Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
272430.pdf
Größe
15 MB
Erstellt
10.10.17, 12:00
Aktualisiert
24.02.18, 06:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Bezirksamt Aachen-Brand
Bezirksamt Aachen-Eilendorf
Bezirksamt Aachen-Haaren
Bezirksamt Aachen-Kornelimünster/Walheim
Bauverwaltung
Fachbereich Bauaufsicht
Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Fachbereich Sport
Aachener Stadtbetrieb
Fachbereich Umwelt
Feuerwehr
Fachbereich Immobilienmanagement
Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Gebäudemanagement
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0795/WP17
öffentlich
10.10.2017
Dez. III / FB 61/100
Erdgasfernleitung Zeelink I - Stellungnahme im Rahmen des
Planfeststellungsverfahrens
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
08.11.2017
08.11.2017
09.11.2017
14.11.2017
15.11.2017
28.11.2017
29.11.2017
06.12.2017
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim Kenntnisnahme
Planungsausschuss
Kenntnisnahme
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Aachen-Brand
Kenntnisnahme
Bürgerforum
Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Aachen-Haaren
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Planung der
Erdgasfernleitung Zeelink I und die Stellungnahme im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur
Kenntnis. Sie beauftragt die Verwaltung auf dieser Grundlage die Interessen der Stadt Aachen im
weiteren Verlauf des Verfahrens zu vertreten.
Der Planungsausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Planung der
Erdgasfernleitung Zeelink I und die Stellungnahme im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur
Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung auf dieser Grundlage die Interessen der Stadt Aachen im
weiteren Verlauf des Verfahrens zu vertreten.
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur
Planung der Erdgasfernleitung Zeelink I und die Stellungnahme im Rahmen des
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Ausdruck vom: 18.01.2018
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Planfeststellungsverfahrens zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung auf dieser Grundlage die
Interessen der Stadt Aachen im weiteren Verlauf des Verfahrens zu vertreten.
Das Bürgerforum nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Planung der Erdgasfernleitung
Zeelink I und die Stellungnahme im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur Kenntnis.
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Erläuterungen:
Erdgasfernleitung Zeelink I – Stellungnahme im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens
Die Bezirksregierung Köln hat das Planfeststellungsverfahren für die Erdgasfernleitung „ZEELINK I“
mit Auslegung der Verfahrensunterlagen und der Beteiligung der Öffentlichkeit eingeleitet. Bevor auf
die Stellungnahme der Stadt Aachen hierzu eingegangen wird, zunächst einleitend eine kurze
Chronologie der Ereignisse.
Diesem Planfeststellungsverfahren war in 2016 ein Raumordnungsverfahren vorausgegangen. Zu den
umfangreichen Unterlagen des Raumordnungsverfahrens hatte die Verwaltung eine differenzierte
Stellungnahme erarbeitet, die nach Beratung in den betroffene Bezirksvertretungen,
Fachausschüssen und nach abschließender Beschlussfassung im Rat der Stadt Aachen am
29.06.2016 fristgerecht an die Bezirksregierung Köln übermittelt wurde.
Mit Datum vom 28.02.2017 legte die Bezirksregierung Köln der Stadt Aachen die abschließende
Raumordnerische Beurteilung vor. Demnach favorisierte sie nicht die von der Stadt Aachen geforderte
„Variante Aachen“, sondern der Vorzugskorridor südlich des Stadtteils Brand durch das Indetal wurde
als Ergebnis des Raumordnungsverfahrens festgestellt.
In seiner Sitzung am 22.03.2017 hat der Rat der Stadt Aachen die Raumordnerische Beurteilung der
Bezirksregierung Köln zur Erdgasfernleitung ZEELINK 1 der Open-Grid-Europe beraten. Hierbei
bekräftigte er seine bisherige Beschlusslage, die eine Parallelführung zur BAB A 44 fordert.
Die Open-Grid-Europe hat zwischenzeitlich die Variante Aachen sorgfältig geprüft und diese in das
Planfeststellungsverfahren eingebracht. Auf dieser Grundlage hat die Bezirksregierung Köln nun das
Planfeststellungsverfahren zur Erdgasfernleitung ZEELINK 1 für den Teilabschnitt Aachen bis Jüchen
eröffnet.
Die Raumordnerische Beurteilung hat die Qualität eines landesplanerischen Grundsatzes. Damit ist
sie nicht verbindlich wie ein landesplanerisches Ziel, sondern unterliegt der Abwägung im
Planfeststellungsverfahren. Vor diesem Hintergrund enthält die Stellungnahme die deutliche
Forderung an die Bezirksregierung, die dem Planfeststellungsverfahren zugrundeliegende
Trassenführung, parallel zur BAB A 44, weiter zu verfolgen.
Die sehr umfangreichen Planfeststellungsunterlagen (15 Ordner) lagen vom 18.09.2017 bis
17.10.2017 in der Planoffenlage im R 400, Lagerhausstraße 20 aus. Unter folgender Internetadresse
der Bezirksregierung waren die Planfeststellungsunterlagen zusätzlich einsehbar:
http://www.brk.nrw.de/brk_internet/verfahren/25_energieleitungen_planfeststellungsverfahren/index.ht
ml
Die Beteiligungsfrist endete am 02.11.2017
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Die Stellungnahme der Stadt Aachen hierzu wurde durch den Fachbereich Stadtentwicklung und
Verkehrsanlage koordiniert. Die zahlreichen fachlich betroffenen Dienststellen der Verwaltung waren
in den intensiven Prüfprozess eingebunden und haben durch ihre konstruktive Mitarbeit eine
fristgerechte Abgabe der Stellungnahme ermöglicht. Die Stellungnahme der Stadt Aachen wurde
zwischenzeitlich der Bezirksregierung Köln übersendet.
