Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
269544.pdf
Größe
7,0 MB
Erstellt
14.09.17, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 56/0099/WP17
öffentlich
14.09.2017
Sprach- und Integrationskurse in Aachen; Sachstand und Ausblick
Beratungsfolge:
TOP 3
Datum
Gremium
Zuständigkeit
28.09.2017
17.10.2017
19.10.2017
Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie Kenntnisnahme
Kinder- und Jugendausschuss
Kenntnisnahme
Betriebsausschuss Theater und VHS
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung
zur Kenntnis.
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt gemeinsam mit dem Schulausschuss die Ausführungen der
Verwaltung zur Kenntnis.
Der Betriebsausschuss Theater und Volkshochschule nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis.
Prof. Dr. Sicking
(Beigeordneter)
Vorlage FB 56/0099/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 28.02.2018
Seite: 1/8
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebe-
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebe-
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.
Vorlage FB 56/0099/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 28.02.2018
Seite: 2/8
Erläuterungen:
Bestandsaufnahme:
Ausgangslage
In den vergangenen Jahren sind viele Menschen neu nach Aachen zugewandert, unter ihnen
zahlreiche Geflüchtete. Für ihre Integration in die Gesellschaft sind Deutschkenntnisse eine wichtige
Voraussetzung. Im Folgenden wird eine Bestandsaufnahme des Deutschlernens Neuzugewanderter
in drei Gruppen mit unterschiedlichem Rechtsanspruch auf Deutschförderung dargestellt. Zunächst
wird eine Übersicht der Situation der schulpflichtigen Neuzugewanderten gegeben. Anschließend wird
die Situation erwachsener Neuzugewanderter erläutert, die eine Berechtigung oder Verpflichtung zu
Kursen des Bundeamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erhalten. Danach folgt eine Übersicht
über die aktuellen Möglichkeiten zur Deutschförderung für erwachsene Neuzugewanderte, die nicht
an den Kursen des BAMF teilnehmen können.
Die Lehrkräfte in diesen Maßnahmen sind in den Schulen pädagogische Fachkräfte, in den BAMFKursen vom Bundesamt zertifizierte Lehrkräfte und in den übrigen Kursen sowohl Lehrkräfte der
Weiterbildung als auch zahlreiche Ehrenamtliche.
1. Übersicht der Situation der schulpflichtigen Neuzugewanderten (SeiteneinsteigerInnen)
In Deutschland ist jedes Kind im Alter zwischen 6 und 18 Jahren schulpflichtig. Zudem haben alle
Kinder in diesem Alter ein Recht auf Bildung und auf einen Schulplatz. Diese Pflicht und dieses Recht
sind unabhängig von Herkunft, Nationalität, Aufenthaltsstatus, Geschlecht oder Religion.
Alle Kinder, die aus dem Ausland zuziehen, schulpflichtig sind und noch nicht deutsch sprechen, sind
sogenannte SeiteneinsteigerInnen. Alle SeiteneinsteigerInnen lernen im Schulsystem die deutsche
Sprache. Sobald ein Kind in einer Kommune angemeldet wird, ist diese für die Beschulung zuständig.
In Aachen ist die Aufgabe der Schulplatzvermittlung für SeiteneinsteigerInnen vom Schulamt an das
Kommunale Integrationszentrum (KI) delegiert. In den vergangenen drei Schuljahren seit 2014/15,
also seit Beginn der hohen Zuwanderungszahlen von Geflüchteten, wurden im Aachener Schulsystem
mehr als 1700 Schulplätze für SeiteneinsteigerInnen geschaffen. Zu ihnen gehören neben den
Geflüchteten auch Kinder, die beispielsweise im Rahmen der europäischen Freizügigkeit, aufgrund
von von Familienzusammenführung, Arbeit oder Studium der Eltern aus dem Ausland zuziehen.
Statistisch ist eine Differenzierung nicht möglich. Im Schuljahr 2016/2017 wurden in der Stadt Aachen
vom Primarbereich bis zum Bereich der Sekundarstufe II insgesamt 393 aus dem Ausland neu
zugezogene Kinder und Jugendliche erfasst, beraten und in Schulen vermittelt. Die enorme
Steigerung der Zuwanderungszahlen von SeiteneinsteigerInnen wird aus der Grafik in Anlage 1
ersichtlich.
