Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
272471.pdf
Größe
432 kB
Erstellt
11.10.17, 12:00
Aktualisiert
27.10.17, 06:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 61/0797/WP17
öffentlich
11.10.2017
Dez. III / FB 61/300
Radvorrangrouten auf dem inneren Grabenring
Ratsantrag Grüne vom 21.06.2017
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
08.11.2017
16.11.2017
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Mobilitätsausschuss
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
empfiehlt dem MoA die Verwaltung zu beauftragen, ein Beteiligungsverfahren zur Vorplanung des
Grabenringes als Radverteilerring vorzubereiten.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die
Verwaltung, ein Beteiligungsverfahren zur Vorplanung des Grabenringes als Radverteilerring
vorzubereiten. Der Ratsantrag 283/17 gilt damit als behandelt.
Vorlage FB 61/0797/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.10.2017
Seite: 1/2
Anlass:
Der Mobilitätsauschuss hat am 27.04.2017 die Verwaltung einstimmig beauftragt, den Entwurf für ein
Rad-Vorrang-Netz weiterzuentwickeln, damit das Netz politisch beschlossen werden kann. Dabei ist
eine Führung der Rad-Vorrang-Route auf dem Grabenring einhelliger politischer Wunsch, um
mögliche Konflikte zwischen Fußgängern und Radfahrern innerhalb des Grabenringes zu minimieren.
Bezugnehmend hierauf hat die Fraktion GRÜNE mit dem Ratsantrag Nr. 283/17 beantragt, einen
„Workshop für die Gestaltung des inneren Grabenringes durchzuführen“.
Erläuterung:
Innerstädtisches „Kernstück“ des Rad-Vorrang-Netzes soll eine Führung des Radverkehrs auf dem
Grabenring sein. Damit soll der zentrale Fußgängerzonenbereich deutlich vom Radverkehr entlastet
werden.
Übergeordnetes Ziel des Rad-Vorrang-Netzes ist es, den Radverkehrsanteil in der Stadt deutlich zu
steigern. Dazu müssen potentielle „AufsteigerInnen“ gewonnen werden, denen die Teilnahme am
Straßenverkehr mit dem Fahrrad heute zu unsicher erscheint. Die zu schaffenden Rad-VorrangRouten müssen deshalb eine objektiv sichere und im besonderen Maße „subjektiv“ verkehrssichere
und attraktive Infrastruktur bieten. Vorliegende repräsentative Befragungen legen den Schluss nahe,
dass durch ein deutlich höheres Maß an „gefühlter“ Sicherheit im Straßenverkehr der
Radverkehrsanteil deutlich gesteigert werden kann. Für die geplanten Routen zwischen den
Außenbezirken und der Innenstadt ist dazu vor allem eine Führung auf verkehrsarmen Straßen
geeignet.
Im Gegensatz dazu ist der Grabenring aufgrund seiner an vielen Stellen engen Querschnittsbreiten,
der vorhandenen Verkehrsflächenaufteilung und städtebaulichen Gestaltung sowie der aktuellen
Verkehrsbelastung durch Pkw, Busse und Lastverkehr für viele RadfahrerInnen kein Straßenraum, der
die Anforderungen an eine Rad-Vorrang-Route erfüllt. Die in den vergangen Jahren vorgenommenen
Markierungen haben die Situation für den Radverkehr zwar verbessert, sie stellen jedoch nicht den
notwendigen Quantensprung in der Gestaltung des öffentlichen Raumes für einen Radvorrang dar.
Zur zukünftigen Gestaltung des Grabenrings, auf dem sich Radfahrer sicher fühlen, wurden in den
vergangenen Monaten verschiedene Vorschläge in die Diskussion eingebracht. Diese werden von der
Verwaltung ausdrücklich begrüßt und bei der weiteren Diskussion berücksichtigt. Zur sachgerechten
Abwägung müssen alle Ansprüche an die Nutzung dieses öffentlichen Raumes zusammengetragen
und eine belastbare Planung erarbeitet werden. Dabei ist eine Vielzahl von zu Beteiligenden zu
berücksichtigen. Aufgrund der Lage in der Stadt und zahlreicher Nutzungen stellt eine Umgestaltung
dieses Raumes ein sehr anspruchsvolles verkehrs-städtebauliches Projekt dar. Die Durchführung
eines frühen Beteiligungsverfahrens zum Thema „Gestaltung des Grabenrings als Rad-VorrangRoute“ zu Beginn des Planungsprozesses ist dabei gut geeignet, um Ziele zu schärfen und weitere
Umgestaltungsideen zu generieren. Die Verwaltung wird Art und Umfang des Verfahrens vorbereiten
und dabei auch die Hinzuziehung externer Beratung prüfen.
Anlage/n:
Ratsantrag 283/17
Vorlage FB 61/0797/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.10.2017
Seite: 2/2