Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
271221.pdf
Größe
1,8 MB
Erstellt
25.09.17, 12:00
Aktualisiert
02.10.17, 07:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Dezernat II
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Dez II/0013/WP17
öffentlich
25.09.2017
Hr. Kolobajew
Herstellung des Benehmens zur Festsetzung der allgemeinen
Regionsumlage für das Jahr 2018
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
10.10.2017
18.10.2017
Finanzausschuss
Rat der Stadt Aachen
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Vorlage Dez II/0013/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.09.2017
Seite: 1/7
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
Die Auswirkungen auf den Haushalt 2018 und Folgejahre werden in den nachstehenden
Erläuterungen dargestellt.
Vorlage Dez II/0013/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.09.2017
Seite: 2/7
Erläuterungen:
Veranlassung / Rechtslage
Mit dem vom Landtag des Landes NRW am 18.09.2012 verabschiedeten „Gesetz über die
Genehmigung der Kreisumlage und anderer Umlagen“ (Umlagegenehmigungsgesetz – UmlGenehmG
NRW) wurden die Beteiligungsrechte der kreisangehörigen Gemeinden in § 55 der KrO NRW neu
geregelt. Nach der Neufassung lautet diese Bestimmung nunmehr wie folgt:
(1) Die Festsetzung der Kreisumlage erfolgt im Benehmen mit den kreisangehörigen Gemeinden.
Das Benehmen ist 6 Wochen vor Aufstellung des Entwurfes der Haushaltssatzung einzuleiten.
(2) Stellungnahmen der kreisangehörigen Gemeinden im Rahmen der Benehmensherstellung
werden dem Kreistag mit der Zuleitung des Entwurfes der Haushaltssatzung mit ihren
Anlagen zur Kenntnis gegeben. Den Gemeinden ist auf Wunsch Gelegenheit zur Anhörung zu
geben. Über Einwendungen der Gemeinden beschließt der Kreistag in öffentlicher Sitzung.
Der Kreis teilt ihnen das Beratungsergebnis und dessen Begründung mit.
Dies gilt analog für die Städteregion im Rahmen der Festsetzung der Städteregionsumlage im
Städteregionshaushalt.
Gegenstand der Benehmensherstellung ist hierbei nicht die Festsetzung der Kreisumlage durch
Bescheid im Einzelfall, sondern die Bestimmung des Umlagesatzes für die Kreis- bzw.
Regionsumlage.
Die Frage, ob die Stellungnahme der Stadt im Benehmensverfahren in die Zuständigkeit des
Oberbürgermeisters oder in die des Rates bzw. Finanzausschusses fällt, ist gesetzlich nicht geregelt.
In Übereinstimmung mit hierzu bisher vorliegenden Stellungnahmen geht die Verwaltung davon aus,
dass es sich um ein einfaches Geschäft der laufenden Verwaltung handelt, da der Gesetzgeber
nur das Beteiligungsverfahren des § 55 KrO NRW zwischen Kreis und kreisangehörigen Gemeinden
verdichten wollte. Ein Eingriff in die Zuständigkeitsordnung innerhalb der Gemeinden war nicht
gewollt.
Wegen der erheblichen Bedeutung der Regionsumlage für den städtischen Haushalt ist die
Verwaltung gleichwohl der Auffassung, dass auch eine Unterrichtung der politischen Gremien, d.h.
Finanzausschuss und Rat der Stadt, erfolgen sollte.
Einleitung des Verfahrens / Eckpunkte zum städteregionalen Haushalt
Im Rahmen einer Präsentation am 12.09.2017 teilte die Städteregion mit, dass die Feststellung des
Haushaltsentwurfs 2018 dort am 27.10.2017 vorgesehen ist.
Mit ergänzenden Erläuterungen sowie einem ausgereichten Eckdatenpapier zum Haushaltsentwurf
2018 (siehe Anlage) leitet die Städteregion das Verfahren der Benehmensherstellung nach § 55 KrO
ein. Danach haben die Stadt Aachen und die übrigen regionsangehörigen Gemeinden bis zum
20.10.2017 Gelegenheit zur Stellungnahme.
Aus den Eckdaten plant die Städteregion auf Basis der dargestellten Planungsgrundlagen und den
entsprechenden Veränderungen in den Budgets folgenden Umlagesatz und Zahlbetrag für die
allgemeine Regionsumlage:
Vorlage Dez II/0013/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.09.2017
Seite: 3/7
1. Städteregion insgesamt
Umlagegrundlagen für 2018
Umlagesatz
Zahlbetrag Regionsumlage
903.633.596 €
43,6179%
394.146.305 €
Zum Vergleich die endgültigen Daten für 2017
834.850.146 €
45,4706%
379.611.370 €
Unterschied 2018 zum Vorjahr 2017
+ 67.783.450 €
- 1,8527%
+ 14.534.935 €
+ rd. 3,83 %
2. Auswirkungen anteilig für Stadt Aachen
Umlagegrundlagen für 2018
Umlagesatz
Zahlbetrag Regionsumlage
446.416.130 €
43,6179%
194.717.493 €
Zum Vergleich die endgültigen Daten für 2017
410.738.365 €
45,4706%
186.765.199 €
Unterschied 2018 zum Vorjahr 2017
+ 35.677.765 €
- 1,8527%
+ 7.952.294 €
+ rd. 4,26 %
Es wird deutlich, dass der - nach aktueller Planung gegenüber dem Vorjahr 2017 – um 1,8527 Punkte
reduzierte Umlagesatz trotzdem zu einer signifikanten Steigerung der Zahllast für die allgemeine
Regionsumlage führt. Grund hierfür sind erkennbar die gegenüber dem Vorjahr gestiegenen
Umlagegrundlagen – wobei dieser Anstieg sowohl die städteregionalen Steuerkraftmesszahlen als
auch das Gesamtaufkommen der kommunalen Schlüsselzuweisungen betrifft. Die Städteregion führt
zudem aus, dass die zusätzlichen Finanzmittel zur Deckung des Haushaltes 2018 erforderlich sind.
Den finanziellen Mehrbedarf erklärt die Städteregion mit folgenden wesentlichen Positionen:
Landschaftsumlage führt aufgrund der verbesserten Umlagegrundlagen der Städteregion
(s.o.) zu einer erhöhten Zahllast gegenüber dem Vorjahr 2017 in Höhe von rd. 12.2 Mio. €
Einheitslastenabrechnung führt gegenüber 2017 zu einer Verschlechterung in Höhe von rd.
300 T€
Personalaufwendungen (ohne Job-Center und Kindertageseinrichtungen) werden 2018 um
rd. 1,35 Mio.€ (+ 1,99 %) höher eingeplant gegenüber dem Ansatz 2017 (Ansatz 2017 incl.
Mehrbedarfe für 2017/2018)
Ausgleichszahlung an die Stadt Aachen (= für die Wahrnehmung der übertragenen
Aufgaben überzahlte Regionsumlage der Stadt) werden für das Jahr 2018 in Höhe von rd.
24,9 Mio. € erwartet (für das Vorjahr 2017: 23 Mio. €)
Den erwarteten Mehrbelastungen stehen nennenswerte finanzielle Entlastungen im Bereich der
Sozialleistungen gegenüber, die aus zusätzlichen Kostenbeteiligungen des Bundes resultieren.
Insgesamt machen diese Effekte aus Sicht der Städteregion den zuvor beschriebenen, erhöhten
Bedarf aus der allgemeinen Regionsumlage aber nicht entbehrlich.
