Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
270187.pdf
Größe
2,0 MB
Erstellt
12.09.17, 12:00
Aktualisiert
09.10.17, 07:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Umwelt
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 36/0210/WP17
öffentlich
UP-Nr.-457
12.09.2017
FB 36/20
Änderung Nr. 65 des Flächennutzungsplans 1980 der Stadt
Aachen und Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 806 Gewerbegebiet Schlottfeld Teil II Beratungsfolge:
TOP 6
Datum
Gremium
Zuständigkeit
10.10.2017
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und
empfiehlt dem Planungsausschuss die Integration des jeweiligen Umweltberichts in die Begründung
zur Änderung des Flächennutzungsplans bzw. des Bebauungsplanes.
Vorlage FB 36/0210/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.09.2017
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Das etwa 1 ha große Plangebiet liegt im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg südlich des Toledorings (L
260) und war zunächst noch Teil des seit 1998 rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 795 Gewerbegebiet Schlottfeld. Weil ursprünglich ein Bodendenkmal in dem jetzt zu beurteilenden Bereich
vermutet wurde, wurde damals der Teilbereich aus dem Bebauungsplan Nr. 795 herausgelöst und soll
nun als Bebauungsplan Nr. 806 mit dem Ziel gewerbliche Nutzung aufgestellt werden. Da das Gebiet
im Flächennutzungsplan noch als Grünfläche ausgewiesen ist, soll parallel zum
Bebauungsplanverfahren der Flächennutzungsplan geändert werden. Zukünftig soll der Bereich als
Gewerbegebiet dargestellt werden.
Prozessbegleitend wurde eine Umweltprüfung nach den Vorschriften des Baugesetzbuches
durchgeführt. Die Umweltprüfung zeigt, dass die Ausweisung von Gewerblichen Bauflächen selbst
voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen auf den Naturhaushalt haben wird, da der
Artenschutz nicht betroffen ist, der mit einer gewerblichen Nutzung einhergehende Eingriff durch eine
Ausgleichsmaßnahme im Stadtgebiet kompensiert und der Gewässer schutz durch geeignete
Maßnahmen grundsätzlich gewährleistet werden kann. Durch Beibehaltung des Baum- und
Strauchbestandes im Bereich der Grundstücksgrenzen wird sich das Landschaftsbild nicht erheblich
negativ verändern. Aufgrund der geringen Größe des Änderungsbereichs wird die Kaltluftbahn zwar in
ihrer Größe verringert; die Durchlüftungsfunktion jedoch nicht wesentlich beeinträchtigt, sofern keine
Riegelbebauung quer zur Strömungsrichtung erfolgt. Dies wirkt sich auch günstig im Hinblick auf eine
mögliche Belastung durch verkehrsbedingte Luftschadstoffe aus.
Die Gewerbliche Nutzung erfordert die Gewährleistung gesunder Wohn- un d Arbeitsverhältnisse. Das
Bundesimmissionsschutzgesetz gibt vor, dass die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen
so zuzuordnen sind, dass schädliche Umwelteinwirkungen vermieden werden. Bisher wurde durch die
Freihaltung des Planbereichs ein ausreichender Abstand für die bisherigen Gewerbebetriebe bzw. die
Wohnbebauung zu den Lärmquellen, Bahnlinie, Straßen und Schießstand geschaffen. Da das neue
Gewerbegebiet in diesen Abstandsraum hinein gesetzt werden soll, bahnt sich ein Konflikt an.
Während im Hinblick auf den Verkehrslärm mit passivem Lärmschutz reagiert werden kann, ist dies
beim Schießlärm nicht möglich. Hier sind die Richtwerte von 65 dB(A) vor dem Gebäude einzuhalten.
Während des Schießbetriebs (dienstags und donnerstags zwischen 17:00 – 21:30 Uhr und samstags
zwischen 10:00 bis 13:00 Uhr sowie zwischen 15:00 bis 18:00 Uhr) ist konzentriertes Arbeiten ohne
besondere Vorkehrungen nicht möglich. Da der Schießlärm nur einen kleinen Teil der üblichen
Arbeitszeiten beansprucht, ist eine gewerbliche Nutzung der Fläche grundsätzlich möglich.
Es wird von der Art des sich ansiedelnden Gewerbes und dessen Betriebsabläufe sowie sinnvoller
Schutzvorkehrungen abhängen, ob sich der Lärmkonflikt lösen lässt. Dies ist im Rahmen des
Monitorings festzustellen.
Anlage/n:
Umweltbericht zum Bebauungsplanes Nr. 806 - Gewerbegebiet Schlottfeld, Teil 2
Umweltbericht zur 65. Änderung des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen Gewerbegebiet
Schlottfeld Teil 2
Vorlage FB 36/0210/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.09.2017
Seite: 2/2
Fachbereich Umwelt
Reumontstraße 1-3
52064 Aachen
Der Oberbürgermeister
Umweltbericht
zum Bebauungsplan Nr. 806 – Gewerbegebiet Schlottfeld Teil 2
im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg für den Bereich zwischen dem Gelände der Deutschen Bahn, dem Pariser
Ring/Toledoring, der Süsterfeldstraße und dem vorhandenen Gewerbegebiet Schlottfeld
zur erneuten öffentlichen Auslegung
Aachen, September 2017
Projekt-Nummer 457
Bebauungsplan Nr. 806
Umweltbericht zur erneuten Offenlage
– Gewerbegebiet Schlottfeld Teil 2
Fassung vom 07.09.2017
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
1.1. Lage und Beschreibung des Plangebietes
1.2. Inhalt und Ziele des Bebauungsplanes
1.3. Ziele des Umweltschutzes
2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
Jeweils unter Berücksichtigung der Aspekte
−
−
−
−
Bestandssituation
Prognose für die Nullvariante
Prognose für die Planung
Bewertung: erheblich – nicht relevant; Anfälligkeit für Katastrophen
−
−
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
Maßnahmenkontrolle
2.1. Schutzgut Mensch
2.2. Schutzgüter „ Tiere und Pflanzen und biol. Vielfalt“ und „Landschaft“
2.3. Schutzgut Boden
2.4. Schutzgut Fläche
2.5. Schutzgut Wasser
2.6. Schutzgüter Luft und Klima/Energie
3. Zusätzliche Angaben
3.1. Beschreibung Verwendete Technische Verfahren, Technische Lücken, Fehlende Kenntnisse
3.2. Beschreibung der Maßnahmen zur Überwachung
3.3. Allgemein verständliche Zusammenfassung
3.4. Referenzliste Quellen
Seite 2 von 16
Bebauungsplan Nr. 806
– Gewerbegebiet Schlottfeld Teil 2
Umweltbericht zur erneuten Offenlage
Fassung vom 07.09.2017
1.
Einleitung
Gemäß § 1 a Baugesetzbuch (BauGB) sind die Belange des Umweltschutzes in der Bauleitplanung zu berücksichtigen. Hierfür wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die erheblichen Auswirkungen der Planung auf
die Umwelt untersucht und bewertet sowie in einem Umweltbericht dokumentiert werden. Gemäß § 2 a BauGB ist
der Umweltbericht gesonderter Teil der Begründung zum Bebauungsplan.
1.1. Lage und Beschreibung des Plangebietes
Das etwa 1 ha große Plangebiet liegt im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg. Es wird im Norden von der etwa 5 m
hohen Stützmauer des in Tieflage befindlichen Toledorings (L 260), im Osten von der Süsterfeldstraße, im Süden
von dem bereits vorhandenen Gewerbegebiet Schlottfeld mit daran anschließender Wohnbebauung sowie im
Westen von dem Schießstand und der Bahnlinie Aachen-Mönchengladbach begrenzt. Das Gebiet ist an seiner
Ost-, Süd- und Westseite von bis zu 6 m hohen Böschungen mit Gehölzbewuchs umgeben. Es handelt sich
überwiegend um eine Ackerbrache, die über einen Wirtschaftsweg erschlossen wird, der von der Straße „Im
Süsterfeld“ abzweigt. Das Plangebiet ist durch Verkehrslärm (Straße, Schiene) und den Schießlärm vorbelastet.
1.2.
Inhalt und Ziele des Bebauungsplans (BP)
Ziel des Bebauungsplanes ist es, ein gegliedertes Gewerbegebiet mit einer GRZ1 von 0,6 auszuweisen. Im Plangebiet sind Stellplätze nicht nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen sondern auch außerhalb in den
dafür eigens festgesetzten Flächen (St) zulässig. Zudem soll eine maximale Höhe der Baukörper festgeschrieben
werden (Lt. Plan liegt das Limit bei 198,0 m bzw. 194,5 Normalhöhennull (NHN), was in etwa einer Gebäudehöhe
zwischen 11 bis 20 m entspricht). Die Erschließung erfolgt weiterhin von der Straße „Im Süsterfeld“ aus. Es wer1
Mit der GRZ = Grundflächenzahl wird angegeben, wieviel Prozent der Fläche durch bauliche Anlagen insbesondere Gebäude versiegelt werden darf.
Seite 3 von 16
Bebauungsplan Nr. 806
– Gewerbegebiet Schlottfeld Teil 2
Umweltbericht zur erneuten Offenlage
Fassung vom 07.09.2017
den drei Flächen zur Sicherung von Vegetationsbeständen sowie zur Neuanpflanzung von Bäumen und Sträuchern festgesetzt. Des Weiteren werden Lärmpegelbereiche (LPB) ausgewiesen.
1.3. Ziele des Umweltschutzes und Berücksichtigung der Umweltbelange
Zur Berücksichtigung des Umweltschutzes werden die einschlägigen Gesetze, Rechtsverordnungen, Erlasse,
Verwaltungsvorschriften und Technischen Anleitungen zu Grunde gelegt, die für die jeweiligen Schutzgüter in
Bauleitplanverfahren anzuwenden sind. Für den hier zu beurteilenden Bebauungsplan sind folgende Ziele zu
beachten, auf die bei den einzelnen Schutzgütern noch näher eingegangen wird:
−
−
−
−
Es sind gesunde Arbeitsverhältnisse insbesondere im Hinblick auf den Lärmschutz zu gewährleisten.
Es ist ein sorgsamer Umgang mit dem teils üppigen Baum- und Strauchbestand geboten.
Für den Eingriff in den Naturhaushalt ist ein Ausgleich zu schaffen.
Die wassertechnische Erschließung muss gesichert sein, zum einen um den Hochwasserschutz zu gewährleisten zum anderen um die Gewässer - hier insbesondere den Wildbach - nicht negativ zu belasten.
2.
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
Die im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführte Umweltprüfung zeigt, dass durch die
Darstellung einer Gewerbefläche die folgenden Schutzgüter nicht bzw. nicht erheblich betroffen sein werden:
− Es handelt sich weder um ein Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung noch um ein Europäisches Vogelschutzgebiet.
− Der Artenschutz spielt eine untergeordnete Rolle, zum einen wegen des Fehlens planungsrelevanter Arten
vor Ort zum anderen, weil das Plangebiet nur einen kleinen Teil des Nahrungshabitats der im Bereich Süsterfeld lebenden Fledermausart einnimmt.
− Der ursprünglich bestehende Altlastenverdacht konnte ausgeräumt werden.
− Besonders schützenswerte Böden werden nicht mehr angetroffen, da durch Umlagerung bereits die natürlichen Böden überformt wurden.
− Das Plangebiet liegt außerhalb von festgesetzten Trinkwasserschutzgebieten oder Überschwemmungsgebieten.
− Das sich neu bildende Grundwasser wird größtenteils über die Drainage des angrenzenden Brückenbauwerks am Toledoring aus dem Gebiet abgeführt.
−
−
Ein Oberflächengewässer ist nicht vorhanden.
Weil die archäologischen Funde bereits durch jüngere Überschüttung zerstört sind, kommt dem Schutzgut
Kultur- und Sachgüter keine Bedeutung mehr zu.
Die folgenden Umweltbelange (Schutzgüter) werden im Hinblick auf ihre Erheblichkeit in der verbindlichen Bauleitplanung weitergehend untersucht:
Schutzgut Mensch mit den Themen
− Schutz vor verkehrsbedingten Luftschadstoffen
− Schutz vor Lärmimmissionen, die von den Lärmquellen Bahn, Straße, Schießstand ausgehen
− Versorgung mit der Erholung dienenden Grün- und Freiflächen
Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Biologische Vielfalt, hier: Eingriff in den Naturhaushalt und dessen Ausgleich
Schutzgut Boden, hier: Bodenbewegungen, Mutterboden
Seite 4 von 16
Bebauungsplan Nr. 806
– Gewerbegebiet Schlottfeld Teil 2
Umweltbericht zur erneuten Offenlage
Fassung vom 07.09.2017
Schutzgut Fläche
Schutzgut Wasser, hier: Niederschlagswasser und Abwässer
Schutzgut Klima, hier: Kaltluft/Ventilation
2.1. Schutzgut Mensch
Bei der Betrachtung des Schutzgutes Mensch stehen die umweltbezogenen Auswirkungen auf den Menschen
und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt im Vordergrund. Grundsätzlich sind Aspekte wie Gesundheitsvorsorge, Wohnqualität, Erholung und Freizeit, Grün- und Freiflächen, Luftschadstoffe, Gerüche,
Lichtimmissionen, Lärmimmissionen, Erschütterungen, Elektromagnetische Felder (EMF), Hochspannungsleitungen, Mobilität und somit gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu berücksichtigen. Im konkreten Planvorhaben
ist es das Ziel, gesunde Arbeitsverhältnisse zu gewährleisten. Daher wird auf die Themen Lärmbelastung, Luftschadstoffe und Grün- und Freiflächen weiter eingegangen.
Thema Lärmbelastung
Lärmsensible Nutzungen sind im Plangebiet derzeit nicht vorhanden. Auf das Plangebiet wirken als Lärmquellen
die Bahn, die umgebenden Straßen sowie der Schießstand ein. Der Bereich selbst fungiert als Abstandsraum
zwischen den oben angesprochenen Lärmquellen und dem bestehenden Gewerbe sowie der Wohnnutzung im
Süden.
Im Hinblick auf die Nutzungsänderung wurden schalltechnische Untersuchungen durchgeführt. Beurteilungsmaßstäbe für das Leitziel „gesunde Arbeitsverhältnisse“ des BauGB bzw. bezüglich der Erheblichkeit von Lärmimmissionen ergeben sich u. a. aus den Grenz- bzw. Orientierungswerten der DIN218005, Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), TA3-Lärm sowie VDI4-Richtlinie 3745 Blatt 1 (Beurteilung von Schießgeräuschen). Gemäß § 50
Bundesimmissionsschutzgesetzes sind die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen untereinander vermieden werden.
Verkehrslärm
Zur Beurteilung der Immissionen aus Verkehrsgeräuschen gelten für die Ausweisung eines Gewerbegebietes
nachfolgende Orientierungswerte der DIN 18005:
Tagzeit
06.00 -22.00 Uhr
65 dB(A)5
55 dB(A)
Nachtzeit
22.00-06.00 Uhr
Im Ergebnis beträgt die Beaufschlagung durch die Fahrzeuge auf den betrachteten Straßen im Norden des Plangebietes zur Tagzeit zwischen 68 dB(A) und 72 dB(A); damit wird der für die vorgegebene Gebietsausweisung
GE (Gewerbegebiet) geltende Orientierungswert von 65 dB(A) zur Tagzeit überschritten. Mit zunehmendem Abstand nimmt die Beaufschlagung ab. Im südlichen Teil des Plangebietes kann aufgrund des Abstandes zu den
Lärmquellen sogar mit einer Unterschreitung des Orientierungswertes gerechnet werden.
2
DIN= Deutsches Institut für Normung
TA = Technische Anleitung
4
VDI = Verein Deutscher Ingenieure
5
dB (A) = Dezibel (Maß für die Stärke eines Geräusches) sowie A für die im Bauwesen übliche A-Linie
3
Seite 5 von 16
Bebauungsplan Nr. 806
Umweltbericht zur erneuten Offenlage
– Gewerbegebiet Schlottfeld Teil 2
Fassung vom 07.09.2017
Im Gegensatz zum Straßenlärm liegen die ungünstigsten Immissionsbeurteilungspegel für die Bahn zwischen 53
dB(A) und 58 dB(A), so dass der Orientierungswert von 65 dB(A) zur Tagzeit deutlich unterschritten wird.
Schießlärm
Bei dem Schießstand handelt es sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage nach der 4. Verordnung zur
Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Im Zuge der Genehmigung wurde eine Begutachtung vorgenommen. Es wurden Messungen für verschiedene Waffenarten in einer Entfernung von 250 m Abstand zu den nächst gelegenen schutzwürdigen Immissionsorten im Umfeld vorgenommen. Dabei wurden keine
Überschreitungen der Richtwerte festgestellt.
Auswirkungen der Lärmbelastung
Bei Etablierung eines Gewerbegebietes wirken verkehrsbedingte Lärmbelastungen oberhalb des geltenden
Orientierungswerts von 65 dB(A) ein, so dass gesundes Arbeiten und Wohnen fraglich ist. Dauerhafte Lärmbelastungen können zu Gesundheitsproblemen führen. Das Bundesverwaltungsgericht setzt diese Schwelle regelmäßig bei 60 dB(A) nachts und 70 dB(A) tags an. In der Fachliteratur wird davon ausgegangen, dass ab 55 dB(A)
konzentrierte geistige Arbeit - wie z.B. Büroarbeit - nur noch eingeschränkt möglich ist.
Zudem rückt die künftige gewerbliche Nutzung auf weniger als 10 Meter an den bestehenden Schießstand heran,
so dass eine neue Begutachtung im Hinblick auf die Verträglichkeit der Nutzungen erfolgte. Im Ergebnis wird das
Plangebiet teilweise deutlich oberhalb des Immissionsrichtwertes von 65 dB(A) zur Tagzeit aus dem Schießbetrieb insbesondere in der Nähe der Schießanlage beaufschlagt. Dieser Richtwert ist nach gängiger Rechtsprechung vor dem Gebäude einzuhalten. Bei der Prognose sind die genehmigten Zeiten des Schießbetriebs zu
berücksichtigen:
Dienstag
Donnerstag
Samstag
10.00 Uhr bis 13.00 Uhr
17.00 Uhr bis 21.30 Uhr
17.00 Uhr bis 21.30 Uhr
15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Weiter maßgeblich sind die verwendeten Waffentypen und Schusszahlen sowie deren zeitliche Verteilung oder
Häufung im Schießbetrieb. Bei den Beurteilungspegeln handelt es sich um über die Tagzeit gemittelte Immissionen aus dem Schießbetrieb zwischen 17.30 Uhr und 21.30 Uhr. Während des Schießbetriebes können deutlich
höhere Pegel bis hin zu den berechneten Maximalpegeln von 148 dB(A) auftreten.
Es muss dann davon ausgegangen werden, dass bei den zu erwarteten Beaufschlagungen ohne besondere
Vorkehrungen ein konzentriertes und gesundes Arbeiten nicht, erst recht nicht bei geöffneten Fenstern während
des Schießbetriebs möglich sein wird.
Im Bebauungsplan werden als Minimallösung im Hinblick auf den Verkehrslärm Lärmpegelbereiche dargestellt
und durch entsprechende Festsetzungen der Anforderungen an die Außenbauteile die Mindestanforderungen für
den baulichen Schallschutz vorgegeben. Es werden weder planerische Maßnahmen, z.B. Einhaltung der erforSeite 6 von 16
Bebauungsplan Nr. 806
– Gewerbegebiet Schlottfeld Teil 2
Umweltbericht zur erneuten Offenlage
Fassung vom 07.09.2017
derlichen Schutzabstände zu den Schallquellen, Vermeidung einer direkten Sichtverbindung zur Schallquelle,
Aufteilung eines Gebietes nach schalltechnischen Gesichtspunkten getroffen werden, noch aktiver Lärmschutz in
Form von Wänden, Erdwällen, Steilwällen, Pflanzwällen betrieben. Weil im Rahmen der Baugenehmigung für die
Einzelvorhaben die Richtwerte an den neu geschaffenen Immissionsorten eingehalten werden müssen, ist die
Lärmthematik auf Ebene der Bauleitplanung nicht abschließend gelöst. Um die Nutzung des Schießstandes nicht
zu gefährden, sind entsprechende Regelungen in einem städtebaulichen Vertrag zu treffen.
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
•
Es werden die Lärmpegelbereiche dargestellt und die Mindestanforderung an Außenbauteile festgesetzt.
•
In einem Gewerbegebiet ausnahmsweise zulässiges Wohnen (z. B. für Betriebsleiter oder Aufsichtspersonal)
ist auszuschließen.
Thema Luftschadstoffe
Neben der Lärmbelastung verursacht der Schienen- und Straßenverkehr Luftschadstoffe, die sich negativ auf die
Gesundheit der im zukünftigen Gewerbegebiet arbeitenden Menschen auswirken können. Zur Beurteilung dieser
Luftschadstoffbelastungen wurde durch das Büro AVISO GmbH eine Untersuchung durchgeführt. Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass die Grenzwerte für das Jahresmittel sowie die Kurzzeitwerte für alle drei Luftschadstoffe (NO2, PM10 und PM2,5) sicher eingehalten werden.
Thema Grün- und Freiflächen zur Erholung
Grundsätzlich dienen Grün- und Freiflächen im Siedlungsraum unter anderem dem Aufenthalt im Freien, der
Erholung sowie Spiel- und Sportzwecken. Sie verbessern bei entsprechender Ausgestaltung das Kleinklima und
die Luftreinheit für den Aufenthalt von Menschen und tragen so zur Gesunderhaltung der Wohn- und Arbeitsbevölkerung bei. Daher sind begrünte Freiräume auch im Bereich von Gewerbegebieten von besonderer Bedeutung.
Für den gelegentlichen Aufenthalt von Menschen ist derzeit nur der Wirtschaftsweg im Plangebiet zu nennen, der
zusätzlich als Zuwegung für die Brachfläche und teilweise als Zufahrt für den Schießstand und die Tennisplätze
nördlich des Toledorings fungiert. Eine für Grün- und Freiflächen typische Ausstattung für Begegnung, Gespräch,
Sitzen, Ruhen, Spiel ist im Plangebiet nicht vorhanden. Aufgrund der bereits beschriebenen Lärmbelastung ist
die Aufenthaltsfunktion bereits stark beeinträchtigt.
Neben dem Erhalt des Baum- und Strauchbestandes in den Randbereichen des Gebietes liegt es zunächst in der
Hand des jeweiligen Gewerbetreibenden, wie er die Gestaltung der Freiflächen vornimmt, um Bereiche mit Aufenthaltsqualität zu schaffen.
Ab September 2017 gilt in Aachen die Grün- und Gestaltungssatzung, die für Gewerbebetriebe Begrünungsmaßnahmen (Dachbegrünung, Stellplatzbegrünung, Eingrünung von Lagerflächen) vorschreibt, die entsprechend
umzusetzen sind.
2.2. Schutzgüter „Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt“ und „ Landschaft)
Natur und Landschaft als Lebensgrundlage für Mensch und Tier auch künftigen Generationen dauerhaft zu erhalten ist Ziel eines umfassenden Naturschutzes (§§ 1 und 2 BNatSchG). Im Rahmen der Bauleitplanung geht es
Seite 7 von 16
Bebauungsplan Nr. 806
– Gewerbegebiet Schlottfeld Teil 2
Umweltbericht zur erneuten Offenlage
Fassung vom 07.09.2017
um die Sicherung des Baum- und Strauchbewuchs im Plangebiet sowie des planungsrechtlichen Ausgleichs
einmal im Hinblick auf das Landschaftsbild zum anderen durch den entstehenden Eingriff in den Naturhaushalt.
Der Landschaftsplan weist das Plangebiet als „Fläche mit besonderem Schutz von Bäumen, Hecken und Gewässern“ aus. Der Standort stellt sich derzeit überwiegend als ungenutztes Grünlandbrache am Rande des Siedlungsbereichs dar, die insbesondere nach Westen und Süden von Baum- und Strauchbestand eingerahmt wird.
Bei Durchführung der Planung ist mit folgenden Auswirkungen zu rechnen:
−
−
−
−
−
Wegen des Fehlens planungsrelevanter Arten im Plangebiet ist der Artenschutz im Wesentlichen nicht betroffen.
In der Bauphase wird die Tierwelt durch die Veränderung der Umgebung sowie den Lärm gestört werden.
Ein Großteil des bestehenden Bewuchses entfällt und damit auch dauerhaft Lebensraum für die Tierwelt.
Die gewerbliche Nutzung wird das Landschaftsbild verändern. Durch den weitgehenden Erhalt des Baumund Strauchbestands sowie Neuanpflanzungen erfolgt eine visuell gut wahrnehmbare Abschirmung zur
Nachbarschaft. Dennoch wird durch die intensive Bebauung des Geländes eine Verstädterung eingeleitet.
Durch die zukünftige Bebauung entfällt dauerhaft eine Grünfläche, was einen Eingriff in den Naturhaushalt
darstellt, der zu bewerten und auszugleichen ist. Dies erfolgt in Rahmen des erstellten Landschaftspflegerischen Fachbeitrags (LPF) unter Zugrundelegung des „Aachener Leitfaden zur Bewertung von Eingriffen in
Natur und Landschaft“. Die Bilanz fällt negativ aus, so dass eine externe Ausgleichsmaßnahme festzulegen
ist (Minus von 3.732 Wertepunkten)
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
• Innerhalb des Bebauungsplangebietes werden Flächen zum Erhalt des westlichen und südwestlichen Teils
des Gehölzstreifens getroffen, die sich positiv auf das Landschaftsbild sowie die Eingriffsbilanz auswirken.
Gleiches gilt für die Festsetzung zur Neuanpflanzung.
• Darüber hinaus ist ein gebietsexterner Ausgleich gemäß § 1a Abs. 3 BauGB erforderlich, der durch die Aktivierung von Ökopunkten aus dem in Genehmigung befindlichen Ökokonto „Bildchen“ der Stiftung Rheinische
Kulturlandschaft erfolgen soll.
2.3. Schutzgut Boden
Der Schutz von Böden und Bodenfunktionen (§ 2 Abs. 1 und 2 BBodSchG) wird durch das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) gesetzlich geregelt. Schädliche Bodenveränderungen (§ 2 Abs. 3 BBodSchG) sind Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen. Gem. § 4 Abs. 1 BBodSchG hat jeder, der auf
den Boden einwirkt, sich so zu verhalten, dass schädliche Bodenveränderungen nicht hervorgerufen werden.
Im Plangebiet befinden sich keine Altlastenverdachtsflächen.
Für den Bereich liegt keine Bodenfunktionskarte im Maßstab 1:5.000 vor, so dass auf die BK 50 (generalisierte
Bodenkarte der schutzwürdigen Böden 1.50.000, GD NRW) zurückgegriffen wird. Für das Plangebiet werden
sehr schutzwürdige Böden (natürliche Bodenfruchtbarkeit) ausgewiesen. Es wird aber gemäß der Beschreibung
Seite 8 von 16
Bebauungsplan Nr. 806
– Gewerbegebiet Schlottfeld Teil 2
Umweltbericht zur erneuten Offenlage
Fassung vom 07.09.2017
der Böden im Geotechnischen Bericht (2008) davon ausgegangen, dass bereits umgelagerte und damit keine
naturbelassenen Böden mehr vorliegen. Ohne die Planung wird der vorhandene Zustand unverändert bleiben.
Bei einer Realisierung der beabsichtigten Nutzung wird der größere Teil des Bodens versiegelt bzw. teilversiegelt, wodurch die natürlichen Bodenfunktionen größtenteils vollständig verloren gehen. Weiterhin sind Bodenumlagerungen durch Baumaßnahmen und zur Oberflächengestaltung, baubedingte Bodenverdichtungen und Gefügeveränderungen im Bereich der Baustellentätigkeit zu erwarten.
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
Gutachterliche Begleitung
Es kann für den Bereich des Ausläufers der Altablagerung AA 9211 nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass
in kleinflächigen Teilbereichen ein abweichender Bodenaufbau bzw. eine abweichende Zusammensetzung des
Bodenmaterials mit erhöhtem Anteil an Fremdbestandteilen vorliegt. Der dann ggf. anfallende Bodenaushub ist
anhand repräsentativer Proben (Deklarationsanalytik) zu untersuchen, abfallrechtlich zu klassifizieren und fachgerecht zu entsorgen. In dem späteren bauaufsichtlichen Verfahren werden dazu entsprechende Auflagen erteilt.
Bodenschutz in der Bauphase
Voraussetzung für den Erhalt der Bodenfunktionen ist die sachgerechte Behandlung des Bodens vor, während
und nach den Baumaßnahmen. Wesentlich sind die fachgerechte Abgrabung und Zwischenlagerung von Oberund Unterboden während der Bauphase sowie deren fachgerechter Wiedereinbau und Herstellung der Bodenschichten. Daher werden im Baugenehmigungsverfahren hierzu ebenfalls entsprechende Auflagen formuliert.
2.4.
Schutzgut Fläche
Die Bodenschutzklausel gemäß § 1a BauGB fordert den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und
Boden. Als flächenpolitisches Ziel gilt der landesplanerische 5-ha-Grundsatz bis 2020 für den Siedlungsbau in
NRW. Dabei soll der Innenentwicklung Vorrang vor der Außenentwicklung gegeben werden. Daraus abgeleitet
ergibt sich für Aachen als Zielvorgabe ein maximaler Flächenverbrauch von 15 ha/Jahr bis 2020 und 7,5 ha/Jahr
bis 2030. Siedlungs- und Verkehrsflächen umfassen die Nutzungsarten Gebäude- und Freiflächen, Betriebsflächen (ohne Anbauflächen), Erholungsfläche (insbes. Grünanlagen), Verkehrsfläche und Friedhof und sind somit
nicht mit 'versiegelter Fläche' gleichzusetzen.
Durch Ausweisung des Plangebiets als Gewerbegebiet ist diese den Siedlungsflächen zuzurechnen. Dies führt
zu einem Plus an Neuversiegelung von rund 1 ha, dem kein Ausgleich im Stadtgebiet Aachen gegenübersteht (z.
B. eine Entsiegelungsmaßnahme).
2.5. Schutzgut Wasser
Gemäß Wasserhaushaltsgesetz sind die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage des
Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut durch eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung zu schützen.
Seite 9 von 16
Bebauungsplan Nr. 806
– Gewerbegebiet Schlottfeld Teil 2
Umweltbericht zur erneuten Offenlage
Fassung vom 07.09.2017
Das weitgehend unversiegelte Plangebiet liegt außerhalb der Schutzgebiete der Wassergewinnungsanlagen der
Stadtwerke Aachen AG als auch außerhalb der sensiblen Zonen des Aachener bzw. Burtscheider Thermenquellzuges. Der Grundwasserflurabstand liegt gemäß vorliegender Karten bei ca. fünf Metern. Grundsätzlich trägt der
Boden zur Grundwasserneubildung bei, wenn auch wegen der Bodenbeschaffenheit der Deckschichten nur in
geringem Maße. Jedoch fließt der Teil des Niederschlagswassers, der die Deckschichten durchdringt, nach
Nordosten zu den Drainagen der Tunnelanlage des Toledorings und wird dort abgeleitet. Infolge der Geländeneigung sind Einschnitte ins Erdreich durch Bebauung möglich. Wegen des angenommenen Grundwasserflurabstands von ca. fünf Metern wird dennoch ein Einbinden der geplanten Baukörper ins Grundwasser nicht erwartet,
so dass es zu keiner Beeinträchtigung des Grundwassers kommen wird.
Der Planbereich gehört zum Einzugsgebiet des Schwarzbaches, der in den Wildbach mündet, des Wildbaches
sowie der Wurm. Auf dem Gelände selbst sind keine Gewässer vorhanden. Momentan gelangt keine nennenswerte Niederschlagswassermenge vom unbebauten Grundstück in ein Oberflächengewässer. Im Wurmtal unterhalb des Stadtgebietes von Aachen ist eine latente Hochwassergefahr vorhanden. Es dürfen daher keine zusätzlichen, maßgeblichen quantitativen Belastungen durch die Einleitung von Niederschlagswasser neuer Baugebiete
hervorgerufen werden.
Durch die Verwirklichung des Gewerbegebietes wird die derzeit unversiegelte Fläche befestigt und versiegelt.
Dadurch reduziert sich die versickernde Regenwassermenge und der Anfall von Abwasser erhöht sich. Da keine
direkte Einleitung von Niederschlagswasser in ein Gewässer vorgesehen ist, sind die nächstgelegenen Gewässer
Schwarzbach und Wildbach von künftigen Baumaßnahmen nicht betroffen. Die Wurm wird durch eine Ableitung
des anfallenden Niederschlagswassers indirekt über die Mischkanalisation beaufschlagt, was zu einer Verschärfung der Hochwassergefahr beitragen kann.
Schmutzwasser fällt im unbebauten Plangebiet nicht an. Durch die Bebauung wird ein Anschluss an die städtische Kanalisation erforderlich. Aufgrund von Engpässen im städtischen Kanalsystem im maßgeblichen Bereich
ist eine private Rückhaltung vorzuschalten. Aufgrund des Charakters der Angebotsplanung ist die Menge des
abzuleitenden Wassers erst in der Umsetzungsphase genau zu quantifizieren.