Primarbereich (6-10 Jahre):
Im Primarbereich gehen alle Kinder nach dem Motto „Kurze Beine, kurze Wege“ wohnortnah
zu einer Grundschule und nehmen am Regelunterricht teil. Zusätzlich gibt es sogenannte
Deutsch-Intensivkurse, in denen zusätzlich an zwei bis drei Tagen in der Woche
Deutschunterricht stattfindet. Diese Kurse wurden vom KI der Stadt Aachen in Kooperation mit
der Schulaufsicht und in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit dem KI der StädteRegion
Aachen und den Schulträgern entwickelt. Das Format ist ein „Aachener Produkt“ und in NRW
Vorlage FB 56/0099/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 28.02.2018
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bislang in dieser Form einmalig. Im Schuljahr 2016/17 haben sieben Kurse für mehr als 80
Kinder an sechs Standorten stattgefunden (Annaschule, Beeckstraße, Düppelstraße, Forster
Linde, Karl-Kuck-Schule, Passstraße).
Sekundarstufe I (10-16 Jahre):
Im Bereich der Sekundarstufe I besuchen die SeiteneinsteigerInnen zunächst eine
altersübergreifende Sprachfördergruppe und nehmen mit wachsenden Kenntnissen nach und
nach am Regelunterricht teil, zunächst in den weniger sprachintensiven Fächern (z.B. Sport).
In der Stadt Aachen stehen insgesamt 30 Sprachfördergruppen an allen Schulformen zur
Verfügung, davon 15 an Hauptschulen, drei an Realschulen, zwei an einer Gesamtschule und
zehn an Gymnasien.
Sekundarstufe II ( 16 – 18 Jahre):
Im Bereich der Sekundarstufe
II
heißen
die
Sprachfördergruppen
Internationale
Förderklassen. An ihnen nehmen sowohl neu Zugewiesene als auch berufsschulpflichtige
AbsolventInnen des Sekundarstufe I-Bereichs teil. Aktuell gibt es an den fünf innerstädtischen
Berufskollegs 16 Internationale Förderklassen (IFK).
Im Schuljahr 2016/17 standen so insgesamt 46 Sprachfördergruppen und Internationale
Förderklassen für die zugewanderten Kinder und Jugendlichen in Aachen zur Verfügung, die aufgrund
der hohen Zuwanderungszahlen der letzten Jahre auch im neuen Schuljahr 2017/18 ausgelastet sind.
Durch den Übergang in das Regelsystem entstehen freie Plätze, so dass aktuell der Bedarf gedeckt
werden kann. Das KI ist bedarfsabhängig ständig im Gespräch mit der Schulaufsicht und den
Schulträgern über die mögliche Einrichtung weiterer Sprachfördergruppen und Internationaler
Förderklassen.
Eine besondere Herausforderung von SeiteneinsteigerInnen dar. Im Schuljahr 2015/16 waren 15%
der SeiteneinsteigerInnen im Sek I/II-Bereich nicht im lateinischen Schriftsystem alphabetisiert, im
Schuljahr 2016/17 waren 13%. Aktuell handelt es sich um 48 Jugendlichen, von denen 20 auch in
keinem anderen Schriftsystem lesen und schreiben können. Die Alphabetisierung findet in den
entsprechend heterogenen Sprachfördergruppen und Internationalen Förderklassen statt. Wenige
Lehrkräfte in den Bereichen der Sekundarstufe I und II sind für diese Aufgabe qualifiziert, daher ist die
Beschulung für diese jungen Menschen schwierig. Als innere Schulangelegenheit ist die Bereitstellung
qualifizierter Lehrkräfte Sache der Schulaufsicht.
Das Land NRW empfiehlt für die Sprachfördergruppen und die Internationalen Förderklassen wegen
der großen Heterogenität eine Stärke von 18 bis 20 SeiteneinsteigerInnen und eine Verweildauer von
maximal zwei Jahren vor dem Übergang in das Regelsystem. Die Entscheidung über die Gruppenbzw. Klassengröße und den Verbleib darin liegt bei der zuständigen Schulleitung.
Volljährige
Zugewanderte
werden
vom
zuständigen
Jobcenter,
vom
Sozialamt
und
dem
Jugendmigrationsdienst in entsprechende Maßnahmen vermittelt.
Vorlage FB 56/0099/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 28.02.2018
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Zweiter Bildungsweg (18 Jahre und älter):
Das Weiterbildungsgesetz NRW ermöglicht Volljährigen auch nach Erfüllung der Schulpflicht das
Nachholen von Schulabschlüssen. Angebote des Zweiten Bildungswegs gibt es in Aachen bei der
Volkshochschule, der Abendrealschule und dem Weiterbildungskolleg. Grundsätzlich stehen diese
Angebote bei ausreichenden Deutschkenntnissen auch Zugewanderten zur Verfügung. Die
Volkshochschule Aachen bietet neuerdings Jugendintegrationskurse an, die jungen Erwachsenen bis
25 nach dem Deutschlernen einen Übergang in das Schulabschluss-System des Zweiten
Bildungswegs ermöglichen sollen. Ebenso können Schulabgänger von Regelschulen, die keinen
Abschluss erworben haben, hier eine Perspektive entwickeln.
Zwischenfazit
Das Aachener Schulsystem hat in den vergangenen Jahren eine enorme Herausforderung bewältigt.
Alle zugewanderten Kinder und Jugendliche konnten mit Schulplätzen versorgt werden. Die Anzahl
der Sprachfördergruppen und Internationalen Förderklassen wurde von 17 im Februar 2014 auf
zuletzt 46 Gruppen bzw. Klassen im Juni 2017 erhöht, d.h. sie wurde in dreieinhalb Jahren um 270%
gesteigert. Neu im System der Schulintegration sind seit knapp anderthalb Jahren Gymnasien,
sodass die SeiteneinsteigerInnen inzwischen das gesamte Bildungsspektrum in Anspruch nehmen
können. Im letzten Schuljahr lag die Wartezeit auf einen Schulplatz bei ca. zwei Wochen nach der
Beratung. Diese positive Entwicklung hat vor allem mit der sehr konstruktiven Haltung und
Herangehensweise der Schulaufsicht und der Schulleitungen in der Stadt Aachen zu tun. Diese
nehmen die Seiteneinsteigerkinder im Sinne der Heterogenität ganz selbstverständlich auf: als
Schülerinnen und Schüler.
Eine neue Herausforderung wird in den kommenden Monaten und Jahren anstehen, wenn die
SeiteneinsteigerInnen die Sprachfördergruppen bzw. Internationalen Förderklassen erfolgreich
beenden und eine hohe Schüleranzahl ins Regelsystem übergehen muss. Einige Jahrgangsstufen
des Regelsystems sind bereits sehr voll. Hier müssen die personellen Kapazitäten erhöht werden.
2. Erwachsene Neuzugewanderte mit Berechtigung bzw. Verpflichtung zur Teilnahme an
Kursen des BAMF
Unter bestimmten Bedingungen haben Neuzugewanderte, die dauerhaft in Deutschland leben, einen
gesetzlichen Anspruch auf eine Teilnahme an Kursen des BAMF. Berechtigungen und
Verpflichtungen hierzu erteilen das BAMF, die Ausländerbehörde, das Jobcenter und das Sozialamt.
EU-Ausländer können auf Antrag an BAMF-Kursen teilnehmen. Asylsuchende aus Syrien, dem Irak,
dem Iran, Eritrea und Somalia sind aufgrund der guten Bleibeperspektive berechtigt, einen
Integrationskurs zu besuchen. Die Träger für die Angebote werden vom BAMF auf Antrag zugelassen
und durch Regionalkoordinatoren überprüft.
Übersicht über die Situation der Integrationskurse in Aachen
In der Stadt Aachen gibt es aktuell (Stand September 2017) insgesamt neun durch das
Bundesministerium für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zugelassene Integrationskursträger.
Vorlage FB 56/0099/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 28.02.2018
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Statistische Zahlen liegen nicht für die Stadt, sondern für die gesamte Städteregion vor. Von 2015 bis
2016 wurde das Angebot wegen der starken Zuwanderung von 57 begonnenen Integrationskursen auf
110 erhöht. Es wurden 2.669 Berechtigungen/Verpflichtungen ausgestellt, 1.999 Personen haben mit
einem Kurs begonnen.
Die Grundlage des Integrationskurssystems besteht darin, dass die TeilnehmerInnen ihren Kurs frei
wählen können und nach bestimmten Abschnitten den Kurs unterbrechen können. Jeder
Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs (600 bzw. 900 Unterrichtsstunden) und einem
Orientierungskurs (100 Unterrichtsstunden). Der Besuch eines Vollzeit-Integrationskurses (20 UStd
pro Woche) dauert in der Regel zehn bis elf Monate, Alphabetisierungskurse werden in der Regel als
Teilzeitkurse (15 UStd pro Woche) angeboten und dauern 18 bis 24 Monate (Anlage 2). Ziel des
Integrationskurses ist das Erreichen des Sprachniveaus B1 nach dem Gemeinsamen Europäischen
Referenzrahmen (Anlage 3). Dieses Niveau ermöglicht eine einfache Kommunikation zur Bewältigung
des elementaren Alltags. Es reicht nicht zur Aufnahme einer Ausbildung oder einer Berufstätigkeit
aus. Das BAMF finanziert die Integrationskurse je nach wirtschaftlicher Lage des Teilnehmenden ganz
oder zur Hälfte. Ein allgemeiner Integrationskurs kostet pro TeilnehmerIn 2765,-€. Das
Mindesthonorar für die Unterrichtenden beträgt 35,-€ pro UStd.
TeilnehmerInnen für allgemeine Integrationskurse haben zurzeit keine langen Wartezeiten, um den
Integrationskurs beginnen zu können. Das BAMF beabsichtigt in Zukunft TeilnehmerInnen, die nicht
innerhalb von sechs Wochen mit einem Integrationskurs beginnen, einem Träger zuzuweisen.
Problematisch ist die Vermittlung von TeilnehmerInnen, die noch alphabetisiert werden müssen. Hier
besteht ein sehr hoher Bedarf, der zurzeit nicht zeitnah gedeckt werden kann. Das größte Problem ist,
geeignete DozentInnen zu finden, die die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.
Statistische Zahlen des BAMF liegen nicht für Aachen oder die Städteregion, sondern nur für NRW
insgesamt vor. Im Jahr 2016 waren in NRW 117.586 Menschen berechtigt oder verpflichtet, am
Integrationskurs teilzunehmen. Wegen der rechtlichen Möglichkeit, den Integrationskurs zu
unterbrechen oder ihn bei einem anderen Träger fortzusetzen, gibt es keine Erkenntnisse über die
Zahl der KursabbrecherInnen. Die Träger berichten, dass die Zahl der Unterbrechungen relativ gering
ist und meist triftige Gründe für eine Unterbrechung vorliegen (z.B. Krankheit, Wegzug,
Arbeitsaufnahme). Im Jahr 2016 haben in NRW 31.130 Menschen einen Integrationskurs absolviert.
Kurse nach der Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFö)
Auch nach erfolgreicher Teilnahme am Integrationskurs mit dem Erlangen des B1-Zertifikats reichen
die Deutschkenntnisse der Zugewanderten nicht aus, um eine Ausbildung zu beginnen oder auf dem
Arbeitsmarkt eine Vermittlungschance zu haben. Seit Frühjahr 2017 werden daher vom BAMF
darüber hinausgehende Angebote der berufsbezogenen Deutschförderung finanziert. Es handelt sich
hierbei um 300 UStd, von November 2017 an 400 UStd., die auf dem Niveau B1 aufbauen. Da nicht
alle AbsolventInnen der Integrationskurse das Niveau B1 erreichen, sind auch Wiederholungsmodule
zum Erreichen dieses Niveaus geplant.
Vorlage FB 56/0099/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 28.02.2018
Seite: 6/8
Zwischenfazit
Die Integrationskurse des BAMF sind seit 2005 erprobt und etabliert, die berufsbezogene
Deutschförderung ist in diesem Jahr dazu gekommen. Für die Träger bedeutet die Durchführung
dieser Kurse einen hohen bürokratischen Aufwand. Der Erfolg der Kurse ist mittelmäßig: Laut BAMFStatistik haben 2016 bundesweit lediglich 56% der AbsolventInnen den Deutschtest für Zuwanderer,
der am Ende des Integrationskurses steht, mit dem erwünschten Niveau B1 abgeschlossen. Es ist zu
hoffen, dass die geplanten Wiederholungskurse nach DeuFö dies ausgleichen werden.
3. Neuzugewanderte ohne Berechtigung/ Verpflichtung zur Teilnahme an BAMF-Kursen
Neuzugewanderte, die nicht aus den oben erwähnten fünf Ländern (Syrien, Iran, Irak, Eritrea,
Somalia) stammen und deren Asylverfahren noch nicht positiv oder schon negativ abgeschlossen ist,
können nicht an Integrationskursen teilnehmen, da ihre Bleibeperspektive als nicht langfristig
angesehen wird. Die Anerkennungsquote in Asylverfahren liegt derzeit bei ca. 45 %. Zum Stichtag
23.08.2017 waren laut Angaben der Ausländerbehörde in Aachen 845 Geduldete erfasst. Im Jahr
2016 wurde 1.079 Personen erstmals eine Duldung erteilt. Ausbildungsduldungen können nicht
separat erfasst werden, so dass keine verlässlichen Zahlen vorliegen. Viele dieser Menschen bleiben
jedoch aus verschiedenen Gründen so lange in Deutschland, dass das Erlernen der deutschen
Sprache ratsam ist. Offen steht diesem Personenkreis lediglich das im Folgenden beschriebene
Angebot an allgemeinen, alltagsorientierten und ehrenamtlichen Sprachkursen.
Allgemeine Sprachkurse
Es gibt ein breites Spektrum von Deutschkursen für TeilnehmerInnen mit unterschiedlichem
Bildungshintergrund in Aachen, das den gesamten Europäischen Referenzrahmen abdeckt. Die
Finanzierung erfolgt in der Regel über Entgelte. Das Land NRW stellt Trägern, die nach dem
Weiterbildungsgesetz finanziert werden, Mittel für Deutschkurse zur Verfügung. Diese Mittel nutzt die
Volkshochschule Aachen, um denjenigen, die nicht BAMF-berechtigt sind, wenigstens in einem
gewissen Umfang Unterricht zu geben.
Alltagsorientierte Sprachkurse
Die Stadt Aachen stellt im Rahmen der „Projekte zur Integration“ finanzielle Mittel für alltagsorientierte
Sprachkurse zur Verfügung. Diese können von Trägern gemäß den Richtlinien beantragt werden.
Gefördert werden insbesondere Projekte für TeilnehmerInnen, die aufgrund von gesetzlichen
Beschränkungen und/oder individuellen Problemlagen keinen Zugang zu den bereits vorhandenen
Angeboten haben bzw. dort nicht gefördert werden können. Die TeilnehmerInnen werden durch
Aktivierung und Erweiterung ihrer individuellen Fähigkeiten dahingehend gefördert, eigenständig am
gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Ein Kurs umfasst 100 Unterrichtsstunden und wird
mindestens zweimal pro Woche mit zwei Unterrichtsstunden durchgeführt. Der Kurs soll
lernungewohnte Menschen dazu motivieren, anschließend an einem Regelangebot wie einem
Integrationskurs teilzunehmen. Es stehen insgesamt 41.000,00 € für die alltagsorientierten
Sprachkurse zur Verfügung. Aktuell werden sechs Kurse durchgeführt, so dass in diesem Jahr noch
20.000,00 € zur Verfügung stehen.
Vorlage FB 56/0099/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 28.02.2018
Seite: 7/8
Zwischenfazit
In den Jahren 2012 bis 2014 wurden in einem Modellprojekt individuell AsylbewerberInnen bei der
Volkshochschule unterstützt, die aufgrund einer Finanzierung in Höhe von insgesamt 13.000,00 € an
einem passenden regulären VHS-Kurs teilnehmen konnten. Die Verwaltung plant, die noch zur
Verfügung stehenden Mittel aus „Projekte zur Integration“ erneut in diesem Bereich einzusetzen, um
so Menschen zu unterstützen, die keinen Zugang zu den Regelangeboten haben.
Ehrenamtliche Sprachlernangebote
Im Jahr 2015 haben sich im Rahmen des Zuzugs zahlreicher Geflüchteter über 2.000 Bürgerinnen
und Bürger bei der Stadt Aachen gemeldet, um Geflüchtete ehrenamtlich im Alltag zu unterstützen.
Um diese Ehrenamtlichen zu koordinieren und diese Ressourcen des zivilgesellschaftlichen
Engagements zu nutzen, wurde im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration das Sonderteam
Flüchtlingswesen eingerichtet.
Das Sonderteam hat circa 50 Sprachkursangebote von EhrenamtlerInnen mit über 100 Stunden pro
Woche erfasst (Stand April 2017). Diese werden vom Sonderteam Flüchtlingswesen, aber auch
von kirchlichen Trägern und Gemeinden, von verschiedenen Ehrenamtsnetzwerken der
Flüchtlingshilfe in den Stadtteilen (u.a. Haaren, Richterich, Walheim, Kornelimünster, Brand usw.), von
Bildungsträgern wie Familienbildungsstätten, von Studierendeninitiativen, der Stadtbibliothek,
Migrantenorganisationen und Wohlfahrtsverbänden organisiert und durchgeführt. Zusätzlich gibt es
allein in der Ehrenamts-Datei des FB 56 über 250 Personen, von denen bekannt ist, dass sie
Geflüchteten beim Spracherwerb helfen. Viele unterstützen auch als SprachpartnerInnen bzw.
KonversationspartnerInnen, wenn bereits eine Grundlage in der deutschen Sprache vorliegt. Zudem
werden Informationsveranstaltungen für Geflüchtete inzwischen auch in "leichter Sprache" angeboten.
Darüber hinaus gibt es noch viele weitere Angebote von freien Trägern, Initiativen
und Netzwerken, beispielsweise das Angebot der "Aachener Hände" oder das ehrenamtliche
Unterstützungsangebot der Sprachenakademie. Ebenso sind Privatpersonen sowie NachbarInnen bei
dem Spracherwerb für Geflüchtete engagiert, ohne dass sie an eine offizielle Stelle gemeldet werden.
Fazit
Die Stadt Aachen hat die Zuwanderung einer großen Zahl von Geflüchteten im Rahmen der
gesetzlichen Vorgaben gut gelöst. Perspektivisch wird die Integration dieser Menschen eine
Herausforderung bleiben. Es gilt passgenaue Angebote zu entwickeln, die den unterschiedlichen
Gruppen dauerhafte Perspektiven geben.
Anlagen:
Anlage 1 – Vermittlungen von Schulplätzen für SeiteneinsteigerInnen (6-18 Jahre) nach Schuljahren
Anlage 2 – Aufbau des Integrationskurses
Anlage 3 – Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen
Vorlage FB 56/0099/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 28.02.2018
Seite: 8/8
Anlage 1 – Vermittlungen von Schulplätzen für SeiteneinsteigerInnen (6-18 Jahre) nach Schuljahren
Vermittlungen von Schulplätzen für
SeiteneinsteigerInnen (6-18 Jahre) nach Schuljahren*
unvermittelt
Angaben in absoluten Zahlen
900
vermittelt
800
700
600
500
804
400
300
532
200
100
0
118
157
2010/11
2011/12
*Schuljahr jeweils vom 1.7.-30.6.
277
2012/13
379
352
2013/14
2014/15
15
2015/16
2016/17
(Stand:
30.06.2017)
393
Anlage 2 – Der Aufbau der Integrationskurse
Integrationskurse
Sprachkurs
Orientierungskurs
▪ dauert 600 Stunden (6 Module zu 100 Ustd)
▪ schließt an Sprachkurs an
▪ schließt mit dem „Deutschtest für Zuwanderer“
▪ Abschlusstest "Leben in Deutschland"
(DTZ) ab, beim Nichterreichen des B1-Niveaus
besteht die Möglichkeit zu 300 Ustd
Wiederholung und einer erneuten Prüfung
▪ in speziellen Kursen bis zu 900 Ustd
▪ 100 Ustd
▪ in Intensivkursen 400 Ustd
▪ in Intensivkursen 30 Ustd
▪ Themen im Rahmen der Sprachvermittlung:
▪ Themen: deutsche Rechtsordnung, Geschichte
Arbeit und Beruf, Aus- und Weiterbildung,
und Kultur, Rechte und Pflichten in Deutschland,
Betreuung und Erziehung von Kindern,
Formen des Zusammenlebens in der
Einkaufen/Handel/Konsum, Freizeit und soziale
Gesellschaft, Werte, die in Deutschland wichtig
Kontakte, Gesundheit und
sind, z.B. Toleranz, Gleichberechtigung
Hygiene/menschlicher Körper, Medien, Wohnen
Anlage 3 – Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen