Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
272400.pdf
Größe
340 kB
Erstellt
10.10.17, 12:00
Aktualisiert
19.10.17, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Verwaltungsleitung
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 01/0339/WP17
öffentlich
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
10.10.2017
Stellungnahmen der Verwaltung zu Ratsanfragen
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
18.10.2017
Rat der Stadt Aachen
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt die von der Verwaltung vorgelegten Stellungnahmen zu verschiedenen
Ratsanfragen zur Kenntnis.
Philipp
Oberbürgermeister
Vorlage FB 01/0339/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.10.2017
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Zu diversen Ratsanfragen liegen Stellungnahmen der Verwaltung vor, die als Anlage beigefügt sind.
Weitere Stellungnahmen werden ggf. als Tischvorlage verteilt.
Anlage/n:
Stellungnahmen
Vorlage FB 01/0339/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.10.2017
Seite: 2/2
Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Allianz für Aachen vom 24. August 2017
Thema: „Vorbereitung, Förderung und Beratung von heimkehrenden Flüchtlingen“
Der Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Wie werden die in der Stadt Aachen untergebrachten syrischen und irakischen Flüchtlinge auf die
Rückkehr in ihre Heimatländer vorbereitet?
Stellungnahme der Verwaltung:
Kommen Flüchtlinge mit dem Anliegen der freiwilligen Rückkehr ins Heimatland auf die Verwaltung zu, werden
sie an die Rückkehrberatung durch den Caritasverband/Raphaelswerk verwiesen.
Frage 2:
Was unternimmt die Stadt Aachen um spezifische Kompetenzen syrischer und irakischer Flüchtlinge
hinsichtlich der anstehenden Wiederaufbauphase in ihren Heimatländern zu fördern? Bitte erläutern Sie
alle entsprechenden Programme, Maßnahmen und Tätigkeiten der Stadt Aachen und geben Sie nach
Möglichkeit Auskunft über etwaige Teilnehmerzahlen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Irakischen und syrischen Flüchtlingen stehen Maßnahmen zur beruflichen Qualifizierung offen. Spezielle
Programme zum Wiederaufbau in den Heimatländern sind der Verwaltung nicht bekannt.
Frage 3:
Wie viele der in Aachen untergebrachten syrischen Flüchtlinge haben am Förderprogramm der
Bundesregierung „Leadership for Syria“ mit welchem Abschluss teilgenommen?
Stellungnahme der Verwaltung
Erkenntnisse darüber, wie viele der in Aachen untergebrachten Flüchtlinge am Förderprogramm „Leadership for
Syria“ teilgenommen haben, liegen nicht vor.
Frage 4:
Wie viele der seit dem 01. Januar 2012 in der Stadt Aachen untergebrachten syrischen und irakischen
Flüchtlinge sind bereits in ihre Heimatländer zurückgekehrt?
Stellungnahme der Verwaltung
Erkenntnisse darüber, wie viele der in Aachen untergebrachten syrischen und irakischen Flüchtlinge seit 2012 in
ihre Heimatländer zurückgekehrt sind, liegen nicht vor.
Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Allianz für Aachen vom 24.08.17:
Impfstatus und Infektionskrankheiten an Aachener Kindertagesstätten und Schulen
Frage 1) Wie viele der in der Stadt Aachen lebenden Kinder des Geburtsjahrgangs 2010, 2011, 2012 und 2013
waren am Ende ihres zweiten Lebensjahres gemäß den Empfehlungen der ständigen Impfkommission (STIKO)
zweimal gegen Masern geimpft worden?
Diese Zahlen liegen der Stadtverwaltung nicht vor. Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes sind nach der
Landesgesetzgebung eine Angelegenheit der Städteregion Aachen.
Frage 2) Wie hoch schätzt die Stadtverwaltung den im Zuge der geplanten gesetzlichen Meldepflicht etwaig
zusätzlich anfallenden Verwaltungsaufwand an den Aachener Kindertagesstätten zur Meldung an das
Gesundheitsamt der Städteregion Aachen?
