Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
273012.pdf
Größe
77 kB
Erstellt
12.10.17, 12:00
Aktualisiert
21.08.18, 13:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0800/WP17
öffentlich
35033-2016
12.10.2017
Dez. III / FB 61/200
Bebauungsplan "Antoniusstraße / Mefferdatisstraße"
hier: weiteres Vorgehen
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
09.11.2017
Planungsausschuss
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt dem
Vorschlag zum weiteren Vorgehen zu.
Vorlage FB 61/0800/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.08.2018
Seite: 1/3
Erläuterungen:
1. Aktueller Sachstand des Bebauungsplanverfahrens
In der Sitzung des Planungsausschusses am 18.05.2017 wurde die Programmberatung durchgeführt.
Der Ausschuss fasste mehrheitlich (mit einer Gegenstimme) folgenden Beschluss:
„Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt diese, für das
Gebiet zwischen Kleinkölnstraße, Großkölnstraße, Mefferdatisstraße, Büchel und Nikolausstraße
einen Bebauungsplan auf der Grundlage der vorgelegten, überarbeiteten Planung zu erarbeiten. Der
Geltungsbereich wird vor dem heutigen Parkhaus bis zum nördlichen Fahrbahnrand des Büchels
erweitert.
Er beschließt, hierzu die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Absatz 1
BauGB und den Richtlinien des Rates Ziffer III, 1 und 2 durchzuführen.“
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hat sich diesem Beschluss in ihrer Sitzung am 21.06.2017
ebenfalls mehrheitlich (bei zwei Gegenstimmen) angeschlossen.
Vom 03. bis 14.07.2017 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Während
dieses Zeitraums fand eine Ausstellung der Planung im Verwaltungsgebäude am Marschiertor sowie
eine Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Aachen statt. Zusätzlich hatten die Bürgerinnen
und Bürger in einer Anhörungsveranstaltung am 10.07.2017 in der Citykirche die Gelegenheit, sich
über die Planung zu informieren und ihre Meinung dazu zu äußern.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden vierzehn Eingaben von Bürgerinnen
und Bürgern eingereicht, in einem Falle durch den Rechtsanwalt einer Eigentümerin. Beim größten
Teil (zehn) handelt es sich um Anwohner und / oder Eigentümer aus dem Plangebiet oder der
unmittelbaren Umgebung. Ein Eigentümer hat eine sehr umfassende Eingabe gemacht, die etwa
zwanzig unterschiedliche Themen behandelt. Als Teil dieser Eingabe sind mehrere Schreiben der von
ihm beauftragten Kanzlei beigefügt, die sich ebenfalls mit circa zwanzig Aspekten auseinandersetzen.
Zum Teil werden diese in Unterpunkte heruntergebrochen. In etwa zehn weitere Themen werden in
den restlichen Eingaben angesprochen.
Die Anhörung am 10. Juli 2017 wurde von ca. achtzig Personen besucht. Beherrschendes Thema war
das Für und Wider des Verbleibs der Bordellnutzung in konzentrierter Form am heutigen Standort.
Darüber hinaus wurden Aspekte aus 5 weiteren Themenfeldern angesprochen: weitere Nutzungen,
Realisierbarkeit / Zeitschiene, Verkehr / Parken, städtebauliches Konzept, Verfahren).
Parallel wurden achtzehn Behörden und Träger öffentlicher Belange um Stellungahme gebeten.
Davon kamen neun dieser Aufforderung nach: der Landschaftsverband Rheinland – Amt für
Denkmalpflege und Amt für Bodendenkmalpflege, die Untere Wasserbehörde, die Polizei, die IHK, die
Bezirksregierung Arnsberg, der Kampfmittelräumdienst und zwei Leitungsträger. Die Stellungnahmen
sind nur zum Teil abwägungsrelevant. Dennoch enthalten die Stellungnahmen, insbesondere die der
Polizei, eine Vielzahl von Belangen (insgesamt circa dreißig).
