Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
269256.pdf
Größe
12 MB
Erstellt
12.09.17, 12:00
Aktualisiert
27.10.17, 06:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Umwelt
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 36/0209/WP17
öffentlich
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
12.09.2017
Bebauungsplan Nr. 971 - Bebauungsplan für ein Parkhaus am
Uniklinikum - Umweltbericht
Beratungsfolge:
TOP: 4
Datum
Gremium
Zuständigkeit
14.11.2017
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz nimmt den Umweltbericht sowie den Grünordnungsplan
zum Bebauungsplan Nr. 971 zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Planungsausschuss die Integration des Umweltberichtes in die Begründung zum
Bebauungsplan Nr. 971.
Vorlage FB 36/0209/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.10.2017
Seite: 1/3
Erläuterungen:
Im Zusammenhang mit den umfangreichen Planungen im Bereich des Uniklinikums Aachen müssen
u.a. große ebenerdige Stellplatzflächen aufgegeben werden zugunsten von Gebäuden für neue
Operationssäle und für ein neues Parkhaus.
Der BP 971 schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen
für die Errichtung eines neuen
Parkhauses mit ca. 1.350 Stellplätzen, welche auf 8 Stellplatzebenen verteilt zur Aufstellung kommen
sollen. Eine Bewirtschaftungslenkung wird eingesetzt werden, um die Stellplätze für die Beschäftigten
des Uniklinikums zu sichern und die Fahrbewegungen innerhalb des Hauses so gering wie möglich zu
halten.
Der vorliegende Umweltbericht beschreibt die Ein- und Auswirkungen auf die Umwelt, die durch den
Bebauungsplan 971, bzw. dessen bauliche Umsetzung, ausgelöst werden.
Planung und Bau des Parkhauses wurden vom Büro BKI (im Auftrag des Uni-Klinikums) im Hinblick
auf die Auswirkungen auf Mensch und Umwelt untersucht. In der Anlage finden Sie den Umweltbericht, sowie den Landschaftspflegerischen Fachbeitrag mit Grünordnungsplan, die seitens des
Fachbereiches Umwelt geprüft wurden.
Zusammenfassung:
Die Errichtung des geplanten Parkhauses wird durch seine Höhe (8 Geschosse) eine sehr deutliche
Veränderung in der Wahrnehmung des Gebietes zwischen dem Vaalserquartier und der Innenstadt
bewirken; durch die Gebäudehöhe wird eine trennende Wirkung in der Blickbeziehung West-Ost und
Ost-West auftreten. Unter Berücksichtigung der in den kommenden Jahren zu erwartenden Baukörper
im näheren Umfeld werden sich zwar die Höhe und das Bauvolumen relativieren, aber zum
derzeitigen Zeitpunkt stellt das Parkhaus einen starken Einschnitt in die Blickbeziehungen zwischen
Pariser Ring und dem Bereich Vaalserquartier dar. Diese Beeinträchtigung ist nicht kompensierbar,
jedoch soll durch die anspruchsvolle Fassadengestaltung versucht werden, das Gebäude in das
Umfeld zu integrieren.
Da auf der Fläche des Bebauungsplanes derzeit schon ein anderes, teilweise auch mehrgeschossiges
Baurecht besteht, stellt sich der zu beurteilende Eingriff in Natur und Landschaft durch den Neubau
geringer dar, als es an einer unbeplanten Situation gewesen wäre. Dennoch sind mit dem Bau des
Parkhauses umfangreiche Baumfällungen und die Beseitigung von vorhandenen Biotopstrukturen
verbunden:
Der Versiegelungsgrad im Bebauungsplangebiet steigt von bisher 48 % auf zukünftig 72 % der
Fläche.
Im Plangebiet werden 60 Bäume gefällt werden müssen, von denen 32 unter die Baumschutzsatzung
fallen. Als Ersatz für die zu fällenden Bäume wären –satzungsgemäß– 66 Bäume neu zu pflanzen. Im
Gebiet des Bebauungsplanes sind jedoch nur 20 Bäume sinnvollerweise unterzubringen.
Für die anderen Bäume sind entweder weitere Standorte zu finden oder ggfls. auch Ersatzzahlungen
an die Stadt Aachen vorzunehmen. (Aufgrund der vielen Fällungen schon im Bereich Kullenhofstraße
wird es sehr schwierig werden, alle Ersatz-pflanzungen in der Nähe unter zu bringen)
Die darüber hinaus erforderlichen kompensatorischen Maßnahmen für den Eingriff in Natur und
Landschaft, werden über einen Städtebaulichen Vertrag gesichert und im näheren Umfeld des
Vorlage FB 36/0209/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.10.2017
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Klinikums entstehen oder im Rahmen eines Gesamtkonzeptes für Ausgleich umgesetzt oder, wenn
keine Standorte gefunden werden können, durch eine Ersatzgeldzahlung kompensiert, mit der auf von
der Stadt Aachen bereit gestellten Flächen entsprechende Maßnahmen ausgeführt werden
Die zu erwartende von dem Parkhaus ausgehende Lärmemission und die damit verbundenen
Lärmimmissionen für die benachbarte Wohnbebauung wurden gutachterlich untersucht und beurteilt.
Zur Verhinderung von Lärmbeeinträchtigungen von Wohnungen/Wohnheimen werden die südliche,
die westliche und die nördliche Fassade in geschlossener Bauweise ausgeführt.
Auch hinsichtlich möglicher Beeinträchtigungen durch Luftschadstoffe dient diese Schließung der
Fassadenoberfläche den Anwohnern zum Schutz.
Die Lage am Rande des Dorbachtals führt, wie zu erwarten, zu einer Einengung des Talquerschnitts
und damit zu einer Einschränkung und Verringerung des Kaltluftstroms Richtung Norden
(Laurensberg). Im Rahmen einer gutachterlichen Beurteilung wurde hierzu festgestellt, dass neben
dem geringeren talabwärts führenden Kaltluftstrom parallel mit einem etwas verstärkten Kaltluftstrom
Richtung Innenstadt zu rechnen ist, was als Nebeneffekt der Baummaßnahme ohne negative
Auswirkungen betrachtet werden kann.
Im näheren Gebäudeumfeld des Parkhauses wird der geringere Zustrom von nächtlicher Kaltluft dazu
führen, dass die Tages-Erwärmung der versiegelten Flächen länger anhält. Dieser Effekt ist nicht zu
berechnen oder zu bemessen, es wird aber nach Ansicht der Fachverwaltung davon ausgegangen,
dass er sich in einem für das Umfeld nicht erheblichen Rahmen bewegt. Dennoch sollte die
Neugestaltung des Eingangsbereiches des Uniklinikums in jedem Fall auch mit großkronigem
Baumbestand erfolgen, um diesen Effekt abzumildern.
Abschließend kann die Umsetzung des Bebauungsplanes Nr. 971 als mit erheblichen Auswirkungen
auf das Ort-/Landschaftsbild bezeichnet werden, die ursächlich in der Höhe des Gebäudes liegen und
nicht kompensiert werden können. Unabhängig davon wird grundsätzlich begrüßt, dass sich die
Flächeninanspruchnahme für Stellplätze im Bereich des Uniklinikums langfristig deutlich verringern
wird.
Die Fällung von Bäumen und der Eingriff in Natur und Landschaft stellen ebenfalls deutliche
Auswirkungen dar, diese sind aber in Teilen vor Ort und im Nahbereich des Eingriffs kompensierbar.
Alle anderen zu erwartenden Beeinträchtigungen von Umweltbelangen werden als wahrnehmbar,
aber in ihrer Substanz als nicht erheblich eingestuft.
Anlage/n:
Umweltbericht zum BP 971
Landschaftspflegerischer Begleitplan mit Grünordnungsplan
Baumbilanzplan
Vorlage FB 36/0209/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.10.2017
Seite: 3/3
Der Oberbürgermeister
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.
971
- Parkhaus Uniklinik für den Bereich zwischen Kullenhofstraße und Pariser Ring
im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg
Lage des Plangebietes
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 971
- Parkhaus Uniklinik -
Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 29.08.2017
Inhaltsverzeichnis
1.
1.1.
1.1.1.
1.1.2.
1.1.3.
1.1.4.
1.1.5.
1.2.
1.2.1.
1.2.2.
1.2.3.
1.2.4.
1.2.5.
1.2.6.
1.2.7.
1.2.8.
1.3.
1.4.
1.5.
Umweltbericht........................................................................................................................................................ 3
Einleitung................................................................................................................................................................. 3
Lage des Plangebietes ............................................................................................................................................ 3
Inhalt und Ziele des B-Plans.................................................................................................................................... 4
Planungsrechtliche Einbindung ............................................................................................................................... 4
Bedarf an Grund und Boden für die geplanten Nutzungen/Versiegelungsgrad ....................................................... 5
Ziele des Umweltschutzes und Berücksichtigung der Umweltbelange .................................................................... 5
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen ........................................................................................ 5
Schutzgut Mensch ................................................................................................................................................... 5
Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt............................................................................................. 11
Schutzgut Boden ................................................................................................................................................... 13
Schutzgut Wasser ................................................................................................................................................. 14
Schutzgüter Luft und Klima/Energie ...................................................................................................................... 16
Schutzgut Landschaft (Landschafts-, Orts-, Stadtbild) .......................................................................................... 19
Schutzgut Kultur- und Sachgüter........................................................................................................................... 20
Wechselwirkungen der einzelnen Schutzgüter ...................................................................................................... 20
Grundlagen............................................................................................................................................................ 21
Monitoring.............................................................................................................................................................. 21
Zusammenfassung ................................................................................................................................................ 21
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 971
- Parkhaus Uniklinik 1.
Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 29.08.2017
Umweltbericht
1.1. Einleitung
Für das Plangebiet wird der Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - aufgestellt. Ziel ist es, die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Realisierung eines Parkhauses zu schaffen. Das Plangebiet des Bebauungsplanes umfasst eine
Fläche von ca. 1,32 ha.
1.1.1.
Lage des Plangebietes
Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Laurensberg der Stadt Aachen. Es liegt südlich zwischen der Kullenhofstraße und
dem Pariser Ring. Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke 336, 388 teilweise, 492 teilweise, 517, 518 und 519 teilweise,
520 teilweise, Flur 25, Gemarkung Aachen, in Aachen - Laurensberg und ist insgesamt ca. 1,32 ha groß.
Der nördliche Teil des Plangebietes wird zurzeit als Grünfläche mit einer Wegeverbindung in das Dorbachtal genutzt. Die
Fläche ist begrünt und mit Gehölzen bzw. Bäumen bepflanzt. Im zentralen Teil des Plangebietes (Flurstück 388 teilweise)
befindet sich die bisherige Stellplatzfläche des Studierendenwerkes, die im Zuge der Realisierung des Parkhauses
überplant wird. Der südliche Teil des Plangebietes ist begrünt und mit Gehölzen und Bäumen bepflanzt. Die Erschließung
des Plangebietes erfolgt, wie im Bestand auch, über die Kullenhofstraße. Im nördlichen Umfeld des Plangebietes befindet
sich die Aachener Universitätsklinik mit dem Vorplatz und den Stellplatzanlagen P1 und P2. Östlich des Plangebietes liegt
das Dorbachtal. Im westlichen und südlichen Umfeld des Plangebietes liegt der Stadtteil Vaalserquartier mit
Wohnbebauung sowohl als Einfamilienhäuser, Geschosswohnungsbau und auch Wohnheimen für Personal (Uniklinik)
oder Studierende sowie die Stellplatzanlage P 3 (siehe Abbildung 1)
Abbildung 1: Plangebietsumfeld mit Stellplatzanlagen, [Quelle: Land NRW]
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 971
- Parkhaus Uniklinik 1.1.2.
Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 29.08.2017
Inhalt und Ziele des B-Plans
Anlass der Planung ist die Notwendigkeit, die Universitätsklinik zu erweitern, um sowohl für den klinischen als auch den
nicht-klinischen Bereich dem heutigen Raumbedarf Rechnung zu tragen. Mit der Fortschreibung des Masterplanes für das
UKA Ende 2014 und der Bereitstellung von Fördergeldern für Baumaßnahmen an den Universitätskliniken des Landes
Nordrhein-Westfalens (MedMoP) wird der Erweiterungsbedarf der Universitätsklinik finanziell gedeckt. Das bestehende
Klinikgebäude mit dem Raumprogramm aus den 70er Jahren kann den heutigen Ansprüchen nicht mehr entsprechen,
auch Umbaureserven sind ausgeschöpft. Um in der Universitätsklinik Aachen weiterhin medizinische Versorgung,
Forschung und Lehre auf höchstem Niveau sicherstellen zu können, sind zusätzliche Gebäude erforderlich. Die Planung
dieser Erweiterungsbauten muss internen und externen organisatorischen Abläufen, gesetzlichen Anforderungen an
medizinische Räume (OP etc.) und Versorgungsvorgängen und äußeren Vorgaben, wie Denkmalschutz,
Landschaftsschutz, Klimaschutz, Immissionsschutz und Nachbarinteressen genügen und nicht zuletzt gestalterisch das
bestehende außergewöhnliche Gebäude angemessen ergänzen. Mit dem Masterplan wurden die Grundzüge der Planung
festgelegt, um die Entwicklungs- und Erweiterungsmöglichkeiten der Universitätsklinik Aachen aufzuzeigen.
Der Masterplan zur Erweiterung der Uniklinik Aachen sieht das neue Parkhaus südlich der Kullenhofstraße als ersten
wichtigen Baustein zur Baufeldfreimachung für den neuen Zentral-OP vor, um den Betrieb der Universitätsklinik Aachen
auch nach der Umsetzung des Masterplanes und der damit verbundenen Inanspruchnahme der derzeitigen
Stellplatzflächen auf den Parkplätzen P2 für den neuen Zentral-OP aufrecht zu erhalten. Für den Verlust von
Stellplatzflächen muss Ersatz geschaffen werden. Das geplante Parkhaus soll auf dem bisherigen Stellplatz des
Studierendenwerkes entstehen und dabei auf acht Geschossen ca. 1.350 Stellplätze für Beschäftigte, Besucher und
Patienten umfassen. Das neu geplante Parkhaus ersetzt auch die 192 Stellplätze des Studierendenwerkes im Plangebiet.
Die Erschließung des Parkhauses verläuft über die Kullenhofstraße.
Mit der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB wird das Ziel verfolgt, ein Parkhaus
für die Uniklinik Aachen zu errichten. Neben dem Bebauungsplan wird ein Vorhaben- und Erschließungsplan erstellt. Bis
zum Satzungsbeschluss wird ein Durchführungsvertrag abgeschlossen.
1.1.3.
Planungsrechtliche Einbindung
Regionalplan
Der Regionalplan weist für das Plangebiet einen Allgemeinen Siedlungsbereich aus. Auf Regionalplanebene müssen
somit keine Änderungen vorgenommen werden.
Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan 1980 zeigt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung auf und ist seit dem 04.09.1985
uneingeschränkt gültig. Der geltenden Flächennutzungsplan 1980 stellt das Plangebiet als „Wohnbaufläche“ dar,
zusätzlich mit der Darstellung „Parkplätze und Parkbauten“. Im Osten, im Süden sowie im Westen grenzen Flächen mit
der Darstellung „Grünfläche“ an. Der Vorentwurf zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes Aachen*2030 (Stand
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Mai 2014) stellt die zentrale Fläche des Plangebietes als „Sondergebiet“ dar. Des
Weiteren ist die Darstellung jeweils einer „Grünfläche“ nördlich und südlich der Sondergebietsfläche im Vorentwurf des
Flächennutzungsplanes dargestellt. Eine Anpassung an den Flächennutzungsplan ist nicht erforderlich, die Planung
entspricht den derzeit geltenden Darstellungen des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen sowie dem Ziel des
Vorentwurfes zum Flächennutzungsplan.
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 971
- Parkhaus Uniklinik -
Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 29.08.2017
Landschaftsplan
Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich des Landschaftsplanes 1988. Gegenwärtig befindet sich der
Landschaftsplan in der Neuaufstellung. Auch innerhalb der Vorstudie zum Landschaftsplan liegt das Plangebiet außerhalb
des Geltungsbereiches.
Derzeit geltendes Planungsrecht
Südlich der Kullenhofstraße besteht Planungsrecht durch den Bebauungsplan Nr. 592, 8. Änderung. Der Bebauungsplan
Nr. 592 hat inzwischen 11 Änderungen erfahren. Der Bebauungsplan Nr. 592, 8. Änderung setzt für den Standort des
Parkhauses im mittleren Teil ein Baufenster für ein Gebäude mit einer zulässigen Geschosshöhe von vier Geschossen
über einer zweigeschossigen Fläche für Gemeinschaftsstellplätze und Gemeinschaftsgaragen fest. Der Bebauungsplan
setzt für dieses Baufenster eine maximale Gebäudehöhe von 224,6 m ü. NN fest. Dies entspricht einer Höhe von 17,5 m
über der Geländeoberkante. Südlich im Plangebiet ist ein Baufenster festgesetzt, das eine maximale Gebäudehöhe von
225,6 m ü. NN zulässt. Dies entspricht einer Höhe von 18,5 m über der Geländeoberkante. Des Weiteren sind zwei
Flächen mit Pflanzgeboten festgesetzt. Im Norden des Plangebietes ist eine öffentliche Grünfläche festgesetzt. Südlich
dieser öffentlichen Grünfläche ist zusätzlich eine Obstwiese festgesetzt.
1.1.4.
Bedarf an Grund und Boden für die geplanten Nutzungen/Versiegelungsgrad
Flächeninanspruchnahme nach Nutzungen:
Plangebiet:
Sondergebiet:
davon überbaubare Fläche:
öffentliche Verkehrsfläche:
öffentliche Grünfläche:
private Grünfläche:
1.1.5.
13.200 m²
10.954 m²
4.717 m²
399 m²
710 m²
1.136 m²
100 %
83 %
3%
5%
9%
Ziele des Umweltschutzes und Berücksichtigung der Umweltbelange
Ziel des Umweltschutzes ist die Wahrung der Umwelt in Ihrer Gesamtheit sowie der Schutzgüter zur Sicherung der
natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen, der Fauna und der Flora. Dabei sind die Schutzgüter vor schädlichen
Umwelteinwirkungen zu schützen. Zudem sind die kulturellen Merkmale sowie die Sachgüter im Auswirkungsbereich der
Planung zu bewahren. Bei Veränderungen und Eingriffen in die jeweiligen Schutzgüter sind Eingriffsvermeidungsmaßnahmen und deren Minderung sowie mögliche Maßnahmen zum Ausgleich zu prüfen und aufzuzeigen. Zur
Bewertung der Auswirkungen der Planung auf die Umweltbelange werden dabei die einschlägigen Gesetze,
Rechtsverordnungen, Erlasse, Verwaltungsvorschriften und Technischen Anleitungen herangezogen. Die zu
berücksichtigenden Ziele des Umweltschutzes werden den einzelnen Schutzgütern zugeordnet.
1.2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
1.2.1. Schutzgut Mensch
Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben
Bei der Betrachtung des Schutzgutes Mensch sind Aspekte wie Gesundheitsvorsorge, Wohnqualität, Erholung und
Freizeit, Grün- und Freiflächen, Luftschadstoffe, Gerüche, Lichtimmissionen, Lärmimmissionen, elektromagnetische
Felder, Erschütterungen sowie gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu berücksichtigen. Im Rahmen der Aufstellung
des Bebauungsplanes ist u. a. das Immissionsschutzrecht zu beachten. Dazu gehören das Bundesimmissionsschutzgesetz und seine Verordnungen. Für die räumliche Planung gilt der Trennungsgrundsatz. Danach sind Flächen für
bestimmte Nutzungen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen auf Wohngebiete und
schutzbedürftige Gebiete soweit wie möglich vermieden werden.
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 971
- Parkhaus Uniklinik -
Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 29.08.2017
Verkehrsbelastung
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde ein Verkehrsgutachten für die Errichtung des Parkhauses an der
Universitätsklinik (Stand Juni 2017) durch das Büro BSV Büro für Stadt- und Verkehrsplanung Dr. Ing. Reinhold Baier
GmbH erstellt. Ziel der Untersuchung ist der Nachweis, dass die durch das Parkhaus entstehenden Verkehrsströme auf
der angrenzenden Erschließungsstraße leistungsfähig abgewickelt werden können. Zusätzlich wird mit dem Gutachten
der Nachweis der Leistungsfähigkeit der Abfertigungsanlagen in der Zufahrt des Parkhauses erbracht.
Die Bestandssituation des ruhenden Verkehres an der Universitätsklinik wurde im Zuge des Gutachtens erfasst. Dazu
wurden die Knotenstrombelastungen für den Kreisverkehr in den morgendlichen (von 06:45 bis 07:45 Uhr) und
nachmittäglichen Spitzenstunden (von 14:45 bis 15:45 Uhr) untersucht. Die Untersuchung ergab, dass in der
morgendlichen Spitzenstunde im Bestand lediglich 9 Kfz aus dem Süden über die Erschließungsstraße des bisherigen
Parkplatzes des Studierendenwerkes oder vom Parkplatz P3 auf die Kreisfahrbahn einbiegen. In den nachmittäglichen
Spitzenstunden fahren 26 Kfz in den Kreisverkehr. Die Zahlen zeigen die geringe Verkehrsbelastung im Bestand
innerhalb des Plangebietes und den daraus resultierenden geringen Fahrzeugumschlag auf dem bestehenden Stellplatz
des Studierendenwerkes. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass bei der Betrachtung der Gesamtbelastung von
allen Kreisverkehrszufahrten (1.122 Kfz/h) rund 80 % der Kfz aus Fahrtrichtung Pariser Ring in Richtung der
Stellplatzanlage P2 fahren. Auf Höhe der Mittelinsel, 100 m westlich des Kreisverkehres auf der Kullenhofstraße, kann es
zwischen 7:15 Uhr und 07:45 Uhr zu temporären Rückstaus kommen, die bis in die Kreisfahrbahn hineinragen.
Das Verkehrsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Hauptverkehrsströme von Osten nach Westen und in
entgegengesetzter Fahrtrichtung sich im Bestand nicht gegenseitig behindern. Des Weiteren ist die Verkehrsbelastung in
den anderen Neben- und Zufahrten des Kreisverkehres sehr gering. Auch die Beeinträchtigung des Verkehrsflusses
durch querende Fußgänger und Radfahrer an den jeweiligen Kreisverkehrszufahrten / -abfahrten ist sehr gering.
Lärmimmissionen
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde durch das Büro BFT Cognos eine Prognose zum
Schallimmissionsschutz (Bebauungsplan Nr. 971 „Neubau Parkhaus Kullenhofstraße – Ecke Pariser Ring“, Stand
04.07.2017) erstellt. Darin erfolgen Aussagen zum vorhandenen und zukünftig zu erwartenden Verkehrslärm unter
Berücksichtigung der vorhabenbedingten verkehrlichen Entwicklung. Die westliche Umgebung des Plangebietes ist im
Bebauungsplan Nr. 592 als „Allgemeines Wohngebiet“ festgesetzt und entsprechend zu beurteilen.
Innerhalb des Plangebietes befindet sich eine bereits versiegelte und als Stellplatzfläche für das Studierendenwerk
genutzte Fläche. Nördlich des Plangebietes befindet sich die Universitätsklinik Aachen sowie die Kullenhofstraße als
öffentliche Verkehrsfläche.
