Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
269206.pdf
Größe
29 MB
Erstellt
11.09.17, 12:00
Aktualisiert
28.09.17, 20:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0778/WP17
öffentlich
11.09.2017
Dez. III / FB 61/300
Hauptverkehrsstraßennetz Aachen; Gliederung des Aachener
Straßennetzes nach den "Richtlinien für integrierte
Netzgestaltung" RIN 08
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
12.10.2017
Mobilitätsausschuss
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Er beschließt das auf Grundlage des Gutachtens zur Gliederung des städtischen Straßennetzes nach
den „Richtlinien für integrierte Netzgestaltung“ (RIN 08) erarbeitete Hauptverkehrsstraßennetz für den
Kfz-Verkehr in Aachen gemäß des Plans „HVS des Kfz-Verkehrs nach RIN 08“ (Anlage 3).
Vorlage FB 61/0778/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 25.09.2017
Seite: 1/4
Erläuterungen:
Vorbemerkung
Auf Hauptverkehrsstraßen soll der Kfz-Verkehr gebündelt und wenn möglich bevorzugt geführt
werden. Mit den „Richtlinien für integrierte Netzgestaltung“ (RIN 08) liegt seit einigen Jahren ein
Regelwerk zur systematischen Herleitung eines Hauptverkehrsstraßennetzes vor, dass erstmls in
Aachen angewandt wurde.
Nach der Zuständigkeitsordnung der Stadt Aachen entscheidet der Mobilitätsausschuss u.a. „über
straßenrechtliche Maßnahmen, soweit diese überbezirkliche Auswirkungen haben“. Die Zuordnung
der Straßen ergibt sich aus der im Anhang der Zuständigkeitsordnung befindlichen „Straßenliste“, aus
der die überbezirkliche Bedeutung von Straßen in der Art hervorgeht, dass sie in der Zuständigkeit
des „Verkehrsmanagementausschuss“ und nicht der Bezirksvertretungen liegen.
Relevanz hat die Zuordnung von Straßen u.a. bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes
(FNP) der Stadt Aachen. Hier ist die Frage zu klären, welche Straßen als “Verkehrswichtige Straßen“
festgelegt werden sollen. Im derzeit gültigen FNP sind im Wesentlichen die sogenannten
„klassifizierten“ Straßen dargestellt, die sich von der Liste der Straße mit „überbezirklichen
Auswirkungen“ unterscheidet.
Wichtig ist die Abgrenzung eines Hauptverkehrsstraßennetzes auch in weiteren Zusammenhängen:
Beim Um- und Neubau von Straßen werden Anlieger an den Kosten beteiligt. Die Höhe hängt dabei
von der Art der Straße ab. Die Unterscheidung darüber hat die Stadt in der „Satzung über die
Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für das Land NordrheinWestfalen - KAG - für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Aachen vom 11.12.2015“
vorgenommen.
Bei der Bewertung des Straßennetzes als Teil des Infrastrukturvermögens wird neben dem
Straßenzustand u.a. auch die Art der Straßenkategorie herangezogen. In der Bilanz der Stadt Aachen
wurde zum 31.12.2013 ein Wert von 282,9 Mio. € für das gesamte Straßenvermögen der Stadt
Aachen festgestellt.
Weitere
Bedeutungen
existieren
hinsichtlich
der
verkehrsrechtlichen
Bewertung,
möglicher
Priorisierungen bei Winterdienst und Straßenreinigung oder der förderrechtlichen Einordnung.
Das Straßennetz in Aachen hat eine Länge von 902,1 km (Stand 1.1.2015). Davon entfallen auf das
„klassifizierte Straßennetz“ 168,8 km, differenziert in 27,5 km Autobahn, 40,2 km Bundesstraßen, 70,7
km Landesstraßen und 30,4 km Kreisstraßen. Hiervon befinden sich 102,7 km innerhalb der
Ortsdurchfahrten in städtischer Baulast.
Hinzu kommen 733,3 km Gemeindestraßen, davon 473,9 km innerhalb der Ortsdurchfahrt. Das Netz
der klassifizierten Straßen ist in Anlage 1 dargestellt.
