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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
267534.pdf
Größe
151 kB
Erstellt
22.08.17, 12:00
Aktualisiert
17.01.18, 10:53

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: Federführende Dienststelle: Fachbereich Kinder, Jugend und Schule Beteiligte Dienststelle/n: Fachbereich Finanzsteuerung Fachbereich Personal und Organisation Gebäudemanagement FB 45/0403/WP17 öffentlich 22.08.2017 FB 45/400 Programm "Gute Schule 2020" Berichterstattung Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 07.09.2017 20.09.2017 Schulausschuss Rat der Stadt Aachen Kenntnisnahme Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: 1. Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. 2. Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die vorgeschlagene inhaltliche Erweiterung der Prioritätenliste zum Punkt “Präsentationstechnik in Unterrichtsräumen“ durch die Möglichkeit hierbei auch mobile Endgeräte im Rahmen der Medienkonzepte zu beschaffen, zu beschließen. 3. Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zu Kenntnis und beschließt die vorgeschlagene Erweiterung der Prioritätenliste zum Punkt “Präsentationstechnik in Unterrichtsräumen“ durch die Möglichkeit hierbei auch mobile Endgeräte im Rahmen der Medienkonzepte zu beschaffen. Philipp Oberbürgermeister Vorlage FB 45/0403/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.12.2017 Seite: 1/8 Finanzielle Auswirkungen JA NEIN X Finanzielle Auswirkungen ergeben sich derzeit nicht Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden - Verschlechterung konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - Verschlechterung 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Vorlage FB 45/0403/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.12.2017 Seite: 2/8 Erläuterungen: 1. Ausgangslage Der Schulausschuss hat sich in seiner Sitzung am 27.04.2017 mit dem von der Verwaltung erarbeiteten Vorschlag zur laufenden Berichterstattung der Projekte und Maßnahmen des Programms „Gute Schule 2020“ einverstanden erklärt (Vorlage FB 45/0346/WP17). Hierzu wurden angesichts der zeitlich ambitionierten Projektlaufzeit und der Komplexität der anstehenden Projekte mit zahlreichen Schnittstellen drei Arbeitsgruppen: Sub AG Finanzen, Sub AG Digitalisierung und Sub AG Bau, gebildet, um im Sinne einer systematischen und kontinuierlichen Beteiligung die Politik informieren zu können. Über den Fortgang des Programms soll im Anschluss an die Vorstellung der Ergebnisse der bisherigen Arbeitsgruppensitzungen nach folgendem Berichtsraster informiert werden:  Aktualisierte Prioritätenliste  Inhaltliche Veränderungen  Kostenabweichungen  Stand der Mittelabrufe insgesamt Die Ergebnisse der bisherigen Arbeitsgruppensitzungen Sub AG Finanzen und Sub AG Digitalisierung werden im Folgenden vorgestellt. 2. Ergebnisse aus der Sub AG Finanzen Im Rahmen der Gespräche zur Durchführungsplanung zwischen FB 20, E 26, FB 11/400 und FB 45 bezüglich der finanziellen Abwicklung des Programms ist die Sub AG Finanzen nach Erläuterung der möglicherweise auftretenden Problemstellungen zu den folgenden Ergebnissen im operativen Bereich gekommen: 2.1 Mittelabruf Aufgrund der Tatsache, dass es sich um kein Förderprogramm, sondern um einen Förderkredit handelt, ist FB 20 sowohl für das Antragsverfahren als auch für die Abstimmungen mit der NRW.Bank über das Gesamtkonzept, in enger Abstimmung mit FB 45, in der Federführung. Da die