiten des Studierendenwerkes geforderten Nebengebäude (Garagen, Müllplatz, überdachte Stellplätze) sollen Auflagen in die Gestaltungssatzung aufgenommen werden. Ein Entwurf für diese Satzung liegt bereits vor (s. Anlage 9). Im Norden wird die bestehende öffentliche Grünfläche weiterhin gesichert. Hier verläuft eine Wegeverbindung von der Kullenhofstraße bis in das Dorbachtal. Im Süden verbleibt eine private Grünfläche als Übergang ins Dorbachtal. Weiterhin sollen Wegerechte festgesetzt werden, die der Erschließung des Studierendenwohnheims und deren Stellplätzen und Nebenanlagen dienen. Die Erschließung des Parkhauses erfolgt über den nördlich anschließenden Kreisverkehr im Bereich Kullenhofstraße. Die Zufahrt in das Parkhaus wurde an die Ostseite (Dorbachtal) gelegt, um die westlich angrenzende Wohnbebauung vor Lärmimmissionen zu schützen. Im Bereich der ca. 70 m langen Zufahrt verlaufen zwei parallele Fahrstreifen für die ein- und ausfahrenden PKW-Verkehre. Jeweils eine Aufwärts- und eine Abwärtsspindelrampe dienen zur inneren Erschließung des Parkhauses. Im Parkhaus werden ca. 1.350 Stellplätze für Mitarbeiter, Patienten und Besucher der Uniklinik angeboten. Dazu zählen auch die Ersatzstellplätze für das Studierendenwerk, die durch die Realisierung des Vorhabens überplant werden. Beide Spindeln sind zum Schutz vor Witterungseinflüssen überdacht. Um ein Angebot auch für Radfahrer zu schaffen, werden in unmittelbarer Nähe der westlichen Erschließungsspindel 42 Fahrradabstellplätze angelegt. Der Hauptzugang für Fußgänger befindet sich an der nordwestlichen Seite des geplanten Parkhauses. Die Wegeverbindung Richtung Uniklinik soll über ein Geh-, Fahrrecht zugunsten der Öffentlichkeit gesichert werden. Im Parkhaus sind sowohl Treppenhäuser für die fußläufige Erreichbarkeit als auch Aufzüge zur Sicherstellung des barrierefreien Zugangs des Parkhauses eingeplant. Die Nutzer des Parkhauses werden über den neuen Gehweg entlang des verbreiterten Seitenraumes auf der Kullenhofstraße in Richtung des neuen Haupteingangs geführt. Die Kullenhofstraße wird über eine neu gestaltete Querungshilfe gequert. Über ein Verkehrsgutachten (BSV, 9/2017) wurde der Nachweis erbracht, dass sowohl die interne Erschließung des Parkhauses als auch die Zufahrten und die Steuerung der Parkierung ohne Störung der Verkehrsabläufe möglich sind. Durch entsprechende Maßnahmen wird die APAG sicherstellen, dass morgens anfahrende Mitarbeiter zuerst das Parkhaus nutzen. Erst wenn ein entsprechend hoher Belegungsgrad im Parkhaus erreicht ist, kann auch der offene Parkplatz (P2) genutzt werden. Vor Satzungsbeschluss wird das Verkehrsgutachten noch dem Mobilitätsausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt. Vorlage FB 61/0808/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 15.08.2018 Seite: 4/6 Für die Freiflächen um das Parkhaus wurde ein Konzept erstellt (3+ Freiraumplaner). Die sich hieraus ergebenden Bepflanzungsmaßnahmen sollen über den städtebaulichen Vertrag gesichert werden. Soweit möglich sollen bestehende Bäume erhalten werden. Dennoch müssen bedingt durch die Parkhausplanung 62 Bäume gefällt werden. Dem gegenüber stehen 38 Neupflanzungen (s. Anlagen 10 und 11). Es wurde ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag erstellt (FSW LA, 7/2017), der den Eingriff im Bereich des Plangebietes untersucht hat. Das Ergebnis der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung zeigt, dass die Planung einen Flächenwert von 2.092 Biotoppunkten aufweist. Durch die Planung wird ein Defizit von 2.346 Wertpunkten ausgelöst. Innerhalb der Gesamtliegenschaft der Universitätsklinik kann für den Verlust von 2.346 Wertpunkten kein Ersatz geschaffen werden. Es werden externe Kompensationsmaßnahmen erforderlich, die über den Durchführungsvertrag gesichert werden sollen. In Bezug auf die klimatischen Auswirkungen der Planung wurde sowohl eine gutachterliche Betrachtung der großräumigen Auswirkung des Baukörpers (Lage am Dorbachtal) vorgenommen, als auch eine Betrachtung der Emissionen, die durch den PKW-Verkehr innerhalb des Parkhauses entstehen. Das stadtklimatische Gutachten (RWTH, 3/2017) stellt fest, dass trotz einer Einengung des Dorbachtals und die hierdurch entstehende Beschränkung des Kaltluftstromes die Auswirkungen jedoch als nicht erheblich eingestuft werden können. Im Zuge einer Stellungnahme zu den auftretenden NO2-Emissionen (TÜV Rheinland, 7/2017) durch die kurzzeitige Befüllung / Entleerung des Parkhauses wurde nachgewiesen, dass die im Parkhaus entstehenden NO2 Emissionen durch ein- und ausfahrende Fahrzeuge kleiner sind als in der TA Luft bzw. 39. BImSchV festgelegte Immissionskurzzeitwert für NO2. Von großer Bedeutung im Bebauungsplanverfahren ist die Betrachtung der Lärmauswirkungen. Die maßgebenden Grenzwerte werden durch die Realisierung des Vorhabens eingehalten, wenn die zur Wohnbebauung hin orientierte Süd- und Westfassade sowie Teile der Nordfassade des Parkhauses geschlossen ausgeführt und mit einem Schalldämmmaß von 20 dB(A) versehen werden. Zu diesem Ergebnis kommt das Schallschutzgutachten (BFT Cognos 7/2017). Eine entsprechende Festsetzung wurde in den Bebauungsplan aufgenommen. Mit der Errichtung des Parkhauses auf der heute als versiegelte, mit Baumreihen erlebbaren Stellplatzfläche verändert sich das Ortsbild- und Landschaftsbild deutlich. Durch die Realisierung des Vorhabens und vor allem durch das Volumen des Baukörpers wird die Wahrnehmbarkeit des Dorbachtals aus Richtung Vaalserquartier beeinträchtigt. Das Parkhaus wird aber auch als eine neue bauliche Stadtkante erfahren, bei der die Qualität über eine ansprechende Fassadengestaltung erzielt werden soll. Der Erhalt und die Neuanlage von Vegetationsflächen, d.h. Einzelbäume im Wechsel mit offenen Wiesenflächen im unmittelbaren Umfeld zum Parkhaus ermöglicht eine verträgliche Einbindung ins Dorbachtal. Durch die Errichtung des Parkhauses kann das Ziel umgesetzt werden, die dringend benötigten Erweiterungen im Bereich der Uniklinik Aachen in die Wege zu leiten. Da diese nur auf den bisherigen Parkplatzflächen realisiert werden können, ist als Ersatz für die entfallenden Stellplätze der Bau des Vorlage FB 61/0808/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 15.08.2018 Seite: 5/6 Parkhauses zwingend erforderlich. In der Abwägung soll diesem Ziel Vorrang gegeben werden gegenüber dem durch die Planung entstehenden Eingriff. Die Verwaltung empfiehlt deshalb, für den Bebauungsplan 971 - Parkhaus Uniklinik - den Aufstellungsbeschluss zu fassen und den Bebauungsplanentwurf in der vorliegenden Form öffentlich auszulegen. Die Beratung des Umweltberichtes soll im Umweltausschuss am 14.11.2017 erfolgen. Da sämtliche Kosten vom Vorhabenträger übernommen werden, entstehen der Stadt keine Kosten. Anlage/n: 1. Übersichtsplan 2. Luftbild 3. Entwurf des Rechtsplanes 4. Städtebauliches Konzept 5. Entwurf der Schriftlichen Festsetzungen 6. Entwurf der Begründung mit Umweltbericht 7. Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung 8. Abwägungsvorschlag Behörden 9. Entwurf Gestaltungssatzung 10. Freiflächengestaltung 11. Baumbilanz 12. Straßenplanung Vorlage FB 61/0808/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 15.08.2018 Seite: 6/6 Allgemein Gebäude Flurstücksgrenze Geltungsbereich Bebauungsplan Befestigte Flächen Pflaster Kies Rasenwabe Baukonstruktion Betonfertigteil Winkelstützwand / L-Stein Technische Anlagen 56 Mastleuchte Abläufe und Rinnen Einbauten Fahrradbügel Parkbügel Abfallbehälter Zaun 209,00 206,57 208,25 Pflanzflächen 208,75 Rasenfläche LEGENDE : 208,62 207,50 208,71 209,11 205,95 208,75 206,50 205,85 208,65 209,10 206,80 Pflanzfläche Hecke Bäume, geplant 206,65 208,80 Alle Maße sind vor Ort von den ausführenden Firmen eigenverantwortlich zu prüfen und mit den Gegebenheiten des Bestandes zu vergleichen. Unstimmigkeiten sind der Bauleitung unverzüglich mitzuteilen! OK Gabione 210,90 66 Alle Höhenangaben beziehen sich auf NHN. 209, 209.11 11 208,88 Dor b ach 208,30 209,17 DATUM BEARBEITER INDEX ÄNDERUNG / ERGÄNZUNG BEARBEITER ÄNDERUNG / ERGÄNZUNG INDEX Übersicht: 208,60 64 Z:\AC146_CAD(PARKHAUS UNIKLINIKUM)\07_AKTUELL\CAD\AKTUELL_AC146, Dani 25. Okt. 2017 09:0:10 0,40 209,10 0,08 4,80 209,10 DATUM 208,60 209,17 OK Palisade 209,17 Wichtige Hinweise: Die Grenzgeometrien und die Gebäude wurden der aus dem ALKIS entstammenden NAS-Datei entnommen. Für exakte grenzbezogene Beurteilungen ist eine örtliche Ermittlung zu empfehlen. Das Höhenbezugsystem ist NHN. Die Darstellung der Leitungen wurde teilweise aus dem STAWAG-Bestand und UKA-Leitungsbestand digitalisiert. Für Existenz, Lage und Genauigkeit dieser Leitungen kann keine Gewähr übernommen werden. Planungsrelevante Haltungen sollten örtlich überprüft werden. Es kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass das dargestellte Baugelände frei von unterirdischen Leitungen ist. Sofern der Plan nicht innerhalb eines Jahres nach Fertigstellung verwendet wird, ist eine Überprüfung, insbesondere der Höhenangaben, erforderlich. Projekt: Neubau Parkhaus B 204 Bauherr: Universitätsklinikum Aachen Pauwelsstraße 30 52074 Aachen Planinhalt: Städtebauliches Konzept Leistungsphase: Genehmigungsplanung Plan-Nr.: 504.00_LA_SBK Projekt-Nr. ukafacilities: Datum Erstellung: Datum Index: 2016030 24.10.2017 - Maßstab: 1 : 200 gezeichnet: DM Index: Blattgröße: 841 x 1189 geprüft: KA - 3PLUS FREIRAUMPLANER Kloeters + Kastner PartGmbB Landschaftsarchitekt + Architekt ukafacilities GmbH Schneebergweg o. Nr. D-52074 Aachen Fon +49 241 80 80196 Bachstraße 22 52066 Aachen Tel: +49 241 50 40 77 Fax: +49 241 53 11 61 mail@3plus.de www.3plus.de Entwurfsverfasser 841 x 1189 mm, 1,00 m² Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister Schriftliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik für den Bereich zwischen der Kullenhofstraße und Pariser Ring im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg (zur öffentlichen Auslegung) Lage des Plangebietes Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Schriftliche Festsetzungen zur Offenlage Fassung vom 11.10.2017 gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und der Bauordnung NRW (BauO NRW) jeweils in der derzeit geltenden Fassung wird festgesetzt: Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Art der baulichen Nutzung Es wird ein Sondergebiet SO „Parkhaus Uniklinik“ festgesetzt. Im Sondergebiet SO ist die Errichtung eines Parkhauses mit der dazugehörigen Zufahrt und den dazugehörigen Nebenanlagen zulässig. 2. Maß der baulichen Nutzung Die Höhenlage der baulichen Anlage wird durch die Festsetzung der maximalen Gebäudehöhen bestimmt. Die Oberkante der baulichen Anlage (OK) darf die in der Planzeichnung festgesetzten maximalen Gebäudehöhen (GH) in Meter über NHN nicht überschreiten. Die maximal zulässige Gebäudehöhe bezieht sich auf den obersten Gebäudeabschlusses der baulichen Anlagen. Die im Bebauungsplan festgesetzte maximale Gebäudehöhe (GH) von 231,00 m ü. NHN darf für Maßnahmen der Suizidprävention ausnahmsweise bis zu einer Höhe von 232,00 m ü. NHN überschritten werden. 3. Überbaubare Grundstücksfläche Ausnahmsweise darf die Baugrenze des Parkhauses oberirdisch durch Fassadenelemente der baulichen Anlage bis zu einer Tiefe von maximal 0,60 cm überschritten werden. 4. Flächen für den ruhenden Verkehr Stellplätze sind nur in den dafür festgesetzten Flächen und innerhalb der überbaubaren Flächen zulässig. 5. Nebenanlagen Nebenanlagen sind außerhalb der überbaubaren Flächen ausnahmsweise zulässig. 6. Festsetzungen zum Schutz vor Immissionen und sonstigen Beeinträchtigungen Alle Fassaden, außer der reinen Ostfassade, sind geschlossen auszuführen, das Schalldämmmaß der geschlossenen Fassaden muss mindesten R’w,res ≥ 20 dB nach DIN 4109 betragen. Mit Nachweis des ausreichenden Schallschutzes können im Baugenehmigungsverfahren Ausnahmen von dieser Festsetzung zugelassen werden. Seite 2 / 2 Der Oberbürgermeister Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Begründung zum Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik für den Bereich zwischen Kullenhofstraße und Pariser Ring im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg (zur öffentlichen Auslegung) Lage des Plangebietes Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Begründung zur öffentlichen Auslegung Fassung vom 24.10.2017 Inhaltsverzeichnis 1. 1.1. 1.2. 1.3. 1.4. 1.5. 1.6. Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation ........................................................................... 4 Beschreibung des Plangebietes .............................................................................................................................. 4 Regionalplan ........................................................................................................................................................... 4 Flächennutzungsplan (FNP) .................................................................................................................................... 4 Landschaftsplan ...................................................................................................................................................... 4 Bestehendes Planungsrecht.................................................................................................................................... 4 Masterplan Aachen*2030 ........................................................................................................................................ 5 2. Anlass der Planung ............................................................................................................................................... 5 3. 3.1. 3.2. 3.3. 3.4. 3.5. Ziel und Zweck der Planung ................................................................................................................................. 6 Allgemeine Ziele ...................................................................................................................................................... 6 Standortwahl der Bebauung .................................................................................................................................... 6 Städtebauliches Konzept und Hochbau .................................................................................................................. 7 Erschließung ........................................................................................................................................................... 8 Freiraumkonzept ..................................................................................................................................................... 9 4. 4.1. 4.2. 4.3. 4.4. 4.5. 4.6. 4.7. 4.8. 4.9. Begründung der Festsetzungen ........................................................................................................................ 10 Art der baulichen Nutzung ..................................................................................................................................... 10 Maß der baulichen Nutzung .................................................................................................................................. 10 Überbaubare Grundstücksflächen ......................................................................................................................... 11 Flächen für den ruhenden Verkehr / Stellplätze außerhalb des Parkhauses ........................................................ 11 Nebenanlagen ....................................................................................................................................................... 11 Öffentliche Verkehrsflächen .................................................................................................................................. 11 Öffentliche Grünflächen / Private Grünflächen / Baumschutz ............................................................................... 11 Geh-, Fahr- und Leitungsrecht .............................................................................................................................. 12 Festsetzungen zum Schutz vor Immissionen und sonstigen Beeinträchtigungen ................................................. 12 5. 5.1. 5.1.1. 5.1.2. 5.1.3. 5.1.4. 5.1.5. 5.2. 5.2.1. 5.2.2. 5.2.3. 5.2.4. 5.2.5. 5.2.6. 5.2.7. 5.2.8. 5.3. 5.4. 5.5. Umweltbericht...................................................................................................................................................... 12 Einleitung............................................................................................................................................................... 12 Lage des Plangebietes .......................................................................................................................................... 12 Inhalt und Ziele des B-Plans.................................................................................................................................. 13 Planungsrechtliche Einbindung ............................................................................................................................. 14 Bedarf an Grund und Boden für die geplanten Nutzungen/Versiegelungsgrad ..................................................... 14 Ziele des Umweltschutzes und Berücksichtigung der Umweltbelange.................................................................. 15 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen ...................................................................................... 15 Schutzgut Mensch ................................................................................................................................................. 15 Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt............................................................................................. 21 Schutzgut Boden ................................................................................................................................................... 23 Schutzgut Wasser ................................................................................................................................................. 24 Schutzgüter Luft und Klima/Energie ...................................................................................................................... 26 Schutzgut Landschaft (Landschafts-, Orts-, Stadtbild) .......................................................................................... 29 Schutzgut Kultur- und Sachgüter........................................................................................................................... 30 Wechselwirkungen der einzelnen Schutzgüter...................................................................................................... 30 Grundlagen............................................................................................................................................................ 30 Monitoring.............................................................................................................................................................. 31 Zusammenfassung ................................................................................................................................................ 31 6. 6.1. 6.2. 6.3. 6.4. Auswirkungen der Planung ................................................................................................................................ 33 Städtebauliche Auswirkungen ............................................................................................................................... 33 Verkehrliche Auswirkungen ................................................................................................................................... 33 Umweltauswirkungen ............................................................................................................................................ 34 Planungsrechtliche Auswirkungen......................................................................................................................... 34 Seite 2 / 34 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Begründung zur öffentlichen Auslegung Fassung vom 24.10.2017 7. Kosten .................................................................................................................................................................. 34 8. Städtebaulicher Vertrag ...................................................................................................................................... 34 9. Plandaten ............................................................................................................................................................. 34 Seite 3 / 34 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Begründung zur öffentlichen Auslegung Fassung vom 24.10.2017 1. Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation 1.1. Beschreibung des Plangebietes Das Plangebiet liegt im Bezirk Laurensberg der Stadt Aachen. Es liegt südlich zwischen der Kullenhofstraße und dem Pariser Ring. Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke 336, 388 teilweise, 492 teilweise, 517, 518 und 519 teilweise, 520 teilweise (Flur 25, Gemarkung Laurensberg, Stadt Aachen) und ist insgesamt ca. 1,32 ha groß. Der nördliche Teil des Plangebietes wird zurzeit als Grünfläche mit einer Wegeverbindung in das Dorbachtal genutzt. Die Fläche ist begrünt und mit Gehölzen bzw. Bäumen bepflanzt. Im zentralen Teil des Plangebietes (Flurstück 388 teilweise) befindet sich die bisherige Stellplatzfläche des Studierendenwerkes, die im Zuge der Realisierung des Parkhauses überplant werden soll. Der südliche Teil des Plangebietes ist begrünt und mit Gehölzen und Bäumen bepflanzt. Die Erschließung des Plangebietes erfolgt, wie im Bestand auch, über den Kreisverkehr an der Kullenhofstraße. Im nördlichen Umfeld des Plangebietes befindet sich die Aachener Universitätsklinik mit dem Vorplatz und den Stellplatzanlagen P1 und P2. Östlich des Plangebietes liegt das Dorbachtal. Im westlichen und südlichen Umfeld des Plangebietes liegt der Stadtteil Vaalserquartier mit Wohnbebauung sowohl als Einfamilienhäuser, Geschosswohnungsbau als auch Wohnheimen für Personal (Uniklinik) oder Studierende. 1.2. Regionalplan Der Regionalplan weist für das Plangebiet einen Allgemeinen Siedlungsbereich aus. Auf Regionalplanebene müssen somit keine Änderungen vorgenommen werden. 