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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
272256.pdf
Größe
201 kB
Erstellt
05.10.17, 12:00
Aktualisiert
20.10.17, 05:18
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: Federführende Dienststelle: Fachbereich Kinder, Jugend und Schule Beteiligte Dienststelle/n: FB 45/0431/WP17 öffentlich 05.10.2017 FB 45/201 KiTa-Neubau in Aachen-Haaren – Vergleichsaufstellung der beiden Standorte Laachgasse und Akazienstraße Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 11.10.2017 Bezirksvertretung Aachen-Haaren Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Vorlage FB 45/0431/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 05.10.2017 Seite: 1/3 Finanzielle Auswirkungen JA NEIN x Investive Ansatz Auswirkungen 2017 Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 2018 ff. 2017 Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 2018 ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben Deckung ist gegeben - Verschlechterung konsumtive Ansatz Auswirkungen 2017 Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 2018 ff. 2017 2018 ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - Verschlechterung 0 0 Deckung ist gegeben Deckung ist gegeben Vorlage FB 45/0431/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 05.10.2017 Seite: 2/3 Erläuterungen: Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren hat in ihrer Sitzung am 06.09.2017 beschlossen die Fachverwaltung zu beauftragen, zu prüfen, ob der beabsichtige Kindertagesstättenneubau auch auf dem Flurstück 394, Flur 22 Gemarkung Haaren möglich ist und bat um Erstellung einer Vergleichsaufstellung beider Standorte für die nächste Sitzung am 11.10.2017. Die entsprechende Vergleichsaufstellung ist als Anlage beigefügt. Anlage/n: Anlage – Vergleichsaufstellung vom 02.10.2017 Vorlage FB 45/0431/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 05.10.2017 Seite: 3/3 Fachbereich Kinder, Jugend und Schule Der Oberbürgermeister Anlage zur Vorlage „KiTa-Neubau in Aachen-Haaren – Vergleichsaufstellung der beiden Standorte Laachgasse und Akazienstraße“ für die Bezirksvertretungssitzung Aachen-Haaren am 11.10.2017 FB 45/200 02.10.2017 Standort für eine neue Kindertagestätte (6 Gruppen) in Aachen-Haaren Prüfauftrag an die Verwaltung zur Vergleichsaufstellung der beiden Standorte vom 11.09.2017 Nr. 1 2 Prüfkriterium Lage zum Wohngebiet 4 Erschließung PKW/ zu Fuß Flächenbedarf (in Abhängigkeit v. Geschossigkeit 2.000-2.600 m2) Grundstückseigentümer 5 Bebaubarkeit 6 Zeitschiene 3 Laachgasse Akazienstraße (Bolzplatz) Innerörtliche zentrale Lage und im neu entstehenden Wohngebiet Kann im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens umgesetzt werden 2.000 m2 in Hanglage gegeben + Stadt Aachen und ein privater Eigentümer, dessen Grundstück für eine Bebauung zur Verfügung steht. Rechtskraft des Bebauungsplanverfahrens voraussichtlich Herbst 2018, sodass ab dann Bauantrag beurteilt werden könnte. Beschluss zum Planungsauftrag: mind. 3 Monate Vergabe: 3 Monate Planung: 6-8 Monate Bau: 14-16 Monate Insgesamt: 25-30 Monate Fertigstellung: 2020 Seite 1 von 3 + Lage im Wohngebiet, gleichmäßige entzerrte Lage der KiTas in Haaren Gut möglich + + + + 3.200 m2 gegeben + + Stadt Aachen + + Bebauung nach § 34 BauGB ohne Vorlaufzeit möglich. Allerdings sind bis zum + Erstellen des Bauantrages noch die politische Beschlüsse einzuholen und Leistungsphase 1-3 durchzuführen. Fertigstellung: 2020 0 Beschluss und Vergabe können vor Rechtskräftigkeit des Bebauungsplans erfolgen, deshalb ist die Zeitschiene gleich. 0 Fachbereich Kinder, Jugend und Schule 7 Konkurrierende Interessen Der Oberbürgermeister Verkehrsaufkommen/ Verkehrssicherheit. Bei der Bürgeranhörung wurde von den Anwohnern der Laachgasse hohe Verkehrsbelastungen befürchtet, weil darüber die KiTa und die neue Wohnbebauung erschlossen werden. FB 61 prüft derzeit aufgrund der Eingaben und Anregungen aus der Bürgerschaft die Verkehre zu teilen und über die Laachgasse nur noch die Kita zu erschließen. Das neue Wohngebiet würde dann über die obere Germanusstraße angebunden. - Laut Aussage des Bezirkspolzisten wird der Bolzplatz gelegentlich von der Lindenschule benutzt. Zu anderen Zeiten und am Wochenende wird er immer wieder bespielt (Basketball und Fußball). Die Zielgruppe ist schätzungsweise bis Mitte 20 Jahre. Auch nach Aussage des Aachener Stadtbetriebs (E 18), der für die Wartung des Bolzplatzes zuständig ist, wird dieser in der Tat genutzt, v.a. das Basketballfeld. Nach Einschätzung der Bezirksvertretung Aachen-Haaren (BA 3) könnte auf dem Grundstück sowohl die KiTa als auch der Bolzplatz bzw. eine Kleinspielfeld errichtet werden. Dies ist nach Prüfung durch den Fachbereich Umwelt (FB 36) nicht möglich. Der ungünstige dreieckige Zuschnitt der Fläche lässt unter Berücksichtigung des vorhandenen Baumbestandes eine neue Aufteilung der Fläche für eine 2.000 m2 große Kitafläche und einen neuen Bolzplatz mit mind. 1000 m2 nicht zu. - - - Darüber hinaus müsste bei 2.000 m2 die KiTa zwangsläufig 2-geschossig gebaut werden. Dies führt dazu, dass ohne Hanglage kein direkter Ausgang ins Außengelände für alle 6 Gruppen möglich ist. Für den KiTa-Betrieb ist dies ein kleiner Nachteil. Seite 2 von 3 Eine Verlagerung des Bolzplatzes ist nach Einschätzung von FB 36 aus lärmtechnischen Gründen fast unmöglich. Bolzplätze werden nicht als Spielplatz gewertet. Der von Bolzplätzen ausgehende Lärm wird nach der Freizeitlärmrichtlinie beurteilt, was eine Neuanlage innerhalb von Wohngebieten schwierig macht. Der vorhandene Bolzplatz genießt in dem Sinne "Bestandsschutz". - Darüber hinaus befindet sich der Platz in einem gut gepflegten Zustand und ist auf Grund seiner Ausstattung für mehrere Sportarten- und Laufspiele nutzbar. Kleinere Verbesserungsmaßnahmen wie 2 neue Fußballtore, eine neue Linierung und neue Bänke würden den Platz noch aufwerten. - Nach Einschätzung der Abteilung Jugend des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule (FB 45/300) könnte es zu Konfliktpotential kommen, wenn KiTa und Bolzplatz direkt nebeneinander gelegen sind. - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule Der Oberbürgermeister 8 Synergien Zusammenarbeit mit der katholischen KiTa möglich + 9 Kosten Nur Baukosten + Seite 3 von 3 Zusammenarbeit/ Kooperation von KiTa, Grundschule und Seniorenzentrum möglich Überschwemmungsgebiet, daher sind erhöhte Baukosten für die KITa zu erwarten, die ohne Planung schwer einschätzbar sind, aber nach Einschätzung des Gebäudemanagements (E 26) bei mind. 5% liegen. + Erhöhte Kosten zur Herstellung eines Ersatz-Bolzplatzes in Höhe von mind. 200.000€. - Nach Einschätzung von BA 3 könnte ein Hausmeister der Grundschule beide Liegenschaften betreuen, sodass die laufenden Kosten reduziert werden könnten. Der Unterhaltungsaufwand (Grünpflege, Abfall usw.) wird ebenfalls geringer. Nach Einschätzung von E 26 sind diese Einsparungen gering. (+) -