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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
274502.pdf
Größe
170 kB
Erstellt
10.10.17, 12:00
Aktualisiert
27.10.17, 06:35
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Bauverwaltung Beteiligte Dienststelle/n: B 03/0092/WP17 öffentlich Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: 10.10.2017 Soerser Weg von Merowingerstraße bis einschließlich Hsnr. 80 Abrechnung der als Haupterschließungsstraße ausgebauten Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 16.11.2017 Mobilitätsausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Mobilitätsausschuss beschließt die Abrechnung der als Haupterschließungsstraße ausgebauten Erschließungsanlage „Soerser Weg von Merowingerstraße bis einschließlich Hsnr. 80“ zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS). Vorlage B 03/0092/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 25.10.2017 Seite: 1/3 Finanzielle Auswirkungen JA NEIN x Investive Ansatz Auswirkungen 2017 Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 2018 ff. 2017 Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 2018 ff. bedarf (neu) Einzahlungen 1.600.000 1.600.000 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden - Verschlechterung konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden - Verschlechterung Finanzielle Auswirkungen PSP 5-120102-900-02900-160-1, Kostenart 68870000 Erschließungsbeiträge Maßnahmebezogene Einnahmen 101.050,24 € Beiträge gem. § 8 KAG NW Vorlage B 03/0092/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 25.10.2017 Seite: 2/3 Erläuterungen: Der aus dem Jahr 1956 stammende Mischwasserkanal im Soerser Weg wurde im Bereich von Merowingerstraße bis einschließlich Hsnr. 80 in den Jahren 2012/2013 erneuert, weil dieser in einem sehr schlechten baulichen Zustand war. Bei Kanalbefahrungen wurden Materialrisse und Undichtigkeiten festgestellt. Der technische und betriebswirtschaftliche Abschreibungszeitraum für Kanäle von ca. 75 Jahren war bereits deutlich überschritten, so dass der Neuausbau eine erforderliche und zeitablaufbedingte Erneuerung darstellt, die eine Beitragspflicht gemäß § 8 KAG NW in der Form auslöst, dass der beitragsfähige Aufwand ausschließlich aus dem Anteil des Kanals resultiert, der sich auf die Oberflächenentwässerung der Erschließungsanlage bezieht. Eventuelle Kostenerstattungsforderungen für die Herstellung, Erneuerung und Veränderung des privaten Hausanschlusses an das städtische Kanalnetz sowie die Erhebung von Grundbesitzabgaben für die private Grundstücksentwässerung bleiben von dieser Beitragserhebung unberührt. Durch die Ausbaumaßnahme hat sich die Erschließungssituation der angrenzenden Grundstücke insgesamt verbessert. Damit gehen wirtschaftliche Sondervorteile für die betreffenden Grundstückseigentümer einher. Zum Ausgleich dieser Vorteile sind gemäß § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) Beiträge zu erheben. Die Einstufung der Straße Soerser Weg im Bereich von Merowingerstraße bis einschließlich Hsnr. 80 erfolgt als Haupterschließungsstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe b) SBS. Der Anteil der Beitragspflichtigen am gekürzten beitragsfähigen Aufwand ergibt sich aus § 4 Abs. 3 Ziffer 2 Buchstabe g) SBS und beträgt 50 v. H. Die Verteilung des von den Beitragspflichtigen zu tragenden umlagefähigen Aufwandes erfolgt gemäß § 6 SBS und unter Berücksichtigung der Ermäßigungsregelung nach § 7 SBS auf die Flächen der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke entsprechend ihrer Größe und Ausnutzbarkeit. Die Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes, des Anteils der Beitragspflichtigen sowie die Beitragssatzermittlung bitte ich der beigefügten Anlage zu entnehmen. Die Grundstücke, die von der o. a. Straße erschlossen sind und auf die der beitragsfähige Aufwand zu verteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan ausgewiesen, der Bestandteil der Abrechnung ist. Anlage/n: Beitragssatzermittlung Vorlage B 03/0092/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 25.10.2017 Seite: 3/3 Beitragssatzermittlung Soerser Weg von Merowingerstraße bis einschließlich Hsnr. 80 Straßenart: Haupterschließungsstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe b) der städtischen Beitragssatzung in der Fassung vom 21.12.2007 (SBS). Die Anteile der Stadt und die Anteile der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand sowie die anrechenbaren Breiten ergeben sich aus § 4 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe g) SBS. Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes g) Oberflächenentwässerung Ausbaukosten 202.073,97 € beitragsfähiger Aufwand 202.073,97 € städt. Anteil ( 50 %) 101.036,98 € gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 50 %) Summe beitragsfähiger Aufwand 101.036,99 € 202.073,97 € Summe städtischer Anteil 101.036,98 € Summe gekürzter beitragsfähiger Aufwand 101.036,99 € Ermittlung des Beitragssatzes Die wie vor ermittelten gekürzten Anteile der Beitragspflichtigen werden gemäß § 6 der städtischen Ausbaubeitragssatzung und unter Berücksichtigung der Ermäßigungsregelung nach § 7 SBS auf die Flächen der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke unter Berücksichtigung ihrer Größe und Ausnutzbarkeit wie folgt verteilt: Anteil der Beitragspflichtigen dividiert durch Grundstücksflächen unter Berücksichtigung ihrer Ausnutzbarkeit : Oberflächenentwässerung: 101.036,99 € : 30.808 m² = 3,28 €/m² 3,28 €/m² (Beitragssatz)