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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
267955.pdf
Größe
1,2 MB
Erstellt
24.08.17, 12:00
Aktualisiert
28.09.17, 12:44

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Feuerwehr Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 37/0031/WP17 öffentlich 24.08.2017 FB 37/100 Erlass des ersten Nachtrages zur Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Aachen Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 10.10.2017 10.10.2017 18.10.2017 Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz Finanzausschuss Rat der Stadt Aachen Anhörung/Empfehlung Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den in der Anlage beigefügten ersten Nachtrag zur Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Aachen als Satzung zu beschließen. Der erste Nachtrag ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt. Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den in der Anlage beigefügten ersten Nachtrag der Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Aachen als Satzung zu beschließen. Der erste Nachtrag ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt. Der Rat der Stadt Aachen beschließt den in der Anlage beigefügten ersten Nachtrag zur Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Aachen als Satzung. Der erste Nachtrag ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt. Vorlage FB 37/0031/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 22.09.2017 Seite: 1/5 Finanzielle Auswirkungen JA NEIN x Investive Ansatz Auswirkungen 2017 Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 2018 ff. 2017 Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 2018 ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 - Verschlechterung 0 Produkte: Notfallrettung 21701; Krankentransport 21702 Fortgeschriebe- Ansatz Auswirkungen 2017 Ertrag1 14.766.600 15.445.460 45.304.900 47.341.480 0 0 12.360.200 13.039.060 35.667.400 37.703.980 0 0 697.600 697.600 3.241.100 3.241.100 0 0 1.708.800 1.708.800 6.396.400 6.396.400 0 0 Personal-/ Sachaufwand Abschreibungen² Ergebnis + Verbesserung / 2017 ner Ansatz 2018 ff. 2018 ff. 0 0 Deckung ist gegeben Deckung ist gegeben - Verschlechterung 1 Im ner Ansatz Ansatz Fortgeschriebe- konsumtive Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) Haushaltsplan 2017 sind alle Erträge gem. Gebührenbedarfsberechnung Rettungsdienst dargestellt zuzüglich der für die StädteRegion Aachen vereinnahmten Leitstellengebühren ² = bilanzielle Abschreibungen Änderung der Gebührensätze/durchschnittlichen Gebühr je Einsatz nach Inkrafttreten des Nachtrages zur Satzung: Rettungstransportwagen (RTW): von 370,04 € auf 430,89 € Notarzteinsatzfahrzeug (NEF): von 375,32 € auf 395,97 € Krankentransportwagen (KTW): von 203,72 € auf 307,43 € Vorlage FB 37/0031/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 22.09.2017 Seite: 2/5 Erläuterungen: Gem. § 12 Abs. 5 Rettungsgesetz NRW (RettG) müssen vom Träger des Rettungsdienstes Bedarfspläne erstellt und regelmäßig überprüft werden. Der Rat der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung am 22.02.2017 die Anpassung 2016 des Rettungsdienstbedarfsplans 2014-2018 der Stadt Aachen beschlossen. Die Umsetzung sieht eine - Erhöhung der Bereitstellungszeiten von 5 Krankenwagenbesatzungen Bereitstellung von zusätzlichen 2 Rettungs- sowie 2 Krankenwagenbesatzungen und Gestellung eines zusätzlichen Notarztes ab dem 01.07.2017 bis zum Ende der Laufzeit des Rettungsdienstbedarfsplanes am 31.12.2018 vor. Im Hinblick auf die Sicherstellung eines leistungsfähigen Rettungsdienstes und somit den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung in der Stadt Aachen war die Umsetzung der Anpassung des Rettungsdienstbedarfsplanes dringend notwendig. Für die vorbeschriebenen Leistungen wurde im Rahmen von Verhandlungsverfahren von den am Rettungsdienst beteiligten Hilfsorganisationen sowie vom Universitätsklinikum der RWTH Aachen neue Angebote eingeholt. Nach Abschluss dieses Vergabeverfahrens erfolgte die Beauftragung zur Durchführung der Rettungsdienstbeteiligung an die Hilfsorganisationen und an das Universitätsklinikum der RWTH Aachen im Rahmen von Vertragserweiterungen für die Restlaufzeit des Rettungsdienstbedarfsplanes vom 01.07.2017 bis 31.12.2018. Die zusätzlichen Kosten betragen für die Bereitstellung der zusätzlichen 2 Rettungstransportwagenbesatzungen (RTW) für die Bereitstellung der zusätzlichen 2 Krankentransportwagenbesatzungen (KTW) sowie der Erhöhung der Bereitstellungszeiten von 5 KTW für die Gestellung eines zusätzlichen Notarztes Insgesamt 823.131,00 € 1.454.362,23 € 199.963,97 € 2.477.457,20 € und sind anteilmäßig im Jahr 2017 wie folgt zu berücksichtigen: 2017: 1/3 (6 Monate) RTW: KTW: NEF Insgesamt 274.377,00 € 484.787,41 € 66.654,66 € 825.819,07 € Den Mehrkosten gegenüber stehen im Jahr 2017 Einsparungen bei den einzeln abzurechnenden Zusatztransporten (Sondertransporten) sowie der Kostenerstattung für die Gestellung von Notärzten in der Freizeit in folgender Höhe gegenüber: RTW KTW NEF Insgesamt Vorlage FB 37/0031/WP17 der Stadt Aachen 74.997,43 € 41.960,70 € 30.000,00 € 146.958,13 € Ausdruck vom: 22.09.2017 Seite: 3/5 Die erhebliche Erhöhung der Kosten nach Umsetzung der Änderung des Rettungsdienstbedarfsplanes macht - zur Vermeidung weiterer Unterdeckungen im Gebührenhaushalt - eine Anpassung der Gebührenbedarfsberechnung im laufenden Jahr 2017 erforderlich. Unter Berücksichtigung der - für das Jahr 2017 zusätzlich entstehenden Kosten - wird eine neue Kalkulation ab dem 01.10.2017 erstellt. Dabei findet auch eine Verlagerung der Kosten für das im Krankentransportdienst wegfallende Mehrzweckfahrzeug, das jetzt ausschließlich als RTW eingesetzt wird, vom KTW zum RTW statt. Darüber hinaus wird in der Kalkulation eine – von der Stadt Aachen zu tragende – Kostenbeteiligung für „Fehlfahrten“ des RTW berücksichtigt. RTW Gesamtkosten GBB 2017 (Ratsbeschluss vom 25.01.2017) 8.510.907,16 € Anteilige Gesamtkosten GBB 2017 01.10.-31.12.2017 Erweiterung Notfallrettung 2017 Anteilmäßige Kosten 1 Mehrzweck-RTW – bisher im KTW berechnet Einsparung Sondertransporte Verlegung 2017 Berücksichtigung anteilige Kosten für Fehleinsätze Neue Gesamtkosten GBB 2017 01.10.-31.12.2017 2.127.726,79 € +274.377,00 € +157.641,30 € -74.997,43 € -7.154,10 € 2.477.593,56 € KTW Gesamtkosten GBB 2017 (Ratsbeschluss vom 25.01.2017) 2.240.945,97 € Anteilige Gesamtkosten GBB 2017 01.10.-31.12.2017 Erweiterung Krankentransportdienst 2017 Abzüglich anteilmäßige Kosten 1 berechnet Mehrzweck-KTW – ab 01.10. als RTW Einsparung Sondertransporte 2017 Neue Gesamtkosten GBB 2017 01.10.-31.12.2017 560.236,49 € +484.787,41 € -157.641,30 € -41.960,70 € 845.421,90 € NEF Gesamtkosten GBB 2017 (Ratsbeschluss vom 25.01.2017) 2.664.737,72 € Anteilige Gesamtkosten GBB 2017 01.10.-31.12.2017 Erweiterung durch Gestellung eines weiteren Notarztes 2017 Einsparung Sondertransporte Verlegung 2017 Neue Gesamtkosten GBB 2017 01.10.-31.12.2017 666.184,43 € +66.654,66 € -30.000,00 € 702.839,09 € Voraussichtliche Gebühreneinnahmen: Kalkulierte Transporte 01.10.-31.12.2017 Durchschnittliche Kosten je Einsatz (Kosten / Anzahl kalkulierter Transporte) RTW KTW NEF 5.750 2.750 1.775 Vorlage FB 37/0031/WP17 der Stadt Aachen 430,89 € 307,43 € 395,97 € Ausdruck vom: 22.09.2017 Einnahmen (kalkulierte Transporte * durchschnittliche Kosten je Einsatz) 2.477.617,50 € 845.432,50 € 702.846,75 € Seite: 4/5 Die Höhe der Gebühren für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes (RTW und KTW) ist abhängig von der Dauer des jeweiligen Einsatzes (einsatzzeitbezogene Gebühr). Zur Ermittlung von Grundgebühr (Einsatzzeit bis 30 Minuten) und Anschlussgebühr (weitere jeweils angefangene 15 Minuten Einsatzzeit) wurde ein Zeitklassenbewertungsfaktor (Zbf) von 1,56 (RTW) bzw. 1,91 (KTW) zugrunde gelegt. RTW KTW Durchschnittliche Kosten je Einsatz 430,89 € 307,43 € Zbf 1,56 1,91 Grundgebühr 276,21 € 160,96 € Anschlussgebühr 92,07 € 53,65 € Die Gebühr für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes (NEF) beträgt für jeden Einsatz 395,97 € (=durchschnittliche Kosten je Einsatz NEF). Hier wird eine durchschnittliche Einsatzzeit berücksichtigt und darum kein Zeitklassenbewertungsfaktor zugrunde gelegt. Nach § 14 Abs. 2 RettG NRW sind die Verbände der Krankenkassen und der Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften bei der Festsetzung der Benutzungsgebühren zu beteiligen und es ist Einvernehmen anzustreben. Der Erörterungstermin mit den Vertretern der Krankenkassen fand am 17.08.2017 statt. Daraufhin erfolgte nochmals eine Anpassung der GBB 2017. Einvernehmen gem. § 14 Abs. 2 RettG NRW wurde erzielt, die Bestätigung seitens der Vertreter der Krankenkassen erfolgte am 08.09.2017. Anlage/n: 1. Gebührenbedarfsberechnung Rettungsdienst der Stadt Aachen ab 01.10.2017 2. Erster Nachtrag zur Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Aachen Vorlage FB 37/0031/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 22.09.2017 Seite: 5/5 1. Nachtrag zur Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Aachen vom 25. Januar 2017 Aufgrund der §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW. S.666), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV.NRW. S.966), der §§ 1,2,4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land NordrheinWestfalen vom 21.10.1969 (GV.NW. S.712), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15.12.2016 (GV.NRW. S.1150) und der §§ 2,2a,3,6,9,14 und 15 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen (Rettungsgesetz NRW – RettG NRW) vom 24. November 1992 (GV.NRW. S.458), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 17.12.2015 (GV.NRW. S.886) – jeweils in der derzeit gültigen Fassung – hat der Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung am _________ folgenden ersten Nachtrag zur Gebührenordnung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Aachen vom 25. Januar 2017 beschlossen: Art. 1 § 3 enthält folgende Fassung: 1. Für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes werden folgende Gebühren erhoben: 1.1 Für die Beförderung von Notfallpatienten: a) Grundgebühr 276,21 € Hierin sind bis zu 30 Minuten Transportzeit (Zeitpunkt vom Eintreffen des Fahrzeuges am Einsatzort bis zum Zeitpunkt der Ankunft und der Übergabe des Patienten am Bestimmungsort) sowie eine Pauschale von 15 Minuten für An- und Abfahrt enthalten. b) Anschlussgebühr 1 92,07 € Für zusätzliche Transportzeit von jeweils angefangenen 15 Minuten. c) Anschlussgebühr 2 92,07 € Zusätzlich bei Auswärtstransporten von mehr als 20 km Entfernung von der Stadtgrenze als Rückfahrtpauschale für je angefangene 20 km. 1.2 Für die Inanspruchnahme des Notarztes 395,97 € 1.3 Für die Beförderung von kranken Personen: a) Grundgebühr 160,96 € Hierin sind bis zu 30 Minuten Transportzeit (Zeitpunkt vom Eintreffen des Fahrzeuges am Einsatzort bis zum Zeitpunkt der Ankunft und der Übergabe des Patienten am Bestimmungsort) sowie eine Pauschale von 15 Minuten für An- und Abfahrt enthalten. b) Anschlussgebühr 1 53,65 € Für zusätzliche Transportzeit von jeweils angefangenen 15 Minuten. c) Anschlussgebühr 2 53,65 € Zusätzlich bei Auswärtstransporten von mehr als 20 km Entfernung von der Stadtgrenze als Rückfahrtpauschale für je angefangene 20 km. Art. 2 Dieser erste Nachtrag zur Gebührensatzung tritt am ___________ 2017 in Kraft.