Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
275150.pdf
Größe
174 kB
Erstellt
24.10.17, 12:00
Aktualisiert
27.10.17, 06:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Rechnungsprüfung
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 14/0138/WP17
öffentlich
24.10.2017
Herr Emmerich, FB 14
Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt
Düren, Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision, und der
Stadt Aachen, Fachbereich Rechnungsprüfung, zur Prüfung von
Programmen gem. § 103, Abs. 1 Nr. 6 GO NRW
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
16.11.2017
22.11.2017
Rechnungsprüfungsausschuss
Rat der Stadt Aachen
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag
Für den Rechnungsprüfungsausschuss:
Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt die Ausführungen des Fachbereichs Rechnungsprüfung zur
Kenntnis und begrüßt den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Düren und
der Stadt Aachen zur Prüfung von Programmen gem. § 103, Abs. 1 Nr. 6 GO NRW. Er empfiehlt dem
Rat der Stadt den Abschluss der Kooperationsvereinbarung entsprechend zu beschließen.
Für den Rat:
Der Rat der Stadt begrüßt den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Düren
und der Stadt Aachen zur Prüfung von Programmen gem. § 103 Abs. 1 Nr. 6 GO NRW und beauftragt
die Verwaltung die Vereinbarung entsprechend abzuschließen.
(Emmerich)
Vorlage FB 14/0138/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 26.10.2017
Seite: 1/3
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Vorlage FB 14/0138/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 26.10.2017
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Der Fachbereich Rechnungsprüfung übernimmt seit Jahren die Prüfung der Programme mit
finanzwirtschaftlichen Auswirkungen für die Kommunen, die mit der Gründung der regio it GmbH der
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung beigetreten sind. Zurzeit sind dies 22 Kommunen aus dem Kreis
Heinsberg, der StädteRegion sowie die Stadt Aachen. Darüber hinaus prüft die Stadt auf Wunsch im
Einzelfall IT-Programme bei deren Einführung bei anderen Kommunen. Ziel der Prüfung nach § 103
Abs. 1 Nr. 6 GO NRW ist die Gewährleistung einer Funktionsfähigkeit der Buchführung und
Zahlungsabwicklung sowie die Qualitätssicherung der Vorverfahren und Schnittstellen. Dabei sind
nicht nur Programmneueinführungen, sondern auch updates und patches prüfungsrelevant.
Die Stadt Düren möchte nun mangels eigener Kapazitäten bzw. Fachkenntnisse die
Rechnungsprüfung der Stadt Aachen mit der Übernahme dieser Prüfungen ab dem 01.01.2018
beauftragen. Die Abrechnung erfolgt zum im Entgelttarif der Rechnungsprüfung vereinbarten
Stundensatz von 75 Euro. Es wird mit einem laufenden Prüfungsumfang von 100 bis 150 Stunden pro
Jahr gerechnet. Durch Arbeitsverdichtung kann dieser Einsatz ohne zusätzliche Stellenausweitungen
aufgefangen werden. Im Fachbereich Rechnungsprüfung sind zurzeit 4 Prüfer/innen mit einem
Stellenanteil von 1,75 Stellen tätig. Die Erträge sind bereits pauschalisiert im Haushaltsplan mit
insgesamt 123.200 Euro aus interner Leistungsverrechnung bzw. privatrechtlichen Leistungsentgelten
berücksichtigt, wobei hierbei alle Leistungen aus IT-Prüfungen und sonstigen entgeltlichen Prüfungen
berücksichtigt wurden.
Der Rat der Stadt ist grundsätzlich für den Abschluss von Verträgen, für die keine gesetzliche
Verpflichtung besteht, gemäß § 41 Abs. 1 lit. s zuständig. Da möglicherweise auch andere Kommunen
oder öffentliche Einrichtungen mit dem Wunsch der IT-Prüfung oder weiterer Prüfungen auf die Stadt
Aachen zukommen, ist beabsichtigt, eine entsprechende generelle Formulierung zum Abschluss
solcher Verträge, die aus gesamtstädtischer Sicht von eher untergeordneter Bedeutung sind, in die
Rechnungsprüfungsordnung aufzunehmen. Dies wird im Zuge der anstehenden Anpassung an
geänderte Vorschriften aus dem Vergaberecht erfolgen und dem Rat vorgelegt werden.
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Düren hat am 10.10.2017 den Abschluss der
Vereinbarung empfohlen; der Rat der Stadt Düren wird am 13.12.2017 hierüber beschließen.
Anlage/n:
- Entwurf der Kooperationsvereinbarung mit der Stadt Düren
Vorlage FB 14/0138/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 26.10.2017
Seite: 3/3
Kooperationsvereinbarung
zwischen der
Stadtverwaltung Düren
- Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision -
und der
Stadtverwaltung Aachen
- Fachbereich Rechnungsprüfung -
Gegenstand und Ziel der Kooperationsvereinbarung
Gegenstand der Vereinbarung ist die Durchführung von Programmprüfungen gemäß § 103
Abs. 1 Nr. 6 GO NRW.
Die Stadtverwaltung Aachen – Fachbereich Rechnungsprüfung – prüft hierbei in
Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung Düren – Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und
Revision – die bei der Stadt Düren eingesetzten finanzwirksamen Programme vor ihrer
Anwendung. Diese Prüfung wird immer dann durchgeführt, wenn ein neues Programm
eingeführt werden soll oder wesentliche bzw. maßgebliche Änderungen, Erweiterungen und
Ergänzungen bereits in Anwendung befindlicher Programme anstehen.
Die Programmprüfung soll als praxisorientierte Anwendungsprüfung demnach regelmäßig
vor dem ersten Praxiseinsatz einer Software, aber auch vor jeder neuen Programmversion
durchgeführt werden. Das Ziel der Programmprüfung besteht darin, die organisatorisch
gesicherte Funktionsfähigkeit der Systeme der Buchführung, der Zahlungsabwicklung und
der Zuliefersysteme sicherzustellen. Dazu gehört auch die Prüfung der Datenqualität und der
Datensicherheit. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die richtige und vollständige
Verarbeitung der für die gemeindliche Haushaltswirtschaft erforderlichen Daten im
gesamten Verfahrensablauf gewährleistet wird.
Die Art und der Umfang der erforderlichen Prüfung sind dabei insbesondere von der
Wesentlichkeit und Bedeutung der Software im Rahmen des von der Stadt Düren in ihrer
Finanzbuchhaltung eingesetzten IT-Systemen sowie von der Komplexität des
Programmablaufs abhängig.
Konkreter Kooperationsbereich und praktische Umsetzung
Für die Zusammenarbeit werden die zu erbringenden Leistungen wie folgt aufgeschlüsselt:
Von der Stadt Düren – Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision – zu erbringende
Leistungen:
•
•
•
•
•
•
•
Beauftragung der Prüfung durch Übersendung der Anmeldung des IT-Projektes bzw.
des Updates einschließlich Dokumentation
Koordination der für die Prüfung erforderlichen Arbeiten zwischen den Dienststellen
der Stadt Düren und dem Fachbereich Rechnungsprüfung der Stadt Aachen
Beschaffung aller weiteren für die Prüfung notwendigen Unterlagen innerhalb der
Stadtverwaltung Düren
Vor-Ort-Prüfung anhand von Testfällen in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen
Fachamt
Erteilung der fachlichen Freigabe gemäß § 27 Abs. 5. Nr. 1 GemHVO NRW
Kontrolle der Umsetzung des Prüfergebnisses
Zahlbarmachung der erbrachten Leistung der Stadt Aachen – Fachbereich
Rechnungsprüfung
Von der Stadt Aachen – Fachbereich Rechnungsprüfung – zu erbringende Leistungen:
•
•
•
•
•
•
•
Zur Verfügung Stellung von Beratungs- und Prüfkapazitäten
Überprüfung der Prüfpflicht nach § 103 Abs. 1 Nr. 6 GO NRW
Übersendung und Auswertung von Checklisten zur Programmprüfung
Ggfs. Vor-Ort-Prüfung anhand von Testfällen
Erstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung
Tätigkeitsnachweis über die erbrachte Leistung
Rechnungsstellung der erbrachten Leistung
Koordination
Die Koordinierung der Prüfung erfolgt durch das Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und
Revision der Stadt Düren. In diesem Zusammenhang wird der Fachbereich
Rechnungsprüfung der Stadt Aachen formell gemäß der als Anlage beigefügten ITProjektanzeige informiert. Die jeweils anstehende Prüfung wird so rechtzeitig angezeigt, dass
vor der Produktivsetzung der zu prüfenden Software ein dem Prüfungsumfang
entsprechender Zeitraum zur Verfügung gestellt werde kann.
Kostenberechnung
Für diese Prüfungen wird der Stundensatz gemäß Entgelttarif der Rechnungsprüfung der
Stadt Aachen zugrunde gelegt. Er beträgt zurzeit (Stand 01.01.2017) 75,00 Euro pro
Arbeitsstunde. Er beinhaltet alle anfallenden Reise- und Nebenkosten.
Die Abrechnung erfolgt auf einer individuell benötigten Stundenbasis für die einzelne ITPrüfung. Gleichwohl werden bei der Prüfung Synergieeffekte aus parallelen Prüfungen in den
Zeitaufwand mit einfließen und die Kostenverpflichtung entsprechend reduzieren.
Auf der Basis der vorhandenen IT-Infrastruktur der Stadt Düren wird von einem laufenden
jährlichen Aufwand von bis zu 10.000,00 € ausgegangen. Sonderprüfungen bei
umfangreichen Neueinführungen oder ggfs. die erstmalige Prüfung im Rahmen einer
Bestandsaufnahme sind hiervon nicht erfasst.
Die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt grundsätzlich quartalsweise, spätestens
jedoch durch Rechnungsstellung zum 15.12. eines jeden Jahres. Die Zahlungen sind fällig
binnen 14 Tagen nach Zugang und ohne Skonto oder sonstiger Abzüge.
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Abrechnungen nicht enthalten. Sofern die Stadt
Aachen im Rahmen der vorliegenden Beistandsleistung steuerpflichtig nach dem
Umsatzsteuergesetz werden sollte, behält sie sich vor, den Betrag nach zu erheben.
Vertraulichkeit
Die Kooperationspartner werden alle als geheimhaltungsbedürftig erklärten oder
erkennbaren Informationen des anderen während und nach der Beendigung der
Vereinbarung vertraulich behandeln und nicht ohne schriftliche Zustimmung des anderen
Dritten zur Verfügung stellen.
Haftung
Schadensersatzansprüche der beiden Kooperationspartner sind ausgeschlossen, soweit sie
nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. Bei Ansprüchen Dritter haftet der
betroffene Kooperationspartner im Rahmen der von ihm erbrachten Leistungen alleine.
Inkrafttreten, Geltungsdauer und Kündigung
Diese Kooperationsvereinbarung tritt mit der Unterzeichnung beider Partner zum
01.01.2018 in Kraft und gilt für unbestimmte Zeit. Sie kann mit einer Frist von drei Monaten
jeweils zum Jahresende erstmals zum 31.12.2018 gekündigt werden. Die Kündigung bedarf
der Schriftform.
Sonstiges
Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der
Schriftform. Mündliche Nebenabsprachen sind nicht getroffen worden. Sollte eine
Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der
Vereinbarung im Übrigen nicht berührt. Die Kooperationspartner werden die unwirksame
Bestimmung durch eine wirksame Regelung ersetzen, die dem Sinn und Zweck der
unwirksamen Bestimmung am besten entspricht.
_________________________________
Larue
(Bürgermeister)
Stadt Düren
_________________________________
Philipp
(Oberbürgermeister)
Stadt Aachen
________________________________
Weingartz
(Leiter Amt f. Wirtschaftlichkeitsprüfung
und Revision)
Stadt Düren
__________________________________
Emmerich
(Leiter Fachbereich Rechnungsprüfung)
Stadt Aachen