Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
275042.pdf
Größe
1,2 MB
Erstellt
23.10.17, 12:00
Aktualisiert
07.09.18, 00:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0805/WP17
öffentlich
23.10.2017
FB 61/500 // Dez. III
Rahmenplanung "Rund um den Burtscheider Viadukt"
hier: Tagesordnungsantrag der Fraktionen Grüne und Linke vom
09.10.2017
Ratsantrag der Fraktionen Grüne und Linke vom 03.05.2017
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
09.11.2017
Planungsausschuss
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die
Verwaltung, zunächst die Frage der Förderfähigkeit einer Rahmenplanung „rund um den Burtscheider
Viadukt“ zu klären und über das Ergebnis zu berichten.
Vorlage FB 61/0805/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.08.2018
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Erläuterungen:
Mit Ratsantrag vom 3. Mai 2017 erläutern die Fraktionen Grüne und Die Linke
Handlungserfordernisse und Ziele im Bereich „Rund um den Burtscheider Viadukt“ (s. Anlage). Der
Ratsantrag hat zum Ziel, die Verwaltung mit einer entsprechenden Rahmenplanung zu beauftragen
und Städtebaufördermittel dafür einzuwerben.
Aus Sicht der Verwaltung stellen sich die Handlungserfordernisse im Bereich Burtscheider Viadukt
zurzeit im Wesentlichen wie folgt dar:
Drittes Gleis / Bebauungsmöglichkeiten im Bereich Kurbrunnenstraße
Aufgrund der aktuellen und prognostizierten Überlastung des Schienenweges Aachen-Köln sind
bauliche Entlastungsmaßnahmen für das vorhandene zweigleisige Bahnsystem erforderlich.
Unabhängig von einer kompletten dreigleisigen Realisierung fordern Experten über den Zeitraum
2025 hinaus ein Maßnahmenbündel zur Ertüchtigung der Trasse Aachen-Köln. Als eine von vier
Maßnahmen wird ein dreigleisiger Ausbau des Burtscheider Viaduktes benannt. Insoweit ist die
Schienenverkehrsentwicklung in der Region konkret von einer Verbreiterung des Burtscheider
Viaduktes abhängig. Nach einer ersten Einschätzung der Deutschen Bahn müsste südwestlich des
denkmalgeschützten Burtscheider Viaduktes ein neues Brückenbauwerk erstellt werden, was einen
Korridor von 14,80 m benötigt.
Mitte 2016 wurde ein Bauantrag eingereicht, der eine Bebauung einer privaten Parzelle im Bereich
des notwendigen Korridors vorsah und in der Konsequenz den Ausbau der Schieneninfrastruktur
unmöglich gemacht hätte. Dem Ausbau der regionalen Verkehrsinfrastruktur wird ein höherer
Stellenwert zugestanden als der baulichen Entwicklung eines privaten Grundstücks. Zur Sicherung
dieser übergeordneten Ziele ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Um ein
angemessenes Zeitfenster zur Erstellung der verbindlichen Bauleitplanung zu schaffen und den
Bauantrag formell zurückstellen zu können, wurde ein Aufstellungsbeschluss gefasst und eine
Veränderungssperre erlassen. Für die Erstellung des Bebauungsplans und eine fehlerfreie Abwägung
ist ein konkretes Maß für das Bauwerk des dritten Gleises erforderlich. Das Maß von 14,80 m –als
erste Grobschätzung der DB – ist hierfür ungeeignet. Zur Einschätzung der Machbarkeit und
Dimensionierung des Bauwerks wurde in Kooperation zwischen NVR und DB ein entsprechendes
Gutachten beauftragt. Das Bebauungsplanverfahren kann erst dann fortgeführt werden, wenn der
Stadt Aachen dieses Gutachten vorliegt.
Innenstadtkonzept 2022
Der im Ratsantrag beschriebene Bereich fällt vollständig in den Geltungsbereich des
Innenstadtkonzepts 2022 (ISK). Insofern sind konzeptionelle Planungen und Detaillierungen i.d.R.
förderfähig. Zudem macht das ISK bereits inhaltliche Aussagen zu dem Bereich:
Es werden verschiedene Projekte - insbesondere im öffentlichen Raum - benannt, die im Rahmen des
ISK umgesetzt werden sollen. Hierzu gehören die Bachoffenlegung Teilstück Burtscheider Markt (vgl.
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Ausdruck vom: 15.08.2018
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ISK S. 115) und Kurgarten Burtscheid (vgl. ISK S. 116) sowie die Umgestaltung der westlichen
Bachstraße (vgl. ISK S. 114). Eine Machbarkeitsuntersuchung zum Sichtbar- und Erlebbarmachen der
„Aachener Bäche“ (vgl. S. 99 ISK) wurde bereits beauftragt und wird in einer der nächsten Sitzungen
vorgestellt werden. Diese Machbarkeitsuntersuchung beschränkt sich zunächst auf die im
Innenstadtbereich gelegenen Bäche. Die technischen und gestalterischen Möglichkeiten, das Wasser
auch in Burtscheid sichbarer und erlebbarer zu machen, sind noch zu vertiefen.
