Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
269197.pdf
Größe
97 kB
Erstellt
11.09.17, 12:00
Aktualisiert
07.11.17, 18:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 56/0098/WP17
öffentlich
11.09.2017
Anträge auf Förderung aus dem Vermögen der Rummeny-Stiftung
Beratungsfolge:
TOP 12
Datum
Gremium
Zuständigkeit
28.09.2017
Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung
zur Kenntnis.
Prof. Dr. Sicking
(Beigeordneter)
Vorlage FB 56/0098/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 03.11.2017
Seite: 1/3
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebe-
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebe-
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.
Vorlage FB 56/0098/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 03.11.2017
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Voraussetzung für eine Förderung aus dem Vermögen der Rummeny-Stiftung ist die ausschließliche
Verwendung der Fördermittel zu mildtätigen Zwecken nach § 53 Abgabenordnung.
Der Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration hat insgesamt 6 Anträge von Aachener
Institutionen auf Förderung aus dem Vermögen der Rummeny-Stiftung erhalten.
Die Anträge wurden geprüft. Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass bei 5 Anträgen eine
Förderung nicht möglich ist, da die Voraussetzungen der Mildtätigkeit nicht vorliegen. Ein Antrag war
nicht konkret genug, so dass der Antragsteller aufgefordert wurde, seinen Antrag zu überarbeiten.
Die 5 Antragsteller haben zwischenzeitlich Ablehnungsbescheide erhalten. In den Bescheiden wurde
darauf hingewiesen, dass die Anträge zur weiteren Prüfung auf Förderwürdigkeit aus anderen
Stiftungsmitteln an die Stiftungsverwaltung weitergeleitet wurden.
Die Stiftungsverwaltung wird prüfen, ob ggf. eine Förderung aus anderen städtischen Stiftungen
möglich ist und die Antragsteller über die Förderentscheidungen informieren.
Für künftige Antragsteller möchte die Verwaltung nochmals auf die Voraussetzungen für eine
Förderung zu mildtätigen Zwecken hinweisen:
Im Rahmen der Mildtätigkeit profitieren i.d.R. am Ende Einzelpersonen, die aus wirtschaftlichen (§ 53
Nr. 2 Abgabenordnung) oder persönlichen (§ 53 Nr.1 Abgabenordnung, geistige, gesundheitliche oder
körperliche Einschränkungen) Gründen auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Die Förderung erfolgt
direkt in Form von Sach-, Hilfsdienst- oder Geldleistungen. Beispiele für eine solche Förderung sind
Telefonseelsorge, Obdachlosenunterkünfte, Fahrdienste, Tafeln oder Frauenhäuser. Die Maßnahmen
sollten sich also direkt an die notleidenden Menschen richten und sie in einer konkreten Notsituation
unterstützen.
Grundsätzlich ist der Nachweis über die Hilfebedürftigkeit der geförderten Personen zu erbringen; d.h.
es muss für jede Person z.B. durch ärztliche Atteste oder Einkommens-/Vermögensnachweise die
Hilfebedürftigkeit nachgewiesen werden. Dazu gibt es allerdings im Anwendungserlass zur
Abgabenordnung Ausnahmen, z.B. für Personen über 75 Jahren, Empfänger von bestimmten
Sozialleistungen und besondere Arten von Unterstützungsleistungen. Über die Nachweispflichten/möglichkeiten wäre im Einzelfall zu entscheiden.
Da es aktuell noch keine Informationen gibt, wann die Mittel aus dem Vermögen der RummenyStiftung zur Verfügung stehen, wäre es empfehlenswert, wenn die Projekte nicht an zeitliche
Voraussetzungen geknüpft sind.
Vorlage FB 56/0098/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 03.11.2017
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