Gewerbelärm
Gewerbliche Anlagen innerhalb des Plangebietes bzw. in seiner unmittelbaren Umgebung sind nicht vorhanden.
Geruchsimmissionen und -emissionen
Die zentrale Fläche des Plangebietes wird als Stellplatzanlage des Studierendenwerkes genutzt. Fahrzeugbewegungen
sind in einem nur sehr gering Maße festzustellen und sorgen für keine Vorbelastungen auf dem Plangebiet. Nördlich des
Plangebietes befindet sich die Universitätsklinik Aachen. Westlich und südwestlich des Plangebietes befindet sich
Wohnbebauung. Von den genannten Nutzungen gehen keine Geruchsimmissionen aus, die als störend empfunden
werden.
Lichtimmissionen und -emissionen
Lichtimmissionen liegen innerhalb des Plangebietes durch die Lichtquellen des Stellplatzes des Studierendenwerkes
sowie durch deren Zufahrt vor und durch die Lichtquellen an der öffentlichen Verkehrsfläche.
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 971
- Parkhaus Uniklinik -
Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 29.08.2017
Erholung und Freizeit
Das Plangebiet ist durch seine Umgebung, bestehend aus Universitätsklinik, Stellplatzanlagen und benachbarter
Wohnbebauung städtisch geprägt. Der Großteil des Plangebietes wird im Bestand durch Stellplätze und deren Zufahrten
für das Studierendenwerk genutzt. Im Norden des Plangebietes befindet sich eine öffentliche Grünfläche, die insgesamt
ca. 710 m² groß ist. Teil dieser öffentlichen Grünfläche ist eine gut genutzte fußläufige Wegeverbindung von der
Kullenhofstraße bis in das Dorbachtal. Durch die Fußwegeverbindung wird der Zugang der Öffentlichkeit zur Erholungsund Freiraumnutzung des Dorbachtals gewährleistet.
Die sich nördlich der bestehenden Stellplatzfläche befindende ca. 2.700 m² große private Grünfläche nimmt in Bezug auf
die Erholungs- und Freiraumnutzung eine untergeordnete Bedeutung für das nähere Planungsumfeld ein. Die im
Bebauungsplan Nr. 592, 8. Änderung festgesetzte Obstwiese wurde nicht realisiert und die zu pflanzenden Bäume
wurden nicht gepflanzt. Im Süden des Plangebietes befindet sich eine weitere ca. 1.900 große private Grünfläche. In
deren Randbereich liegt eine Fußwegeverbindung entlang des Dorbachtals, welches zur Erholungs- und Freiraumnutzung
genutzt wird. Durch die Fußwegeverbindung wird das Dorbachtal mit dieser Fläche eingebunden und erlebbar gemacht.
Erschütterungen, Gefahrenschutz
Das Plangebiet befindet sich außerhalb verliehener Bergwerksfelder. Es liegen keine Hinweise auf das Vorhandensein
von ehemaligen Bergbauflächen vor. Das Plangebiet befindet sich in einem Gebiet, welches im stärkeren Ausmaß von
Erdbeben betroffen ist. Nach DIN 4149 (Bauten in deutschen Erdbebengebieten) ist Aachen der Erdbebenzone 3
zuzuordnen.
Hochwasserschutz
Das Plangebiet liegt im Einzugsgebiet der Gewässer Dorbach, Wildbach, und Wurm, für die grundsätzlich
Hochwasserschutzmaßnahmen erforderlich sind.
Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Verkehrsbelastung
Das Verkehrsgutachten hat die verkehrlichen Auswirkungen durch den Bau des Parkhauses untersucht und bewertet. Es
wurde der Nachweis erbracht, dass sowohl die interne Erschließung des Parkhauses als auch die Zufahrten und die
Steuerung der Parkierung ohne Störung der Verkehrsabläufe möglich sind. Hierzu wurden verkehrstechnische
Leistungsfähigkeitsnachweise nach dem Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS 2015) und
eine Verkehrssimulation durchgeführt.
Für die Prognose der durch das Parkhaus erzeugten Verkehre ist die Dauer der Parkaufenthalte entscheidend. Auf den
Stellplatzanlagen P1 und P2 sind zurzeit 76 % Dauerparker (hauptsächliche Beschäftigte) und 24 % Kurzparker
(hauptsächlich Besucher). Dieses Verhältnis wurde zunächst für die Bewertung des Parkhauses übernommen. Im
Ergebnis wird demnach jeder Stellplatz weniger als zweimal pro Tag umgeschlagen. Zusätzlich wurden zukünftige
Verkehre aus den Gesamtplanungen zur Erweiterung der Uniklinik berücksichtigt. Um darüber hinaus den ungünstigsten
Fall für die Leitungsfähigkeit der Verkehrsanlagen zu finden, wurde der Stellplatzumschlag erhöht, in dem die Anzahl der
Kurzzeitparker auf 50 % erhöht wurden. Aufgrund dieser Annahmen wurde die Leistungsfähigkeit der öffentlichen
Verkehrsanlagen (Kreisverkehr) nachgewiesen.
Durch die Verkehrssimulation des Zuflusses zu dem Parkhaus in der verkehrlichen Morgenspitze sowie der Simulation
der Pkw-Abfertigungen an den Schrankenanlagen in der Zufahrt wurde nachgewiesen, dass die innere
Verkehrsorganisation im Einfahrtsgeschoss leistungsfähig ist und das zu keiner Zeit ein Rückstau entsteht, der sich bis in
den Kreisverkehr auf der Kullenhofstraße ausweitet und dort den Verkehrsablauf stört.
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 971
- Parkhaus Uniklinik -
Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 29.08.2017
Da sich die Fußgängerströme nicht mit dem Ziel- und Quellverkehrsstrom zum bzw. von dem Parkhaus kreuzen, ein
ausreichend breiter Gehweg im Süden der Kullenhofstraße geplant ist und die neue Gestaltung und Verbreiterung der
Fußgängerquerungsanlage eine sichere und leistungsfähige Querung über die Kullenhofstraße gewährleistet, sind die
Voraussetzungen für eine gute fußläufige Anbindung des Parkhauses an die Klinik gegeben.
Lärmimmissionen
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde für die in ca. 25-70 m entfernt liegende angrenzende Wohnbebauung
(Studentenwohnheim und Schwestern- und Personalwohnheim UKA) sichergestellt, dass „Zum Schutz der Nachbarschaft
von schädlichen Umweltauswirkungen durch Verkehrsgeräusche“ der Immissionsrichtwert (IRW) nach Nr. 6.1 der TA
Lärm in allgemeinen Wohngebieten von 55 dB(A) am Tag und 40 dB(A) in der Nachtzeit nicht überschritten wird.
Abbildung 2: Entfernung Parkhaus umliegende Wohnbebauung, [Quelle: Land NRW]
Gemäß Nr. 6.5 der TA Lärm „Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit“ sind für die Gebiete nach Nr. 6.1
Buchstaben d) bis f) bei der Ermittlung des Beurteilungspegels die erhöhte Störwirkung von Geräuschen durch einen
Zuschlag zu berücksichtigen. Der Zuschlag beträgt 6 dB(A) und erklärt sich mit der Nutzung des geplanten Parkhauses
zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen.
Für die Untersuchung der Lärmemmissionen aus Verkehr wurde ein Worst-Case definiert, der den Anteil der Kurzparker
und damit den Parkplatzumschlag erhöht. Damit erhöht sich die Verkehrsbelastung tagsüber (zwischen 06:00 Uhr und
22:00 Uhr) auf 5.600 Kfz in der Zufahrt zum Parkhaus bzw. in der südlichen Kreisverkehrszu- / -ausfahrt. Daraus
resultieren ca. 350 Fahrzeugbewegungen pro Stunde zur Tagzeit. In der lautesten Nachtsunde werden gemäß
Verkehrsgutachten 75 Fahrzeuge pro Stunde in Ansatz gebracht, welche das Parkhaus an- und abfahren.
Das Ergebnis hierzu zeigt, dass die Beurteilungspegel des zu erwartenden Lärms infolge der Nutzung des Parkhauses
am Standort Kullenhofstraße, Ecke Pariser Ring an den maßgeblichen Immissionsrichtwerten (IRW) zur Nachtzeit gemäß
TA Lärm unterschritten werden. Eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte zur Tagzeit um 30 dB(A) und zur Nachtzeit
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 971
- Parkhaus Uniklinik -
Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 29.08.2017
um mehr als 20 dB(A) durch einzelne kurzzeitige Pegelspitzen wird an den schutzbedürftigen Gebäuden ebenfalls nicht
entstehen.
Die Beurteilungspegel werden nur unter Berücksichtigung einer geschlossenen Fassade an den entsprechenden
Fassadenseiten mit einem resultierenden Schalldämm-Maß von 20 dB erreicht. Die Fassade muss hierbei über die
oberste Parkebene hinaus geführt werden, so dass eine Art Schallschutzwand entsteht.
Erschütterungen, Gefahrenschutz
Die DIN 4149 (Bauten in deutschen Erdbebengebieten) ist zu beachten.
Hochwasserschutz
Das Plangebiet liegt im Einzugsgebiet der Gewässer Dorbach, Wildbach und Wurm, für die grundsätzlich
Hochwasserschutzmaßnahmen erforderlich sind.
Gewerbelärm
Nach näherer Untersuchung der vorhandenen Nutzungen im Plangebiet hat sich herausgestellt, dass von keinem Konflikt
zwischen den vorhandenen Nutzungen und der zukünftigen Nutzung des Plangebiets als Sondergebiet zur Realisierung
eines Parkhause auszugehen ist.
Geruchsimmissionen und -emissionen
Nach näherer Untersuchung der vorhandenen Nutzungen im Plangebiet hat sich herausgestellt, dass von keinem Konflikt
zwischen den vorhandenen Nutzungen und der zukünftigen Nutzung des Plangebiets als Sondergebiet zur Realisierung
eines Parkhauses auszugehen ist.
Lichtimmissionen und -emissionen
Die Zufahrt zum geplanten Parkhaus, die Fußwegeverbindung zur Kullenhofstraße und das Parkhaus selbst werden
beleuchtet und verursachen damit Lichtemissionen auf die Umgebung des Plangebietes. Im Bereich der inneren
Erschließung und vor allem an den Erschließungsspindeln ist durch die geschlossene Westfassade die benachbarte
Wohnbebauung vor Lichtimmissionen geschützt. Eine Lichtverschmutzung durch Abstrahlung der Lichtquellen ins
Dorbachtal wird vermieden. Negative Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch sind nicht zu erwarten.
Bei der Planung und Realisierung der geplanten Anlage werden die Vorgaben des Licht-Immissions-Erlasses NRW
berücksichtigt.
Erholung und Freizeit
Der Bebauungsplan sieht für die Plangebietsfläche eine insgesamt ca. 87 % prozentige Überbauung durch die
Realisierung des Parkhauses sowie Erschließungs- und Stellplatzanlagen vor. Die Sicht auf das Dorbachtal wird durch
den Neubau gänzlich verstellt und dadurch stark beeinträchtigt. Die private Grünfläche nördlich der bestehenden
Stellplatzanlage des Studierendenwerkes wird durch die Realisierung des Vorhabens komplett in Anspruch genommen.
Bei der geplanten baulichen Nutzung ist der Baumbestand im Zentrum des Plangebietes nicht zu erhalten. Die bereits
heute schon geringe Bedeutung als Naherholungsfläche für die Bevölkerung nimmt weiter ab, wenn gleich die öffentliche
Grünfläche im Norden des Plangebietes erhalten bleibt. Die geplante Bebauung rückt im Vergleich zum bisherigen
gültigen Planungsrecht nicht weiter in Richtung Osten ins Dorbachtal und hält gleichzeitig einen größeren Abstand zur
westlich des Parkhauses gelegenen Wohnbebauung. Der hohe Erholungs- und Aufenthaltswert des Fuß- und Radweges
im Norden des Plangebietes bleibt in seiner Funktion innerhalb des städtischen Grünverbindungsnetzes erhalten. Die
Fußwegeverbindung in Richtung Dorbachtal bleibt gewährleistet. Die private Grünfläche im Süden des Plangebietes wird
durch die Nutzungen für das Studierendenwerk (Müllstandort, zwei Doppelgargen) sowie durch die Feuerwehrumfahrt
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und das geplante Parkhaus zu ca. 30 % überplant. Die Naherholungsfunktion für die lokale Bevölkerung bleibt erhalten
und den Anschluss an das Dorbachtal bleibt bestehen.
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
Verkehrsbelastung
Um die potentielle Rückstaugefahr für den Kfz-Verkehr durch querende Fußgänger zu verringern, wird in der
morgendlichen Verkehrsspitze zuerst die Restfläche des Parkplatzes P1 und das Parkhaus befüllt. Anschließend wird der
reduzierte Parkplatz P2 befüllt. Mit dieser Verkehrslenkungsmaßnahme wird einer theoretischen Rückstaugefahr im
Kreisverkehr vorgebeugt.
Lärmimmissionen
Die Prognose zum Schallimmissionsschutz kommt zu dem Ergebnis, dass unter der Voraussetzung der Durchführung von
schalltechnischen Maßnahmen (z.B. die Schließung der Westfassade des Parkhauses mit einem resultierenden
Schalldämm-Maß von 20 dB(A) Richtung benachbartem Wohngebiet) eine Gebietsverträglichkeit des Parkhauses
einerseits und des relevanten Wohnbestandes in Summe für das geplante Parkhaus andererseits in Aussicht gestellt
werden kann. Die oben genannte Fassade muss hierbei über die oberste Parkebene hinaus geführt werden, so dass eine
Art Schallschutzwand entsteht.
Die angeführte schalltechnische Maßnahme wird in die schriftlichen Festsetzungen zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan aufgenommen. Damit ist der Bebauungsplan aus immissionsschutzrechtlicher Sicht vollzugsfähig.
Geruchsimmissionen
Maßnahmen sind nicht erforderlich.
Lichtimmissionen und -emissionen
Nach derzeitigem Stand der Planung werden warmweiße LED-Leuchten (Lichtfarbe von 2.700 Kelvin) für die Beleuchtung
verwendet, welche über Präsenzmelder in den Parketagen gesteuert werden. Die Schaltung erfolgt separiert nach Ostund Westseite des Parkhauses. Die Außenbeleuchtung umlaufend zum Parkhaus und für die Mastbeleuchtung auf dem
Dachgeschoss erfolgt über eine tageslichtabhängige Steuerung durch Dämmerungsschalter und Zeitschaltuhr. Die
Technikräume sind mit einer klassischen Ausschaltung und die Treppenhäuser mit einer dauerhaft eingeschalteten
Beleuchtung ausgestattet.
Erholung und Freizeit
Das Freiraumkonzept zum Bebauungsplan, welches den größtmöglichen Erhalt des vorhandenen Vegetationsbestandes
zum Ziel hat, sieht entlang der Parkhauskubatur Pflanzflächen vor, mit denen das Umfeld des Parkhauses begrünt
werden soll. Im Westen des Plangebietes werden säulenförmige Großbäume (Gingko biloba) gepflanzt. Entlang der
westlichen Parkhausseite wird zusätzlich eine Pflanzfläche angelegt, die zur Begrünung beiträgt. Die übrigen ebenerdigen
Flächen an der Westseite des Parkhauses werden mit einem Pflasterband versehen. Am Nordende weitet sich das
Pflasterband zum Haupteingang des Parkhauses zu einer großzügigen Platzfläche auf und verbindet das Parkhaus mit
dem bestehenden Wegenetz im Dorbachtal. Die wichtige fußläufige Wegeverbindung ins Dorbachtal zur Freizeitnutzung
und Naherholung bleibt so erhalten. Die Freizeit- und Naherholungsfunktion für die lokale Bevölkerung wird von der
Planung des Neubaus nicht beeinträchtigt.
Eine niedrige Mauer mit Sitzauflage stützt den Eingangsbereich gegen die leicht abfallende Zufahrtsstraße ab. Im Norden
des Plangebietes sieht das Freiraumkonzept eine fortgeführte Wiesenlandschaft des Dorbachtals vor sowie die
Anpflanzung zweier Hainbuchen. Zwischen Parkhaus und der Zufahrtsstraße im Norden und im Osten des Plangebietes
sind Pflanzflächen vorgesehen, die zur Begrünung des Umfeldes des Parkhauses beitragen. Die Zufahrtsstraße wird
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zudem mit langen Heckenbändern und einer niedrigen Betonkante gestaltet, welche eine eindeutige Zäsur zum
Naturraum des Dorbachs und eine klare Trennung zwischen bebautem Raum und dem Dorbachtal vornimmt. Im weiteren
Verlauf führt ein Pflanzstreifen samt umgebenden Wiesenflächen, teilweise durch Rasenwaben befestigt
(Feuerwehrumfahrt) um das Südende des Neubaus herum und trifft dort wieder auf das Pflasterband auf der Westseite
des Gebäudes. Im Süden des Plangebietes sieht das Freiraumkonzept die Neupflanzung von Berg-Ahorn, von Gemeine
Esche und von Hainbuchen vor.
1.2.2. Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben
Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB (Baugesetzbuch) die Belange der
Landespflege und des Naturschutzes im Hinblick auf das Bundesnaturschutzgesetz und die Landesgesetze zu
berücksichtigen. Die einzelnen Umweltschutzbelange werden unter den jeweiligen Schutzgütern behandelt.
Schutzgut Tiere
Die Fläche des Plangebiets hat keine Bedeutung für Amphibien und Reptilien. Für den Bereich des Plangebietes liegt
keine Eintragung eines ausgewiesenen FFH-Gebietes nach der Richtlinie 92/43/EWG der Europäischen Union vor.
Weiter liegen keine Vogelschutzgebiete nach der Richtlinie 79/409/EWG sowie keine Naturschutzgebiete vor.
Lichtimmissionen und -emissionen
Lichtimmissionen liegen innerhalb des Plangebietes durch die Lichtquellen des Stellplatzes des Studierendenwerkes
sowie durch deren Zufahrt vor und durch die Lichtquellen an der öffentlichen Verkehrsfläche.
Schutzgut Pflanzen und biologische Vielfalt
Das Plangebiet ist bereits heute durch die bestehende Stellplatzfläche für das Studierendenwerk und deren Zufahrt zu
52 % versiegelt. Unter Berücksichtigung des Ausgangszustandes bei geltendem Planungsrecht gemäß dem
rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 592, VIII Änderung sind im Bestand nur 48 % der Fläche versiegelt. Das Plangebiet
liegt nicht in einem FFH - Gebiet oder Natura 2000 Gebiet.
Zur Erfassung des Baumbestandes wurde ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag durch das Büro FSWLA (Stand Juli
2017) erstellt. Demnach sind innerhalb des Plangebietes des Bebauungsplanes 60 Bäume im Plangebiet dokumentiert,
die durch die Realisierung des Vorhabens betroffen sind. Diese befinden sich größtenteils im nördlichen Plangebiet sowie
nördlich und östlich im Randbereich der bestehenden Stellplatzfläche des Studierendenwerkes.
Da die vorhandenen Grünstrukturen des Plangebietes innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen, kommt
die Baumschutzsatzung für diesen Bereich zur Anwendung. Danach sind 32 Bäume gemäß der Baumschutzsatzung der
Stadt Aachen satzungsgeschützt. 28 Bäume unterliegen nicht dem Satzungsschutz.
Im Plangebiet ist heute neben versiegelten Straßen, Wegen und kleiner Gebäude, Rasenflächen, Ruderalflure,
Gebüsche, Feldgehölze, Einzelbäume und Baumreihen als Biotoptypen anzutreffen. Der Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 971 liegt innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 592 - Gut
Kullen, VIII Änderung. Bei der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung sind die zulässigen Nutzungen des rechtskräftigen
Bebauungsplanes mit entsprechender Biotoptypenzuordnung als Ausgangzustand für den Biotopflächenwert in Ansatz zu
bringen. Gemäß dem landschaftspflegerischen Fachbeitrag zeigt das Ergebnis der Biotopbewertung nach dem heutigen
geltenden Planungsrecht einen Flächenwert von 4.438 Biotoppunkten.
Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Schutzgut Tiere
Die Beeinträchtigung von artenschutzrechtlichen Belangen ist im Rahmen des Planverfahrens zu beurteilen. Das
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Bundesnaturschutzgesetz sieht gemäß § 19 Abs. 3 eine Berücksichtigung von „streng geschützten Arten“ bei Eingriffen in
Natur und Landschaft vor.
Im Rahmen einer artenschutzrechtlichen Prüfung (Fachbeitrag Artenschutzprüfung für den B-Plan 971 „Parkhaus
Uniklinik“ und den B-Plan 1000 „Erweiterung Uniklinik“, Büro pro terra, Stand Februar 2017) wurden für das
Untersuchungsgebiet keine vorkommenden planungsrelevanten Fledermausarten und keine Vogelarten festgestellt, die
die bestehende Stellplatzfläche bzw. die Kleingehölze und die öffentliche Grünfläche gegebenenfalls als Fortpflanzungsoder Ruhestätte nutzen könnten. Insgesamt konnte nur ein stark eingeschränktes Artenspektrum sowie eine geringe
Individuenzahl ermittelt werden. Lediglich die Zwergfledermaus wurde regelmäßig erfasst. Auch Quartiersnachweise,
etwa durch die Beobachtung von Schwärmereignissen erfolgten nicht.
Lichtimmissionen und -emissionen
Die Zufahrt zum geplanten Parkhaus, die Fußwegeverbindung zur Kullenhofstraße und das Parkhaus selbst werden
beleuchtet und verursachen damit Lichtemissionen auf die Umgebung des Plangebietes. Eine Lichtverschmutzung durch
Abstrahlung der Lichtquellen in das Dorbachtal wird vermieden. Negative Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere sind
nicht zu erwarten.
Bei der Planung und Realisierung der geplanten Anlage werden die Vorgaben des Licht-Immissions-Erlasses NRW
berücksichtigt.
Schutzgut Pflanzen und biologische Vielfalt
Mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden Eingriffe in die vorhandenen Grünstrukturen bewirkt. Bedingt durch
den Neubau des Parkhauses mit notwendigen Erschließungsflächen und Nebenanlagen wird sich künftig der Anteil an
begrünten Flächen noch weiter reduzieren. Der Versiegelungsgrad wird sich gemäß der derzeit beabsichtigen Planung im
Vergleich zum derzeit gültigen Planungsrecht um 24 % auf ca. 72 % erhöhen.
Insgesamt können 60 Bäume innerhalb des Plangebietes im Zuge der Realisierung des Vorhabens nicht erhalten bleiben.
Ein Erhalt der 32 erfassten satzungsgeschützten Bäume ist nicht möglich, da die Baumstandorte für die Errichtung des
Parkhauses sowie deren Zufahrt in Anspruch genommen werden. Zusätzlich können 28 Bäume, die nicht unter die
Baumschutzsatzung der Stadt Aachen fallen, nicht erhalten bleiben.
Außerhalb des Bebauungsplangebietes sind baustellenbedingt aber auch baubedingt 2 weitere satzungsgeschützte
Bäume zu roden.
Das Ergebnis der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung zeigt, dass die Planung einen Flächenwert von 1.573
Biotoppunkten aufweist. Durch die Planung wird ein Biotoppunktedefizit von 2.865 Wertpunkten ausgelöst.
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
Schutzgut Tiere
Die Gehölzentnahmen sind außerhalb der Balz- und Fortpflanzungszeiten vorzunehmen. Die Baufeldfreimachung ist
zwischen Anfang September und Ende März durchzuführen. Im Falle von Quartiersfunden mit lebenden Tieren während
der Bauarbeiten sind alle Eingriffe in diesem Bereich zu stoppen und der zuständige Artenschutzbeauftragte für die
Baubegleitung zu benachrichtigen.