1.3. Flächennutzungsplan (FNP) Der Flächennutzungsplan 1980 zeigt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung auf und ist seit dem 04.09.1985 uneingeschränkt gültig. Der geltenden Flächennutzungsplan 1980 stellt das Plangebiet als „Wohnbaufläche“ dar, zusätzlich mit der Darstellung „Parkplätze und Parkbauten“. Im Osten, im Süden sowie im Westen grenzen Flächen mit der Darstellung „Grünfläche“ an. Der Vorentwurf zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes Aachen*2030 (Stand frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Mai 2014) stellt die zentrale Fläche des Plangebietes als „Sondergebiet“ dar. Des Weiteren ist die Darstellung jeweils einer „Grünfläche“ nördlich und südlich der Sondergebietsfläche im Vorentwurf des Flächennutzungsplanes dargestellt. Eine Anpassung an den Flächennutzungsplan ist nicht erforderlich, die Planung entspricht den derzeit geltenden Darstellungen des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen sowie dem Ziel des Vorentwurfes zum Flächennutzungsplan. 1.4. Landschaftsplan Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich des Landschaftsplanes 1988. Gegenwärtig befindet sich der Landschaftsplan in der Neuaufstellung. Auch innerhalb der Vorstudie zum Landschaftsplan liegt das Plangebiet außerhalb des Geltungsbereiches. 1.5. Bestehendes Planungsrecht Südlich der Kullenhofstraße besteht Planungsrecht durch den Bebauungsplan Nr. 592, 8. Änderung. Der Bebauungsplan Nr. 592 hat inzwischen 11 Änderungen erfahren. Der Bebauungsplan Nr. 592, 8. Änderung setzt für den Standort des Parkhauses im mittleren Teil ein Baufenster für ein Gebäude mit einer zulässigen Geschosshöhe von vier Geschossen über einer zweigeschossigen Fläche für Gemeinschaftsstellplätze und Gemeinschaftsgaragen fest. Der Bebauungsplan setzt für dieses Baufenster eine maximale Gebäudehöhe von 224,6 m ü. NN fest. Dies entspricht einer Höhe von 17,5 m über der Geländeoberkante. Südlich im Plangebiet ist ein Baufenster festgesetzt, das eine maximale Gebäudehöhe von 225,6 m ü. NN zulässt. Dies entspricht einer Höhe von 18,5 m über der Geländeoberkante. Des Weiteren sind zwei Flächen mit Pflanzgeboten festgesetzt. Im Norden des Plangebietes ist eine öffentliche Grünfläche festgesetzt. Südlich dieser öffentlichen Grünfläche ist zusätzlich eine Obstwiese festgesetzt. Seite 4 / 34 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Begründung zur öffentlichen Auslegung Fassung vom 24.10.2017 1.6. Masterplan Aachen*2030 In seiner Sitzung im Dezember 2012 hat der Rat der Stadt Aachen den Masterplan als Ausdruck eines gemeinsamen Grundverständnisses über die gesamtstädtische Zielkonzeption beschlossen. Gemäß §1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB werden die Ergebnisse dieses Planes im Sinne der gemeindlichen Selbstbindung als städtebauliche Entwicklungskonzeption in der Bauleitplanung berücksichtigt. Das Handlungsfeld - Hochschulen - forciert unter dem Gesichtspunkt „Wissenschaftsstadt stärken / profilieren“ eine qualitative Bestandsentwicklung und Modernisierung der Technischen Hochschulstandorte sowie Ausbau der verkehrlichen Infrastruktur. Die vorliegende Planung kann aus den Zielsetzungen des Masterplanes Aachen*2030 abgeleitet werden. 2. Anlass der Planung Anlass der Planung ist die Notwendigkeit, die Universitätsklinik Aachen (UKA) zu erweitern, um sowohl für den klinischen als auch den nicht-klinischen Bereich dem heutigen Raumbedarf Rechnung zu tragen. Mit der Fortschreibung des Masterplanes für das UKA Ende 2014 und der Bereitstellung von Fördergeldern für Baumaßnahmen an den Universitätskliniken des Landes Nordrhein-Westfalens (MedMoP) wird der Erweiterungsbedarf der Universitätsklinik finanziell gedeckt. Das bestehende Klinikgebäude mit dem Raumprogramm aus den 70er Jahren kann den heutigen Ansprüchen nicht mehr entsprechen, auch Umbaureserven sind ausgeschöpft. Um in der Universitätsklinik Aachen weiterhin medizinische Versorgung, Forschung und Lehre auf höchstem Niveau sicherstellen zu können, sind zusätzliche Gebäude erforderlich. Die Planung dieser Erweiterungsbauten muss internen und externen organisatorischen Abläufen, gesetzlichen Anforderungen an medizinische Räume (OP etc.) und Versorgungsvorgängen und äußeren Vorgaben, wie Denkmalschutz, Landschaftsschutz, Klimaschutz, Immissionsschutz und Nachbarinteressen genügen und nicht zuletzt gestalterisch das bestehende außergewöhnliche Gebäude angemessen ergänzen. Mit dem Masterplan wurden die Grundzüge der Planung festgelegt, um die Entwicklungs- und Erweiterungsmöglichkeiten der Universitätsklinik Aachen aufzuzeigen. Das Gelände der Uniklinik ist umgeben von Nutzungen, die entweder selbst einen relativ hohen Stellplatzbedarf auslösen (Erweiterungsgebiet Campus Melaten) oder hohe Schutzanforderungen stellen (Wohnbebauung an der Kullenhofstraße, Klimaschutz und Gewässerschutz im Bereich des Dorbachtals, Landschaftsschutz und Bodenschutz auf den Flächen am Steinbergweg, Grünflächen zwischen Uniklinik und Gut Melaten mit Baumbestand). Im Planungsprozess zur Suche eines geeigneten Standortes für ein neues Parkhaus im Bereich der bestehenden Uniklinik wurden zusätzliche Standortalternativen geprüft: • Errichtung einer (eventuell nur temporären) Stellplatzanlage westlich des Steinbergweges: Hier befinden sich festgesetzte Ausgleichsflächen für Campus Melaten und die anstehenden Böden sind hochwertig und besonders schutzwürdig. Der bodenschutzrechtliche Eingriff wäre erheblich. • Errichtung von zwei Parkhäusern zwischen dem Personalwohnheim am Neuenhofer Weg, der Kullenhofstraße und der Valkenburger Straße: Zwei Parkhäuser haben den Vorteil einer schnelleren Verkehrsabwicklung und könnten mit geringeren Gebäudehöhen realisiert werden. Hier entsteht ein Konflikt mit den stadtklimatischen Fragestellungen, die die weitgehende Freihaltung des Dorbachtals fordern. • Zumindest als temporäre Lösung wurde auch die Nutzung des P&R-Platzes am Westfriedhof, Eingang Vaalser Straße geprüft, allerdings ist die Entfernung zur Uniklinik zu groß, auch für Mitarbeiterstellplätze. Zusätzlich ist die Anzahl der zur Verfügung stehenden Stellplätze für den Bedarf insgesamt zu gering. • Vollständige oder teilweise Unterkellerung der neuen Gebäude und Bereitstellung von Tiefgaragenstellplätzen: Diese Lösung bleibt im weiteren Verfahren als Möglichkeit bestehen, ist aber nicht geeignet, den Bedarf während der Bauphasen zu decken. Seite 5 / 34 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Begründung zur öffentlichen Auslegung Fassung vom 24.10.2017 Aus der Abwägung aller genannten Belange entstand die Planung eines einzelnen kompakten Parkhauses östlich der Personal- und Studierendenwohnheime. 3. Ziel und Zweck der Planung 3.1. Allgemeine Ziele Der Masterplan zur Erweiterung der Uniklinik Aachen sieht das neue Parkhaus südlich der Kullenhofstraße als ersten wichtigen Baustein zur Baufeldfreimachung für den neuen Zentral-OP vor, um den Betrieb der Universitätsklinik auch nach der Umsetzung des Masterplanes und der damit verbundenen Inanspruchnahme der derzeitigen Stellplatzflächen auf dem Parkplatz P2 für den neuen Zentral-OP aufrecht zu erhalten. Für den Verlust von Stellplatzflächen muss Ersatz geschaffen werden. Das geplante Parkhaus soll auf dem bisherigen Stellplatz des Studierendenwerkes entstehen und dabei auf acht Geschossen (9 Parkebenen) ca. 1.350 Stellplätze für Beschäftigte, Besucher und Patienten umfassen. Das neu geplante Parkhaus ersetzt auch die 192 Stellplätze des Studierendenwerkes im Plangebiet. Die Erschließung des Parkhauses verläuft über die Kullenhofstraße. Nach Abwägung aller betroffenen Belange (Landschafts- und Bodenschutz auf den Flächen am Steinbergweg, Grünflächen zwischen Uniklinik und Gut Melaten mit Baumbestand, hohe Schutzanforderungen für Wohnbebauung an der Kullenhofstraße, Klimaschutz und Gewässerschutz im Bereich des Dorbachtals) wurde festgestellt, dass der Standort auf dem bisherigen Stellplatz des Studierendenwerkes am besten geeignet ist. Hier soll ein kompaktes Parkhaus realisiert und planungsrechtlich durch einen Bebauungsplan gesichert werden. Der Bebauungsplan sichert die Planung für das Parkhaus Uniklinik und ist das Ergebnis der beschriebenen geeigneten Standortsuche. Mit dem derzeit gültigen Bebauungsplan kann die Realisierung des Parkhauses für die Universitätsklinik Aachen nicht umgesetzt werden. Sowohl Art als auch Maß der in der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 592 festgesetzten baulichen Nutzung entsprechen nicht der künftigen Planung. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Parkhauses zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Der Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - wurde zu Verfahrensbeginn als vorhabenbezogener Bebauungsplan entwickelt, da bereits eine konkrete Planung für das Parkhaus vorliegt. Bei diesem Verfahren ist Voraussetzung, dass der Vorhabenträger bis Satzungsbeschluss über die Grundstücke im Plangebiet verfügen muss, um die Umsetzung innerhalb einer Frist gewährleisten zu können. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens wurde deutlich, dass der Vorhabenträger (Uniklinik Aachen) nicht rechtzeitig über die notwendigen Grundstücke verfügen wird. Die derzeitigen Grundstückseigentümer haben zwar ihre grundsätzliche Bereitschaft zum Verkauf geäußert, das tatsächliche Grundstücksgeschäft kann aber aus formalen Gründen voraussichtlich erst ab Mitte 2018 vollzogen werden. Mit dem Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Grundlage für den Bau des Parkhauses geschaffen werden, das Voraussetzung für die Baumaßnahmen zur Erweiterung der Uniklinik ist. Die Erweiterung der Uniklinik ist Bestandteil des Medizinischen Modernisierungsprogrammes des Landes NRW (MedMoP), das einen engen Zeitrahmen der Realisierung (2020) vorschreibt. Um diesen Zeitplan nicht zu gefährden, soll der Bebauungsplan für das Parkhaus nun als Angebotsplan aufgestellt werden. So kann die weitere Planung des Parkhauses zeitlich unabhängig von den Eigentumsverhältnissen durchgeführt werden. Das Ziel, die konkreten gestalterischen Vorgaben für das Parkhaus über den Bebauungsplan zu sichern, soll nun über Regelungen im städtebaulichen Vertrag sowie über eine Gestaltungssatzung erfolgen. 3.2. Standortwahl der Bebauung Durch die Nutzung der vorhandenen Stellplatzfläche vor dem Studierendenwohnheim wird der unbeplante Außenbereich westlich des Steinbergweges geschont. Das geplante Parkhaus wird über die südliche Zu- und Abfahrt des Seite 6 / 34 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Begründung zur öffentlichen Auslegung Fassung vom 24.10.2017 Kreisverkehres auf der Kullenhofstraße an das öffentliche Straßennetz angebunden. Mit der Standortwahl werden zusätzliche positive verkehrliche Effekte erzeugt. Durch die Realisierung des Parkhauses werden die Verkehre, unter anderem ausgelöst durch Mitarbeiter, Besucher und Patienten schon ab dem Kreisverkehr abgeleitet und die Kullenhofstraße insgesamt verkehrlich entlastet. Die bisherigen Quell- und Zielverkehre zur Stellplatzanlage P2 reduzieren sich. Mit einem Nachweis der Leistungsfähigkeit des Kreisverkehres ist der Verkehrsfluss und die Belastbarkeit des Kreisverkehres untersucht worden. Nach der Abwägung aller betroffenen Belange (Erweiterungsbedarf Campus Melaten, hohe Schutzanforderungen durch Wohnbebauung an der Kullenhofstraße, Klimaschutz und Gewässerschutz im Bereich des Dorbachtals, Landschaftsschutz und Bodenschutz auf den Flächen am Steinbergweg, Grünflächen zwischen Uniklinik und Gut Melaten mit Baumbestand) entstand die Planung eines einzelnen kompakten Parkhauses östlich der Personal- und Studierendenwohnheime. 3.3. Städtebauliches Konzept und Hochbau An das geplante Parkhaus richten sich verkehrstechnische Anforderungen (Erschließung), immissionsschutzrechtliche Anforderungen (Schall, Lufthygiene), baurechtliche Anforderungen (z.B. Abstandflächen) sowie Anforderungen durch Umweltbelange (z.B. Klima). In unterschiedlichen Entwürfen zur Kubatur des Parkhauses wurden alle oben genannten Belange berücksichtigt und gegeneinander abgewogen. Aus der Abwägung aller genannten Anforderungen und Ansprüche des Betreibers des Parkhauses und den Schutzansprüchen der Nachbarn entstand die Planung eines einzelnen kompakten Baukörpers östlich der bestehenden Personal- und Studierendenwohnheime. Ziel war insbesondere, sowohl einen ausreichenden Abstand zur angrenzenden Wohnbebauung zu wahren als auch einen Eingriff in das Dorbachtal zu vermeiden. Das städtebauliche Konzept markiert das geplante Parkhaus als Eingangssolitär zum neuen „Campus UKA“. Das Parkhaus hat eine maximale Gebäudehöhe von 25 m im Bereich des nördlichen Kopfes des Parkhauses. Der Baukörper ist 145,20 m lang und zwischen 34 m und 39 m breit. Das Parkhaus weist neun Parkebenen auf bei einer Geschosshöhe von 2,75 m. Das Baufeld fällt zum Dorbach hin um ein Geschoss ab, wodurch das Gebäude talseitig bündig im Gelände platziert wird und sich hangseitig entsprechend um ein Geschoss in das Gelände gräbt. Ergänzend sieht das städtebauliche Konzept im Süden zwei Doppelgaragen und ein Müllstandort vor. Die beiden Standorte entstehen aus den Nutzungsansprüchen des Studierendenwerkes. Durch die Realisierung des Parkhauses werden die bisherigen Standorte der Garagen und des Müllstandortes überplant. Die Erschließung des Studierendenwerkes erfolgt, wie im Bestand auch, über die westlich des geplanten Parkhauses gelegene Zufahrt zum Studierendenwerk. Die Erschließung des Studierendenwerkes sowie der Nebenanlagen im südlichen Plangebiet (Doppelgaragen, Müllstandort) und der Stellplätze entlang der Zufahrtsstraße zum Studierendenwerk wird, im Bereich des Kreisverkehres, über ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten der Allgemeinheit, der Anlieger und der Versorgungsträger gesichert. Entlang dieser Zufahrt werden auch Feuerwehraufstellflächen für das Parkhaus nachgewiesen. Die Erschließung des Parkhauses leitet den PKW-Verkehr um den Baukörper herum und erschließt das Parkhaus an der Ostseite. Die Erschließung erfolgt über die Ostseite, um den immissionsschutzrechtlichen Anforderungen (Schall, Lufthygiene) der umliegenden Wohnbebauung Rechnung zu tragen. Die jeweilige Aufwärtsspindelrampe und Abwärtsspindelrampe dient zur inneren Erschließung des Parkhauses. Der Zugang für Fußgänger befindet sich an der nordwestlichen Seite des geplanten Parkhauses. Diese Wegeverbindung soll über ein Geh- Fahr- und Leitungsrecht zugunsten der Öffentlichkeit über die Parzelle 520 gesichert werden. Im Parkhaus sind sowohl Treppenhäuser für die fußläufige Erreichbarkeit als auch Aufzüge zur Sicherstellung des barrierefreien Zugangs des Parkhauses eingeplant. Seite 7 / 34 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Begründung zur öffentlichen Auslegung Fassung vom 24.10.2017 Die Gestaltung der Hochbauplanung und die technische Ausführung der Fassade wurden über einen Fassadenwettbewerb bestimmt. Der Fassadenwettbewerb wurde insbesondere durchgeführt, um die gestalterische Qualität des Parkhauses sicherzustellen, aber auch, um einen ausreichenden Lärmschutz für die benachbarte Wohnbebauung zu gewährleisten. Zum Sicht- und Schallschutz für die benachbarte Wohnbebauung ragt die Fassade auch im obersten Geschoss ca. 2,0 m über das Parkdeck hinaus. Die Umsetzung sowohl der Ergebnisse des Fassadenwettbewerbs als auch der Hochbauplanung soll über den städtebaulichen Vertrag und eine Gestaltungssatzung gesichert werden. 3.4. Erschließung Verkehr Die Anbindung des geplanten Parkhauses an das öffentliche Straßennetz erfolgt über die südliche Zu- und Ausfahrt des Kreisverkehres auf der Kullenhofstraße. Hierüber sind heute die Stellplatzflächen des Studierendenwerkes erschlossen. Die unmittelbare Erschließung des Parkhauses erfolgt über die östliche Seite des Parkhauses, um einerseits die Lärmimmissionen auf die benachbarte Wohnbebauung zu minimieren und um andererseits eine ausreichend lange Aufstellfläche in der Zufahrt vor den Abfertigungsanlagen als potentielle Rückstaufläche zu schaffen. Diese unmittelbare Erschließung erfolgt über eine Abzweigung in Richtung Osten direkt nach der Zu- und Abfahrt aus dem Kreisverkehr. Der PKW-Verkehr wird auf der Ostseite um das Parkhaus herumgeführt. Die jeweilige Aufwärtsspindelrampe und Abwärtsspindelrampe dient zur inneren Erschließung des Parkhauses. Im Parkhaus werden ca. 1.350 Stellplätze für Mitarbeiter, Patienten und Besucher der Uniklinik angeboten. Dazu zählen auch Ersatzstellplätze für das Studierendenwerk innerhalb des Parkhauses. Mit der Realisierung des Parkhauses werden die Stellplätze des Studierendenwerkes überplant. Über ein Verkehrsgutachten (BSV, 9/2017) wurde der Nachweis erbracht, dass sowohl die interne Erschließung des Parkhauses als auch die Zufahrten und die Steuerung der Parkierung ohne Störung der Verkehrsabläufe möglich sind. Durch entsprechende Maßnahmen wird der Betreiber sicherstellen, dass morgens anfahrende Mitarbeiter zuerst das Parkhaus nutzen. Erst wenn ein entsprechend hoher Belegungsgrad im Parkhaus erreicht ist, kann auch der offene Parkplatz (P2) genutzt werden. Entlang der Westseite des Parkhauses verläuft die Zufahrt zum Studierendenwohnheim. Begleitend zu dieser Erschließungsstraße werden Stellplätze für PKWs und Stellplätze für Motorräder angeboten, um den Bedarf für den ruhenden Verkehr zu decken. Im weiteren Verlauf nach Süden werden in der gleichen Flucht ein neuer Müllstandort und zwei Doppelgaragen errichtet. Angedient werden diese über die oben genannte Erschließungsstraße und den neu geplanten Wendehammer. Das geplante Parkhaus ist in unmittelbarer Nähe über den Vorplatz der Uniklinik Aachen an das ÖPNV-Netz der Stadt Aachen angebunden. Auf dem Vorplatz verkehren Busse stadteinwärts in Richtung Aachener Innenstadt sowie stadtauswärts in Richtung Vaals. Für das geplante Vorhaben spielt die ÖPNV-Anbindung eine untergeordnete Rolle, da das Parkhaus der Abwicklung des motorisierten Verkehres dient. Um ein Angebot auch für Radfahrer zu schaffen, werden in unmittelbarer Nähe der westlichen Erschließungsspindel des Parkhauses 42 Fahrradabstellplätze angelegt. Die fußläufige Erschließung des Parkhauses erfolgt von Norden her über den Haupteingang ins Gebäude sowie von Westen her über einen Nebeneingang ins Gebäude. Die fußläufige Erreichbarkeit soll über ein Geh- Fahr- und Leitungsrecht zugunsten der Öffentlichkeit über die Parzelle 520 gesichert werden. Die Nutzer des Parkhauses werden fußläufig über den neuen Gehweg entlang des verbreiterten Seitenraumes auf der Kullenhofstraße in Richtung des neuen Seite 8 / 34 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Begründung zur öffentlichen Auslegung Fassung vom 24.10.2017 Haupteingangs geführt. Die Kullenhofstraße wird über eine neu gestaltete Querungshilfe gequert. Im Parkhaus sind sowohl Treppenhäuser für die fußläufige Erreichbarkeit als auch Aufzüge zur Sicherstellung des barrierefreien Zugangs des Parkhauses eingeplant. Die verkehrliche Erschließung des Plangebietes und des benachbarten Studierendenwohnheims ist über öffentliche und private Verkehrsflächen gesichert. Ver- und Entsorgung Das Plangebiet liegt im Einzugsgebiet der Gewässer Dorbach, Wildbach und Wurm sowie der Abwasserbeseitigungsanlage Soers. Die bisherige Stellplatzanlage des Studierendenwerkes wird über eine Regenwasserleitung der Universität RWTH Aachen und über einen Lamellenklärer in den Dorbach entwässert. Die Entwässerungsplanung sieht vor, dass die zukünftige Entwässerung des Regenwassers vom Parkhaus über einen neuen Lamellenklärer in den Dorbach erfolgen soll. Das anfallende Schmutzwasser wird in einen bestehenden Schacht eingeleitet. Weiterhin ist im Norden des Plangebietes ein Trafohaus zur Versorgung des Plangebietes vorgesehen. Die Planung erfolgt in Abstimmung mit der Stadtwerke Aachen AG (STAWAG). Die vorgenannten Regelungen sollen über den städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan gesichert werden. 3.5. Freiraumkonzept Der Großteil des Plangebietes wird im Bestand durch Stellplätze und deren Zufahrten für das Studierendenwerk genutzt. Im Norden des Plangebietes befindet sich eine öffentliche Grünfläche, die insgesamt 710 m² groß ist und auch weiterhin erhalten bleiben soll. Teil dieser öffentlichen Grünfläche ist eine gut genutzte fußläufige Wegeverbindung von der Kullenhofstraße bis in das Dorbachtal. Die Wegeverbindung soll durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt werden. Mit der Erhaltung der öffentlichen Grünfläche sowie der fußläufigen Wegeverbindung zum Dorbachtal wird der Zugang der Öffentlichkeit zur Erholungs- und Freiraumnutzung des Dorbachtals gewährleistet. Die Naherholungsfunktion des Dorbachtals bleibt somit erhalten. Die sich nördlich der bestehenden Stellplatzfläche befindende private Grünfläche wird durch die Realisierung des Parkhauses komplett in Anspruch genommen. Auch wenn die im Bebauungsplan Nr. 592, 8. Änderung festgesetzte Obstwiese nie realisiert wurde und die zu pflanzenden Bäume nicht gepflanzt wurden, wird die Inanspruchnahme dieser Fläche den Naherholungswert des Plangebietes reduzieren. Im Süden des Plangebietes wird eine weitere private Grünfläche im Randbereich durch das Parkhaus und dessen Feuerwehrumfahrt in Anspruch genommen. Zusätzlich sollen auf dieser Fläche zwei Doppelgaragen sowie ein Müllstandort für das Studierendenwerk errichtet werden, da sie durch die Überplanung der bisherigen Stellplatzfläche entfallen. Insgesamt verkleinert sich die Grünfläche um ca. 57 %. Die Freiraum- und Naherholungsqualität wird dadurch reduziert. Die verbleibende Grünfläche dient der benachbarten Wohnbebauung als Naherholungsfläche und bildet geleichzeitig einen Anschluss an das benachbarte Dorbachtal. Das Freiraumkonzept, welches den größtmöglichen Erhalt des vorhandenen Vegetationsbestandes zum Ziel hat, sieht entlang der Parkhauskubatur Pflanzflächen vor, mit denen das Umfeld des Parkhauses begrünt werden soll. Im Westen des Plangebietes sollen säulenförmige Großbäume (Gingko biloba) gepflanzt werden, wodurch der öffentliche Raum in gleich große Bereiche eingeteilt wird. Entlang der westlichen Parkhausseite soll zusätzlich eine Pflanzfläche angelegt werden, die zur Begrünung beiträgt. Die übrigen ebenerdigen Flächen an der Westseite des Parkhauses werden mit einem Pflasterband versehen. Am Nordende weitet sich das Pflasterband zum Haupteingang des Parkhauses zu einer großzügigen Platzfläche auf und verbindet das Parkhaus mit dem bestehenden Wegenetz. Eine niedrige Mauer mit Sitzauflage stützt den Eingangsbereich gegen die leicht abfallende Zufahrtsstraße ab. Im Norden des Plangebietes sieht das Freiraumkonzept eine fortgeführte Wiesenlandschaft des Dorbachtals vor sowie die Anpflanzung zweier Hainbuchen. Seite 9 / 34 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Begründung zur öffentlichen Auslegung Fassung vom 24.10.2017 Zwischen Parkhaus und der Zufahrtsstraße im Norden und im Osten des Plangebietes sind Pflanzflächen vorgesehen, die zur Begrünung des Umfeldes des Parkhauses beitragen. Die Zufahrtsstraße wird mit langen Heckenbändern und einer niedrigen Betonkante gestaltet, welche eine eindeutige Zäsur zum Naturraum des Dorbachs und eine klare Trennung zwischen bebautem Raum und dem Dorbachtal vornimmt. Im weiteren Verlauf führt ein Pflanzstreifen samt umgebenden Wiesenflächen, teilweise durch Rasenwaben befestigt (Feuerwehrumfahrt) um das Südende des Neubaus herum und trifft dort wieder auf das Pflasterband auf der Westseite des Gebäudes. Im Süden des Plangebietes sieht das Freiraumkonzept die Neupflanzung von Berg-Ahorn, von Gemeine Esche und von Hainbuchen vor. Die Freiraumgestaltung soll im städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan gesichert werden. 