Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
269229.pdf
Größe
354 kB
Erstellt
11.09.17, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:57
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0779/WP17
öffentlich
11.09.2017
Dez. III / FB 61/400
Gefährdung durch landwirtschaftlichen Verkehr im Bereich
Gemmenicher Weg und Steppenbergweg
Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen in der
Bezirksvertretung Laurensberg vom 29.05.2017
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
27.09.2017
Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Vorlage FB 61/0779/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.11.2017
Seite: 1/4
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Vorlage FB 61/0779/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.11.2017
Seite: 2/4
Erläuterungen:
Anlass
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit Schreiben vom 29.05.2017 die Behandlung des Themas
„Gefährdung durch landwirtschaftlichen Verkehr im Bereich Gemmenicher Weg und Steppenbergweg“
beantragt. Sie bittet die Verwaltung zu prüfen, eine Analyse der dortigen Situation vorzunehmen und
Vorschläge zur Verbesserung der dortigen Situation vorzunehmen.
Prüfung
Der landwirtschaftliche Lohnbetrieb hat seine Zufahrt über den Steppenbergweg, einen
Verbindungsweg und den Gemmenicher Weg.
Der Steppenbergweg ist eine Straße, an der hauptsächlich Ein- und Mehrfamilienhäusern angrenzen.
Die gesamte Straße ist als verkehrsberuhigter Bereich gekennzeichnet, die an der Einfahrt mit dem
Verkehrszeichen 325.1 und an der Ausfahrt mit dem Verkehrszeichen 325.2. (gemäß § 42 Absatz 2
und Anlage 3 der StVO) beschildert ist.
In diesem verkehrsberuhigten Bereich gelten folgende Ge- und Verbote:
1. Wer ein Fahrzeug führt, muss mit Schrittgeschwindigkeit fahren
2. Wer ein Fahrzeug führt, darf den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern;
wenn nötig, muss gewartet werden.
3. Wer zu Fuß geht, darf den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
4. Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Fläche nicht parken,
ausgenommen zum Ein- und Aussteigen und zum Be- und Entladen.
5. Wer zu Fuß geht, darf die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall
erlaubt
Der Verbindungsweg (Wirtschaftsweg), zwischen dem Steppenbergweg und Gemmenicher Weg, darf
durch Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige
mehrspurige Kraftfahrzeuge, außer dem landwirtschaftlichen Verkehr nicht befahren werden.
Der Gemmenicher Weg, ist eine öffentlich gewidmete Straße auf dem die landwirtschaftlichen
Fahrzeuge zur Betriebsstätte bzw. zu den Wiesen- und Ackerflächen fahren.
Unter Berücksichtigung der vorgenannten Rahmenbedingungen und das Ausweichstrecken, die
wegen der Höhenbegrenzung einer Eisenbahnbrücke am Gemmenicher Weg und der Begrenzung
durch Kurvenradien der umliegenden Straßen für den landwirtschaftlichen Verkehr nicht zur
Verfügung stehen, wurde die Thematik auch in der regelmäßigen Verkehrsbesprechung im
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen beraten. Es wurde vereinbart, eine
Geschwindigkeitsmessung durchzuführen und das Lohnunternehmen bezüglich der Fahrweisen der
Fahrer im verkehrsberuhigten Bereich anzusprechen. Ergänzend dazu sollen auch die Anwohner, des
Steppenbergweg (zwischen Steppenbergallee und Verbindungsweg) wegen der in die zur Fahrbahn
hineinragenden Hecken und Sträuchern, über das Bezirksamt Laurensberg (BA 5) angeschrieben
werden.
Vorlage FB 61/0779/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.11.2017
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Im Juli 2017 wurde mit der Geschäftsführerin und dem Geschäftsführer des Lohnunternehmens ein
Gespräch geführt. In dem Gespräch wurde verdeutlicht, dass alle Fahrzeugführer in dem
verkehrsberuhigten Bereich Schrittgeschwindigkeit fahren müssen und die Fußgänger in diesem
Bereich weder gefährdet noch behindert werden dürfen. Wenn nötig müssen die Fahrzeugführer
warten.
Die Geschäftsführer sagten zu, die gesetzlichen Bestimmungen mit ihrem Fahrpersonal zu
kommunizieren.
Auf Nachfrage bei der Polizei wurde von dort mitgeteilt, dass sich in dem Zeitraum vom 01.07.2014
bis zum 30.06.2017 keine Verkehrsunfälle der Kategorie 1 bis 4 auf den Straßen Steppenbergweg,
des Verbindungs-weges und dem Gemmenicher Weg ereignet haben.
Die Geschwindigkeitsmessung am Steppenbergweg wird nach der Beendigung der Sommerferien am
29.08.2017 in der 36. KW durchgeführt. Sollte bei diesen Messungen festgestellt werden, dass die
erlaubte Geschwindigkeit von 25% aller dort gemessenen Fahrzeuge überschritten wird, so ist die
Einrichtung einer Messstelle für den Fachbereich Sicherheit und Ordnung zu prüfen und ggfs. sind
weitere Kontrollen durch die Polizei durchzuführen. Über die Ergebnisse der
Geschwindigkeitsmessung wird mündlich in der Sitzung berichtet.
Empfehlung
Die Verwaltung kann den landwirtschaftlichen Verkehr über andere Straßen zum landwirtschaftlichen
Betrieb im Bereich Reinartzkehl, wegen der Höhenbegrenzung einer Eisenbahnbrücke am
Gemmenicher Weg und der Begrenzung durch Kurvenradien der umliegenden Straßen nicht umleiten
Durch die Vermittlung der geltenden Verkehrsvorschriften gegenüber den Anliegern des
Steppenbergweg und dem Fahrpersonal des landwirtschaftlichen Lohnbetriebes, sowie der
Freihaltung der Verkehrsflächen durch hinein wachsende Bäume und Sträucher im Steppenbergweg,
wird eine ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme aller Teilnehmer am dortigen
Straßenverkehr gefordert.
Anlage/n:
Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen in der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg vom
29.05.2017
Vorlage FB 61/0779/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.11.2017
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