Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
275489.pdf
Größe
58 MB
Erstellt
26.10.17, 12:00
Aktualisiert
07.09.18, 00:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0808/WP17
öffentlich
35004-2016
26.10.2017
Dez. III / FB 61/200
Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik hier:
- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 (1) BauGB
- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß §
4 (1) BauGB
- Aufstellungs- und Offenlagebeschluss
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
29.11.2017
07.12.2017
Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
Planungsausschuss
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur
Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der
Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden
konnten, zurückzuweisen.
Des Weiteren empfiehlt sie dem Planungsausschuss, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 971 - Parkhaus
Uniklinik - in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der
Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden
konnten, zurückzuweisen.
Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche
Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - in der vorgelegten Fassung.
Vorlage FB 61/0808/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.08.2018
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Erläuterungen:
Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik hier: Aufstellungs- und Offenlagebeschluss
1.
Bisheriger Verlauf des Planverfahrens
Die Uniklinik Aachen beabsichtigt die Errichtung eines Parkhauses im Bereich Kullenhofstraße /
Pariser Ring. Das Parkhaus soll der Unterbringung der Stellplätze sowohl für die Beschäftigten und
Studenten, als auch für die Patienten der Uniklinik dienen. Standort ist der derzeitige Parkplatz des
Studierendenwerkes am Pariser Ring. Es ist ein 2-schiffiges Parkhaus mit 1350 Stellplätzen auf 9
Parkebenen geplant mit einer Grundfläche von ca. 145 x 34 m und einer Höhe von ca. 21,0 bis 25,0
m.
Da die Festsetzungen des bisherigen Bebauungsplanes Nr. 592, VIII. Änderung der Planung
entgegenstehen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Im Rahmen der
Programmberatung war dem Planungsausschuss am 21.04.2016, dem Mobilitätsausschuss am
14.04.2016 sowie der Bezirksvertretung Aachen Laurensberg am 15.06.2016 die Planung vorgestellt
worden (s. Vorlage Nr. FB 61/0402/WP17). Auf dieser Grundlage wurde die Verwaltung beauftragt,
einen Bebauungsplan aufzustellen.
Zum Zeitpunkt dieses Beschlusses bestand noch das Ziel, den Bebauungsplan nach § 13a BauGB
(Bebauungsplan der Innenentwicklung mit Vorprüfung des Einzelfalls) aufzustellen. Aufgrund der
Größe und der Auswirkungen des geplanten Parkhauses wurde auf das vereinfachte Verfahren
verzichtet. Außerdem kann dieser Bebauungsplan im Zusammenhang mit den übrigen
Bebauungsplanverfahren im Bereich der Uniklinik gestellt werden, sodass die Flächenbegrenzung für
ein Verfahren nach § 13a BauGB überschritten würde.
Der Bebauungsplan wird nun nach § 2 BauGB mit Umweltprüfung bzw. Umweltbericht aufgestellt.
Weiterhin bestand zunächst das Ziel, einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen, da
bereits eine konkrete Planung für das Parkhaus vorliegt. Bei einem solchen Verfahren ist es
erforderlich, dass der Vorhabenträger bis Satzungsbeschluss über die Grundstücke im Plangebiet
verfügen kann, um die Planung innerhalb einer Frist umsetzen zu können. Die derzeitigen
Grundstückseigentümer haben zwar ihre grundsätzliche Bereitschaft zum Verkauf geäußert, das
tatsächliche Grundstücksgeschäft kann aber aus formalen Gründen voraussichtlich erst ab Mitte 2018
vollzogen werden. Um die weitere Planung des Parkhauses zeitlich unabhängig von den
Eigentumsverhältnissen durchführen zu können, soll der Bebauungsplan als Angebotsplan aufgestellt
werden mit einem städtebaulichem Vertrag nach § 11 BauGB. Über den Vertrag sowie durch eine
Gestaltungssatzung soll die Qualität des Entwurfes gesichert werden.
Um das Einfügen dieses erheblichen Bauvolumens in die Umgebung zu gewährleisten, wurde ein
Qualitätssicherungsverfahren für die Fassadengestaltung durchgeführt werden. Das UKA hatte als
Verfahren eine Mehrfachbeauftragung veranlasst. Die Jury hatte am 27.04.2017 eine Entscheidung
getroffen und einstimmig empfohlen, den Entwurf des Büros Nebel Pössel Architekten
weiterzuverfolgen. Die Ergebnisse waren dem Planungsausschuss am 18.05.2017 vorgestellt worden.
Vorlage FB 61/0808/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.08.2018
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2.
Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
Die Beteiligung der Öffentlichkeit hat in der Zeit vom 27.06.2016 bis 08.07.2016 stattgefunden. Es
waren ca.40 Bürgerinnen und Bürger zum Anhörungstermin am 28.06.2016 erschienen. Bei diesem
Termin wurde nicht nur die Parkhausplanung vorgestellt, sondern auch der Masterplan für die
Gesamtentwicklung im Bereich der Uniklinik.
Dementsprechend wurden nicht nur Themen diskutiert, die das Parkhaus betrafen, sondern auch
Themen zum Masterplan und zur Planung Kullenhofstraße.
In Bezug auf das Parkhaus wurden insbesondere folgende Punkte angesprochen:
Art des Bebauungsplanverfahrens
Planung des Parkhauses (Standort, Höhe)
Anforderungen des benachbarten Studierendenwohnheims
Wegeverbindung zur Uniklinik
Baustellenverkehr / Baustelleneinrichtung.
Die Niederschrift über die Öffentlichkeitsbeteiligung, die schriftlichen Eingaben der Bürger sowie die
Stellungnahmen der Verwaltung hierzu sind der Vorlage als Anlage (Abwägungsvorschlag
Öffentlichkeitsbeteiligung) beigefügt.
Die Anregungen führten nicht zu einer Änderung der Planung.
3.
Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB
Parallel wurden 21 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. 7
davon haben eine Anregung zur Planung abgegeben.
Die Eingaben der Behörden sowie Stellungnahmen der Verwaltung hierzu sind der Vorlage ebenfalls
als Anlage (Abwägungsvorschlag Behörden) beigefügt
Die Anregungen führten nicht zu einer Änderung der Planung.
4.
Aufstellungs- und Offenlagebeschluss
Durch den Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - soll Planungsrecht für ein Parkhaus der
Uniklinik geschaffen werden. Das Parkhaus, für das bereits eine konkrete Planung vorliegt, hat eine
maximale Gebäudehöhe von 25 m im Bereich des nördlichen Kopfes des Parkhauses. Der Baukörper
ist 145,20 m lang und zwischen 34 m und 39 m breit. Das Parkhaus verfügt über neun Parkebenen
bei einer Geschosshöhe von 2,75 m. Das Baufeld fällt zum Dorbachtal hin um ein Geschoss ab,
wodurch das Gebäude talseitig bündig im Gelände platziert wird und sich hangseitig entsprechend um
ein Geschoss in das Gelände gräbt. An dieser Planung orientieren sich die Festsetzungen des
Bebauungsplanes (s. Anlage 3). Darüber hinaus wird zum Satzungsbeschluss ein städtebaulicher
Vertrag geschlossen, in dem weitere Regelungen und Auflagen zur Umsetzung des Vorhabens
aufgenommen werden sollen.
Im Bebauungsplan soll ein Sondergebiet festgesetzt werden, in dem die Errichtung eines Parkhauses
mit der dazugehörigen Zufahrt und Nebenanlagen zulässig ist. Durch die Festsetzung überbaubarer
Grundstücksflächen und maximaler Gebäudehöhen wird die Kubatur des Baukörpers festgelegt. Bei
Vorlage FB 61/0808/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.08.2018
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den maximalen Gebäudehöhen ist der obere Fassadenabschluss maßgebend sowie die Überdachung
der Spindeln und des Treppenhauses bzw. des Aufzugsmaschinenraumes.
Aktuell wurde seitens der Uniklinik die Anforderung gestellt, im Bereich des obersten
Fassadenabschlusses noch als Suizidschutz eine nach innen kragende, transparente Konstruktion
anzubringen. Hierfür soll eine Ausnahmeregelung zur Höhenüberschreitung im Bebauungsplan
festgesetzt werden.
Die über den Wettbewerb festgelegte Fassadengestaltung soll bis Satzungsbeschluss über eine
Gestaltungssatzung gesichert werden. Auch für die von Seiten des Studierendenwerkes geforderten
Nebengebäude (Garagen, Müllplatz, überdachte Stellplätze) sollen Auflagen in die
Gestaltungssatzung aufgenommen werden. Ein Entwurf für diese Satzung liegt bereits vor (s. Anlage
9).
Im Norden wird die bestehende öffentliche Grünfläche weiterhin gesichert. Hier verläuft eine
Wegeverbindung von der Kullenhofstraße bis in das Dorbachtal. Im Süden verbleibt eine private
Grünfläche als Übergang ins Dorbachtal.
Weiterhin sollen Wegerechte festgesetzt werden, die der Erschließung des Studierendenwohnheims
und deren Stellplätzen und Nebenanlagen dienen.
Die Erschließung des Parkhauses erfolgt über den nördlich anschließenden Kreisverkehr im Bereich
Kullenhofstraße. Die Zufahrt in das Parkhaus wurde an die Ostseite (Dorbachtal) gelegt, um die
westlich angrenzende Wohnbebauung vor Lärmimmissionen zu schützen. Im Bereich der ca. 70 m
langen Zufahrt verlaufen zwei parallele Fahrstreifen für die ein- und ausfahrenden PKW-Verkehre.
Jeweils eine Aufwärts- und eine Abwärtsspindelrampe dienen zur inneren Erschließung des
Parkhauses. Im Parkhaus werden ca. 1.350 Stellplätze für Mitarbeiter, Patienten und Besucher der
Uniklinik angeboten. Dazu zählen auch die Ersatzstellplätze für das Studierendenwerk, die durch die
Realisierung des Vorhabens überplant werden. Beide Spindeln sind zum Schutz vor
Witterungseinflüssen überdacht.
Um ein Angebot auch für Radfahrer zu schaffen, werden in unmittelbarer Nähe der westlichen
Erschließungsspindel 42 Fahrradabstellplätze angelegt.
Der Hauptzugang für Fußgänger befindet sich an der nordwestlichen Seite des geplanten
Parkhauses. Die Wegeverbindung Richtung Uniklinik soll über ein Geh-, Fahrrecht zugunsten der
Öffentlichkeit gesichert werden. Im Parkhaus sind sowohl Treppenhäuser für die fußläufige
Erreichbarkeit als auch Aufzüge zur Sicherstellung des barrierefreien Zugangs des Parkhauses
eingeplant. Die Nutzer des Parkhauses werden über den neuen Gehweg entlang des verbreiterten
Seitenraumes auf der Kullenhofstraße in Richtung des neuen Haupteingangs geführt. Die
Kullenhofstraße wird über eine neu gestaltete Querungshilfe gequert.
Über ein Verkehrsgutachten (BSV, 9/2017) wurde der Nachweis erbracht, dass sowohl die interne
Erschließung des Parkhauses als auch die Zufahrten und die Steuerung der Parkierung ohne Störung
der Verkehrsabläufe möglich sind. Durch entsprechende Maßnahmen wird die APAG sicherstellen,
dass morgens anfahrende Mitarbeiter zuerst das Parkhaus nutzen. Erst wenn ein entsprechend hoher
Belegungsgrad im Parkhaus erreicht ist, kann auch der offene Parkplatz (P2) genutzt werden. Vor
Satzungsbeschluss wird das Verkehrsgutachten noch dem Mobilitätsausschuss zur Beschlussfassung
vorgelegt.
Vorlage FB 61/0808/WP17 der Stadt Aachen
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Für die Freiflächen um das Parkhaus wurde ein Konzept erstellt (3+ Freiraumplaner). Die sich hieraus
ergebenden Bepflanzungsmaßnahmen sollen über den städtebaulichen Vertrag gesichert werden.
Soweit möglich sollen bestehende Bäume erhalten werden. Dennoch müssen bedingt durch die
Parkhausplanung 62 Bäume gefällt werden. Dem gegenüber stehen 38 Neupflanzungen (s. Anlagen
10 und 11).
Es wurde ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag erstellt (FSW LA, 7/2017), der den Eingriff im
Bereich des Plangebietes untersucht hat. Das Ergebnis der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung
zeigt, dass die Planung einen Flächenwert von 2.092 Biotoppunkten aufweist. Durch die Planung wird
ein Defizit von 2.346 Wertpunkten ausgelöst. Innerhalb der Gesamtliegenschaft der Universitätsklinik
kann für den Verlust von 2.346 Wertpunkten kein Ersatz geschaffen werden. Es werden externe
Kompensationsmaßnahmen erforderlich, die über den Durchführungsvertrag gesichert werden sollen.
In Bezug auf die klimatischen Auswirkungen der Planung wurde sowohl eine gutachterliche
Betrachtung der großräumigen Auswirkung des Baukörpers (Lage am Dorbachtal) vorgenommen, als
auch eine Betrachtung der Emissionen, die durch den PKW-Verkehr innerhalb des Parkhauses
entstehen. Das stadtklimatische Gutachten (RWTH, 3/2017) stellt fest, dass trotz einer Einengung des
Dorbachtals und die hierdurch entstehende Beschränkung des Kaltluftstromes die Auswirkungen
jedoch als nicht erheblich eingestuft werden können.
Im Zuge einer Stellungnahme zu den auftretenden NO2-Emissionen (TÜV Rheinland, 7/2017) durch
die kurzzeitige Befüllung / Entleerung des Parkhauses wurde nachgewiesen, dass die im Parkhaus
entstehenden NO2 Emissionen durch ein- und ausfahrende Fahrzeuge kleiner sind als in der TA Luft
bzw. 39. BImSchV festgelegte Immissionskurzzeitwert für NO2.
Von großer Bedeutung im Bebauungsplanverfahren ist die Betrachtung der Lärmauswirkungen. Die
maßgebenden Grenzwerte werden durch die Realisierung des Vorhabens eingehalten, wenn die zur
Wohnbebauung hin orientierte Süd- und Westfassade sowie Teile der Nordfassade des Parkhauses
geschlossen ausgeführt und mit einem Schalldämmmaß von 20 dB(A) versehen werden. Zu diesem
Ergebnis kommt das Schallschutzgutachten (BFT Cognos 7/2017). Eine entsprechende Festsetzung
wurde in den Bebauungsplan aufgenommen.
Mit der Errichtung des Parkhauses auf der heute als versiegelte, mit Baumreihen erlebbaren
Stellplatzfläche verändert sich das Ortsbild- und Landschaftsbild deutlich. Durch die Realisierung des
Vorhabens und vor allem durch das Volumen des Baukörpers wird die Wahrnehmbarkeit des
Dorbachtals aus Richtung Vaalserquartier beeinträchtigt. Das Parkhaus wird aber auch als eine neue
bauliche Stadtkante erfahren, bei der die Qualität über eine ansprechende Fassadengestaltung erzielt
werden soll. Der Erhalt und die Neuanlage von Vegetationsflächen, d.h. Einzelbäume im Wechsel mit
offenen Wiesenflächen im unmittelbaren Umfeld zum Parkhaus ermöglicht eine verträgliche
Einbindung ins Dorbachtal.
Durch die Errichtung des Parkhauses kann das Ziel umgesetzt werden, die dringend benötigten
Erweiterungen im Bereich der Uniklinik Aachen in die Wege zu leiten. Da diese nur auf den bisherigen
Parkplatzflächen realisiert werden können, ist als Ersatz für die entfallenden Stellplätze der Bau des
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Ausdruck vom: 15.08.2018
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Parkhauses zwingend erforderlich. In der Abwägung soll diesem Ziel Vorrang gegeben werden
gegenüber dem durch die Planung entstehenden Eingriff.
Die Verwaltung empfiehlt deshalb, für den Bebauungsplan 971 - Parkhaus Uniklinik - den
Aufstellungsbeschluss zu fassen und den Bebauungsplanentwurf in der vorliegenden Form öffentlich
auszulegen.
Die Beratung des Umweltberichtes soll im Umweltausschuss am 14.11.2017 erfolgen.
Da sämtliche Kosten vom Vorhabenträger übernommen werden, entstehen der Stadt keine Kosten.
Anlage/n:
1.
Übersichtsplan
2.
Luftbild
3.
Entwurf des Rechtsplanes
4.
Städtebauliches Konzept
5.
Entwurf der Schriftlichen Festsetzungen
6.
Entwurf der Begründung mit Umweltbericht
7.
Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung
8.
Abwägungsvorschlag Behörden
9.
Entwurf Gestaltungssatzung
10. Freiflächengestaltung
11. Baumbilanz
12. Straßenplanung
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Ausdruck vom: 15.08.2018
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Allgemein
Gebäude
Flurstücksgrenze
Geltungsbereich Bebauungsplan
Befestigte Flächen
Pflaster
Kies
Rasenwabe
Baukonstruktion
Betonfertigteil
Winkelstützwand / L-Stein
Technische Anlagen
56
Mastleuchte
Abläufe und Rinnen
Einbauten
Fahrradbügel
Parkbügel
Abfallbehälter
Zaun
209,00
206,57
208,25
Pflanzflächen
208,75
Rasenfläche
LEGENDE :
208,62
207,50
208,71
209,11
205,95
208,75
206,50
205,85
208,65
209,10
206,80
Pflanzfläche
Hecke
Bäume, geplant
206,65
208,80
Alle Maße sind vor Ort von den ausführenden Firmen eigenverantwortlich zu prüfen und mit den Gegebenheiten
des Bestandes zu vergleichen. Unstimmigkeiten sind der Bauleitung unverzüglich mitzuteilen!
OK Gabione 210,90
66
Alle Höhenangaben beziehen sich auf NHN.
209,
209.11 11
208,88
Dor
b
ach
208,30
209,17
DATUM
BEARBEITER
INDEX
ÄNDERUNG / ERGÄNZUNG
BEARBEITER ÄNDERUNG / ERGÄNZUNG
INDEX
Übersicht:
208,60
64
Z:\AC146_CAD(PARKHAUS UNIKLINIKUM)\07_AKTUELL\CAD\AKTUELL_AC146, Dani 25. Okt. 2017 09:0:10
0,40
209,10
0,08
4,80
209,10
DATUM
208,60
209,17 OK Palisade 209,17
Wichtige Hinweise:
Die Grenzgeometrien und die Gebäude
wurden der aus dem ALKIS entstammenden NAS-Datei entnommen.
Für exakte grenzbezogene Beurteilungen ist eine örtliche Ermittlung zu empfehlen.
Das Höhenbezugsystem ist NHN.
Die Darstellung der Leitungen wurde teilweise aus dem
STAWAG-Bestand und UKA-Leitungsbestand digitalisiert.
Für Existenz, Lage und Genauigkeit dieser Leitungen kann keine
Gewähr übernommen werden.
Planungsrelevante Haltungen sollten örtlich überprüft werden.
Es kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass das dargestellte Baugelände
frei von unterirdischen Leitungen ist.
Sofern der Plan nicht innerhalb eines Jahres nach Fertigstellung verwendet wird,
ist eine Überprüfung, insbesondere der Höhenangaben, erforderlich.
Projekt:
Neubau Parkhaus
B 204
Bauherr:
Universitätsklinikum Aachen
Pauwelsstraße 30
52074 Aachen
Planinhalt:
Städtebauliches Konzept
Leistungsphase:
Genehmigungsplanung
Plan-Nr.:
504.00_LA_SBK
Projekt-Nr. ukafacilities:
Datum Erstellung:
Datum Index:
2016030
24.10.2017
-
Maßstab:
1 : 200
gezeichnet:
DM
Index:
Blattgröße:
841 x 1189
geprüft:
KA
-
3PLUS FREIRAUMPLANER
Kloeters + Kastner PartGmbB Landschaftsarchitekt + Architekt
ukafacilities GmbH
Schneebergweg o. Nr.
D-52074 Aachen
Fon +49 241 80 80196
Bachstraße 22
52066 Aachen
Tel: +49 241 50 40 77
Fax: +49 241 53 11 61
mail@3plus.de
www.3plus.de
Entwurfsverfasser
841 x 1189 mm, 1,00 m²
Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Schriftliche Festsetzungen zum
Bebauungsplan Nr. 971
- Parkhaus Uniklinik für den Bereich zwischen der Kullenhofstraße und Pariser Ring im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg
(zur öffentlichen Auslegung)
Lage des Plangebietes
Bebauungsplan Nr. 971
- Parkhaus Uniklinik -
Schriftliche Festsetzungen zur Offenlage
Fassung vom 11.10.2017
gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der
Baunutzungsverordnung (BauNVO) und der
Bauordnung NRW (BauO NRW) jeweils in der derzeit geltenden Fassung wird festgesetzt:
Planungsrechtliche Festsetzungen
1.
Art der baulichen Nutzung
Es wird ein Sondergebiet SO „Parkhaus Uniklinik“ festgesetzt.
Im Sondergebiet SO ist die Errichtung eines Parkhauses mit der dazugehörigen Zufahrt und den dazugehörigen
Nebenanlagen zulässig.
2.
Maß der baulichen Nutzung
Die Höhenlage der baulichen Anlage wird durch die Festsetzung der maximalen Gebäudehöhen bestimmt. Die
Oberkante der baulichen Anlage (OK) darf die in der Planzeichnung festgesetzten maximalen Gebäudehöhen (GH)
in Meter über NHN nicht überschreiten. Die maximal zulässige Gebäudehöhe bezieht sich auf den obersten
Gebäudeabschlusses der baulichen Anlagen.
Die im Bebauungsplan festgesetzte maximale Gebäudehöhe (GH) von 231,00 m ü. NHN darf für Maßnahmen der
Suizidprävention ausnahmsweise bis zu einer Höhe von 232,00 m ü. NHN überschritten werden.
3.
Überbaubare Grundstücksfläche
Ausnahmsweise darf die Baugrenze des Parkhauses oberirdisch durch Fassadenelemente der baulichen Anlage bis
zu einer Tiefe von maximal 0,60 cm überschritten werden.
4.
Flächen für den ruhenden Verkehr
Stellplätze sind nur in den dafür festgesetzten Flächen und innerhalb der überbaubaren Flächen zulässig.
5.
Nebenanlagen
Nebenanlagen sind außerhalb der überbaubaren Flächen ausnahmsweise zulässig.
6.
Festsetzungen zum Schutz vor Immissionen und sonstigen Beeinträchtigungen
Alle Fassaden, außer der reinen Ostfassade, sind geschlossen auszuführen, das Schalldämmmaß der
geschlossenen Fassaden muss mindesten R’w,res ≥ 20 dB nach DIN 4109 betragen. Mit Nachweis des
ausreichenden Schallschutzes können im Baugenehmigungsverfahren Ausnahmen von dieser Festsetzung
zugelassen werden.
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Der Oberbürgermeister
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Begründung zum Bebauungsplan Nr. 971
- Parkhaus Uniklinik für den Bereich zwischen Kullenhofstraße und Pariser Ring
im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg
(zur öffentlichen Auslegung)
Lage des Plangebietes
Bebauungsplan Nr. 971
- Parkhaus Uniklinik -
Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 24.10.2017
Inhaltsverzeichnis
1.
1.1.
1.2.
1.3.
1.4.
1.5.
1.6.
Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation ........................................................................... 4
Beschreibung des Plangebietes .............................................................................................................................. 4
Regionalplan ........................................................................................................................................................... 4
Flächennutzungsplan (FNP) .................................................................................................................................... 4
Landschaftsplan ...................................................................................................................................................... 4
Bestehendes Planungsrecht.................................................................................................................................... 4
Masterplan Aachen*2030 ........................................................................................................................................ 5
2.
Anlass der Planung ............................................................................................................................................... 5
3.
3.1.
3.2.
3.3.
3.4.
3.5.
Ziel und Zweck der Planung ................................................................................................................................. 6
Allgemeine Ziele ...................................................................................................................................................... 6
Standortwahl der Bebauung .................................................................................................................................... 6
Städtebauliches Konzept und Hochbau .................................................................................................................. 7
Erschließung ........................................................................................................................................................... 8
Freiraumkonzept ..................................................................................................................................................... 9
4.
4.1.
4.2.
4.3.
4.4.
4.5.
4.6.
4.7.
4.8.
4.9.
Begründung der Festsetzungen ........................................................................................................................ 10
Art der baulichen Nutzung ..................................................................................................................................... 10
Maß der baulichen Nutzung .................................................................................................................................. 10
Überbaubare Grundstücksflächen ......................................................................................................................... 11
Flächen für den ruhenden Verkehr / Stellplätze außerhalb des Parkhauses ........................................................ 11
Nebenanlagen ....................................................................................................................................................... 11
Öffentliche Verkehrsflächen .................................................................................................................................. 11
Öffentliche Grünflächen / Private Grünflächen / Baumschutz ............................................................................... 11
Geh-, Fahr- und Leitungsrecht .............................................................................................................................. 12
Festsetzungen zum Schutz vor Immissionen und sonstigen Beeinträchtigungen ................................................. 12
5.
5.1.
5.1.1.
5.1.2.
5.1.3.
5.1.4.
5.1.5.
5.2.
5.2.1.
5.2.2.
5.2.3.
5.2.4.
5.2.5.
5.2.6.
5.2.7.
5.2.8.
5.3.
5.4.
5.5.
