Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
275089.pdf
Größe
100 kB
Erstellt
24.10.17, 12:00
Aktualisiert
06.11.17, 13:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Bezirksamt Aachen-Kornelimünster/Walheim
Beteiligte Dienststelle/n:
BA 4/0101/WP17
öffentlich
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
24.10.2017
Mitteilungen der Verwaltung und Anträge der Bezirksvertretung
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
08.11.2017
Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Zuständigkeit
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Mitteilungen der Verwaltung zur
Kenntnis.
Vorlage BA 4/0101/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 02.11.2017
Seite: 1/4
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Vorlage BA 4/0101/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 02.11.2017
Seite: 2/4
Erläuterungen:
1.
Mitteilung zum Planfeststellungsverfahren für die Starkstromleitung ALEGrO (AachenLüttich-Electric-Grid-Overlay), durchgeführt von der Firma AMPRION
Sachstandsbericht
Bisheriger Verfahrensablauf
Seit Herbst 2013 ist die Stadt Aachen am Planungsprozess der Starkstromleitung ALEGrO
beteiligt. Es haben in dieser Zeit zahlreiche Abstimmungsgespräche mit verschiedenen
Fachbereichen der Stadt Aachen stattgefunden. Da das planende Unternehmen einen engen
Zeitplan von Anfang an verfolgte, wurden auch frühzeitig unterschiedliche Ingenieurbüros zur
Klärung von technischen und Umweltbelangen einbezogen. Diese Tatsache erleichterte die
Kommunikation zwischen dem Projektbetreiber und der Stadtverwaltung erheblich und führte
nach Einschätzung der Verwaltung auch zur gewünschten Beschleunigung des Verfahrens,
welches von der EU den Rang eines PCI (Project of Common Interest) bekommen hat wegen
seiner grenzüberschreitenden Bedeutung für die Lieferung von Strom nach Belgien
(insgesamt gibt es 195 PCI’s innerhalb der EU).
Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren
Im Sommer diesen Jahres haben die von der Bezirksregierung Köln versandten
Planfeststellungsunterlagen öffentlich ausgelegen (29.05.17-28.06.17) sowohl für die
Beteiligung der Bürger wie auch für die betroffenen Gemeinden, Städte und Kreise.
Aufgrund der sehr umfänglich und breit aufgestellten Beteiligung im Vorfeld waren zum
jetzigen Zeitpunkt seitens der Stadt Aachen noch folgende Anmerkungen verblieben, die der
BR Köln schriftlich mitgeteilt worden sind:
1.
Archäologie und Denkmalpflege
Diese Stellungnahme gibt Hinweise auf bereits bekannte Funde im weiteren Gebiet
der gepl. Trassenführung und bittet um sensiblen Umgang bei den Erdarbeiten vor
Ort, um unnötige Störung von Bodendenkmälern sowie damit verbundene Arbeiten
und Kosten zu vermeiden.
2.
Stadt Aachen als Grundstückseigentümer
Die STN erhebt folgende Einwendungen gegen die Planung: Die Durchschneidung
von städtischen Grundstücken muss weitestgehend vermieden werden, insbesondere
im Zusammenhang mit landwirtschaftlich genutzten Flächen; bei den betroffenen
Grundstücken in der Gemarkung Haaren wird auf die zu vermeidende
Beeinträchtigung der Bewirtschaftung des Haarener Hofes und dessen
Entwicklungsmöglichkeit hingewiesen. Es wird darüber hinaus dringend gebeten, zu
prüfen, ob an dieser Stelle nicht mit dem unterirdischen Verlegeverfahren des Kabels
gearbeitet werden kann.
Vorlage BA 4/0101/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 02.11.2017
Seite: 3/4
3.
Untere Bodenschutzbehörde
Bei der Stellungnahme der Unteren Bodenschutzbehörde ging es insbesondere um
die Gewährleistung der Bodenkundlichen Baubegleitung und die zugehörige
Dokumentation derselben.
4.
Verkehr und Infrastruktur
In dieser Stellungnahme geht es insbesondere um die erforderliche Abstimmung mit
dem parallel verlaufenden Verfahren der Verlegung einer Gastrasse (Zeelink) sowie
die Berücksichtigung der Planungen für die L221n mit BAB-Anschluss im Bereich
Eilendorf
2.
Zukünftige Nutzung des ehemaligen Schulungsraumes der Freiwilligen Feuerwehr Sief
Der Vorstand der St. Peter und Paul Schützenbruderschaft Aachen-Sief 1891 e. V. hat
unmittelbar nach seiner Vorstandssitzung am 06.09.2017 offiziell mitgeteilt, dass sie nach
aktuellem Stand von der zukünftigen festen Nutzung der Räumlichkeiten auf dem
Feuerwehrgelände absehen möchten bzw. müssen. Aus aktueller Sicht ist dies für den Verein
sowohl von der Manpower als auch aus finanzieller Sicht betrachtet nicht tragbar.
Es haben sich zwischenzeitlich mehrere Interessenten gemeldet, die sich eine Nutzung der
o. a. Räumlichkeiten vorstellen können und dazu ein schriftliches Konzept einreichen werden.
Anlage/n: ./.
Vorlage BA 4/0101/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 02.11.2017
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