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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
271531.pdf
Größe
334 kB
Erstellt
26.09.17, 12:00
Aktualisiert
18.10.17, 16:35

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: Federführende Dienststelle: Fachbereich Kinder, Jugend und Schule Beteiligte Dienststelle/n: Fachbereich Finanzsteuerung FB 45/0425/WP17 öffentlich 26.09.2017 FB 45/201 Kommunalinvestitionsförderungsgesetz; Verwendung des Anteils der Fördermittel für die U3-Betreuung Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 17.10.2017 05.12.2017 13.12.2017 Kinder- und Jugendausschuss Finanzausschuss Rat der Stadt Aachen Anhörung/Empfehlung Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen zu beschließen, 1. dass der Beschluss vom 06.04.2016 (FB 45/0214/WP17) dahingehend ergänzt wird, dass der mit Vorlage vom 01.12.2015 (B 03/0050/WP17) beschlossene Anteil der Fördermittel für die U3-Betreuung in Höhe von insgesamt 3.600.000 € neben dem KiTa-Neubau am Standort Im Kollenbruch anteilig in Höhe von 518.360 € auch für die Baumaßnahmen In den Küpperbenden verwendet wird. Diese Empfehlung erfolgt vorbehaltlich eines noch ausstehenden Beschlusses des Kinder- und Jugendausschusses bezüglich der tatsächlichen Umsetzung der Baumaßnahme In den Küpperbenden. Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen zu beschließen, 1. dass der Beschluss vom 06.04.2016 (FB 45/0214/WP17) dahingehend ergänzt wird, dass der mit Vorlage vom 01.12.2015 (B 03/0050/WP17) beschlossene Anteil der Fördermittel für die U3-Betreuung in Höhe von insgesamt 3.600.000 € neben dem KiTa-Neubau am Standort Im Kollenbruch anteilig in Höhe von 518.360 € auch für die Baumaßnahmen In den Küpperbenden verwendet wird. Diese Empfehlung erfolgt vorbehaltlich eines noch ausstehenden Beschlusses des Kinder- und Jugendausschusses bezüglich der tatsächlichen Umsetzung der Baumaßnahme In den Küpperbenden. Vorlage FB 45/0425/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 16.10.2017 Seite: 1/6 Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt, 1. dass der Beschluss vom 06.04.2016 (FB 45/0214/WP17) dahingehend ergänzt wird, dass der mit Vorlage vom 01.12.2015 (B 03/0050/WP17) beschlossene Anteil der Fördermittel für die U3-Betreuung in Höhe von insgesamt 3.600.000 € neben dem KiTa-Neubau am Standort Im Kollenbruch anteilig in Höhe von 518.360 € auch für die Baumaßnahmen In den Küpperbenden verwendet wird. Dieser Beschluss erfolgt vorbehaltlich eines noch ausstehenden Beschlusses des Kinderund Jugendausschusses bezüglich der tatsächlichen Umsetzung der Baumaßnahme In den Küpperbenden. Vorlage FB 45/0425/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 16.10.2017 Seite: 2/6 Finanzielle Auswirkungen JA NEIN x 5-060101-900-00100-991-7; 681000001) 5-060101-900-00100-991-7; 781500002) 5-060101-900-00100-991-7; 786500003) 5-060101-900-00100-991-6; 786500004) Investive Ansatz Auswirkungen 2017 Einzahlungen 1) Fortgeschriebener Ansatz ner Ansatz 2018 ff. 2017 2018 ff. 2.400.000 1.200.000 1.200.000 2) 2.400.000 2.400.000 1.200.000 1.200.000 3) 266.000 266.000 133.000 133.000 2.000.000 2.000.000 8.975.600 8.975.600 0 0 0 0 4) Ergebnis + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben Deckung ist gegeben - Verschlechterung konsumtive Ansatz Auswirkungen 2017 Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 2018 ff. 2017 Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 2.400.000 Auszahlungen Ertrag Fortgeschriebe- Ansatz 2018 ff. bedarf (neu) 0 0 0 0 0 0 Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - Verschlechterung 0 0 Deckung ist gegeben Deckung ist gegeben Vorlage FB 45/0425/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 16.10.2017 Seite: 3/6 Erläuterungen: 1. Ausgangslage Mit Vorlage vom 01.12.2015 (B 03/0050/WP17) hat der Finanzausschuss beschlossen, dass die im Rahmen dieser Vorlage genannten Projekte 1 - 3 bei der Bezirksregierung zur