Für die Folgejahre ab 2019 sieht die Finanzplanung der Städteregion derzeit eine weitere Anhebung
der allgemeinen Regionsumlage in folgenden Stufen vor:
Jahr
2018
2019
2020
2021
Zahlbetrag Umlage
394.146.305 €
400.602.899 €
417.050.130 €
426.523.712 €
Vorlage Dez II/0013/WP17 der Stadt Aachen
Anstieg (Betrag)
s.o.
6.456.594 €
16.447.231 €
9.473.582 €
Ausdruck vom: 27.09.2017
Anstieg (%)
s.o.
rd. 1,64 %
rd. 4,11 %
rd. 2,27 %
Seite: 4/7
Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Aachen
Auch im Jahr 2018 ist der städtische Haushalt (zunächst) uneingeschränkt von der Festsetzung der
allgemeinen Regionsumlage betroffen. Entsprechend ihrer gesetzlichen Umlagegrundlagen hat die
Stadt Aachen die Regionsumlage anteilig zu zahlen.
Allerdings fordert der Sonderstatus der Stadt Aachen nach den Regelungen des Aachen-Gesetzes,
dem hierin verankerten Grundsatz der Belastungsneutralität sowie den ergänzend vereinbarten
Finanzregelungen eine gesonderte Prüfung, inwieweit die Stadt Aachen mit ihrer anteiligen
Regionsumlage die von ihr tatsächlich verursachten Netto-Aufwendungen der Städteregion unteroder überfinanziert. In Höhe der nachgewiesenen Differenz erfolgt eine Ausgleichszahlung zwischen
der Stadt Aachen und der Städteregion (entweder Nachzahlung der Stadt oder Erstattung an die
Stadt). Einen Ansatz für diese Ausgleichszahlung hat die Städteregion im Rahmen ihrer
Haushaltsplanung für das Jahr 2018 (in Höhe von 24,895 Mio. €) sowie für die Folgejahre ermittelt.
Für den Haushalt der Stadt Aachen ergeben sich nach den aktuellen Plangrößen der Städteregion
folgende Auswirkungen:
Jahr
2018
Regionsumlage
Ausgleichszahlung
Verbleibende Nettobelastung
194.717.500 €
- 24.895.000 €
169.822.500 €
Fortentwicklung, errechnet nach gleichbleibender Relation der städtischen
Umlagegrundlagen sowie von der Städteregion geplante Ausgleichszahlungen
2019
197.907.100 €
- 25.853.458 €
172.053.700 €
2020
206.032.700 €
- 26.887.596 €
179.145.200 €
2021
210.712.600 €
- 28.113.670 €
182.599.000 €
Für die Stadt Aachen besteht hinsichtlich der im städtischen Haushalt verbleibenden Nettobelastung
p.a. ein eigener Beurteilungsspielraum. Da die von der Städteregion festgesetzte allgemeine
Regionsumlage auch für die Stadt Aachen eine zunächst unabweisbare Haushaltsgröße darstellt,
richtet sich die eigene Bewertung insoweit auf die Höhe der jeweiligen Ausgleichszahlung.
Die Verwaltung teilt insoweit nicht uneingeschränkt die vorgestellten Prognosedaten der Städteregion
und kommt für den städtischen Haushalt ab dem Jahr 2018 derzeit zu folgenden (abweichenden)
Einplanungen:
Jahr
2018
Regionsumlage
Ausgleichszahlung
Verbleibende Nettobelastung
194.717.500 €
- 24.400.000 €
170.317.500 €
Fortentwicklung, errechnet nach gleichbleibender Relation der städtischen
Umlagegrundlagen sowie von der Städteregion geplante Ausgleichszahlungen
2019
197.907.100 €
- 24.523.800 €
173.383.300 €
2020
206.032.700 €
- 29.528.500 €
176.504.200 €
2021
210.712.600 €
- 31.031.300 €
179.681.300 €
Mit diesen Ansätzen verbindet die Verwaltung – mangels belastbarer Prognosedaten – eine
defensive (vorsichtige) Haushaltsplanung für die Jahre 2018 und 2019 mit einem linearen
Anstieg der verbleibenden Nettobelastung in Höhe von 1,80 % p.a. ab dem Jahr 2019.
Vorlage Dez II/0013/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.09.2017
Seite: 5/7
Den Einschätzungen der Verwaltung liegen insbesondere folgende Erwägungen zugrunde:
Für die Ansätze der Allgemeinen Deckungsmittel der Städteregion nach dem
Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) liegt für das Jahr 2018 bisher nur eine
Simulationsrechnung vom 24.07.2017 vor. Hier können sich noch deutliche Änderungen
ergeben.
Die Ausgleichszahlungen an die Stadt Aachen für die Jahre ab 2019 ff. wurden auch von der
Städteregion erkennbar nach den Steigerungssätzen der Umlagegrundlagen für die
allgemeine Regionsumlage fortgeschrieben.
Die Städteregion selber sieht in ihrem Eckdatenpapier im Bereich der Sozialleistungen „ein
gewisses Risiko in der Haushaltsplanung für 2018, da nur schwer einzuschätzen ist,
inwiefern sich bestimmte Parameter anders entwickeln, als das derzeit vorhergesehen
werden kann (z.B. Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften vor dem Hintergrund der
Flüchtlingssituation).“
Weiterhin offene Abrechnungspositionen, wie die Beteiligung der Stadt Aachen an den Kosten
der gemeinsamen Leitstelle, beinhalten zusätzliche Risiken für den städtischen Haushalt.
Bei der vorgenannten Steigerungsrate von 1,80 % p.a. handelt es sich um eine vorsichtige
Dynamisierung aus den relevanten Orientierungsdaten des Jahres 2017.
Stellungnahme der Verwaltung zur Benehmensherstellung / zum Eckdatenpapier
1.
Die Benehmensherstellung stellt für das Jahr 2018 auf einen Umlagesatz von 43,6179% – d.h. eine
Reduzierung um 1,8527 %-Punkte gegenüber dem Vorjahr – ab. Diese Darstellung darf nicht darüber
hinwegtäuschen, dass der verbundene Zahlbetrag für die allgemeine Regionsumlage erheblich, d.h.
um rd. 14,5 Mio. € gegenüber dem Vorjahr ansteigt.
Auch wenn für die Stadt Aachen weiterhin Besonderheiten bei der endgültigen Festlegung ihres
Zahlungsanteiles an den haushalterischen Lasten der Städteregion gelten, wird hier erwartet, dass
sich die Städteregion im Fortgang ihrer Haushaltsplanung an der jetzt vorgestellten Deckungslücke als
Obergrenze für die Regionsumlage 2018 festhalten lässt. Ein beispielsweise neuerlicher Anstieg der
Umlagegrundlagen dürfte folglich nicht zu einem weiter erhöhten Zahlbetrag, sondern zu einem
entsprechend angepassten Umlagesatz führen.
2.
Die Städteregion begründet die effektive Erhöhung ihrer allgemeinen Regionsumlage insbesondere
auch mit dem Ausgleichsbetrag an die Stadt Aachen.
Die Verwaltung möchte hierzu erneut klarstellend festhalten:
Gerade die Verknüpfung zwischen Umlage und Ausgleichsbetrag stellt sicher, dass in jedem Fall die
durch die Stadt Aachen bzw. die von ihr auf die Städteregion übertragenen Aufgabenkreis
begründeten Finanzlasten vollumfänglich von der Stadt Aachen getragen werden.
Die in der Umlagesystematik begründete, danach anteilig ermittelte Regionsumlage sowie der
verbundene Ausgleichsbetrag an die Stadt Aachen haben auch bereits im Vorjahr zu Unverständnis
und Irritationen bei den regionsangehörigen Kommunen geführt.
Die Stadt Aachen begrüßt und unterstützt daher die aktuellen Bemühungen um eine künftige
Fortentwicklung der Finanzierungsregelung im Aachen-Gesetz. In den diesbezüglichen Gesprächen
mit der Landesregierung wird allerdings darauf zu achten sein, dass eine in Zukunft angestrebte
eigene Umlage für die Stadt Aachen auch weiterhin eine Abrechnungssystematik zur Sicherstellung
der haushalterischen Belastungsneutralität beinhaltet.
Vorlage Dez II/0013/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.09.2017
Seite: 6/7
3.
Wie bereits ausgeführt, gelten für die Stadt Aachen weiterhin Besonderheiten bei der endgültigen
Festlegung ihres Zahlungsanteiles an den haushalterischen Lasten der Städteregion. Maßgebend
sind insoweit die Regelungen der zwischen den Beteiligten entwickelten Vereinbarung zur
nachhaltigen Sicherstellung einer belastungsneutralen Finanzierungssystematik.
Hiernach werden sämtliche städtische Zahlungen an die Städteregion, also auch eventuelle
Sonderumlagen nach der Kreisordnung, im Rahmen der jährlichen Abrechnung zur Ermittlung der
„Ausgleichszahlung“ als der Stadt Aachen zuzurechnende Erträge berücksichtigt.
Vor diesem Hintergrund stellt die Stadt Aachen das Benehmen zur Höhe der Regionsumlage
bzw. des Umlagesatzes in Höhe von 43,6179 % für das Jahr 2018 her.
Anlage/n:
Eckdatenpapier zum Haushaltsentwurf 2018 der Städteregion Aachen
Vorlage Dez II/0013/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.09.2017
Seite: 7/7
Aachen im September 2017
StädteRegion Aachen
Eckdatenpapier zum Haushaltsentwurf
2018
Einleitung des Benehmens mit den regionsangehörigen Städten und
Gemeinden gemäß § 55 Kreisordnung NRW zur Festsetzung
-
der allgemeinen Regionsumlage,
-
der Regionsumlage Mehrbelastung Jugendhilfe,
-
der Regionsumlage Mehrbelastung ÖPNV.
Inhaltsverzeichnis:
1. Ausgangslage
1.1. Finanzsituation der StädteRegion Aachen
1.2. Jahresabschluss 2016
1.3. Haushaltsbewirtschaftung 2017
2. Der Ergebnisplan 2018
2.1. Planungsgrundlagen
2.1.1. Steuerkraftmesszahlen
2.1.2. Umlagegrundlagen
2.1.3. Schlüsselzuweisungen
2.1.4. Orientierungsdaten
2.1.5. Landschaftsumlage
2.1.6. Einheitslastenabrechnungsgesetz
2.1.7. Finanzierungsregelung Stadt Aachen
2.1.8. Entwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen
2.1.9. Zuschussbedarf im Bereich der Sozialleistungen
2.2. Festsetzung der allgemeinen Regionsumlage
2.3. Festsetzung der Regionsumlage Mehrbelastung Jugendhilfe
2.4. Festsetzung der Regionsumlage Mehrbelastung ÖPNV
3. Ausblick auf die Folgejahre (mittelfristige Planung 2019 bis 2021)
4. Weitere Zeitplanung
5. Schlussbemerkung
2
1. Ausgangslage
1.1 Finanzsituation der StädteRegion Aachen
Trotz
Strukturkonzept
und
bereits
vieler
Jahre
Haushaltskonsolidierung
(z.B.
Ökonomieprogramm, Personalbewirtschaftungskonzept) ist der Regionshaushalt insgesamt
durch eine stete Aufwandssteigerung gekennzeichnet. Dies vor allen Dingen durch die
erheblichen Steigerungen im Bereich der Sozialleistungen – denen allerdings inzwischen
auch deutliche Erstattungsleistungen des Bundes gegenüberstehen - und den Zuwachs an
neuen Aufgaben. Die direkte Abhängigkeit dieser Bereiche von externen Entscheidungen
macht eine selbstbestimmte Steuerung gänzlich unmöglich.
Die
jährlich
in
Millionenhöhe
steigenden
Umlageverpflichtungen
gegenüber
dem
Landschaftsverband Rheinland zur Erfüllung seiner Aufgaben belasten die StädteRegion
Aachen zusätzlich stark.
1.2 Jahresabschluss 2016
Das Haushaltsjahr 2016 schließt mit einem negativen Jahresergebnis von – 3.375.811,05 €
ab. Auf die nachfolgende Tabelle wird verwiesen:
Jahresabsc hlus sergebnis 2016 - Entwurf lt . H aushaltsplan
2016
Ges amtergebnisrechnung
01
02
Steuern u. ähnlic he Abgaben
+ Zuwendungen u. allgemeine Umlagen
lt. Jahres abs chluss
2016
V erbess erung/V er
s chlechterung
9.500.000,00
10.413.130,45
913.130,45
435.148.734,00
458.032.652,64
22.883.918,64
03
+ Sonstige Transfererträge
04
+ Öffentlic h-rec htliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtlic he Leistungsentgelte
2.182.826,00
2.076.136,83
-
106.689,17
06
+ Kostenerstattung, Kostenumlagen
129.722.359,00
125.684.041,27
-
4.038.317,73
12.611.509,00
10.320.173,65
-
2.291.335,35
100.000,00
36.187,14
-
63.812,86
07
+ Sonstige ordentlic he Erträge
08
+ Aktivierte Eigenleistung
09
+/-Bestandsveränderungen
10
= Ordentliche Erträge
7.134.900,00
10.291.278,49
3.156.378,49
21.986.410,00
23.623.594,81
1.637.184,81
-
-
618.386.738,00
640.477.195,28
11
- Personalaufwendungen
-
84.378.372,00
-
92.055.934,54
12
- Versorgungsaufwendungen
-
10.255.372,00
-
5.656.481,54
22.090.457,28
-
7.677.562,54
4.598.890,46
13
- Aufwendungen f. Sac h-/Dienstleistungen
-
34.461.279,00
-
73.180.622,97
-
38.719.343,97
14
- Bilanzielle Absc hreibung
-
10.155.907,00
-
11.535.990,31
-
1.380.083,31
15
- Transferaufwendungen
-
463.189.575,00
-
459.799.632,43
3.389.942,57
16
- Sonstige ordentlic he Aufwendungen
-
35.737.448,00
-
21.465.809,92
14.271.638,08
17
= Ordentliche Aufwendungen
-
638.177.953,00
-
663.694.471,71
-
25.516.518,71
18
= Ordentliches Ergebnis
-
19.791.215,00
-
23.217.276,43
-
3.426.061,43
19
+ Finanzerträge
21.369.572,89
-
20
- Zinsen und ähnlic he Aufwendungen
21
= Finanzergebnis (=Zeilen 19 und 20)
22
= Ergebnis der laufenden Verw (=Zeilen 18 und 21)
23
+ außerordentliche Erträge
24
- außerordentlic he Aufwendungen
21.608.765,00
-
1.817.550,00
-
19.791.215,00
-
1.528.107,51
19.841.465,38
-
3.375.811,05
239.192,11
289.442,49
50.250,38
-
3.375.811,05
-
-
-
-
-
-
25
= außerordentliches Ergebnis (=Zeilen 23 und 24)
-
26
Jahresergebnis vor interner Leistungsverrec hnung
-
-
3.375.811,05
-
3.375.811,05
Es ist deutlich zu erkennen, dass im Verhältnis zur Planung zwar eine Verbesserung der
Erträge um rund 22,1 Mio. €, dagegen aber eine Verschlechterung der Aufwendungen um
rund 25,5 Mio. € sowie im Finanzergebnis eine leichte Verbesserung von rund 50.000 € das
3
negative Jahresergebnis darstellen. Im Bereich der Erträge ergaben sich Verbesserungen
insbesondere bei den Allgemeinen Umlagen (hier insbesondere aufgrund gegenüber der
Planung im Doppelhaushalt 2015/2016 gestiegener Umlagegrundlagen) und bei den
Zuweisungen und Zuschüssen aufgrund der nicht planbaren Erstattungen im Zuge der
Flüchtlingssituation. Bei den Aufwendungen sind die größten Abweichungen bei den
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (-38,7 Mio. €) und bei den Sonstigen
ordentlichen Aufwendungen (+ 14,7 Mio. €) zu verzeichnen. Dies resultiert einerseits aus
einer buchungstechnischen Verschiebung von Aufwendungen zwischen diesen beiden
Positionen und andererseits aus nicht oder nicht in dieser Höhe planbaren Aufwendungen
aus der Ausgleichsleistung an die Stadt Aachen und aus der Flüchtlingssituation.
Die Ausgleichsrücklage, die als Pufferfunktion für negative Jahresergebnisse dient, war
bereits im Jahre 2014 vollständig aufgebraucht. Dies hat zur Folge, dass das negative
Jahresergebnis durch andere Maßnahmen kompensiert werden muss.
Zu den weiteren Erläuterungen zum Jahresabschluss 2016 wird auf die Vorlage des
zwischenzeitlich durch die Prüfung bestätigten Entwurfs im Städteregionstag am 06.07.2017
verwiesen (SV-Nr. 2017/0231).
1.3 Haushaltsbewirtschaftung 2017
Bei der Bewirtschaftung des Haushaltes 2017 zeichnet sich nach dem Stand des
Budgetberichtes zum 30.04.2017 im Saldo ein positives Ergebnis von rund 3,9 Mio. € ab
(SV-Nr. 2017/0287), das sich aber durchaus auch noch verändern könnte und daher eher als
eine Prognose angesehen werden muss. Die nachstehende Tabelle stellt die in dieser
Prognose berücksichtigten wesentlichen (>500.000 €) Veränderungen zum Haushaltsansatz
dar:
Verbesserung
Sachverhalt
Verschlechterung
Mio. €
Sozialleistungen
Sachverhalt
Mio. €
6,7 Ausgleich Stadt Aachen
Erstattungen im Produkt
3,9
Personalaufwendungen (inkl.
1,9 KiTa/JC)
Jobcenter
1,4
Saldo aus diversen „kleineren“
0,6
Verb./Verschl.
Summe
Saldo
9,2
Summe
5,3
+3,9
Die prognostizierte Verbesserung bei den Sozialleistungen von im Saldo rd. 6,7 Mio. € führt
im Gegenzug zusammen mit den anderen kleineren Veränderungen zu einer höheren
Ausgleichsleistung an die Stadt Aachen von rd. 3,9 Mio. €. Die Personalaufwendungen
entwickeln sich insgesamt positiv, allerdings mit der Ausnahme, dass im Jobcenter der
insbesondere aufgrund der Flüchtlingssituation deutlich angestiegene Aufgabenbestand und
damit der erhöhte Personalbedarf (rd. + 1,7 Mio. €) so im Haushalt 2017 nicht veranschlagt
4
ist. Da es aber gleichzeitig zu einer höheren Erstattung der Personalaufwendungen kommt,
wird das Ergebnis dadurch unter dem Strich nicht zusätzlich belastet.
Noch nicht berücksichtigt ist in den vorstehenden Zahlen die zwischenzeitlich durch den
Landschaftsverband erfolgte Sonderauskehrung aus der dort aufgelösten Rückstellung für
die Inklusionshilfen. Für die Städteregion macht das rd. 14,9 Mio. € aus, abzüglich des auf
die Stadt Aachen entfallenden Anteils von rd. 7,2 Mio. € verbleibt als zusätzliche
Verbesserung im Haushalt der StädteRegion ein Betrag von rd. 7,7 Mio. €.
Ebenfalls noch nicht berücksichtigt ist die mit Schreiben des LVR vom 01.09.2017
angekündigte Aufstellung eines Nachtragshaushalts für das Jahr 2017 mit einer geplanten
nachträglichen Senkung des Umlagesatzes 2017 um 0,5%, was gut 4 Mio. € ausmachen
würde, davon rd. 2 Mio. € zugunsten der Stadt Aachen, so dass sich das Ergebnis im
Städteregionshaushalt 2017 um weitere rd. 2 Mio. € verbessern würde.
Das durch diese Zusatzeffekte prognostizierbare positive Jahresergebnis 2017 wird nach
Auffassung der Verwaltung zunächst der Ausgleichsrücklage zugeführt, um zum gegebenen
Zeitpunkt diese Finanzmittel zur Minderung der Regionsumlage ganz oder teilweise
zugunsten der regionsangehörigen Kommunen einzusetzen; ggfs. wird auch ein Teil zur
Stärkung des Eigenkapitals verwendet werden.
Hierüber ist im Zusammenhang mit der Beratung / Entscheidung des HH 2018 vom
Städteregionstag eine Entscheidung zu treffen.
2. Der Ergebnisplan 2018
2.1 Planungsgrundlagen
Für den Entwurf des Ergebnisplans 2018 werden nachstehend die wichtigsten Grundlagen
aus dem
Gemeindefinanzierungsgesetz
(GFG)
für
die Berechnung
der
Allgemeinen
Deckungsmittel dargestellt. Bezug wird auf die Simulationsrechnung vom 24.07.2017
genommen.
Neben den Grundlagen des GFG wird zur Erläuterung des Ergebnisplans auch näher auf die
Schwerpunkte der Sozialleistungen sowie der Personal- und Versorgungsaufwendungen
eingegangen.
Schließlich
werden
die
Daten
für
die
Berechnung
der
allgemeinen
Regionsumlage, der differenzierten Regionsumlage für die Aufgaben der Jugendhilfe sowie
die ÖPNV-Umlage dargestellt.
2.1.1 Steuerkraftmesszahlen
Die Steuerkraft in der StädteRegion Aachen ist entsprechend der Berechnungen von 2017 auf
2018 um rund 8,3 Prozent gestiegen. Die nachstehende Grafik stellt die finanziellen
Steigerungen für die StädteRegion Aachen dar:
5
Steuerkraftmesszahlen 2018
Steigerung in €
52.704.106
33.787.797
18.916.309
StädteRegion Aachen
davon Stadt Aachen
ehem. Kreis Aachen
Tabellarisch stellen sich die Steuerkraftmesszahlen wie folgt dar:
Steuerk raftmesszahlen (Simulationsrechnung 2018)
FA 2018 in €
20.619.026.020
22.571.676.412
1.952.650.392
8,65
5.309.767.979
5.804.178.089
494.410.110
8,52
StädteRegion Aachen
582.592.147
635.296.253
52.704.106
8,30
davon Stadt Aachen
293.436.895
327.224.692
33.787.797
10,33
ehem. Kreis Aachen
289.155.252
308.071.561
18.916.309
6,14
Land NRW
Reg.Bez. Köln
Steigerung in €
Steigerung
in %
FA 2017 in €
Ein Vergleich der Entwicklung bezogen auf die einzelnen Kommunen in der StädteRegion
Aachen stellt dar, dass in neun Kommunen eine positive und in einer Kommune eine
negative Entwicklung der Steuerkraft festzustellen ist; die nachstehende Grafik macht dies
deutlich:
Steuerkraftmesszahlen 2017/2018 ra.
Kommunen
Aachen; 10,33
Würselen; 2,49
Stolberg; 6,81
Simmerath; 4,09
Roetgen; 5,64
Monschau; -0,69
Herzogenrath; 12,85
Eschweiler; 5,17
Baesweiler; 4,77
Alsdorf; 6,55
-2,00
0,00
2,00
4,00
6,00
8,00
10,00
12,00
14,00
prozentuale Veränderung
6
2.1.2 Schlüsselzuweisungen
Die Schlüsselzuweisungen des Landes NRW an die regionsangehörigen Kommunen in der
StädteRegion Aachen steigen im Vergleich zum Vorjahr um rund 16 Mio. € und umfassen ein
Volumen von rund 268,3 Mio. €. Damit liegen sie knapp 6 % über dem Niveau des Vorjahres.
Schlüsselzuweisungen ra. Kommunen
(Simulationsrechnung 2018)
FA 2017 in €
252.300.565,00
FA 2018 in €
Steigerung in €
268.337.343,00
16.036.778,00
ra. Kommunen der StädteRegion Aachen
Die Schlüsselzuweisungen an die StädteRegion steigen von rd. 33,08 Mio. € in 2017 um rd.
4,27 Mio. € oder um rd. 12,9 % auf rd. 37,35 Mio. € in 2018.
2.1.3 Umlagegrundlagen
Aufgrund der gestiegenen Steuerkraft und der gestiegenen Schlüsselzuweisungen der ra.
Kommunen steigen nach dem System des GFG auch die Umlagegrundlagen für die
StädteRegion Aachen um rund 68,7 Mio. € auf rund 903,6 Mio. € (+ 7,61 %) an.
Umlagegrundlagen (Simulationsrechnung 2018)
prozentuale Steigerung 2017/2018
Land NRW
Reg.Bez. Köln
StädteRegion Aachen
8,23
7,59
7,61
davon Stadt Aachen
ehem. Kreis Aachen
7,99
7,24
7
2.1.4 Orientierungsdaten bzw. Planungsrichtwerte
Mit Rundschreiben Nr. 454 vom 12.07.2017 hat der Landkreistag mitgeteilt, dass dem
zuständigen Landesministerium (MHKBG) zurzeit die Herausgabe eines Runderlasses mit den
Orientierungsdaten 2018 – 2021 für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung der
Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes NRW nicht möglich ist.
Um dennoch Planungsgrundlagen zu schaffen, haben die kommunalen Spitzenverbände ein
Zahlentableau entwickelt, das auch den Bezirksregierungen über das MHKBG zur Kenntnis
gegeben und dem Finanzministerium nachrichtlich zugesandt wurde. Am 25.07.2017 wurde
über den Landkreistag ergänzend die Entwicklung der Umlagegrundlagen zur Verfügung
gestellt.
Beide
Informationen
enthalten
jedoch
keine
Vorgabewerte
zur
Entwicklung
der
Aufwendungen, so dass hierfür im Entwurf des Städteregionshaushalts für 2018 analog die
Orientierungsdaten für den Haushalt 2017 angewandt wurden:
"Orientierungsdaten" 2018-2021
Personalaufwendungen
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Sozialtransferaufwendungen
Schlüsselzuweisungen
Umlagegrundlagen Kreisumlagen
Umlagegrundlagen LVR-Umlage
9,18 9,12
9,10
7,50
6,10
2,00 2,00
1,00
2018
3,83
3,50 3,85
2,00
1,00 1,00
2019
4,56
4,00 4,19
2,00
1,00 1,00
2020
4,97
2,00
1,00 1,00
2021
2.1.5 Landschaftsumlage
Die verbesserten Umlagegrundlagen schlagen in vollem Umfang auch auf die Umlage des
Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) durch und führen bei einem im Doppelhaushalt des
LVR für 2018 festgelegten Hebesatz von 16,20 % zu einer deutlich höheren Zahllast für die
StädteRegion Aachen, die Steigerung gegenüber 2017 beträgt rd. 12,2 Mio. € oder knapp
8,73 %.
8
Bemessungsgrundlage
für
die
Festsetzung
der
Landschaftsumlage
sind
die
Umlagegrundlagen zuzüglich der Schlüsselzuweisungen sowie die Einheitslastenabrechnung
aus der Referenzperiode für die StädteRegion Aachen.
Die nachfolgende Grafik stellt die Entwicklung der Landschaftsumlage ab dem Jahr 2007 dar:
LSV-Umlage in €
180.000.000
150.000.000
120.000.000
90.000.000
LSV-Umlage in €
60.000.000
30.000.000
0
Ist
Ist
Ist
Ist
Ist
Ist
Ist
Ist
Ist
Ist
Ist Plan
2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
Über den Zeitverlauf lässt sich deutlich die Steigerung erkennen. In der Höhe der
Umlageverpflichtungen
ist
die
StädteRegion
Aachen
fremdbestimmt
und
Konsolidierungspotenzial lässt sich hier nicht heben.
2.1.6 Einheitslastenabrechnungsgesetz
Die Einheitslastenabrechnung führt gegenüber dem Jahr 2017 zu einer Verschlechterung von
rd. 300 T€.
2.1.7 Finanzierungsregelung Stadt Aachen
Wesentlicher Grundpfeiler bei der Bildung der StädteRegion und der Übertragung der
Aufgaben
von
der
Stadt Aachen
war
die
Sicherstellung
der
Finanzneutralität. Im
Doppelhaushalt 2015/2016 war dazu ein Ausgleichsbetrag von der Stadt Aachen an die
StädteRegion in Höhe von 4 Mio. € eingeplant. Dieser beruhte auf den zu diesem Zeitpunkt
vorliegenden Erfahrungswerten der Vorjahre. In 2015 und 2016 hat sich aber herausgestellt,
dass auf Basis der Finanzierungsregelungen im Gegenteil ein erheblicher Betrag in einer
Größenordnung von 11 bis 12 Mio. € von der StädteRegion an die Stadt Aachen zu leisten
war.
Für 2017 konnte dieser Ausgleichsbetrag erstmals detailliert ermittelt und mit 23 Mio. €
veranschlagt werden. Für 2018 ist ein Ausgleichsbetrag von knapp 24,9 Mio. € ermittelt
worden.
9
2.1.8 Entwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen
Die Personalaufwendungen stellen sich für die Haushaltsplanung 2018 wie folgt dar:
Pe rsonal- und Ve rsorgungsaufw e ndunge n 2017 / 2018
Bezeichnung
P e rsona l-/Ver sor gungsa ufwa nd
ge sa mt b rutto
davon Job-Center
davon Kindertageseinrichtungen
P e rsona l-/Ver sor gungsa ufwa nd
ge sa mt ne tto
Sonstige Personalaufwendungen
Ansatz 2017
Budgetbericht
PBK*-Ansatz 2017
zum 30.04.2017
incl. Mehrbedarfe
für 2017/2018
Ansatz 2018
Veränderung zum
in %
PBK*-Ansatz 2017
94.644.472
96.036.910
96.186.798
100.912.915
4.726.117
+ 4 ,9 1
16.346.151
11.876.913
18.086.419
11.857.572
16.346.151
11.876.913
18.419.552
13.179.527
2.073.401
1.302.614
+12,68
+10,97
66.421.408
66.092.919
67.963.734
69.313.836
1.350.102
+ 1 ,9 9
(Beschäftigungsentgelte pp.)
Personalaufwendungen
Rückstellungen
1.091.600
1.065.800
1.091.600
1.280.408
188.808
8.389.000
8.389.000
8.389.000
8.875.734
486.734
Versorgungsaufwendungen
Rückstellungen
1.161.000
1.161.000
1.161.000
1.219.050
58.050
105.286.072
106.652.710
106.828.398
112.288.107
5.459.709
2.399.328
2.399.328
2.399.328
2.519.294
119.966
774.000
774.000
774.000
812.700
38.700
G e sa mtsumme P e r sona l- und
V er sor gungsa ufwend ungen
na chr ichtlich: E rtr ä ge a us d er
Auflösung von
P e rsona lrückstellungen
na chr ichtlich: Ab tr e tung von
Ford er unge n im Zusa mme nha ng
mit P ensionsrückste llunge n
(Sa chkoste n)
Lässt man die Personal- und Versorgungsaufwendungen der gemeinsamen Einrichtung (JobCenter) und der Kindertageseinrichtungen außer Betracht (wie vom SRT als Grundsatz
beschlossen), ergibt sich damit eine Erhöhung der Aufwendungen um rund 1,99 %.
Der im Haushalt veranschlagte Personal- und Versorgungsaufwand für das Jahr 2017 ohne
Berücksichtigung der gemeinsamen Einrichtungen (JC und KiTa) belief sich zunächst auf
65.867.964 €. Im Rahmen des Personalbewirtschaftungskonzeptes 2015 - 2020 sowie der
Verabschiedung des Haushalts 2017 hat der Städteregionstag/-ausschuss im Einzelnen über
die erforderlichen Mehrbedarfe beschlossen, so dass der Ansatz 2017 letztlich bei
66.421.408 € lag. Die Mehrbedarfe waren in manchen Fällen für 2017 nur anteilig zu
berücksichtigen (z.B. Straßenverkehrsamt 325.000 €, Jahresbedarf 571.000 €) oder auch
befristet
(z.B.
Stabsstelle
Flüchtlinge)
und
wurden
daher
für
2018
entsprechend
fortgeschrieben bzw. in Abzug gebracht. In den Ansätzen sind auch die Tarif- und
Besoldungssteigerungen enthalten, die alleine jährlich mehr als 2 % ausmachen.
2.1.9 Zuschussbedarf im Bereich der Sozialleistungen
Im Budget „Sozialleistungen“ ist für das Haushaltsjahr 2018 im Saldo mit einem
Zuschussbedarf von rund 153,1 Mio. € und damit einer Belastung der Regionsumlage um
diesen Betrag zu rechnen. Im Verhältnis zum Haushaltsansatz 2017 ergibt sich eine
Verbesserung in Höhe von rund 1,1 Mio. €. Auf die nachstehende Tabelle wird verwiesen:
10
Ve rä nd e runge n d e r Sozia lle istunge n
V e rgle ich 2 0 1 7 / 2 0 1 8
Be schre ib ung
Leistungen nach dem SGB XII und APG NRW
Ansa tz
Zuschussb e d a rf
2017
in Mio. €
69.573.556,00
Ansa tz
Zuschussb e d a r f
2018
in Mio. €
- 66.375.817,00
Leistungen nach dem SGB II
Besondere soziale Leistungen (Bildung und Teilhabe)
-
84.617.000,00
8.329,00
- 86.708.000,00
4.848,00
Sozialleistungen gesamt
-
154.198.885,00
- 153.088.665,00
1.110.220,00
d avon
Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung
nach § 22 SGB II + Übernahme der KdU für Asylbewerber (ab
2017)
Bundesbeteiligung an den Kosten der Grundsicherung
42.811.000,00
48.287.000,00
43.200.000,00
49.942.000,00
389.000,00
1.655.000,00
Bundesbeteiligung an den Kosten der Eingliederungshilfe für
behinderte Menschen
10.219.000,00
10.941.500,00
722.500,00
V e rä nd e rung
in Mio. €
3.197.739,00
-
2.091.000,00
3.481,00
Grafisch stellt sich die Veränderung zum Ansatz 2017 wie folgt dar:
Im Verhältnis zum Ansatz 2017 ist eine deutliche Verringerung des Zuschussbedarfs nach
dem SGB XII und APG NRW, dagegen eine Steigerung des Zuschussbedarfs nach dem SGB II
erkennbar, wobei die Steigerungen nach individuellen Erkenntnissen (aufbauend z.B. auf
Entwicklungen aus dem Budgetbericht zum 30.04.2017) oder von 2 % (für die Jahre 2019 bis
2021) entsprechend der Orientierungsdaten aus dem HH 2017 berücksichtigt wurden. Hier
liegt ein gewisses Risiko in der Haushaltsplanung für 2018, da nur schwer einzuschätzen ist,
inwiefern sich bestimmte Parameter anders entwickeln, als das derzeit vorhergesehen
werden kann (z.B. Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften vor dem Hintergrund der
Flüchtlingssituation).
Nach § 46 Absatz 5 SGB II beteiligt sich der Bund zweckgebunden an den Leistungen für
Unterkunft und Heizung mit insgesamt 27,6 %. Dabei entfallen 26,4 % auf die Leistungen für
Unterkunft und Heizung und 1,2 % auf die gemeinsamen Einrichtungen der Verwaltung
11
(Jobcenter). Hinzu kommt die auch in 2018 eingeplante Übernahme der KdU für anerkannte
Asylbewerber, die für 2018 mit einer zu erwartenden Zahlung i.H.v. 6,7 Mio. € berücksichtigt
wurde. Diese gesetzlich bisher auf 2018 befristeten Mittel wurden in der Erwartung, dass
auch nach 2018 entsprechende Zuweisungen zur Verfügung gestellt werden, für 2019 ff.
weiter eingeplant.
Die
Bundesbeteiligung
an
den
Kosten
der
Grundsicherung
liegt
bei
100
%
der
Nettoaufwendungen des Vorvorjahres.
Für die Bundesbeteiligung an den Kosten der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
erhöht sich die bei der StädteRegion ankommende Entlastung von rd. 10,2 Mio. € in 2017
auf rd. 10,9 Mio. € in 2018 aufgrund der erstmaligen vollen Wirkung der „5 Mrd.-Entlastung“
einerseits aber der Kappung aufgrund der Vermeidung einer Bundesauftragsverwaltung
andererseits, so dass in 2018 ein Teil der Entlastungswirkung über Umsatzsteueranteile
direkt bei den Städten und Gemeinden und nicht auf der „Kreisebene“ ankommt, obwohl die
StädteRegion nach wie vor den gesamten Aufwand zu tragen hat.
Die eingeplanten Entlastungswirkungen sind nachfolgend zusammenfassend dargestellt:
Entlastungswirkungen
2017
2018
2019
€
€
€
2016
€
Entlastung Eingliederungshilfe
(Übergangs-Mrd.;
500 Mio. € = 3,7% über die KdUBundesbeteiligung in 2016 und
1 Mrd. € = 7,4% in 2017; Rest
über komm. Umsatzsteueranteile)
Entlastung Eingliederungshilfe
(5 Mrd. Entlastung des Bundes;
davon 1,6 Mrd. € über Bundesbeteiligung an den Kosten der
Unterkunft ab 2019; 1,24 Mrd. €
in 2018)
4.958.000 10.219.400
0
0
2020
€
0
2021
€
0
insgesamt
€
0
15.177.400
0 10.941.500 14.412.600 14.698.200 14.994.000
55.046.300
Übernahme der KdU für anerkannte Asylbewerber
2016: 400 Mio. € bundesweit,
2017: 900 Mio. € bundesweit,
2018: 900 Mio. € bundesweit,
2019: 400 Mio. € bundesweit zur Abrechnung 2018
Verteilung nach Königsteiner
Schlüssel: Anteil STR = 0,71%,
befristet bis 2018)
2.827.548
insgesamt
7.785.548 16.519.400 17.641.500 21.246.600 21.668.880 22.104.094 106.966.022
6.300.000
6.700.000
6.834.000
6.970.680
7.110.094
36.742.322
12
2.2 Berechnung der allgemeinen Regionsumlage
Auf Basis der zuvor dargestellten Planungsgrundlagen und den entsprechenden Veränderungen in den Budgets ist beabsichtigt, den Hebesatz der allgemeinen Regionsumlage
von bisher 45,4706 % um 1,8527 % auf 43,6179 %
zu senken. Dennoch steigt die Zahllast aufgrund der gestiegenen Umlagegrundlagen für die
allgemeine Regionsumlage insgesamt von bisher rund 379,6 Mio. € um rund +14,5 Mio. €
auf rund 394,1 Mio. € an, die zur Deckung des HH 2018 erforderlich sind, um seine
gesetzlichen Aufgaben erfüllen zu können. Davon entfallen 6,58 Mio. € auf die neun
ehemaligen Kreiskommunen und 7,9 Mio € auf die Stadt Aachen..
Für die regionsangehörigen Städte und Gemeinden ergibt sich folgende Verteilung:
Allgemeine Regions umlage 2017 / 2018
Stadt/
Regionsumlage
Gemeinde
Umlagegrundlagen 2017
45,4706 %
Regionsumlage
Umlagegrundlagen 2018
43,6179 %
Differenz 2017/2018
Alsdorf
Baesweiler
69.195.400,00
32.450.565,00
31.463.563,55
14.755.466,61
75.231.987,00
35.202.243,00
32.814.638,00
15.354.491,00
1.351.074,45
599.024,39
Eschweiler
Herzogenrath
85.068.763,00
61.109.563,00
38.681.276,95
27.786.884,95
91.388.934,00
65.964.981,00
39.861.965,00
28.772.562,00
1.180.688,05
985.677,05
Monschau
13.310.986,00
6.052.585,20
13.393.794,00
5.842.096,00
Roetgen
Simmerath
9.530.352,00
16.263.585,00
4.333.508,24
7.395.149,68
10.100.461,00
17.196.429,00
4.405.612,00
7.500.727,00
-
210.489,20
72.103,76
105.577,32
Stolberg
86.118.464,00
39.158.582,29
92.988.118,00
40.559.496,00
1.400.913,71
Würselen
51.064.102,00
23.219.153,56
55.750.519,00
24.317.225,00
1.098.071,44
1 9 9 . 4 2 8 . 8 1 2 ,0 0
194.717.493,00
6 . 5 8 2 . 6 4 0 ,9 6
7.952.293,55
Zw. -Summe
Aachen
4 2 4 . 1 1 1 .7 8 0 , 0 0
insge sa mt
8 3 4 . 8 5 0 .1 4 6 , 0 0
410.738.366,00
192.846.171,04
186.765.199,45
457.217.466,00
379.611.370,49
903.633.596,00
446.416.130,00
3 9 4 . 1 4 6 . 3 0 5 ,0 0
14.534.934,51
2.3 Berechnung der Regionsumlage Mehrbelastung Jugendhilfe
Der Hebesatz für die differenzierte Jugendamtsumlage soll von bisher 27,5413 % auf
27,3926 % gesenkt werden. Die Zahllast erhöht sich dennoch aufgrund der gestiegenen
Umlagegrundlagen. Die nachstehende Grafik stellt die Zahlen im Einzelnen dar:
Jugendamtsumlage im Zeitvergleich
Simmerath
Roetgen
Monschau
Baesweiler
-
2.000.000,00 4.000.000,00 6.000.000,00 8.000.000,00 10.000.000,00
Baesweiler
Monschau
Roetgen
Simmerath
164.470,77
64.490,26
48.151,67
79.647,15
Plan 2018
9.642.809,62
3.668.908,42
2.766.778,88
4.710.549,01
Ist 2017
8.937.307,46
3.666.018,59
2.624.782,84
4.479.202,74
Ist 2016
8.172.657,19
3.204.562,21
2.392.687,40
3.957.717,58
Ist 2015
7.751.449,23
3.011.220,72
2.205.477,19
3.855.453,09
Spitzabrechnung
2016 in 2018
13
Für
die
Erläuterungen
Arbeitsgemeinschaft
zum
Jugendamtshaushalt
Jugendhilfe
am
2018
30.08.2017
wird
sowie
auf
die
die
dort
Sitzung
der
ausgetauschten
Informationen verwiesen. Angesprochen wurde in diesem Rahmen auch die erforderliche
Spitzabrechnung im Jahr 2018 aufgrund der Unterfinanzierung im Jahresergebnis 2016.
2.4 Berechnung der Regionsumlage Mehrbelastung ÖPNV
Für das Jahr 2018 ist entsprechend der mittelfristigen Vorausschau des Zweckverbandes AVV
(Verbandsversammlung vom 16.12.2016) von einer anteiligen Verbandsumlage in Höhe von
14,084 Mio. € auszugehen. Hierauf wird die Nahverkehrspauschale in Höhe von 100 T€
angerechnet. Die einmalige Absenkung des Umlagebedarfs in 2017 führt im Haushalt 2018
zu einem deutlichen Umlageanstieg.
Danach ergeben sich für die regionsangehörigen Städte und Gemeinden (ohne Stadt Aachen)
die nachfolgend dargestellten Umlagen.
Auch
bei
der
Mehrbelastung
ÖPNV
ergab
sich
im
Jahresergebnis
2016
eine
Unterfinanzierung. Die Spitzabrechnungsbeträge in 2018 sind ebenfalls der nachstehenden
Aufstellung zu entnehmen:
Mehrbelastung ÖPNV 2017 / 2018
Umlagegrundlagen
Stadt/ Gemeinde
2017
Satz
Alsdorf
69.195.400,00
Baesweiler
32.450.565,00
Eschweiler
85.068.763,00
Herzogenrath
61.109.563,00
Monschau
13.310.986,00
Roetgen
9.530.352,00
Simmerath
16.263.585,00
Stolberg
86.118.464,00
Würselen
51.064.102,00
insgesamt
1,83%
1,53%
2,04%
2,64%
3,26%
3,35%
2,92%
2,45%
1,85%
424.111.780,00
ÖPNV-Umlage
Umlagegrundlagen
2017
2018
1.266.969,60
75.231.987,00
495.427,00
35.202.243,00
1.738.069,40
91.388.934,00
1.614.976,40
65.964.981,00
434.016,80
13.393.794,00
319.233,40
10.100.461,00
475.348,60
17.196.429,00
2.113.204,60
92.988.118,00
942.754,20
55.750.519,00
ÖPNV-Umlage
Differenz
Abrechnungsbetrag
2018
2017/2018
für 2016
Satz
2,51%
2,09%
2,83%
3,64%
4,82%
4,70%
4,11%
3,38%
2,52%
9.400.000,00 457.217.466,00
1.884.819,46
617.849,86
27.351,99
737.026,72
241.599,72
9.400,62
2.585.655,58
847.586,18
35.905,89
2.402.535,10
787.558,70
31.535,20
645.669,25
211.652,45
8.230,90
474.910,62
155.677,22
6.415,43
707.156,90
231.808,30
9.271,81
3.143.729,06
1.030.524,46
41.941,18
1.402.497,31
459.743,11
18.754,79
13.984.000,00
4.584.000,00
188.807,81
Es ist zu beachten, dass für die vorstehende Berechnung noch keine aktualisierten
Verteilungsschlüssel zugrunde gelegt wurden, es wurden hier die Verteilungsschlüssel aus
der Haushaltsplanung 2017 angewendet.
3. Ausblick auf die Folgejahre (mittelfristige Planung 2019 bis 2021)
Für die Jahre 2019 bis 2021 ergibt sich nach der als Anlage beigefügten Übersicht eine
verhalten
optimistische
Umlagesatzes.
Einschätzung
Berücksichtigt
Umlagegrundlagen
und
sind
in
andererseits
hinsichtlich
der
der
Planung
entsprechend
weiteren
einerseits
der
Entwicklung
deutlich
analog
des
steigende
fortgeführten
Orientierungsdaten 2017 maßvolle Anhebungen bei den Personalaufwendungen (+ 1 %) und
bei den Sozialhilfeaufwendungen (+ 2 %). Wenn sich diese Annahmen bewahrheiten und
keine anderweitigen Belastungen hinzukommen, die jetzt noch nicht absehbar sind, wären
die dargestellten Rückgänge des Umlagesatzes in 2019 und 2020 auf jeweils rd. 42,7 %
sowie in 2021 eine weitere Senkung auf dann rd. 41,8 % realisierbar.
14
Als Anlage beigefügt ist die zusammenfassende Übersicht über die Haushalts- und
Finanzplanung der Jahre 2016 bis 2021.
4. Weitere Zeitplanung
Für das weitere Verfahren sind folgende Termine vorgesehen:
Feststellung des Haushaltsentwurfes
27.10.2017
Bekanntmachung im Amtl. Mitteilungsblatt
02.11.2017
Auslegung des Haushaltsentwurfes
10.11.-13.12.2017
Einbringung des Haushaltsentwurfes in den
Städteregionsausschuss
09.11.2017
1. Beratung im Städteregionsausschuss
23.11.2017
2. Beratung im Städteregionsausschuss
07.12.2017
Beschlussfassung im Städteregionstag
14.12.2017
5. Schlussbemerkung
Nachdem im Rahmen der Haushaltsplanung 2017 verschiedene grundlegende Korrekturen
(z.B. Ausgleichsbetrag Stadt Aachen, Pensions- und Beihilferückstellungen) erforderlich
waren, ist der Haushalt 2018 nicht mehr in diesem Maße von einmaligen Sondereffekten
geprägt. Das ist ein wesentlicher Grund für die vorgesehene Umlagesenkung in 2018.
Durch den vollständigen Einsatz der Ausgleichsrücklage von insgesamt 57,4 Mio. € in den
Jahren
2010
bis
2014
ist
allerdings
kein
Gestaltungsspielraum
vorhanden,
die
Umlageerhebung bei abweichenden Entwicklungen möglichst konstant zu halten. Sollte sich
in 2017 tatsächlich ein positives Ergebnis zeigen und damit die Ausgleichsrücklage wieder
ein Stück weit dotiert werden können, ergibt sich damit die Möglichkeit, negative
Entwicklungen im Jahresergebnis, auffangen zu können. Ein Verzehr der Allgemeinen
Rücklage würde zu einer Überdehnung des Rücksichtnahmegebotes führen.
Insgesamt befinden sich nicht nur die Städte und Gemeinden in einer haushaltswirtschaftlich
angespannten Lage, sondern auch die Umlageverbände. Gerade deshalb wird auch in ihrem
Sinne der Spargedanke bei der StädteRegion Aachen weiter massiv verfolgt.
Der Städteregionsrat geht davon aus, dass es im kommenden Jahr gelingen wird, mit der
neuen Landesregierung eine Änderung des Aachen-Gesetzes zu erreichen. Einvernehmliches
Ziel aller Beteiligten auf der Ebene der Kommunen und der Städteregion ist es, die sich als
nur noch schwer zu handhabende und recht unglückliche Finanzierungsregelung zwischen
der Stadt Aachen und den ehemaligen Kreiskommunen zu verändern.
Dann würde im HH 2019 eine separate Ausgleichsregelung mit der Stadt Aachen entfallen
und durch eine eigene Umlage der Stadt Aachen ersetzt werden.
15
OE
39.598.575,16
116.572,03
Dezernat V
Dezernat VI
661.884.394,18
-665.262.874,27
-169.393.217,65
-495.869.656,62
-2.226.975,62
-57.592.670,11
-43.029.147,25
-318.935.312,32
-56.651.340,58
-17.434.210,74
€
dungen
Aufwen-
Ergebnis 2016
-3.375.811,05
45,4706%
nachrichtlich: Ausgleichszahlung an Stadt Aachen
neue Allgemeine Regionsumlage zum Haushaltsausgleich
+ Deckungslücken
Umlage lt. unverändertem Umlagesatz
entspricht %-Punkte Regionsumlage
Umlagegrundlagen
2.669,04
261.339.403,44
-264.717.883,53
-2.110.403,59
-17.994.094,95
-34.890.848,79
-173.763.673,02
-19.479.206,43
-16.479.656,75
€
Saldo
Überschüsse/Defizite nach derzeitigem Stand der Haushaltsplanung
Summe insgesamt
abzgl. Verr. mit Allg. R.
430.732.621,09
8.138.298,46
Dezernat IV
Allg. Deckungsmittel
145.171.639,30
Dezernat III
231.151.773,09
37.172.134,15
Dezernat II
Summe Dezernate I - VI
954.553,99
€
Erträge
Dezernat I
Bezeichnung
Produkt / Teilprodukt
Teil-
produkt
Stand: 06.09.2017
Produkt
Anlage 1
692.150.603
449.642.694
242.507.909
117.300
40.166.121
9.761.933
160.772.530
30.502.807
1.187.218
€
Erträge
-692.150.603
-177.227.281
-514.923.322
-2.284.562
-57.718.735
-46.902.328
-333.795.867
-54.486.142
-19.735.688
€
dungen
Aufwen-
Ansatz 2017
0
272.415.413
-272.415.413
-2.167.262
-17.552.614
-37.140.395
-173.023.337
-23.983.335
-18.548.470
€
bedarf
Zuschuss-
Überschuss/
794.910
746.996.880
491.289.213
255.707.667
115.950
50.382.054
8.035.749
164.010.237
32.368.767
€
Erträge
Haushalts-/Finanzplanung 2018- 2021
Zusammenfassung
2018
-730.255.568
-192.202.592
-538.052.976
-2.405.988
-73.598.639
-48.783.592
-336.702.304
-57.426.060
-19.136.393
€
dungen
Aufwen-
206.987
2019
-24.895.000
-25.853.458
42,6889%
43,6179%
-2,7817%
400.602.899
-1,8527%
394.146.306
-26.103.892
45,4706%
-16.741.312
426.706.791
-2,7817%
938.423.489
26.103.892
26.103.892
307.270.956
-281.167.064
-2.279.252
-23.168.841
-39.693.088
-172.665.820
-24.825.727
-18.534.336
€
bedarf
Zuschuss-
Überschuss/
45,4706%
16.741.312
26.671.208
-9.929.896
-122.776
-5.663.971
-3.607.448
331.270
-1.073.958
€
2018 zu 2017
rung
Verschlechte-
Verbesserung/
410.887.618
-1,8527%
903.633.596
16.741.312
16.741.312
299.086.621
-282.345.309
-2.290.038
-23.216.585
-40.747.843
-172.692.067
-25.057.293
-18.341.483
€
bedarf
Zuschuss-
Überschuss/
2020
-26.887.596
42,7323%
417.050.130
-2,7383%
-26.724.933
45,4706%
443.775.063
-2,7383%
975.960.429
26.724.933
26.724.933
311.847.021
-285.122.088
-2.301.938
-22.218.020
-40.429.000
-175.870.040
-25.033.632
-19.269.458
€
bedarf
Zuschuss-
Überschuss/
2021
-28.113.670
41,7970%
426.523.712
-3,6736%
-37.487.494
45,4706%
464.011.206
-3,6736%
1.020.464.225
37.487.494
37.487.494
325.086.337
-287.598.843
-2.324.850
-22.815.468
-38.903.240
-179.174.798
-25.344.054
-19.036.433
€
bedarf
Zuschuss-
Überschuss/