Bachoffenlage in Burtscheid
Auslöser für die Überlegungen zur Offenlage Bach/Bäche ist die Erneuerung der Ver- und
Entsorgungsleitungen im Zuge der Dammstraße. Der Bachkanal ist nicht unbedingt
sanierungsbedürftig, eine Erneuerungsnotwendigkeit ergibt sich aus der darunterliegenden Trasse für
den Mischwasserkanal.
Die Dammstraße liegt im Thermalquellenschutzgebiet. In unmittelbarer Nähe der aktuellen und
potentiellen Leitungstrassen liegen die Quellen Kochbrunnen und Rosenquelle. Deshalb unterliegen
alle Tiefbauarbeiten besonderen Auflagen hinsichtlich des Thermalquellenschutzes. Eine Störung des
Thermalwassers tritt schon bei oberflächennahen Bauarbeiten durch Stoffeintrag auf, selbst wenn
keine Grundwasserhaltung notwendig ist.
Aus Sicht des Gewässerschutzes wird eine Erneuerung in der bisherigen Trasse, die neben der
Thermalzone liegt, favorisiert. Bach- und Mischwasserkanal liegen dann weiterhin übereinander. Für
die Fernwärme muss dann eine zusätzliche Trasse gefunden werden.
Bisher konnte noch keine praktikable technische Lösung vorgestellt werden, da noch nicht alle
notwendigen Informationen vorliegen. Aktuell untersucht die STAWAG Bach- und Mischwasserkanal,
um eine Lösung zu entwickeln.
Wenn eine Wasserführung an der Oberfläche erwogen wird, ist das mit hoher Wahrscheinlichkeit mit
Einschränkungen der derzeitigen Nutzung und/oder Parkraumverlust verbunden. Bei den weiteren
Überlegungen muss zwischen Bachoffenlage und oberflächennahem Gerinne unterschieden werden.
In jedem Fall muss der Hochwasserschutz gewährleistet und nachgewiesen werden.
Insofern bleibt abzuwarten, wann mit einer Umgestaltung der Oberflächen bzw. einer Offenlage zu
rechnen ist. Der Beginn der Kanalbauarbeiten ist für das Jahr 2018 zu erwarten.
Weitere verkehrliche Aspekte
Im Umfeld ist die Einrichtung der Bewohnerparkzone BU2 geplant, mit deren Einrichtung im Jahr 2018
gerechnet werden kann.
Durch die im Umfeld befindlichen Schulen (Viktoriaschule, Maria-Montessori-Schule, GS
Michaelsbergstraße, Luise-Hensel Realschule) und weitere Einrichtungen genießt die Sicherung von
Fuß- und Radwegbeziehungen große Priorität. Dabei ist die heute zeitweise gesperrte Moltkestraße,
im nur einspurig befahrbaren Moltketunnel ein problematisches Nadelöhr. Bei einer Überplanung des
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Ausdruck vom: 15.08.2018
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Bereichs ist die zukünftige Verkehrsführung neu zu denken. Bei der Errichtung der „Grünen
Promenade Aachen-Ost“ als Verlängerung des Vennbahnradwegs zwischen dem Bahnhof Rothe
Erde und der Maria-Montessori-Schule wurden erste Überlegungen angestellt, diese
Wegeverbindungen parallel zur Bahnstrecke bis zur Kurbrunnenstraße und von dort weiter bis zum
Hauptbahnhof zu führen. Dies sollte nun aufgegriffen werden.
Weitere Entwicklungsperspektiven
Die oben beschriebenen Verknüpfungen (für Radfahrer und Fußgänger) zwischen Bahnhof Rothe
Erde und Hauptbahnhof sind stark von der Entwicklung des Boendgen-Grundstücks abhängig. Der
Bereich sollte daher evtl. in den Betrachtungsraum einbezogen werden, auch wenn schon Aussagen
hierzu in anderen Plänen (z.B. Rahmenplanung Frankenberger Viertel von 2007) vorhanden sind.
Bündelung in Rahmenplanung
Insgesamt gibt es im Bereich rund um das Viadukt unterschiedliche Handlungsansätze, die
aufeinander abgestimmt werden sollten. Es erscheint daher sinnvoll, den Gesamtraum in einem
Rahmenplan zu betrachten und städtebauliche Ziele zu definieren. Diese Ziele sollen – so sie denn
den Geltungsbereich des Bebauungsplans tangieren – bei der Bauleitplanung berücksichtigt werden
bzw. in konkrete Planungen überführt werden. Der Umgriff des Betrachtungsraums ist noch zu
definieren.
Auf Grund von Personalengpässen kann eine derartige Rahmenplanung aber nicht unmittelbar
angegangen werden. Einzelne Bausteine werden allerdings auch schon unabhängig von einer
Rahmenplanung vorbereitend geprüft bzw. voran gebracht. Eine Zusammenführung in einer
Rahmenplanung könnte dann frühestens ab 2018 erfolgen. Mittel für eine Rahmenplanung bzw.
vorbereitende oder begleitende Untersuchungen stehen zwar grundsätzlich im Rahmen des
Innenstadtkonzeptes zur Verfügung, doch muss vorher die Förderfähigkeit geklärt werden.
Anlage/n:
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Tagesordnungsantrag der Fraktionen Grüne und Linke vom 09.10.2017
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Ratsantrag der Fraktionen Grüne und Linke vom 03.05.2017
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Übersichtsplan
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