Förderung angemeldet werden. Eines der Projekte war die Bereitstellung von 3.600.000 € für die U3-Betreuung. Hierbei sollten ursprünglich in den Jahren 2016, 2017 und 2018 jeweils 1.200.000 € aus den Fördermitteln des Kommunalen Investitionsförderungsgesetzes (KinvFG) zur Verfügung gestellt werden. In der Vorlage wurde darauf verwiesen, dass die konkreten Projekte dem Rat der Stadt gesondert zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Vor diesem Hintergrund hat der Rat der Stadt Aachen mit Vorlage vom 06.04.2016 (FB 45/0214/WP17) beschlossen, dass die für den KiTa-Bereich gewährten Fördermittel in Höhe von insgesamt 3.600.000 € vollständig für die den KiTa-Neubau am Standort Im Kollenbruch verwendet werden. 2. KiTa-Neubau „Im Kollenbruch“ Die derzeit vorliegende Kostenberechnung für den KiTa-Neubau Im Kollenbruch weist Investitionskosten in Höhe von insgesamt 3.480.640 € (Bau und Einrichtung) aus. Für die Neubaumaßnahme waren ursprünglich Mittel in Höhe von 3.999.000 € (Fördermittel in Höhe von insgesamt 3.600.000 € zzgl. Eigenanteil in Höhe von 10 %) vorgesehen. Die nicht benötigten Mittel im Umfang von 518.360 € sollen zur Ausschöpfung der Förderung nach dem KinvFG im Rahmen des Betreuungsplatzausbaus für andere Baumaßnahmen verwendet werden. 3. Prüfung geeigneter Projekte Durch die Verwaltung wurden geeignete Projekte für die Verwendung des restlichen Anteils der Fördermittel in Höhe von 518.360 € geprüft. Im Ergebnis wird befürwortet, dass dieser vollständig für eine andere Maßnahme verwendet wird, um das Risiko einer Doppelförderung mit möglichen weiteren Förderprogrammen möglichst gering zu halten. Eine Doppelförderung wäre gegeben, wenn mehrere Maßnahmen anteilig über die Mittel des KinvFG finanziert und anteilig über andere Förderprogramme finanziert würden. Auch würde bei der Verteilung auf mehrere Maßnahmen ein weitaus höherer Verwaltungs- und Koordinierungsaufwand für die Durchführung und Begleitung der Projekte anfallen. Vorlage FB 45/0425/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 16.10.2017 Seite: 4/6 Bei der Auswahl eines passenden Projekts wurden in Anlehnung an die Vorlage vom 06.04.2016 (FB 45/0214/WP17) folgende Kriterien zugrunde gelegt: - Standort mit Ausbaubedarfen/ geringe Versorgungsquote im Sozialraum - ausreichendes Finanzvolumen, um den Anteil der Fördermittel vollständig in Anspruch zu nehmen - Realisierung bis Ende 2020 (Förderzeitraum) Die Stadt Aachen betreibt derzeit eine viergruppige KiTa in den Räumlichkeiten In den Küpperbenden 2 mit einer Gruppenstruktur von 1 x GF I und 3 x GF III. Die durchgeführte Machbarkeitsstudie an städtischen Kindertagesstätten aus 2012 zeigt auf, dass der KiTa-Standort die Option eines zweigeschossigen Anbaus bietet, wodurch die KiTa gemäß des LVRStandards hergerichtet und alle vier KiTa-Gruppen grundsätzlich U3 tauglich gemacht würden. In seiner Sitzung vom 25.04.2017 hat der Kinder- und Jugendausschuss (KJA) beschlossen, dass das Gebäudemanagement mit der Vergabe des Planungsauftrags für die Leistungsphasen 1 – 3 beauftragt wird. Die Ergebnisse des Planungsauftrags (Entwurfsplanung inkl. einer Kostenberechnung) liegen zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht vor, werden dem KJA nach Vorliegen zur Beschlussfassung vorgelegt. Die KiTa In den Küpperbenden 2 liegt im Sozialraum 5 (Burtscheid/ Beverau). Für das KiTa-Jahr 2017/ 2018 verzeichnet dieser Sozialraum eine Versorgungsquote von 98,93 % für Kinder über drei Jahren und von 41,28 % für Kinder unter drei Jahren. Während die Versorgungsquote im ü3-Bereich bereits einen guten Wert ausweist, wird vor dem Hintergrund einer Zielversorgungsquote von 50 % im U3-Bereich die Notwendigkeit zur Schaffung weiterer Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren gesehen. Aufgrund des Finanzvolumens ist die Verwendung der Fördermittel für einen solchen KiTaErweiterungsbau passend. Erfahrungsgemäß belaufen sich die Kosten hierfür auf schätzungsweise 665.000 €. Neben den Fördermitteln des KinvFG stünden ausreichende Mittel in Höhe von insgesamt 665.000 € bei 5-060101-900-00100-991-6; 78650000 zur Verfügung, sodass die Gesamtfinanzierung sichergestellt wäre. Nach Abstimmung mit dem Gebäudemanagement ist eine Realisierung der Maßnahme bis Ende 2019 möglich. Vorlage FB 45/0425/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 16.10.2017 Seite: 5/6 4. Vorschlag der Verwaltung Ausgehend von den vorangegangenen Erläuterungen schlägt die Verwaltung vor, den beschlossenen Anteil der Fördermittel für die U3-Betreuung in Höhe von insgesamt 3.600.000 € neben dem KiTaNeubau am Standort Im Kollenbruch anteilig in Höhe von 518.360 € auch für die Baumaßnahmen In den Küpperbenden zu verwenden, um die Förderung nach dem KinvFG auszuschöpfen. Dieser Vorschlag erfolgt vorbehaltlich eines noch ausstehenden Beschlusses des KJA bezüglich der tatsächlichen Umsetzung der Baumaßnahme In den Küpperbenden. Anlage/n: 1 – Vorlage vom 01.12.2015 (B 03/0050/WP17) 2 – Vorlage vom 06.04.2016 (FB 45/0214/WP17) Vorlage FB 45/0425/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 16.10.2017 Seite: 6/6 Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Bauverwaltung Beteiligte Dienststelle/n: Dezernat II Dezernat III Dezernat IV Fachbereich Finanzsteuerung Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: B 03/0050/WP17 öffentlich 06.11.2015 Kommunalinvestitonsförderungsgesetz; Ratsantrag der CDU-Fraktion und der SPD Fraktion Nr. 119/17 vom 30.09.2015 Ratsantrag der Grünen Fraktion vom 20.04.2015 Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 11.11.2015 01.12.2015 Rat FA Entscheidung Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Finanzausschuss beschließt, die Projekte 1 – 3 bei der Bezirksregierung zur Förderung anzumelden. In Vertretung Grehling Vorlage B 03/0050/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 21.09.2016 Seite: 1/4 finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / Verschlechterun 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden g Die Stadt hat einen Eigenanteil von 10 % der förderfähigen Kosten zu tragen. Soweit ein Dritter (hier z.B. die ASEAG) an der Förderung partizipieren soll, so soll dieser ebenfalls den Eigenanteil von 10 % erbringen, so dass die Gesamtförderung maximal 80 % beträgt. Vorlage B 03/0050/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 21.09.2016 Seite: 2/4 Erläuterungen: Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NordrheinWestfalen informierte Mitte April im Rahmen des jährlichen „Stadtgespräches Städtebauförderung“ die Vertreter der Stadt Aachen, dass die Bundesregierung einen „Kommunalen Investitionsfonds“ für die Jahre 2015 – 2018 mit einem Volumen von 3,5 Mrd. € einrichten will. Schwerpunkt der Förderung aus diesem Investitionsfonds sollen demnach energetische Maßnahmen an Gebäuden sein. Das Finanzministerium des Landes Nordrhein Westfalen hat am 24. Juni 2015 den Entwurf der Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitonsförderungsgesetz – KInvFöG NRW) eingebracht. Im Rahmen der Verteilung der Mittel, die auf das Land NRW entfallen (1.125 Mrd. €) ist aktuell ein Betrag in Höhe von insgesamt 14,7 Mio € für die Stadt Aachen vorgesehen. Die Finanzhilfen werden trägerneutral für Maßnahmen in folgenden Bereichen gewährt: 1. Investitionen mit Schwerpunkt Infrastruktur a) Krankenhäuser b) Straßen, beschränkt auf Lärmbekämpfung (auch Maßnahmen zur Bekämpfung von Schienen und Industrielärm; Förderbereichserweiterung durch Städtetag) c) Städtebau, einschließlich des altersgerechten Umbaus und Barriereabbaus (auch im ÖPNV, Klarstellung durch Städtetag), ohne Abwasser und öffentlicher Personennahverkehr d) Informationstechnologie, beschränkt auf finanzschwache Kommunen in ländlichen Gebieten, zur Erreichung des 50 Mbit-Ausbauziels e) Energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen f) Brachflächenrevitalisierung als Teil von Städtebaumaßnahmen (Klarstellung durch Städtetag) 2. Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur a) Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur b) Energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur c) Energetische Sanierung kommunaler oder gemeinnütziger Einrichtungen der Weiterbildung 3. Investitionen mit dem Schwerpunkt Klimaschutz Die Bezirksregierung hat am 22.09.2015 die Verwaltungen informiert, wie das Gesetz umzusetzen ist. Der Bewilligungsbescheid über 14.712.390,28 € ist am 09.10.2015 bei der Stadt eingegangen. Vorlage B 03/0050/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 21.09.2016 Seite: 3/4 Auf der Grundlage der vorliegenden Ratsanträge schlägt die Verwaltung dem Rat der Stadt vor, die Mittel wie folgt zu verwenden: Volumen 1. U-3 Betreuung mit je 1.2 Mio in den Jahren 2016, 2017 und 2018 3.600.000 € * 2. Sanierung Städt. Einhard-Gymnasium 4.400.000 € 3. Anschaffung von Elektrobussen 6.700.000 € *Die konkreten Projekte werden dem Rat der Stadt gesondert zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Projekte wurden einerseits aufgrund der Dringlichkeit (insb. Einhard-Gymnasium) und zum anderen aufgrund des Schwerpunktes der Ziffern 2 und 3 der Förderrichtlinien gewählt. Dem gemeinsamen Antrag von CDU und SPD-Fraktion Nr. 119/17 bezüglich Investitionen in den kommunalen Wohnungsbestand vermag die Verwaltung nicht zu folgen, da nur unter weiter Auslegung der Ziffer 2 – die grundsätzlich lediglich die energetische Sanierung begünstigt - der Fördervoraussetzungen eine Option möglich erscheint. Die Projekte sind zeitkritisch abzuwickeln. Von daher möchte die Verwaltung bei der Anmeldung der Projekte bei der Bezirksregierung kein Risiko eingehen, dass erst nach langwierigen Diskussionen die Förderfähigkeit nur eingeschränkt attestiert wird oder gar gänzlich zurückgewiesen wird. Vorlage B 03/0050/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 21.09.2016 Seite: 4/4 Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Kinder, Jugend und Schule Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 45/0214/WP17 öffentlich 23.03.2016 45/200 Kommunalinvestitionsförderungsgesetz; Verwendung des Anteils der Fördermittel für die U3 Betreuung Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 06.04.2016 19.04.2016 Rat KJA Entscheidung Anhörung/Empfehlung Beschlussvorschlag: Vorbehaltlich der Empfehlung des Kinder- und Jugendausschusses beschließt der Rat der Stadt 1. den Beschluss vom 01.12.2015 (B03/0050/WP17) dahingehend zu ergänzen, dass die Fördermittel neben dem Ausbau von U3 Betreuungsplätzen auch der Schaffung von ü3 Plätzen dienen, um auf den bestehenden Bedarf an Betreuungsplätzen zu reagieren. 2. den mit Vorlage vom 01.12.2015 (B03/0050/WP17) beschlossenen Anteil der Fördermittel für die U3 Betreuung in Höhe von 3.600.000 € für den Kita Neubau am Standort Im Kollenbruch (Aachen Brand) zu verwenden. Der Kinder- und Jugendausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen zu beschließen 1. den Beschluss vom 01.12.2015 (B03/0050/WP17) dahingehend zu ergänzen, dass die Fördermittel neben dem Ausbau von U3 Betreuungsplätzen auch der Schaffung von ü3 Plätzen dienen, um auf den bestehenden Bedarf an Betreuungsplätzen zu reagieren. 2. den mit Vorlage vom 01.12.2015 (B03/0050/WP17) beschlossenen Anteil der Fördermittel für die U3 Betreuung in Höhe von 3.600.000 € für den Kita Neubau am Standort Im Kollenbruch (Aachen Brand) zu verwenden. Philipp Oberbürgermeister Vorlage FB 45/0214/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 01.02.2017 Seite: 1/4 finanzielle Auswirkungen PSP-Element: 5-060101-900-00100-991-7 Sachkonto 68100000 1) PSP-Element: 5-060101-900-00100-991-7 Sachkonto 78150000 2) PSP-Element: 5-060101-900-00100-991-7 Sachkonto 78650000 3) Investive Ansatz Auswirkungen 2016 Einzahlungen Auszahlungen Ergebnis Fortgeschrieb ener Ansatz 2016 Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 2017 ff. bedarf (alt) 2017 ff. 1) 1.200.000 1.200.000 2.400.000 2.400.000 2) 1.200.000 1.200.000 2.400.000 2.400.000 3) 133.000 133.000 266.000 266.000 133.000 266.000 266.000 133.000 Gesamt- Gesamt- bedarf (neu) 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterung konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterung Vorlage FB 45/0214/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 01.02.2017 Seite: 2/4 Erläuterungen: 1. Ausgangslage Mit Vorlage vom 01.12.2015 (B03/0050/WP17) hat der Finanzausschuss beschlossen, dass die im Rahmen dieser Vorlage genannten Projekte 1-3 bei der Bezirksregierung zur Förderung angemeldet werden. Eines der Projekte war die Bereitstellung von 3.600.000 € für die U3 Betreuung. Hierbei sollen in den Jahren 2016, 2017 und 2018 jeweils 1.200.000 € aus den Fördermitteln zur Verfügung gestellt werden. In der Vorlage wird darauf verwiesen, dass die konkreten Projekte dem Rat der Stadt gesondert zur Beschlussfassung vorgelegt werden. 2. Stellungnahme/Prüfung geeigneter Projekte Durch die Verwaltung wurden geeignete Projekte für die Verwendung des Anteils der Fördermittel geprüft. Im Ergebnis wird befürwortet, dass die für den Kita Bereich gewährten Fördermittel in Höhe von 3.600.000 € vollständig für eine Maßnahme verwendet werden. Begründet wird dies damit, dass in diesem Fall kein Risiko einer Doppelförderung mit möglichen weiteren Förderprogrammen besteht. Dies wäre gegeben, wenn mehrere Maßnahmen anteilig über die Mittel des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes finanziert werden würden und anteilig über andere Förderprogramme. Auch würde bei der Verteilung auf mehrere Maßnahmen ein weitaus höherer Verwaltungs- und Koordinierungsaufwand für die Durchführung und Begleitung der Projekte anfallen. Bei der Auswahl eines passenden Projekts wurden folgende Kriterien zugrunde gelegt  ausreichendes Finanzvolumen, um den Anteil der Fördermittel vollständig in Anspruch zu nehmen  Realisierung bis Ende 2018 möglich (Förderzeitraum)  Standort mit Ausbaubedarfen/ geringe Versorgungsquote im Sozialraum Aufgrund des hohen Finanzvolumens ist die Verwendung der Mittel für einen Kita Neubau passend. Um in einem Kita Neubau eine Gruppenstruktur vorhalten zu können, die es ermöglicht, dass alle Kinder von Beginn ihrer Kita Zeit bis zum Schuleintritt in der Kita verbleiben können, ist neben der Schaffung von U3 Plätzen auch eine entsprechende Anzahl an ü3 Plätze zu schaffen. Der Beschluss zur Verwendung der Mittel für die U3 Betreuung ist daher entsprechend zu erweitern. Vorlage FB 45/0214/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 01.02.2017 Seite: 3/4 3. Vorschlag der Verwaltung Die Verwaltung schlägt vor, den Anteil der Fördermittel in Höhe von 3.600.000 € für den Neubau einer Kita am Standort Im Kollenbruch in Aachen Brand zu verwenden. Der Standort liegt im Sozialraum 12, Aachen-Brand, in dem ein hoher Bedarf an Betreuungsplätzen sowohl im U3 als auch im ü3 Bereich zu verzeichnen ist. Für das Kita-Jahr 2016/2017 weist der Sozialraum folgende Versorgungsquoten auf: U3: 34,43 % ü3: 81,65 % Nach Abstimmung mit dem Gebäudemanagement ist eine Realisierung bis Ende 2018 möglich. Mit dem Neubau könnte auf die bestehenden Bedarfe an weiteren Betreuungsplätzen in Brand reagiert werden. Des Weiteren empfiehlt die Verwaltung, die Verwendung der Fördermittel neben der Schaffung von U3 Betreuungsplätzen auch auf die Schaffung von ü3 Betreuungsplätzen auszuweiten. Wie unter Punkt 2 erläutert, ist ein Kita Neubau immer mit der Schaffung von U3 und ü3 Plätzen verbunden. Gleichzeitig besteht im Sozialraum Brand in beiden Bereichen ein hoher Bedarf, so dass es auch vor diesem Hintergrund sinnvoll erscheint entsprechende Betreuungsplätze zu schaffen. Anlage/n: Vorlage vom 01.12.2015 (B03/0050/WP17) Vorlage FB 45/0214/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 01.02.2017 Seite: 4/4