Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
267334.pdf
Größe
5,0 MB
Erstellt
21.08.17, 12:00
Aktualisiert
17.01.18, 11:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0399/WP17
öffentlich
21.08.2017
FB 45/400.040
Euregionales Medienzentrum der Stadt und der StädteRegion
Aachen unter Beteiligung der Deutschsprachigen Gemeinschaft
Belgiens – Neue öffentlich-rechtliche Vereinbarung
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
17.10.2017
18.10.2017
Schulausschuss
Rat der Stadt Aachen
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
1. Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er
empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die neue öffentlich-rechtliche Vereinbarung zum Betrieb
eines Euregionalen Medienzentrums, vorbehaltlich der Zustimmung der StädteRegion Aachen
und der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens, zu beschließen.
2. Der Rat der Stadt Aachen beschließt, auf Empfehlung des Schulausschusses und
vorbehaltlich der Zustimmung der StädteRegion und der Deutschsprachigen Gemeinschaft
Belgiens, die neue öffentlich-rechtliche Vereinbarung zum Betrieb eines Euregionalen
Medienzentrums.
3. Der Rat der Stadt Aachen beauftragt die Verwaltung, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung
der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung zuzuleiten.
Vorlage FB 45/0399/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.12.2017
Seite: 1/6
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
PSP- Element 5-030301-900-00100-810-1
PSP- Element 5-030301-900-00100-160-1
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2017
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2018 ff.
2017
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
2018 ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
-19.800
-19.800
-59.400
-66.000
0
0
Auszahlungen
44.000
44.000
132.000
132.000
0
0
Ergebnis
24.200
24.200
72.600
66.000
0
0
+ Verbesserung /
0
-6.600
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
PSP- Element 1-030301-900-9
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2017
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2018 ff.
2017
2018 ff.
Ertrag
-149.900
-149.900
-449.700
-702.100
Personal-/
292.700*1
292.700
898.700
1.034.000
Sachaufwand
108.400*2
108.400
325.200
337.200
0
0
0
251.200
251.200
774.200
Abschreibungen
Ergebnis
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
0
0
669.100
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
SK 52320000- 54410000
Vorlage FB 45/0399/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.12.2017
ten (neu)
0
Deckung ist gegeben/ keine
*²
ten (alt)
0
-105.100
SK 50110000- 50610000
Folgekos-
0
0
*¹
Folgekos-
Seite: 2/6
Erläuterungen:
1. Ausgangslage:
Die im April 2013 vom Rat der Stadt Aachen sowie vom Städteregionstag der StädteRegion Aachen
beschlossene öffentlich-rechtliche Nebenabrede zur Fortentwicklung des Medienzentrums, basierend
auf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (örV) vom 10.09.1999, wurde mit Schreiben vom
31.05.2013 und mit Wirkung zum 31.12.2014 seitens der Stadt Aachen gekündigt. Dieser Kündigung
lag ein Beschluss des Rates der Stadt Aachen vom 17.04.2013 zu Grunde. Seinerzeit beabsichtigte
die Stadt Aachen, zeitnah einen Vorschlag zur Neugestaltung der Vereinbarung auf der Grundlage der
getroffenen Nebenabrede zum Zwecke der Abstimmung zu unterbreiten. Die Verwaltung von Stadt
und StädteRegion Aachen verständigten sich darauf, bis zum Abschluss einer neuen örV die
Zusammenarbeit wie in der bisherigen Form fortzuführen. Da die Neubesetzung der Stelle der Leitung
des Medienzentrums einige Zeit in Anspruch nahm und man dieser Zeit für die Einarbeitung geben
wollte, verlängerte sich der Prozess dementsprechend.
Vor diesem Hintergrund und in Hinblick auf die rasanten Veränderungen der Medienwelt im Kontext
der Digitalisierung haben die drei Vertragspartner
Stadt Aachen,
StädteRegion Aachen und
Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens
in Zusammenarbeit mit den beiden Landesmedienzentren des LVR und LWL, dem unabhängigen
Organisationsbüro Dr. Garbe&Lexis sowie der Schulaufsicht der StädteRegion und der Leitung des
Medienzentrums, die Arbeit des Euregionalen Medienzentrums analysiert und den aktuellen
Entwicklungen angepasst. Im Zuge dessen wurde ein Entwurf zur neuen örV zum Betrieb eines
Euregionalen Medienzentrums von den Vertragspartnern gemeinsam erarbeitet, vom
Verwaltungsvorstand der Stadt Aachen bewilligt und liegt nun zur Beschlussfassung den
einschlägigen Gremien der Vertragspartner vor.
Die örV bedarf der Genehmigung der Bezirksregierung. Zur Vereinfachung der Abrechnungsvorgänge
des Medienzentrums soll sie gem. §24 Absatz 4 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit
(GkG NRW) nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Genehmigung zum 1.1.2018 in Kraft treten.
2. Weiterentwicklung des Euregionalen Medienzentrums:
Die Digitalisierung der Gesellschaft, insbesondere der Bildungslandschaft, hat Medienkompetenz zu
einer der wichtigsten Schlüsselkompetenzen unserer Zeit gemacht. Förderprogramme wie "Gute
Schule 2020"1 und Strategieerklärungen wie „Bildung in der digitalen Welt“ der
1
vgl. www.land.nrw/de/guteschule2020, Stand: 26.07.2017
Vorlage FB 45/0399/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.12.2017
Seite: 3/6
Kulturministerkonferenz vom 8. Dezember 20162 verdeutlichen die Relevanz dieser Aufgabe.
Medienbildung als Chance und Herausforderung für den Einzelnen, aber auch „als
Gestaltungsaufgabe aller politischen Ebenen ist Partei übergreifend in den Mittelpunkt gerückt. Land
und Kommunen in NRW bekennen sich zu einer gemeinsamen Bildungsverantwortung und bündeln in
vielen Bereichen erfolgreich ihre Ressourcen.“3
Die Stadt und StädteRegion Aachen sowie die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens betreiben
seit dem Jahr 2000 mit dem Euregionalen Medienzentrum (vormals Stadtbildstelle und Kreisbildstelle)
eine gemeinsame kommunale Einrichtung, die an der Schnittstelle zwischen Medienpädagogik und
Medienausstattung arbeitet und die Bildungsinstitutionen in der Region mit didaktischen Medien und
Medientechnik versorgt.
Die Entwicklungen der letzten Jahre sowie die sich daraus ergebenden Bedarfe der Zielgruppe haben
das Medienzentrums in fachlicher und personeller Hinsicht stark gefordert. Eine neue strategische
Ausrichtung wurde notwendig und Konzepte mussten fortgeschrieben werden, um das
Medienzentrum auf seinem Weg hin zu einer modernen Agentur für Medienbildung in der Region
weiterzuentwickeln und dessen Unterstützungsangebote zu optimieren. Die Zusammenarbeit im
schulischen Umfeld zwischen der kommunalen Einrichtung und den Medienberatern des Landes hat
sich in den letzten Monaten intensiviert. Die Medienberater sind vollumfänglich in die Strukturen des
Medienzentrums eingebunden und richten mit diesem ein gemeinsames Fort- und
Weiterbildungsprogramm für Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte in der Region aus. Lehrerinnen
und Lehrer werden so in allen Fragen rund um das Leben und Lernen mit Medien qualifiziert und
beraten. Die neue örV basiert auf dieser Weiterentwicklung und gibt den neuen Herausforderungen
einen klar definierten rechtlichen Rahmen.
Über die klassische Aufgabe der Versorgung der ca. 240 Schulen mit Medien für das Lernen und eine
entsprechende Medientechnik gemäß § 79 SchulG NRW hinaus hat sich das Medienzentrum zu der
zentralen Institution für Beratung und Fortbildung Bereich Medienpädagogik und Medienausstattung in
der Region entwickelt und fördert so Medienkompetenz in den insg. rund 750 schulischen und
außerschulischen Bildungseinrichtungen entlang der Bildungskette. In diesem Zusammenhang
arbeitet das Medienzentrum zudem an einer effektiven Vernetzung kommunaler Einrichtungen, um
alle relevanten Aufgabengebiete der Medienbildung abdecken zu können.
