Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
274502.pdf
Größe
170 kB
Erstellt
10.10.17, 12:00
Aktualisiert
27.10.17, 06:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Bauverwaltung
Beteiligte Dienststelle/n:
B 03/0092/WP17
öffentlich
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
10.10.2017
Soerser Weg von Merowingerstraße bis einschließlich Hsnr. 80
Abrechnung der als Haupterschließungsstraße ausgebauten
Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der
Erhebung von Beiträgen
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
16.11.2017
Mobilitätsausschuss
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss beschließt die Abrechnung der als Haupterschließungsstraße ausgebauten
Erschließungsanlage „Soerser Weg von Merowingerstraße bis einschließlich Hsnr. 80“ zum Zwecke
der Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen
Ausbaubeitragssatzung (SBS).
Vorlage B 03/0092/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 25.10.2017
Seite: 1/3
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2017
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2018 ff.
2017
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
2018 ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
1.600.000
1.600.000
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
Finanzielle Auswirkungen
PSP 5-120102-900-02900-160-1, Kostenart 68870000 Erschließungsbeiträge
Maßnahmebezogene Einnahmen
101.050,24 € Beiträge gem. § 8 KAG NW
Vorlage B 03/0092/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 25.10.2017
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Der aus dem Jahr 1956 stammende Mischwasserkanal im Soerser Weg wurde im Bereich von
Merowingerstraße bis einschließlich Hsnr. 80 in den Jahren 2012/2013 erneuert, weil dieser in einem
sehr schlechten baulichen Zustand war. Bei Kanalbefahrungen wurden Materialrisse und
Undichtigkeiten festgestellt.
Der technische und betriebswirtschaftliche Abschreibungszeitraum für Kanäle von ca. 75 Jahren war
bereits deutlich überschritten, so dass der Neuausbau eine erforderliche und zeitablaufbedingte
Erneuerung darstellt, die eine Beitragspflicht gemäß § 8 KAG NW in der Form auslöst, dass der
beitragsfähige Aufwand ausschließlich aus dem Anteil des Kanals resultiert, der sich auf die
Oberflächenentwässerung der Erschließungsanlage bezieht.
Eventuelle Kostenerstattungsforderungen für die Herstellung, Erneuerung und Veränderung des
privaten Hausanschlusses an das städtische Kanalnetz sowie die Erhebung von Grundbesitzabgaben
für die private Grundstücksentwässerung bleiben von dieser Beitragserhebung unberührt.
Durch die Ausbaumaßnahme hat sich die Erschließungssituation der angrenzenden Grundstücke
insgesamt
verbessert.
Damit
gehen
wirtschaftliche
Sondervorteile
für
die
betreffenden
Grundstückseigentümer einher. Zum Ausgleich dieser Vorteile sind gemäß § 8 KAG NW in
Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) Beiträge zu erheben.
Die Einstufung der Straße Soerser Weg im Bereich von Merowingerstraße bis einschließlich Hsnr. 80
erfolgt als Haupterschließungsstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe b) SBS.
Der Anteil der
Beitragspflichtigen am gekürzten beitragsfähigen Aufwand ergibt sich aus § 4 Abs. 3 Ziffer 2
Buchstabe g) SBS und beträgt 50 v. H. Die Verteilung des von den Beitragspflichtigen zu tragenden
umlagefähigen
Aufwandes
erfolgt
gemäß
§
6
SBS
und
unter
Berücksichtigung
der
Ermäßigungsregelung nach § 7 SBS auf die Flächen der durch die Anlage erschlossenen
Grundstücke entsprechend ihrer Größe und Ausnutzbarkeit. Die Ermittlung des gekürzten
beitragsfähigen Aufwandes, des Anteils der Beitragspflichtigen sowie die Beitragssatzermittlung bitte
ich der beigefügten Anlage zu entnehmen.
Die Grundstücke, die von der o. a. Straße erschlossen sind und auf die der beitragsfähige Aufwand zu
verteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan ausgewiesen, der Bestandteil der
Abrechnung ist.
Anlage/n:
Beitragssatzermittlung
Vorlage B 03/0092/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 25.10.2017
Seite: 3/3
Beitragssatzermittlung
Soerser Weg von Merowingerstraße bis einschließlich Hsnr. 80
Straßenart: Haupterschließungsstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe b) der städtischen Beitragssatzung in der Fassung vom 21.12.2007 (SBS). Die Anteile der Stadt und die Anteile der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand
sowie die anrechenbaren Breiten ergeben sich aus § 4 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe g) SBS.
Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes
g)
Oberflächenentwässerung
Ausbaukosten
202.073,97 €
beitragsfähiger Aufwand
202.073,97 €
städt. Anteil ( 50 %)
101.036,98 €
gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 50 %)
Summe beitragsfähiger Aufwand
101.036,99 €
202.073,97 €
Summe städtischer Anteil
101.036,98 €
Summe gekürzter beitragsfähiger Aufwand
101.036,99 €
Ermittlung des Beitragssatzes
Die wie vor ermittelten gekürzten Anteile der Beitragspflichtigen werden gemäß § 6 der städtischen Ausbaubeitragssatzung und unter Berücksichtigung der Ermäßigungsregelung nach § 7 SBS auf die Flächen der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke unter Berücksichtigung ihrer Größe und Ausnutzbarkeit wie folgt verteilt:
Anteil der Beitragspflichtigen dividiert durch Grundstücksflächen unter Berücksichtigung ihrer Ausnutzbarkeit :
Oberflächenentwässerung:
101.036,99 € :
30.808 m² =
3,28 €/m²
3,28 €/m² (Beitragssatz)