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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
267334.pdf
Größe
5,0 MB
Erstellt
21.08.17, 12:00
Aktualisiert
17.01.18, 11:21

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Kinder, Jugend und Schule Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 45/0399/WP17 öffentlich 21.08.2017 FB 45/400.040 Euregionales Medienzentrum der Stadt und der StädteRegion Aachen unter Beteiligung der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens – Neue öffentlich-rechtliche Vereinbarung Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 17.10.2017 18.10.2017 Schulausschuss Rat der Stadt Aachen Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: 1. Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die neue öffentlich-rechtliche Vereinbarung zum Betrieb eines Euregionalen Medienzentrums, vorbehaltlich der Zustimmung der StädteRegion Aachen und der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens, zu beschließen. 2. Der Rat der Stadt Aachen beschließt, auf Empfehlung des Schulausschusses und vorbehaltlich der Zustimmung der StädteRegion und der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens, die neue öffentlich-rechtliche Vereinbarung zum Betrieb eines Euregionalen Medienzentrums. 3. Der Rat der Stadt Aachen beauftragt die Verwaltung, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung zuzuleiten. Vorlage FB 45/0399/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.12.2017 Seite: 1/6 Finanzielle Auswirkungen JA NEIN x PSP- Element 5-030301-900-00100-810-1 PSP- Element 5-030301-900-00100-160-1 Investive Ansatz Auswirkungen 2017 Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 2018 ff. 2017 Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 2018 ff. bedarf (neu) Einzahlungen -19.800 -19.800 -59.400 -66.000 0 0 Auszahlungen 44.000 44.000 132.000 132.000 0 0 Ergebnis 24.200 24.200 72.600 66.000 0 0 + Verbesserung / 0 -6.600 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden - Verschlechterung PSP- Element 1-030301-900-9 konsumtive Ansatz Auswirkungen 2017 Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 2018 ff. 2017 2018 ff. Ertrag -149.900 -149.900 -449.700 -702.100 Personal-/ 292.700*1 292.700 898.700 1.034.000 Sachaufwand 108.400*2 108.400 325.200 337.200 0 0 0 251.200 251.200 774.200 Abschreibungen Ergebnis + Verbesserung / - Verschlechterung 0 0 0 0 669.100 0 0 Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden SK 52320000- 54410000 Vorlage FB 45/0399/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.12.2017 ten (neu) 0 Deckung ist gegeben/ keine *² ten (alt) 0 -105.100 SK 50110000- 50610000 Folgekos- 0 0 *¹ Folgekos- Seite: 2/6 Erläuterungen: 1. Ausgangslage: Die im April 2013 vom Rat der Stadt Aachen sowie vom Städteregionstag der StädteRegion Aachen beschlossene öffentlich-rechtliche Nebenabrede zur Fortentwicklung des Medienzentrums, basierend auf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (örV) vom 10.09.1999, wurde mit Schreiben vom 31.05.2013 und mit Wirkung zum 31.12.2014 seitens der Stadt Aachen gekündigt. Dieser Kündigung lag ein Beschluss des Rates der Stadt Aachen vom 17.04.2013 zu Grunde. Seinerzeit beabsichtigte die Stadt Aachen, zeitnah einen Vorschlag zur Neugestaltung der Vereinbarung auf der Grundlage der getroffenen Nebenabrede zum Zwecke der Abstimmung zu unterbreiten. Die Verwaltung von Stadt und StädteRegion Aachen verständigten sich darauf, bis zum Abschluss einer neuen örV die Zusammenarbeit wie in der bisherigen Form fortzuführen. Da die Neubesetzung der Stelle der Leitung des Medienzentrums einige Zeit in Anspruch nahm und man dieser Zeit für die Einarbeitung geben wollte, verlängerte sich der Prozess dementsprechend. Vor diesem Hintergrund und in Hinblick auf die rasanten Veränderungen der Medienwelt im Kontext der Digitalisierung haben die drei Vertragspartner Stadt Aachen, StädteRegion Aachen und Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens in Zusammenarbeit mit den beiden Landesmedienzentren des LVR und LWL, dem unabhängigen Organisationsbüro Dr. Garbe&Lexis sowie der Schulaufsicht der StädteRegion und der Leitung des Medienzentrums, die Arbeit des Euregionalen Medienzentrums analysiert und den aktuellen Entwicklungen angepasst. Im Zuge dessen wurde ein Entwurf zur neuen örV zum Betrieb eines Euregionalen Medienzentrums von den Vertragspartnern gemeinsam erarbeitet, vom Verwaltungsvorstand der Stadt Aachen bewilligt und liegt nun zur Beschlussfassung den einschlägigen Gremien der Vertragspartner vor. Die örV bedarf der Genehmigung der Bezirksregierung. Zur Vereinfachung der Abrechnungsvorgänge des Medienzentrums soll sie gem. §24 Absatz 4 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Genehmigung zum 1.1.2018 in Kraft treten. 2. Weiterentwicklung des Euregionalen Medienzentrums: Die Digitalisierung der Gesellschaft, insbesondere der Bildungslandschaft, hat Medienkompetenz zu einer der wichtigsten Schlüsselkompetenzen unserer Zeit gemacht. Förderprogramme wie "Gute Schule 2020"1 und Strategieerklärungen wie „Bildung in der digitalen Welt“ der 1 vgl. www.land.nrw/de/guteschule2020, Stand: 26.07.2017 Vorlage FB 45/0399/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.12.2017 Seite: 3/6 Kulturministerkonferenz vom 8. Dezember 20162 verdeutlichen die Relevanz dieser Aufgabe. Medienbildung als Chance und Herausforderung für den Einzelnen, aber auch „als Gestaltungsaufgabe aller politischen Ebenen ist Partei übergreifend in den Mittelpunkt gerückt. Land und Kommunen in NRW bekennen sich zu einer gemeinsamen Bildungsverantwortung und bündeln in vielen Bereichen erfolgreich ihre Ressourcen.“3 Die Stadt und StädteRegion Aachen sowie die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens betreiben seit dem Jahr 2000 mit dem Euregionalen Medienzentrum (vormals Stadtbildstelle und Kreisbildstelle) eine gemeinsame kommunale Einrichtung, die an der Schnittstelle zwischen Medienpädagogik und Medienausstattung arbeitet und die Bildungsinstitutionen in der Region mit didaktischen Medien und Medientechnik versorgt. Die Entwicklungen der letzten Jahre sowie die sich daraus ergebenden Bedarfe der Zielgruppe haben das Medienzentrums in fachlicher und personeller Hinsicht stark gefordert. Eine neue strategische Ausrichtung wurde notwendig und Konzepte mussten fortgeschrieben werden, um das Medienzentrum auf seinem Weg hin zu einer modernen Agentur für Medienbildung in der Region weiterzuentwickeln und dessen Unterstützungsangebote zu optimieren. Die Zusammenarbeit im schulischen Umfeld zwischen der kommunalen Einrichtung und den Medienberatern des Landes hat sich in den letzten Monaten intensiviert. Die Medienberater sind vollumfänglich in die Strukturen des Medienzentrums eingebunden und richten mit diesem ein gemeinsames Fort- und Weiterbildungsprogramm für Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte in der Region aus. Lehrerinnen und Lehrer werden so in allen Fragen rund um das Leben und Lernen mit Medien qualifiziert und beraten. Die neue örV basiert auf dieser Weiterentwicklung und gibt den neuen Herausforderungen einen klar definierten rechtlichen Rahmen. Über die klassische Aufgabe der Versorgung der ca. 240 Schulen mit Medien für das Lernen und eine entsprechende Medientechnik gemäß § 79 SchulG NRW hinaus hat sich das Medienzentrum zu der zentralen Institution für Beratung und Fortbildung Bereich Medienpädagogik und Medienausstattung in der Region entwickelt und fördert so Medienkompetenz in den insg. rund 750 schulischen und außerschulischen Bildungseinrichtungen entlang der Bildungskette. In diesem Zusammenhang arbeitet das Medienzentrum zudem an einer effektiven Vernetzung kommunaler Einrichtungen, um alle relevanten Aufgabengebiete der Medienbildung abdecken zu können. Das Medienzentrum ist der zentrale Ort