Das Medienzentrum ist der zentrale Ort für:
die Medienberatung
die Fort- und Weiterbildung in medienpädagogischen und technischen Fragen
die aktive Medienarbeit mit Kindern und Jugendlichen
2
vgl. www.kmk.org/aktuelles/thema-2016-bildung-in-der-digitalen-welt.html, Stand: 26.07.2017
3
LWL-Medienzentrum für Westfalen und LVR-Zentrum für Medien und Bildung: Medienbildung ist
gemeinsame Zukunftsaufgabe!, Positionspapier der Medienzentren in NRW und der Medienberatung
NRW
Vorlage FB 45/0399/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.12.2017
Seite: 4/6
die Ausleihe von Medien und Geräten
die Onlinedistribution (EDMOND.NRW)
die medientechnische Ausstattung an Schulen
die Ausleihe und die Beratung spezieller audiovisueller Geräten, insbesondere im Bereich
Präsentationstechnik
Das Medienzentrum als pädagogischer Supportdienstleister arbeitet eng mit technischen
Dienstleistern wie der regio iT zusammen und fungiert nicht zuletzt als verlässliche Schnittstelle
zwischen den Schulen und den elf Schulträgern im Einzugsgebiet bei der Erarbeitung der
Medienkonzepte und der Umsetzung kommunaler Medienentwicklungspläne und einschlägiger
Förderprogramme wie „Gute Schule 2020“.4
Das Euregionale Medienzentrum nutzt als zentrales Instrument zur Implementierung von
Medienbildung im Unterricht die Initiative „Medienpass NRW“ des Landes, welche genau wie die
Erstellung schulischer Medienkonzepte bis 2020 für alle Schulen verpflichtend eingeführt wird.5 Der
„Medienpass NRW“ beginnt mit der Medienbildung im Elementarbereich und legt dabei fest, welche
Medienkompetenzen Kinder schon im Vorschulalter erwerben müssen. In Hinblick auf die komplexen
Bildungsübergänge und auf eine nachhaltige Medienbildung vermittelt das Euregionale
Medienzentrum seit Bestehen Medienwissen auch im frühkindlichen Alter: Eine Medienpädagogin
fördert altersgerecht den aktiven und kritischen Umgang mit Medien im Vorschulalter und unterstützt
Erzieherinnen und Erzieher im Kontext ihrer Bildungsaufgabe.
3. Personelle Auswirkungen:
Im Rahmen der Nebenabrede zur Fortentwicklung des Medienzentrums vom April 2013 wurde der
Personalbestand aufgrund der geringeren Nachfrage der händischen Ausleihe gemäß örV vom
10.09.1999 von seinerzeit 5,5 Stellen auf 4,0 Stellen reduziert. Der nun erfolgte Organisationsprozess
und die damit verbundene Neuausrichtung des Medienzentrums sehen eine Aufstockung der
personellen Kapazitäten im Bereich schulischer- und außerschulischer Medienarbeit auf 4,5 Stellen
vor.
Seit einigen Jahren wird eine signifikant erhöhte Nachfrage der außerschulischen
Bildungseinrichtungen und dabei insbesondere der Kindertageseinrichtungen in den Bereichen
Beratung und Fortbildung sowie Bereitstellung von Technik und Medien festgestellt. Die Ergebnisse
differenter Studien6 stützen diesen Trend und zeigen auf, dass der Grundstein für einen kompetenten
Umgang mit Medien schon im Vorschulbereich gelegt wird. Die gestiegenen Bedarfe der ca. 310
4
Vgl. auch www.medienberatung.schulministerium.nrw.de/Medienberatung/Qualitätsentwicklung,
Stand: 27.07.2017 und Medienbildung ist gemeinsame Zukunftsaufgabe!, Positionspapier der
Medienzentren in NRW und der Medienberatung NRW
5
Vgl. www.land.nrw/de/pressemitteilung/landesregierung-und-kommunen-staerken-das-lernen-mit-
digitalen-medien, Stand: 27.07.2017
6
vgl. www.mpfs.de/studien/kim-studie/2016/, Stand: 27.07.2017
Vorlage FB 45/0399/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.12.2017
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Kindertageseinrichtungen und weiterer Bildungsinstitutionen können nur über eine Stellenaufstockung
seitens der Kommune erfolgen, da die Medienberater des Landes ausschließlich für das schulische
Umfeld und in diesem Kontext nur für die Beratung und Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer
zuständig sind.
4. Finanzielle Auswirkungen:
Durch die personelle Aufstockung im Bereich der Medienpädagogik entstehen zusätzliche Kosten
i.H.v. 47.500,-€ jährlich, die sich, vorbehaltlich der noch ausstehenden Beschlussfassung zum
Stellenplan 2018, im Personalkostenverbund niederschlagen werden. Gleichzeitig erfolgt eine
Reduzierung der laufenden Kosten, da gem. § 5 Nr.2 der örV die Deutschsprachige Gemeinschaft
Belgiens ihre jährliche Pauschale auf 11.000,-€ erhöht und Stadt und StädteRegion Aachen nach
Abzug dieses Anteils die verbleibenden Kosten zukünftig zu gleichen Teilen tragen.
Für den Vertragspartner Stadt Aachen ergibt sich in Bezug auf den Haushaltsplan 2017 ff. eine
jährliche Verbesserung von 37.200,-€.
Anlage/n:
1. Neue öffentlich-rechtliche Vereinbarung zum Betrieb eines Euregionalen Medienzentrums
2. Nebenabrede zur Fortentwicklung des Medienzentrums vom 04.2013
3. Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Aachen, dem Kreis Aachen und der
Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens vom 10.09.1999
4. Positionspapier „Medienbildung ist eine gemeinsame Zukunftsaufgabe!“, Positionspapier der
Medienzentren NRW und der Medienberatung
Vorlage FB 45/0399/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.12.2017
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Öffentliche-rechtliche Vereinbarung
zwischen
der Stadt Aachen,
der StädteRegion Aachen
und
der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens
zum Betrieb eines Euregionalen Medienzentrums
Präambel
Die Stadt Aachen, die StädteRegion Aachen und die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens (nachfolgend „die
Vertragspartner“) bilden im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung einen Medienverbund zur
Versorgung des Gesamtgebietes mit didaktischen Medien sowie zur Bereitstellung von medienpädagogischen
und medientechnischen Dienstleistungen. Diese Vereinbarung tritt an die Stelle der zum 31.12.2014 gekündigten
Vorgängervereinbarung.
§1
Gegenstand der Vereinbarung
1. Die Stadt Aachen verpflichtet sich, für die o.g. Vertragspartner ein Medienzentrum zu betreiben und die
Aufgaben gem. § 2 dieser Vereinbarung zu erfüllen. Das gemeinsame Medienzentrum erhält mit Inkrafttreten
dieser Vereinbarung die Bezeichnung „Euregionales Medienzentrum“.
2. Die StädteRegion Aachen und die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens unterstützen die Stadt Aachen
bei dem Betrieb des Euregionalen Medienzentrums nach Maßgabe dieser Vereinbarung. Sie bleiben Träger der
Aufgabe.
§2
Aufgaben und Ziele
1. Das Euregionale Medienzentrum ist eine Agentur für Angebote im Bereich der Medienbildung in der Region.
Mit der kommunalen Einrichtung erfüllen die oben genannten Vertragspartner für die Schulträger aus dem
Einzugsgebiet die gesetzliche Verpflichtung nach § 79 Schulgesetz NRW, die Schulen mit Medien für das Lernen
zu versorgen und eine entsprechende Medientechnik zur Verfügung zu stellen. Über die Aufgabe der schulischen
Medienversorgung hinaus ist das Euregionale Medienzentrum eine zentrale Institution für Beratung und
Fortbildung sowie für vielfältige Mediendienstleitungen in der StädteRegion Aachen. Das Euregionale
Medienzentrum arbeitet an der Schnittstelle zwischen Medienpädagogik, Medienausstattung sowie
Medienentwicklungsplanung und fördert Medienbildung in vorschulischen, schulischen und außerschulischen
Bildungseinrichtungen. Das Euregionale Medienzentrum strebt ferner eine effektive Vernetzung mit kommunalen
Bildungseinrichtungen an, um zentrale Bereiche der Medienbildung abzudecken und auf ein flächendeckendes
Angebot hinzuarbeiten.
Im Rahmen der staatlich-kommunalen Verantwortungsgemeinschaft bündelt die Einrichtung effektiv kommunale
und Landesressourcen im Bereich der Schul- und Unterrichtsentwicklung. Die medienpädagogische Beratung
aller Einrichtungen im schulischen Umfeld erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen den Fachkräften des
Euregionalen Medienzentrums und den Medienberatern der Kompetenzteams der StädteRegion. Für die
Lehrkräfte im Einzugsgebiet wird ein Fortbildungs- und Veranstaltungsprogramm gemeinsam entwickelt,
organisiert und durchgeführt.
2. Das Euregionale Medienzentrum erfüllt im Einvernehmen der Vertragspartner die folgenden Aufgaben:
a. Die Versorgung von
- schulischen und außerschulischen Bildungseinrichtungen,
- Kinder- und Jugendeinrichtungen,
- gemeinnützigen Institutionen und Einrichtungen
mit audiovisuellen Bildungsmedien.