Bei Durchführung der empfohlenen Vermeidungsmaßnahmen werden für das Schutzgut Tiere keine Verbotstatbestände
nach § 44 BNatSchG ausgelöst. Das Vorhaben ist demnach aus artenschutzrechtlicher Sicht zulässig.
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Lichtimmissionen und -emissionen
Nach derzeitigem Stand der Planung werden warmweiße LED-Leuchten (Lichtfarbe von 2.700 Kelvin) für die Beleuchtung
verwendet, welche über Präsenzmelder in den Parketagen gesteuert werden. Die Schaltung erfolgt separiert nach Ostund Westseite des Parkhauses. Die Außenbeleuchtung umlaufend zum Parkhaus und für die Mastbeleuchtung auf dem
Dachgeschoss erfolgt über eine tageslichtabhängige Steuerung durch Dämmerungsschalter und Zeitschaltuhr. Die
Technikräume sind mit einer klassischen Ausschaltung und die Treppenhäuser mit einer dauerhaft eingeschalteten
Beleuchtung ausgestattet. Bei den LED-Leuchten sind warmweiße Leuchten zu verwenden. Durch warmweißes LEDLicht wird der Insektenbestand geschont und dadurch indirekt auch Fledermäuse.
Schutzgut Pflanzen und biologische Vielfalt
Gemäß der Baumschutzsatzung der Stadt Aachen ist bei Fällung und / oder Veränderungen (Stamm- und Kronenbereich)
ein vorgegebener Ersatz als Ersatzpflanzung zu leisten. Innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 971 wären nach
derzeitigem Planungsstand ca. 66 Ersatzbäume zu pflanzen.
Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - sieht der aktuelle
freiraumplanerische Entwurf die Neupflanzung von 20 standortgeeigneten Bäumen vor. Für die nicht innerhalb des
Geltungsbereiches des Bebauungsplanes nachweisbaren Ersatzpflanzungen ist ein monetärer Ausgleich zu leisten.
Außerhalb des Plangebietes, aber in unmittelbarer Nähe des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 971, sind
nach derzeitigem Planungsstand ca. 18 Ersatzbäume zu pflanzen.
Für die zwei außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes zu rodenden Bäume, die unter die
Baumschutzsatzung der Stadt Aachen fallen, sind 2 Ersatzbäume zu pflanzen.
Innerhalb der Gesamtliegenschaft der Universitätsklinik kann für den Biotopverlust von 2.865 Wertpunkten kein Ersatz
geschaffen werden. Es werden externe Kompensationsmaßnahmen erforderlich. Die Ersatzmaßnahmen werden im
Durchführungsvertrag gesichert.
1.2.3. Schutzgut Boden
Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben
Bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes ist die Stadt Aachen verpflichtet, gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 und Nr. 7 Baugesetzbuch (BauGB) die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der
Wohn- und Arbeitsbevölkerung sowie die Belange des Bodens zu berücksichtigen. Das Bundesbodenschutzgesetz
(BBodSchG) ist bei der Aufstellung von Bebauungsplänen zu berücksichtigen.
Schutzwürdige Böden
Im „Leitfaden Boden - Aachener Leitfaden zur Bewertung von Eingriffen in das Schutzgut Boden“ befinden sich zu den
Flächen des Plangebietes in den Bodenfunktionskarten keine Einträge.
Im Bereich des Plangebietes stehen ursprünglich typische Parabraunerde- oder Pseudogley-Parabraunerde-Böden an,
die aufgrund hoher natürlicher Fruchtbarkeit und guter Puffer- und Regelungseigenschaften vom Geologischen Dienst
NW als sehr schutzwürdig bewertet (Kategorie swff 2) werden.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde im Hinblick auf die zukünftige Realisierung des Parkhauses ein
geotechnischer Bericht erstellt (vgl. Ing. Büro Kramm Ingenieure GmbH & Co. KG 2016). Die geplante Baufläche liegt im
natürlichen Westhang des Dorbachtals. Durch die vorhandenen Stellplatzflächen für das Studierendenwerk wurden nur
geringfügige anthropogene Veränderungen innerhalb der generellen Geländeform durchgeführt. Gemäß
Baugrundgutachten befindet sich im Plangebiet großflächig in sehr unterschiedlichen Tiefen zwischen 2,1 m und 6,7 m
Lößlehm. Lößlehm ist an seiner Oberseite sehr wasser-, frost- und erosionsempfindlich.
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Gemäß dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 592, VIII Änderung kann die Versiegelung bis zu 60 % betragen (GRZ
von 0,4, einschließlich einer zulässigen Überschreitung). Insgesamt können so 3.630 m² versiegelt werden. Tatsächlich
sind 6.864 m² des Plangebietes durch die Stellplatzanlage des Studierendenwerkes mit dessen Zufahrt, Nebenanlagen
und öffentlichen Verkehrsflächen versiegelt.
Trotz der Versiegelung erfüllen die unversiegelten Teile der Böden des Plangebietes natürliche Bodenfunktionen wie
Habitatfunktionen für Pflanzen und Tiere sowie Versickerungs-, Filter- und Pufferfunktionen.
Altlastverdachtsflächen
Es liegen im Altlastenverdachtsflächenkataster der Stadt Aachen keine Eintragungen über altlastverdächtige Flächen
und / oder eine schädliche Bodenveränderung vor.
Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Schutzwürdige Böden
Der Versiegelungsgrad innerhalb des Plangebietes kann bis zu 80 % betragen (GRZ 0,8). Eine Überschreitung der GRZ
ist im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - nicht zulässig. Mit der
Umsetzung der Planung können bis zu 8.733 m² versiegelt werden, das sind ca. 1.869 m² mehr als im Bestand. Durch die
Erhöhung des Versiegelungsgrades reduzieren sich die natürlichen Bodenfunktionen wie Habitatfunktionen für Pflanzen
und Tiere sowie Versickerungs-, Filter- und Pufferfunktionen.
Das Baugrundgutachten weist auf die Empfindlichkeit von freigelegten, sandig-mergeligen Bodenschichten gegenüber
Regen und Nutzungen hin. Baugrube, Baufeld und Baustraßen sind entsprechend während der Baumaßnahme zu
schützen. Vor Beginn der Baumaßnahme sind eine befestigte Baustraße und Nebenflächen herzustellen.
Bodenverbessernde Maßnahmen sind nur im Bereich von Verkehrsflächen notwendig.
Detaillierte Regelungen zur Berücksichtigung der Bodenbelange in der Bauphase werden im Durchführungsvertrag
vereinbart.
Fazit Boden: Im Plangebiet kann die Versiegelung um 1.869 m² zunehmen. Nach dem derzeitigem Stand der Planung
können auf einer Fläche von 3.683 m² Böden ohne Versiegelung im Plangebiet erhalten bleiben. Die Auswirkungen auf
das Schutzgut Boden werden insgesamt als mittel eingeschätzt, da der durch das Vorhaben bedingte temporäre oder
dauerhafte Verlust bzw. der Funktionsverlust vergleichsweise kleinflächig ist. Mit einer möglichen Inanspruchnahme der
Flächen westlich des Steinbergweges wäre ein weitaus größerer Eingriff in das Thema schutzwürdige Böden
vorgenommen worden.
1.2.4. Schutzgut Wasser
Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben
Nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB ist Wasser ein Schutzgut, ebenso sind nach § 1 Abs. 6 Nr. 8 BauGB Abwasser und
Trinkwasser Belange, die in der Bauleitplanung zu berücksichtigen sind. Maßgebend für die Bauleitplanung ist das
Landeswassergesetz, das Anforderungen an den Umgang mit Niederschlagswasser formuliert. Nach § 44 (2)
Landeswassergesetz NW ist Niederschlagswasser von neu erschlossenen Gebieten zu versickern, zu verrieseln oder
ortsnah in ein Oberflächengewässer einzuleiten. Da das Plangebiet nicht erstmalig bebaut wird, kommt dieser Paragraph
hier nicht in Betracht.
Grundwasserschutz
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde im Hinblick auf die zukünftige Realisierung des Parkhauses ein
geotechnischer Bericht durch das Ing. Büro Kramm Ingenieure GmbH & Co. KG erstellt (Geotechnischer Bericht über
Baugrund und Gründung, Neubau eines Parkhauses an der Kullenhofstraße Ecke Pariser Ring in Aachen, Stand
17.10.2016). Grundwasser wurde bis in gründungsrelevante Tiefen nicht erbohrt. Der Grundwasserspiegel unter dem
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Untersuchungsgebiet kann in der Tiefenlage der angrenzenden Talsohle von Dorbach und Wildbach auf rund +185 m,
also 20 m unter Flur, angenommen werden.
Schutz der Oberflächengewässer
Im Plangebiet selbst befinden sich keine natürlichen Oberflächengewässer. Östlich des Plangebietes verläuft der Dorbach
durch eine mit Gehölzen bestandene Grünfläche. Der Dorbach liegt in etwa 50 m Entfernung vom Plangebiet.
Entwässerung
Das Plangebiet entwässert das Niederschlagswasser zurzeit über eine Sammelleitung in den Dorbach. An die
Sammelleitung sind auch das bestehende Verwaltungsgebäude sowie das Schwesternwohnheim der Universitätsklinik
Aachen angeschlossen.
Im Bestand wird das Niederschlagswasser aufgrund der vorhandenen Stellplätze über die bestehende
Regenwasserkanalisation der Universität RWTH Aachen und über einen Lamellenklärer bis in den Dorbach entwässert.
Das belastete Niederschlagswasser wird über den Lamellenklärer an der Einleitungsstelle 923 bzw. Punkt 03263016
Kullen in den Dorbach eingeleitet. Durch die Fest-Flüssig-Trennung vom Lamellenabscheider werden Schmutzpartikel
vom Niederschlagswasser abgeschieden. Das Plangebiet liegt im Einzugsgebiet der Abwasserreinigungsanlage Soers.
Hochwasser
Aufgrund der Tatsache, dass das HRB Klinikum im jetzigen Zustand bereits vollständig ausgelastet ist, um den
Hochwasserschutz zu gewährleisten, ist daher eine Rückhaltung vor Einleitung in das Gewässer für das geplante
Vorhaben der beiden Plangebiete (B-Plan Nr. 971 und B-Plan Nr. 977) so zu dimensionieren, dass die
Hochwassersituation beim maßgeblichen Lastfall HQ 100 nicht verschärft wird.
Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Grundwasserschutz
Da der Grundwasserspiegel einen Flurabstand von mindestens 20 m aufweist, sind diesbezüglich keine Auswirkungen zu
erwarten (vgl. Kramm Ingenieure GmbH & Co. KG). Weitere Maßnahmen sind nicht notwendig.
Schutz der Oberflächengewässer
Östlich des Plangebietes verläuft in rund 50 m Entfernung der Dorbach. Durch die Realisierung des Parkhauses muss der
bisherige Lamellenklärer demontiert werden, wodurch der Bau eines neuen Lamellenklärers notwendig wird, um das
anfallende Niederschlagswasser, so wie im Bestand, in den Dorbach über einen Lamellenklärer einleiten zu können.
Entwässerung
Durch die Verwirklichung der beabsichtigten Planung des Parkhauses und des benachbarten Bebauungsplanes Nr. 977
mit dem geplanten Verfügungsgebäude zur klinischen Nutzung entsteht ein Zuwachs an Flächenversiegelung. Das
Konzept zur Ableitung des Niederschlagwassers sieht die Einleitung des belasteten Niederschlagwassers in den östlich
des Plangebietes verlaufenden Dorbach vor. Die Einleitung in den Dorbach erfolgt über einen neu errichteten
Lamellenklärer. Nach Prüfung der Einleitungsmenge im Hinblick auf den Hochwasserschutz ist keine Rückhaltung
innerhalb des Plangebietes erforderlich. Das Schmutzwasser des Gebäudes kann an den bestehenden Schacht
03265033 bzw. Kanal DN 300 unter Beachtung der Kanalschutzsatzung der Stadt Aachen im nordöstlichen Bereich der
bisherigen Erschließungsstraße der Stellplatzfläche des Studierendenwerkes angeschlossen werden.
Das Entwässerungskonzept ist mit dem Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, Abteilung Koordinierung
Abwasser, der STAWAG und dem Wasserverband Eifel Rur (WVER) abgestimmt.
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 971
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Hochwasser
Das HRB Klinikum wird seitens des Betreibers STAWAG auf Grundlage des DIN 19700-Nachweises (Bericht vom Mai
2016) umgebaut. Diese Umbau-/ Ertüchtigungsarbeiten werden voraussichtlich im ersten Halbjahr 2018 abgeschlossen
sein. Wenn die aus dem DIN 19700-Nachweis resultierenden Umbau- und Ertüchtigungsarbeiten für das HRB Klinikum
umgesetzt sind, und die Fertigstellung des Parkhauses im Plangebiet 971 nach dem ersten Halbjahr 2018 fertig sein wird,
verfügt das HRB Klinikum über zusätzliche hydrologische Reserven, sodass dann eine Rückhaltung für das geplante
Vorhaben nicht erforderlich wird. Dies zeigen die Berechnungen für den ertüchtigten Zustand des HRBs Klinikum.
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
Grundwasserschutz
Weitere Maßnahmen sind nicht erforderlich.
Schutz der Oberflächengewässer
Bei der Durchführung einer ordnungsgemäßen Entwässerung werden keine Maßnahmen zur Vermeidung und zum
Ausgleich nachteiliger Auswirkungen erforderlich.
Entwässerung
Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass die Entwässerungsleitungen möglichst nicht überbaut und durch geeignete
Revisionsmöglichkeiten zugänglich sind. Des Weiteren ist ein notwendiges Entwässerungsgesuch für die jeweiligen
Plangebiete zu erstellen. Der Bau einer neuen Abwasserbehandlungsanlage (Lamellenklärer) erfordert ein
wasserschutzrechtliches Genehmigungsverfahren nach § 8 WHG, welches bei der Unteren Wasserbehörde zu stellen ist.
Für den Bau und Betrieb des Lamellenklärers (Abwasserbehandlungsanlage) ist ein Antrag nach § 57 LWG bei der
Unteren Wasserbehörde zu stellen. Zusätzlich ist eine Änderungsanzeige der jetzigen gültigen Erlaubnis- und
Genehmigungsanträge bei der Stadt Aachen einzureichen. Auch ist die Einholung einer schriftlichen
Fertigstellungsanzeige seitens der STAWAG erforderlich, dass die Umbau- und Ertüchtigungsarbeiten für das HRB
Klinikum umgesetzt sind.
1.2.5. Schutzgüter Luft und Klima/Energie
Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben
Um der rechtlichen Vorgabe zur Sicherstellung gesunder Wohnverhältnisse im Planverfahren Rechnung zu tragen, sind
u.a. die Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG), der 39. Verordnung zur Durchführung des
Bundesimmissionsschutzgesetzes (39. BImSchV), die Richtwerte der TA-Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der
Luft) sowie die Zielwerte des LAI (Bund / Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz) zu beachten. Für das
Klimagutachten wurden das Klimawandelanpassungskonzept der Stadt Aachen aus dem Jahr 2013 sowie die VDPRichtlinie 3787, Blatt 5, Lokale Kaltluft berücksichtigt.
Stadtklima und Kaltluft
In einem Gutachten zum Bauvorhaben wurden die stadtklimatischen Auswirkungen der Uniklinik Erweiterung, in diesem
Fall die Realisierung eines Parkhauses für die Uniklinik Aachen, großräumig untersucht. Das Untersuchungsgebiet wird
im Süden durch die Vaalser Straße, Westen durch den Steinbergweg, im Norden durch das bestehende Uniklinikgebäude
und im Osten durch den Pariser Ring bis Kreisverkehr Kullenhofstraße begrenzt. Das Untersuchungsgebiet des
Gutachtens umfasst dabei die Geltungsbereiche des Bebauungsplanes Nr. 1000 - Erweiterung Uniklinik -, des
Bebauungsplanes Nr. 977 Kullenhofstraße / Neuenhofer Weg und des Bebauungsplanes Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik sowie das nähere Umfeld der Uniklinik Aachen. Das Gutachten untersuchte dabei den Ist-Zustand, den baurechtlichen
Ist-Zustand und den Planungszustand.
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Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 29.08.2017
Im Bestand strömt aus dem Dorbachtal südlich des Untersuchungsgebietes am frühen Abend (3h nach
Sonnenuntergang) Kaltluft, dem natürlichen Gefälle folgend, talabwärts auf das Plangebiet zu und bildet entlang der
Talachse einen schmalen Bereich deutlicher Abkühlung aus, der sich im Untersuchungsgebiet eher flächig ausbildet und
dessen Abkühlungsintensität sich im weiteren Talverlauf nordwestlich zum Wildbachtal bei Seffent hin weiter verstärkt. Im
oberen Dorbachtal bildet sich wegen der Talform und des starken Gefälles am Aachener Wald aus der Kaltluft ein
deutlicher Kaltluftstrom mit relativ großem Kaltluftvolumenstrom aus. Der Hauptstrom der Kaltluft teilt sich südlich der
Vaalser Straße auf, wobei ein erheblicher Teil der Kaltluft über die sehr flache östliche Talwasserscheide in ein Nebental
des Johannistals übertritt und sich dort in Richtung Aachener Innenstadt bewegt. Verursacht ist dies vermutlich durch
Abbildung 3: Auszug Klimaanpassungskonzept Stadt Aachen 2014,
[Quelle: Stadt Aachen]
Rückstau sowohl wegen nachlassendem Tallängsgefälle, wegen der Bebauung im Umfeld der Vaalser Straße und auch
wegen des relativ dichten Baumbewuchses am Westfriedhof.
Im weiteren Talverlauf des Dorbachtals kommt es nahe des Plangebietes zu einer weiteren Aufteilung der Kaltluft, weil ein
erheblicher Teil der immer noch großen Kaltluftmengen nicht vom unmittelbar östlich neben dem Hauptgebäude des
Uniklinikums künstlich angelegten relativ schmalen Talprofil gefasst werden kann und dann teils westlich über den
derzeitigen Parkplatz und teils östlich entlang des in einer Talmulde geführten Pariser Rings abströmt.
Lufthygiene
Im Bestand ist durch die durchschnittlichen täglichen Verkehre auf der Kullenhofstraße sowie durch die bestehende
Nutzung der Stellplatzfläche für das Studierendenwerk mit einer sehr geringen Anzahl an Fahrzeugbewegungen von
keiner erheblichen lufthygienischen Belastung innerhalb des Plangebietes auszugehen.
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Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Stadtklima und Kaltluft
Mit der Inanspruchnahme der Flächen östlich der bestehenden Wohnheime für Personal der Uniklinik und für Studierende
entsteht im Bereich des Kaltluftstromes eine Einschränkung des Kaltluftabflusses. Der bestehende Querschnitt zum
Dorbachtal wird eingeengt. Das bisherige Planungsrecht des Bebauungsplanes Nr. 592, VIII Änderung schränkt diesen
Querschnitt bereits heute ein. Bei der Standortwahl des Parkhauses wurde zudem darauf geachtet, dass das Parkhaus
auf keinen Fall weiter in Richtung Dorbachtal verschoben wird, um den vorgesehenen Restquerschnitt unbedingt zu
erhalten. In der Folge der Einengung des Dorbachtals verändert sich der Kaltluftabfluss im Untersuchungsgebiet. Nach
Ergebnissen des Gutachtens kommt es östlich und nördlich des Plangebietes zu Zunahmen des Kaltluftabflusses in
Richtung Aachener Innenstadt und westlich und teils südlich kommt es zu Abnahmen des Kaltluftvolumenstroms in
Richtung Uniklinik / Rabental. Das von der Reduzierung des Kaltluftabflusses betroffene Gebiet reicht nur wenig
talabwärts des Uniklinikgeländes. Die Auswirkungen werden jedoch als nicht erheblich eingestuft.
Durch die Umlenkung des Kaltluftvolumenstromes vor dem Parkhaus in Richtung Pariser Ring, besteht ein erhöhtes
Aufnahmepotential von Verkehrsemissionen. Nach den Ergebnissen des Klimagutachtens ist dieses Potential unterhalb
der Nachweisgrenze des Klimamodells. Die Auswirkungen können als nicht erheblich festgehalten werden.
Die deutlichsten klimatologischen Auswirkungen werden, bedingt durch das Bauvorhaben zur Erweiterung der Uniklinik
Aachen, im näheren Umfeld des Plangebietes durch die zusätzliche Versiegelung nachgewiesen. Dies betrifft vor allem
die Flächen (Vorplatz, Parkplatz P2) nördlich der Kullenhofstraße sowie die Flächen westlich des Steinbergweges. In der
Folge entsteht ein verringertes Abkühlungspotential für den Nahbereich der Uniklinik Aachen. Diese Auswirkungen sind
jedoch bereits in geringen Abständen von der Bebauung nicht mehr relevant, da diese als nicht erheblich eingestuft
worden sind.
Lufthygiene
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde im Hinblick auf die auftretenden NO2-Emissionen durch die kurzzeitige
Befüllung / Entleerung des Parkhauses eine Stellungnahme durch den TÜV Rheinland erstellt (Stellungnahme bezüglich
der NO2 Kurzzeitemissionen, die bei Vollbelegung der geplanten Garage des Klinikums Aachen entstehen, Stand
05.Juli.2017). In der Stellungnahme wird ein Befüllungs- und Entleerungsszenario angenommen, in dem davon
ausgegangen wird, dass das Parkhaus innerhalb einer Stunde vollkommen befüllt und in einer Stunde komplett entleert
wird. Jedes Parkdeck wird in diesen Stunden mit 150 an- bzw.- abfahrenden PKW belegt. Bei 8 Parkdecks resultieren
daher 1.200 einfahrende bzw. abfahrende PKW.
Beim Befüllen des Parkhauses werden durchweg warm gefahrene PKW berücksichtigt, beim Entleeren gehen die
Emissionsfaktoren für den Kaltstart mit die Berechnung ein. Auch wurde die Neigung der Spindeln in den Berechnungen
berücksichtigt. Mit einer Emissionsberechnung basierend auf den im Handbuch Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs
(HBEFA) festgelegten Emissionsfaktoren für die durchgeführten Szenarien und auf Grund der Annahme, dass in der
Garage ein Luftwechsel mit einer Luftwechselrate von mindestens 12 stattfindet, werden die Auswirkungen die
Realisierung des Vorhabens untersucht.
Unter den genannten Bedingungen konnte gezeigt werden, dass die in der 39. BImSchV verankerten Kurzzeitwerte für
NO2 selbst dann eingehalten sind, wenn die Garage innerhalb einer Stunde vollständig befüllt und während einer Stunde
vollständig entleert wird. Da diese Szenarien in der Realität so nicht vorkommen, liegen die Emissionen für das Parkhaus
immer unterhalb der im Umfeld zulässigen Immissionen. Da von der Quelle bis zu den Immissionsorten noch eine weitere
Verdünnung stattfindet, liegt die Zusatzbelastung durch das Parkhaus auf für die ungünstigste Stunde sicher unter dem
zulässigen Grenzwert.