Umweltbericht...................................................................................................................................................... 12
Einleitung............................................................................................................................................................... 12
Lage des Plangebietes .......................................................................................................................................... 12
Inhalt und Ziele des B-Plans.................................................................................................................................. 13
Planungsrechtliche Einbindung ............................................................................................................................. 14
Bedarf an Grund und Boden für die geplanten Nutzungen/Versiegelungsgrad ..................................................... 14
Ziele des Umweltschutzes und Berücksichtigung der Umweltbelange.................................................................. 15
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen ...................................................................................... 15
Schutzgut Mensch ................................................................................................................................................. 15
Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt............................................................................................. 21
Schutzgut Boden ................................................................................................................................................... 23
Schutzgut Wasser ................................................................................................................................................. 24
Schutzgüter Luft und Klima/Energie ...................................................................................................................... 26
Schutzgut Landschaft (Landschafts-, Orts-, Stadtbild) .......................................................................................... 29
Schutzgut Kultur- und Sachgüter........................................................................................................................... 30
Wechselwirkungen der einzelnen Schutzgüter...................................................................................................... 30
Grundlagen............................................................................................................................................................ 30
Monitoring.............................................................................................................................................................. 31
Zusammenfassung ................................................................................................................................................ 31
6.
6.1.
6.2.
6.3.
6.4.
Auswirkungen der Planung ................................................................................................................................ 33
Städtebauliche Auswirkungen ............................................................................................................................... 33
Verkehrliche Auswirkungen ................................................................................................................................... 33
Umweltauswirkungen ............................................................................................................................................ 34
Planungsrechtliche Auswirkungen......................................................................................................................... 34
Seite 2 / 34
Bebauungsplan Nr. 971
- Parkhaus Uniklinik -
Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 24.10.2017
7.
Kosten .................................................................................................................................................................. 34
8.
Städtebaulicher Vertrag ...................................................................................................................................... 34
9.
Plandaten ............................................................................................................................................................. 34
Seite 3 / 34
Bebauungsplan Nr. 971
- Parkhaus Uniklinik -
Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 24.10.2017
1. Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation
1.1. Beschreibung des Plangebietes
Das Plangebiet liegt im Bezirk Laurensberg der Stadt Aachen. Es liegt südlich zwischen der Kullenhofstraße und dem
Pariser Ring. Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke 336, 388 teilweise, 492 teilweise, 517, 518 und 519 teilweise, 520
teilweise (Flur 25, Gemarkung Laurensberg, Stadt Aachen) und ist insgesamt ca. 1,32 ha groß.
Der nördliche Teil des Plangebietes wird zurzeit als Grünfläche mit einer Wegeverbindung in das Dorbachtal genutzt. Die
Fläche ist begrünt und mit Gehölzen bzw. Bäumen bepflanzt. Im zentralen Teil des Plangebietes (Flurstück 388 teilweise)
befindet sich die bisherige Stellplatzfläche des Studierendenwerkes, die im Zuge der Realisierung des Parkhauses
überplant werden soll. Der südliche Teil des Plangebietes ist begrünt und mit Gehölzen und Bäumen bepflanzt. Die
Erschließung des Plangebietes erfolgt, wie im Bestand auch, über den Kreisverkehr an der Kullenhofstraße. Im nördlichen
Umfeld des Plangebietes befindet sich die Aachener Universitätsklinik mit dem Vorplatz und den Stellplatzanlagen P1 und
P2. Östlich des Plangebietes liegt das Dorbachtal. Im westlichen und südlichen Umfeld des Plangebietes liegt der
Stadtteil Vaalserquartier mit Wohnbebauung sowohl als Einfamilienhäuser, Geschosswohnungsbau als auch
Wohnheimen für Personal (Uniklinik) oder Studierende.
1.2. Regionalplan
Der Regionalplan weist für das Plangebiet einen Allgemeinen Siedlungsbereich aus. Auf Regionalplanebene müssen
somit keine Änderungen vorgenommen werden.
1.3. Flächennutzungsplan (FNP)
Der Flächennutzungsplan 1980 zeigt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung auf und ist seit dem 04.09.1985
uneingeschränkt gültig. Der geltenden Flächennutzungsplan 1980 stellt das Plangebiet als „Wohnbaufläche“ dar,
zusätzlich mit der Darstellung „Parkplätze und Parkbauten“. Im Osten, im Süden sowie im Westen grenzen Flächen mit
der Darstellung „Grünfläche“ an. Der Vorentwurf zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes Aachen*2030 (Stand
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Mai 2014) stellt die zentrale Fläche des Plangebietes als „Sondergebiet“ dar. Des
Weiteren ist die Darstellung jeweils einer „Grünfläche“ nördlich und südlich der Sondergebietsfläche im Vorentwurf des
Flächennutzungsplanes dargestellt. Eine Anpassung an den Flächennutzungsplan ist nicht erforderlich, die Planung
entspricht den derzeit geltenden Darstellungen des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen sowie dem Ziel des
Vorentwurfes zum Flächennutzungsplan.
1.4. Landschaftsplan
Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich des Landschaftsplanes 1988. Gegenwärtig befindet sich der
Landschaftsplan in der Neuaufstellung. Auch innerhalb der Vorstudie zum Landschaftsplan liegt das Plangebiet außerhalb
des Geltungsbereiches.
1.5. Bestehendes Planungsrecht
Südlich der Kullenhofstraße besteht Planungsrecht durch den Bebauungsplan Nr. 592, 8. Änderung. Der Bebauungsplan
Nr. 592 hat inzwischen 11 Änderungen erfahren. Der Bebauungsplan Nr. 592, 8. Änderung setzt für den Standort des
Parkhauses im mittleren Teil ein Baufenster für ein Gebäude mit einer zulässigen Geschosshöhe von vier Geschossen
über einer zweigeschossigen Fläche für Gemeinschaftsstellplätze und Gemeinschaftsgaragen fest. Der Bebauungsplan
setzt für dieses Baufenster eine maximale Gebäudehöhe von 224,6 m ü. NN fest. Dies entspricht einer Höhe von 17,5 m
über der Geländeoberkante. Südlich im Plangebiet ist ein Baufenster festgesetzt, das eine maximale Gebäudehöhe von
225,6 m ü. NN zulässt. Dies entspricht einer Höhe von 18,5 m über der Geländeoberkante. Des Weiteren sind zwei
Flächen mit Pflanzgeboten festgesetzt. Im Norden des Plangebietes ist eine öffentliche Grünfläche festgesetzt. Südlich
dieser öffentlichen Grünfläche ist zusätzlich eine Obstwiese festgesetzt.
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1.6. Masterplan Aachen*2030
In seiner Sitzung im Dezember 2012 hat der Rat der Stadt Aachen den Masterplan als Ausdruck eines gemeinsamen
Grundverständnisses über die gesamtstädtische Zielkonzeption beschlossen. Gemäß §1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB werden
die Ergebnisse dieses Planes im Sinne der gemeindlichen Selbstbindung als städtebauliche Entwicklungskonzeption in
der Bauleitplanung berücksichtigt.
Das Handlungsfeld - Hochschulen - forciert unter dem Gesichtspunkt „Wissenschaftsstadt stärken / profilieren“ eine
qualitative Bestandsentwicklung und Modernisierung der Technischen Hochschulstandorte sowie Ausbau der
verkehrlichen Infrastruktur.
Die vorliegende Planung kann aus den Zielsetzungen des Masterplanes Aachen*2030 abgeleitet werden.
2. Anlass der Planung
Anlass der Planung ist die Notwendigkeit, die Universitätsklinik Aachen (UKA) zu erweitern, um sowohl für den klinischen
als auch den nicht-klinischen Bereich dem heutigen Raumbedarf Rechnung zu tragen. Mit der Fortschreibung des
Masterplanes für das UKA Ende 2014 und der Bereitstellung von Fördergeldern für Baumaßnahmen an den
Universitätskliniken des Landes Nordrhein-Westfalens (MedMoP) wird der Erweiterungsbedarf der Universitätsklinik
finanziell gedeckt. Das bestehende Klinikgebäude mit dem Raumprogramm aus den 70er Jahren kann den heutigen
Ansprüchen nicht mehr entsprechen, auch Umbaureserven sind ausgeschöpft. Um in der Universitätsklinik Aachen
weiterhin medizinische Versorgung, Forschung und Lehre auf höchstem Niveau sicherstellen zu können, sind zusätzliche
Gebäude erforderlich. Die Planung dieser Erweiterungsbauten muss internen und externen organisatorischen Abläufen,
gesetzlichen Anforderungen an medizinische Räume (OP etc.) und Versorgungsvorgängen und äußeren Vorgaben, wie
Denkmalschutz, Landschaftsschutz, Klimaschutz, Immissionsschutz und Nachbarinteressen genügen und nicht zuletzt
gestalterisch das bestehende außergewöhnliche Gebäude angemessen ergänzen. Mit dem Masterplan wurden die
Grundzüge der Planung festgelegt, um die Entwicklungs- und Erweiterungsmöglichkeiten der Universitätsklinik Aachen
aufzuzeigen.
Das Gelände der Uniklinik ist umgeben von Nutzungen, die entweder selbst einen relativ hohen Stellplatzbedarf auslösen
(Erweiterungsgebiet Campus Melaten) oder hohe Schutzanforderungen stellen (Wohnbebauung an der Kullenhofstraße,
Klimaschutz und Gewässerschutz im Bereich des Dorbachtals, Landschaftsschutz und Bodenschutz auf den Flächen am
Steinbergweg, Grünflächen zwischen Uniklinik und Gut Melaten mit Baumbestand). Im Planungsprozess zur Suche eines
geeigneten Standortes für ein neues Parkhaus im Bereich der bestehenden Uniklinik wurden zusätzliche
Standortalternativen geprüft:
• Errichtung einer (eventuell nur temporären) Stellplatzanlage westlich des Steinbergweges: Hier befinden sich
festgesetzte Ausgleichsflächen für Campus Melaten und die anstehenden Böden sind hochwertig und besonders
schutzwürdig. Der bodenschutzrechtliche Eingriff wäre erheblich.
• Errichtung von zwei Parkhäusern zwischen dem Personalwohnheim am Neuenhofer Weg, der Kullenhofstraße
und der Valkenburger Straße: Zwei Parkhäuser haben den Vorteil einer schnelleren Verkehrsabwicklung und
könnten mit geringeren Gebäudehöhen realisiert werden. Hier entsteht ein Konflikt mit den stadtklimatischen
Fragestellungen, die die weitgehende Freihaltung des Dorbachtals fordern.
• Zumindest als temporäre Lösung wurde auch die Nutzung des P&R-Platzes am Westfriedhof, Eingang Vaalser
Straße geprüft, allerdings ist die Entfernung zur Uniklinik zu groß, auch für Mitarbeiterstellplätze. Zusätzlich ist
die Anzahl der zur Verfügung stehenden Stellplätze für den Bedarf insgesamt zu gering.
• Vollständige oder teilweise Unterkellerung der neuen Gebäude und Bereitstellung von Tiefgaragenstellplätzen:
Diese Lösung bleibt im weiteren Verfahren als Möglichkeit bestehen, ist aber nicht geeignet, den Bedarf während
der Bauphasen zu decken.
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Aus der Abwägung aller genannten Belange entstand die Planung eines einzelnen kompakten Parkhauses östlich der
Personal- und Studierendenwohnheime.
3.
Ziel und Zweck der Planung
3.1. Allgemeine Ziele
Der Masterplan zur Erweiterung der Uniklinik Aachen sieht das neue Parkhaus südlich der Kullenhofstraße als ersten
wichtigen Baustein zur Baufeldfreimachung für den neuen Zentral-OP vor, um den Betrieb der Universitätsklinik auch
nach der Umsetzung des Masterplanes und der damit verbundenen Inanspruchnahme der derzeitigen Stellplatzflächen
auf dem Parkplatz P2 für den neuen Zentral-OP aufrecht zu erhalten. Für den Verlust von Stellplatzflächen muss Ersatz
geschaffen werden. Das geplante Parkhaus soll auf dem bisherigen Stellplatz des Studierendenwerkes entstehen und
dabei auf acht Geschossen (9 Parkebenen) ca. 1.350 Stellplätze für Beschäftigte, Besucher und Patienten umfassen. Das
neu geplante Parkhaus ersetzt auch die 192 Stellplätze des Studierendenwerkes im Plangebiet. Die Erschließung des
Parkhauses verläuft über die Kullenhofstraße.
Nach Abwägung aller betroffenen Belange (Landschafts- und Bodenschutz auf den Flächen am Steinbergweg,
Grünflächen zwischen Uniklinik und Gut Melaten mit Baumbestand, hohe Schutzanforderungen für Wohnbebauung an
der Kullenhofstraße, Klimaschutz und Gewässerschutz im Bereich des Dorbachtals) wurde festgestellt, dass der Standort
auf dem bisherigen Stellplatz des Studierendenwerkes am besten geeignet ist. Hier soll ein kompaktes Parkhaus realisiert
und planungsrechtlich durch einen Bebauungsplan gesichert werden. Der Bebauungsplan sichert die Planung für das
Parkhaus Uniklinik und ist das Ergebnis der beschriebenen geeigneten Standortsuche. Mit dem derzeit gültigen
Bebauungsplan kann die Realisierung des Parkhauses für die Universitätsklinik Aachen nicht umgesetzt werden. Sowohl
Art als auch Maß der in der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 592 festgesetzten baulichen Nutzung entsprechen
nicht der künftigen Planung. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Parkhauses zu
schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Der Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - wurde zu Verfahrensbeginn als vorhabenbezogener Bebauungsplan
entwickelt, da bereits eine konkrete Planung für das Parkhaus vorliegt. Bei diesem Verfahren ist Voraussetzung, dass der
Vorhabenträger bis Satzungsbeschluss über die Grundstücke im Plangebiet verfügen muss, um die Umsetzung innerhalb
einer Frist gewährleisten zu können. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens wurde deutlich, dass der Vorhabenträger
(Uniklinik Aachen) nicht rechtzeitig über die notwendigen Grundstücke verfügen wird. Die derzeitigen
Grundstückseigentümer haben zwar ihre grundsätzliche Bereitschaft zum Verkauf geäußert, das tatsächliche
Grundstücksgeschäft kann aber aus formalen Gründen voraussichtlich erst ab Mitte 2018 vollzogen werden.
Mit dem Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Grundlage für den Bau des Parkhauses geschaffen werden, das
Voraussetzung für die Baumaßnahmen zur Erweiterung der Uniklinik ist. Die Erweiterung der Uniklinik ist Bestandteil des
Medizinischen Modernisierungsprogrammes des Landes NRW (MedMoP), das einen engen Zeitrahmen der Realisierung
(2020) vorschreibt. Um diesen Zeitplan nicht zu gefährden, soll der Bebauungsplan für das Parkhaus nun als
Angebotsplan aufgestellt werden. So kann die weitere Planung des Parkhauses zeitlich unabhängig von den
Eigentumsverhältnissen durchgeführt werden.
Das Ziel, die konkreten gestalterischen Vorgaben für das Parkhaus über den Bebauungsplan zu sichern, soll nun über
Regelungen im städtebaulichen Vertrag sowie über eine Gestaltungssatzung erfolgen.
3.2. Standortwahl der Bebauung
Durch die Nutzung der vorhandenen Stellplatzfläche vor dem Studierendenwohnheim wird der unbeplante Außenbereich
westlich des Steinbergweges geschont. Das geplante Parkhaus wird über die südliche Zu- und Abfahrt des
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Kreisverkehres auf der Kullenhofstraße an das öffentliche Straßennetz angebunden. Mit der Standortwahl werden
zusätzliche positive verkehrliche Effekte erzeugt. Durch die Realisierung des Parkhauses werden die Verkehre, unter
anderem ausgelöst durch Mitarbeiter, Besucher und Patienten schon ab dem Kreisverkehr abgeleitet und die
Kullenhofstraße insgesamt verkehrlich entlastet. Die bisherigen Quell- und Zielverkehre zur Stellplatzanlage P2
reduzieren sich. Mit einem Nachweis der Leistungsfähigkeit des Kreisverkehres ist der Verkehrsfluss und die
Belastbarkeit des Kreisverkehres untersucht worden.
Nach der Abwägung aller betroffenen Belange (Erweiterungsbedarf Campus Melaten, hohe Schutzanforderungen durch
Wohnbebauung an der Kullenhofstraße, Klimaschutz und Gewässerschutz im Bereich des Dorbachtals,
Landschaftsschutz und Bodenschutz auf den Flächen am Steinbergweg, Grünflächen zwischen Uniklinik und Gut Melaten
mit Baumbestand) entstand die Planung eines einzelnen kompakten Parkhauses östlich der Personal- und
Studierendenwohnheime.
3.3. Städtebauliches Konzept und Hochbau
An das geplante Parkhaus richten sich verkehrstechnische Anforderungen (Erschließung), immissionsschutzrechtliche
Anforderungen (Schall, Lufthygiene), baurechtliche Anforderungen (z.B. Abstandflächen) sowie Anforderungen durch
Umweltbelange (z.B. Klima). In unterschiedlichen Entwürfen zur Kubatur des Parkhauses wurden alle oben genannten
Belange berücksichtigt und gegeneinander abgewogen. Aus der Abwägung aller genannten Anforderungen und
Ansprüche des Betreibers des Parkhauses und den Schutzansprüchen der Nachbarn entstand die Planung eines
einzelnen kompakten Baukörpers östlich der bestehenden Personal- und Studierendenwohnheime. Ziel war
insbesondere, sowohl einen ausreichenden Abstand zur angrenzenden Wohnbebauung zu wahren als auch einen Eingriff
in das Dorbachtal zu vermeiden.
Das städtebauliche Konzept markiert das geplante Parkhaus als Eingangssolitär zum neuen „Campus UKA“. Das
Parkhaus hat eine maximale Gebäudehöhe von 25 m im Bereich des nördlichen Kopfes des Parkhauses. Der Baukörper
ist 145,20 m lang und zwischen 34 m und 39 m breit. Das Parkhaus weist neun Parkebenen auf bei einer Geschosshöhe
von 2,75 m. Das Baufeld fällt zum Dorbach hin um ein Geschoss ab, wodurch das Gebäude talseitig bündig im Gelände
platziert wird und sich hangseitig entsprechend um ein Geschoss in das Gelände gräbt.
Ergänzend sieht das städtebauliche Konzept im Süden zwei Doppelgaragen und ein Müllstandort vor. Die beiden
Standorte entstehen aus den Nutzungsansprüchen des Studierendenwerkes. Durch die Realisierung des Parkhauses
werden die bisherigen Standorte der Garagen und des Müllstandortes überplant. Die Erschließung des
Studierendenwerkes erfolgt, wie im Bestand auch, über die westlich des geplanten Parkhauses gelegene Zufahrt zum
Studierendenwerk. Die Erschließung des Studierendenwerkes sowie der Nebenanlagen im südlichen Plangebiet
(Doppelgaragen, Müllstandort) und der Stellplätze entlang der Zufahrtsstraße zum Studierendenwerk wird, im Bereich des
Kreisverkehres, über ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten der Allgemeinheit, der Anlieger und der Versorgungsträger gesichert. Entlang dieser Zufahrt werden auch Feuerwehraufstellflächen für das Parkhaus nachgewiesen.
Die Erschließung des Parkhauses leitet den PKW-Verkehr um den Baukörper herum und erschließt das Parkhaus an der
Ostseite. Die Erschließung erfolgt über die Ostseite, um den immissionsschutzrechtlichen Anforderungen (Schall,
Lufthygiene) der umliegenden Wohnbebauung Rechnung zu tragen. Die jeweilige Aufwärtsspindelrampe und
Abwärtsspindelrampe dient zur inneren Erschließung des Parkhauses.
Der Zugang für Fußgänger befindet sich an der nordwestlichen Seite des geplanten Parkhauses. Diese Wegeverbindung
soll über ein Geh- Fahr- und Leitungsrecht zugunsten der Öffentlichkeit über die Parzelle 520 gesichert werden. Im
Parkhaus sind sowohl Treppenhäuser für die fußläufige Erreichbarkeit als auch Aufzüge zur Sicherstellung des
barrierefreien Zugangs des Parkhauses eingeplant.
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Die Gestaltung der Hochbauplanung und die technische Ausführung der Fassade wurden über einen
Fassadenwettbewerb bestimmt. Der Fassadenwettbewerb wurde insbesondere durchgeführt, um die gestalterische
Qualität des Parkhauses sicherzustellen, aber auch, um einen ausreichenden Lärmschutz für die benachbarte
Wohnbebauung zu gewährleisten. Zum Sicht- und Schallschutz für die benachbarte Wohnbebauung ragt die Fassade
auch im obersten Geschoss ca. 2,0 m über das Parkdeck hinaus.
Die Umsetzung sowohl der Ergebnisse des Fassadenwettbewerbs als auch der Hochbauplanung soll über den
städtebaulichen Vertrag und eine Gestaltungssatzung gesichert werden.
3.4. Erschließung
Verkehr
Die Anbindung des geplanten Parkhauses an das öffentliche Straßennetz erfolgt über die südliche Zu- und Ausfahrt des
Kreisverkehres auf der Kullenhofstraße. Hierüber sind heute die Stellplatzflächen des Studierendenwerkes erschlossen.
Die unmittelbare Erschließung des Parkhauses erfolgt über die östliche Seite des Parkhauses, um einerseits die
Lärmimmissionen auf die benachbarte Wohnbebauung zu minimieren und um andererseits eine ausreichend lange
Aufstellfläche in der Zufahrt vor den Abfertigungsanlagen als potentielle Rückstaufläche zu schaffen. Diese unmittelbare
Erschließung erfolgt über eine Abzweigung in Richtung Osten direkt nach der Zu- und Abfahrt aus dem Kreisverkehr. Der
PKW-Verkehr wird auf der Ostseite um das Parkhaus herumgeführt.
Die jeweilige Aufwärtsspindelrampe und Abwärtsspindelrampe dient zur inneren Erschließung des Parkhauses. Im
Parkhaus werden ca. 1.350 Stellplätze für Mitarbeiter, Patienten und Besucher der Uniklinik angeboten. Dazu zählen
auch Ersatzstellplätze für das Studierendenwerk innerhalb des Parkhauses. Mit der Realisierung des Parkhauses werden
die Stellplätze des Studierendenwerkes überplant.
Über ein Verkehrsgutachten (BSV, 9/2017) wurde der Nachweis erbracht, dass sowohl die interne Erschließung des
Parkhauses als auch die Zufahrten und die Steuerung der Parkierung ohne Störung der Verkehrsabläufe möglich sind.
Durch entsprechende Maßnahmen wird der Betreiber sicherstellen, dass morgens anfahrende Mitarbeiter zuerst das
Parkhaus nutzen. Erst wenn ein entsprechend hoher Belegungsgrad im Parkhaus erreicht ist, kann auch der offene
Parkplatz (P2) genutzt werden.
Entlang der Westseite des Parkhauses verläuft die Zufahrt zum Studierendenwohnheim. Begleitend zu dieser
Erschließungsstraße werden Stellplätze für PKWs und Stellplätze für Motorräder angeboten, um den Bedarf für den
ruhenden Verkehr zu decken. Im weiteren Verlauf nach Süden werden in der gleichen Flucht ein neuer Müllstandort und
zwei Doppelgaragen errichtet. Angedient werden diese über die oben genannte Erschließungsstraße und den neu
geplanten Wendehammer.
Das geplante Parkhaus ist in unmittelbarer Nähe über den Vorplatz der Uniklinik Aachen an das ÖPNV-Netz der Stadt
Aachen angebunden. Auf dem Vorplatz verkehren Busse stadteinwärts in Richtung Aachener Innenstadt sowie
stadtauswärts in Richtung Vaals. Für das geplante Vorhaben spielt die ÖPNV-Anbindung eine untergeordnete Rolle, da
das Parkhaus der Abwicklung des motorisierten Verkehres dient. Um ein Angebot auch für Radfahrer zu schaffen, werden
in unmittelbarer Nähe der westlichen Erschließungsspindel des Parkhauses 42 Fahrradabstellplätze angelegt.
Die fußläufige Erschließung des Parkhauses erfolgt von Norden her über den Haupteingang ins Gebäude sowie von
Westen her über einen Nebeneingang ins Gebäude. Die fußläufige Erreichbarkeit soll über ein Geh- Fahr- und
Leitungsrecht zugunsten der Öffentlichkeit über die Parzelle 520 gesichert werden. Die Nutzer des Parkhauses werden
fußläufig über den neuen Gehweg entlang des verbreiterten Seitenraumes auf der Kullenhofstraße in Richtung des neuen
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Haupteingangs geführt. Die Kullenhofstraße wird über eine neu gestaltete Querungshilfe gequert. Im Parkhaus sind
sowohl Treppenhäuser für die fußläufige Erreichbarkeit als auch Aufzüge zur Sicherstellung des barrierefreien Zugangs
des Parkhauses eingeplant.
Die verkehrliche Erschließung des Plangebietes und des benachbarten Studierendenwohnheims ist über öffentliche und
private Verkehrsflächen gesichert.
Ver- und Entsorgung
Das Plangebiet liegt im Einzugsgebiet der Gewässer Dorbach, Wildbach und Wurm sowie der
Abwasserbeseitigungsanlage Soers. Die bisherige Stellplatzanlage des Studierendenwerkes wird über eine
Regenwasserleitung der Universität RWTH Aachen und über einen Lamellenklärer in den Dorbach entwässert. Die
Entwässerungsplanung sieht vor, dass die zukünftige Entwässerung des Regenwassers vom Parkhaus über einen neuen
Lamellenklärer in den Dorbach erfolgen soll. Das anfallende Schmutzwasser wird in einen bestehenden Schacht
eingeleitet. Weiterhin ist im Norden des Plangebietes ein Trafohaus zur Versorgung des Plangebietes vorgesehen. Die
Planung erfolgt in Abstimmung mit der Stadtwerke Aachen AG (STAWAG). Die vorgenannten Regelungen sollen über
den städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan gesichert werden.
3.5. Freiraumkonzept
Der Großteil des Plangebietes wird im Bestand durch Stellplätze und deren Zufahrten für das Studierendenwerk genutzt.
Im Norden des Plangebietes befindet sich eine öffentliche Grünfläche, die insgesamt 710 m² groß ist und auch weiterhin
erhalten bleiben soll. Teil dieser öffentlichen Grünfläche ist eine gut genutzte fußläufige Wegeverbindung von der
Kullenhofstraße bis in das Dorbachtal. Die Wegeverbindung soll durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt werden. Mit der
Erhaltung der öffentlichen Grünfläche sowie der fußläufigen Wegeverbindung zum Dorbachtal wird der Zugang der
Öffentlichkeit zur Erholungs- und Freiraumnutzung des Dorbachtals gewährleistet. Die Naherholungsfunktion des
Dorbachtals bleibt somit erhalten.
Die sich nördlich der bestehenden Stellplatzfläche befindende private Grünfläche wird durch die Realisierung des
Parkhauses komplett in Anspruch genommen. Auch wenn die im Bebauungsplan Nr. 592, 8. Änderung festgesetzte
Obstwiese nie realisiert wurde und die zu pflanzenden Bäume nicht gepflanzt wurden, wird die Inanspruchnahme dieser
Fläche den Naherholungswert des Plangebietes reduzieren.
Im Süden des Plangebietes wird eine weitere private Grünfläche im Randbereich durch das Parkhaus und dessen
Feuerwehrumfahrt in Anspruch genommen. Zusätzlich sollen auf dieser Fläche zwei Doppelgaragen sowie ein
Müllstandort für das Studierendenwerk errichtet werden, da sie durch die Überplanung der bisherigen Stellplatzfläche
entfallen. Insgesamt verkleinert sich die Grünfläche um ca. 57 %. Die Freiraum- und Naherholungsqualität wird dadurch
reduziert. Die verbleibende Grünfläche dient der benachbarten Wohnbebauung als Naherholungsfläche und bildet
geleichzeitig einen Anschluss an das benachbarte Dorbachtal.
Das Freiraumkonzept, welches den größtmöglichen Erhalt des vorhandenen Vegetationsbestandes zum Ziel hat, sieht
entlang der Parkhauskubatur Pflanzflächen vor, mit denen das Umfeld des Parkhauses begrünt werden soll. Im Westen
des Plangebietes sollen säulenförmige Großbäume (Gingko biloba) gepflanzt werden, wodurch der öffentliche Raum in
gleich große Bereiche eingeteilt wird. Entlang der westlichen Parkhausseite soll zusätzlich eine Pflanzfläche angelegt
werden, die zur Begrünung beiträgt. Die übrigen ebenerdigen Flächen an der Westseite des Parkhauses werden mit
einem Pflasterband versehen. Am Nordende weitet sich das Pflasterband zum Haupteingang des Parkhauses zu einer
großzügigen Platzfläche auf und verbindet das Parkhaus mit dem bestehenden Wegenetz. Eine niedrige Mauer mit
Sitzauflage stützt den Eingangsbereich gegen die leicht abfallende Zufahrtsstraße ab. Im Norden des Plangebietes sieht
das Freiraumkonzept eine fortgeführte Wiesenlandschaft des Dorbachtals vor sowie die Anpflanzung zweier Hainbuchen.
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Zwischen Parkhaus und der Zufahrtsstraße im Norden und im Osten des Plangebietes sind Pflanzflächen vorgesehen,
die zur Begrünung des Umfeldes des Parkhauses beitragen. Die Zufahrtsstraße wird mit langen Heckenbändern und
einer niedrigen Betonkante gestaltet, welche eine eindeutige Zäsur zum Naturraum des Dorbachs und eine klare
Trennung zwischen bebautem Raum und dem Dorbachtal vornimmt. Im weiteren Verlauf führt ein Pflanzstreifen samt
umgebenden Wiesenflächen, teilweise durch Rasenwaben befestigt (Feuerwehrumfahrt) um das Südende des Neubaus
herum und trifft dort wieder auf das Pflasterband auf der Westseite des Gebäudes. Im Süden des Plangebietes sieht das
Freiraumkonzept die Neupflanzung von Berg-Ahorn, von Gemeine Esche und von Hainbuchen vor.
Die Freiraumgestaltung soll im städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan gesichert werden.
4. Begründung der Festsetzungen
4.1. Art der baulichen Nutzung
Im Sondergebiet soll ausschließlich die Errichtung und der Betrieb eines Parkhauses für die Uniklinik zulässig sein. Diese
Zweckbestimmung unterscheidet sich wesentlich von den Baugebieten nach §§ 2 bis 10 BauNVO, daher soll die
Festsetzung eines Sondergebietes erfolgen. Demensprechend soll im Plangebiet ein Sondergebiet SO mit der
Zweckbestimmung „Parkhaus Uniklinik“ festgesetzt werden. Im Sondergebiet sind alle Nutzungen und Anlagen zulässig,
die für den ordnungs- und zeitgemäßen Betriebsablauf des Parkhauses notwendig sind, einschließlich
Elektroladestationen und Nebenanlagen.
4.2. Maß der baulichen Nutzung
Das Maß der baulichen Nutzung wird über die Festsetzung einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 definiert. Mit dieser
Festsetzung zum Maß der baulichen Nutzung werden die vorgeschriebenen Obergrenzen gemäß § 17 BauNVO von 0,8
GRZ für sonstiges Sondergebiet eingehalten.
Der städtebauliche Entwurf sieht im Plangebiet ein achtgeschossiges Parkhaus vor, das als Solitärgebäude realisiert
werden soll. Zum Dorbachtal hin fällt das Baufeld um ein Geschoss ab, wodurch das Gebäude talseitig bündig im
Gelände platziert wird und sich hangseitig entsprechend in das Gelände um ein Geschoss gräbt, das bedeutet, dass die
acht Geschosse nur talseitig wahrnehmbar sind. Maßgeblich für die Festsetzung der Gebäudehöhen ist der
Hochbauentwurf. Dabei werden die zulässigen Vollgeschosse im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 592 der
benachbarten Bebauung, bestehend aus den Studierendenwohnheimen (XV Geschosse) sowie dem
Schwesternwohnheim der Uniklinik Aachen (VII - XII Geschosse) sowie dem Bestandsgebäude Uniklinik Aachen,
unterschritten.
Über die Angabe einer maximal zulässigen Gebäudehöhe über NHN soll eine absolute Höhenbeschränkung festgesetzt
werden. Entsprechend der Gebäudeplanung soll eine maximale Höhe von 231,00 m ü. NHN festgesetzt werden. Diese
Höhe entspricht dem obersten Abschluss der Fassade und somit einer Gebäudehöhe von ca. 24,75 m.
Im Bereich des westlichen Treppenhauses, das zur fußläufigen Erschließung des Parkhauses dient, soll im
Bebauungsplan eine maximale Höhe von 232,00 m ü. NHN festgesetzt werden. Im Bereich der südlich gelegenen
Spindeln, die zur Erschließung des Parkhauses dienen, soll eine maximale Höhe von 232,00 m ü. NHN festgesetzt
werden, um die hier vorgesehene Überdachung zu ermöglichen. Die Spindeln sind überdacht, da diese zur jeder
Witterung befahrbar sein müssen. Im nördlichen Bereich des Parkhauses soll eine maximale Höhe von 235,00 m ü. NHN
festgesetzt werden, um die Errichtung eines Treppenhauses mit entsprechender Deckenhöhe sowie den Aufbau des
Aufzugsmaschinenraumes mit Überfahrt zu gewährleisten.
Darüber hinaus dient die Höhenbeschränkung dem städtebaulichen Einfügen im Übergang von der bestehenden
Bebauung zum Freiraum, dem Schutz der benachbarten Bebauung sowie zur Begrenzung der Auswirkungen auf den
Kaltluftstrom. Um evtl. erforderliche konstruktive Maßnahmen für eine Suizidprävention zu ermöglichen, soll festgesetzt
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werden, dass die maximale Gebäudehöhe von 231,00 m ü. NHN ausnahmsweise bis zu einer maximalen Gebäudehöhe
von 232,00 m ü. NHN überschritten werden kann.
4.3. Überbaubare Grundstücksflächen
Die maximal bebaubare Grundstücksfläche ergibt sich aus der zeichnerischen Festsetzung der Baugrenze und umfasst
eine Fläche von ca. 4.720 m². Die Fläche entspricht der Grundfläche des geplanten Baukörpers. Um die geplante
Fassade mit ausgestellten Fassadenelementen realisieren zu können, soll es zulässig sein, dass die festgesetzte
Baugrenze um das Maß dieser Fassadenelemente überschritten werden darf.
4.4. Flächen für den ruhenden Verkehr / Stellplätze außerhalb des Parkhauses
Mit der Realisierung des Neubaus wird die bisherige Stellplatzfläche des Studierendenwerkes (192 Stellplätze) überplant.
Für die wegfallenden Stellplätze muss Ersatz geschaffen werden. Im geplanten Parkhaus sind Stellplätze als
Kompensation für die wegfallenden Stellplätze des Studierendenwerkes vorgesehen. Außerhalb des Parkhauses können
entlang der Stichstraße weitere Stellplätze vorgesehen werden, die zur Abwicklung des ruhenden Verkehres dienen und
ein Beitrag zu Reduzierung des Stellplatzbedarfes leisten.
Im Süden des Plangebietes sollen zusätzlich zwei Garagenflächen festgesetzt werden, die die bestehenden zwei
Doppelgaragen ersetzten, welche durch die Neuplanung überplant werden. Mit der Festsetzung der Garagenflächen
werden die notwendigen Stellplatzflächen für das Studierendenwerk geregelt. Die geforderte Aufstellfläche vor den
Garagen sichert den Verkehrsfluss im Straßenraum und stellt Parkraum vor den Garagen sicher. Auch die Aufstellfläche
kann auf den geforderten Stellplatznachweis angerechnet werden.
4.5. Nebenanlagen
Um eine ausreichende Versorgung des Plangebietes sicher zu stellen, sollen Nebenanlagen, die der Versorgung mit
Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser sowie zur Ableitung von Wasser dienenden Nebenanlagen ausnahmsweise zulässig
sein. Dies gilt auch für fernmeldetechnische Nebenanlagen sowie für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Im
Süden des Plangebietes soll zudem ein Müllstandort realisiert werden, der aus Nutzungsansprüchen des
Studierendenwerkes entsteht.
4.6. Öffentliche Verkehrsflächen
Die Anbindung an das öffentliche Straßennetz erfolgt über einen Kreisverkehr an die Kullenhofstraße. Dazu müssen
Anpassungen im bisherigen Einfahrtsbereich vorgenommen werden. Die Anpassungen dienen der Erschließung der
Zufahrt zum Parkhaus. Entsprechend der Straßenplanung sollen die öffentlichen Verkehrsflächen festgesetzt werden.
4.7. Öffentliche Grünflächen / Private Grünflächen / Baumschutz
Im nördlichen Teil des Plangebietes wird eine öffentliche Grünfläche festgesetzt. Diese soll entsprechend ihrem Bestand
gesichert werden. Im südlichen Plangebiet wird eine private Grünfläche festgesetzt.
Im Plangebiet befindet sich teilweise alter und ortsbildprägender Baumbestand, der einen charakteristischen Bestandteil
des Siedlungsbildes darstellt. Bestandsbäume innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes, die nicht
unmittelbar von der Neubaumaßnahme betroffen werden, sollen in ihrem Bestand erhalten bleiben. Diese
Konfliktvermeidung bezieht sich auf eine mit Bäumen bestandene Gehölzgruppe an der Brückenböschung entlang der
Kullenhofstraße / Zufahrt Pariser Ring. Des Weiteren soll der Bestand von Einzelbäumen und Baumgruppen im
südöstlichen Teil des Plangebietes erhalten bleiben.
Neben dem Erhalt einzelner Baumgruppen und Einzelbäume ist die im Zuge des Parkhausneubaus die Neupflanzung von
Baumgruppen vorgesehen. Entlang der westlichen Gebäudefront wird eine Baumreihe neugepflanzt. Im Süden des
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Plangebietes wird vorhandener Baumbestand durch Neupflanzung ergänzt. Im Norden des Plangebietes werden zwei
Bäume neu gepflanzt. Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sollen 20 Bäume neu gepflanzt werden.
Außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sollen 18 Bäume als Gruppenpflanzungen gepflanzt werden.
Im städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan sollen Regelungen und Auflagen zur Bepflanzung aufgenommen
werden.
4.8. Geh-, Fahr- und Leitungsrecht
GFL 1
Das Geh-, Fahr- und Leitungsrecht 1 soll festgesetzt werden, um die Erschließung der nicht an die öffentlichen
Verkehrsflächen angeschlossenen Gebäude zu sichern. Das Geh-, Fahr- und Leitungsrecht wird zugunsten der
Allgemeinheit, der Anlieger und der Versorgungsträger festgesetzt. Damit steht die Fläche auch für unterirdische
Versorgungsleitungen der öffentlichen Ver- und Entsorger zur Verfügung.
GFL 2
Das Geh-, Fahr- und Leitungsrecht 2 soll festgesetzt werden, um die fußläufige Erschließung für die Nutzer des
Parkhauses zu gewährleisten und die Fußwegeverbindung an die öffentliche Verkehrsfläche sicherzustellen. Das Geh-,
Fahr- und Leitungsrecht wird zugunsten der Allgemeinheit, der Anlieger und der Versorgungsträger festgesetzt. Damit
steht die Fläche auch für unterirdische Versorgungsleitungen der öffentlichen Ver- und Entsorger zur Verfügung.
4.9. Festsetzungen zum Schutz vor Immissionen und sonstigen Beeinträchtigungen
Zum Schutz der von der Parkhausplanung betroffenen benachbarten Wohnbebauung soll entsprechend der
schallschutztechnischen Untersuchung (BFT Cognos, 7/2017) ein Schalldämm-Maß für Außenbauteile festgesetzt
werden. Die Außenwände, die der Wohnbebauung gegenüberliegen (West-, Süd- und teilweise Nordfassade) sind
geschlossen auszuführen und sollen über ein Schalldämmmaß von R’w ≥ 20 dB verfügen.
Aus Schallschutzgründen wird die Fassade 2,0 m über das oberste Parkebene hinaus geführt. Mit der Festsetzung des
Schalldämmmaßes werden die auftretenden Beeinträchtigungen für die betroffenen Anwohner und Nutzer durch die
Nutzung des Parkhauses minimiert. Die Ostfassade und Teile der Nordfassade, die zum Dorbachtal ausgerichtet sind,
werden als geöffnete Fassade vorgesehen und benötigen kein Schalldämmmaß.
5.
Umweltbericht
5.1. Einleitung
Für das Plangebiet wird der Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - aufgestellt. Ziel ist es, die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Realisierung eines Parkhauses zu schaffen. Das Plangebiet des Bebauungsplanes umfasst eine
Fläche von ca. 1,32 ha.
5.1.1.
Lage des Plangebietes
Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Laurensberg der Stadt Aachen. Es liegt südlich zwischen der Kullenhofstraße und
dem Pariser Ring. Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke 336, 388 teilweise, 492 teilweise, 517, 518 und 519 teilweise,
520 teilweise (Flur 25, Gemarkung Laurensberg, Stadt Aachen) und ist insgesamt ca. 1,32 ha groß.
Der nördliche Teil des Plangebietes wird zurzeit als Grünfläche mit einer Wegeverbindung in das Dorbachtal genutzt. Die
Fläche ist begrünt und mit Gehölzen bzw. Bäumen bepflanzt. Im zentralen Teil des Plangebietes (Flurstück 388 teilweise)
befindet sich die bisherige Stellplatzfläche des Studierendenwerkes, die im Zuge der Realisierung des Parkhauses
überplant wird. Der südliche Teil des Plangebietes ist begrünt und mit Gehölzen und Bäumen bepflanzt. Die Erschließung
des Plangebietes erfolgt, wie im Bestand auch, über die Kullenhofstraße. Im nördlichen Umfeld des Plangebietes befindet
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Bebauungsplan Nr. 971
- Parkhaus Uniklinik -
Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 24.10.2017
sich die Aachener Universitätsklinik mit dem Vorplatz und den Stellplatzanlagen P1 und P2. Östlich des Plangebietes liegt
das Dorbachtal. Im westlichen und südlichen Umfeld des Plangebietes liegt der Stadtteil Vaalserquartier mit
Wohnbebauung sowohl als Einfamilienhäuser, Geschosswohnungsbau und auch Wohnheimen für Personal (Uniklinik)
oder Studierende sowie die Stellplatzanlage P 3 (siehe Abbildung 1).
Abbildung 1: Plangebietsumfeld mit Stellplatzanlagen, [Quelle: Land NRW]
5.1.2.
Inhalt und Ziele des B-Plans
Anlass der Planung ist die Notwendigkeit, die Universitätsklinik zu erweitern, um sowohl für den klinischen als auch den
nicht-klinischen Bereich dem heutigen Raumbedarf Rechnung zu tragen. Mit der Fortschreibung des Masterplanes für das
UKA Ende 2014 und der Bereitstellung von Fördergeldern für Baumaßnahmen an den Universitätskliniken des Landes
Nordrhein-Westfalens (MedMoP) wird der Erweiterungsbedarf der Universitätsklinik finanziell gedeckt. Das bestehende
Klinikgebäude mit dem Raumprogramm aus den 70er Jahren kann den heutigen Ansprüchen nicht mehr entsprechen,
auch Umbaureserven sind ausgeschöpft. Um in der Universitätsklinik Aachen weiterhin medizinische Versorgung,
Forschung und Lehre auf höchstem Niveau sicherstellen zu können, sind zusätzliche Gebäude erforderlich. Die Planung
dieser Erweiterungsbauten muss internen und externen organisatorischen Abläufen, gesetzlichen Anforderungen an
medizinische Räume (OP etc.) und Versorgungsvorgängen und äußeren Vorgaben, wie Denkmalschutz,
Landschaftsschutz, Klimaschutz, Immissionsschutz und Nachbarinteressen genügen und nicht zuletzt gestalterisch das
bestehende außergewöhnliche Gebäude angemessen ergänzen. Mit dem Masterplan wurden die Grundzüge der Planung
festgelegt, um die Entwicklungs- und Erweiterungsmöglichkeiten der Universitätsklinik Aachen aufzuzeigen.
Der Masterplan zur Erweiterung der Uniklinik Aachen sieht das neue Parkhaus südlich der Kullenhofstraße als ersten
wichtigen Baustein zur Baufeldfreimachung für den neuen Zentral-OP vor, um den Betrieb der Universitätsklinik Aachen
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Bebauungsplan Nr. 971
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Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 24.10.2017
auch nach der Umsetzung des Masterplanes und der damit verbundenen Inanspruchnahme der derzeitigen
Stellplatzflächen auf den Parkplätzen P2 für den neuen Zentral-OP aufrecht zu erhalten. Für den Verlust von
Stellplatzflächen muss Ersatz geschaffen werden. Das geplante Parkhaus soll auf dem bisherigen Stellplatz des
Studierendenwerkes entstehen und dabei auf acht Geschossen ca. 1.350 Stellplätze für Beschäftigte, Besucher und
Patienten umfassen. Das neu geplante Parkhaus ersetzt auch die 192 Stellplätze des Studierendenwerkes im Plangebiet.
Die Erschließung des Parkhauses verläuft über die Kullenhofstraße.
5.1.3.
Planungsrechtliche Einbindung
Regionalplan
Der Regionalplan weist für das Plangebiet einen Allgemeinen Siedlungsbereich aus. Auf Regionalplanebene müssen
somit keine Änderungen vorgenommen werden.
Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan 1980 zeigt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung auf und ist seit dem 04.09.1985
uneingeschränkt gültig. Der geltenden Flächennutzungsplan 1980 stellt das Plangebiet als „Wohnbaufläche“ dar,
zusätzlich mit der Darstellung „Parkplätze und Parkbauten“. Im Osten, im Süden sowie im Westen grenzen Flächen mit
der Darstellung „Grünfläche“ an. Der Vorentwurf zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes Aachen*2030 (Stand
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Mai 2014) stellt die zentrale Fläche des Plangebietes als „Sondergebiet“ dar. Des
Weiteren ist die Darstellung jeweils einer „Grünfläche“ nördlich und südlich der Sondergebietsfläche im Vorentwurf des
Flächennutzungsplanes dargestellt. Eine Anpassung an den Flächennutzungsplan ist nicht erforderlich, die Planung
entspricht den derzeit geltenden Darstellungen des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen sowie dem Ziel des
Vorentwurfes zum Flächennutzungsplan.
Landschaftsplan
Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich des Landschaftsplanes 1988. Gegenwärtig befindet sich der
Landschaftsplan in der Neuaufstellung. Auch innerhalb der Vorstudie zum Landschaftsplan liegt das Plangebiet außerhalb
des Geltungsbereiches.
Derzeit geltendes Planungsrecht
Südlich der Kullenhofstraße besteht Planungsrecht durch den Bebauungsplan Nr. 592, 8. Änderung. Der Bebauungsplan
Nr. 592 hat inzwischen 11 Änderungen erfahren. Der Bebauungsplan Nr. 592, 8. Änderung setzt für den Standort des
Parkhauses im mittleren Teil ein Baufenster für ein Gebäude mit einer zulässigen Geschosshöhe von vier Geschossen
über einer zweigeschossigen Fläche für Gemeinschaftsstellplätze und Gemeinschaftsgaragen fest. Der Bebauungsplan
setzt für dieses Baufenster eine maximale Gebäudehöhe von 224,6 m ü. NN fest. Dies entspricht einer Höhe von 17,5 m
über der Geländeoberkante. Südlich im Plangebiet ist ein Baufenster festgesetzt, das eine maximale Gebäudehöhe von
225,6 m ü. NN zulässt. Dies entspricht einer Höhe von 18,5 m über der Geländeoberkante. Des Weiteren sind zwei
Flächen mit Pflanzgeboten festgesetzt. Im Norden des Plangebietes ist eine öffentliche Grünfläche festgesetzt. Südlich
dieser öffentlichen Grünfläche ist zusätzlich eine Obstwiese festgesetzt.
5.1.4.
Bedarf an Grund und Boden für die geplanten Nutzungen/Versiegelungsgrad
Flächeninanspruchnahme nach Nutzungen:
Plangebiet:
Sondergebiet:
davon überbaubare Fläche:
öffentliche Verkehrsfläche:
öffentliche Grünfläche:
private Grünfläche:
13.200 m²
10.954 m²
4.717 m²
399 m²
710 m²
1.136 m²
100 %
83 %
3%
5%
9%
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Bebauungsplan Nr. 971
- Parkhaus Uniklinik 5.1.5.
Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 24.10.2017
Ziele des Umweltschutzes und Berücksichtigung der Umweltbelange
Ziel des Umweltschutzes ist die Wahrung der Umwelt in Ihrer Gesamtheit sowie der Schutzgüter zur Sicherung der
natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen, der Fauna und der Flora. Dabei sind die Schutzgüter vor schädlichen
Umwelteinwirkungen zu schützen. Zudem sind die kulturellen Merkmale sowie die Sachgüter im Auswirkungsbereich der
Planung zu bewahren. Bei Veränderungen und Eingriffen in die jeweiligen Schutzgüter sind Eingriffsvermeidungsmaßnahmen und deren Minderung sowie mögliche Maßnahmen zum Ausgleich zu prüfen und aufzuzeigen. Zur
Bewertung der Auswirkungen der Planung auf die Umweltbelange werden dabei die einschlägigen Gesetze,
Rechtsverordnungen, Erlasse, Verwaltungsvorschriften und Technischen Anleitungen herangezogen. Die zu
berücksichtigenden Ziele des Umweltschutzes werden den einzelnen Schutzgütern zugeordnet.
5.2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
5.2.1. Schutzgut Mensch
Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben
Bei der Betrachtung des Schutzgutes Mensch sind Aspekte wie Gesundheitsvorsorge, Wohnqualität, Erholung und
Freizeit, Grün- und Freiflächen, Luftschadstoffe, Gerüche, Lichtimmissionen, Lärmimmissionen, elektromagnetische
Felder, Erschütterungen sowie gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu berücksichtigen. Im Rahmen der Aufstellung
des Bebauungsplanes ist u. a. das Immissionsschutzrecht zu beachten. Dazu gehören das Bundesimmissionsschutzgesetz und seine Verordnungen. Für die räumliche Planung gilt der Trennungsgrundsatz. Danach sind Flächen für
bestimmte Nutzungen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen auf Wohngebiete und
schutzbedürftige Gebiete soweit wie möglich vermieden werden.
Verkehrsbelastung
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde ein Verkehrsgutachten für die Errichtung des Parkhauses an der
Universitätsklinik (Stand Juni 2017) durch das Büro BSV Büro für Stadt- und Verkehrsplanung Dr. Ing. Reinhold Baier
GmbH erstellt. Ziel der Untersuchung ist der Nachweis, dass die durch das Parkhaus entstehenden Verkehrsströme auf
der angrenzenden Erschließungsstraße leistungsfähig abgewickelt werden können. Zusätzlich wird mit dem Gutachten
der Nachweis der Leistungsfähigkeit der Abfertigungsanlagen in der Zufahrt des Parkhauses erbracht.
Die Bestandssituation des ruhenden Verkehres an der Universitätsklinik wurde im Zuge des Gutachtens erfasst. Dazu
wurden die Knotenstrombelastungen für den Kreisverkehr in den morgendlichen (von 06:45 bis 07:45 Uhr) und
nachmittäglichen Spitzenstunden (von 14:45 bis 15:45 Uhr) untersucht. Die Untersuchung ergab, dass in der
morgendlichen Spitzenstunde im Bestand lediglich 9 Kfz aus dem Süden über die Erschließungsstraße des bisherigen
Parkplatzes des Studierendenwerkes oder vom Parkplatz P3 auf die Kreisfahrbahn einbiegen. In den nachmittäglichen
Spitzenstunden fahren 26 Kfz in den Kreisverkehr. Die Zahlen zeigen die geringe Verkehrsbelastung im Bestand
innerhalb des Plangebietes und den daraus resultierenden geringen Fahrzeugumschlag auf dem bestehenden Stellplatz
des Studierendenwerkes. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass bei der Betrachtung der Gesamtbelastung von
allen Kreisverkehrszufahrten (1.122 Kfz/h) rund 80 % der Kfz aus Fahrtrichtung Pariser Ring in Richtung der
Stellplatzanlage P2 fahren. Auf Höhe der Mittelinsel, 100 m westlich des Kreisverkehres auf der Kullenhofstraße, kann es
zwischen 7:15 Uhr und 07:45 Uhr zu temporären Rückstaus kommen, die bis in die Kreisfahrbahn hineinragen.
Das Verkehrsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Hauptverkehrsströme von Osten nach Westen und in
entgegengesetzter Fahrtrichtung sich im Bestand nicht gegenseitig behindern. Des Weiteren ist die Verkehrsbelastung in
den anderen Neben- und Zufahrten des Kreisverkehres sehr gering. Auch die Beeinträchtigung des Verkehrsflusses
durch querende Fußgänger und Radfahrer an den jeweiligen Kreisverkehrszufahrten / -abfahrten ist sehr gering.
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Bebauungsplan Nr. 971
- Parkhaus Uniklinik -
Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 24.10.2017
Lärmimmissionen
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde durch das Büro BFT Cognos eine Prognose zum
Schallimmissionsschutz (Bebauungsplan Nr. 971 „Neubau Parkhaus Kullenhofstraße – Ecke Pariser Ring“, Stand
04.07.2017) erstellt. Darin erfolgen Aussagen zum vorhandenen und zukünftig zu erwartenden Verkehrslärm unter
Berücksichtigung der vorhabenbedingten verkehrlichen Entwicklung. Die westliche Umgebung des Plangebietes ist im
Bebauungsplan Nr. 592 als „Allgemeines Wohngebiet“ festgesetzt und entsprechend zu beurteilen.
Innerhalb des Plangebietes befindet sich eine bereits versiegelte und als Stellplatzfläche für das Studierendenwerk
genutzte Fläche. Nördlich des Plangebietes befindet sich die Universitätsklinik Aachen sowie die Kullenhofstraße als
öffentliche Verkehrsfläche.
Gewerbelärm
Gewerbliche Anlagen innerhalb des Plangebietes bzw. in seiner unmittelbaren Umgebung sind nicht vorhanden.
Geruchsimmissionen und -emissionen
Die zentrale Fläche des Plangebietes wird als Stellplatzanlage des Studierendenwerkes genutzt. Fahrzeugbewegungen
sind in einem nur sehr gering Maße festzustellen und sorgen für keine Vorbelastungen auf dem Plangebiet. Nördlich des
Plangebietes befindet sich die Universitätsklinik Aachen. Westlich und südwestlich des Plangebietes befindet sich
Wohnbebauung. Von den genannten Nutzungen gehen keine Geruchsimmissionen aus, die als störend empfunden
werden.
Lichtimmissionen und -emissionen
Lichtimmissionen liegen innerhalb des Plangebietes durch die Lichtquellen des Stellplatzes des Studierendenwerkes
sowie durch deren Zufahrt vor und durch die Lichtquellen an der öffentlichen Verkehrsfläche.
Erholung und Freizeit
Das Plangebiet ist durch seine Umgebung, bestehend aus Universitätsklinik, Stellplatzanlagen und benachbarter
Wohnbebauung städtisch geprägt. Der Großteil des Plangebietes wird im Bestand durch Stellplätze und deren Zufahrten
für das Studierendenwerk genutzt. Im Norden des Plangebietes befindet sich eine öffentliche Grünfläche, die insgesamt
ca. 710 m² groß ist. Teil dieser öffentlichen Grünfläche ist eine gut genutzte fußläufige Wegeverbindung von der
Kullenhofstraße bis in das Dorbachtal. Durch die Fußwegeverbindung wird der Zugang der Öffentlichkeit zur Erholungsund Freiraumnutzung des Dorbachtals gewährleistet.
Die sich nördlich der bestehenden Stellplatzfläche befindende ca. 2.700 m² große private Grünfläche nimmt in Bezug auf
die Erholungs- und Freiraumnutzung eine untergeordnete Bedeutung für das nähere Planungsumfeld ein. Die im
Bebauungsplan Nr. 592, 8. Änderung festgesetzte Obstwiese wurde nicht realisiert und die zu pflanzenden Bäume
wurden nicht gepflanzt. Im Süden des Plangebietes befindet sich eine weitere ca. 1.900 große private Grünfläche. In
deren Randbereich liegt eine Fußwegeverbindung entlang des Dorbachtals, welches zur Erholungs- und Freiraumnutzung
genutzt wird. Durch die Fußwegeverbindung wird das Dorbachtal mit dieser Fläche eingebunden und erlebbar gemacht.
Erschütterungen, Gefahrenschutz
Das Plangebiet befindet sich außerhalb verliehener Bergwerksfelder. Es liegen keine Hinweise auf das Vorhandensein
von ehemaligen Bergbauflächen vor. Das Plangebiet befindet sich in einem Gebiet, welches im stärkeren Ausmaß von
Erdbeben betroffen ist. Nach DIN 4149 (Bauten in deutschen Erdbebengebieten) ist Aachen der Erdbebenzone 3
zuzuordnen.
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Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 24.10.2017
Hochwasserschutz
Das Plangebiet liegt im Einzugsgebiet der Gewässer Dorbach, Wildbach, und Wurm, für die grundsätzlich
Hochwasserschutzmaßnahmen erforderlich sind.
Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Verkehrsbelastung
Das Verkehrsgutachten hat die verkehrlichen Auswirkungen durch den Bau des Parkhauses untersucht und bewertet. Es
wurde der Nachweis erbracht, dass sowohl die interne Erschließung des Parkhauses als auch die Zufahrten und die
Steuerung der Parkierung ohne Störung der Verkehrsabläufe möglich sind. Hierzu wurden verkehrstechnische
Leistungsfähigkeitsnachweise nach dem Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS 2015) und
eine Verkehrssimulation durchgeführt.
Für die Prognose der durch das Parkhaus erzeugten Verkehre ist die Dauer der Parkaufenthalte entscheidend. Auf den
Stellplatzanlagen P1 und P2 sind zurzeit 76 % Dauerparker (hauptsächliche Beschäftigte) und 24 % Kurzparker
(hauptsächlich Besucher). Dieses Verhältnis wurde zunächst für die Bewertung des Parkhauses übernommen. Im
Ergebnis wird demnach jeder Stellplatz weniger als zweimal pro Tag umgeschlagen. Zusätzlich wurden zukünftige
Verkehre aus den Gesamtplanungen zur Erweiterung der Uniklinik berücksichtigt. Um darüber hinaus den ungünstigsten
Fall für die Leitungsfähigkeit der Verkehrsanlagen zu finden, wurde der Stellplatzumschlag erhöht, in dem die Anzahl der
Kurzzeitparker auf 50 % erhöht wurden. Aufgrund dieser Annahmen wurde die Leistungsfähigkeit der öffentlichen
Verkehrsanlagen (Kreisverkehr) nachgewiesen.
Durch die Verkehrssimulation des Zuflusses zu dem Parkhaus in der verkehrlichen Morgenspitze sowie der Simulation
der Pkw-Abfertigungen an den Schrankenanlagen in der Zufahrt wurde nachgewiesen, dass die innere
Verkehrsorganisation im Einfahrtsgeschoss leistungsfähig ist und das zu keiner Zeit ein Rückstau entsteht, der sich bis in
den Kreisverkehr auf der Kullenhofstraße ausweitet und dort den Verkehrsablauf stört.
Da sich die Fußgängerströme nicht mit dem Ziel- und Quellverkehrsstrom zum bzw. von dem Parkhaus kreuzen, ein
ausreichend breiter Gehweg im Süden der Kullenhofstraße geplant ist und die neue Gestaltung und Verbreiterung der
Fußgängerquerungsanlage eine sichere und leistungsfähige Querung über die Kullenhofstraße gewährleistet, sind die
Voraussetzungen für eine gute fußläufige Anbindung des Parkhauses an die Klinik gegeben.
Lärmimmissionen
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde für die in ca. 25-70 m entfernt liegende angrenzende Wohnbebauung
(Studentenwohnheim und Schwestern- und Personalwohnheim UKA) sichergestellt, dass „Zum Schutz der Nachbarschaft
von schädlichen Umweltauswirkungen durch Verkehrsgeräusche“ der Immissionsrichtwert (IRW) nach Nr. 6.1 der TA
Lärm in allgemeinen Wohngebieten von 55 dB(A) am Tag und 40 dB(A) in der Nachtzeit nicht überschritten wird.
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Bebauungsplan Nr. 971
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Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 24.10.2017
Abbildung 2: Entfernung Parkhaus umliegende Wohnbebauung, [Quelle: Land NRW]
Gemäß Nr. 6.5 der TA Lärm „Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit“ sind für die Gebiete nach Nr. 6.1
Buchstaben d) bis f) bei der Ermittlung des Beurteilungspegels die erhöhte Störwirkung von Geräuschen durch einen
Zuschlag zu berücksichtigen. Der Zuschlag beträgt 6 dB(A) und erklärt sich mit der Nutzung des geplanten Parkhauses
zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen.
Für die Untersuchung der Lärmemmissionen aus Verkehr wurde ein Worst-Case definiert, der den Anteil der Kurzparker
und damit den Parkplatzumschlag erhöht. Damit erhöht sich die Verkehrsbelastung tagsüber (zwischen 06:00 Uhr und
22:00 Uhr) auf 5.600 Kfz in der Zufahrt zum Parkhaus bzw. in der südlichen Kreisverkehrszu- / -ausfahrt. Daraus
resultieren ca. 350 Fahrzeugbewegungen pro Stunde zur Tagzeit. In der lautesten Nachtsunde werden gemäß
Verkehrsgutachten 75 Fahrzeuge pro Stunde in Ansatz gebracht, welche das Parkhaus an- und abfahren.
Das Ergebnis hierzu zeigt, dass die Beurteilungspegel des zu erwartenden Lärms infolge der Nutzung des Parkhauses
am Standort Kullenhofstraße, Ecke Pariser Ring an den maßgeblichen Immissionsrichtwerten (IRW) zur Nachtzeit gemäß
TA Lärm unterschritten werden. Eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte zur Tagzeit um 30 dB(A) und zur Nachtzeit
um mehr als 20 dB(A) durch einzelne kurzzeitige Pegelspitzen wird an den schutzbedürftigen Gebäuden ebenfalls nicht
entstehen.
Die Beurteilungspegel werden nur unter Berücksichtigung einer geschlossenen Fassade an den entsprechenden
Fassadenseiten mit einem resultierenden Schalldämm-Maß von 20 dB erreicht. Die Fassade muss hierbei über die
oberste Parkebene hinaus geführt werden, so dass eine Art Schallschutzwand entsteht.
Erschütterungen, Gefahrenschutz
Die DIN 4149 (Bauten in deutschen Erdbebengebieten) ist zu beachten.
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Hochwasserschutz
Das Plangebiet liegt im Einzugsgebiet der Gewässer Dorbach, Wildbach und Wurm, für die grundsätzlich
Hochwasserschutzmaßnahmen erforderlich sind.
Gewerbelärm
Nach näherer Untersuchung der vorhandenen Nutzungen im Plangebiet hat sich herausgestellt, dass von keinem Konflikt
zwischen den vorhandenen Nutzungen und der zukünftigen Nutzung des Plangebiets als Sondergebiet zur Realisierung
eines Parkhause auszugehen ist.
Geruchsimmissionen und -emissionen
Nach näherer Untersuchung der vorhandenen Nutzungen im Plangebiet hat sich herausgestellt, dass von keinem Konflikt
zwischen den vorhandenen Nutzungen und der zukünftigen Nutzung des Plangebiets als Sondergebiet zur Realisierung
eines Parkhauses auszugehen ist.
Lichtimmissionen und -emissionen
Die Zufahrt zum geplanten Parkhaus, die Fußwegeverbindung zur Kullenhofstraße und das Parkhaus selbst werden
beleuchtet und verursachen damit Lichtemissionen auf die Umgebung des Plangebietes. Im Bereich der inneren
Erschließung und vor allem an den Erschließungsspindeln ist durch die geschlossene Westfassade die benachbarte
Wohnbebauung vor Lichtimmissionen geschützt. Eine Lichtverschmutzung durch Abstrahlung der Lichtquellen ins
Dorbachtal wird vermieden. Negative Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch sind nicht zu erwarten.
Bei der Planung und Realisierung der geplanten Anlage werden die Vorgaben des Licht-Immissions-Erlasses NRW
berücksichtigt.
Erholung und Freizeit
Der Bebauungsplan sieht für die Plangebietsfläche eine insgesamt ca. 87 % prozentige Überbauung durch die
Realisierung des Parkhauses sowie Erschließungs- und Stellplatzanlagen vor. Die Sicht auf das Dorbachtal wird durch
den Neubau gänzlich verstellt und dadurch stark beeinträchtigt. Die private Grünfläche nördlich der bestehenden
Stellplatzanlage des Studierendenwerkes wird durch die Realisierung des Vorhabens komplett in Anspruch genommen.
Bei der geplanten baulichen Nutzung ist der Baumbestand im Zentrum des Plangebietes nicht zu erhalten. Die bereits
heute schon geringe Bedeutung als Naherholungsfläche für die Bevölkerung nimmt weiter ab, wenn gleich die öffentliche
Grünfläche im Norden des Plangebietes erhalten bleibt. Die geplante Bebauung rückt im Vergleich zum bisherigen
gültigen Planungsrecht nicht weiter in Richtung Osten ins Dorbachtal und hält gleichzeitig einen größeren Abstand zur
westlich des Parkhauses gelegenen Wohnbebauung. Der hohe Erholungs- und Aufenthaltswert des Fuß- und Radweges
im Norden des Plangebietes bleibt in seiner Funktion innerhalb des städtischen Grünverbindungsnetzes erhalten. Die
Fußwegeverbindung in Richtung Dorbachtal bleibt gewährleistet. Die private Grünfläche im Süden des Plangebietes wird
durch die Nutzungen für das Studierendenwerk (Müllstandort, zwei Doppelgargen) sowie durch die Feuerwehrumfahrt
und das geplante Parkhaus zu ca. 30 % überplant. Die Naherholungsfunktion für die lokale Bevölkerung bleibt erhalten
und den Anschluss an das Dorbachtal bleibt bestehen.
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
Verkehrsbelastung
Um die potentielle Rückstaugefahr für den Kfz-Verkehr durch querende Fußgänger zu verringern, wird in der
morgendlichen Verkehrsspitze zuerst die Restfläche des Parkplatzes P1 und das Parkhaus befüllt. Anschließend wird der
reduzierte Parkplatz P2 befüllt. Mit dieser Verkehrslenkungsmaßnahme wird einer theoretischen Rückstaugefahr im
Kreisverkehr vorgebeugt.
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Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 24.10.2017
Lärmimmissionen
Die Prognose zum Schallimmissionsschutz kommt zu dem Ergebnis, dass unter der Voraussetzung der Durchführung von
schalltechnischen Maßnahmen (z.B. die Schließung der Westfassade des Parkhauses mit einem resultierenden
Schalldämm-Maß von 20 dB(A) Richtung benachbartem Wohngebiet) eine Gebietsverträglichkeit des Parkhauses
einerseits und des relevanten Wohnbestandes in Summe für das geplante Parkhaus andererseits in Aussicht gestellt
werden kann. Die oben genannte Fassade muss hierbei über die oberste Parkebene hinaus geführt werden, so dass eine
Art Schallschutzwand entsteht.
Die angeführte schalltechnische Maßnahme wird in die schriftlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan aufgenommen.
Damit ist der Bebauungsplan aus immissionsschutzrechtlicher Sicht vollzugsfähig.
Geruchsimmissionen
Maßnahmen sind nicht erforderlich.
Lichtimmissionen und -emissionen
Nach derzeitigem Stand der Planung werden warmweiße LED-Leuchten (Lichtfarbe von 2.700 Kelvin) für die Beleuchtung
verwendet, welche über Präsenzmelder in den Parketagen gesteuert werden. Die Schaltung erfolgt separiert nach Ostund Westseite des Parkhauses. Die Außenbeleuchtung umlaufend zum Parkhaus und für die Mastbeleuchtung auf dem
Dachgeschoss erfolgt über eine tageslichtabhängige Steuerung durch Dämmerungsschalter und Zeitschaltuhr. Die
Technikräume sind mit einer klassischen Ausschaltung und die Treppenhäuser mit einer dauerhaft eingeschalteten
Beleuchtung ausgestattet.
Erholung und Freizeit
Das Freiraumkonzept zum Bebauungsplan, welches den größtmöglichen Erhalt des vorhandenen Vegetationsbestandes
zum Ziel hat, sieht entlang der Parkhauskubatur Pflanzflächen vor, mit denen das Umfeld des Parkhauses begrünt
werden soll. Im Westen des Plangebietes werden säulenförmige Großbäume (Gingko biloba) gepflanzt. Entlang der
westlichen Parkhausseite wird zusätzlich eine Pflanzfläche angelegt, die zur Begrünung beiträgt. Die übrigen ebenerdigen
Flächen an der Westseite des Parkhauses werden mit einem Pflasterband versehen. Am Nordende weitet sich das
Pflasterband zum Haupteingang des Parkhauses zu einer großzügigen Platzfläche auf und verbindet das Parkhaus mit
dem bestehenden Wegenetz im Dorbachtal. Die wichtige fußläufige Wegeverbindung ins Dorbachtal zur Freizeitnutzung
und Naherholung bleibt so erhalten. Die Freizeit- und Naherholungsfunktion für die lokale Bevölkerung wird von der
Planung des Neubaus nicht beeinträchtigt.
Eine niedrige Mauer mit Sitzauflage stützt den Eingangsbereich gegen die leicht abfallende Zufahrtsstraße ab. Im Norden
des Plangebietes sieht das Freiraumkonzept eine fortgeführte Wiesenlandschaft des Dorbachtals vor sowie die
Anpflanzung zweier Hainbuchen. Zwischen Parkhaus und der Zufahrtsstraße im Norden und im Osten des Plangebietes
sind Pflanzflächen vorgesehen, die zur Begrünung des Umfeldes des Parkhauses beitragen. Die Zufahrtsstraße wird
zudem mit langen Heckenbändern und einer niedrigen Betonkante gestaltet, welche eine eindeutige Zäsur zum
Naturraum des Dorbachs und eine klare Trennung zwischen bebautem Raum und dem Dorbachtal vornimmt. Im weiteren
Verlauf führt ein Pflanzstreifen samt umgebenden Wiesenflächen, teilweise durch Rasenwaben befestigt
(Feuerwehrumfahrt) um das Südende des Neubaus herum und trifft dort wieder auf das Pflasterband auf der Westseite
des Gebäudes. Im Süden des Plangebietes sieht das Freiraumkonzept die Neupflanzung von Berg-Ahorn, von Gemeine
Esche und von Hainbuchen vor.
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5.2.2. Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben
Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB (Baugesetzbuch) die Belange der
Landespflege und des Naturschutzes im Hinblick auf das Bundesnaturschutzgesetz und die Landesgesetze zu
berücksichtigen. Die einzelnen Umweltschutzbelange werden unter den jeweiligen Schutzgütern behandelt.
Schutzgut Tiere
Die Fläche des Plangebiets hat keine Bedeutung für Amphibien und Reptilien. Für den Bereich des Plangebietes liegt
keine Eintragung eines ausgewiesenen FFH-Gebietes nach der Richtlinie 92/43/EWG der Europäischen Union vor.
Weiter liegen keine Vogelschutzgebiete nach der Richtlinie 79/409/EWG sowie keine Naturschutzgebiete vor.
Lichtimmissionen und -emissionen
Lichtimmissionen liegen innerhalb des Plangebietes durch die Lichtquellen des Stellplatzes des Studierendenwerkes
sowie durch deren Zufahrt vor und durch die Lichtquellen an der öffentlichen Verkehrsfläche.
Schutzgut Pflanzen und biologische Vielfalt
Das Plangebiet ist bereits heute durch die bestehende Stellplatzfläche für das Studierendenwerk und deren Zufahrt zu ca.
52 % versiegelt. Unter Berücksichtigung des Ausgangszustandes bei geltendem Planungsrecht gemäß dem
rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 592, VIII Änderung sind im Bestand nur 48 % der Fläche versiegelt. Das Plangebiet
liegt nicht in einem FFH - Gebiet oder Natura 2000 Gebiet.
Zur Erfassung des Baumbestandes und der heute vorliegenden Biotoptypen / Nutzungstypen wurde ein
landschaftspflegerischer Fachbeitrag durch das Büro FSWLA (Stand Oktober 2017) erstellt. Demnach sind innerhalb des
Plangebietes des Bebauungsplanes 60 Bäume im Plangebiet dokumentiert, die durch die Realisierung des Vorhabens
betroffen sind. Diese befinden sich größtenteils im nördlichen Plangebiet sowie nördlich und östlich im Randbereich der
bestehenden Stellplatzfläche des Studierendenwerkes.
Da die vorhandenen Grünstrukturen des Plangebietes innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen, kommt
die Baumschutzsatzung für diesen Bereich zur Anwendung. Danach sind 32 Bäume gemäß der Baumschutzsatzung der
Stadt Aachen satzungsgeschützt. 28 Bäume unterliegen nicht dem Satzungsschutz.
Im Plangebiet ist heute neben versiegelten Straßen, Wegen und kleiner Gebäude, Rasenflächen, Ruderalflure,
Gebüsche, Feldgehölze, Einzelbäume und Baumreihen als Biotoptypen anzutreffen. Der Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 971 liegt innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 592 - Gut
Kullen, VIII Änderung. Bei der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung sind die zulässigen Nutzungen des rechtskräftigen
Bebauungsplanes mit entsprechender Biotoptypenzuordnung als Ausgangzustand für den Biotopflächenwert in Ansatz zu
bringen. Gemäß dem landschaftspflegerischen Fachbeitrag zeigt das Ergebnis der Biotopbewertung nach dem heutigen
geltenden Planungsrecht einen Flächenwert von 4.438 Biotoppunkten.
Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Schutzgut Tiere
Die Beeinträchtigung von artenschutzrechtlichen Belangen ist im Rahmen des Planverfahrens zu beurteilen. Das
Bundesnaturschutzgesetz sieht gemäß § 19 Abs. 3 eine Berücksichtigung von „streng geschützten Arten“ bei Eingriffen in
Natur und Landschaft vor.
Im Rahmen einer artenschutzrechtlichen Prüfung (Fachbeitrag Artenschutzprüfung für den B-Plan 971 „Parkhaus
Uniklinik“ und den B-Plan 1000 „Erweiterung Uniklinik“, Büro pro terra, Stand Februar 2017) wurden für das
Untersuchungsgebiet keine vorkommenden planungsrelevanten Fledermausarten und keine Vogelarten festgestellt, die
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Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 24.10.2017
die bestehende Stellplatzfläche bzw. die Kleingehölze und die öffentliche Grünfläche gegebenenfalls als Fortpflanzungsoder Ruhestätte nutzen könnten. Insgesamt konnte nur ein stark eingeschränktes Artenspektrum sowie eine geringe
Individuenzahl ermittelt werden. Lediglich die Zwergfledermaus wurde regelmäßig erfasst. Auch Quartiersnachweise,
etwa durch die Beobachtung von Schwärmereignissen erfolgten nicht.
Lichtimmissionen und -emissionen
Die Zufahrt zum geplanten Parkhaus, die Fußwegeverbindung zur Kullenhofstraße und das Parkhaus selbst werden
beleuchtet und verursachen damit Lichtemissionen auf die Umgebung des Plangebietes. Eine Lichtverschmutzung durch
Abstrahlung der Lichtquellen in das Dorbachtal wird vermieden. Negative Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere sind
nicht zu erwarten.
Bei der Planung und Realisierung der geplanten Anlage werden die Vorgaben des Licht-Immissions-Erlasses NRW
berücksichtigt.
Schutzgut Pflanzen und biologische Vielfalt
Mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden Eingriffe in die vorhandenen Grünstrukturen bewirkt. Bedingt durch
den Neubau des Parkhauses mit notwendigen Erschließungsflächen und Nebenanlagen wird sich künftig der Anteil an
begrünten Flächen noch weiter reduzieren. Der Versiegelungsgrad wird sich gemäß der derzeit beabsichtigen Planung im
Vergleich zum derzeit gültigen Planungsrecht um 24 % auf ca. 72 % erhöhen.
Insgesamt können 60 Bäume innerhalb des Plangebietes im Zuge der Realisierung des Vorhabens nicht erhalten bleiben.
Ein Erhalt der 32 erfassten satzungsgeschützten Bäume ist nicht möglich, da die Baumstandorte für die Errichtung des
Parkhauses sowie deren Zufahrt in Anspruch genommen werden. Zusätzlich können 28 Bäume, die nicht unter die
Baumschutzsatzung der Stadt Aachen fallen, nicht erhalten bleiben.
Außerhalb des Bebauungsplangebietes sind baustellenbedingt aber auch baubedingt 2 weitere satzungsgeschützte
Bäume zu roden. Einer der Bäume steht gemäß Baumschutzsatzung der Stadt Aachen unter Schutz. Die Anzahl der
erforderlichen Ersatzpflanzung beläuft sich auf ca. 2 Bäume.
