Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
267955.pdf
Größe
1,2 MB
Erstellt
24.08.17, 12:00
Aktualisiert
28.09.17, 12:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Feuerwehr
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 37/0031/WP17
öffentlich
24.08.2017
FB 37/100
Erlass des ersten Nachtrages zur Gebührensatzung für die
Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Aachen
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
10.10.2017
10.10.2017
18.10.2017
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Finanzausschuss
Rat der Stadt Aachen
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den in der Anlage
beigefügten ersten Nachtrag zur Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes
der Stadt Aachen als Satzung zu beschließen.
Der erste Nachtrag ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage
beigefügt.
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den in der Anlage beigefügten ersten
Nachtrag der Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Aachen als
Satzung zu beschließen.
Der erste Nachtrag ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage
beigefügt.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt den in der Anlage beigefügten ersten Nachtrag zur
Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Aachen als Satzung.
Der erste Nachtrag ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage
beigefügt.
Vorlage FB 37/0031/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.09.2017
Seite: 1/5
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2017
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2018 ff.
2017
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
2018 ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
- Verschlechterung
0
Produkte: Notfallrettung 21701;
Krankentransport 21702
Fortgeschriebe-
Ansatz
Auswirkungen
2017
Ertrag1
14.766.600
15.445.460
45.304.900
47.341.480
0
0
12.360.200
13.039.060
35.667.400
37.703.980
0
0
697.600
697.600
3.241.100
3.241.100
0
0
1.708.800
1.708.800
6.396.400
6.396.400
0
0
Personal-/
Sachaufwand
Abschreibungen²
Ergebnis
+ Verbesserung /
2017
ner Ansatz
2018 ff.
2018 ff.
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
- Verschlechterung
1 Im
ner Ansatz
Ansatz
Fortgeschriebe-
konsumtive
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
Haushaltsplan 2017 sind alle Erträge gem. Gebührenbedarfsberechnung Rettungsdienst
dargestellt zuzüglich der für die StädteRegion Aachen vereinnahmten Leitstellengebühren
² = bilanzielle Abschreibungen
Änderung der Gebührensätze/durchschnittlichen Gebühr je Einsatz nach Inkrafttreten des Nachtrages
zur Satzung:
Rettungstransportwagen (RTW):
von 370,04 € auf 430,89 €
Notarzteinsatzfahrzeug (NEF):
von 375,32 € auf 395,97 €
Krankentransportwagen (KTW):
von 203,72 € auf 307,43 €
Vorlage FB 37/0031/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.09.2017
Seite: 2/5
Erläuterungen:
Gem. § 12 Abs. 5 Rettungsgesetz NRW (RettG) müssen vom Träger des Rettungsdienstes
Bedarfspläne erstellt und regelmäßig überprüft werden. Der Rat der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung
am 22.02.2017 die Anpassung 2016 des Rettungsdienstbedarfsplans 2014-2018 der Stadt Aachen
beschlossen. Die Umsetzung sieht eine
-
Erhöhung der Bereitstellungszeiten von 5 Krankenwagenbesatzungen
Bereitstellung von zusätzlichen 2 Rettungs- sowie 2 Krankenwagenbesatzungen und
Gestellung eines zusätzlichen Notarztes
ab dem 01.07.2017 bis zum Ende der Laufzeit des Rettungsdienstbedarfsplanes am 31.12.2018 vor. Im
Hinblick auf die Sicherstellung eines leistungsfähigen Rettungsdienstes und somit den Schutz der
Gesundheit der Bevölkerung in der Stadt Aachen war die Umsetzung der Anpassung des
Rettungsdienstbedarfsplanes dringend notwendig.
Für die vorbeschriebenen Leistungen wurde im Rahmen von Verhandlungsverfahren von den am
Rettungsdienst beteiligten Hilfsorganisationen sowie vom Universitätsklinikum der RWTH Aachen neue
Angebote eingeholt.
Nach Abschluss dieses Vergabeverfahrens erfolgte die Beauftragung zur Durchführung der
Rettungsdienstbeteiligung an die Hilfsorganisationen und an das Universitätsklinikum der RWTH
Aachen im Rahmen von Vertragserweiterungen für die Restlaufzeit des Rettungsdienstbedarfsplanes
vom 01.07.2017 bis 31.12.2018.
Die zusätzlichen Kosten betragen
für
die
Bereitstellung
der
zusätzlichen
2
Rettungstransportwagenbesatzungen (RTW)
für
die
Bereitstellung
der
zusätzlichen
2
Krankentransportwagenbesatzungen (KTW) sowie der Erhöhung der
Bereitstellungszeiten von 5 KTW
für die Gestellung eines zusätzlichen Notarztes
Insgesamt
823.131,00 €
1.454.362,23 €
199.963,97 €
2.477.457,20 €
und sind anteilmäßig im Jahr 2017 wie folgt zu berücksichtigen:
2017: 1/3 (6 Monate)
RTW:
KTW:
NEF
Insgesamt
274.377,00 €
484.787,41 €
66.654,66 €
825.819,07 €
Den Mehrkosten gegenüber stehen im Jahr 2017 Einsparungen bei den einzeln abzurechnenden
Zusatztransporten (Sondertransporten) sowie der Kostenerstattung für die Gestellung von Notärzten in
der Freizeit in folgender Höhe gegenüber:
RTW
KTW
NEF
Insgesamt
Vorlage FB 37/0031/WP17 der Stadt Aachen
74.997,43 €
41.960,70 €
30.000,00 €
146.958,13 €
Ausdruck vom: 22.09.2017
Seite: 3/5
Die erhebliche Erhöhung der Kosten nach Umsetzung der Änderung des Rettungsdienstbedarfsplanes
macht - zur Vermeidung weiterer Unterdeckungen im Gebührenhaushalt - eine Anpassung der
Gebührenbedarfsberechnung im laufenden Jahr 2017 erforderlich.
Unter Berücksichtigung der - für das Jahr 2017 zusätzlich entstehenden Kosten - wird eine neue
Kalkulation ab dem 01.10.2017 erstellt. Dabei findet auch eine Verlagerung der Kosten für das im
Krankentransportdienst wegfallende Mehrzweckfahrzeug, das jetzt ausschließlich als RTW eingesetzt
wird, vom KTW zum RTW statt. Darüber hinaus wird in der Kalkulation eine – von der Stadt Aachen zu
tragende – Kostenbeteiligung für „Fehlfahrten“ des RTW berücksichtigt.
RTW
Gesamtkosten GBB 2017 (Ratsbeschluss vom 25.01.2017)
8.510.907,16 €
Anteilige Gesamtkosten GBB 2017 01.10.-31.12.2017
Erweiterung Notfallrettung 2017
Anteilmäßige Kosten 1 Mehrzweck-RTW – bisher im KTW berechnet
Einsparung Sondertransporte Verlegung 2017
Berücksichtigung anteilige Kosten für Fehleinsätze
Neue Gesamtkosten GBB 2017 01.10.-31.12.2017
2.127.726,79 €
+274.377,00 €
+157.641,30 €
-74.997,43 €
-7.154,10 €
2.477.593,56 €
KTW
Gesamtkosten GBB 2017 (Ratsbeschluss vom 25.01.2017)
2.240.945,97 €
Anteilige Gesamtkosten GBB 2017 01.10.-31.12.2017
Erweiterung Krankentransportdienst 2017
Abzüglich anteilmäßige Kosten 1
berechnet
Mehrzweck-KTW – ab 01.10. als RTW
Einsparung Sondertransporte 2017
Neue Gesamtkosten GBB 2017 01.10.-31.12.2017
560.236,49 €
+484.787,41 €
-157.641,30 €
-41.960,70 €
845.421,90 €
NEF
Gesamtkosten GBB 2017 (Ratsbeschluss vom 25.01.2017)
2.664.737,72 €
Anteilige Gesamtkosten GBB 2017 01.10.-31.12.2017
Erweiterung durch Gestellung eines weiteren Notarztes 2017
Einsparung Sondertransporte Verlegung 2017
Neue Gesamtkosten GBB 2017 01.10.-31.12.2017
666.184,43 €
+66.654,66 €
-30.000,00 €
702.839,09 €
Voraussichtliche Gebühreneinnahmen:
Kalkulierte Transporte
01.10.-31.12.2017
Durchschnittliche Kosten je
Einsatz (Kosten / Anzahl
kalkulierter Transporte)
RTW
KTW
NEF
5.750
2.750
1.775
Vorlage FB 37/0031/WP17 der Stadt Aachen
430,89 €
307,43 €
395,97 €
Ausdruck vom: 22.09.2017
Einnahmen (kalkulierte
Transporte * durchschnittliche
Kosten je Einsatz)
2.477.617,50 €
845.432,50 €
702.846,75 €
Seite: 4/5
Die Höhe der Gebühren für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes (RTW und KTW) ist abhängig
von der Dauer des jeweiligen Einsatzes (einsatzzeitbezogene Gebühr). Zur Ermittlung von Grundgebühr
(Einsatzzeit bis 30 Minuten) und Anschlussgebühr (weitere jeweils angefangene 15 Minuten Einsatzzeit)
wurde ein Zeitklassenbewertungsfaktor (Zbf) von 1,56 (RTW) bzw. 1,91 (KTW) zugrunde gelegt.