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 971
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Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 29.08.2017
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
Stadtklima und Kaltluft
Mit dem Standortwahl und der Hochbauplanung des Parkhauses wurde der Forderung Rechnung getragen, dass der
Strömungsquerschnitt der Kaltluft östlich des zu errichtenden Parkhauses möglichst großzügig zu dimensionieren ist und
den im jetzigen Planzustand vorgesehenen Restquerschnitt unbedingt erhält. Dazu soll das Parkhaus auf keinen Fall
weiter nach Osten und Süden verschoben werden.
Gleichzeitig ist die Umgebung des Parkhauses zu entsiegeln und stark, aber ohne größere Strömungshindernisse zu
begrünen, bei niedrigen Gebäuden (mit einer Höhe unter der aktuellen Kaltluftmächtigkeit von ca. 20 m) wird, soweit nicht
schon geplant, eine Dachbegrünung empfohlen.
Des Weiteren ist der Eingangsbereich bzw. der Aufenthaltsbereich vor der Uniklinik den besonderen Anforderungen an
ein Krankenhausumfeld so zu erhalten, dass ausreichende Belüftung bzw. Abkühlung vor allem bei Hitzeereignissen
ermöglicht wird. Baumpflanzungen sind beispielsweise eine Möglichkeit, die zur Belüftung und Abkühlung beitragen.
Lufthygiene
Keine Maßnahmen erforderlich.
1.2.6. Schutzgut Landschaft (Landschafts-, Orts-, Stadtbild)
Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben
Themenfelder des Schutzgutes Landschaft sind die Eigenart, Vielfalt und Schönheit der Landschaft, Landschaftsbild,
Landschaftszerschneidung, Zersiedelung, naturnahe Landschaftsräume.
Das westliche Umfeld des Plangebietes wird dominiert durch unterschiedliche, teils mehrgeschossige Wohngebäude
(Studentenwohnheim, Schwesternwohnheim). Im Plangebiet selbst ist der Stellplatz des Studierendenwerkes als
versiegelte Fläche vorzufinden, welcher im Rahmen des Schutzgutes Landschaft / Ortsbild eine untergeordnete Rolle
einnimmt. Die nördlich des Stellplatzes gelegene private und öffentliche Grünfläche sowie die südlich des Stellplatzes
gelegene private Grünfläche bilden zusammen mit dem östlich anschließenden Dorbachtal ein ausgeprägtes, parkartiges
Grünflächensystem. Dieses setzt sich vom Aachener Wald im Süden entlang des Dorbachs nach Norden hin bis zum
Rabental / Campus Melaten sowie mit dem Westfriedhof nach Osten jenseits des Pariser Ringes fort. In seiner
Gesamtheit stellt diese Achse einen Grünzug des städtischen Freiflächenkonzeptes der Stadt Aachen dar.
Das Plangebiet ist in seinen Grünflächen mit Gehölzen strukturiert und bildet eine parkartige Grünfläche, die im Bestand
durch den Stellplatz des Studierendenwerkes zerschnitten ist. Die öffentliche Grünfläche im Norden des Plangebietes
schirmt die übrigen Flächen des Plangebietes zur Kullenhofstraße hin ab. Der Fußweg innerhalb dieser öffentlichen
Grünfläche stellt eine Verbindung in das oben genannte Grünflächensystem dar und die Fläche selbst wird gelegentlich
als Aufenthaltsort im Freien genutzt.
Lichtimmissionen und liegen innerhalb des Plangebietes durch die Lichtquellen des Stellplatzes des Studierendenwerkes
sowie durch deren Zufahrt vor und durch die Lichtquellen an der öffentlichen Verkehrsfläche.
Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Mit der Errichtung des Vorhabens auf der heute als versiegelte mit Baumreihen erlebbaren Stellplatzfläche verändert sich
das künftig wahrnehmbare Ortsbild- und Landschaftsbild deutlich. Der Blick in Richtung Dorbach wird durch das
Vorhaben und sein Volumen stark beeinträchtigt. Das mehrgeschossige Gebäude wird von dem benachbarten Umfeld als
eine neue bauliche Stadtkante erfahren, bei der die Qualität zum einen über eine ansprechende Fassadengestaltung
erzielt werden soll und zum anderen eine landschaftsverträgliche Einbindung in den angrenzenden Landschaftsbereich
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des Dorbachtals angestrebt wird. Der Erhalt und die Neuanlage von Vegetationsflächen, d.h. Einzelbäumen im Wechsel
mit offenen Wiesenflächen im unmittelbaren Umfeld zum Parkhaus ermöglicht eine verträgliche Einbindung. Die geplante
Baumreihe entlang der westlichen Parkhausfassade übernimmt gliedernde Funktion gegenüber den nach Westen
angrenzenden vorhandenen Stellplatzflächen und vorhandenen Gebäuden.
Die Zufahrt zum geplanten Parkhaus, die Fußwegeverbindung zur Kullenhofstraße und das Parkhaus selbst werden
beleuchtet und verursachen damit Lichtemissionen auf die Umgebung des Plangebietes. Eine Lichtverschmutzung durch
Abstrahlung der Lichtquellen in das Dorbachtal wird vermieden. Eine Lichtverschmutzung durch ein Abstrahlen der
Lichtquellen ins Dorbachtal und damit einhergehende nachteilige Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft sind nicht
zu erwarten.
Bei der Planung und Realisierung der geplanten Anlage werden die Vorgaben des Licht-Immissions-Erlasses NRW
berücksichtigt.
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
Nach derzeitigem Stand der Planung werden warmweiße LED-Leuchten (Lichtfarbe von 2.700 Kelvin) für die Beleuchtung
verwendet, welche über Präsenzmelder in den Parketagen gesteuert werden. Die Schaltung erfolgt separiert nach Ostund Westseite des Parkhauses. Die Außenbeleuchtung umlaufend zum Parkhaus und für die Mastbeleuchtung auf dem
Dachgeschoss erfolgt über eine tageslichtabhängige Steuerung durch Dämmerungsschalter und Zeitschaltuhr. Die
Technikräume sind mit einer klassischen Ausschaltung und die Treppenhäuser mit einer dauerhaft eingeschalteten
Beleuchtung ausgestattet. Bei den LED-Leuchten sind warmweiße Leuchten zu verwenden.
1.2.7. Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben
Gemäß Denkmalschutzgesetz Nordrhein Westfalen sind Denkmäler zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und
wissenschaftlich zu erforschen.
Das Plangebiet liegt außerhalb des Denkmalbereiches Innenstadt sowie außerhalb einer archäologisch bedeutsamen
Landschaft. Innerhalb des Plangebiets sind keine Bau - und Bodendenkmäler bekannt. Im direkten Umfeld des
Plangebietes befinden sich zwei Gebäude(komplexe), die als Baudenkmäler in der Denkmalliste der Stadt Aachen
eingetragen sind. In rund 250 m Entfernung liegt der denkmalgeschützte Uniklinikkomplex mit dem unter Schutz
stehenden Ensemble aus Gebäuden, Grün- und Parkflächen. Südwestlich des Plangebietes ist die historische Hofanlage
„Großer Neuenhof“ gelegen, die aktuell als Kinder- und Jugendpsychiatrie genutzt wird. Südlich dahinter liegt der „kleine
Neuenhof“, der als Wohnnutzung genutzt wird.
Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Durch die Planung sind derzeit keine Ein- und Auswirkungen zu erwarten. Im Bebauungsplan wird ein Hinweis zum
Umgang mit möglichen Bodenfundstellen im Zuge von Bauarbeiten mit dem Hinweis des zu benachrichtigenden
Fachamtes aufgenommen werden. Durch die unter den Hinweisen erfassten Maßnahmen bei etwaigen Bodenfunden
werden erhebliche Beeinträchtigungen auf die Kultur und Sachgüter verhindert.
1.2.8. Wechselwirkungen der einzelnen Schutzgüter
Zwischen den einzelnen Schutzgütern bestehen vielseitige Wechselwirkungen. Die besondere Auseinandersetzung von
Wechselwirkungen ist nur dann erforderlich, wenn Sie bei Betrachtung der einzelnen Schutzgüter und Umweltaspekte von
entsprechender Bedeutung ist. Die im Kapitel Umweltbelange behandelte schutzgutbezogene Betrachtung der einzelnen
Umweltaspekte berücksichtigt bereits die möglichen Wechselwirkungen und die sich daraus ergebenden
Umweltauswirkungen. Von einer weitergehenden Betrachtung kann daher Abstand genommen werden.
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1.3. Grundlagen
Als Grundlage der Beschreibung der Umweltbelange dienen die gesetzlichen Vorgaben der §§ 2 und 2a BauGB
(Baugesetzbuch). Die Beschreibung der Umweltbelange wird vorsorglich in die Begründung zum Bebauungsplan
eingearbeitet. Zudem wurden die Angaben aus dem vom Fachbereich Umwelt der Stadt Aachen im Vorfeld
zusammengestellten Anforderungsprofile berücksichtigt. Bei der Bearbeitung wurde zudem das gesamtstädtische
Klimagutachten Aachen mit herangezogen. Im Rahmen der Bearbeitung wurden außerdem folgende Fachgutachten
erstellt, deren Ergebnisse im Bericht zu den Umweltbelangen mit berücksichtigt wurden:
Verkehrsgutachten für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 971 zur Errichtung eines Parkhauses an der
Universitätsklinik Aachen, BSV Büro für Stadt- und Verkehrsplanung Dr.- Ing. Reinhold Baier GmbH, Stand Juni
2017
Verkehrsgutachten für die Kullenhofstraße im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 1000 S, BSV Büro für Stadtund Verkehrsplanung Dr.- Ing. Reinhold Baier GmbH, Stand Juni 2017
Prognose zum Schallimmissionsschutz „Neubau Parkhaus, Kullenhofstraße - Ecke Pariser Ring“, BFT Cognos
GmbH, Stand 04.07.2017
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik -,
Stadt Aachen, Stadtbezirk Laurensberg, Büro FSWLA Landschaftsarchitektur GmbH, Stand 18.08.2017
Stellungnahme bezüglich der NO2 Kurzzeitemissionen, die bei Vollbelegung der geplanten Garage des
Klinikums Aachen entstehen, TÜV Rheinland Energy GmbH, Stand 05.07.2017
Geotechnischer Bericht vom 17.10.2016 über Baugrund und Gründung für Neubau eines Parkhauses an der
Kullenhofstraße Ecke Pariser Ring, Kramm Ingenieure GmbH & Co. KG, Stand 17.10.2016
Stadtklimatisches Kurzgutachten „B-Plan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik, B-Plan Nr. 977 -Kullenhofstraße /
Neuenhofer Weg, B-Plan Nr. 1000 - Erweiterung Uniklinik: Modellrechnungen mit dem Kaltluftabflussmodell
KLAM_21, Geographie RWTH Aachen University, Lehrstuhl- und Forschungsgebiet Physische Geographie und
Klimatologie, Stand März 2017
Fachbeitrag Artenschutzprüfung für den B-Plan 971 „Parkhaus Uniklinik“ und den B-Plan 1000 „Erweiterung
Uniklinik“, Büro pro terra Büro für Vegetationskunde, Tier- & Landschaftsökologie, Februar 2017
1.4. Monitoring
Nachteilige erhebliche Umweltauswirkungen, die unvorhergesehen erst nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes bekannt
werden und die deshalb nicht Gegenstand der Umweltprüfung und der Abwägung sein konnten, können, da die Stadt
Aachen derzeit kein umfassendes Umweltüberwachungs- und Beobachtungssystem betreibt, nicht permanent überwacht
und erfasst werden. Die Stadt Aachen ist in diesem Zusammenhang auf Informationen der Fachbehörden bzw. der
Bürger über nachteilige Umweltauswirkungen angewiesen.
1.5. Zusammenfassung
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde eine Umweltprüfung durchgeführt.
In einem Verkehrsgutachten wurde nachgewiesen, dass sowohl der Kreisverkehr auf der Kullenhofstraße als auch die
Abfertigungsanlagen des Parkhauses leistungsfähig sind, um die Verkehrsaufkommen verträglich abzuwickeln und um
einen möglichen aufkommenden Rückstau in den Kreisverkehr auf der Kullenhofstraße zu verhindern.
Von großer Bedeutung im Bebauungsplanverfahren ist die Betrachtung der Lärmauswirkungen durch das Vorhaben, da
durch das Parkhaus Lärmbelastungen ausgelöst werden. Die maßgebenden Grenzwerte werden durch die Realisierung
des Vorhabens eingehalten, wenn Süd-, West-, und Teile der Nordfassade des Parkhauses mit einem Schalldämmmaß
von 20 dB(A) versehen werden. Zu diesem Ergebnis kommt das Schallschutzgutachten.
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Der landschaftspflegerische Fachbeitrag kommt zu dem Ergebnis, dass insgesamt 60 Bäume im Zuge der Realisierung
des Vorhabens nicht erhalten bleiben können. 32 Bäume fallen davon unter die Baumschutzsatzung der Stadt Aachen.
Ein Erhalt der 32 erfassten satzungsgeschützten Bäume ist nicht möglich, da die Baumstandorte für die Errichtung des
Parkhauses sowie deren Zufahrt in Anspruch genommen werden. Innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 971 wären
nach derzeitigem Planungsstand ca. 66 Ersatzbäume zu pflanzen. Der aktuelle freiraumplanerische Entwurf sieht
innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - die Neupflanzung von 20
standortgeeigneten Bäumen vor. Für die nicht innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes nachweisbaren
Ersatzpflanzungen ist ein monetärer Ausgleich zu leisten.
Außerhalb des Bebauungsplangebietes sind baustellenbedingt aber auch baubedingt 2 weitere satzungsgeschützte
Bäume zu roden, für die 4 Ersatzbäume zu pflanzen sind. Außerhalb des Plangebietes, aber in unmittelbarer Nähe des
Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 971, sind nach derzeitigem Planungsstand ca. 18 Ersatzbäume zu
pflanzen.
Das Ergebnis der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung zeigt, dass die Planung einen Flächenwert von 1.573
Biotoppunkten aufweist. Durch die Planung wird ein Biotoppunktedefizit von 2.865 Wertpunkten ausgelöst. Innerhalb der
Gesamtliegenschaft der Universitätsklinik kann für den Biotopverlust von 2.865 Wertpunkten kein Ersatz geschaffen
werden. Es werden externe Kompensationsmaßnahmen erforderlich. Die Ersatzmaßnahmen werden im
Durchführungsvertrag gesichert.
Im Plangebiet kann die Versiegelung um 1.869 m² zunehmen. Nach dem derzeitigem Stand der Planung können auf einer
Fläche von 3.683 m² Böden ohne Versiegelung im Plangebiet erhalten bleiben. Die Auswirkungen auf das Schutzgut
Boden werden insgesamt als mittel eingeschätzt, da der durch das Vorhaben bedingte temporäre oder dauerhafte Verlust
bzw. der Funktionsverlust vergleichsweise kleinflächig ist.
Das HRB Klinikum wird seitens des Betreibers STAWAG auf Grundlage des DIN 19700-Nachweises (Bericht vom Mai
2016) umgebaut. Diese Umbau-/ Ertüchtigungsarbeiten werden voraussichtlich im ersten Halbjahr 2018 abgeschlossen
sein.
Wenn die aus dem DIN 19700-Nachweis resultierenden Umbau- und Ertüchtigungsarbeiten für das HRB Klinikum
umgesetzt sind, und die Fertigstellung des Parkhauses im Plangebiet 971 nach dem ersten Halbjahr 2018 fertig sein wird,
verfügt das HRB Klinikum über zusätzliche hydrologische Reserven, sodass dann eine Rückhaltung für das geplante
Vorhaben nicht erforderlich wird. Dies zeigen die Berechnungen für den ertüchtigten Zustand des HRBs Klinikum.
Das Klimagutachten kommt zu dem Ergebnis, dass mit der Inanspruchnahme der Flächen östlich der bestehenden
Wohnheime für Personal der Uniklinik und für Studierende im Bereich des Kaltluftstromes eine Einschränkung des
Kaltluftabflusses entsteht. Der bestehende Querschnitt zum Dorbachtal wird eingeengt. Das bisherige Planungsrecht des
Bebauungsplanes Nr. 592, VIII Änderung schränkt diesen Querschnitt bereits heute ein. In der Folge der Einengung des
Dorbachtals verändert sich der Kaltluftabfluss im Untersuchungsgebiet. Nach Ergebnissen des Gutachtens kommt es
östlich und nördlich des Plangebietes zu Zunahmen des Kaltluftabflusses in Richtung Aachener Innenstadt und westlich
und teils südlich kommt es zu Abnahmen des Kaltluftvolumenstroms in Richtung Uniklinik / Rabental. Das von der
Reduzierung des Kaltluftabflusses betroffene Gebiet reicht nur wenig talabwärts des Uniklinikgeländes. Die Auswirkungen
werden jedoch als nicht erheblich eingestuft.
Durch die Umlenkung des Kaltluftvolumenstromes vor dem Parkhaus in Richtung Pariser Ring, besteht ein erhöhtes
Aufnahmepotential von Verkehrsemissionen. Nach den Ergebnissen des Klimagutachtens ist dieses Potential unterhalb
der Nachweisgrenze des Klimamodells. Die Auswirkungen können als nicht erheblich festgehalten werden.
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Die deutlichsten klimatologischen Auswirkungen werden, bedingt durch das Bauvorhaben zur Erweiterung der Uniklinik
Aachen, im näheren Umfeld des Plangebietes durch die zusätzliche Versiegelung nachgewiesen. Dies betrifft vor allem
die Flächen (Vorplatz, Parkplatz P2) nördlich der Kullenhofstraße sowie die Flächen westlich des Steinbergweges. In der
Folge entsteht ein verringertes Abkühlungspotential für den Nahbereich der Uniklinik Aachen. Diese Auswirkungen sind
jedoch bereits in geringen Abständen von der Bebauung nicht mehr relevant, da diese als nicht erheblich eingestuft
worden sind.
Im Zuge einer Stellungnahme zu den auftretenden NO2-Emissionen durch die kurzzeitige Befüllung / Entleerung des
Parkhauses wurde nachgewiesen, dass die im Parkhaus entstehenden NO2 Emissionen durch ein- und ausfahrende
Fahrzeuge kleiner sind, als in der TA Luft bzw. 39. BImSchV festgelegte Immissionskurzzeitwert für NO2.
Mit der Errichtung des Vorhabens auf der heute als versiegelte mit Baumreihen erlebbaren Stellplatzfläche verändert sich
das künftig wahrnehmbare Ortsbild- und Landschaftsbild deutlich. Durch die Realisierung des Vorhabens und vor allem
durch das Volumen des Baukörpers wird die Wahrnehmbarkeit des Dorbachtals aus Richtung Vaalserquartier stark
beeinträchtigt, obgleich das mehrgeschossige Gebäude von dem benachbarten Umfeld als eine neue bauliche Stadtkante
erfahren wird, bei der die Qualität zum einen über eine ansprechende Fassadengestaltung erzielt werden soll und zum
anderen eine landschaftsverträgliche Einbindung in den angrenzenden Landschaftsbereich des Dorbachtals angestrebt
wird. Der Erhalt und die Neuanlage von Vegetationsflächen, d.h. Einzelbäumen im Wechsel mit offenen Wiesenflächen im
unmittelbaren Umfeld zum Parkhaus ermöglicht eine verträgliche Einbindung.
Die Zufahrt zum Parkhaus, die Fußwegeverbindung in Richtung Kullenhofstraße und das Parkhaus selbst werden
beleuchtet und verursachen damit Lichtemissionen auf die Umgebung. Durch bestimmte Maßnahmen im Bereich der
Beleuchtung werden nachteilige Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (u.a. geschlossene Westfassade), Tier (u.a.
warmweiße LED-Lampen) und Landschaft (u.a. keine Abstrahlung von Lichtquellen in das Dorbachtal) verhindert.
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Landschaftspflegerischer Fachbeitrag / Grünordnungsplan (LFB/GOP)
zum
vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik Stadt Aachen, Stadtbezirk Laurensberg
Im Auftrag von:
Universitätsklinikum Aachen, AöR
Pauwelsstraße 30
52074 Aachen
Vertreten durch:
Ukafacilities GmbH
Schneebergweg 51
52074 Aachen
FSWLA Landschaftsarchitektur GmbH
Düsseldorf, 28.08.2017
1
FSWLA
16.043_1 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag/Grünordnungsplan LFB/GOP
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Nr. 971 – Parkhaus Uniklinik -, Stadt Aachen
Stand
Projekt:
28.08.2017
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag (LFB) /
Grünordnungsplan (GOP)
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 971
- Parkhaus Uniklinik -
Stadt Aachen,
Stadtbezirk Laurensberg
Projektleitung/ -bearbeitung:
FSWLA
Landschaftsarchitektur GmbH
Bergische Landstraße 606
40629 Düsseldorf
Tel.:
0211 - 29106-0
Fax.:
0211 - 29106-20
Prof. Thomas Fenner /
Landschaftsarchitekt AKNW
Klaus Steinhauer
Beirat / Landschaftsarchitekt AKNW
Gerlind Heckmann, Dipl.-Ing. (FH)
Landschaftsarchitektin AKNW
Barbara Bastian, Dipl.-Ing.
Landschaftsarchitektur
Lars Graebe, Dipl.-Ing. (FH) Landespflege
Hendrick Zimm, Student der Landespflege
Aufgestellt /
Bearbeitungsstand
Düsseldorf, den 28.08.2017
T:\Cad\2016\16043_1\03_SCHRIFTVERKEHR - TEXTE\05_TEXTE\LFB\16043_1_uka_bplan_971_lfb_textteil_stand_17_07_04_anpass_bplan_17_08_28.doc
2
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16.043_1 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag/Grünordnungsplan LFB/GOP
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Nr. 971 – Parkhaus Uniklinik -, Stadt Aachen
Stand
28.08.2017
INHALTSVERZEICHNIS
1
EINLEITUNG ................................................................................................................................................ 5
1.1
Planungsanlass und Lage des Plangebietes............................................................................... 5
1.1.1 Planungsanlass............................................................................................................................... 5
1.1.2 Lage des Plangebietes ................................................................................................................... 6
1.2
Raumordnerische und Planerische Vorgaben ............................................................................ 6
1.2.1 Regionalplan .................................................................................................................................. 6
1.2.2 Masterplan Aachen *2030 ............................................................................................................. 6
1.2.3 Flächennutzungsplan (FNP) .......................................................................................................... 7
1.2.4 Bebauungsplanung / Planungsrechtliche Bewertung ................................................................... 7
1.2.5 Landschaftsplan ............................................................................................................................. 7
1.2.6 Baumschutzsatzung ....................................................................................................................... 8
1.2.7 Sonstige Vorgaben ......................................................................................................................... 8
1.3
Rechtliche Grundlagen und Zielsetzung des Landschaftspflegerischen Fachbeitrages
(LFB) / Grünordnungsplanes (GOP) ............................................................................................. 8
1.3.1 Rechtliche Grundlagen - LFB/GOP................................................................................................ 8
1.3.2 Allgemeine Zielsetzung und Inhalte des Fachbeitrags .................................................................. 9
2
BESTANDSERFASSUNG UND - BEWERTUNG ........................................................................................... 10
2.1
Vorbemerkung .............................................................................................................................. 10
2.2
Biotopstruktur und Baumbestand im Untersuchungsraum .................................................... 11
2.2.1 Biotoptypen und Versiegelungsgrad ........................................................................................... 11
2.2.2 Baumbestand und Baumschutzsatzung ....................................................................................... 14
2.3
Belange des Artenschutzes......................................................................................................... 15
3
DARSTELLUNG UND BEWERTUNG DES EINGRIFFS ................................................................................. 18
3.1
Eingriffsbeschreibung und Bewertung der Entwurfsplanung ................................................. 18
3.2
Konfliktvermeidung / -verminderung ......................................................................................... 18
4
KOMPENSATIONSMAßNAHMEN .............................................................................................................. 20
4.1
Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung ............................................................................................ 20
4.2
Externer Ausgleich ....................................................................................................................... 23
4.3
Kosten des Ausgleichs ................................................................................................................ 23
5
GRÜNORDNERISCHE FESTSETZUNGEN ................................................................................................... 24
5.1
Vorschläge für grünordnerische Festsetzungsempfehlungen ................................................ 24
5.2
Hinweise ........................................................................................................................................ 24
5.3
Satzungen...................................................................................................................................... 25
6
LITERATURVERZEICHNIS/ABBILDUNGEN/TABELLEN/LISTE ABKÜRZUNGEN ....................................... 27
T:\Cad\2016\16043_1\03_SCHRIFTVERKEHR - TEXTE\05_TEXTE\LFB\16043_1_uka_bplan_971_lfb_textteil_stand_17_07_04_anpass_bplan_17_08_28.doc
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Stand
7
28.08.2017
ANHANG ................................................................................................................................................... 31
T:\Cad\2016\16043_1\03_SCHRIFTVERKEHR - TEXTE\05_TEXTE\LFB\16043_1_uka_bplan_971_lfb_textteil_stand_17_07_04_anpass_bplan_17_08_28.doc
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zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Nr. 971 – Parkhaus Uniklinik -, Stadt Aachen
Stand
1
1.1
1.1.1
28.08.2017
Einleitung
Planungsanlass und Lage des Plangebietes
Planungsanlass
Das Investitionsprogramm „Medizinisches Modernisierungsprogramms“ (MedMoP) des Landes NRW
ermöglicht der Uniklinik RWTH Aachen (UKA) für einen zukunftsweisenden Klinikbetrieb wichtige Erweiterungsbauten wie die Errichtung neuer OP-Räume zu planen und umzusetzen.