Vorlage FB 61/0778/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 25.09.2017
Seite: 2/4
Vorgehensweise
In verschiedenen Fachkommissionen, die im Rahmen der Verkehrsentwicklungsplanung mit
Fachleuten aus Verwaltung, Trägern öffentlicher Belange sowie politischen Vertretern zusammen
kommen, wurde der Wunsch geäußert, das Hauptverkehrsstraßennetz zu überprüfen. Daraus
resultierend
wurde
ein
Gutachten
beauftragt,
dass
sich
mit
der
Definition
des
Hauptverkehrsstraßennetzes befasst hat. Grundlage für die Verkehrsnetzplanung bilden die RIN 08
der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV). Mit der Bearbeitung hat die
Verwaltung Prof. Hebel von der Fachhochschule Aachen beauftragt, der Mitglied in dem für die RIN
zuständigen Arbeitsausschuss der FGSV ist. Mit dem Endbericht (vgl. Anlage 2) liegt nun in einem
ersten Schritt der Entwurf für ein Hauptverkehrsstraßennetz für den Kfz-Verkehr nach den RIN 08 vor.
Prof. Hebel wird die Ergebnisse mit einer kurzen Erklärung und Herleitung in der Sitzung vorstellen.
Darüber hinaus ist eine Betrachtung der Netze des Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) sowie
des Radverkehrs notwendig. Das Netz für den ÖPNV ergibt sich aus dem Nahverkehrsplan und
umfasst in Aachen die Straßen auf denen der Busverkehr abgewickelt wird. Für den Radverkehr wird
im Rahmen der Arbeiten zum Radvorrangroutennetz derzeit auch das Gesamtradverkehrsnetz
überarbeitet.
Definition Hauptverkehrsstraße:
Nach den technischen Regelwerken der FGSV sind Hauptverkehrsstraßen maßgeblich durch ihre
Verbindungsfunktion geprägt. Sie sind nach der „Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen“ (RASt
06) folgendermaßen definiert:
„Hauptverkehrsstraßen sind stets wichtige städtebauliche und verkehrliche Achsen und Räume,
zugleich häufig aber auch Abschnitte überörtlicher Straßennetze mit regionalem oder
gesamtstädtischem öffentlichem Personennahverkehr (ÖPNV). Sie verbinden Ortsteile und Quartiere
unterschiedlicher Größe und Struktur miteinander und sind, sofern sie angebaut sind, gleichzeitig
Haupterschließungsstraßen solcher Siedlungseinheiten.“ (RASt 06, S. 16). In den RASt 06 ist
geregelt, wie Hauptverkehrsstraßen gestaltet werden sollen.
Ergebnisse:
Den nun vorgestellten Ergebnissen zur Gliederung des Aachener Straßennetzes für den Kfz-Verkehr
liegt die Kategorisierung nach RIN 08 zugrunde.
Für den Kfz-Verkehr ergeben sich die Hauptverkehrsstraßen in Abgrenzung zu den
Erschließungsstraßen aus der maßgeblichen Verbindungsfunktion: Bei Hauptverkehrsstraßen
überwiegt die Verbindungsfunktion (abgestuft von 0 = kontinentale Verbindung bis IV = nahräumige
Verbindung; vgl. RIN 08, Tabelle 4, S. 12). Erschließungsstraßen stellen die Erschließung sicher.
Dabei wird zwischen innerer Erschließung (direkte Anbindung von Grundstücken) und äußerer
Erschließung (flächenhafte Erschließung von Teilräumen) unterschieden (vgl. RIN 08, S. 13-14).
In der Anlage 3 sind im Stadtplan von Aachen alle Straßen, die nach der RIN-Untersuchung durch
Herrn Prof. Hebel als Hauptverkehrsstraße des Kfz-Verkehrs der Stufe 0 bis IV abgeleitet wurden,
farblich markiert. Der Plan stellt somit das zentrale Ergebnis der Studie dar.
Vorlage FB 61/0778/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 25.09.2017
Seite: 3/4
Zum Verständnis der Ergebnisse:
Der Ableitung des Straßennetzes liegt eine zentralörtliche Gliederung von Region und Stadt zugrunde.
Davon ausgehend werden sog. Dreiecksnetze und Luftlinienverbindungen gebildet, die in den
weiteren Schritten auf das reale, bestehende Straßennetz umgelegt werden. Dies geschieht mit Hilfe
von rechnergestützten Umlegungsmodellen, die sich an der Direktheit der Verbindung (kürzester
Weg) oder an der Reisezeit (schnellster Weg) orientieren. Die vorliegende Kategorisierung des
Aachener Straßennetzes für den Kfz-Verkehr stellt somit eine bestandorientierte Betrachtung dar.
Darüber hinausgehend kann ein Zielnetz erarbeitet werden, das Aspekte wie die Bündelung von
Verkehrsströmen, die Entlastung bebauter oder sonstiger schützenswerter Gebiete und die Führung
auf verkehrssicheren Routen berücksichtigt.
Das erarbeitete Hauptverkehrsstraßennetz für den Kfz-Verkehr nach RIN 08 muss nach Fertigstellung
von Verkehrsprojekten von übergeordneter Bedeutung (u.a. Autobahnanschluss Eilendorf;
Haupterschließungsstraße Richtericher Dell) angepasst werden.
Straßen innerhalb des Allenrings sind nach der hier vorliegenden Kategorisierung nach RIN 08 keine
Hauptverkehrsstraßen für den Kfz-Verkehr nach RIN 08. Der Stadtkern innerhalb des Alleenrings
wurde als zentraler innerstädtischer Ort kategorisiert. Das Netz der Hauptverkehrsstraßen für den KfzVerkehr nach RIN 08 setzt folglich am Alleenring an und verbindet nach außen zu den
Autobahnanschlüssen und den Landstraßen im außerörtlichen Bereich. Die Straßen in der City dienen
insgesamt der Erschließung des Innenstadtbereichs und haben daher keine Verbindungsbedeutung.
In Aachen sind nach der vorliegenden Kategorisierung nach RIN 08 von den bestehenden 902,1 km
vorhandener Straßen 340,1 km als Hauptverkehrsstraßen für den Kfz-Verkehr nach RIN 08
eingeordnet.
Nach der vorliegenden Untersuchung sind nicht alle klassifizierten Straßen (Bundes-, Landes- und
Kreisstraßen) im Hauptverkehrsstraßennetz für den Kfz-Verkehr nach RIN 08 enthalten, da sie laut
RIN 08 keine maßgebliche Verbindungsfunktion besitzen. Dies gilt für die
-
L 12 Venwegener Straße
-
L 258 Forsterheider Straße
-
K 13 Bilstermühler Straße
-
K 35 Aachener Straße/Hitfelder Straße/Lintertstraße
-
K 36 Rathausstraße/Orsbacher Straße
-
K38 Hahner Straße/Schmidthofer Straße
-
K 39 Raerener Straße
-
K 40 Rotterdell
Anlage/n:
Anlage 1 – Karte des klassifizierten Straßennetzes in Aachen
Anlage 2 – Abschlussbericht HVS des Kfz-Verkehrs nach RIN 08
Anlage 3 – HVS des Kfz-Verkehrs nach RIN 08
Vorlage FB 61/0778/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 25.09.2017
Seite: 4/4
L
23
1
KÖNIGREICH
DER
NIEDERLANDE
L 259
31
L2
L
2
3
2
A4
K3
7
A4
L 232
L 231
K 36
L 244
L2
3
A
5
4
4
B
57
0
26
L
L2
2
2
26
0
A 44
L
L
2
3
2
6
3
1
L
B 1a
B
35
L2
1a
0
26
B1
B1
B1
a
L 260
4
4
A5
L
B1
1
2
L2
B 1a
1
22
L
0
26
L
B
B1
25
8
B 1
B5
7
L
2
3
5
B
26
4
L 212
B1
B
44
K 35
0
6
L2
A
25
8
L
0
6
2
K3
5
0
2
L2
3
L 23
K
35
K
13
3
23
B 57
L
26
4
KÖNIGREICH
B
BELGIEN
A
44
L 12
L
12
K3
5
K
39
K3
5
8
K3
2
K
58
B2
K
38
39
L
2
3
3
K 39
1 km
8
3
K
B2
5
8
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Legende:
K 40
Bundesautobahn
Bundesstraße innerhalb der OD
Dezernat
Planung und Umwelt
Bundesstraße außerhalb der OD
Stadt Aachen
Landesstraße innerhalb der OD
Gisela Nacken
Fachbereich 61
M. 1 : 20000
Übersichtsplan
bearbeitet:
Mi
gezeichnet:
Landesstraße außerhalb der OD
YS
Kreisstraße innerhalb der OD
Nr.
Datum
Planänderung
bearbeitet:
Christiane Melcher
Kreisstraße außerhalb der OD
Abteilung 61/70
B 258
Regina Poth
Straßenklasse und Nummer
36
Netzknoten mit Netzknotennumer
November 2014
4
In der Bezirksvertretung Aachen-
Im Verkehrsausschuss
beraten und beschlossen am:
beraten und beschlossen am:
Abschnittsnummer
OD - Anfang / OD - Ende
58
B2
Klassifiziertes Straßennetz
FH Aachen University of Applied Sciences
Fachbereich Bauingenieurwesen
Lehrgebiet Verkehrsplanung und –technik, Raum- und Stadtplanung
European Center for Sustainable Mobility
Geschäftsführender Direktor
Prof. Dr.-Ing. Christoph Hebel
Stadt Aachen
Gliederung des Aachener Straßennetzes
nach den „Richtlinien für integrierte Netzgestaltung“ RIN 08
Endbericht
Bearbeitung:
Dipl.-Ing. Bernd Billion
Prof. Dr.-Ing. Christoph Hebel
Aachen, 28.11.2016
Gliederung des Aachener Straßennetzes nach den RIN 2008
Inhaltsverzeichnis
1.
Aufgabenstellung und Vorgehensweise
2
2.
Zentralörtliche Gliederung
4
2.1
Zentrale Orte aus der Raumordnung
4
2.2
Innerörtliche Zentralitäten
9
3.
Netz der Aachener Straßen mit Verbindungsbedeutung
13
4.
Quellen und Links
22
1
Gliederung des Aachener Straßennetzes nach den RIN 2008
1.
Aufgabenstellung und Vorgehensweise
Mit der hiermit vorgelegten Untersuchung wird eine systematisch abgeleitete
funktionale Gliederung des Aachener Straßennetzes nach den „Richtlinien für
integrierte Netzgestaltung –RIN“ (Ausgabe 2008) der Forschungsgesellschaft
für Straßen- und Verkehrswesen bereitgestellt. Dies ist vor dem Hintergrund
der derzeit in Erarbeitung befindlichen Planwerke „Flächennutzungsplan“ und
„Verkehrsentwicklungsplan“ von besonderer Relevanz, da durch die RINUntersuchung, mit einer aus der zentralörtlichen Gliederung abgeleiteten,
integrierten Verkehrsnetzsystematik, das notwendige Bindeglied zwischen
räumlicher Planung und Verkehrsplanung hergestellt wird: Verkehrsplanung
schafft die notwendigen Grundlagen für die Sicherstellung der gewünschten
gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Austauschprozesse. Die Definition gegliederter Verkehrsnetze bildet die notwendige Voraussetzung für die Ableitung und Abwägung konkreter Maßnahmen (z.B. Wahl der Ausbauquerschnitte, „Grüne Welle“ usw.) und dient so als nachvollziehbare Begründung
in internen bzw. externen Kommunikations- und Entscheidungsprozessen.
Aufgrund der bereits geleisteten Vorarbeiten konzentriert sich die Untersuchung auf das Aachener Hauptverkehrsstraßennetz (Kfz-Verkehr). Ziel der
Untersuchung ist es, ein konsistentes Kfz-Netz abzuleiten, das die verkehrswichtigen Straßen mit Verbindungsfunktion (Hauptverkehrsstraßen) darstellt.
Die Vorgehensweise orientiert sich an den Vorgaben der RIN, die auch Verfahrensansätze zur Gliederung von innerörtlichen Straßennetzen analog der
zentralörtlichen Gliederung für die regionalen und überregionalen Verbindungen enthält. Auf Grundlage eines eigens für diese Untersuchung entwickelten Verfahrens zur Definition einer innerörtlichen Zentrenhierarchie (z.B.
Bezirkszentren, Einzelhandelsschwerpunkte etc.) werden Luftlinienverbindungen in Form so genannter „Dreiecksnetze“ definiert. Die Projektion der
Luftlinien auf das vorhandene Straßennetz liefert unter Berücksichtigung des
straßenräumlichen Umfeldes die Verkehrswegekategorien der Straßenabschnitte.
2
Inhalt der Untersuchung
Gliederung des Aachener Straßennetzes nach den RIN 2008
Abbildung 1: Vorgehensweise
3
Gliederung des Aachener Straßennetzes nach den RIN 2008
2. Zentralörtliche Gliederung
2.1 Zentrale Orte aus der Raumordnung
Die Zentralen Orte werden für die Untersuchung aus dem Landesentwicklungsplan (LEP) NRW [1] übernommen. Für die angrenzenden Staaten Niederlande und Belgien wurde eine analoge Zentrenhierarchisierung angesetzt.
Aus diesen Zentren können gemäß RIN [2, S. 34] die Dreiecksnetze aus den
Luftlinienverbindungen zwischen Nachbarn gebildet werden. Für die weitere
Betrachtung gehen Verbindungen zum nächsten und übernächsten Nachbarn
ein.
1
nächster Nachbar zu Ort O
2
übernächster Nachbar zu Ort O
Abbildung 2: Dreiecksnetz zur Ermittlung der relevanten Verbindungen [2, S. 34]
Für die Aachener Untersuchung sind folgende Zentrale Orte zu berücksichtigen:
Metropolregionen (MR) und Oberzentren (OZ)
•
MR Rhein-Ruhr, Vlaamse Ruit, Randstadt
•
OZ Aachen, Bonn, Düsseldorf, Eindhoven, Frankfurt, Hasselt, Heerlen,
Koblenz, Köln, Krefeld, Leuven, Lüttich, Luxemburg, Maastricht, Mainz,
Mönchengladbach, Namur, Saarbrücken, Siegen, Trier, Wuppertal
4
Gliederung des Aachener Straßennetzes nach den RIN 2008
Mittelzentren (MZ) und Grundzentren (GZ)
•
MZ Alsdorf, Düren, Eschweiler, Eupen, Heerlen, Herzogenrath, Kerkrade, Monschau, Stolberg, Übach-Palenberg, Verviers, Würselen
•
GZ Aldenhoven, Gulpen, Hürtgenwald, Kelmis, Raeren, Roetgen, Simmerath, Vaals, Welkenraedt
Die für diese Untersuchung relevante Zentralörtliche Gliederung und die
daraus resultierenden Dreiecksnetze sind in den Plänen 01 bis 03 dargestellt.
5
Gliederung des Aachener Straßennetzes nach den RIN 2008
2.2 Innerörtliche Zentralitäten
Für die innerörtlichen Zentralitäten werden analoge Definitionen zur Darstellung und Differenzierung von städtebaulichen Konzentrationsbereichen vorgenommen. Gemäß Tabelle 3 der RIN werden dabei das Zentrum von
Aachen wie ein Mittelzentrum (MZ), Stadt- oder Ortszentren wie Grundzentren (GZ) und Ortsteilzentren wie Gemeindeteile (G) behandelt [2, S.11].
„Städtebauliche Konzentrationsbereiche können z.B. Verbrauchermärkte und
Einkaufszentren, Großunternehmen aber auch Veranstaltungseinrichtungen
und Erholungsgebiete sein“ [2, S. 11]. Dabei müssen zur praktischen Anwendung für die Aachener Straßennetzkategorisierung die GZ und G noch
weiter präzisiert werden. Als gute Grundlagen bieten sich dazu das Zentrenkonzept [4], der Nahverkehrsplan [3] und das vorliegende makroskopische
Personenverkehrsnachfragemodell der Stadt Aachen an. Eine Zuordnung für
die Aachener Zentren wurde aus den o.g. Quellen wie folgt entwickelt:
Stadt- und Ortszentren (GZ)
Der innergemeindlichen Zentralität GZ werden Funktionen zugeordnet, die
mindestens stadt- oder bezirksweite Bedeutung und die stadtweit höchste
Kfz-Nachfrageintensität aufweisen. Dazu gehören neben der Aachener Innenstadt als MZ folgende Bereiche:
•
Die Bezirkszentren Brand, Eilendorf, Haaren, Laurensberg, Richterich,
Walheim,
•
der Hauptbahnhof (Fernverkehrsanbindung),
•
das Klinikum (Gesundheit),
•
Ausbildungsschwerpunkte Melaten, Hörn, Bayernallee und
•
folgende Bereiche mit der stadtweite höchsten Kfz-Nachfrage 1
(Kfz/Tag) bzw. Kfz-Nachfragedichte (Kfz/ha) in den Reisezwecken
Wohnen-Arbeiten, Wohnen-Einkaufen, Wohnen-Inanspruchnahme von
Dienstleistungen: Breslauer Straße, Süsterfeldstraße, Grüner Weg,
Vaalser Straße/Kaufland, Jülicher Straße, Krugenofen, Krefelder Straße, Rothe Erde (Trierer Straße und Hüttenstraße), Hüls, Hangeweiher,
Pascalstraße, Adalbertsteinweg, Neuenhofstraße.
1
Als Gebiete mit der „stadtweit höchsten Nachfrage“ werden die Bereiche definiert, die bezogen auf das gesamte Stadtgebiet außerhalb des Alleenrings zu den höchsten 15% in der
Kfz-Nachfrage und/oder der Kfz-Dichte gehören.
9
Gliederung des Aachener Straßennetzes nach den RIN 2008
Ortsteilzentren (G)
Die innergemeindliche Zentralität G beinhaltet die weiteren im Nahverkehrsplan der Stadt Aachen [3] zugeordneten Siedlungsschwerpunkte und Bereiche einer hohen Kfz-Nachfrageintensität. Dazu gehören neben der Aachener
Innenstadt und den o.g. GZ
•
die Siedlungsschwerpunkte Burtscheid, Forst, Kornelimünster,
Verlautenheide, Lichtenbusch/Oberforstbach,
Kullen/Vaalserquartier/Steppenberg,
•
RE-Haltepunkte AC-West, AC-Schanz, AC-Rothe Erde und
•
folgende Bereiche mit stadtweit hoher Kfz-Nachfrage 2 (Kfz/Tag) bzw.
Kfz-Nachfragedichte (Kfz/ha) in den Reisezwecken Wohnen-Arbeiten,
Wohnen-Einkaufen, Wohnen-Inanspruchnahme von Dienstleistungen:
Frankenberger Viertel, Laurensberg SW/Kackertstraße.
Diese Zentren sind in Verbindung mit den daraus entwickelten Dreiecksnetzen in den Plänen 04 und 05 dargestellt.
2
Als Gebiete mit „stadtweit hoher Nachfrage“ werden die Bereiche definiert, die bezogen
auf das gesamte Stadtgebiet außerhalb des Alleenrings zu den höchsten 20% in der KfzNachfrage und/oder der Kfz-Dichte gehören und nicht als GZ eingestuft wurden.
10
Gliederung des Aachener Straßennetzes nach den RIN 2008
3.
Netz der Aachener Straßen mit Verbindungsbedeutung
Aus der Umlegung der unter Kapitel 2 beschriebenen Dreiecksnetze resultieren die Verbindungsfunktionsstufen (VFS) für einzelne Straßenabschnitte.
Darüber hinaus wird die Anbindung der Zentren an die jeweils übergeordneten Zentralen Orte überprüft (Versorgungsfunktion). Die Festlegung der Verkehrswegekategorie erfolgt durch Kombination der Verbindungsfunktionsstufe mit der jeweiligen Straßenkategorie. Die RIN benennt folgende Straßenkategorien:
Autobahnen
Landstraßen
außerhalb
und innerhalb
bebauter Gebiete
außerhalb
bebauter
Gebiete
AS
LS
Stadtstraßen
im Vorfeld
und innerhalb
bebauter Gebiete
innerhalb bebauter Gebiete
anbaufrei
angebaut
Hauptverkehrsstraße
Hauptverkehrsstraße
Erschließungsstraße
VS
HS
ES
Abbildung 3: Straßenkategorien nach RIN [2, S. 14]
„Die Kategoriengruppe AS (Autobahnen) umfasst anbaufreie, zweibahnige Straßen mit planfreien und teilplanfreien Knotenpunkten außerhalb, im
Vorfeld und innerhalb bebauter Gebiete, die ausschließlich vom schnellen
Kraftfahrzeugverkehr benutzt werden dürfen. Eine Zufahrt ist nur über spezielle Anschlussstellen möglich. Es handelt sich im Wesentlichen um mit Zeichen 330 StVO (Autobahnen) beschilderte Straßen mit blauer Wegweisung.
Dazu zählen aber auch mit Zeichen 331 StVO (Kraftfahrstraße) beschilderte
zweibahnige, planfrei geführte autobahnähnliche Straßen mit in der Regel
gelber - bei Stadtautobahnen auch weißer - Wegweisung. Nur bei Stadtautobahnen ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit regelmäßig auf 80 km/h oder
100 km/h beschränkt. Hinsichtlich der straßenrechtlichen Widmung handelt
es sich in der Regel um Bundesfern- oder Landes- bzw. Staatsstraßen.
13
Gliederung des Aachener Straßennetzes nach den RIN 2008
Die Kategoriengruppe LS (Landstraßen) umfasst anbaufreie, einbahnige
Straßen außerhalb bebauter Gebiete. Dazu zählen auch kurze zweibahnige
Abschnitte im Zuge ansonsten einbahniger Straßen. Die Verknüpfung mit
Straßen der gleichen Kategoriengruppe erfolgt im Allgemeinen durch plangleiche oder planfreie Knotenpunkte. Die Straßen sind überwiegend für den
Allgemeinen Verkehr bestimmt, in besonderen Fällen können sie mit Zeichen
331 StVO als Kraftfahrstraßen ausgewiesen sein. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist in der Regel auf 100 km/h oder weniger beschränkt. Hinsichtlich der straßenrechtlichen Widmung kann es sich um Bundes-, Landesbzw. Staats-, Kreis- oder Gemeindestraßen handeln. Die Straßen übernehmen im Wesentlichen Verbindungsfunktion und nur bei einzelnen unmittelbar
an die Straße angrenzenden Gebäuden in geringem Maße auch Erschließungsfunktion. Bei häufigen Zufahrten infolge einer längeren straßenseitigen
Bebauung kann es zweckmäßig sein, den Abschnitt der Kategoriengruppe VS
zuzuordnen.
Die Kategoriengruppe VS (anbaufreie Hauptverkehrsstraßen) umfasst
anbaufreie Straßen im Vorfeld oder innerhalb bebauter Gebiete. Diese Straßen übernehmen im Wesentlichen Verbindungsfunktionen (Verbindungsstraßen). Im Vorfeld bebauter Gebiete handelt es sich um die Fortsetzung der
Straßen der Kategoriengruppe LS bei der Annäherung an größere zusammenhängend bebaute Gebiete. Die Straßenseitenräume sind häufig geprägt
von einer lockeren Bebauung mit Einrichtungen der tertiären Nutzung, deshalb bleibt die Erschließungsfunktion gering. Die Straßen sind einbahnig oder
zweibahnig, die Verknüpfung mit dem übrigen Straßennetz erfolgt überwiegend durch plangleiche Knotenpunkte mit Lichtsignalanlage oder Kreisverkehren. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt im Vorfeld bebauter
Gebiete in der Regel 70 km/h und innerhalb bebauter Gebiete in der Regel
50 km/h. Hinsichtlich der straßenrechtlichen Widmung kann es sich um Bundes-, Landes- bzw. Staats-, Kreis- oder Gemeindestraßen handeln.
Die Kategoriengruppe HS (angebaute Hauptverkehrsstraßen) umfasst
angebaute Straßen innerhalb bebauter Gebiete, die im Wesentlichen der
Verbindung dienen bzw. den Verkehr aus Erschließungsstraßen sammeln.
Sie übernehmen in der Regel auch die Linien des öffentlichen Personenverkehrs. Sie können auch Bestandteile zwischengemeindlicher Verbindungen
sein (Ortsdurchfahrten). Die Straßen sind einbahnig oder zweibahnig ausgebildet. Die Verknüpfung mit Straßen der gleichen Kategoriengruppe erfolgt
im Allgemeinen durch plangleiche Knotenpunkte mit Lichtsignalanlage oder
Kreisverkehren. Da die angrenzenden baulichen Nutzungen unmittelbar von
der Straße erschlossen werden, sind die Straßen durch Flächen des ruhenden Verkehrs geprägt. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt in der
Regel 50 km/h. Hinsichtlich der straßenrechtlichen Widmung kann es sich
um Bundes-, Landes- bzw. Staats-, Kreis- oder Gemeindestraßen handeln.
Die Kategoriengruppe ES (Erschließungsstraßen) umfasst angebaute
Straßen innerhalb bebauter Gebiete, die im Wesentlichen der unmittelbaren
Erschließung der angrenzenden bebauten Grundstücke oder dem Aufenthalt
14
Gliederung des Aachener Straßennetzes nach den RIN 2008
dienen. Darüber hinaus übernehmen die Straßen die Anbindung (flächenhafte Erschließung) der durch Wohnen, Arbeiten und Versorgung geprägten
Ortsteile. Die Straßen sind grundsätzlich einbahnig und untereinander mit
plangleichen Knotenpunkten ohne Lichtsignalanlagen verknüpft. Die Verknüpfung mit Straßen der Kategoriengruppe HS erfolgt durch plangleiche
Knotenpunkte mit oder ohne Lichtsignalanlage oder Kreisverkehre. In besonderen Fällen dienen sie dem öffentlichen Personenverkehr; sie nehmen
wesentliche Teile des innerörtlichen Radverkehrs auf. Nicht zuletzt deshalb
beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit in vielen Fällen 30 km/h. Hinsichtlich der straßenrechtlichen Widmung handelt sich in der Regel um Gemeindestraßen.
Die Kategorie eines Verkehrsweges für den Kfz-Verkehr bezieht sich auf einen Netzabschnitt im Straßennetz. Sie ergibt sich nach Tabelle 5 durch Verknüpfung der
•
Verbindungsfunktionsstufe (0 - V) mit der
•
Kategoriengruppe (AS, LS, VS, HS, ES).“ [2, S.14f]
Kategoriengruppe
Verbindungsfunktionsstufe
Autobahnen
Landstraßen
anbaufreie
Hauptverkehrsstraßen
angebaute
Hauptverkehrsstraßen
Erschließungsstraßen
AS
LS
VS
HS
ES
-
-
-
-
-
kontinental
0
AS 0
großräumig
I
AS I
LS I
überregional
II
AS II
LS II
VS II
regional
III
-
LS III
VS III
HS III
nahräumig
IV
-
LS IV
-
HS IV
ES IV
kleinräumig
V
-
LS V
-
-
ES V
AS I
-
vorkommend, Bezeichnung der Kategorie
problematisch aufgrund von Konflikten aus Funktionsüberlagerungen
-
nicht vorkommend oder nicht vertretbar
Abbildung 4: Verknüpfungsmatrix zur Ableitung der Verkehrswegekategorie [2, S. 15]
15
Gliederung des Aachener Straßennetzes nach den RIN 2008
Die Pläne 06-10 zeigen das Ergebnis der Verkehrswegekategorisierung getrennt nach Verbindungsfunktionsstufen (Umlegung der Relationen, die in
den Plänen 01-05 dargestellt sind).
• Plan 06: VFS I
• Plan 07: VFS I + VFS II
• Plan 08: VFS I + VFS II + VFS III
• Plan 09: VFS I + VFS II + VFS III + Innergemeindliche Zentren III
• Plan 10: VFS I + VFS II + VFS III + Innergemeindliche Zentren III + IV
16
Gliederung des Aachener Straßennetzes nach den RIN 2008
4.
Quellen und Links
[1]
Land Nordrhein-Westfalen: Landesentwicklungsplan NRW (LEP), Düsseldorf 1995
[2]
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen FGSV: Richtlinien für integrierte Netzgestaltung –RIN 2008, Köln 2008
[3]
Stadt Aachen, Nahverkehrsplan -1. Fortschreibung 2003
[4]
Stadt Aachen, Zentren und Nahversorgungskonzept 2015
22