Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
274512.pdf
Größe
7,7 MB
Erstellt
18.10.17, 12:00
Aktualisiert
07.09.18, 00:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0804/WP17
öffentlich
35054-2017
18.10.2017
Dez. III / FB 61/200
Bebauungsplan - Werkstraße/Pascalstraße - im Stadtbezirk
Aachen-Kornelimünster, zwischen Pascalstraße,
Werkstraße/Zedernweg, Hirzenrott/Pontsheide und Nerscheider
Weg;
hier: Aufstellungsbeschluss
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
08.11.2017
09.11.2017
Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim Anhörung/Empfehlung
Planungsausschuss
Entscheidung
Zuständigkeit
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zur
Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, zur Sicherung des Gewerbegebietes und Steuerung der
Einzelhandelsnutzung im Gewerbegebiet die Aufstellung eines Bebauungsplanes Werkstraße/Pascalstraße - im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster-Walheim, für den Planbereich
zwischen Pascalstraße, Werkstraße/Zedernweg, Hirzenrott/Pontsheide und Nerscheider Weg zu
beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung des Gewerbegebietes und Steuerung der
Einzelhandelsnutzung im Gewerbegebiet die Aufstellung eines Bebauungsplanes Werkstraße/Pascalstraße im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster-Walheim, für den Planbereich
zwischen Pascalstraße, Werkstraße/Zedernweg, Hirzenrott/Pontsheide und Nerscheider Weg.
Vorlage FB 61/0804/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.08.2018
Seite: 1/2
Erläuterungen:
1.
Ziel und Zweck der Planung
Das Plangebiet, für das ein Bebauungsplan aufgestellt werden soll, umfasst einen Teilbereich des
Bebauungsplanes
Nr. 842 - Gewerbegebiet Oberforstbach-Süd -, der seit dem 14.02.2005 rechtskräftig ist. Der
Bebauungsplan Nr. 842 schafft Planungsrecht für ein gegliedertes Gewerbegebiet. Außerdem enthält
er Regelungen zur Steuerung des Einzelhandels. Der Bebauungsplan trägt dazu bei, der dringenden
Nachfrage nach gewerblichen Bauflächen in der Stadt Aachen entgegenzuwirken.
Für einen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 842 soll ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden.
Ziel des neu aufzustellenden Bebauungsplans soll weiterhin die planungsrechtliche Sicherung des
Gewerbestandortes Oberforstbach mit der Festsetzung eines gegliederten Gewerbegebietes sein.
Darüber hinaus sollen die vorhandenen Einzelhandelsbetriebe in ihrem Bestand gesichert werden.
Weitergehende Einzelhandelsnutzungen sollen nur zulässig sein, wenn sie im betrieblichen
Zusammenhang mit der Produktion stehen (Handwerkerklausel). Das entspricht den Festsetzungen
zur Einzelhandelsnutzung, die im übrigen Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 842 gelten, aber nicht
für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 842, der jetzt überplant werden soll.
Derzeit liegt der Verwaltung eine Bauvoranfrage für die Erweiterung eines bestehenden
Einzelhandelsbetriebes vor. Die angestrebte Erweiterung widerspricht den Zielen des Zentren- und
Nahversorgungskonzeptes der Stadt Aachen. Das Konzept sieht den Standort als rein autoorientiert
an. Eine weitere Ausdehnung von Einzelhandelsnutzung sollte deshalb nicht zugelassen werden, um
angrenzende Versorgungszentren nicht zu beeinträchtigen. Dieses bezieht sich nicht nur auf das
benachbarte Nahversorgungszentrum Aachen-Walheim, sondern auch auf die Zentren der
Nachbarkommunen, da der Standort von dem hohen Anteil an Pendlerverkehr profitiert.
Der Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 842, der mit dem neuen Bebauungsplan überplant werden
soll, enthält Festsetzungen zur Einzelhandelsnutzung, von denen davon auszugehen ist, dass sie
einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten würden. Aus diesem Grund soll für diesen Bereich
ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden, der die rechtssichere Grundlage für die
planungsrechtlichen Steuerungsinstrumente zum Schutz der gewerblichen Nutzung im Gewerbegebiet
und Steuerung der Einzelhandelsnutzung schafft.
2.
Beschlussempfehlung
Die Verwaltung empfiehlt, zum Schutz des Gewerbestandortes Oberforstbach und Steuerung der
Einzelhandelsnutzung im Gewerbegebiet die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes.
Anlage/n:
1.
Übersichtsplan
2.
Luftbild
Vorlage FB 61/0804/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.08.2018
Seite: 2/2
Bebauungsplan - Werkstraße / Pascalstraße -
Bebauungsplan - Werkstraße / Pascalstraße -