Da zusätzliche Meldungen durch die Kindertageseinrichtungen zu leisten sind, ist von Mehraufwand auszugehen.
Weil es keine Erfahrungen darüber gibt, wie häufig diese bisher nicht meldepflichtigen Erkrankungen in der
Vergangenheit aufgetaucht sind, kann über den Mehraufwand derzeit keine Aussage getroffen werden.
Frage 3) In wie vielen Fällen seit dem 01. Januar 2015 lehnten es Eltern von noch nicht bzw. unzureichend
geimpften Kindern ab, bei der Anmeldung ihres/ihrer Kinder an eine Aachener Kindertagesstätte, einen Termin
zur Impfberatung wahrzunehmen und in wie vielen Fällen erfolgte aus der Ablehnung die Verhängung eines
Bußgeldes?
Da die neuen Untersuchungshefte für die Vorsorgeuntersuchungen von Kindern erst seit Sommer 2017
ausgegeben werden und auch erst seitdem die Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen greift, liegen
noch keine Erfahrungen in der Verwaltung dazu vor.
Frage 4) Wie viele Fälle von a) Masern, b) Diphterie, c) Kinderlähmung, d) Hepatitis, e) Mumps und f) Röteln sind
der Verwaltung seit dem 01. Januar 2015 an den im Stadtgebiet Aachen liegenden Kindertagesstätten und
Schulen bekannt?
Die Zahlen liegen der Stadtverwaltung nicht vor, für die Erfassung von Erkrankungen ist das städteregionale
Gesundheitsamt zuständig.
Frage 5) In wie vielen Fällen konnten seit dem 01. Januar 2015 in der Stadt Aachen die unter Frage 4.)
angeführten Erkrankungen a) bis f) bei sogenannten Flüchtlingen festgestellt werden?
Für die Erfassung von Erkrankungen ist das städteregionale Gesundheitsamt zuständig.
Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage des Ratsherrn Pilgram zum Themenbereich
Suermondt-Ludwig-Museum vom 28.09.2017
Frage 1:
„Was sind die Gründe und was sind die zwingenden Notwendigkeiten, für das SuLuMu
ein neues CI zu erstellen?“
Das CI des Suermondt-Ludwig-Museums wurde zuletzt in den 90er Jahren durch den damaligen Leiter
Ulrich Schneider definiert. In dem Zuge wurden der Anbau erstellt, die Ausstellungen neu konzipiert und
das Selbstverständnis neu formuliert, erschienen Pressemappen, Hausflyer und weitere Produkte in
einem einheitlichen Corporate Design. Schneiders Nachfolger Peter van den Brink änderte die
Schwerpunkte der Sammlungspräsentation und führte ein neues Logo ein. Die Produkte der
Öffentlichkeitsarbeit folgten dabei der Idee, weniger das Museum, sondern primär die jeweilige
Ausstellung in den Vordergrund zu stellen. 2004 wurde eine Internetseite aufgesetzt, die aufgrund
fehlender Mittel bis heute mit einer Standardansicht arbeitete, die nur das Logo des SLM aufgriff und
ansonsten keine Corporate-Elemente enthielt. Sie entspricht inzwischen nicht mehr dem Stand der
Technik und des Designs, das ein solch hochwertiges Haus verdient hat.
Corporate Identity:
In einer schlüssigen Corporate Identity sind Inhalt, Architektur, Besucherführung und -information
ebenso wie Erscheinungsbild und Produkte zueinander stimmig, eindeutig und von großer
Wiedererkennbarkeit geprägt. Um das Suermondt-Ludwig-Museum dorthin zu bringen, ist ein
Neuaufschlag notwendig, der auch in der Museumsstrukturkommission, an der der Fragesteller beteiligt
war, erkannt und befürwortet wurde.
Frage 2:
„Wie hoch sind die internen und externen Kosten, die durch die Entwicklung und
Umsetzung des CI entstanden sind und noch entstehen werden?“
Konzeption, Entwicklung und Umsetzung sind Bestandteil der Aufgabenbeschreibungen sowohl von
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Suermondt-Ludwig-Museum, im Fachbereich Presse,
Öffentlichkeitsarbeit, Marketing und der Leitung des Kulturbetriebs.
Die externen Gesamtkosten betragen rund 81 T Euro, von denen 50 T Euro durch Förderung des
Landes gedeckt werden; darin auch enthalten Gestaltung und Marketingmaßnahmen für die KunstWunderkammer.
Frage 3:
„Da der Hinweis im Zusammenhang mit einer Diskussion über Attraktivität des Hauses
und Besucherzahlen kam: Was sind die Erwartungen der Verwaltung an die Wirkung
eines CI bzgl. Attraktivität und Besucherzahlen des SuLuMu?“
Die schlüssige Definition und Umsetzung der Corporate Identity sind Voraussetzung und notwendiger
Baustein für alle weiteren denkbaren Maßnahmen, die sich aus ihr ergeben müssen. Die Erwartungen
liegen auf der Hand: Aufmerksamkeitssteigerung, Profilierung, Ansprache neuer Zielgruppen durch
zeitgemäße Präsentation, Kongruenz von Inhalt und Auftreten des Hauses.
Frage 4:
„Welche konkreten Erfahrungen hat die Verwaltung, die Anlass dazu geben, dass diese
Erwartungen an die Wirkungen des CI berechtigt und realistisch sind?“
Das „Centre Charlemagne – Neues Stadtmuseum Aachen“ hat eine klar erkennbare CI. Es tritt mit zu
seiner Identität stimmigen Inhalten und dazu passendem Erscheinungsbild auf und kann auf gute
Besucherzahlen verweisen.
Frage 5:
„Welche möglichen Maßnahmen sieht die Verwaltung zur Verbesserung der
Attraktivität und Besucherzahlen des SuLuMu?“
Wichtige Bausteine sind die „Erkennbarkeit des Hauses“ im Straßenzug der Wilhelmstraße und die
Verbesserung der „Aufenthaltsqualität“, d.h. dass durch das deutliche Betonen und Herausarbeiten der
Stärken des historischen Gebäudes ein unverwechselbarer, faszinierender Ort geschaffen wird. Eine
unabdingliche Maßnahme wird die Inszenierung des Foyers, unter anderem mit neuem Lichtdesign,
sein, das sich jetzt als dunkler, wenig einladender und unattraktiver Eintrittsraum in das Haus darstellt
und nach der Umgestaltung u.U. auch vom Café mitbedient werden kann. Ein weiteres Projekt ist die
Dicht-an-Dicht-Behängung der Wände des Treppenaufganges zum 2. OG mit Gemälden aus dem
Depot. Der Vermittlung der Inhalte der Museumsobjekte kommt eine ganz entscheidende Rolle zu.
Zudem wurde ein neues Wegeleitsystem im Haus entwickelt, das die Besucher anhand von
Beschriftungen in die jeweiligen Räume begleitet und mittels Wandtexten die Besonderheiten der dort
befindlichen Kunstwerke erklärt. Ein Hausflyer mit Grundrissen der einzelnen Stockwerke begleitet
zudem den Besuch im Museum.
Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage des Ratsherren Pilgram bezüglich der Umsetzung der
Ausstattung städtischer Kultureinrichtungen mit WLAN
Mit Ratsanfrage vom 02.10.2017 erkundigte sich Ratsherr Hermann Josef Pilgram nach dem Sachstand der
Umsetzung der Ausstattung städtischer Kultureinrichtungen und Flüchtlingsunterkünften mit WLAN.
Dazu möchte die Verwaltung im Folgenden Stellung nehmen.
1. Wie ist der aktuelle Stand der Einrichtung von kostenfreiem WLAN in Museen, Theaterspielstätten und
Flüchtlingsunterkünften?
Die Verwaltung hat mit Mail vom 03.08.2017 die NetAachen aufgefordert für die Flüchtlingsunterkünfte
Adenauerallee, Lagerhausstraße, Oberforstbacher Straße, Turpinstraße, Vaalser Straße und Werkstraße ein
Angebot für die WLAN-Ausleuchtung der Aufenthaltsräume nach dem Aachen-WiFi Konzept zu erstellen,
welches die Laufzeit von einem Jahr nicht überschreiten soll.
Die Angebote für die genannten Flüchtlingsunterkünfte sind der Verwaltung am 04.09.2017 zugegangen und
wurden nach Rücksprache mit dem Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration am 13.09.2017 beauftragt.
In Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration und dem städtischen
Gebäudemanagement wurden bereits Vorbereitungen getroffen und die Installation der Fritzboxen terminiert. Die
Fritzboxen werden jeweils in drei Unterkünften am 11. und 18.10.2017 installiert. Die Bereitstellung der WLAN
Portallösung wird nach den Installationen der Fritzboxen kurzfristig erfolgen.
Ein Angebot für die folgenden Museen und Theaterspielstätten wurden ebenfalls am 03.08.2017 bei der
NetAachen angefragt:
Centre Charlemagne, Eingangsbereich
Ludwig Forum, Eingangsbereich und Bibliothek
Couven Museum, Eingangsbereich
Stadtbibliothek, Eingangsbereich
Bibliothek Stadtarchiv, Lesesaal
Zeitungsmuseum, Lesesaal
Grashaus, Schulungsbereich 1.Obergeschoss
Depot Talstraße
Diese gingen der Verwaltung am 06.09.2017 zu und wurden dem Kulturbetrieb zur Abstimmung übersandt.
Aufgrund der vorliegenden Angebote von NetAachen wurde eine Kostenkalkulation für E 49 erstellt. Diese Kosten
sind in den Wirtschaftsplan für 2018 als zusätzliche Mittel eingepflegt worden. Für 2017 sind keine Mittel im
Wirtschaftsplan vorhanden. Die Umsetzung ist für 2018 geplant.
2. Für den Fall, dass die Einrichtung noch nicht erfolgt ist: Wie interpretiert die Verwaltung das Adverb
„zeitnah“?
Die Einrichtung ist noch nicht abschließend erfolgt, befindet sich jedoch in der Umsetzung (s. Pkt. 1)
3. Wann wird der Beschluss umgesetzt sein? Gemeinhin bedeutet „zeitnah“ „ohne Verzögerung“.
Der Beschluss befindet sich in der Umsetzung (s. Pkt. 1)
4. Für den Fall, dass die Einrichtung noch nicht erfolgt ist: Was hat die Verwaltung getan, um den
Beschluss zeitnah umzusetzen?
Die Verwaltung hat sich nach Beschlussfassung mit der NetAachen in Verbindung gesetzt und die Möglichkeiten
der Ausleuchtung besprochen und Angebote angefordert (s. Pkt. 1)
5. Warum ist es zu Verzögerungen gekommen?
Die Umsetzung der Einrichtung des kostenfreien WLANs in den Flüchtlingsunterkünften ist ohne Verzögerungen
erfolgt. Für die WLAN Einrichtung in Museen und Theaterspielstätten musste zunächst die Finanzierung geklärt
werden (s. Pkt. 1)
Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Allianz für Aachen vom 24.08.2017
„Kindeswohlgefährdungen in Aachen“
Die Allianz für Aachen stellt Fragen zu den Kindeswohlgefährdungen in Aachen, die durch FB 45 wie folgt
beantwortet werden.