Die Versorgung erfolgt bei Onlinemedien im Download- und Streamingverfahren über das NRWweite
„EDMOND“-System (Elektronische Distribution von Medien on Demand) und im haptischen
Ausleihverfahren. Hierzu gehört auch die Weiterentwicklung der Online-Mediendistribution.
b. Den Bestandsaufbau und die Bestandserschließung geeigneter Bildungsmedien und aktueller
Medientechnik.
c. Die medienpädagogische Fachberatung sowie Fort- und Weiterbildung für schulische und außerschulische
Bildungseinrichtungen. Es besteht eine enge Zusammenarbeit im Bereich der Weiterbildung mit den
Bildungseinrichtungen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens.
d. Die Kinder- und Jugendmedienarbeit im Gebiet der Stadt und StädteRegion Aachen sowie der
Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens.
e. Der technische Support: Dies beinhaltet die fachtechnische Beratung im Bereich audiovisueller Medien,
insbesondere der Präsentationstechnik, inkl. technischer Multiplikatorenschulungen und den Geräteverleih.
f. Die Gründung von qualifizierten Bildungspartnerschaften und die Förderung der aktiven Medienarbeit in
der Region durch medienpädagogische Konzeptionierung und die Mitarbeit in relevanten Gremien und
ausgewählten medienspezifischen Arbeitskreisen.
g. Die Zusammenarbeit mit technischen Dienstleistern aus der Region, mit regionalen und überregionalen
Einrichtungen im Bereich der Medienbildung sowie mit den zwei Landesmedienzentren des
Landschaftsverband Rheinland (LVR) und Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL).
h. Die Planung, Organisation und Durchführung der Öffentlichkeitsarbeitsarbeit für das Euregionale
Medienzentrum.
3. Die Übernahme weiterer Aufgaben durch das Euregionale Medienzentrum erfolgt nur im Einvernehmen aller
Vertragspartner.
§3
Organisation, Sitz, Ausstattung, Corporate Design
1. Das Euregionale Medienzentrum wird als Organisationseinheit der Verwaltung der Stadt Aachen geführt.
2. Das Euregionale Medienzentrum hat seinen Sitz im DEPOT, Talstraße 2, 52068 Aachen mit einem
Raumunfang von 400 m2.
3. Die Stadt Aachen stellt dem Euregionalen Medienzentrum gegen Kostenerstattung die Räumlichkeiten zur
Verfügung.
4. Das Euregionale Medienzentrum führt ein mit den Vertragspartnern abgestimmtes eigenständiges Corporate
Design in der Außendarstellung.
§4
Personal und Zusammenarbeit mit der Medienberatung des Landes NRW
1. Das Euregionale Medienzentrum verfügt über 4,5 Stellen (Vollzeitäquivalente), die von der Stadt Aachen mit
Fachkräften für folgende Aufgaben besetzt werden:
Leitung
Medienpädagogik
Medientechnik
Verwaltung/Sekretariat, inkl. Medien- und Geräteverleih
2. Die Stadt Aachen verpflichtet sich, die zur Verfügung stehenden Ressourcen zu nutzen und die Planstellen
durchgängig zu besetzen. Bei längerfristigem Ausfall des Personals (3 Monate) ist hinsichtlich der
Ersatzgestaltung eine einvernehmliche Lösung zu finden.
3. Der Leiter/die Leiterin des Euregionalen Medienzentrums wird unter Beteiligung aller Vertragspartner im
Rahmen eines erweiterten Verfahrens gemeinsam ausgewählt.
4. Der Leiter/die Leiterin des Euregionalen Medienzentrums hat eine fachliche Stellvertretung.
5. Die Personalauswahl (Neubesetzung, Nachbesetzung) findet im Benehmen mit dem Leiter/der Leiterin des
Euregionalen Medienzentrums statt.
6. Die Stellenübersicht ist Anlage zum Budgetplan des Euregionalen Medienzentrums. Eine Stellenanpassung
wird entsprechend sich ergebender Bedarfe geprüft.
7. Die Medienberater des Landes NRW sind in die Infrastruktur des Euregionalen Medienzentrums eingebunden.
§5
Kosten
1. Die Gesamtkosten des Euregionalen Medienzentrums (Personal- und Sachkosten) tragen die Vertragspartner.
2. Die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens beteiligt sich mit einer jährlichen Pauschale in Höhe von 11.000
Euro. Nach Abzug dieses Anteils tragen die Stadt Aachen und die StädteRegion Aachen die verbleibenden
Kosten zu gleichen Teilen.
3. Echte und kalkulatorische Kosten der Räumlichkeiten des Euregionalen Medienzentrums gehen in die
Sachkosten ein. Die Nutzung zusätzlicher Räume kann nur dann in die Sachkostenberechnung mit einfließen,
soweit sie einvernehmlich verabredet wurde. Sollte eine der Leistungen im Rahmen dieser Vereinbarung der
Steuerpflicht unterliegen, wird die Steuerlast ggfs. auch rückwirkend bei der Ermittlung der Gesamtkosten
berücksichtigt.
4. Unter Berücksichtigung der sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Bindungen werden Budget und
Investitionsprogramm des Euregionalen Medienzentrums für das Folgejahr von der Stadt Aachen bis zum 15.04.
eines Jahres mit der StädteRegion Aachen abgestimmt. Über tarifliche Lohnsteigerungen hinaus sich ergebende
nicht im Budgetplan ausgewiesene Ausgaben erfordern das Einvernehmen zwischen Stadt Aachen und
StädteRegion Aachen.
5. Die Stadt Aachen stellt dem Euregionalen Medienzentrum die für die Begleichung der Sach- und
Personalkosten erforderlichen Mittel zur Verfügung. Zum 01.07. eines Jahres überweist die Deutschsprachige
Gemeinschaft der Stadt Aachen die in Abs. 2 festgelegte Pauschale, die StädteRegion den sich nach Maßgabe
von Abs. 2 zur Deckung der Gesamtkosten dann noch ergebenden Kostenanteil. Berechnungsgrundlage ist die in
Abs. 4 genannte und abgestimmte Budgetplanung.
6. Nach Abschluss des Haushaltsjahres erstellt die Stadt Aachen bis spätestens zum 31.03. des Folgejahres die
Schlussrechnung auf Basis des abgestimmten Budgetplans. Auf dieser Basis erfolgt dann der sich unter
Berücksichtigung der nach Abs. 5 erfolgten Zahlungen ergebende Kostenausgleich.
§6
Eigentumserwerb und Wertersatz
1. Die durch die Stadt Aachen zum Betrieb des Medienzentrums angeschafften Gegenstände sind Eigentum der
Stadt Aachen.
2. Im Falle der Auflösung des Euregionalen Medienzentrums durch die Beendigung dieser Vereinbarung (§ 9
Abs. 4) erstattet die Stadt Aachen der StädteRegion Aachen den hälftigen Zeitwert der für das Medienzentrum
angeschafften Gegenstände.
§7
Nutzungsberechtigte
Die Nutzung des Euregionalen Medienzentrums steht den unter § 2 Abs. 1 beschriebenen Einrichtungen bzw.
deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Verfügung.
§8
Mitbestimmung der Vertragspartner
1. Es wird ein Arbeitskreis Medienzentrum (Leitung Medienzentrum, je 1 Vertreter der Stadt Aachen, der
StädteRegion Aachen und der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens sowie der Leiterin/die Leiterin des
Kompetenzteams in der StädteRegion) gebildet. Die Geschäftsführung liegt bei der Stadt Aachen.
2. Die Leitung des Euregionalen Medienzentrums erstellt jährlich einen Ergebnisbericht über die
Aufgabenwahrnehmung des vergangenen Jahres verbunden mit einem Ausblick auf das Folgejahr und legt
diesen dem Arbeitskreis Medienzentrum vor.
3. Der Arbeitskreis Medienzentrum berät den Ergebnisbericht des Vorjahres und den Entwurf des
Budgetentwurfs, stimmt sich jährlich mindestens einmal bezüglich eines evtl. gegebenen Anpassungsbedarfs ab
und spricht Empfehlungen für die Vertragspartner aus.
4. Grundlegende Veränderungen in Arbeitsweise/Aufgabenstellung des Euregionalen Medienzentrums bedürfen
des Einverständnisses aller Vertragspartner.
§9
Gültigkeit und Dauer der Vereinbarung
1. Diese Vereinbarung bedarf der aufsichtsbehördlichen Genehmigung. Sie tritt nach ihrer Veröffentlichung im
Veröffentlichungsblatt der Aufsichtsbehörde zum 01.01.2018 in Kraft.
2. Die Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
3. Nach Ablauf von 3 Jahren nach Inkrafttreten dieser Vereinbarung soll die Umsetzung der Neuausrichtung noch
einmal gemeinsam von den Vertragspartnern geprüft werden.
4. Eine Kündigung dieser Vereinbarung ist durch jeden Vertragspartner jeweils zum 30.6. eines Jahres für den
Ablauf des Folgejahres zulässig. Die Kündigung muss schriftlich gegenüber allen Vertragspartnern erfolgen.
Marcel Philipp
Stadt Aachen
Helmut Etschenberg
StädteRegion Aachen
Harald Mollers
Deutschsprachige
Gemeinschaft Belgiens
Medienbildung ist gemeinsame Zukunftsaufgabe!
Zur Weiterentwicklung der kommunal-staatlichen Unterstützungssysteme in NRW
Impressum
Herausgeber:
LWL-Medienzentrum für Westfalen
Fürstenbergstraße 14
48147 Münster
www.lwl-medienzentrum.de
öööö
LVR-Zentrum für Medien und Bildung
Bertha-von-Suttner-Platz 1
40227 Düsseldorf
www.medien-und-bildung.lvr.de
Medienberatung NRW
Bertha von Suttner-Platz 1
40227 Düsseldorf
www.medienberatung.schulministerium.nrw.de
in Zusammenarbeit mit:
Landesarbeitskreis kommunaler Medienzentren NRW
c/o Medienzentrum Stadt Dortmund
Rheinlanddamm 201
44139 Dortmund
www.lak-medienzentren-nrw.de
Autoren:
Barbara Bielefeld, Bernd Gohlicke, Jens Holthoff, Sabine Hörter,
Elisabeth Janke, Amina Johannsen, Erich Kampmann, Markus Köster, Horst Kummerfeldt,
Andrea Meschede, Wilfred Paschvoss, Dirk Stratmann
Redaktion:
Markus Köster
Wilfred Paschvoss
Michael Thessel
Wolfgang Vaupel
Bildnachweise:
Titelfoto: Stephan Sagurna, LWL-Medienzentrum für Westfalen
Fotos Seite 5: Greta Schüttemeyer, LWL-Medienzentrum für Westfalen
Foto Seite 7: Jan Telgkamp
Foto Seite 8: Dominik Schmitz, LVR-Zentrum für Medien und Bildung
Foto Seite 12: Katharina Bahl, LWL- Medienzentrum für Westfalen
Foto Seite 15: Leo Hansen
Foto Seite 19: Esther Sobke, LWL-Medienzentrum für Westfalen
Foto Seite 22: Dominik Schmitz, LVR-Zentrum für Medien und Bildung
Foto Rückseite: Stefan Arendt, LVR-Zentrum für Medien und Bildung
Gestaltung:
Ute Havers, LWL-Medienzentrum für Westfalen
Druck:
Druck: DruckVerlag Kettler, Bönen/Westfalen
Inhalt
Auf einen Blick
Seite
4
I. Präambel
Seite
6
II. Die Herausforderungen
Seite
8
Seite
13
IV. Medienzentren auf dem Weg zu Medienbildungsagenturen
Seite
20
V. Quintessenz
Seite
22
Medienbildung ist gemeinsame kommunale und staatliche Aufgabe
Die Rolle der kommunalen Medienzentren
III. Die Aufgaben
Vorschulische Bildung
Schulische Bildung
Außerschulisch-kulturelle Bildung
Medienbildung ist kommunale Aufgabe! –
Ein Positionspapier
Positionspapier
der Medienzentren in NRW
Auf einen Blick
Dieses Positionspapier beschreibt Herausforderungen, Aufgaben und Perspektiven der kommunal-staatlichen Unterstützungssysteme in Nordrhein-Westfalen und soll einen Orientierungsrahmen für die erforderlichen Neuausrichtungen bieten.
Medienkompetenzen machen Kinder stark, damit sie in der von Medien geprägten Welt keinen Schaden nehmen und lernen, sich zu behaupten und respektvoll mit anderen umzugehen. Medienkompetenzen sind in
schulischen Kontexten auch Lernkompetenzen und eine notwendige Grundlage für lebensbegleitendes Lernen
in Ausbildung, Beruf und Gesellschaft. Mit dem Leitprojekt Medienpass NRW der Landesregierung entsteht
vor Ort besonderer Bedarf für die Unterstützung von Schulen und anderen beteiligten Jugend- und Bildungseinrichtungen.
Medien und IT für das Lernen von heute und morgen
Mit ihren Medienzentren kommen die Kommunen der gesetzlichen Verpflichtung nach, ihren Schulen Medien für das Lernen und eine adäquate Technikausstattung zur Verfügung zu stellen. Diese Aufgabe wird
auch im Internetzeitalter nicht überflüssig – gerade Schulen benötigen angesichts des immensen Wandels
im Medienbereich kompetente ortsnahe Unterstützungssysteme. Nötiger denn je ist das Vorhandensein
kostengünstiger, flächendeckender öffentlicher Zugänge zu Medien, nötiger denn je auch die Vermittlung
von Medienkompetenz vor Ort. Der weitere Ausbau von EDMOND NRW bildet eine zentrale gemeinsame
Zukunftsaufgabe der Landschaftsverbände, Kreise und kreisfreien Städte.
Medienbildung ist kommunale Standortförderung
Gut ausgestattete und damit attraktive Schulen, kompetente Fach- und Methodenvermittlung im Unterricht und angemessen qualifizierte Schulabgänger sind auch für die heimische Wirtschaft von elementarer
Bedeutung. Medienkompetenz ist für die meisten Berufsfelder längst unverzichtbar. Städte und Kreise, die
in diese Kompetenz investieren, leisten einen Beitrag zur Qualitätssicherung der Bildungsstandorte und
damit auch zur positiven Wirtschaftsentwicklung ihrer Gebietskörperschaften. Sie fördern sowohl die Ansiedlung junger, bildungsbewusster Familien als auch die Heranbildung von Fachkräften, die die Wirtschaft
im demographischen Wandel dringend benötigt.
Ortsnahe Beratung und Qualifizierung der Schulen
Die Förderung von Medienkompetenz ist eine der wichtigsten Bildungsaufgaben unserer Zeit. Über die
Lehrmittel- und Technikbereitstellung hinaus benötigen Schulen und deren Lehrpersonal deshalb kompetente Beratung und Qualifizierung in allen Fragen rund um das Lernen und Leben mit Medien. Hier liegt
4
Medienbildung ist gemeinsame Zukunftsaufgabe!
eine Schlüsselaufgabe der kommunal-staatlichen Unterstützungssysteme vor Ort. Kompetenzteams der
staatlichen Lehrerfortbildung, Regionale Bildungsbüros und kommunale Medienzentren arbeiten auf diesem
Feld Hand in Hand.
Medienkompetenz für lebenslanges Lernen
Medienbildung ist nicht nur eine schulische Aufgabe. Sie beginnt vorher und bleibt auch danach Teil eines
lebenslangen Lernprozesses. Wie Schulen sind deshalb Kindertagesstätten, Jugend- und Erwachsenenbildungseinrichtungen wichtige Adressaten der Unterstützungsangebote der Medienzentren. Durch Beratungsund Informationsangebote können sie beispielsweise Eltern und Erzieherinnen wertvolle Tipps und Regeln
für einen kritisch-reflektierten Umgang mit Medien geben.
Auf dem Weg zur kommunalen Medienbildungsagentur
Medien sind heute im kommunalen Bildungs- und Kulturbereich so omnipräsent und die damit verbundenen
Aufgaben so vielfältig, dass zahlreiche Institutionen vor Ort mit ihnen befasst sind. Die Etablierung einer koordinierenden Instanz, die die Aktivitäten der einzelnen Akteure vernetzt und technisch versiert unterstützt, bietet
die Chance, Doppelarbeit und Fehlplanungen zu vermeiden und Synergien zu nutzen. Die Medienzentren sind
geborene Institutionen für die Wahrnehmung dieser Funktion. Als eine Säule der kommunalen Bildungsplanung können sie personelle, technische und finanzielle Ressourcen bündeln.
Ohne funktionierende kommunale Unterstützungssysteme wird in Zukunft ein erfolgreiches Lernen mit Medien
und die Förderung von Medienkompetenz nicht möglich sein. Geboten ist deshalb die Weiterentwicklung der
Kreis- und Stadt-Medienzentren zu modernen kommunalen Medienbildungsagenturen. Dies ist eine Investition
in die Zukunft, die letztlich allen Kosten spart.
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Ein Positionspapier
I. Präambel
Bildung als Chance und Herausforderung für jeden Einzelnen, aber auch als Gestaltungsaufgabe aller politischen Ebenen ist Partei übergreifend in den Mittelpunkt gerückt. Land und Kommunen in NRW bekennen sich zu einer gemeinsamen Bildungsverantwortung und bündeln in vielen Bereichen erfolgreich ihre
Ressourcen. Konzeptionelle Grundlagen sind die „Aachener Erklärung“ des deutschen Städtetages mit
dem formulierten Anspruch auf aktive Mitgestaltung der Bildung vor Ort und der Koalitionsvertrag der
Landesregierung mit dem klaren Angebot zur Zusammenarbeit. Mit den Ergebnissen der Bildungskonferenz „Zusammen Schule machen für NRW“ liegen darüber hinaus gemeinsame fachliche Zielvorstellungen
vor, die in den nächsten Jahren zu einem systematischen gemeinsamen Vorgehen in zentralen Fragen der
Schulentwicklung führen werden.
Land wie Kommunen werden dabei ihre je eigenen Ressourcen einbringen und insbesondere vor Ort effektiv
bündeln können und müssen. In den vergangenen Jahren sind bereits tragfähige dezentrale Strukturen entstanden, auf denen die Weiterentwicklung aufsetzen kann. Mit den Regionalen Bildungsnetzwerken ist eine
gemeinsam gesteuerte Struktur etabliert worden, die bereits effektiv für die je eigene Weiterentwicklung der
Bildungsstandorte in den Gebietskörperschaften genutzt wird.
Mit der Neuorganisation der Lehrerfortbildung in 53 dezentralen Kompetenzteams hat das Land die Unterstützung der Schulen bei der Schul- und Unterrichtsentwicklung deutlich effektiver gestaltet und Grundlagen gelegt für eine enge und parallele Zusammenarbeit vor Ort mit regionalen und lokalen Unterstützern.
Mit der geplanten Gründung des Landesinstituts für Bildung wird auch die zentrale Unterstützung der Kompetenzteams weiter professionalisiert.
Mit der Medienberatung NRW ist seit 2006 für einen Teilbereich der Schul- und Unterrichtsentwicklung eine
beispielhafte gemeinsame Service- Agentur entstanden, die kommunale und Landesaufgaben bündelt, abstimmt und in effektive Dienstleistungen für die Arbeit vor Ort zur Verfügung stellt. Diese Zusammenarbeit
spiegelt sich auf der kommunalen Ebene durch das enge Zusammenwirken der staatlichen Kompetenzteams
mit den kommunalen Bildungs- und Kultureinrichtungen. Die Dachmarke „Bildungspartner NRW“ unterstützt diese Zusammenarbeit wiederum zentral.
Die Medienzentren sind der kommunale Beitrag vor Ort zur effektiven Bündelung kommunaler und Landesressourcen bei der Bereitstellung von hochwertigen Bildungsmedien und der Entwicklung von Medienkompetenz. In ihrer gemeinsamen Erklärung „Medienzentren und Schulen sind Bildungspartner in NRW“ von
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Medienbildung ist gemeinsame Zukunftsaufgabe!
2009 haben das Schulministerium und die drei kommunalen Spitzenverbände sich auf eine landesweite Förderung der nachhaltigen Kooperation von Medienzentren und Schulen verständigt.
Die dargestellten Strukturen bedürfen nun der ständigen Weiterentwicklung und Anpassung.
Mit dem Leitprojekt Medienpass NRW der Landesregierung entsteht besonderer Bedarf für die Unterstützung von Lehrerinnen und Lehrern und Schülerinnen und Schülern. Ziel des Medienpasses NRW ist der systematische und zielgerichtete Aufbau von Medienkompetenz in Vorschule, Grundschule und Sekundarstufe I.
Medienkompetenzen sind auch eine notwendige Grundlage für lebensbegleitendes Lernen in Ausbildung,
Beruf und Gesellschaft. Der Medienpass NRW kann deshalb auch für die kommunalen Unterstützungssysteme der Medienbildung ein Leitprojekt sein. Die mit dem Medienpass NRW verbundenen Herausforderungen zeigen erneut die Sinnhaftigkeit kommunaler Unterstützung durch Medienzentren.
Das vorliegende Papier beschreibt in systematischer Form Herausforderungen und Aufgaben der kommunalen Medienzentren. Es will und kann keine verbindlichen Standards vorgeben, denn dies passt nicht zum Primat der kommunalen Selbstverwaltung in NRW und zur Gestaltungshoheit der Kommunen. Gleichwohl soll
es den Handelnden vor Ort, insbesondere den Entscheidungsträgern einen Orientierungsrahmen bei den erforderlichen Neuausrichtungen bieten.
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Ein Positionspapier
II. Die Herausforderungen
Wir leben im Zeitalter der digitalen Revolution. Innerhalb kurzer Zeit hat sich die Präsenz digitaler Medien in
unserer Gesellschaft radikal verstärkt und tiefgreifende wirtschaftliche, soziale und kulturelle Umbrüche ausgelöst. Anders als noch vor zwanzig Jahren sind Medien auch im Bildungsbereich kein Spezialaspekt mehr,
sondern ein breites Querschnittsthema – scheinbar „alles Wissen dieser Welt“ wird heute digital bereitgestellt und rezipiert. Damit einher gehen rasche technische Entwicklungsschübe sowie eine wachsende Flut
medialer Angebote und Akteure. Zumindest in der jungen Generation zeichnet sich mit Hilfe der sogenannten sozialen Netzwerke eine regelrechte Revolution des Kommunikations- und Informationsverhaltens ab.
So ist Medienkompetenz zu einer Schlüsselkompetenz für jeden Einzelnen geworden. Sie bildet eine zentrale Voraussetzung für die Teilhabe an Wissen und kulturellen Leistungen, für die Partizipation an gesellschaftlicher wie politischer Kommunikation und für die Entwicklung von Persönlichkeit und Identität.
Auch die Arbeit in den Bildungseinrichtungen hat sich seit einigen Jahren stark verändert. Elementare Paradigmenwechsel vollzogen und vollziehen sich
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Medienbildung ist gemeinsame Zukunftsaufgabe!
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von der Wissensvermittlung zur Kompetenzorientierung,
vom Frontalunterricht zum selbständigen, entdeckenden Lernen,
von homogenen zu heterogenen Lerngruppen (Integration / Inklusion),
vom Schulbuch zu multikanaligen Lernumgebungen,
von der auf das Kinder- und Jugendalter begrenzten Schulzeit zum lebenslangen Lernen.
Parallel entstehen in allen gesellschaftlichen Bereichen zusätzliche Bedarfslagen: In Kultur und Bildung steigt
die Nachfrage nach Visualisierung und Multimedialität; gleichzeitig erfordert die digitale Informationsgesellschaft von allen Bevölkerungsgruppen und allen Berufsschichten immer höhere Medienkompetenzen, sowohl in der Nutzung der Angebote als auch in der kritischen Bewertung der Inhalte.
Informations- bzw. Medienkompetenz ist,
u wenn man mit traditionellen wie neuen Medien (Zeitung, Radio, Fernsehen, Internet) umgehen kann
u wenn man die gängigen Computerprogramme zur Produktion und Präsentation
von Arbeitsergebnissen in Schule und Arbeitswelt bedienen kann
u wenn man als Handwerksbetrieb über das Internet Werbung betreibt
u wenn man als Bürger/in die Online-Dienste und Bürgerbeteiligungsangebote im Internet nutzen kann
u wenn man erkennt, wann eine Mailanfrage in betrügerischer Absicht nach persönlichen
Daten fragt (Phishing)
u wenn man seriöse von unseriösen Internetangeboten unterscheiden kann
u wenn man durch das Drehen eines eigenen Films die Tricks bei Film- und Fernsehproduktionen kennen gelernt hat
u wenn man weiß, wie man eine Fahrkarte am Automaten oder online kauft
u wenn man sich über eine aktuelle gesellschaftliche Frage mithilfe von Zeitungsartikeln,
Fernsehsendungen oder Internet-Beiträgen ein abgewogenes eigenes Urteil bilden kann
.
u oder allgemein gesagt: wenn man Medien reflektiert, kritisch, selbst bestimmt und der
Situation angemessen nutzen kann
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Ein Positionspapier
Medienbildung ist gemeinsame kommunale und staatliche Aufgabe
Heranwachsende und Erwachsene kompetent zu machen für das digitale Zeitalter ist gleichermaßen eine
kommunale wie eine staatliche Aufgabe. Bei der Unterstützung der Schulen wirken kommunale Schulträger,
staatliche Schulaufsicht und Lehrerfortbildung unmittelbar zusammen. Gut ausgestattete und damit attraktive Schulen, kompetente Fach- und Methodenvermittlung im Unterricht und angemessen qualifizierte Schulabgänger sind auch für die heimische Wirtschaft von elementarer Bedeutung. Medienkompetenz ist für die
meisten Berufsfelder längst unverzichtbar. Städte und Kreise, die in diese Kompetenz investieren, leisten
einen Beitrag zu Qualitätssicherung der Bildungsstandorte und damit auch zur positiven Wirtschaftsentwicklung ihrer Gebietskörperschaften. Sie schaffen attraktive Standortbedingungen sowohl für die Ansiedlung
junger, bildungsbewusster Familien als auch für die Heranbildung von Fachkräften, die die Wirtschaft im
demographischen Wandel dringend benötigt.
Wie die Qualitätsentwicklung der Schulen vor Ort liegt auch das weite Feld der außerschulischen Bildung im
vitalen Interesse der Kommunen. Denn das Erwerben von Medienkompetenz kann nicht auf Schule beschränkt sein, es ist ein lebenslanger, vom Vorschul- bis zum Seniorenalter reichender Bildungsprozess. Die
Medienalphabetisierung von Bürgerinnen und Bürgern qualifiziert die Menschen auf einem zentralen Bildungssektor. Eine wichtige öffentliche Aufgabe ist, die digitale Ausgrenzung von sozial Benachteiligten,
Personen mit Migrationshintergrund und Menschen mit Behinderung abzubauen.
Neben der technischen Unterstützung sowie der Aus- und Weiterbildung der Multiplikatoren sichern dabei
übergreifende Medienkonzepte für die einzelnen Bildungsphasen und Schulformen die Grundlagen für das
kompetente Leben und Lernen mit Medien.
Ein wesentliches Anliegen der aktuellen Offensive für Medienkompetenz des Landes NRW ist die Verzahnung der verschiedenen schulischen und außerschulischen Bildungsebenen. Die Arbeit mit Medien in der
Schule ist in besonderem Maß darauf angewiesen, dass die unterschiedlichen Verantwortungsbereiche der
kommunalen Schulträger und der staatlichen Schulaufsicht optimal ineinander greifen (Lehrerfortbildung,
Bereitstellung von Medien für den Unterricht, Standard-IT-Lösungen u.a.). Eine systematische Zusammenarbeit von Land und Kommunen ist Ausdruck der gemeinsamen Bildungsverantwortung für unsere Kinder
und Jugendlichen.
Die Rolle der kommunalen Medienzentren
Die beschriebenen Entwicklungen in der Medien- und Bildungslandschaft haben direkte Auswirkungen auf
alle Aufgabenbereiche der kommunalen Medienzentren: Sie verändern die Wege und Methoden der Me10
Medienbildung ist gemeinsame Zukunftsaufgabe!
dienbildung und Medienbereitstellung und damit auch die Tätigkeitsprofile der Einrichtungen. Das inzwischen weltweit zugängliche Medienangebot im Internet scheint nur auf den ersten Blick die Medienzentren
überflüssig zu machen – gerade Schulen benötigen angesichts des immensen Wandels im Medienbereich
kompetente ortsnahe Unterstützungssysteme, um guten Unterricht mit und über Medien gestalten zu können. Nötiger denn je ist das Vorhandensein kostengünstiger, flächendeckender öffentlicher Zugänge zu
Medien, nötiger denn je auch die synergetische Vernetzung der verschiedenen Medienbildungsaktivitäten
vor Ort.
Trotz beschränkter finanzieller Mittel erfüllen schon heute viele nordrhein-westfälische Medienzentren über
die Aufgabe der Medienversorgung hinaus als Institutionen für Beratung und Fortbildung, als Lern- und
Veranstaltungsorte und auch als Zentren der Medienkulturarbeit einen weit gefassten Bildungsauftrag.
Diese Rolle als lokale Unterstützungssysteme der Medienbildung gilt es zu erhalten und zu stärken!
Im Jahr 2009 haben das Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW und die drei kommunalen Spitzenverbände Städtetag NRW, Städte- und Gemeindebund NRW sowie Landkreistag NRW die gemeinsame Förderung der Zusammenarbeit von Schulen und kommunalen Medienzentren vereinbart. In der gemeinsamen
Erklärung heißt es:
Bildungspartner Medienzentrum und Schule
„Mit ihren kommunalen Medienzentren kommen die Schulträger der gesetzlichen Verpflichtung nach,
ihren Schulen Medien für das Lernen und eine entsprechende Medientechnik zur Verfügung zu stellen.
In zahlreichen Kommunen in NRW nehmen die Medienzentren einen umfassenderen Bildungsauftrag
wahr und bieten vielfältige Mediendienstleistungen an. Dabei sind sie schon immer selbstverständliche
Partner der Schulen und arbeiten eng mit dem staatlichen System der Lehrerfortbildung und der Medienberatung NRW zusammen. Wir möchten Medienzentren ermutigen, die Kooperation mit den
Schulen ihres Einzugsbereiches weiter zu entwickeln und eine systematische Bildungspartnerschaft
einzugehen. Schulen möchten wir dabei helfen, den Bildungspartner Medienzentrum in ihre fachlichen
Lernmittelkonzepte zu integrieren und deren Potenziale für die Unterrichtsentwicklung und Aspekte
individueller Förderung zu nutzen. Medienzentren, die ihre vielfältigen, oft speziell auf Lehrpläne hin
produzierten Medien, ihr qualifiziertes Bildungsangebot und ihr Know-how im Bereich Medientechnik
und -management auf die Anforderungen der einzelnen Schulen optimal abstimmen, leisten einen
wichtigen kommunalen Beitrag zur Qualitätsentwicklung von Schule und Unterricht.“
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Ein Positionspapier
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Medienbildung ist gemeinsame Zukunftsaufgabe!
III. Die Aufgaben
Kommunen, die sich den Herausforderungen der digitalen Revolution stellen, sehen sich einer Vielzahl von
Aufgaben gegenüber. Im Bildungs- und Kulturbereich können die Medienzentren dabei zentrale Teilaufgaben übernehmen.
Eine Umfrage unter den Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalen hat im Herbst 2011 ergeben,
dass die folgenden Aufgaben jeweils von der Mehrzahl (27 oder mehr) der Kreis- und Stadtmedienzentren
wahrgenommen werden:
u Medienverleih für Schulen und außerschulische Einrichtungen
u Online-Versorgung der Schulen mit Unterrichtsmedien durch EDMOND
u Verleih von Technik für Präsentationen und aktive Medienarbeit
u Beratung bei Medienkonzepten / Medienentwicklungsplanung
u Beratung und Fortbildung von Lehrkräften
u Unterstützung von Medien-Projekten in Schulen
u Unterstützung von außerschulischen Medienaktivitäten
u Vernetzung der Medienbildung (vor Ort und mit überregionalen Partnern)
Mindestens jeweils zwei Fünftel der Medienzentren sind darüber hinaus auch auf folgenden Feldern tätig:
u Beratung und Qualifizierungen im außerschulischen Bereich
u Unterstützung der Lehrerausbildung (Studienseminare)
Ein Viertel aller Medienzentren übernimmt auch Technikservice und IT-Support für die Schulen.
Schon diese Aufzählung macht deutlich, dass Medienbildung nicht nur eine schulische Aufgabe ist. Sie beginnt vorher und bleibt auch danach Teil eines lebenslangen Lernprozesses. Kindertagesstätten, Jugendund Bildungseinrichtungen in kommunaler und freier Trägerschaft sind daher neben den Schulen wichtige
Orte der Medienkompetenzvermittlung und damit Partner der Medienzentren.
Zielgruppenspezifisch betrachtet lassen sich die Aufgaben der Medienzentren den drei Bereichen vorschulische, schulische und außerschulisch-kulturelle Bildung zuordnen.
Vorschulische Bildung
Frühkindliche Förderung und Bildung sind Investitionen in die Zukunft unserer Gesellschaft. Kinder kommen
bereits sehr früh mit unterschiedlichsten Medien in Berührung. Fernsehen, Handy, Computerspiele und das
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Ein Positionspapier
Internet nehmen in der kindlichen Lebenswelt schon einen breiten Raum ein. Eine kritisch-reflektierte Vermittlung von Lese-, Medien- und Informationskompetenz ist deshalb bereits im Vorschulalter pädagogisch
geboten. Sie schließt Printmedien genauso ein wie audiovisuelle Medien und das Internet.
Medienwelten im Vorschulalter
„Der hat mir das weggenommen. Jetzt schlage ich zurück, wie bei Dragon Ball“ - laut Dr. Maya Götz
eine typische Rechtfertigung im Kindergartenalter. Wenn der Fernseher läuft, findet immer auch Erziehung statt. Sendungen vermitteln Werte, positive wie negative, offen oder unterschwellig. Zum Bedauern vieler Eltern begeistern sich Fernsehanfänger auch für Zeichentrickserien, in denen die Helden Gewalt
anwenden, um die Welt gegen das Böse zu verteidigen.
Quelle: http://www.eltern.de/kindergarten/erziehung/kinder-und-fernsehen.html?page=3
In erster Linie sind die Eltern gefordert, ihre Kinder an den richtigen Umgang mit Medien heranzuführen.
Damit sie diese Erziehungsaufgabe kompetent wahrnehmen können, brauchen sie aber professionelle Unterstützung. Durch Beratungs- und Informationsangebote können die Medienzentren vor Ort ihnen wertvolle Tipps und Regeln für den Umgang mit Medien geben und ihnen neben den Risiken auch die Chancen
durch hilfreiche Medienangebote erläutern.
Kinder tragen ihre Medienerfahrungen auch in die Betreuungseinrichtungen (KiTa, KiGa, Familienzentren...). Medien können bei kompetentem Einsatz den pädagogischen Alltag in Kindertagesstätten vielfältig
bereichern. Gleichzeitig brauchen Erzieher/-innen Qualifikationen, um ihre Kinder behutsam und kritisch an
Medien heranführen zu können, auch und gerade als Gegengewicht zur unkontrollierten medialen Reizüberflutung, der diese in manchen Elternhäusern bereits im Vorschulalter ausgesetzt sind. Auch hier können
und sollten Medienzentren wichtige Beratungs- und Qualifizierungsaufgaben für die Mitarbeiter/-innen von
Betreuungseinrichtungen in kommunaler und anderer Trägerschaft übernehmen, sowohl durch eigene Maßnahmen als auch durch die Vermittlung von anderen Angeboten und Fachkräften.
Schulische Bildung
Der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schulen erstreckt sich sowohl auf das „Lernen mit Medien“ als
auch auf das „Leben mit Medien“, sprich die eigenen Medienerfahrungen der Schülerinnen und Schüler, die
deren Alltag heute in hohem Maße bestimmen. Die Vermittlung von Medienkompetenz, der Einsatz von Medien als Mittel der Veranschaulichung und die Nutzung der Medien in der Hand der Schülerinnen und Schüler
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Medienbildung ist gemeinsame Zukunftsaufgabe!
als Werkzeuge selbstständigen Lernens sind schon heute Qualitätsmerkmale eines guten Unterrichts und damit auch einer guten Schule und werden es künftig noch stärker sein.
Um diesem doppelten Auftrag gerecht zu werden, benötigen Schulen und deren Lehrpersonal neben einer
passgenau auf die Anforderungen der schuleigenen Arbeitspläne abgestimmten, gut funktionierenden ITAusstattung didaktisch aufbereitete audiovisuelle Medien, die im Unterricht be- und verarbeitet werden
können.
Nach § 79 des NRW-Schulgesetzes ist die Lehrmittelbereitstellung inklusive audiovisueller Medien ebenso
wie die Zurverfügungstellung einer „am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierten Sachausstattung“ eine Pflichtaufgabe der kommunalen Schulträger. Sowohl aus urheberrechtlichen
wie pädagogischen Gründen kann die Medienbereitstellung in Schulen auch künftig nicht von kostenlosen
Internetangeboten wie Youtube oder MyVideo übernommen werden.
Aufgabe und Chance der Kreis- und Stadtmedienzentren ist es deshalb, im Verbund mit den anderen kommunalen Medienzentren und den beiden Landesmedienzentren in NRW ein rechtlich abgesichertes und didaktisch passgenaues Angebot an Unterrichtsmedien vorzuhalten und so nicht zuletzt den einzelnen Schulen
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Ein Positionspapier
und Schulträgern Kosten zu sparen. Zielperspektive ist, einen möglichst großen Teil der Medien online bereitzustellen, soweit dies finanziell, rechtlich und technisch möglich ist.
Deshalb haben die kommunalen Medienzentren in NRW gemeinsam mit den beiden landschaftsverbandlichen Medienzentren seit 2004 mit EDMOND NRW ergänzend zu den etablierten Medienverleihen einen innovativen Online-Mediendienst aufgebaut. Mit EDMOND können Lehrkräfte in Nordrhein-Westfalen Filme,
Audiobeiträge und mehr per Mausklick direkt herunterladen. So wurde der Weg zu innovativen, schülerund handlungsorientierten Lernformen gebahnt. Der Ausbau und Betrieb dieses bundesweit modellhaften
Onlinedienstes für Bildungsmedien ist und bleibt eine entscheidende gemeinsame Aufgabe der 53 Kreise
und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen.
Zur Zukunft der Medien-Verleihe
Kurz- und mittelfristig (für die nächsten 5 Jahre) wird es im schulischen Bereich (im vor- und außerschulischen sowieso) weiterhin einen Bedarf an physikalischen Medien geben. Dafür lassen sich drei Gründe
benennen:
u die nach wie vor unzureichende technischen Anbindung/Ausstattung vieler Schulen: vor allem in Grundschulen fehlen breitbandige Internetzugänge, Beamer und PCs in jeder Klasse,...
u die mangelnde technische und pädagogische Vertrautheit gerade älterer Lehrkräfte mit den neuen
Onlineangeboten,
u das infolge der hohen Lizenzkosten der Medien und knappen Beschaffungsetats der allermeisten Medienzentren für eine schulische Vollversorgung noch unzureichende Online-Medienangebot.
Ob die Verleihe der Medienzentren langfristig ganz durch eine Online-Versorgung ersetzt werden können, hängt unter anderem von zwei Punkten ab:
1. der Frage, ob und wie dann die Versorgung der vor- und außerschulischen Bildungseinrichtungen mit
Bildungsmedien sichergestellt werden soll. Diese können bislang aufgrund lizenzrechtlicher Bestimmungen der Produzenten/Anbieter nur „offline“ mit Medien versorgt werden.
2. der Preisentwicklung im Bereich des schulischen Onlinemedienangebots. Bislang ist z.B. der Kauf von
Onlinelizenzen für Kurz- und Spielfilme (die im Unterricht eine wachsende Bedeutung haben), wegen
der hohen Preise und befristeten Lizenzzeiten kaum zu empfehlen.
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Medienbildung ist gemeinsame Zukunftsaufgabe!
Über die Lehrmittel- und Technikbereitstellung hinaus benötigen Schulen und deren Lehrpersonal heute
kompetente Beratung und Qualifizierung in allen Fragen rund um das Lernen und Leben mit Medien.
Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat die Förderung der Medienkompetenz zu einem Leitprojekt
erklärt. Mit dem Medienpass NRW hat sie zusammen mit der Landesanstalt für Medien (LfM) und der Medienberatung NRW ein Angebot entwickelt, das Kinder und Jugendliche systematisch und altersgemäß medienkompetent macht und gleichzeitig Lehrerinnen und Lehrer bei der Vermittlung unterstützen kann. Die
Kompetenzbereiche des Medienpasses korrespondieren mit Fach- und Methodenkompetenzen moderner
Lehrpläne und erleichtern damit die Förderung von Medienkompetenz im Unterricht. Mit dem Medienpass
können Schulen ihre Unterrichtsentwicklung begleiten oder gar anstoßen – aktive Lernphasen in anregungsreichen Lernumgebungen erfordern lern- und medienkompetente Schülerinnen und Schüler. Der Medienpass hilft Schulen auf dem Weg zur Inklusion, weil durch die Kompetenzorientierung individuelle Lernwege
der Kinder in unterschiedlicher Geschwindigkeit und Themensetzung unterstützt werden.
Um den Medienpass in ihrem Unterricht zu implementieren, benötigen Schulen intensive Beratung und Unterstützung. Hier liegt – im Verein mit den örtlichen Kompetenzteams und Medienberatern - eine Schlüsselaufgabe der kommunalen Medienzentren.
Die im Auftrag der Landesanstalt für Medien (LfM) erstellte Studie des Bremer Professors Andreas Breiter zur
Mediennutzung in den nordrhein-westfälischen Schulen zeigt, wie wichtig eine niedrigschwellige, fachspezifische und methodische Qualifizierung der Lehrkräfte zum Medieneinsatz im Unterricht ist. Genauso ist die
Vermittlung von Wissen über die aktuellen Medienwelten der Schüler sowie deren Gefahren und auch
Chancen gefragt. Und last but not least brauchen Schulen und Schulträger eine umfassende Beratung im
Hinblick auf eine lernförderliche IT-Ausstattung.
Einen wichtigen Unterstützungsbeitrag für Schulen können Medienzentren auf dem Feld der Inklusion leisten: Die Bereitstellung barrierefreier Medien und einer geeigneten Technik-Ausstattung für einen differenzierten und „inklusionsbewussten“ Unterricht sowie die Beratung und Fortbildung der Lehrkräfte und
Schulträger auf diesem Feld ist eine zentrale Zukunftsaufgabe.
Außerschulische Bildung
In der außerschulischen Jugendarbeit liegt ein großes Potenzial, den kreativen und kritischen Umgang mit
Medien zu schulen, weil die zeitlichen Zwänge des schulischen Umfeldes dort nicht gegeben sind. Da offene
Angebote oft von Kindern und Jugendlichen aus sozial schwachen Milieus genutzt werden, sind sie auch ein
wichtiger Beitrag zur Chancengleichheit / Chancengerechtigkeit.
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Ein Positionspapier
Lieblingsmedien Jugendlicher
Für gut neun von zehn Jugendlichen ist Musikhören (91 %) die wichtigste Medienbeschäftigung, dicht
gefolgt von der Nutzung des Internets (86 %) und der Handynutzung (80 %). ... 46 Prozent nennen
Video- bzw. Computerspiele ... Den kleinsten Anteil der Nutzungszeit [im Internet] nimmt die Suche
nach Informationen ein.
Quelle: JIM-Studie 2010, http://www.mpfs.de/fileadmin/JIM-pdf10/JIM2010.pdf, S. 15 und S.30
Cybermobbing, Happy Slapping, Spielesucht, Abzockfallen, der unreflektierte Umgang mit persönlichen
Daten und der illegale Download von audiovisuellen Medien gehören zum Erfahrungsfeld vieler Jugendlicher. Mit Informations- und Beratungsangeboten sowie Projekten können kommunale Medienzentren hier
in Kooperation mit Partnern wie dem Jugendamt oder der LfM der Aufklärung, der Gewaltprävention und
dem Jugendschutz dienen. Recherchetrainings fördern die Informationskompetenz der Jugendlichen und erhöhen ihre Bildungschancen.
In Projekten zur Filmbildung können Beeinflussungen und Gestaltungsmöglichkeiten durch Medien bewusst
gemacht und eigene kreative Medienbeiträge unter Berücksichtigung urheberrechtlicher Aspekte erstellt
werden.
Im Sinne des lebenslangen Lernens sind auch ältere Menschen zu einer wichtigen Zielgruppe der Medien-
Neue Medien für Senioren
Hier treffen sich Senioren in netter Atmosphäre, surfen im Internet und üben sich ungezwungen im Umgang mit dem Computer. Auch bei Problemen mit dem eigenen Laptop, bei Fragen zur Digitalkamera,
zum Navigationssystem oder Handy wird geholfen.
Jeden Dienstag von 15.30 - 18.00 Uhr und am 2. Sonntag im Monat von 15.00 – 17.30 Uhr können
Interessierte ohne Anmeldung vorbei schauen.
Quelle: http://www.myheimat.de/pattensen/freizeit/internet-treff-neue-medien-fuer-seniorend1301950.html
Solche und ähnliche Ankündigungen gehören mittlerweile in vielen Kommunen zu den etablierten Angeboten in Veranstaltungskalendern. Ziel ist, ältere Menschen zu unterstützen, sich ein eigenes Urteil über
das Für und Wider der Nutzung neuer Technologien zu bilden, ihre Fähigkeit zur Selbsthilfe zu stärken
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Medienbildung ist gemeinsame Zukunftsaufgabe!
und im Alter die Lebensqualität aufrecht zu erhalten. Online einkaufen, Fahrkarten buchen und Bankgeschäfte tätigen zu können, moderne Terminals, intelligente Wohntechnik und neue Fernseh- oder Radioformate nutzen zu können, über Bildtelefon, E-Mails, Handy und SMS kommunizieren zu können, online
Behördengänge erledigen, Informationen im Netz recherchieren und seriöse von unseriösen Internetangeboten unterscheiden zu können sind wichtige Aspekte einer aktiven, partizipierenden Lebensgestaltung
bis ins hohe Alter.
Weitere Facetten kultureller Medienarbeit liegen in den Bereichen
u Förderung der kulturellen Filmbildung, z.B. durch Kinderfilmfeste, Kinoveranstaltungen etc.
u Entwicklung und Begleitung medienspezifischer Bildungspartnerschaften zwischen Schulen und Bibliotheken, Museen, Volkshochschulen oder Kinos.
u Beratung zu Bild-, Film- und Tondokumenten sowie Sicherung und Veröffentlichung des audiovisuellen
Kulturgutes vor Ort
u Eigene lokale/regionale Film- und Fotodokumentationen
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Ein Positionspapier
IV. Medienzentren auf dem Weg zu Medienbildungsagenturen
Medien sind inzwischen im kommunalen Bildungs- und Kulturbereich so omnipräsent und die damit verbundenen Aufgaben so vielfältig, dass zahlreiche Institutionen vor Ort mit ihnen befasst sind: neben dem
Medienzentrum auch der lokale IT-Dienstleister, das Schulverwaltungsamt, das Jugendamt, die VHS, die
Bibliotheken, die Museen, das Kompetenzteam, das Bildungsbüro, die Pressestelle, das Archiv und viele
andere mehr.
Die nachhaltige und systematische Erstellung und Umsetzung eines bereichsübergreifenden kommunalen
Medienkonzepts für Bildung und Kultur bedarf einer adäquaten professionellen Organisationsstruktur, die
die Aktivitäten der einzelnen Akteure bündelt und vernetzt.
Die Etablierung einer koordinierenden Instanz, die im Sinne einer „Fachstelle für kommunale Medienbildung“ die Aktivitäten der einzelnen Akteure vernetzt und technisch versiert unterstützt, bietet die Chance,
Doppelarbeit und Fehlplanungen zu vermeiden und Synergien zu nutzen. Kommunale Politik und Verwaltung kann so vorausschauend planend und verbindlich langfristig die vielfältigen Herausforderungen der sich
rasant wandelnden Informations- und Wissensgesellschaft aktiv in ihrer Kommune nutzen.
Die Medienzentren sind geborene Institutionen für die Wahrnehmung dieser Funktion. Als eine Säule der
kommunalen Bildungsplanung können sie personelle, technische und finanzielle Ressourcen bündeln, um in
Abstimmung mit der regionalen Bildungskonferenz Standards zum systematischen und qualitätsorientierten
Umgang mit Medien zum Wohle aller in der Kommune lebenden Bürger/-innen in jedem Lebensabschnitt zu
entwickeln und zu implementieren.
Vier Servicefunktionen sollte eine solche Koordinierungsagentur übernehmen:
u Beratung
u Qualifizierung
u Vernetzung
u Qualitätssicherung
Zielgruppen der Dienstleistungen Beratung und Qualifizierung sind einerseits die genannten, mit Medienaufgaben vor Ort befassten Einrichtungen, andererseits – im Sinne einer Vermittlungsagentur – die
Schulen, Bildungseinrichtungen und interessierten Bürger/-innen selbst.
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Medienbildung ist gemeinsame Zukunftsaufgabe!
Eine wichtige Rolle auf dem Feld der Beratung und Qualifizierung nehmen die vom Schulministerium mit
üblicherweise einer halben Stelle freigestellten lokalen Medienberater/innen ein. Sie sind ausdrücklich
auch mit der Unterstützung der Schulträger und Medienzentren betraut und bilden gewissermaßen das
lebendige Bindeglied zwischen Medienzentrum und örtlichem Kompetenzteam für Lehrerfortbildung.
Über die Person des Medienberaters/der Medienberaterin kann das Medienzentrum eine wichtige Brückenfunktion zwischen kommunalem und staatlichem Unterstützungssystem von Schule übernehmen
und insbesondere Schulleitungen, Schulaufsicht und das Schulverwaltungsamt in der pädagogischen
und technischen Medienentwicklungsplanung und medienspezifischen Profilbildung der Schulen beraten.
Das setzt voraus, dass die kommunalen Sachaufwandsträger der Medienzentren den Wert der „Landesressource Medienberater“ für den eigenen Bildungsstandort angemessen zu schätzen wissen und entsprechend
eine adäquate Infrastruktur im lokalen Medienzentrum für ihn bereitstellen.
Die Dienstleistung der Vernetzung sollte neben den örtlichen Partnern auch die Knüpfung und Pflege eines
Netzwerks mit regionalen und überregionalen Einrichtungen umfassen, die den Erwerb und die Förderung
von Medienkompetenz unterstützen, beispielsweise der beiden landschaftsverbandlichen Medienzentren im
Rheinland und Westfalen-Lippe, die Medienberatung NRW, die LfM, die Landeszentrale für politische Bildung, Studienseminare, Hochschulen, u.a.m. Die Koordinierungsstelle macht deren Dienstleistungen vor
Ort bekannt und verfügbar.
Eine wichtige Teilaufgabe ist in diesem Zusammenhang die Sichtung und Verbreitung von bestehenden Materialien und finanziellen Fördermöglichkeiten auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene zur Medienbildung, die Initiierung der Beteiligung an überregionalen Modellprojekten und der Transfer von guten
Beispielen aus anderen Regionen in die eigene Kommune.
Die Qualitätssicherung der kommunalen Unterstützungssysteme sollte sich an Qualitätssicherungs- und
Zertifizierungsverfahren orientieren, die zum Beispiel im Bereich der Bibliotheken und Weiterbildungseinrichtungen bereits etabliert sind. Bei ihrer Adaption auf das Feld der Medienbildung sind insbesondere die beiden landschaftsverbandlichen Medienzentren gefordert. Einen wichtigen Teilbereich der Qualitätssicherung
bildet die Personalentwicklung durch differenzierte Weiterbildungsangebote für die unterschiedlichen Tätigkeitsfelder in Medienzentren.
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Ein Positionspapier
V. Quintessenz
Ohne funktionierende kommunale Unterstützungssysteme werden in Zukunft ein erfolgreiches Lernen mit
Medien und die Förderung von Medienkompetenz nicht möglich sein. Geboten ist deshalb die Weiterentwicklung der Kreis- und Stadt-Medienzentren zu modernen kommunalen Medienbildungsagenturen für alle
Schulträger und alle Bildungs- und Kultureinrichtungen. Gerade in den Kreisen brauchen kleine Schulträger
für die Wahrnehmung ihrer Medienaufgaben die Hilfe der Kreise. Viele Unterstützungsangebote müssen
und können von den kreisangehörigen Gemeinden nicht einzeln vorgehalten werden: dazu zählen neben
Geschäftsstellen der Regionalen Bildungsnetzwerke auch und besonders die Medienzentren. Sie weiterzuentwickeln ist eine Investition in die Zukunft, deren Finanzierung letztlich allen Kosten spart.
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