Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
274465.pdf
Größe
71 MB
Erstellt
18.10.17, 12:00
Aktualisiert
24.02.18, 06:57
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0802/WP17
öffentlich
18.10.2017
Dez. III / FB 61/400
Betzelter Straße zwischen Schulstraße und Urbanstraße,
Parkordnung
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
29.11.2017
Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf stimmt der Schaffung eines ca. 1,70 m breiten Gehweges auf
der Seite der Betzelter Straße mit den Pflanzfeldern unter gleichzeitigem Wegfall der
Parkmöglichkeiten auf der anderen Nebenanlage entsprechend Plan Nr. 3 der Anlage zu.
Vorlage FB 61/0802/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.01.2018
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Erläuterungen:
Die Betzelter Straße verfügt im Teilabschnitt zwischen Schulstraße und Urbanstraße über eine 4,40 m
breite asphaltierte Fahrbahn mit angrenzenden 0,50m breiten gepflasterten Regenrinnen und zwei
niveaugleich angebundene je 1,80 m breite gepflasterte Seitenstreifen. Wegen des bereits seinerzeit
bestehenden hohen Parkdrucks wurde vor ca. 20 Jahren der Seitenstreifen mit den ungeraden
Hausnummern zum vollständigen Beparken und der Seitenstreifen mit den geraden Hausnummern
zum halbseitigen Beparken freigegeben. Für den fließenden Verkehr verbleibt eine Restfahrbahn von
ca. 3,50 m Breite.
Im Rahmen der ständig sich verdichtenden Bebauung in diesem Wohngebiet und der immer breiter
werdenden Kfz wird der einzige bestehende und ohnehin nur 1,00 m breite Gehweg vermehrt durch
geparkte Fahrzeuge auf eine Restbreite eingeengt, die die Nutzung mit Kinderwagen oder Rollstühlen
nicht mehr ermöglicht. Solche Fußgänger werden dann gezwungen, die Fahrbahn der Betzelter
Straße zu nutzen, obwohl gerade für diese mobilitätsbeeinträchtigten Personen ein geschützter
Gehweg besonders wichtig wäre. Ein Anwohner beklagt diesen Umstand und fordert die Garantie für
einen ausreichend frei passierbaren Gehweg.
In einem Abstimmungsgespräch mit Vertretern der Polizei, der Verkehrsplanung und dem Straßenbau
wurden verschiedene Lösungsvarianten besprochen. Die aktuell von der Bezirksvertretung AachenEilendorf vorgeschlagene Ausweisung eines Verkehrsberuhigten Bereiches nach VZ. 325/326 StVO
wurde bereits im Jahre 1982 von der Bezirksregierung Köln im Rahmen der seinerzeit notwendigen
Beteiligung abgelehnt, weil hier die gestalterischen Grundmerkmale eines Verkehrsberuhigten
Bereiches (vorherrschende Aufenthaltsfunktion, Spielfläche für Kinder, fließender Verkehr von nur
untergeordneter Bedeutung) absolut nicht gegeben waren und weiterhin nicht sind. Es ist nicht das
Ziel eines Verkehrsberuhigten Bereiches, Gehwege als Fußgängerschutzbereiche einzusparen, um im
verfügbaren Verkehrsraum möglichst viele Parkplätze anbieten zu können. Auch die durchgehend
gradlinige Fahrgasse lädt zum Durchfahren ein und lässt keine spielenden Kinder erwarten, die
ohnehin durch die geparkten Fahrzeuge nicht zu erkennen wären. Auch fehlt jede Aufenthaltsfläche,
die das Herzstück von verkehrsberuhigten Bereichen bildet.
Die Verwaltung will deshalb an der bestehenden Verkehrsführung mit Fahrbahn und begleitendem
Parkstreifen grundsätzlich festhalten, sieht sich jedoch gezwungen, durch eine verbindlicher
vorgegebene Parkordnung das unverzichtbare Freihalten des Gehweges besser zu gewährleisten.