Derzeit findet die Auswertung der vorliegenden Eingaben und Stellungnahmen statt.
Vorlage FB 61/0800/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.08.2018
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2. Weiteres Vorgehen / Ausblick
Wie zuvor ausgeführt umfassen diese eine Vielzahl von Themenfeldern und Teilaspekten. Darüber
hinaus weisen einige Themen ein hohes Maß an Komplexität auf. Bei der Auswertung müssen von
der Planungsverwaltung weitere Fachdienststellen eingebunden werden. Entsprechend ist von einem
im Vergleich zu anderen Verfahren erhöhten Zeitaufwand auszugehen. Es ist davon auszugehen,
dass eine fundierte Einschätzung dazu, ob die vorliegenden Eingaben und Stellungnahmen
Auswirkungen auf das bisherige planerische Konzept haben, den politischen Gremien erst Anfang
2018 vorgelegt werden kann. In Abhängigkeit vom Ergebnis der Prüfung ist gegebenenfalls eine
Beratung und Beschlussfassung über konzeptionelle Änderungen erforderlich. Denkbar ist natürlich
auch, dass sich bestätigt, dass das städtebauliche Konzept in der jetzigen Form beibehalten werden
kann.
Als nächster Schritt im Bebauungsplanverfahren steht anschließend die Vorbereitung des
Beschlusses zur öffentlichen Auslegung an. Dies umfasst die Erstellung des Rechtsplanes, der
Schriftlichen Festsetzungen, der Begründung sowie die Straßenplanung für die neue innere
Erschließung des Quartiers. Nach heutigem Kenntnisstand sind lediglich in geringem Umfang
gutachterliche Stellungnahmen erforderlich.
In allen Bereichen des Plangebietes sind archäologische Untersuchungen durchzuführen, da mit sehr
hoher Wahrscheinlichkeit mit Funden zu rechnen ist. Es ist zwar nicht zwingend erforderlich, die vorab
geplanten Sondierungen in Teilbereichen bis zum Offenlagebeschluss abzuschließen. Aus Gründen
der Planungssicherheit wäre dies jedoch sinnvoll.
Die Zeitschiene für das weitere Verfahren lässt sich derzeit nur schwer kalkulieren. Gemäß der
Beschlusslage des Planungsausschusses sollen die Ergebnisse der Qualitätssicherungsverfahren in
den Rechtsplan einfließen. Vorgesehen ist zunächst ein Hochbauwettbewerb für den Südwestblock
(heutiges Parkhaus) und aufbauend darauf zwei parallel stattfindende Wettbewerbe für die beiden
anderen Baublocks. Für die Qualitätssicherungsverfahren ist mit einem Zeitraum von etwa einem Jahr
zu rechnen.
Ein weiterer Aspekt macht die Abschätzung des Zeitbedarfs für das weitere Planverfahren schwierig.
Wie in der Vorlage zur Programmberatung dargestellt, kommt zu einem späteren Zeitpunkt ein
Wechsel der Verfahrensart vom Angebotsbebauungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan in
Betracht. Dieser Wechsel müsste zum Beschluss zur öffentlichen Auslegung vollzogen werden. Der
vorhabenbezogene Plan würde lediglich den Kernbereich des Quartiers südlich der Antoniusstraße
umfassen, für den restlichen Teil des Plangebiets würde das Verfahren parallel als Angebotsplan
weitergeführt. Der Verfahrenswechsel ist abhängig von einem Konsens über wesentliche
Planungsinhalte mit den Investoren sowie von der Verfügbarkeit wesentlicher Grundstücksbereiche.
Vorteile des Verfahrens nach § 12 Baugesetzbuch sind die wesentlich umfassenderen
Regelungsmöglichkeiten im Durchführungsvertrag (z.B. zum Anteil des geförderten Wohnungsbaus
oder zur Sicherung der architektonischen Qualität).
Vorlage FB 61/0800/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.08.2018
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