für:  die Medienberatung  die Fort- und Weiterbildung in medienpädagogischen und technischen Fragen  die aktive Medienarbeit mit Kindern und Jugendlichen 2 vgl. www.kmk.org/aktuelles/thema-2016-bildung-in-der-digitalen-welt.html, Stand: 26.07.2017 3 LWL-Medienzentrum für Westfalen und LVR-Zentrum für Medien und Bildung: Medienbildung ist gemeinsame Zukunftsaufgabe!, Positionspapier der Medienzentren in NRW und der Medienberatung NRW Vorlage FB 45/0399/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.12.2017 Seite: 4/6  die Ausleihe von Medien und Geräten  die Onlinedistribution (EDMOND.NRW)  die medientechnische Ausstattung an Schulen  die Ausleihe und die Beratung spezieller audiovisueller Geräten, insbesondere im Bereich Präsentationstechnik Das Medienzentrum als pädagogischer Supportdienstleister arbeitet eng mit technischen Dienstleistern wie der regio iT zusammen und fungiert nicht zuletzt als verlässliche Schnittstelle zwischen den Schulen und den elf Schulträgern im Einzugsgebiet bei der Erarbeitung der Medienkonzepte und der Umsetzung kommunaler Medienentwicklungspläne und einschlägiger Förderprogramme wie „Gute Schule 2020“.4 Das Euregionale Medienzentrum nutzt als zentrales Instrument zur Implementierung von Medienbildung im Unterricht die Initiative „Medienpass NRW“ des Landes, welche genau wie die Erstellung schulischer Medienkonzepte bis 2020 für alle Schulen verpflichtend eingeführt wird.5 Der „Medienpass NRW“ beginnt mit der Medienbildung im Elementarbereich und legt dabei fest, welche Medienkompetenzen Kinder schon im Vorschulalter erwerben müssen. In Hinblick auf die komplexen Bildungsübergänge und auf eine nachhaltige Medienbildung vermittelt das Euregionale Medienzentrum seit Bestehen Medienwissen auch im frühkindlichen Alter: Eine Medienpädagogin fördert altersgerecht den aktiven und kritischen Umgang mit Medien im Vorschulalter und unterstützt Erzieherinnen und Erzieher im Kontext ihrer Bildungsaufgabe. 3. Personelle Auswirkungen: Im Rahmen der Nebenabrede zur Fortentwicklung des Medienzentrums vom April 2013 wurde der Personalbestand aufgrund der geringeren Nachfrage der händischen Ausleihe gemäß örV vom 10.09.1999 von seinerzeit 5,5 Stellen auf 4,0 Stellen reduziert. Der nun erfolgte Organisationsprozess und die damit verbundene Neuausrichtung des Medienzentrums sehen eine Aufstockung der personellen Kapazitäten im Bereich schulischer- und außerschulischer Medienarbeit auf 4,5 Stellen vor. Seit einigen Jahren wird eine signifikant erhöhte Nachfrage der außerschulischen Bildungseinrichtungen und dabei insbesondere der Kindertageseinrichtungen in den Bereichen Beratung und Fortbildung sowie Bereitstellung von Technik und Medien festgestellt. Die Ergebnisse differenter Studien6 stützen diesen Trend und zeigen auf, dass der Grundstein für einen kompetenten Umgang mit Medien schon im Vorschulbereich gelegt wird. Die gestiegenen Bedarfe der ca. 310 4 Vgl. auch www.medienberatung.schulministerium.nrw.de/Medienberatung/Qualitätsentwicklung, Stand: 27.07.2017 und Medienbildung ist gemeinsame Zukunftsaufgabe!, Positionspapier der Medienzentren in NRW und der Medienberatung NRW 5 Vgl. www.land.nrw/de/pressemitteilung/landesregierung-und-kommunen-staerken-das-lernen-mit- digitalen-medien, Stand: 27.07.2017 6 vgl. www.mpfs.de/studien/kim-studie/2016/, Stand: 27.07.2017 Vorlage FB 45/0399/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.12.2017 Seite: 5/6 Kindertageseinrichtungen und weiterer Bildungsinstitutionen können nur über eine Stellenaufstockung seitens der Kommune erfolgen, da die Medienberater des Landes ausschließlich für das schulische Umfeld und in diesem Kontext nur für die Beratung und Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer zuständig sind. 4. Finanzielle Auswirkungen: Durch die personelle Aufstockung im Bereich der Medienpädagogik entstehen zusätzliche Kosten i.H.v. 47.500,-€ jährlich, die sich, vorbehaltlich der noch ausstehenden Beschlussfassung zum Stellenplan 2018, im Personalkostenverbund niederschlagen werden. Gleichzeitig erfolgt eine Reduzierung der laufenden Kosten, da gem. § 5 Nr.2 der örV die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens ihre jährliche Pauschale auf 11.000,-€ erhöht und Stadt und StädteRegion Aachen nach Abzug dieses Anteils die verbleibenden Kosten zukünftig zu gleichen Teilen tragen. Für den Vertragspartner Stadt Aachen ergibt sich in Bezug auf den Haushaltsplan 2017 ff. eine jährliche Verbesserung von 37.200,-€. Anlage/n: 1. Neue öffentlich-rechtliche Vereinbarung zum Betrieb eines Euregionalen Medienzentrums 2. Nebenabrede zur Fortentwicklung des Medienzentrums vom 04.2013 3. Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Aachen, dem Kreis Aachen und der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens vom 10.09.1999 4. Positionspapier „Medienbildung ist eine gemeinsame Zukunftsaufgabe!“, Positionspapier der Medienzentren NRW und der Medienberatung Vorlage FB 45/0399/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.12.2017 Seite: 6/6 Öffentliche-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Aachen, der StädteRegion Aachen und der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens zum Betrieb eines Euregionalen Medienzentrums Präambel Die Stadt Aachen, die StädteRegion Aachen und die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens (nachfolgend „die Vertragspartner“) bilden im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung einen Medienverbund zur Versorgung des Gesamtgebietes mit didaktischen Medien sowie zur Bereitstellung von medienpädagogischen und medientechnischen Dienstleistungen. Diese Vereinbarung tritt an die Stelle der zum 31.12.2014 gekündigten Vorgängervereinbarung. §1 Gegenstand der Vereinbarung 1. Die Stadt Aachen verpflichtet sich, für die o.g. Vertragspartner ein Medienzentrum zu betreiben und die Aufgaben gem. § 2 dieser Vereinbarung zu erfüllen. Das gemeinsame Medienzentrum erhält mit Inkrafttreten dieser Vereinbarung die Bezeichnung „Euregionales Medienzentrum“. 2. Die StädteRegion Aachen und die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens unterstützen die Stadt Aachen bei dem Betrieb des Euregionalen Medienzentrums nach Maßgabe dieser Vereinbarung. Sie bleiben Träger der Aufgabe. §2 Aufgaben und Ziele 1. Das Euregionale Medienzentrum ist eine Agentur für Angebote im Bereich der Medienbildung in der Region. Mit der kommunalen Einrichtung erfüllen die oben genannten Vertragspartner für die Schulträger aus dem Einzugsgebiet die gesetzliche Verpflichtung nach § 79 Schulgesetz NRW, die Schulen mit Medien für das Lernen zu versorgen und eine entsprechende Medientechnik zur Verfügung zu stellen. Über die Aufgabe der schulischen Medienversorgung hinaus ist das Euregionale Medienzentrum eine zentrale Institution für Beratung und Fortbildung sowie für vielfältige Mediendienstleitungen in der StädteRegion Aachen. Das Euregionale Medienzentrum arbeitet an der Schnittstelle zwischen Medienpädagogik, Medienausstattung sowie Medienentwicklungsplanung und fördert Medienbildung in vorschulischen, schulischen und außerschulischen Bildungseinrichtungen. Das Euregionale Medienzentrum strebt ferner eine effektive Vernetzung mit kommunalen Bildungseinrichtungen an, um zentrale Bereiche der Medienbildung abzudecken und auf ein flächendeckendes Angebot hinzuarbeiten. Im Rahmen der staatlich-kommunalen Verantwortungsgemeinschaft bündelt die Einrichtung effektiv kommunale und Landesressourcen im Bereich der Schul- und Unterrichtsentwicklung. Die medienpädagogische Beratung aller Einrichtungen im schulischen Umfeld erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen den Fachkräften des Euregionalen Medienzentrums und den Medienberatern der Kompetenzteams der StädteRegion. Für die Lehrkräfte im Einzugsgebiet wird ein Fortbildungs- und Veranstaltungsprogramm gemeinsam entwickelt, organisiert und durchgeführt. 2. Das Euregionale Medienzentrum erfüllt im Einvernehmen der Vertragspartner die folgenden Aufgaben: a. Die Versorgung von - schulischen und außerschulischen Bildungseinrichtungen, - Kinder- und Jugendeinrichtungen, - gemeinnützigen Institutionen und Einrichtungen mit audiovisuellen Bildungsmedien. Die Versorgung erfolgt bei Onlinemedien im Download- und Streamingverfahren über das NRWweite „EDMOND“-System (Elektronische Distribution von Medien on Demand) und im haptischen Ausleihverfahren. Hierzu gehört auch die Weiterentwicklung der Online-Mediendistribution. b. Den Bestandsaufbau und die Bestandserschließung geeigneter Bildungsmedien und aktueller Medientechnik. c. Die medienpädagogische Fachberatung sowie Fort- und Weiterbildung für schulische und außerschulische Bildungseinrichtungen. Es besteht eine enge Zusammenarbeit im Bereich der Weiterbildung mit den Bildungseinrichtungen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens. d. Die Kinder- und Jugendmedienarbeit im Gebiet der Stadt und StädteRegion Aachen sowie der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens. e. Der technische Support: Dies beinhaltet die fachtechnische Beratung im Bereich audiovisueller Medien, insbesondere der Präsentationstechnik, inkl. technischer Multiplikatorenschulungen und den Geräteverleih. f. Die Gründung von qualifizierten Bildungspartnerschaften und die Förderung der aktiven Medienarbeit in der Region durch medienpädagogische Konzeptionierung und die Mitarbeit in relevanten Gremien und ausgewählten medienspezifischen Arbeitskreisen. g. Die Zusammenarbeit mit technischen Dienstleistern aus der Region, mit regionalen und überregionalen Einrichtungen im Bereich der Medienbildung sowie mit den zwei Landesmedienzentren des Landschaftsverband Rheinland (LVR) und Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL). h. Die Planung, Organisation und Durchführung der Öffentlichkeitsarbeitsarbeit für das Euregionale Medienzentrum. 3. Die Übernahme weiterer Aufgaben durch das Euregionale Medienzentrum erfolgt nur im Einvernehmen aller Vertragspartner. §3 Organisation, Sitz, Ausstattung, Corporate Design 1. Das Euregionale Medienzentrum wird als Organisationseinheit der Verwaltung der Stadt Aachen geführt. 2. Das Euregionale Medienzentrum hat seinen Sitz im DEPOT, Talstraße 2, 52068 Aachen mit einem Raumunfang von 400 m2. 3. Die Stadt Aachen stellt dem Euregionalen Medienzentrum gegen Kostenerstattung die Räumlichkeiten zur Verfügung. 4. Das Euregionale Medienzentrum führt ein mit den Vertragspartnern abgestimmtes eigenständiges Corporate Design in der Außendarstellung. §4 Personal und Zusammenarbeit mit der Medienberatung des Landes NRW 1. Das Euregionale Medienzentrum verfügt über 4,5 Stellen (Vollzeitäquivalente), die von der Stadt Aachen mit Fachkräften für folgende Aufgaben besetzt werden: Leitung Medienpädagogik Medientechnik Verwaltung/Sekretariat, inkl. Medien- und Geräteverleih 2. Die Stadt Aachen verpflichtet sich, die zur Verfügung stehenden Ressourcen zu nutzen und die Planstellen durchgängig zu besetzen. Bei längerfristigem Ausfall des Personals (3 Monate) ist hinsichtlich der Ersatzgestaltung eine einvernehmliche Lösung zu finden. 3. Der Leiter/die Leiterin des Euregionalen Medienzentrums wird unter Beteiligung aller Vertragspartner im Rahmen eines erweiterten Verfahrens gemeinsam ausgewählt. 4. Der Leiter/die Leiterin des Euregionalen Medienzentrums hat eine fachliche Stellvertretung. 5. Die Personalauswahl (Neubesetzung, Nachbesetzung) findet im Benehmen mit dem Leiter/der Leiterin des Euregionalen Medienzentrums statt. 6. Die Stellenübersicht ist Anlage zum Budgetplan des Euregionalen Medienzentrums. Eine Stellenanpassung wird entsprechend sich ergebender Bedarfe geprüft. 7. Die Medienberater des Landes NRW sind in die Infrastruktur des Euregionalen Medienzentrums eingebunden. §5 Kosten 1. Die Gesamtkosten des Euregionalen Medienzentrums (Personal- und Sachkosten) tragen die Vertragspartner. 2. Die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens beteiligt sich mit einer jährlichen Pauschale in Höhe von 11.000 Euro. Nach Abzug dieses Anteils tragen die Stadt Aachen und die StädteRegion Aachen die verbleibenden Kosten zu gleichen Teilen. 3. Echte und kalkulatorische Kosten der Räumlichkeiten des Euregionalen Medienzentrums gehen in die Sachkosten ein. Die Nutzung zusätzlicher Räume kann nur dann in die Sachkostenberechnung mit einfließen, soweit sie einvernehmlich verabredet wurde. Sollte eine der Leistungen im Rahmen dieser Vereinbarung der Steuerpflicht unterliegen, wird die Steuerlast ggfs. auch rückwirkend bei der Ermittlung der Gesamtkosten berücksichtigt. 4. Unter Berücksichtigung der sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Bindungen werden Budget und Investitionsprogramm des Euregionalen Medienzentrums für das Folgejahr von der Stadt Aachen bis zum 15.04. eines Jahres mit der StädteRegion Aachen abgestimmt. Über tarifliche Lohnsteigerungen hinaus sich ergebende nicht im Budgetplan ausgewiesene Ausgaben erfordern das Einvernehmen zwischen Stadt Aachen und StädteRegion Aachen. 5. Die Stadt Aachen stellt dem Euregionalen Medienzentrum die für die Begleichung der Sach- und Personalkosten erforderlichen Mittel zur Verfügung. Zum 01.07. eines Jahres überweist die Deutschsprachige Gemeinschaft der Stadt Aachen die in Abs. 2 festgelegte Pauschale, die StädteRegion den sich nach Maßgabe von Abs. 2 zur Deckung der Gesamtkosten dann noch ergebenden Kostenanteil. Berechnungsgrundlage ist die in Abs. 4 genannte und abgestimmte Budgetplanung. 6. Nach Abschluss des Haushaltsjahres erstellt die Stadt Aachen bis spätestens zum 31.03. des Folgejahres die Schlussrechnung auf Basis des abgestimmten Budgetplans. Auf dieser Basis erfolgt dann der sich unter Berücksichtigung der nach Abs. 5 erfolgten Zahlungen ergebende Kostenausgleich. §6 Eigentumserwerb und Wertersatz 1. Die durch die Stadt Aachen zum Betrieb des Medienzentrums angeschafften Gegenstände sind Eigentum der Stadt Aachen. 2. Im Falle der Auflösung des Euregionalen Medienzentrums durch die Beendigung dieser Vereinbarung (§ 9 Abs. 4) erstattet die Stadt Aachen der StädteRegion Aachen den hälftigen Zeitwert der für das Medienzentrum angeschafften Gegenstände. §7 Nutzungsberechtigte Die Nutzung des Euregionalen Medienzentrums steht den unter § 2 Abs. 1 beschriebenen Einrichtungen bzw. deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Verfügung. §8 Mitbestimmung der Vertragspartner 1. Es wird ein Arbeitskreis Medienzentrum (Leitung Medienzentrum, je 1 Vertreter der Stadt Aachen, der StädteRegion Aachen und der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens sowie der Leiterin/die Leiterin des Kompetenzteams in der StädteRegion) gebildet. Die Geschäftsführung liegt bei der Stadt Aachen. 2. Die Leitung des Euregionalen Medienzentrums erstellt jährlich einen Ergebnisbericht über die Aufgabenwahrnehmung des vergangenen Jahres verbunden mit einem Ausblick auf das Folgejahr und legt diesen dem Arbeitskreis Medienzentrum vor. 3. Der Arbeitskreis Medienzentrum berät den Ergebnisbericht des Vorjahres und den Entwurf des Budgetentwurfs, stimmt sich jährlich mindestens einmal bezüglich eines evtl. gegebenen Anpassungsbedarfs ab und spricht Empfehlungen für die Vertragspartner aus. 4. Grundlegende Veränderungen in Arbeitsweise/Aufgabenstellung des Euregionalen Medienzentrums bedürfen des Einverständnisses aller Vertragspartner. §9 Gültigkeit und Dauer der Vereinbarung 1. Diese Vereinbarung bedarf der aufsichtsbehördlichen Genehmigung. Sie tritt nach ihrer Veröffentlichung im Veröffentlichungsblatt der Aufsichtsbehörde zum 01.01.2018 in Kraft. 2. Die Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. 