Da eine Vorstellung der Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren in den politischen Gremien
vor Fristende aus terminlichen Gründen nicht möglich war, muss dies nun im Nachgang erfolgen. Da
die nun gewählte Trassenführung der entspricht, die von den politischen Gremien als Variante Aachen
bereits beschlossen wurde, ist diese Vorgehensweise sachgerecht.
Der Stand des Verfahrens ist auch Gegenstand eines Einwohnerantrages des Bürgerverein Brand eV
gem. § 24 GO, welcher zur Information als Anlage beigefügt ist. Das Bürgerforum ist daher in die
Beratungsfolge eingebunden.
Zusammenfassung der Stellungnahme
In der Stellungnahme stellt die Stadt Aachen zuerst im gesamtstädtischen Überblick die
Verknüpfungen zu städtischen Planungen sowie zu anderen Leitungsplanungen dar, bewertet diese
und identifiziert den damit verbundenen Handlungsbedarf und gibt Hinweise auf zu berücksichtigende
Belange. Insbesondere geht sie auf die Anforderungen der Fachdienststellen mit Blick auf die weitere
Umsetzung im Planfeststellungsverfahren ein.
Den aktuellen Planfeststellungsunterlagen ist zu entnehmen, dass als Standort für die erforderliche
Gasverdichterstation eine Fläche außerhalb des Stadtgebietes Aachen in der Stadt Würselen geplant
ist. Nach hiesigem Kenntnisstand wurde zur planungsrechtlichen Absicherung des Standortes bereits
ein Bauleitplanverfahren in der Nachbargemeinde eingeleitet.
Im Folgenden sind die Kernaussagen der Stellungnahme zusammengefasst:
1. Die Stadt Aachen erkennt an, dass Aachen in der Grenzlage zu Belgien räumlich eine
besondere Schlüsselstelle für die Trassenführung der Gasfernleitung Zeelink I einnimmt.
2. Die Stadt Aachen begrüßt, dass die dem Planfeststellungsverfahrens zugrunde liegende
Trassenführung die vom Rat der Stadt Aachen im Zuge des Raumordnungsverfahrens
beschlossene, weitgehende Parallelführung zur BAB A 44 (Belgienlinie) berücksichtigt.
3. Gegen den geplanten Trassenverlauf bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Hinweise zu
Einzelaspekten und berührten Belangen sowie die erforderlichen Nebenbestimmungen
werden in dieser Stellungnahme aufgezeigt.
4. Für Bäume, die nicht mit der Trassenführung vereinbar sind, gelten die Regelungen der
Baumschutzsatzung einschließlich der Ausgleichsbemessung.
5. Vor Inbetriebnahme der Leitung sind Einsatzszenarien zu beschreiben und die Möglichkeiten
der Gefahrenabwehr aufzuzeigen
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6. Mit dem Ziel einer Optimierung des weiteren Prozesses möchte die Stadt Aachen eng in die
weitere Planung der Trassenführung eingebunden werden.
7. Die enge Abstimmung zwischen Amprion und Open-Grid-Europe wird ausdrücklich begrüßt,
da eine weitgehende Parallelführung der Strom- und Gasleitung zu einer Minimierung der
Eingriffe führt und Synergien durch die Reduzierung der Flächeninanspruchnahme bewirkt.
8. Die Stadt Aachen ersucht die Bezirksregierung Köln als Verfahrensträgerin dringend,
ausschließlich die dem Planfeststellungsverfahren zugrunde liegende Trassenführung weiter
zu verfolgen, auch wenn sie nicht dem Ergebnis der Raumordnerischen Beurteilung vom
28.02.2017 entspricht. Sie unterstreicht damit die Haltung, die der Rat der Stadt Aachen im
Rahmen des Raumordnungsverfahrens artikuliert hat.
Weiteres Vorgehen
Die Stellungnahmen der Städte und Gemeinden, Träger öffentlicher Belange und Bürgerinnen und
Bürger wird die Bezirksregierung Köln, als zuständige Planfeststellungsbehörde für den Abschnitt
Aachen, auswerten und einen Vorschlag zum Ausgleich der Meinungen erarbeiten. Als nächster
formeller Schritt folgt dann voraussichtlich in der 1.Jahreshälfte 2018 ein Erörterungstermin, so dass
mit dem abschließenden Planfeststellungsbeschluss noch in 2018 zu rechnen ist.
Die Verwaltung wird auf Grundlage der Stellungnahme die Interessen der Stadt Aachen im weiteren
Verlauf dieses Planfeststellungsverfahrens vertreten.
Anlage/n:
1. Übersichtsplan
2. Trassenverlauf
3. Stellungnahme der Stadt Aachen mit Anlagen
4. Einwohnerantrag des Bürgerverein Brand eV
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