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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
269241.pdf
Größe
4,8 MB
Erstellt
11.09.17, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:58
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: FB 61/0782/WP17 öffentlich 35048-2017 11.09.2017 Dez. III / FB 61/200 Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gem. § 25 BauGB im Stadtbezirk Aachen-Mitte, für das Grundstück Leonhardstraße 29, zwischen Leonhardstraße, Reumontstraße, Gottfried-Dossing-Platz Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 04.10.2017 05.10.2017 18.10.2017 Bezirksvertretung Aachen-Mitte Planungsausschuss Rat der Stadt Aachen Anhörung/Empfehlung Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für das im Planbereich befindliche Grundstück Leonhardstr. 29, im Stadtbezirk Aachen-Mitte, zwischen Leonhardstraße, Reumontstraße, Gottfried-Dossing-Platz eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu beschließen. Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für das im Planbereich befindliche Grundstück Leonhardstr.29, im Stadtbezirk Aachen-Mitte, zwischen Leonhardstraße, Reumontstraße, Gottfried-Dossing-Platz eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu beschließen. Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für das im Planbereich befindliche Grundstück Leonhardstr.29, im Stadtbezirk Aachen-Mitte, zwischen Leonhardstraße, Reumontstraße, Gottfried-Dossing-Platz eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu beschließen. Vorlage FB 61/0782/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 15.08.2018 Seite: 1/2 Erläuterungen: Erlass einer Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung soll für das Eckgrundstück Leonhardstr. 29, zwischen Leonhardstraße, Reumontstraße und Gottfried-Dossing-Platz eine Vorkaufsrechtssatzung beschlossen werden, um städtebauliche Maßnahmen und Ziele umsetzen zu können. In der Stadt Aachen besteht ein dringender Bedarf an Wohnraum, insbesondere an bezahlbarem Wohnraum. Um dem Bedarf entgegenwirken zu können, sollen geeignete Flächen mit Wohnungsbau entwickelt werden. Aufgrund der Nähe zur Aachener Innenstadt mit allen wohnungsbezogenen Infrastruktureinrichtungen und der Nähe zum Hauptbahnhof bietet es sich an, diese Fläche insbesondere für den Wohnungsbau zu entwickeln. Darum soll zur Sicherung dieses städtebaulichen Zieles und zur Steuerung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ein Bebauungsplan für dieses Grundstück aufgestellt werden. Um zusätzlich zur planungsrechtlichen Sicherung die Entwicklung auch von liegenschaftlicher Seite steuern zu können, empfiehlt die Verwaltung den Erlass einer Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht. Anlage/n: 1. Übersichtsplan 2. Luftbild 3. Satzungstext Vorlage FB 61/0782/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 15.08.2018 Seite: 2/2 Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Baugesetzbuch (BauGB) im Stadtbezirk Aachen- Mitte für das Grundstück Leonhardstr.29, zwischen Leonhardstraße, Reumontstraße, Gottfried-Dossing-Platz vom Aufgrund § 25 (1) Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW Seite 666/SGV NRW 2023), jeweils in der derzeit geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung am 18.10.2017 gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW folgende Satzung beschlossen: §1 Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung steht der Stadt Aachen in dem durch § 2 bezeichneten Gebiet ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu. §2 Der Geltungsbereich dieser Satzung erstreckt sich auf den in der anliegenden Übersichtskarte dargestellten Bereich im Stadtbezirk Aachen- Mitte, für das Grundstück Leonhardstr.29, zwischen Leonhardstraße, Reumontstraße, GottfriedDossing-Platz. Die Karte ist Bestandteil dieser Satzung. §3 Die Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.