4. Begründung der Festsetzungen 4.1. Art der baulichen Nutzung Im Sondergebiet soll ausschließlich die Errichtung und der Betrieb eines Parkhauses für die Uniklinik zulässig sein. Diese Zweckbestimmung unterscheidet sich wesentlich von den Baugebieten nach §§ 2 bis 10 BauNVO, daher soll die Festsetzung eines Sondergebietes erfolgen. Demensprechend soll im Plangebiet ein Sondergebiet SO mit der Zweckbestimmung „Parkhaus Uniklinik“ festgesetzt werden. Im Sondergebiet sind alle Nutzungen und Anlagen zulässig, die für den ordnungs- und zeitgemäßen Betriebsablauf des Parkhauses notwendig sind, einschließlich Elektroladestationen und Nebenanlagen. 4.2. Maß der baulichen Nutzung Das Maß der baulichen Nutzung wird über die Festsetzung einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 definiert. Mit dieser Festsetzung zum Maß der baulichen Nutzung werden die vorgeschriebenen Obergrenzen gemäß § 17 BauNVO von 0,8 GRZ für sonstiges Sondergebiet eingehalten. Der städtebauliche Entwurf sieht im Plangebiet ein achtgeschossiges Parkhaus vor, das als Solitärgebäude realisiert werden soll. Zum Dorbachtal hin fällt das Baufeld um ein Geschoss ab, wodurch das Gebäude talseitig bündig im Gelände platziert wird und sich hangseitig entsprechend in das Gelände um ein Geschoss gräbt, das bedeutet, dass die acht Geschosse nur talseitig wahrnehmbar sind. Maßgeblich für die Festsetzung der Gebäudehöhen ist der Hochbauentwurf. Dabei werden die zulässigen Vollgeschosse im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 592 der benachbarten Bebauung, bestehend aus den Studierendenwohnheimen (XV Geschosse) sowie dem Schwesternwohnheim der Uniklinik Aachen (VII - XII Geschosse) sowie dem Bestandsgebäude Uniklinik Aachen, unterschritten. Über die Angabe einer maximal zulässigen Gebäudehöhe über NHN soll eine absolute Höhenbeschränkung festgesetzt werden. Entsprechend der Gebäudeplanung soll eine maximale Höhe von 231,00 m ü. NHN festgesetzt werden. Diese Höhe entspricht dem obersten Abschluss der Fassade und somit einer Gebäudehöhe von ca. 24,75 m. Im Bereich des westlichen Treppenhauses, das zur fußläufigen Erschließung des Parkhauses dient, soll im Bebauungsplan eine maximale Höhe von 232,00 m ü. NHN festgesetzt werden. Im Bereich der südlich gelegenen Spindeln, die zur Erschließung des Parkhauses dienen, soll eine maximale Höhe von 232,00 m ü. NHN festgesetzt werden, um die hier vorgesehene Überdachung zu ermöglichen. Die Spindeln sind überdacht, da diese zur jeder Witterung befahrbar sein müssen. Im nördlichen Bereich des Parkhauses soll eine maximale Höhe von 235,00 m ü. NHN festgesetzt werden, um die Errichtung eines Treppenhauses mit entsprechender Deckenhöhe sowie den Aufbau des Aufzugsmaschinenraumes mit Überfahrt zu gewährleisten. Darüber hinaus dient die Höhenbeschränkung dem städtebaulichen Einfügen im Übergang von der bestehenden Bebauung zum Freiraum, dem Schutz der benachbarten Bebauung sowie zur Begrenzung der Auswirkungen auf den Kaltluftstrom. Um evtl. erforderliche konstruktive Maßnahmen für eine Suizidprävention zu ermöglichen, soll festgesetzt Seite 10 / 34 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Begründung zur öffentlichen Auslegung Fassung vom 24.10.2017 werden, dass die maximale Gebäudehöhe von 231,00 m ü. NHN ausnahmsweise bis zu einer maximalen Gebäudehöhe von 232,00 m ü. NHN überschritten werden kann. 4.3. Überbaubare Grundstücksflächen Die maximal bebaubare Grundstücksfläche ergibt sich aus der zeichnerischen Festsetzung der Baugrenze und umfasst eine Fläche von ca. 4.720 m². Die Fläche entspricht der Grundfläche des geplanten Baukörpers. Um die geplante Fassade mit ausgestellten Fassadenelementen realisieren zu können, soll es zulässig sein, dass die festgesetzte Baugrenze um das Maß dieser Fassadenelemente überschritten werden darf. 4.4. Flächen für den ruhenden Verkehr / Stellplätze außerhalb des Parkhauses Mit der Realisierung des Neubaus wird die bisherige Stellplatzfläche des Studierendenwerkes (192 Stellplätze) überplant. Für die wegfallenden Stellplätze muss Ersatz geschaffen werden. Im geplanten Parkhaus sind Stellplätze als Kompensation für die wegfallenden Stellplätze des Studierendenwerkes vorgesehen. Außerhalb des Parkhauses können entlang der Stichstraße weitere Stellplätze vorgesehen werden, die zur Abwicklung des ruhenden Verkehres dienen und ein Beitrag zu Reduzierung des Stellplatzbedarfes leisten. Im Süden des Plangebietes sollen zusätzlich zwei Garagenflächen festgesetzt werden, die die bestehenden zwei Doppelgaragen ersetzten, welche durch die Neuplanung überplant werden. Mit der Festsetzung der Garagenflächen werden die notwendigen Stellplatzflächen für das Studierendenwerk geregelt. Die geforderte Aufstellfläche vor den Garagen sichert den Verkehrsfluss im Straßenraum und stellt Parkraum vor den Garagen sicher. Auch die Aufstellfläche kann auf den geforderten Stellplatznachweis angerechnet werden. 4.5. Nebenanlagen Um eine ausreichende Versorgung des Plangebietes sicher zu stellen, sollen Nebenanlagen, die der Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser sowie zur Ableitung von Wasser dienenden Nebenanlagen ausnahmsweise zulässig sein. Dies gilt auch für fernmeldetechnische Nebenanlagen sowie für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Im Süden des Plangebietes soll zudem ein Müllstandort realisiert werden, der aus Nutzungsansprüchen des Studierendenwerkes entsteht. 4.6. Öffentliche Verkehrsflächen Die Anbindung an das öffentliche Straßennetz erfolgt über einen Kreisverkehr an die Kullenhofstraße. Dazu müssen Anpassungen im bisherigen Einfahrtsbereich vorgenommen werden. Die Anpassungen dienen der Erschließung der Zufahrt zum Parkhaus. Entsprechend der Straßenplanung sollen die öffentlichen Verkehrsflächen festgesetzt werden. 4.7. Öffentliche Grünflächen / Private Grünflächen / Baumschutz Im nördlichen Teil des Plangebietes wird eine öffentliche Grünfläche festgesetzt. Diese soll entsprechend ihrem Bestand gesichert werden. Im südlichen Plangebiet wird eine private Grünfläche festgesetzt. Im Plangebiet befindet sich teilweise alter und ortsbildprägender Baumbestand, der einen charakteristischen Bestandteil des Siedlungsbildes darstellt. Bestandsbäume innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes, die nicht unmittelbar von der Neubaumaßnahme betroffen werden, sollen in ihrem Bestand erhalten bleiben. Diese Konfliktvermeidung bezieht sich auf eine mit Bäumen bestandene Gehölzgruppe an der Brückenböschung entlang der Kullenhofstraße / Zufahrt Pariser Ring. Des Weiteren soll der Bestand von Einzelbäumen und Baumgruppen im südöstlichen Teil des Plangebietes erhalten bleiben. Neben dem Erhalt einzelner Baumgruppen und Einzelbäume ist die im Zuge des Parkhausneubaus die Neupflanzung von Baumgruppen vorgesehen. Entlang der westlichen Gebäudefront wird eine Baumreihe neugepflanzt. Im Süden des Seite 11 / 34 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Begründung zur öffentlichen Auslegung Fassung vom 24.10.2017 Plangebietes wird vorhandener Baumbestand durch Neupflanzung ergänzt. Im Norden des Plangebietes werden zwei Bäume neu gepflanzt. Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sollen 20 Bäume neu gepflanzt werden. Außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sollen 18 Bäume als Gruppenpflanzungen gepflanzt werden. Im städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan sollen Regelungen und Auflagen zur Bepflanzung aufgenommen werden. 4.8. Geh-, Fahr- und Leitungsrecht GFL 1 Das Geh-, Fahr- und Leitungsrecht 1 soll festgesetzt werden, um die Erschließung der nicht an die öffentlichen Verkehrsflächen angeschlossenen Gebäude zu sichern. Das Geh-, Fahr- und Leitungsrecht wird zugunsten der Allgemeinheit, der Anlieger und der Versorgungsträger festgesetzt. Damit steht die Fläche auch für unterirdische Versorgungsleitungen der öffentlichen Ver- und Entsorger zur Verfügung. GFL 2 Das Geh-, Fahr- und Leitungsrecht 2 soll festgesetzt werden, um die fußläufige Erschließung für die Nutzer des Parkhauses zu gewährleisten und die Fußwegeverbindung an die öffentliche Verkehrsfläche sicherzustellen. Das Geh-, Fahr- und Leitungsrecht wird zugunsten der Allgemeinheit, der Anlieger und der Versorgungsträger festgesetzt. Damit steht die Fläche auch für unterirdische Versorgungsleitungen der öffentlichen Ver- und Entsorger zur Verfügung. 4.9. Festsetzungen zum Schutz vor Immissionen und sonstigen Beeinträchtigungen Zum Schutz der von der Parkhausplanung betroffenen benachbarten Wohnbebauung soll entsprechend der schallschutztechnischen Untersuchung (BFT Cognos, 7/2017) ein Schalldämm-Maß für Außenbauteile festgesetzt werden. Die Außenwände, die der Wohnbebauung gegenüberliegen (West-, Süd- und teilweise Nordfassade) sind geschlossen auszuführen und sollen über ein Schalldämmmaß von R’w ≥ 20 dB verfügen. Aus Schallschutzgründen wird die Fassade 2,0 m über das oberste Parkebene hinaus geführt. Mit der Festsetzung des Schalldämmmaßes werden die auftretenden Beeinträchtigungen für die betroffenen Anwohner und Nutzer durch die Nutzung des Parkhauses minimiert. Die Ostfassade und Teile der Nordfassade, die zum Dorbachtal ausgerichtet sind, werden als geöffnete Fassade vorgesehen und benötigen kein Schalldämmmaß. 5. Umweltbericht 5.1. Einleitung Für das Plangebiet wird der Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - aufgestellt. Ziel ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines Parkhauses zu schaffen. Das Plangebiet des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 1,32 ha. 5.1.1. Lage des Plangebietes Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Laurensberg der Stadt Aachen. Es liegt südlich zwischen der Kullenhofstraße und dem Pariser Ring. Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke 336, 388 teilweise, 492 teilweise, 517, 518 und 519 teilweise, 520 teilweise (Flur 25, Gemarkung Laurensberg, Stadt Aachen) und ist insgesamt ca. 1,32 ha groß. Der nördliche Teil des Plangebietes wird zurzeit als Grünfläche mit einer Wegeverbindung in das Dorbachtal genutzt. Die Fläche ist begrünt und mit Gehölzen bzw. Bäumen bepflanzt. Im zentralen Teil des Plangebietes (Flurstück 388 teilweise) befindet sich die bisherige Stellplatzfläche des Studierendenwerkes, die im Zuge der Realisierung des Parkhauses überplant wird. Der südliche Teil des Plangebietes ist begrünt und mit Gehölzen und Bäumen bepflanzt. Die Erschließung des Plangebietes erfolgt, wie im Bestand auch, über die Kullenhofstraße. Im nördlichen Umfeld des Plangebietes befindet Seite 12 / 34 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Begründung zur öffentlichen Auslegung Fassung vom 24.10.2017 sich die Aachener Universitätsklinik mit dem Vorplatz und den Stellplatzanlagen P1 und P2. Östlich des Plangebietes liegt das Dorbachtal. Im westlichen und südlichen Umfeld des Plangebietes liegt der Stadtteil Vaalserquartier mit Wohnbebauung sowohl als Einfamilienhäuser, Geschosswohnungsbau und auch Wohnheimen für Personal (Uniklinik) oder Studierende sowie die Stellplatzanlage P 3 (siehe Abbildung 1). Abbildung 1: Plangebietsumfeld mit Stellplatzanlagen, [Quelle: Land NRW] 5.1.2. Inhalt und Ziele des B-Plans Anlass der Planung ist die Notwendigkeit, die Universitätsklinik zu erweitern, um sowohl für den klinischen als auch den nicht-klinischen Bereich dem heutigen Raumbedarf Rechnung zu tragen. Mit der Fortschreibung des Masterplanes für das UKA Ende 2014 und der Bereitstellung von Fördergeldern für Baumaßnahmen an den Universitätskliniken des Landes Nordrhein-Westfalens (MedMoP) wird der Erweiterungsbedarf der Universitätsklinik finanziell gedeckt. Das bestehende Klinikgebäude mit dem Raumprogramm aus den 70er Jahren kann den heutigen Ansprüchen nicht mehr entsprechen, auch Umbaureserven sind ausgeschöpft. Um in der Universitätsklinik Aachen weiterhin medizinische Versorgung, Forschung und Lehre auf höchstem Niveau sicherstellen zu können, sind zusätzliche Gebäude erforderlich. Die Planung dieser Erweiterungsbauten muss internen und externen organisatorischen Abläufen, gesetzlichen Anforderungen an medizinische Räume (OP etc.) und Versorgungsvorgängen und äußeren Vorgaben, wie Denkmalschutz, Landschaftsschutz, Klimaschutz, Immissionsschutz und Nachbarinteressen genügen und nicht zuletzt gestalterisch das bestehende außergewöhnliche Gebäude angemessen ergänzen. Mit dem Masterplan wurden die Grundzüge der Planung festgelegt, um die Entwicklungs- und Erweiterungsmöglichkeiten der Universitätsklinik Aachen aufzuzeigen. Der Masterplan zur Erweiterung der Uniklinik Aachen sieht das neue Parkhaus südlich der Kullenhofstraße als ersten wichtigen Baustein zur Baufeldfreimachung für den neuen Zentral-OP vor, um den Betrieb der Universitätsklinik Aachen Seite 13 / 34 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Begründung zur öffentlichen Auslegung Fassung vom 24.10.2017 auch nach der Umsetzung des Masterplanes und der damit verbundenen Inanspruchnahme der derzeitigen Stellplatzflächen auf den Parkplätzen P2 für den neuen Zentral-OP aufrecht zu erhalten. Für den Verlust von Stellplatzflächen muss Ersatz geschaffen werden. Das geplante Parkhaus soll auf dem bisherigen Stellplatz des Studierendenwerkes entstehen und dabei auf acht Geschossen ca. 1.350 Stellplätze für Beschäftigte, Besucher und Patienten umfassen. Das neu geplante Parkhaus ersetzt auch die 192 Stellplätze des Studierendenwerkes im Plangebiet. Die Erschließung des Parkhauses verläuft über die Kullenhofstraße. 5.1.3. Planungsrechtliche Einbindung Regionalplan Der Regionalplan weist für das Plangebiet einen Allgemeinen Siedlungsbereich aus. Auf Regionalplanebene müssen somit keine Änderungen vorgenommen werden. Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan 1980 zeigt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung auf und ist seit dem 04.09.1985 uneingeschränkt gültig. Der geltenden Flächennutzungsplan 1980 stellt das Plangebiet als „Wohnbaufläche“ dar, zusätzlich mit der Darstellung „Parkplätze und Parkbauten“. Im Osten, im Süden sowie im Westen grenzen Flächen mit der Darstellung „Grünfläche“ an. Der Vorentwurf zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes Aachen*2030 (Stand frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Mai 2014) stellt die zentrale Fläche des Plangebietes als „Sondergebiet“ dar. Des Weiteren ist die Darstellung jeweils einer „Grünfläche“ nördlich und südlich der Sondergebietsfläche im Vorentwurf des Flächennutzungsplanes dargestellt. Eine Anpassung an den Flächennutzungsplan ist nicht erforderlich, die Planung entspricht den derzeit geltenden Darstellungen des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen sowie dem Ziel des Vorentwurfes zum Flächennutzungsplan. Landschaftsplan Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich des Landschaftsplanes 1988. Gegenwärtig befindet sich der Landschaftsplan in der Neuaufstellung. Auch innerhalb der Vorstudie zum Landschaftsplan liegt das Plangebiet außerhalb des Geltungsbereiches. Derzeit geltendes Planungsrecht Südlich der Kullenhofstraße besteht Planungsrecht durch den Bebauungsplan Nr. 592, 8. Änderung. Der Bebauungsplan Nr. 592 hat inzwischen 11 Änderungen erfahren. Der Bebauungsplan Nr. 592, 8. Änderung setzt für den Standort des Parkhauses im mittleren Teil ein Baufenster für ein Gebäude mit einer zulässigen Geschosshöhe von vier Geschossen über einer zweigeschossigen Fläche für Gemeinschaftsstellplätze und Gemeinschaftsgaragen fest. Der Bebauungsplan setzt für dieses Baufenster eine maximale Gebäudehöhe von 224,6 m ü. NN fest. Dies entspricht einer Höhe von 17,5 m über der Geländeoberkante. Südlich im Plangebiet ist ein Baufenster festgesetzt, das eine maximale Gebäudehöhe von 225,6 m ü. NN zulässt. Dies entspricht einer Höhe von 18,5 m über der Geländeoberkante. Des Weiteren sind zwei Flächen mit Pflanzgeboten festgesetzt. Im Norden des Plangebietes ist eine öffentliche Grünfläche festgesetzt. Südlich dieser öffentlichen Grünfläche ist zusätzlich eine Obstwiese festgesetzt. 5.1.4. Bedarf an Grund und Boden für die geplanten Nutzungen/Versiegelungsgrad Flächeninanspruchnahme nach Nutzungen: Plangebiet: Sondergebiet: davon überbaubare Fläche: öffentliche Verkehrsfläche: öffentliche Grünfläche: private Grünfläche: 13.200 m² 10.954 m² 4.717 m² 399 m² 710 m² 1.136 m² 100 % 83 % 3% 5% 9% Seite 14 / 34 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik 5.1.5. Begründung zur öffentlichen Auslegung Fassung vom 24.10.2017 Ziele des Umweltschutzes und Berücksichtigung der Umweltbelange Ziel des Umweltschutzes ist die Wahrung der Umwelt in Ihrer Gesamtheit sowie der Schutzgüter zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen, der Fauna und der Flora. Dabei sind die Schutzgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen. Zudem sind die kulturellen Merkmale sowie die Sachgüter im Auswirkungsbereich der Planung zu bewahren. Bei Veränderungen und Eingriffen in die jeweiligen Schutzgüter sind Eingriffsvermeidungsmaßnahmen und deren Minderung sowie mögliche Maßnahmen zum Ausgleich zu prüfen und aufzuzeigen. Zur Bewertung der Auswirkungen der Planung auf die Umweltbelange werden dabei die einschlägigen Gesetze, Rechtsverordnungen, Erlasse, Verwaltungsvorschriften und Technischen Anleitungen herangezogen. Die zu berücksichtigenden Ziele des Umweltschutzes werden den einzelnen Schutzgütern zugeordnet. 5.2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 5.2.1. Schutzgut Mensch Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben Bei der Betrachtung des Schutzgutes Mensch sind Aspekte wie Gesundheitsvorsorge, Wohnqualität, Erholung und Freizeit, Grün- und Freiflächen, Luftschadstoffe, Gerüche, Lichtimmissionen, Lärmimmissionen, elektromagnetische Felder, Erschütterungen sowie gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu berücksichtigen. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes ist u. a. das Immissionsschutzrecht zu beachten. Dazu gehören das Bundesimmissionsschutzgesetz und seine Verordnungen. Für die räumliche Planung gilt der Trennungsgrundsatz. Danach sind Flächen für bestimmte Nutzungen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen auf Wohngebiete und schutzbedürftige Gebiete soweit wie möglich vermieden werden. Verkehrsbelastung Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde ein Verkehrsgutachten für die Errichtung des Parkhauses an der Universitätsklinik (Stand Juni 2017) durch das Büro BSV Büro für Stadt- und Verkehrsplanung Dr. Ing. Reinhold Baier GmbH erstellt. Ziel der Untersuchung ist der Nachweis, dass die durch das Parkhaus entstehenden Verkehrsströme auf der angrenzenden Erschließungsstraße leistungsfähig abgewickelt werden können. Zusätzlich wird mit dem Gutachten der Nachweis der Leistungsfähigkeit der Abfertigungsanlagen in der Zufahrt des Parkhauses erbracht. Die Bestandssituation des ruhenden Verkehres an der Universitätsklinik wurde im Zuge des Gutachtens erfasst. Dazu wurden die Knotenstrombelastungen für den Kreisverkehr in den morgendlichen (von 06:45 bis 07:45 Uhr) und nachmittäglichen Spitzenstunden (von 14:45 bis 15:45 Uhr) untersucht. Die Untersuchung ergab, dass in der morgendlichen Spitzenstunde im Bestand lediglich 9 Kfz aus dem Süden über die Erschließungsstraße des bisherigen Parkplatzes des Studierendenwerkes oder vom Parkplatz P3 auf die Kreisfahrbahn einbiegen. In den nachmittäglichen Spitzenstunden fahren 26 Kfz in den Kreisverkehr. Die Zahlen zeigen die geringe Verkehrsbelastung im Bestand innerhalb des Plangebietes und den daraus resultierenden geringen Fahrzeugumschlag auf dem bestehenden Stellplatz des Studierendenwerkes. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass bei der Betrachtung der Gesamtbelastung von allen Kreisverkehrszufahrten (1.122 Kfz/h) rund 80 % der Kfz aus Fahrtrichtung Pariser Ring in Richtung der Stellplatzanlage P2 fahren. Auf Höhe der Mittelinsel, 100 m westlich des Kreisverkehres auf der Kullenhofstraße, kann es zwischen 7:15 Uhr und 07:45 Uhr zu temporären Rückstaus kommen, die bis in die Kreisfahrbahn hineinragen. Das Verkehrsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Hauptverkehrsströme von Osten nach Westen und in entgegengesetzter Fahrtrichtung sich im Bestand nicht gegenseitig behindern. Des Weiteren ist die Verkehrsbelastung in den anderen Neben- und Zufahrten des Kreisverkehres sehr gering. Auch die Beeinträchtigung des Verkehrsflusses durch querende Fußgänger und Radfahrer an den jeweiligen Kreisverkehrszufahrten / -abfahrten ist sehr gering. Seite 15 / 34 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Begründung zur öffentlichen Auslegung Fassung vom 24.10.2017 Lärmimmissionen Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde durch das Büro BFT Cognos eine Prognose zum Schallimmissionsschutz (Bebauungsplan Nr. 971 „Neubau Parkhaus Kullenhofstraße – Ecke Pariser Ring“, Stand 04.07.2017) erstellt. Darin erfolgen Aussagen zum vorhandenen und zukünftig zu erwartenden Verkehrslärm unter Berücksichtigung der vorhabenbedingten verkehrlichen Entwicklung. Die westliche Umgebung des Plangebietes ist im Bebauungsplan Nr. 592 als „Allgemeines Wohngebiet“ festgesetzt und entsprechend zu beurteilen. Innerhalb des Plangebietes befindet sich eine bereits versiegelte und als Stellplatzfläche für das Studierendenwerk genutzte Fläche. Nördlich des Plangebietes befindet sich die Universitätsklinik Aachen sowie die Kullenhofstraße als öffentliche Verkehrsfläche. Gewerbelärm Gewerbliche Anlagen innerhalb des Plangebietes bzw. in seiner unmittelbaren Umgebung sind nicht vorhanden. Geruchsimmissionen und -emissionen Die zentrale Fläche des Plangebietes wird als Stellplatzanlage des Studierendenwerkes genutzt. Fahrzeugbewegungen sind in einem nur sehr gering Maße festzustellen und sorgen für keine Vorbelastungen auf dem Plangebiet. Nördlich des Plangebietes befindet sich die Universitätsklinik Aachen. Westlich und südwestlich des Plangebietes befindet sich Wohnbebauung. Von den genannten Nutzungen gehen keine Geruchsimmissionen aus, die als störend empfunden werden. Lichtimmissionen und -emissionen Lichtimmissionen liegen innerhalb des Plangebietes durch die Lichtquellen des Stellplatzes des Studierendenwerkes sowie durch deren Zufahrt vor und durch die Lichtquellen an der öffentlichen Verkehrsfläche. Erholung und Freizeit Das Plangebiet ist durch seine Umgebung, bestehend aus Universitätsklinik, Stellplatzanlagen und benachbarter Wohnbebauung städtisch geprägt. Der Großteil des Plangebietes wird im Bestand durch Stellplätze und deren Zufahrten für das Studierendenwerk genutzt. Im Norden des Plangebietes befindet sich eine öffentliche Grünfläche, die insgesamt ca. 710 m² groß ist. Teil dieser öffentlichen Grünfläche ist eine gut genutzte fußläufige Wegeverbindung von der Kullenhofstraße bis in das Dorbachtal. Durch die Fußwegeverbindung wird der Zugang der Öffentlichkeit zur Erholungsund Freiraumnutzung des Dorbachtals gewährleistet. Die sich nördlich der bestehenden Stellplatzfläche befindende ca. 2.700 m² große private Grünfläche nimmt in Bezug auf die Erholungs- und Freiraumnutzung eine untergeordnete Bedeutung für das nähere Planungsumfeld ein. Die im Bebauungsplan Nr. 592, 8. Änderung festgesetzte Obstwiese wurde nicht realisiert und die zu pflanzenden Bäume wurden nicht gepflanzt. Im Süden des Plangebietes befindet sich eine weitere ca. 1.900 große private Grünfläche. In deren Randbereich liegt eine Fußwegeverbindung entlang des Dorbachtals, welches zur Erholungs- und Freiraumnutzung genutzt wird. Durch die Fußwegeverbindung wird das Dorbachtal mit dieser Fläche eingebunden und erlebbar gemacht. Erschütterungen, Gefahrenschutz Das Plangebiet befindet sich außerhalb verliehener Bergwerksfelder. Es liegen keine Hinweise auf das Vorhandensein von ehemaligen Bergbauflächen vor. Das Plangebiet befindet sich in einem Gebiet, welches im stärkeren Ausmaß von Erdbeben betroffen ist. Nach DIN 4149 (Bauten in deutschen Erdbebengebieten) ist Aachen der Erdbebenzone 3 zuzuordnen. Seite 16 / 34 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Begründung zur öffentlichen Auslegung Fassung vom 24.10.2017 Hochwasserschutz Das Plangebiet liegt im Einzugsgebiet der Gewässer Dorbach, Wildbach, und Wurm, für die grundsätzlich Hochwasserschutzmaßnahmen erforderlich sind. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben Verkehrsbelastung Das Verkehrsgutachten hat die verkehrlichen Auswirkungen durch den Bau des Parkhauses untersucht und bewertet. Es wurde der Nachweis erbracht, dass sowohl die interne Erschließung des Parkhauses als auch die Zufahrten und die Steuerung der Parkierung ohne Störung der Verkehrsabläufe möglich sind. Hierzu wurden verkehrstechnische Leistungsfähigkeitsnachweise nach dem Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS 2015) und eine Verkehrssimulation durchgeführt. Für die Prognose der durch das Parkhaus erzeugten Verkehre ist die Dauer der Parkaufenthalte entscheidend. Auf den Stellplatzanlagen P1 und P2 sind zurzeit 76 % Dauerparker (hauptsächliche Beschäftigte) und 24 % Kurzparker (hauptsächlich Besucher). Dieses Verhältnis wurde zunächst für die Bewertung des Parkhauses übernommen. Im Ergebnis wird demnach jeder Stellplatz weniger als zweimal pro Tag umgeschlagen. Zusätzlich wurden zukünftige Verkehre aus den Gesamtplanungen zur Erweiterung der Uniklinik berücksichtigt. Um darüber hinaus den ungünstigsten Fall für die Leitungsfähigkeit der Verkehrsanlagen zu finden, wurde der Stellplatzumschlag erhöht, in dem die Anzahl der Kurzzeitparker auf 50 % erhöht wurden. Aufgrund dieser Annahmen wurde die Leistungsfähigkeit der öffentlichen Verkehrsanlagen (Kreisverkehr) nachgewiesen. Durch die Verkehrssimulation des Zuflusses zu dem Parkhaus in der verkehrlichen Morgenspitze sowie der Simulation der Pkw-Abfertigungen an den Schrankenanlagen in der Zufahrt wurde nachgewiesen, dass die innere Verkehrsorganisation im Einfahrtsgeschoss leistungsfähig ist und das zu keiner Zeit ein Rückstau entsteht, der sich bis in den Kreisverkehr auf der Kullenhofstraße ausweitet und dort den Verkehrsablauf stört. Da sich die Fußgängerströme nicht mit dem Ziel- und Quellverkehrsstrom zum bzw. von dem Parkhaus kreuzen, ein ausreichend breiter Gehweg im Süden der Kullenhofstraße geplant ist und die neue Gestaltung und Verbreiterung der Fußgängerquerungsanlage eine sichere und leistungsfähige Querung über die Kullenhofstraße gewährleistet, sind die Voraussetzungen für eine gute fußläufige Anbindung des Parkhauses an die Klinik gegeben. Lärmimmissionen Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde für die in ca. 25-70 m entfernt liegende angrenzende Wohnbebauung (Studentenwohnheim und Schwestern- und Personalwohnheim UKA) sichergestellt, dass „Zum Schutz der Nachbarschaft von schädlichen Umweltauswirkungen durch Verkehrsgeräusche“ der Immissionsrichtwert (IRW) nach Nr. 6.1 der TA Lärm in allgemeinen Wohngebieten von 55 dB(A) am Tag und 40 dB(A) in der Nachtzeit nicht überschritten wird. Seite 17 / 34 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Begründung zur öffentlichen Auslegung Fassung vom 24.10.2017 Abbildung 2: Entfernung Parkhaus umliegende Wohnbebauung, [Quelle: Land NRW] Gemäß Nr. 6.5 der TA Lärm „Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit“ sind für die Gebiete nach Nr. 6.1 Buchstaben d) bis f) bei der Ermittlung des Beurteilungspegels die erhöhte Störwirkung von Geräuschen durch einen Zuschlag zu berücksichtigen. Der Zuschlag beträgt 6 dB(A) und erklärt sich mit der Nutzung des geplanten Parkhauses zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen. Für die Untersuchung der Lärmemmissionen aus Verkehr wurde ein Worst-Case definiert, der den Anteil der Kurzparker und damit den Parkplatzumschlag erhöht. Damit erhöht sich die Verkehrsbelastung tagsüber (zwischen 06:00 Uhr und 22:00 Uhr) auf 5.600 Kfz in der Zufahrt zum Parkhaus bzw. in der südlichen Kreisverkehrszu- / -ausfahrt. Daraus resultieren ca. 350 Fahrzeugbewegungen pro Stunde zur Tagzeit. In der lautesten Nachtsunde werden gemäß Verkehrsgutachten 75 Fahrzeuge pro Stunde in Ansatz gebracht, welche das Parkhaus an- und abfahren. Das Ergebnis hierzu zeigt, dass die Beurteilungspegel des zu erwartenden Lärms infolge der Nutzung des Parkhauses am Standort Kullenhofstraße, Ecke Pariser Ring an den maßgeblichen Immissionsrichtwerten (IRW) zur Nachtzeit gemäß TA Lärm unterschritten werden. Eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte zur Tagzeit um 30 dB(A) und zur Nachtzeit um mehr als 20 dB(A) durch einzelne kurzzeitige Pegelspitzen wird an den schutzbedürftigen Gebäuden ebenfalls nicht entstehen. Die Beurteilungspegel werden nur unter Berücksichtigung einer geschlossenen Fassade an den entsprechenden Fassadenseiten mit einem resultierenden Schalldämm-Maß von 20 dB erreicht. Die Fassade muss hierbei über die oberste Parkebene hinaus geführt werden, so dass eine Art Schallschutzwand entsteht. Erschütterungen, Gefahrenschutz Die DIN 4149 (Bauten in deutschen Erdbebengebieten) ist zu beachten. Seite 18 / 34 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Begründung zur öffentlichen Auslegung Fassung vom 24.10.2017 Hochwasserschutz Das Plangebiet liegt im Einzugsgebiet der Gewässer Dorbach, Wildbach und Wurm, für die grundsätzlich Hochwasserschutzmaßnahmen erforderlich sind. Gewerbelärm Nach näherer Untersuchung der vorhandenen Nutzungen im Plangebiet hat sich herausgestellt, dass von keinem Konflikt zwischen den vorhandenen Nutzungen und der zukünftigen Nutzung des Plangebiets als Sondergebiet zur Realisierung eines Parkhause auszugehen ist. Geruchsimmissionen und -emissionen Nach näherer Untersuchung der vorhandenen Nutzungen im Plangebiet hat sich herausgestellt, dass von keinem Konflikt zwischen den vorhandenen Nutzungen und der zukünftigen Nutzung des Plangebiets als Sondergebiet zur Realisierung eines Parkhauses auszugehen ist. Lichtimmissionen und -emissionen Die Zufahrt zum geplanten Parkhaus, die Fußwegeverbindung zur Kullenhofstraße und das Parkhaus selbst werden beleuchtet und verursachen damit Lichtemissionen auf die Umgebung des Plangebietes. Im Bereich der inneren Erschließung und vor allem an den Erschließungsspindeln ist durch die geschlossene Westfassade die benachbarte Wohnbebauung vor Lichtimmissionen geschützt. Eine Lichtverschmutzung durch Abstrahlung der Lichtquellen ins Dorbachtal wird vermieden. Negative Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch sind nicht zu erwarten. Bei der Planung und Realisierung der geplanten Anlage werden die Vorgaben des Licht-Immissions-Erlasses NRW berücksichtigt. Erholung und Freizeit Der Bebauungsplan sieht für die Plangebietsfläche eine insgesamt ca. 87 % prozentige Überbauung durch die Realisierung des Parkhauses sowie Erschließungs- und Stellplatzanlagen vor. Die Sicht auf das Dorbachtal wird durch den Neubau gänzlich verstellt und dadurch stark beeinträchtigt. Die private Grünfläche nördlich der bestehenden Stellplatzanlage des Studierendenwerkes wird durch die Realisierung des Vorhabens komplett in Anspruch genommen. Bei der geplanten baulichen Nutzung ist der Baumbestand im Zentrum des Plangebietes nicht zu erhalten. Die bereits heute schon geringe Bedeutung als Naherholungsfläche für die Bevölkerung nimmt weiter ab, wenn gleich die öffentliche Grünfläche im Norden des Plangebietes erhalten bleibt. Die geplante Bebauung rückt im Vergleich zum bisherigen gültigen Planungsrecht nicht weiter in Richtung Osten ins Dorbachtal und hält gleichzeitig einen größeren Abstand zur westlich des Parkhauses gelegenen Wohnbebauung. Der hohe Erholungs- und Aufenthaltswert des Fuß- und Radweges im Norden des Plangebietes bleibt in seiner Funktion innerhalb des städtischen Grünverbindungsnetzes erhalten. Die Fußwegeverbindung in Richtung Dorbachtal bleibt gewährleistet. Die private Grünfläche im Süden des Plangebietes wird durch die Nutzungen für das Studierendenwerk (Müllstandort, zwei Doppelgargen) sowie durch die Feuerwehrumfahrt und das geplante Parkhaus zu ca. 30 % überplant. Die Naherholungsfunktion für die lokale Bevölkerung bleibt erhalten und den Anschluss an das Dorbachtal bleibt bestehen. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Verkehrsbelastung Um die potentielle Rückstaugefahr für den Kfz-Verkehr durch querende Fußgänger zu verringern, wird in der morgendlichen Verkehrsspitze zuerst die Restfläche des Parkplatzes P1 und das Parkhaus befüllt. Anschließend wird der reduzierte Parkplatz P2 befüllt. Mit dieser Verkehrslenkungsmaßnahme wird einer theoretischen Rückstaugefahr im Kreisverkehr vorgebeugt. Seite 19 / 34 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Begründung zur öffentlichen Auslegung Fassung vom 24.10.2017 Lärmimmissionen Die Prognose zum Schallimmissionsschutz kommt zu dem Ergebnis, dass unter der Voraussetzung der Durchführung von schalltechnischen Maßnahmen (z.B. die Schließung der Westfassade des Parkhauses mit einem resultierenden Schalldämm-Maß von 20 dB(A) Richtung benachbartem Wohngebiet) eine Gebietsverträglichkeit des Parkhauses einerseits und des relevanten Wohnbestandes in Summe für das geplante Parkhaus andererseits in Aussicht gestellt werden kann. Die oben genannte Fassade muss hierbei über die oberste Parkebene hinaus geführt werden, so dass eine Art Schallschutzwand entsteht. Die angeführte schalltechnische Maßnahme wird in die schriftlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan aufgenommen. Damit ist der Bebauungsplan aus immissionsschutzrechtlicher Sicht vollzugsfähig. Geruchsimmissionen Maßnahmen sind nicht erforderlich. Lichtimmissionen und -emissionen Nach derzeitigem Stand der Planung werden warmweiße LED-Leuchten (Lichtfarbe von 2.700 Kelvin) für die Beleuchtung verwendet, welche über Präsenzmelder in den Parketagen gesteuert werden. Die Schaltung erfolgt separiert nach Ostund Westseite des Parkhauses. Die Außenbeleuchtung umlaufend zum Parkhaus und für die Mastbeleuchtung auf dem Dachgeschoss erfolgt über eine tageslichtabhängige Steuerung durch Dämmerungsschalter und Zeitschaltuhr. Die Technikräume sind mit einer klassischen Ausschaltung und die Treppenhäuser mit einer dauerhaft eingeschalteten Beleuchtung ausgestattet. Erholung und Freizeit Das Freiraumkonzept zum Bebauungsplan, welches den größtmöglichen Erhalt des vorhandenen Vegetationsbestandes zum Ziel hat, sieht entlang der Parkhauskubatur Pflanzflächen vor, mit denen das Umfeld des Parkhauses begrünt werden soll. Im Westen des Plangebietes werden säulenförmige Großbäume (Gingko biloba) gepflanzt. Entlang der westlichen Parkhausseite wird zusätzlich eine Pflanzfläche angelegt, die zur Begrünung beiträgt. Die übrigen ebenerdigen Flächen an der Westseite des Parkhauses werden mit einem Pflasterband versehen. Am Nordende weitet sich das Pflasterband zum Haupteingang des Parkhauses zu einer großzügigen Platzfläche auf und verbindet das Parkhaus mit dem bestehenden Wegenetz im Dorbachtal. Die wichtige fußläufige Wegeverbindung ins Dorbachtal zur Freizeitnutzung und Naherholung bleibt so erhalten. Die Freizeit- und Naherholungsfunktion für die lokale Bevölkerung wird von der Planung des Neubaus nicht beeinträchtigt. Eine niedrige Mauer mit Sitzauflage stützt den Eingangsbereich gegen die leicht abfallende Zufahrtsstraße ab. Im Norden des Plangebietes sieht das Freiraumkonzept eine fortgeführte Wiesenlandschaft des Dorbachtals vor sowie die Anpflanzung zweier Hainbuchen. Zwischen Parkhaus und der Zufahrtsstraße im Norden und im Osten des Plangebietes sind Pflanzflächen vorgesehen, die zur Begrünung des Umfeldes des Parkhauses beitragen. Die Zufahrtsstraße wird zudem mit langen Heckenbändern und einer niedrigen Betonkante gestaltet, welche eine eindeutige Zäsur zum Naturraum des Dorbachs und eine klare Trennung zwischen bebautem Raum und dem Dorbachtal vornimmt. Im weiteren Verlauf führt ein Pflanzstreifen samt umgebenden Wiesenflächen, teilweise durch Rasenwaben befestigt (Feuerwehrumfahrt) um das Südende des Neubaus herum und trifft dort wieder auf das Pflasterband auf der Westseite des Gebäudes. Im Süden des Plangebietes sieht das Freiraumkonzept die Neupflanzung von Berg-Ahorn, von Gemeine Esche und von Hainbuchen vor. Seite 20 / 34 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Begründung zur öffentlichen Auslegung Fassung vom 24.10.2017 5.2.2. Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB (Baugesetzbuch) die Belange der Landespflege und des Naturschutzes im Hinblick auf das Bundesnaturschutzgesetz und die Landesgesetze zu berücksichtigen. Die einzelnen Umweltschutzbelange werden unter den jeweiligen Schutzgütern behandelt. Schutzgut Tiere Die Fläche des Plangebiets hat keine Bedeutung für Amphibien und Reptilien. Für den Bereich des Plangebietes liegt keine Eintragung eines ausgewiesenen FFH-Gebietes nach der Richtlinie 92/43/EWG der Europäischen Union vor. Weiter liegen keine Vogelschutzgebiete nach der Richtlinie 79/409/EWG sowie keine Naturschutzgebiete vor. Lichtimmissionen und -emissionen Lichtimmissionen liegen innerhalb des Plangebietes durch die Lichtquellen des Stellplatzes des Studierendenwerkes sowie durch deren Zufahrt vor und durch die Lichtquellen an der öffentlichen Verkehrsfläche. Schutzgut Pflanzen und biologische Vielfalt Das Plangebiet ist bereits heute durch die bestehende Stellplatzfläche für das Studierendenwerk und deren Zufahrt zu ca. 52 % versiegelt. Unter Berücksichtigung des Ausgangszustandes bei geltendem Planungsrecht gemäß dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 592, VIII Änderung sind im Bestand nur 48 % der Fläche versiegelt. Das Plangebiet liegt nicht in einem FFH - Gebiet oder Natura 2000 Gebiet. Zur Erfassung des Baumbestandes und der heute vorliegenden Biotoptypen / Nutzungstypen wurde ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag durch das Büro FSWLA (Stand Oktober 2017) erstellt. Demnach sind innerhalb des Plangebietes des Bebauungsplanes 60 Bäume im Plangebiet dokumentiert, die durch die Realisierung des Vorhabens betroffen sind. Diese befinden sich größtenteils im nördlichen Plangebiet sowie nördlich und östlich im Randbereich der bestehenden Stellplatzfläche des Studierendenwerkes. Da die vorhandenen Grünstrukturen des Plangebietes innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen, kommt die Baumschutzsatzung für diesen Bereich zur Anwendung. Danach sind 32 Bäume gemäß der Baumschutzsatzung der Stadt Aachen satzungsgeschützt. 28 Bäume unterliegen nicht dem Satzungsschutz. Im Plangebiet ist heute neben versiegelten Straßen, Wegen und kleiner Gebäude, Rasenflächen, Ruderalflure, Gebüsche, Feldgehölze, Einzelbäume und Baumreihen als Biotoptypen anzutreffen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 971 liegt innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 592 - Gut Kullen, VIII Änderung. Bei der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung sind die zulässigen Nutzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes mit entsprechender Biotoptypenzuordnung als Ausgangzustand für den Biotopflächenwert in Ansatz zu bringen. Gemäß dem landschaftspflegerischen Fachbeitrag zeigt das Ergebnis der Biotopbewertung nach dem heutigen geltenden Planungsrecht einen Flächenwert von 4.438 Biotoppunkten. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben Schutzgut Tiere Die Beeinträchtigung von artenschutzrechtlichen Belangen ist im Rahmen des Planverfahrens zu beurteilen. Das Bundesnaturschutzgesetz sieht gemäß § 19 Abs. 3 eine Berücksichtigung von „streng geschützten Arten“ bei Eingriffen in Natur und Landschaft vor. Im Rahmen einer artenschutzrechtlichen Prüfung (Fachbeitrag Artenschutzprüfung für den B-Plan 971 „Parkhaus Uniklinik“ und den B-Plan 1000 „Erweiterung Uniklinik“, Büro pro terra, Stand Februar 2017) wurden für das Untersuchungsgebiet keine vorkommenden planungsrelevanten Fledermausarten und keine Vogelarten festgestellt, die Seite 21 / 34 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Begründung zur öffentlichen Auslegung Fassung vom 24.10.2017 die bestehende Stellplatzfläche bzw. die Kleingehölze und die öffentliche Grünfläche gegebenenfalls als Fortpflanzungsoder Ruhestätte nutzen könnten. Insgesamt konnte nur ein stark eingeschränktes Artenspektrum sowie eine geringe Individuenzahl ermittelt werden. Lediglich die Zwergfledermaus wurde regelmäßig erfasst. Auch Quartiersnachweise, etwa durch die Beobachtung von Schwärmereignissen erfolgten nicht. Lichtimmissionen und -emissionen Die Zufahrt zum geplanten Parkhaus, die Fußwegeverbindung zur Kullenhofstraße und das Parkhaus selbst werden beleuchtet und verursachen damit Lichtemissionen auf die Umgebung des Plangebietes. Eine Lichtverschmutzung durch Abstrahlung der Lichtquellen in das Dorbachtal wird vermieden. Negative Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere sind nicht zu erwarten. Bei der Planung und Realisierung der geplanten Anlage werden die Vorgaben des Licht-Immissions-Erlasses NRW berücksichtigt. Schutzgut Pflanzen und biologische Vielfalt Mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden Eingriffe in die vorhandenen Grünstrukturen bewirkt. Bedingt durch den Neubau des Parkhauses mit notwendigen Erschließungsflächen und Nebenanlagen wird sich künftig der Anteil an begrünten Flächen noch weiter reduzieren. Der Versiegelungsgrad wird sich gemäß der derzeit beabsichtigen Planung im Vergleich zum derzeit gültigen Planungsrecht um 24 % auf ca. 72 % erhöhen. Insgesamt können 60 Bäume innerhalb des Plangebietes im Zuge der Realisierung des Vorhabens nicht erhalten bleiben. Ein Erhalt der 32 erfassten satzungsgeschützten Bäume ist nicht möglich, da die Baumstandorte für die Errichtung des Parkhauses sowie deren Zufahrt in Anspruch genommen werden. Zusätzlich können 28 Bäume, die nicht unter die Baumschutzsatzung der Stadt Aachen fallen, nicht erhalten bleiben. Außerhalb des Bebauungsplangebietes sind baustellenbedingt aber auch baubedingt 2 weitere satzungsgeschützte Bäume zu roden. Einer der Bäume steht gemäß Baumschutzsatzung der Stadt Aachen unter Schutz. Die Anzahl der erforderlichen Ersatzpflanzung beläuft sich auf ca. 2 Bäume. Das Ergebnis der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung zeigt, dass die Planung einen Flächenwert von 2.092 Biotoppunkten aufweist. Durch die Planung wird ein Biotoppunktedefizit von 2.346 Wertpunkten ausgelöst. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Schutzgut Tiere Die Gehölzentnahmen sind außerhalb der Balz- und Fortpflanzungszeiten vorzunehmen. Die Baufeldfreimachung ist zwischen Anfang September und Ende März durchzuführen. Im Falle von Quartiersfunden mit lebenden Tieren während der Bauarbeiten sind alle Eingriffe in diesem Bereich zu stoppen und der zuständige Artenschutzbeauftragte für die Baubegleitung zu benachrichtigen. Bei Durchführung der empfohlenen Vermeidungsmaßnahmen werden für das Schutzgut Tiere keine Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG ausgelöst. Das Vorhaben ist demnach aus artenschutzrechtlicher Sicht zulässig. Lichtimmissionen und -emissionen Nach derzeitigem Stand der Planung werden warmweiße LED-Leuchten (Lichtfarbe von 2.700 Kelvin) für die Beleuchtung verwendet, welche über Präsenzmelder in den Parketagen gesteuert werden. Die Schaltung erfolgt separiert nach Ostund Westseite des Parkhauses. Die Außenbeleuchtung umlaufend zum Parkhaus und für die Mastbeleuchtung auf dem Dachgeschoss erfolgt über eine tageslichtabhängige Steuerung durch Dämmerungsschalter und Zeitschaltuhr. Die Seite 22 / 34 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Begründung zur öffentlichen Auslegung Fassung vom 24.10.2017 Technikräume sind mit einer klassischen Ausschaltung und die Treppenhäuser mit einer dauerhaft eingeschalteten Beleuchtung ausgestattet. Bei den LED-Leuchten sind warmweiße Leuchten zu verwenden. Durch warmweißes LEDLicht wird der Insektenbestand geschont und dadurch indirekt auch Fledermäuse. Schutzgut Pflanzen und biologische Vielfalt Gemäß der Baumschutzsatzung der Stadt Aachen ist bei Fällung und / oder Veränderungen (Stamm- und Kronenbereich) ein vorgegebener Ersatz als Ersatzpflanzung zu leisten. Innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 971 wären nach derzeitigem Planungsstand ca. 68 Ersatzbäume zu pflanzen. Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - sieht der aktuelle Freiflächengestaltungsplan die Neupflanzung von 20 standortgeeigneten Bäumen vor. Für die nicht innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes nachweisbaren Ersatzpflanzungen ist ein monetärer Ausgleich zu leisten. Außerhalb des Plangebietes, aber in unmittelbarer Nähe des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 971, sind nach derzeitigem Planungsstand ca. 18 Ersatzbäume zu pflanzen. Für die zwei außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes zu rodenden Bäume, von dem ein Baum unter die Baumschutzsatzung der Stadt Aachen fällt, sind 2 Ersatzbäume zu pflanzen. Innerhalb der Gesamtliegenschaft der Universitätsklinik kann für den Biotopverlust von 2.346 Wertpunkten kein Ersatz geschaffen werden. Es werden externe Kompensationsmaßnahmen erforderlich. Die Ersatzmaßnahmen werden im städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan gesichert. 5.2.3. Schutzgut Boden Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben Bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes ist die Stadt Aachen verpflichtet, gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 und Nr. 7 Baugesetzbuch (BauGB) die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung sowie die Belange des Bodens zu berücksichtigen. Das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) ist bei der Aufstellung von Bebauungsplänen zu berücksichtigen. Schutzwürdige Böden Im „Leitfaden Boden - Aachener Leitfaden zur Bewertung von Eingriffen in das Schutzgut Boden“ befinden sich zu den Flächen des Plangebietes in den Bodenfunktionskarten keine Einträge. Im Bereich des Plangebietes stehen ursprünglich typische Parabraunerde- oder Pseudogley-Parabraunerde-Böden an, die aufgrund hoher natürlicher Fruchtbarkeit und guter Puffer- und Regelungseigenschaften vom Geologischen Dienst NW als sehr schutzwürdig bewertet (Kategorie swff 2) werden. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde im Hinblick auf die zukünftige Realisierung des Parkhauses ein geotechnischer Bericht erstellt (vgl. Ing. Büro Kramm Ingenieure GmbH & Co. KG 2016). Die geplante Baufläche liegt im natürlichen Westhang des Dorbachtals. Durch die vorhandenen Stellplatzflächen für das Studierendenwerk wurden nur geringfügige anthropogene Veränderungen innerhalb der generellen Geländeform durchgeführt. Gemäß Baugrundgutachten befindet sich im Plangebiet großflächig in sehr unterschiedlichen Tiefen zwischen 2,1 m und 6,7 m Lößlehm. Lößlehm ist an seiner Oberseite sehr wasser-, frost- und erosionsempfindlich. Gemäß dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 592, VIII Änderung kann die Versiegelung bis zu 60 % betragen (GRZ von 0,4, einschließlich einer zulässigen Überschreitung). Insgesamt können so 3.630 m² versiegelt werden. Tatsächlich sind 6.864 m² des Plangebietes durch die Stellplatzanlage des Studierendenwerkes mit dessen Zufahrt, Nebenanlagen und öffentlichen Verkehrsflächen versiegelt. Seite 23 / 34 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Begründung zur öffentlichen Auslegung Fassung vom 24.10.2017 Trotz der Versiegelung erfüllen die unversiegelten Teile der Böden des Plangebietes natürliche Bodenfunktionen wie Habitatfunktionen für Pflanzen und Tiere sowie Versickerungs-, Filter- und Pufferfunktionen. Altlastverdachtsflächen Es liegen im Altlastenverdachtsflächenkataster der Stadt Aachen keine Eintragungen über altlastverdächtige Flächen und / oder eine schädliche Bodenveränderung vor. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben Schutzwürdige Böden Der Versiegelungsgrad innerhalb des Plangebietes kann bis zu 80 % betragen (GRZ 0,8). Eine Überschreitung der GRZ ist im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - nicht zulässig. Mit der Umsetzung der Planung können bis zu 8.733 m² versiegelt werden, das sind ca. 1.869 m² mehr als im Bestand. Durch die Erhöhung des Versiegelungsgrades reduzieren sich die natürlichen Bodenfunktionen wie Habitatfunktionen für Pflanzen und Tiere sowie Versickerungs-, Filter- und Pufferfunktionen. Das Baugrundgutachten weist auf die Empfindlichkeit von freigelegten, sandig-mergeligen Bodenschichten gegenüber Regen und Nutzungen hin. Baugrube, Baufeld und Baustraßen sind entsprechend während der Baumaßnahme zu schützen. Vor Beginn der Baumaßnahme sind eine befestigte Baustraße und Nebenflächen herzustellen. Bodenverbessernde Maßnahmen sind nur im Bereich von Verkehrsflächen notwendig. Detaillierte Regelungen zur Berücksichtigung der Bodenbelange in der Bauphase werden im städtebaulichen Vertrag vereinbart. Fazit Boden: Im Plangebiet kann die Versiegelung um 1.869 m² zunehmen. Nach dem derzeitigem Stand der Planung können auf einer Fläche von 3.683 m² Böden ohne Versiegelung im Plangebiet erhalten bleiben. Die Auswirkungen auf das Schutzgut Boden werden insgesamt als mittel eingeschätzt, da der durch das Vorhaben bedingte temporäre oder dauerhafte Verlust bzw. der Funktionsverlust vergleichsweise kleinflächig ist. Mit einer möglichen Inanspruchnahme der Flächen westlich des Steinbergweges wäre ein weitaus größerer Eingriff in das Thema schutzwürdige Böden vorgenommen worden. 5.2.4. Schutzgut Wasser Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben Nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB ist Wasser ein Schutzgut, ebenso sind nach § 1 Abs. 6 Nr. 8 BauGB Abwasser und Trinkwasser Belange, die in der Bauleitplanung zu berücksichtigen sind. Maßgebend für die Bauleitplanung ist das Landeswassergesetz, das Anforderungen an den Umgang mit Niederschlagswasser formuliert. Nach § 44 (2) Landeswassergesetz NW ist Niederschlagswasser von neu erschlossenen Gebieten zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Oberflächengewässer einzuleiten. Da das Plangebiet nicht erstmalig bebaut wird, kommt dieser Paragraph hier nicht in Betracht. Grundwasserschutz Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde im Hinblick auf die zukünftige Realisierung des Parkhauses ein geotechnischer Bericht durch das Ing. Büro Kramm Ingenieure GmbH & Co. KG erstellt (Geotechnischer Bericht über Baugrund und Gründung, Neubau eines Parkhauses an der Kullenhofstraße Ecke Pariser Ring in Aachen, Stand 17.10.2016). Grundwasser wurde bis in gründungsrelevante Tiefen nicht erbohrt. Der Grundwasserspiegel unter dem Untersuchungsgebiet kann in der Tiefenlage der angrenzenden Talsohle von Dorbach und Wildbach auf rund +185 m, also 20 m unter Flur, angenommen werden. Seite 24 / 34 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Begründung zur öffentlichen Auslegung Fassung vom 24.10.2017 Schutz der Oberflächengewässer Im Plangebiet selbst befinden sich keine natürlichen Oberflächengewässer. Östlich des Plangebietes verläuft der Dorbach durch eine mit Gehölzen bestandene Grünfläche. Der Dorbach liegt in etwa 50 m Entfernung vom Plangebiet. Entwässerung Das Plangebiet entwässert das Niederschlagswasser zurzeit über eine Sammelleitung in den Dorbach. An die Sammelleitung sind auch das bestehende Verwaltungsgebäude sowie das Schwesternwohnheim der Universitätsklinik Aachen angeschlossen. Im Bestand wird das Niederschlagswasser aufgrund der vorhandenen Stellplätze über die bestehende Regenwasserkanalisation der Universität RWTH Aachen und über einen Lamellenklärer bis in den Dorbach entwässert. Das belastete Niederschlagswasser wird über den Lamellenklärer an der Einleitungsstelle 923 bzw. Punkt 03263016 Kullen in den Dorbach eingeleitet. Durch die Fest-Flüssig-Trennung vom Lamellenabscheider werden Schmutzpartikel vom Niederschlagswasser abgeschieden. Das Plangebiet liegt im Einzugsgebiet der Abwasserreinigungsanlage Soers. Hochwasser Aufgrund der Tatsache, dass das HRB Klinikum im jetzigen Zustand bereits vollständig ausgelastet ist, um den Hochwasserschutz zu gewährleisten, ist daher eine Rückhaltung vor Einleitung in das Gewässer für das geplante Vorhaben der beiden Plangebiete (B-Plan Nr. 971 und B-Plan Nr. 977) so zu dimensionieren, dass die Hochwassersituation beim maßgeblichen Lastfall HQ 100 nicht verschärft wird. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben Grundwasserschutz Da der Grundwasserspiegel einen Flurabstand von mindestens 20 m aufweist, sind diesbezüglich keine Auswirkungen zu erwarten (vgl. Kramm Ingenieure GmbH & Co. KG). Weitere Maßnahmen sind nicht notwendig. Schutz der Oberflächengewässer Östlich des Plangebietes verläuft in rund 50 m Entfernung der Dorbach. Durch die Realisierung des Parkhauses muss der bisherige Lamellenklärer demontiert werden, wodurch der Bau eines neuen Lamellenklärers notwendig wird, um das anfallende Niederschlagswasser, so wie im Bestand, in den Dorbach über einen Lamellenklärer einleiten zu können. Entwässerung Durch die Verwirklichung der beabsichtigten Planung des Parkhauses und des benachbarten Bebauungsplanes Nr. 977 mit dem geplanten Verfügungsgebäude zur klinischen Nutzung entsteht ein Zuwachs an Flächenversiegelung. Das Konzept zur Ableitung des Niederschlagwassers sieht die Einleitung des belasteten Niederschlagwassers in den östlich des Plangebietes verlaufenden Dorbach vor. Die Einleitung in den Dorbach erfolgt über einen neu errichteten Lamellenklärer. Nach Prüfung der Einleitungsmenge im Hinblick auf den Hochwasserschutz ist keine Rückhaltung innerhalb des Plangebietes erforderlich. Das Schmutzwasser des Gebäudes kann an den bestehenden Schacht 03265033 bzw. Kanal DN 300 unter Beachtung der Kanalschutzsatzung der Stadt Aachen im nordöstlichen Bereich der bisherigen Erschließungsstraße der Stellplatzfläche des Studierendenwerkes angeschlossen werden. Das Entwässerungskonzept ist mit dem Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, Abteilung Koordinierung Abwasser, der STAWAG und dem Wasserverband Eifel Rur (WVER) abgestimmt. Hochwasser Das HRB Klinikum wird seitens des Betreibers STAWAG auf Grundlage des DIN 19700-Nachweises (Bericht vom Mai 2016) umgebaut. Diese Umbau-/ Ertüchtigungsarbeiten werden voraussichtlich im ersten Halbjahr 2018 abgeschlossen sein. Wenn die aus dem DIN 19700-Nachweis resultierenden Umbau- und Ertüchtigungsarbeiten für das HRB Klinikum Seite 25 / 34 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Begründung zur öffentlichen Auslegung Fassung vom 24.10.2017 umgesetzt sind, und die Fertigstellung des Parkhauses im Plangebiet 971 nach dem ersten Halbjahr 2018 fertig sein wird, verfügt das HRB Klinikum über zusätzliche hydrologische Reserven, sodass dann eine Rückhaltung für das geplante Vorhaben nicht erforderlich wird. Dies zeigen die Berechnungen für den ertüchtigten Zustand des HRBs Klinikum. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Grundwasserschutz Weitere Maßnahmen sind nicht erforderlich. Schutz der Oberflächengewässer Bei der Durchführung einer ordnungsgemäßen Entwässerung werden keine Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen erforderlich. Entwässerung Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass die Entwässerungsleitungen möglichst nicht überbaut und durch geeignete Revisionsmöglichkeiten zugänglich sind. Des Weiteren ist ein notwendiges Entwässerungsgesuch für die jeweiligen Plangebiete zu erstellen. Der Bau einer neuen Abwasserbehandlungsanlage (Lamellenklärer) erfordert ein wasserschutzrechtliches Genehmigungsverfahren nach § 8 WHG, welches bei der Unteren Wasserbehörde zu stellen ist. Für den Bau und Betrieb des Lamellenklärers (Abwasserbehandlungsanlage) ist ein Antrag nach § 57 LWG bei der Unteren Wasserbehörde zu stellen. Zusätzlich ist eine Änderungsanzeige der jetzigen gültigen Erlaubnis- und Genehmigungsanträge bei der Stadt Aachen einzureichen. Auch ist die Einholung einer schriftlichen Fertigstellungsanzeige seitens der STAWAG erforderlich, dass die Umbau- und Ertüchtigungsarbeiten für das HRB Klinikum umgesetzt sind. 5.2.5. Schutzgüter Luft und Klima/Energie Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben Um der rechtlichen Vorgabe zur Sicherstellung gesunder Wohnverhältnisse im Planverfahren Rechnung zu tragen, sind u.a. die Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG), der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (39. BImSchV), die Richtwerte der TA-Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft) sowie die Zielwerte des LAI (Bund / Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz) zu beachten. Für das Klimagutachten wurden das Klimawandelanpassungskonzept der Stadt Aachen aus dem Jahr 2013 sowie die VDPRichtlinie 3787, Blatt 5, Lokale Kaltluft berücksichtigt. Stadtklima und Kaltluft In einem Gutachten zum Bauvorhaben wurden die stadtklimatischen Auswirkungen der Uniklinik Erweiterung, in diesem Fall die Realisierung eines Parkhauses für die Uniklinik Aachen, großräumig untersucht. Das Untersuchungsgebiet wird im Süden durch die Vaalser Straße, Westen durch den Steinbergweg, im Norden durch das bestehende Uniklinikgebäude und im Osten durch den Pariser Ring bis Kreisverkehr Kullenhofstraße begrenzt. Das Untersuchungsgebiet des Gutachtens umfasst dabei die Geltungsbereiche des Bebauungsplanes Nr. 1000 - Erweiterung Uniklinik -, des Bebauungsplanes Nr. 977 Kullenhofstraße / Neuenhofer Weg und des Bebauungsplanes Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik sowie das nähere Umfeld der Uniklinik Aachen. Das Gutachten untersuchte dabei den Ist-Zustand, den baurechtlichen Ist-Zustand und den Planungszustand. Im Bestand strömt aus dem Dorbachtal südlich des Untersuchungsgebietes am frühen Abend (3h nach Sonnenuntergang) Kaltluft, dem natürlichen Gefälle folgend, talabwärts auf das Plangebiet zu und bildet entlang der Talachse einen schmalen Bereich deutlicher Abkühlung aus, der sich im Untersuchungsgebiet eher flächig ausbildet und dessen Abkühlungsintensität sich im weiteren Talverlauf nordwestlich zum Wildbachtal bei Seffent hin weiter verstärkt. Im Seite 26 / 34 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Begründung zur öffentlichen Auslegung Fassung vom 24.10.2017 oberen Dorbachtal bildet sich wegen der Talform und des starken Gefälles am Aachener Wald aus der Kaltluft ein deutlicher Kaltluftstrom mit relativ großem Kaltluftvolumenstrom aus. Der Hauptstrom der Kaltluft teilt sich südlich der Vaalser Straße auf, wobei ein erheblicher Teil der Kaltluft über die sehr flache östliche Talwasserscheide in ein Nebental des Johannistals übertritt und sich dort in Richtung Aachener Innenstadt bewegt. Verursacht ist dies vermutlich durch Abbildung 3: Auszug Klimaanpassungskonzept Stadt Aachen 2014, [Quelle: Stadt Aachen] Rückstau sowohl wegen nachlassendem Tallängsgefälle, wegen der Bebauung im Umfeld der Vaalser Straße und auch wegen des relativ dichten Baumbewuchses am Westfriedhof. Im weiteren Talverlauf des Dorbachtals kommt es nahe des Plangebietes zu einer weiteren Aufteilung der Kaltluft, weil ein erheblicher Teil der immer noch großen Kaltluftmengen nicht vom unmittelbar östlich neben dem Hauptgebäude des Uniklinikums künstlich angelegten relativ schmalen Talprofil gefasst werden kann und dann teils westlich über den derzeitigen Parkplatz und teils östlich entlang des in einer Talmulde geführten Pariser Rings abströmt. Lufthygiene Im Bestand ist durch die durchschnittlichen täglichen Verkehre auf der Kullenhofstraße sowie durch die bestehende Nutzung der Stellplatzfläche für das Studierendenwerk mit einer sehr geringen Anzahl an Fahrzeugbewegungen von keiner erheblichen lufthygienischen Belastung innerhalb des Plangebietes auszugehen. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben Stadtklima und Kaltluft Mit der Inanspruchnahme der Flächen östlich der bestehenden Wohnheime für Personal der Uniklinik und für Studierende Seite 27 / 34 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Begründung zur öffentlichen Auslegung Fassung vom 24.10.2017 entsteht im Bereich des Kaltluftstromes eine Einschränkung des Kaltluftabflusses. Der bestehende Querschnitt zum Dorbachtal wird eingeengt. Das bisherige Planungsrecht des Bebauungsplanes Nr. 592, VIII Änderung schränkt diesen Querschnitt bereits heute ein. Bei der Standortwahl des Parkhauses wurde zudem darauf geachtet, dass das Parkhaus auf keinen Fall weiter in Richtung Dorbachtal verschoben wird, um den vorgesehenen Restquerschnitt unbedingt zu erhalten. In der Folge der Einengung des Dorbachtals verändert sich der Kaltluftabfluss im Untersuchungsgebiet. Nach Ergebnissen des Gutachtens kommt es östlich und nördlich des Plangebietes zu Zunahmen des Kaltluftabflusses in Richtung Aachener Innenstadt und westlich und teils südlich kommt es zu Abnahmen des Kaltluftvolumenstroms in Richtung Uniklinik / Rabental. Das von der Reduzierung des Kaltluftabflusses betroffene Gebiet reicht nur wenig talabwärts des Uniklinikgeländes. Die Auswirkungen werden jedoch als nicht erheblich eingestuft. Durch die Umlenkung des Kaltluftvolumenstromes vor dem Parkhaus in Richtung Pariser Ring, besteht ein erhöhtes Aufnahmepotential von Verkehrsemissionen. Nach den Ergebnissen des Klimagutachtens ist dieses Potential unterhalb der Nachweisgrenze des Klimamodells. Die Auswirkungen können als nicht erheblich festgehalten werden. Die deutlichsten klimatologischen Auswirkungen werden, bedingt durch das Bauvorhaben zur Erweiterung der Uniklinik Aachen, im näheren Umfeld des Plangebietes durch die zusätzliche Versiegelung nachgewiesen. Dies betrifft vor allem die Flächen (Vorplatz, Parkplatz P2) nördlich der Kullenhofstraße sowie die Flächen westlich des Steinbergweges. In der Folge entsteht ein verringertes Abkühlungspotential für den Nahbereich der Uniklinik Aachen. Diese Auswirkungen sind jedoch bereits in geringen Abständen von der Bebauung nicht mehr relevant, da diese als nicht erheblich eingestuft worden sind. Lufthygiene Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde im Hinblick auf die auftretenden NO2-Emissionen durch die kurzzeitige Befüllung / Entleerung des Parkhauses eine Stellungnahme durch den TÜV Rheinland erstellt (Stellungnahme bezüglich der NO2 Kurzzeitemissionen, die bei Vollbelegung der geplanten Garage des Klinikums Aachen entstehen, Stand 05.Juli.2017). In der Stellungnahme wird ein Befüllungs- und Entleerungsszenario angenommen, in dem davon ausgegangen wird, dass das Parkhaus innerhalb einer Stunde vollkommen befüllt und in einer Stunde komplett entleert wird. Jedes Parkdeck wird in diesen Stunden mit 150 an- bzw.- abfahrenden PKW belegt. Bei 8 Parkdecks resultieren daher 1.200 einfahrende bzw. abfahrende PKW. Beim Befüllen des Parkhauses werden durchweg warm gefahrene PKW berücksichtigt, beim Entleeren gehen die Emissionsfaktoren für den Kaltstart mit die Berechnung ein. Auch wurde die Neigung der Spindeln in den Berechnungen berücksichtigt. Mit einer Emissionsberechnung basierend auf den im Handbuch Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs (HBEFA) festgelegten Emissionsfaktoren für die durchgeführten Szenarien und auf Grund der Annahme, dass in der Garage ein Luftwechsel mit einer Luftwechselrate von mindestens 12 stattfindet, werden die Auswirkungen die Realisierung des Vorhabens untersucht. Unter den genannten Bedingungen konnte gezeigt werden, dass die in der 39. BImSchV verankerten Kurzzeitwerte für NO2 selbst dann eingehalten sind, wenn die Garage innerhalb einer Stunde vollständig befüllt und während einer Stunde vollständig entleert wird. Da diese Szenarien in der Realität so nicht vorkommen, liegen die Emissionen für das Parkhaus immer unterhalb der im Umfeld zulässigen Immissionen. Da von der Quelle bis zu den Immissionsorten noch eine weitere Verdünnung stattfindet, liegt die Zusatzbelastung durch das Parkhaus auf für die ungünstigste Stunde sicher unter dem zulässigen Grenzwert. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Stadtklima und Kaltluft Mit dem Standortwahl und der Hochbauplanung des Parkhauses wurde der Forderung Rechnung getragen, dass der Strömungsquerschnitt der Kaltluft östlich des zu errichtenden Parkhauses möglichst großzügig zu dimensionieren ist und Seite 28 / 34 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Begründung zur öffentlichen Auslegung Fassung vom 24.10.2017 den im jetzigen Planzustand vorgesehenen Restquerschnitt unbedingt erhält. Dazu soll das Parkhaus auf keinen Fall weiter nach Osten und Süden verschoben werden. Gleichzeitig ist die Umgebung des Parkhauses zu entsiegeln und stark, aber ohne größere Strömungshindernisse zu begrünen, bei niedrigen Gebäuden (mit einer Höhe unter der aktuellen Kaltluftmächtigkeit von ca. 20 m) wird, soweit nicht schon geplant, eine Dachbegrünung empfohlen. Des Weiteren ist der Eingangsbereich bzw. der Aufenthaltsbereich vor der Uniklinik den besonderen Anforderungen an ein Krankenhausumfeld so zu erhalten, dass ausreichende Belüftung bzw. Abkühlung vor allem bei Hitzeereignissen ermöglicht wird. Baumpflanzungen sind beispielsweise eine Möglichkeit, die zur Belüftung und Abkühlung beitragen. Lufthygiene Keine Maßnahmen erforderlich. 5.2.6. Schutzgut Landschaft (Landschafts-, Orts-, Stadtbild) Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben Themenfelder des Schutzgutes Landschaft sind die Eigenart, Vielfalt und Schönheit der Landschaft, Landschaftsbild, Landschaftszerschneidung, Zersiedelung, naturnahe Landschaftsräume. Das westliche Umfeld des Plangebietes wird dominiert durch unterschiedliche, teils mehrgeschossige Wohngebäude (Studentenwohnheim, Schwesternwohnheim). Im Plangebiet selbst ist der Stellplatz des Studierendenwerkes als versiegelte Fläche vorzufinden, welcher im Rahmen des Schutzgutes Landschaft / Ortsbild eine untergeordnete Rolle einnimmt. Die nördlich des Stellplatzes gelegene private und öffentliche Grünfläche sowie die südlich des Stellplatzes gelegene private Grünfläche bilden zusammen mit dem östlich anschließenden Dorbachtal ein ausgeprägtes, parkartiges Grünflächensystem. Dieses setzt sich vom Aachener Wald im Süden entlang des Dorbachs nach Norden hin bis zum Rabental / Campus Melaten sowie mit dem Westfriedhof nach Osten jenseits des Pariser Ringes fort. In seiner Gesamtheit stellt diese Achse einen Grünzug des städtischen Freiflächenkonzeptes der Stadt Aachen dar. Das Plangebiet ist in seinen Grünflächen mit Gehölzen strukturiert und bildet eine parkartige Grünfläche, die im Bestand durch den Stellplatz des Studierendenwerkes zerschnitten ist. Die öffentliche Grünfläche im Norden des Plangebietes schirmt die übrigen Flächen des Plangebietes zur Kullenhofstraße hin ab. Der Fußweg innerhalb dieser öffentlichen Grünfläche stellt eine Verbindung in das oben genannte Grünflächensystem dar und die Fläche selbst wird gelegentlich als Aufenthaltsort im Freien genutzt. Lichtimmissionen und liegen innerhalb des Plangebietes durch die Lichtquellen des Stellplatzes des Studierendenwerkes sowie durch deren Zufahrt vor und durch die Lichtquellen an der öffentlichen Verkehrsfläche. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben Mit der Errichtung des Vorhabens auf der heute als versiegelte mit Baumreihen erlebbaren Stellplatzfläche verändert sich das künftig wahrnehmbare Ortsbild- und Landschaftsbild deutlich. Der Blick in Richtung Dorbach wird durch das Vorhaben und sein Volumen stark beeinträchtigt. Das mehrgeschossige Gebäude wird von dem benachbarten Umfeld als eine neue bauliche Stadtkante erfahren, bei der die Qualität zum einen über eine ansprechende Fassadengestaltung erzielt werden soll und zum anderen eine landschaftsverträgliche Einbindung in den angrenzenden Landschaftsbereich des Dorbachtals angestrebt wird. Der Erhalt und die Neuanlage von Vegetationsflächen, d.h. Einzelbäumen im Wechsel mit offenen Wiesenflächen im unmittelbaren Umfeld zum Parkhaus ermöglicht eine verträgliche Einbindung. Die geplante Baumreihe entlang der westlichen Parkhausfassade übernimmt gliedernde Funktion gegenüber den nach Westen angrenzenden vorhandenen Stellplatzflächen und vorhandenen Gebäuden. Seite 29 / 34 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Begründung zur öffentlichen Auslegung Fassung vom 24.10.2017 Die Zufahrt zum geplanten Parkhaus, die Fußwegeverbindung zur Kullenhofstraße und das Parkhaus selbst werden beleuchtet und verursachen damit Lichtemissionen auf die Umgebung des Plangebietes. Eine Lichtverschmutzung durch Abstrahlung der Lichtquellen in das Dorbachtal wird vermieden. Eine Lichtverschmutzung durch ein Abstrahlen der Lichtquellen ins Dorbachtal und damit einhergehende nachteilige Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft sind nicht zu erwarten. Bei der Planung und Realisierung der geplanten Anlage werden die Vorgaben des Licht-Immissions-Erlasses NRW berücksichtigt. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Nach derzeitigem Stand der Planung werden warmweiße LED-Leuchten (Lichtfarbe von 2.700 Kelvin) für die Beleuchtung verwendet, welche über Präsenzmelder in den Parketagen gesteuert werden. Die Schaltung erfolgt separiert nach Ostund Westseite des Parkhauses. Die Außenbeleuchtung umlaufend zum Parkhaus und für die Mastbeleuchtung auf dem Dachgeschoss erfolgt über eine tageslichtabhängige Steuerung durch Dämmerungsschalter und Zeitschaltuhr. Die Technikräume sind mit einer klassischen Ausschaltung und die Treppenhäuser mit einer dauerhaft eingeschalteten Beleuchtung ausgestattet. Bei den LED-Leuchten sind warmweiße Leuchten zu verwenden. 5.2.7. Schutzgut Kultur- und Sachgüter Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben Gemäß Denkmalschutzgesetz Nordrhein Westfalen sind Denkmäler zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und wissenschaftlich zu erforschen. Das Plangebiet liegt außerhalb des Denkmalbereiches Innenstadt sowie außerhalb einer archäologisch bedeutsamen Landschaft. Innerhalb des Plangebiets sind keine Bau - und Bodendenkmäler bekannt. Im direkten Umfeld des Plangebietes befinden sich zwei Gebäude(komplexe), die als Baudenkmäler in der Denkmalliste der Stadt Aachen eingetragen sind. In rund 250 m Entfernung liegt der denkmalgeschützte Uniklinikkomplex mit dem unter Schutz stehenden Ensemble aus Gebäuden, Grün- und Parkflächen. Südwestlich des Plangebietes ist die historische Hofanlage „Großer Neuenhof“ gelegen, die aktuell als Kinder- und Jugendpsychiatrie genutzt wird. Südlich dahinter liegt der „kleine Neuenhof“, der als Wohnnutzung genutzt wird. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben Durch die Planung sind derzeit keine Ein- und Auswirkungen zu erwarten. Im Bebauungsplan wird ein Hinweis zum Umgang mit möglichen Bodenfundstellen im Zuge von Bauarbeiten mit dem Hinweis des zu benachrichtigenden Fachamtes aufgenommen werden. Durch die unter den Hinweisen erfassten Maßnahmen bei etwaigen Bodenfunden werden erhebliche Beeinträchtigungen auf die Kultur und Sachgüter verhindert. 5.2.8. Wechselwirkungen der einzelnen Schutzgüter Zwischen den einzelnen Schutzgütern bestehen vielseitige Wechselwirkungen. Die besondere Auseinandersetzung von Wechselwirkungen ist nur dann erforderlich, wenn Sie bei Betrachtung der einzelnen Schutzgüter und Umweltaspekte von entsprechender Bedeutung ist. Die im Kapitel Umweltbelange behandelte schutzgutbezogene Betrachtung der einzelnen Umweltaspekte berücksichtigt bereits die möglichen Wechselwirkungen und die sich daraus ergebenden Umweltauswirkungen. Von einer weitergehenden Betrachtung kann daher Abstand genommen werden. 5.3. Grundlagen Als Grundlage der Beschreibung der Umweltbelange dienen die gesetzlichen Vorgaben der §§ 2 und 2a BauGB (Baugesetzbuch). Die Beschreibung der Umweltbelange wird vorsorglich in die Begründung zum Bebauungsplan eingearbeitet. Zudem wurden die Angaben aus dem vom Fachbereich Umwelt der Stadt Aachen im Vorfeld Seite 30 / 34 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Begründung zur öffentlichen Auslegung Fassung vom 24.10.2017 zusammengestellten Anforderungsprofile berücksichtigt. Bei der Bearbeitung wurde zudem das gesamtstädtische Klimagutachten Aachen mit herangezogen. Im Rahmen der Bearbeitung wurden außerdem folgende Fachgutachten erstellt, deren Ergebnisse im Bericht zu den Umweltbelangen mit berücksichtigt wurden: • Verkehrsgutachten für den Bebauungsplan Nr. 971 zur Errichtung eines Parkhauses an der Universitätsklinik Aachen, BSV Büro für Stadt- und Verkehrsplanung Dr.- Ing. Reinhold Baier GmbH, Stand September 2017 • Prognose zum Schallimmissionsschutz „Neubau Parkhaus, Kullenhofstraße - Ecke Pariser Ring“, BFT Cognos GmbH, Stand 04.07.2017 • Landschaftspflegerischer Fachbeitrag / Grünordnungsplan (LFB/GOP) und Freiflächengestaltungsplan zum Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik -, Stadt Aachen, Stadtbezirk Laurensberg, Büro FSWLA Landschaftsarchitektur GmbH, Stand 12.10.2017 • Stellungnahme bezüglich der NO2 Kurzzeitemissionen, die bei Vollbelegung der geplanten Garage des Klinikums Aachen entstehen, TÜV Rheinland Energy GmbH, Stand 05.07.2017 • Geotechnischer Bericht vom 17.10.2016 über Baugrund und Gründung für Neubau eines Parkhauses an der Kullenhofstraße Ecke Pariser Ring, Kramm Ingenieure GmbH & Co. KG, Stand 17.10.2016 • Stadtklimatisches Kurzgutachten „B-Plan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik, B-Plan Nr. 977 -Kullenhofstraße / Neuenhofer Weg, B-Plan Nr. 1000 - Erweiterung Uniklinik: Modellrechnungen mit dem Kaltluftabflussmodell KLAM_21, Geographie RWTH Aachen University, Lehrstuhl- und Forschungsgebiet Physische Geographie und Klimatologie, Stand März 2017 • Fachbeitrag Artenschutzprüfung für den B-Plan 971 „Parkhaus Uniklinik“ und den B-Plan 1000 „Erweiterung Uniklinik“, Büro pro terra Büro für Vegetationskunde, Tier- & Landschaftsökologie, Februar 2017 5.4. Monitoring Nachteilige erhebliche Umweltauswirkungen, die unvorhergesehen erst nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes bekannt werden und die deshalb nicht Gegenstand der Umweltprüfung und der Abwägung sein konnten, können, da die Stadt Aachen derzeit kein umfassendes Umweltüberwachungs- und Beobachtungssystem betreibt, nicht permanent überwacht und erfasst werden. Die Stadt Aachen ist in diesem Zusammenhang auf Informationen der Fachbehörden bzw. der Bürger über nachteilige Umweltauswirkungen angewiesen. 5.5. Zusammenfassung Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde eine Umweltprüfung durchgeführt. In einem Verkehrsgutachten wurde nachgewiesen, dass sowohl der Kreisverkehr auf der Kullenhofstraße als auch die Abfertigungsanlagen des Parkhauses leistungsfähig sind, um die Verkehrsaufkommen verträglich abzuwickeln und um einen möglichen aufkommenden Rückstau in den Kreisverkehr auf der Kullenhofstraße zu verhindern. Von großer Bedeutung im Bebauungsplanverfahren ist die Betrachtung der Lärmauswirkungen durch das Vorhaben, da durch das Parkhaus Lärmbelastungen ausgelöst werden. Die maßgebenden Grenzwerte werden durch die Realisierung des Vorhabens eingehalten, wenn Süd-, West-, und Teile der Nordfassade des Parkhauses mit einem Schalldämmmaß von 20 dB(A) versehen werden. Zu diesem Ergebnis kommt das Schallschutzgutachten. Der landschaftspflegerische Fachbeitrag kommt zu dem Ergebnis, dass insgesamt 60 Bäume im Zuge der Realisierung des Vorhabens nicht erhalten bleiben können. 32 Bäume fallen davon unter die Baumschutzsatzung der Stadt Aachen. Ein Erhalt der 32 erfassten satzungsgeschützten Bäume ist nicht möglich, da die Baumstandorte für die Errichtung des Parkhauses sowie deren Zufahrt in Anspruch genommen werden. Innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 971 wären nach derzeitigem Planungsstand ca. 68 Ersatzbäume zu pflanzen. Der aktuelle Freiflächengestaltungsplan sieht innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - die Neupflanzung von 20 standortgeeigneten Seite 31 / 34 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Begründung zur öffentlichen Auslegung Fassung vom 24.10.2017 Bäumen vor. Für die nicht innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes nachweisbaren Ersatzpflanzungen ist ein monetärer Ausgleich zu leisten. Außerhalb des Bebauungsplangebietes sind baustellenbedingt aber auch baubedingt 2 weitere Bestandsbäume zu roden, wovon ein Baum unter die Baumschutzsatzung der Stadt Aachen fällt. Für diese betroffenen Bäume sind ca. 2 Ersatzbäume zu pflanzen sind. Außerhalb des Plangebietes, aber in unmittelbarer Nähe des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 971, sind nach derzeitigem Planungsstand an der östlichen Plangebietsgrenze ca. 18 Ersatzbäume zu pflanzen. Das Ergebnis der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung zeigt, dass die Planung einen Flächenwert von 2.092 Biotoppunkten aufweist. Durch die Planung wird insgesamt ein Biotoppunktedefizit von 2.346 Wertpunkten ausgelöst. Innerhalb der Gesamtliegenschaft der Universitätsklinik kann für den Biotopverlust von 2.346 Wertpunkten kein Ersatz geschaffen werden. Es werden externe Kompensationsmaßnahmen erforderlich. Die Ersatzmaßnahmen werden im städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan gesichert. Im Plangebiet kann die Versiegelung um 1.869 m² zunehmen. Nach dem derzeitigem Stand der Planung können auf einer Fläche von 3.683 m² Böden ohne Versiegelung im Plangebiet erhalten bleiben. Die Auswirkungen auf das Schutzgut Boden werden insgesamt als mittel eingeschätzt, da der durch das Vorhaben bedingte temporäre oder dauerhafte Verlust bzw. der Funktionsverlust vergleichsweise kleinflächig ist. Das HRB Klinikum wird seitens des Betreibers STAWAG auf Grundlage des DIN 19700-Nachweises (Bericht vom Mai 2016) umgebaut. Diese Umbau-/ Ertüchtigungsarbeiten werden voraussichtlich im ersten Halbjahr 2018 abgeschlossen sein. Wenn die aus dem DIN 19700-Nachweis resultierenden Umbau- und Ertüchtigungsarbeiten für das HRB Klinikum umgesetzt sind, und die Fertigstellung des Parkhauses im Plangebiet 971 nach dem ersten Halbjahr 2018 fertig sein wird, verfügt das HRB Klinikum über zusätzliche hydrologische Reserven, sodass dann eine Rückhaltung für das geplante Vorhaben nicht erforderlich wird. Dies zeigen die Berechnungen für den ertüchtigten Zustand des HRBs Klinikum. Das Klimagutachten kommt zu dem Ergebnis, dass mit der Inanspruchnahme der Flächen östlich der bestehenden Wohnheime für Personal der Uniklinik und für Studierende im Bereich des Kaltluftstromes eine Einschränkung des Kaltluftabflusses entsteht. Der bestehende Querschnitt zum Dorbachtal wird eingeengt. Das bisherige Planungsrecht des Bebauungsplanes Nr. 592, VIII Änderung schränkt diesen Querschnitt bereits heute ein. In der Folge der Einengung des Dorbachtals verändert sich der Kaltluftabfluss im Untersuchungsgebiet. Nach Ergebnissen des Gutachtens kommt es östlich und nördlich des Plangebietes zu Zunahmen des Kaltluftabflusses in Richtung Aachener Innenstadt und westlich und teils südlich kommt es zu Abnahmen des Kaltluftvolumenstroms in Richtung Uniklinik / Rabental. Das von der Reduzierung des Kaltluftabflusses betroffene Gebiet reicht nur wenig talabwärts des Uniklinikgeländes. Die Auswirkungen werden jedoch als nicht erheblich eingestuft. Durch die Umlenkung des Kaltluftvolumenstromes vor dem Parkhaus in Richtung Pariser Ring, besteht ein erhöhtes Aufnahmepotential von Verkehrsemissionen. Nach den Ergebnissen des Klimagutachtens ist dieses Potential unterhalb der Nachweisgrenze des Klimamodells. Die Auswirkungen können als nicht erheblich festgehalten werden. Die deutlichsten klimatologischen Auswirkungen werden, bedingt durch das Bauvorhaben zur Erweiterung der Uniklinik Aachen, im näheren Umfeld des Plangebietes durch die zusätzliche Versiegelung nachgewiesen. Dies betrifft vor allem die Flächen (Vorplatz, Parkplatz P2) nördlich der Kullenhofstraße sowie die Flächen westlich des Steinbergweges. In der Folge entsteht ein verringertes Abkühlungspotential für den Nahbereich der Uniklinik Aachen. Diese Auswirkungen sind Seite 32 / 34 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Begründung zur öffentlichen Auslegung Fassung vom 24.10.2017 jedoch bereits in geringen Abständen von der Bebauung nicht mehr relevant, da diese als nicht erheblich eingestuft worden sind. Im Zuge einer Stellungnahme zu den auftretenden NO2-Emissionen durch die kurzzeitige Befüllung / Entleerung des Parkhauses wurde nachgewiesen, dass die im Parkhaus entstehenden NO2 Emissionen durch ein- und ausfahrende Fahrzeuge kleiner sind, als in der TA Luft bzw. 39. BImSchV festgelegte Immissionskurzzeitwert für NO2. Mit der Errichtung des Vorhabens auf der heute als versiegelte mit Baumreihen erlebbaren Stellplatzfläche verändert sich das künftig wahrnehmbare Ortsbild- und Landschaftsbild deutlich. Durch die Realisierung des Vorhabens und vor allem durch das Volumen des Baukörpers wird die Wahrnehmbarkeit des Dorbachtals aus Richtung Vaalserquartier stark beeinträchtigt, obgleich das mehrgeschossige Gebäude von dem benachbarten Umfeld als eine neue bauliche Stadtkante erfahren wird, bei der die Qualität zum einen über eine ansprechende Fassadengestaltung erzielt werden soll und zum anderen eine landschaftsverträgliche Einbindung in den angrenzenden Landschaftsbereich des Dorbachtals angestrebt wird. Der Erhalt und die Neuanlage von Vegetationsflächen, d.h. Einzelbäumen im Wechsel mit offenen Wiesenflächen im unmittelbaren Umfeld zum Parkhaus ermöglicht eine verträgliche Einbindung. Die Zufahrt zum Parkhaus, die Fußwegeverbindung in Richtung Kullenhofstraße und das Parkhaus selbst werden beleuchtet und verursachen damit Lichtemissionen auf die Umgebung. Durch bestimmte Maßnahmen im Bereich der Beleuchtung werden nachteilige Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (u.a. geschlossene Westfassade), Tier (u.a. warmweiße LED-Lampen) und Landschaft (u.a. keine Abstrahlung von Lichtquellen in das Dorbachtal) verhindert. 6. Auswirkungen der Planung 6.1. Städtebauliche Auswirkungen Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - wird die planungsrechtliche Voraussetzung geschaffen, ein Parkhaus zu realisieren, welches als erster Baustein zur Baufeldfreimachung für den Neubau des ZentralOP unterhalb von Teilflächen der jetzigen Stellplatzfläche P2 liegt. Durch den Verlust einer Großzahl von Stellplätzen sind Ersatzkapazitäten notwendig, die in dem geplanten Parkhaus geschaffen werden sollen. Das geplante Parkhaus soll auf den bisherigen Stellplatzflächen des Studierendenwerkes entstehen und dabei auf acht Geschossen (9 Parkebenen) ca. 1.350 Stellplätze für Beschäftigte, Besucher und Patienten umfassen. Das neu geplante Parkhaus ersetzt auch die 192 Stellplätze des Studierendenwerkes im Plangebiet. Für die Realisierung des Parkhauses werden eine private Grünfläche sowie die bestehende Stellplatzanlage vor den Studierendenwohnheimen vollständig in Anspruch genommen. Durch die Nutzung der vorhandenen Stellplatzfläche vor dem Studierendenwohnheim wird der unbeplante Außenbereich westlich des Steinbergweges geschont. Im Planungsprozess sind auch andere Standortalternativen für die Errichtung des Parkhauses untersucht worden. Nach der Abwägung aller betroffenen Belange (Erweiterungsbedarf Campus Melaten, hohe Schutzanforderungen durch Wohnbebauung an der Kullenhofstraße, Klimaschutz und Gewässerschutz im Bereich des Dorbachtals, Landschaftsschutz und Bodenschutz auf den Flächen am Steinbergweg, Grünflächen zwischen Uniklinik und Gut Melaten mit Baumbestand) entstand die Planung eines einzelnen kompakten Parkhauses östlich der Personal- und Studierendenwohnheime. 6.2. Verkehrliche Auswirkungen Das geplante Parkhaus wird über die südliche Zu- und Abfahrt des Kreisverkehres auf der Kullenhofstraße an das öffentliche Straßennetz angebunden. Mit der Standortwahl des Parkhauses werden zusätzliche positive verkehrliche Effekte erzeugt. Durch die Realisierung des Parkhauses werden die Verkehre, unter anderem ausgelöst durch Mitarbeiter, Besucher und Patienten schon ab dem Kreisverkehr abgeleitet und die Kullenhofstraße insgesamt verkehrlich Seite 33 / 34 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Begründung zur öffentlichen Auslegung Fassung vom 24.10.2017 entlastet. Die bisherigen Quell- und Zielverkehre zur Stellplatzanlage P2 reduzieren sich. Mit einem Nachweis der Leistungsfähigkeit des Kreisverkehres ist der Verkehrsfluss und die Belastbarkeit des Kreisverkehres untersucht worden. Auch sind die Abfertigungsanlagen des neugeplanten Parkhauses ausreichend leistungsfähig, um einen Rückstau und eine daraus resultierende Einschränkung des Verkehrsflusses innerhalb des Kreisverkehres zu verhindern. 6.3. Umweltauswirkungen Die voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Planung wurden ermittelt und im Umweltbericht beschrieben und bewertet. Die Realisierung der Planung geht mit dem Verlust einer Grünfläche einher. Relevante Wegeverbindungen im Norden und Süden des Plangebietes zwischen Uniklinik Aachen einerseits und Dorbachtal andererseits bleiben erhalten. Durch die geplante Überbauung gehen lokal die entsprechenden Funktionen für den Naturhaushalt (Lebensraum für Tiere und Pflanzen, Bodenfunktionen, Versickerungseigenschaften, lokalklimatische Funktionen) verloren. Im Süden und Norden des Plangebietes kann ein Teil der bestehenden Vegetationsbestände erhalten bleiben. Im Zuge des Vorhabens werden auch neue Strukturen im Zuge der Freiraumplanung realisiert (u.a. Baumpflanzungen, Hecken, Pflanzflächen). Weitergehende Aspekte zum Bodenschutz in der Bauphase, zur Berücksichtigung der Baumschutzsatzung der Stadt Aachen sowie zur Niederschlagswasserbeseitigung durch Einleitung in den Dorbach werden im Rahmen des städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplan geregelt. Durch die Ergebnisse der Artenschutzprüfung sind keine erheblichen Auswirkungen auf planungsrelevante Tierarten zu erwarten. Durch die Lage des Parkhauses werden die Auswirkungen auf das Belüftungssystem Dorbach minimiert. Einer weiteren Einengung der Kaltluftschneise im Bereich des Dorbachtals soll so entgegengewirkt werden. Zur Vermeidung erheblicher Einwirkungen auf die benachbarte Wohnbebauung durch Immissionen wird für die betroffenen Fassaden des Vorhabens ein erforderliches Schalldämmmaß für Außenbauteile festgesetzt. Erhebliche Auswirkungen auf die benachbarte Wohnbebauung soll auch durch die Anlage der Zufahrt zum Parkhaus über die Ostseite des Baukörpers ausgeschlossen werden. 6.4. Planungsrechtliche Auswirkungen Der derzeit rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 592, VIII Änderung wird durch den Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - ersetzt. 7. Kosten Sämtliche entstehenden Planungskosten, die Kosten für die Baufeldfreimachung, der Neubau der Verkehrsflächen zur Erschließung des Parkhauses sowie die Kosten zur Herstellung des Parkhauses werden vom Vorhabenträger getragen. Kosten im Zusammenhang mit der Umsetzung des Bebauungsplanes ergeben sich für die Stadt Aachen nicht. Die Kostenübernahme aller erforderlichen Maßnahmen wird über den städtebaulichen Vertrag gesichert. 8. Städtebaulicher Vertrag Zur Umsetzung des Bebauungsplanes soll mit dem Vorhabenträger gemäß § 11 BauGB bis Satzungsbeschluss ein städtebaulicher Vertrag geschlossen werden, die die Inhalte des Projektes und die Verpflichtungen der Vertragsparteien festlegen. 9. Plandaten Gesamtplangebiet: Sondergebiet: davon überbaubare Fläche: öffentliche Verkehrsfläche: öffentliche Grünfläche: private Grünfläche: 13.200 m² 10.954 m² 4.717 m² 399 m² 710 m² 1.136 m² Seite 34 / 34 Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister Abwägungsvorschlag über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg für den Bereich zwischen Kullenhofstraße und Pariser Ring im Rahmen der öffentlichen Auslegung Lage des Plangebietes Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Abwägungsvorschlag Fassung vom 10.10.2017 Inhaltsverzeichnis Planungsrelevante Eingaben gem. § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan mit den entsprechenden Stellungnahmen der Verwaltung 1. E - Mail, vom 07.07.2016, eingegangen am 11.07.2016 .................................................................................. 4 2. E - Mail, vom 08.07.2016, eingegangen am 11.07.2016 .................................................................................. 7 3. E - Mail, vom 08.07.2016, eingegangen am 11.07.2016 .................................................................................. 9 4. E - Mail, vom 11.07.2016, eingegangen am 11.07.2016 ................................................................................ 12 5. E - Mail, vom 13.07.2016, eingegangen am 14.07.2016 ................................................................................ 14 6. E - Mail, vom 14.07.2016, eingegangen am 18.07.2016 ................................................................................ 