RTW
KTW
Durchschnittliche
Kosten je Einsatz
430,89 €
307,43 €
Zbf
1,56
1,91
Grundgebühr
276,21 €
160,96 €
Anschlussgebühr
92,07 €
53,65 €
Die Gebühr für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes (NEF) beträgt für jeden Einsatz 395,97 €
(=durchschnittliche Kosten je Einsatz NEF). Hier wird eine durchschnittliche Einsatzzeit berücksichtigt
und darum kein Zeitklassenbewertungsfaktor zugrunde gelegt.
Nach § 14 Abs. 2 RettG NRW sind die Verbände der Krankenkassen und der Landesverband der
gewerblichen Berufsgenossenschaften bei der Festsetzung der Benutzungsgebühren zu beteiligen und
es ist Einvernehmen anzustreben.
Der Erörterungstermin mit den Vertretern der Krankenkassen fand am 17.08.2017 statt. Daraufhin
erfolgte nochmals eine Anpassung der GBB 2017. Einvernehmen gem. § 14 Abs. 2 RettG NRW wurde
erzielt, die Bestätigung seitens der Vertreter der Krankenkassen erfolgte am 08.09.2017.
Anlage/n:
1. Gebührenbedarfsberechnung Rettungsdienst der Stadt Aachen ab 01.10.2017
2. Erster Nachtrag zur Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt
Aachen
Vorlage FB 37/0031/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.09.2017
Seite: 5/5
1. Nachtrag zur Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Aachen vom
25. Januar 2017
Aufgrund der §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW. S.666), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom
15.11.2016 (GV.NRW. S.966), der §§ 1,2,4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land NordrheinWestfalen vom 21.10.1969 (GV.NW. S.712), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15.12.2016
(GV.NRW. S.1150) und der §§ 2,2a,3,6,9,14 und 15 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die
Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen (Rettungsgesetz NRW – RettG NRW) vom 24.
November 1992 (GV.NRW. S.458), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 17.12.2015
(GV.NRW. S.886) – jeweils in der derzeit gültigen Fassung – hat der Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung am
_________ folgenden ersten Nachtrag zur Gebührenordnung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der
Stadt Aachen vom 25. Januar 2017 beschlossen:
Art. 1
§ 3 enthält folgende Fassung:
1. Für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes werden folgende Gebühren erhoben:
1.1 Für die Beförderung von Notfallpatienten:
a) Grundgebühr
276,21 €
Hierin sind bis zu 30 Minuten Transportzeit (Zeitpunkt vom Eintreffen
des Fahrzeuges am Einsatzort bis zum Zeitpunkt der Ankunft und der
Übergabe des Patienten am Bestimmungsort) sowie eine Pauschale
von 15 Minuten für An- und Abfahrt enthalten.
b)
Anschlussgebühr 1
92,07 €
Für zusätzliche Transportzeit von jeweils angefangenen 15 Minuten.
c) Anschlussgebühr 2
92,07 €
Zusätzlich bei Auswärtstransporten von mehr als 20 km Entfernung von
der Stadtgrenze als Rückfahrtpauschale für je angefangene 20 km.
1.2 Für die Inanspruchnahme des Notarztes
395,97 €
1.3 Für die Beförderung von kranken Personen:
a) Grundgebühr
160,96 €
Hierin sind bis zu 30 Minuten Transportzeit (Zeitpunkt vom Eintreffen
des Fahrzeuges am Einsatzort bis zum Zeitpunkt der Ankunft und der
Übergabe des Patienten am Bestimmungsort) sowie eine Pauschale
von 15 Minuten für An- und Abfahrt enthalten.
b) Anschlussgebühr 1
53,65 €
Für zusätzliche Transportzeit von jeweils angefangenen 15 Minuten.
c) Anschlussgebühr 2
53,65 €
Zusätzlich bei Auswärtstransporten von mehr als 20 km Entfernung
von der Stadtgrenze als Rückfahrtpauschale für je angefangene 20 km.
Art. 2
Dieser erste Nachtrag zur Gebührensatzung tritt am ___________ 2017 in Kraft.