Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
269223.pdf
Größe
5,4 MB
Erstellt
11.09.17, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 61/0781/WP17
öffentlich
35047-2017
11.09.2017
Dez. III / FB 61/200
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan -Reumontstraße/
Leonhardstraße- im Stadtbezirk Aachen-Mitte, zwischen
Reumontstraße, Leonhardstraße, Gottfried-Dossing-Platz
hier: Aufstellungsbeschluss
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
04.10.2017
05.10.2017
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Planungsausschuss
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung,
insbesondere für den Wohnungsbau, die Aufstellung des Bebauungsplanes - Reumontstraße /
Leonhardstraße - im Stadtbezirk Aachen-Mitte, für das Grundstück Leonhardstraße 29, zwischen der
Reumontstraße, Leonhardstraße und Gottfried-Dossing-Platz.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung,
insbesondere für den Wohnungsbau, die Aufstellung des Bebauungsplanes - Reumontstraße /
Leonhardstraße - im Stadtbezirk Aachen-Mitte, für das Grundstück Leonhardstraße 29, zwischen
Reumontstraße, Leonhardstraße und Gottfried-Dossing-Platz.
Vorlage FB 61/0781/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.08.2018
Seite: 1/2
Erläuterungen:
1.
Ziel und Zweck der Planung
Der Bereich, für den ein Bebauungsplan aufgestellt werden soll, befindet sich im Kreuzungsbereich
der Leonhardstraße und Reumontstraße, östlich vom Gottfried-Dossing-Platz. Es umfasst das
Eckgrundstück Leonhardstraße Nr. 29 mit einer Größe von ca. 4700m². Im Norden grenzt das
Grundstück an die Leonhardstraße, im Osten an ein Bürogebäude (ehemaliges Fernmeldeamt) und
an die Gartenflächen der Wohngebäude, die von der Reumontstraße aus erschlossen werden. Im
Süden grenzt das Grundstück an die Reumontstraße und im Westen an den Gottfried-Dossing-Platz.
Die Leonhardstraße ist geprägt von mehrgeschossigen Wohngebäuden und dem Tagungshaus der
Bischöflichen Akademie mit der dazugehörigen Kapelle. Der südliche Bereich ist geprägt von den
Verwaltungs- und Bahngebäuden an der Reumontstraße.
Die planungsrechtliche Beurteilung erfolgt derzeit gemäß § 34 BauGB, nachdem ein Vorhaben sich in
die Eigenart der Umgebung einfügen muss.
Das Grundstück ist derzeit untergenutzt. Es wird im Wesentlichen als Stellplatzfläche genutzt auf der
ein paar eingeschossige Gewerbehallen stehen. Aufgrund der guten integrierten Lage im
Stadtzentrum von Aachen mit allen wohnungsbezogenen Infrastruktureinrichtungen, der guten
Anbindung an den Individual- und öffentlichen Personennahverkehr ist die Fläche für eine intensivere
Nutzung, insbesondere für eine Wohnnutzung sehr gut geeignet. Da in Aachen ein dringender
Wohnraumbedarf besteht, kann die Entwicklung dieser Fläche dazu beitragen, diesem dringenden
Bedarf entgegenzuwirken. Darüber hinaus folgt eine Nachverdichtung dieser Fläche dem Ziel der
Innenentwicklung und dem schonenden Umgang mit Grund und Boden durch Verringerung
zusätzlicher Inanspruchnahme von Flächen.
Das vorhandene planungsrechtliche Instrument wird als nicht ausreichend angesehen wird, um das
Ziel, die Fläche für den Wohnungsbau zu sichern, daher soll ein Aufstellungsbeschluss für einen
Bebauungsplan gefasst werden. Parallel zum Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan soll
eine Vorkaufsrechtssatzung die planungsrechtliche Steuerung zusätzlich liegenschaftlich sichern.
Beschlussempfehlung
Zur Sicherung der städtebaulichen Ziele, die Fläche insbesondere für den Wohnungsbau zu
entwickeln, empfiehlt die Verwaltung, für den Bereich des Eckgrundstückes Leonhardstraße Nr. 29
einen Bebauungsplan aufzustellen.
Anlage/n:
1.
Übersichtsplan
2.
Luftbild
3.
A-Plan
Vorlage FB 61/0781/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.08.2018
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