Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
271320.pdf
Größe
97 kB
Erstellt
26.09.17, 12:00
Aktualisiert
13.02.18, 18:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Finanzsteuerung
Gebäudemanagement
FB 45/0421/WP17
öffentlich
26.09.2017
FB 45/400
Offener Ganztag an der GGS Brander Feld - Verbesserung des
Raumangebots und Mensasituation – Prüfung des erweiterten
Ausbaus
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
17.10.2017
15.11.2017
Schulausschuss
Bezirksvertretung Aachen-Brand
Entscheidung
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
1. Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Die Verwaltung wird
beauftragt, das vorliegende Planungskonzept bis zur Planungstiefe nach HOAI 3 unter
Berücksichtigung der Möglichkeit der Aufstockbarkeit des Erweiterungsbaus für das Jugendund Begegnungszentrum bis zur Planungstiefe nach HOAI 3 weiterzuentwickeln.
2. Die Bezirksvertretung Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Vorlage FB 45/0421/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.12.2017
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Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
X
Planung
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2017
Bau
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2017 ff.
2017
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
2017 ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Zu Beauftragung der Planung mit der erforderlichen Planungstiefe stehen Planungsmittel in Höhe von
nunmehr 120.000 € (bisher 83.500 €) bei PSP-Element 5-030101-900-00100-990-7 „Bau OGSMaßnahmen“ in 2017 ff. zur Verfügung.
Vorlage FB 45/0421/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.12.2017
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Erläuterungen:
1. Ausgangslage
In seiner Sitzung am 13.07.2017 hat der Schulausschuss die Verwaltung beauftragt, das in der
Sitzung vorgestellte Planungskonzept – Errichtung einer multifunktionalen Mensa im Bestand und
Schaffung eines solitären Erweiterungsbau für das Jugend- und Begegnungszentrum bis zur
Planungstiefe nach HOAI 3 weiterzuentwickeln (Vorlage FB45/0354/WP17).
Ergänzend zu dieser Beschlussfassung wurde die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob neben der
beschlossenen Erweiterungsmaßnahme, die technischen Voraussetzungen für einen sich
möglicherweise im Bedarfsfall ergebenden dreizügigen Ausbau der Grundschule Brander Feld in die
Planungen einbezogen werden können.
2.
Vorgehen der Verwaltung
-
Baufachliche Planung
Die Prüfung der Machbarkeit eines Ausbaus der Grundschule im Bedarfsfall durch das städtische
Gebäudemanagement ergab, dass es bautechnisch grundsätzlich möglich ist, den vorgesehenen
Neubau um eine Etage (halber Zug) aufzustocken, so dass die Grundschule Brander Feld räumlich in
die Lage versetzt wird, die Zügigkeit um einen halben Zug zu erweitern.
-
Entwicklung der Schülerzahlen
Der Stadtteil Brand hebt sich nunmehr seit einigen Jahren durch einen stetigen Zuwachs der
Kinderzahlen sowohl im Elementar – aber auch im Primarbereich im gesamtstädtischen Vergleich ab.
Neben den steigenden Geburtenzahlen ist dies u.a. auch erkennbar an den hohen Übergangsquoten
innerhalb der Jahrgangsstufen (Zuzüge). Durch weitere in den nächsten 3-4 Jahren geplante ca. 700
Wohneinheiten ist zumindest keine Absenkung der Schülerzahlen zu erwarten. Durch die Möglichkeit
einer Aufstockung um einen halben Zug könnte bei weiter steigenden Schülerzahlen zeitnah
zusätzlicher Schulraum geschaffen werden.
3.
Kostenermittlung
Die Schaffung der bautechnischen Möglichkeit eines im Bedarfsfall notwendigen Ausbaus des
Erweiterungsbaus um eine weitere Etage zu einem späteren Zeitpunkt bedingt weitere
Planungskosten für vorbereitende statische Maßnahmen für den Erweiterungsbau von ca. 36.500
EUR.
4.
Empfehlung der Verwaltung
Die Verwaltung spricht sich für die Schaffung der bautechnischen Möglichkeit eines im Bedarfsfall
notwendigen Ausbaus des Erweiterungsbaus um eine weitere Etage aus. Hierdurch kann die
Voraussetzung für eine zukunftssichere Unterbringung der Grundschule und OGS mit eigener
Vorlage FB 45/0421/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.12.2017
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Verpflegungsküche und Speiseraum, als auch im Bedarfsfall der Ausbau der Grundschule um einen
halben Zug gewährleistet werden.
Insofern empfiehlt die Verwaltung nunmehr die erweiterte Konzeptplanung des städtischen
Gebäudemanagements bis zur Planungstiefe nach HOAI 3 weiterzuentwickeln. Die erforderlichen
Planungsmittel entsprechend der geänderten Planung in Höhe von nunmehr 120.000,00 EUR
(inklusive aktivierter Eigenleistungen) können bei den in 2017 ff. zur Verfügung stehenden
Haushaltsmitteln für „Bau OGS-Maßnahmen“ berücksichtigt werden.
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