Das Ergebnis der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung zeigt, dass die Planung einen Flächenwert von 2.092
Biotoppunkten aufweist. Durch die Planung wird ein Biotoppunktedefizit von 2.346 Wertpunkten ausgelöst.
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
Schutzgut Tiere
Die Gehölzentnahmen sind außerhalb der Balz- und Fortpflanzungszeiten vorzunehmen. Die Baufeldfreimachung ist
zwischen Anfang September und Ende März durchzuführen. Im Falle von Quartiersfunden mit lebenden Tieren während
der Bauarbeiten sind alle Eingriffe in diesem Bereich zu stoppen und der zuständige Artenschutzbeauftragte für die
Baubegleitung zu benachrichtigen.
Bei Durchführung der empfohlenen Vermeidungsmaßnahmen werden für das Schutzgut Tiere keine Verbotstatbestände
nach § 44 BNatSchG ausgelöst. Das Vorhaben ist demnach aus artenschutzrechtlicher Sicht zulässig.
Lichtimmissionen und -emissionen
Nach derzeitigem Stand der Planung werden warmweiße LED-Leuchten (Lichtfarbe von 2.700 Kelvin) für die Beleuchtung
verwendet, welche über Präsenzmelder in den Parketagen gesteuert werden. Die Schaltung erfolgt separiert nach Ostund Westseite des Parkhauses. Die Außenbeleuchtung umlaufend zum Parkhaus und für die Mastbeleuchtung auf dem
Dachgeschoss erfolgt über eine tageslichtabhängige Steuerung durch Dämmerungsschalter und Zeitschaltuhr. Die
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Technikräume sind mit einer klassischen Ausschaltung und die Treppenhäuser mit einer dauerhaft eingeschalteten
Beleuchtung ausgestattet. Bei den LED-Leuchten sind warmweiße Leuchten zu verwenden. Durch warmweißes LEDLicht wird der Insektenbestand geschont und dadurch indirekt auch Fledermäuse.
Schutzgut Pflanzen und biologische Vielfalt
Gemäß der Baumschutzsatzung der Stadt Aachen ist bei Fällung und / oder Veränderungen (Stamm- und Kronenbereich)
ein vorgegebener Ersatz als Ersatzpflanzung zu leisten. Innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 971 wären nach
derzeitigem Planungsstand ca. 68 Ersatzbäume zu pflanzen.
Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - sieht der aktuelle
Freiflächengestaltungsplan die Neupflanzung von 20 standortgeeigneten Bäumen vor. Für die nicht innerhalb des
Geltungsbereiches des Bebauungsplanes nachweisbaren Ersatzpflanzungen ist ein monetärer Ausgleich zu leisten.
Außerhalb des Plangebietes, aber in unmittelbarer Nähe des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 971, sind
nach derzeitigem Planungsstand ca. 18 Ersatzbäume zu pflanzen.
Für die zwei außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes zu rodenden Bäume, von dem ein Baum unter die
Baumschutzsatzung der Stadt Aachen fällt, sind 2 Ersatzbäume zu pflanzen.
Innerhalb der Gesamtliegenschaft der Universitätsklinik kann für den Biotopverlust von 2.346 Wertpunkten kein Ersatz
geschaffen werden. Es werden externe Kompensationsmaßnahmen erforderlich. Die Ersatzmaßnahmen werden im
städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan gesichert.
5.2.3. Schutzgut Boden
Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben
Bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes ist die Stadt Aachen verpflichtet, gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 und Nr. 7 Baugesetzbuch (BauGB) die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der
Wohn- und Arbeitsbevölkerung sowie die Belange des Bodens zu berücksichtigen. Das Bundesbodenschutzgesetz
(BBodSchG) ist bei der Aufstellung von Bebauungsplänen zu berücksichtigen.
Schutzwürdige Böden
Im „Leitfaden Boden - Aachener Leitfaden zur Bewertung von Eingriffen in das Schutzgut Boden“ befinden sich zu den
Flächen des Plangebietes in den Bodenfunktionskarten keine Einträge.
Im Bereich des Plangebietes stehen ursprünglich typische Parabraunerde- oder Pseudogley-Parabraunerde-Böden an,
die aufgrund hoher natürlicher Fruchtbarkeit und guter Puffer- und Regelungseigenschaften vom Geologischen Dienst
NW als sehr schutzwürdig bewertet (Kategorie swff 2) werden.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde im Hinblick auf die zukünftige Realisierung des Parkhauses ein
geotechnischer Bericht erstellt (vgl. Ing. Büro Kramm Ingenieure GmbH & Co. KG 2016). Die geplante Baufläche liegt im
natürlichen Westhang des Dorbachtals. Durch die vorhandenen Stellplatzflächen für das Studierendenwerk wurden nur
geringfügige anthropogene Veränderungen innerhalb der generellen Geländeform durchgeführt. Gemäß
Baugrundgutachten befindet sich im Plangebiet großflächig in sehr unterschiedlichen Tiefen zwischen 2,1 m und 6,7 m
Lößlehm. Lößlehm ist an seiner Oberseite sehr wasser-, frost- und erosionsempfindlich.
Gemäß dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 592, VIII Änderung kann die Versiegelung bis zu 60 % betragen (GRZ
von 0,4, einschließlich einer zulässigen Überschreitung). Insgesamt können so 3.630 m² versiegelt werden. Tatsächlich
sind 6.864 m² des Plangebietes durch die Stellplatzanlage des Studierendenwerkes mit dessen Zufahrt, Nebenanlagen
und öffentlichen Verkehrsflächen versiegelt.
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Trotz der Versiegelung erfüllen die unversiegelten Teile der Böden des Plangebietes natürliche Bodenfunktionen wie
Habitatfunktionen für Pflanzen und Tiere sowie Versickerungs-, Filter- und Pufferfunktionen.
Altlastverdachtsflächen
Es liegen im Altlastenverdachtsflächenkataster der Stadt Aachen keine Eintragungen über altlastverdächtige Flächen
und / oder eine schädliche Bodenveränderung vor.
Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Schutzwürdige Böden
Der Versiegelungsgrad innerhalb des Plangebietes kann bis zu 80 % betragen (GRZ 0,8). Eine Überschreitung der GRZ
ist im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - nicht zulässig. Mit der Umsetzung der Planung
können bis zu 8.733 m² versiegelt werden, das sind ca. 1.869 m² mehr als im Bestand. Durch die Erhöhung des
Versiegelungsgrades reduzieren sich die natürlichen Bodenfunktionen wie Habitatfunktionen für Pflanzen und Tiere sowie
Versickerungs-, Filter- und Pufferfunktionen.
Das Baugrundgutachten weist auf die Empfindlichkeit von freigelegten, sandig-mergeligen Bodenschichten gegenüber
Regen und Nutzungen hin. Baugrube, Baufeld und Baustraßen sind entsprechend während der Baumaßnahme zu
schützen. Vor Beginn der Baumaßnahme sind eine befestigte Baustraße und Nebenflächen herzustellen.
Bodenverbessernde Maßnahmen sind nur im Bereich von Verkehrsflächen notwendig.
Detaillierte Regelungen zur Berücksichtigung der Bodenbelange in der Bauphase werden im städtebaulichen Vertrag
vereinbart.
Fazit Boden: Im Plangebiet kann die Versiegelung um 1.869 m² zunehmen. Nach dem derzeitigem Stand der Planung
können auf einer Fläche von 3.683 m² Böden ohne Versiegelung im Plangebiet erhalten bleiben. Die Auswirkungen auf
das Schutzgut Boden werden insgesamt als mittel eingeschätzt, da der durch das Vorhaben bedingte temporäre oder
dauerhafte Verlust bzw. der Funktionsverlust vergleichsweise kleinflächig ist. Mit einer möglichen Inanspruchnahme der
Flächen westlich des Steinbergweges wäre ein weitaus größerer Eingriff in das Thema schutzwürdige Böden
vorgenommen worden.
5.2.4. Schutzgut Wasser
Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben
Nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB ist Wasser ein Schutzgut, ebenso sind nach § 1 Abs. 6 Nr. 8 BauGB Abwasser und
Trinkwasser Belange, die in der Bauleitplanung zu berücksichtigen sind. Maßgebend für die Bauleitplanung ist das
Landeswassergesetz, das Anforderungen an den Umgang mit Niederschlagswasser formuliert. Nach § 44 (2)
Landeswassergesetz NW ist Niederschlagswasser von neu erschlossenen Gebieten zu versickern, zu verrieseln oder
ortsnah in ein Oberflächengewässer einzuleiten. Da das Plangebiet nicht erstmalig bebaut wird, kommt dieser Paragraph
hier nicht in Betracht.
Grundwasserschutz
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde im Hinblick auf die zukünftige Realisierung des Parkhauses ein
geotechnischer Bericht durch das Ing. Büro Kramm Ingenieure GmbH & Co. KG erstellt (Geotechnischer Bericht über
Baugrund und Gründung, Neubau eines Parkhauses an der Kullenhofstraße Ecke Pariser Ring in Aachen, Stand
17.10.2016). Grundwasser wurde bis in gründungsrelevante Tiefen nicht erbohrt. Der Grundwasserspiegel unter dem
Untersuchungsgebiet kann in der Tiefenlage der angrenzenden Talsohle von Dorbach und Wildbach auf rund +185 m,
also 20 m unter Flur, angenommen werden.
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Schutz der Oberflächengewässer
Im Plangebiet selbst befinden sich keine natürlichen Oberflächengewässer. Östlich des Plangebietes verläuft der Dorbach
durch eine mit Gehölzen bestandene Grünfläche. Der Dorbach liegt in etwa 50 m Entfernung vom Plangebiet.
Entwässerung
Das Plangebiet entwässert das Niederschlagswasser zurzeit über eine Sammelleitung in den Dorbach. An die
Sammelleitung sind auch das bestehende Verwaltungsgebäude sowie das Schwesternwohnheim der Universitätsklinik
Aachen angeschlossen.
Im Bestand wird das Niederschlagswasser aufgrund der vorhandenen Stellplätze über die bestehende
Regenwasserkanalisation der Universität RWTH Aachen und über einen Lamellenklärer bis in den Dorbach entwässert.
Das belastete Niederschlagswasser wird über den Lamellenklärer an der Einleitungsstelle 923 bzw. Punkt 03263016
Kullen in den Dorbach eingeleitet. Durch die Fest-Flüssig-Trennung vom Lamellenabscheider werden Schmutzpartikel
vom Niederschlagswasser abgeschieden. Das Plangebiet liegt im Einzugsgebiet der Abwasserreinigungsanlage Soers.
Hochwasser
Aufgrund der Tatsache, dass das HRB Klinikum im jetzigen Zustand bereits vollständig ausgelastet ist, um den
Hochwasserschutz zu gewährleisten, ist daher eine Rückhaltung vor Einleitung in das Gewässer für das geplante
Vorhaben der beiden Plangebiete (B-Plan Nr. 971 und B-Plan Nr. 977) so zu dimensionieren, dass die
Hochwassersituation beim maßgeblichen Lastfall HQ 100 nicht verschärft wird.
Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Grundwasserschutz
Da der Grundwasserspiegel einen Flurabstand von mindestens 20 m aufweist, sind diesbezüglich keine Auswirkungen zu
erwarten (vgl. Kramm Ingenieure GmbH & Co. KG). Weitere Maßnahmen sind nicht notwendig.
Schutz der Oberflächengewässer
Östlich des Plangebietes verläuft in rund 50 m Entfernung der Dorbach. Durch die Realisierung des Parkhauses muss der
bisherige Lamellenklärer demontiert werden, wodurch der Bau eines neuen Lamellenklärers notwendig wird, um das
anfallende Niederschlagswasser, so wie im Bestand, in den Dorbach über einen Lamellenklärer einleiten zu können.
Entwässerung
Durch die Verwirklichung der beabsichtigten Planung des Parkhauses und des benachbarten Bebauungsplanes Nr. 977
mit dem geplanten Verfügungsgebäude zur klinischen Nutzung entsteht ein Zuwachs an Flächenversiegelung. Das
Konzept zur Ableitung des Niederschlagwassers sieht die Einleitung des belasteten Niederschlagwassers in den östlich
des Plangebietes verlaufenden Dorbach vor. Die Einleitung in den Dorbach erfolgt über einen neu errichteten
Lamellenklärer. Nach Prüfung der Einleitungsmenge im Hinblick auf den Hochwasserschutz ist keine Rückhaltung
innerhalb des Plangebietes erforderlich. Das Schmutzwasser des Gebäudes kann an den bestehenden Schacht
03265033 bzw. Kanal DN 300 unter Beachtung der Kanalschutzsatzung der Stadt Aachen im nordöstlichen Bereich der
bisherigen Erschließungsstraße der Stellplatzfläche des Studierendenwerkes angeschlossen werden.
Das Entwässerungskonzept ist mit dem Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, Abteilung Koordinierung
Abwasser, der STAWAG und dem Wasserverband Eifel Rur (WVER) abgestimmt.
Hochwasser
Das HRB Klinikum wird seitens des Betreibers STAWAG auf Grundlage des DIN 19700-Nachweises (Bericht vom Mai
2016) umgebaut. Diese Umbau-/ Ertüchtigungsarbeiten werden voraussichtlich im ersten Halbjahr 2018 abgeschlossen
sein. Wenn die aus dem DIN 19700-Nachweis resultierenden Umbau- und Ertüchtigungsarbeiten für das HRB Klinikum
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umgesetzt sind, und die Fertigstellung des Parkhauses im Plangebiet 971 nach dem ersten Halbjahr 2018 fertig sein wird,
verfügt das HRB Klinikum über zusätzliche hydrologische Reserven, sodass dann eine Rückhaltung für das geplante
Vorhaben nicht erforderlich wird. Dies zeigen die Berechnungen für den ertüchtigten Zustand des HRBs Klinikum.
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
Grundwasserschutz
Weitere Maßnahmen sind nicht erforderlich.
Schutz der Oberflächengewässer
Bei der Durchführung einer ordnungsgemäßen Entwässerung werden keine Maßnahmen zur Vermeidung und zum
Ausgleich nachteiliger Auswirkungen erforderlich.
Entwässerung
Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass die Entwässerungsleitungen möglichst nicht überbaut und durch geeignete
Revisionsmöglichkeiten zugänglich sind. Des Weiteren ist ein notwendiges Entwässerungsgesuch für die jeweiligen
Plangebiete zu erstellen. Der Bau einer neuen Abwasserbehandlungsanlage (Lamellenklärer) erfordert ein
wasserschutzrechtliches Genehmigungsverfahren nach § 8 WHG, welches bei der Unteren Wasserbehörde zu stellen ist.
Für den Bau und Betrieb des Lamellenklärers (Abwasserbehandlungsanlage) ist ein Antrag nach § 57 LWG bei der
Unteren Wasserbehörde zu stellen. Zusätzlich ist eine Änderungsanzeige der jetzigen gültigen Erlaubnis- und
Genehmigungsanträge bei der Stadt Aachen einzureichen. Auch ist die Einholung einer schriftlichen
Fertigstellungsanzeige seitens der STAWAG erforderlich, dass die Umbau- und Ertüchtigungsarbeiten für das HRB
Klinikum umgesetzt sind.
5.2.5. Schutzgüter Luft und Klima/Energie
Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben
Um der rechtlichen Vorgabe zur Sicherstellung gesunder Wohnverhältnisse im Planverfahren Rechnung zu tragen, sind
u.a. die Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG), der 39. Verordnung zur Durchführung des
Bundesimmissionsschutzgesetzes (39. BImSchV), die Richtwerte der TA-Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der
Luft) sowie die Zielwerte des LAI (Bund / Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz) zu beachten. Für das
Klimagutachten wurden das Klimawandelanpassungskonzept der Stadt Aachen aus dem Jahr 2013 sowie die VDPRichtlinie 3787, Blatt 5, Lokale Kaltluft berücksichtigt.
Stadtklima und Kaltluft
In einem Gutachten zum Bauvorhaben wurden die stadtklimatischen Auswirkungen der Uniklinik Erweiterung, in diesem
Fall die Realisierung eines Parkhauses für die Uniklinik Aachen, großräumig untersucht. Das Untersuchungsgebiet wird
im Süden durch die Vaalser Straße, Westen durch den Steinbergweg, im Norden durch das bestehende Uniklinikgebäude
und im Osten durch den Pariser Ring bis Kreisverkehr Kullenhofstraße begrenzt. Das Untersuchungsgebiet des
Gutachtens umfasst dabei die Geltungsbereiche des Bebauungsplanes Nr. 1000 - Erweiterung Uniklinik -, des
Bebauungsplanes Nr. 977 Kullenhofstraße / Neuenhofer Weg und des Bebauungsplanes Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik sowie das nähere Umfeld der Uniklinik Aachen. Das Gutachten untersuchte dabei den Ist-Zustand, den baurechtlichen
Ist-Zustand und den Planungszustand.
Im Bestand strömt aus dem Dorbachtal südlich des Untersuchungsgebietes am frühen Abend (3h nach
Sonnenuntergang) Kaltluft, dem natürlichen Gefälle folgend, talabwärts auf das Plangebiet zu und bildet entlang der
Talachse einen schmalen Bereich deutlicher Abkühlung aus, der sich im Untersuchungsgebiet eher flächig ausbildet und
dessen Abkühlungsintensität sich im weiteren Talverlauf nordwestlich zum Wildbachtal bei Seffent hin weiter verstärkt. Im
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oberen Dorbachtal bildet sich wegen der Talform und des starken Gefälles am Aachener Wald aus der Kaltluft ein
deutlicher Kaltluftstrom mit relativ großem Kaltluftvolumenstrom aus. Der Hauptstrom der Kaltluft teilt sich südlich der
Vaalser Straße auf, wobei ein erheblicher Teil der Kaltluft über die sehr flache östliche Talwasserscheide in ein Nebental
des Johannistals übertritt und sich dort in Richtung Aachener Innenstadt bewegt. Verursacht ist dies vermutlich durch
Abbildung 3: Auszug Klimaanpassungskonzept Stadt Aachen 2014,
[Quelle: Stadt Aachen]
Rückstau sowohl wegen nachlassendem Tallängsgefälle, wegen der Bebauung im Umfeld der Vaalser Straße und auch
wegen des relativ dichten Baumbewuchses am Westfriedhof.
Im weiteren Talverlauf des Dorbachtals kommt es nahe des Plangebietes zu einer weiteren Aufteilung der Kaltluft, weil ein
erheblicher Teil der immer noch großen Kaltluftmengen nicht vom unmittelbar östlich neben dem Hauptgebäude des
Uniklinikums künstlich angelegten relativ schmalen Talprofil gefasst werden kann und dann teils westlich über den
derzeitigen Parkplatz und teils östlich entlang des in einer Talmulde geführten Pariser Rings abströmt.
Lufthygiene
Im Bestand ist durch die durchschnittlichen täglichen Verkehre auf der Kullenhofstraße sowie durch die bestehende
Nutzung der Stellplatzfläche für das Studierendenwerk mit einer sehr geringen Anzahl an Fahrzeugbewegungen von
keiner erheblichen lufthygienischen Belastung innerhalb des Plangebietes auszugehen.
Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Stadtklima und Kaltluft
Mit der Inanspruchnahme der Flächen östlich der bestehenden Wohnheime für Personal der Uniklinik und für Studierende
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entsteht im Bereich des Kaltluftstromes eine Einschränkung des Kaltluftabflusses. Der bestehende Querschnitt zum
Dorbachtal wird eingeengt. Das bisherige Planungsrecht des Bebauungsplanes Nr. 592, VIII Änderung schränkt diesen
Querschnitt bereits heute ein. Bei der Standortwahl des Parkhauses wurde zudem darauf geachtet, dass das Parkhaus
auf keinen Fall weiter in Richtung Dorbachtal verschoben wird, um den vorgesehenen Restquerschnitt unbedingt zu
erhalten. In der Folge der Einengung des Dorbachtals verändert sich der Kaltluftabfluss im Untersuchungsgebiet. Nach
Ergebnissen des Gutachtens kommt es östlich und nördlich des Plangebietes zu Zunahmen des Kaltluftabflusses in
Richtung Aachener Innenstadt und westlich und teils südlich kommt es zu Abnahmen des Kaltluftvolumenstroms in
Richtung Uniklinik / Rabental. Das von der Reduzierung des Kaltluftabflusses betroffene Gebiet reicht nur wenig
talabwärts des Uniklinikgeländes. Die Auswirkungen werden jedoch als nicht erheblich eingestuft.
Durch die Umlenkung des Kaltluftvolumenstromes vor dem Parkhaus in Richtung Pariser Ring, besteht ein erhöhtes
Aufnahmepotential von Verkehrsemissionen. Nach den Ergebnissen des Klimagutachtens ist dieses Potential unterhalb
der Nachweisgrenze des Klimamodells. Die Auswirkungen können als nicht erheblich festgehalten werden.
Die deutlichsten klimatologischen Auswirkungen werden, bedingt durch das Bauvorhaben zur Erweiterung der Uniklinik
Aachen, im näheren Umfeld des Plangebietes durch die zusätzliche Versiegelung nachgewiesen. Dies betrifft vor allem
die Flächen (Vorplatz, Parkplatz P2) nördlich der Kullenhofstraße sowie die Flächen westlich des Steinbergweges. In der
Folge entsteht ein verringertes Abkühlungspotential für den Nahbereich der Uniklinik Aachen. Diese Auswirkungen sind
jedoch bereits in geringen Abständen von der Bebauung nicht mehr relevant, da diese als nicht erheblich eingestuft
worden sind.
Lufthygiene
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde im Hinblick auf die auftretenden NO2-Emissionen durch die kurzzeitige
Befüllung / Entleerung des Parkhauses eine Stellungnahme durch den TÜV Rheinland erstellt (Stellungnahme bezüglich
der NO2 Kurzzeitemissionen, die bei Vollbelegung der geplanten Garage des Klinikums Aachen entstehen, Stand
05.Juli.2017). In der Stellungnahme wird ein Befüllungs- und Entleerungsszenario angenommen, in dem davon
ausgegangen wird, dass das Parkhaus innerhalb einer Stunde vollkommen befüllt und in einer Stunde komplett entleert
wird. Jedes Parkdeck wird in diesen Stunden mit 150 an- bzw.- abfahrenden PKW belegt. Bei 8 Parkdecks resultieren
daher 1.200 einfahrende bzw. abfahrende PKW.
Beim Befüllen des Parkhauses werden durchweg warm gefahrene PKW berücksichtigt, beim Entleeren gehen die
Emissionsfaktoren für den Kaltstart mit die Berechnung ein. Auch wurde die Neigung der Spindeln in den Berechnungen
berücksichtigt. Mit einer Emissionsberechnung basierend auf den im Handbuch Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs
(HBEFA) festgelegten Emissionsfaktoren für die durchgeführten Szenarien und auf Grund der Annahme, dass in der
Garage ein Luftwechsel mit einer Luftwechselrate von mindestens 12 stattfindet, werden die Auswirkungen die
Realisierung des Vorhabens untersucht.
Unter den genannten Bedingungen konnte gezeigt werden, dass die in der 39. BImSchV verankerten Kurzzeitwerte für
NO2 selbst dann eingehalten sind, wenn die Garage innerhalb einer Stunde vollständig befüllt und während einer Stunde
vollständig entleert wird. Da diese Szenarien in der Realität so nicht vorkommen, liegen die Emissionen für das Parkhaus
immer unterhalb der im Umfeld zulässigen Immissionen. Da von der Quelle bis zu den Immissionsorten noch eine weitere
Verdünnung stattfindet, liegt die Zusatzbelastung durch das Parkhaus auf für die ungünstigste Stunde sicher unter dem
zulässigen Grenzwert.
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
Stadtklima und Kaltluft
Mit dem Standortwahl und der Hochbauplanung des Parkhauses wurde der Forderung Rechnung getragen, dass der
Strömungsquerschnitt der Kaltluft östlich des zu errichtenden Parkhauses möglichst großzügig zu dimensionieren ist und
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den im jetzigen Planzustand vorgesehenen Restquerschnitt unbedingt erhält. Dazu soll das Parkhaus auf keinen Fall
weiter nach Osten und Süden verschoben werden.
Gleichzeitig ist die Umgebung des Parkhauses zu entsiegeln und stark, aber ohne größere Strömungshindernisse zu
begrünen, bei niedrigen Gebäuden (mit einer Höhe unter der aktuellen Kaltluftmächtigkeit von ca. 20 m) wird, soweit nicht
schon geplant, eine Dachbegrünung empfohlen.
Des Weiteren ist der Eingangsbereich bzw. der Aufenthaltsbereich vor der Uniklinik den besonderen Anforderungen an
ein Krankenhausumfeld so zu erhalten, dass ausreichende Belüftung bzw. Abkühlung vor allem bei Hitzeereignissen
ermöglicht wird. Baumpflanzungen sind beispielsweise eine Möglichkeit, die zur Belüftung und Abkühlung beitragen.
Lufthygiene
Keine Maßnahmen erforderlich.
5.2.6. Schutzgut Landschaft (Landschafts-, Orts-, Stadtbild)
Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben
Themenfelder des Schutzgutes Landschaft sind die Eigenart, Vielfalt und Schönheit der Landschaft, Landschaftsbild,
Landschaftszerschneidung, Zersiedelung, naturnahe Landschaftsräume.
