Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
271236.pdf
Größe
105 kB
Erstellt
25.09.17, 12:00
Aktualisiert
09.10.17, 18:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0419/WP17
öffentlich
25.09.2017
FB 45/310.010
Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche
- Sachstandsbericht Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
17.10.2017
17.10.2017
Kinder- und Jugendausschuss
Schulausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur
Kenntnis.
2. Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Vorlage FB 45/0419/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 25.09.2017
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Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
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Ausdruck vom: 25.09.2017
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Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Der Rat der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung am 22.03.2017 die Verwaltung beauftragt, die
Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche zu prüfen und darzustellen.
In der gemeinsamen Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses und des Schulausschusses vom
14.03.2017 wurde ein ebensolcher Beschluss gefasst.
Die Fragestellung ergab sich aus der Behandlung des Themas „Politische Teilhabe ausbauen“,
konkret zu der Möglichkeit, das Bürgerforum Kindern und Jugendlichen als Beteiligungsplattform
näher zu bringen.
2. Rechtliche Rahmenbedingungen
Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ergibt sich als gesetzlicher Auftrag für die öffentliche
Jugendhilfe aus § 8 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII).
Das Kinder- und Jugendfördergesetz des Landes NRW (3.AG-KJHG-KJFöG) konkretisiert die
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen für den Bereich der Jugendförderung insbesondere in § 6
des KJFöG.
Demnach sollen Kinder und Jugendliche an allen ihre Interessen berührenden Planungen,
Entscheidungen und Maßnahmen in angemessener Weise beteiligt und ihnen bei den Angeboten der
Jugendförderung ein Mitspracherecht eingeräumt werden.
3. Konkrete Umsetzung
Die Umsetzung dieser Forderung findet sich in der Stadt Aachen bei folgenden Angeboten wieder:
•
Bürgerforum
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung vom 22.03.2017 beschlossen, zukünftig Eingaben von
Kindern und Jugendlichen in jeder Sitzung des Bürgerforums zu behandeln und das
bestehende und erweiterte Angebot in der Presse und den sozialen Medien intensiv zu
bewerben.
Es ist laut der Geschäftsführung des Bürgerforums geplant, die nächste Sitzung mit einer
Pressekonferenz zu bewerben. Hier wurde bewusst der Zeitpunkt nach den Ferien gewählt,
um möglichst viele junge Menschen zu erreichen.
•
Offene Jugendarbeit
In der Stadt Aachen gibt es 32 Jugendeinrichtungen, die über das gesamte Stadtgebiet verteilt
offene Jugendarbeit leisten.
Partizipation ist ein wichtiges Grundprinzip dieser offenen Arbeit.
Es erlaubt den Kindern und Jugendlichen eine aktive Mitgestaltung bei den Themen der
Angebote und deren Ausgestaltung. Aufgrund der wechselnden Gruppenstrukturen, der
Freiwilligkeit des Kommens und Gehens müssen die Angebote mit den Beteiligten immer
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wieder neu verhandelt werden. Die jungen Menschen werden dadurch angeregt, eigene
Vorstellungen zu entwickeln und sich für ihre Interessen einzusetzen.
Durch die Mitbestimmung ist sichergestellt, dass die Angebote des Trägers sich an den
Interessen und Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen orientieren.
•
Undergroundparty
Die alljährliche Jugendparty zu Karneval soll Kindern und Jugendlichen zwischen 12 und 18
Jahren eine Möglichkeit bieten, in sicherer Umgebung ohne Alkohol zu feiern.
In den letzten Jahren wurden die potentiellen Besucher bereits im Vorfeld immer stärker in die
Planungen einbezogen. Zwischenzeitlich besteht das Vorbereitungsteam neben der
projektleitenden Mitarbeiterin des Fachbereichs auch aus mehreren jungen Helfern.
Die jungen Leute sind an den Überlegungen zur Form der Werbung und der Auswahl von
Plakaten und Flyern beteiligt.
Darüber hinaus besuchen Sie die Schulen und befragen dort die Schüler nach
Durchführungsvorschlägen und Musikwünschen.
Bei der Veranstaltung selbst begrüßen die jungen Leute des Vorbereitungsteams die
Besucher und stehen für Fragen zur Verfügung.
Die angesprochenen Schüler können sich ebenfalls beteiligen, z.B. bei der Party selbst helfen.
Wünsche und Anregungen können darüber hinaus sowohl über eine Funktionsadresse per
e-mail als auch auf der Party selbst per Meckerkasten mitgeteilt werden.
Es ist ein deutlicher Anstieg der Besucherzahl und eine starke Durchmischung der
Besuchergruppen durch die aktive Einbindung der Jugend seitens FB 45 festzustellen.
•
Neubau und Sanierung von Spielplätzen
Bei jedem Neubau und bei jeder Sanierung eines Spielplatzes sind die Bürger zu beteiligen,
zu denen auch Kinder und Jugendliche gehören. Um die Vorstellungen und Wünsche
spezifischer zu erfassen und später umsetzen zu können, werden die Kinder und
Jugendlichen zusätzlich eingeladen. Hier werden je nach Sachlage Begehungen, Workshops
u. ä. durchgeführt. In der Regel finden diese Einladungen regen Anklang. In einzelnen Fällen,
wie z.B. bei der Umgestaltung des Suermondtparks, zeigten die Kinder und Jugendlichen bzw.
deren Eltern trotz wohlüberlegter Terminwahl am Wochenende zunächst kein Interesse. Um
dennoch konkrete Rückmeldungen zu erhalten, werden Besuche in Schulen u. ä.
durchgeführt.
•
Neubau und Sanierung von Jugendeinrichtungen
Auch bei Neubau und Sanierung von Jugendeinrichtungen werden die betroffenen Kinder und
Jugendlichen immer zur Mitwirkung eingeladen. Hier greift der Grundsatz der Partizipation bei
der offenen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, die Ideen und Wünsche der zukünftigen
Nutzer sollen soweit möglich in der Raumplanung und Gestaltung Niederschlag finden.
Zuletzt waren bei der Umgestaltung des Depots in der Talstraße die Jugendlichen und jungen
Menschen in die Vorplanung einbezogen.
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•
Aufbau eines Jugendforums über „Partnerschaft für Demokratie“
Über die Volkshochschule Aachen wird im Rahmen von „Partnerschaft für Demokratie“ ein
Projekt initiiert, das den Aufbau eines Jugendforums als Verwalter eines Jugendfonds
unterstützt. Hier soll eine Gruppe von 12-15 Jugendlichen eingerichtet werden, die die Mittel
des Jugendfonds mit Unterstützung und haushalterischer Kontrolle der VHS, inhaltlich aber
eigenständig verwalten soll. Bei diesem Jugendforum können andere Jugendliche Anträge für
ihre Projektideen stellen.
Die Anfrage zum Aufbau eines solchen Jugendforums in Selbstverwaltung ist an alle offenen
Jugendeinrichtungen sowie Schulen, bzw. Schülervertretungen gerichtet worden. Bisher
haben die städtische OT Talstraße und die OT Josefshaus ihr Interesse an der Entwicklung
dieses Projektes angemeldet.
4. Ausblick
Neben der Erfüllung des gesetzlichen Auftrags stellt sich die Beteiligung von Kindern und
Jugendlichen aus Sicht der Fachverwaltung stets als Bereicherung und Belebung eines Projektes dar.
Die Partizipation von Kindern und Jugendlichen wird auch zukünftig wesentlicher Bestandteil der
Jugendförderung bleiben.
So werden im Rahmen der Veranstaltung „Neuausrichtung der Jugendverbandsarbeit“ ebenfalls
Kinder und Jugendliche eingebunden.
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