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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
271221.pdf
Größe
1,8 MB
Erstellt
25.09.17, 12:00
Aktualisiert
02.10.17, 07:43

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Dezernat II Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: Dez II/0013/WP17 öffentlich 25.09.2017 Hr. Kolobajew Herstellung des Benehmens zur Festsetzung der allgemeinen Regionsumlage für das Jahr 2018 Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 10.10.2017 18.10.2017 Finanzausschuss Rat der Stadt Aachen Kenntnisnahme Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Vorlage Dez II/0013/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 27.09.2017 Seite: 1/7 Finanzielle Auswirkungen JA NEIN x Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden - Verschlechterung konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden - Verschlechterung Die Auswirkungen auf den Haushalt 2018 und Folgejahre werden in den nachstehenden Erläuterungen dargestellt. Vorlage Dez II/0013/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 27.09.2017 Seite: 2/7 Erläuterungen: Veranlassung / Rechtslage Mit dem vom Landtag des Landes NRW am 18.09.2012 verabschiedeten „Gesetz über die Genehmigung der Kreisumlage und anderer Umlagen“ (Umlagegenehmigungsgesetz – UmlGenehmG NRW) wurden die Beteiligungsrechte der kreisangehörigen Gemeinden in § 55 der KrO NRW neu geregelt. Nach der Neufassung lautet diese Bestimmung nunmehr wie folgt: (1) Die Festsetzung der Kreisumlage erfolgt im Benehmen mit den kreisangehörigen Gemeinden. Das Benehmen ist 6 Wochen vor Aufstellung des Entwurfes der Haushaltssatzung einzuleiten. (2) Stellungnahmen der kreisangehörigen Gemeinden im Rahmen der Benehmensherstellung werden dem Kreistag mit der Zuleitung des Entwurfes der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen zur Kenntnis gegeben. Den Gemeinden ist auf Wunsch Gelegenheit zur Anhörung zu geben. Über Einwendungen der Gemeinden beschließt der Kreistag in öffentlicher Sitzung. Der Kreis teilt ihnen das Beratungsergebnis und dessen Begründung mit. Dies gilt analog für die Städteregion im Rahmen der Festsetzung der Städteregionsumlage im Städteregionshaushalt. Gegenstand der Benehmensherstellung ist hierbei nicht die Festsetzung der Kreisumlage durch Bescheid im Einzelfall, sondern die Bestimmung des Umlagesatzes für die Kreis- bzw. Regionsumlage. Die Frage, ob die Stellungnahme der Stadt im Benehmensverfahren in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters oder in die des Rates bzw. Finanzausschusses fällt, ist gesetzlich nicht geregelt. In Übereinstimmung mit hierzu bisher vorliegenden Stellungnahmen geht die Verwaltung davon aus, dass es sich um ein einfaches Geschäft der laufenden Verwaltung handelt, da der Gesetzgeber nur das Beteiligungsverfahren des § 55 KrO NRW zwischen Kreis und kreisangehörigen Gemeinden verdichten wollte. Ein Eingriff in die Zuständigkeitsordnung innerhalb der Gemeinden war nicht gewollt. Wegen der erheblichen Bedeutung der Regionsumlage für den städtischen Haushalt ist die Verwaltung gleichwohl der Auffassung, dass auch eine Unterrichtung der politischen Gremien, d.h. Finanzausschuss und Rat der Stadt, erfolgen sollte. Einleitung des Verfahrens / Eckpunkte zum städteregionalen Haushalt Im Rahmen einer Präsentation am 12.09.2017 teilte die Städteregion mit, dass die Feststellung des Haushaltsentwurfs 2018 dort am 27.10.2017 vorgesehen ist. Mit ergänzenden Erläuterungen sowie einem ausgereichten Eckdatenpapier zum Haushaltsentwurf 2018 (siehe Anlage) leitet die Städteregion das Verfahren der Benehmensherstellung nach § 55 KrO ein. Danach haben die Stadt Aachen und die übrigen regionsangehörigen Gemeinden bis zum 20.10.2017 Gelegenheit zur Stellungnahme. Aus den Eckdaten plant die Städteregion auf Basis der dargestellten Planungsgrundlagen und den entsprechenden Veränderungen in den Budgets folgenden Umlagesatz und Zahlbetrag für die allgemeine Regionsumlage: Vorlage Dez II/0013/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 27.09.2017 Seite: 3/7 1. Städteregion insgesamt Umlagegrundlagen für 2018 Umlagesatz Zahlbetrag Regionsumlage 903.633.596 € 43,6179% 394.146.305 € Zum Vergleich die endgültigen Daten für 2017 834.850.146 € 45,4706% 379.611.370 € Unterschied 2018 zum Vorjahr 2017 + 67.783.450 € - 1,8527% + 14.534.935 € + rd. 3,83 % 2. Auswirkungen anteilig für Stadt Aachen Umlagegrundlagen für 2018 Umlagesatz Zahlbetrag Regionsumlage 446.416.130 € 43,6179% 194.717.493 € Zum Vergleich die endgültigen Daten für 2017 410.738.365 € 45,4706% 186.765.199 € Unterschied 2018 zum Vorjahr 2017 + 35.677.765 € - 1,8527% + 7.952.294 € + rd. 4,26 % Es wird deutlich, dass der - nach aktueller Planung gegenüber dem Vorjahr 2017 – um 1,8527 Punkte reduzierte Umlagesatz trotzdem zu einer signifikanten Steigerung der Zahllast für die allgemeine Regionsumlage führt. Grund hierfür sind erkennbar die gegenüber dem Vorjahr gestiegenen Umlagegrundlagen – wobei dieser Anstieg sowohl die städteregionalen Steuerkraftmesszahlen als auch das Gesamtaufkommen der kommunalen Schlüsselzuweisungen betrifft. Die Städteregion führt zudem aus, dass die zusätzlichen Finanzmittel zur Deckung des Haushaltes 2018 erforderlich sind. Den finanziellen Mehrbedarf erklärt die Städteregion mit folgenden wesentlichen Positionen:  Landschaftsumlage führt aufgrund der verbesserten Umlagegrundlagen der Städteregion (s.o.) zu einer erhöhten Zahllast gegenüber dem Vorjahr 2017 in Höhe von rd. 12.2 Mio. €  Einheitslastenabrechnung führt gegenüber 2017 zu einer Verschlechterung in Höhe von rd. 300 T€  Personalaufwendungen (ohne Job-Center und Kindertageseinrichtungen) werden 2018 um rd. 1,35 Mio.€ (+ 1,99 %) höher eingeplant gegenüber dem Ansatz 2017 (Ansatz 2017 incl. Mehrbedarfe für 2017/2018)  Ausgleichszahlung an die Stadt Aachen (= für die Wahrnehmung der übertragenen Aufgaben überzahlte Regionsumlage der Stadt) werden für das Jahr 2018 in Höhe von rd. 24,9 Mio. € erwartet (für das Vorjahr 2017: 23 Mio. €) Den erwarteten Mehrbelastungen stehen nennenswerte finanzielle Entlastungen im Bereich der Sozialleistungen gegenüber, die aus zusätzlichen Kostenbeteiligungen des Bundes resultieren. Insgesamt machen diese Effekte aus Sicht der Städteregion den zuvor beschriebenen, erhöhten Bedarf aus der allgemeinen Regionsumlage aber nicht entbehrlich. Für die Folgejahre ab 2019 sieht die Finanzplanung der Städteregion derzeit eine weitere Anhebung der allgemeinen Regionsumlage in folgenden Stufen vor: Jahr 2018 2019 2020 2021 Zahlbetrag Umlage 394.146.305 € 400.602.899 € 417.050.130 € 426.523.712 € Vorlage Dez II/0013/WP17 der Stadt Aachen Anstieg (Betrag) s.o. 6.456.594 € 16.447.231 € 9.473.582 € Ausdruck vom: 27.09.2017 Anstieg (%) s.o. rd. 1,64 % rd. 4,11 % rd. 2,27 % Seite: 4/7 Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Aachen Auch im Jahr 2018 ist der städtische Haushalt (zunächst) uneingeschränkt von der Festsetzung der allgemeinen Regionsumlage betroffen. Entsprechend ihrer gesetzlichen Umlagegrundlagen hat die Stadt Aachen die Regionsumlage anteilig zu zahlen. Allerdings fordert der Sonderstatus der Stadt Aachen nach den Regelungen des Aachen-Gesetzes, dem hierin verankerten Grundsatz der Belastungsneutralität sowie den ergänzend vereinbarten Finanzregelungen eine gesonderte Prüfung, inwieweit die Stadt Aachen mit ihrer anteiligen Regionsumlage die von ihr tatsächlich verursachten Netto-Aufwendungen der Städteregion unteroder überfinanziert. In Höhe der nachgewiesenen Differenz erfolgt eine Ausgleichszahlung zwischen der Stadt Aachen und der Städteregion (entweder Nachzahlung der Stadt oder Erstattung an die Stadt). Einen Ansatz für diese Ausgleichszahlung hat die Städteregion im Rahmen ihrer Haushaltsplanung für das Jahr 2018 (in Höhe von 24,895 Mio. €) sowie für die Folgejahre ermittelt. Für den Haushalt der Stadt Aachen ergeben sich nach den aktuellen Plangrößen der Städteregion folgende Auswirkungen: Jahr 2018 Regionsumlage Ausgleichszahlung Verbleibende Nettobelastung 194.717.500 € - 24.895.000 € 169.822.500 € Fortentwicklung, errechnet nach gleichbleibender Relation der städtischen Umlagegrundlagen sowie von der Städteregion geplante Ausgleichszahlungen 2019 197.907.100 € - 25.853.458 € 172.053.700 € 2020 206.032.700 € - 26.887.596 € 179.145.200 € 2021 210.712.600 € - 28.113.670 € 182.599.000 € Für die Stadt Aachen besteht hinsichtlich der im städtischen Haushalt verbleibenden Nettobelastung p.a. ein eigener Beurteilungsspielraum. Da die von der Städteregion festgesetzte allgemeine Regionsumlage auch für die Stadt Aachen eine zunächst unabweisbare Haushaltsgröße darstellt, richtet sich die eigene Bewertung insoweit auf die Höhe der jeweiligen Ausgleichszahlung. Die Verwaltung teilt insoweit nicht uneingeschränkt die vorgestellten Prognosedaten der Städteregion und kommt für den städtischen Haushalt ab dem Jahr 2018 derzeit zu folgenden (abweichenden) Einplanungen: Jahr 2018 Regionsumlage Ausgleichszahlung Verbleibende Nettobelastung 194.717.500 € - 24.400.000 € 170.317.500 € Fortentwicklung, errechnet nach gleichbleibender Relation der städtischen Umlagegrundlagen sowie von der Städteregion geplante Ausgleichszahlungen 2019 197.907.100 € - 24.523.800 € 173.383.300 € 2020 206.032.700 € - 29.528.500 € 176.504.200 € 2021 210.712.600 € - 31.031.300 € 179.681.300 € Mit diesen Ansätzen verbindet die Verwaltung – mangels belastbarer Prognosedaten – eine defensive (vorsichtige) Haushaltsplanung für die Jahre 2018 und 2019 mit einem linearen Anstieg der verbleibenden Nettobelastung in Höhe von 1,80 % p.a. ab dem Jahr 2019. Vorlage Dez II/0013/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 27.09.2017 Seite: 5/7 Den Einschätzungen der Verwaltung liegen insbesondere folgende Erwägungen zugrunde:  Für die Ansätze der Allgemeinen Deckungsmittel der Städteregion nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) liegt für das Jahr 2018 bisher nur eine Simulationsrechnung vom 24.07.2017 vor. Hier können sich noch deutliche Änderungen ergeben.  Die Ausgleichszahlungen an die Stadt Aachen für die Jahre ab 2019 ff. wurden auch von der Städteregion erkennbar nach den Steigerungssätzen der Umlagegrundlagen für die allgemeine Regionsumlage fortgeschrieben.  Die Städteregion selber sieht in ihrem Eckdatenpapier im Bereich der Sozialleistungen „ein gewisses Risiko in der Haushaltsplanung für 2018, da nur schwer einzuschätzen ist, inwiefern sich bestimmte Parameter anders entwickeln, als das derzeit vorhergesehen werden kann (z.B. Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften vor dem Hintergrund der Flüchtlingssituation).“  Weiterhin offene Abrechnungspositionen, wie die Beteiligung der Stadt Aachen an den Kosten der gemeinsamen Leitstelle, beinhalten zusätzliche Risiken für den städtischen Haushalt.  Bei der vorgenannten Steigerungsrate von 1,80 % p.a. handelt es sich um eine vorsichtige Dynamisierung aus den relevanten Orientierungsdaten des Jahres 2017. Stellungnahme der Verwaltung zur Benehmensherstellung / zum Eckdatenpapier 1. Die Benehmensherstellung stellt für das Jahr 2018 auf einen Umlagesatz von 43,6179% – d.h. eine Reduzierung um 1,8527 %-Punkte gegenüber dem Vorjahr – ab. Diese Darstellung darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass der verbundene Zahlbetrag für die allgemeine Regionsumlage erheblich, d.h. um rd. 14,5 Mio. € gegenüber dem Vorjahr ansteigt. Auch wenn für die Stadt Aachen weiterhin Besonderheiten bei der endgültigen Festlegung ihres Zahlungsanteiles an den haushalterischen Lasten der Städteregion gelten, wird hier erwartet, dass sich die Städteregion im Fortgang ihrer Haushaltsplanung an der jetzt vorgestellten Deckungslücke als Obergrenze für die Regionsumlage 2018 festhalten lässt. Ein beispielsweise neuerlicher Anstieg der Umlagegrundlagen dürfte folglich nicht zu einem weiter erhöhten Zahlbetrag, sondern zu einem entsprechend angepassten Umlagesatz führen. 2. Die Städteregion begründet die effektive Erhöhung ihrer allgemeinen Regionsumlage insbesondere auch mit dem Ausgleichsbetrag an die Stadt Aachen. Die Verwaltung möchte hierzu erneut klarstellend festhalten: Gerade die Verknüpfung zwischen Umlage und Ausgleichsbetrag stellt sicher, dass in jedem Fall die durch die Stadt Aachen bzw. die von ihr auf die Städteregion übertragenen Aufgabenkreis begründeten Finanzlasten vollumfänglich von der Stadt Aachen getragen werden. Die in der Umlagesystematik begründete, danach anteilig ermittelte Regionsumlage sowie der verbundene Ausgleichsbetrag an die Stadt Aachen haben auch bereits im Vorjahr zu Unverständnis und Irritationen bei den regionsangehörigen Kommunen geführt. Die Stadt Aachen begrüßt und unterstützt daher die aktuellen Bemühungen um eine künftige Fortentwicklung der Finanzierungsregelung im Aachen-Gesetz. In den diesbezüglichen Gesprächen mit der Landesregierung wird allerdings darauf zu achten sein, dass eine in Zukunft angestrebte eigene Umlage für die Stadt Aachen auch weiterhin eine Abrechnungssystematik zur Sicherstellung der haushalterischen Belastungsneutralität beinhaltet. Vorlage Dez II/0013/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 27.09.2017 Seite: 6/7 3. Wie bereits ausgeführt, gelten für die Stadt Aachen weiterhin Besonderheiten bei der endgültigen Festlegung ihres Zahlungsanteiles an den haushalterischen Lasten der Städteregion. Maßgebend sind insoweit die Regelungen der zwischen den Beteiligten entwickelten Vereinbarung zur nachhaltigen Sicherstellung einer belastungsneutralen Finanzierungssystematik. Hiernach werden sämtliche städtische Zahlungen an die Städteregion, also auch eventuelle Sonderumlagen nach der Kreisordnung, im Rahmen der jährlichen Abrechnung zur Ermittlung der „Ausgleichszahlung“ als der Stadt Aachen zuzurechnende Erträge berücksichtigt. Vor diesem Hintergrund stellt die Stadt Aachen das Benehmen zur Höhe der Regionsumlage bzw. des Umlagesatzes in Höhe von 43,6179 % für das Jahr 2018 her. Anlage/n: Eckdatenpapier zum Haushaltsentwurf 2018 der Städteregion Aachen Vorlage Dez II/0013/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 27.09.2017 Seite: 7/7 Aachen im September 2017 StädteRegion Aachen Eckdatenpapier zum Haushaltsentwurf 2018 Einleitung des Benehmens mit den regionsangehörigen Städten und Gemeinden gemäß § 55 Kreisordnung NRW zur Festsetzung - der allgemeinen Regionsumlage, - der Regionsumlage Mehrbelastung Jugendhilfe, - der Regionsumlage Mehrbelastung ÖPNV. Inhaltsverzeichnis: 1. Ausgangslage 1.1. Finanzsituation der StädteRegion Aachen 1.2. Jahresabschluss 2016 1.3. Haushaltsbewirtschaftung 2017 2. Der Ergebnisplan 2018 2.1. Planungsgrundlagen 2.1.1. Steuerkraftmesszahlen 2.1.2. Umlagegrundlagen 2.1.3. Schlüsselzuweisungen 2.1.4. Orientierungsdaten 2.1.5. Landschaftsumlage 2.1.6. Einheitslastenabrechnungsgesetz 2.1.7. Finanzierungsregelung Stadt Aachen 2.1.8. Entwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen 2.1.9. Zuschussbedarf im Bereich der Sozialleistungen 2.2. Festsetzung der allgemeinen Regionsumlage 2.3. Festsetzung der Regionsumlage Mehrbelastung Jugendhilfe 2.4. Festsetzung der Regionsumlage Mehrbelastung ÖPNV 3. Ausblick auf die Folgejahre (mittelfristige Planung 2019 bis 2021) 4. Weitere Zeitplanung 5. Schlussbemerkung 2 1. Ausgangslage 1.1 Finanzsituation der StädteRegion Aachen Trotz Strukturkonzept und bereits vieler Jahre Haushaltskonsolidierung (z.B. Ökonomieprogramm, Personalbewirtschaftungskonzept) ist der Regionshaushalt insgesamt durch eine stete Aufwandssteigerung gekennzeichnet. Dies vor allen Dingen durch die erheblichen Steigerungen im Bereich der Sozialleistungen – denen allerdings inzwischen auch deutliche Erstattungsleistungen des Bundes gegenüberstehen - und den Zuwachs an neuen Aufgaben. Die direkte Abhängigkeit dieser Bereiche von externen Entscheidungen macht eine selbstbestimmte Steuerung gänzlich unmöglich. Die jährlich in Millionenhöhe steigenden Umlageverpflichtungen gegenüber dem Landschaftsverband Rheinland zur Erfüllung seiner Aufgaben belasten die StädteRegion Aachen zusätzlich stark. 1.2 Jahresabschluss 2016 Das Haushaltsjahr 2016 schließt mit einem negativen Jahresergebnis von – 3.375.811,05 € ab. Auf die nachfolgende Tabelle wird verwiesen: Jahresabsc hlus sergebnis 2016 - Entwurf lt . H aushaltsplan 2016 Ges amtergebnisrechnung 01 02 Steuern u. ähnlic he Abgaben + Zuwendungen u. allgemeine Umlagen lt. Jahres abs chluss 2016 V erbess erung/V er s chlechterung 9.500.000,00 10.413.130,45 913.130,45 435.148.734,00 458.032.652,64 22.883.918,64 03 + Sonstige Transfererträge 04 + Öffentlic h-rec htliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtlic he Leistungsentgelte 2.182.826,00 2.076.136,83 - 106.689,17 06 + Kostenerstattung, Kostenumlagen 129.722.359,00 125.684.041,27 - 4.038.317,73 12.611.509,00 10.320.173,65 - 2.291.335,35 100.000,00 36.187,14 - 63.812,86 07 + Sonstige ordentlic he Erträge 08 + Aktivierte Eigenleistung 09 +/-Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge 7.134.900,00 10.291.278,49 3.156.378,49 21.986.410,00 23.623.594,81 1.637.184,81 - - 618.386.738,00 640.477.195,28 11 - Personalaufwendungen - 84.378.372,00 - 92.055.934,54 12 - Versorgungsaufwendungen - 10.255.372,00 - 5.656.481,54 22.090.457,28 - 7.677.562,54 4.598.890,46 13 - Aufwendungen f. Sac h-/Dienstleistungen - 34.461.279,00 - 73.180.622,97 - 38.719.343,97 14 - Bilanzielle Absc hreibung - 10.155.907,00 - 11.535.990,31 - 1.380.083,31 15 - Transferaufwendungen - 463.189.575,00 - 459.799.632,43 3.389.942,57 16 - Sonstige ordentlic he Aufwendungen - 35.737.448,00 - 21.465.809,92 14.271.638,08 17 = Ordentliche Aufwendungen - 638.177.953,00 - 663.694.471,71 - 25.516.518,71 18 = Ordentliches Ergebnis - 19.791.215,00 - 23.217.276,43 - 3.426.061,43 19 + Finanzerträge 21.369.572,89 - 20 - Zinsen und ähnlic he Aufwendungen 21 = Finanzergebnis (=Zeilen 19 und 20) 22 = Ergebnis der laufenden Verw (=Zeilen 18 und 21) 23 + außerordentliche Erträge 24 - außerordentlic he Aufwendungen 21.608.765,00 - 1.817.550,00 - 19.791.215,00 - 1.528.107,51 19.841.465,38 - 3.375.811,05 239.192,11 289.442,49 50.250,38 - 3.375.811,05 - - - - - - 25 = außerordentliches Ergebnis (=Zeilen 23 und 24) - 26 Jahresergebnis vor interner Leistungsverrec hnung - - 3.375.811,05 - 3.375.811,05 Es ist deutlich zu erkennen, dass im Verhältnis zur Planung zwar eine Verbesserung der Erträge um rund 22,1 Mio. €, dagegen aber eine Verschlechterung der Aufwendungen um rund 25,5 Mio. € sowie im Finanzergebnis eine leichte Verbesserung von rund 50.000 € das 3 negative Jahresergebnis darstellen. Im Bereich der Erträge ergaben sich Verbesserungen insbesondere bei den Allgemeinen Umlagen (hier insbesondere aufgrund gegenüber der Planung im Doppelhaushalt 2015/2016 gestiegener Umlagegrundlagen) und bei den Zuweisungen und Zuschüssen aufgrund der nicht planbaren Erstattungen im Zuge der Flüchtlingssituation. Bei den Aufwendungen sind die größten Abweichungen bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (-38,7 Mio. €) und bei den Sonstigen ordentlichen Aufwendungen (+ 14,7 Mio. €) zu verzeichnen. Dies resultiert einerseits aus einer buchungstechnischen Verschiebung von Aufwendungen zwischen diesen beiden Positionen und andererseits aus nicht oder nicht in dieser Höhe planbaren Aufwendungen aus der Ausgleichsleistung an die Stadt Aachen und aus der Flüchtlingssituation. Die Ausgleichsrücklage, die als Pufferfunktion für negative Jahresergebnisse dient, war bereits im Jahre 2014 vollständig aufgebraucht. Dies hat zur Folge, dass das negative Jahresergebnis durch andere Maßnahmen kompensiert werden muss. Zu den weiteren Erläuterungen zum Jahresabschluss 2016 wird auf die Vorlage des zwischenzeitlich durch die Prüfung bestätigten Entwurfs im Städteregionstag am 06.07.2017 verwiesen (SV-Nr. 2017/0231). 1.3 Haushaltsbewirtschaftung 2017 Bei der Bewirtschaftung des Haushaltes 2017 zeichnet sich nach dem Stand des Budgetberichtes zum 30.04.2017 im Saldo ein positives Ergebnis von rund 3,9 Mio. € ab (SV-Nr. 2017/0287), das sich aber durchaus auch noch verändern könnte und daher eher als eine Prognose angesehen werden muss. Die nachstehende Tabelle stellt die in dieser Prognose berücksichtigten wesentlichen (>500.000 €) Veränderungen zum Haushaltsansatz dar: Verbesserung Sachverhalt Verschlechterung Mio. € Sozialleistungen Sachverhalt Mio. € 6,7 Ausgleich Stadt Aachen Erstattungen im Produkt 3,9 Personalaufwendungen (inkl. 1,9 KiTa/JC) Jobcenter 1,4 Saldo aus diversen „kleineren“ 0,6 Verb./Verschl. Summe Saldo 9,2 Summe 5,3 +3,9 Die prognostizierte Verbesserung bei den Sozialleistungen von im Saldo rd. 6,7 Mio. € führt im Gegenzug zusammen mit den anderen kleineren Veränderungen zu einer höheren Ausgleichsleistung an die Stadt Aachen von rd. 3,9 Mio. €. Die Personalaufwendungen entwickeln sich insgesamt positiv, allerdings mit der Ausnahme, dass im Jobcenter der insbesondere aufgrund der Flüchtlingssituation deutlich angestiegene Aufgabenbestand und damit der erhöhte Personalbedarf (rd. + 1,7 Mio. €) so im Haushalt 2017 nicht veranschlagt 4 ist. Da es aber gleichzeitig zu einer höheren Erstattung der Personalaufwendungen kommt, wird das Ergebnis dadurch unter dem Strich nicht zusätzlich belastet. Noch nicht berücksichtigt ist in den vorstehenden Zahlen die zwischenzeitlich durch den Landschaftsverband erfolgte Sonderauskehrung aus der dort aufgelösten Rückstellung für die Inklusionshilfen. Für die Städteregion macht das rd. 14,9 Mio. € aus, abzüglich des auf die Stadt Aachen entfallenden Anteils von rd. 7,2 Mio. € verbleibt als zusätzliche Verbesserung im Haushalt der StädteRegion ein Betrag von rd. 7,7 Mio. €. Ebenfalls noch nicht berücksichtigt ist die mit Schreiben des LVR vom 01.09.2017 angekündigte Aufstellung eines Nachtragshaushalts für das Jahr 2017 mit einer geplanten nachträglichen Senkung des Umlagesatzes 2017 um 0,5%, was gut 4 Mio. € ausmachen würde, davon rd. 2 Mio. € zugunsten der Stadt Aachen, so dass sich das Ergebnis im Städteregionshaushalt 2017 um weitere rd. 2 Mio. € verbessern würde. Das durch diese Zusatzeffekte prognostizierbare positive Jahresergebnis 2017 wird nach Auffassung der Verwaltung zunächst der Ausgleichsrücklage zugeführt, um zum gegebenen Zeitpunkt diese Finanzmittel zur Minderung der Regionsumlage ganz oder teilweise zugunsten der regionsangehörigen Kommunen einzusetzen; ggfs. wird auch ein Teil zur Stärkung des Eigenkapitals verwendet werden. Hierüber ist im Zusammenhang mit der Beratung / Entscheidung des HH 2018 vom Städteregionstag eine Entscheidung zu treffen. 2. Der Ergebnisplan 2018 2.1 Planungsgrundlagen Für den Entwurf des Ergebnisplans 2018 werden nachstehend die wichtigsten Grundlagen aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) für die Berechnung der Allgemeinen Deckungsmittel dargestellt. Bezug wird auf die Simulationsrechnung vom 24.07.2017 genommen. Neben den Grundlagen des GFG wird zur Erläuterung des Ergebnisplans auch näher auf die Schwerpunkte der Sozialleistungen sowie der Personal- und Versorgungsaufwendungen eingegangen. Schließlich werden die Daten für die Berechnung der allgemeinen Regionsumlage, der differenzierten Regionsumlage für die Aufgaben der Jugendhilfe sowie die ÖPNV-Umlage dargestellt. 2.1.1 Steuerkraftmesszahlen Die Steuerkraft in der StädteRegion Aachen ist entsprechend der Berechnungen von 2017 auf 2018 um rund 8,3 Prozent gestiegen. Die nachstehende Grafik stellt die finanziellen Steigerungen für die StädteRegion Aachen dar: 5 Steuerkraftmesszahlen 2018 Steigerung in € 52.704.106 33.787.797 18.916.309 StädteRegion Aachen davon Stadt Aachen ehem. Kreis Aachen Tabellarisch stellen sich die Steuerkraftmesszahlen wie folgt dar: Steuerk raftmesszahlen (Simulationsrechnung 2018) FA 2018 in € 20.619.026.020 22.571.676.412 1.952.650.392 8,65 5.309.767.979 5.804.178.089 494.410.110 8,52 StädteRegion Aachen 582.592.147 635.296.253 52.704.106 8,30 davon Stadt Aachen 293.436.895 327.224.692 33.787.797 10,33 ehem. Kreis Aachen 289.155.252 308.071.561 18.916.309 6,14 Land NRW Reg.Bez. Köln Steigerung in € Steigerung in % FA 2017 in € Ein Vergleich der Entwicklung bezogen auf die einzelnen Kommunen in der StädteRegion Aachen stellt dar, dass in neun Kommunen eine positive und in einer Kommune eine negative Entwicklung der Steuerkraft festzustellen ist; die nachstehende Grafik macht dies deutlich: Steuerkraftmesszahlen 2017/2018 ra. Kommunen Aachen; 10,33 Würselen; 2,49 Stolberg; 6,81 Simmerath; 4,09 Roetgen; 5,64 Monschau; -0,69 Herzogenrath; 12,85 Eschweiler; 5,17 Baesweiler; 4,77 Alsdorf; 6,55 -2,00 0,00 2,00 4,00 6,00 8,00 10,00 12,00 14,00 prozentuale Veränderung 6 2.1.2 Schlüsselzuweisungen Die Schlüsselzuweisungen des Landes NRW an die regionsangehörigen Kommunen in der StädteRegion Aachen steigen im Vergleich zum Vorjahr um rund 16 Mio. € und umfassen ein Volumen von rund 268,3 Mio. €. Damit liegen sie knapp 6 % über dem Niveau des Vorjahres. Schlüsselzuweisungen ra. Kommunen (Simulationsrechnung 2018) FA 2017 in € 252.300.565,00 FA 2018 in € Steigerung in € 268.337.343,00 16.036.778,00 ra. Kommunen der StädteRegion Aachen Die Schlüsselzuweisungen an die StädteRegion steigen von rd. 33,08 Mio. € in 2017 um rd. 4,27 Mio. € oder um rd. 12,9 % auf rd. 37,35 Mio. € in 2018. 2.1.3 Umlagegrundlagen Aufgrund der gestiegenen Steuerkraft und der gestiegenen Schlüsselzuweisungen der ra. Kommunen steigen nach dem System des GFG auch die Umlagegrundlagen für die StädteRegion Aachen um rund 68,7 Mio. € auf rund 903,6 Mio. € (+ 7,61 %) an. Umlagegrundlagen (Simulationsrechnung 2018) prozentuale Steigerung 2017/2018 Land NRW Reg.Bez. Köln StädteRegion Aachen 8,23 7,59 7,61 davon Stadt Aachen ehem. Kreis Aachen 7,99 7,24 7 2.1.4 Orientierungsdaten bzw. Planungsrichtwerte Mit Rundschreiben Nr. 454 vom 12.07.2017 hat der Landkreistag mitgeteilt, dass dem zuständigen Landesministerium (MHKBG) zurzeit die Herausgabe eines Runderlasses mit den Orientierungsdaten 2018 – 2021 für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung der Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes NRW nicht möglich ist. Um dennoch Planungsgrundlagen zu schaffen, haben die kommunalen Spitzenverbände ein Zahlentableau entwickelt, das auch den Bezirksregierungen über das MHKBG zur Kenntnis gegeben und dem Finanzministerium nachrichtlich zugesandt wurde. Am 25.07.2017 wurde über den Landkreistag ergänzend die Entwicklung der Umlagegrundlagen zur Verfügung gestellt. Beide Informationen enthalten jedoch keine Vorgabewerte zur Entwicklung der Aufwendungen, so dass hierfür im Entwurf des Städteregionshaushalts für 2018 analog die Orientierungsdaten für den Haushalt 2017 angewandt wurden: "Orientierungsdaten" 2018-2021 Personalaufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Sozialtransferaufwendungen Schlüsselzuweisungen Umlagegrundlagen Kreisumlagen Umlagegrundlagen LVR-Umlage 9,18 9,12 9,10 7,50 6,10 2,00 2,00 1,00 2018 3,83 3,50 3,85 2,00 1,00 1,00 2019 4,56 4,00 4,19 2,00 1,00 1,00 2020 4,97 2,00 1,00 1,00 2021 2.1.5 Landschaftsumlage Die verbesserten Umlagegrundlagen schlagen in vollem Umfang auch auf die Umlage des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) durch und führen bei einem im Doppelhaushalt des LVR für 2018 festgelegten Hebesatz von 16,20 % zu einer deutlich höheren Zahllast für die StädteRegion Aachen, die Steigerung gegenüber 2017 beträgt rd. 12,2 Mio. € oder knapp 8,73 %. 8 Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Landschaftsumlage sind die Umlagegrundlagen zuzüglich der Schlüsselzuweisungen sowie die Einheitslastenabrechnung aus der Referenzperiode für die StädteRegion Aachen. Die nachfolgende Grafik stellt die Entwicklung der Landschaftsumlage ab dem Jahr 2007 dar: LSV-Umlage in € 180.000.000 150.000.000 120.000.000 90.000.000 LSV-Umlage in € 60.000.000 30.000.000 0 Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Plan 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Über den Zeitverlauf lässt sich deutlich die Steigerung erkennen. In der Höhe der Umlageverpflichtungen ist die StädteRegion Aachen fremdbestimmt und Konsolidierungspotenzial lässt sich hier nicht heben. 2.1.6 Einheitslastenabrechnungsgesetz Die Einheitslastenabrechnung führt gegenüber dem Jahr 2017 zu einer Verschlechterung von rd. 300 T€. 2.1.7 Finanzierungsregelung Stadt Aachen Wesentlicher Grundpfeiler bei der Bildung der StädteRegion und der Übertragung der Aufgaben von der Stadt Aachen war die Sicherstellung der Finanzneutralität. Im Doppelhaushalt 2015/2016 war dazu ein Ausgleichsbetrag von der Stadt Aachen an die StädteRegion in Höhe von 4 Mio. € eingeplant. Dieser beruhte auf den zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Erfahrungswerten der Vorjahre. In 2015 und 2016 hat sich aber herausgestellt, dass auf Basis der Finanzierungsregelungen im Gegenteil ein erheblicher Betrag in einer Größenordnung von 11 bis 12 Mio. € von der StädteRegion an die Stadt Aachen zu leisten war. Für 2017 konnte dieser Ausgleichsbetrag erstmals detailliert ermittelt und mit 23 Mio. € veranschlagt werden. Für 2018 ist ein Ausgleichsbetrag von knapp 24,9 Mio. € ermittelt worden. 9 2.1.8 Entwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen Die Personalaufwendungen stellen sich für die Haushaltsplanung 2018 wie folgt dar: Pe rsonal- und Ve rsorgungsaufw e ndunge n 2017 / 2018 Bezeichnung P e rsona l-/Ver sor gungsa ufwa nd ge sa mt b rutto davon Job-Center davon Kindertageseinrichtungen P e rsona l-/Ver sor gungsa ufwa nd ge sa mt ne tto Sonstige Personalaufwendungen Ansatz 2017 Budgetbericht PBK*-Ansatz 2017 zum 30.04.2017 incl. Mehrbedarfe für 2017/2018 Ansatz 2018 Veränderung zum in % PBK*-Ansatz 2017 94.644.472 96.036.910 96.186.798 100.912.915 4.726.117 + 4 ,9 1 16.346.151 11.876.913 18.086.419 11.857.572 16.346.151 11.876.913 18.419.552 13.179.527 2.073.401 1.302.614 +12,68 +10,97 66.421.408 66.092.919 67.963.734 69.313.836 1.350.102 + 1 ,9 9 (Beschäftigungsentgelte pp.) Personalaufwendungen Rückstellungen 1.091.600 1.065.800 1.091.600 1.280.408 188.808 8.389.000 8.389.000 8.389.000 8.875.734 486.734 Versorgungsaufwendungen Rückstellungen 1.161.000 1.161.000 1.161.000 1.219.050 58.050 105.286.072 106.652.710 106.828.398 112.288.107 5.459.709 2.399.328 2.399.328 2.399.328 2.519.294 119.966 774.000 774.000 774.000 812.700 38.700 G e sa mtsumme P e r sona l- und V er sor gungsa ufwend ungen na chr ichtlich: E rtr ä ge a us d er Auflösung von P e rsona lrückstellungen na chr ichtlich: Ab tr e tung von Ford er unge n im Zusa mme nha ng mit P ensionsrückste llunge n (Sa chkoste n) Lässt man die Personal- und Versorgungsaufwendungen der gemeinsamen Einrichtung (JobCenter) und der Kindertageseinrichtungen außer Betracht (wie vom SRT als Grundsatz beschlossen), ergibt sich damit eine Erhöhung der Aufwendungen um rund 1,99 %. Der im Haushalt veranschlagte Personal- und Versorgungsaufwand für das Jahr 2017 ohne Berücksichtigung der gemeinsamen Einrichtungen (JC und KiTa) belief sich zunächst auf 65.867.964 €. Im Rahmen des Personalbewirtschaftungskonzeptes 2015 - 2020 sowie der Verabschiedung des Haushalts 2017 hat der Städteregionstag/-ausschuss im Einzelnen über die erforderlichen Mehrbedarfe beschlossen, so dass der Ansatz 2017 letztlich bei 66.421.408 € lag. Die Mehrbedarfe waren in manchen Fällen für 2017 nur anteilig zu berücksichtigen (z.B. Straßenverkehrsamt 325.000 €, Jahresbedarf 571.000 €) oder auch befristet (z.B. Stabsstelle Flüchtlinge) und wurden daher für 2018 entsprechend fortgeschrieben bzw. in Abzug gebracht. In den Ansätzen sind auch die Tarif- und Besoldungssteigerungen enthalten, die alleine jährlich mehr als 2 % ausmachen. 2.1.9 Zuschussbedarf im Bereich der Sozialleistungen Im Budget „Sozialleistungen“ ist für das Haushaltsjahr 2018 im Saldo mit einem Zuschussbedarf von rund 153,1 Mio. € und damit einer Belastung der Regionsumlage um diesen Betrag zu rechnen. Im Verhältnis zum Haushaltsansatz 2017 ergibt sich eine Verbesserung in Höhe von rund 1,1 Mio. €. Auf die nachstehende Tabelle wird verwiesen: 10 Ve rä nd e runge n d e r Sozia lle istunge n V e rgle ich 2 0 1 7 / 2 0 1 8 Be schre ib ung Leistungen nach dem SGB XII und APG NRW Ansa tz Zuschussb e d a rf 2017 in Mio. € 69.573.556,00 Ansa tz Zuschussb e d a r f 2018 in Mio. € - 66.375.817,00 Leistungen nach dem SGB II Besondere soziale Leistungen (Bildung und Teilhabe) - 84.617.000,00 8.329,00 - 86.708.000,00 4.848,00 Sozialleistungen gesamt - 154.198.885,00 - 153.088.665,00 1.110.220,00 d avon Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II + Übernahme der KdU für Asylbewerber (ab 2017) Bundesbeteiligung an den Kosten der Grundsicherung 42.811.000,00 48.287.000,00 43.200.000,00 49.942.000,00 389.000,00 1.655.000,00 Bundesbeteiligung an den Kosten der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen 10.219.000,00 10.941.500,00 722.500,00 V e rä nd e rung in Mio. € 3.197.739,00 - 2.091.000,00 3.481,00 Grafisch stellt sich die Veränderung zum Ansatz 2017 wie folgt dar: Im Verhältnis zum Ansatz 2017 ist eine deutliche Verringerung des Zuschussbedarfs nach dem SGB XII und APG NRW, dagegen eine Steigerung des Zuschussbedarfs nach dem SGB II erkennbar, wobei die Steigerungen nach individuellen Erkenntnissen (aufbauend z.B. auf Entwicklungen aus dem Budgetbericht zum 30.04.2017) oder von 2 % (für die Jahre 2019 bis 2021) entsprechend der Orientierungsdaten aus dem HH 2017 berücksichtigt wurden. Hier liegt ein gewisses Risiko in der Haushaltsplanung für 2018, da nur schwer einzuschätzen ist, inwiefern sich bestimmte Parameter anders entwickeln, als das derzeit vorhergesehen werden kann (z.B. Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften vor dem Hintergrund der Flüchtlingssituation). Nach § 46 Absatz 5 SGB II beteiligt sich der Bund zweckgebunden an den Leistungen für Unterkunft und Heizung mit insgesamt 27,6 %. Dabei entfallen 26,4 % auf die Leistungen für Unterkunft und Heizung und 1,2 % auf die gemeinsamen Einrichtungen der Verwaltung 11 (Jobcenter). Hinzu kommt die auch in 2018 eingeplante Übernahme der KdU für anerkannte Asylbewerber, die für 2018 mit einer zu erwartenden Zahlung i.H.v. 6,7 Mio. € berücksichtigt wurde. Diese gesetzlich bisher auf 2018 befristeten Mittel wurden in der Erwartung, dass auch nach 2018 entsprechende Zuweisungen zur Verfügung gestellt werden, für 2019 ff. weiter eingeplant. Die Bundesbeteiligung an den Kosten der Grundsicherung liegt bei 100 % der Nettoaufwendungen des Vorvorjahres. Für die Bundesbeteiligung an den Kosten der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen erhöht sich die bei der StädteRegion ankommende Entlastung von rd. 10,2 Mio. € in 2017 auf rd. 10,9 Mio. € in 2018 aufgrund der erstmaligen vollen Wirkung der „5 Mrd.-Entlastung“ einerseits aber der Kappung aufgrund der Vermeidung einer Bundesauftragsverwaltung andererseits, so dass in 2018 ein Teil der Entlastungswirkung über Umsatzsteueranteile direkt bei den Städten und Gemeinden und nicht auf der „Kreisebene“ ankommt, obwohl die StädteRegion nach wie vor den gesamten Aufwand zu tragen hat. Die eingeplanten Entlastungswirkungen sind nachfolgend zusammenfassend dargestellt: Entlastungswirkungen 2017 2018 2019 € € € 2016 € Entlastung Eingliederungshilfe (Übergangs-Mrd.; 500 Mio. € = 3,7% über die KdUBundesbeteiligung in 2016 und 1 Mrd. € = 7,4% in 2017; Rest über komm. Umsatzsteueranteile) Entlastung Eingliederungshilfe (5 Mrd. Entlastung des Bundes; davon 1,6 Mrd. € über Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft ab 2019; 1,24 Mrd. € in 2018) 4.958.000 10.219.400 0 0 2020 € 0 2021 € 0 insgesamt € 0 15.177.400 0 10.941.500 14.412.600 14.698.200 14.994.000 55.046.300 Übernahme der KdU für anerkannte Asylbewerber 2016: 400 Mio. € bundesweit, 2017: 900 Mio. € bundesweit, 2018: 900 Mio. € bundesweit, 2019: 400 Mio. € bundesweit zur Abrechnung 2018 Verteilung nach Königsteiner Schlüssel: Anteil STR = 0,71%, befristet bis 2018) 2.827.548 insgesamt 7.785.548 16.519.400 17.641.500 21.246.600 21.668.880 22.104.094 106.966.022 6.300.000 6.700.000 6.834.000 6.970.680 7.110.094 36.742.322 12 2.2 Berechnung der allgemeinen Regionsumlage Auf Basis der zuvor dargestellten Planungsgrundlagen und den entsprechenden Veränderungen in den Budgets ist beabsichtigt, den Hebesatz der allgemeinen Regionsumlage von bisher 45,4706 % um 1,8527 % auf 43,6179 % zu senken. Dennoch steigt die Zahllast aufgrund der gestiegenen Umlagegrundlagen für die allgemeine Regionsumlage insgesamt von bisher rund 379,6 Mio. € um rund +14,5 Mio. € auf rund 394,1 Mio. € an, die zur Deckung des HH 2018 erforderlich sind, um seine gesetzlichen Aufgaben erfüllen zu können. Davon entfallen 6,58 Mio. € auf die neun ehemaligen Kreiskommunen und 7,9 Mio € auf die Stadt Aachen.. Für die regionsangehörigen Städte und Gemeinden ergibt sich folgende Verteilung: Allgemeine Regions umlage 2017 / 2018 Stadt/ Regionsumlage Gemeinde Umlagegrundlagen 2017 45,4706 % Regionsumlage Umlagegrundlagen 2018 43,6179 % Differenz 2017/2018 Alsdorf Baesweiler 69.195.400,00 32.450.565,00 31.463.563,55 14.755.466,61 75.231.987,00 35.202.243,00 32.814.638,00 15.354.491,00 1.351.074,45 599.024,39 Eschweiler Herzogenrath 85.068.763,00 61.109.563,00 38.681.276,95 27.786.884,95 91.388.934,00 65.964.981,00 39.861.965,00 28.772.562,00 1.180.688,05 985.677,05 Monschau 13.310.986,00 6.052.585,20 13.393.794,00 5.842.096,00 Roetgen Simmerath 9.530.352,00 16.263.585,00 4.333.508,24 7.395.149,68 10.100.461,00 17.196.429,00 4.405.612,00 7.500.727,00 - 210.489,20 72.103,76 105.577,32 Stolberg 86.118.464,00 39.158.582,29 92.988.118,00 40.559.496,00 1.400.913,71 Würselen 51.064.102,00 23.219.153,56 55.750.519,00 24.317.225,00 1.098.071,44 1 9 9 . 4 2 8 . 8 1 2 ,0 0 194.717.493,00 6 . 5 8 2 . 6 4 0 ,9 6 7.952.293,55 Zw. -Summe Aachen 4 2 4 . 1 1 1 .7 8 0 , 0 0 insge sa mt 8 3 4 . 8 5 0 .1 4 6 , 0 0 410.738.366,00 192.846.171,04 186.765.199,45 457.217.466,00 379.611.370,49 903.633.596,00 446.416.130,00 3 9 4 . 1 4 6 . 3 0 5 ,0 0 14.534.934,51 2.3 Berechnung der Regionsumlage Mehrbelastung Jugendhilfe Der Hebesatz für die differenzierte Jugendamtsumlage soll von bisher 27,5413 % auf 27,3926 % gesenkt werden. Die Zahllast erhöht sich dennoch aufgrund der gestiegenen Umlagegrundlagen. Die nachstehende Grafik stellt die Zahlen im Einzelnen dar: Jugendamtsumlage im Zeitvergleich Simmerath Roetgen Monschau Baesweiler - 2.000.000,00 4.000.000,00 6.000.000,00 8.000.000,00 10.000.000,00 Baesweiler Monschau Roetgen Simmerath 164.470,77 64.490,26 48.151,67 79.647,15 Plan 2018 9.642.809,62 3.668.908,42 2.766.778,88 4.710.549,01 Ist 2017 8.937.307,46 3.666.018,59 2.624.782,84 4.479.202,74 Ist 2016 8.172.657,19 3.204.562,21 2.392.687,40 3.957.717,58 Ist 2015 7.751.449,23 3.011.220,72 2.205.477,19 3.855.453,09 Spitzabrechnung 2016 in 2018 13 Für die Erläuterungen Arbeitsgemeinschaft zum Jugendamtshaushalt Jugendhilfe am 2018 30.08.2017 wird sowie auf die die dort Sitzung der ausgetauschten Informationen verwiesen. Angesprochen wurde in diesem Rahmen auch die erforderliche Spitzabrechnung im Jahr 2018 aufgrund der Unterfinanzierung im Jahresergebnis 2016. 2.4 Berechnung der Regionsumlage Mehrbelastung ÖPNV Für das Jahr 2018 ist entsprechend der mittelfristigen Vorausschau des Zweckverbandes AVV (Verbandsversammlung vom 16.12.2016) von einer anteiligen Verbandsumlage in Höhe von 14,084 Mio. € auszugehen. Hierauf wird die Nahverkehrspauschale in Höhe von 100 T€ angerechnet. Die einmalige Absenkung des Umlagebedarfs in 2017 führt im Haushalt 2018 zu einem deutlichen Umlageanstieg. Danach ergeben sich für die regionsangehörigen Städte und Gemeinden (ohne Stadt Aachen) die nachfolgend dargestellten Umlagen. Auch bei der Mehrbelastung ÖPNV ergab sich im Jahresergebnis 2016 eine Unterfinanzierung. Die Spitzabrechnungsbeträge in 2018 sind ebenfalls der nachstehenden Aufstellung zu entnehmen: Mehrbelastung ÖPNV 2017 / 2018 Umlagegrundlagen Stadt/ Gemeinde 2017 Satz Alsdorf 69.195.400,00 Baesweiler 32.450.565,00 Eschweiler 85.068.763,00 Herzogenrath 61.109.563,00 Monschau 13.310.986,00 Roetgen 9.530.352,00 Simmerath 16.263.585,00 Stolberg 86.118.464,00 Würselen 51.064.102,00 insgesamt 1,83% 1,53% 2,04% 2,64% 3,26% 3,35% 2,92% 2,45% 1,85% 424.111.780,00 ÖPNV-Umlage Umlagegrundlagen 2017 2018 1.266.969,60 75.231.987,00 495.427,00 35.202.243,00 1.738.069,40 91.388.934,00 1.614.976,40 65.964.981,00 434.016,80 13.393.794,00 319.233,40 10.100.461,00 475.348,60 17.196.429,00 2.113.204,60 92.988.118,00 942.754,20 55.750.519,00 ÖPNV-Umlage Differenz Abrechnungsbetrag 2018 2017/2018 für 2016 Satz 2,51% 2,09% 2,83% 3,64% 4,82% 4,70% 4,11% 3,38% 2,52% 9.400.000,00 457.217.466,00 1.884.819,46 617.849,86 27.351,99 737.026,72 241.599,72 9.400,62 2.585.655,58 847.586,18 35.905,89 2.402.535,10 787.558,70 31.535,20 645.669,25 211.652,45 8.230,90 474.910,62 155.677,22 6.415,43 707.156,90 231.808,30 9.271,81 3.143.729,06 1.030.524,46 41.941,18 1.402.497,31 459.743,11 18.754,79 13.984.000,00 4.584.000,00 188.807,81 Es ist zu beachten, dass für die vorstehende Berechnung noch keine aktualisierten Verteilungsschlüssel zugrunde gelegt wurden, es wurden hier die Verteilungsschlüssel aus der Haushaltsplanung 2017 angewendet. 3. Ausblick auf die Folgejahre (mittelfristige Planung 2019 bis 2021) Für die Jahre 2019 bis 2021 ergibt sich nach der als Anlage beigefügten Übersicht eine verhalten optimistische Umlagesatzes. Einschätzung Berücksichtigt Umlagegrundlagen und sind in andererseits hinsichtlich der der Planung entsprechend weiteren einerseits der Entwicklung deutlich analog des steigende fortgeführten Orientierungsdaten 2017 maßvolle Anhebungen bei den Personalaufwendungen (+ 1 %) und bei den Sozialhilfeaufwendungen (+ 2 %). Wenn sich diese Annahmen bewahrheiten und keine anderweitigen Belastungen hinzukommen, die jetzt noch nicht absehbar sind, wären die dargestellten Rückgänge des Umlagesatzes in 2019 und 2020 auf jeweils rd. 42,7 % sowie in 2021 eine weitere Senkung auf dann rd. 41,8 % realisierbar. 14 Als Anlage beigefügt ist die zusammenfassende Übersicht über die Haushalts- und Finanzplanung der Jahre 2016 bis 2021. 4. Weitere Zeitplanung Für das weitere Verfahren sind folgende Termine vorgesehen: Feststellung des Haushaltsentwurfes 27.10.2017 Bekanntmachung im Amtl. Mitteilungsblatt 02.11.2017 Auslegung des Haushaltsentwurfes 10.11.-13.12.2017 Einbringung des Haushaltsentwurfes in den Städteregionsausschuss 09.11.2017 1. Beratung im Städteregionsausschuss 23.11.2017 2. Beratung im Städteregionsausschuss 07.12.2017 Beschlussfassung im Städteregionstag 14.12.2017 5. Schlussbemerkung Nachdem im Rahmen der Haushaltsplanung 2017 verschiedene grundlegende Korrekturen (z.B. Ausgleichsbetrag Stadt Aachen, Pensions- und Beihilferückstellungen) erforderlich waren, ist der Haushalt 2018 nicht mehr in diesem Maße von einmaligen Sondereffekten geprägt. Das ist ein wesentlicher Grund für die vorgesehene Umlagesenkung in 2018. Durch den vollständigen Einsatz der Ausgleichsrücklage von insgesamt 57,4 Mio. € in den Jahren 2010 bis 2014 ist allerdings kein Gestaltungsspielraum vorhanden, die Umlageerhebung bei abweichenden Entwicklungen möglichst konstant zu halten. Sollte sich in 2017 tatsächlich ein positives Ergebnis zeigen und damit die Ausgleichsrücklage wieder ein Stück weit dotiert werden können, ergibt sich damit die Möglichkeit, negative Entwicklungen im Jahresergebnis, auffangen zu können. Ein Verzehr der Allgemeinen Rücklage würde zu einer Überdehnung des Rücksichtnahmegebotes führen. Insgesamt befinden sich nicht nur die Städte und Gemeinden in einer haushaltswirtschaftlich angespannten Lage, sondern auch die Umlageverbände. Gerade deshalb wird auch in ihrem Sinne der Spargedanke bei der StädteRegion Aachen weiter massiv verfolgt. Der Städteregionsrat geht davon aus, dass es im kommenden Jahr gelingen wird, mit der neuen Landesregierung eine Änderung des Aachen-Gesetzes zu erreichen. Einvernehmliches Ziel aller Beteiligten auf der Ebene der Kommunen und der Städteregion ist es, die sich als nur noch schwer zu handhabende und recht unglückliche Finanzierungsregelung zwischen der Stadt Aachen und den ehemaligen Kreiskommunen zu verändern. Dann würde im HH 2019 eine separate Ausgleichsregelung mit der Stadt Aachen entfallen und durch eine eigene Umlage der Stadt Aachen ersetzt werden. 15 OE 39.598.575,16 116.572,03 Dezernat V Dezernat VI 661.884.394,18 -665.262.874,27 -169.393.217,65 -495.869.656,62 -2.226.975,62 -57.592.670,11 -43.029.147,25 -318.935.312,32 -56.651.340,58 -17.434.210,74 € dungen Aufwen- Ergebnis 2016 -3.375.811,05 45,4706% nachrichtlich: Ausgleichszahlung an Stadt Aachen neue Allgemeine Regionsumlage zum Haushaltsausgleich + Deckungslücken Umlage lt. unverändertem Umlagesatz entspricht %-Punkte Regionsumlage Umlagegrundlagen 2.669,04 261.339.403,44 -264.717.883,53 -2.110.403,59 -17.994.094,95 -34.890.848,79 -173.763.673,02 -19.479.206,43 -16.479.656,75 € Saldo Überschüsse/Defizite nach derzeitigem Stand der Haushaltsplanung Summe insgesamt abzgl. Verr. mit Allg. R. 430.732.621,09 8.138.298,46 Dezernat IV Allg. Deckungsmittel 145.171.639,30 Dezernat III 231.151.773,09 37.172.134,15 Dezernat II Summe Dezernate I - VI 954.553,99 € Erträge Dezernat I Bezeichnung Produkt / Teilprodukt Teil- produkt Stand: 06.09.2017 Produkt Anlage 1 692.150.603 449.642.694 242.507.909 117.300 40.166.121 9.761.933 160.772.530 30.502.807 1.187.218 € Erträge -692.150.603 -177.227.281 -514.923.322 -2.284.562 -57.718.735 -46.902.328 -333.795.867 -54.486.142 -19.735.688 € dungen Aufwen- Ansatz 2017 0 272.415.413 -272.415.413 -2.167.262 -17.552.614 -37.140.395 -173.023.337 -23.983.335 -18.548.470 € bedarf Zuschuss- Überschuss/ 794.910 746.996.880 491.289.213 255.707.667 115.950 50.382.054 8.035.749 164.010.237 32.368.767 € Erträge Haushalts-/Finanzplanung 2018- 2021 Zusammenfassung 2018 -730.255.568 -192.202.592 -538.052.976 -2.405.988 -73.598.639 -48.783.592 -336.702.304 -57.426.060 -19.136.393 € dungen Aufwen- 206.987 2019 -24.895.000 -25.853.458 42,6889% 43,6179% -2,7817% 400.602.899 -1,8527% 394.146.306 -26.103.892 45,4706% -16.741.312 426.706.791 -2,7817% 938.423.489 26.103.892 26.103.892 307.270.956 -281.167.064 -2.279.252 -23.168.841 -39.693.088 -172.665.820 -24.825.727 -18.534.336 € bedarf Zuschuss- Überschuss/ 45,4706% 16.741.312 26.671.208 -9.929.896 -122.776 -5.663.971 -3.607.448 331.270 -1.073.958 € 2018 zu 2017 rung Verschlechte- Verbesserung/ 410.887.618 -1,8527% 903.633.596 16.741.312 16.741.312 299.086.621 -282.345.309 -2.290.038 -23.216.585 -40.747.843 -172.692.067 -25.057.293 -18.341.483 € bedarf Zuschuss- Überschuss/ 2020 -26.887.596 42,7323% 417.050.130 -2,7383% -26.724.933 45,4706% 443.775.063 -2,7383% 975.960.429 26.724.933 26.724.933 311.847.021 -285.122.088 -2.301.938 -22.218.020 -40.429.000 -175.870.040 -25.033.632 -19.269.458 € bedarf Zuschuss- Überschuss/ 2021 -28.113.670 41,7970% 426.523.712 -3,6736% -37.487.494 45,4706% 464.011.206 -3,6736% 1.020.464.225 37.487.494 37.487.494 325.086.337 -287.598.843 -2.324.850 -22.815.468 -38.903.240 -179.174.798 -25.344.054 -19.036.433 € bedarf Zuschuss- Überschuss/