Im Vorfeld der Realisierung, d.h. im Rahmen der Baufeldfreimachung werden umfangreiche Anpassungen der bestehenden Außen- und Verkehrsanlagen, sowie der technischen Infrastruktur im näheren und
weiteren Umfeld der geplanten Neubaumaßnahmen erforderlich.
Errichtung – Neubau Parkhaus Uniklinik („Parkhaus Süd“)
Eine der notwendigen vorgezogenen Anpassungsmaßnahmen stellt der geplante Neubau des so genannten Parkhaues Süd“ dar.
Durch die geplanten Erweiterungsbauten der Uniklinik, hier insbesondere bedingt durch den Neubau von
Operationssälen südlich des Klinikhauptgebäudes und künftigen weiteren Klinikeinrichtung entlang der
Kullenhofstraße gehen mittel- und langfristig die heute vorhandenen Parkplatzflächen für Besucher, Patienten sowie für Beschäftigte aus dem Klinik-, Verwaltungs- und Forschungsbereich des Klinikums verloren. Mit dem zeitlich vorgezogenem Neubau des Parkhauses südöstlich der Kullenhofstraße soll ein
durch die Klinikneubauten verursachtes Defizit an Parkplätzen weitgehend kompensiert werden.
Im Endausbau der Klinikerweiterung müssen Ersatzstellplätze für die vorhandene Stellplatzanlage vor
dem Hauptgebäude (P1 und P2, für die Stellplätze des Studierendenwerkes wie auch für die so genannte
„wilden“ Parker entlang des Steinbergwegs und Schneebergwegs geschaffen werden. Insgesamt handelt
es sich um ca. 2.514 Stellplätze.
Während der Bauzeit des 1. BA – Neubau der unterirdischen OP-Einrichtungen und des neuen Haupteinganges fallen vor dem Klinikum ca. 1.040 Stellplätze weg, da ein Teil der Stellplatzanlage P1 und P2
in den ersten Bauabschnitten erhalten bleibt. Somit sind in einer ersten Umbauphase zunächst mindestens 1.420 Stellplätze zu ersetzen. Das geplante Parkhaus bietet rd. 1.560 Stellplätze auf 7 bis 8 Ebenen.
Ferner sollen innerhalb des Plangebietes notwendige Ver- und Entsorgungseinrichtungen aus der studentischen Nutzung der benachbarten Wohnbebauung planungsrechtlich gesichert werden.
Zur Schaffung von Planungs- und Baurecht zur zeitnahen Umsetzung des geplanten Parkhauses wurde
zunächst seitens der Stadt Aachen geprüft, inwieweit der Neubau auf Grundlage des bestehenden Planungsrechtes erfolgen kann. Nach Prüfung ist in 2016 ein Bauleitplanverfahren eingeleitet und die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr.971 – Parkhaus Uniklinik - von der Stadt Aachen
beschlossen worden.
T:\Cad\2016\16043_1\03_SCHRIFTVERKEHR - TEXTE\05_TEXTE\LFB\16043_1_uka_bplan_971_lfb_textteil_stand_17_07_04_anpass_bplan_17_08_28.doc
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16.043_1 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag/Grünordnungsplan LFB/GOP
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Nr. 971 – Parkhaus Uniklinik -, Stadt Aachen
Stand
1.1.2
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Lage des Plangebietes
Das Plangebiet, in dem der Parkplatzneubau erfolgen soll, befindet sich im Südwesten der Stadt Aachen,
im Stadtteil Laurensberg innerhalb des Areals der Universitätsklinikums RWTH Aachen.
Der Geltungsbereich des Plangebiets befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 592 wie auch im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 592, VIII. Änderung. Zu Sicherung einer verkehrlichen Anbindung des Plangebietes an die Kullenhofstraße im Nordwesten erfolgte eine Ausweitung des Geltungsbereichs.
Die nördliche Grenze bilden die Kullenhofstraße bzw. die öffentliche Grünfläche entlang der Kullenhofstraße. Im Osten und Südosten grenzt das Plangebiet an die öffentliche Grünfläche des Dorbachtals. Im
Südwesten grenzt das Plangebiet an die gärtnerisch genutzten Außenflächen des Studentenwohnheimes. Die Grenze im Nordwesten wird durch eine bestehende Parkplatzanlage mit Erschließungsflächen
an die Kullenhofstraße gebildet.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik umfasst eine Fläche von
ca. 1,32 ha.
1.2
1.2.1
Raumordnerische und Planerische Vorgaben
Regionalplan
Im Regionalplan (ehemals Gebietsentwicklungsplan) des Regierungsbezirkes Köln, Teilabschnitt Region
Aachen 2003, Stand 2015, stellt das Plangebiet des Universitätsklinikums und somit der Plangebiet des
Bebauungsplanes Nr. 971 als allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) dar.
Die geplanten baulichen Entwicklungen des Universitätsklinikums entsprechen dem derzeit geltenden
Planungsrecht.
1.2.2
Masterplan Aachen *2030
In seiner Sitzung im Dezember 2012 hat der Rat der Stadt Aachen den Masterplan als Ausdruck eines
gemeinsamen Grundverständnisses über die gesamtstädtische Zielkonzeption beschlossen. Die Ergebnisse dieses Planes sind daher gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Bundesbaugesetz (BauGB) im Sinne der gemeindlichen Selbstbindung als städtebauliche Entwicklungskonzeption in der Bauleitplanung zu berücksichtigen.
Der Masterplan definiert Handlungsfelder. Das Handlungsfeld „Hochschulen“ forciert dabei unter dem
Gesichtspunkt „Wissenschaftsstadt stärken / profilieren“ eine qualitative Bestandsentwicklung und Modernisierung der Technischen Hochschulstandorte sowie den Ausbau der verkehrlichen Infrastruktur.
Die Entwicklungsplanung für das Universitätsklinikum kann aus der Zielsetzung des Masterplanes abgeleitet werden.
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16.043_1 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag/Grünordnungsplan LFB/GOP
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Nr. 971 – Parkhaus Uniklinik -, Stadt Aachen
Stand
1.2.3
28.08.2017
Flächennutzungsplan (FNP)
Der gültige Flächennutzungsplan (FNP) von 1980 weist am Standort des geplanten Parkhauses Wohnbauflächen eine Sondergebietsnutzung mit der Zweckbestimmung „Hochschulerweiterungsbereich und
Klinikum“ aus.
Der Vorentwurf zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes Aachen*2030, der sich derzeit noch mit
Abstimmungsverfahren befindet, übernimmt nur in Teilen den die Darstellung als „“ mit der zusätzlichen
Darstellung der Nutzung für „Gesundheitliche Zwecke dienende Gebäude und Einrichtungen“ Im Norden
und Süden erfolgt auf in gültigen FNP ausgezeichneten Wohnbauflächen die Darstellung einer „Grünfläche“ als „Parkanlage“.
Eine Anpassung des Flächennutzungsplanes wird durch das Bebauungsplanverfahren Nr. 971 nicht erforderlich.
1.2.4
Bebauungsplanung / Planungsrechtliche Bewertung
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 971 liegt innerhalb des Geltungsbereichs des heute
rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 592, - Gut Kullen - sowie im Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Nr 592, VIII. Änderung. Die Rechtskraft besteht seit dem 12.01.1995. Im Plangebiet wird auf Teilflächen
ein Allgemeines Wohngebiet (WA) mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 und einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,2 aus gewiesen. Über einer Parkebene ist eine 4-geschossige Bebauung zulässig.
Insgesamt ist ein Gebäude mit ca. 8 Geschossen zulässig. Ferner ist die Errichtung von Gemeinschaftsstellplätze (GSt) und Gemeinschaftsgaragen (GGa) zulässig. Nördlich, östlich sowie südöstlich der zulässigen Wohnbauflächen sind Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstiger Bepflanzung festgesetzt, die eine landschaftliche Einbindung der zulässigen Wohnbebauung (studentisches
Wohnen) in das angrenzende Dorbachtal zu erzielen. Des Weiteren ist vorhandener Baumbestand zum
Erhalt festgesetzt. Entlang der nördlichen Grenze des rechtskräftigen Bebauungsplans ist eine Teilfläche
der öffentlichen Parkanlage des Dorbachtals als öffentliche Grünfläche mit der Kennzeichnung „Parkanlage“ festgesetzt worden.
Für die Errichtung des geplanten Parkhauses Uniklinik muss das bestehende Planungsrecht erweitert
werden, sowohl hinsichtlich der erforderlichen Gebäudegrundfläche als auch hinsichtlich der Gebäudehöhe sowie der zulässigen Nutzung.
Durch die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes kann so nicht nur das erforderliche
Planungsrecht geschaffen werden, sondern auch die Qualität der Gebäudeplanung wie auch die verkehrliche Anbindung an die nördlich gelegene Kullenhofstraße vertraglich gesichert werden.
1.2.5
Landschaftsplan
Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich des Landschaftsplanes der Stadt Aachen von 1988.
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zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Nr. 971 – Parkhaus Uniklinik -, Stadt Aachen
Stand
1.2.6
28.08.2017
Baumschutzsatzung
Bei der Bewertung ist die Satzung zum Schutz des Baumbestandes innerhalb der im Zusammenhang
bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches der Bebauungspläne im Gebiet der Stadt Aachen (Baumschutzsatzung) vom 31.01 2001 anzuwenden.
1.2.7
-
Sonstige Vorgaben
Denkmalschutz
Das Klinikareal nördlich der Kullenhofstraße steht als Gesamtensemble einschließlich der Freiflächen
unter Denkmalschutz.
Innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 971 befinden sich weder denkmalgeschützte Gebäude noch
denkmalwürdige erhaltenswerte Baulichkeiten. Das Vorkommen von Bodendenkmälern ist nicht bekannt.
1.3
Rechtliche Grundlagen und Zielsetzung des Landschaftspflegerischen Fachbeitra-
ges (LFB) / Grünordnungsplanes (GOP)
1.3.1
Rechtliche Grundlagen - LFB/GOP
Es gilt auf Grundlage des § 2 (4) und § 2a Baugesetzbuches (BauGB i. d. derzeit aktuellen Fassung)
grundsätzlich für alle neu zu erstellenden, zu ändernden und zu ergänzenden Bauleitpläne die Umweltprüfpflicht. Entsprechend ist für den neu aufzustellen den Bebauungsplan eine Umweltprüfung durchzuführen. In der Umweltprüfung sind die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen der vorgesehenen
Bauleitplanung auf die Umweltbelange nach § 1 (6) Nr. 7 BauGB zu ermitteln.
Die Beschreibung und Bewertung der Prüfergebnisse erfolgt im Umweltbericht als gesondertem Teil der
Planbegründung. Die Ergebnisse des Umweltberichtes werden in der Abwägung des Bebauungsplanes
berücksichtigt. Der Umweltbericht wird auf Basis einer Umweltprüfung gemäß Anlage 1 zu § 2 (4) und §
2a BauGB erstellt. Ihr Prüfrahmen orientiert sich am Inhalt und Detaillierungsgrad des Bebauungsplanes.
Zu den städtebaulichen Grundsätzen, die gemäß BauGB § 1 Abs. 6 bei der Erstellung des Bebauungsplanes gleichrangig zu berücksichtigen sind, gehören unter anderem:
„… die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes“ (BauGB § 1 Abs. 6 Nr.5)
sowie
„… die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landespflege (BauGB §
1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a)
T:\Cad\2016\16043_1\03_SCHRIFTVERKEHR - TEXTE\05_TEXTE\LFB\16043_1_uka_bplan_971_lfb_textteil_stand_17_07_04_anpass_bplan_17_08_28.doc
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Stand
28.08.2017
Neben diesen städtebaulichen Grundsätzen hinsichtlich der Belange des Landschaftsbildes, des Umweltund Naturschutzes sieht das Bundesnaturschutzgesetz den Schutz, die Pflege und die Entwicklung von
Natur und Landschaft nicht nur im unbesiedelten, sondern auch im besiedelten Bereich vor (BNatSchG
§ 1 Abs. 1).
Somit ist aus rechtlicher Sicht die Landschaftsplanung im städtischen Bereich (Grünordnungsplanung)
grundsätzlich Bestandteil bei der Erstellung eines Bebauungsplanes.
Die Grünordnungsplanung trägt zur Sicherung einer menschenwürdigen Umwelt, wie auch zur Entwicklung und zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen bei.
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Nr. 971 stellt der landschaftsplanerische Fachbeitrag (LFB) bzw.
Grünordnungsplan (GOP) eines der Fachgutachten für die Beurteilung umweltrelevanter Aspekte dar.
Aufbauend auf den planungsrelevanten Grundlagen wie beispielsweise den natürlichen Standortfaktoren,
der Realnutzung und den planerischen Vorgaben, wird ein Entwurf für die Grünplanung für das Planungsgebiet erstellt. Des Weiteren werden planungs-rechtlich erforderliche Festsetzungsvorschläge beschrieben, die in den Bebauungsplan eingearbeitet werden können.
1.3.2
Allgemeine Zielsetzung und Inhalte des Fachbeitrags
Die allgemeine Zielsetzung des Fachbeitrages besteht darin, den im Vorfeld beschriebenen rechtlichen
Erfordernissen Rechnung zu tragen. Die Grünordnungsplanung steht hier im Vordergrund.
Der Landschaftspflegerische Fachbeitrag (LFB) / Grünordnungsplan (GOP) stellt eines der Fachgutachten für die Beurteilung umweltrelevanter Aspekte dar. Aufbauend auf den planungsrelevanten Grundlagen wie beispielsweise den natürlichen Standortfaktoren, der Realnutzung und den planerischen Vorgaben, wird ein Entwurf für die Grünplanung für das Planungsgebiet vorgestellt. Es werden planungsrechtlich erforderliche Festsetzungsvorschläge beschrieben, die in den Bebauungsplan eingearbeitet werden
kön-nen. Die Entscheidung, inwieweit diese Festsetzungen tatsächlich in den Bebauungsplan übernommen werden, obliegt der städtebaulichen Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.
In Folge einer Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) müssen seit Beginn des Jahres
2008 die artenschutzrechtlichen Belange bei genehmigungspflichtigen Eingriffen, Planungs- und Zulassungsverfahren noch strenger als bisher berücksichtigt werden. Grundsätzlich verbieten die artenschutzrechtlichen Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes (zuletzt geändert 2016), der Fauna-FloraHabitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) und der Vogelschutz-Richtlinie (VS-RL) neben dem direkten Zugriff
(Tötung, Zerstörung von Lebensstätten) auch erhebliche Störungen streng geschützter Tierarten und der
europäischen Vogelarten (§ 44 BNatSchG, Art. 12 FFH-Richtlinie und Art. 5 VS-RL). Ausnahmen können
- falls zumutbare Alternativen nicht vorhanden sind - aus zwingenden Gründen des überwiegend öffentlichen Interesses (oder Allgemeinwohls) nur zugelassen werden, wenn die betroffenen Populationen in
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Stand
28.08.2017
ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet in einem günstigen Erhaltungszustand verweilen (Art. 16 FFHRichtlinie) oder sich der Erhaltungszustand nicht verschlechtert (§ 44, 45 BNatSchG).
2
2.1
Bestandserfassung und - Bewertung
Vorbemerkung
Die Bestandserfassung und Bewertung des LFB /GOP zum Bebauungsplan Nr. 971 – Parkhaus Uniklinik
- bezieht sich auf den im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans bzw. im Vorhabenund Erschließungsplan dargestellten Parkhausneubau, die Erschließungsflächen, Nebeneinrichtungen
und die Grünflächen zur landschaftlichen Einbindung des Parkhauses. Der Neubau des Parkhauses erfolgt auf privaten Klinikflächen bzw. auf privaten Flächen, die sich derzeit noch im Besitz des Studierendenwerkes befinden
Planungsgrundlage für die landschaftsplanerische Betrachtung des Bebauungsplanes Nr. 971 stellen der
aktuelle Vermessungslageplan vom Vermessungsbüro ÖbVI Hagen Lenzke, Aachen, der heute rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 592, Gut Kullen, wie auch die VIII. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes, der Bebauungsplanentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 971 – Parkhaus Uniklinik - von BKI Beratungsgesellschaft für kommunale Infrastruktur mbH, Aachen, Stand 10.08.2017 sowie
der Freiflächengestaltungsplan - Neubau Parkhaus, von 3 PLUS FREIRAUMPLNER Kloeters + Kastner
PartnerGmbB, Aachen, Stand 28.06.2017, Index .2 geändert 10.08.2017dar.
Da der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 971 innerhalb des Geltungsbereichs des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 592 – Gut Kullen, wie auch im Geltungsbereich der VIII. Änderung liegt, werden
bei der Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung die zulässigen Nutzungen mit entsprechender Biotoptypenzurordnung als Ausgangszustand für die Zuordnung des Biotopflächenwertes zugrunde gelegt.
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Stand
2.2
28.08.2017
Biotopstruktur und Baumbestand im Untersuchungsraum
Heute vorhandene Biotopstruktur und vorhandener Baumbestand
Zu dem Bebauungsplan Nr. 971 – Parkhaus Uniklinik – ist in dem Zeitraum von 2016 durch FSWLA
Landschaftsarchitektur GmbH eine Bestanderfassung vor Ort der im Plangebiet vorkommenden Biotope
und Bäume erfolgt.
2.2.1
Biotoptypen und Versiegelungsgrad
Die Biotoptypenkartierung erfolgt gemäß dem „Aachener Leitfaden zur Bewertung von Eingriffen in Natur
und Landschaft“, Arbeits- und Entscheidungsgrundlage für Genehmigungsverfahren in Aachen, Fachbereich Umwelt, in aktueller Fassung (Stand 2006).
Heute in der Örtlichkeit vorhandene Biotoptypen/Nutzungstypen innerhalb des Bebauungsplangebietes
Im Plangebiet sind sowohl große zusammenhängende versiegelte Flächen als auch Vegetationsflächen
unterschiedlicher Ausprägung anzutreffen.
Entlang der westlichen Plangebietsgrenze verläuft eine asphaltierte Zufahrt zur Erschließung der Stellplatzflächen innerhalb des Plangebietes. Die Stellplatzfläche ist bis auf gliedernde mit Bäumen bestandene Verkehrsgrünflächen versiegelt. Im südlichen Bereich der Stellplatzanlage befinden sich ferner vereinzelt Garagen sowie bauliche Einrichtung zur Müllbeseitigung. Die hier anzutreffenden Biotopstrukturen
sind als technische Biotoptypen und Biotoptypen des Siedlungsbereichs sowie als Biotoptyp Bauwerke zu
charakterisieren.
Nördlich der Stellplatzanlage befinden größere zusammenhängende Rasenflächen, Feldgehölze bzw.
Gehölzstreifen mit überwiegend standorttypischen Gehölz- und Baumarten, sowie Einzelbäume und
Baumgruppen. Die parkartige Grünanlage durchziehen ferner versiegelte Wegeflächen.
Südlich der Stellplatzanlage sind größere zusammenhängende Baumgruppen innerhalb von Ruderalfluren anzutreffen, ebenso gebüschartiger Gehölzaufwuchs mit stickstoffereicher, ruderaler Ausprägung,
Innerhalb des Plangebietes sind somit folgende Biotoptypen im heute vorhandenem Bestand anzutreffen.
(siehe Anhang: Plananlage: vorhabenbezogener B-Plan 971 Parkhaus Uniklinik, LFB / GOP Baumbestand / Bestand Biotope, GOP
01)
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Stand
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Tabelle Nr. 1.1 – Biotoptypen – Bestand – heute vor Ort anzutreffende Nutzungen / Realvegetation
Nr.
Code
Biotoptyp im Bestand
Grünland und Rasenflächen
1
34.9
Tritt, Scher- und Parkrasen
Gehölzsäume, Staudensäume und -fluren
2
39.6.3
Ruderalfluren
41.1.6
Gebüsche stickstoffreicher, ruderaler Standorte
Gebüsche
3
Feldgehölze, Gehölzstreifen, Baumreihen- und gruppen
4
41.2.2
Feldgehölze und Gehölzstreifen mit überwiegend autochthonen Arten und mittlerem, vereinzelt starkem Baumholz
5
41.5_1
Einzelbäume, Baumgruppen, -reihen; geringes - mittleres Baumholz, straßenbegleitend als Verkehrsgrün, Pflanzstreifen
6
41.5_2
Einzelbäume, Baumgruppen, -reihen; mittleres - starkes Baumholz, straßenbegleitend als Verkehrsgrün, Pflanzstreifen
7
41.5_3
Einzelbäume, Baumgruppen, -reihen; mittleres - starkes Baumholz, straßenbegleitend als Verkehrsgrün, flächig
Technische Biotoptypen und Biotoptypen des Siedlungsbereichs
8
52.1.1-3
versiegelte Straßen, Wege und Plätze
9
52.2.6_1
Straßenränder, Mittelstreifen, Verkehrsgrün
53
Überbaubare Flächen (Sonstige Bauwerke / Gebäude)
Bauwerke
10
Zulässig Biotoptypen/Nutzungstypen innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplangebietes
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 971 liegt innerhalb des Geltungsbereichs des heute
rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 592, - Gut Kullen und im Geltungsbereich der VIII. Änderung, so
dass als Ausgangszustand für eine Biotoptypenbewertung die nach bestehendem Planungsrecht zulässigen Biotop- bzw. Nutzungstypen innerhalb des Plangebietes darzustellen sind.
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Stand
28.08.2017
Auf den heute durch die Stellplatzanlage belegte versiegelte Fläche ist die Errichtung ein mehrgeschossiges Gebäude und Parkdeck zulässig. Ferner kann die Errichtung von Gemeinschaftsgaragen und Gemeinschaftsstellplätzen erfolgen. Südlich der Wohnbaufläche im Bereich der heute durch Ruderalfluren
und Gehölzgruppen geprägten Fläche ist ebenfalls eine Bebauung zulässig. Die verbleibenden Flächen
sind als Flächen zur Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und Sonstiger Bepflanzung gemäß, § 9 Abs.
Abs. 1 Nr. 25 a Baugesetzbuch (BauGB) festgesetzt. Vorhandener Baumbestand ist zum Erhalt festgesetzt. Die nördlich an die zulässige Bebauung angrenzende Vegetationsfläche ist als Obstwiese anzupflanzen. Die Gehölzflächen entlang der nördlichen Bebauungsplangrenze befinden sich auf Flächen die
als öffentliche Grünfläche (Parkanlage) festgesetzt sind.
Bei den im Plangebiet zulässigen Biotoptypen handelt es überwiegend um Bauwerke, technische Biotoptypen und Biotoptypen des Siedlungsbereichs. Bei den zulässigen Vegetationsflächen ist der Biotoptyp – Feldgehölze, Gehölzstreifen, Baumreihen- und –gruppen bei der ausgeprägt.
Innerhalb des Plangebietes sind nach geltendem Planrecht somit folgende Biotoptypen anzutreffen.
(siehe Anhang: Plananlage: vorhabenbezogener B-Plan 971 Parkhaus Uniklinik , LFB / GOP Baumbestand / Bestand Biotope, GOP
02 A)
Tabelle Nr. 1.2 – Biotoptypen – Bestand – zulässige Nutzungen / Vegetation gemäß rechtskräftigen B-Plan Nr. 952 – Gut Kullen – und B-Plan Nr. 952, VIII. Änderung
Nr.
Code
Biotoptyp im Bestand
Feldgehölze, Gehölzstreifen, Baumreihen- und gruppen
1
41.5_1
Einzelbäume, Baumgruppen, -reihen; geringes - mittleres Baumholz, straßenbegleitend als Verkehrsgrün, Pflanzstreifen
2
41.6
Streuobstwiese (1 Baum / 100 m2)
Technische Biotoptypen und Biotoptypen des Siedlungsbereichs
3
51.2.2
Öffentliche Grünfläche (sonstige Freifläche Siedlungsbereich)
4
52. 1.1-3
Garagen und Stellplätze (versiegelte Straßen, Wege und Plätze)
5
53
Überbaubare Flächen (Sonstige Bauwerke / Gebäude)
6
53
Privates Grün (Zier- und Nutzgärten, strukturreich)
Bauwerke
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Stand
28.08.2017
Anteil von im Bebauungsplangebiet versiegelter Flächen
Innerhalb des Bebauungsplangebietes sind im heute vor Ort vorhandenen Bestand ca. 52 % der Flächen
versiegelt. Unter Berücksichtigung des Ausgangszustandes bei geltendem Planungsrecht gemäß dem
rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 592 wie auch der VIII. Änderung sind im Bestand nur 48 % der Fläche
versiegelt.
Durch die Neubaumaßnahme Parkhaus Uniklinik entsteht gegenüber der heute vorhandenen Versiegelung bzw. gegenüber der planungsrechtlich zulässigen Bebauung ein größerer Flächenbedarf an Bauund Erschließungsflächen. Ferner werden durch das Vorhalten von Ver- und Entsorgungseinrichtungen
und deren bauliche Einfassung in Form von Gabionen-Wänden zusätzlich Flächen versiegelt. Bei der
Gestaltung der Außenanlagen sind Mauerelemente zu errichten, um einen Geländeversprung zu nach
angrenzenden Parkflächen des Dorbachtals abfangen zu können. Die verbleibenden erdgebundenen
Vegetationsflächen sind künftig überwiegend gärtnerisch geprägt. Der heute vorhandene Baumbestand
kann nur anteilig erhalten bleiben.
Bedingt durch Neubau des Parkhauses mit notwendigen Erschließungsflächen und Nebenanlagen wird
sich künftig der Anteil an begrünten Flächen noch weiter reduzieren. Der Versiegelungsgrad wird sich
gemäß der derzeit beabsichtigten Planung um ca. 24 % auf ca. 72 % erhöhen.
Im vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird eine GRZ (Grundflächenzahl) von 0,8 festgesetzt, sodass
eine Überbaubarkeit bzw. eine maximale Versiegelung von bis zu 80 % der Plangebietsfläche zulässig
wäre. Bei Umsetzung des Vorhaben- und Erschließungsplanes wird somit der höchstmögliche Versiegelungsgrad dennoch nicht ausgeschöpft.
2.2.2
Baumbestand und Baumschutzsatzung
Mit der örtlichen Erfassung der im Bestand anzutreffenden Biotoptypen erfolgte zeitgleich die Kartierung
und Bewertung des vorhandenen Baumbestandes gemäß der Baumschutzsatzung der Stadt Aachen
(Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Aachen vom 31.01.2001).
(siehe Anhang: 3PLUS FREIRAUMPLANER Neubau Parkhaus B 204 – Freiflächengestaltungsplan, Stand 28.06.2017, Änderung
Index . 2 10.08.2017 vom
Innerhalb des Bebauungsplangebietes sind auf den Verkehrsinseln/streifen der Parkplätze als Einzelbäume, Arten wie Bergahorn (Acer pseudoplatanus) anzutreffen. Nördlich der Parkplätze befindet sich
eine Gehölzgruppe aus überwiegend Salweiden (Salix caprea). Im östlichen Anschluss an das Gelände
haben sich entlang einer Bestandsmauer, Baumgruppen aus Salweiden (Salix caprea) mit Größen von
bis zu 12 m ausgebildet.
Die Bestandsbäume weisen je nach Standort eine Höhe von 4 m (Ahorn) und bis zu 12 m (Salweiden)
auf, der Kronendurchmesser variiert mit Mittel zwischen 3 m bis 7 m.
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Stand
28.08.2017
Der überwiegende Anteil weist leichte Schäden im Stamm-, Wurzel- und Kronenbereich auf, einige Bäume sind stärker geschädigt. Die Vitalität ist bis auf zwei Bestandsbäume als mittel bis schlecht einzustufen.
Innerhalb des vorhabenbezogenen Bebauungsplangebietes sind insgesamt 60 Bestandbäume vorhanden, die durch die Umbaumaßnahme betroffen sind. Gemäß Baumschutzsatzung der Stadt Aachen sind
32 der erfassten Bäume satzungsgeschützt. 28 der erfassten Bestandbäume unterliegen nicht dem
Satzungsschutz.
Eine mittelbare Betroffenheit eines satzungsgeschützten Bestandes sowie eines nicht satzungsgeschützten Bestandsbaumes außerhalb des Geltungsbereiches ergibt sich aus baubedingten Gründen.
Ein Erhalt des heute im Plangebiet vorhandenen nach Baumschutzsatzung der Stadt Aachen geschütztem Baumbestandes ist nicht möglich, da die baumbestandenen straßenbegleitenden Grünflächen für
den Bau des Parkhauses sowie Mülleinhausung, Garagen und Zufahrten zum Parkhaus in Anspruch
genommen werden müssen.
2.3
Belange des Artenschutzes
Fachbeitrag Artenschutzprüfung (ASP Stufe I und ASP I Stufe II)
Pro terra – Büro für Vegetationskunde, Tier- & Landschaftsökologie* wurde in 2015 von dem Universitätsklinikum Aachen, AöR vertreten durch die ukafacilities GmbH mit der Erstellung eines „Fachbeitrage –
Artenschutzprüfung für den B-Plan 971 „Parkhaus Uniklinik“ und dem B-Plan 1000 „Erweiterung Uniklinik“
beauftragt.
In 2015 wurde zunächst eine ASP Stufe I (Vorprüfung) durchgeführt, darauf aufbauend erfolgten in 2016
Untersuchungen zu den Vorkommen von planungsrelevanten Tierarten sowie die ASP Stufe II als eine
vertiefende Prüfung.
Für den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 971 – Parkhaus Uniklinik - liegen folgende Untersuchungsergebnisse und Bewertungen vor.
Säugetiere - Fledermäuse (Mammalia, Chiroptera)
Gemäß Aussage des Fachgutachtens wurden die Fledermausarten Abendsegler, Breitflügelfledermaus
und Zwergfeldermaus in dem betrachteten Gesamtareal erfasst.
Innerhalb des Plangebiets – Parkhaus Uniklinik - wurden Flugaktivitäten der Zwergfledermaus beobachtet. Südöstlich des Plangebietes konnten neben der Zwergfledermaus auch Flugaktivitäten der Breitflügelfledermaus registriert werden.
Zitat*
„Abendsegler fliegen über das Gesamtareal, nutzen nach heutigem Kenntnisstand potentiell keine Gebäudequartiere. Bei der Breitflügelfledermaus und Zwergfeldermaus handelt es sich hingeben um typiT:\Cad\2016\16043_1\03_SCHRIFTVERKEHR - TEXTE\05_TEXTE\LFB\16043_1_uka_bplan_971_lfb_textteil_stand_17_07_04_anpass_bplan_17_08_28.doc
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Stand
28.08.2017
sche Hausfledermäuse, die vor allem Gebäudequartiere benutzen. Die überplanten Flächen stellen für
Fledermäuse maximal suboptionale Nahrungshabitate dar. Quartiere wurden nicht nachgewiesen und
sind allenfalls an Gebäuden zu erwarten. … Aufgrund des ungünstigen Nahrungsangebotes vor Ort, dokumentiert durch die geringen Nachweiszahlen an Fledermäusen, erscheint das Vorliegen insbesondere
von Wochenstubenquartieren am Klinikum jedoch unwahrscheinlich.“
Baumhöhlen, die von Fledertieren genutzt werden, konnten im Bereich des geplanten Parkhauses nicht
nachgewiesen werden.
Vögel (Aves)
Bei der vorlaufenden Erfassung der vorkommenden Vogelarten im Spätsommer 2015 ergaben sich 25
Artennachweise innerhalb des gesamten Untersuchungsgebietes. Im Bereich der Kullenhofstraße wurden
u.a. Amsel, Buchfink, Blaumeise, Kohlmeise, Elster, Rabenkrähe, Rotkehlchen und Zaunkönig gesichtet.
Im Rahmen der avifaunistischen Untersuchung im Jahr 2016 konnten insgesamt 43 Vogelarten festgestellt werden. 11 der festgestellten Arten weisen nach der Roten Liste der Brutvögel in NordrheinWestfalen (RL NRW) einen Gefährdungsstatus auf oder sind in die Kategorie „Vorwarnliste“ eingestuft
oder nach § 7 Abs. „Nr. 13 und 14 BNatSchG streng geschützt (Arten gelistet in BArtSchV Anlage 1 Spalte 3, EG – Artenschutzverordnung 338/97 Anhang A). Diese Arten sind somit als naturschutzfachlich
relevant zu betrachten.
Im Gesamtuntersuchungsraum angetroffene planungsrelevante Vogelarten wie Bachstelze, Bluthänfling,
Eisvogel, Fitis, Graureiher, Haussperling, Mehlschwalbe, Rauchschwalbe Saatkrähe, Star, Teichralle und
Turmfalke sind im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 971 nicht anzutreffen.
Die in 2015 im Bereich des Plangebietes – Parkhaus Uniklinik gesichteten Vogelarten wurden in dem
Untersuchungszeitraum 2016 als potentielle Brutvögel erfasst. Brutnachweise konnten nicht geführt werden. Diese Arten gelten gemäß der RL NRW als ungefährdet und zählen zu den kommunen, den sogenannten Allerweltsarten, die in der intensiv genutzten Kulturlandschaft heute weitverbreitet vorkommen.
Baumhöhlen, die von höhlenbrütenden Vögeln genutzt werden, konnten im Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 971 nicht nachgewiesen werden.
Sonstige Tiergruppen
Eine Betroffenheit sonstiger planungsrelevanter Tiergruppen bzw. sonstiger Tierarten konnte im Bebauungsplangebiet Nr. 971 nicht nachgewiesen werden.
Schlussfolgerung / Fazit
Da auf den untersuchten Bebauungsplanflächen, und somit auch bezogen auf das Bebauungsplangebiet
Nr. 971 weder Fledermausquartiere noch Bruten planungsrelevanter Vogelarten nachgewiesen wurden,
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ist davon auszugehen, dass für keine der vorgenannten Arten Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 1
in V. m. Abs. 5 BNatSchG zu erwarten sind.
Es sind daher keine CEF- bzw. FCS-Maßnahmen erforderlich. Eine Ausnahmeregelung nach § 45 Abs. /
ist für keine Art zu beantragen.
Vermeidungsmaßnahmen
Auch wenn eine potentielle Betroffenheit von Fledermäusen und planungsrelevanten Vogelarten nicht zu
erkennen ist, sollten im Bebauungsplan vorsorglich auf Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen hingewiesen werden.
Ein Baufenster von Anfang September bis Ende März dient dem Schutz aller auf den Planflächen möglicherweise brütenden Vogelarten. Dieses Baufenster gilt für den Beginn der Bauarten, Es ist davon auszugehen, dass bei laufenden Arbeiten kein Brutbeginn auf den Flächen erfolgt. Darüber hinaus kann das
Baufenster durch vorlaufende Kontrollen ausgedehnt werden.
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3.1
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Darstellung und Bewertung des Eingriffs
Eingriffsbeschreibung und Bewertung der Entwurfsplanung
Durch den geplanten Neubau des Parkhauses wird ein Eingriff in heute im Bebauungsplangebiet vorhandene mit Bäumen bestandene Verkehrsgrünflächen, parkartige Vegetationsflächen, größere zusammenhängende mit Bäumen und Gebüschen bestandenen Vegetationsflächen eingegriffen initiiert. Der vorhandene Baumbestand entlang der östlichen Grenze innerhalb wie außerhalb des Plangebietes ist ebenfalls von der Neubaumaßnahme betroffen, da aufgrund ein notwendigen baulichen Geländeabfangung
zur Sicherung einer Feuerwehrumfahrt um das Parkhaus in vorhandenen Baumbestand eingegriffen werden muss.
Eine alternative Planung, d.h. eine Nicht-Errichtung des Parkhauses bzw. eine Errichtung an einem anderen Standort innerhalb des Klinikareals ist aufgrund der gesamtplanerischen bauliche wie verkehrlichen
Neuordnung des Klinikareals nicht zielführend, da das Stellplatzangebot in räumlicher Nähe zum Hauptzugang des Klinikum sinnvoll zu platzieren ist. Ferner kann durch die zielgerichtete Verkehrsführung des
ruhenden Verkehrs ein erhöhtes Verkehrsaufkommen innerhalb des Klinikgeländes vermieden werden.
Vom Parkhaus wird ebenfalls zielgerichtet eine fußläufige Wegeverbindung in Richtung Kullenhofstraße
und Klinikhaupteingang geführt. Notwendige Außenflächen für Ver- und Entsorgung werden entlang der
westlichen Grenze im Zufahrtsbereich platziert und durch Gabionen-Wände gegenüber den angrenzenden Freiflächen abgeschirmt.
3.2
Konfliktvermeidung / -verminderung
Erhalt von Bestandsbäumen
Bestandsbäume innerhalb des B-Plan-Geltungsbereichs, die nicht unmittelbar von der Neubaumaßnahme betroffen werden, sollten in Ihrem Bestand erhalten bleiben. Diese Konfliktvermeidung bezieht sich
auf eine mit Bäumen bestandene Gehölzgruppe an der Brückenböschung entlang der Kullenhofstraße/Zufahrt Pariser Ring. Ferner soll der Erhalt von Einzelbäumen und Baumgruppen im südöstlichen Teil
des Plangebietes erhalten werden.
Neupflanzung von Bäumen
Neupflanzung innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans
Neben dem Erhalt einzelner Baumgruppen und Einzelbäume ist die im Zuge des Parkhausneubaus
ebenso die Neuanpflanzung von Bäumen vorgesehen. Entlang der westlichen Gebäudefront wird eine
Baumreihe angeordnet, die als einbindendes Element der Parkhausfassade erlebbar wird und gleichzeitig
die der Parkhausfassade vorgelagerten Stellplatzflächen und notwendigen Erschließungsflächen räumlich gliedert. In der heute vorhandenen und künftig verbleibenden Vegetationsfläche südlich des ParkT:\Cad\2016\16043_1\03_SCHRIFTVERKEHR - TEXTE\05_TEXTE\LFB\16043_1_uka_bplan_971_lfb_textteil_stand_17_07_04_anpass_bplan_17_08_28.doc
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hauses werden vorhandene Baumgruppen durch Neupflanzungen ergänzt. Im Umfeld des neuen Trafostandortes nördlich der Parkhauszufahrt sind zur räumlichen Eingrünung Einzelbäume zur Anpflanzung
vorgesehen.
Innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans werden insgesamt 20 Bäume neu gepflanzt.
Neupflanzung in Flächen außerhalb Geltungsbereichs des Bebauungsplans
Da der Parkhausneubau mit seinen Erschließungs- und Funktionsflächen aufgrund des Grundstückszuschnittes in Osten unmittelbar an den Grünzug des Dorbachtals angrenzt, sind zur räumlichen Einbindung auf vorhandenen Vegetationsflächen außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplangebietes
weitere Baumpflanzungen geplant. Als Gruppenpflanzungen sind insgesamt 18 Bäume vorgesehen.
Veränderung des Ortsbildes/ pflanzliche Einbindung
Mit der Errichtung des Parkhauses auf heute als versiegelte mit Baumreihen erlebbaren Stellplatzflächen
verändert sich das künftig wahrnehmbare Ortsbild. Das mehrgeschossige Gebäude wird von dem benachbarten Umfeld als eine neue bauliche Stadtkante erfahren, bei der die Qualität zum einen über eine
ansprechende Fassadengestaltung erzielt werden soll, zum anderen eine landschaftsverträgliche Einbindung in den angrenzenden Landschaftsbereich des Dorbachtals angestrebt wird. Der Erhalt und die Neuanlage von Vegetationsflächen, d.h. Einzelbäumen im Wechsel mit offenen Wiesenflächen im unmittelbaren Umfeld zum Parkhaus ermöglicht eine verträgliche Einbindung. Die geplante Baumbaumreihe entlang
der westlichen Parkhausfassade übernimmt gliedernde Funktion gegenüber den nach Westen angrenzenden vorhandenen Stellplatzflächen und vorhandenen Gebäuden.
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Stand
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Kompensationsmaßnahmen
4.1
Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung
Heute vorhandene Biotoptypen/Nutzungstypen innerhalb des Bebauungsplangebietes
Im Plangebiet der Neubaumaßnahme Parkhaus Uniklinik sind im Bestand versiegelte Flächen anzutreffen, es handelt sich um asphaltierte mit Bäumen bestandene Stellplatzflächen Größere mit Bäumen bestandene Vegetationsflächen befinden sich im Nordung und Süden des Plangebietes. Das Plangebiet
grenzt im Osten und Süden unmittelbar an den Grünzug des Dorbachtals an. Als Biotoptypen sind heute
im Plangebiet anzutreffen sind neben den versiegelten Straßen, Wegen und kleiner Gebäuden, Rasenflächen, Ruderalfluren, Gebüsche, Feldgehölze, Einzelbäume und Baumreihen.
Ausgangssituation für die Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 971 liegt innerhalb des Geltungsbereichs des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 592 – Gut Kullen, sowie im Geltungsbereich der VIII. Änderung. Somit sind bei
der Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung die zulässigen Nutzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans mit
entsprechender Biotoptypenzurordnung werden als Ausgangszustand für Biotopflächenwert zugrunde zu
legen.
In den Bewertungsansatz zu bringen sind Einzelbäume und Baumgruppen bzw. –reihen nordöstlich, östlich und südöstlich des zur Versiegelung durch das zulässigen Allgemeine Wohngebiet (WA) mit einer
Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 und einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 1.2 zulässigen Flächen innerhalb des Geltungsbereichs des rechtskräftigen Bebauungsplans. Unmittelbar nördlich des WA ist eine
größere zusammenhängen Vegetationsfläche als Streuobstwiese in Ansatz zu bringen.
Das Ergebnis der Biotoptypenbilanzierung zeigt, dass bei Zugrundelegung des heute rechtskräftigen
Bebauungsplans als Ausgangszustand - ein Flächenwert von 4.438 Biotoppunkten erreicht wird.
Geplante Biotoptypen/Nutzungstypen bei Realisierung des Parkhauses
Bei Umsetzung des Parkhausneubaus entstehen große zusammenhängende versiegelte Gebäude- und
Erschließungsflächen. Größere zusammenhängende Vegetationsflächen bleiben auch künftig im Südenund Südosten sowie im Norden südlich des Brückenkopfes an der Kullenhofstraße/Pariser Ring erhalten
und werden durch Neuanpflanzungen von Bäumen ergänzt. Das Gebäude selbst wird durch kleinere
gärtnerisch gestaltete Grünflächen eingerahmt.
Die Planung weist einen Flächenwert von 1.573 Biotoppunkten auf. Durch die Planung wird gegenüber dem Ausgangszustand ein Biotoppunkte-Defizit von 2.865 Wertpunkten ausgelöst.
(vergleiche nachstehende Tabelle Nr. 2.1/ 2.2 – Biotoptypenbewertung B-Plan 971-Parkhaus Uniklinik)
T:\Cad\2016\16043_1\03_SCHRIFTVERKEHR - TEXTE\05_TEXTE\LFB\16043_1_uka_bplan_971_lfb_textteil_stand_17_07_04_anpass_bplan_17_08_28.doc
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Tabelle Nr. 2.1 – Biotoptypenbewertung B-Plan 971 Ausgangszustände
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28.08.2017
Tabelle Nr. 2.2 – Biotoptypenbewertung B-Plan 971 - Planung
Fazit:
Die geplante Neubaumaßnahme Parkhaus Uniklinik initiiert einen Eingriff in das Biotoptypenpotential.
Eine vollständige Kompensation des Eingriffs ist innerhalb des Bebauungsplangebietes nicht möglich,
sodass ein externer Ausgleich erforderlich wird.
Satzungsgeschützter Baumbestand / Ersatzpflanzung
Die geplante Neubaumaßnahme Parkhaus Uniklinik initiiert einen Eingriff in heute vorhandenen Baumbestand.
Im vorhabenbezogenen Bebauungsplangebiet sind von der Fällung 32 gemäß der Baumschutzsatzung
der Stadt Aachen geschützte Bäume betroffen. Ferner werden 28 nicht satzungsgeschützte Bäume gefällt werden müssen.
Bei Fällung und /oder Veränderungen (Stamm- und Kronenbereich) ist ein durch die Stadt Aachen vorgegebener Ersatz, als Ersatzpflanzung zu leisten. Nach derzeitigem Planungstand wären ca. 66 Ersatzbäume zu pflanzen.
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28.08.2017
Der aktuelle freiraumplanerische Vorentwurf sieht die Neupflanzung von 20 standortgeeigneten Laubbäumen innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplangebietes vor. Entlang der östlichen Plangebietsgrenze außerhalb des Geltungsbereichs ist die Anpflanzung von 18 Ersatzbäumen geplant.
