Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
269241.pdf
Größe
4,8 MB
Erstellt
11.09.17, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 61/0782/WP17
öffentlich
35048-2017
11.09.2017
Dez. III / FB 61/200
Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gem. § 25
BauGB im Stadtbezirk Aachen-Mitte, für das Grundstück
Leonhardstraße 29, zwischen Leonhardstraße, Reumontstraße,
Gottfried-Dossing-Platz
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
04.10.2017
05.10.2017
18.10.2017
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Planungsausschuss
Rat der Stadt Aachen
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für das im
Planbereich befindliche Grundstück Leonhardstr. 29, im Stadtbezirk Aachen-Mitte, zwischen
Leonhardstraße, Reumontstraße, Gottfried-Dossing-Platz eine Satzung zur Ausübung eines
besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für das im
Planbereich befindliche Grundstück Leonhardstr.29, im Stadtbezirk Aachen-Mitte, zwischen
Leonhardstraße, Reumontstraße, Gottfried-Dossing-Platz eine Satzung zur Ausübung eines
besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu beschließen.
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für das im Planbereich
befindliche Grundstück Leonhardstr.29, im Stadtbezirk Aachen-Mitte, zwischen Leonhardstraße,
Reumontstraße, Gottfried-Dossing-Platz eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen
Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu beschließen.
Vorlage FB 61/0782/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.08.2018
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Erlass einer Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht gemäß § 25 Absatz 1
Satz 1 Nr. 2 BauGB
Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung soll für das Eckgrundstück Leonhardstr.
29, zwischen Leonhardstraße, Reumontstraße und Gottfried-Dossing-Platz eine
Vorkaufsrechtssatzung beschlossen werden, um städtebauliche Maßnahmen und Ziele umsetzen zu
können.
In der Stadt Aachen besteht ein dringender Bedarf an Wohnraum, insbesondere an bezahlbarem
Wohnraum. Um dem Bedarf entgegenwirken zu können, sollen geeignete Flächen mit Wohnungsbau
entwickelt werden. Aufgrund der Nähe zur Aachener Innenstadt mit allen wohnungsbezogenen
Infrastruktureinrichtungen und der Nähe zum Hauptbahnhof bietet es sich an, diese Fläche
insbesondere für den Wohnungsbau zu entwickeln. Darum soll zur Sicherung dieses städtebaulichen
Zieles und zur Steuerung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ein Bebauungsplan für
dieses Grundstück aufgestellt werden.
Um zusätzlich zur planungsrechtlichen Sicherung die Entwicklung auch von liegenschaftlicher Seite
steuern zu können, empfiehlt die Verwaltung den Erlass einer Satzung über ein besonderes
gemeindliches Vorkaufsrecht.
Anlage/n:
1.
Übersichtsplan
2.
Luftbild
3.
Satzungstext
Vorlage FB 61/0782/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.08.2018
Seite: 2/2
Satzung
über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Baugesetzbuch (BauGB)
im Stadtbezirk Aachen- Mitte für das Grundstück Leonhardstr.29, zwischen Leonhardstraße, Reumontstraße,
Gottfried-Dossing-Platz
vom
Aufgrund § 25 (1) Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl.
I S. 2414) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW Seite 666/SGV NRW 2023), jeweils in der derzeit geltenden Fassung, hat der Rat der
Stadt Aachen in seiner Sitzung am 18.10.2017 gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW folgende Satzung beschlossen:
§1
Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung steht der Stadt Aachen in dem durch § 2 bezeichneten Gebiet
ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu.
§2
Der Geltungsbereich dieser Satzung erstreckt sich auf den in der anliegenden Übersichtskarte dargestellten Bereich im
Stadtbezirk Aachen- Mitte, für das Grundstück Leonhardstr.29, zwischen Leonhardstraße, Reumontstraße, GottfriedDossing-Platz.
Die Karte ist Bestandteil dieser Satzung.
§3
Die Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.