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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
269229.pdf
Größe
354 kB
Erstellt
11.09.17, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:57
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/0779/WP17 öffentlich 11.09.2017 Dez. III / FB 61/400 Gefährdung durch landwirtschaftlichen Verkehr im Bereich Gemmenicher Weg und Steppenbergweg Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen in der Bezirksvertretung Laurensberg vom 29.05.2017 Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 27.09.2017 Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Vorlage FB 61/0779/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.11.2017 Seite: 1/4 Finanzielle Auswirkungen JA NEIN x Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden - Verschlechterung konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - Verschlechterung 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Vorlage FB 61/0779/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.11.2017 Seite: 2/4 Erläuterungen: Anlass Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit Schreiben vom 29.05.2017 die Behandlung des Themas „Gefährdung durch landwirtschaftlichen Verkehr im Bereich Gemmenicher Weg und Steppenbergweg“ beantragt. Sie bittet die Verwaltung zu prüfen, eine Analyse der dortigen Situation vorzunehmen und Vorschläge zur Verbesserung der dortigen Situation vorzunehmen. Prüfung Der landwirtschaftliche Lohnbetrieb hat seine Zufahrt über den Steppenbergweg, einen Verbindungsweg und den Gemmenicher Weg. Der Steppenbergweg ist eine Straße, an der hauptsächlich Ein- und Mehrfamilienhäusern angrenzen. Die gesamte Straße ist als verkehrsberuhigter Bereich gekennzeichnet, die an der Einfahrt mit dem Verkehrszeichen 325.1 und an der Ausfahrt mit dem Verkehrszeichen 325.2. (gemäß § 42 Absatz 2 und Anlage 3 der StVO) beschildert ist. In diesem verkehrsberuhigten Bereich gelten folgende Ge- und Verbote: 1. Wer ein Fahrzeug führt, muss mit Schrittgeschwindigkeit fahren 2. Wer ein Fahrzeug führt, darf den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern; wenn nötig, muss gewartet werden. 3. Wer zu Fuß geht, darf den Fahrverkehr nicht unnötig behindern. 4. Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Fläche nicht parken, ausgenommen zum Ein- und Aussteigen und zum Be- und Entladen. 5. Wer zu Fuß geht, darf die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt Der Verbindungsweg (Wirtschaftsweg), zwischen dem Steppenbergweg und Gemmenicher Weg, darf durch Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge, außer dem landwirtschaftlichen Verkehr nicht befahren werden. Der Gemmenicher Weg, ist eine öffentlich gewidmete Straße auf dem die landwirtschaftlichen Fahrzeuge zur Betriebsstätte bzw. zu den Wiesen- und Ackerflächen fahren. Unter Berücksichtigung der vorgenannten Rahmenbedingungen und das Ausweichstrecken, die wegen der Höhenbegrenzung einer Eisenbahnbrücke am Gemmenicher Weg und der Begrenzung durch Kurvenradien der umliegenden Straßen für den landwirtschaftlichen Verkehr nicht zur Verfügung stehen, wurde die Thematik auch in der regelmäßigen Verkehrsbesprechung im Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen beraten. Es wurde vereinbart, eine Geschwindigkeitsmessung durchzuführen und das Lohnunternehmen bezüglich der Fahrweisen der Fahrer im verkehrsberuhigten Bereich anzusprechen. Ergänzend dazu sollen auch die Anwohner, des Steppenbergweg (zwischen Steppenbergallee und Verbindungsweg) wegen der in die zur Fahrbahn hineinragenden Hecken und Sträuchern, über das Bezirksamt Laurensberg (BA 5) angeschrieben werden. Vorlage FB 61/0779/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.11.2017 Seite: 3/4 Im Juli 2017 wurde mit der Geschäftsführerin und dem Geschäftsführer des Lohnunternehmens ein Gespräch geführt. In dem Gespräch wurde verdeutlicht, dass alle Fahrzeugführer in dem verkehrsberuhigten Bereich Schrittgeschwindigkeit fahren müssen und die Fußgänger in diesem Bereich weder gefährdet noch behindert werden dürfen. Wenn nötig müssen die Fahrzeugführer warten. Die Geschäftsführer sagten zu, die gesetzlichen Bestimmungen mit ihrem Fahrpersonal zu kommunizieren. Auf Nachfrage bei der Polizei wurde von dort mitgeteilt, dass sich in dem Zeitraum vom 01.07.2014 bis zum 30.06.2017 keine Verkehrsunfälle der Kategorie 1 bis 4 auf den Straßen Steppenbergweg, des Verbindungs-weges und dem Gemmenicher Weg ereignet haben. Die Geschwindigkeitsmessung am Steppenbergweg wird nach der Beendigung der Sommerferien am 29.08.2017 in der 36. KW durchgeführt. Sollte bei diesen Messungen festgestellt werden, dass die erlaubte Geschwindigkeit von 25% aller dort gemessenen Fahrzeuge überschritten wird, so ist die Einrichtung einer Messstelle für den Fachbereich Sicherheit und Ordnung zu prüfen und ggfs. sind weitere Kontrollen durch die Polizei durchzuführen. Über die Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessung wird mündlich in der Sitzung berichtet. Empfehlung Die Verwaltung kann den landwirtschaftlichen Verkehr über andere Straßen zum landwirtschaftlichen Betrieb im Bereich Reinartzkehl, wegen der Höhenbegrenzung einer Eisenbahnbrücke am Gemmenicher Weg und der Begrenzung durch Kurvenradien der umliegenden Straßen nicht umleiten Durch die Vermittlung der geltenden Verkehrsvorschriften gegenüber den Anliegern des Steppenbergweg und dem Fahrpersonal des landwirtschaftlichen Lohnbetriebes, sowie der Freihaltung der Verkehrsflächen durch hinein wachsende Bäume und Sträucher im Steppenbergweg, wird eine ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme aller Teilnehmer am dortigen Straßenverkehr gefordert. Anlage/n: Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen in der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg vom 29.05.2017 Vorlage FB 61/0779/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.11.2017 Seite: 4/4