Daten
Kommune
Aachen
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271531.pdf
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26.09.17, 12:00
Aktualisiert
18.10.17, 16:35
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Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Finanzsteuerung
FB 45/0425/WP17
öffentlich
26.09.2017
FB 45/201
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz; Verwendung des Anteils
der Fördermittel für die U3-Betreuung
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
17.10.2017
05.12.2017
13.12.2017
Kinder- und Jugendausschuss
Finanzausschuss
Rat der Stadt Aachen
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis
und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen zu beschließen,
1. dass der Beschluss vom 06.04.2016 (FB 45/0214/WP17) dahingehend ergänzt wird, dass
der mit Vorlage vom 01.12.2015 (B 03/0050/WP17) beschlossene Anteil der Fördermittel
für die U3-Betreuung in Höhe von insgesamt 3.600.000 € neben dem KiTa-Neubau am
Standort Im Kollenbruch anteilig in Höhe von 518.360 € auch für die Baumaßnahmen In
den Küpperbenden verwendet wird.
Diese Empfehlung erfolgt vorbehaltlich eines noch ausstehenden Beschlusses des
Kinder- und Jugendausschusses bezüglich der tatsächlichen Umsetzung der
Baumaßnahme In den Küpperbenden.
Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und
empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen zu beschließen,
1. dass der Beschluss vom 06.04.2016 (FB 45/0214/WP17) dahingehend ergänzt wird, dass
der mit Vorlage vom 01.12.2015 (B 03/0050/WP17) beschlossene Anteil der Fördermittel
für die U3-Betreuung in Höhe von insgesamt 3.600.000 € neben dem KiTa-Neubau am
Standort Im Kollenbruch anteilig in Höhe von 518.360 € auch für die Baumaßnahmen In
den Küpperbenden verwendet wird.
Diese Empfehlung erfolgt vorbehaltlich eines noch ausstehenden Beschlusses des
Kinder- und Jugendausschusses bezüglich der tatsächlichen Umsetzung der
Baumaßnahme In den Küpperbenden.
Vorlage FB 45/0425/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.10.2017
Seite: 1/6
Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und
beschließt,
1. dass der Beschluss vom 06.04.2016 (FB 45/0214/WP17) dahingehend ergänzt wird, dass
der mit Vorlage vom 01.12.2015 (B 03/0050/WP17) beschlossene Anteil der Fördermittel
für die U3-Betreuung in Höhe von insgesamt 3.600.000 € neben dem KiTa-Neubau am
Standort Im Kollenbruch anteilig in Höhe von 518.360 € auch für die Baumaßnahmen In
den Küpperbenden verwendet wird.
Dieser Beschluss erfolgt vorbehaltlich eines noch ausstehenden Beschlusses des Kinderund Jugendausschusses bezüglich der tatsächlichen Umsetzung der Baumaßnahme In
den Küpperbenden.
Vorlage FB 45/0425/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.10.2017
Seite: 2/6
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
5-060101-900-00100-991-7; 681000001)
5-060101-900-00100-991-7; 781500002)
5-060101-900-00100-991-7; 786500003)
5-060101-900-00100-991-6; 786500004)
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2017
Einzahlungen
1)
Fortgeschriebener Ansatz
ner Ansatz
2018 ff.
2017
2018 ff.
2.400.000
1.200.000
1.200.000
2) 2.400.000
2.400.000
1.200.000
1.200.000
3) 266.000
266.000
133.000
133.000
2.000.000
2.000.000
8.975.600
8.975.600
0
0
0
0
4)
Ergebnis
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2017
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2018 ff.
2017
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
2.400.000
Auszahlungen
Ertrag
Fortgeschriebe-
Ansatz
2018 ff.
bedarf
(neu)
0
0
0
0
0
0
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
Vorlage FB 45/0425/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.10.2017
Seite: 3/6
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Mit Vorlage vom 01.12.2015 (B 03/0050/WP17) hat der Finanzausschuss beschlossen, dass die im
Rahmen dieser Vorlage genannten Projekte 1 - 3 bei der Bezirksregierung zur Förderung angemeldet
werden.
Eines der Projekte war die Bereitstellung von 3.600.000 € für die U3-Betreuung.
Hierbei sollten ursprünglich in den Jahren 2016, 2017 und 2018 jeweils 1.200.000 € aus den
Fördermitteln des Kommunalen Investitionsförderungsgesetzes (KinvFG) zur Verfügung gestellt
werden.
In der Vorlage wurde darauf verwiesen, dass die konkreten Projekte dem Rat der Stadt gesondert zur
Beschlussfassung vorgelegt werden.
Vor diesem Hintergrund hat der Rat der Stadt Aachen mit Vorlage vom 06.04.2016 (FB
45/0214/WP17) beschlossen, dass die für den KiTa-Bereich gewährten Fördermittel in Höhe von
insgesamt 3.600.000 € vollständig für die den KiTa-Neubau am Standort Im Kollenbruch verwendet
werden.
2. KiTa-Neubau „Im Kollenbruch“
Die derzeit vorliegende Kostenberechnung für den KiTa-Neubau Im Kollenbruch weist
Investitionskosten in Höhe von insgesamt 3.480.640 € (Bau und Einrichtung) aus.
Für die Neubaumaßnahme waren ursprünglich Mittel in Höhe von 3.999.000 € (Fördermittel in Höhe
von insgesamt 3.600.000 € zzgl. Eigenanteil in Höhe von 10 %) vorgesehen.
Die nicht benötigten Mittel im Umfang von 518.360 € sollen zur Ausschöpfung der Förderung nach
dem KinvFG im Rahmen des Betreuungsplatzausbaus für andere Baumaßnahmen verwendet
werden.
3. Prüfung geeigneter Projekte
Durch die Verwaltung wurden geeignete Projekte für die Verwendung des restlichen Anteils der
Fördermittel in Höhe von 518.360 € geprüft.
Im Ergebnis wird befürwortet, dass dieser vollständig für eine andere Maßnahme verwendet wird, um
das Risiko einer Doppelförderung mit möglichen weiteren Förderprogrammen möglichst gering zu
halten. Eine Doppelförderung wäre gegeben, wenn mehrere Maßnahmen anteilig über die Mittel des
KinvFG finanziert und anteilig über andere Förderprogramme finanziert würden.
Auch würde bei der Verteilung auf mehrere Maßnahmen ein weitaus höherer Verwaltungs- und
Koordinierungsaufwand für die Durchführung und Begleitung der Projekte anfallen.
Vorlage FB 45/0425/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.10.2017
Seite: 4/6
Bei der Auswahl eines passenden Projekts wurden in Anlehnung an die Vorlage vom 06.04.2016 (FB
45/0214/WP17) folgende Kriterien zugrunde gelegt:
-
Standort mit Ausbaubedarfen/ geringe Versorgungsquote im Sozialraum
-
ausreichendes Finanzvolumen, um den Anteil der Fördermittel vollständig in Anspruch zu
nehmen
-
Realisierung bis Ende 2020 (Förderzeitraum)
Die Stadt Aachen betreibt derzeit eine viergruppige KiTa in den Räumlichkeiten In den Küpperbenden 2
mit einer Gruppenstruktur von 1 x GF I und 3 x GF III.
Die durchgeführte Machbarkeitsstudie an städtischen Kindertagesstätten aus 2012 zeigt auf, dass der
KiTa-Standort die Option eines zweigeschossigen Anbaus bietet, wodurch die KiTa gemäß des LVRStandards hergerichtet und alle vier KiTa-Gruppen grundsätzlich U3 tauglich gemacht würden.
In seiner Sitzung vom 25.04.2017 hat der Kinder- und Jugendausschuss (KJA) beschlossen, dass das
Gebäudemanagement mit der Vergabe des Planungsauftrags für die Leistungsphasen 1 – 3
beauftragt wird.
Die Ergebnisse des Planungsauftrags (Entwurfsplanung inkl. einer Kostenberechnung) liegen zum
aktuellen Zeitpunkt noch nicht vor, werden dem KJA nach Vorliegen zur Beschlussfassung vorgelegt.
Die KiTa In den Küpperbenden 2 liegt im Sozialraum 5 (Burtscheid/ Beverau).
Für das KiTa-Jahr 2017/ 2018 verzeichnet dieser Sozialraum eine Versorgungsquote von 98,93 % für
Kinder über drei Jahren und von 41,28 % für Kinder unter drei Jahren. Während die
Versorgungsquote im ü3-Bereich bereits einen guten Wert ausweist, wird vor dem Hintergrund einer
Zielversorgungsquote von 50 % im U3-Bereich die Notwendigkeit zur Schaffung weiterer
Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren gesehen.
Aufgrund des Finanzvolumens ist die Verwendung der Fördermittel für einen solchen KiTaErweiterungsbau passend.
Erfahrungsgemäß belaufen sich die Kosten hierfür auf schätzungsweise 665.000 €. Neben den
Fördermitteln des KinvFG stünden ausreichende Mittel in Höhe von insgesamt 665.000 € bei
5-060101-900-00100-991-6; 78650000 zur Verfügung, sodass die Gesamtfinanzierung sichergestellt
wäre.
Nach Abstimmung mit dem Gebäudemanagement ist eine Realisierung der Maßnahme bis Ende 2019
möglich.
Vorlage FB 45/0425/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.10.2017
Seite: 5/6
4. Vorschlag der Verwaltung
Ausgehend von den vorangegangenen Erläuterungen schlägt die Verwaltung vor, den beschlossenen
Anteil der Fördermittel für die U3-Betreuung in Höhe von insgesamt 3.600.000 € neben dem KiTaNeubau am Standort Im Kollenbruch anteilig in Höhe von 518.360 € auch für die Baumaßnahmen In
den Küpperbenden zu verwenden, um die Förderung nach dem KinvFG auszuschöpfen.
Dieser Vorschlag erfolgt vorbehaltlich eines noch ausstehenden Beschlusses des KJA bezüglich der
tatsächlichen Umsetzung der Baumaßnahme In den Küpperbenden.
Anlage/n:
1 – Vorlage vom 01.12.2015 (B 03/0050/WP17)
2 – Vorlage vom 06.04.2016 (FB 45/0214/WP17)
Vorlage FB 45/0425/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.10.2017
Seite: 6/6
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Bauverwaltung
Beteiligte Dienststelle/n:
Dezernat II
Dezernat III
Dezernat IV
Fachbereich Finanzsteuerung
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
B 03/0050/WP17
öffentlich
06.11.2015
Kommunalinvestitonsförderungsgesetz;
Ratsantrag der CDU-Fraktion und der SPD Fraktion Nr. 119/17
vom 30.09.2015
Ratsantrag der Grünen Fraktion vom 20.04.2015
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
11.11.2015
01.12.2015
Rat
FA
Entscheidung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss beschließt, die Projekte 1 – 3 bei der Bezirksregierung zur Förderung
anzumelden.
In Vertretung
Grehling
Vorlage B 03/0050/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.09.2016
Seite: 1/4
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Die Stadt hat einen Eigenanteil von 10 % der förderfähigen Kosten zu tragen.
Soweit ein Dritter (hier z.B. die ASEAG) an der Förderung partizipieren soll, so soll dieser ebenfalls den
Eigenanteil von 10 % erbringen, so dass die Gesamtförderung maximal 80 % beträgt.
Vorlage B 03/0050/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.09.2016
Seite: 2/4
Erläuterungen:
Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NordrheinWestfalen informierte Mitte April im Rahmen des jährlichen „Stadtgespräches
Städtebauförderung“ die Vertreter der Stadt Aachen, dass die Bundesregierung einen
„Kommunalen Investitionsfonds“ für die Jahre 2015 – 2018 mit einem Volumen von 3,5 Mrd.
€ einrichten will. Schwerpunkt der Förderung aus diesem Investitionsfonds sollen demnach
energetische Maßnahmen an Gebäuden sein.
Das Finanzministerium des Landes Nordrhein Westfalen hat am 24. Juni 2015 den Entwurf
der Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Gesetzes zur Förderung von
Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitonsförderungsgesetz –
KInvFöG NRW) eingebracht.
Im Rahmen der Verteilung der Mittel, die auf das Land NRW entfallen (1.125 Mrd. €) ist
aktuell ein Betrag in Höhe von insgesamt 14,7 Mio € für die Stadt Aachen vorgesehen.
Die Finanzhilfen werden trägerneutral für Maßnahmen in folgenden Bereichen gewährt:
1. Investitionen mit Schwerpunkt Infrastruktur
a) Krankenhäuser
b) Straßen, beschränkt auf Lärmbekämpfung (auch Maßnahmen zur Bekämpfung
von Schienen und Industrielärm; Förderbereichserweiterung durch Städtetag)
c) Städtebau, einschließlich des altersgerechten Umbaus und Barriereabbaus (auch
im ÖPNV, Klarstellung durch Städtetag), ohne Abwasser und öffentlicher
Personennahverkehr
d) Informationstechnologie, beschränkt auf finanzschwache Kommunen in
ländlichen Gebieten, zur Erreichung des 50 Mbit-Ausbauziels
e) Energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen
f) Brachflächenrevitalisierung als Teil von Städtebaumaßnahmen (Klarstellung
durch Städtetag)
2. Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur
a)
Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur
b)
Energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur
c)
Energetische Sanierung kommunaler oder gemeinnütziger Einrichtungen der
Weiterbildung
3. Investitionen mit dem Schwerpunkt Klimaschutz
Die Bezirksregierung hat am 22.09.2015 die Verwaltungen informiert, wie das Gesetz
umzusetzen ist.
Der Bewilligungsbescheid über 14.712.390,28 € ist am 09.10.2015 bei der Stadt
eingegangen.
Vorlage B 03/0050/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.09.2016
Seite: 3/4
Auf der Grundlage der vorliegenden Ratsanträge schlägt die Verwaltung dem Rat der
Stadt vor, die Mittel wie folgt zu verwenden:
Volumen
1. U-3 Betreuung mit je 1.2 Mio in den Jahren 2016, 2017 und 2018 3.600.000 € *
2. Sanierung Städt. Einhard-Gymnasium
4.400.000 €
3. Anschaffung von Elektrobussen
6.700.000 €
*Die konkreten Projekte werden dem Rat der Stadt gesondert zur Beschlussfassung
vorgelegt.
Die Projekte wurden einerseits aufgrund der Dringlichkeit (insb. Einhard-Gymnasium) und
zum anderen aufgrund des Schwerpunktes der Ziffern 2 und 3 der Förderrichtlinien
gewählt.
Dem gemeinsamen Antrag von CDU und SPD-Fraktion Nr. 119/17 bezüglich Investitionen
in den kommunalen Wohnungsbestand vermag die Verwaltung nicht zu folgen, da nur
unter weiter Auslegung der Ziffer 2 – die grundsätzlich lediglich die energetische
Sanierung begünstigt - der Fördervoraussetzungen eine Option möglich erscheint. Die
Projekte sind zeitkritisch abzuwickeln. Von daher möchte die Verwaltung bei der
Anmeldung der Projekte bei der Bezirksregierung kein Risiko eingehen, dass erst nach
langwierigen Diskussionen die Förderfähigkeit nur eingeschränkt attestiert wird oder gar
gänzlich zurückgewiesen wird.
Vorlage B 03/0050/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.09.2016
Seite: 4/4
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0214/WP17
öffentlich
23.03.2016
45/200
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz;
Verwendung des Anteils der Fördermittel für die U3 Betreuung
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
06.04.2016
19.04.2016
Rat
KJA
Entscheidung
Anhörung/Empfehlung
Beschlussvorschlag:
Vorbehaltlich der Empfehlung des Kinder- und Jugendausschusses beschließt der Rat der Stadt
1. den Beschluss vom 01.12.2015 (B03/0050/WP17) dahingehend zu ergänzen, dass die
Fördermittel neben dem Ausbau von U3 Betreuungsplätzen auch der Schaffung von ü3
Plätzen dienen, um auf den bestehenden Bedarf an Betreuungsplätzen zu reagieren.
2. den mit Vorlage vom 01.12.2015 (B03/0050/WP17) beschlossenen Anteil der Fördermittel für
die U3 Betreuung in Höhe von 3.600.000 € für den Kita Neubau am Standort Im Kollenbruch
(Aachen Brand) zu verwenden.
Der Kinder- und Jugendausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen zu beschließen
1. den Beschluss vom 01.12.2015 (B03/0050/WP17) dahingehend zu ergänzen, dass die
Fördermittel neben dem Ausbau von U3 Betreuungsplätzen auch der Schaffung von ü3
Plätzen dienen, um auf den bestehenden Bedarf an Betreuungsplätzen zu reagieren.
2. den mit Vorlage vom 01.12.2015 (B03/0050/WP17) beschlossenen Anteil der Fördermittel für
die U3 Betreuung in Höhe von 3.600.000 € für den Kita Neubau am Standort Im Kollenbruch
(Aachen Brand) zu verwenden.
Philipp
Oberbürgermeister
Vorlage FB 45/0214/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.02.2017
Seite: 1/4
finanzielle Auswirkungen
PSP-Element: 5-060101-900-00100-991-7
Sachkonto 68100000 1)
PSP-Element: 5-060101-900-00100-991-7
Sachkonto 78150000 2)
PSP-Element: 5-060101-900-00100-991-7
Sachkonto 78650000 3)
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2016
Einzahlungen
Auszahlungen
Ergebnis
Fortgeschrieb
ener Ansatz
2016
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2017 ff.
bedarf (alt)
2017 ff.
1) 1.200.000
1.200.000
2.400.000
2.400.000
2)
1.200.000
1.200.000
2.400.000
2.400.000
3)
133.000
133.000
266.000
266.000
133.000
266.000
266.000
133.000
Gesamt-
Gesamt-
bedarf
(neu)
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterung
Vorlage FB 45/0214/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.02.2017
Seite: 2/4
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Mit Vorlage vom 01.12.2015 (B03/0050/WP17) hat der Finanzausschuss beschlossen, dass die im
Rahmen dieser Vorlage genannten Projekte 1-3 bei der Bezirksregierung zur Förderung angemeldet
werden.
Eines der Projekte war die Bereitstellung von 3.600.000 € für die U3 Betreuung.
Hierbei sollen in den Jahren 2016, 2017 und 2018 jeweils 1.200.000 € aus den Fördermitteln zur
Verfügung gestellt werden.
In der Vorlage wird darauf verwiesen, dass die konkreten Projekte dem Rat der Stadt gesondert zur
Beschlussfassung vorgelegt werden.
2. Stellungnahme/Prüfung geeigneter Projekte
Durch die Verwaltung wurden geeignete Projekte für die Verwendung des Anteils der Fördermittel
geprüft.
Im Ergebnis wird befürwortet, dass die für den Kita Bereich gewährten Fördermittel in Höhe von
3.600.000 € vollständig für eine Maßnahme verwendet werden.
Begründet wird dies damit, dass in diesem Fall kein Risiko einer Doppelförderung mit möglichen
weiteren Förderprogrammen besteht. Dies wäre gegeben, wenn mehrere Maßnahmen anteilig über
die Mittel des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes finanziert werden würden und anteilig über
andere Förderprogramme.
Auch würde bei der Verteilung auf mehrere Maßnahmen ein weitaus höherer Verwaltungs- und
Koordinierungsaufwand für die Durchführung und Begleitung der Projekte anfallen.
Bei der Auswahl eines passenden Projekts wurden folgende Kriterien zugrunde gelegt
ausreichendes Finanzvolumen, um den Anteil der Fördermittel vollständig in Anspruch zu
nehmen
Realisierung bis Ende 2018 möglich (Förderzeitraum)
Standort mit Ausbaubedarfen/ geringe Versorgungsquote im Sozialraum
Aufgrund des hohen Finanzvolumens ist die Verwendung der Mittel für einen Kita Neubau passend.
Um in einem Kita Neubau eine Gruppenstruktur vorhalten zu können, die es ermöglicht, dass alle
Kinder von Beginn ihrer Kita Zeit bis zum Schuleintritt in der Kita verbleiben können, ist neben der
Schaffung von U3 Plätzen auch eine entsprechende Anzahl an ü3 Plätze zu schaffen.
Der Beschluss zur Verwendung der Mittel für die U3 Betreuung ist daher entsprechend zu erweitern.
Vorlage FB 45/0214/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.02.2017
Seite: 3/4
3. Vorschlag der Verwaltung
Die Verwaltung schlägt vor, den Anteil der Fördermittel in Höhe von 3.600.000 € für den Neubau einer
Kita am Standort Im Kollenbruch in Aachen Brand zu verwenden.
Der Standort liegt im Sozialraum 12, Aachen-Brand, in dem ein hoher Bedarf an Betreuungsplätzen
sowohl im U3 als auch im ü3 Bereich zu verzeichnen ist.
Für das Kita-Jahr 2016/2017 weist der Sozialraum folgende Versorgungsquoten auf:
U3: 34,43 %
ü3: 81,65 %
Nach Abstimmung mit dem Gebäudemanagement ist eine Realisierung bis Ende 2018 möglich.
Mit dem Neubau könnte auf die bestehenden Bedarfe an weiteren Betreuungsplätzen in Brand
reagiert werden.
Des Weiteren empfiehlt die Verwaltung, die Verwendung der Fördermittel neben der Schaffung von
U3 Betreuungsplätzen auch auf die Schaffung von ü3 Betreuungsplätzen auszuweiten.
Wie unter Punkt 2 erläutert, ist ein Kita Neubau immer mit der Schaffung von U3 und ü3 Plätzen
verbunden.
Gleichzeitig besteht im Sozialraum Brand in beiden Bereichen ein hoher Bedarf, so dass es auch vor
diesem Hintergrund sinnvoll erscheint entsprechende Betreuungsplätze zu schaffen.
Anlage/n:
Vorlage vom 01.12.2015 (B03/0050/WP17)
Vorlage FB 45/0214/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.02.2017
Seite: 4/4