Daten
Kommune
Aachen
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272766.pdf
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1,4 MB
Erstellt
28.08.17, 12:00
Aktualisiert
18.10.17, 16:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0407/WP17
öffentlich
28.08.2017
FB 45/300
2. Bericht über die Fallzahlen- und Kostenentwicklung im Bereich
der Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfe nach SGB VIII für
das Haushaltsjahr 2017 (01.01.- 02.10.2017)
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
17.10.2017
17.10.2017
Kinder- und Jugendausschuss
Schulausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
1. Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
2. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Vorlage FB 45/0407/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.10.2017
Seite: 1/6
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2017
Fortgeschriebener Ansatz
Ansatz 2018
Fortgeschriebener Ansatz
ff.
2017
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
2018 ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
Fortgeschriebe-
Ansatz
Auswirkungen
2017
Ertrag*
26.940.300
21.540.300
80.988.800
80.988.800
0
0
58.481.300
55.993.300
177.617.800
177.617.800
0
0
0
0
0
0
0
0
-31.541.000
-34.453.000
-96.629.000
-96.629.000
0
0
Personal-/
Sachaufwand**
Abschreibungen
Ergebnis
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
ner Ansatz
Ansatz 2018
Fortgeschriebe-
konsumtive
ner Ansatz
ff.
2017
20xx ff.
-2.912.000
0
Deckung erfolgt aus § 9II der
Deckung ist gegeben
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
Haushaltssatzung im Rahmen
der gegenseitigen
Deckungsfähigkeit
*
Ergebnis aus 1-060301-900-6 SK 42120000 – 44820000 und
4-060301-915-5 SK 44820000
**
Ergebnis aus 1-060301-900-6 SK 53310000, 53320000, 53390000,
4-060301-916-5 SK 53320000 und 53390000
Vorlage FB 45/0407/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.10.2017
Seite: 2/6
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Im Rahmen des 2. Berichtes Hilfen zur Erziehung / Eingliederungshilfe nach SGB VIII im Jahr 2017
legt die Verwaltung aktuelle und weiter qualifizierte Zahlen für diesen Bereich, basierend aus dem
Auswertungsmodul der Fach-Software „Logo Data“ vor.
2. Ausgabenentwicklung
Die Hochrechnung aus dem Datenstand der wirtschaftlichen Jugendhilfe zum 02.10.2017 weist für
das Haushaltsjahr 2017 eine Gesamtsumme von rd. 56,0 Mio. Euro aus. Diese Prognose basiert auf
den bis dahin geleisteten tatsächlichen Zahlungen und einer entsprechenden Hochrechnung bis zum
Jahresende 2017.
Die Verwaltung legt für den aktuellen und für die nachfolgenden Berichte ausschließlich diese
Prognosen der wirtschaftlichen Jugendhilfe zu Grunde.
Die Daten der wirtschaftlichen Jugendhilfe zeigen sich in ihrer Entwicklung und im Verhältnis zu den
vorliegenden Fallzahlen der Hilfen zur Erziehung / Eingliederungshilfe konstant.
2.1 „Klassische“ Hilfen zur Erziehung / Eingliederungshilfen
Auf den klassischen HzE Bereich entfallen hierbei mit Stand vom 02.10.2017 rund 38,9 Mio. Euro und
auf den Bereich der unbegleiteten minderjährigen Ausländer/Flüchtlinge 17,1 Mio. Euro.
Die Auswertungen der Finanzdaten der vergangenen Monate ergeben folgende Werte zum jeweiligen
Monatsende:
Gesamt
HzE
UMA
30.06.2017
56.198.978 Euro
38.634.982 Euro
17.563.996 Euro
31.07.2017
52.919.285 Euro
34.643.186 Euro
18.276.099 Euro
31.08.2017
56.691.908 Euro
38.872.673 Euro
17.819.235 Euro
02.10.2017
55.992.174 Euro
38.892.441 Euro
17.099.733 Euro
Die deutliche Abweichung der Werte zum 31.07.2017 ist darauf zurückzuführen, dass zu diesem
Zeitpunkt durch die Firma LogoData eine neue Version des EDV Programms zur Verfügung gestellt
wurde. Hier zeigten sich Programm bedingte Fehler, die jedoch zeitnah behoben werden konnten.
Nach Auswertung der vorhandenen Daten und unter Berücksichtigung der Fallzahlenentwicklung der
klassischen Hilfen zur Erziehung geht die Fachverwaltung davon aus, dass in diesem Bereich Kosten
in Höhe von ca. 38,9 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2017 entstehen werden.
Hierdurch ergibt sich ein prognostizierter Mehrbedarf von rund 2,9 Mio. Euro.
Vorlage FB 45/0407/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.10.2017
Seite: 3/6
2.2 Unbegleitete minderjährige Ausländer / Flüchtlinge
Für den Bereich der UMA / UMF werden incl. Krankenhilfekosten Kosten zum Stichtag 02.10.2017 in
Höhe von 17,1 Mio. Euro prognostiziert, dem Mittel in Höhe von 22,5 Mio. Euro zur Verfügung stehen.
Hier bestätigt sich die im 1. Bericht 2017 beschriebene Entwicklung weiter sinkender Kosten.
3. Fallzahlenentwicklung:
3.1 Gesamt (inkl. UMF und UMA)
Datum
Gesamtfallzahl
Absolute Zugänge
Absolute Abgänge
Stichtag
bis 31.03.2017
3.168
346
257
2.911
bis 30.06.2017
3.494
672
495
2.999
bis 31.08.2017
3.716
889
757
2.959
Gesamtfallzahl
Absolute Zugänge
Absolute Abgänge
bis 31.03.2017
2.446
251
135
2.311
bis 30.06.2017
2.678
483
270
2.408
bis 31.08.2017
2.847
648
475
2.372
3.2 „klassischer“ HzE Bereich
Datum
Stichtag
Insgesamt ist erneut bis zur Jahresmitte eine deutliche Fallzahlensteigerung trotz sinkender UMA/
UMF-Zahlen am Stichtag zu verzeichnen auf die im Punkt „Ursachen der Ausgaben- und
Fallzahlenentwicklung“ näher eingegangen wird.
3.3 Unbegleitete minderjährige Ausländer
Datum
Gesamtfallzahl
Absolute Zugänge
Absolute Abgänge
Stichtag
bis 31.03.2017
722
95
122
600
bis 30.06.2017
816
195
225
591
bis 31.08.2017
867
241
280
587
Die Entwicklung der leicht absinkenden Fallzahlen am Stichtag hat sich hier fortgesetzt, da die
aufgenommenen UMA umgehend im Rahmen der Umverteilung dem LJA gemeldet werden und daher
Aachen zügig verlassen.
Die Fachverwaltung geht daher davon aus, dass die in diesem Bereich im Haushalt zur Verfügung
stehenden Mittel nicht vollumfänglich benötigt werden.
Vorlage FB 45/0407/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.10.2017
Seite: 4/6
4. Ursachen der Ausgaben und Fallzahlenentwicklung
4.1 Ambulante Hilfen zur Erziehung
Insgesamt ist erneut bis zur Jahresmitte eine Fallzahlensteigerung zu verzeichnen. Diese hat sich bis
August 2017 stabilisiert.
Wie bereits im ersten Bericht 2017 dargelegt, zeigt sich eine deutliche Steigerung der klassischen
Hilfen zur Erziehung im ambulanten Bereich.
So sind allein im Zeitraum vom 01.01.2017 bis zum 30.06.2017 die Fallzahlen der
sozialpädagogischen Familienhilfen (ohne UMA / UMF) von 533 auf 638 betreute Familien und der
bewilligten Erziehungsbeistandschaften gem. § 30 SGB VIII von 153 auf 181 gestiegen.
Auch eine vermehrte Inanspruchnahme sozialer Gruppenarbeit mit einer Steigerung von 92 auf 120
Teilnehmer bis zum 30.06.2017 als niederschwelliges präventives Angebot ist zu verzeichnen.
Die Inanspruchnahme sozialer Gruppenarbeit und der anderen ambulanten Hilfen zur Erziehung wird
seitens der Fachverwaltung positiv gesehen, da hier niedrigschwellige Angebote angenommen
werden, damit langfristig teure, stationäre Maßnahmen der Hilfen zur Erziehung / Erziehungshilfe
vermieden werden.
Die ambulanten Leistungen der Eingliederungshilfe (ohne Teilleistungsstörungen) sind im Zeitraum
vom 01.01.2017 bis zum 30.06.2017 von 213 auf 231 Fälle gestiegen.
4.2 Teilstationäre und stationäre Hilfen zur Erziehung
Die stationären Leistungen der Jugendhilfe im klassischen HzE - Bereich und der Mutter/Vater/Kind
Unterbringung sind im Zeitraum 01.01.2017 bis zum 30.06.2017 von 282 auf 306 Fälle gestiegen.
Tagesaktuell sind 49 Mütter/Väter/Kinder nach § 19 SGB VIII untergebracht.
Bemerkenswert ist der Aufwuchs an Fachpflege-/ Erziehungsstellen (mindestens ein Pflegeelternteil
hat eine pädagogische bzw. pflegerische Ausbildung) im Bereich des § 33 SGB VIII. Zwischenzeitlich
wurden 48 professionelle Pflegeverhältnisse auf Dauer eingerichtet, bei denen die untergebrachten
(Klein)-Kinder erhebliche Pflege- bzw. Erziehungsaufwände mitbringen.
Im Besonderen sind die Kinder durch den erheblichen Suchtmittelkonsum der Eltern, erlebte
Gewalterfahrungen mit den daraus folgenden Traumatisierungen und Störungen aufgrund eines
diagnostizierten fetalen Alkoholsyndroms (FASD) gezeichnet.
Die bereits im ersten Bericht formulierte Veränderung in der qualitativen Ausrichtung und der damit
verbundenen weiteren Professionalisierung der Hilfen zur Erziehung / Eingliederungshilfe zeichnet
sich in der Begleitung und Betreuung der jungen Menschen und deren Familien weiter ab.
Vorlage FB 45/0407/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.10.2017
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Insbesondere
Multiproblemträger in Familien,
schwer traumatisierte Kinder und Jugendliche in Familien mit Fluchtgeschichte,
Eltern ohne eigene Orientierung und Erziehungskompetenz,
sowie Großfamilien mit mehr als fünf Kindern und
Suizid gefährdete Elternteile
beanspruchen in hohem Maße die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialen Dienste.
Vor dem Hintergrund sich implementierender Multiproblemsituationen in Familien und den sich
manifestierenden psychischen Auffälligkeiten bei den betroffenen Kindern und Jugendlichen, aber
auch deren Eltern ist eine deutliche Verlagerung der stationären Hilfen von Regelgruppenangeboten
hin zu intensivpädagogischen Angeboten zu beobachten, obwohl sich die Erhöhung der stationären
Unterbringungen von 27 Fällen absolut in 2017 durchaus im Rahmen hält.
Zur Minderung der Drucksituation bei Fachinterventionen in akuten Familienkrisen wurden
zwischenzeitlich in der Stadt Aachen zwei Kriseninterventionsgruppen mit der Aufnahmekapazität von
insgesamt 14 Kindern / Jugendlichen geschaffen bei zeitgleich abschmelzenden UMA - Angeboten.
Das bisherige Inobhutnahme - System mit der ausschließlichen Bereitstellung von
Bereitschaftsfamilien konnte den oben beschriebenen Bedarfen nicht mehr Rechnung tragen.
Diese Entwicklung zeichnet sich nicht nur in der Stadt Aachen, sondern auch in der Städteregion und
darüber hinaus ab.
Auch die deutlichen Lohnsteigerungen im Jahr 2017 in Höhe von 2,35 % beeinflusst die
Kostenentwicklung der Hilfen zur Erziehung / Eingliederungshilfe nachhaltig.
Vor diesem Hintergrund ist der prognostizierte Mehrbedarf in Höhe von 2,9 Mio. Euro nachvollziehbar.
Anlage/n:
Anlage 1
Statistische Angaben zum Bereich der Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfen
Anlage 2
Übersicht Ausgaben HzE/Eingliederungshilfe/UMF bis 02.10.2017
Vorlage FB 45/0407/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.10.2017
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