Baustellenbedingt aber auch baubedingt sind außerhalb des Bebauungsplangebietes 2 weitere Bestandsbäume zu roden. Einer der Bäume steht gemäß Baumschutzsatzung der Stadt Aachen unter
Schutz. Die Anzahl der erforderlichen Ersatzpflanzung beläuft sich nach derzeitigem Kenntnisstand auf
ca. 2 Bäume.
Fazit:
Bei Umsetzung der Planung entfallen insgesamt 33 satzungsgeschützter Bäume. Die Anzahl der Ersatzpflanzung beträgt ca. 68 Bäume. Innerhalb des Plangebietes sowie in einem unmittelbaren räumlichen
Zusammenhang können 38 Ersatzbäume gepflanzt werden. Folglich sind 30 weitere Bäume an anderer
Stelle innerhalb des Klinikareals als Ersatzbäume zu pflanzen oder monetär auszugleichen.
4.2
Externer Ausgleich
Biotopwerteverlust durch Neuplanung
Innerhalb der Gesamtliegenschaft der Universitätsklinik kann nach derzeitigem Kenntnisstand für den
Biotopwertverlust von 2.865 Wertpunkten kein Ersatz geschaffen werden. Es werden externe Kompensationsmaßnahmen erforderlich.
Anmerkung:
Eine abschließende Empfehlung für einen möglichen bzw. notwendigen Biotopflächenausgleich außerhalb des Klinikareals ist erst nach Vorlage des endabgestimmten Bebauungsplanes sinnvoll. Inwieweit
ein monetärer Ausgleich geleistet werden kann, wird derzeit noch geprüft.
Ersatzbaumpflanzungen
Für nicht innerhalb des Klinikgeländes nachweisbare Ersatzpflanzungen ist ein monetärer Ausgleich zu
leisten.
4.3
Kosten des Ausgleichs
Anmerkung:
Kosten für Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen werden bei Vorlage der endabgestimmten Parkhausplanung ergänzt.
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Stand
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Grünordnerische Festsetzungen
5.1
Vorschläge für grünordnerische Festsetzungsempfehlungen
Bei dem gewählten Bebauungsplanverfahren handelt es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Im Rahmen des Vorhaben- und Erschließungsplanes werden konkrete Vorgaben für die bauliche
wie auch grünordnerische bzw. freiraumplanerische Gestaltung und Umsetzung vertraglich festgelegt und
geregelt.
Mögliche allgemeine grünordnerische Festsetzungen im Bebauungsplan können gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25
a und 25 b für den Erhalt von vorhandenem Baum- und Vegetationsbestand sowie für die Anpflanzung
von Bäumen geregelt werden.
5.2
Hinweise
Artenschutz
Avifauna (Vögel) und Fledermausarten
-
Fäll- und Rodungsarbeiten sind aufgrund des Tötungsverbotes wildlebender europäischer
Vogelarten und Feldermäuse nur in der Zeit ab dem 01.10. eines Jahres bis zum 28.02. des
Folgejahres durchzuführen.
-
Baufeldräumungen sind aufgrund des Tötungsverbotes wildlebender europäischer Vogelarten
und Feldermäuse nur in der Zeit ab dem 01.10. eines Jahres bis zum 28.02. des Folgejahres
durchzuführen. Ausnahmen sind mit der Unteren Landschaftsbehörde im Umwelt- und
Verbraucherschutzamt der Stadt Köln abzustimmen.
Zeichnerische Darstellung der geplanten Baumstandorte im Bebauungsplan
-
Die im Bebauungsplan zeichnerisch dargestellten Baumstandorte für Neupflanzung sind nur
nachrichtlich.
Tiefgaragen- und Dachbegrünung
-
Der Begrünungsaufbau und die verwendeten Materialien und Substrate für die Tiefgaragen- und
Dachbegrünung sind gemäß der „FLL-Richtlinie für die Planung, Ausführung und Pflege von
Dachbegrünungen“, Ausgabe 2008 auszuführen. (FLL = Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V., Bonn)
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Satzungen
Baumschutzsatzung
-
Gemäß der „Satzung des Baumbestandes innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile
und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne im Gebiet der Stadt Aachen (Baumschutzsatzung)“ vom 31.01.2001 sind Ersatzpflanzungen beziehungsweise Ersatzgeldzahlungen zu fällende Bäume zu leisten.
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Stand
28.08.2017
Aufgestellt/Bearbeitungstand
Düsseldorf, den 28.08.2017
FSWLA Landschaftsarchitektur GmbH
……………………………………………….
i. A.
Gerlind Heckmann
(
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28.08.2017
Literaturverzeichnis/Abbildungen/Tabellen/Liste Abkürzungen
LITERATUR
BEZIRKSREGIERUNG KÖLN (2003/20015):
Regionalplan (RPD), ehemals Gebietsentwicklungsplan Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region
Aachen 2003, Stand 2015
EU-VOGELSCHUTZRICHTLINIE (2009):
Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. November 2009 über
die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (kodifizierte Fassung).
FORSCHUNGSGESELLSCHAFT FÜR STRAßEN- UND VERKEHRSWESEN (AKTUELLE FASSUNG):
Arbeitsgruppe Straßenentwurf. Richtlinien für die Anlage von Straßen (RAS), Teil: Landschaftsgestaltung Abschnitt 4: Schutz von Bäumen und Sträuchern im Bereich von Baustellen, RAS-LG 4
BAUMSCHUTZSATZUNG STADT AACHEN (IN AKTUELLER FASSUNG ):
Satzung zum Schutz des Baumbestandes, Stand 2001
MEYNEN & SCHMITHÜSEN ET AL. (1959):
Handbuch der naturräumlichen Gliederung Deutschlands, 6. Lieferung, Selbstverlag der Bundesanstalt für Landeskunde, Remagen
MINISTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ (MUNLV) NRW
(HRSG.) (2008):
Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen – Vorkommen, Erhaltungszustand, Gefährdungen, Maßnahmen (inkl. Neuregelungen).
MUNLV (MINISTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW)
(2010):
Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien
92/43/EWG (FFHRL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren (VV-Artenschutz). Rd.Erl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz v. 13.04.2010, - III 4 – 616.06.01.17 -., 32 S. u. Anhang.
LANDESREGIERUNG NRW/ MURL (1995):
Landesentwicklungsplan NRW (LEP NRW) 1995, letztmalig aktualisiert Dezember 2015
Landesentwicklungsplan NRW (LEP NRW) Geänderter Entwurf nach zweitem Beteiligungsverfahren, Stand 05. Juli 2016 und 2017
STADT AACHEN:
- Flächennutzungsplan 1980 und Vorentwurf zum Flächennutzungsplan Aachen *2030,
- Masterplan Aachen *2030, Stand Dezember 2012
- Landschaftsplan Stadt Aachen, Stand 1988
STADT AACHEN:
- Bebauungsplan Nr. 592 - Gut Kullen -, Lageplan und Begründung
- Bebauungsplan Nr. 592 - Gut Kullen, VIII Änderung, Lageplan, Begründung und schriftliche
Festsetzungen(Studentenwohnungen, 11. Bauabschnitt) für den Planbereich zwischen Dorbachtal, Kullenhofstraße und vorhandenen Studentenwohnungen
Stand 24.11.1994 / Rechtskraft, Stand 12.01.1995
STADT AACHEN:
- Aachener Leitfaden zur Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft
Arbeits- und Entscheidungsgrundlage für Genehmigungsverfahren in Aachen
Der Oberbürgermeister, Fachbereich Umwelt
Stand 01.01.2006
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zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Nr. 971 – Parkhaus Uniklinik -, Stadt Aachen
Stand
28.08.2017
STADT AACHEN:
Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Aachen (Baumschutzsatzung)
vom 31.01.2001
Weitere Fachplaner
BÜRO FÜR VEGETATIONSKUNDE, TIER- & LANDSCHAFTSÖKOLOGIE, PRO TERRA, AACHEN (2017):
Fachbeitrag Artenschutzprüfung für den B-Plan „Parkhaus Uniklinik“ und den B-Plan 1000 „Erweiterung Uniklinik“, Stand Februar 2017
BFT PLANUNG INGENIEURE ARCHITEKTEN GESAMTPLANER, AACHEN (2016):
UKA Aachen
Änderung B – Plan 592. 592 (VIII) Vaalser Str. / Gut Kullen (Lageplan und Lageplan mit Luftbild)
Stand 31.03.2016
BKI BERATUNGSGESELLSCHAFT FÜR KOMMUNALE INFRASTRUKTUR MBH, AACHEN (2017):
UKA Aachen
Vorhabenbezogener Bebauungsplan 971 Parkhaus Uniklinik
Erläuterungsbericht
Stand 10.08.2017
BKI BERATUNGSGESELLSCHAFT FÜR KOMMUNALE INFRASTRUKTUR MBH, AACHEN (2016):
UKA Aachen
Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht nach UVPG um Bebauungsplan 971 Parkhaus Uniklinik- im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg für den Bereich zwischen Kullenhofstraße,
Pariser Ring und Vaalser Straße
Entwurf Stand 20.04.2016
FISCHERARCHITEKTEN GMBH & CO KG, AACHEN (2016):
Parkhaus UKA (B204) Lageplan,
Stand Mai 2016
3 PLUS FREIRAUMPLANER, KLOETERS + KASTNER PARTGMBB, AACHEN (2017):
UKA Aachen 2016030
Neubau Parkhaus, Kullenhofstraße Ecke Pariser Ring
Entwurfsplanung Freianlagen, M 1: 200
Stand 09.06.2017
3 PLUS FREIRAUMPLANER, KLOETERS + KASTNER PARTGMBB, AACHEN (2017):
UKA Aachen 2016030
Neubau Parkhaus B 2014
Freiflächengestaltungsplan
Genehmigungsplanung
M 1: 200
Stand 28.06.2017, Index .2, Änderung DM Stand 10.08.2017
VERMESSUNGSBÜRO ÖBIV HAGEN LENZKE, AACHEN (2016/2017)
Amtlicher Lageplan, Stand 2016, aktuelle Fortschreibung 2017
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Stand
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GESETZE
BAUGB (AKTUELLE FASSUNG):
Bau- und Raumordnungsgesetz/Baugesetzbuch, Runkel und Koch (Hrsg.), Bundesanzeiger
BNATSCHG (AKTUELLE FASSUNG):
Bundesnaturschutzgesetz, BGBl. III / FNA 791-1
BBODSCHG (AKTUELLE FASSUNG):
Bundesbodenschutzgesetz mit Verordnungen
LP NRW (AKTUELLE FASSUNG):
Landschaftsgesetz NRW
LWG NRW (AKTUELLE FASSUNG):
Landeswassergesetz
UVPG (AKTUELLE FASSUNG):
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
TABELLEN IM TEXT
Tabelle Nr.: 1.1 – Biotoptypen – Bestand
heute vor Ort anzutreffende Nutzungen / Realvegetation
Seite 12
Tabelle Nr.: 1.2 – Biotoptypen B-Plan 971 - zulässige Nutzungen / Vegetation gemäß rechtskräftigen B-Plan Nr. 952 – Gut Kullen und B-Plan 952 VIII Änderung
Seite 13
Tabelle Nr.: 2.1 – Biotoptypenbewertung B-Plan 971 - Ausgangszustände
Seite 21
Tabelle Nr.: 2.2 – Biotoptypenbewertung B-Plan 971 - Planung
Seite 22
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ABKÜRZUNGEN IM TEXT
Abs.() - Absatz
BAUGB - Baugesetzbuch
BauO NRW - Bauordnungen Nordrhein-Westfalen
B-Plan - Bebauungsplan
BNATSCHG - Bundesnaturschutzgesetz, BGBl. III / FNA 791-1
d.h. - das heißt
FLL - Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V., Bonn
FFH - Richtlinie – Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie
FNP - Flächennutzungsplan
GOP - Grünordnungsplan
GFZ - Geschossflächenzahl
GRZ – Grundflächenzahl
LFB - Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
LG NRW - Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen
LP NRW - Landschaftsgesetz NRW / Landschaftsplan NRW
M(K)UNLV - Ministeriums für (Klima) Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen
RAS-LP - Richtlinie für die Anlage von Straßen – Teil Landschaftspflege
ULB - Untere Landschaftsbehörde
VS RL - Vogelschutzrichtlinie
z.B. - zum Beispiel
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Anhang
-
Vorhabenbezogener B-Plan 971
- Parkhaus Uniklinik LFB /GOP/ A Bilanzierung Biotoptypen Bestand , GOP - 01
FSWLA Landschaftsarchitektur GmbH Düsseldorf
Vorabzug - Stand 18.08.2017, Planindex b
-
Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 592, und B-Plan Nr. 592VIII Änderung
- Textkennzeichnung im rechtskräftigen B-Plan
FSWLA Landschaftsarchitektur GmbH Düsseldorf
-
Vorhabenbezogener B-Plan 971
- Parkhaus Uniklinik LFB /GOP/E/ A Bilanzierung Biotoptypen Planung, GOP - 02
FSWLA Landschaftsarchitektur GmbH Düsseldorf
Stand 18.08.2017, Planindex b
-
Vorhabenbezogener B-Plan 971
- Parkhaus Uniklinik Biotoptypenbewertung (Tabelle, Var 2)
FSWLA Landschaftsarchitektur GmbH Düsseldorf
Stand 18.08.2017
-
Vorhabenbezogener B-Plan 971
- Parkhaus Uniklinik LFB /GOP
Konfliktplan / Baumfällungen, GOP – 03, Planindex e
FSWLA Landschaftsarchitektur GmbH Düsseldorf
Stand 28.08.2017
-
- Neubau Parkhaus B 204 – Freiflächengestaltungsplan
– Genehmigungsplanung
3PLUS FREIRAUMPLANER Kloeters + Kastner PartGmbB Landschaftsarchitekt + Architekt, Aachen
Stand 28.06.2017, Index .2, Änderung DM Stand 10.08.2017
T:\Cad\2016\16043_1\03_SCHRIFTVERKEHR TEXTE\05_TEXTE\LFB\16043_1_uka_bplan_971_lfb_textteil_stand_17_07_04_anpass_b-plan_17_08_28.doc
31
FSWLA
16.043_1 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag/Grünordnungsplan LFB/GOP
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Nr. 971 – Parkhaus Uniklinik -, Stadt Aachen
Stand
-
28.08.2017
- Neubau Parkhaus B 204 – Genehmigungsplanung
– Freianlagen
3PLUS FREIRAUMPLANER Kloeters + Kastner PartGmbB Landschaftsarchitekt + Architekt, Aachen
Stand 28.06.2017, Index .2, Änderung DM Stand 10.08.2017
-
- Neubau Parkhaus B 204 – Regelschnitte Freianlagen
– Entwurf
3PLUS FREIRAUMPLANER Kloeters + Kastner PartGmbB Landschaftsarchitekt + Architekt, Aachen
Stand 09.06.2017, Index 11
-
- Stadt Aachen
– vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB
Parkhaus Uniklinik
Vorhaben- und Erschließungsplan
Gemarkung Aachen Laurensberg, Flur 32
(erarbeitet: 3PLUS FREIRAUMPLANER Kloeters + Kastner PartGmbB Landschaftsarchitekt + Architekt, Aachen)
T:\Cad\2016\16043_1\03_SCHRIFTVERKEHR TEXTE\05_TEXTE\LFB\16043_1_uka_bplan_971_lfb_textteil_stand_17_07_04_anpass_b-plan_17_08_28.doc
32
Allgemein
Gebäude
Flurstücksgrenze
Geltungsbereich Vorhaben- und Erschließungsplan
Befestigte Flächen
Pflaster
Kies
Rasenwabe
Baukonstruktion
Betonfertigteil
Winkelstützwand / L-Stein
Technische Anlagen
Mastleuchte
Abläufe und Rinnen
Einbauten
Fahrradbügel
Parkbügel
Abfallbehälter
Zaun
Pflanzflächen
Rasenfläche
Hecke
56
Ginkgo biloba 'Princeton Sentry')
Ersatzpflanzungen im Wiesenbereich (29 Stk.)
z.B. Acer platanoides, Acer pseudoplatanus, Carpinus betulus,
LEGENDE :
Salix alba)
sind vor Ort von den
Firmen eigenverantwortlich zu
und mit den Gegebenheiten
10.08.2017
DM
.2
08.08.2017
DM
.1
BEARBEITER
INDEX
DATUM
Dor
b
ach
66
Alle
Projekt:
Neubau Parkhaus
B 204
Wichtige Hinweise:
52074 Aachen
wurden der aus dem ALKIS entstammenden NAS-Datei entnommen.
Planinhalt:
Die Darstellung der Leitungen wurde teilweise aus dem
STAWAG-Bestand und UKA-Leitungsbestand digitalisiert.
64
Z:\AC146_CAD(PARKHAUS UNIKLINIKUM)\07_AKTUELL\CAD\AKTUELL_AC146 , Kast 8. Aug. 2017 02:17:7
Bauherr:
frei von unterirdischen Leitungen ist.
Sofern der Plan nicht innerhalb eines Jahres nach Fertigstellung verwendet wird,
Leistungsphase:
Genehmigungsplanung
Plan-Nr.:
504.00_LA_FFGP
Projekt-Nr. ukafacilities:
Datum Erstellung:
2016030
28.06.2017
gezeichnet:
1 : 200
841 x 1189
Datum Index:
DM
Index:
KA
.2
3PLUS FREIRAUMPLANER
Kloeters + Kastner PartGmbB Landschaftsarchitekt + Architekt
ukafacilities GmbH
Schneebergweg o. Nr.
D-52074 Aachen
Fon +49 241 80 80196
52066 Aachen
Tel: +49 241 50 40 77
Fax: +49 241 53 11 61
mail@3plus.de
www.3plus.de
Entwurfsverfasser
841 x 1189 mm,
Alle Maße sind vor Ort von den ausführenden Firmen eigenverantwortlich zu prüfen und mit den Gegebenheiten
des Bestandes zu vergleichen. Unstimmigkeiten sind der Bauleitung unverzüglich mitzuteilen!
Alle Höhenangaben beziehen sich auf NHN.
09.06.2017
DATUM
DM
.1
Anpassung Gehwegbreite Westseite
BEARBEITER
INDEX
ÄNDERUNG / ERGÄNZUNG
Übersicht:
209,20
209,00
209,16
209,01
208,90
208,40
Z:\AC146_CAD(PARKHAUS UNIKLINIKUM)\07_AKTUELL\CAD\AKTUELL_AC146 , Kast 9. Jun. 2017 03:35:0
0,90
1,90
2,35
0,30
206,90
206,59
4,20
206,80
206,56
8,65
204,46
0,50
0,40
6,15
0,50
206,75
Projekt:
Neubau Parkhaus
B 204
Bauherr:
Universitätsklinikum Aachen
Pauwelsstraße 30
52074 Aachen
Planinhalt:
Regelschnitte Freianlagen
Leistungsphase:
Entwurf
Plan-Nr.:
504.00_LA_RS
Projekt-Nr. ukafacilities:
Datum Erstellung:
2016030
Datum Index:
06.04.2017
09.06.2017
Maßstab:
1 : 100
gezeichnet:
DM
Index:
Blattgröße:
594 x 297
geprüft:
KA
.1
1,05
0,60
3PLUS FREIRAUMPLANER
Kloeters + Kastner PartGmbB Landschaftsarchitekt + Architekt
ukafacilities GmbH
Schneebergweg o. Nr.
D-52074 Aachen
Fon +49 241 80 80196
Bachstraße 22
52066 Aachen
Tel: +49 241 50 40 77
Fax: +49 241 53 11 61
mail@3plus.de
www.3plus.de
Entwurfsverfasser
594 x 297 mm, 0,18 m²
R=15
+ 3 cm
0
R=6
208.35
208.54
208.42
208.61
R=15
R=20
2,0
3,00
6
R=
(20
8.3
5)
208
0
.30
3.0
+1
2c
m
+ 8 cm
208
.25
208
.13
208
.20
208
.28
207
208
207
207
207
.98
23
,34
207
.46
sph ah
alt n 207
.34
+1
2c
m 2
07.
207
00
.41
2
0
207
6.8
8
.49
206
.95
+1
207
2c
m
.03
.90
Fa
h
A rb
1,3 6,00
6
11
R=5
206.66
24,00
206.52
206.47
206.56
206.68
206.61
206.73
17,50
+ 12 cm
206.42
56,33
206.51
+ 12 cm
206.63
17,50
6,25
6,25
209.01
2,0%
2,0%
24,00
206,38
Höhe Bestand
206,80
Höhe Planung
Gefälle
2,0%
Asphalt
Fahrbahn
17,50
209.07
206.37
2,35 2,50
206.46
5,00
206.58
+ 3 cm
2,50 2,50
Rinne 0.5 %
LEGENDE
Gebäude
209.01
3,00
0,40
0,50
Befestigte Flächen
206.27
206.36
R=1
0
16,00
Pflaster
Kies
2,0%
24,00
206.25
209.06 Rinne 0.5 %
Bearbeitungsgrenze
206.32
8,50
206.22
206.31
Rasenwabe
+ 12 cm
2,0%
Rinne 0.5 %
19,00
206.41
1,80
206.53
9,60
Rinne 0.5 %
12,50
209.18
206.25
Baukonstruktion
Betonfertigteil
18,00
209.01
209.17
Böschung
Grundstücksgrenze
209.22
209.18
0,
Allgemein
2,50
12,50
209.22
209.90
+ 3 cm
Rinne 0.62 % 209.06 Rinne 0.5 %
12,50
209.15
209.11
12,50
209.02 Rinne 0.5 % 208.93
209.02
208.88
208.97
12,50
208.79
.85
209.16
209.43
43
206
209.16
209.56
206
.90
206
.78
R=
208.64
208.74
.83
15,70
208.73
.95
208.88
208.83
.08
0
15,70
208
.38
208.77
208.84
6.00
0
cm
2
+1
2 c 3,34
m
0
6.0
4.50
+8
208
.35
208
.23
1
3.0
208.46
208.70
208.58
+ 3 cm
208.77
hse
0,9
Ac
R=
16
Technische Anlagen
+8
209.02
17,50
24,00
+ 3 cm
Rinne 0.5 %
m
Einbauten
2,0%
Fahrradbügel
2,50
3,40
Parkbügel
4,00
Abfallbehälter
Zaun
R=3
209.07
209.18
Abläufe und Rinnen
2c
+1
Rinne 0.5 %
209.18
12,50
56
Mastleuchte
cm
209.06
209.18
12,50
Rinne 0.5 %
46,13
Winkelstützwand / L-Stein
24,00
27,37
17,25
Pflanzflächen
209,00
Rasenfläche
206,57
209.19
208,25
Hecke
2
208,75
Bäume, geplant
207,50
208,71
205,95
208,75
R=
1
+ 3 cm
OK Mauer 210,90
3,50
5,00
208,65
3,50
LEGENDE :
208,62
0,95
1
+ 3 cm
R= 208.89
1
209.19
208.82
R=
209,11
R=
3,50
206,80
206,50
205,85
206,65
0,36
Bäume, Fällung
Rückschnitt Bestandsbäume
208,80
sind vor Ort von den
Firmen eigenverantwortlich zu
und mit den Gegebenheiten
66
4,50
6,50
5,50
Alle
209,11
208,88
3,00
2,50
OK Mauer 210,90
208,30
209,10
209,17
2,0%
DM
.2
08.08.2017
DM
.1
BEARBEITER
INDEX
DATUM
7,50
208,60
9,95
4,00
10.08.2017
Dor
b
11,55
ach
11,50
Projekt:
Neubau Parkhaus
B 204
Wichtige Hinweise:
52074 Aachen
wurden der aus dem ALKIS entstammenden NAS-Datei entnommen.