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
Da das Gelände erstmalig einer baulichen Nutzung zugeführt wird, ist die wassertechnische Erschließung unter
Beachtung der Vorgabe zur Rückhaltung auf eigenem Gelände insbesondere im Hinblick auf den Hochwasserschutz zu sichern. Darüber hinaus ist der Umgang mit dem durch die gewerbliche Nutzung verursachten
Schmutzwasser zu regeln und in einem Entwässerungskonzept darzulegen.
2.6. Schutzgüter Luft und Klima
Entsprechend dem Gesamtstädtischen Klimagutachten gilt als Zielvorgabe die Erhaltung der Kaltluftströme und
damit Gewährleistung guter Durchlüftungsverhältnisse in den Siedlungsbereichen, was letztendlich ebenfalls der
Gesunderhaltung der Bevölkerung dient.
Seite 10 von 16
Bebauungsplan Nr. 806
– Gewerbegebiet Schlottfeld Teil 2
Umweltbericht zur erneuten Offenlage
Fassung vom 07.09.2017
Zur Beurteilung der Klimaverhältnisse wurde im Auftrag der Stadt Aachen im Jahre 2000 das Gesamtstädtische
Klimagutachten erstellt. In der darin enthaltenen synthetischen Klimafunktionskarte sind alle räumlichfunktionalen klimatisch-lufthygienischen Einheiten (auch Klimatop genannt) in ihrer Lage enthalten. Des Weiteren werden Planungsempfehlungen formuliert. Außerdem liegt das „Anpassungskonzept an die Folgen des Klimawandels im Aachener Talkessel“ seit 2014 vor, in dem neben den Fragestellungen lokaler Kaltluft mehrere
Belastungsarten und die Sensitivitäten zusammengefasst und in eine Zukunftsperspektive eingeordnet werden
Ausschnitt aus der Karte der Kaltluftuntersuchung (2013) mit Eintragungen Plangebiet und Baufeld
Das Plangebiet liegt im Bereich einer kleineren Kaltluftschneise, die für einen räumlich abgegrenzten Luftaustausch vor allem während austauscharmer Witterung (z.B. Inversionswetterlagen) sorgen kann (Kaltluftzuführung
und Durchlüftung), was zur Verbesserung des Kleinklimas vor Ort beiträgt. Der Kaltluftstrom kommt von Süden
aus einem Nebenbachtal vom Wildbach / Dorbach - daher kleinerer und bezüglich der Wirkung begrenzter Kaltluftnebenstrom, bezeichnet als Kaltluftschneise - und schwenkt dann von West nach Ost in Richtung Laurensberg, Roermonder Straße bis zur Soersniederung. Für den zu beurteilenden Ortsbereich in Laurensberg sind
Kaltluftmächtigkeiten zwischen 20 und 25 m anzunehmen. Das Gebiet ist noch dem Freilandklimatop zuzuordSeite 11 von 16
Bebauungsplan Nr. 806
Umweltbericht zur erneuten Offenlage
– Gewerbegebiet Schlottfeld Teil 2
Fassung vom 07.09.2017
nen; es wird begrenzt von den Klimatopne gewerblicher Flächen im Süden sowie großflächiger Bahnanlagen und
Straßenflächen im Westen und Norden.
Mit der Aufgabe der Grünfläche zugunsten einer baulichen Nutzung entfällt die Luftströmung. Da die genaue
Gebäudeformen und -dimensionen sowie Flächenversiegelungen nicht bekannt sind, sind die durch die Bebauung bedingten Veränderungen des Kaltluftabflusses und des lokalen Kleinklimas nicht abschätzbar. Im Hinblick
auf den Klimawandel ist zu erwarten, dass sich die bioklimatischen Belastungsgebiete ausweiten und auch die
heutigen Siedlungsränder und damit das Plangebiet erfassen werden. Daher sollte die Längsachsen-Ausrichtung
eines Gebäudes auf dem Baufeld mit dem Kaltluftströmungsverlauf in der Talmulde (West - Ost - Strömung,
talabwärts Richtung Roermonderstraße) weitgehend übereinstimmen. Die Gebäudehöhe spielt dann keine dominierende Rolle, wenn eine schmale Gebäudeseite in Richtung des Strömungsverlaufs realisiert wird (schmale
Gebäudeseite möglichst < 15 m, um den Strömungswiderstand gering zu halten).
3.
Zusätzliche Angaben
3.1. technischen Verfahren bei der Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten
Die angewandten technischen Verfahren werden in den jeweiligen Gutachten dargelegt.
Auf den noch offenen Konflikt beim Thema Lärmschutz wurde hingewiesen.
3.2. geplanten Maßnahmen zur Überwachung
− Die Durchführung der Ausgleichsmaßnahme - externer Ausgleich ist zu überwachen.
− In der Bauphase ist der Schutz des Gehölzbestandes zu kontrollieren.
− Die Durchführung der Neuanpflanzung ist mittels Abrechnung der Fachfirma nachzuweisen.
− Für den Bereich des Ausläufers der Altablagerung AA 9211 ist eine gutachterliche Begleitung vorzunehmen
und nachzuweisen.
− In dem späteren bauaufsichtlichen Verfahren sind zu den Umweltbelangen entsprechende Auflagen zu erteilen und zu überprüfen.
− Das erstellte „Entwässerungskonzept“ wird auf seine Wirksamkeit geprüft.
− Die Lösung des Lärmkonflikts ist überwachen. Dabei werden die in der Abwägung vorgeschlagenen Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit geprüft.
3.3. allgemein verständliche Zusammenfassung
Zur Verwirklichung des Gewerbebauprojektes ist die Aufstellung des Bebauungsplanes erforderlich. Die hier
durchgeführte Umweltprüfung, die in dem Umweltbericht dokumentiert wird, orientiert sich an den gesetzlichen
Vorgaben des § 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der Anlage zu § 2 Abs. 4 u. § 2a BauGB sowie der klassischen
Vorgehensweise innerhalb einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
Bei dem Planbereich handelt es sich um eine Ackerbrache, die von Gehölzstreifen eingerahmt wird. Im Landschaftsplan ist er als „Fläche mit besonderem Schutz von Bäumen, Hecken und Gewässern“ ausgewiesen. Das
Gebiet liegt in einer Kaltluftbahn. Sie kommt von Süden und wirkt sich auf die Siedlungsbereiche Laurensberg,
Roermonder Straße bis hin in die Soersniederung aus. Durch die angrenzenden Verkehrswege (Bahn und
Schiene) sowie den Schießstand ist das Gebiet mit Lärm vorbelastet. Es selbst übernimmt die Funktion einer
Seite 12 von 16
Bebauungsplan Nr. 806
– Gewerbegebiet Schlottfeld Teil 2
Umweltbericht zur erneuten Offenlage
Fassung vom 07.09.2017
Abstandsfläche zwischen der südlich gelegenen Bebauung (Gewerbe und Wohnen) und den vorgenannten
Lärmquellen. Der ursprünglich angenommene Altlastenverdacht konnte ausgeräumt werden. Besonders schützenswerte Böden sind bereits durch Überschüttungen vernichtet. In dem Gebiet ist kein Oberflächengewässer
vorhanden. Auch ist es nicht Teil eines Wasserschutzgebietes oder Überschwemmungsgebietes. Im Falle der
Nullvariante werden keine wesentlichen Änderungen des Umweltzustandes erwartet.
Bei der Nutzung der Fläche als Gewerbegebiet werden die nachfolgend beschriebenen Umweltzielen verfolgt.
Die wassertechnische Erschließung muss gesichert sein, zum einen um den Hochwasserschutz zu gewährleisten
zum anderen um die Gewässer - hier insbesondere den Wildbach - nicht negativ zu belasten. Es kann davon
ausgegangen werden, dass die städtische Kanalisation die anfallenden Wässer aufnehmen kann, sofern diese
gedrosselt eingeleitet werden. Daher wird eine Rückhaltung des im Gebiet anfallenden Niederschlagswasser
innerhalb des Plangebiets erforderlich. Dies ist beim Bau der Erschließungswege innerhalb des Grundstücks in
Form eines Staukanals möglich. Da die einzelnen Gewerbebetriebe noch nicht bekannt sind, kann die Dimensionierung noch nicht vorgenommen werden. Dies erfolgt erst im nachgelagerten Genehmigungsverfahren.
Die Freifläche ist Teil des Naturraums, in den durch die Schaffung eines Gewerbegebietes massiv eingegriffen
wird. Dieser Eingriff ist so gering wie möglich zu halten und ansonsten auszugleichen. Planungsrelevante Arten
sind nicht vorhanden. Durch entsprechende Festsetzungen kann ein Großteil des Baum- und Strauchbewuchs in
den Gehölzstreifen an den Grundstücksgrenzen gesichert und ergänzt werden. Darüber hinaus wurde der Eingriff
anhand des Aachener Leitfadens ermittelt und bewertet. Die Bewertung wird in einer Punktzahl ausgedrückt. Im
vorliegenden Fall ergibt sich ein Ausgleichsbedarf in Höhe von 3.732 Wertepunkten. Als Maßnahme ist die Aktivierung von Ökopunkten aus dem in Genehmigung befindlichen Ökokonto „Bildchen“ der Stiftung Rheinische
Kulturlandschaft vorgesehen.
Es sind gesunde Arbeitsverhältnisse zu schaffen. Als umweltbedingt sind die Themen Lärm, Luftschadstoffe und
Freiräume bereits Bebauungsplanverfahren zu betrachten. Es wurde eine Begutachtung im Hinblick auf eine
verkehrsbedingt Schadstoffbelastung vorgenommen. Die relevanten Grenzwerte sind alle unterschritten.
Die verkehrsbedingten und durch den Schießstand verursachten Lärmbelastungen für die künftigen Beschäftigten wurden durch einen Gutachter untersucht. Bereits die verkehrsbedingten Lärmwerte liegen über dem Orientierungswert von 65 dB(A) der maßgeblichen DIN 18005, so dass Schallschutzmaßnahmen erforderlich werden.
Hinzu kommt die Lärmbelastung während des Schießbetriebes, die weit über den Richtwerten liegt und konzentriertes Arbeiten unmöglich macht. Allerdings sind die genehmigten Zeiten für den Schießstand auf dienstags
und donnerstags in der Zeit von 17.00 Uhr bis 21.30 Uhr sowie Zeitfenster an Samstagen beschränkt. Außerhalb
dieser Zeiten kann ein Gewerbe betrieben werden, wenn der bauliche Schallschutz gegen den Verkehrslärm
beachtet wird. Aussagen zur Lärmbelastung während der Bauphase und des Betriebs der hinzukommenden
Gewerbeanlagen können nicht gemacht werden, da die konkreten Betriebe noch nicht bekannt sind.
Begrünte Freiflächen tragen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität der Betriebsstätten für die Arbeitsbevölkerung bei. Daher hat die Stadt Aachen eine Grün- und Gestaltungssatzung erlassen, die für Gewerbebetriebe
Seite 13 von 16
Bebauungsplan Nr. 806
– Gewerbegebiet Schlottfeld Teil 2
Umweltbericht zur erneuten Offenlage
Fassung vom 07.09.2017
verbindlich Begrünungsmaßnahmen wie Dachbegrünung, Stellplatzbegrünung, Eingrünung von Lagerflächen
vorschreibt, die hier zum Tragen kommen wird.
Im Hinblick auf den Klimawandel sind die mit den Bachtälern einhergehenden Kaltluftbahnen zu erhalten. Besonders wichtig ist, dass nicht quer zur Strömungsrichtung gebaut wird, so dass der Kaltluftstrom zum Erliegen
kommt. Für das Plangebiet wurde eine entsprechend Betrachtung vorgenommen. Solange die Bebauung parallel
zur Fließrichtung erfolgt, werden keine erheblichen negativen Auswirkungen erwartet. Zusammen mit einem
ungehinderten Luftaustausch tragen Begrünungsmaßnahmen dazu bei, Aufheizflächen zu minimieren. So kann
einem Hitzestau in den Sommermonaten vorgebeugt werden, der negative Folgen für die Gesundheit nach sich
ziehen kann.
Eine Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen durch die vorgesehene Nutzungsänderung ist bei Einhaltung der gesetzlich und/oder vertraglich geregelten Schutzmaßnahmen nicht anzunehmen.
Anderweitige Planungsmöglichkeiten wurden nicht wahrgenommen.
3.4.
Referenzliste der Quellen
Der Umweltbericht (UB) gründet sich insbesondere
−
−
−
−
−
−
auf den Lageplan der Bestandssituation (Vermessung),
den bauleitplanerischen Entwurf (3D Architekten Aachen, fortgeführt VSU GmbH, Herzogenrath),
die Kartierung der Biotoptypen (vgl. Anlagen zum Landschaftspflegerischen Fachbeitrag)
Luftbild- und Kartenauswertung
mehrere örtliche Begehungen, zuletzt in den Monaten Juni bis September 2013 sowie April 2014
nachfolgend genannte Gutachten sowie verschiedene Grunddatenwerke und Informationssysteme:
Gutachten
− AVISO GmbH, XII-2013, Beurteilung der Luftschadstoffbelastungen im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 806 Schlottfeld, Schlussbericht, Aachen
− Ing.-Büro
Dipl.-Ing.
Kandansky-Sommer,
Schallimmissionstechnischer
Fachbeitrag
Nr.
DDA/12/13/BPVL/029.1 Ermittlung und Beurteilung der zu erwartenden Immissionen aus der benachbarten
Schießanlage des Eisenbahner Sportvereins Aachen 1922 e.V. nach DIN 18005/VDI3745/TA Lärm, September 2013
− Ing.-Büro Dipl.-Ing. Kandansky-Sommer, Ermittlung und Bewertung der auf das Planvorhaben einwirkenden
Verkehrsgeräusche aus den tangierenden Straßen sowie der östlich tangierenden DB Strecke AachenMönchendladbach im Rahmen der Bauleitplanung nach DIN 18005, September 2013
− Ing.-Büro Dipl.-Ing. Kandansky-Sommer, Schallimmissionstechnischer Fachbeitrag „Ermittlung und Beurteilung der zu erwartenden Geräuschimmissionen im Plangebiet aus den benachbarten Hauptverkehrsstraßen
und der DB-Strecke 2550 Aachen – Mönchengladbach im Rahmen der Bauleitplanung nach DIN 18005, Juni
2017
Seite 14 von 16
Bebauungsplan Nr. 806
Umweltbericht zur erneuten Offenlage
– Gewerbegebiet Schlottfeld Teil 2
Fassung vom 07.09.2017
− Ingenieurbüro Berg & Partner, Lageplan Entwässerungskonzept B-Plan Nr. 806 Süsterfeld – Gewerbegebiet
Schlottfeld II in Aachen M 1:250, Dez. 2013
− Ingenieurbüro Berg & Partner, Entwässerungsgutachten gem. § 51aLWG B-Plan 806 Süsterfeld – Gewerbegebiet Schlottfeld II in Aachen, 2 S. Text, 3 Anl. (Tabellen), 31.01.2014
− Prof. Dieler + Partner GmbH, Aachen, Geotechnischer Bericht über Baugrund und Gründung, 04.09.2008
− R. Beckmann, 2014, Landschaftspflegerischer Fachbeitrag (LPF) zum Bebauungsplan Schlottfeld 2 in der
Stadt Aachen
− Robert Beckmann, Artenschutzprüfung (ASP) B-Plan und Vorhabengenehmigung im Siedlungsbereich, In:
PLANERIN 01/2012 S. 25
− Altablagerung AA 211 (heute AA 9211) und AA 224 (heute AA 9229) Süsterfeldstraße/geplante L 260 (Dipl.Geol. M. Eckardt, 1992)
− Geotechnischer Bericht über Baugrund und Gründung (Prof. Dieler & Partner, 2008) Pariser
Ring/Süsterfeldstraße
Veröffentlichungen
− „Anpassungskonzept an die Folgen des Klimawandels im Aachener Talkessel“
− BKR Aachen Noky & Simon Partnerschaft Aachen; RWTH Aachen, Geographisches Institut, Lehr- und Forschungsgebiet „Physische Geographie und Klimatologie“, Aachen Oktober 2014
− Gesamtstädtisches Klimagutachten Aachen, 2000
− Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben. Gemeinsame Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 22.12.2010, Ziff.
2.1
− Bodenschutz in der Umweltprüfung nach BauGB – Leitfaden für die kommunale Planungspraxis (LABO,
2009)
− Stadt Aachen, FB Umwelt 2006, „Aachener Leitfaden zur Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft“
Planwerke
− Regionalplan:
http://www.bezreg-koeln.nrw.de/extra/regionalplanung/zeichdar_aachen/zeichnung/images/ZD5302.pdf
− Bez. Reg. Köln, 2003, Gebietsentwicklungsplan – Region Aachen (Ausschnitt)
−
−
Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Aachen
Landschaftsplan der Stadt Aachen
Fachinformationssystem
− Artenschutz:
http://www.naturschutz-fachinformationssysteme-nrw.de/artenschutz/web/babel/media/arten-kreise-nrw.pdf
− Geologischer Dienst NRW, 2004, Auskunftssystem BK50, Karte der schutzwürdigen Böden, Krefeld
− Altlastenverdachtsflächenkataster
Seite 15 von 16
Bebauungsplan Nr. 806
– Gewerbegebiet Schlottfeld Teil 2
Umweltbericht zur erneuten Offenlage
Fassung vom 07.09.2017
− Auf der Grundlage der DGK5-Bo (Bodenschätzkarte) erstellte Bodenfunktionskarten im Maßstab 1:5.000 für
die landwirtschaftlichen genutzten Flächen im Außenbereich (hierbei wurden die Bodeneinheiten in die moderne bodenkundliche Nomenklatur übersetzt und die Ableitung der Bodenfunktionen bzw. die Einstufung ihrer Schutzwürdigkeit erfolgte weitgehend auf den Methoden des Geologischen Dienstes NRW)
− Karte der schutzwürdigen Böden (1:50.000) des GD NRW
− Verzeichnis der Denkmäler im Gebiet der Stadt Aachen
Seite 16 von 16
Fachbereich Umwelt
Reumontstraße 1-3
52064 Aachen
Der Oberbürgermeister
Umweltbericht
zur 65. Änderung des Flächennutzungsplanes – Gewerbegebiet Schlottfeld Teil 2
im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg
für den Bereich zwischen dem Gelände der Deutschen Bahn, dem Pariser Ring/Toledoring,
der Süsterfeldstraße und dem vorhandenen Gewerbegebiet Schlottfeld
zur erneuten öffentlichen Auslegung
Aachen, September 2017
Änderung der bisherigen Darstellung Grünflächen in Gewerbliche Bauflächen
Projekt Umweltprüfung Nr. 457
65. Änderung des Flächennutzungsplanes
Umweltbericht zur erneuten Offenlage
Gewerbegebiet Schlottfeld Teil 2
Fassung vom 06.09.2017
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
1.1. Lage des Plangebietes
1.2. Inhalt und Ziele Flächennutzungsplanes (FNP)
1.3. Ziele des Umweltschutzes
2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
Jeweils unter Berücksichtigung der Aspekte:
− Bestandsbeschreibung + voraussichtliche Entwicklung bei Nichtdurchführung der Planung
−
Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
− Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
Und sofern geprüft bzw. erkennbar
−
−
Anderweitige Planungsmöglichkeiten
Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen
2.1. Schutzgut Mensch
2.2. Schutzgüter „Tiere und Pflanzen und biol. Vielfalt“ und „Landschaftsbild“
2.3. Schutzgüter „Boden“ und „Fläche“
2.4. Schutzgut Wasser
2.5. Schutzgüter Luft und Klima/Energie
2.6. Schutzgut Kultur- und Sachgüter
3. Zusätzliche Angaben
3.1. Beschreibung Verwendete Technische Verfahren, Technische Lücken, Fehlende Kenntnisse
3.2. Beschreibung der Maßnahmen zur Überwachung
3.3. Allgemein verständliche Zusammenfassung
3.4. Referenzliste Quellen
Projekt Umweltprüfung Nr. 457
Seite 2 von 12
65. Änderung des Flächennutzungsplanes
Umweltbericht zur erneuten Offenlage
Gewerbegebiet Schlottfeld Teil 2
Fassung vom 06.09.2017
1.
Einleitung
Gemäß § 1 a Baugesetzbuch (BauGB) sind die Belange des Umweltschutzes in der Bauleitplanung zu berücksichtigen.
Hierfür wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die erheblichen Auswirkungen der Planung auf die Umwelt untersucht und bewertet sowie in einem Umweltbericht dokumentiert werden. Gemäß § 2 a BauGB ist der Umweltbericht als
gesonderter Teil der Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes hinzuzufügen.
1.1. Lage des Plangebietes
Der etwa 1 ha große Änderungsbereich liegt im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg. Er wird im Norden vom Toledorings
(L 260), im Osten von der Süsterfeldstraße, im Süden von dem bereits vorhandenen Gewerbegebiet Schlottfeld mit
daran anschließender Wohnbebauung sowie im Westen von dem Schießstand und der Bahnlinie AachenMönchengladbach begrenzt. Die Erschließung erfolgt über die Straße „Im Süsterfeld“.
1.2. Inhalt und Ziele der Änderung des Flächennutzungsplanes
Die bisherigen Grünflächen sollen als Gewerbeflächen dargestellt werden.
1.3. Ziele des Umweltschutzes und Berücksichtigung der Umweltbelange
Zur Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes werden die einschlägigen Gesetze, Rechtsverordnungen, Erlasse, Verwaltungsvorschriften und Technischen Anleitungen zu Grunde gelegt, die für die jeweiligen Schutzgüter in
Bauleitplanverfahren anzuwenden sind. Für das hier zu beurteilenden Änderungsverfahren sind folgende wesentlichen
Ziele zu beachten, auf die bei den einzelnen Schutzgütern noch näher eingegangen wird:
•
Nach den Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes sind die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft ebenso wie die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts zu erhalten und dauerhaft zu sichern. Der Landschaftsplan weist daher den Bereich „Schlottfeld“ als „Fläche mit besonderem Schutz von Bäumen, Hecken und Gewässern“ aus. Außerdem ist einer Gefährdung von natürlich vorkommenden Ökosystemen, Biotopen und Arten entgegenzuwirken. Dies bedeutet für den Änderungsbereich, dass
⇒ keine planungsrelevanten Arten von der geänderten Nutzung betroffen sein dürfen;
⇒ mit dem teils üppigen Baum- und Strauchbestand sorgsam umgegangen wird;
⇒ für den durch die gewerbliche Nutzung entstehenden Eingriff in den Naturhaushalt ein Ausgleich zu schaffen
ist;
⇒ sich die gewerbliche Nutzung in das Landschaftsbild einpasst;
⇒ die wassertechnische Erschließung gesichert sein muss, zum einen um den Hochwasserschutz zu gewährleisten zum anderen um die Gewässer - hier insbesondere den Wildbach - nicht negativ zu belasten;
⇒ die natürlichen Bodenfunktionen erhalten bleiben und schädliche Bodenveränderungen abgewehrt werden;
⇒ besonders schutzwürdige Böden und Bodendenkmale geschützt werden.
•
Es sind gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu gewährleisten. Dies bedeutet, dass
⇒ Altlasten, weder Gewässer verunreinigen noch schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben;
Projekt Umweltprüfung Nr. 457
Seite 3 von 12
65. Änderung des Flächennutzungsplanes
Gewerbegebiet Schlottfeld Teil 2
Umweltbericht zur erneuten Offenlage
Fassung vom 06.09.2017
⇒ keine Beeinträchtigungen von Luftschadstoffen ausgehen;
⇒ vor Lärmauswirkungen geschützt wird;
⇒ Freiflächen zur Erholung zur Verfügung stehen.
•
Einhaltung der politischen Zielvorgaben zum Flächenverbrauch – langfristig ein Netto-Null
⇒ um dem Anstieg allgemeiner Umweltbelastungen wie Lärm, Luftverschmutzung, Verlust der biologischen Vielfalt
vorzubeugen, die durch die Zunahme von Siedlungs- und Verkehrsflächen begünstigt wird;
⇒ um negativen Auswirkungen auf die Tier und Pflanzenwelt zu vermeiden, die durch Wegfall von Lebensraum und
Zerschneidung von Landschaftsräumen entstehen werden;
⇒ um wertvolle Böden für die landwirtschaftlichen Nutzung und damit der Nahrungsproduktion zu erhalten;
⇒ um Flächen für Maßnahmen vorzuhalten, die zur Anpassung an den Klimawandel erforderlich sein könnten wie
z.B. den Hochwasserschutz;
⇒ um die für die Durchlüftung auch von Siedlungsbereichen wichtigen Kaltluftströme in ihrer Funktion zu erhalten;
⇒ um den „Belastungsraum Siedlung“ im Hinblick auf den Klimawandel nicht zu vergrößern;
⇒ um rentable Infrastrukturmaßnahmen durchzuführen und so den Freiraum zu schützen
2.
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
2.1. Schutzgut Mensch
Bei der Betrachtung des Schutzgutes Mensch stehen die umweltbezogenen Auswirkungen auf den Menschen und
seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt im Vordergrund. Grundsätzlich sind Aspekte wie Gesundheitsvorsorge, Wohnqualität, Erholung und Freizeit, Grün- und Freiflächen, Luftschadstoffe, Gerüche, Lichtimmissionen, Lärmimmissionen, Erschütterungen, Elektromagnetische Felder (EMF), Hochspannungsleitungen, Mobilität und somit gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu berücksichtigen.
Aufgrund der umgebenden Straßen, der angrenzenden Bahnstrecke sowie eines Schießstandes ist das Gebiet als mit
Lärm- und Luftschadstoff-Immissionen vorbelastet einzustufen. Die Freifläche ist als Abstandsfläche zwischen den
Lärmquellen und der südlich angrenzenden Bebauung anzusehen. Die geplanten gewerblichen Bauflächen werden in
diesen Schutzabstand ohne Abschirmung hinein geplant und so den Immissionen vollständig ausgesetzt.
Daher wurden schalltechnische Untersuchungen zur Ermittlung und Beurteilung der zu erwartenden Immissionen aus
der benachbarten Schießanlage und der auf die Fläche einwirkenden Verkehrsgeräusche aus den anliegenden Straßen
sowie der Bahnstrecke Aachen-Mönchengladbach durchgeführt. Die Berechnungen zeigen, dass am Standort Gewerbeflächen trotz der Vorbelastung grundsätzlich möglich sind. Während des eingegrenzten Zeitraums des Schießbetriebs ist zu erwarten, dass gesundes Arbeiten nicht möglich sein wird. Eine detailliertere Betrachtung mit Festlegung
von Schutzmaßnahmen zur Konfliktbewältigung muss in den nachfolgenden Verfahren erfolgen.
Im Falle der Umsetzung der geplanten gewerblichen Bebauung ist von einer partiellen Änderung der bodennahen Luftaustauschverhältnisse auszugehen. Die Berechnungsergebnisse der durchgeführten klimatologischen Untersuchung
zeigen, dass bei Realisierung der gewerblichen Baufläche Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich zu erwartender Luftschadstoffbelastungen nicht erforderlich sind.
Projekt Umweltprüfung Nr. 457
Seite 4 von 12
65. Änderung des Flächennutzungsplanes
Gewerbegebiet Schlottfeld Teil 2
Umweltbericht zur erneuten Offenlage
Fassung vom 06.09.2017
Bezüglich Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grünflächen sind die Grundsätze und Zielsetzungen des
BNatSchG und des LG-NW zu beachten. Insbesondere sind „Freiräume im besiedelten und siedlungsnahen Bereich
einschließlich ihrer Bestandteile, wie ... Grünzüge, … Bäume und Gehölzstrukturen, Naturerfahrungsräume ….zu erhalten … und zu schaffen“. Bedingt durch die Lage zwischen Schießstand, Toledoring und Gewerbegebiet hat sich für den
Änderungsbereich bisher keine Erholungsnutzung eingestellt. Negative Wirkungen sind durch die Änderung daher nicht
zu erwarten. Durch entsprechende Gestaltung der Freiflächen, die mit Begrünungsmaßnahmen einhergehen, besteht
die Möglichkeit im Gewerbegebiet für die Arbeitsbevölkerung Erholungsräume zu schaffen (zur Pausengestaltung).
Bei Beibehaltung der mit Lärm vorbelasteten Fläche als Grünfläche wird ein Nutzungskonflikt vermieden. Anderweitige
Planungsmöglichkeiten wurden nicht wahrgenommen.
2.2.
Schutzgüter „Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt“ und „Landschaftsbild“ (Landschafts-, Orts-,
Stadtbild)
Der Landschaftsplan weist den Bereich als Fläche mit besonderem Schutz von Bäumen, Hecken und Gewässern aus.
Das Plangebiet ist charakterisiert durch den vorherrschenden Biotoptyp (Acker-) Grünlandbrache. Es wird von Gehölzflächen auf Böschungen zwischen 5 und 10 m Höhe an der West-, Ost- und Südseite eingerahmt und grenzt im Norden
unmittelbar an die L 260 (Toledoring).
In Zusammenhang mit dem Genehmigungsverfahren für den parallel zu erstellenden Bebauungsplan sind die artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote des § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz zu beachten. Ein Vorkommen naturschutzrechtlich relevanter Pflanzenarten konnte bei den Begehungen des Areals und seiner Umgebung ausgeschlossen werden. Diese Einstufung wurde durch eine zusätzliche vegetationskundliche Kartierung bestätigt. Weitere Begehungen
erfolgten in Bezug auf Vögel und Fledermäuse. Hinweise auf frühere oder derzeit genutzte Fortpflanzungshabitate
relevanter Arten wurden nicht festgestellt. Der mit der Bebauung der Fläche einhergehende partielle Jagdhabitatverlust
für Fledermausarten wird aufgrund der vergleichsweise geringen Größe sowie der nahen und weiteren Flächenangebote als nicht populationserheblich eingestuft. Das Ergebnis der Artenschutzprüfung (ASP), Stufe I besagt, dass nicht zu
besorgen ist, dass bei Realisierung der Planung „in Bezug auf Arten des Anhangs IV der FFH-RL oder europäischen
Vogelarten die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG ausgelöst werden“ könnten.
Für das Landschaftsbild ist der räumliche Zusammenhang der Bebauung mit seiner Umgebung, sowie dessen Einbindung und Durchgrünung von Bedeutung. Das bedeutet mit Blick auf den Änderungsbereich, dass unter der Annahme
von Erhaltungs- und Pflanzmaßnahmen auf der Fläche relevante Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes nicht zu
erwarten sein werden.
Bei Verzicht auf die Nutzungsänderung wird davon ausgegangen, dass sich die ökologische Wertigkeit der Fläche
weiter erhöht. Ohne die Mahd könnte ein kleiner Wald entstehen, der ggf. ein anderes Tierspektrum beherbergen kann.
Durch die Aufgabe der Grünfläche zugunsten einer Gewerbefläche geht dauerhaft ein Freiraum für Tiere und Pflanzen
verloren. Es wird ein Eingriff in den Naturhaushalt vorbereitet, der durch entsprechende Maßnahmen auszugleichen
und in den nachfolgenden Verfahren festzulegen ist.
Da eine maximale Nutzung für gewerbliche Zwecke angestrebt wird, wurden anderweitige Planungsmöglichkeiten nicht
in Betracht gezogen.
Projekt Umweltprüfung Nr. 457
Seite 5 von 12
65. Änderung des Flächennutzungsplanes
Gewerbegebiet Schlottfeld Teil 2
2.3.
Umweltbericht zur erneuten Offenlage
Fassung vom 06.09.2017
Schutzgüter „Boden“ und „Fläche“
Schädliche Bodenveränderungen/ Altlastenverdachtsflächen
Unter „Schädliche Bodenveränderungen“ sind Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen zu verstehen, von denen Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den einzelnen oder die Allgemeinheit herbeivorgerufen
werden können. Verdachtsflächen sind i.S. des § 2 Abs. 4 Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) Grundstücke, bei
denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen besteht. Altlastverdächtige Flächen sind gemäß § 2 Abs. 6
BBodSchG Altablagerungen (z.B. stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen) und Altstandorte (z.B. stillgelegte Gewerbebetriebe). Der Bauleitplan darf keine Nutzung vorsehen, die mit einer vorhandenen oder vermuteten Bodenbelastung auf
Dauer unvereinbar und deshalb unzulässig wäre.
Es gibt zwei relevante Eintragungen von Altablagerungen. Der Altlastenverdacht konnte durch entsprechende Untersuchungen ausgeräumt werden.
Schutzwürdige Böden
Mit seinen natürlichen Funktionen ist der Boden Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und
Bodenorganismen und übt als zentrales Umweltmedium vielfältige Funktionen im Ökosystem aus. Böden benötigen
Jahrtausende um sich aus dem Gestein durch physikalische, chemische und biologische Verwitterungs- und Umwandlungsprozesse unter dem Einfluss von Klima und Vegetation zu bilden und können in nur wenigen Augenblicken zerstört oder geschädigt werden. Aufgrund der langsamen Bodenentwicklung sind solche Veränderungen praktisch irreversibel.
Bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit eines Bodens ist es ohne Belang, ob die Bodenfunktionen aktuell genutzt
werden oder nicht. Ausschlaggebend ist, dass der Boden das Potenzial für die Funktionserfüllung besitzt. In § 1 des
Bundes-Bodenschutzgesetz wird der Schutz von Böden und Bodenfunktionen gesetzlich geregelt. Bewertet und als
schutzwürdig eingestuft werden natürliche Bodenfunktionen (§ 2 Abs. 2 Nr. 1) und die Funktion von Böden als Archiv
der Natur- und Kulturgeschichte (§ 2 Abs. 2 Nr. 2). Diese Bodenfunktionen werden in den Bodenfunktionskarten der
Stadt Aachen wie auch des Geologischen Dienstes NRW ausgewiesen.
Für den Bereich liegt keine Bodenfunktionskarte im Maßstab 1:5.000 vor, so dass auf die BK 50 (generalisierte Bodenkarte der schutzwürdigen Böden 1.50.000, des Geologischen Dienstes NRW) zurückgegriffen wird. Für den Änderungsbereich werden sehr schutzwürdige Böden (natürliche Bodenfruchtbarkeit) ausgewiesen. Es wird aber gemäß der
Beschreibung der Böden im Geotechnischen Bericht (2008) davon ausgegangen, dass bereits umgelagerte und damit
keine naturbelassenen Böden mehr vorliegen, so dass aus bodenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken im Hinblick
für die geplante zukünftige Nutzung bestehen. Ohne die Planung wird der vorhandene Zustand unverändert bleiben.
Schutzgut Fläche
Bisher ist die Fläche eine Brache, die die unterschiedlichsten Funktionen für den Naturhaushalt übernimmt.
Die Bundesrepublik Deutschland hat im Hinblick auf eine nachhaltige Siedlungsentwicklung zwei wesentliche flächenpolitische Ziele formuliert, die bis zum Jahr 2020 erreicht werden sollen:
− Reduktion der derzeitigen täglichen Inanspruchnahme von Boden für neue Siedlungs- und Verkehrsflächen
von derzeit ca. 93 ha auf 30 ha/Tag für Gesamt-Deutschland (als Mengenziel)
− Vorrangige Innenentwicklung im Verhältnis von Innen- zu Außenentwicklung von 3:1 (als Qualitätsziel)
Projekt Umweltprüfung Nr. 457
Seite 6 von 12
65. Änderung des Flächennutzungsplanes
Gewerbegebiet Schlottfeld Teil 2
Umweltbericht zur erneuten Offenlage
Fassung vom 06.09.2017
Das Land NRW hat diese Vorgaben im Zusammenhang mit der Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes noch
verschärft auf 5 ha/Tag in NRW. Für das Herunterbrechen der landesplanerischen Flächenvorgaben auf einzelne
Kommunen gibt es bisher keine anerkannte Umrechnungsmethode, daher basiert der nachfolgend gewählte Ansatz auf
der Methode des Landes NRW zur Umrechnung des Bundeszieles von 30 ha / Tag auf das Landesziel von 5 ha / Tag
bis 2020 und „Netto-Null“ ab 2030. Dies bedeutet für Aachen einen maximalen Flächenverbrauch für Siedlungsentwicklung von 15 ha bis 2020 und 7,5 ha bis 2030 pro Jahr. Ab 2030 soll ein „null“-Flächenverbrauch“ in der Bilanz greifen.
Siedlungs- und Verkehrsflächen umfassen die Nutzungsarten Gebäude- und Freiflächen, Betriebsflächen (ohne Anbauflächen), Erholungsfläche (insbes. Grünanlagen), Verkehrsfläche und Friedhof und sind somit nicht mit 'versiegelter
Fläche' gleichzusetzen. Diese Vorgaben sollen auch bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans in Aachen Berücksichtigung finden.
Durch die erstmalige Inanspruchnahme einer Grünfläche zugunsten einer gewerblichen Nutzung wird ein bisher weitgehend unversiegelter Raum aufgegeben, so dass die Vegetation in Randbereiche zurückgedrängt wird. Bezogen auf
das Plangebiet selbst wird sich der Versiegelungsgrad auf 80 % erhöhen. Im Hinblick auf die gesamtstädtische Bilanz
fällt die Nutzungsänderung kaum ins Gewicht. Gemessen an dem flächenpolitischen Ziel, sollte jede Umnutzung einer
Freifläche kritisch hinterfragt werden, insbesondere wenn keine Entsiegelungsmaßnahme zur Kompensation geplant
wird.
Eine Beibehaltung der bisherigen Nutzung führt zu keiner wesentlichen Veränderung im Hinblick auf die Schutzgüter
Boden und Fläche.
Bei einer Realisierung der beabsichtigten Nutzung wird der größere Teil des Bodens versiegelt bzw. teilversiegelt,
wodurch die natürlichen Bodenfunktionen weitgehend verloren gehen werden. Schutzmaßnahmen können nur im geringen Umfang vorgenommen werden. Ein geringerer Versieglungsgrad wird durch die Planung nicht angestrebt, so
dass anderweitige Planungsmöglichkeiten nicht in Betracht gezogen werden. Dadurch geht die Fläche mit rund 0,8 ha
in die Bilanz zum Flächenverbrauch ein.
2.4.
Schutzgut Wasser
Oberflächengewässer/Hochwasserschutz
Auf dem Gelände selbst oder ortsnah sind keine Fließgewässer vorhanden. Es gehört zum Einzugsgebiet des Wildbaches (verläuft ca. 550 m nördlich) und dieser wiederum zum Einzugsbereich der Wurm. Im Wurmtal ist unterhalb des
Stadtgebiets eine latente Hochwassergefahr vorhanden. Bis zum Bau des in Planung befindlichen Hochwasserrückhaltebeckens bei Rimburg ist grundsätzlich eine weitere quantitative Belastung der Wurm über das derzeitige Maß hinaus
aus Gründen des Hochwasserschutzes nicht zulässig.
Grundwasser
Leitziel des Grundwasserschutzes ist die Natürlichkeit der standörtlichen Funktionsabläufe und Wirkungszusammenhänge im Naturhaushalt, sowie der Erhalt der physikalischen, chemischen und biologischen Beschaffenheit des Wassers (Wasserhaushaltsgesetz, Landeswassergesetz NRW, Bundesbodenschutzgesetz).
Das Plangebiet liegt außerhalb festgesetzter Trinkwasserschutzgebiete. Das Gelände ist weitgehend unversiegelt und
trägt somit im vollen Umfang zur örtlichen Grundwasserneubildung bei. Aufgrund der vorhandenen Bodenschichten ist
Projekt Umweltprüfung Nr. 457
Seite 7 von 12
65. Änderung des Flächennutzungsplanes
Gewerbegebiet Schlottfeld Teil 2
Umweltbericht zur erneuten Offenlage
Fassung vom 06.09.2017
von einer mittleren Wasserdurchlässigkeit auszugehen. Der Teil an Niederschlag, der durch die Deckschichten versickert, speist den oberen Grundwasserhorizont. Das Grundwasser fließt nach Nordwesten ab in Richtung der Drainagen
der Tunnelanlage des Toledorings und wird dort abgeleitet, so dass die natürliche Entwässerung des Bodens bereits
dauerhaft gestört ist.
Untersuchungen des Baugrundes haben gezeigt, dass im Plangebiet teils hoch anstehendes Schichtenwasser anzutreffen ist. Aufgrund der Bodenverhältnisse kommt es bei entsprechenden Witterungsverhältnissen temporär durch
Staunässe zur Bildung von kleineren Wasserlachen. Im Verlauf der südlichen Erschließung treten bei längeren Regenphasen durch Austritt von Sickerwasser aus dem westlich angrenzenden Bahndamm entsprechend der Geländeneigung Abflüsse an der Bodenoberfläche in kleineren Rinnsalen entlang dem Wirtschaftsweg von West nach Ost auf, die
von dort in Richtung der Nordostecke des Plangebiets abfließen.
Durch die geplante großflächige Versiegelung der Fläche verändert sich dauerhaft der natürliche Wasserablauf. Es ist
ein Entwässerungskonzept aufzustellen, dass den Umgang sowohl mit dem anfallenden Niederschlagswasser als auch
dem durch gewerbliche Nutzung verursachten Schmutzwasser regelt.
Im Hinblick auf die sich häufenden Starkregenereignisse sind die im Rahmen des Entwässerungskonzepts getroffenen
Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit bezüglich des Überschwemmungsschutzes innerhalb des Gebiets und des Hochwasserschutzes im Gewässersystem zu überprüfen.
2.5.
Schutzgüter Luft und Klima/Energie
Zur Beurteilung der Klimaverhältnisse wurde im Auftrag der Stadt Aachen im Jahre 2000 das Gesamtstädtische Klimagutachten erstellt. In der darin enthaltenen synthetischen Klimafunktionskarte sind alle räumlich-funktionalen klimatischlufthygienischen Einheiten (auch Klimatop genannt) in ihrer Lage enthalten. Des Weiteren werden Planungsempfehlungen formuliert. Außerdem liegt das „Anpassungskonzept an die Folgen des Klimawandels im Aachener Talkessel“
seit 2014 vor, in dem neben den Fragestellungen lokaler Kaltluft mehrere Belastungsarten und die Sensitivitäten zusammengefasst und in eine Zukunftsperspektive eingeordnet werden.
Die für das Plangebiet maßgebliche Situation lässt sich anhand des u.a. Kartenausschnitts erläutern.
Hier ist zu erkennen, dass sich der Planbereich in einer großräumigen Kaltluftbahn außerhalb von Bebauung befindet.
Der Kaltluftstrom kommt von Süden aus einem Nebenbachtal vom Wildbach / Dorbach und schwenkt dann von West
nach Ost in Richtung Laurensberg, Roermonder Straße bis zur Soersniederung. Für den zu beurteilenden Ortsbereich
in Laurensberg sind Kaltluftmächtigkeiten zwischen 20 und 25 m anzunehmen. Das Gebiet ist dem Freilandklimatop
zuzuordnen, das von Charakteristika der angrenzenden Klimatope gewerblicher Flächen im Süden sowie großflächiger
Bahnanlagen und Straßenflächen im Westen und Norden begrenzt wird. Durch die umgebenden Nutzungen ist es als
bioklimatisch und lufthygienisch vorbelastet anzusehen. Bisher liegt der Planbereich nicht in einem bioklimatischen
Belastungsgebiet wird sich jedoch bis 2030 dahingehend entwickeln. Lt. Gutachten wird empfohlen, für Bereiche mit
einer Belüftungsfunktion für die Aachener Kernstadt, insbesondere für den ‚Vorsorgebereich Stadtklima‘, zu denen der
Geltungsbereich gehört, Neuausweisungen von Bauflächen innerhalb der Belüftungsbahnen nur unter der Maßgabe zu
realisieren, dass keine maßgebliche Verschlechterung der Kaltluftströme resultiert.
Projekt Umweltprüfung Nr. 457
Seite 8 von 12
65. Änderung des Flächennutzungsplanes
Gewerbegebiet Schlottfeld Teil 2
Umweltbericht zur erneuten Offenlage
Fassung vom 06.09.2017
Das Beibehalten des Freiraums trägt dieser weiterhin zur Durchlüftung sich anschließender Siedlungsbereiche bei.
Ausschnitt aus der Karte der Kaltluftuntersuchung (2013) mit Eintragungen Plangebiet und Baufeld
Mit der Aufgabe der Grünfläche zugunsten einer baulichen Nutzung entfällt ein Raum der freien Luftentfaltung. Eine
Bebauung wird zu einer derzeit nicht bestimmbaren Veränderung des Kaltluftabflusses und des lokalen Kleinklimas
führen, da die genaue Gebäudeformen und -dimensionen sowie Flächenversiegelungen nicht bekannt sind. Die Längsachsen-Ausrichtung eines Gebäudes auf dem Baufeld sollte dann mit dem Kaltluftströmungsverlauf in der Talmulde
(West - Ost - Strömung, talabwärts Richtung Roermonderstraße) weitgehend übereinstimmen. Die Gebäudehöhe spielt
keine dominierende Rolle, wenn eine schmale Gebäudeseite in Richtung des Strömungsverlaufs realisiert wird (schmale Gebäudeseite möglichst < 15 m, um den Strömungswiderstand gering zu halten). Damit kann eine weitgehende
Verminderung der abbremsenden Kaltluftströmungsgeschwindigkeit erreicht werden.
Zukünftig ist eine Ausweitung des bioklimatischen Belastungsgebietes aufgrund der erwarteten Klimaerwärmung im
bebauten Raum zu erwarten. Bei den austauscharmen sommerlichen Hochdruckwetterlagen am Rande des Aachener
Kessels ist tendenziell mit einer Verstärkung der Charakteristika des Siedlungsklimas zu rechnen, vor allem in Bezug
auf die Wärmeinselbildung, was langfristig zu gesundheitlichen Problemen führen kann.
Projekt Umweltprüfung Nr. 457
Seite 9 von 12
65. Änderung des Flächennutzungsplanes
Gewerbegebiet Schlottfeld Teil 2
Umweltbericht zur erneuten Offenlage
Fassung vom 06.09.2017
2.6. Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Zu berücksichtigen sind Baudenkmälern, Bodendenkmälern, archäologischen Fundstellen, Böden mit Funktionen als
Archiv für Natur- und Kulturgeschichte, Denkmalbereiche, Kulturlandschaften, historisch gewachsene prägende städtebauliche Situationen einschließlich der Sichtbezüge, historischen Grünanlagen und Gewässern.
Lt. Denkmalliste der Stadt Aachen befindet sich im Bereich der Süsterfeldstraße ein ortsfestes Denkmal „Römische
Badeanlage und Siedlungsreste“, so dass im Plangebiet ebenfalls Bodendenkmäler vermutet wurden. Bei Untersuchungen wurden moderne Überschüttungen von mindestens 1,3 – 2 Meter Stärke vorgefunden, so dass mögliche archäologische Funde als weitgehend zerstört einzustufen sind.
3.
Zusätzliche Angaben
Die technischen Verfahren werden in den entsprechenden Gutachten beschrieben. Besondere Schwierigkeiten
sind nicht bekannt.
Notwendige Maßnahmen zur Überwachung werden im nachfolgenden Bebauungsplanverfahren beschrieben
(beispielsweise zum naturschutzfachlichen Ausgleich).
3.1.
allgemein verständliche Zusammenfassung
Zur Verwirklichung des Gewerbebauprojektes sind die Aufstellung des Bebauungsplanes und parallel dazu die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Die Änderung beinhaltet die Darstellung Gewerbebauflächen statt Grünflächen. Die hier durchgeführte Umweltprüfung, die durch den Umweltbericht dokumentiert wird, orientiert sich an den
gesetzlichen Vorgaben des § 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der Anlage zu § 2 Abs. 4 u. § 2a BauGB sowie der klassischen Vorgehensweise innerhalb einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
Die Umweltprüfung zeigt, dass die Ausweisung von Gewerblichen Bauflächen selbst voraussichtlich keine erheblichen
Umweltauswirkungen auf den Naturhaushalt haben wird, da der Artenschutz nicht betroffen ist, der mit einer gewerblichen Nutzung einhergehende Eingriff durch eine Ausgleichsmaßnahme im Stadtgebiet kompensiert und der Gewässerschutz durch geeignete Maßnahmen grundsätzlich gewährleistet werden kann. Durch Beibehaltung des Baum- und
Strauchbestandes im Bereich der Grundstücksgrenzen wird sich das Landschaftsbild nicht erheblich negativ verändern.
Aufgrund der geringen Größe des Änderungsbereichs wird die Kaltluftbahn zwar in ihrer Größe verringert; die Durchlüftungsfunktion jedoch nicht wesentlich beeinträchtigt, sofern keine Riegelbebauung quer zur Strömungsrichtung erfolgt.
Dies wirkt sich auch günstig im Hinblick auf eine mögliche Belastung durch verkehrsbedingte Luftschadstoffe aus. Das
Gebiet ist durch die angrenzenden Straßen, die Bahnlinie sowie den Schießstand mit Lärm belastet. Während des
Schießbetriebs ist lt. Gutachten gesundes Arbeiten ohne Lärmschutzmaßnahmen nicht möglich. Hier wird ein Immissionsschutzabstand aufgegeben, so dass in den nachgeordneten Verfahren anderweitige Maßnahmen zum Schutz der
Wohn- und Arbeitsbevölkerung gegen negative Lärmbelästigung zu treffen sind. Die künftige Bebauung wird für den
südlich angrenzenden Gebäudebestand voraussichtlich eine lärmschützende Wirkung entfalten.
Festzuhalten ist, dass trotz der Ausgleichsmaßnahmen eine bisher unbebaute Fläche dem Naturhaushalt dauerhaft
entzogen wird (Versieglungsgrad im Plangebiet steigt auf bis zu 80 %). Da keine adäquate Entsieglungsmaßnahme im
Stadtgebiet vorgesehen wird, erhöht sich die gesamtstädtische Versiegelungsquote zwar nur minimal, führt jedoch zur
langsam zunehmenden Verstädterung mit voraussichtlichen nachteiligen Auswirkungen durch den sich aufgrund des
Klimawandels ausbreitenden Belastungsraum.
Projekt Umweltprüfung Nr. 457
Seite 10 von 12
65. Änderung des Flächennutzungsplanes
Umweltbericht zur erneuten Offenlage
Gewerbegebiet Schlottfeld Teil 2
Fassung vom 06.09.2017
Bei Verzicht auf die Nutzungsänderung ist nicht mit erheblichen Veränderungen des derzeitigen Umweltzustandes zu
rechnen. Es ist zu erwarten, dass die ökologische Wertigkeit der Fläche weiter zunimmt.
Anderweitige Planungsmöglichkeiten wurden nicht wahrgenommen.
Eine Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen durch die vorgesehene Nutzungsänderung ist bei Einhaltung
der gesetzlich und/oder vertraglich geregelten Schutzmaßnahmen nicht anzunehmen.
3.2.
Referenzliste der Quellen
Der Umweltbericht (UB) gründet sich insbesondere
• auf den Lageplan der Bestandssituation (Vermessung),
• den bauleitplanerischen Entwurf (3D Architekten Aachen, fortgeführt VSU GmbH, Herzogenrath),
• die Kartierung der Biotoptypen (vgl. Anlagen zum Landschaftspflegerischen Fachbeitrag)
• Luftbild- und Kartenauswertung
• mehrere örtliche Begehungen, zuletzt in den Monaten Juni bis September 2013 sowie April 2014
• nachfolgend genannte Gutachten sowie verschiedene Grunddatenwerke und Informationssysteme
Gutachten,
•
•
•
•
•
R. Beckmann, 2014, Landschaftspflegerischer Fachbeitrag (LPF) zum Bebauungsplan Schlottfeld 2 in der Stadt
Aachen
Robert Beckmann, Artenschutzprüfung (ASP) B-Plan und Vorhabengenehmigung im Siedlungsbereich, In:
PLANERIN 01/2012 S. 25
Ing.-Büro Dipl.-Ing. Kandansky-Sommer, Schallimmissionstechnischer Fachbeitrag Nr. DDA/12/13/BPVL/029.1
Ermittlung und Beurteilung der zu erwartenden Immissionen aus der benachbarten Schießanlage des Eisenbahner Sportvereins Aachen 1922 e.V. nach DIN 18005/VDI3745/TA Lärm, September 2013
Ing.-Büro Dipl.-Ing. Kandansky-Sommer, Schallimmissionstechnischer Fachbeitrag Nr. DDA/12/13/BPVL/029.2
Ermittlung und Bewertung der auf das Planvorhaben einwirkenden Verkehrsgeräusche aus den tangierenden
Straßen sowie der östlich tangierenden DB Strecke Aachen-Mönchendladbach im Rahmen der Bauleitplanung
nach DIN 18005, September 2013
AVISO GmbH, XII-2013, Beurteilung der Luftschadstoffbelastungen im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 806 Schlottfeld, Schlussbericht, Aachen
•
Altablagerung AA 211 (heute AA 9211) und AA 224 (heute AA 9229) Süsterfeldstraße/geplante L 260
(Dipl.-Geol. M. Eckardt, 1992)
•
Geotechnischer Bericht über Baugrund und Gründung (Prof. Dieler & Partner, 2008) Pariser
Ring/Süsterfeldstraße
Veröffentlichungen
•
„Anpassungskonzept an die Folgen des Klimawandels im Aachener Talkessel“
Projekt Umweltprüfung Nr. 457
Seite 11 von 12
65. Änderung des Flächennutzungsplanes
Gewerbegebiet Schlottfeld Teil 2
•
•
•
Umweltbericht zur erneuten Offenlage
Fassung vom 06.09.2017
BKR Aachen Noky & Simon Partnerschaft Aachen; RWTH Aachen, Geographisches Institut, Lehr- und Forschungsgebiet „Physische Geographie und Klimatologie“, Aachen Oktober 2014
Gesamtstädtisches Klimagutachten Aachen, 2000
Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben. Gemeinsame Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 22.12.2010, Ziff. 2.1
Bodenschutz in der Umweltprüfung nach BauGB – Leitfaden für die kommunale Planungspraxis (LABO, 2009)
Planwerke
• Regionalplan:
http://www.bezreg-koeln.nrw.de/extra/regionalplanung/zeichdar_aachen/zeichnung/images/ZD5302.pdf
• Bez. Reg. Köln, 2003, Gebietsentwicklungsplan – Region Aachen (Ausschnitt)
• Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Aachen
• Landschaftsplan der Stadt Aachen
Fachinformationssystem
• Artenschutz:
http://www.naturschutz-fachinformationssysteme-nrw.de/artenschutz/web/babel/media/arten-kreise-nrw.pdf
•
•
•
•
•
Geologischer Dienst NRW, 2004, Auskunftssystem BK50, Karte der schutzwürdigen Böden, Krefeld
Altlastenverdachtsflächenkataster
Auf der Grundlage der DGK5-Bo (Bodenschätzkarte) erstellte Bodenfunktionskarten im Maßstab 1:5.000 für die
landwirtschaftlichen genutzten Flächen im Außenbereich (hierbei wurden die Bodeneinheiten in die moderne
bodenkundliche Nomenklatur übersetzt und die Ableitung der Bodenfunktionen bzw. die Einstufung ihrer
Schutzwürdigkeit erfolgte weitgehend auf den Methoden des Geologischen Dienstes NRW)
Karte der schutzwürdigen Böden (1:50.000) des GD NRW
Verzeichnis der Denkmäler im Gebiet der Stadt Aachen
Projekt Umweltprüfung Nr. 457
Seite 12 von 12