Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
269244.pdf
Größe
623 kB
Erstellt
07.09.17, 12:00
Aktualisiert
18.09.17, 13:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 32/0013/WP17
öffentlich
07.09.2017
FB 32
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW
Einbau von festen LKW-Sperren (Pilomaten) zum Schutz vor
Terrorattacken im Pfalzbezirk der Aachener Innenstadt und
Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
20.09.2017
Rat der Stadt Aachen
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Aachen genehmigt die gem. § 60 GO NRW am 05.09.2017 getroffene
Dringlichkeitsentscheidung zur Baumaßnahme „Einbau von festen LKW-Sperren (Pilomaten) zum
Schutz vor Terrorattacken im Pfalzbezirk der Aachener Innenstadt“ sowie zur Bereitstellung
überplanmäßiger Haushaltsmittel im Jahr 2017 i. H. von 300.000 € zum Produkt 020101 – Anti Terror
Sperren Pfalzbezirk.
(Philipp)
Vorlage FB 32/0013/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.09.2017
Seite: 1/3
Finanzielle Auswirkungen
5-020101-900-00800-900-1 – Anti Terror Sperren Pfalzbezirk
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2017
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2018 ff.
2017
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
2018 ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
300.000€
0
0
0
300.000€
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-300.000€
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben/ keine
- Verschlechterung
ausreichende Deckung
vorhanden
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2017
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2018 ff.
2017
2018 ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Vorlage FB 32/0013/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.09.2017
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Siehe Anlage: Dringlichkeitsentscheidung für den Rat der Stadt Aachen gemäß § 60 (1) GO NRW
Die Baumaßnahme „Einbau von festen LKW-Sperren (Pilomaten) zum Schutz vor Terrorattacken im
Pfalzbezirk der Aachener Innenstadt“ erfordert die Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel i.H.
von 300.000,00 € im Jahr 2017.
Gem. § 83 Abs. 2 GO NRW bedarf die Genehmigung der notwendigen Mittel der vorherigen
Zustimmung des Rates, wenn die Aufwendungen/Auszahlungen erheblich sind.
Wegen der Eilbedürftigkeit (zeitnahe Beauftragung zur Durchführung des Gesamtprojektes,
Fertigstellung voraussichtlich noch vor dem Weihnachtsmarkt 2017) war eine
Dringlichkeitsentscheidung erforderlich.
Diese wurde am 05.09.2017 getroffen und wird hiermit dem Rat zur Genehmigung vorgelegt.
Anlage/n:
Dringlichkeitsentscheidung für den Rat der Stadt Aachen gem. § 60 (1) GO NRW „Einbau von festen
LKW-Sperren (Pilomaten) zum Schutz vor Terrorattacken im Pfalzbezirk der Aachener Innenstadt und
Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel in Höhe von 300.000,00 EUR“
Vorlage FB 32/0013/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.09.2017
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