3. Nach Ablauf von 3 Jahren nach Inkrafttreten dieser Vereinbarung soll die Umsetzung der Neuausrichtung noch einmal gemeinsam von den Vertragspartnern geprüft werden. 4. Eine Kündigung dieser Vereinbarung ist durch jeden Vertragspartner jeweils zum 30.6. eines Jahres für den Ablauf des Folgejahres zulässig. Die Kündigung muss schriftlich gegenüber allen Vertragspartnern erfolgen. Marcel Philipp Stadt Aachen Helmut Etschenberg StädteRegion Aachen Harald Mollers Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens Medienbildung ist gemeinsame Zukunftsaufgabe! Zur Weiterentwicklung der kommunal-staatlichen Unterstützungssysteme in NRW Impressum Herausgeber: LWL-Medienzentrum für Westfalen Fürstenbergstraße 14 48147 Münster www.lwl-medienzentrum.de öööö LVR-Zentrum für Medien und Bildung Bertha-von-Suttner-Platz 1 40227 Düsseldorf www.medien-und-bildung.lvr.de Medienberatung NRW Bertha von Suttner-Platz 1 40227 Düsseldorf www.medienberatung.schulministerium.nrw.de in Zusammenarbeit mit: Landesarbeitskreis kommunaler Medienzentren NRW c/o Medienzentrum Stadt Dortmund Rheinlanddamm 201 44139 Dortmund www.lak-medienzentren-nrw.de Autoren: Barbara Bielefeld, Bernd Gohlicke, Jens Holthoff, Sabine Hörter, Elisabeth Janke, Amina Johannsen, Erich Kampmann, Markus Köster, Horst Kummerfeldt, Andrea Meschede, Wilfred Paschvoss, Dirk Stratmann Redaktion: Markus Köster Wilfred Paschvoss Michael Thessel Wolfgang Vaupel Bildnachweise: Titelfoto: Stephan Sagurna, LWL-Medienzentrum für Westfalen Fotos Seite 5: Greta Schüttemeyer, LWL-Medienzentrum für Westfalen Foto Seite 7: Jan Telgkamp Foto Seite 8: Dominik Schmitz, LVR-Zentrum für Medien und Bildung Foto Seite 12: Katharina Bahl, LWL- Medienzentrum für Westfalen Foto Seite 15: Leo Hansen Foto Seite 19: Esther Sobke, LWL-Medienzentrum für Westfalen Foto Seite 22: Dominik Schmitz, LVR-Zentrum für Medien und Bildung Foto Rückseite: Stefan Arendt, LVR-Zentrum für Medien und Bildung Gestaltung: Ute Havers, LWL-Medienzentrum für Westfalen Druck: Druck: DruckVerlag Kettler, Bönen/Westfalen Inhalt Auf einen Blick Seite 4 I. Präambel Seite 6 II. Die Herausforderungen Seite 8 Seite 13 IV. Medienzentren auf dem Weg zu Medienbildungsagenturen Seite 20 V. Quintessenz Seite 22 Medienbildung ist gemeinsame kommunale und staatliche Aufgabe Die Rolle der kommunalen Medienzentren III. Die Aufgaben Vorschulische Bildung Schulische Bildung Außerschulisch-kulturelle Bildung Medienbildung ist kommunale Aufgabe! – Ein Positionspapier Positionspapier der Medienzentren in NRW Auf einen Blick Dieses Positionspapier beschreibt Herausforderungen, Aufgaben und Perspektiven der kommunal-staatlichen Unterstützungssysteme in Nordrhein-Westfalen und soll einen Orientierungsrahmen für die erforderlichen Neuausrichtungen bieten. Medienkompetenzen machen Kinder stark, damit sie in der von Medien geprägten Welt keinen Schaden nehmen und lernen, sich zu behaupten und respektvoll mit anderen umzugehen. Medienkompetenzen sind in schulischen Kontexten auch Lernkompetenzen und eine notwendige Grundlage für lebensbegleitendes Lernen in Ausbildung, Beruf und Gesellschaft. Mit dem Leitprojekt Medienpass NRW der Landesregierung entsteht vor Ort besonderer Bedarf für die Unterstützung von Schulen und anderen beteiligten Jugend- und Bildungseinrichtungen. Medien und IT für das Lernen von heute und morgen Mit ihren Medienzentren kommen die Kommunen der gesetzlichen Verpflichtung nach, ihren Schulen Medien für das Lernen und eine adäquate Technikausstattung zur Verfügung zu stellen. Diese Aufgabe wird auch im Internetzeitalter nicht überflüssig – gerade Schulen benötigen angesichts des immensen Wandels im Medienbereich kompetente ortsnahe Unterstützungssysteme. Nötiger denn je ist das Vorhandensein kostengünstiger, flächendeckender öffentlicher Zugänge zu Medien, nötiger denn je auch die Vermittlung von Medienkompetenz vor Ort. Der weitere Ausbau von EDMOND NRW bildet eine zentrale gemeinsame Zukunftsaufgabe der Landschaftsverbände, Kreise und kreisfreien Städte. Medienbildung ist kommunale Standortförderung Gut ausgestattete und damit attraktive Schulen, kompetente Fach- und Methodenvermittlung im Unterricht und angemessen qualifizierte Schulabgänger sind auch für die heimische Wirtschaft von elementarer Bedeutung. Medienkompetenz ist für die meisten Berufsfelder längst unverzichtbar. Städte und Kreise, die in diese Kompetenz investieren, leisten einen Beitrag zur Qualitätssicherung der Bildungsstandorte und damit auch zur positiven Wirtschaftsentwicklung ihrer Gebietskörperschaften. Sie fördern sowohl die Ansiedlung junger, bildungsbewusster Familien als auch die Heranbildung von Fachkräften, die die Wirtschaft im demographischen Wandel dringend benötigt. Ortsnahe Beratung und Qualifizierung der Schulen Die Förderung von Medienkompetenz ist eine der wichtigsten Bildungsaufgaben unserer Zeit. Über die Lehrmittel- und Technikbereitstellung hinaus benötigen Schulen und deren Lehrpersonal deshalb kompetente Beratung und Qualifizierung in allen Fragen rund um das Lernen und Leben mit Medien. Hier liegt 4 Medienbildung ist gemeinsame Zukunftsaufgabe! eine Schlüsselaufgabe der kommunal-staatlichen Unterstützungssysteme vor Ort. Kompetenzteams der staatlichen Lehrerfortbildung, Regionale Bildungsbüros und kommunale Medienzentren arbeiten auf diesem Feld Hand in Hand. Medienkompetenz für lebenslanges Lernen Medienbildung ist nicht nur eine schulische Aufgabe. Sie beginnt vorher und bleibt auch danach Teil eines lebenslangen Lernprozesses. Wie Schulen sind deshalb Kindertagesstätten, Jugend- und Erwachsenenbildungseinrichtungen wichtige Adressaten der Unterstützungsangebote der Medienzentren. Durch Beratungsund Informationsangebote können sie beispielsweise Eltern und Erzieherinnen wertvolle Tipps und Regeln für einen kritisch-reflektierten Umgang mit Medien geben. Auf dem Weg zur kommunalen Medienbildungsagentur Medien sind heute im kommunalen Bildungs- und Kulturbereich so omnipräsent und die damit verbundenen Aufgaben so vielfältig, dass zahlreiche Institutionen vor Ort mit ihnen befasst sind. Die Etablierung einer koordinierenden Instanz, die die Aktivitäten der einzelnen Akteure vernetzt und technisch versiert unterstützt, bietet die Chance, Doppelarbeit und Fehlplanungen zu vermeiden und Synergien zu nutzen. Die Medienzentren sind geborene Institutionen für die Wahrnehmung dieser Funktion. Als eine Säule der kommunalen Bildungsplanung können sie personelle, technische und finanzielle Ressourcen bündeln. Ohne funktionierende kommunale Unterstützungssysteme wird in Zukunft ein erfolgreiches Lernen mit Medien und die Förderung von Medienkompetenz nicht möglich sein. Geboten ist deshalb die Weiterentwicklung der Kreis- und Stadt-Medienzentren zu modernen kommunalen Medienbildungsagenturen. Dies ist eine Investition in die Zukunft, die letztlich allen Kosten spart. 5 Ein Positionspapier I. Präambel Bildung als Chance und Herausforderung für jeden Einzelnen, aber auch als Gestaltungsaufgabe aller politischen Ebenen ist Partei übergreifend in den Mittelpunkt gerückt. Land und Kommunen in NRW bekennen sich zu einer gemeinsamen Bildungsverantwortung und bündeln in vielen Bereichen erfolgreich ihre Ressourcen. Konzeptionelle Grundlagen sind die „Aachener Erklärung“ des deutschen Städtetages mit dem formulierten Anspruch auf aktive Mitgestaltung der Bildung vor Ort und der Koalitionsvertrag der Landesregierung mit dem klaren Angebot zur Zusammenarbeit. Mit den Ergebnissen der Bildungskonferenz „Zusammen Schule machen für NRW“ liegen darüber hinaus gemeinsame fachliche Zielvorstellungen vor, die in den nächsten Jahren zu einem systematischen gemeinsamen Vorgehen in zentralen Fragen der Schulentwicklung führen werden. Land wie Kommunen werden dabei ihre je eigenen Ressourcen einbringen und insbesondere vor Ort effektiv bündeln können und müssen. In den vergangenen Jahren sind bereits tragfähige dezentrale Strukturen entstanden, auf denen die Weiterentwicklung aufsetzen kann. Mit den Regionalen Bildungsnetzwerken ist eine gemeinsam gesteuerte Struktur etabliert worden, die bereits effektiv für die je eigene Weiterentwicklung der Bildungsstandorte in den Gebietskörperschaften genutzt wird. Mit der Neuorganisation der Lehrerfortbildung in 53 dezentralen Kompetenzteams hat das Land die Unterstützung der Schulen bei der Schul- und Unterrichtsentwicklung deutlich effektiver gestaltet und Grundlagen gelegt für eine enge und parallele Zusammenarbeit vor Ort mit regionalen und lokalen Unterstützern. Mit der geplanten Gründung des Landesinstituts für Bildung wird auch die zentrale Unterstützung der Kompetenzteams weiter professionalisiert. Mit der Medienberatung NRW ist seit 2006 für einen Teilbereich der Schul- und Unterrichtsentwicklung eine beispielhafte gemeinsame Service- Agentur entstanden, die kommunale und Landesaufgaben bündelt, abstimmt und in effektive Dienstleistungen für die Arbeit vor Ort zur Verfügung stellt. Diese Zusammenarbeit spiegelt sich auf der kommunalen Ebene durch das enge Zusammenwirken der staatlichen Kompetenzteams mit den kommunalen Bildungs- und Kultureinrichtungen. Die Dachmarke „Bildungspartner NRW“ unterstützt diese Zusammenarbeit wiederum zentral. Die Medienzentren sind der kommunale Beitrag vor Ort zur effektiven Bündelung kommunaler und Landesressourcen bei der Bereitstellung von hochwertigen Bildungsmedien und der Entwicklung von Medienkompetenz. In ihrer gemeinsamen Erklärung „Medienzentren und Schulen sind Bildungspartner in NRW“ von 6 Medienbildung ist gemeinsame Zukunftsaufgabe! 2009 haben das Schulministerium und die drei kommunalen Spitzenverbände sich auf eine landesweite Förderung der nachhaltigen Kooperation von Medienzentren und Schulen verständigt. Die dargestellten Strukturen bedürfen nun der ständigen Weiterentwicklung und Anpassung. Mit dem Leitprojekt Medienpass NRW der Landesregierung entsteht besonderer Bedarf für die Unterstützung von Lehrerinnen und Lehrern und Schülerinnen und Schülern. Ziel des Medienpasses NRW ist der systematische und zielgerichtete Aufbau von Medienkompetenz in Vorschule, Grundschule und Sekundarstufe I. Medienkompetenzen sind auch eine notwendige Grundlage für lebensbegleitendes Lernen in Ausbildung, Beruf und Gesellschaft. Der Medienpass NRW kann deshalb auch für die kommunalen Unterstützungssysteme der Medienbildung ein Leitprojekt sein. Die mit dem Medienpass NRW verbundenen Herausforderungen zeigen erneut die Sinnhaftigkeit kommunaler Unterstützung durch Medienzentren. Das vorliegende Papier beschreibt in systematischer Form Herausforderungen und Aufgaben der kommunalen Medienzentren. Es will und kann keine verbindlichen Standards vorgeben, denn dies passt nicht zum Primat der kommunalen Selbstverwaltung in NRW und zur Gestaltungshoheit der Kommunen. Gleichwohl soll es den Handelnden vor Ort, insbesondere den Entscheidungsträgern einen Orientierungsrahmen bei den erforderlichen Neuausrichtungen bieten. 7 Ein Positionspapier II. Die Herausforderungen Wir leben im Zeitalter der digitalen Revolution. Innerhalb kurzer Zeit hat sich die Präsenz digitaler Medien in unserer Gesellschaft radikal verstärkt und tiefgreifende wirtschaftliche, soziale und kulturelle Umbrüche ausgelöst. Anders als noch vor zwanzig Jahren sind Medien auch im Bildungsbereich kein Spezialaspekt mehr, sondern ein breites Querschnittsthema – scheinbar „alles Wissen dieser Welt“ wird heute digital bereitgestellt und rezipiert. Damit einher gehen rasche technische Entwicklungsschübe sowie eine wachsende Flut medialer Angebote und Akteure. Zumindest in der jungen Generation zeichnet sich mit Hilfe der sogenannten sozialen Netzwerke eine regelrechte Revolution des Kommunikations- und Informationsverhaltens ab. So ist Medienkompetenz zu einer Schlüsselkompetenz für jeden Einzelnen geworden. Sie bildet eine zentrale Voraussetzung für die Teilhabe an Wissen und kulturellen Leistungen, für die Partizipation an gesellschaftlicher wie politischer Kommunikation und für die Entwicklung von Persönlichkeit und Identität. Auch die Arbeit in den Bildungseinrichtungen hat sich seit einigen Jahren stark verändert. Elementare Paradigmenwechsel vollzogen und vollziehen sich 8 Medienbildung ist gemeinsame Zukunftsaufgabe! u u u u u von der Wissensvermittlung zur Kompetenzorientierung, vom Frontalunterricht zum selbständigen, entdeckenden Lernen, von homogenen zu heterogenen Lerngruppen (Integration / Inklusion), vom Schulbuch zu multikanaligen Lernumgebungen, von der auf das Kinder- und Jugendalter begrenzten Schulzeit zum lebenslangen Lernen. Parallel entstehen in allen gesellschaftlichen Bereichen zusätzliche Bedarfslagen: In Kultur und Bildung steigt die Nachfrage nach Visualisierung und Multimedialität; gleichzeitig erfordert die digitale Informationsgesellschaft von allen Bevölkerungsgruppen und allen Berufsschichten immer höhere Medienkompetenzen, sowohl in der Nutzung der Angebote als auch in der kritischen Bewertung der Inhalte. Informations- bzw. Medienkompetenz ist, u wenn man mit traditionellen wie neuen Medien (Zeitung, Radio, Fernsehen, Internet) umgehen kann u wenn man die gängigen Computerprogramme zur Produktion und Präsentation von Arbeitsergebnissen in Schule und Arbeitswelt bedienen kann u wenn man als Handwerksbetrieb über das Internet Werbung betreibt u wenn man als Bürger/in die Online-Dienste und Bürgerbeteiligungsangebote im Internet nutzen kann u wenn man erkennt, wann eine Mailanfrage in betrügerischer Absicht nach persönlichen Daten fragt (Phishing) u wenn man seriöse von unseriösen Internetangeboten unterscheiden kann u wenn man durch das Drehen eines eigenen Films die Tricks bei Film- und Fernsehproduktionen kennen gelernt hat u wenn man weiß, wie man eine Fahrkarte am Automaten oder online kauft u wenn man sich über eine aktuelle gesellschaftliche Frage mithilfe von Zeitungsartikeln, Fernsehsendungen oder Internet-Beiträgen ein abgewogenes eigenes Urteil bilden kann . u oder allgemein gesagt: wenn man Medien reflektiert, kritisch, selbst bestimmt und der Situation angemessen nutzen kann 9 Ein Positionspapier Medienbildung ist gemeinsame kommunale und staatliche Aufgabe Heranwachsende und Erwachsene kompetent zu machen für das digitale Zeitalter ist gleichermaßen eine kommunale wie eine staatliche Aufgabe. Bei der Unterstützung der Schulen wirken kommunale Schulträger, staatliche Schulaufsicht und Lehrerfortbildung unmittelbar zusammen. Gut ausgestattete und damit attraktive Schulen, kompetente Fach- und Methodenvermittlung im Unterricht und angemessen qualifizierte Schulabgänger sind auch für die heimische Wirtschaft von elementarer Bedeutung. Medienkompetenz ist für die meisten Berufsfelder längst unverzichtbar. Städte und Kreise, die in diese Kompetenz investieren, leisten einen Beitrag zu Qualitätssicherung der Bildungsstandorte und damit auch zur positiven Wirtschaftsentwicklung ihrer Gebietskörperschaften. Sie schaffen attraktive Standortbedingungen sowohl für die Ansiedlung junger, bildungsbewusster Familien als auch für die Heranbildung von Fachkräften, die die Wirtschaft im demographischen Wandel dringend benötigt. Wie die Qualitätsentwicklung der Schulen vor Ort liegt auch das weite Feld der außerschulischen Bildung im vitalen Interesse der Kommunen. Denn das Erwerben von Medienkompetenz kann nicht auf Schule beschränkt sein, es ist ein lebenslanger, vom Vorschul- bis zum Seniorenalter reichender Bildungsprozess. Die Medienalphabetisierung von Bürgerinnen und Bürgern qualifiziert die Menschen auf einem zentralen Bildungssektor. Eine wichtige öffentliche Aufgabe ist, die digitale Ausgrenzung von sozial Benachteiligten, Personen mit Migrationshintergrund und Menschen mit Behinderung abzubauen. Neben der technischen Unterstützung sowie der Aus- und Weiterbildung der Multiplikatoren sichern dabei übergreifende Medienkonzepte für die einzelnen Bildungsphasen und Schulformen die Grundlagen für das kompetente Leben und Lernen mit Medien. Ein wesentliches Anliegen der aktuellen Offensive für Medienkompetenz des Landes NRW ist die Verzahnung der verschiedenen schulischen und außerschulischen Bildungsebenen. Die Arbeit mit Medien in der Schule ist in besonderem Maß darauf angewiesen, dass die unterschiedlichen Verantwortungsbereiche der kommunalen Schulträger und der staatlichen Schulaufsicht optimal ineinander greifen (Lehrerfortbildung, Bereitstellung von Medien für den Unterricht, Standard-IT-Lösungen u.a.). Eine systematische Zusammenarbeit von Land und Kommunen ist Ausdruck der gemeinsamen Bildungsverantwortung für unsere Kinder und Jugendlichen. Die Rolle der kommunalen Medienzentren Die beschriebenen Entwicklungen in der Medien- und Bildungslandschaft haben direkte Auswirkungen auf alle Aufgabenbereiche der kommunalen Medienzentren: Sie verändern die Wege und Methoden der Me10 Medienbildung ist gemeinsame Zukunftsaufgabe! dienbildung und Medienbereitstellung und damit auch die Tätigkeitsprofile der Einrichtungen. Das inzwischen weltweit zugängliche Medienangebot im Internet scheint nur auf den ersten Blick die Medienzentren überflüssig zu machen – gerade Schulen benötigen angesichts des immensen Wandels im Medienbereich kompetente ortsnahe Unterstützungssysteme, um guten Unterricht mit und über Medien gestalten zu können. Nötiger denn je ist das Vorhandensein kostengünstiger, flächendeckender öffentlicher Zugänge zu Medien, nötiger denn je auch die synergetische Vernetzung der verschiedenen Medienbildungsaktivitäten vor Ort. Trotz beschränkter finanzieller Mittel erfüllen schon heute viele nordrhein-westfälische Medienzentren über die Aufgabe der Medienversorgung hinaus als Institutionen für Beratung und Fortbildung, als Lern- und Veranstaltungsorte und auch als Zentren der Medienkulturarbeit einen weit gefassten Bildungsauftrag. Diese Rolle als lokale Unterstützungssysteme der Medienbildung gilt es zu erhalten und zu stärken! Im Jahr 2009 haben das Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW und die drei kommunalen Spitzenverbände Städtetag NRW, Städte- und Gemeindebund NRW sowie Landkreistag NRW die gemeinsame Förderung der Zusammenarbeit von Schulen und kommunalen Medienzentren vereinbart. In der gemeinsamen Erklärung heißt es: Bildungspartner Medienzentrum und Schule „Mit ihren kommunalen Medienzentren kommen die Schulträger der gesetzlichen Verpflichtung nach, ihren Schulen Medien für das Lernen und eine entsprechende Medientechnik zur Verfügung zu stellen. In zahlreichen Kommunen in NRW nehmen die Medienzentren einen umfassenderen Bildungsauftrag wahr und bieten vielfältige Mediendienstleistungen an. Dabei sind sie schon immer selbstverständliche Partner der Schulen und arbeiten eng mit dem staatlichen System der Lehrerfortbildung und der Medienberatung NRW zusammen. Wir möchten Medienzentren ermutigen, die Kooperation mit den Schulen ihres Einzugsbereiches weiter zu entwickeln und eine systematische Bildungspartnerschaft einzugehen. Schulen möchten wir dabei helfen, den Bildungspartner Medienzentrum in ihre fachlichen Lernmittelkonzepte zu integrieren und deren Potenziale für die Unterrichtsentwicklung und Aspekte individueller Förderung zu nutzen. Medienzentren, die ihre vielfältigen, oft speziell auf Lehrpläne hin produzierten Medien, ihr qualifiziertes Bildungsangebot und ihr Know-how im Bereich Medientechnik und -management auf die Anforderungen der einzelnen Schulen optimal abstimmen, leisten einen wichtigen kommunalen Beitrag zur Qualitätsentwicklung von Schule und Unterricht.“ 11 Ein Positionspapier 12 Medienbildung ist gemeinsame Zukunftsaufgabe! III. Die Aufgaben Kommunen, die sich den Herausforderungen der digitalen Revolution stellen, sehen sich einer Vielzahl von Aufgaben gegenüber. Im Bildungs- und Kulturbereich können die Medienzentren dabei zentrale Teilaufgaben übernehmen. Eine Umfrage unter den Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalen hat im Herbst 2011 ergeben, dass die folgenden Aufgaben jeweils von der Mehrzahl (27 oder mehr) der Kreis- und Stadtmedienzentren wahrgenommen werden: u Medienverleih für Schulen und außerschulische Einrichtungen u Online-Versorgung der Schulen mit Unterrichtsmedien durch EDMOND u Verleih von Technik für Präsentationen und aktive Medienarbeit u Beratung bei Medienkonzepten / Medienentwicklungsplanung u Beratung und Fortbildung von Lehrkräften u Unterstützung von Medien-Projekten in Schulen u Unterstützung von außerschulischen Medienaktivitäten u Vernetzung der Medienbildung (vor Ort und mit überregionalen Partnern) Mindestens jeweils zwei Fünftel der Medienzentren sind darüber hinaus auch auf folgenden Feldern tätig: u Beratung und Qualifizierungen im außerschulischen Bereich u Unterstützung der Lehrerausbildung (Studienseminare) Ein Viertel aller Medienzentren übernimmt auch Technikservice und IT-Support für die Schulen. Schon diese Aufzählung macht deutlich, dass Medienbildung nicht nur eine schulische Aufgabe ist. Sie beginnt vorher und bleibt auch danach Teil eines lebenslangen Lernprozesses. Kindertagesstätten, Jugendund Bildungseinrichtungen in kommunaler und freier Trägerschaft sind daher neben den Schulen wichtige Orte der Medienkompetenzvermittlung und damit Partner der Medienzentren. Zielgruppenspezifisch betrachtet lassen sich die Aufgaben der Medienzentren den drei Bereichen vorschulische, schulische und außerschulisch-kulturelle Bildung zuordnen. Vorschulische Bildung Frühkindliche Förderung und Bildung sind Investitionen in die Zukunft unserer Gesellschaft. Kinder kommen bereits sehr früh mit unterschiedlichsten Medien in Berührung. Fernsehen, Handy, Computerspiele und das 13 Ein Positionspapier Internet nehmen in der kindlichen Lebenswelt schon einen breiten Raum ein. Eine kritisch-reflektierte Vermittlung von Lese-, Medien- und Informationskompetenz ist deshalb bereits im Vorschulalter pädagogisch geboten. Sie schließt Printmedien genauso ein wie audiovisuelle Medien und das Internet. Medienwelten im Vorschulalter „Der hat mir das weggenommen. Jetzt schlage ich zurück, wie bei Dragon Ball“ - laut Dr. Maya Götz eine typische Rechtfertigung im Kindergartenalter. Wenn der Fernseher läuft, findet immer auch Erziehung statt. Sendungen vermitteln Werte, positive wie negative, offen oder unterschwellig. Zum Bedauern vieler Eltern begeistern sich Fernsehanfänger auch für Zeichentrickserien, in denen die Helden Gewalt anwenden, um die Welt gegen das Böse zu verteidigen. Quelle: http://www.eltern.de/kindergarten/erziehung/kinder-und-fernsehen.html?page=3 In erster Linie sind die Eltern gefordert, ihre Kinder an den richtigen Umgang mit Medien heranzuführen. Damit sie diese Erziehungsaufgabe kompetent wahrnehmen können, brauchen sie aber professionelle Unterstützung. Durch Beratungs- und Informationsangebote können die Medienzentren vor Ort ihnen wertvolle Tipps und Regeln für den Umgang mit Medien geben und ihnen neben den Risiken auch die Chancen durch hilfreiche Medienangebote erläutern. Kinder tragen ihre Medienerfahrungen auch in die Betreuungseinrichtungen (KiTa, KiGa, Familienzentren...). Medien können bei kompetentem Einsatz den pädagogischen Alltag in Kindertagesstätten vielfältig bereichern. Gleichzeitig brauchen Erzieher/-innen Qualifikationen, um ihre Kinder behutsam und kritisch an Medien heranführen zu können, auch und gerade als Gegengewicht zur unkontrollierten medialen Reizüberflutung, der diese in manchen Elternhäusern bereits im Vorschulalter ausgesetzt sind. Auch hier können und sollten Medienzentren wichtige Beratungs- und Qualifizierungsaufgaben für die Mitarbeiter/-innen von Betreuungseinrichtungen in kommunaler und anderer Trägerschaft übernehmen, sowohl durch eigene Maßnahmen als auch durch die Vermittlung von anderen Angeboten und Fachkräften. Schulische Bildung Der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schulen erstreckt sich sowohl auf das „Lernen mit Medien“ als auch auf das „Leben mit Medien“, sprich die eigenen Medienerfahrungen der Schülerinnen und Schüler, die deren Alltag heute in hohem Maße bestimmen. Die Vermittlung von Medienkompetenz, der Einsatz von Medien als Mittel der Veranschaulichung und die Nutzung der Medien in der Hand der Schülerinnen und Schüler 14 Medienbildung ist gemeinsame Zukunftsaufgabe! als Werkzeuge selbstständigen Lernens sind schon heute Qualitätsmerkmale eines guten Unterrichts und damit auch einer guten Schule und werden es künftig noch stärker sein. Um diesem doppelten Auftrag gerecht zu werden, benötigen Schulen und deren Lehrpersonal neben einer passgenau auf die Anforderungen der schuleigenen Arbeitspläne abgestimmten, gut funktionierenden ITAusstattung didaktisch aufbereitete audiovisuelle Medien, die im Unterricht be- und verarbeitet werden können. Nach § 79 des NRW-Schulgesetzes ist die Lehrmittelbereitstellung inklusive audiovisueller Medien ebenso wie die Zurverfügungstellung einer „am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierten Sachausstattung“ eine Pflichtaufgabe der kommunalen Schulträger. Sowohl aus urheberrechtlichen wie pädagogischen Gründen kann die Medienbereitstellung in Schulen auch künftig nicht von kostenlosen Internetangeboten wie Youtube oder MyVideo übernommen werden. Aufgabe und Chance der Kreis- und Stadtmedienzentren ist es deshalb, im Verbund mit den anderen kommunalen Medienzentren und den beiden Landesmedienzentren in NRW ein rechtlich abgesichertes und didaktisch passgenaues Angebot an Unterrichtsmedien vorzuhalten und so nicht zuletzt den einzelnen Schulen 15 Ein Positionspapier und Schulträgern Kosten zu sparen. Zielperspektive ist, einen möglichst großen Teil der Medien online bereitzustellen, soweit dies finanziell, rechtlich und technisch möglich ist. Deshalb haben die kommunalen Medienzentren in NRW gemeinsam mit den beiden landschaftsverbandlichen Medienzentren seit 2004 mit EDMOND NRW ergänzend zu den etablierten Medienverleihen einen innovativen Online-Mediendienst aufgebaut. Mit EDMOND können Lehrkräfte in Nordrhein-Westfalen Filme, Audiobeiträge und mehr per Mausklick direkt herunterladen. So wurde der Weg zu innovativen, schülerund handlungsorientierten Lernformen gebahnt. Der Ausbau und Betrieb dieses bundesweit modellhaften Onlinedienstes für Bildungsmedien ist und bleibt eine entscheidende gemeinsame Aufgabe der 53 Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen. Zur Zukunft der Medien-Verleihe Kurz- und mittelfristig (für die nächsten 5 Jahre) wird es im schulischen Bereich (im vor- und außerschulischen sowieso) weiterhin einen Bedarf an physikalischen Medien geben. Dafür lassen sich drei Gründe benennen: u die nach wie vor unzureichende technischen Anbindung/Ausstattung vieler Schulen: vor allem in Grundschulen fehlen breitbandige Internetzugänge, Beamer und PCs in jeder Klasse,... u die mangelnde technische und pädagogische Vertrautheit gerade älterer Lehrkräfte mit den neuen Onlineangeboten, u das infolge der hohen Lizenzkosten der Medien und knappen Beschaffungsetats der allermeisten Medienzentren für eine schulische Vollversorgung noch unzureichende Online-Medienangebot. Ob die Verleihe der Medienzentren langfristig ganz durch eine Online-Versorgung ersetzt werden können, hängt unter anderem von zwei Punkten ab: 1. der Frage, ob und wie dann die Versorgung der vor- und außerschulischen Bildungseinrichtungen mit Bildungsmedien sichergestellt werden soll. Diese können bislang aufgrund lizenzrechtlicher Bestimmungen der Produzenten/Anbieter nur „offline“ mit Medien versorgt werden. 2. der Preisentwicklung im Bereich des schulischen Onlinemedienangebots. Bislang ist z.B. der Kauf von Onlinelizenzen für Kurz- und Spielfilme (die im Unterricht eine wachsende Bedeutung haben), wegen der hohen Preise und befristeten Lizenzzeiten kaum zu empfehlen. 16 Medienbildung ist gemeinsame Zukunftsaufgabe! Über die Lehrmittel- und Technikbereitstellung hinaus benötigen Schulen und deren Lehrpersonal heute kompetente Beratung und Qualifizierung in allen Fragen rund um das Lernen und Leben mit Medien. Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat die Förderung der Medienkompetenz zu einem Leitprojekt erklärt. Mit dem Medienpass NRW hat sie zusammen mit der Landesanstalt für Medien (LfM) und der Medienberatung NRW ein Angebot entwickelt, das Kinder und Jugendliche systematisch und altersgemäß medienkompetent macht und gleichzeitig Lehrerinnen und Lehrer bei der Vermittlung unterstützen kann. Die Kompetenzbereiche des Medienpasses korrespondieren mit Fach- und Methodenkompetenzen moderner Lehrpläne und erleichtern damit die Förderung von Medienkompetenz im Unterricht. Mit dem Medienpass können Schulen ihre Unterrichtsentwicklung begleiten oder gar anstoßen – aktive Lernphasen in anregungsreichen Lernumgebungen erfordern lern- und medienkompetente Schülerinnen und Schüler. Der Medienpass hilft Schulen auf dem Weg zur Inklusion, weil durch die Kompetenzorientierung individuelle Lernwege der Kinder in unterschiedlicher Geschwindigkeit und Themensetzung unterstützt werden. Um den Medienpass in ihrem Unterricht zu implementieren, benötigen Schulen intensive Beratung und Unterstützung. Hier liegt – im Verein mit den örtlichen Kompetenzteams und Medienberatern - eine Schlüsselaufgabe der kommunalen Medienzentren. Die im Auftrag der Landesanstalt für Medien (LfM) erstellte Studie des Bremer Professors Andreas Breiter zur Mediennutzung in den nordrhein-westfälischen Schulen zeigt, wie wichtig eine niedrigschwellige, fachspezifische und methodische Qualifizierung der Lehrkräfte zum Medieneinsatz im Unterricht ist. Genauso ist die Vermittlung von Wissen über die aktuellen Medienwelten der Schüler sowie deren Gefahren und auch Chancen gefragt. Und last but not least brauchen Schulen und Schulträger eine umfassende Beratung im Hinblick auf eine lernförderliche IT-Ausstattung. Einen wichtigen Unterstützungsbeitrag für Schulen können Medienzentren auf dem Feld der Inklusion leisten: Die Bereitstellung barrierefreier Medien und einer geeigneten Technik-Ausstattung für einen differenzierten und „inklusionsbewussten“ Unterricht sowie die Beratung und Fortbildung der Lehrkräfte und Schulträger auf diesem Feld ist eine zentrale Zukunftsaufgabe. Außerschulische Bildung In der außerschulischen Jugendarbeit liegt ein großes Potenzial, den kreativen und kritischen Umgang mit Medien zu schulen, weil die zeitlichen Zwänge des schulischen Umfeldes dort nicht gegeben sind. Da offene Angebote oft von Kindern und Jugendlichen aus sozial schwachen Milieus genutzt werden, sind sie auch ein wichtiger Beitrag zur Chancengleichheit / Chancengerechtigkeit. 17 Ein Positionspapier Lieblingsmedien Jugendlicher Für gut neun von zehn Jugendlichen ist Musikhören (91 %) die wichtigste Medienbeschäftigung, dicht gefolgt von der Nutzung des Internets (86 %) und der Handynutzung (80 %). ... 46 Prozent nennen Video- bzw. Computerspiele ... Den kleinsten Anteil der Nutzungszeit [im Internet] nimmt die Suche nach Informationen ein. Quelle: JIM-Studie 2010, http://www.mpfs.de/fileadmin/JIM-pdf10/JIM2010.pdf, S. 15 und S.30 Cybermobbing, Happy Slapping, Spielesucht, Abzockfallen, der unreflektierte Umgang mit persönlichen Daten und der illegale Download von audiovisuellen Medien gehören zum Erfahrungsfeld vieler Jugendlicher. Mit Informations- und Beratungsangeboten sowie Projekten können kommunale Medienzentren hier in Kooperation mit Partnern wie dem Jugendamt oder der LfM der Aufklärung, der Gewaltprävention und dem Jugendschutz dienen. Recherchetrainings fördern die Informationskompetenz der Jugendlichen und erhöhen ihre Bildungschancen. In Projekten zur Filmbildung können Beeinflussungen und Gestaltungsmöglichkeiten durch Medien bewusst gemacht und eigene kreative Medienbeiträge unter Berücksichtigung urheberrechtlicher Aspekte erstellt werden. Im Sinne des lebenslangen Lernens sind auch ältere Menschen zu einer wichtigen Zielgruppe der Medien- Neue Medien für Senioren Hier treffen sich Senioren in netter Atmosphäre, surfen im Internet und üben sich ungezwungen im Umgang mit dem Computer. Auch bei Problemen mit dem eigenen Laptop, bei Fragen zur Digitalkamera, zum Navigationssystem oder Handy wird geholfen. Jeden Dienstag von 15.30 - 18.00 Uhr und am 2. Sonntag im Monat von 15.00 – 17.30 Uhr können Interessierte ohne Anmeldung vorbei schauen. Quelle: http://www.myheimat.de/pattensen/freizeit/internet-treff-neue-medien-fuer-seniorend1301950.html Solche und ähnliche Ankündigungen gehören mittlerweile in vielen Kommunen zu den etablierten Angeboten in Veranstaltungskalendern. Ziel ist, ältere Menschen zu unterstützen, sich ein eigenes Urteil über das Für und Wider der Nutzung neuer Technologien zu bilden, ihre Fähigkeit zur Selbsthilfe zu stärken 18 Medienbildung ist gemeinsame Zukunftsaufgabe! und im Alter die Lebensqualität aufrecht zu erhalten. Online einkaufen, Fahrkarten buchen und Bankgeschäfte tätigen zu können, moderne Terminals, intelligente Wohntechnik und neue Fernseh- oder Radioformate nutzen zu können, über Bildtelefon, E-Mails, Handy und SMS kommunizieren zu können, online Behördengänge erledigen, Informationen im Netz recherchieren und seriöse von unseriösen Internetangeboten unterscheiden zu können sind wichtige Aspekte einer aktiven, partizipierenden Lebensgestaltung bis ins hohe Alter. Weitere Facetten kultureller Medienarbeit liegen in den Bereichen u Förderung der kulturellen Filmbildung, z.B. durch Kinderfilmfeste, Kinoveranstaltungen etc. u Entwicklung und Begleitung medienspezifischer Bildungspartnerschaften zwischen Schulen und Bibliotheken, Museen, Volkshochschulen oder Kinos. u Beratung zu Bild-, Film- und Tondokumenten sowie Sicherung und Veröffentlichung des audiovisuellen Kulturgutes vor Ort u Eigene lokale/regionale Film- und Fotodokumentationen 19 Ein Positionspapier IV. Medienzentren auf dem Weg zu Medienbildungsagenturen Medien sind inzwischen im kommunalen Bildungs- und Kulturbereich so omnipräsent und die damit verbundenen Aufgaben so vielfältig, dass zahlreiche Institutionen vor Ort mit ihnen befasst sind: neben dem Medienzentrum auch der lokale IT-Dienstleister, das Schulverwaltungsamt, das Jugendamt, die VHS, die Bibliotheken, die Museen, das Kompetenzteam, das Bildungsbüro, die Pressestelle, das Archiv und viele andere mehr. Die nachhaltige und systematische Erstellung und Umsetzung eines bereichsübergreifenden kommunalen Medienkonzepts für Bildung und Kultur bedarf einer adäquaten professionellen Organisationsstruktur, die die Aktivitäten der einzelnen Akteure bündelt und vernetzt. Die Etablierung einer koordinierenden Instanz, die im Sinne einer „Fachstelle für kommunale Medienbildung“ die Aktivitäten der einzelnen Akteure vernetzt und technisch versiert unterstützt, bietet die Chance, Doppelarbeit und Fehlplanungen zu vermeiden und Synergien zu nutzen. Kommunale Politik und Verwaltung kann so vorausschauend planend und verbindlich langfristig die vielfältigen Herausforderungen der sich rasant wandelnden Informations- und Wissensgesellschaft aktiv in ihrer Kommune nutzen. Die Medienzentren sind geborene Institutionen für die Wahrnehmung dieser Funktion. Als eine Säule der kommunalen Bildungsplanung können sie personelle, technische und finanzielle Ressourcen bündeln, um in Abstimmung mit der regionalen Bildungskonferenz Standards zum systematischen und qualitätsorientierten Umgang mit Medien zum Wohle aller in der Kommune lebenden Bürger/-innen in jedem Lebensabschnitt zu entwickeln und zu implementieren. Vier Servicefunktionen sollte eine solche Koordinierungsagentur übernehmen: u Beratung u Qualifizierung u Vernetzung u Qualitätssicherung Zielgruppen der Dienstleistungen Beratung und Qualifizierung sind einerseits die genannten, mit Medienaufgaben vor Ort befassten Einrichtungen, andererseits – im Sinne einer Vermittlungsagentur – die Schulen, Bildungseinrichtungen und interessierten Bürger/-innen selbst. 20 Medienbildung ist gemeinsame Zukunftsaufgabe! Eine wichtige Rolle auf dem Feld der Beratung und Qualifizierung nehmen die vom Schulministerium mit üblicherweise einer halben Stelle freigestellten lokalen Medienberater/innen ein. Sie sind ausdrücklich auch mit der Unterstützung der Schulträger und Medienzentren betraut und bilden gewissermaßen das lebendige Bindeglied zwischen Medienzentrum und örtlichem Kompetenzteam für Lehrerfortbildung. Über die Person des Medienberaters/der Medienberaterin kann das Medienzentrum eine wichtige Brückenfunktion zwischen kommunalem und staatlichem Unterstützungssystem von Schule übernehmen und insbesondere Schulleitungen, Schulaufsicht und das Schulverwaltungsamt in der pädagogischen und technischen Medienentwicklungsplanung und medienspezifischen Profilbildung der Schulen beraten. Das setzt voraus, dass die kommunalen Sachaufwandsträger der Medienzentren den Wert der „Landesressource Medienberater“ für den eigenen Bildungsstandort angemessen zu schätzen wissen und entsprechend eine adäquate Infrastruktur im lokalen Medienzentrum für ihn bereitstellen. Die Dienstleistung der Vernetzung sollte neben den örtlichen Partnern auch die Knüpfung und Pflege eines Netzwerks mit regionalen und überregionalen Einrichtungen umfassen, die den Erwerb und die Förderung von Medienkompetenz unterstützen, beispielsweise der beiden landschaftsverbandlichen Medienzentren im Rheinland und Westfalen-Lippe, die Medienberatung NRW, die LfM, die Landeszentrale für politische Bildung, Studienseminare, Hochschulen, u.a.m. Die Koordinierungsstelle macht deren Dienstleistungen vor Ort bekannt und verfügbar. Eine wichtige Teilaufgabe ist in diesem Zusammenhang die Sichtung und Verbreitung von bestehenden Materialien und finanziellen Fördermöglichkeiten auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene zur Medienbildung, die Initiierung der Beteiligung an überregionalen Modellprojekten und der Transfer von guten Beispielen aus anderen Regionen in die eigene Kommune. Die Qualitätssicherung der kommunalen Unterstützungssysteme sollte sich an Qualitätssicherungs- und Zertifizierungsverfahren orientieren, die zum Beispiel im Bereich der Bibliotheken und Weiterbildungseinrichtungen bereits etabliert sind. Bei ihrer Adaption auf das Feld der Medienbildung sind insbesondere die beiden landschaftsverbandlichen Medienzentren gefordert. Einen wichtigen Teilbereich der Qualitätssicherung bildet die Personalentwicklung durch differenzierte Weiterbildungsangebote für die unterschiedlichen Tätigkeitsfelder in Medienzentren. 21 Ein Positionspapier V. Quintessenz Ohne funktionierende kommunale Unterstützungssysteme werden in Zukunft ein erfolgreiches Lernen mit Medien und die Förderung von Medienkompetenz nicht möglich sein. Geboten ist deshalb die Weiterentwicklung der Kreis- und Stadt-Medienzentren zu modernen kommunalen Medienbildungsagenturen für alle Schulträger und alle Bildungs- und Kultureinrichtungen. Gerade in den Kreisen brauchen kleine Schulträger für die Wahrnehmung ihrer Medienaufgaben die Hilfe der Kreise. Viele Unterstützungsangebote müssen und können von den kreisangehörigen Gemeinden nicht einzeln vorgehalten werden: dazu zählen neben Geschäftsstellen der Regionalen Bildungsnetzwerke auch und besonders die Medienzentren. Sie weiterzuentwickeln ist eine Investition in die Zukunft, deren Finanzierung letztlich allen Kosten spart. 22