Daten
Kommune
Aachen
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271062.pdf
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109 kB
Erstellt
22.09.17, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0413/WP17
öffentlich
22.09.2017
FB 45/100
Verteilung von Fördermitteln an Grundschulen 2017
Hier: Anpassung des Kriteriums Schuleingangsuntersuchungen
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
17.10.2017
Schulausschuss
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
1. Der Schulausschuss beschließt, den Beschluss zur Vorlage „Fördermittel an Grundschulen:
Evaluierung der Kriterien“ (Vorlagen-Nummer: FB 45/0392/WP17) hinsichtlich des
Gesundheitskriteriums entsprechend der vorliegenden Erläuterungen abzuändern.
2. Zudem beschließt er, den Beschluss zur Vorlage „Verteilung von Fördermitteln an
Grundschulen 2017“ (Vorlagen-Nummer: FB 45/0394/WP17) aus der Sitzung vom 07.09.2017
aufzuheben.
3. Weiterhin nimmt er die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und
beschließt, die Fördermittel entsprechend der vorliegenden Erläuterungen auszuzahlen.
4. Die Liste der zu fördernden Grundschulen soll zur Gewährleistung einer Planungssicherheit
für die nächsten vier Jahre Gültigkeit haben, vorausgesetzt, es gibt keine relevanten
strukturellen Änderungen der Schulen.
Vorlage FB 45/0413/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.03.2018
Seite: 1/4
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Da lediglich ein Kriterium für die Auszahlung der Fördermittel angepasst und folglich die Liste
der zu fördernden Grundschulen nicht erweitert wird, ergeben sich keine finanziellen
Auswirkungen.
Vorlage FB 45/0413/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.03.2018
Seite: 2/4
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
In der Sitzung des Schulausschusses vom 13.07.2017 wurden die durch die Verwaltung
weiterentwickelten Kriterien zur Verteilung der Fördermittel aus dem Grundschulfonds beschlossen
(Vorlage: FB 45/0392/WP17). Die anhand der eingeholten Datensätze ermittelten
förderungsrelevanten Grundschulen wurden in der Sitzung des Schulausschusses vom 07.09.2017
durch die Ausschussmitglieder zur Kenntnis genommen und zunächst die Auszahlung der
Fördermittel beschlossen (Vorlage: FB 45/0394/WP17).
Das Kriterium „Schuleingangsuntersuchung Sozialraum / letzte Welle Gesundheitsamt; Sprache u.
Körperkoordination“ wurde analog dem Verfahren aus dem Jahr 2013 mit gleichem Multiplikator
sozialraumbezogen erhoben. Nach einer Diskussion in der Sitzung vom 07.09.2017 baten die
Ausschussmitglieder die Verwaltung um eine erneute Prüfung dieses Kriteriums dahingehend, ob
auch eine schulscharfe Auswertung der Daten durch das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen
möglich sei. Bei einer positiven Rückmeldung solle die Verwaltung das Kriterium anpassen und neu in
die Gesamtbewertung einpflegen. Für den Fall, dass sich infolge dessen eine Änderung der
förderungsrelevanten Grundschulen ergeben, baten die Ausschussmitglieder um eine erneute
Vorlage zur Beschlussfassung.
2. Anpassung des Kriteriums „Schuleingangsuntersuchung […]“ und Auswertung der
Bewertungskriterien
Auf Anfrage stellte das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen die Datensätze der
Schuleingangsuntersuchungen in den drei Bereichen „Sprachbewertung“, „Körperkoordination“ und
„Sprachqualität“ (hier nur Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache) für insgesamt fünf Jahrgänge
(2013 – 2017) schulscharf zur Verfügung.
Es ergab sich zunächst die Problematik, dass bei einer schulscharfen Betrachtung eines einzelnen
Jahrgangs – hier die aktuelle Untersuchungswelle 2017 – zum Teil sehr kleinteilige Datensätze
vorgelegen hätten und somit Rückschlüsse auf Kinder gezogen werden könnten, was aus
datenschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig ist.
Gemeinsam mit dem Gesundheitsamt wurde daher die Ausweitung der zu betrachtenden Datensätze
auf die vergangenen fünf Jahrgänge von 2013 – 2017 abgestimmt. Unter Berücksichtigung von
verschiedenen Einschulungsstichtagen und möglichen Klassenwiederholungen sind in der Regel fünf
Jahrgänge in Grundschulen vorzufinden.
Die Betrachtung von fünf Jahrgängen schafft zudem eine stabilere Datenlage, da somit
Entwicklungstrends in die Bewertung einfließen können und nicht nur ein einziger Jahrgang
herausgenommen und betrachtet wird.
In die Gesamtbewertung, welche als Anlage der Vorlage beigefügt ist (Anlage), wurden die
prozentualen Anteile der beeinträchtigten Kinder in den Jahrgängen 2013 - 2017 an der Gesamtzahl
der untersuchten Kinder dieser Jahrgänge eingepflegt. Insofern ergibt sich bei diesem Wert keine
Relation zur aktuellen Gesamtschülerzahl der jeweiligen Schule im Schuljahr 2016/2017.
Vorlage FB 45/0413/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.03.2018
Seite: 3/4
3. Vorschlag der Verwaltung
Das Gesundheitskriterium „Schuleingangsuntersuchung Sozialraum / letzte Welle Gesundheitsamt;
Sprache u. Körperkoordination“ wird abgeändert zu „Schuleingangsuntersuchungen des
Gesundheitsamtes; Sprache, Körperkoordination u. Sprachqualität (schulscharf für die letzten fünf
Jahrgänge)“. Der Beschluss zur Vorlage „Fördermittel an Grundschulen: Evaluierung der Kriterien“
(Vorlagen-Nummer: FB 45/0392/WP17) wird entsprechend abgeändert.
Der Beschluss zur Vorlage „Verteilung von Fördermitteln an Grundschulen 2017“ (Vorlagen-Nummer:
FB 45/0394/WP17) aus der Sitzung vom 07.09.2017 wird aufgehoben.
Die auf Grundlage der angepassten Datensätze ermittelten und nachfolgend aufgeführten
Grundschulen werden als förderungsrelevant beschlossen:
1) KGS Bildchen
2) KGS Beeckstraße
3) KGS Luisenstraße
4) KGS Düppelstraße
5) KGS Feldstraße
6) GGS Driescher Hof
7) GGS Montessori Mataréstraße
8) EGS Annaschule
9) KGS Passstraße
10) GGS Gut Kullen
11) GGS Schönforst
12) GGS Am Haarbach
13) KGS Forster Linde
14) GGS Walheim.
Diese Grundschulen werden aufgrund der von ihnen angegebenen Schülerzahlen eine anteilige
Auszahlung aus dem Grundschulfonds erhalten.
Anzumerken ist, dass die eingeholten Datensätze in der Anlage mit den vorhandenen
Gesamtschülerzahlen aus der Schulstatistik zum Stichtag 15.10.2016 ins Verhältnis gesetzt wurden.
Die tatsächliche Auszahlung wird auf Grundlage der dann aktuellen Schülerzahlen zum 15.10.2017
erfolgen.
Anlage/n:
-
Neue Bewertungsliste zur Ermittlung förderungsrelevanten Grundschulen (Anlage)
Vorlage FB 45/0413/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.03.2018
Seite: 4/4
Verteilung der Fördermittel aus dem Grundschulfonds - Bewertungsliste
Nr. Schule
1
2
3
4
5
6
4
1
5
3
8
6
101
99
155
219
101
193
350,50
244,44
232,26
172,60
219,80
170,98
253,80
236,62
261,20
256,82
206,78
209,08
70,30
54,55
10,32
57,08
8,91
0,00
6
264
134,85
174,96
33,33
1
1
11
6
8
6
14
148
210
190
156
228
209
170
152,70
126,67
60,00
74,36
64,91
108,13
82,35
131,14
155,68
203,46
164,96
175,24
131,96
149,16
7
191
65,97
1
7
1
205
225
162
5
Ergebnis
SEU *
Multiplikator (2)
Ergebnis
DAZ *
Multiplikator (1)
BrennpunktOGS *
GesamtMultipliergebnis
kator (1)
1
1
1
1
1
1
677,59
538,61
506,78
489,50
438,49
383,06
2
0
345,14
35,14
32,86
3,16
19,23
8,33
0,00
8,82
1,5
2
2
2
1,5
0
0
1
1
1
1
0
1
0
321,48
318,20
269,62
261,55
249,99
241,09
240,34
163,12
3,66
1,5
0
234,25
103,41
51,56
83,95
123,42
133,80
116,38
0,00
30,67
11,11
0
0
0
0
0
1
226,83
216,02
212,44
199
52,26
145,72
4,02
1,5
0
203,50
12
202
51,49
128,48
4,46
1,5
0
185,92
2
148
35,14
130,38
10,14
0
0
175,65
1
248
38,71
128,44
4,03
1
0
172,18
12
11
9
8
10
9
7
13
5
13
209
200
239
180
302
61
197
176
290
190
42,11
34,00
47,70
41,11
26,49
45,90
27,41
13,64
24,83
27,37
111,90
116,50
104,70
105,82
107,00
83,92
94,02
101,04
94,88
90,84
12,44
9,00
7,11
6,67
18,21
0,00
3,55
9,66
1,72
1,58
0
1
0
0
0
0
0
0
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
166,45
160,50
159,51
153,60
151,70
129,82
124,98
124,34
122,43
119,79
33 KGS Karl-Kuck-Schule
12
196
23,47
72,64
22,45
1
0
119,56
34
35
36
37
38
11
208
29,81
78,24
0,48
2
197
30,46
69,10
6,09
5
241
8,30
63,60
2,07
5
318
7,55
58,38
0,00
6 Die Schule wird zum Schuljahresende 2016/2017 geschlossen.
1
1,5
0
0
0
0
0
0
109,53
107,15
73,97
65,93
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
KGS Bildchen
KGS Beeckstraße
KGS Luisenstraße
KGS Düppelstraße
KGS Feldstraße
GGS Driescher Hof
GGS Montessori
Mataréstraße
EGS Annaschule
KGS Passstraße
GGS Gut Kullen
GGS Schönforst
GGS Am Haarbach
KGS Forster Linde
GGS Walheim
GGS Montessori
Eilendorf
GGS Gerlachstraße
GGS Brühlstraße
KGS Am Fischmarkt
KGS
Michaelsbergstraße
KGS Marktschule
Brand
KGS Auf der Hörn
GGS Montessori
Reumontstraße
GGS Brander Feld
KGS Hanbruch
GGS Richterich
KGS Verlautenheide
GGS Laurensberg
KGS Horbach
KGS Birkstraße
KGS Kornelimünster
GGS Am Höfling
GGS Oberforstbach
Ergebnis
Lehrerverteilung *
Multiplikator (1)
2
2
2
2
2
2
Ergebnis
Gesamtzahl
SozialBuT *
Schüler
raum
Multipli2016/2017
kator (2)
GGS Vaalserquartier
GGS Am Lousberg
KGS Höfchensweg
KGS Am Römerhof
KGS Mataréstraße
* Schuleingangsuntersuchungen: Verwendung der schulscharfen Daten aus den Jahrgängen 2013 - 2017 (5 Jahrgänge) aus
Gründen der Stabilität und Aussagekraft.
Weiterhin wurden nicht die konkreten Kinderzahlen, sondern die jeweiligen prozentualen Anteile der Zahlen an der Gesamtzahl der
untersuchten Kinder in die Berechnung einbezogen.