Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
271862.pdf
Größe
97 kB
Erstellt
28.09.17, 12:00
Aktualisiert
27.10.17, 06:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Personal und Organisation
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 11/0237/WP17
öffentlich
FB 11/510
28.09.2017
Frau Winkler
Einrichtung von zwei Planstellen für das Kommunale
Integrationszentrum im Zuge des Ausbaus der Kommunalen
Integrationszentren durch Förderung des Landes NordrheinWestfalen
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
19.10.2017
Personal- und Verwaltungsausschuss
Anhörung/Empfehlung
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat
der Stadt im Rahmen der Beschlussfassung des Stellenplanes 2018 die Einrichtung von Planstellen
im Umfang von 2,0 Stellen für das Kommunale Integrationszentrum (FB 56/600), auszuweisen nach S
11 TVöD SuE.
Vorlage FB 11/0237/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 25.10.2017
Seite: 1/4
Finanzielle Auswirkungen:
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2017
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2018 ff.
2017
Fortgeschriebener Ansatz
2018 ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
Ertrag
0,00 €
0,00 €
0,00 €
300.000,00 €
0,00 €
0,00 €
Personalaufwand
0,00 €
0,00 €
0,00 €
356.400,00 €
0,00 €
0,00 €
Abschreibungen
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Ergebnis
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0,00 €
- 56.400,00 €
Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Für die grundständige Förderung des Kommunalen Integrationszentrums der Stadt Aachen werden vom
Land Nordrhein-Westfalen jährliche Mittel in einer Gesamthöhe von 170.000 EUR für 3,5 Stellen zur
Verfügung gestellt.
Mit der Änderung der Richtlinien für die Förderung Kommunaler Integrationszentren vom 25.06.2012 in
der Fassung vom 24.04.2017 stellt das Land Nordrhein-Westfalen weitere Mittel im Umfang von
100.000 EUR für die Finanzierung zwei zusätzlicher Stellen dauerhaft zur Verfügung.
Es besteht Einvernehmen mit dem Fachbereich, dass die Aufgabenprofile dieser einzurichtenden
Stellen der sozialen Arbeit entsprechen.
Es werden Personalkosten nach S 11 TVöD SuE nach den KGSt-Richtwerte 2016/2017 veranschlagt
(jährlich 59.400 EUR je Stelle). Der Differenzbetrag in Höhe von insgesamt 18.800 EUR (9.400 EUR je
Stelle) kann nicht unmittelbar durch eine Einsparung im Produktbereich der Abteilung FB 56/600
gedeckt werden. Jedoch ergeben sich durch Fallzahlenabgänge im Bereich des
Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) weitere Einsparungen von 4 Sachbearbeitungsstellen (A 10
LBesO A, EG 9b TVöD), welche bislang im Personalkostenverbund durchgehend eingeplant sind. Die
formalen Stelleneinsparungen werden in das Stellenplanverfahren für 2019 eingebracht. Die
kostenmäßige Reduzierung ergibt sich bereits im Haushaltsjahr 2018.
In Zusammenhang mit den zu erwartenden Einsparungen werden die Personalmehrkosten in Höhe von
18.800 EUR jährlich aus dem Personalkostenverbund getragen.
Vorlage FB 11/0237/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 25.10.2017
Seite: 2/4
Erläuterungen:
Mit Änderung der Richtlinie für die Förderung Kommunaler Integrationszentren vom 25.06.2012 in der
Fassung vom 24.04.2017 folgt das Land Nordrhein-Westfalen seinem Beschluss, die Kommunalen
Integrationszentren auszubauen, um die erreichte Qualität integrativer Arbeit nachhaltig zu sichern
und zu entwickeln. Hierbei stellen die zusätzlichen Mittel für Personal und Sachmittel eine wichtige
Voraussetzung für die weitergehende Arbeit der Kommunalen Integrationszentren dar. Kreisfreie
Städte erhalten auf Antrag neben Sachkosten für niedrigschwellige Dolmetscherdienste oder
Integrationslotsenangebote für zwei weitere Personalstellen eine unbefristete Förderung von 50.000
EUR je Stelle/Jahr.
Aufgrund der gesellschaftlichen Entwicklungen durch die Zuwanderung geflüchteter Menschen ist die
geleistete Integrationsarbeit vor Ort kontinuierlich fortzuführen. Die Aufgabenvielfalt, der Umfang der
Integrationsaufgaben und die Aufgabenzuweisungen für die Kommunalen Integrationszentren sind
gerade in 2015 und 2016 deutlich gestiegen. Dem Integrationsplan der Stadt Aachen entsprechend
respektive den Maßnahmen zur Umsetzung des Integrationsplans, deren Umsetzung der Ausschuss
für Soziales, Integration und Demographie am 02.03.2017 beschlossen hat, übernimmt das
Kommunale Integrationszentrum (KI) neue bzw. erweiterte Aufgabenbereiche.
Vor diesem Hintergrund wird die zusätzliche Förderung des Kommunalen Integrationszentrums
(FB 56/610) begrüßt, da hiermit den seitens des Landes u.a. bevorzugten Handlungsfelder
„Transparenz und Nachfrage über vorhandene Integrationsangebote für Neuzugewanderte“ und
„Erprobung und Implementierung von neuen Ansätzen der interkulturellen Familienarbeit und
Begleitung in die frühkindliche Bildung“ begegnet und bestehende Nachfragen bedient werden
können.
Das Aufgabenspektrum aus dem Handlungsfeld „Transparenz und Nachfrage über vorhandene
Integrationsangebote“ ist dem Aufgabenbereich „Integration als Querschnittsaufgabe“ zuzuordnen.
Wenn die Integration Neuzugewanderter zügig und reibungslos gelingen soll, ist Transparenz über
alle vorhandenen Integrationsangebote über das ganze Lebensspektrum hinweg unerlässlich. Es
gehört zu den Aufgaben des Kommunalen Integrationszentrums, die Angebote für Menschen aller
Lebens- und Migrationsphasen bis zur 3. Generation zu vernetzen, aufeinander abzustimmen und zu
koordinieren, um ein möglichst breitgefächertes Angebot zu unterbreiten und inhaltsgleiche
Programme zu vermeiden. Im Zuge der aktuellen Personalausstattung reichen die Anstrengungen des
KI nicht aus, eine lückenlose „Landkarte über bestehende Angebote“ zu erstellen und insbesondere
die Annahme der Angebote/Nachfrage und veränderte Bedarfe zu evaluieren. Daneben sind nach
Vorgabe der Landesregierung alle zwei Jahre auf der Grundlage des geltenden Integrationskonzeptes
und in Abstimmung mit allen relevanten Akteuren neue Themenschwerpunkte entsprechend der
geltenden Richtlinien für die KI zu benennen und partizipativ zu erarbeiten. Es ist daher erforderlich,
die Wirksamkeit und Annahme aller Integrationsangebote auszuwerten und sich abzeichnende
Bedarfe als neuer/weiterer Themenschwerpunkt zu benennen. Im Nachgang sind neue Maßnahmen
und Angebote konzeptionell zu erarbeiten Die Erarbeitung, Vorbereitung und Umsetzung neuer
Themenschwerpunkte bilden eine zentrale Aufgabe, die derzeit aufgrund der Aufteilung auf alle
Sachgebiete nicht in dem gewünschten Maße übernommen wird. Mit der Förderung wird die Basis
geschaffen, der Aufgabe qualitativ nachkommen zu können.
Vorlage FB 11/0237/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 25.10.2017
Seite: 3/4
Die vorhandene Personalressource im Umfang von 0,5 Stelle, die seit Jahren in enger
Zusammenarbeit mit FB 45/200 im Elementarbereich für die interkulturelle Familienarbeit und die
Begleitung in der frühkindlichen Bildung zuständig ist, soll durch die neue zweite Stelle in Absprache
mit FB 45/200 ausgebaut werden, da die Bedarfe aufgrund der Zuwanderungssituation erheblich
angestiegen sind.
Die Stärkung begleitender und unterstützender Systeme frühkindlicher Bildung ist eine maßgebliche
Voraussetzung im Rahmen der Erziehung und Bildung hier lebender Kinder mit Migrationshintergrund
und ein wichtiger Schritt für eine erfolgreiche Integration sowohl der Kinder als auch ihrer Eltern.
Beispielsweise sind hier neben den Programmen „Griffbereit“ und „Rucksack“ die Initiierung des
Sprachlernprogramms „Hocus und Lotus“ zu nennen, ein Sprachlernprogramm für Kinder ab 3 Jahre.
Ferner sollen die Qualifizierungsmaßnahmen des KI in Abstimmung mit FB 45/200 für die
Mitarbeitenden der Kitas zu den Themen: Flucht, Interkulturelle Öffnung, Materialbörse uvm.
intensiviert werden. Weitere Maßnahmen stehen in der Planung des KI, die mit der bisherigen
personellen Ressource (0,5-Stelle) über das Notwendige hinaus kaum realisierbar waren.
Mit der Implementierung einer weiteren, überwiegend geförderten Vollzeitstelle kann die
Versorgungsquote soweit gesteigert, Angebote und Maßnahmen verstetigt und weitere konzipiert und
umgesetzt werden.
Mit der Einrichtung des Kommunalen Integrationszentrums hat sich die Stadt Aachen verpflichtet,
Maßnahmen und Programme zur Integration zugewanderter Personen, insbesondere im
frühkindlichen Alter anzubieten. Diese Selbsthilfeverpflichtung findet sich in dem Integrationsplan und
im Maßnahmenkatalog zum Integrationsplan wieder, für dessen Umsetzung sich der Ausschuss für
Soziales, Integration und Demographie in seiner Sitzung am 02.03.2017 ausgesprochen hat.
Unter Hinweis auf die Stelleneinrichtungen im Rahmen des neuen Stellenplanverfahrens 2018 und
des Beschlusses des Verwaltungsvorstandes in seiner Sitzung am 04.07.2017 konnten die
beantragten zwei zusätzlichen Stellen für das KI noch nicht berücksichtigt werden. Der gemeinsame
Runderlass in der Fassung vom 24.04.2017 wurde erst am 12.05.2017 veröffentlicht.
Der Personalrat der Allgemeinen Verwaltung wurde im Rahmen prozessbegleitender Informationen
über die geplanten Stelleneinrichtungen in Kenntnis gesetzt.
Vorlage FB 11/0237/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 25.10.2017
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