Folgende Varianten stehen dabei zur Wahl:
Variante 1: Hier werden durch eine Randmarkierung auf der Straßenseite mit den ungeraden
Hausnummern die parkenden KFZ so weit in die Fahrbahn herausgezogen, dass ein ca. 1,70 m
breiter Restgehweg zwischen parkenden Autos und Grundstücksgrenze für die Fußgänger beider
Seiten verbleibt. Lediglich die beiden Pflanzfelder engen den Gehweg – wie heute auch schon – auf
1m ein. Die geparkten Fahrzeuge würden dann in der linken Flucht der beiden Pflanzfelder stehen
und für den fließenden Verkehr verbliebe noch eine Restfahrgasse von 3,30 m, die auch für die
Vorlage FB 61/0802/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.01.2018
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Müllabfuhr und den Rettungsdienst ausreicht. Damit diese Restfahrbahn aber gewährleistet bleibt und
die Autos gegenüber fest an der Grundstücksgrenze geparkt werden, soll gleichzeitig auch dort der
Parkstreifen in einer Breite von 2m abmarkiert und die bestehenden Hauszugänge
markierungstechnisch ausgeklammert werden.
Variante 2: Abmarkierung eines nur 1,0 m breiten Gehweges in der Flucht der rechten Ränder der
beiden Pflanzfelder . Dies würde zu einer etwas breiteren Fahrgasse führen, den Fußgängern bei
1,0m durchgehender Gehwegbreite jedoch jegliches Ausweichen bei entgegenkommenden
Kinderwagen oder Rollatoren unmöglich machen.
Variante 3: Den Autofahrern verbleibt das aufgeschulterte Parken auf der Seite und in der Flucht der
Pflanzfelder, auf der gegenüber liegenden Seite wird der Seitenstreifen mit einem Haltverbot belegt.
Hierdurch werden dort die Hauszugänge nicht mehr zugeparkt und die Fußgänger erhalten ein
Gehweg-Angebot, das den aktuell gängigen Mindestbreiten entspricht.
Durch das Haltverbot auf der Seite der ungeraden Hausnummern werden die Autos auf der Seite der
Pflanzfelder den Restgehweg mehr als heute freilassen, so dass eine zusätzliche
Parkflächenmarkierung entbehrlich sein wird. Die Anwohner müssen beim Parken dann auf freie
Parkmöglichkeiten in den Nachbarstraßen ausweichen.
Die Verwaltung schlägt die Variante 3 ohne zusätzliche Markierungen auf der Betzelter Straße vor,
um eine angemessene Fußgängersicherheit zu gewährleisten.
Anlage/n:
-
Markierungsvariante 1 mit 3,30m Restfahrbahn und 1,70m Gehweg
-
Markierungsvariante 2 mit ca. 4m Restfahrbahn und 1,00m Gehweg
-
Markierungsvariante 3 mit nur einseitigem Parken auf der Seite der Pflanzfelder
Vorlage FB 61/0802/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.01.2018
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Der Oberbürgermeister
Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen
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Neuordnung Parken
Variante 1
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Betzelterstraße
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1. VORABZUG
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DezernatPlanung
Werner Wingenfeld
Stadtbaurat
Fachbereich 61
Niels-Christian Schaffert
Abteilung 61/700
Regina Poth
Beraten und beschlossen:
B2:
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Der Oberbrgermeister
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Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen
Betzelterstrae
Betzelter Strae
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Neuordnung Parken
Variante 2
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Lageplan
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M. = 1 : 250
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August 2017
DezernatPlanung
Werner Wingenfeld
Stadtbaurat
Fachbereich 61
Niels-Christian Schaffert
Abteilung 61/700
Regina Poth
Beraten und beschlossen:
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Der Oberbürgermeister
Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen
1,80
1,80
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Betzelter Straße
Betzelterstraße
Neuordnung Parken
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Lageplan
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M. = 1 : 250
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d 2014.
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1. VORABZUG
bearbeitet:
gezeichnet:
Mi.
SB.
September 2017
DezernatPlanung
Werner Wingenfeld
Stadtbaurat
Fachbereich 61
Niels-Christian Schaffert
Abteilung 61/700
Regina Poth
Beraten und beschlossen:
B2:
MA: