Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
269274.pdf
Größe
29 MB
Erstellt
12.09.17, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 61/0783/WP17
öffentlich
35055-2011
12.09.2017
Dez. III / FB 61/200
Bebauungsplan Nr. 965 Verlautenheidener Straße /
Kelmesbergweg
hier: - Aufstellungs- und Offenlagebeschluss
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
11.10.2017
09.11.2017
Bezirksvertretung Aachen-Haaren
Planungsausschuss
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zur
Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der
Bürger sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Darüber hinaus empfiehlt sie dem Planungsausschuss, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes zur Einbeziehung von
Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren nach § 13 b BauGB Nr. 965 Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg - in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der
Bürger sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche
Auslegung des Bebauungsplanes zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte
Verfahren nach § 13 b BauGB Nr. 965 - Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg - in der
vorgelegten Fassung.
Vorlage FB 61/0783/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.08.2018
Seite: 1/6
Erläuterungen:
1.
Bisheriger Verlauf des Planverfahrens /Beschlusslage
Im Bereich Kelmesbergweg / Verlautenheidener Straße soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden,
um Planungsrecht zu schaffen für 26 Wohneinheiten (11 Einfamilienhäuser und 2 Mehrfamilienhäuser
mit insgesamt 15 Wohnungen). Im Rahmen der Programmberatung wurde das Vorhaben dem
Planungsausschuss am 06.11.2014 und der Bezirksvertretung Haaren am 03.12.2014 vorgestellt (s.
Vorlage: FB 61/0058/WP17).
Die Verwaltung wurde einstimmig beauftragt, einen Bebauungsplan aufzustellen und die frühzeitige
Beteiligung durchzuführen.
Am 28.10.2014 hatte der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss beschlossen, auf die Anwendung
des Baulandbeschlusses zu verzichten. Im Gegenzug wird sich der Vorhabenträger verpflichten, 30 %
öffentlich geförderten Wohnungsbau zu errichten (s. Vorlage Nr. FB 23/0040/WP17).
In der Zeit vom 23.02.2015 bis 06.03.2015 wurde die Planung öffentlich ausgestellt und die
betroffenen Behörden wurden beteiligt. Die Bürger hatten die Möglichkeit, sich schriftlich zu der
Planung zu äußern. Die Planung war und ist zusätzlich im Internet einsehbar.
Es wurden 28 Behörden an der Planung beteiligt, davon haben 9 Behörden Anregungen vorgebracht
Von der Möglichkeit sich zu äußern, haben 4 Bürgerinnen und Bürger Gebrauch gemacht (eine
Eingabe mit Unterschriftensammlung).
Nach Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ruhte das Verfahren, da
die Entwässerung des Plangebietes nicht sichergestellt war. Das Gebiet liegt im Einzugsbereich des
Regenüberlaufbeckens (RÜB) „Am Keilbusch“, dessen Ertüchtigung bereits seit vielen Jahren geplant
ist.
Der Wasserverband (WVER) hatte mitgeteilt, dass mit einer Realisierung des neuen RÜB´s bzw. mit
einer gesicherten Abwasserbeseitigung Ende 2014 gerechnet werden könne.
Aufgrund verschiedener Rahmenbedingungen hat sich die Realisierung des neuen Beckens
verzögert, die Inbetriebnahme ist nun erst 2020 geplant. Daraufhin wurde geprüft, ob die heutigen
Kapazitäten des RÜB´s noch für die geplanten 26 Wohneinheiten ausreichen. Die Bezirksregierung
hatte entsprechende Untersuchungen veranlasst und zu Beginn des Jahres bestätigt, dass gegen den
Anschluss an das vorhandene Becken keine Bedenken bestehen. Das Bebauungsplanverfahren
konnte wieder aufgenommen werden.
Inzwischen wurde das Baugesetzbuch (BauGB) geändert. Das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie
2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt vom 4. Mai
2017“ wurde am 12. Mai 2017 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1057) verkündet. Es trat am 13. Mai
2017 in Kraft.
Bestandteil der Gesetzesänderung ist die Neuaufnahme des § 13 b BauGB. Dieser ermöglicht ein
beschleunigtes Verfahren auch für Flächen, die im Außenbereich liegen. Anlass war, dass Kommunen
Wohnbauprojekte auch auf kleineren Außenbereichsflächen zeitnah realisieren können, um dringend
benötigten Wohnraum zu schaffen. Voraussetzung für die Anwendung ist, dass die Grundfläche
(überbaubare Flächen) weniger als 10 000 m² beträgt, sich das Plangebiet unmittelbar an bebaute
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Ausdruck vom: 15.08.2018
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Ortsteile anschließt und auf der Fläche eine Wohnnutzung entsteht. Das Gesetz ist zeitlich begrenzt.
Die Einleitung von Verfahren nach § 13b BauGB müssen bis 31.12.2019 erfolgen. Wie auch beim §
13 a BauGB kann auf eine formelle Umweltprüfung mit Umweltbericht sowie auf die parallele
Änderung des Flächennutzungsplanes verzichtet werden.
Die Fläche an Kemesbergweg erfüllt alle Voraussetzung für ein Verfahren nach § 13b BauGB. Auch
wenn das Gebiet heute im Außenbereich liegt, ist doch auf drei Seiten bereits eine nur einseitig
bebaute Erschließung vorhanden (Verlautenheidener Straße, Kelmesbergweg, Großheidstraße). Die
Fläche ist insgesamt nur 5.500 m² groß und zudem im Vorentwurf des Flächennutzungsplanes bereits
als Wohnbaufläche vorgesehen.
Die Anwendung des § 13 b BauGB sollte nur in Ausnahmefällen erfolgen, da eine Innenverdichtung
grundsätzlich Vorrang hat. Aufgrund der besonderen Standortbedingungen und der Möglichkeit, hier
dringend benötigten Wohnraum in Verlautenheide schaffen zu können, sollte aus Sicht der Verwaltung
eine beschleunigte Umsetzung des Vorhabens unterstützt werden.
2.
Bericht über das Ergebnis der Bürgerinformation
Die Beteiligung der Öffentlichkeit hat in der Zeit vom 23.02.2015 bis 06.03.2015 stattgefunden. Es
waren ca.25 Bürgerinnen und Bürger zum Anhörungstermin am 25.02.2015 erschienen. Bei der
Veranstaltung wurden zwei Varianten vorgestellt. Die Anwesenden sprachen sich überwiegend für die
Variante ohne Verlagerung der Bushaltestelle aus (Variante 2). Insgesamt wurden überwiegend
verkehrliche Themen und Fragen zu Umweltbelangen diskutiert. Es wurde aber auch nach der
Umsetzung bzw. nach einem möglichen Erwerb der Baugrundstücke gefragt.
Die eingegangenen vier Anregungen wurden in die Abwägung aufgenommen, auch wenn im nun
beschleunigten Verfahren auf eine frühzeitige Beteiligung verzichtet werden kann. Die Niederschrift
der Informationsveranstaltung sowie die Eingaben und Stellungnahmen der Verwaltung sind in der
Anlage beigefügt. (Abwägungsvorschlag Öffentlichkeit)
Die Anregungen führten dazu, dass die Variante 2 weiterverfolgt wird, ansonsten führten sie nicht zu
einer Änderung der Planung.
3.
Bericht über das Ergebnis der Behördenbeteiligung
Parallel wurden 28 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. 9
davon haben eine Anregung zur Planung abgegeben.
Die Eingaben der Behörden sowie Stellungnahmen der Verwaltung hierzu sind der Vorlage ebenfalls
als Anlage (Abwägungsvorschlag Behörden) beigefügt
Die Anregungen führten ebenfalls dazu, dass die Variante 2 weiterverfolgt wird, ansonsten führten sie
nicht zu einer Änderung der Planung.
4.
Aufstellungs- und Offenlagebeschluss
Durch den Bebauungsplan Nr. 965 soll Planungsrecht geschaffen werden für 26 Wohneinheiten. Das
städtebauliche Konzept (s. Anlage 6) sieht entlang der Verlautenheidener Straße zwei
Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 15 Wohnungen vor, im hinteren Bereich zwischen Kelmesbergweg
und Großheidstraße 11 Einfamilienhäuser (vier Doppelhaushälften, drei Einzel- und vier
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Reihenhäuser). Im Bereich der Mehrfamilienhäuser wird sich der Vorhabenträger über den
städtebaulichen Vertrag verpflichten, hiervon 30 % der Wohneinheiten (mindestens 30% der
Nettowohnbaufläche) im öffentlich geförderten Wohnungsbau zu errichten. Die privaten Stellplätze
werden im Bereich der Mehrfamilienhäuser und der Hausgruppe als Carports entlang der privaten
Stichstraße, ansonsten als Garagen oder Stellplätze auf den jeweiligen Grundstücken nachgewiesen.
Entlang des Kelmesbergwegs und der Großheidstraße werden im Plangebiet bzw. an das Plangebiet
angrenzend Gehwege und Besucherparkplätze ergänzt. Die hierfür erforderliche Straßenplanung
sowie die Übernahme der Kosten sollen über einen städtebaulichen Vertrag gesichert werden.
Die Erschließung der Wohngebäude erfolgt außer über den Kelmesbergweg und die Großheidstraße
über eine private Stichstraße. Eine Erschließung über die Verlautenheidener Straße ist nicht möglich,
da dies bereits anbaufreier Bereich ist. Die Forderung des Landesbetriebes Straßenbau (Straßen
NRW) nach einer Ergänzung der Straßenverkehrsfläche wurde berücksichtigt und im Bebauungsplan
entsprechend festgesetzt.
Inzwischen wurde im Rahmen der Planung und des Baus zur Verbesserung der Ortseingangssituation
die Ortsdurchfahrtsgrenze auf der Verlautenheidener Straße verschoben, so dass dieser Bereich seit
dem 01.01.2017 in die Baulast der Stadt Aachen fällt. Die bereits vorher eingebrachten Belange des
Landesbetriebes Straßenbau bleiben trotzdem berücksichtigt. Eine Veränderung ist nicht notwendig.
Im Bebauungsplan soll ein Allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden mit einer GRZ von 0,4. Die
Höhenfestsetzungen ermöglichen entlang der Verlautenheidener Straße eine dreigeschossige
Bebauung. Sie sollen als Mindest- und Maximalwerte festgesetzt werden, um die gemäß
Lärmgutachten notwendigen Höhen der Gebäude sicherstellen. Ebenfalls aus Schallschutzgründen
soll eine Baulinie sowie eine geschlossene Bauweise festgesetzt werden. Im übrigen Gebiet
entsprechen die Höhen einer zweigeschossigen Bebauung zuzüglich eines Dachgeschosses.
Zur Sicherstellung der Erschließung sollen Geh-, Fahr- und Leitungsrechte festgesetzt werden, die
auch die Entwässerung des Gebietes sicherstellen. Festsetzungen zur Dachform, zu Dachgauben und
Dachdeckung sowie zur Abstimmung von Doppelhaushälften sollen das Einfügen in Umgebung
gewährleisten.
Begrünungsmaßnahmen im Bereich der privaten Stichstraße sollen über den Städtebaulichen Vertrag
gesichert werden.
Gemäß den Kriterien für einen kinder- und familienfreundlichen Städtebau sind bei der Aufstellung von
Bebauungsplänen pro Kind 10 m² öffentliche Kinderspielfläche vorzusehen. Dabei wird von zwei
Kindern pro Wohneinheit ausgegangen. Somit wäre maximal ein 520 m² großer Spielplatz zu
realisieren. Gemäß dem Ratsbeschluss vom 18.09.2013 kann die Forderung nach 10 m² Spielfläche
pro Kind um 50 % unterschritten werden, wenn z.B. in unmittelbarer Nähe ein öffentlicher
Kinderspielplatz liegt. Das ist hier der Fall, sodass die geforderte Spielplatzfläche auf 260 m² reduziert
werden kann.
Da sich in ca. 180 m Entfernung der Spielplatz „Großheidstraße“ mit einer Fläche von ca. 6.420 m²
befindet, wird von einem zusätzlichen Spielplatz abgesehen. Dieser Spielplatz stellt für 52 zusätzliche
Kinder ausreichend Platz zur Verfügung. Des Weiteren weist Verlautenheide rechnerisch bereits ein
Überangebot von ca. 3.100 m² Spielplatzflächen auf. Anstelle eines zusätzlichen Spielplatzes soll der
vorhandene Spielplatz „Großheidstraße“ durch entsprechende Maßnahmen aufgewertet werden. Die
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Kosten hierfür sollen vom Investor übernommen und bis Satzungsbeschluss vertraglich gesichert
werden. Die gemäß Bauordnung NRW notwendigen Kleinkinderspielbereiche werden auf den
Grundstücken der Mehrfamilienhäuser nachgewiesen.
Bei einem Verfahren nach § 13 b BauGB ist zwar kein formaler Umweltbericht erforderlich, dennoch
wurden im Rahmen des Verfahrens alle betroffenen Umweltbelange geprüft und die Ergebnisse bzw.
Maßnahmen in der Begründung dargelegt sowie entsprechende Festsetzungen in den
Bebauungsplan übernommen. Weitere Regelungen sollen über den städtebaulichen Vertrag gesichert
werden.
Ein wesentlicher Belang ist aufgrund der Nähe zur Autobahn A 44 sowie der angrenzenden
Verlautenheidener Straße (L 23) die Betrachtung der Lärmimmissionen. Zur Untersuchung der
Auswirkungen und der erforderlichen Maßnahmen wurde ein Gutachten erstellt (IBK, 08/2017). Das
Lärmgutachten geht bezüglich der Verkehrsbelastung auf der Verlautenheidener Straße von ca.
14.500 Kfz/24 h aus. Durch die in 130 m bis 190 m Abstand liegende Bundesautobahn A 44 ergibt
sich eine ergänzende Beaufschlagung durch entsprechende Verkehrsgeräuschimmissionen. In der
Summe werden innerhalb des Plangebietes Immissionen zur Tagzeit von mehr als 60 dB (A) und zur
Nachtzeit von mehr als 55 dB (A) erwartet. Damit werden die Orientierungswerte für Allgemeine
Wohngebiete deutlich überschritten. Das Gutachten gibt die Maßnahmen vor, die erforderlich sind, um
dennoch gesunde Wohnverhältnisse im Plangebiet zu gewährleisten. Für die geplanten Baufenster
werden passive Schallschutzmaßnahmen notwendig, durch die das Eindringen des Außenlärms in die
Wohn- und Aufenthaltsräume vermieden bzw. verringert werden. Dementsprechend werden im
Bebauungsplan Lärmpegelbereiche festgelegt, innerhalb derer der Nachweis der jeweils
erforderlichen Schalldämmmaße erforderlich ist. Im Bebauungsplan sind die Lärmpegelbereiche der
Nachtzeit festgelegt, da sie den höchsten Schutzanspruch darstellen. In den schriftlichen
Festsetzungen werden die einzuhalten Schalldämmmaße für Schlaf- und Kinderzimmern festgelegt.
Für sonstige Aufenthaltsräume können je nach Raumart und Lärmpegelbereich auch die Tagwerte
herangezogen werden. Der geplante Gebäuderiegel an der Verlautenheidener Straße bewirkt einen
erheblich Schallschutz für die dahinter liegenden Gebäude. Deshalb soll festgesetzt werden, dass
dieser Baukörper zuerst errichtet werden muss.
Im Rahmen von Bebauungsplanverfahren gemäß §§ 13a und 13b BauGB gelten Eingriffe in den
Naturhaushalt als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Somit ist ein Ausgleich des
ökologischen Eingriffs nicht erforderlich. Durch die im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen wird
eine Flächenversiegelung von ca. 3.030 m² ermöglicht.
Die Böden des Plangebietes weisen und eine sehr hohe Naturbelassenheit auf. Durch die
vorgesehene Planung werden Böden durch die nachfolgende Versiegelung und Bebauung zu 60 %
zerstört. Damit liegt eine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzgutes Boden vor, die aufgrund der
geringen Flächengröße des Plangebietes jedoch als vertretbar eingestuft wird. Die Anwendung der
Eingriffsregelung ist aufgrund des beschleunigten Verfahrens nicht erforderlich. Es besteht außerdem
der Verdacht auf schädliche Bodenveränderungen. Zur Abschätzung der Gefährdungspfade Boden –
Mensch und Boden – Pflanzen wurden Bodenmischproben nach BBodSchV untersucht. Die
Ergebnisse dieser Untersuchung liegen bis zum Satzungsbeschluss vor.
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Das Plangebiet ist als artenarmes Intensivgrünland einzustufen. Parallel zur ehemaligen Hofanlage
verläuft zur Abgrenzung der ehemals hausnahen Gartenflächen eine ca. 50 m lange Weißdornhecke.
Zum Kelmesbergweg steht am Rand des Plangebietes eine Baumreihe aus zwei mehrstämmigen
Silberweiden, einer kleineren Weide und drei kleinkronigen Laubbäumen. Der Baumbestand kann
nicht erhalten werden, da hier zur Erschließung der geplanten Gebäude der Gehweg anzupassen und
die vorhandene Böschung auszugleichen ist.
Die Entwässerung des Gebietes konnte nach dem oben beschriebenen Abstimmungsprozess (RÜB
Am Keilbusch) sichergestellt werden. Es wurde ein Entwässerungskonzept erstellt (Quadriga, 8/2017),
dass die Ableitung in die angrenzenden Mischwasserkanäle nachweist. Das Plangebiet liegt
vollständig innerhalb der Zone III des Schutzgebietes der Wassergewinnungsanlage Reichswald.
Deshalb bestehen besondere Anforderungen an die Ausführung und Anschlüsse der Leitungen. Diese
werden über den städtebaulichen Vertrag sichergestellt.
Im Ergebnis ist festzustellen, dass durch die Bebauung einer heute mindergenutzten Fläche, eine
geordnete städtebauliche Entwicklung sichergestellt und eine wirtschaftliche Nutzung bereits
bestehender Verkehrsflächen gewährleistet werden kann. Die Bereitstellung von 26 Wohneinheiten
soll einen Beitrag zur Verbesserung des angespannten Wohnungsmarktes in Aachen leisten. Die
Bebauung führt zu einer besseren Auslastung der vorhandenen Infrastruktur und schont damit
Ressourcen, die ansonsten zur Neuschaffung der Infrastruktur herangezogen werden müssten. Die
Umsetzung des Vorhabens setzt den Verlust von 6 Bäumen voraus, die an der westlichen Grenze des
Geltungsbereiches stehen. Es werden Flächen in Anspruch genommen, die landwirtschaftlich genutzt
werden und schützenswerte Böden aufweisen. Aufgrund der geringen Größe des Plangebietes und
der bereits bestehenden Verkehrsflächen wird dem Belang der Wohnraumbeschaffung Vorrang
gegenüber dem Belang des Bodenschutzes eingeräumt.
Die Verwaltung empfiehlt deshalb, für den Bebauungsplan Nr. 965 - Verlautenheidener Straße /
Kelmesbergweg - den Aufstellungsbeschluss zu fassen und den Bebauungsplanentwurf in der
vorliegenden Form öffentlich auszulegen.
Anlage/n:
1.
Übersichtsplan
2.
Luftbild
3.
Entwurf des Rechtsplanes
4.
Entwurf der Schriftlichen Festsetzungen
5.
Entwurf der Begründung
6.
Abwägungsvorschlag Öffentlichkeit
7.
Abwägungsvorschlag Behörden
8.
Städtebauliches Konzept
9.
Baumbilanz
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STADT AACHEN
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Bebauungsplan Nr. 965
120
76
1061
1065
48
72
74
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1082
Lageplan
Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg
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19
Nutzungsartengrenze
7
Flurstücksnummer
148
798
5.5
Grünland
rin
n
0
0
St
gs
Sc
hn
Fir
itt
1
0
4
19
Flurstücksgrenze
st
98
.5
r 3,0
4
Gartenland
ße
Flurgrenze
run
9.8
#5
4.9
0
,8
#8
19
7
6.4
19
tra
ds
1028
Böschung
äs
se
21 itt 1
4
9
Fir
#9
,3
5.7
2
3,0
#1
19
6
19 .37
6.1
8
19
19 6.40
6
19 .38
Re
6
.50
s v
1
19chacision 96.
6.3 ht s- 36
7
1228
18
Gemarkungsgrenze
hn
St
#7
,5
3,0
ei
Höhe in Meter über NHN
Sc
5,3
#1
ßh
ro
20
LP
B
VI
LP
B
V
FD
30
,0
1,0
TH
FH 20
20 2,0
6,5
1021
197,7
19
7
4.5
19
W
m eid
Umehr e
ax stäm
.= m 19
1,4 ig 3.7
5
6
3.9
19
TH
FH 20
20 1,3
5,8
7
4.2
19
TH
FH 20
20 1,8
6,3
4.8
19
n
W
W
e
U=ißd eid
1,5orn eza
u
6.4
19
SD
5
1026
19
4
19 .28
4.4
2
5
4.5
19
19 4.92
5.0
6
0
4.1
19
W
U= eid
1,2 e
0
5.6
19
4
4.6
19
4
5.6
8
19
3
0,5
G
23
e
tw
19
0
4.7
g
we
be
rg
es
19
5.5
5.6 4
6
6
6.0
5
19
0
3
6.2
6.2
19
0
5.3
19
A
U= pfe
0,9 l
5
6.1
19
4
6.3
#3
1232
25
tra
ß
En
19
19
27
rS
647
#1
19
5
19 .99
6.1
1
29
1023
Kreisgrenze
1034
14
1029
132
Zaun
Durchfahrt
W
Wasserleitung
III
3 Vollgeschosse, Flachdach
40kV
Oberirdische Leitung
III
3 Vollgeschosse, Satteldach
III
3 Vollgeschosse, ausgebautes Dachgeschoß
Kanalschacht
Aufnahmepunkt
Trigonometrischer Punkt
149
1003
1031
Naturdenkmal
1
15
96
12
1030
139
137
2
680
1004
7
ND
,1
1229
III. Bestandsangaben
79
19
6.0
7
19
lle
ste
S
Buchil
sh d
alt
e
e
tell
4
6.2
19
1230
7
1022
548
W
m eid
Umehr e
ax stäm
.= m
1,7 ig
5.5
19
lle
1231
1018
b
3,0
#
3,0
w
erg
#1
340
Ga
TH
FH 20
20 2,7
7,2
41
eg
lm
Ke
6.5
1199
2,0
1024
12
19
19 6.46
6.5
7
3333
3131
es
keine
19
6
1198
877
II. Nachrichtliche Übernahmen
6.5
nt
dra
Hy
35
Bei Bestimmungslinien ist die Mitte der Strichstärke maßgebend.
ste
6
6.0
.44
5 196
Bu .48
sh
Tr
alt
afo
es
1016
1025
#
3,0
6
W
U= eiß
1,0dor
n
795
19
23
3737
Firstrichtung
6.5
1015
Baugrenze - Bestimmungslinie (schwarz), Begleitlinie (blau)
Wechsel Baulinie - Baugrenze - Bestimmungslinie (schwarz), Begleitlinie (rot und blau)
19
25
1 196
39
nt
19
nur Flachdächer zulässig mit Dachneigung 0 - 10°
1133
dra
FD
27
Hy
nur Satteldach zulässig mit Dachneigung 25° - 40°
1063
1132
nt
SD
Baulinie - Bestimmungslinie (schwarz), Begleitlinie (rot)
1110
29
dra
nur Hausgruppen zulässig
1109
31
Abgrenzung der Lärmpegelbereiche (LPB)
(siehe schriftliche Festsetzungen unter 8.3)
Ist die vorgenannte Abgrenzung unmittelbar parallel zu einer Baugrenze gezeichnet, so gilt die Lage der Baugrenze als entsprechende Abgrenzung.
LBP III
LBP IV
nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig
33
6.6 196
.5
9
Geh- und Leitungsrecht zugunsten der Ver- und Entsorgungsunternehmen
994
19
b
35
19
19 6.52
6.6
5
Geh- und Fahrrecht zugunsten der Anlieger, Geh-, Fahr- und Leitungsrecht
zugunsten der Ver- und Entsorgungsunternehmen
1108
Hy
Geschlossene Bauweise
a
Ke
lm
37
Die festgesetzten Geh-, Fahr- und Leitungsrechte werden zugunsten folgender
Nutzer festgesetzt
Gebäudehöhe als Mindest- und Höchstmaß in Meter über NHN
1107
S
Buchil
sh d
alt
e
Garagen
#
3,0
V
B
IV
LP
B
P
L
Ga
#
3,0
#
0,4
19
14
39
12
Ga
Abgrenzung unterschiedlicher Bauweisen
H
überdachte Stellplätze (Carports)
10
Firsthöhe als Höchstmaß in Meter über NHN
1106
19
St
Gilt jeweils für die überbaubare Fläche, in der es dargestellt ist:
ED
20
Flächenbegrenzung (nähere Bezeichnung der Fläche siehe Angabe im Plan)
FH ...
22
ße
737
16
Grundflächenzahl
Traufhöhe als Höchstmaß in Meter über NHN
öffentliche
1062
Verkehrsfläche
1105
2
Bereich ohne Ein- und Ausfahrt
1104
18
Siehe schriftl. Festsetzungen unter 1.
TH ...
g
tra
oß
Straßenbegrenzungslinie - Bestimmungslinie (schwarz), Begleitlinie (grün)
734
GH ... bis ...
he
40
Gr
Allgemeines Wohngebiet
61
Straßenverkehrsflächen
1103
ids
1068
private
Verkehrsfläche
5.0
60
1057
Räumlicher Geltungsbereich - Bestimmungslinie (schwarz), Begleitlinie (schwarze Blöcke)
GRZ 0,4
1101
1102
I. Festsetzungen
1 bis 3
3.8
8
5
ZEICHENERKLÄRUNG
GH
bis 20
2
20 1,0 0,4
2,5
3.0
3
1100
26
11
3.6
8
1095
24
Im Auftrag
1118
WA
1099
28
1058
42
In Vertretung
Öffentlich bestellter
Vermessungsingenieur
62
Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen
Baudezernat
eid
en
e
2.7
0
nh
19
3.2
8
19
3.5
19
19
93 5
.49
19
1 3.6
0
4
19
3.5
3.6
3.7
19
19
1098
1094
2
4
3.5
1121
Ve
19
3.2
8
19
3.6
3
1097
1093
19
7
32
64
1092
44
Aachen, den
Der Oberbürgermeister
1059
34
1091
), des städtebaulichen Entwurfs und der geometrisch
11
19
3.8
2
66
1090
VI
B
LP
V
B
LP
Für die Richtigkeit der Darstellung des gegenwärtigen Zustandes (Stand:
eindeutigen Festlegung der Planung.
19
3.9
1
1088
10
0
- Begründung
- Städtebaulicher Vertrag
1120
36
Entwurf
1087
30
- Lageplan
- Schriftlichen Festsetzungen
Beigefügt ist dem Bebauungsplan:
1085
70
Der Bebauungsplan besteht aus:
ra
68
st
10
ßh
1096
1084
1067
2
ro
ei
d
72
1083
147
10
554
150
keine
8
151
6
4a
965
144
Aachen, den
12
Aachen, den
Aachen, den
Verlautenheidener Straße /
Kelmesbergweg
Der Oberbürgermeister
8
110
Im Auftrag:
298
a
25
In Vertretung:
5
Bebauungsplan Nr.
143
120
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag:
7
Im Auftrag:
Der Oberbürgermeister
111
Dieser Plan ist gemäß § 10 (3) BauGB mit der am
erfolgten Bekanntmachung des
Satzungsbeschlusses in Kraft getreten.
23
11
Im Auftrag:
529
Es wird bestätigt, dass der Bebauungsplan 119
den Ratsbeschlüssen entspricht
und dass alle Verfahrensvor117
schriften bei dem Zustandekommen beachtet worden
sind.
116
7
Aachen, den
Der Oberbürgermeister
Dieser
Plan ist gemäß § 10 (1) BauGB vom Rat der
9
Stadt Aachen am
als Satzung
beschlossen worden.
14
24
Der Oberbürgermeister
Dieser Plan ist aufgrund von Stellungnahmen geändert worden. Die Änderungen sind eingetragen.
Der geänderte Plan hat gemäß § 4a (3) BauGB in
Anwendung des § 3 (2) BauGB
in der Zeit
528
vom
bis
öffentlich ausgelegen.
a
Aachen, den
16
22
5
11
Aachen, den
142
21
969
22
527
962
141
20
18
11
970
894
R
Im
152
971
Dieser Plan hat gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit
vom
bis
öffentlich ausgelegen.
ei
13
ald
w
s
ch
19
GEMARKUNG Haaren
FLUR 27
989
4
Der Planungsausschuss hat in der Sitzung am
gemäß § 2 (1) BauGB die Aufstellung
und gemäß § 3 (2) BauGB die öffentliche Auslegung
des Bebauungsplanes Nr. 965 beschlossen.
146
1033
1032
1
15
17
1 : 500
IV. Unverbindliche Planung
140
a
15
1002
145
112
g
an
rgh
530
109
Am
Be
Oberbürgermeister
299
118
122
ch
us
K
lb
ei
15.09.2017
Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Schriftliche Festsetzungen zum
Bebauungsplan Nr. 965
- Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg Für den Bereich zwischen Verlautenheidener Straße und Kelmesbergweg
im Stadtbezirk Aachen-Haaren (Offenlagebeschluss)
Lage des Plangebietes
Bebauungsplan Nr. 965
- Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg -
Schriftliche Festsetzungen zur Offenlage
Fassung vom 11.09.2017
Gemäß
§ 9 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der
Baunutzungsverordnung (BauNVO) und der
Bauordnung NW (BauONW) jeweils in der derzeit geltenden Fassung
wird festgesetzt:
1.
Art der baulichen Nutzung
Gemäß § 1 (6) und § 1 (9) BauNVO sind innerhalb der Allgemeinen Wohngebiete WA1 bis WA3 die gemäß
§ 4 (3) BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen nicht zulässig.
2.
Maß der baulichen Nutzung
2.1
Innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes WA1 darf die festgesetzte Grundflächenzahl durch überdachte
und nicht überdachte Stellplätze bis zu einem Wert von 0,75 überschritten werden.
2.2
Maßgebend für die Ermittlung der zulässigen Grundfläche ist gemäß § 21a (2) BauNVO das jeweilige
Baugrundstück zuzüglich zugeordneter Flächen für Carports außerhalb des Baugrundstückes.
2.3
Die Höhenlage der baulichen Anlagen wird durch Festsetzung der maximalen Trauf- und Firsthöhe oder
durch die Gebäudehöhe (GH) bestimmt. Die Gebäudehöhe wird als Mindest- und Höchstmaß festgesetzt.
Die festgesetzten Höhen beziehen sich jeweils auf Normalhöhennull (NHN).
2.4
Unter Traufhöhe (TH) ist die Schnittlinie der Außenfläche der Außenwand mit der Oberkante Dachhaut zu
verstehen.
2.5
Unter Firsthöhe (FH) ist die Oberkante der Schnittlinie zweier geneigter Dachflächen zu verstehen.
2.6
Unter der maximalen Gebäudehöhe ist der oberste Abschluss des Gebäudes einschließlich Attika,
Dachrandabdeckung oder ähnlicher Bauteile zu verstehen.
2.7
Die im Bebauungsplan festgesetzten maximalen Gebäudehöhen (GH) dürfen ausnahmsweise überschritten
werden ausschließlich durch
- nutzungsbedingte Anlagen, die zwingend der natürlichen Atmosphäre ausgesetzt sein müssen (Auslassöffnungen, Mündungen und Rückkühler) bis zu einer Höhe von maximal 1,50 m (für Lüftungs- und Klimaanlagen gilt diese Ausnahmeregelung nicht).
- Aufzugsmaschinenhäuser / Treppenhäuser bis zu einer Höhe von maximal 2,50 m und
- Brüstungen / Absturzsicherungen bis zu einer Höhe von maximal 1,50 m.
Diese technischen Aufbauten müssen mindestens um das Maß ihrer Höhe von der Außenkante des darunter liegenden Geschosses abrücken. Für Aufzugsmaschinenhäuser / Treppenhäuser kann auf den Abstand
zur Gebäudekante verzichtet werden, sofern der Aufbau nicht der öffentlichen Verkehrsfläche zugewandt
ist. Grundsätzlich sind Einhausungen technischer Aufbauten optisch in die Fassadengestaltung einzubinden.
3.
Beschränkung der Zahl der Wohnungen
Innerhalb des WA2 und WA3 sind maximal 2 Wohnungen je Wohngebäude zulässig. Die Doppelhaushälfte
gilt generell als ein Gebäude.
2
Bebauungsplan Nr. 965
- Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg -
Schriftliche Festsetzungen zur Offenlage
Fassung vom 11.09.2017
4.
Überbaubare Grundstücksflächen
4.1
Innerhalb des WA1 sind ausnahmsweise außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen Terrassen über
die südwestlichen Baugrenzen hinaus bis zu einer Größe von 12 m² je Erdgeschosswohnung zulässig.
4.2
Innerhalb der WA2 und WA3 sind ausnahmsweise außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen
Terrassen über die rückwärtigen Baugrenzen hinaus bis zu einer Größe von 20 m² je Grundstück zulässig.
4.3
Ausnahmsweise können Balkone außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche auf den Gartenseiten von
Gebäuden errichtet werden, wenn sie eine Tiefe von max. 2,0 m und in der Summe die Hälfte der
Gebäudebreite nicht überschreiten. Die einzelnen Balkone dürfen pro Wohnung eine Größe von jeweils
10m² nicht überschreiten. Ansonsten ist eine Überschreitung der überbaubaren Flächen durch Balkone
jeder Art und Abmessung nicht zulässig.
5.
Abstandfläche
Es ist zulässig die seitliche Abstandfläche auf 3,0 m zu reduzieren.
6.
Flächen für Nebenanlagen
6.1
Nebenanlagen im Sinne des § 14 (1) BauNVO sowie Anlagen, die nach Landesrecht in den Abstandflächen
zulässig sind, sind zwischen öffentlichen und zu öffentlichen Verkehrsflächen gewandten Baugrenzen
ausgeschlossen. Ausgenommen sind Stützmauern, Einfriedungen, Standplätze für bewegliche Abfallbehälter und Standplätze für nicht überdachte Fahrradständer.
Innerhalb des WA1 gilt die vorgenannte Regelung für die nordwestlichen und nordöstlichen Abstandflächen.
6.2
Die der Versorgung des Baugebietes dienenden Nebenanlagen sind innerhalb der Allgemeinen
Wohngebiete und innerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen als Ausnahme zugelassen.
7.
Flächen für den ruhenden Verkehr
7.1
Im WA1 und WA3 sind nicht überdachte und überdachte Stellplätze (Carports) nur innerhalb der mit ‚St‘
gekennzeichneten Flächen zulässig.
7.2
Innerhalb des WA2 sind Garagen, überdachte Stellplätze (Carports) und nicht überdachte Stellplätze nur
innerhalb der mit ‚Ga‘ gekennzeichneten Flächen, überdachte und nicht überdachte Stellplätze nur innerhalb der mit ‚St‘ gekennzeichneten Flächen sowie innerhalb der überbaubaren Flächen zulässig.
8.
Besondere Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
Verkehrslärm
8.1
Gemäß § 9 (2) Nr. 2 BauGB wird festgesetzt, dass die Realisierung der unter 7.2 genannten baulichen
Maßnahmen Voraussetzung für die Realisierung von Wohngebäuden innerhalb der Allgemeinen Wohngebiete WA2 und WA3 ist. Die Bebauung innerhalb der vorgenannten Allgemeinen Wohngebiete ist erst zulässig, wenn für die Bebauung der unter 7.2 genannten baulichen Anlagen der Rohbau fertiggestellt ist.
8.2
Zur Gewährleistung eines ausreichenden Immissionsschutzes sind innerhalb des WA1 Gebäude mit einer
Gesamtlänge von mindestens 46 m in geschlossener Bauweise mit einer Gebäudehöhe von 201,0 m bis
202,5 m über NHN zu errichten.
3
Bebauungsplan Nr. 965
- Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg -
8.3
Schriftliche Festsetzungen zur Offenlage
Fassung vom 11.09.2017
Innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen, mit Lärmpegelbereichen festgesetzten Teilbereichen sind
die Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen gemäß DIN 4109 zu erfüllen. Die an
Baugrenzen angrenzenden Lärmpegelbereiche gelten auch für Fassaden, die parallel zu den Baugrenzen
verschoben sind. Die Abgrenzung der Lärmpegelbereiche ist der Planzeichnung zu entnehmen. Es ist für
alle Fassaden der nachfolgenden Räume ein erforderliches Schalldämmmaß (erf. R’w,res nach DIN 4109)
für Außenbauteile von Gebäuden wie folgt einzuhalten:
Zum Schutz des Nachtschlafes in Schlaf- und Kinderzimmern:
-
innerhalb des Lärmpegelbereiches LPB IV ein Schalldämmmaß von erf. R’w,res von mind. 40 dB
-
innerhalb des Lärmpegelbereiches LPB V ein Schalldämmmaß von erf. R’w,res von mind. 45 dB
-
innerhalb des Lärmpegelbereiches LPB VI ein Schalldämmmaß von erf. R’w,res von mind. 50 dB
In diesen Räumen ist zusätzlich der Einbau einer mechanische Belüftung (Schalldämmlüfter)
sicherzustellen.
8.4
Für Aufenthaltsräume in Wohnungen und Unterrichtsräume sowie für Büroräume darf von den
Festsetzungen abgewichen werden.
Die Abgrenzung der Lärmpegelbereiche ist der beigelegten Anlage zu entnehmen. Es ist für alle Fassaden
der nachfolgenden Räume ein erforderliches Schalldämmmaß (erf. R’w,res nach DIN 4109) für Außenbauteile von Gebäuden wie folgt einzuhalten:
Für Aufenthaltsräume in Wohnungen und Unterrichtsräume:
-
innerhalb des Lärmpegelbereiches LPB III ein Schalldämmmaß von erf. R’w,res von mind. 35 dB
-
innerhalb des Lärmpegelbereiches LPB IV ein Schalldämmmaß von erf. R’w,res von mind. 40 dB
-
innerhalb des Lärmpegelbereiches LPB V ein Schalldämmmaß von erf. R’w,res von mind. 45 dB
Für Büroräume:
-
innerhalb des Lärmpegelbereiches LPB III ein Schalldämmmaß von erf. R’w,res von mind. 30 dB
-
innerhalb des Lärmpegelbereiches LPB IV ein Schalldämmmaß von erf. R’w,res von mind. 35 dB
-
innerhalb des Lärmpegelbereiches LPB V ein Schalldämmmaß von erf. R’w,res von mind. 40 dB
Im Einzelfall sind im Baugenehmigungsverfahren die Korrekturwerte für das erforderliche Schalldämmmaß
gemäß 5.2 der DIN 4109 in Verbindung mit der Tabelle 9 anzuwenden.
Ab Lärmpegelbereich III sind in allen Aufenthaltsräumen (zusätzlich) schallgedämmte Lüftungseinrichtungen
nachzuweisen, die das genannte erforderliche Schalldämm-Maß nicht verschlechtern.
8.5
Ausnahmen von diesen Festsetzungen können zugelassen werden, wenn im Baugenehmigungsverfahren
durch einen anerkannten Sachverständigen nachgewiesen wird, dass geringere Schalldämmmaße für
Außenbauteile gem. DIN 4109 angesetzt werden können.
4
Bebauungsplan Nr. 965
- Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg -
Schriftliche Festsetzungen zur Offenlage
Fassung vom 11.09.2017
9.
Örtliche Bauvorschriften
9.1
Innerhalb des WA1 sind nur Flachdächer bzw. flachgeneigte Dächer mit maximal 10° Neigung, innerhalb der
WA2 und WA3 nur Satteldächer mit einer Neigung von 25° bis 40 ° zulässig.
9.2
Für die Ermittlung der Abstandflächen sind für Gebäude, die vom Kelmesbergweg oder von der
Großheidstraße erschlossen werden, die Grundstückshöhen entsprechend der im Rechtsplan angegebenen
Höhen der angrenzenden Verkehrsflächen zu berücksichtigen. Das Grundstück kann zwischen Verkehrsfläche und Gebäude entsprechend dieser Höhen aufgefüllt werden.
9.3
Über die unter 9.2 genannten Auffüllungen hinaus sind Aufschüttungen und Abgrabungen bis maximal
1,00 m Höhenunterschied zulässig. Entstehende Böschungen sind mindestens mit einem Neigungsverhältnis von 1 : 1,5 herzustellen. Böschungsmauern sind maximal in 0,50 m Höhe zulässig.
9.4
Doppelhäuser und Hausgruppen
Für alle Gebäude einer Hausgruppe und für beide Hälften eines Doppelhauses gilt:
- Sie sind in der gleichen Trauf- und Firsthöhe sowie der gleichen Dachform und Dachneigung auszuführen.
- Sie sind zur Straßenseite in einer Flucht auszuführen, Vor- und Rücksprünge von Gebäudeteilen und
untergeordneten Bauteilen sind zulässig.
9.5
Dacheindeckung
Es dürfen keine spiegelnden, glänzenden Materialien verwendet werden.
9.6
Dachaufbauten und Dacheinschnitte
(1) Für Dachaufbauten und Dacheinschnitte gilt:
- Die Gesamtbreite darf bei traufständigen Gebäuden maximal die Hälfte der Firstlänge eines Gebäudes
betragen. Bei einer Gebäudebreite über 6 m darf die Breite maximal ein Drittel der traufständigen Gebäudebreite betragen.
- Es ist ein Mindestabstand von 1,50 m zu den giebelseitigen Gebäudeabschlusswänden einzuhalten.
- Es ist ein Mindestabstand von 0,50 m sowohl zur Traufe, als auch zum First einzuhalten.
- Sie dürfen nicht vor die Gebäudeabschlusswände vortreten.
(2) Für Zwerchgiebel gilt:
- Die Gesamtbreite darf bei traufständigen Gebäuden maximal die Hälfte der Firstlänge eines Gebäudes
betragen. Bei einer Gebäudebreite über 6 m darf die Breite maximal ein Drittel der traufständigen Gebäudebreite betragen.
- Es ist ein Mindestabstand von 1,50 m zu den giebelseitigen Gebäudeabschlüssen einzuhalten.
- Es ist ein Mindestabstand von 0,5 m zum First einzuhalten.
(3) Dachaufbauten und Zwerchgiebel sind ausschließlich mit Flachdach und einem in gleicher Richtung zum
Hauptdach geneigten Pultdach zulässig.
5
Bebauungsplan Nr. 965
- Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg -
Schriftliche Festsetzungen zur Offenlage
Fassung vom 11.09.2017
Hinweise
1.
Kampfmittel
Der Bereich des Plangebietes liegt im ehemaligen Kampfgebiet mit intensivem Granatbeschuss. Luftbilder
liefern Hinweise auf vermehrte Kampfhandlungen. Eine Testsondierung lieferte ebenfalls Hinweise auf
Kampfmittel.
Sollten Kampfmittel gefunden werden, ist aus Sicherheitsgründen die Arbeit sofort einzustellen und unverzüglich die Bauverwaltung der Stadt Aachen oder die nächstgelegene Polizeidienststelle zu verständigen.
Erfolgen zusätzliche Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen etc. wird seitens des Kampfmittebeseitigungsdienstes (KMD) eine Sicherheitsdetektion empfohlen.
2.
Bodendenkmäler
Es wird darauf hingewiesen, dass im Plangebiet Reste von Bunkeranlagen auftreten können. Aus den
nördlich angrenzenden Bereichen sind Spuren vor- und frühchristlicher Besiedlung bekannt.
Gemäß der §§ 15 und 16 Denkmalschutzgesetz NW ist beim Auftreten archäologischer Bodenfunde und
Befunde die Untere Denkmalbehörde der Stadt Aachen oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege,
Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/9039-0, Fax: 02425/9039-199,
unverzüglich zu informieren.
3.
Kriminalprävention
Zur Kriminalprävention sollten neben stadtplanerischen Maßnahmen auch sicherheitstechnische Maßnahmen an den Häusern berücksichtigt werden. Das Kommissariat Vorbeugung (KK 44) bietet kostenfreie
Beratungen über kriminalitätsmindernde Maßnahmen an.
4.
Anbauverbots- und Anbaubeschränkungszone
Werbeanlagen mit Wirkung zur L 23 (Verlautenheidener Straße) bedürfen der gesonderten Zustimmung der
Straßenbauverwaltung. Eventuelle Beleuchtung zur Landesstraße ist so abzuschirmen, dass Verkehrsteilnehmer nicht geblendet oder abgelenkt werden. Schaufenster sind abzuschirmen. Insgesamt ist die Außenfassade so zu gestalten, dass keine ablenkende Wirkung auf den Verkehr der Landesstraße entsteht.
6
Bebauungsplan Nr. 965
- Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg -
Schriftliche Festsetzungen zur Offenlage
Fassung vom 11.09.2017
Anlage zu 8.4:
Lärmpegelbereiche für Aufenthaltsräume in Wohnungen und Unterrichtsräume sowie für Büroräume
7
Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Begründung zum
Bebauungsplan Nr. 965
- Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg Für den Bereich zwischen Verlautenheidener Straße und Kelmesbergweg
im Stadtbezirk Aachen-Haaren (Offenlagebeschluss)
Lage des Plangebietes
Bebauungsplan Nr. 965
- Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg -
Begründung zur Offenlage
Fassung vom 15.09.2017
Inhaltsverzeichnis
1.
Städtebauliche und planungsrechtliche Situation.............................................................................................. 3
1.1
1.2
1.3
1.4
1.5
Beschreibung des Plangebietes .............................................................................................................................. 3
Regionalplan ............................................................................................................................................................ 3
Masterplan Aachen*2030......................................................................................................................................... 3
Flächennutzungsplan ............................................................................................................................................... 4
Landschaftsplan ....................................................................................................................................................... 4
2.
Anlass der Planung ............................................................................................................................................... 5
3.
Ziel und Zweck der Planung ................................................................................................................................. 5
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
3.6
3.6.1
3.6.2
3.6.3
3.6.4
Allgemeine Ziele ...................................................................................................................................................... 5
Planverfahren........................................................................................................................................................... 5
Städtebauliches Konzept ......................................................................................................................................... 6
Erschließung ............................................................................................................................................................ 6
Entwässerung .......................................................................................................................................................... 7
Belange der Kinder und Jugendlichen ..................................................................................................................... 7
Grundsätzliche Anforderungen ................................................................................................................................ 7
Förderung der Sicherheit und des sozialen Zusammenlebens ................................................................................ 8
Förderung der eigenständigen Mobilität................................................................................................................... 8
Erlebnisvielfalt im Gebiet ......................................................................................................................................... 8
4.
Begründung der Festsetzungen und sonstiger Planinhalte .............................................................................. 8
4.1
4.2
4.3
4.4
4.5
4.6
4.7
4.8
4.9
Art der baulichen Nutzung ....................................................................................................................................... 8
Maß der baulichen Nutzung ..................................................................................................................................... 8
Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen .................................................................................................... 9
Höchstzahl der Wohnungen..................................................................................................................................... 9
Flächen für Nebenanlagen....................................................................................................................................... 9
Flächen für den ruhenden Verkehr .......................................................................................................................... 9
Geh-, Fahr- und Leitungsrechte ............................................................................................................................. 10
Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern .............................................................................................................. 10
Gestalterische Maßnahmen ................................................................................................................................... 10
5.
Umweltschützende Belange ............................................................................................................................... 10
5.1
5.2
5.3
5.4
5.5
5.6
5.7
Lärmschutz ............................................................................................................................................................ 11
Biologische Vielfalt ................................................................................................................................................. 12
Artenschutz ............................................................................................................................................................ 12
Bodenschutz .......................................................................................................................................................... 12
Wasserschutz ........................................................................................................................................................ 13
Klimaschutz............................................................................................................................................................ 14
Schutz der Kulturgüter ........................................................................................................................................... 15
6.
Auswirkungen der Planung ................................................................................................................................ 16
7.
Kosten ................................................................................................................................................................... 16
8.
Städtebaulicher Vertrag ...................................................................................................................................... 16
9.
Plandaten .............................................................................................................................................................. 16
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Bebauungsplan Nr. 965
- Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg -
1.
Städtebauliche und planungsrechtliche Situation
1.1
Beschreibung des Plangebietes
Begründung zur Offenlage
Fassung vom 15.09.2017
Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 965 - Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg - liegt im Stadtbezirk
Aachen-Haaren am östlichen Rand der Ortslage Verlautenheide zwischen der Verlautenheidener Straße im Norden, dem Kelmesbergweg im Westen, der Großheidstraße im Süden und landwirtschaftlichen Flächen im Osten.
Das Plangebiet schließt im Norden, Westen und Süden unmittelbar an die bestehenden Verkehrsflächen an. Im
Osten grenzt das Plangebiet an das Flurstück 133, Flur 27, Gemarkung Haaren. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 134 und 340, Flur 13, Gemarkung Haaren. Die Größe des Plangebietes
beträgt insgesamt ca. 5.500 m². Die detaillierte Abgrenzung ist der Planzeichnung im Maßstab 1:500 zu entnehmen.
Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes befindet sich im nordöstlichen Bereich eine landwirtschaftliche Hofstelle mit einem dreiachsigen Wohnhaus unmittelbar an der Verlautenheidener Straße. Aufgrund
des schlechten Gebäudezustandes wird die Hofanlage als nicht erhaltenswert eingestuft.
Das Plangebiet fällt von Süden nach Norden um ca. 3,70 m ab. Aufgrund des geringeren Gefälles des Kelmesbergweges entsteht Richtung Norden eine zunehmende Böschung, die sich entlang der Verlautenheidener Straße fortsetzt. Diese Böschungen liegen innerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen und somit außerhalb des Plangebietes. Das Plangebiet um die Hofanlage ist als artenarmes Intensivgrünland einzustufen. Parallel zur Hofanlage verläuft zur Abgrenzung der ehemals hausnahen Gartenflächen eine ca. 40 m lange Weißdornhecke. Westlich
angrenzend an das Plangebiet stehen zwei mehrstämmige großkronige Silberweiden, eine kleinere Weide und
insgesamt drei kleinkronige Bäume. Unter anderem aufgrund der Böschungen weisen die angrenzenden Verkehrsflächen durchgehend keine ausgebauten Gehwegflächen auf.
Die umliegende Bebauung wird Richtung Westen durch eine Zeilenbebauung aus Hausgruppen und Mehrfamilienhäusern, Richtung Süden durch Einfamilienhäuser in offener Bauweise geprägt. In ca. 180 m Entfernung westlich des Plangebietes befindet sich der Spielplatz ‚Großheidstraße‘ mit einer Fläche von ca. 6.420 m².
Die Entfernung zwischen dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der östlich in Hochlage in nordsüdlicher Richtung verlaufenden Bundesautobahn A 44 beträgt zwischen 130 m und 190 m.
Das Plangebiet grenzt im Westen an den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 676 an, der hier ein Allgemeines Wohngebiet mit einer maximal zweigeschossigen offenen Bauweise mit einer Grundflächenzahl (GRZ)
von 0,4 festsetzt. Der südlich angrenzende Bebauungsplan Nr. 19 weist Rechtsmängel auf und wird nicht mehr
angewendet. Das Plangebiet liegt derzeit im Außenbereich und wird auf Grundlage des § 35 Baugesetzbuch
(BauGB) beurteilt.
Das Plangebiet liegt vollständig innerhalb der Zone III des Schutzgebietes der Wassergewinnungsanlage
Reichswald. Der Vorfluter ‚Haarener Hof‘ verläuft nördlich in einem Abstand von ca. 260 m.
1.2
Regionalplan
Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen 2003, Stand 2015 stellt für das
Plangebiet „Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich“ mit „Regionalem Grünzug“ und Grundwasser- und Gewässerschutz‘ dar. Aufgrund der Darstellungsunschärfe des Regionalplanes ist jedoch eine Zuordnung zum Allgemeinen Siedlungsbereich Verlautenheide gegeben. Seitens der Bezirksregierung wurde mit Schreiben vom
10.04.2015 bestätigt, dass die geplante Änderung den Zielen der Raumordnung entspricht.
1.3
Masterplan Aachen*2030
Der Rat der Stadt Aachen hat 2012 den Masterplan Aachen*2030 als Ausdruck eines gemeinsamen Grundverständnisses über die gesamtstädtische Zielkonzeption beschlossen. Die Ergebnisse des Masterplanes sind daher
gemäß §1 (6), Nr. 11 BauGB im Sinne der gemeindlichen Selbstbindung als städtebauliche Entwicklungskonzeption in der Bauleitplanung zu berücksichtigen.
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Bebauungsplan Nr. 965
- Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg -
Begründung zur Offenlage
Fassung vom 15.09.2017
Eine wesentliche Aufgabe im Rahmen des Handlungsfeldes „Wohnen“ liegt darin, geeignete Neubauflächen an
städtebaulich integrierten und verkehrlich erschlossenen Standorten zu identifizieren sowie hinsichtlich des Immissionsschutzes für die Entwicklung gesunder Wohnquartiere zu sorgen. Für den besagten Planbereich gilt dies
insbesondere entlang der nördlich an das Plangebiet angrenzenden Straße. Eine weitere Aufgabe im Handlungsfeld „Natur und Umwelt“ ist die Berücksichtigung von schutzwürdigem Böden und Flächen für den Trinkwasserschutz.
1.4
Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan schafft als vorbereitender Bauleitplan ein umfassendes, die gemeindliche Planungen
integriertes Bodennutzungskonzept. Er zeigt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung im Gemeindegebiet
auf und ist seit dem 04.09.1985 uneingeschränkt gültig.
Der geltende Flächennutzungsplan 1980 der Stadt Aachen stellt den Planbereich im Hauptplan als „Fläche für die
Landwirtschaft“ dar.
Der Flächennutzungsplan befindet sich derzeit in der Neuaufstellung. Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach BauGB hat 2014 stattgefunden. Die in Rede stehende Fläche wurde im Vorentwurf des Flächennutzungsplanes als “Wohnbaufläche“ dargestellt. Es handelt es sich um die Prüffläche HA-WO-04.
Im Rahmen der städtebaulichen Eignungsbewertung für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes wurden
die Flächen des Plangebietes als geeignet für eine Wohnbauflächennutzung eingestuft. Insbesondere aus verkehrlicher Sicht wird der Standort als gut geeignet bewertet.
Der Vorentwurf zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes Aachen*2030 sieht die Fläche des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 965 vorwiegend als Wohnbaufläche vor. Lediglich für den nordöstlichen Bereich des Plangebietes soll parallel zur Verlautenheidener Straße die Erweiterung der innerörtlichen Hauptverkehrsstraße dargestellt werden.
Nördlich des Plangebietes mündet im Entwurf des neuen Flächennutzungsplanes gegenüber dem Kelmesbergweg eine innerörtliche Hauptverkehrsstraße in die Verlautenheidener Straße. Diese Trasse soll die Verlautenheidener Straße unmittelbar mit dem Gewerbegebiet Würselen verbinden.
Änderung /Berichtigung des Flächennutzungsplanes
Die Aufstellung eines Bebauungsplanes muss der Darstellung der vorbereitenden Bauleitplanung entsprechen.
Gemäß § 13b Baugesetzbuch kann im beschleunigten Verfahren ein Bebauungsplan, der von den Darstellungen
des Flächennutzungsplanes abweicht, auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder
ergänzt ist. Der Flächennutzungsplan, dessen entgegenstehenden Darstellungen mit In-Kraft-Treten des Bebauungsplanes obsolet werden, ist im Wege der Berichtigung anzupassen.
Im Zuge der vorgesehenen Planung mit der hiermit einhergehenden Nutzung des Bereiches für Ein- und Mehrfamilienhäusern, ist der Flächennutzungsplan in diesem Bereich in „Wohnbaufläche“ zu ändern.
Die Arrondierung entspricht dem Ziel des Vorentwurfes zur Neuaufstellung Flächennutzungsplanes, die erforderliche Anpassung des Flächennutzungsplanes von „landwirtschaftlicher Fläche“ in „Wohnbaufläche“.
Aufgrund der Lage des Plangebietes im Außenbereich ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Da
die künftige Nutzung der derzeitigen Darstellung im rechtskräftigen Flächennutzungsplan 1980 widerspricht und
der Bebauungsplan gemäß § 13b BauGB entwickelt werden soll, ist der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung anzupassen.
1.5
Landschaftsplan
Das Plangebiet ist im Geltungsbereich des Landschaftsplanes 1988 der Stadt Aachen ausgewiesen. Für den Bereich zwischen der Bestandsbebauung am Kelmesbergweg und der A 44 gilt die Festsetzung ‚Besonderer Schutz
von Bäumen, Sträuchern und Gewässern‘ mit dem Entwicklungsziel ‚Erhaltung einer mit naturnahen Lebensräumen oder sonstigen natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft‘.
Ein eigenständiges Änderungs-Verfahren ist nicht erforderlich. Die Aussagen des Landschaftsplanes treten gemäß § 29 (4) Landschaftsgesetz bei Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes automatisch außer Kraft.
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Bebauungsplan Nr. 965
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2.
Begründung zur Offenlage
Fassung vom 15.09.2017
Anlass der Planung
Die Aufgabe des landwirtschaftlichen Betriebes ermöglicht, die Flächen insgesamt einer baulichen Nutzung zuzuführen. Aufgrund der heutigen einseitigen Bebauung am Kelmesbergweg und an der Großheidstraße bietet sich
eine bauliche Ergänzung und damit eine wirtschaftliche Nutzung der Verkehrsflächen an.
Anlässlich des anhaltenden Siedlungsdrucks auf die Stadt Aachen erfolgte der Aufstellungsbeschluss mit dem
Ziel, die Voraussetzungen für eine Wohnnutzung zu schaffen. Wegen der angrenzenden Wohnbebauung, der
Umnutzung brachliegender Flächen und der guten verkehrlichen Anbindung an das Straßennetz sind die Flächen
trotz der Lärmimmissionen durch die benachbarte A 44 für eine bauliche Nutzung zu Wohnzwecken prädestiniert.
Des Weiteren soll durch die Planung die Abwanderung von Bauinteressierten in das Umland vermindert werden.
Damit wird gleichzeitig die Nachfrage nach öffentlichen und privaten Infrastruktureinrichtungen gestärkt und deren Standort langfristig gesichert. Darüber hinaus soll der Bebauungsplan der Fortentwicklung eines vorhandenen Ortsteiles dienen.
Die Grundstücke des Plangebietes wurden durch einen örtlichen Investor erworben. Der Vorhabenträger beabsichtigt, die zukünftigen Grundstücke zu erschließen und in Teilen entsprechend des Angebotsbebauungsplanes
zu bebauen. Die Zusammenarbeit zwischen dem privaten Vorhabenträger und der Stadt Aachen wird durch einen städtebaulichen Vertrag geregelt.
3.
Ziel und Zweck der Planung
3.1
Allgemeine Ziele
Ziel der vorliegenden Planung ist die Einleitung einer geordneten und nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung
ehemals landwirtschaftlich genutzter Flächen am östlichen Ortsrand von Verlautenheide. Die Ausweisung neuer
Wohnbauflächen trägt dem Umstand Rechnung, dass innerhalb der Stadt Aachen nach wie vor ein hoher Bedarf
an kindgerechten Wohngebieten und generationenübergreifenden Wohnformen besteht. Von älteren Menschen,
deren Anteil aufgrund des demographischen Wandels steigt, werden zunehmend Wohnformen nachgefragt, die
ein barrierefreies, selbstbestimmtes und integriertes Wohnen zulassen. Durch das Angebot unterschiedlicher
Wohn- und Hausformen sollen die Wohnbedürfnisse unterschiedlicher Generationen berücksichtigt und die Eigentumsbildung unterstützt werden.
Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung eines hochwertigen und in sich homogenen Wohngebietes, das seiner Lage im städtebaulichen Zusammenhang gerecht wird und sich in den Bestand einfügt. Voraussetzung ist,
dass die vorhandenen Immissionskonflikte innerhalb des Bebauungsplanes gelöst werden und die Nutzung
Wohnen nicht beeinträchtigt wird.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Wohngebiet geschaffen werden.
3.2
Planverfahren
Das Plangebiet befindet sich heute im Außenbereich, schließt aber unmittelbar an einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil an. Da innerhalb des Bebauungsplanes eine zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2
BauNVO (Baunutzungsverordnung) von insgesamt weniger als 10.000 Quadratmeter festgesetzt wird, kann gemäß § 13b BauGB das beschleunigte Verfahren für Außenbereichsflächen angewendet werden. Mit dieser Gesetzesnovelle soll die Realisierung von Wohnungen erleichtert werden. Voraussetzung ist neben der geplanten
Wohnnutzung, dass keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet wird, die einer Pflicht zur Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen und dass keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von relevanten Schutzgebieten vorliegen. Aufgrund des beschleunigten Verfahrens wird auf die Durchführung einer Umweltprüfung und auf die Erstellung eines Umweltberichtes verzichtet. Gemäß § 13b BauGB gelten Eingriffe in den Naturhaushalt, die aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als vor der planerischen Entscheidung erfolgt. Somit ergibt sich aus der Aufstellung des Bebauungsplanes kein Ausgleichsbedarf. Der Flächennutzungsplan ist ohne eigenes Verfahren im Wege der Berichtigung an den Bebauungsplan anzupassen.
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Bebauungsplan Nr. 965
- Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg -
Begründung zur Offenlage
Fassung vom 15.09.2017
Über einen städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB soll gesichert werden, dass Verpflichtungen, die sich im
Zuge des Bebauungsplanverfahrens ergeben, vom Investor übernommen werden. Hierzu gehören z.B. die Herstellung von öffentlichen Erschließungsflächen sowie die Verpflichtung, 30 % der Wohneinheiten als Sozialwohnungen zu errichten.
3.3
Städtebauliches Konzept
Das städtebauliche Konzept sieht eine in sich homogene Bebauung mit unterschiedlichen Wohnformen vor. Die
Bebauung wird jeweils an den Rändern des Plangebietes platziert, um damit einen gemeinsamen lärmgeschützten Innenbereich zu schaffen. Dadurch werden die bisher einseitig angebauten Erschließungsstraßen Kelmesbergweg und Großheidstraße sinnvoll baulich ergänzt.
Entlang des Kelmesbergweges und der Großheidstraße ist eine straßenbegleitende Bebauung mit zweigeschossigen Einzel- und Doppelhäusern geplant. Entlang der östlichen Plangebietsgrenze ist eine zweigeschossige
Hausgruppe mit vier Häusern vorgesehen. Die Erschließung dieser Hausgruppe wird über eine private Stichstraße im nördlichen Teilbereich des Plangebietes gesichert. Zur Erschließung der einzelnen Häuser wird ein Gehund Leitungsrecht vom Ende dieser Stichstraße zwischen dem Baufenster und der Plangebietsgrenze Richtung
Süden geführt. Entlang der Verlautenheidener Straße sollen zwei dreigeschossige Mehrfamilienhäuser in geschlossener Bauweise entstehen. Die Mehrfamilienhäuser dienen als Schallschutzbebauung gegenüber der Verlautenheidener Straße und der A 44. Die geschlossene Bebauung setzt voraus, dass die bestehende Hofanlage
aufgrund der unzulänglichen Bausubstanz abgerissen wird. Die verkehrliche Anbindung der Mehrfamilienhäuser
erfolgt über die interne private Stichstraße.
Die vorgeschlagene Bebauung sieht insgesamt vier Doppelhaushälften, drei Einzel- und vier Reihenhäuser sowie
insgesamt 15 Wohnungen in den Mehrfamilienhäusern vor.
Die privaten Stellplätze werden im Bereich der Mehrfamilienhäuser und der Hausgruppe als Carports entlang der
privaten Stichstraße, ansonsten als Garagen oder Stellplätze auf den jeweiligen Grundstücken nachgewiesen.
Im Rahmen der Realisierung der Erschließungsflächen sind in den angrenzenden Verkehrsflächen Gehwege und
im Bereich des Kelmesbergweges Parkplätze für Besucherinnen und Besucher anzulegen. Die dafür notwendigen Flächen befinden sich im Bereich der Großheidstraße und teilweise im Bereich der Verlautenheidener Straße
innerhalb des Plangebietes.
3.4
Erschließung
Das Plangebiet ist über den Kelmesbergweg und die Verlautenheidener Straße an das überörtliche Verkehrsnetz
angebunden. Die im Süden und Westen geplante Bebauung wird über die bestehenden Verkehrsflächen, die im
Norden und Osten geplante Bebauung durch die ca. 50 m lange private Stichstraße erschlossen. Die verkehrliche Erschließung der nördlichen Bebauung über die Stichstraße resultiert aus der Ablehnung einer Zuwegung
zur Verlautenheidener Straße durch Straßen.NRW. Die private Stichstraße mit einfacher Wendeanlage soll im
vorderen Bereich in einer Breite von 8,20 m, im hinteren Bereich in einer Breite von 7,00 m ausgebaut werden.
Im vorderen Bereich sind Längsparkplätze für Besucherinnen und Besucher in einer Breite von 2,20 m geplant.
Die geplante Breite der Erschließungsfläche von 6,00 m bzw. 7,00 m ermöglicht das Rückwärtssetzen aus den
nördlich und südlich angrenzenden Carports. Durch die Aufweitung auf 7,00 m im östlichen Teilbereich der Stichstraße wird den Ansprüchen der Feuerwehr Genüge getan.
Weitere Parkplätze sind südlich der Wendeanlage und auf der Ostseite des Kelmesbergweges im Bereich der
heutigen Böschung geplant. Insgesamt sind somit 11 öffentliche Parkplätze vorgesehen, sodass bei 11 Hauseinheiten und 15 Wohneinheiten voraussichtlich pro Einheit mindestens 0,4 öffentliche Parkplätze zur Verfügung
stehen.
Der private ruhende Verkehr soll für die Bebauung an den Bestandsstraßen auf den Privatgrundstücken untergebracht werden. Für die nördliche und östliche Bebauung werden überdachte und nicht überdachte Stellplätze auf
den Privatgrundstücken unmittelbar von der privaten Stichstraße aus erschlossen.
Die Versorgung des Plangebietes mit Elektrizität, Gas, Wasser und Telekommunikation wird über die entsprechenden Leitungstrassen in der Verlautenheidener Straße und im Kelmesbergweg sichergestellt
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Die Erschließung des Plangebietes durch den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) erfolgt durch die Linien 1
und 46 des Aachener Verkehrsverbundes. Die Bushaltestelle „Verlautenheide Im Reichswald“ befindet sich unmittelbar westlich des Plangebietes an der Kreuzung Kelmesbergweg / Großheidstraße und schafft Verbindungen
Richtung Aachener Stadtzentrum und Stolberg. Über den in ca. 1,5 Kilometer Entfernung liegenden Bahnhaltepunkt „Eilendorf“ besteht eine Anbindung an das regionale und überregionale Schienennetz.
3.5
Entwässerung
Die Entwässerung kann über einen Anschluss an die städtische Mischwasserkanalisation im Kelmesbergweg und
in der Verlautenheidener Straße erfolgen. Diese Kanäle führen das Abwasser über das Regenüberlaufbecken
„RÜB Am Keilbusch“ zur Abwasserreinigungsanlage Eilendorf. Da das Plangebiet innerhalb der Schutzzone III
des Schutzgebietes der Wassergewinnungsanlage Reichswald liegt, kann das Abwasser nur sicher abgeleitet
werden, wenn die Kanalleitungen wasserschutzgebietstauglich ausgebildet werden. Alternativ ist nachzuweisen,
dass die vorhandenen Bodenverhältnisse im betroffenen Bereich einen ausreichenden Grundwasserschutz gewährleisten. Entsprechende Auflagen zur Entwässerung sollen in den städtebaulichen Vertrag aufgenommen
werden.
Aufgrund des Hochwasserrisikomanagementplanes (HWRM-Plan) wurde bestätigt, dass keine maßgebliche Erhöhung des Oberflächenwasserabflusses aus dem Plangebiet erfolgt. Entsprechend ist eine Drosselung und
Rückhaltung innerhalb des Baugebietes nicht erforderlich.
Die Wasserschutzgebietsverordnung schließt eine Versickerung von unbelastetem Niederschlagswasser grundsätzlich nicht aus. Da das Grundstück bereits bebaut ist, ist jedoch der § 44 Landeswassergesetz (LWG) nicht
anzuwenden. Gemäß der Geobasisdaten des Landes NRW 2013 sind die Böden des Plangebietes ohnehin für
eine Versickerung ungeeignet. Dies wird durch die hydrogeologische Erkundung durch die Ingenieursgesellschaft
Quadriga mbH Würselen, 18. Juli 2016 bestätigt. Eine Einleitung des anfallenden Niederschlagswassers in ein
Gewässer ist nicht möglich. Somit soll das unbelastete Niederschlagswasser dem Mischwasserkanal zugeleitet
werden. Die abwassertechnische Erschließung kann jedoch nur gesichert werden, wenn bei der Realisierung des
Vorhabens die Bestimmungen der Wasserschutzgebietsverordnung eingehalten werden. Dies erfordert u.a. die
Ertüchtigung des ‚RÜB Am Keilbusch‘ und die Vorlage des Nachweises eines ausreichenden Grundwasserschutzes bei der Verwendung von „nicht wasserschutzgebietstauglichen Kanalleitungen“. Die Bestätigung, dass keine
großen Schäden in den betroffenen öffentlichen Kanalleitungen vorhanden sind, liegt seitens der STAWAG vor.
Die Entwässerung des Plangebietes kann in Hinblick auf einen in Kürze anstehende Erneuerung des RÜB ‚Am
Keilbusch‘ als gesichert angesehen werden. Die Erhöhung der Schmutzfracht durch die zusätzlich angeschlossenen Haushalte des Plangebietes wird als geringfügig angesehen (ca. 0,5 l/s). Die Bezirksregierung hatte geprüft, dass die heutigen Kapazitäten des vorhanden RÜB`s ausreichen, um die zusätzlichen Schmutzwassermengen aufzunehmen. Sie hat festgestellt, dass die Erhöhung keinen nennenswerten Einfluss auf das Überlaufverhalten des RÜB`s haben wird und aus diesem Grund bestätigt, dass die Umsetzung dieser Maßnahme auch
schon vor Inbetriebnahme des neuen Beckens möglich ist.
3.6
Belange der Kinder und Jugendlichen
3.6.1 Grundsätzliche Anforderungen
Gemäß den Kriterien für einen kinder- und familienfreundlichen Städtebau sind bei der Aufstellung von Bebauungsplänen pro Kind 10 m² öffentliche Kinderspielfläche vorzusehen. Dabei wird von zwei Kindern pro Wohneinheit ausgegangen. Somit wäre maximal ein 520 m² großer Spielplatz zu realisieren. Gemäß dem Ratsbeschluss
vom 18.09.2013 kann die Forderung nach 10 m² Spielfläche pro Kind um 50 % unterschritten werden, wenn z.B.
in unmittelbarer Nähe ein öffentlicher Kinderspielplatz liegt. Das ist hier der Fall, sodass die geforderte Spielplatzfläche auf 260 m² reduziert werden kann.
Da sich in ca. 180 m Entfernung der Spielplatz „Großheidstraße“ mit einer Fläche von ca. 6.420 m² befindet, wird
von einem zusätzlichen Spielplatz abgesehen. Dieser Spielplatz stellt für 52 zusätzliche Kinder ausreichend Platz
zur Verfügung. Des Weiteren weist der Lebensraum Verlautenheide rechnerisch bereits ein Überangebot von ca.
3.100 m² Spielplatzflächen auf. Anstelle eines zusätzlichen Spielplatzes soll der vorhandene Spielplatz „GroßSeite 7 / 16
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heidstraße“ durch entsprechende Maßnahmen aufgewertet werden. Über den städtebaulichen Vertrag soll sichergestellt werden, dass die Kosten hierfür vom Investor übernommen werden.
Die gemäß Bauordnung NRW notwendigen Kleinkinderspielbereiche werden auf den Grundstücken der Mehrfamilienhäuser nachgewiesen.
3.6.2 Förderung der Sicherheit und des sozialen Zusammenlebens
Der geschützte Innenbereich der durch die Bebauung gebildet wird, fördert das soziale Miteinander. Aufgrund der
geringen Verkehrsbelastung und fehlender Durchgangsverkehre ist eine Nutzung der Verkehrsflächen des Stichweges auch als Spiel- und Aufenthaltsfläche gewährleistet. Der Spielplatz „Großheidstraße“ liegt in ca. 180 m
Entfernung zum Plangebiet.
3.6.3 Förderung der eigenständigen Mobilität
Förderung Nordwestlich des Plangebietes befindet sich an der Großheidstraße in ca. 130 m Luftlinie das Familienzentrum „Sternschnuppe“ und in ca. 1.100 m Luftlinie an der Gut-Knapp-Straße eine städtische Kindertagesstätte. Die Katholische Grundschule Heider-Hof-Weg liegt in einer Entfernung von ca. 1.100 m, die städtische
Gemeinschaftshauptschule Eilendorf in einer Distanz von ca. 1.800 m. Im Umkreis von ca. 2.500 m befinden sich
insgesamt vier Discounter und weitere Einzelhandelsbetriebe für den täglichen Bedarf.
Die Erschließung des Plangebietes durch den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) erfolgt durch die Linien 1
und 46 des Aachener Verkehrsverbundes. Die Bushaltestelle „Verlautenheide Im Reichswald“ befindet sich unmittelbar westlich des Plangebietes an der Kreuzung Kelmesbergweg / Großheidstraße und schafft Verbindungen
Richtung Aachener Stadtzentrum und Stolberg. Über den in ca. 1,5 Kilometer Entfernung liegenden Bahnhaltepunkt „Eilendorf“ besteht eine Anbindung an das regionale und überregionale Schienennetz.
3.6.4 Erlebnisvielfalt im Gebiet
Aufgrund der Lage des Plangebietes am Landschaftsrand entstehen abwechslungsreiche Erfahrungsmöglichkeiten für Kinder.
4.
Begründung der Festsetzungen und sonstiger Planinhalte
4.1
Art der baulichen Nutzung
Die Wohnbauflächen sollen als ‚Allgemeine Wohngebiete‘ festgesetzt werden. Diese Festsetzung dient dem Ziel,
hier ein qualitativ hochwertiges Wohngebiet zu schaffen, das sich an dem vorhandenen Bedarf orientiert und
vorwiegend dem Wohnen dient.
Die ausnahmsweise im Allgemeinen Wohngebiet zulässigen Nutzungsarten werden innerhalb der Allgemeinen
Wohngebiete ausgeschlossen, weil sie in das kleinteilig strukturierte Gebiet gestalterisch und funktional nicht zu
integrieren sind und dem angestrebten Gebietscharakter widersprechen. Mögliche Störungen durch die ausnahmsweise unzulässigen Nutzungsarten sollen damit vorsorglich ausgeschlossen werden.
4.2
Maß der baulichen Nutzung
Für das Plangebiet soll eine einheitliche Grundflächenzahl von 0,4 festgesetzt werden. Damit wird innerhalb des
Neubaugebietes ein homogenes städtebauliches Erscheinungsbild sichergestellt. Der Wert von 0,4 entspricht der
Festsetzung der Grundflächenzahl innerhalb des westlich angrenzenden Bebauungsplanes Nr. 676. Innerhalb
des Allgemeinen Wohngebietes WA1, in dem Mehrfamilienhäuser vorgesehen sind, darf die Grundflächenzahl
durch überdachte und nicht überdachte Stellplätze bis zu einem Wert von 0,75 überschritten werden. Damit soll
ermöglicht werden, dass der ruhende Verkehr komplett ebenerdig untergebracht werden kann.
Als Ausgleich für die mögliche höhere Versiegelung wird vertraglich geregelt, dass überdachte Stellplätze innerhalb des WA1 flächendeckend zu begrünen sind. Nicht überdachte Stellplätze sind in wasserdurchlässiger Art
auszuführen.
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Bebauungsplan Nr. 965
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Zur Schaffung eines homogenen Gesamtbildes sollen innerhalb des Plangebietes Gebäudehöhen normiert werden. Diese Festsetzungen ermöglichen aufeinander abgestimmte Gebäudehöhen und bewirken ein in sich homogenes Erscheinungsbild des zukünftigen Baugebietes. Diese Werte werden bei Satteldächern als Trauf- und
Firsthöhen, bei Flachdächern als Gebäudehöhen festgesetzt und erfolgen jeweils in Abhängigkeit zu Normalhöhennull (NHN). Die festgesetzten Höhen entsprechen innerhalb des WA1 einer dreigeschossigen Bebauung ohne
Staffel- oder Dachgeschoss, innerhalb der WA2 und WA3 einer zweigeschossigen Bebauung zuzüglich eines
Dachgeschosses. Im Bereich des WA1 sollen Mindest- und Maximalwerte festgesetzt werden, um die gemäß
Lärmgutachten notwendigen Höhen der Gebäude sicherstellen zu können.
Abweichungen von den Höhenfestsetzungen sollen ausschließlich für nutzungs- und technikbedingte Anlagen zulässig sein. Diese Anlagen dürfen die festgesetzten Gebäudehöhen innerhalb des WA1 bis zu 1,50 m überschreiten. Die Aufbauten müssen mindestens um das Maß ihrer Höhe von der Außenkante des darunter liegenden Geschosses abrücken und dürfen eine Grundfläche von 20 m² nicht überschreiten. Durch die vorgenannten Einschränkungen sind keine negativen Auswirkungen auf die Umgebung durch die Überschreitungen zu erwarten.
4.3
Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
Innerhalb des WA1 soll entlang der Verlautenheidener Straße aus Schallschutzgründen eine geschlossene Bauweise festgesetzt werden. Diese Bauweise trägt zur Minimierung der Ausbreitung des Verkehrslärms der Verlautenheidener Straße bei. Im Bereich des WA2 wird eine offene Bauweise für Einzel- und Doppelhäuser, innerhalb
des WA3 für Hausgruppen festgesetzt. Damit soll zur angrenzenden Bestandsbebauung und zum Landschaftsraum ein fließender Übergang geschaffen werden.
Die Planung des städtebaulichen Vorentwurfes wird mit Baugrenzen umfahren und soll durch zusammenhängende überbaubare Flächen umgesetzt werden. Die überbaubaren Flächen werden bis auf das WA3 nahezu parallel
zu den angrenzenden Verkehrsflächen angeordnet. Generell orientiert sich die Lage der überbaubaren Flächen
an einer möglichst guten Ausrichtung zukünftiger Gartenflächen zur Sonne. Die Tiefe der Baufenster variiert zwischen 11,00 m und 13,50 m. Im Bereich der angedachten Mehrfamilienhäuser innerhalb des WA1 wird eine Baufenstertiefe von 13,50 m vorgesehen, um entsprechende Bauformen umsetzen zu können. Die festgesetzten
Baufenstertiefen garantieren einerseits eine ausreichende Flexibilität der Bautiefe, andererseits wird ein harmonisches und geordnetes Erscheinungsbild zu den Verkehrsflächen sichergestellt.
Terrassen sollen nicht in die überbaubaren Flächen einbezogen werden, um zu vermeiden, dass hier später andere bauliche Anlagen als Terrassen errichtet werden können. Daraus folgt die Festsetzung, dass Terrassen die
festgesetzten überbaubaren Flächen überschreiten dürfen. Um einen möglichst hohen Grünflächenanteil zu erreichen, darf die Größe der Terrassen innerhalb des WA1 12 m², ansonsten 20 m² nicht überschreiten.
4.4
Höchstzahl der Wohnungen
Innerhalb der WA2 und WA3 soll zur Sicherstellung einer kalkulierbaren Dichte und der entsprechenden Einwohnerzahl die Anzahl der Wohneinheiten je Hauseinheit auf maximal zwei beschränkt werden. Diese Festsetzung
verhindert eine übermäßige Verdichtung innerhalb des Plangebietes und dient dem beabsichtigten Charakter eines Familienheimgebietes. Dadurch soll ein erhöhtes Verkehrsaufkommen und ein erhöhter Stellplatzbedarf vermieden und die Verkehrsflächen auch für spielende Kinder nutzbar gemacht werden. Innerhalb des WA1 soll keine Beschränkung der Wohnungsanzahl vorgenommen werden, um hier Mehrfamilienhäuser realisieren zu können.
4.5
Flächen für Nebenanlagen
4.6
Nebenanlagen sollen zur Sicherstellung der Durchgrünung und zur Vermeidung einer übermäßigen Versiegelung
im Vorgartenbereich zwischen Hauptgebäude und vorgelagerter öffentlicher Verkehrsfläche ausgeschlossen
werden und sind somit nur seitlich der Hauptgebäude und im rückwärtigen Gartenbereich zulässig. Ausgenommen von dieser Festsetzung sind lediglich Stützmauern, Einfriedungen, Standplätze für bewegliche Abfallbehälter
und Standplätze für nicht überdachte Fahrradständer.
Aufgrund der dreiseitigen Lage an öffentlichen Verkehrsflächen wird für das WA1 klargestellt, dass die vorgenannten Regelungen nur für die nordwestlichen und nordöstlichen Abstandflächen gelten.
Flächen für den ruhenden Verkehr
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Die Unterbringung des ruhenden privaten Verkehrs soll grundsätzlich auf den Privatgrundstücken erfolgen. Zur
Unterstützung der Durchgrünung sollen Garagen und Stellplätze innerhalb des WA2 in den rückwärtigen Grundstücksteilen ausgeschlossen werden. Garagen, überdachte und nicht überdachte Stellplätze werden nur in den
dafür festgesetzten Flächen sowie innerhalb der überbaubaren Flächen zugelassen. Innerhalb der WA1 und WA3
ist der ruhende Verkehr auf Flächen für Carports unterzubringen, die unmittelbar von der Stichstraße aus angefahren werden können. Auf diesen Flächen sollen auch nicht überdachte Stellplätze zugelassen werden.
4.7
Geh-, Fahr- und Leitungsrechte
Durch das festgesetzte mit ‚a‘ gekennzeichnete Geh-, Fahr- und Leitungsrecht soll die Erschließung der einzelnen Grundstücke innerhalb des WA3 gesichert werden, die mit einer Hausgruppe bebaut werden dürfen. Das
Geh-, Fahr- und Leitungsrecht schließt an die Stichstraße an. Das Recht beinhaltet ein Geh- und Fahrrecht für
die unmittelbar angrenzenden Grundstücke und ein Leitungsrecht zugunsten der Ver- und Entsorgungsunternehmen.
Das mit ‚b‘ gekennzeichnete Geh-, Fahr- und Leitungsrecht soll zugunsten der Ver- und Entsorgungsunternehmen festgesetzt werden. Damit soll gewährleistet werden, dass die Regenwasser- und Schmutzwasserkanäle der
an der Großheidstraße gelegenen Einzelhäuser entlang der südlichen und östlichen Plangebietsgrenze zur Verlautenheidener Straße geführt werden können.
4.8
Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern
Um die Überschreitungsmöglichkeit der Grundflächenzahl bis zu 0,75 auszugleichen, sollen die Carportüberdachungen flächendeckend begrünt werden. Sollte die Überdachung nicht ausgeführt werden, ist die Pflasterung
der Stellplätze wasserdurchlässig auszuführen. Diese Maßnahme soll vertraglich vereinbart werden. Des Weiteren sind innerhalb der Fläche für Carports drei Laubbäume heimischer Art zu pflanzen. Damit soll die langgestreckte überdachte Stellplatzanlage sinnvoll in Abschnitte gegliedert werden. Auch diese Maßnahme soll innerhalb des städtebaulichen Vertrages geregelt werden.
4.9
Gestalterische Maßnahmen
Die gestalterischen Anforderungen an die Bauvorhaben innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes
Nr. 965 sollen als Festsetzung in den Bebauungsplan übernommen werden. Mit der Aufnahme der Gestaltungsvorschriften zur Dachform, zu Dacheindeckungen und Dachaufbauten wird das Ziel verfolgt, gestalterische Fehlentwicklungen zu vermeiden und die zukünftige Bebauung an die Bestandsbebauung anzupassen. Es soll festgesetzt werden, dass innerhalb des WA1 nur Flachdächer bzw. flachgeneigte Dächer mit maximal 10° Neigung
und innerhalb der WA2 und WA3 nur Satteldächer mit einer Dachneigung zwischen 25° und 40° zulässig sind.
Spiegelnde und glänzende Materialien zur Dacheindeckung sollen vermieden werden. Zusätzlich werden Dachaufbauten und Dacheinschnitte in ihrer Breite und ihrem Abstand untereinander und zur Traufe, zum First und zu
den Gebäudeabschlusswänden eingeschränkt.
Des Weiteren soll festgesetzt werden, dass aufgrund der Höhenvorgaben durch die bestehenden Verkehrsflächen bei der Berechnung der Abstandflächen die im Plan angegebenen Straßenhöhen vor den jeweiligen Grundstücksflächen zu berücksichtigen sind. Die Geländehöhen sind zwischen Verkehrsfläche und zukünftigem Gebäude entsprechend zu realisieren. Zur Überwindung der bestehenden Höhenunterschiede sind über Auffüllungen hinaus Aufschüttungen und Abgrabungen bis zu maximal 1,00 m Höhenunterschied zulässig. Das Neigungsverhältnis der dabei entstehenden Böschungen darf das Verhältnis von 1 : 1,5 nicht unterschreiten. Böschungsmauern werden maximal bis zu 0,50 m Höhe zugelassen. Damit soll ein sinnvoll gestalteter Übergang zu angrenzenden Grundstücken gewährleistet werden.
Des Weiteren werden Regelungen zur Vereinheitlichung von Doppelhaushälften getroffen, um gestalterische Gegensätze innerhalb eines Doppelhauses zu vermeiden.
5.
Umweltschützende Belange
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Fassung vom 15.09.2017
Das Planungsrecht des vorliegenden Bebauungsplanes soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB
hergestellt werden. Diese bis zum 31. Dezember 2019 gültige Möglichkeit gilt für Bebauungspläne mit einer
Grundfläche entsprechend der angegebenen Grundflächenzahl von weniger als 10.000 m², durch die die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen. Aufgrund der geringen Größe des Plangebietes ergibt sich lediglich eine Grundfläche von ca.
1.913 m².
Das beschleunigte Verfahren wäre auch ausgeschlossen, wenn durch den Bebauungsplan die Zulässigkeit von
Vorhaben begründet werden würde, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach
dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Das beschleunigte Verfahren wäre ebenfalls ausgeschlossen, wenn Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der im § 1 (6) Nr. 7 BauGB
genannten Schutzgüter bestehen. Da der Grenzwert nicht überschritten wird und eine Pflicht zur Durchführung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung aufgrund der bestehenden Kenntnisse nicht besteht, werden somit die Bedingungen für das beschleunigte Verfahren erfüllt. Da sich die Flächen an den im Zusammenhang bebauten
Ortsteil anschließen und im nordöstlichen Teilbereich bereits baulich genutzt werden, wird auch den zusätzlichen
Bedingungen des § 13b BauGB entsprochen.
Im beschleunigten Verfahren müssen Eingriffe in den Naturhaushalt, die aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwarten sind, nicht ausgeglichen werden. Pauschal geht der Gesetzgeber davon aus, dass hier
die Eingriffe bereits vor dem Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes erfolgt sind. Somit entfällt die formelle
Umweltprüfung, insbesondere die Notwendigkeit von Ausgleichsmaßnahmen. Gleichwohl wurden im Rahmen
des Bebauungsplanverfahrens alle umweltrelevanten Belange untersucht. Die wesentlichen Auswirkungen werden im Folgenden dargestellt.
5.1
Lärmschutz
Gemäß § 50 Bundesimmissionsschutzgesetz sind die in der Bauleitplanung für bestimmte Nutzungen vorgesehenen Flächen so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen untereinander vermieden werden. Gemäß
§ 1 (6) BauGB sind bei der Aufstellung von Bebauungsplänen insbesondere die allgemeinen Anforderungen an
gesundes Wohnen und Arbeiten zu berücksichtigen.
Das Lärmgutachten geht bezüglich der Verkehrsbelastung auf der Verlautenheidener Straße von der aktuellen
Straßenverkehrszählung zuzüglich einem 1 % Zuwachs pro Jahr für den Prognosehorizont 2020 aus. Dementsprechend wurde für die Berechnung ein Verkehrsaufkommen von ca. 14.500 Kfz/24 h zugrunde gelegt. Durch
die in 130 m bis 190 m Abstand liegende Bundesautobahn A 44 ergibt sich eine ergänzende Beaufschlagung
durch entsprechende Verkehrsgeräuschimmissionen. In der Summe werden innerhalb des Plangebietes (in
6,00 m Höhe über dem Gebäude) Immissionen zur Tagzeit von > 60 dB (A) und zur Nachtzeit von > 55 dB (A)
erwartet. Damit werden die Orientierungswerte für Allgemeine Wohngebiete deutlich überschritten. Für die geplanten Baufenster werden passive Schallschutzmaßnahmen notwendig, durch die das Eindringen des Außenlärms in die Wohn- und Aufenthaltsräume vermieden bzw. verringert werden. Entsprechend der im Bebauungsplan angegebenen Lärmpegelbereiche III, IV und V sind unterschiedliche Schalldämmmasse entsprechend der
jeweiligen Raumarten gemäß Tab. 8 zur DIN 4109 ‚Schallschutz im Städtebau‘ notwendig. Zusätzlich sind zum
Schutz des Nachtschlafs für schutzbedürftige Schlafräume die Lärmpegelbereichsklassen IV, V und VI zu berücksichtigen. Ab Lärmpegelbereich III ist zusätzlich der Einbau von mechanischen Belüftungen innerhalb von
Aufenthaltsräumen erforderlich. Die Lage der Lärmpegelbereiche berücksichtigt, dass die Schallausbreitung
durch den Gebäude- / Schallschutzriegel des WA1 begrenzt wird. Entsprechend soll innerhalb des Bebauungsplanes gemäß § 9 (2) Nr. 2 BauGB festgesetzt werden, dass die vorgenannten Gebäude zeitlich zuerst errichtet
werden müssen, damit für die weiteren Gebäude innerhalb der WA2 und WA3 eine Gebietsverträglichkeit besteht.
Von den festgesetzten Lärmpegelbereichen kann abgewichen werden, wenn gutachterlich nachgewiesen wird,
das beispielsweise bedingt durch die Eigenabschirmung der Gebäude, die Geräuschbelastung einzelner Gebäudeseiten niedriger ausfällt als durch den Lärmpegelbereich definiert wird. Gemäß dem Stand der Bautechnik ist
davon auszugehen, dass durch eine massiv ausgebildete Außenwand und durch den Einbau von Wärmeschutzfenstern, die der aktuellen Energieeinsparverordnung entsprechen, die Lärmpegelbereiche II und III hinreichend
berücksichtigt werden.
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Aufgrund des bestehenden Verkehrsaufkommens von 11.500 Kfz/24h auf der Verlautenheidener Straße nehmen
die Verkehrsbelastungen durch das neue Baugebiet nur geringfügig zu. Diese geringe Zunahme führt zu keiner
zusätzlichen Lärmbelastung.
5.2
Biologische Vielfalt
Im Rahmen von Bebauungsplanverfahren gemäß §§ 13a und 13b BauGB gelten Eingriffe in den Naturhaushalt
als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Somit ist ein Ausgleich des ökologischen Eingriffs
nicht erforderlich.
Das Plangebiet westlich und südlich der Hofstelle ist als artenarmes Intensivgrünland einzustufen. Parallel zur
Hofanlage verläuft zur Abgrenzung der ehemals hausnahen Gartenflächen eine ca. 50 m lange Weißdornhecke.
Zum Kelmesbergweg steht am Rand des Plangebietes eine Baumreihe aus zwei mehrstämmigen Silberweiden,
einer kleineren Weide und drei kleinkronigen Laubbäumen. Außerhalb des Plangebietes schließen sich Richtung
Osten Grünlandflächen mit einzelnen Obstgehölzen an. Alle heute anzutreffenden Vegetationsstrukturen sind
anthropogenen Ursprungs und haben keine hervorgehobene Funktion im städtischen Biotopverbund. Somit wird
die Fläche des Plangebietes auch nicht von der Biotopkartierung des L.Ö.B.F. NRW für das Gebiet der Stadt
Aachen erfasst.
Durch die im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen wird eine Flächenversiegelung von ca. 3.030 m² ermöglicht. Die Bestandsbäume am westlichen Rand des Plangebietes können durch die notwendige Anlage eines
Gehweges entlang des Kelmesbergweges nicht erhalten werden.
Die Grünlandflächen erfahren eine nachhaltige Veränderung mit Verlust der bisherigen Funktionen, jedoch bleiben Grünlandflächen in großem Umfang im räumlichen Zusammenhang und vergleichbaren ökologischen
Grundbedingungen weiterhin erhalten.
5.3
Artenschutz
Auf der Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes sind Tiere und Pflanzen als Bestandteile des Naturhaushaltes in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Artenvielfalt zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln.
Zur Beurteilung des Artenschutzes wurde vom Büro für Umweltplanung Dipl. Biol. U. Haese, Stolberg, eine Artenschutzuntersuchung (Stufe I vom 07.03.2016, Stufe II vom 27.05.2016) vorgelegt.
Grundlage für die Überprüfung einer möglichen Betroffenheit geschützter Tierarten ist die Artenliste des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) NRW mit Bezug auf das entsprechende Messtischblatt.
In einer Art-für-Art-Betrachtung (Stufe I) konnte nachgewiesen werden, dass das Plangebiet für die meisten der
zu betrachtenden Vogel-, Säugetier-, Amphibien- und Reptilienarten sowie eine geschützte Schmetterlingsart als
Lebensraum nicht geeignet erscheint, u.a. wegen des Mangels an bestimmten Biotopelementen.
Ein mögliches Vorkommen von Steinkauz, Gartenrotschwanz, Mehl- und Rauchschwalbe konnte durch eine entsprechende Untersuchung (Stufe II) zur Balz- und Brutzeit ausgeschlossen werden.
Lediglich im Hinblick auf potentielle Quartiere Gebäude bewohnender Fledermausarten ist vor dem Abriss der
Hofanlage noch eine entsprechende Untersuchung im Rahmen der Abbruchgenehmigung vorzunehmen. Alle
weiteren artenschutzrechtlich relevanten Aspekte sind durch die vorliegende Untersuchung abschließend geklärt.
Somit ist die Aufstellung des Bebauungsplanes artenschutzrechtlich zulässig.
5.4
Bodenschutz
Der Schutz von Böden und Bodenfunktionen (§ 2 Abs. 1 und 2 BBodSchG) wird durch das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) gesetzlich geregelt. Schädliche Bodenveränderungen (§ 2 Abs. 3 BBodSchG) sind Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen. Gemäß § 4 Abs. 1 BBodSchG hat jeder, der auf
den Boden einwirkt, sich so zu verhalten, dass schädliche Bodenveränderungen nicht hervorgerufen werden.
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Das BBodSchG zielt in § 1 darauf ab, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen.
Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte
Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen.
Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion
als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit wie möglich vermieden werden.
Bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes ist die Stadt Aachen verpflichtet, gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 und Nr. 7
BauGB die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohnund Arbeitsbevölkerung sowie die Belange des Bodens zu berücksichtigen.
Gemäß der digitalen Bodenkarte des Geologischen Dienstes NRW, Krefeld, 2013 handelt es sich bei den Böden
überwiegend um Parabraunerden mit ausreichender Lebensraumfunktion und hohen Wertzahlen der Bodenschätzung. Die Böden sind für eine Versickerung der Niederschlagswässer ungeeignet. In der Bodenfunktionskarte der Stadt Aachen werden die Böden des Plangebietes im Wesentlichen für die Funktion „Naturhaushalt 4“
ausgewiesen. Damit handelt es sich um „sehr schutzwürdige Böden“. Derartige Böden tragen mit ihrer hohen natürlichen Bodenfruchtbarkeit maßgeblich zur Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und aufgrund ihres ausgeglichenen Wasserhaushaltes zum Schutz von Grundwasser und Oberflächenwässer bei. Sie besitzen ein hohes
Nährstoffangebot und speichern, filtern und puffern Stoffeinträge besonders effektiv. Böden mit der Bodenfunktion „Naturhaushalt“ sind als relevante Vorbehalts- und Vorranggebiete für die Landwirtschaft zu betrachten.
Für das Stadtgebiet Aachen liegt eine digitale Bodenbelastungskarte für den Außenbereich vor. Gemäß dieser
Karte können die Böden erhöhte Blei-, Cadmium- und Zinkgehalte aufweisen. Es besteht der Verdacht auf schädliche Bodenveränderungen. Zur Abschätzung der Gefährdungspfade Boden – Mensch und Boden – Pflanzen
wurden Bodenmischproben nach BBodSchV untersucht. Die Ergebnisse dieser Untersuchung liegen bis zum
Satzungsbeschluss vor. Daraus resultierende Maßnahmen werden innerhalb des städtebaulichen Vertrages geregelt.
Innerhalb des Altlastenverdachtsflächenkatasters der Stadt Aachen liegen keine Eintragungen über altlastenverdächtige Flächen vor.
Die Böden des Plangebietes weisen hinsichtlich ihrer Bodenfunktionen eine hohe Schutzwürdigkeit und eine sehr
hohe Naturbelassenheit auf. Durch die vorgesehene Planung werden Böden durch die nachfolgende Versiegelung und Bebauung zu 60 % irreversibel zerstört.
Damit liegt eine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzgutes Boden vor, die aufgrund der geringen Flächengröße des Plangebietes jedoch als vertretbar eingestuft wird. Die Anwendung der Eingriffsregelung sowie ein Ausgleich sind rechtlich aufgrund des beschleunigten Verfahrens nicht erforderlich.
5.5
Wasserschutz
Bezüglich des Schutzgutes Wasser stehen der Schutz der Gewässer und deren Funktion für den Menschen und
den Naturhaushalt im Vordergrund. Abzuwägen sind die denkbar möglichen Auswirkungen auf das Grundwasser
und die Oberflächenwässer, die sich aus der Umsetzung des Bebauungsplanes durch die Bebauung und Nutzung von Flächen und deren Entwässerung ergeben können. Die hierfür notwendigen gesetzlichen Rahmenbedingungen liefert das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit dem Landeswassergesetz (LWG NRW).
Das Bebauungsplangebiet ist heute zu ca. 10 % bebaut. Die übrigen Flächen bestehen aus Grünland. Diese weisen Lößlehm mit geringer Wasserdurchlässigkeit und Staunässe auf. Ab ca. drei bis vier Metern Tiefe beginnen
die Kölner Schichten mit einer höheren Wasserdurchlässigkeit. Der Grundwasserstand befindet sich gemäß Baugrundkarte bei ca. 9,00 m bis 11,00 m unter Flur. Die hydrogeologische Erkundung der Ingenieurgesellschaft
Quadriga mbH, Würselen, 18. Juli 2016 geht von ca. 20 m aus.
Das Plangebiet liegt vollständig innerhalb der Zone III des Schutzgebietes der Wassergewinnungsanlage
Reichswald der Stadtwerke Aachen AG und außerhalb der sensiblen Zonen des Aachener bzw. Burtscheider
Thermalquellenzuges. Oberflächengewässer befinden sich nicht innerhalb des Plangebietes. Der Vorfluter
„Haarener Hof“ verläuft nördlich in einem Abstand von ca. 260 m.
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Die an das Plangebiet angrenzenden Straßen Kelmesbergweg, Großheidstraße und Verlautenheidener Straße
entwässern im Mischsystem und gehören zum Einzugsgebiet der Kläranlage Eilendorf.
Aufgrund des niedrigen Grundwasserstandes kann die zukünftige Bebauung auch mit Kellerausbauten nach heutigem Kenntnisstand nicht in das Grundwasser einbinden. Deswegen sind diesbezüglich keine besonderen
Schutzmaßnahmen erforderlich.
Das anfallende Niederschlagswasser ist gemäß § 44 LWG zu versickern oder in ein Gewässer einzuleiten, wenn
das Grundstück zum ersten Mal bebaut wird. Aufgrund der vorhandenen Hofanlage gilt das Grundstück jedoch
als bereits bebaut. Trotz des Wasserschutzgebietes könnte das unbelastete Niederschlagswasser versickert
werden. Gemäß der hydrogeologischen Erkundung durch die Ingenieursgesellschaft Quadriga mbH, Würselen,
18. Juli 2016 kann jedoch lediglich ein mäßig ausreichendes Versickerungspotential angenommen werden. Deswegen soll das anfallende Abwasser über die vorhandene Mischkanalisation abgeleitet werden. Dieser Kanal
führt das Abwasser über das Regenüberlaufbecken „RÜB Am Keilbusch“ zur Abwasserreinigungsanlage Eilendorf. Die abwassertechnische Erschließung kann jedoch nur gesichert werden, wenn bei der Realisierung des
Vorhabens die Bestimmungen der Wasserschutzgebietsverordnung eingehalten werden. Dies erfordert u.a. die
Ertüchtigung des ‚RÜB Am Keilbusch‘ und die Vorlage des Nachweises eines ausreichenden Grundwasserschutzes bei der Verwendung von „nicht wasserschutzgebietstauglichen Kanalleitungen“. Die Bestätigung, dass keine
großen Schäden in den betroffenen öffentlichen Kanalleitungen vorhanden sind, liegt seitens der STAWAG vor.
Die Entwässerung des Plangebietes kann in Hinblick auf einen in Kürze anstehende Erneuerung des RÜB ‚Am
Keilbusch‘ als gesichert angesehen werden. Die Erhöhung der Schmutzfracht durch die zusätzlich angeschlossenen Haushalte des Plangebietes wird als geringfügig angesehen (ca. 0,5 l/s). Die Bezirksregierung hatte geprüft, dass die heutigen Kapazitäten des vorhanden RÜB`s ausreichen, um die zusätzlichen Schmutzwassermengen aufzunehmen. Sie hat festgestellt, dass die Erhöhung keinen nennenswerten Einfluss auf das Überlaufverhalten des RÜB`s haben wird und aus diesem Grund bestätigt, dass die Umsetzung dieser Maßnahme auch
schon vor Inbetriebnahme des neuen Beckens möglich ist.
Aufgrund des Hochwasserrisikomanagementplanes (HWRM-Plan) wurde bestätigt, dass keine maßgebliche Erhöhung des Oberflächenwasserabflusses aus dem Plangebiet erfolgt. Entsprechend ist eine Drosselung und
Rückhaltung innerhalb des Plangebietes nicht erforderlich.
5.6
Klimaschutz
Die wesentlichen Klimafaktoren und Klimatope werden im Gesamtstädtischen Klimagutachten 2001 dargelegt
sowie Handlungsanweisungen für die Planung formuliert. Gemäß der Klimafunktionskarte gilt für das Plangebiet
das Klimatop Freilandklima mit Windoffenheit und einer intensiven Kalt- bzw. Frischluftproduktion. Die Karte der
Planungshinweise empfiehlt eine strenge Einhaltung der heutigen Bebauungsgrenzen, um die Kaltluftbahnen in
bedeutsamen Kaltlufteinzugsgebieten zu erhalten.
Die unmittelbare Nachbarschaft zu landwirtschaftlich genutzten Flächen führt zu möglichen Geruchsbelästigungen durch Düngung dieser Flächen. In der Nachbarschaft befinden sich keine landwirtschaftlichen Betriebe, die
für eine Beurteilung gemäß Geruchsimmissionsrichtlinie relevant sind.
Aufgrund der geringen Größe des Plangebietes und der geringen Gebäudedichten und -höhen ist nicht davon
auszugehen, dass durch die zukünftige Bebauung die klimatische Situation in den angrenzenden Wohngebieten
negativ beeinflusst wird. Somit sind keine erheblichen Auswirkungen auf das Mikroklima und die Luftbewegungen
zu erwarten.
Durch die Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung der Flächen innerhalb des Plangebietes wird sich die Beeinträchtigung der Bestandsbebauung durch entsprechende Geruchsimmissionen verbessern. Diese Beeinträchtigung wird jedoch weiterhin für die Bewohner der östlichen und nördlichen Bebauung des Plangebietes Gültigkeit
haben.
Zur Reduktion der Schadstoffbelastung durch zukünftige Heizungsanlagen in den Privathäusern sollten die Bauvorhaben so geplant werden, dass der Energiebedarf minimiert wird. Zur Energiedeckung ist vorrangig die Nutzung regenerativer Energien durch den Einbau von Solarkollektoren und fotovoltaischen Anlagen anzustreben.
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5.7
Begründung zur Offenlage
Fassung vom 15.09.2017
Schutz der Kulturgüter
Auf der Basis der derzeit für das Plangebiet verfügbaren Unterlagen ist nicht abschließend zu klären, ob innerhalb des Bebauungsplanbereiches archäologische Bodenfunde zu erwarten sind. Es wurden bisher keine Untersuchungen zum Bestand an Bodendenkmälern innerhalb des Plangebietes durchgeführt.
Innerhalb des Plangebietes befindet sich eine L-förmige fränkische Hofanlage mit einem zweigeschossigen und
traufständigen Vorderhaus als Wohnhaus und einem rückwärtigen Wirtschaftsgebäude. Das Vorderhaus weist
drei Fensterachsen auf. Die Hofanlage steht nicht unter Denkmalschutz.
Im Plangebiet können Reste von Bunkeranlagen o.ä. auftreten, die zur Westwallanlage gehören. Darüber hinaus
ist aus den nördlich angrenzenden Bereichen bekannt, dass es Spuren vor- und frühgeschichtlicher Besiedlung
gibt. Es ist nicht bekannt, ob diese bis in das Plangebiet reichen. Aus diesen Gründen wird besonders auf die
Bestimmungen der §§ 15 und 16 Denkmalschutzgesetz (DSchG NW) (Meldepflicht und Veränderungsverbot bei
der Entdeckung von Bodendenkmälern) hingewiesen.
Aufgrund des schlechten Gebäudezustandes soll die Hofanlage abgerissen werden.
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6.
Begründung zur Offenlage
Fassung vom 15.09.2017
Auswirkungen der Planung
Durch die Bebauung einer heute mindergenutzten Fläche wird eine geordnete städtebauliche Entwicklung sichergestellt und eine wirtschaftliche Nutzung bereits bestehender Verkehrsflächen gewährleistet. Die Bereitstellung von 11 Haus- und 15 Wohneinheiten soll einen Beitrag zur Verbesserung des angespannten Wohnungsmarktes in Aachen leisten. Die Bebauung führt zu einer besseren Auslastung der vorhandenen Infrastruktur und
schont damit Ressourcen, die ansonsten zur Neuschaffung der Infrastruktur herangezogen werden müssten. Die
Umsetzung des Vorhabens setzt den Verlust von 6 Bäumen voraus, die an der westlichen Grenze des Geltungsbereiches stehen. Es werden Flächen in Anspruch genommen, die landwirtschaftlich genutzt werden und die sehr
schützenswerte Böden aufweisen. Aufgrund der geringen Größe des Plangebietes und der bereits bestehenden
Verkehrsflächen wird dem Belang der Wohnraumbeschaffung Vorrang gegenüber dem Belang des Bodenschutzes eingeräumt.
Folgende Maßnahmen sind erforderlich, um die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse sicherzustellen:
• die Umsetzung der passiven Lärmschutzmaßnahmen
• die Einhaltung der Reihenfolge der Realisierungsschritte
7.
Kosten
Für die Erarbeitung der städtebaulichen Planung und der Fachgutachten entstehen der Stadt keine Kosten, da
diese von dem Vorhabenträger übernommen werden. Dies soll über einen städtebaulichen Vertrag gesichert
werden. Die Kosten für die Freilegung und die Parzellierung des Plangebietes werden wie die Kosten für die öffentlichen Erschließungsflächen vom Vorhabenträger übernommen. Die Kanalherstellung und -planung wird von
der STAWAG vorgenommen.
8.
Städtebaulicher Vertrag
Zur Sicherung der Realisierung und des Planverfahrens wird vor Satzungsbeschluss zwischen der Stadt Aachen
und dem Vorhabenträger ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen. Dieser Vertrag soll alle Voraussetzungen
und Bedingungen für die Realisierung der Maßnahmen sicherstellen.
9.
Plandaten
Plangebiet
(100,0 %)
5.556 m²
(88,3 %)
4.906 m²
1.464 m²
2.490 m²
952 m²
Private Verkehrsflächen
(8,3 %)
462 m²
Öffentliche Verkehrsflächen
(3,4 %)
188 m²
Allgemeine Wohngebiete
• Allgemeines Wohngebiet WA1
• Allgemeines Wohngebiet WA2
• Allgemeines Wohngebiet WA3
Es sollen insgesamt ca. 26 Wohneinheiten geschaffen werden.
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Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Bebauungsplan Nr. 965
- Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg Abwägungsvorschlag frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Für den Bereich zwischen Verlautenheidener Straße und Kelmesbergweg
im Stadtbezirk Aachen-Haaren (Offenlagebeschluss)
Lage des Plangebietes
Bebauungsplan Nr. 965
- Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg -
Abwägung frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Fassung vom 11.09.2017
Inhaltsverzeichnis
1.
Bürger Gut-Knapp-Straße
(23.02.2015)
2.
Bürger Großheidstraße
(25.02.2015)
3.
BUND
(04.03.2015)
4.
Bürgerin Großheidstraße und 13 weitere Bürgerinnen und Bürger
(19.03.2015)
5.
Niederschrift der Anhörung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
(25.02.2015)
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Bebauungsplan Nr. 965
- Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg -
Abwägung frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Fassung vom 11.09.2017
Zusammenstellung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1
BauGB zum Bebauungsplan Nr. 965 mit den entsprechenden Stellungnahmen der Verwaltung
1.
Bürger Gut-Knapp-Straße
(23.02.2015)
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Bebauungsplan Nr. 965
- Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg -
Abwägung frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Fassung vom 11.09.2017
Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 1.:
Die Grundstücksgrößen sind jeweils abhängig von der Bauweise. Im südöstlichen Bereich wird anstelle von zwei
Einzelhäusern eine Hausgruppe mit vier Hauseinheiten festgesetzt. Dadurch verkleinert sich die durchschnittliche
Grundstücksgröße zusätzlich.
Das städtebauliche Konzept sieht eine Gruppierung der Bebauung um einen gemeinsamen Blockinnenbereich
vor. Dabei übernehmen alle Gebäude Schallschutzfunktionen gegenüber den angrenzenden Verkehrsflächen
bzw. gegenüber der Verlautenheidener Straße. Eine Drehung des Baufensters um 90° am Kelmesbergweg würde diesem Ziel widersprechen. Der vorhandene Höhenunterschied zwischen Kelmesbergweg und zukünftigen
Baugrundstücken kann sinnvollerweise nur durch eine straßenparallele Bebauung ausgeglichen werden.
Die Verwaltung empfiehlt, der Stellungnahme nicht zu folgen.
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Bebauungsplan Nr. 965
- Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg 2.
Abwägung frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Fassung vom 11.09.2017
Bürger Großheidstraße
(25.02.2015)
Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 2.:
Die im Bebauungsplan festgesetzten Trauf- und Firsthöhen entsprechen einer Höhe von ca. 6,00 m bzw. 10,50 m
über den angrenzenden Verkehrsflächen. Die Gebäudehöhe des zukünftigen Gebäudes an der Verlautenheidener Straße muss mindestens eine Höhe von 9,00 m und darf maximal eine Höhe von ca. 10,50 m über der angrenzenden Verlautenheidener Straße aufweisen. In den Monaten Mai bis Oktober werden die Grundstücke
Großheidstraße 22 bis 36 nicht von Schattenwürfen der Neubebauung tangiert. Im Monat Dezember und Januar
fällt der Schatten in den Vormittagsstunden auf die vorgenannten Grundstücke.
Im Bereich des Geschosswohnungsbaus an der Verlautenheidener Straße soll ein größerer Wohnungsanteil mit
Mitteln des sozialen Wohnungsbaus realisiert werden.
Die Verwaltung empfiehlt, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
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Bebauungsplan Nr. 965
- Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg 3.
BUND
Abwägung frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Fassung vom 11.09.2017
(04.03.2015)
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Bebauungsplan Nr. 965
- Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg -
Abwägung frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Fassung vom 11.09.2017
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Bebauungsplan Nr. 965
- Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg -
Abwägung frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Fassung vom 11.09.2017
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Bebauungsplan Nr. 965
- Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg -
Abwägung frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Fassung vom 11.09.2017
Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 3.:
Die Verbindung zwischen dem Bereich nördlich der Bebauung an der Verlautenheidener Straße und dem Landschaftsschutzgebiet um den Kalkberg wurde bereits durch die Bebauung aufgehoben, die aufgrund der Bebauungspläne Nr. 19 und Nr. 676 im Bereich der Straßen ‚Im Reichswald‘, Großheidstraße und Kelmesbergweg
ermöglicht wurde. Insofern hat die Bebauung des Plangebietes keine trennende Funktion, zumal die östlich angrenzenden Bereiche bis zur Bundesautobahn A 44 weiterhin als Flächen für die Landwirtschaft erhalten bleiben.
Dies sieht auch die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes entsprechend vor. Das landesplanerische Einvernehmen mit der entsprechenden Flächennutzungsplananpassung gemäß der Anfrage nach § 34 LPIG wurde
mit Schreiben vom 10.04.2016 von der Bezirksregierung Köln bestätigt. Die Verbindung zwischen dem Landschaftsschutzgebiet nördlich der Verlautenheidener Straße und dem Landschaftsschutzgebiet um den Kalkberg
erfolgt wie bereits heute über den Haarener Wald.
Aufgrund des Bebauungsplanverfahrens gemäß § 13b BauGB sind keine Ausgleichsmaßnahmen notwendig.
Vielmehr wird entsprechend § 13a BauGB davon ausgegangen, dass Eingriffe, die aufgrund der Aufstellung des
Bebauungsplanes zu erwarten sind, vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind.
Das städtebauliche Konzept sieht eine Gruppierung der Bebauung um einen gemeinsamen Blockinnenbereich
vor. Dabei übernehmen alle Gebäude Schallschutzfunktionen gegenüber den angrenzenden Verkehrsflächen
bzw. gegenüber der Verlautenheidener Straße. Ein Abrücken des Baufensters vom Kelmesbergweg würde diesem Ziel widersprechen. Des Weiteren sollen entlang der Ostseite des Kelmesbergweges öffentliche Parkplätze
angelegt werden. Dies setzt die Aufschüttung der hier vorhandenen Böschung und damit auch den Verlust der
hier stehenden sechs Bäume voraus.
Gemäß der Vorprüfung der Artenschutzbelange durch das Büro für Umweltplanung, Dipl. Biol. U. Haese, Stolberg, März 2016 konnte in einer Art-für-Art-Betrachtung nachgewiesen werden, dass das Plangebiet für die meisten der zu betrachtenden Vogel-, Säugetier-, Amphibien- und Reptilienarten sowie eine geschützte Schmetterlingsart als Lebensraum nicht geeignet erscheint, u.a. wegen des Mangels an bestimmten Biotopelementen.
Ein mögliches Vorkommen von Steinkauz, Gartenrotschwanz, Mehl- und Rauchschwalbe konnte durch eine
entsprechende Untersuchung (Stufe II) zur Balz- und Brutzeit ausgeschlossen werden.
Lediglich im Hinblick auf potentielle Quartiere Gebäude bewohnender Fledermausarten ist vor dem Abriss der
Hofanlage noch eine entsprechende Untersuchung im Rahmen der Abbruchgenehmigung vorzunehmen. Alle
weiteren artenschutzrechtlich relevanten Aspekte sind durch die vorliegende Untersuchung abschließend geklärt.
Somit ist die Aufstellung des Bebauungsplanes artenschutzrechtlich zulässig.
Die Verwaltung empfiehlt, die Stellungnahme in Teilen zurückzuweisen.
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Bebauungsplan Nr. 965
- Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg 4.
Abwägung frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Fassung vom 11.09.2017
Bürgerin Großheidstraße und 13 weitere Bürgerinnen und Bürger
(19.03.2015)
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Bebauungsplan Nr. 965
- Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg -
Abwägung frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Fassung vom 11.09.2017
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Bebauungsplan Nr. 965
- Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg -
Abwägung frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Fassung vom 11.09.2017
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Bebauungsplan Nr. 965
- Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg -
Abwägung frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Fassung vom 11.09.2017
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Bebauungsplan Nr. 965
- Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg -
Abwägung frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Fassung vom 11.09.2017
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Bebauungsplan Nr. 965
- Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg -
Abwägung frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Fassung vom 11.09.2017
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Bebauungsplan Nr. 965
- Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg -
Abwägung frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Fassung vom 11.09.2017
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Bebauungsplan Nr. 965
- Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg -
Abwägung frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Fassung vom 11.09.2017
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Bebauungsplan Nr. 965
- Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg -
Abwägung frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Fassung vom 11.09.2017
Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 4.:
Zu 4.1 – Dichte:
Durch den Bebauungsplan werden die überbaubaren Flächen, die maximalen Gebäudehöhen und die Bauweise
verbindlich festgesetzt. Gestalterische Festsetzungen zur Dachform, Dachgauben oder zu Doppelhäusern werden ebenfalls in den Bebauungsplan übernommen. Durch die Kombination dieser Festsetzungen kann eine hinreichende städtebauliche Qualität gesichert werden. Der zukünftige Grundstücksbesitzer hat allerdings innerhalb
des WA2 die Möglichkeit, sowohl Einzel- als auch Doppelhäuser, jeweils mit maximal zwei Wohneinheiten zu
errichten. Beide Hausformen sind an diesem Standort städtebaulich vertretbar.
Der Bebauungsplan sieht Richtung Nordosten und Südosten aus Schallschutzgründen eine geschlossene dreigeschossige Bebauung bzw. eine zweigeschossige Hausgruppe vor. Im Nordwesten und Südwesten ist entsprechend der benachbarten Bestandsbebauung nur eine offene Bauweise mit Einzel- und Doppelhäusern zulässig.
Die hier festgesetzten Trauf- und Firsthöhen entsprechen einer zweigeschossigen Bebauung.
Die Baugebiete werden entsprechend dem südlich und westlich angrenzenden Bebauungsplan Nr. 676 als Allgemeine Wohngebiete mit einer maximalen Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 festgesetzt. Die festgesetzten
Trauf- und Firsthöhen bzw. Gebäudehöhen entsprechen entlang der Verlautenheidener Straße einer dreigeschossigen, ansonsten einer zweigeschossigen Bebauung.
Aufgrund der vorhandenen Höhenunterschiede zwischen Gelände und angrenzenden Verkehrsflächen insbesondere zum Kelmesbergweg und zur Verlautenheidener Straße sollte die Oberkante des Erdgeschossfußbodens
nicht unterhalb des Geländeniveaus festgesetzt werden. Damit soll eine Ableitung der Abwässer im normalen
Gefälle gewährleistet werden. Die Festsetzung der maximalen Trauf- und Firsthöhen bezogen auf Normalhöhennull (NHN) stellt die Anpassung an die Gebäudehöhen des Bestandes sicher.
Innerhalb des WA1 zur Verlautenheidener Straße soll eine geschlossene Bauweise festgesetzt werden, um damit
den Lärmeintrag durch das Verkehrsaufkommen auf der Verlautenheidener Straße zu minimieren. In den übrigen
Bereichen ist generell eine offene Bauweise vorgesehen, die innerhalb des WA2 auf Einzel- und Doppelhäuser,
innerhalb des WA3 auf Hausgruppen beschränkt wird.
Zu 4.2 Bushaltestelle:
Der Bebauungsplan basiert auf der Grundlage des städtebaulichen Vorentwurfes Variante 2. Wie in dieser Variante 2 vorgesehen, verbleibt die Bushaltestelle an der heutigen Stelle südwestlich des Plangebietes am Kelmesbergweg.
Zu 4.3: Verkehrsaufkommen:
Aufgrund des vorhandenen Straßenquerschnittes des Kelmesbergweges, dessen geplanten Ausbaus und des
Querschnittes der Verlautenheidener Straße kann das vorhandene und das zukünftige Verkehrsaufkommen ohne
Probleme bewältigt werden. Eine verkehrliche Anbindung des WA1 an die Verlautenheidener Straße wird durch
die Festsetzung von Zufahrtsbeschränkungen ausgeschlossen.
Zu 4.4 Erschließung
Der Stichweg ist als private Erschließungsstraße geplant und soll als private Verkehrsfläche festgesetzt werden.
Innerhalb dieser Fläche sind insgesamt sieben Parkplätze für Besucherinnen und Besucher vorgesehen. Mindestens vier weitere Parkplätze sind entlang des Kelmesbergweges geplant. Die drei Häuser an der Großheidstraße
sollen unmittelbar von der angrenzenden Verkehrsfläche aus erschlossen werden.
Zu 4.6: Ausgleichsflächen
Aufgrund des Bebauungsplanverfahrens gemäß § 13b BauGB sind keine Ausgleichsmaßnahmen notwendig.
Vielmehr wird entsprechend § 13a BauGB davon ausgegangen, dass Eingriffe, die aufgrund der Aufstellung des
Bebauungsplanes zu erwarten sind, vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind.
Gemäß der Vorprüfung der Artenschutzbelange durch das Büro für Umweltplanung, Dipl. Biol. U. Haese, Stolberg, März 2016 konnte in einer Art-für-Art-Betrachtung nachgewiesen werden, dass das Plangebiet für die meisten der zu betrachtenden Vogel-, Säugetier-, Amphibien- und Reptilienarten sowie eine geschützte Schmetterlingsart als Lebensraum nicht geeignet erscheint, u.a. wegen des Mangels an bestimmten Biotopelementen.
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Bebauungsplan Nr. 965
- Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg -
Abwägung frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Fassung vom 11.09.2017
Ein mögliches Vorkommen von Steinkauz, Gartenrotschwanz, Mehl- und Rauchschwalbe konnte durch eine
entsprechende Untersuchung (Stufe II) zur Balz- und Brutzeit ausgeschlossen werden.
Lediglich im Hinblick auf potentielle Quartiere Gebäude bewohnender Fledermausarten ist vor dem Abriss der
Hofanlage noch eine entsprechende Untersuchung im Rahmen der Abbruchgenehmigung vorzunehmen. Alle
weiteren artenschutzrechtlich relevanten Aspekte sind durch die vorliegende Untersuchung abschließend geklärt.
Somit ist die Aufstellung des Bebauungsplanes artenschutzrechtlich zulässig.
In ca. 180 m Entfernung zum Plangebiet befindet sich der Spielplatz ‚Großheidstraße‘ mit einer Fläche von ca.
6.420 m². Dieser Spielplatz stellt für voraussichtlich 52 zusätzliche Kinder ausreichend Platz zur Verfügung. Des
Weiteren weist der Lebensraum Verlautenheide rechnerisch bereits ein Überangebot von ca. 3.100 m² Spielplatzflächen auf. Deswegen soll anstelle eines zusätzlichen Spielplatzes der vorhandene Spielplatz ‚Großheidstraße‘
durch entsprechende Maßnahmen aufgewertet werden. Die dafür notwendigen Kosten werden vertraglich mit
dem Erschließungsträger vereinbart.
Bei Neuanlagen von Spielplätzen werden üblicherweise die Kinder des Einzugsbereiches beteiligt. Die Vorgehensweise bei der Aufwertung des Spielplatzes ‚Großheidstraße‘ ist noch nicht geklärt.
Die unterschiedlich festgesetzten Bauweisen und Zulässigkeiten von Wohneinheiten ermöglichen unterschiedliche Wohnformen. So können innerhalb der Mehrfamilienhäuser an der Verlautenheidener Straße Wohnungen für
ältere Mitbewohner realisiert werden. Ebenso können in den Einzel- und Doppelhäusern neben den Hauptwohnungen Einliegerwohnungen für ältere Familienangehörige erstellt werden.
Aufgrund der gemäß § 4 BauNVO festgesetzten Art der Nutzung ‚Allgemeine Wohngebiete‘ können innerhalb des
Plangebietes neben Wohngebäuden auch Läden, die der Versorgung des Gebietes dienen und Anlagen für soziale Zwecke realisiert werden. Der Standort bietet sich jedoch aufgrund seiner Randlage und des reduzierten
Einzugsgebietes für derartige Nutzungen nicht an. Eine Quartiersbildung sollte in zentraler Lage des Ortsteiles
umgesetzt werden und ist nicht Bestandteil dieses Bebauungsplanverfahrens
Die Versammlung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit diente einer ersten Information. Die
Information erfolgte auf Grundlage zweier Varianten des städtebaulichen Konzeptes. Mit diesen Konzepten konnten die Ziele und Zwecke der Planung hinreichend dargestellt werden.
Aufgrund der Wohngebiete, die südöstlich und nordwestlich des Kelmesbergweges realisiert wurden, ist der
Kelmesbergweg als unmittelbare Verbindungsstraße zur übergeordneten Hauptverkehrsstraße ‚Verlautenheidener Straße‘ unumgänglich. Eine Ausbildung als Stichstraße ist daher ausgeschlossen und würde zu einer Verlagerung der Verkehre in die angrenzenden Wohngebiete führen.
Aufgrund der Lage an der freien Strecke der L 23 ist eine Anbindung an die Verlautenheidener Straße nicht möglich und würde von Straßen.NRW als Straßenbaulastträger nicht genehmigt werden. Somit kann eine Anbindung
der internen Erschließung nur über den Kelmesbergweg erfolgen.
Der südlich und westlich angrenzende Bebauungsplan Nr. 676 sieht für die Hauptgebäude südlich der Verlautenheidener Straße eine maximale Zweigeschossigkeit vor, für den Bereich nördlich der Verlautenheidener Straße
maximal eine Dreigeschossigkeit. Die Gebäude westlich des Kelmesbergweges wurden entsprechend des Bebauungsplanes mit zwei Vollgeschossen erstellt. Im Bereich der südlich des Plangebietes gelegenen Großheidstraße wurde entgegen der Möglichkeit, zweigeschossig bauen zu können, lediglich ein Vollgeschoss realisiert.
Die Verwaltung empfiehlt, die Stellungnahme – soweit sie nicht schon in der Planung berücksichtigt wurde –
zurückzuweisen und die sonstigen Anmerkungen zur Planung zur Kenntnis zu nehmen.
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Bebauungsplan Nr. 965
- Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg 5.
Abwägung frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Fassung vom 11.09.2017
Niederschrift der Anhörung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (25.02.2015)
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Bebauungsplan Nr. 965
- Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg -
Abwägung frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Fassung vom 11.09.2017
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Bebauungsplan Nr. 965
- Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg -
Abwägung frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Fassung vom 11.09.2017
Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 5.:
Umwelt
-
Aufgrund des Bebauungsplanverfahrens gemäß § 13b BauGB sind keine Ausgleichsmaßnahmen notwendig. Vielmehr wird entsprechend § 13a BauGB davon ausgegangen, dass Eingriffe, die aufgrund der
Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwarten sind, vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind.
-
Das Plangebiet liegt vollständig innerhalb der Zone III des Schutzgebietes der Wassergewinnungsanlage
Reichswald. Demnach ist das Errichten von baulichen Anlagen genehmigungspflichtig. Verboten ist das
Errichten von baulichen Anlagen, wenn anfallendes Abwasser nicht vollständig und sicher aus der Zone III
abgeleitet werden kann. Das setzt voraus, dass die Kanalleitungen wasserschutzgebietstauglich ausgebildet sind.
-
Die Gasstation liegt in ca. 390 m Entfernung nördlich des Plangebietes. Aufgrund der großen Distanz sind
Auswirkungen auf die Standsicherheit zukünftiger Gebäude innerhalb des Plangebietes ausgeschlossen.
Die Verwaltung empfiehlt, die Stellungnahmen zur Kenntnis zu nehmen.
Verkehr
-
Eine Verlagerung der Bushaltestelle ist nicht beabsichtigt. Somit verbleibt die Haltestelle südwestlich des
Plangebietes am Kelmesbergweg. Durch den Ausbau des Gehweges auf der Ostseite des Kelmesbergweges ist die Haltestelle zukünftig gut erreichbar.
-
Aufgrund des vorhandenen Straßenquerschnittes des Kelmesbergweges, dessen geplanten Ausbaus und
des Querschnittes der Verlautenheidener Straße kann das vorhandene und das zukünftige Verkehrsaufkommen ohne Probleme bewältigt werden. Trotz der heutigen Verkehrsbelastungen zu Stoßzeiten wird
eine Linksabbiegespur in die Verlautenheidener Straße aus dem Kelmesbergweg nicht für notwendig erachtet.
-
Im Bereich der privaten Stichstraße sind insgesamt sieben Parkplätze geplant. Weitere Parkplätze für
Besucherinnen und Besucher sind auf der Ostseite des Kelmesbergweges beabsichtigt, so dass für insgesamt 26 Haus- und Wohneinheiten voraussichtlich 11 Parkplätze zur Verfügung stehen. Dies entspricht
einem Stellplatzschlüssel von 0,4 Parkplätzen pro Einheit. Diese Anzahl wird für ausreichend erachtet.
Die Verwaltung empfiehlt, die Stellungnahmen zur Kenntnis zu nehmen.
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Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Bebauungsplan Nr. 965
- Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg Abwägungsvorschlag frühzeitige Behördenbeteiligung
Für den Bereich zwischen Verlautenheidener Straße und Kelmesbergweg
im Stadtbezirk Aachen-Haaren (Offenlagebeschluss)
Lage des Plangebietes
Bebauungsplan Nr. 965
- Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg -
Abwägung frühzeitige Behördenbeteiligung
Fassung vom 12.09.2017
Inhaltsverzeichnis
1.
Stadt Aachen, Bauverwaltung
(20.02.2015)
2.
Stadt Aachen, Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
(24.02.2015)
3.
Geologischer Dienst NRW
(09.03.2015)
4.
Stadt Aachen, Untere Bodenschutzbehörde
(16.03.2015)
5.
Bezirksregierung Arnsberg, Abt. 6
(19.03.2015)
6.
Straßen.NRW., Autobahnniederlassung Krefeld
(25.03.2015)
7.
Straßen.NRW., Regionalniederlassung Ville-Eifel
(26.03.2015)
8.
Stadtwerke Aachen Aktiengesellschaft
(30.03.2015)
9.
Stadt Aachen, Fachbereich Denkmalpflege und Archäologie
(02.04.2015)
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Bebauungsplan Nr. 965
- Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg -
Abwägung frühzeitige Behördenbeteiligung
Fassung vom 12.09.2017
Zusammenstellung der Anregungen aus der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 965 mit den entsprechenden Stellungnahmen der Verwaltung
1.
Stadt Aachen, Bauverwaltung
(20.02.2015)
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Bebauungsplan Nr. 965
- Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg -
Abwägung frühzeitige Behördenbeteiligung
Fassung vom 12.09.2017
Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 1:
In den Bebauungsplan wird der Hinweis übernommen, dass das Plangebiet in einem ehemaligen Kampfgebiet
mit intensivem Granatbeschuss liegt. Luftbilder und eine Testsondierung liefern Hinweise auf vermehrte Kampfhandlungen.
Somit empfiehlt die Verwaltung der Stellungnahme zu folgen.
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Bebauungsplan Nr. 965
- Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg 2.
Abwägung frühzeitige Behördenbeteiligung
Fassung vom 12.09.2017
Stadt Aachen, Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
(24.02.2015)
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Bebauungsplan Nr. 965
- Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg -
Abwägung frühzeitige Behördenbeteiligung
Fassung vom 12.09.2017
Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 2.:
Im Bereich der Mehrfamilienhäuser an der Verlautenheidener Straße soll der Gehweg an der Verlautenheidener
Straße vom Kelmesbergweg bis zu den Hauszugängen angelegt werden. Das Parken soll an dieser Stelle durch
den vollflächigen Ausbau eines Hochbordgehweges verhindert werden. Die entsprechende Detailplanung erfolgt
im Rahmen der Erschließungsplanung.
Die Bushaltestelle verbleibt am Standort der heutigen Bushaltestelle an der südwestlichen Ecke des Plangebietes.
Die Verwaltung empfiehlt, der Stellungnahme zu folgen.
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Bebauungsplan Nr. 965
- Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg 3.
Geologischer Dienst NRW
Abwägung frühzeitige Behördenbeteiligung
Fassung vom 12.09.2017
(09.03.2015)
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Bebauungsplan Nr. 965
- Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg -
Abwägung frühzeitige Behördenbeteiligung
Fassung vom 12.09.2017
Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 3:
Das Schreiben des Geologischen Dienstes NRW mit einem Hinweis zur Erdbebengefährdung wird zur Kenntnis
genommen. Dieser Hinweis wird wie generell üblich nicht in die Auflistung der Hinweise zum Bebauungsplan
übernommen.
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Bebauungsplan Nr. 965
- Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg 4.
Stadt Aachen, Untere Bodenschutzbehörde
Abwägung frühzeitige Behördenbeteiligung
Fassung vom 12.09.2017
(16.03.2015)
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Bebauungsplan Nr. 965
- Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg -
Abwägung frühzeitige Behördenbeteiligung
Fassung vom 12.09.2017
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Bebauungsplan Nr. 965
- Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg -
Abwägung frühzeitige Behördenbeteiligung
Fassung vom 12.09.2017
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Bebauungsplan Nr. 965
- Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg -
Abwägung frühzeitige Behördenbeteiligung
Fassung vom 12.09.2017
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Bebauungsplan Nr. 965
- Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg -
Abwägung frühzeitige Behördenbeteiligung
Fassung vom 12.09.2017
13 / 27
Bebauungsplan Nr. 965
- Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg -
Abwägung frühzeitige Behördenbeteiligung
Fassung vom 12.09.2017
14 / 27
Bebauungsplan Nr. 965
- Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg -
Abwägung frühzeitige Behördenbeteiligung
Fassung vom 12.09.2017
Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 4.:
Aufgrund des Verfahrens nach § 13b BauGB ist kein Umweltbericht zu erstellen. Die Umweltbelange werden im
Rahmen der Begründung beschrieben. Es wird darauf hingewiesen, dass im Altlastenverdachtsflächenkataster
der Stadt Aachen keine Eintragungen über altlastenverdächtige Flächen vorliegen.
Aufgrund des erhöhten Blei-, Cadmium- und Zinkgehaltes im Aachener Raum besteht der Verdacht auf schädliche Bodenveränderungen. Hierzu wurden entsprechende Bodenuntersuchungen für die Wirkungspfade BodenMensch und Boden-Nutzpflanze durchgeführt.
Die Böden weisen hinsichtlich ihrer Bodenfunktionen eine hohe Schutzwürdigkeit und eine sehr hohe Naturbelassenheit auf. Aufgrund der geringen Flächeninanspruchnahme wird der Belang der Wohnraumbeschaffung in der
Abwägung höher gewichtet.
Die Verwaltung empfiehlt, der Stellungnahme zu folgen.
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Bebauungsplan Nr. 965
- Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg 5.
Bezirksregierung Arnsberg, Abt. 6
Abwägung frühzeitige Behördenbeteiligung
Fassung vom 12.09.2017
(19.03.2015)
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Bebauungsplan Nr. 965
- Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg -
Abwägung frühzeitige Behördenbeteiligung
Fassung vom 12.09.2017
Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 5.:
Innerhalb der Begründung wird ergänzt, dass das Plangebiet über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld ‚Julia‘ sowie über dem auf Eisenstein, Bleierz und Galmei verliehenen Bergwerksfeld ‚Union‘ liegt. Einwirkungsrelevanter Altbergbau ist in den Unterlagen der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW nicht dokumentiert.
Die Feldeseigentümerin RWE Power AG Köln wird im weiteren Verfahren beteiligt.
Die Verwaltung empfiehlt, der Stellungnahme zu folgen.
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Bebauungsplan Nr. 965
- Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg 6.
Straßen.NRW., Autobahnniederlassung Krefeld
Abwägung frühzeitige Behördenbeteiligung
Fassung vom 12.09.2017
(25.03.2015)
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Bebauungsplan Nr. 965
- Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg -
Abwägung frühzeitige Behördenbeteiligung
Fassung vom 12.09.2017
Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 6.:
Der Bebauungsplan ermöglicht eine Wohnbebauung, die an die bestehende Autobahn A 44 heranrückt. Aufgabe
des Bebauungsplanes ist es, die hierdurch entstehende Lärmproblematik zu lösen und entsprechende Maßnahmen im Bebauungsplan vorzusehen. Somit erfolgt die Planung in Kenntnis dessen, dass weder jetzt noch
zukünftig aus dieser Planung Ansprüche gegenüber der Straßenbauverwaltung auf aktiven und / oder passiven
Lärmschutz oder ggf. erforderliche Maßnahmen der Schadstoffausbreitung geltend gemacht werden können.
Die Verwaltung empfiehlt, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
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Bebauungsplan Nr. 965
- Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg 7.
Straßen.NRW., Regionalniederlassung Ville-Eifel
Abwägung frühzeitige Behördenbeteiligung
Fassung vom 12.09.2017
(26.03.2015)
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Bebauungsplan Nr. 965
- Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg -
Abwägung frühzeitige Behördenbeteiligung
Fassung vom 12.09.2017
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Bebauungsplan Nr. 965
- Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg -
Abwägung frühzeitige Behördenbeteiligung
Fassung vom 12.09.2017
Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 7.:
Zur Prüfung der auf das Plangebiet einwirkenden Lärmemissionen wurde durch das Büro IBK – Schallimmissionsschutz, Dipl. Ing. Kadansky-Sommer, Alsdorf, August 2017 ein Lärmschutzgutachten erstellt. Die Aussagen
dieses Gutachtens zur Lärmminderung wurden als textliche Festsetzungen in den Bebauungsplan übernommen.
Eventuelle Lärmreflexionen durch zukünftige Hochbauten wurden in der Begutachtung berücksichtigt.
Sonstige Verkehrsemissionen wie Staub, Abgase, Sprühfahnen und Spritzwasser sind in Nachbarschaft zu Verkehrsflächen generell üblich und bedürfen keines zusätzlichen Hinweises.
Die aus dem Plangebiet in den Kelmesbergweg einbiegende private Verkehrsfläche soll als private Verkehrsfläche festgesetzt werden. Aufgrund der geringen Wohnungs- und Häuseranzahl, die durch diese Fläche erschlossen werden, ist der Abstand von 32 m bis zum Fahrbahnrand der L 23 unproblematisch. Zwischen Einmündung
dieser Fläche in den Kelmesbergweg und der L 23 werden entlang des Kelmesbergweges keine Besucherparkplätze vorgesehen. Die Bushaltestelle verbleibt an der heutigen Stelle im Bereich der Kreuzung Kelmesbergweg /
Großheidstraße. Die Detailplanung für die Verbreiterung des Kelmesbergweges erfolgt im Rahmen der Erschließungsplanung.
Eine direkte Zufahrt von der L 23 auf das nördliche Grundstück innerhalb des WA1 wird durch Festsetzung einer
Zu- und Ausfahrtsbeschränkung ausgeschlossen. Der Gehweg entlang der L 23 sollte zumindest bis zum östlichsten Gebäudezugang ausgebaut werden.
Innerhalb der Hinweise zu den schriftlichen Festsetzungen wird darauf hingewiesen, dass Werbeanlagen innerhalb der Anbauverbots- und Anbaubeschränkungszonen und mit Wirkung zur L 23 der gesonderten Zustimmung
der Straßenbauverwaltung bedürfen. Anlagen der Außenwerbung dürfen bis zu einer Entfernung von 20 m gemessen bis zum äußeren Rand der für den Kfz-Verkehr bestimmten Fahrbahn nicht errichtet werden. Des Weiteren sind die Außenfassaden so zu gestalten, dass keine ablenkende Wirkung auf den Verkehr der L 23 entsteht.
Die Verwaltung empfiehlt, der Stellungnahme zu folgen.
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Bebauungsplan Nr. 965
- Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg 8.
Stadtwerke Aachen Aktiengesellschaft
Abwägung frühzeitige Behördenbeteiligung
Fassung vom 12.09.2017
(30.03.2015)
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Bebauungsplan Nr. 965
- Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg -
Abwägung frühzeitige Behördenbeteiligung
Fassung vom 12.09.2017
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Bebauungsplan Nr. 965
- Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg -
Abwägung frühzeitige Behördenbeteiligung
Fassung vom 12.09.2017
Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 8.:
Der Standort der vorhandenen Transformatorenstation innerhalb des Kelmesbergweges an der südwestlichen
Grenze des Geltungsbereiches kann erhalten werden und dient u.a. der Versorgung des zukünftigen Wohngebietes.
Die Einhaltung der Mindestabstände zu Versorgungsanlagen und -leitungen erfolgt im Rahmen der Erschließungsplanung.
Die Verwaltung empfiehlt, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
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Bebauungsplan Nr. 965
- Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg 9.
Abwägung frühzeitige Behördenbeteiligung
Fassung vom 12.09.2017
Stadt Aachen, Fachbereich Denkmalpflege und Archäologie
(02.04.2015)
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Bebauungsplan Nr. 965
- Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg -
Abwägung frühzeitige Behördenbeteiligung
Fassung vom 12.09.2017
Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 9.:
Der Fachbereich Denkmalpflege und Archäologie weist darauf hin, dass im Plangebiet Reste von Bunkeranlagen
auftreten können, die zur Westwallanlage gehören. Aus nördlich angrenzenden Bereichen sind Spuren vor- und
frühgeschichtlicher Besiedlung bekannt. Aus diesen Gründen sei besonders auf die Bestimmungen der §§ 15 und
16 DSchG NW hinzuweisen.
Ein entsprechender Hinweis wird in die schriftlichen Festsetzungen aufgenommen.
Die Verwaltung empfiehlt, der Stellungnahme zu folgen.
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1088
36
1089
1090
FLÄCHEN
34
1091
Plangebiet
32
1092
1097
1093
1098
30
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28
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481 m²
Öffentliche Verkehrsflächen
3,4 %
188 m²
4
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105 m²
Aufweitung Großheidstraße
68 m²
Aufweitung Kelmesbergweg
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Kleinkindspielen
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STADT AACHEN
257 m²
Bebauungsplan
Kelmesbergweg
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432 m²
133
508 m²
STÄDTEBAULICHES KONZEPT
II
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Entwurf
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Datum
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Büro RaumPlan Aachen
15. September 2017
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Nr. Bezeichnung
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1088
ZEICHENERKLÄRUNG
Verkehrsflächen
private Grundstücksflächen
überbaubare Flächen (für Hauptbaukörper) / mit Gründach
647
Flächen für Garagen (Ga) und Carports
(Cp)
Flächen für Carports (Cp) mit Dachbegrünung
Planung Baum
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entfallender Baum
Räumlicher Geltungsbereich
8.5
0
133
Baumbilanzierungsplan
zum Bebauungsplan Nr. 965
- Verlautenheidener Straße /
Kelmesbergweg Darstellung der bestehenden bzw.
neu geplanten Bäume
1:500
138
15. September 2017
3