Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
272256.pdf
Größe
201 kB
Erstellt
05.10.17, 12:00
Aktualisiert
20.10.17, 05:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 45/0431/WP17
öffentlich
05.10.2017
FB 45/201
KiTa-Neubau in Aachen-Haaren – Vergleichsaufstellung der beiden
Standorte Laachgasse und Akazienstraße
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
11.10.2017
Bezirksvertretung Aachen-Haaren
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Vorlage FB 45/0431/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.10.2017
Seite: 1/3
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2017
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2018 ff.
2017
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
2018 ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2017
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2018 ff.
2017
2018 ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
Vorlage FB 45/0431/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.10.2017
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren hat in ihrer Sitzung am 06.09.2017 beschlossen die
Fachverwaltung zu beauftragen, zu prüfen, ob der beabsichtige Kindertagesstättenneubau auch auf
dem Flurstück 394, Flur 22 Gemarkung Haaren möglich ist und bat um Erstellung einer
Vergleichsaufstellung beider Standorte für die nächste Sitzung am 11.10.2017.
Die entsprechende Vergleichsaufstellung ist als Anlage beigefügt.
Anlage/n:
Anlage – Vergleichsaufstellung vom 02.10.2017
Vorlage FB 45/0431/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.10.2017
Seite: 3/3
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Der Oberbürgermeister
Anlage zur Vorlage „KiTa-Neubau in Aachen-Haaren – Vergleichsaufstellung der beiden Standorte Laachgasse und Akazienstraße“
für die Bezirksvertretungssitzung Aachen-Haaren am 11.10.2017
FB 45/200
02.10.2017
Standort für eine neue Kindertagestätte (6 Gruppen) in Aachen-Haaren
Prüfauftrag an die Verwaltung zur Vergleichsaufstellung der beiden Standorte vom 11.09.2017
Nr.
1
2
Prüfkriterium
Lage zum Wohngebiet
4
Erschließung PKW/
zu Fuß
Flächenbedarf (in Abhängigkeit v. Geschossigkeit
2.000-2.600 m2)
Grundstückseigentümer
5
Bebaubarkeit
6
Zeitschiene
3
Laachgasse
Akazienstraße (Bolzplatz)
Innerörtliche zentrale Lage und im neu entstehenden Wohngebiet
Kann im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens umgesetzt
werden
2.000 m2 in Hanglage gegeben
+
Stadt Aachen und ein privater Eigentümer, dessen Grundstück für eine Bebauung zur Verfügung steht.
Rechtskraft des Bebauungsplanverfahrens voraussichtlich
Herbst 2018, sodass ab dann Bauantrag beurteilt werden
könnte.
Beschluss zum Planungsauftrag: mind. 3 Monate
Vergabe: 3 Monate
Planung: 6-8 Monate
Bau: 14-16 Monate
Insgesamt: 25-30 Monate
Fertigstellung: 2020
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+
Lage im Wohngebiet,
gleichmäßige entzerrte Lage der KiTas in Haaren
Gut möglich
+
+
+
+
3.200 m2 gegeben
+
+
Stadt Aachen
+
+
Bebauung nach § 34 BauGB ohne Vorlaufzeit möglich. Allerdings sind bis zum +
Erstellen des Bauantrages noch die politische Beschlüsse einzuholen und
Leistungsphase 1-3 durchzuführen.
Fertigstellung: 2020
0
Beschluss und Vergabe können vor Rechtskräftigkeit des Bebauungsplans
erfolgen, deshalb ist die Zeitschiene gleich.
0
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
7
Konkurrierende Interessen
Der Oberbürgermeister
Verkehrsaufkommen/ Verkehrssicherheit.
Bei der Bürgeranhörung wurde von den Anwohnern der
Laachgasse hohe Verkehrsbelastungen befürchtet, weil
darüber die KiTa und die neue Wohnbebauung erschlossen
werden. FB 61 prüft derzeit aufgrund der Eingaben und
Anregungen aus der Bürgerschaft die Verkehre zu teilen und
über die Laachgasse nur noch die Kita zu erschließen. Das
neue Wohngebiet würde dann über die obere Germanusstraße angebunden.
-
Laut Aussage des Bezirkspolzisten wird der Bolzplatz gelegentlich von der
Lindenschule benutzt. Zu anderen Zeiten und am Wochenende wird er immer wieder bespielt (Basketball und Fußball). Die Zielgruppe ist schätzungsweise bis Mitte 20 Jahre. Auch nach Aussage des Aachener Stadtbetriebs (E 18), der für die Wartung des Bolzplatzes zuständig ist, wird dieser in
der Tat genutzt, v.a. das Basketballfeld.
Nach Einschätzung der Bezirksvertretung Aachen-Haaren (BA 3) könnte auf
dem Grundstück sowohl die KiTa als auch der Bolzplatz bzw. eine Kleinspielfeld errichtet werden. Dies ist nach Prüfung durch den Fachbereich
Umwelt (FB 36) nicht möglich. Der ungünstige dreieckige Zuschnitt der Fläche lässt unter Berücksichtigung des vorhandenen Baumbestandes eine
neue Aufteilung der Fläche für eine 2.000 m2 große Kitafläche und einen
neuen Bolzplatz mit mind. 1000 m2 nicht zu.
-
-
-
Darüber hinaus müsste bei 2.000 m2 die KiTa zwangsläufig 2-geschossig
gebaut werden. Dies führt dazu, dass ohne Hanglage kein direkter Ausgang
ins Außengelände für alle 6 Gruppen möglich ist. Für den KiTa-Betrieb ist
dies ein kleiner Nachteil.
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Eine Verlagerung des Bolzplatzes ist nach Einschätzung von FB 36 aus
lärmtechnischen Gründen fast unmöglich. Bolzplätze werden nicht als Spielplatz gewertet. Der von Bolzplätzen ausgehende Lärm wird nach der Freizeitlärmrichtlinie beurteilt, was eine Neuanlage innerhalb von Wohngebieten
schwierig macht. Der vorhandene Bolzplatz genießt in dem Sinne "Bestandsschutz".
-
Darüber hinaus befindet sich der Platz in einem gut gepflegten Zustand und
ist auf Grund seiner Ausstattung für mehrere Sportarten- und Laufspiele
nutzbar. Kleinere Verbesserungsmaßnahmen wie 2 neue Fußballtore, eine
neue Linierung und neue Bänke würden den Platz noch aufwerten.
-
Nach Einschätzung der Abteilung Jugend des Fachbereichs Kinder, Jugend
und Schule (FB 45/300) könnte es zu Konfliktpotential kommen, wenn KiTa
und Bolzplatz direkt nebeneinander gelegen sind.
-
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Der Oberbürgermeister
8
Synergien
Zusammenarbeit mit der katholischen KiTa möglich
+
9
Kosten
Nur Baukosten
+
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Zusammenarbeit/ Kooperation von KiTa, Grundschule und Seniorenzentrum
möglich
Überschwemmungsgebiet, daher sind erhöhte Baukosten für die KITa zu
erwarten, die ohne Planung schwer einschätzbar sind, aber nach Einschätzung des Gebäudemanagements (E 26) bei mind. 5% liegen.
+
Erhöhte Kosten zur Herstellung eines Ersatz-Bolzplatzes in Höhe von mind.
200.000€.
-
Nach Einschätzung von BA 3 könnte ein Hausmeister der Grundschule beide
Liegenschaften betreuen, sodass die laufenden Kosten reduziert werden
könnten. Der Unterhaltungsaufwand (Grünpflege, Abfall usw.) wird ebenfalls
geringer.
Nach Einschätzung von E 26 sind diese Einsparungen gering.
(+)
-