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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
271161.pdf
Größe
32 MB
Erstellt
28.08.17, 12:00
Aktualisiert
09.10.17, 18:28

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Kinder, Jugend und Schule Beteiligte Dienststelle/n: Dezernat V Fachbereich Personal und Organisation Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 45/0408/WP17 öffentlich 28.08.2017 FB 45/300 Führung von Vormundschaften/Pflegschaften für Minderjährige Antrag der freien Verbände Arbeiterwohlfahrt, Katholischer Verein für Soziale Dienste (SKM) und Sozialdienst katholischer Frauen (SKF) auf Änderung der Leistungsvereinbarung/Reduzierung der Fallzahlobergrenze Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 17.10.2017 17.10.2017 Schulausschuss Kinder- und Jugendausschuss Kenntnisnahme Entscheidung Beschlussvorschlag: 1. Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. 2. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. 3. Er beschließt, dem Antrag der freien Verbände zur Änderung der Leistungsvereinbarung Vormundschaften/Pflegschaften für Minderjährige entsprechend, die Obergrenze auf max. 40 Fälle festzulegen. 4. Er beauftragt die Verwaltung, die Leistungsvereinbarungen entsprechend zu modifizieren. Vorlage FB 45/0408/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 29.09.2017 Seite: 1/6 Finanzielle Auswirkungen Produktsachkonto 4-060301-904-4 Vormundschaften SK 53180000 JA NEIN x Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden - Verschlechterung konsumtive Ansatz Auswirkungen 2017 Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 2018 ff. 2017 2018 ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 315.800 315.800 947.400 947.400 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - Verschlechterung 0 0 Deckung ist gegeben Deckung ist gegeben Vorlage FB 45/0408/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 29.09.2017 Seite: 2/6 Erläuterungen: 1. Ausgangslage Mit Schreiben vom 10.05.2017 beantragen die Verbände Sozialdienst katholischer Frauen (SKF), Katholischer Verein für soziale Dienste (SKM) und Arbeiterwohlfahrt die Änderung der Leistungsvereinbarung Vormundschaften/Pflegschaften und damit einhergehend die Festlegung der Fallzahlobergrenze auf maximal 40 (Anlage 1). Zum jetzigen Zeitpunkt liegt diese bei max. 50 Fällen pro Vollzeitkraft. Dem Kinder- und Jugendausschuss wurden in seiner Sitzung vom 19.07.2011 die Folgen des Gesetzes zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts (VormÄG) zur Kenntnis gegeben (FB 51/0114/WP16, Anlage 2). Wesentliche Änderungen des VormÄG waren die Fallzahlbegrenzung auf maximal 50 für einen vollzeitbeschäftigten Beamten oder Angestellten sowie die gesetzliche Pflicht des Vormunds/Pflegers, mit seinem Mündel in der Regel monatlich in seiner üblichen Umgebung persönlich Kontakt zu halten. Es wurde zum damaligen Zeitpunkt bereits darauf hingewiesen, dass sowohl einschlägige Fachliteratur als auch die Erfahrungen der Praxis festgestellt haben, dass der monatliche Kontakt bei einer Fallzahl von 50 pro Vollzeitkraft nicht mündeladäquat zu realisieren ist. In der Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses vom 18.02.2014 (FB 45/0354/WP16, Anlage 3) wurde weiterhin der Beschluss gefasst, die Erstattungen der freien Verbände für die Einrichtung von zwei halben Stellen zur Übernahme von Vormundschaften/Pflegschaften zu verwenden und zudem für die Werbung, Schulung und Begleitung von ehrenamtlichen Vormündern einzusetzen und hierfür eine Teilzeitstelle im Umfang von mindestens einer halben Stelle bei den freien Verbänden einzurichten. 