Das westliche Umfeld des Plangebietes wird dominiert durch unterschiedliche, teils mehrgeschossige Wohngebäude
(Studentenwohnheim, Schwesternwohnheim). Im Plangebiet selbst ist der Stellplatz des Studierendenwerkes als
versiegelte Fläche vorzufinden, welcher im Rahmen des Schutzgutes Landschaft / Ortsbild eine untergeordnete Rolle
einnimmt. Die nördlich des Stellplatzes gelegene private und öffentliche Grünfläche sowie die südlich des Stellplatzes
gelegene private Grünfläche bilden zusammen mit dem östlich anschließenden Dorbachtal ein ausgeprägtes, parkartiges
Grünflächensystem. Dieses setzt sich vom Aachener Wald im Süden entlang des Dorbachs nach Norden hin bis zum
Rabental / Campus Melaten sowie mit dem Westfriedhof nach Osten jenseits des Pariser Ringes fort. In seiner
Gesamtheit stellt diese Achse einen Grünzug des städtischen Freiflächenkonzeptes der Stadt Aachen dar.
Das Plangebiet ist in seinen Grünflächen mit Gehölzen strukturiert und bildet eine parkartige Grünfläche, die im Bestand
durch den Stellplatz des Studierendenwerkes zerschnitten ist. Die öffentliche Grünfläche im Norden des Plangebietes
schirmt die übrigen Flächen des Plangebietes zur Kullenhofstraße hin ab. Der Fußweg innerhalb dieser öffentlichen
Grünfläche stellt eine Verbindung in das oben genannte Grünflächensystem dar und die Fläche selbst wird gelegentlich
als Aufenthaltsort im Freien genutzt.
Lichtimmissionen und liegen innerhalb des Plangebietes durch die Lichtquellen des Stellplatzes des Studierendenwerkes
sowie durch deren Zufahrt vor und durch die Lichtquellen an der öffentlichen Verkehrsfläche.
Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Mit der Errichtung des Vorhabens auf der heute als versiegelte mit Baumreihen erlebbaren Stellplatzfläche verändert sich
das künftig wahrnehmbare Ortsbild- und Landschaftsbild deutlich. Der Blick in Richtung Dorbach wird durch das
Vorhaben und sein Volumen stark beeinträchtigt. Das mehrgeschossige Gebäude wird von dem benachbarten Umfeld als
eine neue bauliche Stadtkante erfahren, bei der die Qualität zum einen über eine ansprechende Fassadengestaltung
erzielt werden soll und zum anderen eine landschaftsverträgliche Einbindung in den angrenzenden Landschaftsbereich
des Dorbachtals angestrebt wird. Der Erhalt und die Neuanlage von Vegetationsflächen, d.h. Einzelbäumen im Wechsel
mit offenen Wiesenflächen im unmittelbaren Umfeld zum Parkhaus ermöglicht eine verträgliche Einbindung. Die geplante
Baumreihe entlang der westlichen Parkhausfassade übernimmt gliedernde Funktion gegenüber den nach Westen
angrenzenden vorhandenen Stellplatzflächen und vorhandenen Gebäuden.
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Die Zufahrt zum geplanten Parkhaus, die Fußwegeverbindung zur Kullenhofstraße und das Parkhaus selbst werden
beleuchtet und verursachen damit Lichtemissionen auf die Umgebung des Plangebietes. Eine Lichtverschmutzung durch
Abstrahlung der Lichtquellen in das Dorbachtal wird vermieden. Eine Lichtverschmutzung durch ein Abstrahlen der
Lichtquellen ins Dorbachtal und damit einhergehende nachteilige Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft sind nicht
zu erwarten.
Bei der Planung und Realisierung der geplanten Anlage werden die Vorgaben des Licht-Immissions-Erlasses NRW
berücksichtigt.
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
Nach derzeitigem Stand der Planung werden warmweiße LED-Leuchten (Lichtfarbe von 2.700 Kelvin) für die Beleuchtung
verwendet, welche über Präsenzmelder in den Parketagen gesteuert werden. Die Schaltung erfolgt separiert nach Ostund Westseite des Parkhauses. Die Außenbeleuchtung umlaufend zum Parkhaus und für die Mastbeleuchtung auf dem
Dachgeschoss erfolgt über eine tageslichtabhängige Steuerung durch Dämmerungsschalter und Zeitschaltuhr. Die
Technikräume sind mit einer klassischen Ausschaltung und die Treppenhäuser mit einer dauerhaft eingeschalteten
Beleuchtung ausgestattet. Bei den LED-Leuchten sind warmweiße Leuchten zu verwenden.
5.2.7. Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben
Gemäß Denkmalschutzgesetz Nordrhein Westfalen sind Denkmäler zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und
wissenschaftlich zu erforschen.
Das Plangebiet liegt außerhalb des Denkmalbereiches Innenstadt sowie außerhalb einer archäologisch bedeutsamen
Landschaft. Innerhalb des Plangebiets sind keine Bau - und Bodendenkmäler bekannt. Im direkten Umfeld des
Plangebietes befinden sich zwei Gebäude(komplexe), die als Baudenkmäler in der Denkmalliste der Stadt Aachen
eingetragen sind. In rund 250 m Entfernung liegt der denkmalgeschützte Uniklinikkomplex mit dem unter Schutz
stehenden Ensemble aus Gebäuden, Grün- und Parkflächen. Südwestlich des Plangebietes ist die historische Hofanlage
„Großer Neuenhof“ gelegen, die aktuell als Kinder- und Jugendpsychiatrie genutzt wird. Südlich dahinter liegt der „kleine
Neuenhof“, der als Wohnnutzung genutzt wird.
Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Durch die Planung sind derzeit keine Ein- und Auswirkungen zu erwarten. Im Bebauungsplan wird ein Hinweis zum
Umgang mit möglichen Bodenfundstellen im Zuge von Bauarbeiten mit dem Hinweis des zu benachrichtigenden
Fachamtes aufgenommen werden. Durch die unter den Hinweisen erfassten Maßnahmen bei etwaigen Bodenfunden
werden erhebliche Beeinträchtigungen auf die Kultur und Sachgüter verhindert.
5.2.8. Wechselwirkungen der einzelnen Schutzgüter
Zwischen den einzelnen Schutzgütern bestehen vielseitige Wechselwirkungen. Die besondere Auseinandersetzung von
Wechselwirkungen ist nur dann erforderlich, wenn Sie bei Betrachtung der einzelnen Schutzgüter und Umweltaspekte von
entsprechender Bedeutung ist. Die im Kapitel Umweltbelange behandelte schutzgutbezogene Betrachtung der einzelnen
Umweltaspekte berücksichtigt bereits die möglichen Wechselwirkungen und die sich daraus ergebenden
Umweltauswirkungen. Von einer weitergehenden Betrachtung kann daher Abstand genommen werden.
5.3. Grundlagen
Als Grundlage der Beschreibung der Umweltbelange dienen die gesetzlichen Vorgaben der §§ 2 und 2a BauGB
(Baugesetzbuch). Die Beschreibung der Umweltbelange wird vorsorglich in die Begründung zum Bebauungsplan
eingearbeitet. Zudem wurden die Angaben aus dem vom Fachbereich Umwelt der Stadt Aachen im Vorfeld
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Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 24.10.2017
zusammengestellten Anforderungsprofile berücksichtigt. Bei der Bearbeitung wurde zudem das gesamtstädtische
Klimagutachten Aachen mit herangezogen. Im Rahmen der Bearbeitung wurden außerdem folgende Fachgutachten
erstellt, deren Ergebnisse im Bericht zu den Umweltbelangen mit berücksichtigt wurden:
• Verkehrsgutachten für den Bebauungsplan Nr. 971 zur Errichtung eines Parkhauses an der Universitätsklinik
Aachen, BSV Büro für Stadt- und Verkehrsplanung Dr.- Ing. Reinhold Baier GmbH, Stand September 2017
• Prognose zum Schallimmissionsschutz „Neubau Parkhaus, Kullenhofstraße - Ecke Pariser Ring“, BFT Cognos
GmbH, Stand 04.07.2017
• Landschaftspflegerischer Fachbeitrag / Grünordnungsplan (LFB/GOP) und Freiflächengestaltungsplan zum
Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik -, Stadt Aachen, Stadtbezirk Laurensberg, Büro FSWLA
Landschaftsarchitektur GmbH, Stand 12.10.2017
• Stellungnahme bezüglich der NO2 Kurzzeitemissionen, die bei Vollbelegung der geplanten Garage des
Klinikums Aachen entstehen, TÜV Rheinland Energy GmbH, Stand 05.07.2017
• Geotechnischer Bericht vom 17.10.2016 über Baugrund und Gründung für Neubau eines Parkhauses an der
Kullenhofstraße Ecke Pariser Ring, Kramm Ingenieure GmbH & Co. KG, Stand 17.10.2016
• Stadtklimatisches Kurzgutachten „B-Plan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik, B-Plan Nr. 977 -Kullenhofstraße /
Neuenhofer Weg, B-Plan Nr. 1000 - Erweiterung Uniklinik: Modellrechnungen mit dem Kaltluftabflussmodell
KLAM_21, Geographie RWTH Aachen University, Lehrstuhl- und Forschungsgebiet Physische Geographie und
Klimatologie, Stand März 2017
• Fachbeitrag Artenschutzprüfung für den B-Plan 971 „Parkhaus Uniklinik“ und den B-Plan 1000 „Erweiterung
Uniklinik“, Büro pro terra Büro für Vegetationskunde, Tier- & Landschaftsökologie, Februar 2017
5.4. Monitoring
Nachteilige erhebliche Umweltauswirkungen, die unvorhergesehen erst nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes bekannt
werden und die deshalb nicht Gegenstand der Umweltprüfung und der Abwägung sein konnten, können, da die Stadt
Aachen derzeit kein umfassendes Umweltüberwachungs- und Beobachtungssystem betreibt, nicht permanent überwacht
und erfasst werden. Die Stadt Aachen ist in diesem Zusammenhang auf Informationen der Fachbehörden bzw. der
Bürger über nachteilige Umweltauswirkungen angewiesen.
5.5. Zusammenfassung
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde eine Umweltprüfung durchgeführt.
In einem Verkehrsgutachten wurde nachgewiesen, dass sowohl der Kreisverkehr auf der Kullenhofstraße als auch die
Abfertigungsanlagen des Parkhauses leistungsfähig sind, um die Verkehrsaufkommen verträglich abzuwickeln und um
einen möglichen aufkommenden Rückstau in den Kreisverkehr auf der Kullenhofstraße zu verhindern.
Von großer Bedeutung im Bebauungsplanverfahren ist die Betrachtung der Lärmauswirkungen durch das Vorhaben, da
durch das Parkhaus Lärmbelastungen ausgelöst werden. Die maßgebenden Grenzwerte werden durch die Realisierung
des Vorhabens eingehalten, wenn Süd-, West-, und Teile der Nordfassade des Parkhauses mit einem Schalldämmmaß
von 20 dB(A) versehen werden. Zu diesem Ergebnis kommt das Schallschutzgutachten.
Der landschaftspflegerische Fachbeitrag kommt zu dem Ergebnis, dass insgesamt 60 Bäume im Zuge der Realisierung
des Vorhabens nicht erhalten bleiben können. 32 Bäume fallen davon unter die Baumschutzsatzung der Stadt Aachen.
Ein Erhalt der 32 erfassten satzungsgeschützten Bäume ist nicht möglich, da die Baumstandorte für die Errichtung des
Parkhauses sowie deren Zufahrt in Anspruch genommen werden. Innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 971 wären
nach derzeitigem Planungsstand ca. 68 Ersatzbäume zu pflanzen. Der aktuelle Freiflächengestaltungsplan sieht innerhalb
des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - die Neupflanzung von 20 standortgeeigneten
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Bebauungsplan Nr. 971
- Parkhaus Uniklinik -
Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 24.10.2017
Bäumen vor. Für die nicht innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes nachweisbaren Ersatzpflanzungen ist
ein monetärer Ausgleich zu leisten.
Außerhalb des Bebauungsplangebietes sind baustellenbedingt aber auch baubedingt 2 weitere Bestandsbäume zu roden,
wovon ein Baum unter die Baumschutzsatzung der Stadt Aachen fällt. Für diese betroffenen Bäume sind ca. 2
Ersatzbäume zu pflanzen sind. Außerhalb des Plangebietes, aber in unmittelbarer Nähe des Geltungsbereiches des
Bebauungsplanes Nr. 971, sind nach derzeitigem Planungsstand an der östlichen Plangebietsgrenze ca. 18 Ersatzbäume
zu pflanzen.
Das Ergebnis der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung zeigt, dass die Planung einen Flächenwert von 2.092
Biotoppunkten aufweist. Durch die Planung wird insgesamt ein Biotoppunktedefizit von 2.346 Wertpunkten ausgelöst.
Innerhalb der Gesamtliegenschaft der Universitätsklinik kann für den Biotopverlust von 2.346 Wertpunkten kein Ersatz
geschaffen werden. Es werden externe Kompensationsmaßnahmen erforderlich. Die Ersatzmaßnahmen werden im
städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan gesichert.
Im Plangebiet kann die Versiegelung um 1.869 m² zunehmen. Nach dem derzeitigem Stand der Planung können auf einer
Fläche von 3.683 m² Böden ohne Versiegelung im Plangebiet erhalten bleiben. Die Auswirkungen auf das Schutzgut
Boden werden insgesamt als mittel eingeschätzt, da der durch das Vorhaben bedingte temporäre oder dauerhafte Verlust
bzw. der Funktionsverlust vergleichsweise kleinflächig ist.
Das HRB Klinikum wird seitens des Betreibers STAWAG auf Grundlage des DIN 19700-Nachweises (Bericht vom Mai
2016) umgebaut. Diese Umbau-/ Ertüchtigungsarbeiten werden voraussichtlich im ersten Halbjahr 2018 abgeschlossen
sein.
Wenn die aus dem DIN 19700-Nachweis resultierenden Umbau- und Ertüchtigungsarbeiten für das HRB Klinikum
umgesetzt sind, und die Fertigstellung des Parkhauses im Plangebiet 971 nach dem ersten Halbjahr 2018 fertig sein wird,
verfügt das HRB Klinikum über zusätzliche hydrologische Reserven, sodass dann eine Rückhaltung für das geplante
Vorhaben nicht erforderlich wird. Dies zeigen die Berechnungen für den ertüchtigten Zustand des HRBs Klinikum.
Das Klimagutachten kommt zu dem Ergebnis, dass mit der Inanspruchnahme der Flächen östlich der bestehenden
Wohnheime für Personal der Uniklinik und für Studierende im Bereich des Kaltluftstromes eine Einschränkung des
Kaltluftabflusses entsteht. Der bestehende Querschnitt zum Dorbachtal wird eingeengt. Das bisherige Planungsrecht des
Bebauungsplanes Nr. 592, VIII Änderung schränkt diesen Querschnitt bereits heute ein. In der Folge der Einengung des
Dorbachtals verändert sich der Kaltluftabfluss im Untersuchungsgebiet. Nach Ergebnissen des Gutachtens kommt es
östlich und nördlich des Plangebietes zu Zunahmen des Kaltluftabflusses in Richtung Aachener Innenstadt und westlich
und teils südlich kommt es zu Abnahmen des Kaltluftvolumenstroms in Richtung Uniklinik / Rabental. Das von der
Reduzierung des Kaltluftabflusses betroffene Gebiet reicht nur wenig talabwärts des Uniklinikgeländes. Die Auswirkungen
werden jedoch als nicht erheblich eingestuft.
Durch die Umlenkung des Kaltluftvolumenstromes vor dem Parkhaus in Richtung Pariser Ring, besteht ein erhöhtes
Aufnahmepotential von Verkehrsemissionen. Nach den Ergebnissen des Klimagutachtens ist dieses Potential unterhalb
der Nachweisgrenze des Klimamodells. Die Auswirkungen können als nicht erheblich festgehalten werden.
Die deutlichsten klimatologischen Auswirkungen werden, bedingt durch das Bauvorhaben zur Erweiterung der Uniklinik
Aachen, im näheren Umfeld des Plangebietes durch die zusätzliche Versiegelung nachgewiesen. Dies betrifft vor allem
die Flächen (Vorplatz, Parkplatz P2) nördlich der Kullenhofstraße sowie die Flächen westlich des Steinbergweges. In der
Folge entsteht ein verringertes Abkühlungspotential für den Nahbereich der Uniklinik Aachen. Diese Auswirkungen sind
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Bebauungsplan Nr. 971
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jedoch bereits in geringen Abständen von der Bebauung nicht mehr relevant, da diese als nicht erheblich eingestuft
worden sind.
Im Zuge einer Stellungnahme zu den auftretenden NO2-Emissionen durch die kurzzeitige Befüllung / Entleerung des
Parkhauses wurde nachgewiesen, dass die im Parkhaus entstehenden NO2 Emissionen durch ein- und ausfahrende
Fahrzeuge kleiner sind, als in der TA Luft bzw. 39. BImSchV festgelegte Immissionskurzzeitwert für NO2.
Mit der Errichtung des Vorhabens auf der heute als versiegelte mit Baumreihen erlebbaren Stellplatzfläche verändert sich
das künftig wahrnehmbare Ortsbild- und Landschaftsbild deutlich. Durch die Realisierung des Vorhabens und vor allem
durch das Volumen des Baukörpers wird die Wahrnehmbarkeit des Dorbachtals aus Richtung Vaalserquartier stark
beeinträchtigt, obgleich das mehrgeschossige Gebäude von dem benachbarten Umfeld als eine neue bauliche Stadtkante
erfahren wird, bei der die Qualität zum einen über eine ansprechende Fassadengestaltung erzielt werden soll und zum
anderen eine landschaftsverträgliche Einbindung in den angrenzenden Landschaftsbereich des Dorbachtals angestrebt
wird. Der Erhalt und die Neuanlage von Vegetationsflächen, d.h. Einzelbäumen im Wechsel mit offenen Wiesenflächen im
unmittelbaren Umfeld zum Parkhaus ermöglicht eine verträgliche Einbindung.
Die Zufahrt zum Parkhaus, die Fußwegeverbindung in Richtung Kullenhofstraße und das Parkhaus selbst werden
beleuchtet und verursachen damit Lichtemissionen auf die Umgebung. Durch bestimmte Maßnahmen im Bereich der
Beleuchtung werden nachteilige Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (u.a. geschlossene Westfassade), Tier (u.a.
warmweiße LED-Lampen) und Landschaft (u.a. keine Abstrahlung von Lichtquellen in das Dorbachtal) verhindert.
6.
Auswirkungen der Planung
6.1. Städtebauliche Auswirkungen
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - wird die planungsrechtliche Voraussetzung
geschaffen, ein Parkhaus zu realisieren, welches als erster Baustein zur Baufeldfreimachung für den Neubau des ZentralOP unterhalb von Teilflächen der jetzigen Stellplatzfläche P2 liegt. Durch den Verlust einer Großzahl von Stellplätzen sind
Ersatzkapazitäten notwendig, die in dem geplanten Parkhaus geschaffen werden sollen. Das geplante Parkhaus soll auf
den bisherigen Stellplatzflächen des Studierendenwerkes entstehen und dabei auf acht Geschossen (9 Parkebenen) ca.
1.350 Stellplätze für Beschäftigte, Besucher und Patienten umfassen. Das neu geplante Parkhaus ersetzt auch die 192
Stellplätze des Studierendenwerkes im Plangebiet.
Für die Realisierung des Parkhauses werden eine private Grünfläche sowie die bestehende Stellplatzanlage vor den
Studierendenwohnheimen vollständig in Anspruch genommen. Durch die Nutzung der vorhandenen Stellplatzfläche vor
dem Studierendenwohnheim wird der unbeplante Außenbereich westlich des Steinbergweges geschont.
Im Planungsprozess sind auch andere Standortalternativen für die Errichtung des Parkhauses untersucht worden. Nach
der Abwägung aller betroffenen Belange (Erweiterungsbedarf Campus Melaten, hohe Schutzanforderungen durch
Wohnbebauung an der Kullenhofstraße, Klimaschutz und Gewässerschutz im Bereich des Dorbachtals,
Landschaftsschutz und Bodenschutz auf den Flächen am Steinbergweg, Grünflächen zwischen Uniklinik und Gut Melaten
mit Baumbestand) entstand die Planung eines einzelnen kompakten Parkhauses östlich der Personal- und
Studierendenwohnheime.
6.2. Verkehrliche Auswirkungen
Das geplante Parkhaus wird über die südliche Zu- und Abfahrt des Kreisverkehres auf der Kullenhofstraße an das
öffentliche Straßennetz angebunden. Mit der Standortwahl des Parkhauses werden zusätzliche positive verkehrliche
Effekte erzeugt. Durch die Realisierung des Parkhauses werden die Verkehre, unter anderem ausgelöst durch
Mitarbeiter, Besucher und Patienten schon ab dem Kreisverkehr abgeleitet und die Kullenhofstraße insgesamt verkehrlich
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Bebauungsplan Nr. 971
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Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 24.10.2017
entlastet. Die bisherigen Quell- und Zielverkehre zur Stellplatzanlage P2 reduzieren sich. Mit einem Nachweis der
Leistungsfähigkeit des Kreisverkehres ist der Verkehrsfluss und die Belastbarkeit des Kreisverkehres untersucht worden.
Auch sind die Abfertigungsanlagen des neugeplanten Parkhauses ausreichend leistungsfähig, um einen Rückstau und
eine daraus resultierende Einschränkung des Verkehrsflusses innerhalb des Kreisverkehres zu verhindern.
6.3. Umweltauswirkungen
Die voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Planung wurden ermittelt und im Umweltbericht beschrieben und
bewertet. Die Realisierung der Planung geht mit dem Verlust einer Grünfläche einher. Relevante Wegeverbindungen im
Norden und Süden des Plangebietes zwischen Uniklinik Aachen einerseits und Dorbachtal andererseits bleiben erhalten.
Durch die geplante Überbauung gehen lokal die entsprechenden Funktionen für den Naturhaushalt (Lebensraum für Tiere
und Pflanzen, Bodenfunktionen, Versickerungseigenschaften, lokalklimatische Funktionen) verloren. Im Süden und
Norden des Plangebietes kann ein Teil der bestehenden Vegetationsbestände erhalten bleiben. Im Zuge des Vorhabens
werden auch neue Strukturen im Zuge der Freiraumplanung realisiert (u.a. Baumpflanzungen, Hecken, Pflanzflächen).
Weitergehende Aspekte zum Bodenschutz in der Bauphase, zur Berücksichtigung der Baumschutzsatzung der Stadt
Aachen sowie zur Niederschlagswasserbeseitigung durch Einleitung in den Dorbach werden im Rahmen des
städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplan geregelt. Durch die Ergebnisse der Artenschutzprüfung sind keine
erheblichen Auswirkungen auf planungsrelevante Tierarten zu erwarten. Durch die Lage des Parkhauses werden die
Auswirkungen auf das Belüftungssystem Dorbach minimiert. Einer weiteren Einengung der Kaltluftschneise im Bereich
des Dorbachtals soll so entgegengewirkt werden.
Zur Vermeidung erheblicher Einwirkungen auf die benachbarte Wohnbebauung durch Immissionen wird für die
betroffenen Fassaden des Vorhabens ein erforderliches Schalldämmmaß für Außenbauteile festgesetzt. Erhebliche
Auswirkungen auf die benachbarte Wohnbebauung soll auch durch die Anlage der Zufahrt zum Parkhaus über die
Ostseite des Baukörpers ausgeschlossen werden.
6.4. Planungsrechtliche Auswirkungen
Der derzeit rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 592, VIII Änderung wird durch den Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus
Uniklinik - ersetzt.
7.
Kosten
Sämtliche entstehenden Planungskosten, die Kosten für die Baufeldfreimachung, der Neubau der Verkehrsflächen zur
Erschließung des Parkhauses sowie die Kosten zur Herstellung des Parkhauses werden vom Vorhabenträger getragen.
Kosten im Zusammenhang mit der Umsetzung des Bebauungsplanes ergeben sich für die Stadt Aachen nicht. Die
Kostenübernahme aller erforderlichen Maßnahmen wird über den städtebaulichen Vertrag gesichert.
8.
Städtebaulicher Vertrag
Zur Umsetzung des Bebauungsplanes soll mit dem Vorhabenträger gemäß § 11 BauGB bis Satzungsbeschluss ein
städtebaulicher Vertrag geschlossen werden, die die Inhalte des Projektes und die Verpflichtungen der Vertragsparteien
festlegen.
9.
Plandaten
Gesamtplangebiet:
Sondergebiet:
davon überbaubare Fläche:
öffentliche Verkehrsfläche:
öffentliche Grünfläche:
private Grünfläche:
13.200 m²
10.954 m²
4.717 m²
399 m²
710 m²
1.136 m²
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Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Abwägungsvorschlag über die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Bebauungsplan Nr. 971
- Parkhaus Uniklinik im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg
für den Bereich zwischen Kullenhofstraße und Pariser Ring
im Rahmen der öffentlichen Auslegung
Lage des Plangebietes
Bebauungsplan Nr. 971
- Parkhaus Uniklinik -
Abwägungsvorschlag
Fassung vom 10.10.2017
Inhaltsverzeichnis
Planungsrelevante Eingaben gem. § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan mit den entsprechenden
Stellungnahmen der Verwaltung
1. E - Mail, vom 07.07.2016, eingegangen am 11.07.2016 .................................................................................. 4
2. E - Mail, vom 08.07.2016, eingegangen am 11.07.2016 .................................................................................. 7
3. E - Mail, vom 08.07.2016, eingegangen am 11.07.2016 .................................................................................. 9
4. E - Mail, vom 11.07.2016, eingegangen am 11.07.2016 ................................................................................ 12
5. E - Mail, vom 13.07.2016, eingegangen am 14.07.2016 ................................................................................ 14
6. E - Mail, vom 14.07.2016, eingegangen am 18.07.2016 ................................................................................ 15
7. Niederschrift der Abendveranstaltung, vom 28.06.2016, im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zum
Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - ................................................................................................. 17
8. Niederschrift der Abendveranstaltung, vom 17.11.2016, im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zum
Bebauungsplan Nr. 1000 - Erweiterung Uniklinik -........................................................................................... 25
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Bebauungsplan Nr. 971
- Parkhaus Uniklinik -
Abwägungsvorschlag
Fassung vom 10.10.2017
Vorwort
Die in der Abwägung beantworteten Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (27.06.2016 08.07.2016) gemäß § 3 Abs. 1 BauGB umfassen ausschließlich die Stellungnahmen bzw. die Teile der
Stellungnahmen, welche Bezug zum Parkhaus Uniklinik und damit zum Bebauungsplanverfahren Nr. 971 - Parkhaus
Uniklinik - haben. Die Stellungnahmen, die den Masterplan betreffen, werden in den Bebauungsplanverfahren Nr.
977 - Kullenhofstraße / Neuenhofer Weg -, Nr. 1000 N - Erweiterung Uniklinik - und Nr. 1000 S - Erweiterung
Uniklinik - beantwortet.
Bei der Anhörungsveranstaltung zum Bebauungsplan Nr. 1000 - Erweiterung Uniklinik - wurden ebenfalls Fragen zur
Parkhausplanung gestellt. Diese werden deshalb in die Abwägung aufgenommen.
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Bebauungsplan Nr. 971
- Parkhaus Uniklinik -
Abwägungsvorschlag
Fassung vom 10.10.2017
1. E - Mail, vom 07.07.2016, eingegangen am 11.07.2016
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Bebauungsplan Nr. 971
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Abwägungsvorschlag
Fassung vom 10.10.2017
Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 1:
zu 1. (Masterplan)
Die Wahl des Standortes für das Parkhaus ergab sich nach Analyse von zur Verfügung stehenden Flächen, die im
Umkreis des UKA genutzt werden können. Die verkehrliche Abwicklung und die Erreichbarkeit der Uniklinik, die
ökologischen Auswirkungen und die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens waren die Kriterien der Standortsuche.
Eine Standortalternative war die Fläche westlich des Steinbergweges. Diese Fläche steht sowohl aus ökologischen
Gründen (Bodenschutz) als auch aus rechtlichen Gründen (Ausgleichsfläche für Campus Melaten) und aus Gründen
des Denkmalschutzes nicht zur Verfügung.
Zumindest als temporäre Lösung wurde auch die Nutzung des P&R-Platzes Westfriedhof, Eingang Vaalser Straße
sowie die Nutzung des RWTH-Parkhauses an der Forckenbeckstraße geprüft, allerdings ist die Entfernung zur
Uniklinik zu groß. Eine weitere Alternative war die Errichtung von zwei Parkhäusern zwischen dem
Personalwohnheim am Neuenhofer Weg, der Kullenhofstraße und der Valkenburger Straße. Dem Vorteil der
schnelleren verkehrlichen Abwicklung sowie der niedrigeren Gebäudehöhe steht die stadtklimatische Anforderung
gegenüber, die die weitgehende Freihaltung des Dorbachtals fordert. Vollständige oder teilweise Unterkellerungen
der neuen Gebäude und die Bereitstellung von Tiefgaragenstellplätzen bleiben als eine Lösung im weiteren
Verfahren bestehen, decken jedoch nicht den notwendigen Bedarf während der Bauphase ab.
Die Abwägung von Naturschutzbelangen, Denkmalschutzbelangen, dem Erweiterungsbedarf der Uniklinik und der
verkehrlichen Abwicklung begründete den jetzigen Standort des Parkhauses. Im Bauleitplanungsverfahren wurden
Gutachten erstellt, die das Planvorhaben hinsichtlich unterschiedlicher Belange (Umwelt, Verkehr, Lärm, Klima etc.)
untersuchen. Ein solches Gutachten ist der geotechnische Bericht (Kramm Ingenieure, 10/2017). Der geotechnische
Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass im Wesentlichen von einem mäßig tragfähigen, sandig-mergeligen Boden
ausgegangen wird. Das Bauwerk kann daher mit herkömmlicher Flachgründung (Streifenfundamenten) gegründet
werden. Bodenverbessernde Maßnahmen sind im Bereich der Verkehrsflächen notwendig. Zusätzlich weist das
Bodengutachten auf die Empfindlichkeit von freigelegten, sandig-mergeligen Bodenschichten gegenüber Regen und
Nutzungen hin. Baugrube, Baufeld sowie die Baustraßen sind entsprechend während der Baumaßnahmen zu
schützen. Vor Beginn der Baumaßnahme sind daher eine befestigte Baustraße und Nebenflächen herzustellen. Das
Gutachten stellt demnach fest, dass bei Berücksichtigung der empfohlenen Maßnahmen, das Vorhaben realisiert
werden kann.
Die übrigen Einwände zum Masterplan betreffen nicht das Bebauungsplanverfahren Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik und sind somit kein Bestandteil dieser Abwägung. Die Stellungnahmen werden in den jeweiligen
Bebauungsplanverfahren abgewogen.
Abwägungsvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt, die Stellungnahme zurückzuweisen.
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Bebauungsplan Nr. 971
- Parkhaus Uniklinik -
Abwägungsvorschlag
Fassung vom 10.10.2017
zu 1. (Parkhaus)
Im Parkhaus werden primär Stellplätze für Mitarbeiter der Uniklinik und die anwohnenden Studenten angeboten.
Auch Patienten und Besucher können das Parkhaus nutzen. Weitere Stellplatzflächen enthält der neu gestaltete
Vorplatz. Für Patienten und Besucher besteht zusätzlich die Möglichkeit, die Restflächen der Stellplatzfläche P2 zu
nutzen.
zu 2. (Parkhaus )
Die gute Erreichbarkeit des Parkhauses war ein wichtiges Kriterium bei der Standortsuche. Der Standort
Kullenhofstraße / Neuenhofer Weg liegt dem Haupteingang im Vergleich mit den anderen möglichen Standorten am
nächsten. Die durchschnittliche Entfernung vom Stellplatz zum Haupteingang ist im Bestand (P1 / P2) vergleichbar
mit der Planung (Parkhaus Kullenhofstraße).
Abwägungsvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Die Verwaltung empfiehlt, die Stellungnahme zurückzuweisen.
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Bebauungsplan Nr. 971
- Parkhaus Uniklinik -
Abwägungsvorschlag
Fassung vom 10.10.2017
2. E - Mail, vom 08.07.2016, eingegangen am 11.07.2016
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Bebauungsplan Nr. 971
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Abwägungsvorschlag
Fassung vom 10.10.2017
Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 2:
§ 13a-Verfahren nach BauGB
Im Rahmen der Vorprüfung der Umweltbelange wurde entschieden, dass der B-Plan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik nicht nach § 13a BauGB aufgestellt werden soll. Das UVP-Gesetz formuliert zwar keine UVP-Pflicht für Parkhäuser,
aber für Parkplätze. Da die Betroffenheit einiger Umweltbelange (Klimaschutz, Lärm) gegeben ist, wird in diesem
Verfahren eine Umweltprüfung mit formalem Umweltbericht durchgeführt.
Freifläche
Der bestehende B-Plan Nr. 592 Vaalser Straße / Gut Kullen, VIII. Änderung sieht in den textlichen Festsetzungen
unter Nr. 11 Absatz 2 Satz 1 eine Obstwiese vor. Auf dieser Obstwiese soll der vorhandene Baumbestand von vier
Bäumen um weitere 26 Bäume erweitert werden, dies ist bis heute nicht geschehen. Die Freifläche ist jedoch keine
festgesetzte Ausgleichsfläche, sondern lediglich eine Grünfläche.
Die Überplanung einer Ausgleichsfläche ist grundsätzlich nicht rechtswidrig. Bauleitplanung schafft immer neues
Planrecht. Dabei sind Ausgleichsflächen angemessen zu berücksichtigen und zu ersetzen.
Die übrigen Einwände betreffen nicht das Bebauungsplanverfahren Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - und sind somit
kein Bestandteil dieser Abwägung. Die Stellungnahmen werden in den jeweiligen Bebauungsplanverfahren
abgewogen.
Abwägungsvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt, der Eingabe zu folgen.
Die Verwaltung empfiehlt, die Stellungnahme zurückzuweisen.
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Bebauungsplan Nr. 971
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Abwägungsvorschlag
Fassung vom 10.10.2017
3. E - Mail, vom 08.07.2016, eingegangen am 11.07.2016
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Bebauungsplan Nr. 971
- Parkhaus Uniklinik -
Abwägungsvorschlag
Fassung vom 10.10.2017
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Bebauungsplan Nr. 971
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Abwägungsvorschlag
Fassung vom 10.10.2017
Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 3:
zu 1c (Standort Parkhaus)
Das Plangebiet ist das Abwägungsergebnis einer Standortsuche für das Parkhaus. Wenn der Standort westlich des
Steinbergwegs gewählt worden wäre, wäre dieser selbstverständlich zum Plangebiet geworden. Die Tatsache, dass
die Flächen westlich des Steinbergwegs festgesetzte Ausgleichsflächen sind, wurde in der Abwägung der Standorte
berücksichtigt und führte dazu, dass dieser Standort ausgeschlossen wurde.
Die übrigen Einwände betreffen nicht das Bebauungsplanverfahren Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - und sind somit
kein Bestandteil dieser Abwägung. Die Stellungnahmen werden in den jeweiligen Bebauungsplanverfahren
abgewogen.
Abwägungsvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt, die Eingabe zur Kenntnis zu nehmen.
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Bebauungsplan Nr. 971
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Abwägungsvorschlag
Fassung vom 10.10.2017
4. E - Mail, vom 11.07.2016, eingegangen am 11.07.2016
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Bebauungsplan Nr. 971
- Parkhaus Uniklinik -
Abwägungsvorschlag
Fassung vom 10.10.2017
Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 4:
Umweltverträglichkeit
Im Rahmen der Vorprüfung der Umweltbelange wurde entschieden, dass der B-Plan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik nicht nach § 13a BauGB aufgestellt werden soll. Das UVP-Gesetz formuliert zwar keine UVP-Pflicht für Parkhäuser,
aber für Parkplätze. Da die Betroffenheit einiger Umweltbelange (Klimaschutz, Lärm) gegeben ist, hat sich die Stadt
entschieden, in diesem Fall die Umweltprüfung mit formalem Umweltbericht durchzuführen.
Freifläche
Der bestehende B-Plan Nr. 592 Vaalser Straße / Gut Kullen, VIII. Änderung sieht in den textlichen Festsetzungen
unter Nr. 11 Absatz 2 Satz 1 eine Obstwiese vor. Auf dieser Obstwiese soll der vorhandene Baumbestand von vier
Bäumen um weitere 26 Bäume erweitert werden, dies ist bis heute nicht geschehen. Die Freifläche ist keine
festgesetzte Ausgleichsfläche, sondern lediglich eine Grünfläche.
Die Überplanung einer Ausgleichsfläche ist grundsätzlich nicht rechtswidrig. Bauleitplanung schafft immer neues
Planrecht. Dabei sind Ausgleichsflächen angemessen zu berücksichtigen und zu ersetzen.
Die übrigen Einwände betreffen nicht das Bebauungsplanverfahren Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - und sind somit
kein Bestandteil dieser Abwägung. Die Stellungnahmen werden in den jeweiligen Bebauungsplanverfahren
abgewogen.
Abwägungsvorschlag:
Der Verwaltung empfiehlt, der Eingabe zu folgen.
Die Verwaltung empfiehlt, die Eingabe zurückzuweisen.
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Bebauungsplan Nr. 971
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Abwägungsvorschlag
Fassung vom 10.10.2017
5. E - Mail, vom 13.07.2016, eingegangen am 14.07.2016
Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 5 :
Masterplan (Baustellenzufahrt)
Die Einwände betreffen nicht das Bebauungsplanverfahren Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - und sind somit kein
Bestandteil dieser Abwägung. Die Stellungnahmen werden in den jeweiligen Bebauungsplanverfahren abgewogen.
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Bebauungsplan Nr. 971
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Abwägungsvorschlag
Fassung vom 10.10.2017
6. E - Mail, vom 14.07.2016, eingegangen am 18.07.2016
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Bebauungsplan Nr. 971
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Abwägungsvorschlag
Fassung vom 10.10.2017
Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 6 :
Standortwahl
Die Wahl des Standortes für das Parkhaus ergab sich nach Analyse von zur Verfügung stehenden Flächen, die im
Umkreis des UKA genutzt werden können.
Das Parkhaus der RWTH an der Forckenbeckstraße hat nicht die Kapazität, den Stellplatzbedarf für die Erweiterung
der Uniklinik zu decken. Auch wenn es derzeit nicht ausgelastet zu sein scheint, kann es nicht ca. 1.350 Stellplätze
bereithalten. Der vorgeschlagene Standort nördlich des RWTH-Parkhauses steht nicht zur Verfügung.
Die übrigen Einwände betreffen nicht das Bebauungsplanverfahren Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - und sind somit
kein Bestandteil dieser Abwägung. Die Stellungnahmen werden in den jeweiligen Bebauungsplanverfahren
abgewogen.
Abwägungsvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt, die Eingabe zurückzustellen.
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Bebauungsplan Nr. 971
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Abwägungsvorschlag
Fassung vom 10.10.2017
7. Niederschrift der Abendveranstaltung, vom 28.06.2016, im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zum
Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik -
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Abwägungsvorschlag
Fassung vom 10.10.2017
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Abwägungsvorschlag
Fassung vom 10.10.2017
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Fassung vom 10.10.2017
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- Parkhaus Uniklinik -
Abwägungsvorschlag
Fassung vom 10.10.2017
Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 7:
B-Plan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik Bebauungsplanverfahren / § 13a-Verfahren nach BauGB
Im Rahmen der Vorprüfung der Umweltbelange wurde entschieden, dass der B-Plan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik nicht nach § 13a BauGB aufgestellt werden soll. Das UVP-Gesetz formuliert zwar keine UVP-Pflicht für Parkhäuser,
aber für Parkplätze. Da die Betroffenheit einiger Umweltbelange (Klimaschutz, Lärm) gegeben ist, hat sich die Stadt
entschieden, in diesem Fall die Umweltprüfung mit formalem Umweltbericht durchzuführen.
Bebauungsplanverfahren / Planungshoheit der Kommune
Der Bebauungsplan wird durch die Gemeinde als Satzung (Ortsgesetz) beschlossen. In diesem Fall soll für die
Realisierung eines Parkhauses Baurecht geschaffen werden. Der Bebauungsplan wird in enger Abstimmung mit den
zuständigen Fachbereichen erarbeitet sowie durch die Ausschüsse der Stadt Aachen beschlossen. Die
Planungshoheit obliegt der Stadt Aachen.
Parkhaus / Gebäudehöhe
Der städtebauliche Entwurf sieht im Plangebiet ein achtgeschossiges Parkhaus vor, das als Solitärgebäude realisiert
werden soll. Zum Dorbachtal hin fällt das Baufeld um ein Geschoss ab, wodurch das Gebäude talseitig bündig im
Gelände platziert wird und sich hangseitig entsprechend in das Gelände um ein Geschoss gräbt, das bedeutet, dass
die acht Geschosse nur talseitig wahrnehmbar sind. Über die Angabe einer maximalen zulässigen Höhe über NHN
wird eine absolute Höhenbeschränkung festgesetzt. Für das Parkhaus werden vier maximale Gebäudehöhen
festgesetzt. Es werden Höhenbeschränkungen von 231,00 m ü. NHN, 232,00 m ü. NHN, 232,00 m ü. NHN und
235,00 m ü. NHN festgesetzt, so dass sich der Neubau in die umgebende Bebauungsstruktur (benachbarte
Wohnbebauung, Bestandsgebäude Uniklinik Aachen) einpasst. Die Gebäudehöhen der Nachbarbebauung werden
damit unterschritten. Die Höhenfestsetzung dient unter anderem dem Schutz der benachbarten Bebauung. Die
Festsetzung ermöglicht eine Gebäudehöhe von 25 m.
Maßgeblich für die Festsetzung der Gebäudehöhen ist die benachbarte Bebauung bestehend aus den
Studierendenwohnheimen (XV Geschosse) sowie dem Schwesternwohnheim der Uniklinik Aachen (VII - XII
Geschosse).
Das derzeitige Planungsrecht innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 592, VIII Änderung setzt
für ein Baufenster eine maximale Gebäudehöhe von 224,6 m ü. NN fest, was einer Höhe von 17,5 m über der
Geländeoberkante entspricht. Südlich im Plangebiet ist ein Baufenster festgesetzt, das eine maximale Gebäudehöhe
von 225,6 m ü. NN zulässt, was einer Höhe von 18,5 m über der Geländeoberkante entspricht.
Mit der Errichtung des Parkhauses auf einer heute als versiegelte mit Baumreihen erlebbaren Stellplatzfläche
verändert sich das wahrnehmbare Ortsbild. Das mehrgeschossige Gebäude wird von dem benachbarten Umfeld als
eine neue bauliche Stadtkante erfahren, bei der die Qualität zum einen über eine ansprechende Fassadengestaltung
erzielt werden soll, zum anderen eine landschaftsverträgliche Einbindung in den angrenzenden Landschaftsbereich
des Dorbachtals angestrebt wird. Der Erhalt und die Neuanlage von Vegetationsflächen, d.h. Einzelbäumen im
Wechsel mit offenen Wiesenflächen im unmittelbaren Umfeld zum Parkhaus ermöglicht eine verträgliche Einbindung.
Die geplante Baumreihe entlang der westlichen Parkhausfassade übernimmt gliedernde Funktion gegenüber den
nach Westen angrenzenden vorhandenen Stellplatzflächen und vorhandenen Gebäuden. Der Siegerentwurf des
durchgeführten Fassadenwettbewerbes sieht die Integration des kompakten Baukörpers in die Landschaft der
Kullenhofstraße vor. Dies geschieht mithilfe einer leichten, farbigen, transparenten Lamellenfassade. Der
Siegerentwurf wird im Zuge der weiteren Realisierung der Hochbauplanung gestalterisch umgesetzt und über eine
Gestaltungssatzung und den städtebaulichen Vertrag gesichert.
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Bebauungsplan Nr. 971
- Parkhaus Uniklinik -
Abwägungsvorschlag
Fassung vom 10.10.2017
Parkhaus / Standort des Parkhauses
Die Wahl des Standortes für das Parkhaus ergab sich nach Analyse von zur Verfügung stehenden Flächen, die im
Umkreis des UKA genutzt werden können. Die verkehrliche Abwicklung und die Erreichbarkeit der Uniklinik, die
ökologischen Auswirkungen und die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens waren die Kriterien der Standortsuche.
Eine Standortalternative war die Fläche westlich des Steinbergweges. Diese Fläche steht sowohl aus ökologischen
Gründen (Bodenschutz) als auch aus rechtlichen Gründen (Ausgleichsfläche für Campus Melaten) und aus Gründen
des Denkmalschutzes nicht zur Verfügung.
Zumindest als temporäre Lösung wurde auch die Nutzung des P&R-Platzes Westfriedhof, Eingang Vaalser Straße
sowie die Nutzung des RWTH-Parkhauses an der Forckenbeckstraße geprüft, allerdings ist die Entfernung zur
Uniklinik zu groß. Eine weitere Alternative war die Errichtung von zwei Parkhäusern zwischen dem
Personalwohnheim am Neuenhofer Weg, der Kullenhofstraße und der Valkenburger Straße. Dem Vorteil der
schnelleren verkehrlichen Abwicklung sowie der niedrigeren Gebäudehöhe steht die stadtklimatische Anforderung
gegenüber, die die weitgehende Freihaltung des Dorbachtals fordert. Vollständige oder teilweise Unterkellerungen
der neuen Gebäude und die Bereitstellung von Tiefgaragenstellplätzen bleiben als eine Lösung im weiteren
Verfahren bestehen, decken jedoch nicht den notwendigen Bedarf während der Bauphase ab.
Die Abwägung von Naturschutzbelangen, Denkmalschutzbelangen, dem Erweiterungsbedarf der Uniklinik und der
verkehrlichen Abwicklung begründete den jetzigen Standort des Parkhauses. Im weiteren Bauleitplanungsverfahren
werden Gutachten erstellt, die das Planvorhaben hinsichtlich unterschiedlicher Belange (Umwelt, Verkehr, Lärm,
Klima etc.) untersuchen. Ein solches Gutachten ist der geotechnische Bericht. Der geotechnische Bericht kommt zu
dem Ergebnis, dass im Wesentlichen von einem mäßig tragfähigen, sandig-mergeligen Boden ausgegangen wird.
Das Bauwerk kann daher mit herkömmlicher Flachgründung (Streifenfundamenten) gegründet werden.
Bodenverbessernde Maßnahmen sind im Bereich der Verkehrsflächen notwendig. Zusätzlich weist das
Bodengutachten auf die Empfindlichkeit von freigelegten, sandig-mergeligen Bodenschichten gegenüber Regen und
Nutzungen hin. Baugrube, Baufeld sowie die Baustraßen sind entsprechend während der Baumaßnahmen zu
schützen. Vor Beginn der Baumaßnahme sind daher eine befestigte Baustraße und Nebenflächen herzustellen.
Parkhaus / Immissionen (Licht & Lärm)
Im Zuge des B-Plan-Verfahrens wurden mit einem Schallschutzgutachten die Auswirkungen des Vorhabens auf
westlich des Plangebietes betroffene Wohnbebauung untersucht. Im Ergebnis wird die westliche, südliche und Teile
der nördlichen Fassade des Parkhauses komplett geschlossen, um den Nachweis der gesunden Wohn- und
Arbeitsverhältnisse für die angrenzende Wohnbevölkerung zu erreichen. Dazu müssen die geschlossenen
Außenwände der West-, Süd- und Nordfassade ein Schalldämmmaß von mindestens R’w,res ≥ 20 dB nach DIN
4109 aufweisen.
Lärmauswirkungen durch die Baumaßnahmen u.a. auch durch die Baumaßnahmen für die Errichtung des Parkhaues
sind hinzunehmen. Auf der Ebene der Baugenehmigungen werden Regelungen zu Arbeitszeiten usw. zur
Berücksichtigung des Schallschutzes getroffen.
Parkhaus / Falschparker
Falschparker auf Feuerwehrzufahrten sind beim Ordnungsamt der Stadt Aachen zu melden und werden durch die
Behörde konsequent abgeschleppt.
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Bebauungsplan Nr. 971
- Parkhaus Uniklinik -
Abwägungsvorschlag
Fassung vom 10.10.2017
Parkplatz / Verlust von kostenfreien Stellplätzen
Im Parkhaus werden ca. 1.350 Stellplätze für Mitarbeiter, Patienten und Besucher der Uniklinik angeboten. Dazu
zählen auch Ersatzstellplätze für das Studierendenwerk innerhalb des Parkhauses, die durch die Realisierung des
Vorhabens überplant werden. Entlang der Westseite des Parkhauses verläuft die Zufahrt zum Studierendenwerk.
Begleitend zu dieser Erschließungsstraße werden 24 private Stellplätze für PKWs und 6 Stellplätze für Motorräder
angeboten, um den Bedarf für den ruhenden Verkehr zu decken. Im weiteren Verlauf nach Süden werden in der
gleichen Flucht ein neuer Müllstandort und zwei Doppelgaragen errichtet. Angedient werden diese über die oben
genannte Erschließungsstraße der benachbarten Wohngebäude und den neu geplanten Wendehammer. Der
Wendehammer ist zudem Bestandteil der Feuerwehrumfahrt und kann somit auch von größeren wie
Transportern / Umzugswagen genutzt werden.
Parkplatz / Ersatzstellplätze während der Bauzeit
Durch die Realisierung des Bauvorhabens werden die Stellplätze des Studierendenwerkes in Anspruch genommen.
Während der Bauzeit ist ein temporäres Angebot für Ersatzstellplätze zu schaffen. Das Konzept befindet sich aktuell
in Abstimmung zwischen den Beteiligten.
Parkplatz / Beteiligung der Studenten an Verhandlungen
Dieser Einwand ist intern beim Studierendenwerk zu klären. Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung und im Zuge der
öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes werden die Studenten formal beteiligt.
Neuenhofer Weg, Kullenhofstraße / Wegeführung Parkhaus - Uniklinik
Die Wegeführung vom Parkhaus in Richtung Uniklinik Aachen wird über einen großzügigen Seitenraum im südlichen
Bereich der Kullenhofstraße verträglich und verkehrssicher abgewickelt. Die Kullenhofstraße wird über eine breite
Querung gequert.
Die übrigen Fragen und Eingaben aus der Niederschrift zur Abendveranstaltung des Bebauungsplanes Nr. 971 im
Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sind kein Bestandteil in diesem Verfahren und für den Bebauungsplan
Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - nicht von Belang. Die übrigen Eingaben und Fragen sind Bestandteil der Abwägung im
Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 1000 N - Erweiterung Uniklinik -, zum Bebauungsplan Nr. 1000 S bzw. zum
Bebauungsplan Nr. 977 - Kullenhofstraße / Neuenhofer Weg -.
Abwägungsvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt, die Eingabe zur Verfahrenswahl des Bebauungsplanes und zur Planungshoheit der Stadt
Aachen zur Kenntnis zu nehmen.
Die Verwaltung empfiehlt, die Eingabe zu Gebäudehöhen zurückzuweisen.
Die Verwaltung empfiehlt, der Eingabe zum alternativen Standort des Parkhaueses zurückzuweisen.
Die Verwaltung empfiehlt, die Eingabe zu den Immissionen zur Kenntnis zu nehmen.
Die Verwaltung empfiehlt, die Eingabe zu Falschparkern im Bereich von Feuerwehrzufahrten zur Kenntnis zu
nehmen.
Die Verwaltung empfiehlt, der Eingabe zu den Ersatzstellplätzen für Pkws und Motorräder für das Studierendenwerk
zu folgen. Die Parkhausplanung sieht die Ersatzstellplätze vor.
Die Verwaltung empfiehlt, die Eingabe zur Beteiligung der Studierenden zur Kenntnis zu nehmen.
Die Verwaltung empfiehlt, die Eingabe zur Wegeführung vom Parkhaus zur Uniklinik Aachen zur Kenntnis zu
nehmen.
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Bebauungsplan Nr. 971
- Parkhaus Uniklinik -
Abwägungsvorschlag
Fassung vom 10.10.2017
8. Niederschrift der Abendveranstaltung, vom 17.11.2016, im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zum
Bebauungsplan Nr. 1000 - Erweiterung Uniklinik -
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Bebauungsplan Nr. 971
- Parkhaus Uniklinik -
Abwägungsvorschlag
Fassung vom 10.10.2017
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Bebauungsplan Nr. 971
- Parkhaus Uniklinik -
Abwägungsvorschlag
Fassung vom 10.10.2017
Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 8:
Parkhaus
Das aktuelle städtebauliche Konzept zum Parkhaus sieht Stellplatzkapazitäten in Höhe von ca. 1.350 Stellplätzen
vor.
Ersatzpflanzungen
Die unter Baumschutz stehenden Bäume werden bei Fällung durch Ausgleichsmaßnahmen in Form von
Ersatzpflanzungen oder Ausgleichszahlungen ersetzt.
Im Rahmen der Realisierung des Vorhabens ist begleitend zum Parkhaus, von Wegen sowie Erschließungsflächen
die Neuanpflanzung von Bäumen geplant. Die Sicherung der geplanten Neupflanzungen (Bäume / Gehölze) wird
über die Gestaltungssatzung zum Bebauungsplan erfolgen. Im Zuge der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung im
Umweltbericht zum Bebauungsplan wird der Bedarf an Ausgleich ermittelt. Die Sicherung des Ausgleiches erfolgt im
städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan.
Die übrigen Fragen und Eingaben aus der Niederschrift zur Abendveranstaltung des Bebauungsplanes Nr. 1000 im
Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sind kein Bestandteil in diesem Verfahren und für den Bebauungsplan
Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - nicht von Belang. Die übrigen Eingaben und Fragen sind Bestandteil der Abwägung im
Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 977 - Kullenhofstraße / Neuenhofer Weg - bzw. zum Bebauungsplan Nr. 1000 N Erweiterung Uniklinik - oder wurden in der Abwägung zum Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik abgewogen.
Abwägungsvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt, die Eingabe zu den Stellplatzkapazitäten im Parkhaus zur Kenntnis zu nehmen.
Die Verwaltung empfiehlt, die Eingabe zu den Ersatzpflanzungen zur Kenntnis zu nehmen.
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Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Abwägungsvorschlag über die frühzeitige Beteiligung der
Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Bebauungsplan Nr. 971
- Parkhaus Uniklinik im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg
für den Bereich zwischen Kullenhofstraße und Pariser Ring
im Rahmen der öffentlichen Auslegung
Lage des Plangebietes
Bebauungsplan Nr. 971
- Parkhaus Uniklinik -
Abwägungsvorschlag
Fassung vom 18.10.2017
Inhaltsverzeichnis
Planungsrelevante Eingaben gem. § 4 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan mit den entsprechenden
Stellungnahmen der Verwaltung
1. LVR - Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, vom 11.07.2016, eingegangen am 12.07.2016 ........... 3
2. Landesbetrieb Straßenbau NRW, vom 27.06.2016, eingegangen am 29.06.2016 ........................................ 5
3. Bezirksregierung Düsseldorf, vom 18.07.2016 ............................................................................................... 7
4. LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland, vom 19.08.2016 ......................................................................... 9
5. Bezirksregierung Köln, vom 18.08.2016, eingegangen am 29.08.2016 ....................................................... 15
6. Stadt Aachen, Fachbereich Umwelt - Untere Wasserbehörde, vom 11.06.2016 ........................................ 20
7. Bauverwaltung, vom 11.06.2016 .................................................................................................................... 26
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Bebauungsplan Nr. 971
- Parkhaus Uniklinik -
Abwägungsvorschlag
Fassung vom 18.10.2017
1. LVR - Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, vom 11.07.2016, eingegangen am 12.07.2016
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Bebauungsplan Nr. 971
- Parkhaus Uniklinik -
Abwägungsvorschlag
Fassung vom 18.10.2017
Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 1:
B-Plan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik Die Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und, soweit erforderlich, im weiteren Verfahren
berücksichtigt. In den städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan wird ein Hinweis zum Umgang mit
Bodendenkmälern aufgenommen.
Abwägungsvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt, der Eingabe zu folgen.
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Bebauungsplan Nr. 971
- Parkhaus Uniklinik -
Abwägungsvorschlag
Fassung vom 18.10.2017
2. Landesbetrieb Straßenbau NRW, vom 27.06.2016, eingegangen am 29.06.2016
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Bebauungsplan Nr. 971
- Parkhaus Uniklinik -
Abwägungsvorschlag
Fassung vom 18.10.2017
Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 2:
B-Plan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik Durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes zur überbaubaren Grundstücksfläche wird gewährleistet, dass der
Mindestabstand zur L 260 eingehalten wird.
Bei der Planung eines Parkhauses sind die durch die L 260 verursachten Lärmimmissionen nicht relevant. Insofern
können auch keine Ansprüche gegenüber der Straßenbauverwaltung auf aktiven und / oder passiven Lärmschutz
oder ggf. erforderliche Maßnahmen der Schadstoffausbreitung entstehen.
Sonstige Verkehrsemissionen wie Staub, Abgase, Sprühfahnen und Spritzwasser sind in Nachbarschaft zu
Verkehrsflächen generell üblich und bedürfen keines zusätzlichen Hinweises.
Abwägungsvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt, die Eingabe zur Kenntnis zu nehmen.
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Bebauungsplan Nr. 971
- Parkhaus Uniklinik -
Abwägungsvorschlag
Fassung vom 18.10.2017
3. Bezirksregierung Düsseldorf, vom 18.07.2016
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Bebauungsplan Nr. 971
- Parkhaus Uniklinik -
Abwägungsvorschlag
Fassung vom 18.10.2017
Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 3:
B-Plan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik Der Hinweis zur Vermeidung evtl. Beeinträchtigung des Hubschrauberlandeplatzes wird in den städtebaulichen
Vertrag zum Bebauungsplan aufgenommen.
Die übrigen Einwände betreffen nicht das Bebauungsplanverfahren Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - und sind somit
kein Bestandteil dieser Abwägung. Die Stellungnahmen werden im jeweiligen Bebauungsplanverfahren abgewogen.
Abwägungsvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt, der Eingabe in Bezug auf den Hinweis zu folgen.
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Bebauungsplan Nr. 971
- Parkhaus Uniklinik -
Abwägungsvorschlag
Fassung vom 18.10.2017
4. LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland, vom 19.08.2016
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Bebauungsplan Nr. 971
- Parkhaus Uniklinik -
Abwägungsvorschlag
Fassung vom 18.10.2017
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Bebauungsplan Nr. 971
- Parkhaus Uniklinik -
Abwägungsvorschlag
Fassung vom 18.10.2017
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Bebauungsplan Nr. 971
- Parkhaus Uniklinik -
Abwägungsvorschlag
Fassung vom 18.10.2017
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Bebauungsplan Nr. 971
- Parkhaus Uniklinik -
Abwägungsvorschlag
Fassung vom 18.10.2017
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Bebauungsplan Nr. 971
- Parkhaus Uniklinik -
Abwägungsvorschlag
Fassung vom 18.10.2017
Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 4:
B-Plan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik Die Stellungnahme bestätigt, dass durch das geplante Vorhaben keine gravierende Beeinträchtigung des
Baudenkmals entsteht. Durch die Festsetzung einer maximalen Gebäudehöhe wird zudem sichergestellt, dass das
Parkhaus das benachbarte Studierendenwohnheim nicht überragen wird. Darüber hinaus wurde zur
Qualitätssicherung ein Fassadenwettbewerb durchgeführt. Über eine Gestaltungssatzung und den städtebaulichen
Vertrag werden die Qualitäten des Siegerentwurfes gesichert.
Durch die Überprüfung von Blickachsen in Richtung Uniklinik Aachen ist die Verträglichkeit des Vorhabens
sichergestellt worden. Das Ergebnis der Überprüfung mit den entsprechenden Unterlagen wurde dem
Landschaftsverband Rheinland zur Verfügung gestellt. Mit der Realisierung des Parkhauses entsteht keine
gravierende Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes des Baudenkmals.
Die übrigen Einwände betreffen nicht das Bebauungsplanverfahren Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - und sind somit
kein Bestandteil dieser Abwägung. Die Stellungnahmen werden im jeweiligen Bebauungsplanverfahren abgewogen.
Abwägungsvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt, die Eingabe zur Kenntnis zu nehmen.
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Bebauungsplan Nr. 971
- Parkhaus Uniklinik -
Abwägungsvorschlag
Fassung vom 18.10.2017
5. Bezirksregierung Köln, vom 18.08.2016, eingegangen am 29.08.2016
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Bebauungsplan Nr. 971
- Parkhaus Uniklinik -
Abwägungsvorschlag
Fassung vom 18.10.2017
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Bebauungsplan Nr. 971
- Parkhaus Uniklinik -
Abwägungsvorschlag
Fassung vom 18.10.2017
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Bebauungsplan Nr. 971
- Parkhaus Uniklinik -
Abwägungsvorschlag
Fassung vom 18.10.2017
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Bebauungsplan Nr. 971
- Parkhaus Uniklinik -
Abwägungsvorschlag
Fassung vom 18.10.2017
Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 5:
B-Plan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik Die Stellungnahme bestätigt, dass durch das geplante Vorhaben keine gravierende Beeinträchtigung des
Baudenkmals entsteht. Durch die Festsetzung einer maximalen Gebäudehöhe wird zudem sichergestellt, dass das
Parkhaus das benachbarte Studierendenwohnheim nicht überragen wird. Darüber hinaus wurde zur
Qualitätssicherung ein Fassadenwettbewerb durchgeführt. Über eine Gestaltungssatzung und den städtebaulichen
Vertrag werden die Qualitäten des Siegerentwurfes gesichert.
Durch die Überprüfung von Blickachsen in Richtung Uniklinik Aachen ist die Verträglichkeit des Vorhabens
sichergestellt worden. Das Ergebnis der Überprüfung mit den entsprechenden Unterlagen wurde der
Bezirksregierung zur Verfügung gestellt. Mit der Realisierung des Parkhauses entsteht keine gravierende
Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes des Baudenkmals.
Die übrigen Einwände betreffen nicht das Bebauungsplanverfahren Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - und sind somit
kein Bestandteil dieser Abwägung. Die Stellungnahmen werden im jeweiligen Bebauungsplanverfahren abgewogen.
Abwägungsvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt, die Eingabe zur Kenntnis zu nehmen.
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Bebauungsplan Nr. 971
- Parkhaus Uniklinik -
Abwägungsvorschlag
Fassung vom 18.10.2017
6. Stadt Aachen, Fachbereich Umwelt - Untere Wasserbehörde, vom 11.06.2016
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Bebauungsplan Nr. 971
- Parkhaus Uniklinik -
Abwägungsvorschlag
Fassung vom 18.10.2017
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Bebauungsplan Nr. 971
- Parkhaus Uniklinik -
Abwägungsvorschlag
Fassung vom 18.10.2017
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Bebauungsplan Nr. 971
- Parkhaus Uniklinik -
Abwägungsvorschlag
Fassung vom 18.10.2017
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Bebauungsplan Nr. 971
- Parkhaus Uniklinik -
Abwägungsvorschlag
Fassung vom 18.10.2017
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Bebauungsplan Nr. 971
- Parkhaus Uniklinik -
Abwägungsvorschlag
Fassung vom 18.10.2017
Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 6:
B-Plan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik Die Anregungen und Hinweise sind im bisherigen Verfahren berücksichtigt worden. Es wurde ein
Entwässerungskonzept erarbeitet und ein Baugrundgutachten vorgelegt. Die Ergebnisse sind im Umweltbericht
dargestellt.
Abwägungsvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt, der Eingabe zu folgen.
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Bebauungsplan Nr. 971
- Parkhaus Uniklinik -
Abwägungsvorschlag
Fassung vom 18.10.2017
7. Bauverwaltung, vom 11.06.2016
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Bebauungsplan Nr. 971
- Parkhaus Uniklinik -
Abwägungsvorschlag
Fassung vom 18.10.2017
Stellungnahme der Verwaltung zu Nr.7:
B-Plan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik Die Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und ein Hinweis in den städtebaulichen Vertrag zum
Bebauungsplan aufgenommen.
Abwägungsvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt, der Eingabe zu folgen.
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Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Gestaltungssatzung zum
Bebauungsplan Nr. 971
- Parkhaus Uniklinik für den Bereich zwischen der Kullenhofstraße und Pariser Ring im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg
(Vorentwurf 23.10.2017)
Aufgrund § 86 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 65 Abs. 1 Nr. 33 bis 36 der Bauordnung für das Land NRW
(BauO NRW) in der Neufassung vom 01.03.2000 in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NW) vom 14.07.1994, jeweils in der derzeit geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Aachen in seiner
Sitzung am xxx diese Satzung beschlossen:
§1
Ziel der Satzung
Ziel der Satzung ist die Sicherung der architektonischen Gestaltung des Parkhauses und der Nebenanlagen innerhalb
des Plangebietes. Die hohen Anforderungen an die Qualität bestehen, weil das Parkhaus an einem exponierten Standort
errichtet wird und aufgrund der Anzahl der Stellplätze eine verträgliche gestalterische Abwicklung erreicht werden muss.
§2
Räumlicher Geltungsbereich
(1)
Diese Satzung gilt innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik -.
(2)
Der Plan mit Eintragung des Geltungsbereiches ist Bestandteil dieser Satzung (Anlage 1).
§3
Inhalt der Satzung
Die Satzung regelt die äußere Gestaltung des Parkhauses Uniklinik sowie der Nebenanlagen innerhalb des
Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik -.
Seite 1 / 7
Gestaltungssatzung zum Bebauungsplan Nr. 971
- Parkhaus Uniklinik -
Vorentwurf
Fassung vom 23.10.2017
§4
Fassade Parkhaus
(1)
Alle Fassaden, außer der reinen Ostfassade, sind geschlossen auszuführen. Die Nord-, West- und Südfassade
sind mit einer geschlossenen Verglasung aus Gussglas auszuführen. Zur Verkleidung sind die
Fassadenelemente in diesen Bereichen mit einer Vorhangfassade aus mehrfach gekanteten, farbigen
Blechlamellen auszuführen.
(2)
Die Gestaltung der Parkhausfassade ist gemäß der Anlagen 2 bis 9 auszuführen. Diese sind Bestandteil der
Satzung.
§5
Nebenanlagen, Garagen, Gemeinschaftsgaragen und überdachte Stellplätze
(1)
Bauteile der Nebenanlagen und Garagen dürfen ausschließlich in Grautönen ausgeführt werden.
(2)
Standorte für Müllbehälter sind mit Hecken oder Mauern (mindestens in der Höhe der Müllbehälter) so
einzufrieden, dass ein ausreichender Sichtschutz mindestens in der Höhe der Müllbehälter auf die Müllbehälter
entsteht. Für Müllcontainerboxen gilt Absatz 1.
§6
In-Kraft-Treten
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Seite 2 / 7
Gestaltungssatzung zum Bebauungsplan Nr. 971
- Parkhaus Uniklinik -
Vorentwurf
Fassung vom 23.10.2017
Anlage 1: Lageplan mit Eintragung des Geltungsbereiches
Seite 3 / 7
Gestaltungssatzung zum Bebauungsplan Nr. 971
- Parkhaus Uniklinik -
Vorentwurf
Fassung vom 23.10.2017
Anlage 2: Schnitt längs
Anlage 3: Schnitt quer 1
Seite 4 / 7
Gestaltungssatzung zum Bebauungsplan Nr. 971
- Parkhaus Uniklinik -
Vorentwurf
Fassung vom 23.10.2017
Anlage 4: Schnitt quer 2
Anlage 5: Ansicht Ost
Anlage 6: Ansicht West
Seite 5 / 7
Gestaltungssatzung zum Bebauungsplan Nr. 971
- Parkhaus Uniklinik -
Vorentwurf
Fassung vom 23.10.2017
Anlage 7: Fassadendetail 1
Anlage 8: Fassadendetail 2
Anlage 9: Fassadendetail 3
Seite 6 / 7
Gestaltungssatzung zum Bebauungsplan Nr. 971
- Parkhaus Uniklinik -
Vorentwurf
Fassung vom 23.10.2017
Seite 7 / 7
Allgemein
Gebäude
Flurstücksgrenze
Geltungsbereich Bebauungsplan
Befestigte Flächen
Pflaster
Kies
Rasenwabe
Baukonstruktion
Betonfertigteil
Winkelstützwand / L-Stein
Technische Anlagen
Mastleuchte
Abläufe und Rinnen
Einbauten
Fahrradbügel
Parkbügel
Abfallbehälter
Zaun
Pflanzflächen
Rasenfläche
Pflanzfläche
Hecke
Bäume, geplant
56
zu fällende Bäume, geschützt
zu fällende Bäume, ungeschützt
zu fällende Bäume, geschützt
(außerhalb des Grundstücks)
Ersatzpflanzungen Privatstraße im Westen (9 Stk.)
(großkroniger Laubbaum Säulenform StU 30-35,
Ginkgo biloba 'Princeton Sentry')
Ersatzpflanzungen im Wiesenbereich (29 Stk.)
(großkroniger Laubbaum StU 18-20, entsprechend Bestand
z.B. Acer platanoides, Acer pseudoplatanus, Carpinus betulus,
LEGENDE :
Salix alba)
Strauchfläche Rodung
Rückschnitt Bestandsbäume
209.10
OK Gabione 210.90
208.80
Alle Maße sind vor Ort von den ausführenden Firmen eigenverantwortlich zu prüfen und mit den Gegebenheiten
des Bestandes zu vergleichen. Unstimmigkeiten sind der Bauleitung unverzüglich mitzuteilen!
66
Alle Höhenangaben beziehen sich auf NHN.
208.88
Dor
b
ach
208.30
24.10.2017
DM
Änderung Geltungesbereich Städtebauliches Konzept
.3
10.08.2017
DM
Änderung Geltungesbereich Vorh.-und Erschließungsplan
.2
08.08.2017
DM
Änderung Müllstandort, Motoerradstellplätze überdacht
.1
DATUM
BEARBEITER ÄNDERUNG / ERGÄNZUNG
INDEX
Übersicht:
209.17
208,60
209.10
209.17
209.17
0,40
209.10
64
Z:\AC146_CAD(PARKHAUS UNIKLINIKUM)\07_AKTUELL\CAD\AKTUELL_AC146, Dani 25. Okt. 2017 09:0:10
209.17
OK Palisade 209.17
0,08
4,80
209.07
208.60
Wichtige Hinweise:
Die Grenzgeometrien und die Gebäude
wurden der aus dem ALKIS entstammenden NAS-Datei entnommen.
Für exakte grenzbezogene Beurteilungen ist eine örtliche Ermittlung zu empfehlen.
Das Höhenbezugsystem ist NHN.
Die Darstellung der Leitungen wurde teilweise aus dem
STAWAG-Bestand und UKA-Leitungsbestand digitalisiert.
Für Existenz, Lage und Genauigkeit dieser Leitungen kann keine
Gewähr übernommen werden.
Planungsrelevante Haltungen sollten örtlich überprüft werden.
Es kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass das dargestellte Baugelände
frei von unterirdischen Leitungen ist.
Sofern der Plan nicht innerhalb eines Jahres nach Fertigstellung verwendet wird,
ist eine Überprüfung, insbesondere der Höhenangaben, erforderlich.
Projekt:
Neubau Parkhaus
B 204
Bauherr:
Universitätsklinikum Aachen
Pauwelsstraße 30
52074 Aachen
Planinhalt:
Freiflächengestaltungsplan
Leistungsphase:
Genehmigungsplanung
Plan-Nr.:
504.00_LA_FFGP
Projekt-Nr. ukafacilities:
Datum Erstellung:
Datum Index:
2016030
28.06.2017
24.10.2017
Maßstab:
1 : 200
gezeichnet:
DM
Index:
Blattgröße:
841 x 1189
geprüft:
KA
.3
3PLUS FREIRAUMPLANER
Kloeters + Kastner PartGmbB Landschaftsarchitekt + Architekt
ukafacilities GmbH
Schneebergweg o. Nr.
D-52074 Aachen
Fon +49 241 80 80196
Bachstraße 22
52066 Aachen
Tel: +49 241 50 40 77
Fax: +49 241 53 11 61
mail@3plus.de
www.3plus.de
Entwurfsverfasser
841 x 1189 mm, 1,00 m²
Pflaster
Wartebereich
3446
Bank
3436
FGU
3430
Pflaster
TG Parken
3550
3551
3407
Wartebereich
3431
3406
3475
3445
2.50 2.00
3429
3438
adschle
R=
12
Motorr
3424
3414
B-Plangrenze/ Geltungsbereich
use
3425
3413
Asphalt
Bank
3410
3441
3440
3439
3426
R=20
3442
3427
vom 09.06.2017
Parken
3437
Bank
3409
Fahrbahn
3443
FGU
3428
Bank
FahrgastInfo
3408
3444
2.17
3415 3416
3494
Baugrenze
3493
3492
3491
3495
weg
3417 Geh3418
(
3419
Radfah
re
Baum- und Biotoptypenbestand
2533
2534
Fahrbahn
r frei)
3476
3484
Ra
3499
3500
2198
2199
eg
3478
3534
3533
3535
3485
2535
3483
dw
0,7
--
0,9
0,9
0
0
0
0
0,3
0,3
3482
3477
2159
2197
Wert
3488
3487
3486
gem. Aachener Modell/Satzung Stadt Aachen
0 2.
00
2200
Auf/Abwertung
bis 0,2 (++/-)
Wertpunkte
3497
3420
0.5
Gehwe
g
(Radfa
hre
r frei)
3496
3423
3489
3498
2
R=1
3422
3421
3490
2536
2537
2538
2539
2540
2541
2542
3481
3479
3480
2543
2154
2158
21552153
2139
2156
2138
2157
2152
2140
2151
2134
2137
2150
2149 2148 2135
2133
2136
2147
2116
2146
2132
2145
2131 2117 21182115
2144 2142
2130
2129 2119 2113
2143
214121412128
2114 2112
2127 2120
21112100
2103
2126 2108 2109
2125 2121 2110 2102
2105
2107
2101
2124
20992106
2123 2122
2098
2089 2087
2096
2095
2093 2088 2086
20972094
2092
2083
2091 2090
2082
2085
2081
2084 2080
2078 2079 2067
2077 2075 2063 2066
2073 2065
2076
2044
2072 2064
2057
20702071
2062
2069
2060
2068 2058
2061
2183
2195
2160
2182
2161
2181
2184
2180
2185
2162
2163
2179
2164
53 Sondergebiet ( SO)
2544
2545
2546
2547
2548
2058
2178
2165
2186
2188
2187
2056
2177
2166
2176
2167
2168
2189
2048 2046
2045
2051
2047
2054 20532049
2043 2042
2055 2052 2050
2044
2190
2041
2040
2175
2174
2169
2015
2016
2170
2014
2171
2191
2173
2039
2038
2037
2036
2035
2034
2033
2032
2172
2031
2030
2013
2192
2193
2194
2012
2017
2029
2011
2018
2028
2027
2010
2019
2009
2020
2008
2021
2026
2007
2022
20242025
2023
2006
f
Vorentwurf/ neuer B-Plan
12.10.2017
Bastian
12.10.2017
Bastian
e
Vorentwurf
28.08.2017
Bastian
28.08.2017
Bastian
d
Vorentwurf
25.08.2017
Bastian
25.08.2017
Bastian
c
Vorentwurf
24.08.2017
Bastian
24.08.2017
Bastian
b
Vorentwurf
18.08.2017
Zimm
18.08.2017
Zimm
a
Vorentwurf
27.02.2017
Graebe
27.02.2017
Graebe
Planindex
Grundlagen :
2561
2560
2453
3029
3028
30273026
3030
Name
Blattindex
Name
Bebauungsplan 971 Parkhaus 09.10.2017
BKI, Verkehrsanlagen 10.08.2017
Auftraggeber :
2559
3031
2457
3032
3033
2558
3025
kommunale Infrastruktur mbH
Telefon: 0241 / 56 81 70
Telefax: 0241 / 16 34 35
e-mail: info@bki-aachen.de
52070 Aachen
www.bki-aachen.de
3024
3023
30213022
3020
Dr.-ING.
REINHOLD BAIER GMBH
D-52064 Aachen
AACHEN
Telefon: +49 (0) 241 70 550-0
Telefax: +49 (0) 241 70 550-20
BFT Planung GmbH
52072 Aachen
Fon +49 241 41357 0
post@bft-planung.de
www.bft-planung.de
Planinhalt:
LFB / GOP
E/ A Bilanzierung
Projekt:
Plan-Nr.:
GOP - 03f
UKA Aachen
Projektnummer:
B-Plan N. 971
Parkhaus Uniklinik
2016058
1 : 500
Bearb.:
12.10.2017
Datum, Unterschrift:
Blattgr.:
841 x 594
Dateipfad: