Daten
Kommune
Aachen
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272259.pdf
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737 kB
Erstellt
29.09.17, 12:00
Aktualisiert
09.10.17, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Finanzsteuerung
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0430/WP17
öffentlich
29.09.2017
FB 45/201
Antrag Kind und Kegel: Brandschutz
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
17.10.2017
Kinder- und Jugendausschuss
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss
1. nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und
2. beschließt die Gewährung eines einmaligen Zuschusses an die Elterninitiative Kind & Kegel
e.V. in Höhe von 24.466,40 € zwecks Umsetzung der erforderlichen Brandschutzmaßnahmen
in den Räumlichkeiten Bismarckstraße 93 in Aachen.
Vorlage FB 45/0430/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.10.2017
Seite: 1/5
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2017
Fortgeschriebener Ansatz
Ansatz 2018
Fortgeschriebener Ansatz
ff.
2017
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
2018 ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
- Verschlechterung
Ertüchtigung des Brandschutzes:
4-060101-901-9; 531800001)
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2017
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Ansatz 2018
Fortgeschriebener Ansatz
ff.
2017
2018 ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
37.862.2001)
37.862.200
126.091.500
126.091.500
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
Vorlage FB 45/0430/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.10.2017
Seite: 2/5
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Die Elterninitiative Kind & Kegel e.V. betreibt derzeit eine KiTa mit zwei KiBiz geförderten Gruppen in
der Bismarckstraße 93.
Die Räumlichkeiten in der Bismarckstraße 93 entsprechen nicht den brandschutztechnischen
Anforderungen an eine KiTa. Die Kosten für die erforderlichen baulichen Maßnahmen zur dauerhaften
Ertüchtigung des Brandschutzes beliefen sich seinerzeit auf ca. 140.000,00 € und konnten durch die
Elterninitiative selbst nicht getragen werden. Der Vermieter war weder bereit, sich an der Finanzierung
zu beteiligen, noch gewissen erforderlichen Maßnahmen zuzustimmen. Darüber hinaus war
festzustellen, dass auch mit der Umsetzung der v.g. Maßnahmen keine ideale Raumnutzung erreicht
werden konnte.
Im März 2014 wurde von Seiten der Elterninitiative Kontakt mit dem Fachbereich Kinder, Jugend und
Schule (FB 45) aufgenommen und dargelegt, dass man sich aus den zuvor dargelegten Gründen
gemeinsam mit einem Investor nach einem neuen KiTa-Standort umgesehen hat und am Brander Hof
fündig geworden ist.
Von Seiten des FB 45 wurde der Bedarf für den Erhalt der Betreuungsplätze in der KiTa „Kind &
Kegel“ sowie der Bedarf für die Erweiterung um eine altersgemischte Gruppe bestätigt, sodass die
Planungen hinsichtlich des Ersatzstandorts in anschließenden gemeinsamen Gesprächen weiter
konkretisiert wurden.
Ausgehend von den derzeitigen Planungen wird die Elterninitiative die neuen Räumlichkeiten am
Branderhofer Weg voraussichtlich zum 01.08.2018 beziehen und im Rahmen dessen eine weitere
altersgemischte Gruppe mit sieben neuen U3- und acht neuen ü3-Plätzen einrichten.
Dem Kinder- und Jugendausschuss (KJA) wurde das Vorhaben der Elterninitiative bereits in seiner
Sitzung am 07.02.2017 vorgestellt (FB 45/0332/WP17), da diese einen Antrag auf Übernahme der
nicht über das KiBiz refinanzierbaren Mietkosten gestellt hat.
Die Elterninitiative hat mit Schreiben vom 10.06.2017 einen Antrag auf
-
Ausstellung einer Bürgschaft für die Mietsicherheit Branderhofer Weg
-
Kostenübernahme für erforderliche Brandschutzmaßnahmen in der Bismarckstraße 93
-
Übernahme des Trägeranteils für die neue KiTa-Gruppe
gestellt.
Über den Antrag auf Übernahme des Trägeranteils für die neue KiTa-Gruppe hat der KJA bereits in
seiner Sitzung am 12.09.2017 (FB 45/0410/WP17) entschieden.
Bezüglich des Antrags auf Ausstellung einer Bürgschaft für die Mietsicherheit Branderhofer Weg weist
die Verwaltung auf Nachfolgendes hin:
Vorlage FB 45/0430/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.10.2017
Seite: 3/5
Bei Bürgschaftsübernahmen handelt es sich um ein sehr formales kommunal-verfassungsrechtliches
Prozedere. Hierbei ist insbesondere § 87 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO NRW) zu beachten, wonach Sicherheiten zugunsten Dritter grundsätzlich ausgeschlossen sind
und Ausnahmen lediglich durch die Aufsichtsbehörde zugelassen werden können.
Ein Ausnahmetatbestand wäre nach § 87 Absatz 2 GO NRW dann möglich, wenn die Bürgschaft im
Rahmen der gemeindlichen Aufgabenerfüllung erfolgen soll und spätestens einen Monat vor der
rechtsverbindlichen Übernahme bei der Aufsichtsbehörde angezeigt wird. Vor diesem Hintergrund
lässt sich eine Bürgschaftsübernahme im Zusammenhang mit der Sicherstellung eines
Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz im Rahmen der Aufgabenerfüllung wahrscheinlich nach
dem Achten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) herleiten.
Allerdings wäre für diese Bürgschaft ein Ratsbeschluss nach § 41 Absatz 1p) GO NRW erforderlich.
Im Anschluss wäre zudem die Genehmigung der Bezirksregierung einzuholen.
Sobald der Antrag auf Ausstellung einer Bürgschaft für die Mietsicherheit Branderhofer Weg
Beschlussreife erlangt hat, wird er dem KJA zur Kenntnisnahme und dem Rat zur zur Entscheidung
vorgelegt.
2. Kostenübernahme für erforderliche Brandschutzmaßnahmen in der Bismarckstraße 93
Das Bauamt der Stadt Aachen hat als notwendige Sofortmaßnahme die Errichtung eines
temporären Fluchttreppenturms für die Sicherstellung des notwendigen zweiten Rettungswegs im
rückwärtigen Teil des Gebäudes Bismarckstraße 93 gefordert.
Trotz des bevorstehenden Umzugstermins der KiTa in die neuen Räumlichkeiten am Branderhofer
Weg, war es nicht möglich, diese Auflage zu entkräften.
Die Kosten für die Erstellung und Vorhaltung des Fluchttreppenturms belaufen sich auf 24.466,40 €.
Wie im Schreiben vom 10.06.2017 glaubhaft dargelegt, kann die Elterninitiative die Kosten für die
Errichtung des temporären Fluchttreppenturms nicht eigenständig tragen: So wurde in den letzten
Jahren neben der Erstellung eines Brandschutzkonzepts bereits über 25.000 € in die Umsetzung des
Brandschutzes in das Objekt Bismarckstraße 93 investiert. Hinzu sind Architektenhonorare für den
Entwurf einer umfassenden brandschutztechnischen Ertüchtigung in Höhe von ca. 20.000 €
gekommen.
Vor diesem Hintergrund hat die Elterninitiative einen Antrag auf Bereitstellung entsprechender
Finanzmittel durch die Stadt Aachen gestellt.
Die Errichtung des temporären Fluchttreppenturms ist zur Gewährleistung der Sicherheit der Kinder,
des Personals und weiterer Menschen, die sich täglich in der KiTa aufhalten oder in der Umgebung
wohnen, gesetzlich vorgeschrieben und zwingend notwendig gewesen.
Vor diesem Hintergrund hat die Elterninitiative die Firma Gerüstbau Thora bereits mit der Errichtung
des Fluchttreppenturms beauftragt.
Vorlage FB 45/0430/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.10.2017
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3. Finanzierung
Zur Deckung des einmaligen Zuschusses an die Elterninitiative stehen in 2017 Mittel in ausreichender
Höhe auf der Position 4-060101-901-9; 53180000 zur Verfügung.
Damit ist die Gesamtfinanzierung für die Errichtung des temporären Fluchttreppenturms sichergestellt.
4. Vorschlag der Verwaltung
Die Elterninitiative war für die Errichtung des temporären Fluchttreppenturms als notwendige
Sofortmaßnahme zuständig, finanziell allerdings nicht in der Lage, die in diesem Zusammenhang
entstandenen Kosten zu tragen.
Der FB 45 ist auf den Erhalt von Betreuungsplätzen in der Stadt Aachen angewiesen. Darüber hinaus
ist die Errichtung des temporären Fluchttreppenturms zur Gewährung der Sicherheit im Brandfall
gesetzlich vorgeschrieben und zwingend notwendig.
Auf Grundlage der vorgenannten Erläuterungen schlägt die Verwaltung vor, dass die Kosten für die
Errichtung des temporären Fluchttreppenturms an der KiTa „Kind und Kegel“ in der Bismarckstraße 93
aus bereits etatisierten Haushaltsmitteln gedeckt werden.
Hierzu ist der Elterninitiative ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 24.466,40 € zu gewähren.
Anlage/n:
Anlage 1 – Antrag der Elterninitiative Kind & Kegel e.V. mit Datum vom 10.06.2017
Anlage 2 – Angebot der Firma Gerüstbau Thora mit Datum vom 29.03.2017
Vorlage FB 45/0430/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.10.2017
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KiTa Kind & Kegel e.V.
KiTa Kind & Kegel e.V. ∙ Bismarckstraße 93 ∙ 52066 Aachen
Stadtverwaltung Aachen
Kitas und Tagespflege (FB 45/200)
Frau Fischer
Mozartstraße 2-10
52064 Aachen
Bismarckstraße 93
52066 Aachen
Bastian Staudt
1. Vorsitzender
Ellen Lenders
2. Vorsitzende
Tel
0241 542620
Fax
0241 99799620
info@kitakindundkegel.de
www.kitakindundkegel.de
Aachen, 10. Juni 2017
Sehr geehrte Frau Fischer,
bezugnehmend auf den gemeinsamen Termin des Jugendamts und der KiTa Kind und Kegel e.V.
am 13. März 2017, beantragen wir auf diesem Wege Ihre Unterstützung in folgenden Punkten:
1) Bürgerschaft Mietsicherheit Branderhofer Weg
Die KiTa Kind und Kegel wird voraussichtlich zum 01.08.2018 in die neuen Räumlichkeiten am
Branderhofer Weg umziehen. Für das Mietobjekt fordert der Vermieter eine Mietsicherheit in Höhe
von drei Monatsmieten inklusive Nebenkostenvorauszahlungen (26.895,75 €).
Bereits für unser bestehendes Mietsverhältnis in der Bismarckstraße haben Sie uns seinerzeit mit
einer Bürgschaft über die Mietsicherheit unterstützt. Hiermit möchten wir Sie bitten, uns auch für
den neuen Mietvertrag eine Bürgschaft über die Mietsicherheit zu gewähren.
2) Kostenübernahme für Brandschutzmaßnahmen in der Bismarckstraße
Das Bauamt der Stadt Aachen fordert als notwendige Sofortmaßnahme die Errichtung eines
temporären Fluchttreppenturms für die Sicherstellung des notwendigen zweiten Rettungswegs im
rückwärtigen Teil des Hauses Bismarckstraße 93. Trotz des auf Sommer 2018 datierten
Umzugstermins der KiTa in die neuen Räumlichkeiten am Branderhofer Weg, war es nicht
möglich, diese Auflage der Feuerwehr zu entkräften.
Die Kosten für die Erstellung und Vorhaltung des Fluchttreppenturms belaufen sich auf ca. 27.000
€. Da wir für den Umzug in die neue KiTa eine Rückstellung von 10.000 € gebildet haben, zudem
eine Rückstellung für eine Abstandszahlung an den Vermieter zur Aufhebung des bestehenden
Mietverhältnisses in Höhe von 50.000 € bilden mussten, verfügen wir nicht mehr über die
notwendigen Rücklagen, um den Fluchttreppenturm zu finanzieren.
Im letzten Ratsbeschluss zum Projekt Brander Hof wurde von Seiten der Politik ausdrücklich eine
Übernahme der Kosten für den vorzeitigen Auszug aus der Bismarckstraße abgelehnt. Des
Weiteren hat der Verein in den letzten Jahren neben der Erstellung eines Brandschutzkonzepts
bereits über 25.000 € in die Umsetzung des Brandschutzes in das Mietobjekt Bismarckstraße 93
investiert. Dazu kamen Architektenhonorare für den Entwurf einer umfassenden
brandschutztechnischen Ertüchtigung in Höhe von ca. 20.000 €.
Bank
Konto
BLZ
BIC
IBAN
Sparkasse Aachen
15 0018 03
390 500 00
AACSDE33XXX
DE93 3905 0000 0015 0018 03
Um den laufenden Betrieb aufrechterhalten zu können, ist die Übernahme der oben genannten
Kosten für den temporären Fluchttreppenturm durch die Kommune dringend erforderlich.
3) Übernahme des Trägeranteils für neue Gruppe
Mit dem Umzug in den Branderhofer Weg, beabsichtigen wir zum Beginn des KiTa-Jahres 2018/19
die Einrichtung einer dritten altersgemischten Gruppe. In dieser Gruppe entstehen sieben neue
U3- und acht neue Ü3-Plätze. In der Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses vom 07.02.2017
wurde beschlossen, diese neu zu schaffenden Plätze in der KiTa-Bedarfsplanung 2018/2019 zu
berücksichtigen.
Wir beantragen daher die Übernahme des Trägeranteils für diese 15 neuen Plätze zu 100%.
Die Unterstützung durch die Kommune ist für uns als KiTa existenziell. Wie oben aufgeführt, haben
wir bereits einige Betriebsrücklagen für die bevorstehenden Veränderungen gebildet. Die Höhe der
einzelnen Posten, z.B. für die Mietkaution und die Brandschutzmaßnahmen, waren für uns jedoch
noch vor einigen Monaten nicht in dieser Form absehbar.
Wir bitten Sie, uns in den genannten Punkten zu unterstützen, um die KiTa Kind und Kegel
weiterhin erfolgreich als freier Träger betreiben zu können.
Vorab herzlichen Dank für Ihre Hilfe in dieser Sache.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand der KiTa Kind & Kegel
i.A. Bastian Staudt
i.A. Ellen Lenders