1. Wie viele Fälle im Zusammenhang mit Kindeswohlgefährdungen wurden seit dem 01. Januar 2015
von Mitarbeitern des Sozialraumteams in Aachen behandelt und wie viele dieser Fälle waren, bzw.
sind Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens?
FB 45 erfasst in seiner Statistik „Hinweise auf Vernachlässigung, Misshandlung und sexuelle
Misshandlung“ (Kindeswohlgefährdungen). Hierbei ist zu beachten, dass die Frage, ob es sich bei den
Hinweisen tatsächlich um Kindeswohlgefährdungen handelt, erst nach eingehender Prüfung
beantwortet wird.
In 2015 wurden 1000 Hinweise und in 2016 wurden 1063 Hinweise auf Kindeswohlgefährdung erfasst.
Von den genannten Hinweisen wurden in 2015 insgesamt 40 Hinweise und in 2016 insgesamt 50
Hinweise in ein familiengerichtliches Verfahren übergleitet.
2. Bitte listen Sie tabellarisch alle seit dem 01. Januar 2015 von Mitarbeitern des Sozialraumteams in
Aachen behandelten Formen (körperliche, sexuelle, psychische/ emotionale Kindesmisshandlung,
Beeinträchtigung elterlicher Erziehungskompetenz, Vernachlässigung etc.) von Kindeswohlgefährdung
und die Anzahl der jeweils behandelten Fälle auf.
Es wird in den Bereichen Vernachlässigung/Misshandlung und sexuelle Misshandlung unterschieden.
2015: Vernachlässigung/Misshandlung: 922 Hinweise, sexuelle Misshandlung: 78 Hinweise
2016: Vernachlässigung/Misshandlung: 997 Hinweise, sexuelle Misshandlung: 66 Hinweise
3.
In wie vielen Fällen des Sozialraumteams in Aachen seit dem 01. Januar 2015 behandelten Fällen im
Zusammenhang mit Kindeswohlgefährdungen ging es um körperliche und psychische Schäden von
Kindern infolge religiöser und kultureller Bräuche, wie z.B. Genitalbeschneidungen?
Die Angaben werden nicht erhoben.
4.
Bei wie vielen Fällen der von Mitarbeitern des Sozialraumteams in Aachen seit dem 01. Januar
2015behandelten Fällen im Zusammenhang mit Kindeswohlgefährdungen handelte/ bzw. handelt es
sich um eine Beeinträchtigung der elterlichen Erziehungskompetenz durch Substanzabhängigkeit?
Bitte nennen Sie die Anzahl entsprechender Fälle und die jeweilige Substanz auf die sich die etwaige
Abhängigkeit bezieht.
Die Angaben werden nicht erhoben.
5.
Bei wie vielen der von Mitarbeitern des Sozialraumteams in Aachen seit dem 01. Januar 2015
behandelten Fällen im Zusammenhang mit Kindeswohlgefährdungen handelte / bzw. handelt es sich
bei den Eltern um deutsche Staatsangehörige?
Die Angaben werden nicht erhoben.
Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage Allianz für Aachen: Kontrollen in u.a. „Shisha-Bars“ am
25.07.2017
Zu 1) Um welche Verstöße, die laut Pressemitteilung der Aachener Polizei durch die Ordnungsämter immer
wieder im Bereich des Gaststättengewerbes festgestellt würden, handelt es sich jeweils? Bitte nennen Sie alle
von den Aachener Ordnungsämtern diesbezüglich seit dem 01. Januar 2015 festgestellten Verstöße, unter
Angabe der jeweils sie betreffenden Gaststätte.
Im Rahmen der gemeinsamen Kontrolleinsätze werden durch den Außendienst des städtischen Ordnungsamtes
Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetz, Jugendschutzgesetz, Gaststättengesetz,
Landesimmissionsschutzgesetz sowie unerlaubte Sondernutzungen nach dem Straßen und- Wegegesetz NRW
geprüft und bei Bedarf geahndet. Im Zeitraum vom 01.01.2015 bis 31.08.2017 wurden gegen 12 Betriebe
insgesamt 120 Verstöße mit Ordnungswidrigkeitenverfahren belegt. Da sich diverse Ordnungswidrigkeiten noch
in laufenden Gerichtsverfahren befinden, ist eine aktuelle Auswertung je Betrieb, zum jetzigen Zeitpunkt, nicht
angezeigt.
Zu 2) Wie viele Lokale wurden bei dem genannten Großeinsatz kontrolliert, und bei wie vielen Lokalen erfolgte
eine (vorübergehende) Geschäftsschließung? Bitte nennen Sie die entsprechend betroffenen Etablissements.
Es wurden in vier Fällen vorübergehende Geschäftsschließungen vorgenommen. Auch in diesen Fällen laufen
derzeit noch gerichtliche Klärungen, die eine abschließende Auswertung, je Betrieb, ebenfalls nicht zulassen.
Zu 3) Welche Strategie verfolgt die Stadt Aachen um der Konzentration von Kriminalität an den in Rede
stehenden Lokalen zukünftig entgegenzuwirken?
Der Außendienst des Ordnungsamtes der Stadt Aachen verfolgt bereits seit einigen Jahren das Ziel, in
gemeinsamen Einsätzen mit der Polizei, Zoll und Ausländerbehörde, ordnungsrechtliche Verstöße in Shisha Bars
konsequent zu ahnden. Die Bearbeitung von Kriminalitätsschwerpunkten fällt jedoch in die originäre
Zuständigkeit der Polizei und kann daher nicht pauschal beantwortet werden.
Zu 4) Wie bewertet die Stadtverwaltung in Aachen die rechtlichen Möglichkeiten einer dauerhaften Schließung
jener unter Punkt 3.) fallenden Lokale und wie beurteilt die Stadtverwaltung die Möglichkeiten, die in Rede
stehenden Lokale anderweitig zu sanktionieren (z.B. durch Auflagen u.ä.)?
Zwar kann die Häufung von Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die Betreiber der Shisha-Bars auch deren
Zuverlässigkeit in Frage stellen, die Erfahrung zeigt aber, dass nach einer Schließung direkt wieder eine neue
Shisha-Bar eröffnet wird.
Zu 5) Wie hoch schätzt die Stadtverwaltung das Gewerbesteueraufkommen der in Rede stehenden Lokale für die
Jahre 2015, 2016 und 2017?
Das Gewerbesteueraufkommen für die bekannten Shisha Bars liegt derzeit bei 0,00 €.
Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Allianz für Aachen vom 24.08.2017
Thema: Zweckentfremdung von Wohnraum in Aachen
Der Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Wie viele Fälle sind der Verwaltung in der Stadt Aachen seit dem 01.01.2014 bekannt, in denen Wohnraum
ohne Genehmigung zweckendfremdet wurde? Bitte nennen Sie die Anzahl und die Art der etwaigen
Zweckentfremdung.
Ein gesetzliches Zweckentfremdungsverbot besteht derzeit lediglich für öffentlich geförderte Wohnungen. Hierzu
sind keine Verstöße festgestellt worden. Für freifinanzierte Wohnungen besteht gemäß § 10 des
Wohnungsaufsichtsgesetz (WAG NRW) die Möglichkeit, eine kommunale Satzung zum Schutz von Wohnraum
(Zweckentfremdungssatzung) zu erlassen. Von dieser Möglichkeit hat die Stadt Aachen bis dato keinen
Gebrauch gemacht. Infolge dessen sind keine Erhebungen in Art und Umfang etwaiger anderweitiger
Wohnraumnutzungen erfolgt.
Frage 2:
Wie viele Hinweise durch Dritte, bzw. aus der Bevölkerung in der Stadt Aachen bzgl.
