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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
275089.pdf
Größe
100 kB
Erstellt
24.10.17, 12:00
Aktualisiert
06.11.17, 13:53
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Bezirksamt Aachen-Kornelimünster/Walheim Beteiligte Dienststelle/n: BA 4/0101/WP17 öffentlich Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: 24.10.2017 Mitteilungen der Verwaltung und Anträge der Bezirksvertretung Beratungsfolge: Datum Gremium 08.11.2017 Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim Zuständigkeit Entscheidung Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Mitteilungen der Verwaltung zur Kenntnis. Vorlage BA 4/0101/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 02.11.2017 Seite: 1/4 Finanzielle Auswirkungen JA NEIN x Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden - Verschlechterung konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - Verschlechterung 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Vorlage BA 4/0101/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 02.11.2017 Seite: 2/4 Erläuterungen: 1. Mitteilung zum Planfeststellungsverfahren für die Starkstromleitung ALEGrO (AachenLüttich-Electric-Grid-Overlay), durchgeführt von der Firma AMPRION Sachstandsbericht Bisheriger Verfahrensablauf Seit Herbst 2013 ist die Stadt Aachen am Planungsprozess der Starkstromleitung ALEGrO beteiligt. Es haben in dieser Zeit zahlreiche Abstimmungsgespräche mit verschiedenen Fachbereichen der Stadt Aachen stattgefunden. Da das planende Unternehmen einen engen Zeitplan von Anfang an verfolgte, wurden auch frühzeitig unterschiedliche Ingenieurbüros zur Klärung von technischen und Umweltbelangen einbezogen. Diese Tatsache erleichterte die Kommunikation zwischen dem Projektbetreiber und der Stadtverwaltung erheblich und führte nach Einschätzung der Verwaltung auch zur gewünschten Beschleunigung des Verfahrens, welches von der EU den Rang eines PCI (Project of Common Interest) bekommen hat wegen seiner grenzüberschreitenden Bedeutung für die Lieferung von Strom nach Belgien (insgesamt gibt es 195 PCI’s innerhalb der EU). Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren Im Sommer diesen Jahres haben die von der Bezirksregierung Köln versandten Planfeststellungsunterlagen öffentlich ausgelegen (29.05.17-28.06.17) sowohl für die Beteiligung der Bürger wie auch für die betroffenen Gemeinden, Städte und Kreise. Aufgrund der sehr umfänglich und breit aufgestellten Beteiligung im Vorfeld waren zum jetzigen Zeitpunkt seitens der Stadt Aachen noch folgende Anmerkungen verblieben, die der BR Köln schriftlich mitgeteilt worden sind: 1. Archäologie und Denkmalpflege Diese Stellungnahme gibt Hinweise auf bereits bekannte Funde im weiteren Gebiet der gepl. Trassenführung und bittet um sensiblen Umgang bei den Erdarbeiten vor Ort, um unnötige Störung von Bodendenkmälern sowie damit verbundene Arbeiten und Kosten zu vermeiden. 2. Stadt Aachen als Grundstückseigentümer Die STN erhebt folgende Einwendungen gegen die Planung: Die Durchschneidung von städtischen Grundstücken muss weitestgehend vermieden werden, insbesondere im Zusammenhang mit landwirtschaftlich genutzten Flächen; bei den betroffenen Grundstücken in der Gemarkung Haaren wird auf die zu vermeidende Beeinträchtigung der Bewirtschaftung des Haarener Hofes und dessen Entwicklungsmöglichkeit hingewiesen. Es wird darüber hinaus dringend gebeten, zu prüfen, ob an dieser Stelle nicht mit dem unterirdischen Verlegeverfahren des Kabels gearbeitet werden kann. Vorlage BA 4/0101/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 02.11.2017 Seite: 3/4 3. Untere Bodenschutzbehörde Bei der Stellungnahme der Unteren Bodenschutzbehörde ging es insbesondere um die Gewährleistung der Bodenkundlichen Baubegleitung und die zugehörige Dokumentation derselben. 4. Verkehr und Infrastruktur In dieser Stellungnahme geht es insbesondere um die erforderliche Abstimmung mit dem parallel verlaufenden Verfahren der Verlegung einer Gastrasse (Zeelink) sowie die Berücksichtigung der Planungen für die L221n mit BAB-Anschluss im Bereich Eilendorf 2. Zukünftige Nutzung des ehemaligen Schulungsraumes der Freiwilligen Feuerwehr Sief Der Vorstand der St. Peter und Paul Schützenbruderschaft Aachen-Sief 1891 e. V. hat unmittelbar nach seiner Vorstandssitzung am 06.09.2017 offiziell mitgeteilt, dass sie nach aktuellem Stand von der zukünftigen festen Nutzung der Räumlichkeiten auf dem Feuerwehrgelände absehen möchten bzw. müssen. Aus aktueller Sicht ist dies für den Verein sowohl von der Manpower als auch aus finanzieller Sicht betrachtet nicht tragbar. Es haben sich zwischenzeitlich mehrere Interessenten gemeldet, die sich eine Nutzung der o. a. Räumlichkeiten vorstellen können und dazu ein schriftliches Konzept einreichen werden. Anlage/n: ./. Vorlage BA 4/0101/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 02.11.2017 Seite: 4/4