jährlichen Mittelabrufe bei der NRW Bank letztlich vier Einzelbudgets mit einer jeweils individuellen Frist für die Erstellung der Verwendungsnachweisung von 30 Monaten bilden, beginnend mit dem Tag des Mittelabrufes, wird die Zuordnung der Einzelmaßnahmen zu den einzelnen Mittelabrufen von der Fachabteilung des Bedarfsträgers, also vonseiten FB 45 vorgenommen. Die Mittelabrufe werden nach vorheriger Abstimmung seitens FB 20 Ende des Jahres vorgenommen. Vorlage FB 45/0403/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.12.2017 Seite: 3/8 2.2 Verwendungsnachweis Die rein formale Erstellung des Verwendungsnachweises erfolgt zentral durch FB 20, wohingegen die dazu notwendigen Informationen von den Auftrag gebenden Stellen zuzuliefern und dort zwecks möglicher Prüfungen vorzuhalten sind. In diesem Zusammenhang, sowie im Hinblick auf ein übergreifendes Controlling, wurde sich mit E 26 darauf verständigt, dass die jeweils in den Einzelmaßnahmen vorgemerkten (Obligo) bzw. verausgabten Mittel monatlich in einem Bericht sowohl dem FB 45 als auch dem FB 14 mitgeteilt werden. 2.3 Haushaltsbezug Die haushalterische Abwicklung des Gesamtprojektes „Gute Schule 2020“ und damit verbundene Einzelvorhaben sind zunächst einmal losgelöst vom Förderprogramm zu betrachten. Hier gilt es die entsprechenden jährlichen Haushaltsermächtigungen aufeinander abzustimmen, Übertragungen und Deckungen zu gewährleisten und letztendlich eine sinnhafte Kombination mit vorhandenen kommunalen Mitteln zur maximalen Ausschöpfung der Fördermittel zu gewährleisten. Die Projektmittel stellen auf der Ertragsseite „lediglich“ eine Position dar, die von FB 20 auf Basis der von der Projektleitung erarbeiteten Grundlagen bewirtschaftet wird. Zudem ist festzuhalten, dass sich der Bereich der Digitalisierung durch ein übergeordnetes schulformübergreifendes PSP- Element als möglichst flexibel gestaltet. Da kein originärer Maßnahmenbezug im Haushalt dargestellt wird, wird die Problematik der Mittelüberschreitungen und Deckungen damit reduziert. Ferner sind Verschiebungen der Mittel von investiv nach konsumtiv und umgekehrt auch im laufenden Haushaltsjahr unter Beachtung der Grenzen der außerplanmäßigen / überplanmäßigen Mittelbereitstellung möglich. Auch für Aufwendungen dürfen Kredite aufgenommen werden, sodass in jedem Fall konsumtive Deckung vorhanden ist. 2.4 Monitoring Die einzelnen Maßnahmen, insbesondere Baumaßnahmen, werden wie alle Bauprojekte begleitet und überwacht. Für den baufachlichen Teil und die damit verbundenen einzelnen Projektbudgets zeichnet sich E 26 verantwortlich. Gleichzeitig wird die Maßnahme eng durch die Projektleitung des FB 45 in der Rolle des schulfachlichen Bedarfsträgers und damit der Haushalt/Produktverantwortung betreut. Über die vier Einzelbudgets (für Mittelabrufe) - Gesamtbetrag über 20,69 Mio. € - ist ein ganzheitliches Monitoring erforderlich. Hierzu gehört neben der Fragestellung, wann und in welcher Höhe welche Abrufe sinnhaft erfolgen, auch, wie durch eine Kombination von Fördermitteln und städtischen Mitteln möglichen zeitkritischen oder förderkritischen Faktoren begegnet werden kann. 2.5 Sonstige Abwicklung In den Bereichen “Bau“ und “Digitalisierung“ kann es aus bautechnischen, schulorganisatorischen, kostentechnischen oder logistischen Gründen zu Umplanungen, Neufestlegungen in der Prioritätenliste oder auch zur Aufnahme neuer bzw. Streichung Vorlage FB 45/0403/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.12.2017 Seite: 4/8 vorgesehener Vorhaben kommen. Zugleich ist in der praktischen Abwicklung auf Synergieeffekte zwischen den beiden Strängen zu achten. Aufgrund der Art der Etatisierung der Mittel ist eine große Flexibilität im Rahmen der Deckungsfähigkeit erzielt worden. Dennoch sind evidente Veränderungen (z.B. Wegfall/Kürzung von Maßnahmen) mit dem Ausschuss abzustimmen. Im Bereich der “Digitalisierung“ handelt es sich zunächst um einen Pauschalansatz, so dass hier nicht jede einzelne Maßnahme separat abgebildet werden kann. 3. Ergebnisse aus der SuB AG Digitalisierung Bezüglich der Digitalisierung konnten mit Beteiligung von FB11/400, FB45/400 Medienzentrum, E26, RPA und regio iT für die beiden Aufgabenbereiche “Ausbau der Netzinfrastruktur“ und “Präsentationstechnik“ die Abläufe für die durchzuführenden Arbeiten in den wesentlichen Kernpunkten festgelegt werden. 3.1 Präsentationstechnik Die Beratung der Schulen zur Ausstattung mit Präsentationstechnik erfolgt durch das Kompetenzteam des Medienzentrums auf der Basis der schulischen Medienkonzepte, für deren Erstellung ebenfalls eine Unterstützung vom Medienzentrum angeboten wird. Nach technischer und pädagogischer Beratung und Planung wird eine Geräteempfehlung anhand einer vom Medienzentrum erstellten Geräteliste abgegeben. Die Geräteliste ermöglicht eine standardisierte, hochwertige Technikausstattung. Die Auftragsvergaben für die Beschaffung der Geräte erfolgen über FB 11/400 an die regio iT und die dazugehörenden Verkabelungsund Anschlussarbeiten über E 26 3.2 Ausbau der Netzinfrastruktur Mit den Arbeiten für den Breitbandausbau wurde begonnen. Der Zeitplan sieht eine Fertigstellung der Glasfaseranbindung der Schulgebäude bis zum Jahresende vor. Mit dem Ausbau der LAN/WLAN Infrastrukturen wird in den Gymnasien und Gesamtschulen begonnen. Dann folgen die Real-, Haupt- und Förderschulen. Die Grundschulen bilden den Abschluss. Die Auftragsvergaben für die Beschaffung der Technikkomponenten und Dienstleistungen wie z.B. das Ausleuchten der Schulgebäude erfolgen über FB 11/400 an die regio iT. Die Verkabelungsarbeiten werden über E 26 beauftragt. Die Buchung dieser Geschäftsvorfälle erfolgt nach vorheriger Bestätigung von FB 11/400 bzw. E 26 durch FB 45/400. Zur Optimierung der Prozesse wurden das Rhein-Maas-Gymnasium für den Bereich Netzinfrastruktur, die KGS Feldstraße und das Kaiser-Karls-Gymnasium für den Bereich Präsentationstechnik als Pilotschulen festgelegt. Vorlage FB 45/0403/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.12.2017 Seite: 5/8 4. Berichtsraster 4. 1 Aktualisierte Prioritätenliste Maßnahme Planung Umsetzung Sachstand Baumaßnahmen WC-Anlagen 2017 2017 - 2020 Planungsphase Innenmodernisierung 2017 2017 - 2020 Planungsphase Modernisierung naturwissenschaftlicher 2017 2017 - 2020 Planungsphase 2017/2018 ab 2018 Fachräume Neubau KGS Bildchen Flächennutzungskonzept ist erarbeitet und wird in der Sitzung vorgestellt. Neu- und Umbau GGS Montessori Schule 2017/2018 ab 2018 Eilendorf Der SchA hat in seiner Sitzung am 13.07.2017 das Raumprogramm zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt das Planungskonzept bis zur Planungstiefe HOIA3 zu entwickeln. OGS Ausbau 2017 ab 2017 2017 2017 - 2018 KGS Hanbruch Der SchA hat in seiner Sitzung am 13.07.2017 den Ausführungsbeschluss gefasst. Digitale Infrastruktur-Maßnahmen Breitbandausbau 2017 laufend, Projekt Mit der Umsetzung wurde begonnen. LAN Ausbau 2017 ab 2017 Die Umsetzung beginnt im Herbst. WLAN Ausbau 2017 ab 2017 Das Rhein-Maas-Gymnasium wurde als Pilotschule benannt. Präsentationstechnik 2017 ab 2017 Die KGS Feldstraße und das Kaiser-Karls-Gymnasium wurden als Pilotschulen benannt. Desktop- Virtualisierung 2017 laufend Beratungsleistungen 2017 laufend, Projekt 4.2 Inhaltliche Veränderungen Im Bereich der Digitalisierungsmaßnahmen sind Änderungen bei der Umsetzung der Maßnahmen „Präsentationstechnik in den Unterrichtsräumen“ vorgesehen. Dies betrifft zunächst die Festlegung der Höhe der Förderung der einzelnen Schulen. Auf der Grundlage der vorgelegten Medienkonzepte wird empfohlen, den Schulen eine Fördersumme in Höhe von 9.000,00 € pro Zug zu gewähren. Auf den Vermerk in der Anlage wird verwiesen. Angesichts der bisher von den Schulen vorgelegten Medienkonzepte und den hierbei geführten Beratungsgesprächen zeichnet sich eine Präferenz für den Einsatz von mobilen Endgeräten in Form von Tablets ab. Vorlage FB 45/0403/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.12.2017 Seite: 6/8 Dafür sprechen vielerlei Gründe:  sie ermöglichen den Einsatz digitaler Schulbücher, die mobil und langfristig genutzt werden können  sie ermöglichen eine Binnendifferenzierung des Unterrichts - individualisiertes Lernen  sie können mehrere Geräte ersetzen  sie motivieren SuS, Neues zu lernen  sie sind im jeweiligen Fachunterricht vielfältig einsetzbar; bspw. zur Analyse von Bewegungsabläufen im Sportunterricht  sie ermöglichen Messungen über eingebaute, angeschlossene oder ferngesteuerte Sensoren in den MINT-Fächern  sie bieten Videoconferencing im Fremdsprachenunterricht  sie ermöglichen die Zusammenarbeit in Gruppen  sie können Unterrichtsvorhaben direkt umsetzen, weil sie sofort einsatzbereit sind (kein "Hoch- und Runterfahren", so lohnt sich auch ein Einsatz in kurzen Unterrichtsphasen)  sie verfügen über ein geringes Gewicht und sind somit mobil und vielfältig einsetzbar  sie sparen Kopierkosten Es soll möglich sein, für die Schulen mit einem entsprechenden Medienkonzept, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel, für Investitionen in die Präsentationstechnik auch die Anschaffung mobiler Endgeräte vorzusehen, wobei die Anzahl der Komponenten, die im Rahmen der im kommunalen Medienentwicklungsplan vorgesehenen Relation nicht übersteigen darf und insofern auch keine höheren Supportkosten bedingen. In der Folge sind dann auszutauschende, vorhandene PC’s nicht zu ersetzen. Darüber hinaus sind die konzeptionellen Aussagen der kommunalen Medienentwicklungsplanung und ggfs. die bisherigen Ausstattungsintervalle zu berücksichtigen. 4.3 Kostenabweichungen Direkte Abweichungen von den Kostenkalkulationen der beschlossenen Prioritätenliste ergeben sich derzeit nicht. Allerdings ist davon auszugehen, dass durch Kostensteigerungen bei der Maßnahme „Sanierung des Einhard-Gymnasium“, die aus Mitteln des KinvFG III erfolgt, gegebenenfalls zusätzliche Mittel des Programms „Gute Schule“ bereitzustellen sind. Für diesen Fall wäre dann eine Streichung von Maßnahmen, wie unter Punkt 2.5 dargestellt, notwendig. Hierzu wird nach genauer Kenntnis der Sachlage zu einem späteren Zeitpunkt berichtet und in der Folge wäre eine Neufestlegung der Prioritätenliste zu beschließen. 4.4 Stand Ausgaben für die Mittelabrufe insgesamt Aufgrund der Meldungen des E 26 zu anstehenden Planungen, bereits in der Planung befindlicher und begonnener Baumaßnahmen, sowie den von FB 45/400 abzuwickelnden Maßnahmen “Präsentationstechnik“ und “Ausbau Netzinfrastruktur“ ergibt sich folgender Sachstand: Vorlage FB 45/0403/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.12.2017 Seite: 7/8 Maßnahme Schule Freigabe Obligo Art der Ausgabe Kosten FB 20 Baumaßnahmen Ersatzbau KGS Bildchen 28.877,73 €73Planungskosten Umbau Mont.GS Eilendorf 15.152,27 €€7Honorarkosten 27 Digitalisierungsmaßn. Ausleuchten (WLAN) Rhein-Maas-Gymn. 23.06.17 2.856,00 €00Dienstleistung regio iT Ausleuchten (WLAN) KGS Feldstraße 23.06.17 1.428,00 €00Dienstleistung regio iT Ausleuchten (WLAN) HHG/AFG 30.06.17 5.712,00 €00Dienstleistung regio iT Ausleuchten (WLAN) GeS Brand 30.06.17 2.856,00 €00Dienstleistung regio iT Ausleuchten (WLAN) Maria-Mont.- GeS 30.06.17 2.856,00 €00Dienstleistung regio iT Ausleuchten (WLAN) 4. Aachener GeS 30.06.17 2.856,00 €00Dienstleistung regio iT Ausleuchten (WLAN) Einhard Gymn. 30.06.17 2.856,00 €00Dienstleistung regio iT Ausleuchten (WLAN) Geschw.-Scholl-G. 30.06.17 2.856,00 €00Dienstleistung regio iT Ausleuchten (WLAN) Inda- Gymn. 30.06.17 2.856,00 €00Dienstleistung regio iT Ausleuchten (WLAN) KKG 30.06.17 2.856,00 €00Dienstleistung regio iT Ausleuchten (WLAN) St. Leonhard Gymn. 30.06.17 2.856,00 €00Dienstleistung regio iT Besch. Accesspoints St. Leonhard Gymn. 23.06.17 366,52 €52Kauf Besch. Switch+Ports GGS Brühlstraße 13.07.17 1.190,52 €52Kauf Besch. Switch+Ports GGS Gut Kullen beantragt 1.190,52 €52Kauf Breitbandausbau/ 33 Schulen beantragt 366,52 € € 31.756,595 €93Dienstleistung regio iT Inhouseverkabelung 5. Anmerkungen der Verwaltung Die für zusätzliche anfallende Aufgaben  Koordination der Arbeits- und Lenkungsgruppen Sitzungen  Haushalterische Abwicklung  Begleitung der digitalen Infrastrukturmaßnahmen genehmigte befristete Einrichtung von 1,5 Stellen bei FB 45/400 befinden sich derzeit noch im Besetzungsverfahren. Die zu erfüllenden Aufgaben im Zusammenhang mit der Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen zeigen gleichwohl, dass diese Stellen zwingend erforderlich sind. Anlage/n: Vermerk: Festlegung der Höhe der Fördersumme für die einzelnen Schulen “Präsentationstechnik in Unterrichtsräumen“ Vorlage FB 45/0403/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.12.2017 Seite: 8/8 OBM FB 45/400 07.08.2017 Vermerk: Festlegung der Höhe der Fördersumme für die einzelnen Schulen “Präsentationstechnik in Unterrichtsräumen“ Präsentationstechnik in den Unterrichtsräumen Die Unterrichtsräume sollen mit digitaler Präsentationstechnik ausgestattet werden, um in allen Unterrichtsfächern den Einsatz moderner Medientechnik zu gewährleisten und so die Medienkompetenz zu fördern. Hierzu hat der Rat in seiner Sitzung am 21.12.2016 im Rahmen der Festlegung der Prioritätenliste „Gute Schule 2020“ beschlossen, 2.000.000,- € von der Gesamtfördersumme für die Ausstattung mit digitaler Präsentationstechnik den Schulen zur Verfügung zu stellen. Neben Standard–Deckenbeamern können auch interaktive Systeme mit den entsprechenden Boards eingesetzt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass regelmäßig zusätzliche Kosten für die Verkabelungen anfallen. Nach Rücksprache des FB 20 mit der NRW.Bank sind neben Beamersystemen oder Dokumentenkameras auch sogenannte Medienwagen mit Laptop- oder Tabletsätzen (ca. 15 Geräte plus entsprechender Software und evt. Access-points) als Sachgesamtheit als Festwerte oder als Investitionsgüter (über 410 €) förderfähig. Die Aufteilung der Fördersumme ist wie folgt vorgesehen: Für alle Schulformen werden die jeweiligen Zügigkeiten bzw. in der SII der weiterführenden Schulen pauschalierte Festlegungen aufgrund der angebotenen Kurse in der Oberstufe, zugrunde gelegt. Aktuell 78 Züge in GS und FöS, 72 Züge in der SI und ca. 50 „Züge“ in der SII ergeben 200 Züge. Aufgrund der nachfolgend aufgeführten inhaltlichen Anmerkungen des Medienzentrums ist nicht vorgesehen zwischen den Schulformen zu differenzieren, insbesondere die Grundschulen mit einem geringeren Förderbetrag auszustatten. • Medienbildung muss bereits im Vorschul- und Grundschulalter ansetzen: Es zeigen sich klare Zusammenhänge bei Lese-Rechtschreibschwäche, Aufmerksamkeitsschwäche, Aggressivität sowie Schlafstörungen und einer fehlenden Kompetenz im Umgang mit digitalen Medien. • Der Medienpass NRW, die Initiative des Landes, um Medienbildung im Unterricht zu verankern, setzt bereits im Vorschul- und Grundschulalter an. Der Medienpass wird bald für die Schulen zu einem Pflicht-Instrument der Medienbildung. • In den Grundschulen greifen nur wenige Lehrkräfte auf einen Unterrichtsraum zurück (es gibt kaum Fachräume), Medientechnik aus dem Bereich Präsentation kann also insbesondere bei dieser Schulform intensiv genutzt werden. • Grundschulen haben eine größere Heterogenität in der Schülerschaft als weiterführende Schulen, welcher sie gerecht werden müssen. • Grundschulen müssen ebenfalls die Möglichkeit erhalten, sich entsprechend ihrer Medienkonzepte ausstatten zu können. Die Fördermittel aus "Gute Schule 2020" können zumindest für die nächste Ausstattungsrunde Grundschulen bzw. Lehrkräfte dieser Schulen motivieren, die Medienbildung fest in den Unterricht zu integrieren und so eine größere Ausgeglichenheit unter den Schulformen herbeizuführen. • In Grundschulen gibt es in der Regel keine Informatiklehrer bzw. Fachkräfte aus dem Bereich Medienbildung, insofern müssen sich die Kollegien oftmals mit dem Medienthema "fachfremd" auseinander setzen. • Der Schulträger ist gefordert, auf der einen Seite über das Medienzentrum den Grundschulen einen medienpädagogischen Support zu geben und auf der andern Seite auch die Schulen gemäß §79 Schulgesetz NRW eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. Dabei unterscheidet §79 nicht zwischen den Schulformen. Davon ausgehend wird vorgeschlagen, 9.000,00 € pro Zug als Fördersumme festzulegen. Natürlich nur auf der Grundlage entsprechender Medienkonzepte. Das ergibt dann folgende Summen:  Grund- und Förderschule 78 Züge  Sekundarstufe I 72 Züge  Sekundarstufe II 50 Züge Gesamtsumme: 702.000,00 € 648.000,00 € 450.000,00 € 1.800.000,00 € Die Restsumme von 200.000,00 € soll für die Beschaffung von 5 Tabletkoffern für je ca. 15.000 € für das Medienzentrum verwendet werden. Die Tabletkoffer sollen ausschließlich den Schulen der Stadt Aachen leihweise zur Verfügung gestellt werden. Ob und unter welchen Bedingungen Grundschulen im Rahmen des Programms “Gute Schule 2020“' die Möglichkeit eingeräumt wird, Tabletsätze zu beschaffen, ist mit Blick auf den Kommunalen Medienentwicklungsplan, die üblichen Ausstattungsintervalle und die Supportkosten noch verwaltungsintern zu klären. Der verbleibende Restbetrag in Höhe von rd. 125.000 € soll zunächst zurückgehalten werden, falls eine Korrektur der Fördersumme notwendig wird, z.B. da derzeit noch unklar ist, in welcher Höhe Kosten für „Ergänzungsarbeiten“ (Boden-, Decken- und Wandarbeiten) bei den Installationen anfallen. Im Auftrag gez. Karl-Josef Mathar