Zweckentfremdungen von Wohnraum sind seit dem 01.01.2014 in der Stadtverwaltung eingegangen und
wie viele dieser Hinweise stellten sich als tatsächliche Zweckentfremdung heraus?
Hinsichtlich etwaiger Zweckentfremdungen von öffentlich geförderten Wohnungen sind keine Hinweise von
Dritten eingegangen. Vereinzelte Hinweise zu Umwandlungen von Wohnraum in Gewerberäumen, die grds. eine
Möglichkeit einer Zweckentfremdung darstellen, wurden zur baurechtlichen Prüfung an die Bauordnung
abgegeben. Rückmeldungen zu nicht bewilligten Umwandlungen sind hier nicht bekannt.
Frage 3:
Wie viele Ortsbesichtigungen haben Mitarbeiter des zuständigen Fachbereichs der Stadtverwaltung
Aachen zwecks Augenscheinnahme von Wohneinheiten vollzogen, um Hinweisen auf eine etwaige
Zweckentfremdung von Wohnraum nachzugehen?
Im Rahmen der für die öffentlich geförderten Wohnungen vorgesehenen allgemeinen Bestands- und
Besetzungskontrollen (10% des Wohnungsbestandes) werden auch eventuelle Zweckentfremdungen überprüft.
Hierbei sind bis zum jetzigen Zeitpunkt keine Zweckentfremdungsbeanstandungen festgestellt worden.
Frage 4:
Wie viele Fälle sind in der Stadtverwaltung in der Stadt Aachen seit dem 01.01.2014 bekannt, bei denen
eine Zweckentfremdung von Wohnraum durch eine Wohnraumschutzsatzung, wie sie der Wohnungsund Liegenschaftsausschuss in der Sitzung vom 27.01.2015 als Entwurf vorgelegt hatte, hätte verhindert
werden können? Bitte geben Sie falls möglich auch die Zweckentfremdungsdauer und die Wohnfläche
der jeweils zweckentfremdeten Objekte an.
Hierzu hat der Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration keine Daten erhoben. Aufgrund einer fehlenden
Satzung (sh. Punkt 1), die den Tatbestand der Zweckentfremdung definiert, kann auch keine Prüfung auf eine
solche Zweckentfremdung hin erfolgen. In der Sitzung des Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss am
14.02.2017 wurden seitens der Verwaltung drei Beispiele benannt, bei denen nach einer ersten Einschätzung
durchaus schutzwürdige Zweckentfremdungen vorliegen könnten. Dies waren Beispiele eines spekulativen
Leerstands, einer touristischen Vermietung einer Eigentumswohnung über ein entsprechendes Internetportal
sowie einer leer stehenden Wohnung, die nicht erneut vermietet wurde, um die Behebung eines Mangels an dem
Wohnhaus zu umgehen.
Frage 5:
Welche Konzepte verfolgt die Stadt Aachen, um rechtswidrige Zweckentfremdungen von Wohnraum
durch professionelle Unternehmen über entsprechende Internetportale (wie z.B. „Airbnb“ a) zu erkennen
und b) zu verhindern?
Eine rechtswidrige Zweckentfremdung ist nach derzeitiger Rechtslage ausschließlich im öffentlich geförderten
Wohnungsbestand definiert. Die hierzu vorliegenden Überwachungskonzepte (Bestands- und
Besetzungskontrollen) sind nach Einschätzung der Verwaltung ausreichend.
Für freifinanzierten Wohnraum ist eine rechtswidrige Zweckentfremdung nicht definiert (sh. Punkte 1 und 4), so
dass z. B. Vermietungen von Wohnungen über Internetportale wie Airbnb nicht generell unzulässig sind.
Aufgrund der fehlenden Rechtswidrigkeit ist die Entwicklung etwaiger Konzepte zur Verhinderung der Vermietung
über entsprechende Internetportale hinfällig.