2. Derzeitige Arbeitssituation 2.1 Personal Durch den stetigen Zustrom von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ab 2013 bis einschließlich 2016 mussten im Bereich Vormundschaften/Pflegschaften in der Stadt Aachen mehr Personalressourcen bereitgestellt werden. So wurden im FB 45 im Jahr 2015 Stellen im Umfang von 1 VZÄ und im Jahr 2016 im Umfang von insgesamt 0,97 VZÄ eingerichtet. Im Jahr 2017 wurde seitens der Fachverwaltung auf die rückläufigen Fallzahlen der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge bedingt durch das am 01.11.2015 in Kraft getretene „Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher“ in der Art reagiert, dass Stellen im Umfang von insgesamt 2,15 VZÄ ruhend gestellt (insgesamt 1 VZÄ bei den freien Verbände und 1,15 VZÄ im FB 45) wurden. Aktuell arbeiten im Bereich Vormundschaften/Pflegschaften Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einem Stellenumfang von insgesamt 10,76 VZÄ bei den freien Verbänden und im FB 45 der Stadt Aachen, weiterhin 17 ehrenamtliche Vormünder. Sie betreuen insgesamt 428 Minderjährige. Vorlage FB 45/0408/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 29.09.2017 Seite: 3/6 2.1 Fallzahlen Die Fallzahlentwicklung seit 2015 stellt sich wie folgt dar: Zeitpunkt SKM AWO SKF 2 VZÄ 1,5 VZÄ 1,62 VZÄ 5,82 VZÄ 31.01.2015 91 75 73 332 31.03.2015 88 75 73 2 349 Zeitpunkt SKM AWO SKF Ehrenamtler FB 45/302 2 VZÄ 1,5 VZÄ 1,62 VZÄ 30.06.2015 84 72 70 15 327 30.09.2015 92 69 73 18 346 31.12.2015 98 71 79 33 379 Zeitpunkt SKM AWO SKF Ehrenamtler FB 45/300.010 2 VZÄ 1,5 VZÄ 1,62 VZÄ 31.03.2016 87 75 78 30 358 30.06.2016 45 77 77 34 341 Zeitpunkt SKM AWO SKF Ehrenamtler FB 45/300.010 2 VZÄ 1,5 VZÄ 1,62 VZÄ 30.09.2016 67 75 72 36 340 31.12.2016 73 69 66 35 326 31.03.2017 60 52 55 17 273 30.06.2017 55 47 46 18 272 Zeitpunkt SKM AWO SKF Ehrenamtler FB 45/300.010 1,5 VZÄ 1,5 VZÄ 1,12 VZÄ 17 6,64 VZÄ 57 49 44 18 260 31.07.2017 Ehrenamtler FB 45/302 6,82 VZÄ 7,64 VZÄ 7,79 VZÄ Der Tabelle sind der fortgesetzte Anstieg und der seit Anfang 2016 fest zustellende Rückgang der Fallzahlen zu entnehmen. 31.01.2015: 571 Fälle, keine Minderjährigen mit ehrenamtlicher Vormundschaft im Projekt des SKF 31.12.2015: 627 Fälle, 33 Minderjährige mit ehrenamtlicher Vormundschaft im Projekt des SKF 31.07.2017: 410 Fälle, 18 Minderjährige mit ehrenamtlicher Vormundschaft im Projekt des SKF Weiterhin zeigen die Fallzahlen für den FB 45, dass dort die gesetzlich vorgeschriebene Höchstgrenze von 50 Fällen in der Vergangenheit wiederholt deutlich überschritten wurde, so dass ein Konzept zur Bewertung des fachlich bedingten Bedarfs der Mündel und zur Priorisierung der gesetzlich vorgegebenen Kontakte entwickelt und umgesetzt wurde. Dies entspricht allerdings nicht der gesetzlichen Forderung nach einem monatlichen Kontakt in der üblichen Umgebung des Mündels im Regelfall. 3. Stellungnahme Der von den freien Verbänden AWO,SKF und SKM vorgelegte Antrag zur Änderung der Leistungsvereinbarung Vormundschaften/Pflegschaften für Minderjährige und die Festlegung der Vorlage FB 45/0408/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 29.09.2017 Seite: 4/6 Fallzahlobergrenze auf maximal 40 Fällen wird seitens der Fachverwaltung inhaltlich vollumfänglich unterstützt. Der gesetzlichen Forderung nach einem monatlichen Kontakt im üblichen Umfeld des Mündels kann nur entsprochen werden, wenn die Fallzahlobergrenze auf eine deutlich niedrigere Zahl als 50 Fälle festgelegt wird. Frau Prof. Dr. Hildegund Sünderhauf, JAmt 2011, 293 ff, (Anlage 4) hierzu: „Bei 50 Fällen je Fachkraft wird der Besuch des Mündels zum Zweck des persönlichen Kontakts ca. 100 Std. (74 %) der Arbeitszeit in Anspruch nehmen, … Weiter sind ca. 13,5 Std. (10 %) der Arbeitszeit für nicht mündelbezogene, aber notwendige Tätigkeiten anzusetzen. Lediglich die dann noch verbleibenden Stunden kann der/die Amtsvormund/-vormundin für die „persönliche Förderung und Gewährleistung der Pflege und Erziehung“ aufwenden. … Nach Abzug aller übrigen notwendigen Tätigkeiten bleiben für die zweite zentrale Aufgabe der Förderung von Pflege und Erziehung des Mündels gerade einmal 18,5 Std., das entspricht einer halben Stunde je Kind im Monat. Eine halbe Stunde, um am Hilfeplanverfahren teilzunehmen, den Verlauf und die Wirksamkeit von Hilfen zu überwachen, die Umgangskontakte mit den leiblichen Eltern zu regeln, die finanziellen Angelegenheiten des Mündels zu klären (Unterhalt, Anträge nach dem OEG, Erbschaften etc.), die Berichte an das Familiengericht zu verfassen, Gerichtstermine vorzubereiten, ggfls. selbst Anträge zu stellen und am Verfahren teilzunehmen. Dass man dies alles in einer halben Stunde nicht machen kann, liegt auf der Hand. … Bei 40 Fällen würden die Besuchskontakte immer noch mehr als die Hälfte der Dienstzeiten in Anspruch nehmen (60 %). Durch die Verringerung der Fallzahl von 50 auf 40 steht jedoch für die Maßnahmen zur persönlichen Förderung und Gewährleistung von Pflege und Erziehung eines jeden Mündels fast doppelt so viel Zeit zur Verfügung, nämlich eine Stunde anstatt einer halben Stunde. … Wenn je Fachkraft nur 30 Fälle betreut würden, stünden für den Besuchskontakt jeweils zwei Stunden und für die persönliche Förderung und Gewährleistung von Pflege und Erziehung ebenfalls zwei Stunden je Kind im Monat zur Verfügung, insgesamt ca. vier Stunden, also rd ein halber Arbeitstag. … Bei Ausschöpfung der … Obergrenze von max. 50 Fällen wird das Ziel der Gesetzgebung, die persönlich geführte Vormundschaft, bei der/die Vormund/in regelmäßigen Kontakt mit dem Mündel hat und dessen Pflege und Erziehung fördert und gewährleistet, nicht erreicht werden können. Eine Belastungsobergrenze von max. 30 Fällen wäre daher adäquat gewesen.“ Vor diesem Hintergrund ist eine Reduzierung der Fallzahlobergrenze auf maximal 40 Fälle nicht nur fachlich/inhaltlich zur Qualitätssicherung sinnvoll, sondern auch gesetzlich notwendig. Daher empfiehlt die Fachverwaltung den Antrag der freien Verbände zur Änderung der Leistungsvereinbarung Vormundschaften/Pflegschaften für Minderjährige und schlägt dem Ausschuss vor, dem Antrag zu entsprechen und die Fallzahlobergrenze auf maximal 40 Fälle pro VZÄ festzulegen. Sollten in naher Zukunft die Fallzahlen, bedingt durch einen möglichen Anstieg der Flüchtlingszahlen von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UMA) wieder steigen, so müssten die aktuell ruhend gestellten Stellenanteile wieder aktiviert werden. Da jedoch der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule (Jugendamt) der Stadt Aachen nach der seit dem 01.11.2015 geltenden Gesetzgebung Vorlage FB 45/0408/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 29.09.2017 Seite: 5/6 weiterhin „abgebendes“ Jugendamt ist, ist von einem entscheidenden Anstieg der Pflegschaften/Vormundschaften in diesem Bereich nicht auszugehen. Aktuell wahrzunehmende leichte Steigerungen außerhalb der UMA werden durch „natürliche“ Abgänge in Verbindung mit Volljährigkeit von Mündeln und Aufhebung von bestehenden Pflegschaften/Vormundschaften durch anderweitige Übertragungen auf andere Personen aufgefangen. Anlage/n: Antrag der Freien Träger vom 10.05.2017 Vorlage zum Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 28.06.2011 Vorlage Vormundschaften/Pflegschaften vom 04.02.2014 Aufsatz von Frau Prof. Dr. Hildegund Sünderhauf Fallzahlenvergleich mehrerer Großstädte in der BRD von 2017 Die Stadt Aachen im Vergleich innerhalb der Städteregion Stadt Aachen Städteregion Alsdorf Eschweiler Herzogenrath Stolberg Würselen Fallzahlobergrenze 40 für UMF/UMA 45 für sonstige 50 50 45 Nicht anwesend 50 Vorlage FB 45/0408/WP17 der Stadt Aachen Politisch beschlossen Ja, Ende 2015 Ja, 2012 nein nein nein Keine Antwort auf Mailanfrage nein Ausdruck vom: 29.09.2017 Seite: 6/6 Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Jugend Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 51/0114/WP16 öffentlich 28.06.2011 FB 45/300 Frau Drews, Herr Hütten Gesetz zur Änderunug des Vormundschafts- und Betreuungsrechts (VormÄG) Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 19.07.2011 KJA Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Vorlage FB 51/0114/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.12.2012 Seite: 1/5 finanzielle Auswirkungen investive Ansatz fortgeschriebener Ansatz fortgeschriebener Gesamt- Gesamt- Auswirkungen 20xx Ansatz 20xx 20xx ff. Ansatz 20xx ff. bedarf (alt) bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben / keine Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden ausreichende Deckung vorhanden -Verschlechterung konsumtive Ansatz fortgeschriebener Ansatz fortgeschriebener Folgekosten Folgekosten Auswirkungen 2011 Ansatz 20xx 20xx ff. Ansatz 20xx ff. (alt) (neu) Ertrag 0 0 0 0 0 0 135.000 € 300.000€ 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal/Sachaufwand PSP 40603019044 Sachkonto 53180000 + Verbesserung / 0 0 keine ausreichende Deckung keine ausreichende Deckung vorhanden vorhanden -Verschlechterung Vorlage FB 51/0114/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.12.2012 Seite: 2/5 Erläuterungen: Der Bundestag hat am 14.04.2011 das Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts (VormÄG) verabschiedet. Am 27.05.2011 hat der Bundesrat der vom Bundestag beschlossenen Fassung zugestimmt. 1. Zentrale Änderungen: 1.1 Der Vormund hat die Pflege und Erziehung des Mündels persönlich zu fördern und zu gewährleisten (geänderter § 1800 BGB). 1.2 Vor der Übertragung der Aufgaben des Amtspflegers oder des Amtsvormunds soll das Jugendamt das Kind oder den Jugendlichen zur Auswahl des Beamten oder Angestellten mündlich anhören, soweit dies nach Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder Jugendlichen möglich ist (geänderter § 55 SGB VIII). 1.3 Ein vollzeitbeschäftigter Beamter oder Angestellter, der nur mit der Führung von Vormundschaften oder Pflegschaften betraut ist, soll höchstens 50 und bei gleichzeitiger Wahrnehmung anderer Aufgaben entsprechend weniger Vormundschaften oder Pflegschaften führen (ebenfalls geänderter § 55 SGB VIII). 1.4 Der Vormund hat mit dem Mündel persönlichen Kontakt zu halten. Er soll den Mündel in der Regel einmal im Monat in dessen üblicher Umgebung aufsuchen, es sei denn, im Einzelfall sind kürzere oder längere Besuchsabstände oder ein anderer Ort geboten (geänderter § 1793 Abs. 1 BGB, Einfügung eines Absatzes 1a). 2. Derzeitige Arbeitssituation: Sowohl die in der Stadt Aachen tätigen Freien Träger SKF, SKM und Arbeiterwohlfahrt, als auch die Abteilung Soziale Dienste und Jugendpflege des Fachbereiches Kinder, Jugend und Schule, werden als gesetzliche und bestellte Vormünder/Pfleger nach entsprechender Übertragung der Vormundschaften/Pflegschaften von Seiten des Familiengerichtes Aachen tätig. Das Familiengericht bestellt in besonderen Einzelfällen auch Einzelpersonen zum Vormund/Pfleger. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Verwandte, die bereit und in der Lage sind, eine Vormundschaft/Pflegschaft zu übernehmen. In besonderen Fällen, bei denen vertieftes Wissen, wie Asylrecht, Ausländerrecht, Erbrecht, internationales Erbrecht oder Vermögensverwaltung gefordert ist, werden Rechtsanwälte oder andere Professionen entsprechend bestellt. Vorlage FB 51/0114/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.12.2012 Seite: 3/5 Seit 2005 wurden mit den o. g. Freien Trägern auf der Grundlage der noch heute geltenden Leistungsbeschreibungen entsprechende Leistungsverträge geschlossen. Bereits zum damaligen Zeitpunkt wurde, ausgehend der vorhandenen Richtlinien und Empfehlungen der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe, eine Obergrenze von 50 Vormundschaften/Pflegschaften pro Vollzeitkraft gefolgt. Entsprechend der vorhandenen Planstellenkontingente der einzelnen Institutionen ergibt sich folgende Fallzahlenentwicklung: Zeitpunkt SKM AWO SKF FB 45/370 25 % einer 50 % einer 100 % einer 238 % einer Vollzeitstelle Vollzeitstelle Vollzeitstelle Vollzeitstelle 30.06.10 14 28 47 134 31.12.10 14 32 51 146 31.03.11 13 25 53 155 31.05.11 14 25 52 162 Aus der Tabelle ist zu ersehen, dass bei gleichbleibender Fallzahl der freien Verbände ein Anstieg der Fallzahlen bei den städtischen Mitarbeiterinnen zu verzeichnen ist. Ausgehend vom neuen gesetzlichen Anspruch - s. Punkt 1.3 - ist diese deutlich überschritten. Im Durchschnitt betreuen die beiden Vollzeitkräfte jeweils 68 bis 70 Vormundschaften/Pflegschaften. Ursachen hierfür sind: • Eine veränderte Entscheidungspraxis der Gerichte auf der Grundlage des im Jahr 2009 in Kraft getretenen Familienverfahrensgesetzes, FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit), Ergänzungspflegschaften im Erbrecht, Umgangsrecht, Namensänderungsrecht etc. einzurichten. • Steigende Fallzahlen im Bereich Kindeswohlgefährdung mit entsprechender Beschlussfassung der Gerichte mit Entzug oder Teilentzug der elterlichen Sorge. • Steigende Fallzahlen bei unbegleiteten, ausländischen Minderjährigen/jugendlichen Wanderer. • Eine in diesem Zusammenhang veränderte Entscheidungspraxis der Gerichte zur Dauer von Vormundschaften über das 18. Lebensjahr hinaus wegen anderer Volljährigkeitsgrenzen im Heimatland (§ 24 EGBGB, OLG München 2009). 3. Konsequenzen aus der neuen Gesetzgebung: 3.1 Bedingt durch o. g. Ausführungen ergibt sich ein aktueller Stundenmehrbedarf von ca. 32 Wochenarbeitsstunden plus X. Vorlage FB 51/0114/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.12.2012 Seite: 4/5 3.2 Wie unter 1.4 beschrieben, schreibt der Gesetzgeber vor, dass zukünftig der Vormund mit dem Mündel persönlichen Kontakt zu halten hat. Dies soll in der Regel einmal im Monat in dessen üblicher Umgebung erfolgen. Es sei denn, im Einzelfall sind kürzere oder längere Besuchsabstände oder ein anderer Ort geboten. Bei einem Fallaufkommen von durchschnittlich 50 Mündeln würde der Vormund alleine rd. 600 persönliche Kontakte zu seinem Mündel pflegen. Bei ca. 220 Arbeitstagen pro Jahr bedeutet dies rein rechnerisch drei Kontakte pro Tag. Unberücksichtigt hierbei bleiben die gesamten verwaltungstechnischen Aufgaben des Vormundes sowie seine Beteiligung an Hilfeplanverfahren, Gerichtsverfahren, den Kontakten mit den leiblichen Eltern und anderen beteiligten Institutionen. 4. Erste Handlungsschritte: 4.1 In Einvernehmen mit den o. g. Freien Trägern werden gemeinsam Kriterien entwickelt, die beschreiben, bei welchen Mündeln der Besuch zwingend einmal monatlich erfolgen soll bzw. welche Mündel seltener aufgesucht werden können. In einer der ersten Sitzungen nach der Sommerpause werden die Ergebnisse dem KJA vorgelegt. 4.2 Für das Haushaltsjahr 2012 wurde eine Erhöhung des Produktsachkontos "Zuschuss zur Führung von Vormundschaften" von derzeit 135.000 € auf insgesamt 300.000 € angemeldet. 4.3 Im Einvernehmen mit dem FB 45/300 hat der SKF seit dem 4. Quartal 2010 begonnen, nach jahrelanger Auseinandersetzung mit dem Amtsgericht Aachen Leistungen der bestellten Vormünder/Pfleger abzurechnen. Während das Vormundschaftsgericht die Rechnungen begleicht, zeigt sich, dass die Rechtspfleger der familiengerichtlichen Abteilungen unterschiedlich agieren. Ausgehend von der unterschiedlichen Verfahrensweise sind sowohl im 1. Quartal 2011 seitens des SKF weitere Abrechnungsanträge gestellt, wie auch von Seiten der Arbeiterwohlfahrt sowie vom SKM. Bei Finanzierung der Abrechnungen durch das Vormundschafts- und Familiengericht in allen durch die Freien Träger geführten Vormundschaften/Pflegschaften würde sich die städtische Finanzsumme in einer zum jetzigen Zeitpunkt nicht bezifferbaren Höhe minimieren. Vorlage FB 51/0114/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.12.2012 Seite: 5/5 Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Kinder, Jugend und Schule Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 45/0354/WP16 öffentlich 04.02.2014 45/300 Vormundschaften/Pflegschaften Situationsbericht Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 18.02.2014 KJA Entscheidung Beschlussvorschlag: 1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. 2. Er beschließt, dass die ab HJ 2014 von den freien Verbänden zu erwartenden Erstattungen a) für die Einrichtung von zwei halben Stellen zur Übernahme von Vormundschaften/ Pflegschaften zu verwenden sind, b) zudem für die Werbung, Schulung und Begleitung von ehrenamtlichen Vormündern einzusetzen sind und hierfür eine Teilzeitstelle im Umfang von mindestens einer halben Stelle bei den freien Verbänden einzurichten ist. 3. Die vorstehenden Regelungen sind auf den Zeitraum, für den sie kostenneutral für den städt. Haushalt gestaltet werden können, zu beschränken. 4. Die bestehenden Leistungsvereinbarungen sind entsprechend anzupassen. Vorlage FB 45/0354/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.08.2016 Seite: 1/5 finanzielle Auswirkungen Produktsachkonto 4-060301-904-4 Vormundschaften SK 53180000 Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterung konsumtive Ansatz Auswirkungen 2014 Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 2015 ff. 2014 2015 ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 304.500 € 304.500 € 927.000 € 927.000 € 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben Deckung ist gegeben Verschlechterung Es sind keine Auswirkungen für den städtischen Haushalt zu erwarten. Vorlage FB 45/0354/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.08.2016 Seite: 2/5 Erläuterungen: 1. Ausgangslage Dem Kinder- und Jugendausschuss sind in seiner Sitzung vom 19.07.2011 die Folgen des Gesetzes zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts (VormÄG) zur Kenntnis gegeben worden (FB 51/0114/WP16). Wesentliche Änderungen des VormÄG waren die Fallzahlbegrenzung auf maximal 50 für einen vollzeitbeschäftigten Beamten oder Angestellten sowie die gesetzliche Pflicht des Vormunds/Pflegers, mit seinem Mündel in der Regel monatlich in seiner üblichen Umgebung Kontakt zu halten. Sowohl einschlägige Fachliteratur als auch die Erfahrungen der Praxis haben festgestellt, dass der monatliche Kontakt bei einer Fallzahl von 50 pro Vollzeitkraft nicht zu realisieren ist. 2. Derzeitige Arbeitssituation Bzgl. der allgemeinen Arbeitsbedingungen wird auf die Vorlage zur Sitzung vom 19.07.2011 verwiesen. Die Fallzahlentwicklung stellt sich wie folgt dar: Zeitpunkt SKM AWO SKF FB 45/370 25 % einer 50 % einer 100 % einer 238 % einer Vollzeitstelle Vollzeitstelle Vollzeitstelle Vollzeitstelle 30.06.10 14 28 47 134 31.12.10 14 32 51 146 31.03.11 13 25 53 155 31.05.11 14 25 52 162 Zeitpunkt SKM AWO SKF FB 45/370 25 % einer 50 % einer 100 % einer 246 % einer Vollzeitstelle Vollzeitstelle Vollzeitstelle Vollzeitstelle 31.12.11 12 27 49 184 Zeitpunkt SKM AWO SKF FB 45/302 150 % einer 100 % einer 175 % einer 328 % einer Vollzeitstelle Vollzeitstelle Vollzeitstelle Vollzeitstelle seit 01.07.2012 seit 01.11.2012 seit 01.09.2012 seit 01.05.2012 (01.03.2012 => 346) 31.12.12 37 34 66 162 31.03.13 49 39 65 149 30.06.13 50 47 72 166 30.09.13 50 54 73 193 Vorlage FB 45/0354/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.08.2016 Seite: 3/5 Fallzahlen konnten in 2013 aufgrund von Schwangerschaft und Elternzeit einer Mitarbeiterin nicht angepasst werden. Zeitpunkt SKM AWO SKF FB 45/302 150 % einer 100 % einer 175 % einer 382 % einer Vollzeitstelle Vollzeitstelle Vollzeitstelle Vollzeitstelle seit 01.10.2013 31.12.13 63 51 75 Bei Gericht 6 0 6 vorgeschlagen Fallzahlen wurden aber noch nicht aufgrund der bestellt 218 bevorstehenden Reduzierung nicht angepasst Zeitpunkt SKM AWO SKF FB 45/302 150 % einer 100 % einer 162 % einer 382 % einer Vollzeitstelle Vollzeitstelle Vollzeitstelle Vollzeitstelle seit 01.01.2014 31.01.14 227 Der Fallzahlentwicklung ist zu entnehmen, dass trotz der Anpassung der Stellenanteile bei den freien Verbänden und beim Fachbereich Kinder, Jugend und Schule in den Jahren 2011, 2012 und 2013 speziell durch den fortgesetzten Zuzug unbegleiteter minderjähriger Flüchtling die zur Verfügung stehenden Personalkapazitäten bei den freien Verbänden und bei der Stadt Aachen nicht ausreichen, um den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden. Schon in der Vorlage zur Sitzung vom 19.07.2011 wurde seitens der Fachverwaltung darauf hingewiesen, dass die freien Verbände mit der Abrechnung der persönlich bestellten Vormundschaften/Pflegschaften beim Amtsgericht beginnen. Dieses Vorhaben wurde in den Jahren 2012 und 2013 fortgesetzt, so dass im Jahr 2014 mit einem Betrag von ca. 100.000 € an Erstattungen durch das Amtsgericht Aachen zu rechnen ist. Es kann aus Sicht der Verwaltung davon ausgegangen werden, dass diese Summe auch in den kommenden Jahren erreicht werden wird. 3. Ausblick Die folgenden Vorschläge wurden in einem letzten Gespräch am 20.01.2014 mit Vertretern / Geschäftsführungen der freien Verbände vereinbart. Den für 2014 zu erwartenden Betrag sollen die freien Verbände SKM und AWO zur Einrichtung je einer halben Stelle im Bereich Vormundschaften/Pflegschaften durch Aufstockung des vorhandenen Personals investieren. Vorlage FB 45/0354/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.08.2016 Seite: 4/5 Freie Verbände / SKM AWO SKF 46.000 32.000 21.000 Vormundschaftsvereine In 2014 erwarteter Betrag Die über die benötigten Beträge zur Einrichtung der halben Stelle hinaus gehenden Beträge werden die Verbände SKM und AWO für die gesetzlich verpflichtende Aufgabe der planmäßigen Gewinnung von Einzelvormündern und Einzelpflegern einsetzen (§ 54 Abs. 2 Ziffer 2 SGB VIII). Der SKF wird den gesamten zur Verfügung stehenden Betrag für die Gewinnung von Einzelvormündern und Einzelpflegern einsetzen. Zu den gesetzlich verpflichtenden Aufgaben gehören in diesem Zusammenhang, die Einzelvormünder und Einzelpfleger in ihre Aufgaben einzuführen, fortzubilden und zu beraten. Verstärkt hat der Landschaftsverband im Zuge der Qualitätsentwicklung im Bereich Vormundschaften/Pflegschaften im Jahr 2013 auf diese Aufgaben der Vormundschaftsvereine (freien Verbände) hingewiesen und zu einem Praxisforum „Ehrenamtliche Vormünder … eine ungenutzte Ressource“ eingeladen. An der Auftaktveranstaltung am 15.01.2014 nahmen Vertreter der Vormundschaftsvereine (freien Verbände) und des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule teil. Die Fachverwaltung will gemeinsam mit den Vormundschaftsvereinen in der Stadt Aachen sich dieser gesetzlichen Aufgabe widmen und an dem Praxisforum mit insgesamt 4 Projekttagen teilnehmen. Die aktuellen Planungen sehen konzeptionell vor, dass die Vormundschaftsvereine aufgrund ihres guten Zugangs zum Ehrenamt und aufgrund ihrer Erfahrungen in der Arbeit mit Ehrenamtlern die Aufgaben der Werbung/Akquise, Schulung/Fortbildung und Begleitung/Beratung übernehmen. Die Fachverwaltung wäre Ansprechpartner für das Amtsgericht und würde die Vermittlung übernehmen. Einvernehmlich ist beabsichtigt, bei einer Vollzeitstelle 70 ehrenamtliche Vormünder zu begleiten. Im Vergleich zu anderen Städten planen diese im Verhältnis 1 : 40. Für den Bereich der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge würde sich zudem die Möglichkeit ergeben, an einem weiteren Projekt namens „Do it! Transfer – Ehrenamtliche Vormundschaft für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“ teilzunehmen (siehe Anhang). Es ist davon auszugehen, dass mit der Teilnahme an diesem Projekt eine finanzielle Unterstützung aus dem Europäischen Flüchtlingsfonds über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erfolgen wird. Die Kooperation mit den Vormundschaftsvereinen und den potentiellen Projektpartnern wird fortgesetzt. Die Leistungsvereinbarungen werden dem o.a. Konzept angepasst. Dabei ist mit den Trägern zu vereinbaren, dass diese Regelungen nur so lange gelten können, wie die Erstattungen des Gerichtes in der angenommenen Weise auch erfolgen. Vorlage FB 45/0354/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.08.2016 Seite: 5/5