Planinhalt:
Genehmigungsplanung Freianlagen
Leistungsphase:
Genehmigungsplanung
Plan-Nr.:
504.00_LA_LP
Die Darstellung der Leitungen wurde teilweise aus dem
STAWAG-Bestand und UKA-Leitungsbestand digitalisiert.
64
Z:\AC146_CAD(PARKHAUS UNIKLINIKUM)\07_AKTUELL\CAD\AKTUELL_AC146 , Kast 8. Aug. 2017 02:17:7
Bauherr:
frei von unterirdischen Leitungen ist.
Sofern der Plan nicht innerhalb eines Jahres nach Fertigstellung verwendet wird,
Projekt-Nr. ukafacilities:
Datum Erstellung:
2016030
28.06.2017
gezeichnet:
1 : 200
841 x 1189
Datum Index:
DM
Index:
KA
.2
3PLUS FREIRAUMPLANER
Kloeters + Kastner PartGmbB Landschaftsarchitekt + Architekt
ukafacilities GmbH
Schneebergweg o. Nr.
D-52074 Aachen
Fon +49 241 80 80196
52066 Aachen
Tel: +49 241 50 40 77
Fax: +49 241 53 11 61
mail@3plus.de
www.3plus.de
Entwurfsverfasser
841 x 1189 mm,
R=15
R=20
R=15
Bebauungsplan Nr. 971
R=6
6
R=
5
R=
R=
11
Parkhaus Uniklinik
209.56
209.43
209.22
209.90
R=3
R=
16
R=1
0
209.22
209,00
206,57
208,25
R=
2
208,75
R=
1
208,62
207,50
208,71
209,11
1
R=
R=
1
205,95
208,75
208,65
206,50
205,85
206,80
206,65
OK Mauer 210,90
208,80
OK Mauer 210,90
209,11
209,10
208,88
209,17
208,30
208,60
Wichtige Hinweise:
wurden der aus dem ALKIS entstammenden NAS-Datei entnommen.
Die Darstellung der Leitungen wurde teilweise aus dem
STAWAG-Bestand und UKA-Leitungsbestand digitalisiert.
frei von unterirdischen Leitungen ist.
Sofern der Plan nicht innerhalb eines Jahres nach Fertigstellung verwendet wird,
1 : 500
GEMARKUNG AACHEN Laurensberg
FLUR 25
BEBAUUNGSPLAN NR.
971
Parkhaus Uniklinik
330
514
331
Baum- und Biotoptypenbestand
gem. Aachener Modell/Satzung Stadt Aachen
Auf/Abwertung
bis 0,2 (++/-)
Wertpunkte
Wert
513
523
516
34.9 Tritt-, Scherr- und Parkrasen
0,3
0,3
39.6.3 Ruderalfluren
0,4
0,4
0,6
0,6
0,8
0,8
0,7
--
0,8
-
0,9
0,9
0
0
0,2
0,2
0
0
Standorte
autochthonen Arten und mittlerem, vereinzelt
starkem Baumholz
519
517
492
518
520
388
d
c
b
Vorentwurf
18.08.2017
Zimm
18.08.2017
Zimm
a
Vorentwurf
27.02.2017
Graebe
27.02.2017
Graebe
Planindex
Name
Blattindex
Grundlagen :
Name
BKI, Verkehrsanlagen 10.08.2017
Auftraggeber :
336
kommunale Infrastruktur mbH
Telefon: 0241 / 56 81 70
Telefax: 0241 / 16 34 35
e-mail: info@bki-aachen.de
52070 Aachen
www.bki-aachen.de
REINHOLD BAIER GMBH ● AACHEN
Dr.-ING.
D-52064 Aachen
Telefon: +49 (0) 241 70 550-0
Telefax: +49 (0) 241 70 550-20
BFT Planung GmbH
52072 Aachen
Fon +49 241 41357 0
post@bft-planung.de
www.bft-planung.de
Planinhalt:
LFB / GOP
E/ A Bilanzierung
Biotoptypen Bestand
492
Projekt:
Plan-Nr.:
UKA Aachen
vorhabenbezogener B-Plan N. 971
Parkhaus Uniklinik
GOP - 01
Projektnummer:
2016058
1 : 500
Bearb.:
18.08.2017
Datum, Unterschrift:
Blattgr.:
841 x 594
Dateipfad:
Pflaster
Wartebereich
Bank
Pflaster
FGU
Wartebereich
alteter Vorplatz
TG Parken
Fahrbahn
20 Stck Ausgleichspflanzungung innerhalb des
Geltungsbereiches
Bank
R=20
FGU
Asphalt
Ausgleichspflanzungen
Parken
Bank
FahrgastInfo
2.50 2.00
Bank
18 Stck Ausgleichspflanzung ausserhalb des
Geltungsbereiches
e
Baum- und Biotoptypenbestand
us
adschle
Motorr
12
R=
2.17
gem. Aachener Modell/Satzung Stadt Aachen
Wert
34.9 Tritt-, Scherr- und Parkrasen
0,3
0,3
0,8
0,8
0,7
--
0,9
0,9
0
0
0,2
0,2
51.3 Anpflanzungen und Rabatten
0,3
0,3
52.1.6 unbefestigte Strassen und Wege
0,3
0,3
0
0
0
0
2
R=1
Gehwe
g
(Radfa
hrer fre
i)
Gehwe
g
(Radfa
hrer fre
i)
Auf/Abwertung
bis 0,2 (++/-)
Wertpunkte
autochthonen Arten und mittlerem, vereinzelt
starkem Baumholz
Fahrbahn
V+ (21,0/25,0m)
Ra
dw
0.5
0 2.
00
eg
455m2
Klinik
VI+ (25,0/29m)
3.600m2
I (4,5m)
Lichthof
396m2
geringen Baumholzes oder Neupflanzungen
Gartenhof
559m2
5.184m2
IV (17m)
Klinik
IV (17m)
448m2
2
1024m
53.2 Betonmauer
Campus A
V+ (21,0/25,0m)
Verwaltung
VI+ (20,8/24,1m)
555m2
4.400m2
Gartenhof
IV (14,2m)
IV (14,2m)
Lichthof
555m2
448m2
5.280m2
512m2
V+ (17,5/20.8m)
469m2
3.820m2
d
c
b
Vorentwurf
18.08.2017
Zimm
18.08.2017
Zimm
a
Vorentwurf
27.02.2017
Graebe
27.02.2017
Graebe
Planindex
Name
Blattindex
Grundlagen :
Name
BKI, Verkehrsanlagen 10.08.2017
Auftraggeber :
kommunale Infrastruktur mbH
Telefon: 0241 / 56 81 70
Telefax: 0241 / 16 34 35
e-mail: info@bki-aachen.de
52070 Aachen
www.bki-aachen.de
REINHOLD BAIER GMBH ● AACHEN
Dr.-ING.
D-52064 Aachen
Telefon: +49 (0) 241 70 550-0
Telefax: +49 (0) 241 70 550-20
BFT Planung GmbH
52072 Aachen
Fon +49 241 41357 0
post@bft-planung.de
www.bft-planung.de
Planinhalt:
LFB / GOP
E/ A Bilanzierung
Biotoptypen Planung
Projekt:
Plan-Nr.:
UKA Aachen
vorhabenbezogener B-Plan N. 971
Parkhaus Uniklinik
GOP - 02
Projektnummer:
2016058
1 : 500
Bearb.:
18.08.2017
Datum, Unterschrift:
Blattgr.:
841 x 594
Dateipfad:
B-Plan 971 - Parkhaus UKA Gesamt
Biotoptypenbewertung - UKA Bebauungspläne Var 2
FSWLA
Aachener Leitfaden zur Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft, 01.01.2006
Landschaftsarchitektur GmbH
A1. AUSGANGSZUSTAND DES UNTERSUCHUNGSRAUMES - REAL VEGETATION
Nr. Code
Biotoptyp
Fläche [m²]
Auf-/
Flächenwert Abwertung bis
Wert
0,2 (++/--)
Wertpunkte
Grünland und Rasenflächen
1
34.9
Tritt-, Scherr- und Parkrasen
2490
0,3
747
778
0,4
311
397
0,6
238
Gehölzsäume, Staudensäume und -fluren
2
39.6.3
Ruderalfuren
Gebüsche
3
41.1.6
Gebüsche stickstoffreicher, ruderaler Standorte
Feldgehölze, Gehölzstreifen, Baumreihen- und gruppen
41.2.2
Feldgehölze und Gehölzstreifen mit überwiegend autochthonen
Arten und mittlerem, vereinzelt starkem Baumholz
936
0,8
749
5
41.5_1
Einzelbäume, Baumgruppen, -reihen; geringes - mittleres
Baumholz, straßenbegleitend als Verkehrsgrün, Pflanzstreifen
351
0,7
246
6
41.5_2
Einzelbäume, Baumgruppen, -reihen; mittleres - starkes
Baumholz, straßenbegleitend als Verkehrsgrün, Pflanzstreifen
183
0,8
146
7
41.5_3
Einzelbäume, Baumgruppen, -reihen; mittleres - starkes
Baumholz, flächig
909
0,9
818
6833
0
0
214
0,2
43
39
0,4
16
78
0
0
4
--
Technische Biotoptypen und Biotoptypen des Siedlungsbereichs
8
52.1.1-3
versiegelte Straßen, Wege und Plätze
9
52.2.6_1
Straßenränder, Mittelstreifen, Verkehrsgrün
52.2.6_2
Straßenränder, Mittelstreifen, Verkehrsgrün verienzelt mit
Baumbestand geringen Baumholzes oder Neupflanzungen
10
Bauwerke
10
53
Sonstige Bauwerke / Gebäude
SUMME
13208
3314
A2. AUSGANGSZUSTAND DES UNTERSUCHUNGSRAUMES - GEM. RECHTSGÜLTIGEN B-PLAN VIII. ÄNDERUNG NR. 592
Nr. Code
Biotoptyp
Fläche [m²]
Auf-/
Flächenwert* Abwertung bis
[Wert P]
0,2 (++/--)
Wert
Wertpunkte
Feldgehölze, Gehölzstreifen, Baumreihen- und gruppen
1
41.5_1
Einzelbäume, Baumgruppen, -reihen; geringes - mittleres
Baumholz, straßenbegleitend als Verkehrsgrün, Pflanzstreifen
2
41.6
Streuobstwiese (1 Baum/100m²)
1284
0,6
770
2977
0,8
2382
2301
0,5
1151
3261
0
0
3046
0
0
339
0,4
136
+
Technische Biotoptypen und Biotoptypen des Siedlungsbereichs
3
51.2.2
Öffentliche Grünfläche (sonstige Freiflächen Siedlungsbereich)
4
52.1.1-3
Garagen und Stellplätze (versiegelte Straßen, Wege und
Plätze)
Bauwerke
5
53
Überbaubare Flächen (Sonstige Bauwerke / Gebäude)
6
53
Privates Grün (Zier- und Nutzgärten, strukturreich)
SUMME
13208
4438
* Ausgangszustand hier Planungszustand, nachrtichtliche Übernahme aus Begründung/Textliche Festsetzungen B-Plan, 1994
18.08.2017
1
B-Plan 971 - Parkhaus UKA Gesamt
Biotoptypenbewertung - UKA Bebauungspläne Var 2
FSWLA
Aachener Leitfaden zur Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft, 01.01.2006
Landschaftsarchitektur GmbH
Wertpunkte Defizit A1 und A2
-1124
B. PLANUNGSZUSTAND
Nr. Code
Biotoptyp
Fläche [m²]
Auf-/
Flächenwert Abwertung bis
Wert
0,2 (++/--)
Wertpunkte
Feldgehölze, Gehölzstreifen, Baumreihen- und gruppen
1
34.9
Tritt,-Scherr- und Parkrasen
2
41.2.2
Feldgehölze und Gehölzstreifen mit überwiegend autochthonen
Arten und mittlerem, vereinzelt starkem Baumholz
4
41.5_3
Einzelbäume, Baumgruppen, -reihen; geringes - starkes
Baumholz, straßenbegleitend als Verkehrsgrün, Pflanzstreifen
Technische Biotoptypen und Biotoptypen des Siedlungsbereichs
4
51.3
Anpflanzungen und Rabatten (Pflanzung und Hecken)
5
52.1.1-3
versiegelte Straßen, Wege und Plätze
6
7
52.1.6
unbefestigte Straßen und Wege (Rasenwaben und Kiesstreifen)
52.2.6_2
Straßenränder, Mittelstreifen, Verkehrsgrün vereinzelt mit
Baumbestand geringen Baumholzes oder Neupflanzungen
(ausgenommen Reihen und Gruppen, siehe 41.5, 41.6)
2150
0,3
645
525
0,8
420
313
0,9
282
545
4572
0,3
0
164
0
162
0,3
49
35
0,4
14
4784
122
0
0
0
0
++
Bauwerke
8
53
Sonstige Bauwerke / Gebäude (Gebäude/Garagen/Trafohaus)
9
53.2
Betonmauer
SUMME
Wertpunkte Defizit A1 und B
Wertpunkte Defizit A2 und B
13208
1573
1741
2865 **
geändert 18.08.2017 Barbara Bastian
18.08.2017
2
Pflaster
Wartebereich
3446
Bank
3436
FGU
3430
Pflaster
TG Parken
3550
3551
3407
Wartebereich
3431
3406
3475
3445
2.50 2.00
3429
3438
2
R=
1
3414
2.17
3415 3416
gem. Aachener Modell/Satzung Stadt Aachen
ad
Motorr
3424
3494
R=1
3492
3491
3495
Radfah
re
3419
r frei)
3496
3423
r frei)
3476
3484
Ra
3499
3533
VI+ (25,0/29m)
3535
0,9
0
0
0,2
0,2
51.3 Anpflanzungen und Rabatten
0,3
0,3
52.1.6 unbefestigte Strassen und Wege
0,3
0,3
0
0
0
0
2536
2537
2538
2539
2540
2541
2542
3481
3479
3.600m2
I (4,5m)
Lichthof
0,9
3482
0 2.
00
3478
3534
Klinik
3485
eg
3477
2159
455m2
--
dw
3500
2197
0,7
2535
3483
0.5
2199
0,8
3488
3487
3486
2198
0,8
autochthonen Arten und mittlerem, vereinzelt
starkem Baumholz
2533
2534
V+ (21,0/25,0m)
0,3
3497
3420
Fahrbahn
Gehwe
g
(Radfa
hre
2200
3490
0,3
3489
3498
2
weg
3417 Geh3418
(
Wert
34.9 Tritt-, Scherr- und Parkrasen
3493
3422
3421
Auf/Abwertung
bis 0,2 (++/-)
Wertpunkte
Baum- und Biotoptypenbestand
se
schleu
3425
3413
Asphalt
Bank
3410
3441
3440
3439
3426
R=20
3442
3427
vom 09.06.2017
Parken
3437
Bank
3409
Fahrbahn
3443
FGU
3428
Bank
FahrgastInfo
3408
3444
3480
2543
Klinikterrasse
396m2
2195
2160
2182
Gartenhof
2161
2181 2
559
m
2184
IV (17m)
448m2
2154
2158
21552153
2139
2156
2138
2157
2152
2140
2151
2134
2137
2150
2149 2148 2135
2133
2136
2147
2116
2146
2132
2145
2131 2117 21182115
2144 2142
2130
2129 2119 2113
2143
214121412128
2114 2112
2127 2120
21112100
2103
2126 2108 2109
2125 2121 2110 2102
2105
2107
2101
2124
20992106
2123 2122
2098
2089 2087
2096
2095
2093 2088 2086
20972094
2092
2083
2091 2090
2082
2085
2081
2084 2080
2078 2079 2067
2077 2075 2063 2066
2073 2065
2076
2044
2072 2064
2057
20702071
2062
2069
2060
2068 2058
2061
2183
5.184m
2
Klinik
2180
IV (17m)
2162
2185
1024m2
2163
2179
Campus A
2164
geringen Baumholzes oder Neupflanzungen
2544
2545
2546
2547
2548
53.2 Betonmauer
2058
2178
V+ (21,0/25,0m)
2186
Verwal
tung
2188
2187
555m2
4.400m2
2165
VI+ (20,8/24,1m)
2056
2177
2166
2176
2167
2168
2189
2048 2046
2045
2051
2047
2054 20532049
2043 2042
2055 2052 2050
2044
2190
Gartenhof
Verwaltung
IV (14,2m)
IV (14,2m)
2169
2174
2
Lichthof
555m
448m2
2041
2040
2175
2015
2170
5.280m2
2014
2171
2191
512m2
2016
2173
2039
2038
2037
2036
2035
2034
2033
2032
2172
V+ (17,5/20.8m)
2031
2030
2013
2192
2193
2194
469m2
3.820m2
2012
2017
2029
2011
2018
2028
2027
2010
2019
2009
2020
2008
2021
2026
2007
2022
20242025
2023
2006
e
Vorentwurf
28.08.2017
Bastian
28.08.2017
Bastian
d
Vorentwurf
25.08.2017
Bastian
25.08.2017
Bastian
c
Vorentwurf
24.08.2017
Bastian
24.08.2017
Bastian
b
Vorentwurf
18.08.2017
Zimm
18.08.2017
Zimm
a
Vorentwurf
27.02.2017
Graebe
27.02.2017
Graebe
Planindex
Grundlagen :
2561
2560
2453
3029
3028
30273026
3030
Name
Blattindex
Name
BKI, Verkehrsanlagen 10.08.2017
Auftraggeber :
2559
3031
2457
3032
3033
2558
3025
kommunale Infrastruktur mbH
Telefon: 0241 / 56 81 70
Telefax: 0241 / 16 34 35
e-mail: info@bki-aachen.de
52070 Aachen
www.bki-aachen.de
3024
3023
30213022
3020
REINHOLD BAIER GMBH ● AACHEN
Dr.-ING.
D-52064 Aachen
Telefon: +49 (0) 241 70 550-0
Telefax: +49 (0) 241 70 550-20
BFT Planung GmbH
52072 Aachen
Fon +49 241 41357 0
post@bft-planung.de
www.bft-planung.de
Planinhalt:
LFB / GOP
E/ A Bilanzierung
Projekt:
Plan-Nr.:
UKA Aachen
vorhabenbezogener B-Plan N. 971
Parkhaus Uniklinik
GOP - 03e
Projektnummer:
2016058
1 : 500
Bearb.:
28.08.2017
Datum, Unterschrift:
Blattgr.:
841 x 594
Dateipfad:
rechtskräftiger
B-Plan Nr. 592,
Geltungsbereich
VIII. Änderung
BPl
a
nGr
e
e
VI
I
IÄnde
r
ung
vor
ha
be
ns
be
z
oge
ne
BPl
a
nGr
e
nz
e
St
a
nd10.
08.
2017
Pflaster
Wartebereich
3446
Bank
3436
FGU
3430
Pflaster
TG Parken
3550
3551
3407
Wartebereich
3431
3406
3475
3445
2.50 2.00
3429
3438
adschle
R=
12
Motorr
3424
3414
B-Plangrenze/ Geltungsbereich
use
3425
3413
Asphalt
Bank
3410
3441
3440
3439
3426
R=20
3442
3427
vom 09.06.2017
Parken
3437
Bank
3409
Fahrbahn
3443
FGU
3428
Bank
FahrgastInfo
3408
3444
2.17
3415 3416
3494
Baugrenze
3493
3492
3491
3495
weg
3417 Geh3418
(
3419
Radfah
re
Baum- und Biotoptypenbestand
2533
2534
Fahrbahn
r frei)
3476
3484
Ra
3499
3500
2198
2199
eg
3478
3534
3533
3535
3485
2535
3483
dw
0,7
--
0,9
0,9
0
0
0
0
0,3
0,3
3482
3477
2159
2197
Wert
3488
3487
3486
gem. Aachener Modell/Satzung Stadt Aachen
0 2.
00
2200
Auf/Abwertung
bis 0,2 (++/-)
Wertpunkte
3497
3420
0.5
Gehwe
g
(Radfa
hre
r frei)
3496
3423
3489
3498
2
R=1
3422
3421
3490
2536
2537
2538
2539
2540
2541
2542
3481
3479
3480
2543
2154
2158
21552153
2139
2156
2138
2157
2152
2140
2151
2134
2137
2150
2149 2148 2135
2133
2136
2147
2116
2146
2132
2145
2131 2117 21182115
2144 2142
2130
2129 2119 2113
2143
214121412128
2114 2112
2127 2120
21112100
2103
2126 2108 2109
2125 2121 2110 2102
2105
2107
2101
2124
20992106
2123 2122
2098
2089 2087
2096
2095
2093 2088 2086
20972094
2092
2083
2091 2090
2082
2085
2081
2084 2080
2078 2079 2067
2077 2075 2063 2066
2073 2065
2076
2044
2072 2064
2057
20702071
2062
2069
2060
2068 2058
2061
2183
2195
2160
2182
2161
2181
2184
2180
2185
2162
2163
2179
2164
53 Sondergebiet ( SO)
2544
2545
2546
2547
2548
2058
2178
2165
2186
2188
2187
2056
2177
2166
2176
2167
2168
2189
2048 2046
2045
2051
2047
2054 20532049
2043 2042
2055 2052 2050
2044
2190
2041
2040
2175
2174
2169
2015
2016
2170
2014
2171
2191
2173
2039
2038
2037
2036
2035
2034
2033
2032
2172
2031
2030
2013
2192
2193
2194
2012
2017
2029
2011
2018
2028
2027
2010
2019
2009
2020
2008
2021
2026
2007
2022
20242025
2023
2006
f
Vorentwurf/ neuer B-Plan
12.10.2017
Bastian
12.10.2017
Bastian
e
Vorentwurf
28.08.2017
Bastian
28.08.2017
Bastian
d
Vorentwurf
25.08.2017
Bastian
25.08.2017
Bastian
c
Vorentwurf
24.08.2017
Bastian
24.08.2017
Bastian
b
Vorentwurf
18.08.2017
Zimm
18.08.2017
Zimm
a
Vorentwurf
27.02.2017
Graebe
27.02.2017
Graebe
Planindex
Grundlagen :
2561
2560
2453
3029
3028
30273026
3030
Name
Blattindex
Name
Bebauungsplan 971 Parkhaus 09.10.2017
BKI, Verkehrsanlagen 10.08.2017
Auftraggeber :
2559
3031
2457
3032
3033
2558
3025
kommunale Infrastruktur mbH
Telefon: 0241 / 56 81 70
Telefax: 0241 / 16 34 35
e-mail: info@bki-aachen.de
52070 Aachen
www.bki-aachen.de
3024
3023
30213022
3020
Dr.-ING.
REINHOLD BAIER GMBH
D-52064 Aachen
AACHEN
Telefon: +49 (0) 241 70 550-0
Telefax: +49 (0) 241 70 550-20
BFT Planung GmbH
52072 Aachen
Fon +49 241 41357 0
post@bft-planung.de
www.bft-planung.de
Planinhalt:
LFB / GOP
E/ A Bilanzierung
Projekt:
Plan-Nr.:
GOP - 03f
UKA Aachen
Projektnummer:
B-Plan N. 971
Parkhaus Uniklinik
2016058
1 : 500
Bearb.:
12.10.2017
Datum, Unterschrift:
Blattgr.:
841 x 594
Dateipfad: