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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
271062.pdf
Größe
109 kB
Erstellt
22.09.17, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:59
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Kinder, Jugend und Schule Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 45/0413/WP17 öffentlich 22.09.2017 FB 45/100 Verteilung von Fördermitteln an Grundschulen 2017 Hier: Anpassung des Kriteriums Schuleingangsuntersuchungen Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 17.10.2017 Schulausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: 1. Der Schulausschuss beschließt, den Beschluss zur Vorlage „Fördermittel an Grundschulen: Evaluierung der Kriterien“ (Vorlagen-Nummer: FB 45/0392/WP17) hinsichtlich des Gesundheitskriteriums entsprechend der vorliegenden Erläuterungen abzuändern. 2. Zudem beschließt er, den Beschluss zur Vorlage „Verteilung von Fördermitteln an Grundschulen 2017“ (Vorlagen-Nummer: FB 45/0394/WP17) aus der Sitzung vom 07.09.2017 aufzuheben. 3. Weiterhin nimmt er die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt, die Fördermittel entsprechend der vorliegenden Erläuterungen auszuzahlen. 4. Die Liste der zu fördernden Grundschulen soll zur Gewährleistung einer Planungssicherheit für die nächsten vier Jahre Gültigkeit haben, vorausgesetzt, es gibt keine relevanten strukturellen Änderungen der Schulen. Vorlage FB 45/0413/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 29.03.2018 Seite: 1/4 Finanzielle Auswirkungen JA NEIN x Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden - Verschlechterung konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - Verschlechterung 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Da lediglich ein Kriterium für die Auszahlung der Fördermittel angepasst und folglich die Liste der zu fördernden Grundschulen nicht erweitert wird, ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen. Vorlage FB 45/0413/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 29.03.2018 Seite: 2/4 Erläuterungen: 1. Ausgangslage In der Sitzung des Schulausschusses vom 13.07.2017 wurden die durch die Verwaltung weiterentwickelten Kriterien zur Verteilung der Fördermittel aus dem Grundschulfonds beschlossen (Vorlage: FB 45/0392/WP17). Die anhand der eingeholten Datensätze ermittelten förderungsrelevanten Grundschulen wurden in der Sitzung des Schulausschusses vom 07.09.2017 durch die Ausschussmitglieder zur Kenntnis genommen und zunächst die Auszahlung der Fördermittel beschlossen (Vorlage: FB 45/0394/WP17). Das Kriterium „Schuleingangsuntersuchung Sozialraum / letzte Welle Gesundheitsamt; Sprache u. Körperkoordination“ wurde analog dem Verfahren aus dem Jahr 2013 mit gleichem Multiplikator sozialraumbezogen erhoben. Nach einer Diskussion in der Sitzung vom 07.09.2017 baten die Ausschussmitglieder die Verwaltung um eine erneute Prüfung dieses Kriteriums dahingehend, ob auch eine schulscharfe Auswertung der Daten durch das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen möglich sei. Bei einer positiven Rückmeldung solle die Verwaltung das Kriterium anpassen und neu in die Gesamtbewertung einpflegen. Für den Fall, dass sich infolge dessen eine Änderung der förderungsrelevanten Grundschulen ergeben, baten die Ausschussmitglieder um eine erneute Vorlage zur Beschlussfassung. 2. Anpassung des Kriteriums „Schuleingangsuntersuchung […]“ und Auswertung der Bewertungskriterien Auf Anfrage stellte das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen die Datensätze der Schuleingangsuntersuchungen in den drei Bereichen „Sprachbewertung“, „Körperkoordination“ und „Sprachqualität“ (hier nur Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache) für insgesamt fünf Jahrgänge (2013 – 2017) schulscharf zur Verfügung. Es ergab sich zunächst die Problematik, dass bei einer schulscharfen Betrachtung eines einzelnen Jahrgangs – hier die aktuelle Untersuchungswelle 2017 – zum Teil sehr kleinteilige Datensätze vorgelegen hätten und somit Rückschlüsse auf Kinder gezogen werden könnten, was aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig ist. Gemeinsam mit dem Gesundheitsamt wurde daher die Ausweitung der zu betrachtenden Datensätze auf die vergangenen fünf Jahrgänge von 2013 – 2017 abgestimmt. Unter Berücksichtigung von verschiedenen Einschulungsstichtagen und möglichen Klassenwiederholungen sind in der Regel fünf Jahrgänge in Grundschulen vorzufinden. Die Betrachtung von fünf Jahrgängen schafft zudem eine stabilere Datenlage, da somit Entwicklungstrends in die Bewertung einfließen können und nicht nur ein einziger Jahrgang herausgenommen und betrachtet wird. In die Gesamtbewertung, welche als Anlage der Vorlage beigefügt ist (Anlage), wurden die prozentualen Anteile der beeinträchtigten Kinder in den Jahrgängen 2013 - 2017 an der Gesamtzahl der untersuchten Kinder dieser Jahrgänge eingepflegt. Insofern ergibt sich bei diesem Wert keine Relation zur aktuellen Gesamtschülerzahl der jeweiligen Schule im Schuljahr 2016/2017. Vorlage FB 45/0413/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 29.03.2018 Seite: 3/4 3. Vorschlag der Verwaltung Das Gesundheitskriterium „Schuleingangsuntersuchung Sozialraum / letzte Welle Gesundheitsamt; Sprache u. Körperkoordination“ wird abgeändert zu „Schuleingangsuntersuchungen des Gesundheitsamtes; Sprache, Körperkoordination u. Sprachqualität (schulscharf für die letzten fünf Jahrgänge)“. Der Beschluss zur Vorlage „Fördermittel an Grundschulen: Evaluierung der Kriterien“ (Vorlagen-Nummer: FB 45/0392/WP17) wird entsprechend abgeändert. Der Beschluss zur Vorlage „Verteilung von Fördermitteln an Grundschulen 2017“ (Vorlagen-Nummer: FB 45/0394/WP17) aus der Sitzung vom 07.09.2017 wird aufgehoben. Die auf Grundlage der angepassten Datensätze ermittelten und nachfolgend aufgeführten Grundschulen werden als förderungsrelevant beschlossen: 1) KGS Bildchen 2) KGS Beeckstraße 3) KGS Luisenstraße 4) KGS Düppelstraße 5) KGS Feldstraße 6) GGS Driescher Hof 7) GGS Montessori Mataréstraße 8) EGS Annaschule 9) KGS Passstraße 10) GGS Gut Kullen 11) GGS Schönforst 12) GGS Am Haarbach 13) KGS Forster Linde 14) GGS Walheim. Diese Grundschulen werden aufgrund der von ihnen angegebenen Schülerzahlen eine anteilige Auszahlung aus dem Grundschulfonds erhalten. Anzumerken ist, dass die eingeholten Datensätze in der Anlage mit den vorhandenen Gesamtschülerzahlen aus der Schulstatistik zum Stichtag 15.10.2016 ins Verhältnis gesetzt wurden. Die tatsächliche Auszahlung wird auf Grundlage der dann aktuellen Schülerzahlen zum 15.10.2017 erfolgen. Anlage/n: - Neue Bewertungsliste zur Ermittlung förderungsrelevanten Grundschulen (Anlage) Vorlage FB 45/0413/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 29.03.2018 Seite: 4/4 Verteilung der Fördermittel aus dem Grundschulfonds - Bewertungsliste Nr. Schule 1 2 3 4 5 6 4 1 5 3 8 6 101 99 155 219 101 193 350,50 244,44 232,26 172,60 219,80 170,98 253,80 236,62 261,20 256,82 206,78 209,08 70,30 54,55 10,32 57,08 8,91 0,00 6 264 134,85 174,96 33,33 1 1 11 6 8 6 14 148 210 190 156 228 209 170 152,70 126,67 60,00 74,36 64,91 108,13 82,35 131,14 155,68 203,46 164,96 175,24 131,96 149,16 7 191 65,97 1 7 1 205 225 162 5 Ergebnis SEU * Multiplikator (2) Ergebnis DAZ * Multiplikator (1) BrennpunktOGS * GesamtMultipliergebnis kator (1) 1 1 1 1 1 1 677,59 538,61 506,78 489,50 438,49 383,06 2 0 345,14 35,14 32,86 3,16 19,23 8,33 0,00 8,82 1,5 2 2 2 1,5 0 0 1 1 1 1 0 1 0 321,48 318,20 269,62 261,55 249,99 241,09 240,34 163,12 3,66 1,5 0 234,25 103,41 51,56 83,95 123,42 133,80 116,38 0,00 30,67 11,11 0 0 0 0 0 1 226,83 216,02 212,44 199 52,26 145,72 4,02 1,5 0 203,50 12 202 51,49 128,48 4,46 1,5 0 185,92 2 148 35,14 130,38 10,14 0 0 175,65 1 248 38,71 128,44 4,03 1 0 172,18 12 11 9 8 10 9 7 13 5 13 209 200 239 180 302 61 197 176 290 190 42,11 34,00 47,70 41,11 26,49 45,90 27,41 13,64 24,83 27,37 111,90 116,50 104,70 105,82 107,00 83,92 94,02 101,04 94,88 90,84 12,44 9,00 7,11 6,67 18,21 0,00 3,55 9,66 1,72 1,58 0 1 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 166,45 160,50 159,51 153,60 151,70 129,82 124,98 124,34 122,43 119,79 33 KGS Karl-Kuck-Schule 12 196 23,47 72,64 22,45 1 0 119,56 34 35 36 37 38 11 208 29,81 78,24 0,48 2 197 30,46 69,10 6,09 5 241 8,30 63,60 2,07 5 318 7,55 58,38 0,00 6 Die Schule wird zum Schuljahresende 2016/2017 geschlossen. 1 1,5 0 0 0 0 0 0 109,53 107,15 73,97 65,93 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 KGS Bildchen KGS Beeckstraße KGS Luisenstraße KGS Düppelstraße KGS Feldstraße GGS Driescher Hof GGS Montessori Mataréstraße EGS Annaschule KGS Passstraße GGS Gut Kullen GGS Schönforst GGS Am Haarbach KGS Forster Linde GGS Walheim GGS Montessori Eilendorf GGS Gerlachstraße GGS Brühlstraße KGS Am Fischmarkt KGS Michaelsbergstraße KGS Marktschule Brand KGS Auf der Hörn GGS Montessori Reumontstraße GGS Brander Feld KGS Hanbruch GGS Richterich KGS Verlautenheide GGS Laurensberg KGS Horbach KGS Birkstraße KGS Kornelimünster GGS Am Höfling GGS Oberforstbach Ergebnis Lehrerverteilung * Multiplikator (1) 2 2 2 2 2 2 Ergebnis Gesamtzahl SozialBuT * Schüler raum Multipli2016/2017 kator (2) GGS Vaalserquartier GGS Am Lousberg KGS Höfchensweg KGS Am Römerhof KGS Mataréstraße * Schuleingangsuntersuchungen: Verwendung der schulscharfen Daten aus den Jahrgängen 2013 - 2017 (5 Jahrgänge) aus Gründen der Stabilität und Aussagekraft. Weiterhin wurden nicht die konkreten Kinderzahlen, sondern die jeweiligen prozentualen Anteile der Zahlen an der Gesamtzahl der untersuchten Kinder in die Berechnung einbezogen.