15 7. Niederschrift der Abendveranstaltung, vom 28.06.2016, im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - ................................................................................................. 17 8. Niederschrift der Abendveranstaltung, vom 17.11.2016, im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplan Nr. 1000 - Erweiterung Uniklinik -........................................................................................... 25 2 / 27 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Abwägungsvorschlag Fassung vom 10.10.2017 Vorwort Die in der Abwägung beantworteten Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (27.06.2016 08.07.2016) gemäß § 3 Abs. 1 BauGB umfassen ausschließlich die Stellungnahmen bzw. die Teile der Stellungnahmen, welche Bezug zum Parkhaus Uniklinik und damit zum Bebauungsplanverfahren Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - haben. Die Stellungnahmen, die den Masterplan betreffen, werden in den Bebauungsplanverfahren Nr. 977 - Kullenhofstraße / Neuenhofer Weg -, Nr. 1000 N - Erweiterung Uniklinik - und Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - beantwortet. Bei der Anhörungsveranstaltung zum Bebauungsplan Nr. 1000 - Erweiterung Uniklinik - wurden ebenfalls Fragen zur Parkhausplanung gestellt. Diese werden deshalb in die Abwägung aufgenommen. 3 / 27 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Abwägungsvorschlag Fassung vom 10.10.2017 1. E - Mail, vom 07.07.2016, eingegangen am 11.07.2016 4 / 27 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Abwägungsvorschlag Fassung vom 10.10.2017 Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 1: zu 1. (Masterplan) Die Wahl des Standortes für das Parkhaus ergab sich nach Analyse von zur Verfügung stehenden Flächen, die im Umkreis des UKA genutzt werden können. Die verkehrliche Abwicklung und die Erreichbarkeit der Uniklinik, die ökologischen Auswirkungen und die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens waren die Kriterien der Standortsuche. Eine Standortalternative war die Fläche westlich des Steinbergweges. Diese Fläche steht sowohl aus ökologischen Gründen (Bodenschutz) als auch aus rechtlichen Gründen (Ausgleichsfläche für Campus Melaten) und aus Gründen des Denkmalschutzes nicht zur Verfügung. Zumindest als temporäre Lösung wurde auch die Nutzung des P&R-Platzes Westfriedhof, Eingang Vaalser Straße sowie die Nutzung des RWTH-Parkhauses an der Forckenbeckstraße geprüft, allerdings ist die Entfernung zur Uniklinik zu groß. Eine weitere Alternative war die Errichtung von zwei Parkhäusern zwischen dem Personalwohnheim am Neuenhofer Weg, der Kullenhofstraße und der Valkenburger Straße. Dem Vorteil der schnelleren verkehrlichen Abwicklung sowie der niedrigeren Gebäudehöhe steht die stadtklimatische Anforderung gegenüber, die die weitgehende Freihaltung des Dorbachtals fordert. Vollständige oder teilweise Unterkellerungen der neuen Gebäude und die Bereitstellung von Tiefgaragenstellplätzen bleiben als eine Lösung im weiteren Verfahren bestehen, decken jedoch nicht den notwendigen Bedarf während der Bauphase ab. Die Abwägung von Naturschutzbelangen, Denkmalschutzbelangen, dem Erweiterungsbedarf der Uniklinik und der verkehrlichen Abwicklung begründete den jetzigen Standort des Parkhauses. Im Bauleitplanungsverfahren wurden Gutachten erstellt, die das Planvorhaben hinsichtlich unterschiedlicher Belange (Umwelt, Verkehr, Lärm, Klima etc.) untersuchen. Ein solches Gutachten ist der geotechnische Bericht (Kramm Ingenieure, 10/2017). Der geotechnische Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass im Wesentlichen von einem mäßig tragfähigen, sandig-mergeligen Boden ausgegangen wird. Das Bauwerk kann daher mit herkömmlicher Flachgründung (Streifenfundamenten) gegründet werden. Bodenverbessernde Maßnahmen sind im Bereich der Verkehrsflächen notwendig. Zusätzlich weist das Bodengutachten auf die Empfindlichkeit von freigelegten, sandig-mergeligen Bodenschichten gegenüber Regen und Nutzungen hin. Baugrube, Baufeld sowie die Baustraßen sind entsprechend während der Baumaßnahmen zu schützen. Vor Beginn der Baumaßnahme sind daher eine befestigte Baustraße und Nebenflächen herzustellen. Das Gutachten stellt demnach fest, dass bei Berücksichtigung der empfohlenen Maßnahmen, das Vorhaben realisiert werden kann. Die übrigen Einwände zum Masterplan betreffen nicht das Bebauungsplanverfahren Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik und sind somit kein Bestandteil dieser Abwägung. Die Stellungnahmen werden in den jeweiligen Bebauungsplanverfahren abgewogen. Abwägungsvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt, die Stellungnahme zurückzuweisen. 5 / 27 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Abwägungsvorschlag Fassung vom 10.10.2017 zu 1. (Parkhaus) Im Parkhaus werden primär Stellplätze für Mitarbeiter der Uniklinik und die anwohnenden Studenten angeboten. Auch Patienten und Besucher können das Parkhaus nutzen. Weitere Stellplatzflächen enthält der neu gestaltete Vorplatz. Für Patienten und Besucher besteht zusätzlich die Möglichkeit, die Restflächen der Stellplatzfläche P2 zu nutzen. zu 2. (Parkhaus ) Die gute Erreichbarkeit des Parkhauses war ein wichtiges Kriterium bei der Standortsuche. Der Standort Kullenhofstraße / Neuenhofer Weg liegt dem Haupteingang im Vergleich mit den anderen möglichen Standorten am nächsten. Die durchschnittliche Entfernung vom Stellplatz zum Haupteingang ist im Bestand (P1 / P2) vergleichbar mit der Planung (Parkhaus Kullenhofstraße). Abwägungsvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Die Verwaltung empfiehlt, die Stellungnahme zurückzuweisen. 6 / 27 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Abwägungsvorschlag Fassung vom 10.10.2017 2. E - Mail, vom 08.07.2016, eingegangen am 11.07.2016 7 / 27 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Abwägungsvorschlag Fassung vom 10.10.2017 Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 2: § 13a-Verfahren nach BauGB Im Rahmen der Vorprüfung der Umweltbelange wurde entschieden, dass der B-Plan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik nicht nach § 13a BauGB aufgestellt werden soll. Das UVP-Gesetz formuliert zwar keine UVP-Pflicht für Parkhäuser, aber für Parkplätze. Da die Betroffenheit einiger Umweltbelange (Klimaschutz, Lärm) gegeben ist, wird in diesem Verfahren eine Umweltprüfung mit formalem Umweltbericht durchgeführt. Freifläche Der bestehende B-Plan Nr. 592 Vaalser Straße / Gut Kullen, VIII. Änderung sieht in den textlichen Festsetzungen unter Nr. 11 Absatz 2 Satz 1 eine Obstwiese vor. Auf dieser Obstwiese soll der vorhandene Baumbestand von vier Bäumen um weitere 26 Bäume erweitert werden, dies ist bis heute nicht geschehen. Die Freifläche ist jedoch keine festgesetzte Ausgleichsfläche, sondern lediglich eine Grünfläche. Die Überplanung einer Ausgleichsfläche ist grundsätzlich nicht rechtswidrig. Bauleitplanung schafft immer neues Planrecht. Dabei sind Ausgleichsflächen angemessen zu berücksichtigen und zu ersetzen. Die übrigen Einwände betreffen nicht das Bebauungsplanverfahren Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - und sind somit kein Bestandteil dieser Abwägung. Die Stellungnahmen werden in den jeweiligen Bebauungsplanverfahren abgewogen. Abwägungsvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt, der Eingabe zu folgen. Die Verwaltung empfiehlt, die Stellungnahme zurückzuweisen. 8 / 27 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Abwägungsvorschlag Fassung vom 10.10.2017 3. E - Mail, vom 08.07.2016, eingegangen am 11.07.2016 9 / 27 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Abwägungsvorschlag Fassung vom 10.10.2017 10 / 27 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Abwägungsvorschlag Fassung vom 10.10.2017 Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 3: zu 1c (Standort Parkhaus) Das Plangebiet ist das Abwägungsergebnis einer Standortsuche für das Parkhaus. Wenn der Standort westlich des Steinbergwegs gewählt worden wäre, wäre dieser selbstverständlich zum Plangebiet geworden. Die Tatsache, dass die Flächen westlich des Steinbergwegs festgesetzte Ausgleichsflächen sind, wurde in der Abwägung der Standorte berücksichtigt und führte dazu, dass dieser Standort ausgeschlossen wurde. Die übrigen Einwände betreffen nicht das Bebauungsplanverfahren Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - und sind somit kein Bestandteil dieser Abwägung. Die Stellungnahmen werden in den jeweiligen Bebauungsplanverfahren abgewogen. Abwägungsvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt, die Eingabe zur Kenntnis zu nehmen. 11 / 27 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Abwägungsvorschlag Fassung vom 10.10.2017 4. E - Mail, vom 11.07.2016, eingegangen am 11.07.2016 12 / 27 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Abwägungsvorschlag Fassung vom 10.10.2017 Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 4: Umweltverträglichkeit Im Rahmen der Vorprüfung der Umweltbelange wurde entschieden, dass der B-Plan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik nicht nach § 13a BauGB aufgestellt werden soll. Das UVP-Gesetz formuliert zwar keine UVP-Pflicht für Parkhäuser, aber für Parkplätze. Da die Betroffenheit einiger Umweltbelange (Klimaschutz, Lärm) gegeben ist, hat sich die Stadt entschieden, in diesem Fall die Umweltprüfung mit formalem Umweltbericht durchzuführen. Freifläche Der bestehende B-Plan Nr. 592 Vaalser Straße / Gut Kullen, VIII. Änderung sieht in den textlichen Festsetzungen unter Nr. 11 Absatz 2 Satz 1 eine Obstwiese vor. Auf dieser Obstwiese soll der vorhandene Baumbestand von vier Bäumen um weitere 26 Bäume erweitert werden, dies ist bis heute nicht geschehen. Die Freifläche ist keine festgesetzte Ausgleichsfläche, sondern lediglich eine Grünfläche. Die Überplanung einer Ausgleichsfläche ist grundsätzlich nicht rechtswidrig. Bauleitplanung schafft immer neues Planrecht. Dabei sind Ausgleichsflächen angemessen zu berücksichtigen und zu ersetzen. Die übrigen Einwände betreffen nicht das Bebauungsplanverfahren Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - und sind somit kein Bestandteil dieser Abwägung. Die Stellungnahmen werden in den jeweiligen Bebauungsplanverfahren abgewogen. Abwägungsvorschlag: Der Verwaltung empfiehlt, der Eingabe zu folgen. Die Verwaltung empfiehlt, die Eingabe zurückzuweisen. 13 / 27 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Abwägungsvorschlag Fassung vom 10.10.2017 5. E - Mail, vom 13.07.2016, eingegangen am 14.07.2016 Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 5 : Masterplan (Baustellenzufahrt) Die Einwände betreffen nicht das Bebauungsplanverfahren Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - und sind somit kein Bestandteil dieser Abwägung. Die Stellungnahmen werden in den jeweiligen Bebauungsplanverfahren abgewogen. 14 / 27 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Abwägungsvorschlag Fassung vom 10.10.2017 6. E - Mail, vom 14.07.2016, eingegangen am 18.07.2016 15 / 27 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Abwägungsvorschlag Fassung vom 10.10.2017 Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 6 : Standortwahl Die Wahl des Standortes für das Parkhaus ergab sich nach Analyse von zur Verfügung stehenden Flächen, die im Umkreis des UKA genutzt werden können. Das Parkhaus der RWTH an der Forckenbeckstraße hat nicht die Kapazität, den Stellplatzbedarf für die Erweiterung der Uniklinik zu decken. Auch wenn es derzeit nicht ausgelastet zu sein scheint, kann es nicht ca. 1.350 Stellplätze bereithalten. Der vorgeschlagene Standort nördlich des RWTH-Parkhauses steht nicht zur Verfügung. Die übrigen Einwände betreffen nicht das Bebauungsplanverfahren Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - und sind somit kein Bestandteil dieser Abwägung. Die Stellungnahmen werden in den jeweiligen Bebauungsplanverfahren abgewogen. Abwägungsvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt, die Eingabe zurückzustellen. 16 / 27 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Abwägungsvorschlag Fassung vom 10.10.2017 7. Niederschrift der Abendveranstaltung, vom 28.06.2016, im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - 17 / 27 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Abwägungsvorschlag Fassung vom 10.10.2017 18 / 27 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Abwägungsvorschlag Fassung vom 10.10.2017 19 / 27 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Abwägungsvorschlag Fassung vom 10.10.2017 20 / 27 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Abwägungsvorschlag Fassung vom 10.10.2017 21 / 27 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Abwägungsvorschlag Fassung vom 10.10.2017 Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 7: B-Plan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik Bebauungsplanverfahren / § 13a-Verfahren nach BauGB Im Rahmen der Vorprüfung der Umweltbelange wurde entschieden, dass der B-Plan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik nicht nach § 13a BauGB aufgestellt werden soll. Das UVP-Gesetz formuliert zwar keine UVP-Pflicht für Parkhäuser, aber für Parkplätze. Da die Betroffenheit einiger Umweltbelange (Klimaschutz, Lärm) gegeben ist, hat sich die Stadt entschieden, in diesem Fall die Umweltprüfung mit formalem Umweltbericht durchzuführen. Bebauungsplanverfahren / Planungshoheit der Kommune Der Bebauungsplan wird durch die Gemeinde als Satzung (Ortsgesetz) beschlossen. In diesem Fall soll für die Realisierung eines Parkhauses Baurecht geschaffen werden. Der Bebauungsplan wird in enger Abstimmung mit den zuständigen Fachbereichen erarbeitet sowie durch die Ausschüsse der Stadt Aachen beschlossen. Die Planungshoheit obliegt der Stadt Aachen. Parkhaus / Gebäudehöhe Der städtebauliche Entwurf sieht im Plangebiet ein achtgeschossiges Parkhaus vor, das als Solitärgebäude realisiert werden soll. Zum Dorbachtal hin fällt das Baufeld um ein Geschoss ab, wodurch das Gebäude talseitig bündig im Gelände platziert wird und sich hangseitig entsprechend in das Gelände um ein Geschoss gräbt, das bedeutet, dass die acht Geschosse nur talseitig wahrnehmbar sind. Über die Angabe einer maximalen zulässigen Höhe über NHN wird eine absolute Höhenbeschränkung festgesetzt. Für das Parkhaus werden vier maximale Gebäudehöhen festgesetzt. Es werden Höhenbeschränkungen von 231,00 m ü. NHN, 232,00 m ü. NHN, 232,00 m ü. NHN und 235,00 m ü. NHN festgesetzt, so dass sich der Neubau in die umgebende Bebauungsstruktur (benachbarte Wohnbebauung, Bestandsgebäude Uniklinik Aachen) einpasst. Die Gebäudehöhen der Nachbarbebauung werden damit unterschritten. Die Höhenfestsetzung dient unter anderem dem Schutz der benachbarten Bebauung. Die Festsetzung ermöglicht eine Gebäudehöhe von 25 m. Maßgeblich für die Festsetzung der Gebäudehöhen ist die benachbarte Bebauung bestehend aus den Studierendenwohnheimen (XV Geschosse) sowie dem Schwesternwohnheim der Uniklinik Aachen (VII - XII Geschosse). Das derzeitige Planungsrecht innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 592, VIII Änderung setzt für ein Baufenster eine maximale Gebäudehöhe von 224,6 m ü. NN fest, was einer Höhe von 17,5 m über der Geländeoberkante entspricht. Südlich im Plangebiet ist ein Baufenster festgesetzt, das eine maximale Gebäudehöhe von 225,6 m ü. NN zulässt, was einer Höhe von 18,5 m über der Geländeoberkante entspricht. Mit der Errichtung des Parkhauses auf einer heute als versiegelte mit Baumreihen erlebbaren Stellplatzfläche verändert sich das wahrnehmbare Ortsbild. Das mehrgeschossige Gebäude wird von dem benachbarten Umfeld als eine neue bauliche Stadtkante erfahren, bei der die Qualität zum einen über eine ansprechende Fassadengestaltung erzielt werden soll, zum anderen eine landschaftsverträgliche Einbindung in den angrenzenden Landschaftsbereich des Dorbachtals angestrebt wird. Der Erhalt und die Neuanlage von Vegetationsflächen, d.h. Einzelbäumen im Wechsel mit offenen Wiesenflächen im unmittelbaren Umfeld zum Parkhaus ermöglicht eine verträgliche Einbindung. Die geplante Baumreihe entlang der westlichen Parkhausfassade übernimmt gliedernde Funktion gegenüber den nach Westen angrenzenden vorhandenen Stellplatzflächen und vorhandenen Gebäuden. Der Siegerentwurf des durchgeführten Fassadenwettbewerbes sieht die Integration des kompakten Baukörpers in die Landschaft der Kullenhofstraße vor. Dies geschieht mithilfe einer leichten, farbigen, transparenten Lamellenfassade. Der Siegerentwurf wird im Zuge der weiteren Realisierung der Hochbauplanung gestalterisch umgesetzt und über eine Gestaltungssatzung und den städtebaulichen Vertrag gesichert. 22 / 27 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Abwägungsvorschlag Fassung vom 10.10.2017 Parkhaus / Standort des Parkhauses Die Wahl des Standortes für das Parkhaus ergab sich nach Analyse von zur Verfügung stehenden Flächen, die im Umkreis des UKA genutzt werden können. Die verkehrliche Abwicklung und die Erreichbarkeit der Uniklinik, die ökologischen Auswirkungen und die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens waren die Kriterien der Standortsuche. Eine Standortalternative war die Fläche westlich des Steinbergweges. Diese Fläche steht sowohl aus ökologischen Gründen (Bodenschutz) als auch aus rechtlichen Gründen (Ausgleichsfläche für Campus Melaten) und aus Gründen des Denkmalschutzes nicht zur Verfügung. Zumindest als temporäre Lösung wurde auch die Nutzung des P&R-Platzes Westfriedhof, Eingang Vaalser Straße sowie die Nutzung des RWTH-Parkhauses an der Forckenbeckstraße geprüft, allerdings ist die Entfernung zur Uniklinik zu groß. Eine weitere Alternative war die Errichtung von zwei Parkhäusern zwischen dem Personalwohnheim am Neuenhofer Weg, der Kullenhofstraße und der Valkenburger Straße. Dem Vorteil der schnelleren verkehrlichen Abwicklung sowie der niedrigeren Gebäudehöhe steht die stadtklimatische Anforderung gegenüber, die die weitgehende Freihaltung des Dorbachtals fordert. Vollständige oder teilweise Unterkellerungen der neuen Gebäude und die Bereitstellung von Tiefgaragenstellplätzen bleiben als eine Lösung im weiteren Verfahren bestehen, decken jedoch nicht den notwendigen Bedarf während der Bauphase ab. Die Abwägung von Naturschutzbelangen, Denkmalschutzbelangen, dem Erweiterungsbedarf der Uniklinik und der verkehrlichen Abwicklung begründete den jetzigen Standort des Parkhauses. Im weiteren Bauleitplanungsverfahren werden Gutachten erstellt, die das Planvorhaben hinsichtlich unterschiedlicher Belange (Umwelt, Verkehr, Lärm, Klima etc.) untersuchen. Ein solches Gutachten ist der geotechnische Bericht. Der geotechnische Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass im Wesentlichen von einem mäßig tragfähigen, sandig-mergeligen Boden ausgegangen wird. Das Bauwerk kann daher mit herkömmlicher Flachgründung (Streifenfundamenten) gegründet werden. Bodenverbessernde Maßnahmen sind im Bereich der Verkehrsflächen notwendig. Zusätzlich weist das Bodengutachten auf die Empfindlichkeit von freigelegten, sandig-mergeligen Bodenschichten gegenüber Regen und Nutzungen hin. Baugrube, Baufeld sowie die Baustraßen sind entsprechend während der Baumaßnahmen zu schützen. Vor Beginn der Baumaßnahme sind daher eine befestigte Baustraße und Nebenflächen herzustellen. Parkhaus / Immissionen (Licht & Lärm) Im Zuge des B-Plan-Verfahrens wurden mit einem Schallschutzgutachten die Auswirkungen des Vorhabens auf westlich des Plangebietes betroffene Wohnbebauung untersucht. Im Ergebnis wird die westliche, südliche und Teile der nördlichen Fassade des Parkhauses komplett geschlossen, um den Nachweis der gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse für die angrenzende Wohnbevölkerung zu erreichen. Dazu müssen die geschlossenen Außenwände der West-, Süd- und Nordfassade ein Schalldämmmaß von mindestens R’w,res ≥ 20 dB nach DIN 4109 aufweisen. Lärmauswirkungen durch die Baumaßnahmen u.a. auch durch die Baumaßnahmen für die Errichtung des Parkhaues sind hinzunehmen. Auf der Ebene der Baugenehmigungen werden Regelungen zu Arbeitszeiten usw. zur Berücksichtigung des Schallschutzes getroffen. Parkhaus / Falschparker Falschparker auf Feuerwehrzufahrten sind beim Ordnungsamt der Stadt Aachen zu melden und werden durch die Behörde konsequent abgeschleppt. 23 / 27 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Abwägungsvorschlag Fassung vom 10.10.2017 Parkplatz / Verlust von kostenfreien Stellplätzen Im Parkhaus werden ca. 1.350 Stellplätze für Mitarbeiter, Patienten und Besucher der Uniklinik angeboten. Dazu zählen auch Ersatzstellplätze für das Studierendenwerk innerhalb des Parkhauses, die durch die Realisierung des Vorhabens überplant werden. Entlang der Westseite des Parkhauses verläuft die Zufahrt zum Studierendenwerk. Begleitend zu dieser Erschließungsstraße werden 24 private Stellplätze für PKWs und 6 Stellplätze für Motorräder angeboten, um den Bedarf für den ruhenden Verkehr zu decken. Im weiteren Verlauf nach Süden werden in der gleichen Flucht ein neuer Müllstandort und zwei Doppelgaragen errichtet. Angedient werden diese über die oben genannte Erschließungsstraße der benachbarten Wohngebäude und den neu geplanten Wendehammer. Der Wendehammer ist zudem Bestandteil der Feuerwehrumfahrt und kann somit auch von größeren wie Transportern / Umzugswagen genutzt werden. Parkplatz / Ersatzstellplätze während der Bauzeit Durch die Realisierung des Bauvorhabens werden die Stellplätze des Studierendenwerkes in Anspruch genommen. Während der Bauzeit ist ein temporäres Angebot für Ersatzstellplätze zu schaffen. Das Konzept befindet sich aktuell in Abstimmung zwischen den Beteiligten. Parkplatz / Beteiligung der Studenten an Verhandlungen Dieser Einwand ist intern beim Studierendenwerk zu klären. Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung und im Zuge der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes werden die Studenten formal beteiligt. Neuenhofer Weg, Kullenhofstraße / Wegeführung Parkhaus - Uniklinik Die Wegeführung vom Parkhaus in Richtung Uniklinik Aachen wird über einen großzügigen Seitenraum im südlichen Bereich der Kullenhofstraße verträglich und verkehrssicher abgewickelt. Die Kullenhofstraße wird über eine breite Querung gequert. Die übrigen Fragen und Eingaben aus der Niederschrift zur Abendveranstaltung des Bebauungsplanes Nr. 971 im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sind kein Bestandteil in diesem Verfahren und für den Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - nicht von Belang. Die übrigen Eingaben und Fragen sind Bestandteil der Abwägung im Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 1000 N - Erweiterung Uniklinik -, zum Bebauungsplan Nr. 1000 S bzw. zum Bebauungsplan Nr. 977 - Kullenhofstraße / Neuenhofer Weg -. Abwägungsvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt, die Eingabe zur Verfahrenswahl des Bebauungsplanes und zur Planungshoheit der Stadt Aachen zur Kenntnis zu nehmen. Die Verwaltung empfiehlt, die Eingabe zu Gebäudehöhen zurückzuweisen. Die Verwaltung empfiehlt, der Eingabe zum alternativen Standort des Parkhaueses zurückzuweisen. Die Verwaltung empfiehlt, die Eingabe zu den Immissionen zur Kenntnis zu nehmen. Die Verwaltung empfiehlt, die Eingabe zu Falschparkern im Bereich von Feuerwehrzufahrten zur Kenntnis zu nehmen. Die Verwaltung empfiehlt, der Eingabe zu den Ersatzstellplätzen für Pkws und Motorräder für das Studierendenwerk zu folgen. Die Parkhausplanung sieht die Ersatzstellplätze vor. Die Verwaltung empfiehlt, die Eingabe zur Beteiligung der Studierenden zur Kenntnis zu nehmen. Die Verwaltung empfiehlt, die Eingabe zur Wegeführung vom Parkhaus zur Uniklinik Aachen zur Kenntnis zu nehmen. 24 / 27 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Abwägungsvorschlag Fassung vom 10.10.2017 8. Niederschrift der Abendveranstaltung, vom 17.11.2016, im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplan Nr. 1000 - Erweiterung Uniklinik - 25 / 27 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Abwägungsvorschlag Fassung vom 10.10.2017 26 / 27 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Abwägungsvorschlag Fassung vom 10.10.2017 Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 8: Parkhaus Das aktuelle städtebauliche Konzept zum Parkhaus sieht Stellplatzkapazitäten in Höhe von ca. 1.350 Stellplätzen vor. Ersatzpflanzungen Die unter Baumschutz stehenden Bäume werden bei Fällung durch Ausgleichsmaßnahmen in Form von Ersatzpflanzungen oder Ausgleichszahlungen ersetzt. Im Rahmen der Realisierung des Vorhabens ist begleitend zum Parkhaus, von Wegen sowie Erschließungsflächen die Neuanpflanzung von Bäumen geplant. Die Sicherung der geplanten Neupflanzungen (Bäume / Gehölze) wird über die Gestaltungssatzung zum Bebauungsplan erfolgen. Im Zuge der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung im Umweltbericht zum Bebauungsplan wird der Bedarf an Ausgleich ermittelt. Die Sicherung des Ausgleiches erfolgt im städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan. Die übrigen Fragen und Eingaben aus der Niederschrift zur Abendveranstaltung des Bebauungsplanes Nr. 1000 im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sind kein Bestandteil in diesem Verfahren und für den Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - nicht von Belang. Die übrigen Eingaben und Fragen sind Bestandteil der Abwägung im Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 977 - Kullenhofstraße / Neuenhofer Weg - bzw. zum Bebauungsplan Nr. 1000 N Erweiterung Uniklinik - oder wurden in der Abwägung zum Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik abgewogen. Abwägungsvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt, die Eingabe zu den Stellplatzkapazitäten im Parkhaus zur Kenntnis zu nehmen. Die Verwaltung empfiehlt, die Eingabe zu den Ersatzpflanzungen zur Kenntnis zu nehmen. 27 / 27 Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister Abwägungsvorschlag über die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg für den Bereich zwischen Kullenhofstraße und Pariser Ring im Rahmen der öffentlichen Auslegung Lage des Plangebietes Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Abwägungsvorschlag Fassung vom 18.10.2017 Inhaltsverzeichnis Planungsrelevante Eingaben gem. § 4 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan mit den entsprechenden Stellungnahmen der Verwaltung 1. LVR - Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, vom 11.07.2016, eingegangen am 12.07.2016 ........... 3 2. Landesbetrieb Straßenbau NRW, vom 27.06.2016, eingegangen am 29.06.2016 ........................................ 5 3. Bezirksregierung Düsseldorf, vom 18.07.2016 ............................................................................................... 7 4. LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland, vom 19.08.2016 ......................................................................... 9 5. Bezirksregierung Köln, vom 18.08.2016, eingegangen am 29.08.2016 ....................................................... 15 6. Stadt Aachen, Fachbereich Umwelt - Untere Wasserbehörde, vom 11.06.2016 ........................................ 20 7. Bauverwaltung, vom 11.06.2016 .................................................................................................................... 26 2 / 27 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Abwägungsvorschlag Fassung vom 18.10.2017 1. LVR - Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, vom 11.07.2016, eingegangen am 12.07.2016 3 / 27 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Abwägungsvorschlag Fassung vom 18.10.2017 Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 1: B-Plan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik Die Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und, soweit erforderlich, im weiteren Verfahren berücksichtigt. In den städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan wird ein Hinweis zum Umgang mit Bodendenkmälern aufgenommen. Abwägungsvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt, der Eingabe zu folgen. 4 / 27 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Abwägungsvorschlag Fassung vom 18.10.2017 2. Landesbetrieb Straßenbau NRW, vom 27.06.2016, eingegangen am 29.06.2016 5 / 27 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Abwägungsvorschlag Fassung vom 18.10.2017 Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 2: B-Plan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik Durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes zur überbaubaren Grundstücksfläche wird gewährleistet, dass der Mindestabstand zur L 260 eingehalten wird. Bei der Planung eines Parkhauses sind die durch die L 260 verursachten Lärmimmissionen nicht relevant. Insofern können auch keine Ansprüche gegenüber der Straßenbauverwaltung auf aktiven und / oder passiven Lärmschutz oder ggf. erforderliche Maßnahmen der Schadstoffausbreitung entstehen. Sonstige Verkehrsemissionen wie Staub, Abgase, Sprühfahnen und Spritzwasser sind in Nachbarschaft zu Verkehrsflächen generell üblich und bedürfen keines zusätzlichen Hinweises. Abwägungsvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt, die Eingabe zur Kenntnis zu nehmen. 6 / 27 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Abwägungsvorschlag Fassung vom 18.10.2017 3. Bezirksregierung Düsseldorf, vom 18.07.2016 7 / 27 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Abwägungsvorschlag Fassung vom 18.10.2017 Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 3: B-Plan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik Der Hinweis zur Vermeidung evtl. Beeinträchtigung des Hubschrauberlandeplatzes wird in den städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan aufgenommen. Die übrigen Einwände betreffen nicht das Bebauungsplanverfahren Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - und sind somit kein Bestandteil dieser Abwägung. Die Stellungnahmen werden im jeweiligen Bebauungsplanverfahren abgewogen. Abwägungsvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt, der Eingabe in Bezug auf den Hinweis zu folgen. 8 / 27 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Abwägungsvorschlag Fassung vom 18.10.2017 4. LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland, vom 19.08.2016 9 / 27 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Abwägungsvorschlag Fassung vom 18.10.2017 10 / 27 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Abwägungsvorschlag Fassung vom 18.10.2017 11 / 27 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Abwägungsvorschlag Fassung vom 18.10.2017 12 / 27 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Abwägungsvorschlag Fassung vom 18.10.2017 13 / 27 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Abwägungsvorschlag Fassung vom 18.10.2017 Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 4: B-Plan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik Die Stellungnahme bestätigt, dass durch das geplante Vorhaben keine gravierende Beeinträchtigung des Baudenkmals entsteht. Durch die Festsetzung einer maximalen Gebäudehöhe wird zudem sichergestellt, dass das Parkhaus das benachbarte Studierendenwohnheim nicht überragen wird. Darüber hinaus wurde zur Qualitätssicherung ein Fassadenwettbewerb durchgeführt. Über eine Gestaltungssatzung und den städtebaulichen Vertrag werden die Qualitäten des Siegerentwurfes gesichert. Durch die Überprüfung von Blickachsen in Richtung Uniklinik Aachen ist die Verträglichkeit des Vorhabens sichergestellt worden. Das Ergebnis der Überprüfung mit den entsprechenden Unterlagen wurde dem Landschaftsverband Rheinland zur Verfügung gestellt. Mit der Realisierung des Parkhauses entsteht keine gravierende Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes des Baudenkmals. Die übrigen Einwände betreffen nicht das Bebauungsplanverfahren Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - und sind somit kein Bestandteil dieser Abwägung. Die Stellungnahmen werden im jeweiligen Bebauungsplanverfahren abgewogen. Abwägungsvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt, die Eingabe zur Kenntnis zu nehmen. 14 / 27 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Abwägungsvorschlag Fassung vom 18.10.2017 5. Bezirksregierung Köln, vom 18.08.2016, eingegangen am 29.08.2016 15 / 27 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Abwägungsvorschlag Fassung vom 18.10.2017 16 / 27 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Abwägungsvorschlag Fassung vom 18.10.2017 17 / 27 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Abwägungsvorschlag Fassung vom 18.10.2017 18 / 27 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Abwägungsvorschlag Fassung vom 18.10.2017 Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 5: B-Plan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik Die Stellungnahme bestätigt, dass durch das geplante Vorhaben keine gravierende Beeinträchtigung des Baudenkmals entsteht. Durch die Festsetzung einer maximalen Gebäudehöhe wird zudem sichergestellt, dass das Parkhaus das benachbarte Studierendenwohnheim nicht überragen wird. Darüber hinaus wurde zur Qualitätssicherung ein Fassadenwettbewerb durchgeführt. Über eine Gestaltungssatzung und den städtebaulichen Vertrag werden die Qualitäten des Siegerentwurfes gesichert. Durch die Überprüfung von Blickachsen in Richtung Uniklinik Aachen ist die Verträglichkeit des Vorhabens sichergestellt worden. Das Ergebnis der Überprüfung mit den entsprechenden Unterlagen wurde der Bezirksregierung zur Verfügung gestellt. Mit der Realisierung des Parkhauses entsteht keine gravierende Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes des Baudenkmals. Die übrigen Einwände betreffen nicht das Bebauungsplanverfahren Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - und sind somit kein Bestandteil dieser Abwägung. Die Stellungnahmen werden im jeweiligen Bebauungsplanverfahren abgewogen. Abwägungsvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt, die Eingabe zur Kenntnis zu nehmen. 19 / 27 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Abwägungsvorschlag Fassung vom 18.10.2017 6. Stadt Aachen, Fachbereich Umwelt - Untere Wasserbehörde, vom 11.06.2016 20 / 27 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Abwägungsvorschlag Fassung vom 18.10.2017 21 / 27 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Abwägungsvorschlag Fassung vom 18.10.2017 22 / 27 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Abwägungsvorschlag Fassung vom 18.10.2017 23 / 27 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Abwägungsvorschlag Fassung vom 18.10.2017 24 / 27 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Abwägungsvorschlag Fassung vom 18.10.2017 Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 6: B-Plan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik Die Anregungen und Hinweise sind im bisherigen Verfahren berücksichtigt worden. Es wurde ein Entwässerungskonzept erarbeitet und ein Baugrundgutachten vorgelegt. Die Ergebnisse sind im Umweltbericht dargestellt. Abwägungsvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt, der Eingabe zu folgen. 25 / 27 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Abwägungsvorschlag Fassung vom 18.10.2017 7. Bauverwaltung, vom 11.06.2016 26 / 27 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Abwägungsvorschlag Fassung vom 18.10.2017 Stellungnahme der Verwaltung zu Nr.7: B-Plan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik Die Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und ein Hinweis in den städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan aufgenommen. Abwägungsvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt, der Eingabe zu folgen. 27 / 27 Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister Gestaltungssatzung zum Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik für den Bereich zwischen der Kullenhofstraße und Pariser Ring im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg (Vorentwurf 23.10.2017) Aufgrund § 86 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 65 Abs. 1 Nr. 33 bis 36 der Bauordnung für das Land NRW (BauO NRW) in der Neufassung vom 01.03.2000 in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NW) vom 14.07.1994, jeweils in der derzeit geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung am xxx diese Satzung beschlossen: §1 Ziel der Satzung Ziel der Satzung ist die Sicherung der architektonischen Gestaltung des Parkhauses und der Nebenanlagen innerhalb des Plangebietes. Die hohen Anforderungen an die Qualität bestehen, weil das Parkhaus an einem exponierten Standort errichtet wird und aufgrund der Anzahl der Stellplätze eine verträgliche gestalterische Abwicklung erreicht werden muss. §2 Räumlicher Geltungsbereich (1) Diese Satzung gilt innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik -. (2) Der Plan mit Eintragung des Geltungsbereiches ist Bestandteil dieser Satzung (Anlage 1). §3 Inhalt der Satzung Die Satzung regelt die äußere Gestaltung des Parkhauses Uniklinik sowie der Nebenanlagen innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik -. Seite 1 / 7 Gestaltungssatzung zum Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Vorentwurf Fassung vom 23.10.2017 §4 Fassade Parkhaus (1) Alle Fassaden, außer der reinen Ostfassade, sind geschlossen auszuführen. Die Nord-, West- und Südfassade sind mit einer geschlossenen Verglasung aus Gussglas auszuführen. Zur Verkleidung sind die Fassadenelemente in diesen Bereichen mit einer Vorhangfassade aus mehrfach gekanteten, farbigen Blechlamellen auszuführen. (2) Die Gestaltung der Parkhausfassade ist gemäß der Anlagen 2 bis 9 auszuführen. Diese sind Bestandteil der Satzung. §5 Nebenanlagen, Garagen, Gemeinschaftsgaragen und überdachte Stellplätze (1) Bauteile der Nebenanlagen und Garagen dürfen ausschließlich in Grautönen ausgeführt werden. (2) Standorte für Müllbehälter sind mit Hecken oder Mauern (mindestens in der Höhe der Müllbehälter) so einzufrieden, dass ein ausreichender Sichtschutz mindestens in der Höhe der Müllbehälter auf die Müllbehälter entsteht. Für Müllcontainerboxen gilt Absatz 1. §6 In-Kraft-Treten Die Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Seite 2 / 7 Gestaltungssatzung zum Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Vorentwurf Fassung vom 23.10.2017 Anlage 1: Lageplan mit Eintragung des Geltungsbereiches Seite 3 / 7 Gestaltungssatzung zum Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Vorentwurf Fassung vom 23.10.2017 Anlage 2: Schnitt längs Anlage 3: Schnitt quer 1 Seite 4 / 7 Gestaltungssatzung zum Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Vorentwurf Fassung vom 23.10.2017 Anlage 4: Schnitt quer 2 Anlage 5: Ansicht Ost Anlage 6: Ansicht West Seite 5 / 7 Gestaltungssatzung zum Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Vorentwurf Fassung vom 23.10.2017 Anlage 7: Fassadendetail 1 Anlage 8: Fassadendetail 2 Anlage 9: Fassadendetail 3 Seite 6 / 7 Gestaltungssatzung zum Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Vorentwurf Fassung vom 23.10.2017 Seite 7 / 7 Allgemein Gebäude Flurstücksgrenze Geltungsbereich Bebauungsplan Befestigte Flächen Pflaster Kies Rasenwabe Baukonstruktion Betonfertigteil Winkelstützwand / L-Stein Technische Anlagen Mastleuchte Abläufe und Rinnen Einbauten Fahrradbügel Parkbügel Abfallbehälter Zaun Pflanzflächen Rasenfläche Pflanzfläche Hecke Bäume, geplant 56 zu fällende Bäume, geschützt zu fällende Bäume, ungeschützt zu fällende Bäume, geschützt (außerhalb des Grundstücks) Ersatzpflanzungen Privatstraße im Westen (9 Stk.) (großkroniger Laubbaum Säulenform StU 30-35, Ginkgo biloba 'Princeton Sentry') Ersatzpflanzungen im Wiesenbereich (29 Stk.) (großkroniger Laubbaum StU 18-20, entsprechend Bestand z.B. Acer platanoides, Acer pseudoplatanus, Carpinus betulus, LEGENDE : Salix alba) Strauchfläche Rodung Rückschnitt Bestandsbäume 209.10 OK Gabione 210.90 208.80 Alle Maße sind vor Ort von den ausführenden Firmen eigenverantwortlich zu prüfen und mit den Gegebenheiten des Bestandes zu vergleichen. Unstimmigkeiten sind der Bauleitung unverzüglich mitzuteilen! 66 Alle Höhenangaben beziehen sich auf NHN. 208.88 Dor b ach 208.30 24.10.2017 DM Änderung Geltungesbereich Städtebauliches Konzept .3 10.08.2017 DM Änderung Geltungesbereich Vorh.-und Erschließungsplan .2 08.08.2017 DM Änderung Müllstandort, Motoerradstellplätze überdacht .1 DATUM BEARBEITER ÄNDERUNG / ERGÄNZUNG INDEX Übersicht: 209.17 208,60 209.10 209.17 209.17 0,40 209.10 64 Z:\AC146_CAD(PARKHAUS UNIKLINIKUM)\07_AKTUELL\CAD\AKTUELL_AC146, Dani 25. Okt. 2017 09:0:10 209.17 OK Palisade 209.17 0,08 4,80 209.07 208.60 Wichtige Hinweise: Die Grenzgeometrien und die Gebäude wurden der aus dem ALKIS entstammenden NAS-Datei entnommen. Für exakte grenzbezogene Beurteilungen ist eine örtliche Ermittlung zu empfehlen. Das Höhenbezugsystem ist NHN. Die Darstellung der Leitungen wurde teilweise aus dem STAWAG-Bestand und UKA-Leitungsbestand digitalisiert. Für Existenz, Lage und Genauigkeit dieser Leitungen kann keine Gewähr übernommen werden. Planungsrelevante Haltungen sollten örtlich überprüft werden. Es kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass das dargestellte Baugelände frei von unterirdischen Leitungen ist. Sofern der Plan nicht innerhalb eines Jahres nach Fertigstellung verwendet wird, ist eine Überprüfung, insbesondere der Höhenangaben, erforderlich. Projekt: Neubau Parkhaus B 204 Bauherr: Universitätsklinikum Aachen Pauwelsstraße 30 52074 Aachen Planinhalt: Freiflächengestaltungsplan Leistungsphase: Genehmigungsplanung Plan-Nr.: 504.00_LA_FFGP Projekt-Nr. ukafacilities: Datum Erstellung: Datum Index: 2016030 28.06.2017 24.10.2017 Maßstab: 1 : 200 gezeichnet: DM Index: Blattgröße: 841 x 1189 geprüft: KA .3 3PLUS FREIRAUMPLANER Kloeters + Kastner PartGmbB Landschaftsarchitekt + Architekt ukafacilities GmbH Schneebergweg o. Nr. D-52074 Aachen Fon +49 241 80 80196 Bachstraße 22 52066 Aachen Tel: +49 241 50 40 77 Fax: +49 241 53 11 61 mail@3plus.de www.3plus.de Entwurfsverfasser 841 x 1189 mm, 1,00 m² Pflaster Wartebereich 3446 Bank 3436 FGU 3430 Pflaster TG Parken 3550 3551 3407 Wartebereich 3431 3406 3475 3445 2.50 2.00 3429 3438 adschle R= 12 Motorr 3424 3414 B-Plangrenze/ Geltungsbereich use 3425 3413 Asphalt Bank 3410 3441 3440 3439 3426 R=20 3442 3427 vom 09.06.2017 Parken 3437 Bank 3409 Fahrbahn 3443 FGU 3428 Bank FahrgastInfo 3408 3444 2.17 3415 3416 3494 Baugrenze 3493 3492 3491 3495 weg 3417 Geh3418 ( 3419 Radfah re Baum- und Biotoptypenbestand 2533 2534 Fahrbahn r frei) 3476 3484 Ra 3499 3500 2198 2199 eg 3478 3534 3533 3535 3485 2535 3483 dw 0,7 -- 0,9 0,9 0 0 0 0 0,3 0,3 3482 3477 2159 2197 Wert 3488 3487 3486 gem. Aachener Modell/Satzung Stadt Aachen 0 2. 00 2200 Auf/Abwertung bis 0,2 (++/-) Wertpunkte 3497 3420 0.5 Gehwe g (Radfa hre r frei) 3496 3423 3489 3498 2 R=1 3422 3421 3490 2536 2537 2538 2539 2540 2541 2542 3481 3479 3480 2543 2154 2158 21552153 2139 2156 2138 2157 2152 2140 2151 2134 2137 2150 2149 2148 2135 2133 2136 2147 2116 2146 2132 2145 2131 2117 21182115 2144 2142 2130 2129 2119 2113 2143 214121412128 2114 2112 2127 2120 21112100 2103 2126 2108 2109 2125 2121 2110 2102 2105 2107 2101 2124 20992106 2123 2122 2098 2089 2087 2096 2095 2093 2088 2086 20972094 2092 2083 2091 2090 2082 2085 2081 2084 2080 2078 2079 2067 2077 2075 2063 2066 2073 2065 2076 2044 2072 2064 2057 20702071 2062 2069 2060 2068 2058 2061 2183 2195 2160 2182 2161 2181 2184 2180 2185 2162 2163 2179 2164 53 Sondergebiet ( SO) 2544 2545 2546 2547 2548 2058 2178 2165 2186 2188 2187 2056 2177 2166 2176 2167 2168 2189 2048 2046 2045 2051 2047 2054 20532049 2043 2042 2055 2052 2050 2044 2190 2041 2040 2175 2174 2169 2015 2016 2170 2014 2171 2191 2173 2039 2038 2037 2036 2035 2034 2033 2032 2172 2031 2030 2013 2192 2193 2194 2012 2017 2029 2011 2018 2028 2027 2010 2019 2009 2020 2008 2021 2026 2007 2022 20242025 2023 2006 f Vorentwurf/ neuer B-Plan 12.10.2017 Bastian 12.10.2017 Bastian e Vorentwurf 28.08.2017 Bastian 28.08.2017 Bastian d Vorentwurf 25.08.2017 Bastian 25.08.2017 Bastian c Vorentwurf 24.08.2017 Bastian 24.08.2017 Bastian b Vorentwurf 18.08.2017 Zimm 18.08.2017 Zimm a Vorentwurf 27.02.2017 Graebe 27.02.2017 Graebe Planindex Grundlagen : 2561 2560 2453 3029 3028 30273026 3030 Name Blattindex Name Bebauungsplan 971 Parkhaus 09.10.2017 BKI, Verkehrsanlagen 10.08.2017 Auftraggeber : 2559 3031 2457 3032 3033 2558 3025 kommunale Infrastruktur mbH Telefon: 0241 / 56 81 70 Telefax: 0241 / 16 34 35 e-mail: info@bki-aachen.de 52070 Aachen www.bki-aachen.de 3024 3023 30213022 3020 Dr.-ING. REINHOLD BAIER GMBH D-52064 Aachen AACHEN Telefon: +49 (0) 241 70 550-0 Telefax: +49 (0) 241 70 550-20 BFT Planung GmbH 52072 Aachen Fon +49 241 41357 0 post@bft-planung.de www.bft-planung.de Planinhalt: LFB / GOP E/ A Bilanzierung Projekt: Plan-Nr.: GOP - 03f UKA Aachen Projektnummer: B-Plan N. 971 Parkhaus Uniklinik 2016058 1 : 500 Bearb.: 12.10.2017 Datum, Unterschrift: Blattgr.: 841 x 594 Dateipfad: