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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
272259.pdf
Größe
737 kB
Erstellt
29.09.17, 12:00
Aktualisiert
09.10.17, 18:31

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Kinder, Jugend und Schule Beteiligte Dienststelle/n: Fachbereich Finanzsteuerung Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 45/0430/WP17 öffentlich 29.09.2017 FB 45/201 Antrag Kind und Kegel: Brandschutz Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 17.10.2017 Kinder- und Jugendausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Kinder- und Jugendausschuss 1. nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und 2. beschließt die Gewährung eines einmaligen Zuschusses an die Elterninitiative Kind & Kegel e.V. in Höhe von 24.466,40 € zwecks Umsetzung der erforderlichen Brandschutzmaßnahmen in den Räumlichkeiten Bismarckstraße 93 in Aachen. Vorlage FB 45/0430/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 05.10.2017 Seite: 1/5 Finanzielle Auswirkungen JA NEIN x Investive Ansatz Auswirkungen 2017 Fortgeschriebener Ansatz Ansatz 2018 Fortgeschriebener Ansatz ff. 2017 Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 2018 ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben Deckung ist gegeben - Verschlechterung Ertüchtigung des Brandschutzes: 4-060101-901-9; 531800001) konsumtive Ansatz Auswirkungen 2017 Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Ansatz 2018 Fortgeschriebener Ansatz ff. 2017 2018 ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 37.862.2001) 37.862.200 126.091.500 126.091.500 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - Verschlechterung 0 0 Deckung ist gegeben Deckung ist gegeben Vorlage FB 45/0430/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 05.10.2017 Seite: 2/5 Erläuterungen: 1. Ausgangslage Die Elterninitiative Kind & Kegel e.V. betreibt derzeit eine KiTa mit zwei KiBiz geförderten Gruppen in der Bismarckstraße 93. Die Räumlichkeiten in der Bismarckstraße 93 entsprechen nicht den brandschutztechnischen Anforderungen an eine KiTa. Die Kosten für die erforderlichen baulichen Maßnahmen zur dauerhaften Ertüchtigung des Brandschutzes beliefen sich seinerzeit auf ca. 140.000,00 € und konnten durch die Elterninitiative selbst nicht getragen werden. Der Vermieter war weder bereit, sich an der Finanzierung zu beteiligen, noch gewissen erforderlichen Maßnahmen zuzustimmen. Darüber hinaus war festzustellen, dass auch mit der Umsetzung der v.g. Maßnahmen keine ideale Raumnutzung erreicht werden konnte. Im März 2014 wurde von Seiten der Elterninitiative Kontakt mit dem Fachbereich Kinder, Jugend und Schule (FB 45) aufgenommen und dargelegt, dass man sich aus den zuvor dargelegten Gründen gemeinsam mit einem Investor nach einem neuen KiTa-Standort umgesehen hat und am Brander Hof fündig geworden ist. Von Seiten des FB 45 wurde der Bedarf für den Erhalt der Betreuungsplätze in der KiTa „Kind & Kegel“ sowie der Bedarf für die Erweiterung um eine altersgemischte Gruppe bestätigt, sodass die Planungen hinsichtlich des Ersatzstandorts in anschließenden gemeinsamen Gesprächen weiter konkretisiert wurden. Ausgehend von den derzeitigen Planungen wird die Elterninitiative die neuen Räumlichkeiten am Branderhofer Weg voraussichtlich zum 01.08.2018 beziehen und im Rahmen dessen eine weitere altersgemischte Gruppe mit sieben neuen U3- und acht neuen ü3-Plätzen einrichten. Dem Kinder- und Jugendausschuss (KJA) wurde das Vorhaben der Elterninitiative bereits in seiner Sitzung am 07.02.2017 vorgestellt (FB 45/0332/WP17), da diese einen Antrag auf Übernahme der nicht über das KiBiz refinanzierbaren Mietkosten gestellt hat. Die Elterninitiative hat mit Schreiben vom 10.06.2017 einen Antrag auf - Ausstellung einer Bürgschaft für die Mietsicherheit Branderhofer Weg - Kostenübernahme für erforderliche Brandschutzmaßnahmen in der Bismarckstraße 93 - Übernahme des Trägeranteils für die neue KiTa-Gruppe gestellt. Über den Antrag auf Übernahme des Trägeranteils für die neue KiTa-Gruppe hat der KJA bereits in seiner Sitzung am 12.09.2017 (FB 45/0410/WP17) entschieden. Bezüglich des Antrags auf Ausstellung einer Bürgschaft für die Mietsicherheit Branderhofer Weg weist die Verwaltung auf Nachfolgendes hin: Vorlage FB 45/0430/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 05.10.2017 Seite: 3/5 Bei Bürgschaftsübernahmen handelt es sich um ein sehr formales kommunal-verfassungsrechtliches Prozedere. Hierbei ist insbesondere § 87 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zu beachten, wonach Sicherheiten zugunsten Dritter grundsätzlich ausgeschlossen sind und Ausnahmen lediglich durch die Aufsichtsbehörde zugelassen werden können. Ein Ausnahmetatbestand wäre nach § 87 Absatz 2 GO NRW dann möglich, wenn die Bürgschaft im Rahmen der gemeindlichen Aufgabenerfüllung erfolgen soll und spätestens einen Monat vor der rechtsverbindlichen Übernahme bei der Aufsichtsbehörde angezeigt wird. Vor diesem Hintergrund lässt sich eine Bürgschaftsübernahme im Zusammenhang mit der Sicherstellung eines Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz im Rahmen der Aufgabenerfüllung wahrscheinlich nach dem Achten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) herleiten. Allerdings wäre für diese Bürgschaft ein Ratsbeschluss nach § 41 Absatz 1p) GO NRW erforderlich. Im Anschluss wäre zudem die Genehmigung der Bezirksregierung einzuholen. Sobald der Antrag auf Ausstellung einer Bürgschaft für die Mietsicherheit Branderhofer Weg Beschlussreife erlangt hat, wird er dem KJA zur Kenntnisnahme und dem Rat zur zur Entscheidung vorgelegt. 2. Kostenübernahme für erforderliche Brandschutzmaßnahmen in der Bismarckstraße 93 Das Bauamt der Stadt Aachen hat als notwendige Sofortmaßnahme die Errichtung eines temporären Fluchttreppenturms für die Sicherstellung des notwendigen zweiten Rettungswegs im rückwärtigen Teil des Gebäudes Bismarckstraße 93 gefordert. Trotz des bevorstehenden Umzugstermins der KiTa in die neuen Räumlichkeiten am Branderhofer Weg, war es nicht möglich, diese Auflage zu entkräften. Die Kosten für die Erstellung und Vorhaltung des Fluchttreppenturms belaufen sich auf 24.466,40 €. Wie im Schreiben vom 10.06.2017 glaubhaft dargelegt, kann die Elterninitiative die Kosten für die Errichtung des temporären Fluchttreppenturms nicht eigenständig tragen: So wurde in den letzten Jahren neben der Erstellung eines Brandschutzkonzepts bereits über 25.000 € in die Umsetzung des Brandschutzes in das Objekt Bismarckstraße 93 investiert. Hinzu sind Architektenhonorare für den Entwurf einer umfassenden brandschutztechnischen Ertüchtigung in Höhe von ca. 20.000 € gekommen. Vor diesem Hintergrund hat die Elterninitiative einen Antrag auf Bereitstellung entsprechender Finanzmittel durch die Stadt Aachen gestellt. Die Errichtung des temporären Fluchttreppenturms ist zur Gewährleistung der Sicherheit der Kinder, des Personals und weiterer Menschen, die sich täglich in der KiTa aufhalten oder in der Umgebung wohnen, gesetzlich vorgeschrieben und zwingend notwendig gewesen. Vor diesem Hintergrund hat die Elterninitiative die Firma Gerüstbau Thora bereits mit der Errichtung des Fluchttreppenturms beauftragt. Vorlage FB 45/0430/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 05.10.2017 Seite: 4/5 3. Finanzierung Zur Deckung des einmaligen Zuschusses an die Elterninitiative stehen in 2017 Mittel in ausreichender Höhe auf der Position 4-060101-901-9; 53180000 zur Verfügung. Damit ist die Gesamtfinanzierung für die Errichtung des temporären Fluchttreppenturms sichergestellt. 4. Vorschlag der Verwaltung Die Elterninitiative war für die Errichtung des temporären Fluchttreppenturms als notwendige Sofortmaßnahme zuständig, finanziell allerdings nicht in der Lage, die in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten zu tragen. Der FB 45 ist auf den Erhalt von Betreuungsplätzen in der Stadt Aachen angewiesen. Darüber hinaus ist die Errichtung des temporären Fluchttreppenturms zur Gewährung der Sicherheit im Brandfall gesetzlich vorgeschrieben und zwingend notwendig. Auf Grundlage der vorgenannten Erläuterungen schlägt die Verwaltung vor, dass die Kosten für die Errichtung des temporären Fluchttreppenturms an der KiTa „Kind und Kegel“ in der Bismarckstraße 93 aus bereits etatisierten Haushaltsmitteln gedeckt werden. Hierzu ist der Elterninitiative ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 24.466,40 € zu gewähren. Anlage/n: Anlage 1 – Antrag der Elterninitiative Kind & Kegel e.V. mit Datum vom 10.06.2017 Anlage 2 – Angebot der Firma Gerüstbau Thora mit Datum vom 29.03.2017 Vorlage FB 45/0430/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 05.10.2017 Seite: 5/5 KiTa Kind & Kegel e.V. KiTa Kind & Kegel e.V. ∙ Bismarckstraße 93 ∙ 52066 Aachen Stadtverwaltung Aachen Kitas und Tagespflege (FB 45/200) Frau Fischer Mozartstraße 2-10 52064 Aachen Bismarckstraße 93 52066 Aachen Bastian Staudt 1. Vorsitzender Ellen Lenders 2. Vorsitzende Tel 0241 542620 Fax 0241 99799620 info@kitakindundkegel.de www.kitakindundkegel.de Aachen, 10. Juni 2017 Sehr geehrte Frau Fischer, bezugnehmend auf den gemeinsamen Termin des Jugendamts und der KiTa Kind und Kegel e.V. am 13. März 2017, beantragen wir auf diesem Wege Ihre Unterstützung in folgenden Punkten: 1) Bürgerschaft Mietsicherheit Branderhofer Weg Die KiTa Kind und Kegel wird voraussichtlich zum 01.08.2018 in die neuen Räumlichkeiten am Branderhofer Weg umziehen. Für das Mietobjekt fordert der Vermieter eine Mietsicherheit in Höhe von drei Monatsmieten inklusive Nebenkostenvorauszahlungen (26.895,75 €). Bereits für unser bestehendes Mietsverhältnis in der Bismarckstraße haben Sie uns seinerzeit mit einer Bürgschaft über die Mietsicherheit unterstützt. Hiermit möchten wir Sie bitten, uns auch für den neuen Mietvertrag eine Bürgschaft über die Mietsicherheit zu gewähren. 2) Kostenübernahme für Brandschutzmaßnahmen in der Bismarckstraße Das Bauamt der Stadt Aachen fordert als notwendige Sofortmaßnahme die Errichtung eines temporären Fluchttreppenturms für die Sicherstellung des notwendigen zweiten Rettungswegs im rückwärtigen Teil des Hauses Bismarckstraße 93. Trotz des auf Sommer 2018 datierten Umzugstermins der KiTa in die neuen Räumlichkeiten am Branderhofer Weg, war es nicht möglich, diese Auflage der Feuerwehr zu entkräften. Die Kosten für die Erstellung und Vorhaltung des Fluchttreppenturms belaufen sich auf ca. 27.000 €. Da wir für den Umzug in die neue KiTa eine Rückstellung von 10.000 € gebildet haben, zudem eine Rückstellung für eine Abstandszahlung an den Vermieter zur Aufhebung des bestehenden Mietverhältnisses in Höhe von 50.000 € bilden mussten, verfügen wir nicht mehr über die notwendigen Rücklagen, um den Fluchttreppenturm zu finanzieren. Im letzten Ratsbeschluss zum Projekt Brander Hof wurde von Seiten der Politik ausdrücklich eine Übernahme der Kosten für den vorzeitigen Auszug aus der Bismarckstraße abgelehnt. Des Weiteren hat der Verein in den letzten Jahren neben der Erstellung eines Brandschutzkonzepts bereits über 25.000 € in die Umsetzung des Brandschutzes in das Mietobjekt Bismarckstraße 93 investiert. Dazu kamen Architektenhonorare für den Entwurf einer umfassenden brandschutztechnischen Ertüchtigung in Höhe von ca. 20.000 €. Bank Konto BLZ BIC IBAN Sparkasse Aachen 15 0018 03 390 500 00 AACSDE33XXX DE93 3905 0000 0015 0018 03 Um den laufenden Betrieb aufrechterhalten zu können, ist die Übernahme der oben genannten Kosten für den temporären Fluchttreppenturm durch die Kommune dringend erforderlich. 3) Übernahme des Trägeranteils für neue Gruppe Mit dem Umzug in den Branderhofer Weg, beabsichtigen wir zum Beginn des KiTa-Jahres 2018/19 die Einrichtung einer dritten altersgemischten Gruppe. In dieser Gruppe entstehen sieben neue U3- und acht neue Ü3-Plätze. In der Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses vom 07.02.2017 wurde beschlossen, diese neu zu schaffenden Plätze in der KiTa-Bedarfsplanung 2018/2019 zu berücksichtigen. Wir beantragen daher die Übernahme des Trägeranteils für diese 15 neuen Plätze zu 100%. Die Unterstützung durch die Kommune ist für uns als KiTa existenziell. Wie oben aufgeführt, haben wir bereits einige Betriebsrücklagen für die bevorstehenden Veränderungen gebildet. Die Höhe der einzelnen Posten, z.B. für die Mietkaution und die Brandschutzmaßnahmen, waren für uns jedoch noch vor einigen Monaten nicht in dieser Form absehbar. Wir bitten Sie, uns in den genannten Punkten zu unterstützen, um die KiTa Kind und Kegel weiterhin erfolgreich als freier Träger betreiben zu können. Vorab herzlichen Dank für Ihre Hilfe in dieser Sache. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Der Vorstand der KiTa Kind & Kegel i.A. Bastian Staudt i.A. Ellen Lenders